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DE19951070A1 - Verifikationseinrichtung, Verifikationssystem und Verifikationsverfahren für Krankenversichertenkarten - Google Patents

Verifikationseinrichtung, Verifikationssystem und Verifikationsverfahren für Krankenversichertenkarten

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Publication number
DE19951070A1
DE19951070A1 DE19951070A DE19951070A DE19951070A1 DE 19951070 A1 DE19951070 A1 DE 19951070A1 DE 19951070 A DE19951070 A DE 19951070A DE 19951070 A DE19951070 A DE 19951070A DE 19951070 A1 DE19951070 A1 DE 19951070A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
health insurance
connection
card
dial
health
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19951070A
Other languages
English (en)
Inventor
Detlef Weill
Volker Bergmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Systemform Mediacard & Co GmbH
Original Assignee
Systemform Mediacard & Co GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Systemform Mediacard & Co GmbH filed Critical Systemform Mediacard & Co GmbH
Priority to DE19951070A priority Critical patent/DE19951070A1/de
Publication of DE19951070A1 publication Critical patent/DE19951070A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G16HHEALTHCARE INFORMATICS, i.e. INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR THE HANDLING OR PROCESSING OF MEDICAL OR HEALTHCARE DATA
    • G16H30/00ICT specially adapted for the handling or processing of medical images
    • G16H30/20ICT specially adapted for the handling or processing of medical images for handling medical images, e.g. DICOM, HL7 or PACS
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
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    • G06F21/6227Protecting access to data via a platform, e.g. using keys or access control rules to a system of files or objects, e.g. local or distributed file system or database where protection concerns the structure of data, e.g. records, types, queries
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung, ein System und ein Verfahren zur Verifikation von Krankenversichertenkarten beschrieben. Die Vorrichtung umfaßt dabei eine Datenbank (10) mit mindestens einem Datensatz, der eine Krankenversichertenkennung sowie krankenspezifische Informationen und/oder spezifische Informationen über den Krankenversicherten enthält. Die Vorrichtung enthält weiterhin eine erste DFÜ-Verbindung (20) zum Empfang einer auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Krankenversichertenkennung sowie eine Auswahlvorrichtung zum Auswählen desjenigen Datensatzes, der die empfangene Krankenversichertenkennung aufweist. Die in dem ausgewählten Datensatz enthaltenen Informationen werden über die erste DFÜ-Verbindung (20) anschließend gesendet.

Description

Hintergrund der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Verifikationseinrichtung, ein Veri­ fikationssystem und ein Verifikationsverfahren für Krankenver­ sichertenkarten.
Stand der Technik
Seit einigen Jahren finden Krankenversichertenkarten Verwen­ dung, auf welchen neben dem Namen auch die Kassennummer und die Versichertennummer des Krankenversicherten gespeichert sind. Derartige Krankenversichertenkarten vereinfachen den Datenaus­ tausch zwischen Arzt und Patient, da die Daten direkt in einem Computer in der Arztpraxis eingelesen werden können.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, daß derartige Krankenversichertenkarten ein großes Mißbrauchspotential haben. Eine Mißbrauchsmöglichkeit ist beispielsweise das "Ärzte- Hopping". Darunter versteht man, daß Patienten unnötig viele Ärzte aufsuchen, etwa um denjenigen Arzt zu finden, welcher ih­ nen ein Lieblingsmedikament verschreibt. Weil auf der Karte keine Informationen über frühere Arztbesuche gespeichert werden (dürfen), ist eine Kontrolle nicht oder erst mit erheblichem Zeitverzug möglich.
Eine weitere Mißbrauchsmöglichkeit liegt darin, daß Menschen, welche gar nicht versichert sind, sich mit der Karte zum Null­ tarif behandeln lassen. So sind Fälle bekannt geworden, in de­ nen sich mehrere Mitglieder einer Familie, in denen nur ein Fa­ milienmitglied Krankenversicherungsschutz genießt, über eine einzige Karte behandeln lassen.
Weiterhin werden oftmals Karten benutzt, für die gar kein Ver­ sicherungsverhältnis mehr besteht. Angesichts der zunehmenden Zahl von in Umlauf befindlichen Krankenversichertenkarten und der Schwierigkeit für die Krankenkassen, Karten, für welche kein Versicherungsverhältnis mehr besteht, vom Versicherten zu­ rückzuerhalten, nimmt gerade diese Mißbrauchsform stark zu.
Ein weiteres Problem besteht darin, daß zwar ein Versicherungs­ verhältnis besteht, bei dem sich jedoch der Status des Versi­ cherten geändert hat. Zum Beispiel kann derzeit ein zwischen­ zeitlich verrenteter Versicherter weiterhin mit seiner Kranken­ versichertenkarte ärztliche Leistungen unter dem Status "Pflicht- oder Stammversicherter" in Anspruch nehmen, was zu einer falschen Abreichung führen kann.
Der Erfindung zugrundeliegendes Problem
Ausgehend von den oben geschilderten Problemen liegt der Erfin­ dung die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, welche die oben geschilderten mißbräuchlichen Benutzungen eindämmen oder ausschließen.
Erfindungsgemäße Lösung
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Verifikationseinrichtung mit einer Datenbank mit mindestens einem Datensatz, der eine Kran­ kenversichertenkennung sowie krankenkassenspezifische Informa­ tionen und/oder spezifische Informationen über den Krankenver­ sicherten enthält; einer ersten DFÜ-Verbindung zum Empfang ei­ ner auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Krankenver­ sichertenkennung; und einer Auswahlvorrichtung zum Auswählen desjenigen Datensatzes, der die empfangene Krankenversicherten­ kennung aufweist, wobei in dem ausgewählten Datensatz enthalte­ ne Informationen über die erste DFÜ-Verbindung gesendet werden. Die Aufgabe wird außerdem gelöst durch ein Krankenversicherten­ karten-Verifikationssystem mit einer derartigen Vorrichtung auf einer Datenbank-Providerebene und einer Kartenzugriffsvorrich­ tung zum Lesen der auf der Krankenversichertenkarte gespeicher­ ten Informationen auf einer Dienstleisterebene.
Die jeweiligen Unteransprüche betreffen vorteilhafte Ausgestal­ tungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist dabei ein Eingriff in die komplizierte und automatisierte Krankenversichertenkar­ ten-Versorgung nicht erforderlich, d. h. auch bereits ausgegebe­ ne Krankenversichertenkarten sind der Verifikation zugänglich. Der zusätzliche Aufwand für die Implementierung der Verifizie­ rung ist durch die Erfindung auf Seite der Versicherten und der Ärzte so gering wie möglich gehalten.
Die Verifikationseinrichtung hat eine zentrale Datenbank, wel­ che einen oder mehrere Datensätze enthält. Jeder Datensatz wie­ derum enthält eine Krankenversichertenkennung, ein Gültig - bis - Datum der Krankenversichertenkarte, sowie krankenkassenspezi­ fische Informationen, beispielsweise über den Status des Versi­ cherungsverhältnisses, und alternativ oder zusätzlich zu den krankenkassenspezifischen Informationen spezifische Informatio­ nen über den Krankenversicherten, beispielsweise sein Geburts­ datum oder ein Bild des Krankenversicherten. Die Verifikations­ einrichtung umfaßt weiterhin eine erste Datenfernübertragungs­ verbindung (DFÜ-Verbindung) zum Empfang einer auf der Kranken­ versichertenkarte gespeicherten Krankenversichertenkennung so­ wie eine Auswahlvorrichtung, zum Auswählen desjenigen Datensat­ zes innerhalb der Datenbank, welcher die über die erste DFÜ- Verbindung empfangene Krankenversicherungskennung aufweist. Die Auswahlvorrichtung wirkt mit der ersten DFÜ-Verbindung schließ­ lich derart zusammen, daß alle oder ein Teil der in dem ausge­ wählten Datensatz enthaltenen Informationen über die erste DFÜ- Verbindung an den Sender der Krankenversichertenkennung zurück­ gesendet werden. Zusätzlich zu dem Daten aus dem ausgewählten Datensatz können auch noch andere Informationen in der Daten­ bank ermittelt und an den Sender der Krankenversichertenkennung zurückgesendet werden.
Die DFÜ-Verbindung gestattet über den Zugriff auf die Datenbank eine sofortige Überprüfung, ob z. B. ein Versicherungsverhältnis aktuell noch besteht und ob z. B. die eine Dienstleistung in An­ spruch nehmende Person mit der Person des Versicherten iden­ tisch ist. Auf diese Weise kann dem Mißbrauch von Krankenversi­ chertenkarten wirkungsvoll begegnet werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt darüberhinaus eine Ve­ rifikation von Krankenversichertenkarten unter Weiterverwendung der bei den Versicherten und den Dienstleistern bereits exi­ stierenden Krankenversichertenkarten-Infrastruktur. Sowohl die ausgegebenen Krankenversichertenkarten als auch die Hardware zum Auslesen der Krankenversichertenkarten (Kartenleser) bedür­ fen keiner Anpassung an die Verifikationseinrichtung. Auf Sei­ ten der Dienstleister wird lediglich eine Verbindung zu einem externen Datenbank-Provider benötigt, welche den Austausch von Daten gestattet. Da beispielsweise ein Modem und eine Telefon­ verbindung in der Regel bereits vorhanden sind, reicht eine neue oder erfindungsgemäß systembedingt angepaßte Software oft­ mals aus, um den Dienstleistern die Verifikation der Kranken­ versichertenkarte zu ermöglichen.
Kurzbeschreibung der Zeichnung
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgend skizzierten Ausführungsbei­ spielen und den Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Beschreibung derzeit bevorzugter Ausführungsbeispiele
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Das erste Ausführungsbeispiel umfaßt ein Terminal 30, welches im Bereich des Dienstleisters z. B. in einer Arztpraxis, einer Apotheke, einem Krankenhaus, bei einem Au­ genoptiker oder in der Notfallmedizinabteilung angeordnet ist. Das Terminal 30 ist über eine DFÜ-Verbindung 20 mit einer ex­ ternen Datenbank 10 verbunden, welche von einem Datenbank- Provider betrieben wird.
Die Verifikation einer Krankenversichertenkarte läuft derart ab, daß der Dienstleister über das Terminal 30 zunächst eine Krankenversicherungskennung, welche auf der Krankenversicher­ tenkarte gespeichert ist und eine eindeutige Identifizierung des Krankenversicherten gestattet, über die Verbindung 20 an den Datenbank-Provider sendet. Als Krankenversichertenkennung kann beispielsweise die auf der Krankenversichertenkarte ge­ speicherte Kassen- und Krankenversicherten-Nummer verwendet werden. Da die Krankenversicherten-Nummern nur zusammen mit der Kassennummer eine eindeutige Identifikation des Krankenversi­ cherten gestatten, kann zukünftig auch daran gedacht werden, jedem Krankenversicherten eine eindeutige Nummer zuzuordnen und diese eindeutige Nummer zusätzlich oder alternativ zur Kassen- und Krankenversicherten-Nummer auf der Krankenversichertenkarte zu speichern.
Die Übertragung der Krankenversichertenkennung an die Datenbank 10 geschieht über die DFÜ(Datenfernübertragungs)-Verbindung 20. Bei der DFÜ-Verbindung 20 handelt es sich bevorzugt um eine Te­ lefonverbindung, zum Beispiel eine ISDN- oder Mobilfunk-Verbin­ dung.
Der Datenbank-Provider empfängt die Krankenversichertenkennung und sucht in der Datenbank nach demjenigen Datensatz, welcher die empfangene Krankenversichertenkennung enthält. Die in der Datenbank gespeicherten Datensätze sind bevorzugt anonymisiert, d. h. sie sollten keine Namen der Krankenversicherten enthalten. Stattdessen können die Datensätze Informationen über die Gül­ tigkeit des Versicherungsverhältnisses, z. B. den Versicherten­ status und das Gültigkeitsdatum der Krankenversichertenkarte, Informationen bezüglich des Aussehens des Versicherten, z. B. Bilddaten, und Informationen über Änderungen des Versicherungs­ verhältnisses enthalten. Insbesondere Bilddaten erlauben eine sichere Identifizierung des Krankenversicherten und schließen ein Weitergeben mit anschließender mißbräuchliches Nutzung der Krankenversichertenkarte an Dritte weitestgehend aus. Selbst­ verständlich können die Datensätze noch weitere, die Identifi­ kation des Versicherten ermöglichende Informationen wie eine digitale Signatur des Versicherten oder eine in Form von Bild­ daten vorliegende Unterschrift des Versicherten enthalten. Auch andere elektronisch speicherbare Identifikationsmerkmale (Fingerabdruck oder andere biometrische Daten des Krankenversi­ cherten) können in den Datensätzen enthalten sein und entspre­ chend übermittelt werden.
Die Tatsache, daß die Datensätze von einem externen Datenbank- Provider zur Verfügung gestellt werden, ermöglicht eine Erwei­ terung und/oder Änderung der gespeicherten Daten, ohne daß auf die Krankenversichertenkarte des Versicherten zugegriffen wer­ den müßte.
Zumindest ein Teil derjenigen Informationen, die in dem Daten­ satz, welcher die empfangene Krankenversichertenkennung auf­ weist, enthalten sind, werden anschließend über die DFÜ- Verbindung 20 wieder an das Terminal 30 des Dienstleisters ge­ sendet. Die Datensätze enthalten die Daten bevorzugt im HTML- Format, da diese Daten mit Hilfe herkömmlicher Internet-Browser verarbeitet und angezeigt werden können. Das Senden und/oder Empfangen über die DFÜ-Verbindung 20 geschieht bevorzugt nach einem Internet-Protokoll und einer Point-to-Point-Verbindung, wobei bevorzugt eine Datenverschlüsselung stattfindet. Die Ver­ schlüsselung kann mit Hilfe der Secure-Socket-Layer (SSL)- Methode erfolgen.
Die an das Terminal 30 des Dienstleisters gesendeten Daten ent­ halten in einer ersten Alternative lediglich Angaben über das Versicherungsverhältnis (besteht, besteht nicht, es wurde eine neuere Karte ausgegeben aber das Versicherungsverhältnis an sich besteht, etc.). Dies erlaubt dem Arzt oder seinem Personal eine erste zeitnahe Kontrolle über das Existieren eines Versi­ cherungsverhältnisses.
In einer weiteren Ausgestaltung wird zusätzlich zu den vorge­ nannten Angaben auch noch ein Bild des Versicherten, welches dieser vorher der Krankenkasse zur Verfügung gestellt hat, und das die Krankenkasse anschließend dem Datenbankprovider weiter­ gegeben hat, an das Terminal 30 des Dienstleisters gesendet und dort dargestellt. Dies erlaubt auf einfache Weise eine zusätz­ liche Überprüfung der Identität des Versicherten bzw. die Dienstleistung Wünschenden.
In Fig. 2 ist eine Weiterbildung des ersten Ausführungsbei­ spieles dargestellt. Die Weiterbildung umfaßt ein Krankenkas­ sen-Terminal 50, welches über eine weitere DFÜ-Verbindung 40, die wie die erste DFÜ-Verbindung 20 ausgestaltet sein kann, mit der Datenbank 10 verbunden ist. Das Terminal 50 gestattet den Krankenkassen, über die DFÜ-Verbindung 40 Informationen für die die Datenbank 10 dem Datenbank-Provider zur Verfügung zu stel­ len, damit dieser die in der Datenbank enthaltenen Datensätze aktualisieren oder erweitern kann. Um das Mißbrauchspotential bei den Krankenversichertenkarten zu verringern ist eine regel­ mäßige Aktualisierung der Datenbank 10 erforderlich. Die Pflege der Datenbank 10 erfolgt somit durch den Datenbank-Provider, mit durch die Krankenkassen bereitgestellten Daten, wobei die Krankenkassen selbst keinen direkten Zugriff auf die Datenbank- Inhalte haben.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel baut auf dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 auf und enthält eine Weiter­ bildung des Dienstleister-Terminals 30. Das Terminal 30 ist als Rechnerarbeitsplatz ausgebildet und umfaßt eine Kartenzugriffs­ vorrichtung 31, eine Anzeigevorrichtung 32 sowie eine Eingabe­ vorrichtung 33.
Die Kartenzugriffsvorrichtung 31 ist zum Lesen eines auf der Krankenversichertenkarte angeordneten Chips oder Magnetstrei­ fens ausgebildet. Zusätzlich kann die Kartenzugriffsvorrichtung 31 das Beschreiben des Chips oder des Magnetstreifens ermögli­ chen. So wäre es denkbar, Daten, welche über die Eingabevor­ richtung 33 eingegeben wurden oder von dem Terminal 30 automa­ tisch generiert wurden oder welche über die DFÜ-Verbindung 20 empfangen wurden, auf der Krankenversichertenkarte zu spei­ chern.
Die Anzeigevorrichtung 32 gestattet das Anzeigen der über die DFÜ-Verbindung 20 empfangenen Informationen sowie gegebenen­ falls der auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Infor­ mationen.
Über die Eingabevorrichtung 33 können manuell Informationen eingegeben werden, welche an die Datenbank 10 gesendet werden oder auf der Krankenversichertenkarte gespeichert werden. Indem beispielsweise jede durchgeführte Behandlung entweder in der Datenbank oder auf der Krankenversichertenkarte gespeichert wird, läßt sich das Aufsuchen einer Vielzahl von Ärzten inner­ halb kurzer Zeit kontrollieren. Alternativ oder zusätzlich hierzu ist es möglich, jede Verifikationsanfrage durch einen Dienstleister automatisch in der Datenbank 10 zu speichern und gegebenenfalls über die DFÜ-Verbindung 40 der Krankenkasse mit­ zuteilen. Über die Zuordnung von spezifischen Arztnummern und die Speicherung der Arztbesuche läßt sich das Ärzte-Hopping eindämmen. Da die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch die Krankenversicherten derart nachvollzogen werden kann, wäre auch an den Aufbau eines Bonussystemes für Krankenversicherte, welche bestimmte Bedingungen im Inanspruchnahmeverhalten erfül­ len, denkbar.
Die Krankenversichertenkarte kann derart ausgebildet sein, daß sie neben den bereits erwähnten allgemeinen versicherungsspezi­ fischen bzw. versichertenspezifischen Daten noch die Speiche­ rung von zusätzlichen medizinischen Informationen über den Ver­ sicherten wie Blutgruppe, Allergien, Krankheitsbilder usw. er­ laubt. Da derartige zusätzliche Angaben derzeit auf Krankenver­ sichertenkarten noch nicht gespeichert werden dürfen, wäre es auch denkbar, diese Daten in der Datenbank abzulegen. Ein miß­ bräuchlicher Zugriff auf diese persönliche Daten, welche in der Datenbank 10 oder auf der Krankenversichertenkarte gespeichert sind, kann dadurch vermieden werden, daß der Zugriff auf diese Daten erst nach Eingabe eines persönlichen PIN-Codes durch die Eingabevorrichtung 33 möglich wird.
Eine Sicherung des Zugriffes auf die Daten des Krankenversi­ cherten kann auch dadurch erfolgen, daß verschiedene Zu­ griffsebenen definiert werden. So ist es möglich, daß eine Hauptschlüsselkarte des Arztes als Voraussetzung für den Zu­ griff auf bestimmte Informationen dient. So kann der Arzt selbst auf weitergehende Daten zugreifen als beispielsweise die Arzthelferin.

Claims (24)

1. Krankenversichertenkarten-Verifikationseinrichtung mit:
einer Datenbank (10) mit mindestens einem Datensatz, der eine Krankenversichertenkennung sowie krankenkassenspezifi­ sche Informationen und/oder spezifische Informationen über den Krankenversicherten enthält;
einer ersten DFÜ-Verbindung (20) zum Empfang einer auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Krankenversicher­ tenkennung; und
einer Auswahlvorrichtung zum Auswählen desjenigen Daten­ satzes, der die empfangene Krankenversichertenkennung auf­ weist, wobei in dem ausgewählten Datensatz enthaltene Infor­ mationen über die erste DFÜ-Verbindung (20) gesendet werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine zweite DFÜ-Verbindung (40) aufweist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und/oder die zweite DFÜ- Verbindung (20, 40) eine nach einem Internet-Protokoll arbei­ tende Verbindung, vorzugsweise eine Punkt-zu-Punkt-Verbin­ dung, ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und/oder die zweite DFÜ- Verbindung (20, 40) eine ISDN-Verbindung ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Krankenversichertenkennung eine für den Krankenversicherten spezifische Kartennummer enthält.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Datensatz Daten über das Krankenversichertenverhältnis enthält.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Datensatz Bilddaten des Krankenversi­ cherten enthält.
8. Krankenversichertenkarten-Verifikationssystem enthal­ tend:
auf einer Datenbank-Providerebene eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und
auf einer Dienstleisterebene eine Kartenzugriffsvorrich­ tung (31) zum Lesen der auf der Krankenversichertenkarte ge­ speicherten Informationen.
9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartenzugriffsvorrichtung (31) zum Beschreiben der Kranken­ versichertenkarte ausgebildet ist.
10. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartenzugriffsvorrichtung zum Schreiben eines auf der Kran­ kenversichertenkarte angeordneten Chips oder Magnetstreifens ausgebildet ist.
11. System nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auf der Dienstleisterebene eine Anzeigevor­ richtung (32) vorhanden ist.
12. System nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auf der Dienstleisterebene eine Eingabevor­ richtung (33) vorhanden ist.
13. System nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß auf der Dienstleisterseite eine Vorrichtung vorhanden ist, welche automatisch Informationen generiert, die zusammen mit der Krankenversichertenkennung über die DFÜ- Verbindung (20) übertragen werden oder auf der Krankenversi­ chertenkarte gespeichert werden.
14. System nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das System eine Krankenversichertenkarte umfaßt, auf der mindestens die Krankenversichertenkennung ge­ speichert ist.
15. Verfahren zum Verifizieren einer Krankenversicherungs­ karte, enthaltend die Schritte:
Bereitstellen mindestens eines Datensatzes, der eine Krankenversichertenkennung sowie krankenkassenspezifische In­ formationen und/oder spezifische Informationen über den Kran­ kenversicherten enthält;
Empfangen einer auf einer Krankenversicherungskarte ge­ speicherten Krankenversichertenkennung über eine erste DFÜ- Verbindung (20);
Ermittlung desjenigen Datensatzes, welcher die empfange­ ne Krankenversichertenkennung enthält; und
Senden von in dem ermittelten Datensatz enthaltenen In­ formationen über die erste DFÜ-Verbindung (20).
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Datensätze über eine zweite DFÜ-Verbindung (40) aktuali­ siert werden.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Senden und/oder Empfangen nach einem Internet-Protokoll durchgeführt wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Senden und/oder Empfangen verschlüs­ selt durchgeführt wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationen im HTTP-Format gesendet und/oder empfangen werden.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die gesendeten Informationen im HTML- Format dargestellt werden.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß über die erste DFÜ-Verbindung (20) gesen­ dete oder manuell eingegebene oder automatisch generierte In­ formationen auf der Krankenversichertenkarte gespeichert wer­ den.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß über die erste DFÜ-Verbindung (20) neben der Krankenversichertenkennung weitere Informationen gesendet werden.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Daten in den die empfangene Krankenversicherten­ kennung enthaltenden Datensatz aufgenommen werden.
24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeich­ net, daß die weiteren Daten über die zweite DFÜ-Verbindung (40) an ein Terminal (50) gesendet werden.
DE19951070A 1999-10-22 1999-10-22 Verifikationseinrichtung, Verifikationssystem und Verifikationsverfahren für Krankenversichertenkarten Withdrawn DE19951070A1 (de)

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