DE19956368A1 - Verfahren zur Herstellung von schmelzgeblasenen Vliesstoffen, daraus hergestellte schmelzgeblasene Vliesstoffe und Verwendung der schmelzgeblasenen Vliesstoffe - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von schmelzgeblasenen Vliesstoffen, daraus hergestellte schmelzgeblasene Vliesstoffe und Verwendung der schmelzgeblasenen VliesstoffeInfo
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Abstract
Verfahren zur Herstellung eines schmelzgeblasenen Faservlieses aus thermoplastischem Kunststoff, wobei der Faserstrom (9) die Düsenöffnung (3) in einem Austrittswinkel alpha von 5 DEG bis 70 DEG , welcher durch die, durch die Düsenachse verlaufende Längsachse (5) des Polymerkanals (2) als seinen ersten Schenkel (51) und durch die Mittelachse (6) des Faserstromes (9) als seinen zweiten Schenkel (61) gebildet wird, verläßt.
Description
Vorliegende Erfindung befaßt sich generell mit einem Verfahren zur Herstellung von
schmelzgeblasenen Vliesstoffen. Im besonderen befaßt sich die vorliegende
Erfindung mit dem Austrittswinkel, mit welchem der Faserstrom die Düsenöffnung
verläßt.
Schmelzblasvorrichtungen, zur Erzeugung von schmelzgeblasenen Vliesstoffen, sind
nach dem Stand der Technik seit langem bekannt. So befaßt sich die US-
Patentschrift 3,825,379 mit einer Schmelzblasvorrichtung, welche beispielsweise zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet ist. Der in dieser Schrift
beschrieben Schmelzblaskopf besteht aus einer Reihe von Polymerkanälen, durch
welche ein Strom aus flüssigem Kunststoff einer Schmelzblasdüse zugeführt wird.
Dieser Schmelzblasdüse sind von beiden Seiten Luftkanäle zugeordnet, welche
erhitzte Luft mit hoher Geschwindigkeit auf den, die Schmelzblasdüse verlassenden
Strom aus flüssigem Kunststoff aufblasen und diesen zerfasern und/oder
verstrecken.
Gegenüber dem Schmelzblaskopf befindet sich ein Ablagemedium in Form einer
Trommel, welches den gebildeten Faserstrom sammelt und als Faservlies
abtransportiert.
Aus der US-Patentschrift, 3,825,379 geht jedoch nicht hervor, daß der Faserstrom
den Schmelzblaskopf anders, als richtungsgleich mit der, durch die Düsenöffnung
verlaufenden Längsachse des Polymerkanals verlaufen kann.
Die US-Patentschrift 5,676,388 befaßt sich mit der Herstellung eines
Flüssigkeitsverteilvlieses aus schmelzgeblasenen Mikrofasern, welche nach dem
Verlassen des Schmelzblaskopfes in einem spitzen Winkel auf dem Ablagemedium
abgelegt werden. Hierbei wird ein Faserdichtegradient erzeugt.
Aus der genannten US-Patentschrift geht jedoch ebenfalls nicht hervor, daß der
Faserstrom den Schmelzblaskopf anders, als richtungsgleich mit der, durch die
Düsenachse verlaufenden Längsachse des Polymerkanals verlassen kann.
Um einen Faserdichtegradienten über den Querschnitt des Flüssigkeitsverteilvlieses
zu erzeugen, lehrt die genannte Schrift, daß zwei oder mehr Schichten von Fasern
unterschiedlicher Stärke auf ein Ablagemedium abgelegt werden. Ein derartiges
Verfahren ist maschinentechnisch sehr aufwendig, da hierzu mehrere
Schmelzblaseinheiten hintereinander in einer Linie benötigt werden.
Die deutsche Offenlegungsschrift 41 23 122 befaßt sich mit einer Vorrichtung zur
Herstellung einer Kunststoff-Vliesbahn. Hierbei wird ein Strom aus flüssigem
Kunststoff durch ein Sieb gepreßt und durch seitlich eintretende Verstreckungsluft
verstreckt und abgekühlt. Hieraus entsteht ein Vlies, welches nahezu endlose Fasern
besitzt.
Da die Verstreckungsluft bis zum Auftreffpunkt des Faserstromes auf dem
Ablagemedium innerhalb eines Luftkanals geführt wird, ist ein Austrittswinkel des
Faserstromes, welcher anders als richtungsgleich mit der durch die Düsenöffnung
verlaufenden Längsachse des Polymerkanals verläuft, nicht realisierbar. Die
Ausbildung eines Faserdichtegradienten ist in der DE 41 23 122 nicht vorgesehen.
Die US-Patentschrift 4,714,647 befaßt sich mit einem Filtermedium, welches über
den Querschnitt einen Faserdurchmessergradienten besitzt. Das Filtermedium ist
nach einem Verfahren gefertigt, bei welchem durch eine Vielzahl hintereinander
geschalteter Schmelzblasköpfe Mikrofasern unterschiedlichen Faserdurchmessers
gefertigt werden, wobei diese Faserlagen gemeinsam auf einem Ablagemedium
gesammelt werden. Dieses Verfahren ist maschinentechnisch extrem aufwendig, da
es die Hintereinanderschaltung von vielen Schmelzblasköpfen in einer Linie
erfordert. Auch bei dieser Schrift ist nicht erwähnt, daß die Fasern die
Schmelzblasköpfe anders als richtungsgleich mit der Längsachse des Polymerkanals
verlassen.
Die deutsche Auslegungsschrift 27 35 063 befaßt sich mit der Herstellung einer
Wärmeisolation für Bekleidungsstücke. Hierbei handelt es sich um eine Faserbahn
aus einer Mischung aus Mikrofasern und Stapelfasern, wobei die Stapelfasern die
Aufgabe haben, den Bausch der Fasermatte aus Mikrofasern zu erhöhen, also die
Dichte der Fasermatte zu erniedrigen.
Die Stapelfaserbeimischung zur Erhöhung des Bausches ist deswegen notwendig,
weil schmelzgeblasene Mikrofasern im Gegensatz zu Stapelfasern meist
ungekräuselt vorliegen und somit keinen Beitrag zur Bauschigkeit erbringen. Das in
der genannten Schrift offenbarte Verfahren zur Herstellung von bauschigen
schmelzgeblasenen Vliesstoffen zeigt den Nachteil, daß zur Fertigung zwei
Vliesbildungsaggregate, nämlich eine Vorrichtung zum Schmelzblasen von
Vliesstoffen, sowie eine Vorrichtung zur Auflösung und Eindosierung von
Stapelfasern benötigt werden. Auch bei dieser Schrift ist wiederum nicht erwähnt,
daß die Fasern die Schmelzblasköpfe anders als richtungsgleich mit der Längsachse
des Polymerkanals verlassen.
Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, ein Verfahren zur Verfügung zu stellen,
durch welches mit einem einzigen Schmelzblaskopf ein schmelzgeblasener Vliesstoff
hergestellt werden kann, der einen sehr weiten Bereich an Einzel-
Faserdurchmessern besitzt, der einen Gradienten im mittleren Faserdurchmesser
über seinen Querschnitt besitzt, der einen hohen Anteil an gekräuselten Fasern
besitzt und der ein weites Spektrum an Dichten abdecken kann, nämlich von
Vliesstoffen mit niederer Dichte mit hohem Bausch, bis zu dünnen Vliesstoffen mit
hoher Dichte.
Ein nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellter schmelzgeblasener
Vliesstoff kann in der Konstruktion einer Vielzahl von Gegenständen Verwendung
finden, so z. B. als Wärme- und/oder Kälteisolierung in Bekleidungsteilen oder
technischen Gegenständen, als Schallisolierung bei der Schalldämmung von
technischen Gegenständen, als Absorbens für hydrophobe Flüssigkeiten, oder als
Partikelfilter.
Im Partikelfiltrationsbereich dient die erfindungsgemäße Fasermatte als
Filtermedium, beispielsweise zur Herstellung von Filtertaschen, planen
Filtereinsätzen oder gefalteten Filtereinsätzen in Filterpatronen und Kassetten.
Eingesetzt werden derartige Filter beispielsweise im HVAC-Bereich, für
Motorluftfilter, für Passagierkabinen-Luftfilter von Kraftfahrzeugen oder für die
Zuluftfiltration von elektrischen Maschinen.
Speziell bei den erwähnten gefalteten Filtermedien ist es möglich, durch eine
entsprechende steife Ausgestaltung des schmelzgeblasenen Vliesstoffes, auf
unterstützende, die Plissierungen stabilisierende Trägermaterialien zu verzichten.
Die Abscheidegrade der als Luftfilter eingesetzten, nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren gefertigten schmelzgeblasenen Vliesstoffe erreichen (klassifiziert nach der
DIN EN 779) Abscheideklassen von G4, über F5 bis F9, darüber hinaus können sie
den HEPA- und ULPA-Bereich abdecken.
Weitere Einsatzmöglichkeiten der, nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
gefertigten Vliesstoffen liegen bei Hygieneartikeln, wo sie insbesondere als Mittel zur
Aufnahme und Verteilung von Flüssigkeiten, sowie als Mittel zur Speicherung von
Flüssigkeiten verwendet werden können.
Die aufgezählten Anwendungsgebiete der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
gefertigten Vliesstoffe sind beispielhaft und sollen keinesfalls einschränkend wirken
auf nicht erwähnte oder künftig noch in Frage kommenden Anwendungen.
Die Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruches 1, vorteilhafte
Ausgestaltungen, nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Faservliese,
sowie Anwendungen hierfür ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Anhand der beigefügten Zeichnungen wird das erfindungsgemäße Verfahren wie
folgt erläutert
Fig. 1 bis Fig. 3 zeigen den Schnitt durch einen Schmelzblaskopf und erläutern
jeweils unterschiedliche Methoden zur Erreichung des Austrittswinkels α.
Die Fig. 4 bis 10 zeigen beispielhaft schematisch unterschiedliche Varianten des
Auftreffens des Faserstromes auf ein Ablagemedium und des Abtransportes des
Faservlieses.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung eines schmelzgeblasenen
Faservlieses 11 (Fig. 4) wird mittels eines Schmelzblaskopfes 1 ein Faserstrom 9
erzeugt, welcher mit einem Austrittswinkel α von 5 bis 70 Grad, welcher von der,
durch die Düsenöffnung 3.1 verlaufenden Längsachse 5 des Polymerkanals 2 als
den ersten Schenkel 51 des Austrittswinkels α und von der Mittelachse 6 des
Faserstromes 9 als den zweiten Schenkel 61 des Austrittswinkels α gebildet wird,
die Düsenöffnung 3.1 verläßt und auf einem Ablagemedium A zum Faservlies 11
abgelegt und abgezogen wird.
Dazu tritt der flüssige Kunststoff, welcher in einer Kammer 10 temporär
zwischengelagert werden kann, in den Polymerkanal 2 ein und verläßt an der
Düsenöffnung 3.1 den Polymerkanal 2.
Gleichzeitig wirkt über die Luftkanäle L1, L2 erhitzte Blasluft, welche aus den
Volumenströmen V1 und V2 gebildet ist und die Luftkanäle L1, L2 durch einen
jeweiligen Luftspalt S1, S2 verläßt, auf den Strom aus flüssigem Kunststoff ein.
Hierbei können je nach Intensität der Blasluft Fasern entstehen, welche in der
Textilindustrie als endlos bezeichnet werden.
Der Strom aus flüssigem Kunststoff kann aber auch derart zerrissen werden, daß
eine Vielzahl kurzer bis sehr kurzer Fasern entstehen.
Die nach diesem Verfahren erzeugten Fasern werden allgemein als Mikrofasern
bezeichnet und besitzen im allgemeinen Einzeldurchmesser von 1-100 µ. Sehr
häufig werden in nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Faservlieses
Faserdurchmesser von 1 µm bis 50 µm gefunden. Darüberhinaus können sich diese
Fasern zu Agglomeraten fest zusammenfügen, bei denen Durchmesser von 30 bis
150 µm festgestellt wurden.
Die Fig. 1 zeigt eine erste bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens. Hierbei wird der Strom aus flüssigem Kunststoff, welcher den
Polymerkanal 2 an der Düsenöffnung 3.1 verläßt, durch erhitzte Blasluft mittels eines
ersten Volumenstromes V1 und eines zweiten Volumenstromes V2, welche den
ersten Luftkanal L1 bzw. den zweiten Luftkanal L2 an den Luftspalten S1 bzw. S2
verläßt zerfasert und/oder verstreckt. Die Luftspalte S1 und S2 können hierbei
gleiche Größe besitzen.
In der, in der Fig. 1 dargestellten ersten bevorzugten Ausführungsform besitzt der
Volumenstrom V1 einen geringeren Wert als der Volumenstrom V2. Demzufolge wird
der Faserstrom 9 nach der Düsenöffnung 3.1 in einem Austrittswinkel α, welcher
durch die Düsenöffnung 3 verlaufende Längsachse 5 des Polymerkanals 2 als den
ersten Schenkel 51 des Austrittswinkels α und durch die Mittelachse 6 des
Faserstromes 9 als zweiten Schenkel 61 des Austrittswinkels α, abgelenkt.
Demnach ergibt sich für das in der Fig. 1 dargestellte bevorzugte Verfahren, daß
der Quotient aus dem ersten Volumenstrom V1 und dem zweiten Volumenstrom V2
kleiner als 1 ist, also der erste Volumenstrom V1 kleiner ist, als der zweite
Volumenstrom V2.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist der Quotient aus V1 und V2 kleiner als 0,97.
Für die in der Fig. 1 dargestellte bevorzugte Ausführungsform, wie auch für alle
anderen, in den Figuren dargestellten Ausführungsformen gilt allerdings als
selbstverständlich, daß sie auch spiegelbildlich zu den in den Figuren dargestellten
Ausführungsformen ausgeführt sein können. So ist es also beispielsweise auch
möglich, daß V1 den größeren und V2 den kleineren Betrag des Volumenstromes
ausmacht, wobei der Faserstrom 9 dann in die entgegengesetzte Richtung abgelenkt
wird.
Die Fig. 2 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens, wobei der Transport des flüssigem Kunststoffes im wesentlichen
identisch mit dem in Fig. 1 beschriebenen Verfahren verläuft. Im Gegensatz dazu
können die Volumenströme V1 und V2 in dieser bevorzugten Ausführungsform
jedoch gleich sein. In dieser zweiten bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens
sind die Luftspalte S1 und S2 jedoch unterschiedlich weit. Da, wie in der Fig. 2
dargestellt, der Luftspalt S1 größer ist als der Luftspalt S2 verläßt die Blasluft bei
gleichen Volumenströmen V1 und V2 den größeren Luftspalt S1 mit geringerer
Geschwindigkeit als sie den kleineren Luftspalt S2 verläßt.
Die mit höherer Geschwindigkeit austretende Blasluft des Luftspaltes S2 lenkt
wiederum den Faserstrom 9 in einem Austrittswinkel α von 5°-70° ab, welcher
wiederum durch die, durch die Düsenöffnung verlaufende Längsachse 5 des
Polymerkanals 2 als den ersten Schenkel 51 und durch die Mittelachse 6 des
Faserstromes 9 als zweiten Schenkel 61 gebildet wird.
Die Fig. 3 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens. Hierbei ist der Transport des flüssigen Kunststoffes
durch den Polymerkanal 2 bis hin zur Düsenöffnung 3 im wesentlichen identisch mit
den Ausführungen der Fig. 1. In dieser bevorzugten Ausführungsform besitzen die
Volumenströme V1 und V2 im wesentlichen weitgehend den gleichen Wert. Auch
besitzen die Luftspalte S1 und S2 die gleiche Größe.
In dieser weiteren bevorzugten Ausführungsform befindet sich jedoch auf der
Gegenseite zur Auslenkungsrichtung ein Luftleitbleich 12, welches die aus den
Luftspalten S1 und S2 austretende erhitzte Blasluft zum Zerfasern und/oder
Verstrecken des Stromes aus flüssigem Kunststoff in die dem Luftleitblech 12
gegenüberliegende Richtung ablenkt.
Hierbei wird insbesondere die, den Faserstrom 9 umgebende Streuluft durch das
Luftleitbleich 12 derart reflektiert, daß sie nach der Düsenöffnung 3.1 in einem
Austrittswinkel α, welcher den genannten Merkmalen entspricht, auf die, dem
Luftleitblech gegenüberliegenden Seite ausgelenkt wird.
Da der Faserstrom 9 eine Mischung aus Fasern und Luft ist, wird natürlich der
gesamte Faserstrom 9 nach der Düsenöffnung 3.1 in einem Austrittswinkel α,
welcher den genannten Merkmalen entspricht, ausgelenkt.
Es versteht sich von selbst, daß die drei bevorzugten Ausführungsformen zur
Erreichung des Austrittswinkels α sowohl für sich allein, als auch in Kombination
untereinander zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendet
werden können und dies nicht dem Sinn der vorliegenden Erfindung widerspricht.
Es hat sich gezeigt, daß sich bei einem Austrittswinkel α von wenigstens 5 Grad und
höchstens 70 Grad die besten Effekte beim Faservlies 11 in Bezug auf einen sehr
weiten Bereich an Einzel-Faserdurchmessern und auf den Faserdickengradienten
ergeben.
Der Mindestwert von 5° sollte deshalb eingehalten werden, weil sich bei einem
kleineren Wert der im Ziel dieser Erfindung genannte Effekt nicht mehr genügend
realisieren läßt.
Ein Winkel von mehr als 70° ist maschinenbautechnisch schwierig zu realisieren, da
zu befürchten ist, daß es an den, den Luftspalts S1 begrenzenden Maschinenteilen
zu Faserablagerungen und deshalb zu Betriebsstörungen kommen könnte. Der
Austrittswinkel α wird zum einen begrenzt durch die, durch die Düsenöffnung 3.1
verlaufenden Längsachse 5 des Polymerkanals 2 als seinen ersten Schenkel 51.
Der zweite Schenkel 61 des Austrittswinkels α wird durch die Mittelachse 6 des
Faserstromes 9 gebildet.
Hierbei sei modelhaft dargestellt, daß der Faserstrom 9 üblicherweise den
Querschnitt eines gleichschenkligen Dreiecks aufweist, dessen Spitze an der
Düsenöffnung 3.1 liegt und dessen gedachte Basis 7 die dem Ablagemedium A
zugewandte Seite des Querschnitts des Faserstromes 9 bildet. Die Mittelachse 6 des
Faserstromes 9 kann demnach als Höhe des genannten Dreieckes betrachtet
werden.
Nach Verlassen der Düsenöffnung 3.1 des Schmelzblaskopfes 1 wird der Faserstrom
9 auf einen umlaufenden Ablagemedium A (A1, A2) zum Faservlies 11 abgelegt
und abgezogen. Das Ablagemedium A kann hierbei die Form einer Kollektortrommel
A1 oder die Form eines Kollektorbandes A2 besitzen.
Die Fig. 4 bis 10 zeigen bevorzugte Ausführungsformen des Ablegens des
Faserstromes 9, welcher die Düsenöffnung 3.1 in einem Austrittswinkel α von 5-70°
verlässt.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Aneinanderreihung von Beispielen keine
Einschränkungen für weitere Möglichkeiten zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens bedeuten soll, solange diese Ausführungsformen
durch die beigefügten Patentansprüche abgedeckt sind.
Zur weiteren Erklärung sei erwähnt, daß in den vorliegenden Beispielen eine
senkrechte Fertigungsrichtung, also von oben nach unten gewählt wurde. Natürlich
ist aber auch eine waagrechte Fertigungsrichtung, möglich, wie sie beispielsweise in
der US-Patentschrift 3,825,379, Fig. 1 dargestellt wird.
Der Abzug des Faservlieses 11 kann in verschiedener Weise erfolgen.
In einer ersten bevorzugten Ausführungsform erfolgt der Abzug des Faservlieses 11
in Öffnungsrichtung des Austrittswinkels α wobei die Öffnung des Austrittswinkels α
von dessen ersten Schenkel 51 ausgeht und der erste Schenkel 51 des
Austrittswinkels α, die durch die Düsenöffnung 3.1 verlaufende Längsachse 5 des
Polymerkanals 2 ist. Eine derartige Abzugsweise wird bevorzugt dann gewählt, wenn
das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Faservlies 11 eine hohe
Gleichmäßigkeit bei geringer Wolkigkeit und hoher Dichte aufweisen soll.
In einer davon bevorzugten Ausführungsform befindet sich die Düsenöffnung 3.1 des
Schmelzblaskopfes 1 direkt über den Zenit der Kollektortrommel A1. Diese
Ausführungsform ist besonders dann geeignet, wenn der Austrittswinkel α einen
kleinen oder mittleren Betrag besitzt, und der Faserstrom 9 durch diese
Ausführungsform noch sicher auf der Kollektortrommel A1 und nicht neben dieser
abgelegt werden kann.
Die Fig. 4 zeigt die Ablage auf die Kollektortrommel A1, wobei sich der Zenit der
Kollektortrommel A1 genau unterhalb der Düsenöffnung 3.1 des Schmelzblaskopfes
1 befindet. Der Abzug des Faservlieses 11 erfolgt in Öffnungsrichtung des
Austrittswinkels α, wobei die Öffnung des Austrittswinkels α in diesem, wie in allen
folgenden Beispielen, von dessen erstem Schenkel 51, nämlich der durch die
Düsenöffnung 3.1 verlaufende Längsachse 5 des Polymerkanals 2, ausgeht.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, wird das Faservlies 11 entgegen der
Öffnungsrichtung des Austrittswinkels α abgezogen, wobei sich Austrittswinkel α
wieder von dessen erstem Schenkel 51 aus öffnet. Diese weitere bevorzugte
Ausführungsform wird bevorzugt dann gewählt, wenn Wert auf niedrige Dichte, d. h.
hohe Bauschigkeit des nach dem erfindungsgemäßen Verfahren produzierten
Faservlieses 11 Wert gelegt wird. Durch diese bevorzugte Ausführungsform ergibt
sich nämlich im Auftreffbereich des Faservlieses 9 auf der Kollektortrommel A1 ein
Stauch- und Knickprozess, welcher den noch weichen Fasern des Faservlieses 11
eine Kräuselung verleiht, so dass mindestens 50% der Fasern des Faservlieses 11
in gekräuseltem Zustand vorliegen.
Die Kräuselung der Fasern des Faservlieses 11 bringt für das Faservlies 11 den
Vorteil, dass der Bausch des Faservlieses 11 erhöht wird, also die Dichte des
Faservlieses 11 erniedrigt wird. Die Dichten, die hier erreicht werden können sind
beispielsweise 60 kg/m3 oder weniger.
Dies lässt sich so erklären, dass aufgrund der Kräuselbögen die sonst plan
ausgerichteten Fasern über den Querschnitt des Faservlieses 11 betrachtet, einen
Abstand zueinander bewahren können, wobei das Faservlies 11 eine gute Porosität,
also eine gute Durchlässigkeit für Fluide wie Gase oder Flüssigkeiten erfährt.
Diese Kräuselung der Faser des Faservlieses 11 ist hierbei, anders als
beispielsweise bei gekräuselten, textilen Stapelfasern des Standes der Technik im
wesentlichen unregelmäßig ausgebildet, wobei die Kräuselintensität, die
Kräuselbogenhöhe und die Kräuselbogenfrequenz innerhalb einer sehr kurzen
Faserstrecke sehr stark schwanken können. Die Kräuselbögen können dabei zwei-
oder dreidimensional angeordnet sein. Bei der Kräuselung kann es sich um eine
Primärkräuselung handeln. Unter Primärkräuselung im Sinne dieser Erfindung wird
eine Zick-Zack-Kräuselung oder sinusförmige Kräuselung des Faserkörpers selbst
verstanden, wobei die mit einer Primärkräuselung versehene Faser sich meist wieder
eine in gezackte oder gewellte Gerade bildet.
Der Primärkräuselung übergeordnet kann eine Sekundärkräuselung sein. Diese
Sekundärkräuselung besitzt im allgemeinen größere Amplituden sowie größere
Wellenlängen als die Primärkräuselung, wobei der, der sekundären Kräuselung
unterliegende Faserkörper in sich wieder die primäre Kräuselung besitzen kann.
Die Primärkräuselung der Fasern des Faservlieses 11 besitzt eine sehr geringe
Amplitude von beispielsweise 0,1 bis 1 mm, bei einer Menge von beispielsweise 2-100
Kräuselbögen pro Zentimeter.
Die Sekundärkräuselung kann eine höhere Amplitude aufweisen und weist im
allgemeinen weniger als zwei Kräuselbögen pro Zentimeter auf.
Die Fig. 5 zeigt diese bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens, wobei sich der Zenit der Kollektortrommel A1 wieder genau unterhalb
der Düsenöffnung 3.1 des Schmelzblaskopfes 1 befindet. Der Abzug des
Faservlieses 11 erfolgt in dieser bevorzugten Ausführungsform entgegen der
Öffnungsrichtung des Austrittswinkels α, wobei die Öffnung des Austrittswinkels α
wieder von dessen ersten Schenkel 51 ausgeht.
In einer weiteren Ausführungsform befindet sich die Düsenöffnung 3.1 des
Schmelzblaskopfes 1 außerhalb des Zenits der Kollektortrommel A1. Eine derartige
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dann vorgezogen, wenn
entweder der Austrittswinkel α derart groß sein sollte, dass eine Ablage des
Faserstromes 9 auf der Kollektortrommel A1 nicht mehr möglich ist und Gefahr
bestünde, dass der Faserstrom 9 neben der Kollektortrommel A1 und nicht auf
dieser auftreffen wird.
Eine derartige Ausführungsform der Erfindung wird zusätzlich dann bevorzugt, wenn
gezielt der Faserstrom 9 im Randbereich der Kollektortrommel A1 auftreffen soll,
etwa um unterschiedliche Flugwege der Fasern des Faserstromes 9, welche sich am
äußeren Rand und am inneren Rand des Faserstromes 9 befinden, zu erreichen.
Die Fig. 6 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens, wobei sich die Düsenöffnung 3.1 des Schmelzblaskopfes 1 sich
außerhalb des Zenits der Kollektortrommel A1 befindet. Hierdurch wird ein steiler
Auftreffwinkel des Faserstromes 9 auf der Kollektortrommel A1 erreicht. Der Abzug
des Faservlieses 11 erfolgt in Öffnungsrichtung des Austrittswinkels α.
Die Fig. 7 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens, wobei sich Düsenöffnung 3.1 des Schmelzblaskopfes 1 wiederum
außerhalb des Zenits der Kollektortrommel A1 befindet. In dieser weiteren
bevorzugten Ausführungsform befindet sich der Schmelzblaskopf 1 allerdings
beispielsweise auf der entgegengesetzten Seite des Zenits der Kollektortrommel A1
als in Fig. 6 dargestellt.
Der Abzug des Faservlieses 11 erfolgt hier wieder entgegen der Öffnungsrichtung
des Austrittswinkels α, wobei hierdurch ein besonders bauschiges Faservlies 11
entstehen kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Ablagemedium A ein
Kollektorband A2. Auch ein Kollektorband A2 eignet sich als Ablagemedium A für
den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Faserstrom 9.
Die Fig. 8 zeigt eine derartige bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei der Faserstrom 9 auf einem Kollektorband A2
gesammelt wird und das Faservlies 11 in Öffnungsrichtung des Austrittswinkels α,
abgezogen wird.
Die Fig. 9 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens, welches im wesentlichen dem der Fig. 8 entspricht, mit dem
Unterschied, dass der Abzug des Faservlieses 11 entgegen der Öffnungsrichtung
des Austrittswinkels α, erfolgt.
Die Fig. 10 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens, welches im wesentlichen der in der Fig. 8 beschriebenen
Ausführungsform entspricht, mit der Ausnahme, dass das Kollektorband A2 schräg
gestellt ist, z. B. um unterschiedliche Flugbahnen der Fasern, welche sich im
äußeren Rand des Faserstromes 9 und inneren Rand des Faserstromes 9 befinden,
zu erreichen.
Die Fasern des nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erzeugten Faservlieses 11
besitzen eine sehr große Streuung in den Durchmessern. So wurde in ein- und
demselben Faservlies 11 Fasern des Durchmesser von 1 µm, bis Fasern des
Durchmessers von 100 µm gemessen. Sehr häufig werden in nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Faservliesen Faserdurchmesser von 1
µm bis 50 µm gefunden. Überraschenderweise befinden sich grobe Fasern,
bevorzugt auf einer Seite des Faservlieses 11, wobei sich die feinen Fasern auf der
Gegenseite des Faservlieses 11 anreichern.
Dieses Phänomen wird dadurch erklärt, daß die Unterseite des Faserstromes 9 mit
einer anderen Luftmenge beaufschlagt wird als die Oberseite des Faserstromes 9.
Hierdurch resultieren unterschiedliche Verstreckungskräfte, welche ihrerseits wieder
unterschiedliche Faserdurchmesser erzeugen.
Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass der Faserstrom 9 die Düsenöffnung 3.1 in
einem Austrittswinkel α von 5 bis 70° verlässt und die Fasern auf der oberen Seite
des Faserstromes 9 einen weiteren Flugweg besitzen als die Fasern, welche sich
auf der Unterseite des Faserstromes 9 befinden.
Innerhalb des Querschnittes des Faservlieses 11 kann sich so ein
Faserdurchmessergradient ausbilden, das heißt, dass sich der mittlere
Faserdurchmesser im Verlauf des Querschnittes des Faservlieses 11 kontinuierlich
ändert.
| Bezeichnung des Musters | M1 |
| Volumenstrom V1 [ft3/min] | 280 |
| Volumenstrom V2 [ft3/min] | 350 |
| Quotient V1/V2 | 0,8 |
| Austrittswinkel α | ca. 47° |
| Ablagemedium | Kollektortrommel |
| Position des Ablagemediums | Zenit unter Düsenöffnung |
| Abzugsrichtung | in Öffnungsrichtung des Abzugswinkels α |
| Faserkräuselung | ja |
| Faserdurchmesser des Faservlieses von-bis | 2 bis ca. 47 µm |
| Faserdurchmessergradient vorhanden | ja |
| Flächenmasse des Faservlieses | 100 g/m2 |
| Dichte des Faservlieses | ca. 80 kg/m3 |
| Bezeichnung des Musters | M2 |
| Volumenstrom V1 [ft3/min] | 280 |
| Volumenstrom V2 [ft3/min] | 350 |
| Quotient V1/V2 | 0,8 |
| Austrittswinkel α | ca. 47° |
| Ablagemedium | Kollektortrommel |
| Position des Ablagemediums | Zenit unter Düsenöffnung |
| Abzugsrichtung | entgegen der Öffnungsrichtung des Abzugswinkels α |
| Faserkräuselung | ja, stark |
| Faserdurchmesser des Faservlieses von-bis | ca. 2,5 bis 63 µm |
| Faserdurchmessergradient vorhanden | ja, deutlich |
| Flächenmasse des Faservlieses | 120 g/m2 |
| Dichte des Faservlieses | 35 kg/m3 |
| Bezeichnung des Musters | M3 |
| Volumenstrom V1 [ft3/min] | 300 |
| Volumenstrom V2 [ft3/min] | 300 |
| Quotient V1/V2 | 1,0 |
| 1. Luftspaltöffnung: | ca. 1,3 mm |
| 2. Luftspaltöffnung: | ca. 1,6 mm |
| Austrittswinkel α | ca. 28° |
| Ablagemedium | Kollektortrommel |
| Position des Ablagemediums | Zenit unter Düsenöffnung |
| Abzugsrichtung | in Öffnungsrichtung des Abzugswinkels α |
| Faserkräuselung | ja |
| Faserdurchmesser des Faservlieses von-bis | 2 bis ca. 34 µm |
| Faserdurchmessergradient vorhanden | ja |
| Flächenmasse des Faservlieses | 110 g/m2 |
| Dichte des Faservlieses | ca. 95 kg/m3 |
| Bezeichnung des Musters | MG4 |
| Volumenstrom V1 [ft3/min] | 300 |
| Volumenstrom V2 [ft3/min] | 300 |
| Quotient V1/V2 | 1 |
| Austrittswinkel α | ca. 0° |
| Ablagemedium | Kollektortrommel |
| Position des Ablagemediums | Zenit unter Düsenöffnung |
| Abzugsrichtung | in Öffnungsrichtung des Abzugswinkels α |
| Faserkräuselung | nein |
| Faserdurchmesser des Faservlieses von-bis | 2 bis ca. 10 µm |
| Faserdurchmessergradient vorhanden | nein |
| Flächenmasse des Faservlieses | ca. 100 g/m2 |
| Dichte des Faservlieses | ca. 120 kg/m3 |
Die Beispiele I bis III wurden mit Merkmalen nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren gefertigt. Beispiel IV ist ein Vergleichsbeispiel, wie es nach einem
Verfahren des Standes der Technik gefertigt wurde.
Beispiel I und Beispiel II unterscheiden sich im wesentlichen nur durch die
Abzugsrichtung des Faservlieses vom Ablagemedium. Aus dem Vergleich der
Ergebnistabellen wird deutlich, daß beide Faservliese eine große Streuung des
Durchmessers der Einzelfasern aufweisen, was für den Einsatz in Luftfiltern mit
niedriger Druckdifferenz und hoher Abscheideleistung vorteilhaft ist.
Die Faservliese beider Beispiele zeigen einen Faserdurchmessergradienten über
deren Querschnitt hinweg, wobei der Faserdurchmessergradient beim Muster M2
des Beispieles II deutlicher in Erscheinung tritt.
Der wesentliche Unterschied zwischen Muster M1 und Muster M2 ist jedoch deren
Dichte, welche beim Muster M1 wesentlich höher ist, als beim Muster M2. Das
Muster M2 eignet sich daher beispielsweise besonders als Wärmeisolierung in
Bekleidungsstücken, oder, ggf im, mit Spinnvlies kaschierten Zustand als
Filtermedium für Taschenfilter der Abscheideklassen F5 bis F9 (Klassifizierung nach
DIN EN 779).
Das Muster M1 hingegen eignet sich aufgrund seiner geringen Dicke und wegen
seines Faserdickegradienten als plissierfähiges Filtermedium z.B. für
Faltenfilterkassetten, und benötigt aufgrund seiner guten Steifheit kein
Unterstützungsmedium wie Gitter oder Spinnvlies.
Bei der Fertigung des Musters M3 des Beispieles III wurde der Abzugswinkels α
mittels unterschiedlicher Luftspalte erzeugt, wobei die Volumenströme die gleichen
Werte besaßen. Auch das hierdurch erhaltene Faservlies entspricht den im Ziel der
Erfindung festgelegten Merkmalen.
Das Muster MG4 des Beispieles IV wurde nach einem Verfahren gefertigt, welches
dem Stand der Technik entspricht. Die Faserdurchmesser bewegen sich hierbei in
einem engen Bereich, die Fasern sind weitgehend ungekräuselt, die Dichte liegt mit
120 kg/m3 sehr hoch. Ein derartiges Faservlies ist für die genannten Einsatzzwecke
nicht geeignet.
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung eines schmelzgeblasenen Faservlieses aus
thermoplastischem Kunststoff, bei dem ein Strom aus flüssigem Kunststoff durch
Polymerkanäle in eine, entlang einer Geraden angeordneten Reihe von Düsen
gefördert wird und dieser nach dem Verlassen der Düse durch, von beiden Seiten
einwirkende Ströme aus Blasluft, welche über Luftkanäle, die in einem Luftspalt
münden, dem Strom aus flüssigem Kunststoff zugeführt werden, zerfasert
und/oder verstreckt wird, wobei von der ersten Seite her ein erster Luftstrom, mit
einem ersten Volumenstrom durch einen ersten Luftkanal mit einem ersten
Luftspalt, und von der zweiten Seite her ein zweiter Luftstrom mit einem zweiten
Volumenstrom durch einen zweiten Luftkanal mit einem zweiten Luftspalt auf den
Strom aus flüssigem Kunststoff auftrifft, wobei ein Faserstrom gebildet wird,
welcher auf einem umlaufenden Ablagemedium zum Faservlies abgelegt und
abgezogen wird
dadurch gekennzeichnet,
daß der Faserstrom (9) die Düse (3) in einem Austrittswinkel α von 5° bis 70°
verläßt, dessen Schenkel (51, 61) einerseits von der durch die zentrale Mitte der
Düsenöffnung (3.1) verlaufenden Längsachse (5) des Polymerkanals (2) und
andererseits von der Mittelachse (6) des aus der Düsenöffnung (3.1) abgelenkten
Faserstromes (9) gebildet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß der Quotient aus dem ersten Volumenstrom V1 und zweiten Volumenstrom
V2 kleiner als 1 ist und der Faserstrom (9) in die Richtung des Luftkanals (L1)
mit dem ersten Volumenstrom V1 abgelenkt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2
dadurch gekennzeichnet,
daß der Quotient aus dem ersten Volumenstrom V1 und zweiten Volumenstrom
V2 kleiner als 0,97 ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Luftspalt (S1) größer ist als der zweite Luftspalt (S2) und der
Faserstrom (9) in Richtung des ersten Luftspaltes (S1) abgelenkt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß nach der Düse (3) außerhalb des Faserstromes (9) ein Luftleitblech (12)
angeordnet ist.
6. Verfahren nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abzug des Faservlieses (11) in Öffnungsrichtung des Austrittswinkels α
erfolgt, wobei die Öffnung des Austrittswinkels α von dessen erstem Schenkel
(51) ausgeht.
7. Verfahren nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abzug des Faservlieses (11) entgegen der Öffnungsrichtung des
Austrittswinkels α erfolgt, wobei die Öffnung des Austrittswinkels α von dessen
erstem Schenkel (51) ausgeht.
8. Faservlies hergestellt nach dem Verfahren des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß es Fasern in einem Einzel-Faserstärkenbereich von 3 µm und 50 µm enthält.
9. Faservlies hergestellt nach den Merkmalen des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß es Fasern in einem Einzel-Faserstärkenbereich von 1 µm und 100 µm
enthält.
10. Faservlies hergestellt nach den Merkmalen des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Faserstärke über den Querschnitt des Faservlieses (11) einen
Gradienten bildet.
11. Faservlies hergestellt nach den Merkmalen des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens 50% der Fasern eine Kräuselung besitzen.
12. Verwendung des Faservlieses nach den Ansprüchen 8-11 als trägerloses
plissiertes Filtermedium zur Filtration von Fluiden wie Gase oder Flüssigkeiten.
13. Verwendung des Faservlieses nach den Ansprüchen 8-11 als Filtermedium für
den Bereich der Tiefenfiltration, in Taschenform, oder in planer Form.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999156368 DE19956368C2 (de) | 1999-11-24 | 1999-11-24 | Verfahren zur Herstellung von schmelzgeblasenen Vliesstoffen, daraus hergestellte schmelzgeblasene Vliesstoffe und Verwendung der schmelzgeblasenen Vliesstoffe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999156368 DE19956368C2 (de) | 1999-11-24 | 1999-11-24 | Verfahren zur Herstellung von schmelzgeblasenen Vliesstoffen, daraus hergestellte schmelzgeblasene Vliesstoffe und Verwendung der schmelzgeblasenen Vliesstoffe |
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| DE19956368A1 true DE19956368A1 (de) | 2001-06-13 |
| DE19956368C2 DE19956368C2 (de) | 2002-01-03 |
Family
ID=7930067
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE1999156368 Revoked DE19956368C2 (de) | 1999-11-24 | 1999-11-24 | Verfahren zur Herstellung von schmelzgeblasenen Vliesstoffen, daraus hergestellte schmelzgeblasene Vliesstoffe und Verwendung der schmelzgeblasenen Vliesstoffe |
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| Date | Code | Title | Description |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: SANDLER AG, 95126 SCHWARZENBACH A D SAALE, DE |
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| 8331 | Complete revocation |