DE19950825A1 - Mundstück für Atemmeßgerät - Google Patents
Mundstück für AtemmeßgerätInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Mundstück für ein Atemmeßgerät, dessen Innenwandung ein wärmeisolierendes Material derart umfaßt, daß der Atemgasstrom auf seinem Weg durch das Mundstück keine wesentliche Temperaturänderung erfährt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Mundstück für ein
Atemmeßgerät, insbesondere ein Atemalkoholmeßgerät mit
integrierter Atemtemperaturmessung.
Bekannt sind die im Einsatz befindlichen Atemalkoholmeßgeräte,
in deren Funktionsumfang eine Atemtemperaturmessung nicht
integriert ist (vgl. beispielsweise DE 44 45 447 A1, DE 43 27 312 A1,
EP 0 153 883 A1 und DE 29 06 908 A1).
Die Temperatur des Ausatemstroms ist beim Menschen jedoch nicht
konstant, sie hängt z. B. von der Umgebungstemperatur der Luft
oder vom körperlichen Zustand (Fieber) ab. Die Atemtemperatur
kann zwischen 30° und 40°C schwanken. Darüber hinaus ist die
Ausatemluft mit Wasserdampf gesättigt. Beim Ausatmen kann es
daher an den Mundstückwandungen eines Atemalkoholmeßgeräts zur
Kondensation von Wasserdampf kommen, wodurch die Gastemperatur
beeinflußt wird. Durch Schwankungen der Atemtemperatur kommt es
zu Meßfehlern bei der Bestimmung der Alkoholkonzentration in
dem Atemgas.
Bei einer Temperaturänderung von 1°C bei 34°C kommt es bereits
zu einem Fehler von 6,5% (G. Schoknecht, Z. Med. Phys. 6
(1996), 7-13).
Es wurden daher Atemalkoholmeßgeräte vorgeschlagen, die über
einen im Atemgasstrom angebrachten Temperatursensor verfügen,
dessen Meßwert für eine zielgerichtete Kompensation des Fehlers
benutzt wird, mit dem bei Schwankungen der Atemtemperatur der
Meßwert der Atemalkoholkonzentration behaftet ist (G.
Schoknecht, a. a. O.; DIN/VDE 0405). Eine solche
Temperaturkompensation des Atemalkoholmeßsignals steht in
direktem Zusammenhang mit der Genauigkeit der Temperaturmessung
der in das Gerät geleiteten Atemluft des Probanden.
Atemalkoholmeßgeräte weisen aus hygienischen Gründen ein
auswechselbares Mundstück auf, in welches der Proband
hineinbläst.
Auswechselbare Mundstücke für Atemalkoholmeßgeräte werden
beispielsweise in der WO 98/08436 und der DE 32 33 462 A1
beschrieben. Es wird vorgeschlagen, die Mundstücke aus
Polypropylen zu fertigen.
Eine Vorrichtung aus Plastik zur Erzeugung eines Druckabfalls
für einen Pneumotachographen wird in der GB 1 202 911
offenbart. Durch die Wärmeisolation des Plastikkörpers soll
eine Kondensation von Wasserdampf verhindert werden.
Bei Atemalkoholmeßgeräten mit integrierter
Atemtemperaturmessung ist der Temperatur-Sensor direkt hinter
dem Mundstück in einem Adapter plaziert, um die Temperatur des
Atemgases möglichst frühzeitig nach dem Ausatmen zu erfassen.
Hierdurch wird es ermöglicht, den temperaturbedingten Meßfehler
bei der Atemalkoholmessung zumindest teilweise zu kompensieren.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin,
die insbesondere bei der Atemalkoholmessung auftretenden
Probleme zu lösen und dadurch insbesondere die Zuverlässigkeit
und Reproduzierbarkeit der Alkoholbestimmung in der Atemluft zu
verbessern. Es sollte eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt
werden, mit der der Meßfehler bei der Atemanalyse minimiert
werden kann.
Es wurde nun gefunden, daß trotz der frühzeitigen Erfassung der
Atemgastemperatur nach dem Ausatmen eine für die
Temperaturkompensation relevante Verfälschung des Meßwerts
durch das aus hygienischen Gründen vorgeschriebene,
auswechselbare Mundstück erfolgen kann, da es trotz der Kürze
des Mundstücks zu einem Temperaturaustauschprozeß zwischen dem
Wandungsmaterial des Mundstücks und dem hindurchströmenden
Atemgas kommt, der zur Verfälschung der wirklichen
Atemgastemperatur führt. Außerdem kann es zu Kondensation von
Wasserdampf an der Mundstückwandung kommen, wodurch die
Gastemperatur ebenfalls beeinflußt wird.
Außerdem wurde gefunden, daß es durch eine geeignete
konstruktive Ausgestaltung des Mundstücks überraschenderweise
möglich ist, den Meßfehler bei Alkoholmessungen zu verringern
und die Reproduzierbarkeit der Messungen zu vergrößern.
Die vorliegende Erfindung betrifft somit ein Mundstück für ein
Atemmeßgerät, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die
Innenwandung des Mundstücks, mit der der Atemgasstrom in
Kontakt kommt, zumindest zu einem solchen Teil aus einem oder
mehreren wärmeisolierenden Materialien besteht, daß der
Atemgasstrom auf seinem Weg durch das Mundstück keine
wesentliche Temperaturänderung erfährt.
Durch das erfindungsgemäße Mundstück wird der
Temperaturaustauschprozeß zwischen dem Mundstück und dem
Atemgas so weit vermindert, daß die Genauigkeit der
anschließenden Temperaturmessung in für die
Meßwertfehlerkompensation signifikanter Weise erhöht wird.
Unter "keine wesentliche Temperaturänderung" wird vorliegend
bevorzugt keine oder eine solche Temperaturänderung verstanden,
die so gering ist, daß sie keinen oder nur einen
untergeordneten Einfluß auf die Meßwertkorrektur beispielsweise
bei der Atemalkoholmessung hat. Bevorzugt ist die durch das
auswechselbare Mundstück verursachte Temperaturänderung der
Ausatemluft insbesondere bei einem Durchfluß von 0,2 l/s und
bei einer Temperaturmessung nach 6 Sekunden Durchtrittszeit
nicht größer als ±0,2°C, besonders bevorzugt nicht größer als
±0,1°C und insbesondere etwa 0°C.
Das vorstehend genannte Kriterium wird erfindungsgemäß dadurch
erfüllt, daß die Innenwandung des Mundstücks, mit dem der
Atemgasstrom in Kontakt kommt, zumindest teilweise aus einem
wärmeisolierenden Material besteht. Der Anteil der Innenwandung
des Mundstücks, der aus dem wärmeisolierenden Material besteht,
sollte so gewählt sein, daß der Atemstrom auf seinem Weg durch
das Mundstück keine wesentliche Temperaturänderung erfährt.
Besonders bevorzugt besteht die Innenwandung des Mundstücks
überwiegend, vorteilhaft sogar ausschließlich, aus einem
wärmeisolierenden Material.
Die Innenwandung des Mundstücks kann mit dem wärmeisolierenden
Material beispielsweise ganz oder teilweise belegt oder
beschichtet sein. Es können ein oder mehrere wärmeisolierende
Materialien in einem Mundstück eingesetzt werden. Zur
einfacheren Herstellung bestehen die gesamten Wandungen des
erfindungsgemäßen Mundstücks vorteilhaft aus einem oder
mehreren wärmeisolierenden Materialien.
Als wärmeisolierende Materialien eignen sich vorliegend
insbesondere solche Materialien, die einen Wärmeleitwert (auch
Wärmeleitkoeffizient oder Wärmeleitzahl genannt) von < 0,1 W/mK
aufweisen. Die Wärmeleitfähigkeit eines Materials ist nach
DIN 1341 definiert.
Als wärmeisolierende Materialien mit einem Wärmeleitwert von
< 0,1 W/mK eignen sich beispielsweise Kork, Holz und
Schaumstoffe, beispielsweise aus Polyurethan, Polystyrol oder
Polyvinylchlorid, wie insbesondere Styropor. Besonders
bevorzugt wird erfindungsgemäß Styropor® als wärmeisolierendes
Material eingesetzt.
Das erfindungsgemäß eingesetzte wärmeisolierende Material muß
selbstverständlich eine ausreichende Festigkeit aufweisen und,
insbesondere wenn die gesamte Mundstückwandung aus dem Material
besteht, auch einen Durchtritt der Atemluft nach außen
verhindern. Die notwendige Festigkeit des Materials hängt davon
ab, ob nur die Innenwandung des Mundstücks mit dem Material
ausgekleidet ist, oder ob die gesamte Wandung aus dem Material
besteht. Wenn die gesamte Wandung daraus besteht, muß das
Material so fest sein, daß es eine sichere Handhabung des
Mundstücks gewährleistet. Bevorzugt ist das wärmeisolierende
Material luftundurchlässig, um seine Isolationseigenschaften zu
verbessern.
Aus hygienischen Gründen ist in Mundstücken für
Atemalkoholmeßgeräte eine Atemsperre vorgeschrieben, die ein
Zurücksaugen von Luft verhindert. Hierdurch wird vermieden, daß
der Proband Bakterien von seinem Vorgänger aus dem
Atemalkoholmeßgerät in den Mund einatmet. Erfindungsgemäß ist
diese Atemsperre, wenn vorhanden, so ausgestaltet, daß der
Atemgasstrom durch die Berührung mit der Atemsperre keine
wesentliche Temperaturänderung erfährt. Dies kann
beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die Atemsperre zu
einem möglichst großen Teil aus einem wärmeisolierenden
Material besteht.
In einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die Atemsperre eine
dünne Membran, die so in dem Mundstück angeordnet ist, daß sie
beim Hineinblasen in das Mundstück die Atemluft vorbeiströmen
läßt und beim Zurücksaugen von Luft das Mundstück verschließt.
Die konstruktive Ausgestaltung solcher Atemsperren ist dem
Fachmann bekannt (vgl. beispielsweise DE 32 33 462 A1).
Erfindungsgemäß besteht die Atemsperre bevorzugt aus einer
möglichst dünnen Membran mit einem möglichst kleinen
Wärmeleitwert, wie beispielsweise eine dünne Polyethylen- oder
Polypropylenfolie. Polyethylen weist bespielsweise einen
Wärmeleitwert von 0,3 W/mK auf. Dadurch, daß die Membran
möglichst dünn ausgestaltet ist und aus einem Material besteht,
das einen möglichst geringen Wärmeleitwert aufweist, wird der
Wärmeaustausch zwischen der Membran und dem Atemgasstrom und
damit die Temperaturänderung des Atemgases beim Durchströmen
des Mundstücks minimiert.
Besonders vorteilhaft besteht die Membran auch aus einem
wärmeisolierenden Material mit einem Wärmeleitwert < 0,1 W/mK.
Hierdurch kann es jedoch zu konstruktiven Problemen kommen, da
sich solche Materialien im allgemeinen schlecht zur Herstellung
von Membranen eignen.
Vorteilhaft umfaßt das erfindungsgemäße Mundstück auch eine
Speichelfalle, die so im Atemweg angeordnet ist, daß
Speicheltröpfchen beim Blasen von Atemluft durch das Mundstück
nicht in das dahinterliegende Meßgerät gelangen. Die
konstruktive Ausgestaltung solcher Speichelfallen ist dem
Fachmann bekannt (vgl. beispielsweise DE 32 33 462 A1).
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform besteht das
erfindungsgemäße Mundstück bis auf die Membran der Atemsperre
ausschließlich aus einem wärmeisolierenden Material mit einem
Wärmeleitwert von < 0,1 W/mK, insbesondere Styropor®.
Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem die Verwendung
eines wärmeisolierenden Materials mit einem Wärmeleitwert
< 0,1 W/mK zur Herstellung eines Mundstücks für ein
Atemmeßgerät sowie die Verwendung eines erfindungsgemäßen
Mundstücks für ein Atemalkoholmeßgerät, insbesondere mit
integrierter Atemtemperaturmessung. Die Verwendung des
erfindungsgemäßen Mundstücks ist jedoch nicht auf
Atemalkoholmeßgeräte beschränkt, sondern es kann für jedes
Atemmeßgerät, insbesondere mit Atemtemperaturmessung
vorteilhaft eingesetzt werden.
Das erfindungsgemäße Mundstück wird beispielhaft anhand der
beiliegenden Figuren näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die perspektivische Darstellung einer besonders
bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mundstücks.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
Mundstück entlang des Winkels B-B in Fig. 3.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
Mundstück entlang der Linie A-A in Fig. 2.
Fig. 4 zeigt die Temperatur eines Prüfgases nach Durchtritt
durch ein erfindungsgemäßes Mundstück in Abhängigkeit von der
Zeit.
Fig. 5 zeigt die Temperatur eines Prüfgases nach Durchtritt
durch ein herkömmliches Mundstück in Abhängigkeit von der Zeit.
Das in den Fig. 1-3 dargestellte Mundstück besteht aus einem
Einlaßteil 1, das mit einem Grundkörper 3 verbunden ist. Als
Atemsperre weist das Mundstück eine Membran 2 auf. Einlaßteil 1
und Grundkörper 3 bestehen vollständig aus einem
wärmeisolierenden Material, wie Styropor®. Die Membran 2
besteht aus einer Kunststoff-Folie, wie eine Polyethylen-Folie.
Bei der Montage des Mundstücks wird die Membran in den
Grundkörper 3 gelegt und das Einlaßteil 1 wird anschließend in
den Grundkörper 3 eingesteckt und mit diesem beispielsweise
verklebt.
Entlang seiner Längsachse weist das Mundstück eine zentrale
Bohrung als Atemluftdurchtrittsöffnung auf, die von der
Membran 2 unterbrochen wird. Beim Hineinblasen von Atemluft in
das Einlaßteil 1 des Mundstücks wird die Membran 2 aus der in
Fig. 2 dargestellten Position nach rechts gedrückt, bis sie
auf den Auflagen 4 zu ruhen kommt. In dieser Position kann die
Atemluft außen an der Membran vorbeiströmen und durch die in
Fig. 3 erkennbaren Aussparungen 5 des Grundkörpers 3 zur
Luftaustrittsöffnung 6 gelangen. Beim Zurücksaugen von Luft
wird die Membran 2 in die in Fig. 2 gezeigte Stellung gesaugt,
wodurch sie einen Luftdurchtritt durch den Einlaßteil 1
verhindert.
Zusätzlich weist der Grundkörper 3 Hohlräume 7 auf, die um die
Luftdurchtrittsöffnung radial angeordnet sind und die als
Speichelfalle dienen. Diese Speichelfalle verhindert, daß
Speicheltröpfchen beim Blasen von Atemluft durch das Mundstück
in das dahinterliegende Atemmeßgerät gelangen.
Die Temperaturänderung eines Prüfgases beim Durchtritt durch
ein erfindungsgemäßes Mundstück aus Styropor und die
Temperaturänderung des Prüfgases beim Durchtritt durch ein
herkömmliches Mundstück aus Polypropylen (erhältlich von der
Firma Siemens) wurden gemessen. Hinter dem Mundstück befand
sich jeweils ein Adapter mit Temperatursensor.
Das Prüfgas wurde jeweils mit einer konstanten Temperatur von
32,5°C und einem Durchfluß von 0,2 l/s in die Mundstücke
eingeleitet. Die Temperatur am Temperatur-Sensor wurde in
Abhängigkeit von der Zeit gemessen. Nach 6 Sekunden sollte bei
dem eingestellten Durchfluß von 0,2 l/s die tatsächliche
Temperatur des Gases erreicht sein.
Die Ergebnisse der Messungen sind in den Fig. 4 und 5
dargestellt, wobei Fig. 4 das Meßergebnis mit dem
erfindungsgemäßen Mundstück und Fig. 5 das Meßergebnis mit dem
herkömmlichen Mundstück zeigt. Der 6-Sekunden-Zeitintervall vom
Beginn des Einblasens bis zu dem Zeitpunkt, an dem die
tatsächliche Temperatur erreicht sein soll, ist in den
Diagrammen ebenfalls dargestellt.
Wie in Fig. 4 zu erkennen ist, steigt die Temperatur des aus
dem Mundstück austretenden Gases steil an und erreicht nach ca.
6 Sekunden bereits die tatsächliche Temperatur des
einströmenden Gases. Demgegenüber steigt die mit dem
herkömmlichen Mundstück erhaltene Meßkurve (Fig. 5) flacher an
und das ausströmende Gas erreicht nach 6 Sekunden nur ca.
31,5°C. Nach ca. 10 Sekunden wurde der Versuch abgebrochen,
ohne daß das ausströmende Gas seine Anfangstemperatur erreicht
hätte.
Es zeigt sich somit, daß durch die erfindungsgemäße
Ausgestaltung des Mundstücks die Abweichung der hinter der
Austrittsöffnung gemessenen Temperatur des Prüfgases im
Vergleich zur tatsächlichen Temperatur an der Entrittsöffnung
nach 6 Sec. nur ±0,1°C betrug. Dieser Wert liegt deutlich unter
der Temperaturdifferenz, die bei herkömmlichen Mundstücken aus
Polypropylen mit ca. 1°C gemessen wird.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Mundstücks für ein
Atemmeßgerät wird ein Temperaturaustausch zwischen der Atemluft
und dem Mundstück weitestgehend verhindert. Außerdem wird durch
die wärmeisolierende Wandung des Mundstücks eine Kondensation
von Wasserdampf in dem Mundstück ebenfalls weitestgehend
verhindert. Hierdurch wird eine Beeinflussung der Temperatur
der Ausatemluft des Probanden durch das Mundstück auf ein
Minimum beschränkt, so daß die folgende Temperaturmessung in
dem Atemmeßgerät eine hohe Genauigkeit aufweist und
beispielsweise zur zielgerichteten Kompensation des Fehlers
genutzt werden kann, mit dem bei Schwankungen der
Atemtemperatur der Meßwert beispielsweise der
Atemalkoholkonzentration behaftet ist.
Claims (10)
1. Mundstück für Atemmeßgerät, dadurch gekennzeichnet, daß die
Innenwandung des Mundstücks, mit der der Atemgasstrom in
Kontakt kommt, zumindest zu einem solchen Teil aus einem oder
mehreren wärmeisolierenden Materialien besteht, daß der
Atemgasstrom auf seinem Weg durch das Mundstück keine
wesentliche Temperaturänderung erfährt.
2. Mundstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
wärmeisolierende Material einen Wärmeleitwert von < 0,1 W/mK
aufweist.
3. Mundstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wandungen des Mundstücks aus einem oder
mehreren wärmeisolierenden Materialien bestehen.
4. Mundstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Mundstück eine Atemsperre aufweist, die
das Zurücksaugen von Luft verhindert und die so ausgestaltet
ist, daß der Atemgasstrom durch die Berührung mit der
Atemsperre keine wesentliche Temperaturänderung erfährt.
5. Mundstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Atemsperre eine Membran umfaßt.
6. Mundstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mundstück bis auf die Membran der Atemsperre ausschließlich aus
einem wärmeisolierenden Material mit einem Wärmeleitwert von
< 0,1 W/mK besteht.
7. Mundstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das wärmeisolierende Material ausgewählt
ist aus der Gruppe bestehend aus Schaumstoff, Kork und Holz.
8. Verwendung eines wärmeisolierenden Materials mit einem
Wärmeleitwert von < 0,1 W/mK zur Herstellung eines Mundstücks
für ein Atemmeßgerät.
9. Verwendung eines Mundstücks nach einem der Ansprüche 1-7
für ein Atemalkoholmeßgerät.
10. Verwendung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Atemalkoholmeßgerät eine integrierte Atemtemperaturmessung
aufweist.
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