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DE19951789A1 - Anschlussklemme - Google Patents

Anschlussklemme

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Publication number
DE19951789A1
DE19951789A1 DE19951789A DE19951789A DE19951789A1 DE 19951789 A1 DE19951789 A1 DE 19951789A1 DE 19951789 A DE19951789 A DE 19951789A DE 19951789 A DE19951789 A DE 19951789A DE 19951789 A1 DE19951789 A1 DE 19951789A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
circuit carrier
terminal
lift cage
cable end
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19951789A
Other languages
English (en)
Inventor
Felix Franck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Osram GmbH
Original Assignee
Patent Treuhand Gesellschaft fuer Elektrische Gluehlampen mbH
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Publication date
Application filed by Patent Treuhand Gesellschaft fuer Elektrische Gluehlampen mbH filed Critical Patent Treuhand Gesellschaft fuer Elektrische Gluehlampen mbH
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Priority to EP00120412A priority patent/EP1096606B1/de
Priority to DE50004638T priority patent/DE50004638D1/de
Priority to TW089121296A priority patent/TW530440B/zh
Priority to US09/693,972 priority patent/US6475038B1/en
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/28Clamped connections, spring connections
    • H01R4/30Clamped connections, spring connections utilising a screw or nut clamping member
    • H01R4/36Conductive members located under tip of screw
    • H01R4/363Conductive members located under tip of screw with intermediate part between tip and conductive member

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  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)
  • Multi-Conductor Connections (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Piezo-Electric Or Mechanical Vibrators, Or Delay Or Filter Circuits (AREA)
  • Non-Silver Salt Photosensitive Materials And Non-Silver Salt Photography (AREA)
  • Connections By Means Of Piercing Elements, Nuts, Or Screws (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anschlußklemme mit einem Gehäuse (14), in dem ein Liftkäfig (22) angeordnet ist, wobei das Gehäuse (14) und der Liftkäfig (22) jeweils eine erste fluchtend ausrichtbare Öffnung (20, 21) zum Einführen eines Kabelendes (24) in den Liftkäfig (22) aufweisen, wobei das Gehäuse (14) und der Liftkäfig (22) jeweils eine zweite fluchtend ausrichtbare Öffnung (36, 37) zum Einführen zumindest eines Teils (30a, 30b) eines Schaltungsträgers (10) in den Liftkäfig (22) aufweisen. Sie betrifft weiterhin ein System zum Herstellen einer leitenden Verbindung zwischen zumindest einem Teil (30a, 30b) eines Schaltungsträgers und einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme, wobei das System weiterhin umfaßt: einen U-förmigen Klemmschutz (38), der über den Teil (30a, 30b) des Schaltungsträgers (10) schiebbar ist, der zur Herstellung einer leitenden Verbindung mit dem Kabelende (24) in die Anschlußklemme einzuführen ist. Ferner betrifft die Erfindung einen Schaltungsträger zur Verwendung mit einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme bzw. zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen System, wobei der Schaltungsträger (10) mindestens einen fingerförmigen Vorsprung (30a, 30b) aufweist, der zur Herstellung einer leitenden Verbindung mit einem Kabelende (24) in die Anschlußklemme einführbar ist.

Description

Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anschlußklemme, die ein Gehäuse aufweist, in dem ein Liftkäfig angeordnet ist, wobei das Gehäuse und der Lift­ käfig jeweils eine erste fluchtend ausrichtbare Öffnung zum Einführen eines Kabelendes in den Liftkäfig aufweisen.
Stand der Technik
Derartige Anschlußklemmen sind allgemein bekannt und sind in Form einer speziellen Ausführungsform in den Fig. 1A, 1B, 2A, 2B dargestellt.
Ausgehend von weiteren aus dem Stand der Technik bekannten Anschluß­ klemmen, die mit mindestens einem Lötpin pro Pol auf dem Träger einer elek­ tronischen Schaltung befestigt sind, bilden diese eine Verbesserung hinsichtlich der mechanischen und elektrischen Zuverlässigkeit. In Fig. 1A bezeichnet die Bezugszahl 10 einen Schaltungsträger, einlagig oder mehrlagig, bzw. eine Stromschiene. Öffnungen 12a; 12b sind im Schaltungsträger 10 vorgesehen. Im Gehäuse 14 sind zwei Schrauben 16a, 16b versenkt.
Fig. 1B zeigt einen Schnitt entlang der Linie A-A von Fig. 1A. Zu erkennen ist die Öffnung 12b im Schaltungsträger 10 sowie die in das Gehäuse 14 ver­ senkte Schraube 16b, die auf einen mäanderförmig ausgebildeten Lötpin 18 drückt. Das Gehäuse 14 weist eine Öffnung 20 zum Einführen eines Kabelen­ des 24 (siehe Fig. 2B) auf. In dem Gehäuse 14 ist ein Liftkäfig 22 angeordnet, der durch Drehen der Schraube 16b relativ zum Gehäuse 14 bewegt werden kann. Im Liftkäfig 22 befindet sich eine Öffnung 21, die mit der Öffnung 20 des Gehäuses 14 fluchtend ausrichtbar ist.
Die Fig. 2A und 2B korrelieren mit den Darstellungen von Fig. 1A und Fig. 1B, wobei nunmehr ein Kabelende 24 in die Öffnung 20 des Gehäuses 14, sowie in die Öffnung 21 des Liftkäfigs 22 eingeführt wurde, der Lötpin 18 in die Öffnung 12b eingeführt wurde und mittels Lot 26 in dieser Stellung fixiert wurde. Das Kabelende 24 ist nunmehr - nach Bewegen des Liftkäfigs 22 durch Drehen der Schraube 16b nach oben - leitend mit dem Lötpin 18 verbunden. Der Lötpin 18 wiederum ist leitend über das Lot 26 mit einer Leiterbahn 28 auf dem Schaltungsträger 10 verbunden. Durch die mäanderförmige Ausbildung des Lötpins 18 wird die Torsionselastizität vergrößert und damit die Lötstelle entlastet.
Darstellung der Erfindung
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Anschlußklemme derart weiter­ zubilden, daß der von der Lötstelle herrührende elektrische Widerstand redu­ ziert wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Anschlußklemme mit den Merkmalen von Patentanspruch 1. Dadurch, daß Gehäuse und Liftkäfig eine zweite fluch­ tend ausrichtbare Öffnung aufweisen, in die zumindest ein Teil eines Schal­ tungsträgers in den Liftkäfig eingeführt werden kann, wird ermöglicht, daß eine Leiterbahn auf dem Schaltungsträger durch eine andere Stellung des Lift­ käfigs leitend gegen ein Kabelende gedrückt wird. Dadurch, daß ein Lötpin komplett entfallen kann, reduzieren sich die Herstellungskosten. Aufgrund dessen, daß insofern keine Lötung mehr erfolgen muß, verschwindet der elek­ trische Widerstand der Lötstelle völlig.
Damit ein Teil eines Schaltungsträgers in die Anschlußklemme eingeführt werden kann, ist es besonders vorteilhaft, den Schaltungsträgerrand fingerför­ mig auszubilden. Durch diese Ausbildung und durch das zwischen mehreren solchen Fingern des Schaltungsträgers senkrecht hindurchragende Klemmen­ gehäuse vergrößern sich in vorteilhafter Weise die Luft- und Kriechstrecken und damit die Spannungsfestigkeit zwischen den einzelnen Polen der Klemme, sofern mehrere erfindungsgemäße Einzelklemmen in einem gemeinsamen Ge­ häuse zusammengefaßt werden. Die Anschlußklemme besteht dabei in vorteil­ hafter Weise aus isolierendem Material.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind die erste und die zweite Öffnung des Liftkäfigs derart ausgebildet und miteinander verbunden bzw. gehen diese beiden Öffnungen derart ineinander über, daß eine leitende Verbindung zwischen dem Kabelende und einer Leiterbahn auf dem Teil des Schaltungsträgers herstellbar ist. Der Liftkäfig kann gegenüber der ersten und zweiten Öffnung des Gehäuses, insbesondere durch Drehen einer Schraube, derart bewegbar sein, daß die leitende Verbindung zwischen dem Kabelende und der Leiterbahn fixierbar ist. Alternativ kann die Bewegbarkeit des Liftkä­ figs durch eine Feder realisiert werden, die sich zum Einführen des Schal­ tungsträgers und des Kabelendes in einer ersten Stellung und zum Fixieren des Kabelendes und des Schaltungsträgers in einer zweiten Stellung befindet. Für einfache Bedienbarkeit hat es sich als günstig erwiesen, die erste und zweite Öffnung auf diametral gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses und des Lift­ käfigs anzuordnen. Eine besonders stabile Ausführungsform ergibt sich jedoch, wenn die erste und zweite Öffnung auf derselben Seite des Gehäuses und des Liftkäfigs angeordnet sind, insbesondere durch eine gemeinsame Öffnung ge­ bildet werden.
Zur besseren Fixierung der Verbindung zwischen Schaltungsträger und Ge­ häuse kann das Gehäuse Rastmittel aufweisen, die mit dem Schaltungsträger zusammenwirken.
Insbesondere für schwächeres Schaltungsträgermaterial kann zum Herstellen einer leitenden Verbindung zwischen zumindest einem Teil des Schaltungsträ­ gers und einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme vorgesehen werden, daß ein U-förmiger Klemmschutz über den Teil des Schaltungsträgers schiebbar ist, der zur Herstellung einer leitenden Verbindung mit dem Kabelende in die An­ schlußklemme einzuführen ist.
Der Klemmschutz kann hierbei eine Kippschutzvorrichtung aufweisen, die ein Kippen zumindest des in die Anschlußklemme eingeführten Teils des Schal­ tungsträgers verhindert. Hierzu kann ein Vorsprung im Gehäuse der An­ schlußklemme mit einer Aussparung des Klemmschutzes zusammenwirken. Ein Vorsprung des Klemmschutzes sowie eine damit zusammenwirkende Aus­ sparung der Anschlußklemme haben selbstverständlich den gleichen Effekt.
Der Klemmschutz kann aus einem elektrisch leitfähigen und/oder federnden Material hergestellt sein und Rastmittel aufweisen, die mit dem Gehäuse zu­ sammenwirken, um den Klemmschutz im Gehäuse zu fixieren.
Die Erfindung umfaßt auch einen Schaltungsträger zur Verwendung mit einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme oder zur Verwendung in einem System umfassend eine erfindungsgemäße Anschlußklemme und einen Klemmschutz, wobei der Schaltungsträger mindestens einen fingerförmigen Vorsprung auf­ weist, der zur Herstellung einer leitenden Verbindung mit einem Kabelende in die Anschlußklemme einführbar ist. Der fingerförmige Vorsprung kann Rast­ mittel aufweisen, die mit den Rastmitteln des Gehäuses der Anschlußklemme zusammenwirken. Er kann weiterhin eine Kippschutzvorrichtung aufweisen, die ein Kippen des fingerförmigen Vorsprungs in der Anschlußklemme ver­ hindert.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprü­ chen definiert.
Beschreibung der Zeichnungen
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
Es stellen dar:
Fig. 1A in Draufsicht eine schematische Darstellung eines Schaltungsträ­ gers und einer Anschlußklemme aus dem Stand der Technik;
Fig. 1B eine teilweise entlang der Linie A-A von Fig. 1A geschnittene Ansicht;
Fig. 2A eine mit Fig. 1A korrespondierende Ansicht, bei der der Schal­ tungsträger und ein Kabelende in die Anschlußklemme eingeführt sind;
Fig. 2B eine entlang der Linie B-B von Fig. 2A geschnittene Ansicht;
Fig. 3A eine teilweise entlang der Linie D-D von Fig. 3B geschnittene An­ sicht einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme sowie einen Teil eines erfindungsgemäßen Schaltungsträgers;
Fig. 3B eine teilweise entlang der Linie C-C von Fig. 3A geschnittene Ansicht;
Fig. 4A eine teilweise entlang der Linie D-D von Fig. 48 geschnittene An­ sicht einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme nach Einführen eines erfindungsgemäßen Schaltungsträgers;
Fig. 4B eine entlang der Linie C-C von Fig. 4A geschnittene Ansicht;
Fig. 5 eine teilweise entlang der Linie C-C von Fig. 4A geschnittene Ansicht, wobei nunmehr in die Anschlußklemme zusätzlich zum Schaltungsträger ein Kabelende eingeführt ist;
Fig. 6 einen erfindungsgemäßen Klemmschutz;
Fig. 7A eine teilweise entlang der Linie D-D von Fig. 7B geschnittene An­ sicht einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme sowie einen Teil eines erfindungsgemäßen Schaltungsträgers;
Fig. 7B eine teilweise entlang der Linie C-C von Fig. 7A geschnittene An­ sicht;
Fig. 8A eine teilweise entlang der Linie D-D von Fig. 8B geschnittene An­ sicht einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme nach Einführen eines erfindungsgemäßen Schaltungsträgers;
Fig. 8B eine entlang der Linie C-C von Fig. 8A geschnittene Ansicht; und
Fig. 9 eine teilweise entlang der Linie C-C von Fig. 8A geschnittene Ansicht, wobei nunmehr in die Anschlußklemme zusätzlich zum Schaltungsträger ein Kabelende eingeführt ist.
In den Fig. 1A bis 9 tragen gleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen und werden daher nicht gesondert beschrieben. Der einfacheren Darstellbarkeit halber ist in den Fig. 3A, 4A, 7A, 8A jeweils eine Anschlußklemme darge­ stellt, die zweiteilig aufgebaut ist zum Anschluß von zwei Segmenten eines Schaltungsträgers. Beide Teile der Anschlußklemme sind identisch aufgebaut, wobei der eine Teil in Draufsicht, der andere in Schnittansicht dargestellt ist.
Fig. 3A zeigt in teilweise geschnittener Ansicht eine Anschlußklemme mit einem Gehäuse 14, das für den Anschluß an zwei fingerförmige Vorsprünge 30a, 30b eines Schaltungsträgers 10 vorgesehen ist. Im Gehäuse 14 ist pro An­ schlußeinheit ein Liftkäfig 22 vorgesehen, der mittels einer Schraube 16b relativ zum Gehäuse 14 bewegt werden kann. Am Gehäuse sind Rastmittel 32a, 32b vorgesehen, die mit Rastmitteln 34a, 34b an den fingerförmigen Vorsprüngen 30a, 30b zusammenwirken, um die Verbindung zwischen Schaltungsträger 10 und Gehäuse 14 der Anschlußklemme zu fixieren.
Fig. 3B zeigt einen Schnitt entlang der Linie C-C von Fig. 3A. Umgekehrt ist der geschnittene Teil der Fig. 3A eine Ansicht entlang der Schnittlinie D-D von Fig. 3B.
Aus Fig. 3B geht hervor, daß das Gehäuse 14 eine Öffnung 20 zum Zuführen eines Kabelendes aufweist sowie darüber hinaus eine Öffnung 36 zum Zufüh­ ren eines fingerförmigen Vorsprungs 30a, 30b des Schaltungsträgers 10. Durch Drehen der Schraube 16b kann der Lift 22 gemäß der Darstellung von Fig. 3B nach oben und nach unten bewegt werden, wodurch Öffnungen 21, 37 des Liftkäfigs 22 relativ zu den Öffnungen 20, 36 des Gehäuses 14 bewegt werden können.
Fig. 4A korrespondiert mit der Ansicht von Fig. 3B, wobei jedoch nunmehr der fingerförmige Vorsprung 30a durch die mit der Öffnung 37 des Liftkäfigs 22 fluchtend ausgerichteten Öffnung 36 des Gehäuses 14 hindurch in den Lift­ käfig 22 eingeführt wurde.
Fig. 4B korrespondiert mit Fig. 3B und zeigt in teilweise geschnittener Querschnittsdarstellung die Anschlußklemme nach Einführen des fingerförmi­ gen Vorsprungs 30b in den Liftkäfig 22.
Fig. 5 korrespondiert mit Fig. 4B und zeigt nunmehr zusätzlich den Zustand nach Einführen eines Kabelendes 24 durch die fluchtend ausgerichteten Öff­ nungen 20 und 21 sowie anschließendem Drehen der Schraube 16b, um den Lift 22 nach oben zu bewegen, um dadurch die Leiterbahn 28 mit dem Kabel­ ende 24 in elektrisch leitende Verbindung zu bringen. Aufgrund des Gewinde­ winkels der Schraube 16b kann der Liftkäfig 22 in dieser Stellung fixiert wer­ den.
Fig. 6 zeigt einen U-förmigen Klemmschutz 38, wie er insbesondere zur Ver­ bindung schwächeren Schaltungsträgermaterials durch eine erfindungsgemäße Anschlußklemme mit einem Kabelende zum Einsatz kommen kann. Der Klemmschutz besteht vorzugsweise aus federndem, insbesondere elektrisch leitfähigem Material. Er verfügt über einen Hohlraum 40, in den der fingerför­ mige Vorsprung des Schaltungsträgermaterials einzuführen ist. Weiterhin hat er an seiner Ober- und/oder Unterseite Rastmittel 42, um ihn im Gehäuse 14 der Anschlußklemme zu fixieren. Als Kippschutz sind an seinem geschlosse­ nen Ende zwei Aussparungen 44a, 44b (siehe auch Fig. 7A) vorgesehen, die mit Vorsprüngen 46a, 46b des Gehäuses 14 der Anschlußklemme zusammen­ wirken, um ein Kippen des Schaltungsträgermaterials in der Anschlußklemme zu verhindern.
Fig. 7A zeigt in teilweise geschnittener Ansicht eine Anschlußklemme mit einem Gehäuse 14, das für den Anschluß an zwei fingerförmige Vorsprünge 30a, 30b eines schwächeren Schaltungsträgers 10 vorgesehen ist.
Fig. 7B zeigt einen Schnitt entlang der Linie C-C von Fig. 7A. Umgekehrt ist der geschnittene Teil der Fig. 7A eine Ansicht entlang der Schnittlinie D-D von Fig. 7B.
Zu erkennen ist in Fig. 7A ein Schnitt durch das geschlossene Ende des Klemmschutzes 38. Fig. 7B zeigt den Klemmschutz 38, angeordnet im Gehäu­ se 14 der Anschlußklemme. Die Rastmittel 42 wirken mit dem Gehäuse 14 zu­ sammen und verhindern, daß der Klemmschutz aus dem Gehäuse 14 heraus­ fällt.
Fig. 8A korrespondiert mit der Darstellung von Fig. 7A, wobei nunmehr der fingerförmige Vorsprung 30a des Schaltungsträgers 10 in den Liftkäfig 22 der Anschlußklemme eingeführt wurde.
Fig. 8B zeigt diesen Zustand im Querschnitt. Deutlich zu erkennen ist, daß der Klemmschutz 38 auf beiden Seiten des Gehäuses 14 derart mit dem Gehäu­ se 14 verbunden ist, daß ein Kippen verhindert wird.
Fig. 9 korrespondiert mit der Darstellung von Fig. 8, zeigt jedoch den Zu­ stand nach Einführen eines Kabelendes 24 sowie Drehen der Schraube 16b, um die Kombination aus Klemmschutz 38, Schaltungsträger 10 mit Leiterbahn 28 sowie Kabelende 24 elektrisch leitfähig zu verbinden und zu fixieren.
Die Verwendung eines Klemmschutzes 38 bietet weiterhin den Vorteil, daß wahlweise beide Seiten des Schaltungsträgers zum Kontaktieren verwendet werden können, was mit einer Verringerung des Übergangswiderstandes ein­ hergeht bzw. wahlweise die obere oder untere Seite des Schaltungsträgers kontaktiert werden kann. Ein Kontaktieren der Oberseite des Schaltungsträgers 10 kann bei der Ausführungsform, die in den Fig. 3A bis 5 dargestellt ist, durch entsprechende Anordnung der Öffnungen 36, 20 bzw. 37, 21 erreicht werden.
In nicht dargestellten Ausführungsformen kann die Fixierung der leitfähigen Verbindung einer Leiterbahn des Schaltungsträgers 10 mit einem Kabelende 24 durch Verwendung eines federnden Schnappmechanismus bewirkt werden. Der Schnappmechanismus kann von Hand oder durch einen Schraubendreher bedienbar sein.

Claims (15)

1. Anschlußklemme mit einem Gehäuse (14), in dem ein Liftkäfig (22) an­ geordnet ist, wobei das Gehäuse (14) und der Liftkäfig (22) jeweils eine erste fluchtend ausrichtbare Öffnung (20, 21) zum Einführen eines Ka­ belendes (24) in den Liftkäfig (22) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (14) und der Liftkäfig (22) jeweils eine zweite fluchtend ausrichtbare Öffnung (36, 37) zum Einführen zumindest eines Teils (30a, 30b) eines Schaltungsträgers (10) in den Liftkäfig (22) aufweisen.
2. Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Öffnung (21, 37) des Liftkäfigs (22) derart ausgebil­ det und miteinander verbunden sind oder ineinander übergehen, daß ei­ ne leitende Verbindung zwischen dem Kabelende (24) und einer Leiter­ bahn (28) auf dem Teil (30a, 30b) des Schaltungsträgers (10) herstellbar ist.
3. Anschlußklemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Liftkäfig (22) gegenüber der ersten und zweiten Öffnung (20, 36) des Ge­ häuses (14) derart bewegbar ist, daß die leitende Verbindung zwischen dem Kabelende (24) und der Leiterbahn (28) fixierbar ist.
4. Anschlußklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Liftkäfig (22) durch Drehen einer Schraube (16a, 16b) bewegbar ist.
5. Anschlußklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Öffnung (20, 21, 36, 37) auf dia­ metral gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses (14) und des Liftkäfigs (22) angeordnet sind.
6. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die erste und zweite Öffnung (20, 21, 36, 37) auf derselben Seite des Gehäuses (14) und des Liftkäfigs (22) angeordnet sind, insbe­ sondere von einer gemeinsamen Öffnung gebildet werden.
7. Anschlußklemme nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (14) Rastmittel (32a, 32b) aufweist, die mit zumindest dem Teil (30a, 30b) des Schaltungsträgers (10) zur Fixi­ erung der Verbindung zwischen Schaltungsträger (10) und Gehäuse (14) zusammenwirken.
8. System zum Herstellen einer leitenden Verbindung zwischen zumindest einem Teil (30a, 30b) eines Schaltungsträgers und einer Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sy­ stem weiterhin umfaßt, einen U-förmigen Klemmschutz (38), der über den Teil (30a, 30b) des Schaltungsträgers (10) schiebbar ist, der zur Herst­ ellung einer leitenden Verbindung mit dem Kabelende (24) in die Anschl­ ußklemme einführbar ist.
9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschutz (38) eine Kippschutzvorrichtung (44a, 44b) aufweist, die ein Kippen zu­ mindest des in die Anschlußklemme eingeführten Teils (30a, 30b) des Schaltungsträgers (10) verhindert.
10. System nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, daß die Kippschutz­ vorrichtung mindestens eine Aussparung (44a; 44b) umfaßt, die mit min­ destens einem Vorsprung (46a; 46b) im Gehäuse der Anschlußklemme zusammenwirkt.
11. System nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschutz (38) aus einem elektrisch leitfähigen und/oder federn­ den Material hergestellt ist.
12. System nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschutz (38) Rastmittel (42) aufweist, die mit dem Gehäuse (14) zusammenwirken, um den Klemmschutz (38) im Gehäuse (14) zu fixie­ ren.
13. Schaltungsträger zur Verwendung mit einer Anschlußklemme nach ei­ nem der Ansprüche 1 bis 7 und/oder zur Verwendung in dem System nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltungsträger (10) mindestens einen fingerförmigen Vorsprung (30a, 30b) aufweist, der zur Herstellung einer leitenden Verbindung mit einem Kabelende (24) in die Anschlußklemme einführbar ist.
14. Schaltungsträger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der fingerförmige Vorsprung (30a, 30b) Rastmittel (34a, 34b) aufweist, die mit den Rastmitteln (32a, 32b) des Gehäuses (14) der Anschlußklemme gemäß Anspruch 7 zusammenwirken.
15. Schaltungsträger nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der fingerförmige Vorsprung (30a, 30b) eine Kippschutz­ vorrichtung aufweist, die ein Kippen zumindest des fingerförmigen Vor­ sprungs in der Anschlußklemme verhindert.
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