DE19951070A1 - Verifikationseinrichtung, Verifikationssystem und Verifikationsverfahren für Krankenversichertenkarten - Google Patents
Verifikationseinrichtung, Verifikationssystem und Verifikationsverfahren für KrankenversichertenkartenInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung, ein System und ein Verfahren zur Verifikation von Krankenversichertenkarten beschrieben. Die Vorrichtung umfaßt dabei eine Datenbank (10) mit mindestens einem Datensatz, der eine Krankenversichertenkennung sowie krankenspezifische Informationen und/oder spezifische Informationen über den Krankenversicherten enthält. Die Vorrichtung enthält weiterhin eine erste DFÜ-Verbindung (20) zum Empfang einer auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Krankenversichertenkennung sowie eine Auswahlvorrichtung zum Auswählen desjenigen Datensatzes, der die empfangene Krankenversichertenkennung aufweist. Die in dem ausgewählten Datensatz enthaltenen Informationen werden über die erste DFÜ-Verbindung (20) anschließend gesendet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Verifikationseinrichtung, ein Veri
fikationssystem und ein Verifikationsverfahren für Krankenver
sichertenkarten.
Seit einigen Jahren finden Krankenversichertenkarten Verwen
dung, auf welchen neben dem Namen auch die Kassennummer und die
Versichertennummer des Krankenversicherten gespeichert sind.
Derartige Krankenversichertenkarten vereinfachen den Datenaus
tausch zwischen Arzt und Patient, da die Daten direkt in einem
Computer in der Arztpraxis eingelesen werden können.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, daß derartige
Krankenversichertenkarten ein großes Mißbrauchspotential haben.
Eine Mißbrauchsmöglichkeit ist beispielsweise das "Ärzte-
Hopping". Darunter versteht man, daß Patienten unnötig viele
Ärzte aufsuchen, etwa um denjenigen Arzt zu finden, welcher ih
nen ein Lieblingsmedikament verschreibt. Weil auf der Karte
keine Informationen über frühere Arztbesuche gespeichert werden
(dürfen), ist eine Kontrolle nicht oder erst mit erheblichem
Zeitverzug möglich.
Eine weitere Mißbrauchsmöglichkeit liegt darin, daß Menschen,
welche gar nicht versichert sind, sich mit der Karte zum Null
tarif behandeln lassen. So sind Fälle bekannt geworden, in de
nen sich mehrere Mitglieder einer Familie, in denen nur ein Fa
milienmitglied Krankenversicherungsschutz genießt, über eine
einzige Karte behandeln lassen.
Weiterhin werden oftmals Karten benutzt, für die gar kein Ver
sicherungsverhältnis mehr besteht. Angesichts der zunehmenden
Zahl von in Umlauf befindlichen Krankenversichertenkarten und
der Schwierigkeit für die Krankenkassen, Karten, für welche
kein Versicherungsverhältnis mehr besteht, vom Versicherten zu
rückzuerhalten, nimmt gerade diese Mißbrauchsform stark zu.
Ein weiteres Problem besteht darin, daß zwar ein Versicherungs
verhältnis besteht, bei dem sich jedoch der Status des Versi
cherten geändert hat. Zum Beispiel kann derzeit ein zwischen
zeitlich verrenteter Versicherter weiterhin mit seiner Kranken
versichertenkarte ärztliche Leistungen unter dem Status
"Pflicht- oder Stammversicherter" in Anspruch nehmen, was zu
einer falschen Abreichung führen kann.
Ausgehend von den oben geschilderten Problemen liegt der Erfin
dung die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, welche
die oben geschilderten mißbräuchlichen Benutzungen eindämmen
oder ausschließen.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Verifikationseinrichtung mit
einer Datenbank mit mindestens einem Datensatz, der eine Kran
kenversichertenkennung sowie krankenkassenspezifische Informa
tionen und/oder spezifische Informationen über den Krankenver
sicherten enthält; einer ersten DFÜ-Verbindung zum Empfang ei
ner auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Krankenver
sichertenkennung; und einer Auswahlvorrichtung zum Auswählen
desjenigen Datensatzes, der die empfangene Krankenversicherten
kennung aufweist, wobei in dem ausgewählten Datensatz enthalte
ne Informationen über die erste DFÜ-Verbindung gesendet werden.
Die Aufgabe wird außerdem gelöst durch ein Krankenversicherten
karten-Verifikationssystem mit einer derartigen Vorrichtung auf
einer Datenbank-Providerebene und einer Kartenzugriffsvorrich
tung zum Lesen der auf der Krankenversichertenkarte gespeicher
ten Informationen auf einer Dienstleisterebene.
Die jeweiligen Unteransprüche betreffen vorteilhafte Ausgestal
tungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist dabei ein Eingriff
in die komplizierte und automatisierte Krankenversichertenkar
ten-Versorgung nicht erforderlich, d. h. auch bereits ausgegebe
ne Krankenversichertenkarten sind der Verifikation zugänglich.
Der zusätzliche Aufwand für die Implementierung der Verifizie
rung ist durch die Erfindung auf Seite der Versicherten und der
Ärzte so gering wie möglich gehalten.
Die Verifikationseinrichtung hat eine zentrale Datenbank, wel
che einen oder mehrere Datensätze enthält. Jeder Datensatz wie
derum enthält eine Krankenversichertenkennung, ein Gültig - bis
- Datum der Krankenversichertenkarte, sowie krankenkassenspezi
fische Informationen, beispielsweise über den Status des Versi
cherungsverhältnisses, und alternativ oder zusätzlich zu den
krankenkassenspezifischen Informationen spezifische Informatio
nen über den Krankenversicherten, beispielsweise sein Geburts
datum oder ein Bild des Krankenversicherten. Die Verifikations
einrichtung umfaßt weiterhin eine erste Datenfernübertragungs
verbindung (DFÜ-Verbindung) zum Empfang einer auf der Kranken
versichertenkarte gespeicherten Krankenversichertenkennung so
wie eine Auswahlvorrichtung, zum Auswählen desjenigen Datensat
zes innerhalb der Datenbank, welcher die über die erste DFÜ-
Verbindung empfangene Krankenversicherungskennung aufweist. Die
Auswahlvorrichtung wirkt mit der ersten DFÜ-Verbindung schließ
lich derart zusammen, daß alle oder ein Teil der in dem ausge
wählten Datensatz enthaltenen Informationen über die erste DFÜ-
Verbindung an den Sender der Krankenversichertenkennung zurück
gesendet werden. Zusätzlich zu dem Daten aus dem ausgewählten
Datensatz können auch noch andere Informationen in der Daten
bank ermittelt und an den Sender der Krankenversichertenkennung
zurückgesendet werden.
Die DFÜ-Verbindung gestattet über den Zugriff auf die Datenbank
eine sofortige Überprüfung, ob z. B. ein Versicherungsverhältnis
aktuell noch besteht und ob z. B. die eine Dienstleistung in An
spruch nehmende Person mit der Person des Versicherten iden
tisch ist. Auf diese Weise kann dem Mißbrauch von Krankenversi
chertenkarten wirkungsvoll begegnet werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt darüberhinaus eine Ve
rifikation von Krankenversichertenkarten unter Weiterverwendung
der bei den Versicherten und den Dienstleistern bereits exi
stierenden Krankenversichertenkarten-Infrastruktur. Sowohl die
ausgegebenen Krankenversichertenkarten als auch die Hardware
zum Auslesen der Krankenversichertenkarten (Kartenleser) bedür
fen keiner Anpassung an die Verifikationseinrichtung. Auf Sei
ten der Dienstleister wird lediglich eine Verbindung zu einem
externen Datenbank-Provider benötigt, welche den Austausch von
Daten gestattet. Da beispielsweise ein Modem und eine Telefon
verbindung in der Regel bereits vorhanden sind, reicht eine
neue oder erfindungsgemäß systembedingt angepaßte Software oft
mals aus, um den Dienstleistern die Verifikation der Kranken
versichertenkarte zu ermöglichen.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den nachfolgend skizzierten Ausführungsbei
spielen und den Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Das erste Ausführungsbeispiel umfaßt ein Terminal
30, welches im Bereich des Dienstleisters z. B. in einer
Arztpraxis, einer Apotheke, einem Krankenhaus, bei einem Au
genoptiker oder in der Notfallmedizinabteilung angeordnet ist.
Das Terminal 30 ist über eine DFÜ-Verbindung 20 mit einer ex
ternen Datenbank 10 verbunden, welche von einem Datenbank-
Provider betrieben wird.
Die Verifikation einer Krankenversichertenkarte läuft derart
ab, daß der Dienstleister über das Terminal 30 zunächst eine
Krankenversicherungskennung, welche auf der Krankenversicher
tenkarte gespeichert ist und eine eindeutige Identifizierung
des Krankenversicherten gestattet, über die Verbindung 20 an
den Datenbank-Provider sendet. Als Krankenversichertenkennung
kann beispielsweise die auf der Krankenversichertenkarte ge
speicherte Kassen- und Krankenversicherten-Nummer verwendet
werden. Da die Krankenversicherten-Nummern nur zusammen mit der
Kassennummer eine eindeutige Identifikation des Krankenversi
cherten gestatten, kann zukünftig auch daran gedacht werden,
jedem Krankenversicherten eine eindeutige Nummer zuzuordnen und
diese eindeutige Nummer zusätzlich oder alternativ zur Kassen-
und Krankenversicherten-Nummer auf der Krankenversichertenkarte
zu speichern.
Die Übertragung der Krankenversichertenkennung an die Datenbank
10 geschieht über die DFÜ(Datenfernübertragungs)-Verbindung 20.
Bei der DFÜ-Verbindung 20 handelt es sich bevorzugt um eine Te
lefonverbindung, zum Beispiel eine ISDN- oder Mobilfunk-Verbin
dung.
Der Datenbank-Provider empfängt die Krankenversichertenkennung
und sucht in der Datenbank nach demjenigen Datensatz, welcher
die empfangene Krankenversichertenkennung enthält. Die in der
Datenbank gespeicherten Datensätze sind bevorzugt anonymisiert,
d. h. sie sollten keine Namen der Krankenversicherten enthalten.
Stattdessen können die Datensätze Informationen über die Gül
tigkeit des Versicherungsverhältnisses, z. B. den Versicherten
status und das Gültigkeitsdatum der Krankenversichertenkarte,
Informationen bezüglich des Aussehens des Versicherten, z. B.
Bilddaten, und Informationen über Änderungen des Versicherungs
verhältnisses enthalten. Insbesondere Bilddaten erlauben eine
sichere Identifizierung des Krankenversicherten und schließen
ein Weitergeben mit anschließender mißbräuchliches Nutzung der
Krankenversichertenkarte an Dritte weitestgehend aus. Selbst
verständlich können die Datensätze noch weitere, die Identifi
kation des Versicherten ermöglichende Informationen wie eine
digitale Signatur des Versicherten oder eine in Form von Bild
daten vorliegende Unterschrift des Versicherten enthalten. Auch
andere elektronisch speicherbare Identifikationsmerkmale
(Fingerabdruck oder andere biometrische Daten des Krankenversi
cherten) können in den Datensätzen enthalten sein und entspre
chend übermittelt werden.
Die Tatsache, daß die Datensätze von einem externen Datenbank-
Provider zur Verfügung gestellt werden, ermöglicht eine Erwei
terung und/oder Änderung der gespeicherten Daten, ohne daß auf
die Krankenversichertenkarte des Versicherten zugegriffen wer
den müßte.
Zumindest ein Teil derjenigen Informationen, die in dem Daten
satz, welcher die empfangene Krankenversichertenkennung auf
weist, enthalten sind, werden anschließend über die DFÜ-
Verbindung 20 wieder an das Terminal 30 des Dienstleisters ge
sendet. Die Datensätze enthalten die Daten bevorzugt im HTML-
Format, da diese Daten mit Hilfe herkömmlicher Internet-Browser
verarbeitet und angezeigt werden können. Das Senden und/oder
Empfangen über die DFÜ-Verbindung 20 geschieht bevorzugt nach
einem Internet-Protokoll und einer Point-to-Point-Verbindung,
wobei bevorzugt eine Datenverschlüsselung stattfindet. Die Ver
schlüsselung kann mit Hilfe der Secure-Socket-Layer (SSL)-
Methode erfolgen.
Die an das Terminal 30 des Dienstleisters gesendeten Daten ent
halten in einer ersten Alternative lediglich Angaben über das
Versicherungsverhältnis (besteht, besteht nicht, es wurde eine
neuere Karte ausgegeben aber das Versicherungsverhältnis an
sich besteht, etc.). Dies erlaubt dem Arzt oder seinem Personal
eine erste zeitnahe Kontrolle über das Existieren eines Versi
cherungsverhältnisses.
In einer weiteren Ausgestaltung wird zusätzlich zu den vorge
nannten Angaben auch noch ein Bild des Versicherten, welches
dieser vorher der Krankenkasse zur Verfügung gestellt hat, und
das die Krankenkasse anschließend dem Datenbankprovider weiter
gegeben hat, an das Terminal 30 des Dienstleisters gesendet und
dort dargestellt. Dies erlaubt auf einfache Weise eine zusätz
liche Überprüfung der Identität des Versicherten bzw. die
Dienstleistung Wünschenden.
In Fig. 2 ist eine Weiterbildung des ersten Ausführungsbei
spieles dargestellt. Die Weiterbildung umfaßt ein Krankenkas
sen-Terminal 50, welches über eine weitere DFÜ-Verbindung 40,
die wie die erste DFÜ-Verbindung 20 ausgestaltet sein kann, mit
der Datenbank 10 verbunden ist. Das Terminal 50 gestattet den
Krankenkassen, über die DFÜ-Verbindung 40 Informationen für die
die Datenbank 10 dem Datenbank-Provider zur Verfügung zu stel
len, damit dieser die in der Datenbank enthaltenen Datensätze
aktualisieren oder erweitern kann. Um das Mißbrauchspotential
bei den Krankenversichertenkarten zu verringern ist eine regel
mäßige Aktualisierung der Datenbank 10 erforderlich. Die Pflege
der Datenbank 10 erfolgt somit durch den Datenbank-Provider,
mit durch die Krankenkassen bereitgestellten Daten, wobei die
Krankenkassen selbst keinen direkten Zugriff auf die Datenbank-
Inhalte haben.
Das in Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel baut auf dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 auf und enthält eine Weiter
bildung des Dienstleister-Terminals 30. Das Terminal 30 ist als
Rechnerarbeitsplatz ausgebildet und umfaßt eine Kartenzugriffs
vorrichtung 31, eine Anzeigevorrichtung 32 sowie eine Eingabe
vorrichtung 33.
Die Kartenzugriffsvorrichtung 31 ist zum Lesen eines auf der
Krankenversichertenkarte angeordneten Chips oder Magnetstrei
fens ausgebildet. Zusätzlich kann die Kartenzugriffsvorrichtung
31 das Beschreiben des Chips oder des Magnetstreifens ermögli
chen. So wäre es denkbar, Daten, welche über die Eingabevor
richtung 33 eingegeben wurden oder von dem Terminal 30 automa
tisch generiert wurden oder welche über die DFÜ-Verbindung 20
empfangen wurden, auf der Krankenversichertenkarte zu spei
chern.
Die Anzeigevorrichtung 32 gestattet das Anzeigen der über die
DFÜ-Verbindung 20 empfangenen Informationen sowie gegebenen
falls der auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Infor
mationen.
Über die Eingabevorrichtung 33 können manuell Informationen
eingegeben werden, welche an die Datenbank 10 gesendet werden
oder auf der Krankenversichertenkarte gespeichert werden. Indem
beispielsweise jede durchgeführte Behandlung entweder in der
Datenbank oder auf der Krankenversichertenkarte gespeichert
wird, läßt sich das Aufsuchen einer Vielzahl von Ärzten inner
halb kurzer Zeit kontrollieren. Alternativ oder zusätzlich
hierzu ist es möglich, jede Verifikationsanfrage durch einen
Dienstleister automatisch in der Datenbank 10 zu speichern und
gegebenenfalls über die DFÜ-Verbindung 40 der Krankenkasse mit
zuteilen. Über die Zuordnung von spezifischen Arztnummern und
die Speicherung der Arztbesuche läßt sich das Ärzte-Hopping
eindämmen. Da die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch
die Krankenversicherten derart nachvollzogen werden kann, wäre
auch an den Aufbau eines Bonussystemes für Krankenversicherte,
welche bestimmte Bedingungen im Inanspruchnahmeverhalten erfül
len, denkbar.
Die Krankenversichertenkarte kann derart ausgebildet sein, daß
sie neben den bereits erwähnten allgemeinen versicherungsspezi
fischen bzw. versichertenspezifischen Daten noch die Speiche
rung von zusätzlichen medizinischen Informationen über den Ver
sicherten wie Blutgruppe, Allergien, Krankheitsbilder usw. er
laubt. Da derartige zusätzliche Angaben derzeit auf Krankenver
sichertenkarten noch nicht gespeichert werden dürfen, wäre es
auch denkbar, diese Daten in der Datenbank abzulegen. Ein miß
bräuchlicher Zugriff auf diese persönliche Daten, welche in der
Datenbank 10 oder auf der Krankenversichertenkarte gespeichert
sind, kann dadurch vermieden werden, daß der Zugriff auf diese
Daten erst nach Eingabe eines persönlichen PIN-Codes durch die
Eingabevorrichtung 33 möglich wird.
Eine Sicherung des Zugriffes auf die Daten des Krankenversi
cherten kann auch dadurch erfolgen, daß verschiedene Zu
griffsebenen definiert werden. So ist es möglich, daß eine
Hauptschlüsselkarte des Arztes als Voraussetzung für den Zu
griff auf bestimmte Informationen dient. So kann der Arzt
selbst auf weitergehende Daten zugreifen als beispielsweise die
Arzthelferin.
Claims (24)
1. Krankenversichertenkarten-Verifikationseinrichtung mit:
einer Datenbank (10) mit mindestens einem Datensatz, der eine Krankenversichertenkennung sowie krankenkassenspezifi sche Informationen und/oder spezifische Informationen über den Krankenversicherten enthält;
einer ersten DFÜ-Verbindung (20) zum Empfang einer auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Krankenversicher tenkennung; und
einer Auswahlvorrichtung zum Auswählen desjenigen Daten satzes, der die empfangene Krankenversichertenkennung auf weist, wobei in dem ausgewählten Datensatz enthaltene Infor mationen über die erste DFÜ-Verbindung (20) gesendet werden.
einer Datenbank (10) mit mindestens einem Datensatz, der eine Krankenversichertenkennung sowie krankenkassenspezifi sche Informationen und/oder spezifische Informationen über den Krankenversicherten enthält;
einer ersten DFÜ-Verbindung (20) zum Empfang einer auf der Krankenversichertenkarte gespeicherten Krankenversicher tenkennung; und
einer Auswahlvorrichtung zum Auswählen desjenigen Daten satzes, der die empfangene Krankenversichertenkennung auf weist, wobei in dem ausgewählten Datensatz enthaltene Infor mationen über die erste DFÜ-Verbindung (20) gesendet werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung eine zweite DFÜ-Verbindung (40) aufweist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste und/oder die zweite DFÜ-
Verbindung (20, 40) eine nach einem Internet-Protokoll arbei
tende Verbindung, vorzugsweise eine Punkt-zu-Punkt-Verbin
dung, ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste und/oder die zweite DFÜ-
Verbindung (20, 40) eine ISDN-Verbindung ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Krankenversichertenkennung eine für
den Krankenversicherten spezifische Kartennummer enthält.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Datensatz Daten über
das Krankenversichertenverhältnis enthält.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Datensatz Bilddaten des Krankenversi
cherten enthält.
8. Krankenversichertenkarten-Verifikationssystem enthal
tend:
auf einer Datenbank-Providerebene eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und
auf einer Dienstleisterebene eine Kartenzugriffsvorrich tung (31) zum Lesen der auf der Krankenversichertenkarte ge speicherten Informationen.
auf einer Datenbank-Providerebene eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und
auf einer Dienstleisterebene eine Kartenzugriffsvorrich tung (31) zum Lesen der auf der Krankenversichertenkarte ge speicherten Informationen.
9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kartenzugriffsvorrichtung (31) zum Beschreiben der Kranken
versichertenkarte ausgebildet ist.
10. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kartenzugriffsvorrichtung zum Schreiben eines auf der Kran
kenversichertenkarte angeordneten Chips oder Magnetstreifens
ausgebildet ist.
11. System nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß auf der Dienstleisterebene eine Anzeigevor
richtung (32) vorhanden ist.
12. System nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß auf der Dienstleisterebene eine Eingabevor
richtung (33) vorhanden ist.
13. System nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß auf der Dienstleisterseite eine Vorrichtung
vorhanden ist, welche automatisch Informationen generiert,
die zusammen mit der Krankenversichertenkennung über die DFÜ-
Verbindung (20) übertragen werden oder auf der Krankenversi
chertenkarte gespeichert werden.
14. System nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß das System eine Krankenversichertenkarte
umfaßt, auf der mindestens die Krankenversichertenkennung ge
speichert ist.
15. Verfahren zum Verifizieren einer Krankenversicherungs
karte, enthaltend die Schritte:
Bereitstellen mindestens eines Datensatzes, der eine Krankenversichertenkennung sowie krankenkassenspezifische In formationen und/oder spezifische Informationen über den Kran kenversicherten enthält;
Empfangen einer auf einer Krankenversicherungskarte ge speicherten Krankenversichertenkennung über eine erste DFÜ- Verbindung (20);
Ermittlung desjenigen Datensatzes, welcher die empfange ne Krankenversichertenkennung enthält; und
Senden von in dem ermittelten Datensatz enthaltenen In formationen über die erste DFÜ-Verbindung (20).
Bereitstellen mindestens eines Datensatzes, der eine Krankenversichertenkennung sowie krankenkassenspezifische In formationen und/oder spezifische Informationen über den Kran kenversicherten enthält;
Empfangen einer auf einer Krankenversicherungskarte ge speicherten Krankenversichertenkennung über eine erste DFÜ- Verbindung (20);
Ermittlung desjenigen Datensatzes, welcher die empfange ne Krankenversichertenkennung enthält; und
Senden von in dem ermittelten Datensatz enthaltenen In formationen über die erste DFÜ-Verbindung (20).
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Datensätze über eine zweite DFÜ-Verbindung (40) aktuali
siert werden.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Senden und/oder Empfangen nach einem
Internet-Protokoll durchgeführt wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Senden und/oder Empfangen verschlüs
selt durchgeführt wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Informationen im HTTP-Format gesendet
und/oder empfangen werden.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die gesendeten Informationen im HTML-
Format dargestellt werden.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß über die erste DFÜ-Verbindung (20) gesen
dete oder manuell eingegebene oder automatisch generierte In
formationen auf der Krankenversichertenkarte gespeichert wer
den.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß über die erste DFÜ-Verbindung (20) neben
der Krankenversichertenkennung weitere Informationen gesendet
werden.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
die weiteren Daten in den die empfangene Krankenversicherten
kennung enthaltenden Datensatz aufgenommen werden.
24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeich
net, daß die weiteren Daten über die zweite DFÜ-Verbindung
(40) an ein Terminal (50) gesendet werden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19951070A DE19951070A1 (de) | 1999-10-22 | 1999-10-22 | Verifikationseinrichtung, Verifikationssystem und Verifikationsverfahren für Krankenversichertenkarten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19951070A DE19951070A1 (de) | 1999-10-22 | 1999-10-22 | Verifikationseinrichtung, Verifikationssystem und Verifikationsverfahren für Krankenversichertenkarten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19951070A1 true DE19951070A1 (de) | 2001-04-26 |
Family
ID=7926618
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19951070A Withdrawn DE19951070A1 (de) | 1999-10-22 | 1999-10-22 | Verifikationseinrichtung, Verifikationssystem und Verifikationsverfahren für Krankenversichertenkarten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19951070A1 (de) |
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