DE19953938A1 - Vorrichtung zur schonenden Gewebeentnahme aus tierischem oder menschlichen Gewebe - Google Patents
Vorrichtung zur schonenden Gewebeentnahme aus tierischem oder menschlichen GewebeInfo
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Abstract
Beschrieben wird eine Vorrichtung zur schonenden Gewebeentnahme aus tierischem oder menschlichen Gewebe, mit einer, einen Hohlkanal aufweisenden Hohlkanüle. DOLLAR A Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Hohlkanüle als Mehrwandhohlkanüle ausgebildet ist und wenigstens zwei, wenigstens einen Zwischenraum einschließende Kanülenwände vorsieht, der distalseitig offen ausgebildet ist, dass distalseitig aus dem Zwischenraum ein, mit elektrischer Energie versorgbarer Schneiddraht ragt, dass proximalseitig in den Zwischenraum der Mehrwandhohlkanüle eine Zuleitung für einen Stoffstrom vorgesehen ist und die Zuleitung und der Zwischenraum derart ausgestaltet sind, dass der Stoffstrom den Zwischenraum durchströmt und distalseitig aus diesem austritt, und dass proximalseitig am Hohlkanal der Mehrwandhohlkanüle eine Unterdruckquelle anschließbar ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur schonenden Gewebeentnahme
aus tierischem oder menschlichen Gewebe, mit einer, einen Hohlkanal aufweisenden
Hohlkanüle.
Zur gezielten Gewebeentnahme aus tierischen oder menschlichen Körpern sind eine
Vielzahl unterschiedlicher Methoden und Vorrichtungen bekannt, die zu Zwecken
einer Gewebeuntersuchung eingesetzt werden. Ausgehend von der altbekannten
klassischen chirurgischen Vorgehensweise mittels Skalpell einen Durchgangskanal
zu dem abzutrennenden und zu untersuchenden Gewebebereich zu schaffen, um in
diesem Bereich Gewebe durch gezielte Schnitte abzutrennen und durch den
Arbeitskanal aus dem Körper zu entfernen, ging man über auf Grund einer Vielzahl
mit der klassischen Operationstechnik verbundenen Nachteile mittels geeigneter
Hilfswerkzeuge den operativen Eingriff minimal invasiv zu gestalten. Zwar war es mit
der klassischen Methode möglich, eine für die Untersuchungen ausreichend große
Menge an Gewebematerial aus dem Körper zu extrahieren, doch sind mit dem
operativen Eingriff und den damit verbundenen Gewebeschnitten irreversible
Gewebeirritationen verbunden, deren Heilungsprozess sehr viel Zeit in Anspruch
nimmt. Überdies besteht die Gefahr der Gewebeverschleppung dergestalt, dass
möglicherweise tumorbehaftetes Gewebe, das abgetrennt worden ist und durch den
Arbeitskanal extrakorporal entnommen wird, auch in Gewebebereiche verschleppt
wird, die nicht von malignem Gewebe betroffen sind.
Um die vorstehend geschilderten Nachteile weitgehend auszuschließen, sind
Stanzbiopsievorrichtungen bekannt geworden, die es erlauben, mittels eines
einzigen Nadeleinstiches durch die Körperdecke an gezielten intrakorporalen
Gewebebereichen Gewebe zu entnehmen. Hierbei handelt es sich um die
Kombination einer Hohlkanüle mit einem im Inneren der Hohlkanüle verlaufenden
Mandrin, indem distalseitig eine Vertiefung eingearbeitet ist, in die sich Gewebe
einlagern kann, das mit Hilfe der distalseitig scharf angeschliffenen Hohlkanüle
abgetrennt werden kann. Zwar ist diese Art der Gewebeentnahme minimal invasiv
und mit nur geringen Gewebeirritationen verbunden, die durch das Einstechen der
Kanülenanordnung in das Körperinnere herrühren. Auch konnte das Problem der
Gewebeverschleppung mit Hilfe der Kanülenanordnungen weitgehend
ausgeschlossen werden, zumal das im zu untersuchenden Gewebebereich
abgetrennte Gewebe eingeschlossen wird, um auf diese Weise sicher aus dem
Körper entnehmen zu können. Nachteilhaft bei der bekannten Stanzbiopsie sind
jedoch die nur geringen Gewebemengen, die mit einem einzigen Kanülenstich
entnommen werden können. Zwar ist es möglich, die Menge des zu untersuchenden
Gewebes durch mehrfache hintereinander durchzuführende Biopsien zu erhöhen,
doch wird hierbei auf Grund der Vielzahl von Kanüleneinstichen der Gewebebereich
sehr stark belastet und irritiert. Andererseits kann zu im Querschnitt immer größer
werdenden Hohlkanülenanordnungen übergegangen werden, wodurch jedoch beim
Einstich die Blutungsgefahr und dadurch die Hämatombildung ansteigt, was häufig .
ein unvermeidbarer Nebeneffekt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zur schonenden
Gewebeentnahme aus tierischem oder menschlichem Gewebe, mit einer, einen
Hohlkanal aufweisenden Hohlkanüle derart auszubilden, dass die vorstehend
beschriebenen Nachteile weitgehend vermieden werden können. Insbesondere gilt
es im Wege eines minimalinvasiven Eingriffes in den zu untersuchenden
Gewebebereich die durch den Eingriff entstehenden irreversiblen Gewebeirritationen
auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen durch den Eingriff verursachte
Gewebezellenverletzungen minimiert und die Blutungsgefahr auf ein Minimum
reduziert werden. Trotz des minimalinvasiven Eingriffes soll es dennoch möglich
sein, eine für eine eindeutige Gewebebestimmung bzw. -untersuchung erforderliche
Mindestmenge an Gewebematerial aus dem intrakorporalen Bereich zu entnehmen.
Die Lösung der der Erfindung zu Grunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1
angegeben. Den Erfindungsgedanken vorteilhaft weiterbildende Merkmale sind
Gegenstand der Unteransprüche sowie der Beschreibung nebst Ausführungsbeispiel
unter Bezugnahme auf die Figuren zu entnehmen.
Erfindungsgemäß ist eine Vorrichtung zur schonenden Gewebeentnahme aus
tierischem oder menschlichem Gewebe, mit einer, einen Hohlkanal aufweisenden
Kanüle, derart ausgebildet, dass als Mehrwandhohlkanüle ausgebildet ist und
wenigstens zwei, wenigstens einen Zwischenraum einschließende Kanülenwände
vorsieht, der distalseitig offen ausgebildet ist. Aus dem Zwischenraum ragt
distalseitig ein mit elektrischer Energie versorgbarer Schneiddraht, der vorzugsweise
in einer Form ausgebildet ist, die der Querschnittskontur des Zwischenraumes
entspricht und diesen distalseitig beabstandet gegenüberliegt. Proximalseitig in den
Zwischenraum der Mehrwandhohlkanüle mündet eine Zuleitung für einen Stoffstrom
ein, wobei die Zuleitung und der Zwischenraum derart miteinander verbunden und
ausgestaltet sind, dass der Stoffstrom den Zwischenraum durchströmt und
distalseitig aus diesem austritt. Als bevorzugter Stoffstrom wird eine Spülflüssigkeit
verwendet, beispielsweise eine Kochsalzlösung. Auch ist der Einsatz von Gasen
beispielsweise Edelgase wie Argon möglich. Schließlich ist proximalseitig am
Hohlkanal der vorzugsweise doppelwandig ausgebildeten Mehrwandhohlkanüle eine
Unterdruckquelle anschließbar.
Die vorzugsweise als doppelwandiger Hohlzylinder ausgebildete
Mehrwandhohlkanüle weist vorzugsweise eine Außenkontur auf, die an die
Innenkontur eines als Schleuse ausgebildeten Hohlkanals angepasst ist, der als
Arbeitskanal zum intrakorporalen Einbringen endochirurgischer Instrumente in das
Körperinnere, so auch die erfindungsgemäß ausgebildete Hohlkanüle, dient. Um die
Gewebe- und Zellirritationen beim Einbringen einer derartigen Schleuse
beispielsweise durch die verschiedenen Hautdecken bis hin zu dem zu
untersuchenden Gewebebereich möglichst gering zu halten, sind
Schleusenanordnungen bekannt, die an ihrer Außenseite ein helikales
Schraubgewinde vorsehen und die distalseitig eine spitz zulaufende
Schraubgewindeform vorsehen, wobei die Schraubenspitze das distale Endteil eines
durch die Schleuse hindurchragenden Mandrins ist, der zu Zwecken des Einbringens
der Schleusenanordnung in das Innere des Körpers durchgeführt ist. Eine derartige
Schleusenanordnung geht beispielsweise aus der DE 199 35 976.8 hervor. Der
besondere Vorteil einer derartigen Schleusenvorrichtung liegt darin, dass das
Gewebe beim Einbringen der Schleusenanordnung nicht geschnitten, sondern durch
die wendelartig angeordnete Spitze aufdillatiert wird, sodass Sollbruchstellen im
Gewebe bzw. in den Zellverbänden, die von der distalen Schraubenspitze
durchdrungen werden, regelrecht nachgeben, wodurch ein Durchschneiden von
Blutgefäßen, Nerven oder Zellen weitestgehend reduziert werden kann. Die
Positionierung einer diesbezüglichen Schleuse kann zu Zwecken einer kontrollierten
Lagepositionierung relativ zu einem zu untersuchenden Gewebebereich mit Hilfe
Ultraschall-, Röntgen- oder MR-Überwachungsverfahren kontrolliert werden.
Ist die Schleusenanordnung entsprechend positioniert und der zentrale Mandrin aus
dem Hohlkanal entnommen, so ist ein Arbeitskanal geschaffen, durch den die
erfindungsgemäße Gewebeentnahmevorrichtung entsprechend platziert werden
kann. Grundsätzlich ist es auch möglich, die im Nachstehenden beschriebene
erfindungsgemäße Gewebeentnahmevorrichtung auch durch andere Arbeitskanäle
zu führen oder gar auf einen Arbeitskanal vollständig zu verzichten, was jedoch mit
deutlichen Nachteilen während der Operationsdurchführung verbunden ist. Zur
gezielten Gewebeentnahme ist nun die vorzugsweise doppelwandig und als
Hohlzylinder ausgebildete Mehrwandhohlkanüle, deren Kanülenlänge größer gewählt
ist als die Schleusenlänge, sodass die Mehrwandhohlkanüle distalseitig aus der
Schleuse herausragen kann und in den zu untersuchenden Gewebebereich
entsprechend einbringen kann. Der in dem Gewebebereich stattfindende
Eindringvorgang des distalseitigen Endes der Mehrwandhohlkanüle zeichnet sich
insbesondere dadurch aus, dass der unmittelbar vor dem offen ausgebildeten Ende
des Zwischenraums der Mehrwandhohlkanüle angeordnete Schneiddraht, dessen
Form im Wesentlichen der Querschnittsform des Zwischenraumes entspricht und von
diesem leicht beabstandet ist, mit elektrischer Energie, vorzugsweise mit einem HF-
Strom beaufschlagt wird und dadurch erhitzt wird, wodurch das mit dem
Schneiddraht in Berührung tretende Gewebe thermisch durchtrennt wird, wobei sich
zugleich ein koagulativer Prozess im Gewebematerial einstellt, der ein Nachbluten
verhindert. Der Schneiddraht dient sozusagen als eine Art Hochfrequenz-
Chirurgische-Schneidvorrichtung, die Zellverbände während ihres Durchtrennens
sofort im Wege thermischer Koagulation vor weiterem Ausbluten schützt.
Auch ist es denkbar, dass die Durchtrennung des abzutrennenden Gewebes im
Wege eines Erosionsprozesses erfolgt, d. h. das Gewebe tritt nicht in unmittelbaren
Kontakt mit dem Schneiddraht, sondern wird durch die am Schneiddraht auf Grund
der hohen elektrischen Spannungen entstehenden Funkenentladungen thermisch
denaturiert. Durch die Funkenbildung wird ein Plasma gebildet, das zu den
gewünschten Erosionseffekten führt. Denkbar wäre auch eine dreiwandige
Ausbildung der Mehrwandhohlkanüle, die zwei Zwischenräume einschließt, durch
deren ein Zwischenraum eine Spülflüssigkeit und durch deren anderen
Zwischenraum ein Gas distalseits zugeführt wird, das zu einer gezielten
Plasmabildung beiträgt.
Durch einen distalen Vorschub der Mehrwandhohlkanüle wird durch den
Schneiddraht, der vorzugsweise in Art eines Vollkreises ausgebildet ist, ein
Gewebevolumen abgetrennt und in das Innere der Hohlkanüle verbracht, das die
Gestalt eines Vollzylinders annimmt. Damit die durch den Schneiddraht vom übrigen
Gewebebereich abgetrennten Gewebeteile vollständig in das Innere der
Mehrwandhohlkanüle gelangen, ist der Hohlkanal der Mehrwandhohlkanüle mit einer
Unterdruckquelle verbunden, wodurch jegliche abgetrennte Gewebebereiche in das
Innere der Mehrwandhohlkanüle gelangen. Überdies tritt durch den Zwischenraum
distalseitig ein Stoffstrom, vorzugsweise eine Kochsalzlösung, aus, die der
Hohlkanüle proximalseitig über eine Zuleitung zugeführt wird. Die Kochsalzlösung
vermag den Abtrennvorgang sowie das Abführen der abgetrennten Gewebebereiche
in das Innere des Hohlkanals wesentlich zu unterstützen. Überdies sorgt die
Kochsalzlösung auch für eine gewünschte Abkühlung des den erhitzten
Schneiddraht umgebenden Gewebereichs, wodurch der Wärmeeintrag auf das
umliegende Gewebe minimiert wird.
Zusätzlich zu dem kreisringförmig ausgebildeten Schneiddrahtes sieht dieser einen
Schneiddrahtsteg vor, der zur Mitte des durch die doppelwandig ausgebildete
Mehrwandhohlkanüle umgebenden Hohlkanals gerichtet ist. Beim Eindringen des
distalseitig an der Mehrwandhohlkanüle angebrachten Schneiddrahtschneidringes in
das Gewebe wird dieses durch den Schneiddrahtsteg längs zum abgetrennten
Gewebezylinder wenigstens bis zur Hälfte des abgetrennten Zylinderdurchmessers
aufgetrennt. Ist eine gewünschte Einschnitttiefe innerhalb des Gewebes durch
entsprechendes Eindringen der Mehrwandhohlkanüle in den Gewebebereich
erreicht, so wird die Mehrwandhohlkanüle samt Schneiddrahtanordnung um die
Hohlkanülenlängsachse gedreht, wodurch der Schneiddrahtsteg den sich im Inneren
der Mehrwandhohlkanüle befindlichen Gewebekern distalseitig vollständig vom
Restgewebe abtrennt. Die auf diese Weise vom Restgewebe im Körperinneren
abgetrennte Gewebeprobe wird nun mittels Unterdruck innerhalb des Hohlkanals in
der Mehrwandhohlkanüle gehalten und kann einfach aus dem Körperinneren durch
den Arbeitskanal der Schleuse entnommen werden.
Damit die vollständig im Körperinneren abgetrennte Gewebeprobe durch den im
Inneren des Hohlkanals der Mehrwandhohlkanüle herrschenden Unterdruck nicht
unkontrolliert proximalseitig abgesaugt wird, ist die Unterdruckquelle mit einer
einwandigen Hohlkanüle verbunden, an deren distalem Ende ein Maschenwerk oder
eine ähnlich ausgebildete Vorkehrung vorgesehen ist, sodass an dem distalen Ende
der einwandigen Hohlkanüle lediglich vorwiegend Flüssiganteile oder Gasanteile
durch die Hohlkanüle abgesaugt werden können und abgetrennte Feststoffanteile,
wie eben die Gewebeprobe selbst, distalseitig durch das Maschenwerk vor der
Hohlkanüle gehalten werden. Hierzu wird die Hohlkanüle während des
Abtrennvorganges proximalseitig in den Hohlkanal der doppelwandig ausgebildeten
Mehrwandhohlkanüle eingebracht, wobei die Einschubtiefe der einwandig
ausgebildeten Hohlkanüle innerhalb der doppelwandig ausgebildeten
Mehrwandhohlkanüle derart gewählt ist, dass ein genügend großer Abstand
zwischen dem distalen Ende der doppelwandig ausgebildeten Mehrwandhohlkanüle
und dem distalen Ende der einwandig, mit der Unterdruckquelle verbundenen
Hohlkanüle besteht, sodass genügend viel Gewebematerial in das Innere des
Hohlkanals gezogen werden kann. Aus Gründen der weit gehenden Vermeidung von
Gewebeverschleppung ist es von Vorteil, wenn das Volumen, innerhalb dem
Gewebematerial innerhalb des Hohlkanals der doppelwandig ausgebildeten
Mehrwandhohlkanüle größer ist, als das tatsächlich abgetrennte Gewebevolumen.
Durch den im Inneren des Hohlkanals wirkenden Unterdruck wird die abgetrennte
Gewebeprobe auf der einwandig ausgebildeten Hohlkanüle fest gehalten, sodass
eine Entnahme der einwandigen Hohlkanüle mit dem auf dem distalen Ende der
Hohlkanüle befindlichen Gewebekern möglich ist.
Besteht der Bedarf nach einer wiederholten Gewebeentnahme an einem anderen Ort
im Gewebe, so kann durch Winkelveränderung der Schleuse eine erneute
Gewebeentnahme mittels der thermischen Schneidvorrichtung vorgenommen
werden.
Zur Versorgung des aus dem distalen Ende des doppelwandig ausgebildeten
Hohlkanals austretenden Schneiddrahtes mit elektrischer Energie ist dieser über eine
elektrische Verbindung, die innerhalb des Zwischenraums proximalseitig verläuft,
verbunden, wobei die elektrische Verbindung proximalseitig über die Zuleitung
verläuft, durch die der Zwischenraum mit der Kochsalzlösung versorgt wird. Durch
entsprechende Variation des Schneidestroms, der in Art eines HF-Stromes dem
Schneiddraht zugeführt wird, können gezielte Koagulationen an der Schnittstelle
durchgeführt werden, die die Zellverbände denaturiert und damit Nachblutungen
sowie Zellverschleppungen verhindert.
Nach erfolgter Gewebeentnahme kann die als Arbeitskanal dienende Schleuse
entnommen werden, wobei das im Wesentlichen dillatierte Gewebe seine
ursprüngliche Lageposition wieder einnimmt und dort rasch verheilen kann.
Als besonderer Vorteil für die nachfolgende Gewebeanalyse dient der durch den
Schneiddrahtsteg verursachte Teillängsschnitt innerhalb der Gewebeprobe, die als
Vollzylinder abgetrennt worden ist, zumal der Längsschnitt als Markierungshilfe eine
eindeutige nachträgliche Zuordnung der ursprünglichen Lageposition vor dem
Abtrennungsprozess innerhalb des zu untersuchenden Gewebebereiches ermöglicht.
Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen
Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die
Zeichnung exemplarisch beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1a bis e schematische Darstellung der Einzelkomponenten
für eine Gewebeentnahme.
Fig. 1a zeigt in schematisch stark vereinfachter Darstellung zwei, mit einem helikalen
Außenschraubgewinde versehene Schleusenhohlkanüle 1, die zum Einbringen
beispielsweise durch die Hautschichten eines menschlichen Körpers, von einem
Mandrin 2 vollständig durchsetzt sind, der in Fig. 1b dargestellt ist. Der Mandrin 2
weist an seiner distalen Spitze ein konusartig spitz zulaufendes Schraubgewinde 3
auf, vermittels dem ein gewebeschonendes Dillatieren und Einbringen der Schleuse
1 in einen intrakorporalen Bereich möglich ist. Die in Fig. 1a und 1b dargestellten
Kanülenanordnungen sind näher in der DE 199 35 976.8 beschrieben.
Ist die Schleuse 1 mit ihrem distalen offenen Ende an einem zu untersuchenden
Gewebebereich korrekt positioniert, so wird die doppelwandig ausgebildete
Mehrwandhohlkanüle 4 gemäß Fig. 1c in das innere der Schleuse 1 eingeführt. In
einer Detaildarstellung ist der distale Endbereich der Hohlkanüle 4 aus Fig. 1e zu
entnehmen. Die zylinderförmig ausgebildete Mehrwandhohlkanüle 4 weist eine
Innenwand 41 und eine Außenwand 42 auf, die einen Zwischenraum 43 (in Fig. 1e
schraffiert dargestellt) einschließen. Der distalseitig offen ausgebildete
Zwischenraum 43 wird von einem kreisringförmig ausgebildeten Schneiddraht 44
überragt, der einen, in die Mitte des Hohlkanals 45 der Mehrwandhohlkanüle 4
hineinragenden Schneiddrahtsteg 45 vorsieht. Zur elektrischen Kontaktierung des
Schneiddrahtes 44 sowie Schneiddrahtsteg 45 ist diese mit einer elektrischen
Zuleitung 46 verbunden, die proximalseitig durch den Zwischenraum 43 verläuft.
Die doppelwandig ausgebildete Mehrwandhohlkanüle 4 ist an ihrem proximalseitigen
Bereich mit einer schlauchartig ausgebildeten Zuleitung 5 verbunden, die mit ihrem
einen Ende in den Zwischenraum 43 mündet und mit ihrem anderen Ende mit einem
Adapterstück 6 verbunden ist, das zwei Anschlussbereiche 7, 8 vorsieht. Über den
Anschlussbereich 7 wird eine Kochsalzlösung in die Zuleitung 5 eingespeist, durch
die die Kochsalzlösung in den Zwischenraum 43 gelangt und an dem distalen
Endbereich der Hohlkanüle 4 austritt. Ebenso verläuft über die Zuleitung 5 die
elektrische Zuleitung 46, die im Anschlussbereich 8 mündet, um dort mit einer
entsprechenden HF-Energiequelle verbunden werden kann.
Die Mehrwandhohlkanüle 4 ist sowohl distalseitig als auch proximalseitig offen
ausgebildet, sodass proximalseitig eine einwandig ausgebildete Hohlkanüle 9 in die
Mehrwandhohlkanüle 4 eingeführt werden kann. Die Hohlkanüle 9 ist mit einer nicht
weiter dargestellten Unterdruckquelle 10 verbunden. Das distale Ende der
Hohlkanüle 9 ist mit einem Maschenwerk 10 versehen, wie es in Fig. 1e dargestellt
ist. Durch das Maschenwerk 10 wird verhindert, dass in das Innere der
Mehrwandhohlkanüle 4 eingesaugtes Gewebematerial auch durch die Hohlkanüle 9
entweichen kann.
Die in Fig. 1e dargestellte Anordnung aus der doppelwandig ausgebildeten
Mehrwandhohlkanüle 4 und der einwandig ausgebildeten Hohlkanüle 9 zeigt den
Zustand der vollständig in die doppelwandig ausgebildete Mehrwandhohlkanüle 4
eingeschobenen einwandig ausgebildeten Hohlkanüle 9, wobei innerhalb der
Mehrwandhohlkanüle 4 genügend Raum vorgesehen ist, um abgetrenntes
Gewebematerial in das Innere der Mehrwandhohlkanüle 4 zu verbringen.
Schließlich weist die mit der Unterdruckquelle 10 verbundene Hohlkanüle 9 einen
Schiebeschalter 11 auf, durch den der im Inneren der Hohlkanüle 9 vorherrschende
Unterdruck rasch abgebaut werden kann. Dies ist erforderlich, um die abgetrennte
und aus der Hohlkanüle 4 entnommene Gewebeprobe leicht vom distalen Ende der
Hohlkanüle 9 zu entnehmen.
1
Schleuse
2
Mandrin
3
Schraubgewinde
4
Mehrwandhohlkanüle
41
Innenwand
42
Außenwand
43
Zwischenraum
44
Schneiddraht
45
Schneiddrahtsteg
46
elektrische Zuleitung
5
Zuleitung
6
Adapterstück
7
,
8
Anschlussbereiche
9
Hohlkanüle
10
Unterdruckquelle
11
Schiebeschalter
Claims (12)
1. Vorrichtung zur schonenden Gewebeentnahme aus tierischem oder
menschlichen Gewebe, mit einer, einen Hohlkanal aufweisenden Hohlkanüle,
dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkanüle als Mehrwandhohlkanüle ausgebildet
ist und wenigstens zwei, wenigstens einen Zwischenraum einschließende
Kanülenwände vorsieht, der distalseitig offen ausgebildet ist,
dass distalseitig aus dem Zwischenraum ein, mit elektrischer Energie versorgbarer Schneiddraht ragt,
dass proximalseitig in den Zwischenraum der Mehrwandhohlkanüle eine Zuleitung für einen Stoffstrom vorgesehen ist und die Zuleitung und der Zwischenraum derart ausgestaltet sind, dass der Stoffstrom den Zwischenraum durchströmt und distalseitig aus diesem austritt, und
dass proximalseitig am Hohlkanal der Mehrwandhohlkanüle eine Unterdruckquelle anschließbar ist.
dass distalseitig aus dem Zwischenraum ein, mit elektrischer Energie versorgbarer Schneiddraht ragt,
dass proximalseitig in den Zwischenraum der Mehrwandhohlkanüle eine Zuleitung für einen Stoffstrom vorgesehen ist und die Zuleitung und der Zwischenraum derart ausgestaltet sind, dass der Stoffstrom den Zwischenraum durchströmt und distalseitig aus diesem austritt, und
dass proximalseitig am Hohlkanal der Mehrwandhohlkanüle eine Unterdruckquelle anschließbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der Schneiddraht über eine elektrische Verbindung
mit elektrischer Energie versorgbar ist, die durch den Zwischenraum proximalwärts
verläuft.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Verbindung proximalseitig durch die
Zuleitung verläuft, durch die der Stoffstrom in den Zwischenraum zuführbar ist, und
mit einer Energiequelle, vorzugsweise mit einem HF-Generator verbunden ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass der distalseitig aus dem Zwischenraum ragende
Schneiddraht eine an die Querschnittsform des Zwischenraums angepasste Kontur
aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass der Schneiddraht einen Schneiddrahtabschnitt
aufweist, der sich aus dem Bereich des Zwischenraumes in den Bereich des
Hohlkanals erstreckt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrwandhohlkanüle eine kreisrunden und der
Zwischenraum einen ringförmigen Querschnitt aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der Schneiddraht kreisförmig den Zwischenraum
überragt, und dass ein Schneiddrahtsteg vom kreisförmig ausgebildeten
Schneiddraht zur Mitte des Hohlkanals gerichtet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruckquelle mit einer einwandigen
Hohlkanüle verbunden ist, die einem Außendurchmesser aufweist, der dem
Innendurchmesser des Hohlkanals der Mehrwandhohlkanüle entspricht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die mit der Unterdruckquelle verbundene einwandige
Hohlkanüle an ihrem distalen Ende ein Maschenwerk aufweist, sodass vorwiegend
Flüssig- und Gasanteile absaugbar sind und Festanteile distalseitig auf der
Hohlkanüle verbleiben.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, dass an der einwandigen Hohlkanüle eine
Belüftungsvorrichtung vorgesehen ist, um den im Inneren der Hohlkanüle
herrschenden Unterdruck abzubauen.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffstrom aus einer Flüssigkeit besteht, bspw.
eine Kochsalzlösung ist, oder aus einem Gas oder Gasgemisch besteht,
vorzugsweise Edelgase aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrwandhohlkanüle eine Außenkontur
aufweist, die der Innenkontur eines Arbeitskanals entspricht, der durch
Gewebeschichten einbringbar ist, um die Mehrwandhohlkanüle intrakorporal an
einen abzutrennenden Gewebebereich zu führen.
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Applications Claiming Priority (1)
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