DE19947524A1 - Verfahren zur Erzeugung einer Selbstreinigungseigenschaft von keramischen Oberflächen - Google Patents
Verfahren zur Erzeugung einer Selbstreinigungseigenschaft von keramischen OberflächenInfo
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Abstract
Ein Verfahren zur Erzeugung einer Selbstreinigungseigenschaft von keramischen Oberflächen, bei Beregnung oder Berieselung mit Wasser. Die Oberfläche weist hydrophobe Erhebungen mit einer Höhe von 1 bis 1000 _m in verteilter Form auf. Zur Erzeugung dieser Erhebungen werden auf die keramische Oberfläche vor oder nach deren Brand Pulverartikel aus hitzebeständigem Material aufgebracht und darauf vorläufig auf unterschiedliche Weise befestigt. Durch einen Erhitzungsvorgang oder durch den Brennvorgang des Keramikkörpers selbst werden die Pulverartikel, vorzugsweise unter Heranziehung eines die Bindung an die Oberfläche fördernden Materials, quasikeramisch dauerhaft an die keramische Oberfläche gebunden. Die Pulverartikel sind vorzugsweise ein keramisches Material und das die Bindung fördernde Material ist vorzugsweise eine Engobe oder eine Glasur.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erzeugung einer
Selbstreinigungseigenschaft von keramischen Oberflächen bei
Beregnung oder Berieselung mit Wasser, mit den Merkmalen
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Weiterhin
betrifft die Erfindung einen dadurch hergestellten
keramischen Körper.
Bei einem bekannten Verfahren dieser Art (EP-A 909 747)
wird eine keramische Oberfläche mit einer Dispersion von
Pulverpartikeln aus inertem Material in einer
hydrophobierenden Siloxan-Lösung benetzt und das Siloxan
ausgehärtet. Als Pulver kommt hierbei insbesondere ein
Pulver aus gemahlener Keramik, z. B. Ton, in Betracht,
dessen Korngrößenspektrum leicht festlegbar ist. Die
angestrebte Verteilungsdichte (der jeweilige Abstand
zwischen den durch die Partikel erzeugten Erhebungen auf
der Oberfläche) kann durch die Dispersionsdichte des
Pulvers in der Siloxan-Lösung gesteuert werden, wobei mit
zunehmender Dispersionsdichte auch die Verteilungsdichte
der Erhebungen auf der Oberfläche gesteigert wird. Als
Siloxan-Lösung werden Polysiloxane herangezogen, die
üblicherweise zum Hydrophobieren (Imprägnieren) von
Dachziegeln und dergleichen bekannt sind. Die Aushärtung
dieser Siloxane erfolgt durch Trocknen.
Die Pulverpartikel werden bei diesem bekannten Verfahren
durch die Polysiloxane auf der Oberfläche mechanisch
befestigt und zugleich hydrophobiert. Es hat sich jedoch
gezeigt, daß die Haftfestigkeit der Siloxanbindung im Laufe
der Benutzungsdauer abnimmt und die Partikel sich von der
Oberfläche bei mechanischer Beanspruchung lösen. Damit geht
die Selbstreinigungseigenschaft der Oberflächen mehr und
mehr verloren.
Aufgabe der Erfindung ist es, das Verfahren der vorstehend
genannten Art dahingehend zu verbessern, daß die auf der
Oberfläche zu fixierenden Pulverpartikel auf einfache Weise
dauerhaft mit der Oberfläche verbunden werden können.
Erfindungsgemäß wird dies erreicht durch das Verfahren
gemäß Patentanspruch 1.
Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß es möglich
ist, die die Erhebungen bildenden Pulverpartikel bei
geeigneter Materialwahl des Pulvers und gegebenenfalls
unter Anwendung von Unterstützungsmaßnahmen quasi-keramisch
und damit dauerhaft an der keramischen Oberfläche zu
befestigen, wenn hierzu ein Erhitzungsvorgang oder sogar
der ohnehin notwendige Brennvorgang zur Erzielung des
entsprechenden Keramikkörpers herangezogen wird. Damit
bilden die von den Pulverpartikeln erzeugten Erhebungen mit
der keramischen Oberfläche eine Einheit und haben bezüglich
chemischer und UV-Beständigkeit, mechanischer Festigkeit
und Handhabbarkeit des keramischen Körpers damit
übereinstimmende Eigenschaften. Zugleich wird die bekannte
Möglichkeit beibehalten, durch Ausbildung der Erhebungen
mittels Pulverpartikeln die Verteilungsdichte und die Höhe
der Erhebungen sehr weitgehend zu bestimmen und darüber
hinaus wird die Möglichkeit eröffnet, durch Auswahl von
Pulvermaterialien, die sich der Art nach auch von der
keramischen Oberfläche unterscheiden können, zusätzliche
Effekte, z. H. Farbeffekte, und Eigenschaften der
Oberfläche zu erzeugen. So eignen sich als
Pulvermaterialien alle hitzebeständigen gemahlenen
Materialien wie z. B. gemahlenes Gestein, Minerale, und
alle denkbaren Keramikmaterialien wie Tone und Schamotte
sowie alle Vertreter der Oxid-, Nitrid- und Carbid-Keramik,
z. B. Al2O3 und SiC.
Je nach der Art des ausgewählten Pulvermaterials und
abhängig davon, ob das Pulvermaterial auf die bereits
gebrannte keramische Oberfläche oder noch vor deren Brand
aufgebracht wird, bestimmt sich die Art der Erzielung der
quasi-keramischen dauerhaften Befestigung der
Pulverpartikel auf der Oberfläche. Hierfür bestehen
unterschiedliche Möglichkeiten und Vorgehensweisen:
Grundsätzlich ist es möglich, ohne irgendwelche unterstützenden Maßnahmen Pulverpartikel aus Keramikmaterial auf der Keramikoberfläche durch einen Erhitzungsvorgang oder den Brandvorgang selbst zu fixieren indem das Erweichungsverhalten der Pulverpartikel aufgrund der dabei auftretenden Erhitzung ausgenützt wird. Hierzu ist es erforderlich, die in gewünschter Verteilung aufgebrachten Pulverpartikel vorübergehend auf der Oberfläche festzuhalten, beispielsweise durch die eingangs geschilderte bekannte Polysiloxan-Behandlung oder durch CMC, und den Erhitzungs- oder Brennvorgang anschließend mit einer Temperatur auszuführen, die zu einem oberflächlichen Erweichen der Pulverpartikel führt. Das ergibt eine sinterähnliche Verbindung der Pulverpartikel mit der ebenfalls auf Erweichungstemperatur erhitzten keramischen Oberfläche. Voraussetzung ist hierfür aber, daß das Material der Pulverpartikel an das Material der keramischen Oberfläche hinsichtlich des Sinter- bzw. Erweichungsverhaltens weitgehend angepaßt ist, um bei der beabsichtigten Erhitzungs- oder Brenntemperatur sowohl an der keramischen Oberfläche als auch an der Oberfläche der Pulverpartikel die zur Verbindung notwendige Erweichung hervorzurufen. Deshalb kommen dafür im wesentlichen keramische Pulvermaterialien in Betracht, die durch Mahlen von Keramikkörpern erzeugt sind, welche der Art nach mit der keramischen Oberfläche übereinstimmen (bei keramischen Dachziegeln z. B. gemahlener Ton oder Schamotte). Nur hierbei ist zu erwarten, daß bei der Brenntemperatur der keramischen Oberfläche deren zur Sinterung erforderliche Erweichung zugleich mit der erneuten Erweichung der Pulverpartikel eintritt. Das entsprechende Vorgehen eignet sich deshalb vor allem für den Fall, daß das Pulvermaterial auf die noch nicht gebrannte keramische Oberfläche aufgebracht wird.
Grundsätzlich ist es möglich, ohne irgendwelche unterstützenden Maßnahmen Pulverpartikel aus Keramikmaterial auf der Keramikoberfläche durch einen Erhitzungsvorgang oder den Brandvorgang selbst zu fixieren indem das Erweichungsverhalten der Pulverpartikel aufgrund der dabei auftretenden Erhitzung ausgenützt wird. Hierzu ist es erforderlich, die in gewünschter Verteilung aufgebrachten Pulverpartikel vorübergehend auf der Oberfläche festzuhalten, beispielsweise durch die eingangs geschilderte bekannte Polysiloxan-Behandlung oder durch CMC, und den Erhitzungs- oder Brennvorgang anschließend mit einer Temperatur auszuführen, die zu einem oberflächlichen Erweichen der Pulverpartikel führt. Das ergibt eine sinterähnliche Verbindung der Pulverpartikel mit der ebenfalls auf Erweichungstemperatur erhitzten keramischen Oberfläche. Voraussetzung ist hierfür aber, daß das Material der Pulverpartikel an das Material der keramischen Oberfläche hinsichtlich des Sinter- bzw. Erweichungsverhaltens weitgehend angepaßt ist, um bei der beabsichtigten Erhitzungs- oder Brenntemperatur sowohl an der keramischen Oberfläche als auch an der Oberfläche der Pulverpartikel die zur Verbindung notwendige Erweichung hervorzurufen. Deshalb kommen dafür im wesentlichen keramische Pulvermaterialien in Betracht, die durch Mahlen von Keramikkörpern erzeugt sind, welche der Art nach mit der keramischen Oberfläche übereinstimmen (bei keramischen Dachziegeln z. B. gemahlener Ton oder Schamotte). Nur hierbei ist zu erwarten, daß bei der Brenntemperatur der keramischen Oberfläche deren zur Sinterung erforderliche Erweichung zugleich mit der erneuten Erweichung der Pulverpartikel eintritt. Das entsprechende Vorgehen eignet sich deshalb vor allem für den Fall, daß das Pulvermaterial auf die noch nicht gebrannte keramische Oberfläche aufgebracht wird.
Weiterhin ist es jedoch auch möglich, Pulvermaterialien
auszuwählen, die bei Erreichen der Erhitzungs- oder
Brenntemperatur eine eutektische Reaktion mit der
keramischen Oberfläche entstehen lassen. Hierzu zählen
beispielsweise Pulver aus Schamotte, durch deren
eutektische Reaktion mit der keramischen Oberfläche die
Sinter- bzw. Erweichungstemperatur deutlich herabgesetzt
wird. Diese Reaktion erlaubt daher die dauerhafte Bindung
solcher Pulverpartikel vor allem durch einen erneuten
Erhitzungsvorgang der bereits gebrannten keramischen
Oberfläche, aber auch durch den Brand der noch zu
brennenden keramischen Oberfläche selbst.
Nach einer diesbezüglich modifizierten Vorgehensweise
werden Pulverpartikel eingesetzt, deren Sinter- bzw.
Erweichungspunkt erheblich höher liegt als die
Brenntemperatur der zugrundeliegenden keramischen
Oberfläche. Hierbei kann es sich z. B. um feingemahlene
Klinkerpartikel oder um SiC-Pulver handeln. Diese
Pulverpartikel werden vorzugsweise in Form einer
Aufschlämmung in Wasser oder Carboxyl-Methyl-Cellulose
(CMC) in einer bis zu mehrere Millimeter dicken Schicht auf
die zu brennende keramische Oberfläche aufgetragen und
dadurch vorübergehend darauf fixiert. Grundsätzlich ist
auch eine Auftragung der Schicht der Pulverpartikel in
trockenem Zustand möglich, jedoch ist dabei die Handhabung
der die keramische Oberfläche bildenden Keramikkörper zum
Zweck des Brandes praktisch unmöglich ohne einen teilweisen
oder völligen Verlust der Pulverpartikel. Es hat sich
gezeigt, daß beim Brand die sich an der keramischen
Oberfläche bildende Glasphase (SiO2) etwas in die der
keramischen Oberfläche am nächsten liegende Lage von
Pulverpartikeln, d. h. zwischen die Pulverpartikel,
"hineinwächst" und diese dadurch fixiert. Die
überschüssigen Pulverpartikel können auf der Oberfläche
belassen werden, weil sie nach dem Brand vor oder bei der
Ingebrauchnahme von selbst herunterfallen. Zweckmäßiger
weise werden sie aber durch Bürsten oder Reiben oder
andere geeignete Abtragungsmaßnahmen anschließend an den
Brand von der keramischen Oberfläche wieder entfernt, wobei
nicht nur diejenigen Lagen der Pulverpartikel-Schicht
entfernt werden, welche von der Glasphase der keramischen
Oberfläche während des Brandes nicht erfaßt worden sind,
sondern auch solche Pulverpartikel, die zu wenig
festgehalten werden. Es hat sich herausgestellt, daß bei
diesem Vorgehen und bei Verwendung von Pulvermaterialien,
die eine zur Fixierung ausreichende Affinität zur Glasphase
besitzen, eine Verteilung und Erhebung der Pulverpartikel
auf der bzw. über die gebrannte keramische Oberfläche
ergeben. Hierdurch ist eine bleibende Fixierung der
Pulverpartikel auf der keramischen Oberfläche zu erreichen,
ohne daß bezüglich der Brenntemperatur im Hinblick auf die
Materialien der keramischen Oberfläche bzw. der
Pulverpartikel Kompromisse getroffen werden müssen.
Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung werden
abweichend von den vorstehend beschriebenen Verfahren
unterstützende Maßnahmen getroffen, durch welche die
dauerhafte quasi-keramische Bindung der hitzebeständigen
Pulverpartikel an die keramische Oberfläche weitgehend
unabhängig von deren Materialart ist und bei Temperaturen
erzielt werden kann, welche ohne besondere Anpassung die
jeweils optimale Brenntemperatur nicht übersteigen. Als
unterstützende Maßnahmen in diesem Sinn sieht die Erfindung
in erster Linie die Verwendung von einem die Bindung der
Pulverpartikel an die keramische Oberfläche fördernden oder
erst bewirkenden Material vor, das durch den Erhitzungs-
oder Brennvorgang der keramischen Oberfläche als Bindeglied
wirksam wird. Hierfür eignen sich Stoffe, die bei der
Erhitzungs- oder Brenntemperatur zumindest einen
Erweichungszustand erreichen, bevorzugt aber in den
schmelzflüssigen Zustand übergehen und hierbei eine quasi-
keramische Hindung mit der keramischen Oberfläche eingehen.
Bevorzugt sind auf dem Gebiet der Keramik bekannte
Materialien wie Engoben (auf dem Gebiet der Grobkeramik),
Glasuren, Glasurstellmittel und auch Flußmittel, z. B.
Borax. Flußmittel haben neben ihrer Funktion als Bindeglied
auch die Fähigkeit, die Ausbildung einer Glas- oder
Schmelzphase an der keramischen Oberfläche bei dem Brand zu
fördern und damit die quasi-keramische Bindung zu
unterstützen. Soweit diese Materialien auf dem Gebiet der
Keramik bekanntermaßen zur Erzielung bestimmter Effekte
eingesetzt werden, z. B. auf dem Gebiet der Baukeramik
Engobe zur Farbgebung von Dachziegeln, so muß bei deren
Verwendung im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens ein
entsprechend angepaßtes Temperaturprofil bei dem
Brennvorgang eingestellt oder beachtet werden. Das heißt,
es muß ins Kalkül gezogen werden, daß dem jeweiligen
Material jetzt die zusätzliche Aufgabe der Befestigung der
Pulverpartikel zukommt und insoweit eine Abstimmung der zu
erzielenden Effekte erfordern kann. So muß in dem Beispiel
der Engobe deren Auftragsmenge darauf eingestellt sein, daß
durch Auswahl von Menge und Anpassung des Temperaturprofils
beim Brand dafür gesorgt ist, daß die Pulverpartikel
genügend weit aus der Engobeschicht herausragen, um die
gewünschten Erhebungen zu bilden. Diese Abstimmung läßt
sich aber durch wenige Erprobungen erzielen.
Als die quasi-keramische Bindung fördernde oder bewirkende
Mittel kommen aber auch anorganisch-organische
Hybridpolymere und Fluorsilane in Betracht, deren Funktion
als Bindeglied auf andere Weise zustande kommt. Hierbei
treten bei der Wärmebehandlung, die sowohl der Erhitzungs-
als auch der Brennvorgang sein kann, molekulare Bindungen
auf, die zwischen dem Hybridpolymer bzw. Fluorsilan
einerseits und den Pulverpartikeln sowie der keramischen
Oberfläche andererseits wirksam werden. Nähere Ausführungen
hierzu ergeben sich aus der nachfolgenden Erläuterung.
Der Einsatz des die quasi-keramische Bindung fördernden
oder bewirkenden Materials läßt sich auf mannigfaltige
Weise bewerkstelligen und besteht grundsätzlich darin, daß
dieses Material mit den Pulverpartikeln, der keramischen
Oberfläche oder beiden in Verbindung gebracht wird, wobei
wiederum der jeweilige Zeitpunkt vor dem Aufbringen der
Pulverpartikel auf die Oberfläche, gleichzeitig damit oder
nachträglich liegen kann. Bevorzugt wird das die quasi-
keramische Bindung fördernde oder bewirkende Material auch
als Substanz ausgewählt, das neben der Funktion als
Bindeglied für die zu erzielende dauerhafte Befestigung der
Pulverpartikel an der keramischen Oberfläche zugleich die
Funktion als Haftmittel zu dem Zweck hat, bis zur
Durchführung des Erhitzungs- oder Brennvorgangs die
Pulverpartikel vorläufig auf der keramischen (gebrannten
oder noch zu brennenden) Oberfläche zu fixieren.
Nachfolgend werden bevorzugte Vorgehensweisen für die Art
des Einsatzes des die quasi-keramische Bindung fördernden
oder bewirkenden Materials erläutert:
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungs gemäßen Verfahrens ist hierzu vorgesehen, daß die Pulverpartikel vor oder bei dem Aufbringen auf die Oberfläche mit dem die Bindung an die Oberfläche fördernden Material behandelt werden. Als Materialien kommen hierfür beispielsweise die bereits erwähnten in Betracht, deren Verarbeitung in Verbindung mit insbesondere grobkeramischen Oberflächen, z. B. Dachziegeln, bekannt ist, wie Engobe oder Glasur. Engoben sind Spezialtone zum Färben beispielsweise von Dachziegeln durch Aufbrennen; Glasuren sind Glasarten, die Oxide als Flußmittel enthalten und auf keramischen Oberflächen als glänzende Schichten beim Brennen erzeugt werden können. Beide Mittel liegen im Zustand vor ihrer Auftragung auf die jeweils zu behandelnde keramische Oberfläche in flüssiger Form vor, in der sie auch zur Behandlung oder Beschichtung der Pulverpartikel geeignet sind. Eine Behandlung der Pulverpartikel kann zugleich zu deren Beschichtung mit dem Behandlungsmaterial als auch zu einem Eindringen des Behandlungsmaterials in die gegebenenfalls vorhandene Kapillarstruktur führen, aber auch gegebenenfalls nur das genannte Eindringen ergeben. Bei einer Beschichtung ist auf der Außenfläche der Pulverpartikel das Behandlungsmaterial als mehr oder weniger geschlossene Schicht vorhanden. Die Beschichtung oder Behandlung der Pulverpartikel kann ihrerseits entweder dadurch erfolgen, daß die Pulverpartikel in der Engobe oder der Glasur dispergiert werden und die Dispersion dann auf die zu behandelnde Oberfläche aufgesprüht, aufgeschüttet oder aufgeschleudert wird. Oder die Pulverpartikel und das Behandlungsmaterial, z. B. die Engobe bzw. Glasur, werden getrennt zu einer Sprühvorrichtung gefördert und zusammen aufgesprüht, wobei der Sprühvorgang zugleich der Behandlungs- oder Beschichtungsvorgang ist. Werden durch die beschriebene Vorgehensweise die Pulverpartikel so mit dem die Bindung fördernden Material behandelt, daß es an der Außenseite der Pulverpartikel in Erscheinung tritt, z. B. als Beschichtung, so kann diese als Maßnahme zur vorläufigen Befestigung der Pulverpartikel auf der keramischen Oberfläche nach dem Aufbringen darauf genügen.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungs gemäßen Verfahrens ist hierzu vorgesehen, daß die Pulverpartikel vor oder bei dem Aufbringen auf die Oberfläche mit dem die Bindung an die Oberfläche fördernden Material behandelt werden. Als Materialien kommen hierfür beispielsweise die bereits erwähnten in Betracht, deren Verarbeitung in Verbindung mit insbesondere grobkeramischen Oberflächen, z. B. Dachziegeln, bekannt ist, wie Engobe oder Glasur. Engoben sind Spezialtone zum Färben beispielsweise von Dachziegeln durch Aufbrennen; Glasuren sind Glasarten, die Oxide als Flußmittel enthalten und auf keramischen Oberflächen als glänzende Schichten beim Brennen erzeugt werden können. Beide Mittel liegen im Zustand vor ihrer Auftragung auf die jeweils zu behandelnde keramische Oberfläche in flüssiger Form vor, in der sie auch zur Behandlung oder Beschichtung der Pulverpartikel geeignet sind. Eine Behandlung der Pulverpartikel kann zugleich zu deren Beschichtung mit dem Behandlungsmaterial als auch zu einem Eindringen des Behandlungsmaterials in die gegebenenfalls vorhandene Kapillarstruktur führen, aber auch gegebenenfalls nur das genannte Eindringen ergeben. Bei einer Beschichtung ist auf der Außenfläche der Pulverpartikel das Behandlungsmaterial als mehr oder weniger geschlossene Schicht vorhanden. Die Beschichtung oder Behandlung der Pulverpartikel kann ihrerseits entweder dadurch erfolgen, daß die Pulverpartikel in der Engobe oder der Glasur dispergiert werden und die Dispersion dann auf die zu behandelnde Oberfläche aufgesprüht, aufgeschüttet oder aufgeschleudert wird. Oder die Pulverpartikel und das Behandlungsmaterial, z. B. die Engobe bzw. Glasur, werden getrennt zu einer Sprühvorrichtung gefördert und zusammen aufgesprüht, wobei der Sprühvorgang zugleich der Behandlungs- oder Beschichtungsvorgang ist. Werden durch die beschriebene Vorgehensweise die Pulverpartikel so mit dem die Bindung fördernden Material behandelt, daß es an der Außenseite der Pulverpartikel in Erscheinung tritt, z. B. als Beschichtung, so kann diese als Maßnahme zur vorläufigen Befestigung der Pulverpartikel auf der keramischen Oberfläche nach dem Aufbringen darauf genügen.
Als ein die Bindung der Pulverpartikel an die Oberfläche
förderndes Material hat sich weiterhin auch ein
phosphathaltiges Flußmittel erwiesen, das üblicherweise als
Glasurstellmittel bei der Herstellung der aufzubringenden
Glasurflüssigkeit verwendet wird. Auch allein dieses
Flußmittel gewährleistet überraschend eine quasi-keramische
Bindung der Pulverpartikel an die keramische Oberfläche
durch den Erhitzungsvorgang oder nach dem Brand.
In allen vorstehend geschilderten Fällen ist der Anteil an
Behandlungsmaterial jeweils so gering, daß beim
Sprühvorgang eine Beschichtung der keramischen Oberfläche
selbst weitgehend unterbleibt, falls diese nicht erwünscht
ist. Als Mittel zur vorläufigen Befestigung der
Pulverpartikel genügt das Behandlungsmaterial in diesem
Fall nicht.
Der Verbindungsmechanismus, der sich aufgrund der
Verwendung in der vorstehend geschilderten Form von Engobe,
Glasur und Glasurstellmittel einstellt, beruht darauf, daß
die Schicht aus dem entsprechenden Material auf den
Pulverpartikeln bei einer durch die Materialwahl
steuerbaren Temperatur in einen hinreichend erweichten oder
schmelzflüssigen Zustand gelangt und sich mit den aufgrund
einer eutektischen Reaktion oder bei Brenntemperatur der
keramischen Oberfläche ebenfalls erweichten Teilchen davon
vereinigt. Es hat sich gezeigt, daß die beispielsweise auf
Schmelztemperatur gebrachte Schicht während des
Brennvorgangs bei der entsprechenden Lage des zu brennenden
Keramikkörpers auf die Oberfläche geringfügig herablaufen
kann und damit einen "Sinterhals" im unmittelbaren
Kontaktbereich jedes Partikels mit der Oberfläche bildet.
Nach dem Erkalten ergibt sich daraus die quasi-keramische
Bindung an die keramische Oberfläche, die in ihrer
Festigkeit den Bindungen der Keramikpartikel der Oberfläche
untereinander gleichkommt.
Als weiteres, die Bindung der Pulverpartikel an die
keramische Oberfläche förderndes oder bewirkendes Material
kann auch ein anorganisch-organisches Hybridpolymer
herangezogen werden. Als anorganisch-organische
Hybridpolymere kommen Verbindungen in Betracht, die ein
molekulares oder nano-strukturiertes Basismaterial mit
anorganischen und organischen Elementen aufweisen (vgl.
Bericht über "First European Workshop on Hybrid Organic-
Inorganic Materials - Centre National de la Recherche
Scientifique, Château de Bierville, 8.-10. November 1993).
Solche Hybridpolymere sind bekannt unter dem Markennamen
ORMOCER des Fraunhofer-Instituts für Silicat ISC, Würzburg
und durch die Firma nanogate GmbH, Saarbrücken. Hergestellt
werden die Hybridpolymere überwiegend durch Hydrolyse und
Kondensation von Kieselsäureestern und Metallalkoholaten
als Grundmaterialien. Spezielle Eigenschaften erhalten
diese Systeme durch den Einbau von organisch modifizierten
Kieselsäurederivaten in das Silicat-Netzwerk. Dadurch
können gezielt erwünschte Eigenschaften eingestellt werden
und außerdem bewirken die organischen Anteile den Aufbau
eines organischen Polymer-Netzwerks.
Die quasi-keramische Bindung der Pulverpartikel an die
Oberfläche erfolgt bei Verwendung eines der anorganisch-
organischen Hybridpolymere allerdings auf andere Weise als
dies vorstehend im Zusammenhang mit den Mitteln wie Engobe,
Glasur und/oder Glasurstellmittel dargestellt ist. Die
dauerhafte Befestigung der Partikel an der keramischen
Oberfläche erfolgt in dem Erhitzungs- oder Brennvorgang des
Keramikkörpers offenbar dadurch, daß die anorganischen
Komponenten der anorganisch-organischen Hybridpolymere,
vorzugsweise Silikate und/oder Metalloxide (z. B.
Al2O3, ZrO2, TiO2) im Zuge der Verfestigung und/oder
Sinterung durch den Brand bzw. bei der Erhitzung Bindungen
sowohl an die Pulverpartikel als auch an den Keramikkörper
eingehen. Dadurch entsteht die quasi-keramische Verbindung
der Pulverpartikel mit der keramischen Oberfläche, die die
Pulverpartikel zu einer Einheit mit der Oberfläche werden
läßt.
Die Hybridpolymere können in Wasser oder Lösemittel
dispergiert oder gelöst werden, so daß das Auftragen auf
die zu behandelnde keramische Oberfläche mit den üblichen
Beschichtungstechniken wie Tauchen, Schleudern, Polieren,
Gießen oder Spritzen möglich ist. Damit dient auch das
Hybridpolymer als Haftmittel zur vorläufigen Fixierung der
Pulverpartikel. Das Auftragen auf die Pulverpartikel selbst
kann in der zuvor geschilderten Weise erfolgen. An das
Auftragverfahren schließt sich ein Härtungsprozeß an, der
durch thermische Behandlung oder mit Hilfe von UV- oder
Wärmestrahlung durchführbar ist. Er ist nur dann
erforderlich, wenn die Pulverpartikel durch das
Hybridpolymer auf der bereits gebrannten keramischen
Oberfläche befestigt werden; anderenfalls tritt der Brand
an dessen Stelle. Je nach Bestimmungsart der Hybridpolymere
kann die thermische Behandlung zwischen Raumtemperatur und
600°C durchgeführt werden; sie ist nicht zu verwechseln
mit dem Erhitzungs- oder Brennvorgang, dem der die
keramische Oberfläche aufweisende Keramikkörper bei einer
höheren Temperatur von z. B. 900°C bis zu 1.450°C
unterzogen wird.
Für Fluorsilane gilt das zu Hybridpolymeren Gesagte
weitgehend analog. Als Fluorsilane kommen fluoralkyl-
funktionelle Silane in Betracht, die mit Wasser unter
Hydrolyse und Abspaltung von Ethanol zu einem reaktiven
Silanol reagieren, wobei das Silanol chemisch an ein
anorganisches Substrat gebunden werden kann. Durch
chemische Reaktion mit der zu behandelnden Oberfläche wird
eine Si-O-Bindung an die Oberfläche ausgebildet. Daran
schließt sich eine Quervernetzung unter Ausbildung eines
Siloxan-Netzwerks an. Die Fluorsilane ergeben
außerordentlich dünne Schichten im Nanometerbereich, die in
den Porenöffnungen des Kapillargefüges der keramischen
Oberfläche und auf den freien Flächen des Kapillargefüges
nahe der Oberfläche im Inneren des Keramikkörpers und
gegebenenfalls der Pulverpartikel aufgebaut werden. In
diesen schichten können Gruppen der Fluorsilane quasi
keramisch wirksam werden und die angestrebte Hindung
eingehen. Fluorsilane der beschriebenen Art sind im Handel
unter dem Markennamen DYNASYLAN F 8261 (in Abwandlungen
davon unter F 8810, F 8262 und F 8263) der Firma Sivento
Chemie GmbH, Düsseldorf, erhältlich.
Die Fluorsilane können mit Wasser und Lösemitteln, z. B.
Ethanol, gemischt werden, so daß das Auftragen auf die
Pulverpartikel und/oder die keramische Oberfläche mit den
üblichen Beschichtungstechniken wie Tauchen, Sprühen,
Streichen oder Polieren möglich und auf eine der
beschriebenen Techniken durchführbar ist. An das
Auftragverfahren schließt sich ein Trocknungs- oder
Vernetzungsprozeß an, der durch thermische Behandlung oder
mit Hilfe von UV- oder Wärmestrahlung durchführbar ist. Die
thermische Behandlung kann zwischen 80 und 600°C
durchgeführt werden.
Da die Bindung der Pulverpartikel an die Oberfläche durch
das die Bindung fördernde oder bewirkende Material bewirkt
werden soll, kommt es nur darauf an, daß beim Erhitzungs-
oder Brennvorgang des Keramikkörpers das Material in
unmittelbarer Nachbarschaft der Pulverpartikel zur
Verfügung steht, um die erwünschte Bindung an die
keramische Oberfläche herzustellen. Hierfür kann, wie
vorstehend beschrieben, die Behandlung der Pulverpartikel
allein genügen. Das hat den Vorteil, daß eine eventuell für
die Funktion und/oder Farbgebung der keramischen Oberfläche
nicht erwünschte oder beabsichtigte Auswirkung des die
Bindung fördernden oder bewirkenden Materials auch auf die
unmittelbare Nachbarschaft der Pulverpartikel beschränkt
bleibt. Wird jedoch die beschriebene Behandlung des
Pulvermaterials selbst als zu umständlich oder aufwendig
angesehen und/oder ist ein negativer Einfluß des die
Hindung fördernden Materials auf die keramische Oberfläche
nicht zu befürchten, so kann dieses Material auch
unmittelbar auf die keramische Oberfläche aufgetragen
werden.
So ist es möglich, das Aufbringen der Pulverpartikel und
das Auftragen einer entsprechenden Materialschicht auf die
Oberfläche gleichzeitig oder nacheinander auszuführen.
Beispielsweise kann das Pulver in gleicher Weise wie bei
dem eingangs besprochenen bekannten Verfahren unter
Verwendung von Polysiloxan als Haftmittel auf die zu
behandelnde Oberfläche aufgebracht werden. Nach dem
Aushärten bzw. Trocknen der Polysiloxan-Schicht, durch
welche die Pulverpartikel an die Oberfläche in der
gewünschten Verteilungsdichte vorläufig gebunden sind, kann
die Materialschicht aufgebracht werden. Beim Erhitzen oder
Brennen des Keramikkörpers werden die organischen
Bestandteile der Schichten beseitigt. Die Reihenfolge des
Aufbringens der beiden Schichten kann auch umgekehrt
werden, so daß das die Bindung fördernde Material die
untere Schicht bildet.
Sofern als Material zur Förderung der Bindung der
Pulverpartikel an die Oberfläche ein solches eingesetzt
wird, das die angestrebten Oberflächeneigenschaften der
keramischen Oberfläche, z. B. deren Farbe, nicht verändert
und außerdem als Haftmittel zur vorläufigen Fixierung der
Pulverpartikel geeignet ist, kann weiterhin anstelle der
Behandlung oder Beschichtung der Pulverpartikel selbst auch
daran gedacht werden, die zu behandelnde Oberfläche
zunächst mit einem solchen Material zu beschichten und
anschließend die Pulverpartikel in die so erzeugte Schicht
so einzubringen, daß sie zur Ausbildung der gewünschten
Erhebungen noch hinreichend weit darüber hinausragen. Das
Einbringen der Pulverpartikel, die dann unbehandelt sein
können, kann durch Streuen, Sprühen oder Schleudern
erfolgen. Beim Erhitzungs- oder Brennvorgang des
Keramikkörpers läuft dann prinzipiell der gleiche zuvor
beschriebene Verbindungsvorgang ab mit dem Unterschied, daß
aufgrund der die Keramikoberfläche von vornherein
bedeckenden Materialschicht eine überschießende Menge davon
zur nicht nur örtlichen Fixierung der Pulverpartikel zur
Verfügung steht. Als ein mit dieser Verbindungsart
brauchbares Material kommt wieder eine Engobe oder Glasur
in Betracht, insbesondere dann, wenn diese ohnehin zu einer
bestimmten Farbgebung der keramischen Oberfläche dient.
Da auf dem Gebiet der Bautechnik von dafür eingesetzten
Keramikkörpern, z. B. Tondachziegeln, häufig
Atmungsfähigkeit aufgrund ihres Kapillargefüges gefordert
wird, kann anstelle der beschriebenen Beschichtung der
Pulverpartikel selbst die Beschichtung der Oberfläche
mittels Glasur oder mit Hilfe des genannten Flußmittels
nur in Erwägung gezogen werden, wenn Atmungsfähigkeit des
Keramikkörpers nicht benötigt oder erwünscht ist. Das gilt
bei solchen Keramikkörpern, z. B. Dachziegeln, dann, wenn
mittels einer Glasur eine besondere Farbgebung
beabsichtigt ist. Auch dann kann an die Stelle der
Beschichtung der Pulverpartikel die Beschichtung der
Oberfläche mit dem die Bindung an die Keramikoberfläche
fördernden Material treten. Auch hierbei erfüllt das die
dauerhafte Bindung bewirkende Material zugleich die
Funktion der vorläufigen Fixierung der Pulverpartikel.
Dabei können die Pulverpartikel auch als Dispersion durch
Tauchen, z. B. in Engobe oder Glasur, gemeinsam mit dem
Material aufgebracht werden.
Die Vorgehensweise, bei der das Haftmittel zur
vorübergehenden Fixierung der Pulverpartikel an der
keramischen Oberfläche zusammen mit den Pulverpartikeln
bzw. vor oder nach deren Aufbringen aufgetragen wird und
außerdem ein die quasi-keramische Bindung der
Pulverpartikel daran förderndes oder bewirkendes Material
ist, eignet sich auch dazu, die Relativlage der Erhebungen
zueinander (Verteilungsdichte) und deren Höhe an der fertig
gebrannten keramischen Oberfläche zu steuern. Hierzu wird
so vorgegangen, daß aus dem fließfähigen Haftmittel, z. B.
einer entsprechend eingestellten Engobe oder Glasur, und
den Pulverpartikeln eine Dispersion hergestellt und diese
Dispersion auf die keramische Oberfläche aufgetragen wird.
Durch die Konzentration der Pulverpartikel in der
Dispersion und durch die Schichtdicke, mit der diese auf
die Oberfläche aufgetragen wird, läßt sich die Menge der je
Flächeneinheit vorhandenen Pulverpartikel auf der
Oberfläche und damit die Verteilungsdichte steuern.
Weiterhin bestimmt die Konzentration des die Bindung
fördernden oder bewirkenden Materials, in dem gewählten
Beispiel wieder die Engobe bzw. Glasur, in der Dispersion
die Tiefe der Einbettung der Pulverpartikel in dieses
Material und damit die Höhe der Erhebungen an der letztlich
erzielten keramischen Oberfläche.
Die Konzentration, d. h. die anteilige Gewichtsmenge an
Pulverpartikeln in der Dispersion, ist etwas von der
gewählten Partikelgröße und natürlich von der angestrebten
Verteilungsdichte abhängig. Im allgemeinen genügen jedoch
20 Gew.-% Pulverpartikel in der Dispersion als obere
Grenze, um die gewünschte Erhebungsstruktur zu erhalten. In
einem praktischen Ausführungsbeispiel ergibt eine
Dispersion bestehend aus 20 Teilen Engobe, 20 Teilen CMC +
Wasser und 10 Teilen Schamottepulver mit einer
Partikelgröße zwischen 1 und 25 µm, zur Hälfte davon mit 10
bis 15 µm, eine Erhebungsstruktur mit Erhebungen von 5 bis
10 µm Höhe.
Die Konzentration der Pulverpartikel in der Dispersion
und/oder die Schichtdicke davon kann auch so gewählt
werden, daß die erzielte keramische Oberfläche Erhebungen
durch unmittelbar aneinanderliegende Pulverpartikel zeigt.
In diesem Fall kommen die Erhebungen nur noch dadurch
zustande, daß als Pulverpartikel Teilchen eingesetzt
werden, die trotz unmittelbarer Anlage aneinander die
erwünschte Oberflächenstruktur ergeben. Dazu zählen z. B.
sphärische Partikel oder Partikel mit unregelmäßiger
Teilchenform, die insbesondere bei gemahlenem Material der
Regelfall ist. Gezielt können auch Partikel mit
beispielsweise plättchen- oder stäbchenförmiger Gestalt
eingesetzt werden.
Ist das Haftmittel zur vorläufigen Fixierung der
Pulverpartikel auf der keramischen Oberfläche kein die
Bindung daran förderndes Material, was z. B. für
Polysiloxan oder CMC gilt, so läßt sich durch eine damit
hergestellte Dispersion der Pulverpartikel zwar ebenfalls
die Verteilungsdichte durch Einstellung der Konzentration
der Pulverpartikel steuern. Jedoch wird die Höhe der
Erhebungen in diesem Fall im wesentlichen durch die
Partikelgröße sowie durch einen gegebenenfalls in der
Dispersion ebenfalls vorzusehenden Anteil an die quasi-
keramische Bindung förderndem Material definiert.
In all den Fällen, in denen das Haftmittel unmittelbar auf
die keramische Oberfläche vor, zusammen mit oder nach den
Pulverpartikeln aufgebracht wird, können die Pulverpartikel
unbehandelt sein, wenn ein die quasi-keramische Bindung
förderndes Material anderweitig zur Verfügung gestellt
wird, oder auch damit behandelt sein, selbst wenn das
Haftmittel seinerseits das die quasi-keramische Bindung
fördernde Material enthält oder bildet.
Eine andere unterstützende Maßnahme zur quasi-keramischen
Bindung der Pulverpartikel an die keramische Oberfläche,
bei der kein die Bindung an die Oberfläche förderndes
Material benutzt wird, besteht darin, daß die
Pulverpartikel durch einen mechanischen Preßvorgang in die
vor dem Brennen noch bildsame keramische Oberfläche
eingedrückt werden, sodaß sie daraus in dem gewünschten Maß
hervorstehen. Zunächst bedeutet dieser Vorgang die
vorläufige Fixierung der Pulverpartikel auf der Oberfläche,
ist zugleich aber die Grundlage für deren dauerhafte
Bindung daran, wie weiter unten erläutert ist. Der
Preßvorgang kann entweder anschließend an den Formvorgang
des Keramikkörpers in einer gesonderten Preßform
vorgenommen werden, aber auch schon unmittelbar bei dem
Formvorgang des Keramikkörpers, der in einer Preßform
abläuft. In beiden Fällen ist es zweckmäßig, das
Pulvermaterial in einer Schichtdicke auf der bereits
geformten Oberfläche bzw. auf der noch zu formenden
Oberfläche des in die Preßform einzubringenden Rohlings
aufzutragen, die ein Mehrfaches der Teilchengröße der
Pulverpartikel beträgt. Das Pulver kann hierbei in der
Schicht in trockener Form vorliegen oder mit einem
Bindemittel zur vorübergehenden Fixierung leicht gebunden
sein. Mit der genannten Schichtdicke wird der Umstand
ausgenützt, daß die der keramischen Oberfläche am nächsten
liegenden Pulverpartikel überwiegend oder vollständig in
die weiche bis lederharte Oberfläche eingedrückt werden,
jedoch ein entsprechend tiefes Eindringen der
nächstfolgenden Pulverpartikel verhindern. Die noch weiter
von der Oberfläche entfernt darüberliegenden Pulverpartikel
dienen in diesem Fall allein zur Übertragung der Preßkraft
auf die zu fixierenden Pulverpartikel. Sie fallen von
selbst nach dem Brand ab, können aber auch schon nach dem
Preßvorgang oder Brand durch Absaugen, Bürsten oder Spülen
von der Oberfläche entfernt und wiedergewonnen werden. Die
Pulverpartikel, die nach dem Brennen des Keramikkörpers
eine Struktur von Erhebungen bilden sollen, sind
diejenigen, deren vollständiges Eindringen in die noch
bildsame Keramikoberfläche durch die zuvor eingedrungenen
Pulverpartikel verhindert worden ist. Das entsprechende
Ausmaß des Eindringens läßt sich empirisch durch die Wahl
der Partikelgröße, die Preßkraft und das Fließverhalten der
keramischen Masse bestimmen bestimmen, wobei in diesem Fall
sogar über 1000 µm große Pulverpartikel angewendet werden
können.
Bei dieser Vorgangsweise sind die später die Erhebungen
bildenden Pulverpartikel nicht durch ein gesondertes
Haftmittel, wie Engobe oder Glasur, fixiert, sondern
dadurch, daß sie in Folge ihres teilweisen Eindringens in
die Oberfläche von dieser form- und kraftschlüssig
festgehalten sind. Im Zuge der bei Brenntemperatur
auftretenden Erweichung der keramischen Oberfläche während
des Brandes wandert das Keramikmaterial, insbesondere eine
entstehende Glasphase, an die Pulverpartikel heran und
füllt vorhandene Zwischenräume zu diesen aus. Auf diese
Weise stellt sich auch hier eine quasi-keramische Bindung
der Pulverpartikel an die Oberfläche ein, wobei das
Keramikmaterial der Oberfläche hierbei selbst die Bindung
herstellt.
Zwangsläufig sind als Werkstoffe für das Pulver nur solche
geeignet, die den Brenntemperaturen relativ
unbeeinträchtigt standhalten. Vorzugsweise kommen hierfür
Pulver aus gemahlener Keramik in Betracht. Solche Pulver
lassen sich einfach in jeweils gewünschter Korngröße und
genau spezifizierten Fraktionen erzeugen, verhalten sich
ebenso wie die damit zu belegende keramische Oberfläche
inert gegenüber den Beschichtungsmaterialien und können
nach ihrer Art eng an die keramische Oberfläche angepaßt
werden. Sie bestimmen die Farbe der behandelten Oberfläche,
die daher in einem breiten Farbbereich gewählt werden kann.
Es sind aber auch nicht-keramische Pulver einsetzbar, die
sich in der vorstehend geschilderten Weise mit einer
keramischen Oberfläche verbinden lassen. Pulver aus
gefärbtem Glas, z. B. Grünglaspulver, kann unmittelbar zur
Farbgebung der keramischen Oberfläche herangezogen werden
und bedarf auch keiner gesonderten Beschichtung mit einem
die Bindung an die keramische Oberfläche fördernden
Material.
Es hat sich gezeigt, daß zur Erzielung der
Selbstreinigungseigenschaft der keramischen Oberfläche
Höhen der Erhebungen von 1 µm bis 1000 µm grundsätzlich
brauchbar sind. Die Verteilungsdichte, d. h. der relative
Abstand der Erhebungen voneinander, sollte 0 bis 500 µm
betragen. Für die Höhen der Erhebungen ist ein Bereich von
5 µm bis 600 µm bevorzugt, weil in diesem Bereich die
Fähigkeit zur Selbstreinigung weitgehend unabhängig von der
Verteilungsdichte der Erhebungen in den angegebenen Grenzen
ist. Insbesondere in dem darüber liegenden Bereich der
Höhen ist eine gewisse Relation zwischen der Erhebungshöhe
und dem gegenseitigen Abstand der Erhebungen zu beachten,
um den Selbstreinigungseffekt zu erhalten. So dürfen in
diesem Fall die Erhebungen nicht nahe an der unteren Grenze
der Verteilungsdichte liegen, weil sonst auf der
keramischen Oberfläche abrollende Wassertropfen nicht in
Kontakt mit der Oberfläche gelangen können, die zwischen
den Erhebungen liegt. Dieser Kontakt ist jedoch
erforderlich, damit die Wassertropfen zwischen den
Erhebungen befindliche Schmutzansammlungen erfassen,
aufnehmen und abtransportieren können.
Wie bei dem eingangs besprochenen bekannten Verfahren ist
ein weiteres Kriterium für die Steuerung der
Verteilungsdichte die Wahl des Kornspektrums des Pulvers.
Wird Pulver größerer Teilchengröße eingesetzt oder umfaßt
das Teilchengrößenspektrum des eingesetzten Pulvers
verhältnismäßig kleine Partikel, z. H. von 1 µm, und
zugleich verhältnismäßig große Partikel von z. B. 1000 µm,
so werden durch die Fraktion größerer Partikel größere
Abstände auf der zu behandelnden Oberfläche geschaffen. Im
Bereich größerer Partikel ist folglich deren
Verteilungsdichte geringer, jedoch werden in ihrer Umgebung
oder auch unmittelbar auf den größeren Partikeln kleinere
Partikel angelagert. Diese Art der Verteilung läßt sich
auch durch ein zweistufiges Verfahren zur dauerhaften
Befestigung der Pulverpartikel erreichen. Hierbei wird in
einer ersten Verfahrensstufe auf eine der beschriebenen
Weisen eine Pulverfraktion größerer Partikelgröße fixiert.
In einer zweiten Verfahrensstufe, vorzugsweise unter
Verwendung eines Hybridpolymers oder Fluorsilans im Rahmen
einer später erfolgenden Hydrophobierung, wird eine feinere
Pulverfraktion dauerhaft befestigt, deren Partikel zwischen
und gegebenenfalls an großen Partikeln angelagert werden.
Durch eine relativ eng eingegrenzte Pulverfraktion kann
eine weitgehend homogene Belegung der zu behandelnden
Oberfläche erreicht werden.
Es hat sich gezeigt, daß die Selbstreinigungseigenschaft
der die Erhebungen aufweisenden keramischen Oberfläche
ausgeprägter vorhanden ist bei einer Teilchengröße in der
oberen Hälfte des angegebenen Bereichs von 1 bis 1000 µm.
Andererseits ist erkennbar, daß bei einem kleineren
Korngrößenbereich, z. B. von 10 bis 30 µm, zusätzlich zu
der angestrebten hydrophoben Eigenschaft der Oberfläche
eine lipophobe Eigenschaft erzielbar ist. Dies ist deshalb
überraschend, weil man im allgemeinen davon ausgeht, daß
eine hydrophobe Eigenschaft eine lipophobe Eigenschaft
ausschließt und das Synonym für eine lipophile Eigenschaft
ist. Die lipophobe Eigenschaft ist von Vorteil, weil
dadurch die auch bezüglich fettiger Verunreinigungen
vorhandene Selbstreinigungseigenschaft gefördert wird. Da
solche Verunreinigungen durch Ruße oder hochgesättigte
Fette/Öle gerade in Industriegegenden ausgeprägt sind,
empfiehlt es sich für keramische Oberflächen, die in diesen
Gegenden zum Einsatz kommen, Erhebungen im unteren oder
mittleren Korngrößenbereich zu wählen.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann auch daran
gedacht werden, die keramische Oberfläche und/oder das
aufzubringende Pulver mit einem bewuchshemmenden Mittel zu
beschichten oder zu imprägnieren. Solche sogenannten
Antifoulingmittel, die beispielsweise Zink, Zinn, Bromide,
Phosphate, Fluoride usw. als Wirkstoffe enthalten, sind
bekannt. Das Antifoulingmittel kann je nach dem Ort, an
welchem es letztlich primär zur Wirkung kommen soll, auf
unterschiedliche Weise auf- oder eingebracht werden. So
kann das Antifoulingmittel in der durch die Erhebungen
gebildeten Struktur vorhanden sein, d. h. sowohl auf der
zwischen den Erhebungen frei liegenden keramischen
Oberfläche als auch in den Erhebungen selbst. Weiterhin
kann dafür gesorgt werden, allein die Erhebungen, d. h. die
Pulverpartikel, mit dem Antifoulingmittel auszurüsten oder
allein auf der keramischen Oberfläche, also in den
Zwischenräumen zwischen den Erhebungen, das
Antifoulingmittel vorzusehen. Schließlich können alle diese
Wahlmöglichkeiten gleichzeitig realisiert sein, d. h. das
Antifoulingmittel ist durchgehend auf der keramischen
Oberfläche und auf bzw. in den Erhebungen vorhanden.
Eine Behandlung sieht vor, Pulverpartikel vor dem
Aufbringen auf die keramische Oberfläche in einem
bewuchshemmenden Mittel dieser Art zu tränken und
anschließend gegebenenfalls zu trocknen oder das
Antifoulingmittel auf das aufgebrachte Pulver aufzubringen.
Falls das bewuchshemmende Mittel nur pulverförmig vorliegt,
erfolgt die Behandlung der Pulverpartikel durch Vermengen
und Verrühren, wobei die Teilchengröße des bewuchshemmenden
Mittels auf gegebenenfalls vorhandene Poren der
Pulverpartikel so abgestimmt sein sollte, daß es
hinreichend eindringen und davon festgehalten werden kann.
Hierfür kommen vor allem keramische Pulverpartikel in
Betracht, da deren Kapillargefüge zur Aufnahme des
Antifoulingmittels besonders geeignet ist. Um
sicherzustellen, daß das Antifoulingmittel über lange Zeit
hinweg in den Pulverpartikeln vorhanden ist, wird es
zweckmäßig mit einem der vorstehend angesprochenen
Beschichtungsmaterialien kombiniert, die ihrerseits eine
mechanische Schutzschicht bilden. Damit kommt zwar das
Antifoulingmittel während der Wirksamkeit einer solchen
Schutzschicht nicht zur Wirkung, braucht das aber auch
nicht, weil mit einem Bewuchs aufgrund der
selbstreinigenden Eigenschaft der behandelten keramischen
Oberfläche nicht zu rechnen ist. Sollte doch im Laufe der
Zeit die mechanische Schutzschicht verringert oder
abgetragen werden, dann nimmt im entsprechenden Ausmaß die
bewuchshemmende Wirkung des Antifoulingmittels zu.
Nach einer Abwandlung des Einsatzes von Antifoulingmitteln
ist daran gedacht, den bewuchshemmenden Effekt
ausschließlich durch den "Einbau" entsprechender Gruppen
oder Radikale in das organische Gerüst von anorganisch-
organischen Hybridpolymeren zu erzeugen. Sofern solche
Hybridpolymere, wie vorstehend geschildert, als die Bindung
der Pulverpartikel an die Oberfläche förderndes Material
herangezogen werden und damit beispielsweise die
Pulverpartikel beschichtet werden, kann ein hierzu
verwendetes Hybridpolymer selbst bewuchshemmend ausgerüstet
sein.
Falls das Antifoulingmittel pulverförmig in entsprechender
Größe vorliegt und der hier bestehenden Forderung nach
Hitzebeständigkeit entspricht, kann auch daran gedacht
sein, das Antifoulingmittel unmittelbar als Pulverpartikel
zur Erzeugung der Erhebungen auf der keramischen Oberfläche
heranzuziehen. Auch in diesem Fall muß, ähnlich wie bei den
Hybridpolymeren, eine Schmelz- oder Sintereigenschaft des
Antifoulingmittels zur quasi-keramischen Bindung an die
keramische Oberfläche ausgenützt werden oder es muß wie
vorstehend beschrieben mit einem die Bindung an die
keramische Oberfläche fördernden oder bewirkenden Material
behandelt werden.
Für den Fall, daß das Antifoulingmittel ausgeprägt auch auf
der keramischen Oberfläche selbst, also zwischen den
Erhebungen, zur Wirkung kommt, kann es entweder anstelle
der vorstehend geschilderten Behandlung der Pulverpartikel
damit oder zusätzlich durch entsprechendes Beschichten oder
Imprägnieren vor dem Aufbringen der Pulverpartikel
eingebracht werden. Bei einer der vorstehend beschriebenen
Vorgehensweisen zum Aufbringen der Pulverpartikel, bei der
Pulverpartikel in einer Schicht eines Haftmittels und/oder
eines die Hindung fördernden Materials enthalten sind, läßt
sich das erreichen, indem das Antifoulingmittel unmittelbar
in dem Haftmittel bzw. die Bindung fördernden Mittel
enthalten ist und damit zwangsläufig an der keramischen
Oberfläche angelagert wird.
Die angestrebte Selbstreinigungsfähigkeit setzt einen
hydrophoben Zustand zumindest der auf der Oberfläche
erzeugten Strukturerhebungen voraus, den zweckmäßig auch
die Oberfläche selbst zwischen den Erhebungen hat. Deshalb
muß im Rahmen der vorliegenden Erfindung anschließend an
den Brennvorgang die keramische Oberfläche mit den darauf
befestigten Pulverpartikeln hydrophobiert werden, was in
bekannter Weise und mit bekannten Mitteln, z. B. durch
Anwendung von Polysiloxanen, geschehen kann. Dieser Vorgang
zur Hydrophobierung kann je nach den Erfordernissen
mehrfach und gegebenenfalls auch mit unterschiedlichen
Hydrophobierungsmitteln durchgeführt werden. Je nach Art
der Ausführung des Hydrophobierungsvorgangs kann das
entsprechende Mittel an allen Oberflächen des
Keramikkörpers vorgesehen sein, d. h. auch an denjenigen
Oberflächen, die nicht die durch Pulverpartikel erzeugte
Struktur aufweisen, oder es wird gezielt dafür gesorgt, daß
eine Hydrophobierung nur der die Struktur aufweisenden
keramischen Oberfläche bewirkt wird. Unterschiedliche
Mittel zur Hydrophobierung können in der Form eingesetzt
werden, daß in einer ersten Behandlungsstufe ein weniger
UV-beständiges und daher billigeres Mittel verwendet wird,
durch welches das oberflächennahe Kapillargefüge der
Oberfläche bis zu einer gewünschten Tiefe imprägniert wird.
In einer zweiten Behandlungsstufe wird dann mit einem UV-
beständigen und daher teureren Mittel gearbeitet, das somit
weitgehend auf die Oberfläche beschränkt ist und den
hydrophoben Zustand daher über lange Zeit hinweg aufrecht
erhält.
Die Hydrophobierung ist nach der dauerhaften Befestigung
der Pulverpartikel auch erforderlich, wenn in einer der
vorstehend geschilderten Vorgehensweisen die Pulverpartikel
auf der bereits gebrannten Oberfläche durch einen
Erhitzungsvorgang befestigt worden sind, dem das
Hydrophobierungsmittel nicht standhalten könnte. Jedoch
können zur Hydrophobierung auch die vorstehend erwähnten
anorganisch-organischen Hybridpolymere oder Fluorsilane
herangezogen werden. Wenn in einem solchen Fall ein
Hybridpolymer oder Fluorsilan zur Befestigung der
Pulverpartikel auf der Oberfläche im Brennvorgang in der
geschilderten Weise eingesetzt wird, werden seine
Eigenschaften nach zwei unterschiedlichen Aspekten
ausgenützt: Einerseits werden im Silikat-Netzwerk
enthaltene Komponenten zur Erzeugung der quasi-keramischen
Verbindung der Pulverpartikel mit der keramischen
Oberfläche herangezogen, wobei aufgrund der Brandtemperatur
das organische Netzwerk des Hybridpolymers bzw. Fluorsilans
naturgemäß zerstört wird. Andererseits wird durch seine
erneute Verwendung zum Hydrophobieren der Oberfläche die
entsprechende Eigenschaft des organischen Netzwerks darin
wirksam. Da diese Hybridpolymere oder Fluorsilane in Lösung
oder Dispersion mit allen gängigen Beschichtungsverfahren
aufgetragen werden können und ihre Härtung thermisch oder
photochemisch, gegebenenfalls bei erhöhten Temperaturen,
durchzuführen ist, gleicht das Hydrophobierverfahren
weitgehend im Ablauf dem Hydrophobierverfahren unter
Anwendung herkömmlicher Polysiloxane. Werden aber die
Hybridpolymere bzw. Fluorsilane zur dauerhaften Befestigung
der Pulverpartikel auf der bereits gebrannten keramischen
Oberfläche eingesetzt, so behalten sie ihre hydrophobe
Eigenschaft bei und eine nachträgliche gesonderte
Hydrophobierung kann entfallen.
Die Hydrophobierung mit den anorganisch-organischen
Hybridpolymeren ergibt einen wesentlichen Vorteil auch im
Hinblick auf die große mechanische Widerstands- und
Haftfestigkeit, mit der die Hybridpolymere neben ihrer
hydrophobierenden Eigenschaft ausgestattet sein können. So
ist es bekannt, mit so gestalteten Hybridpolymeren glatte
Oberflächen zu behandeln, so daß diese außerordentlich
kratzfest sind. Im vorliegenden Fall führt die Anwendung
solcher Hybridpolymere dazu, daß nach dem Hydrophobieren
der die Erhebungen aufweisenden keramischen Oberfläche die
an sich aufgrund ihrer exponierten Lage mechanisch stärker
beanspruchten Erhebungen nachhaltig sowohl hydrophobiert
bleiben als auch ein gegebenenfalls eingesetztes
Antifoulingmittel darin gehalten wird. Auch können die auf
diese Weise hydrophobierten und erfindungsgemäß mit
Erhebungen ausgestatteten Keramikkörper ohne Gefahr einer
Beeinträchtigung der angestrebten Eigenschaften,
insbesondere ohne Abriebgefahr wie üblich transportiert
werden und im Fall beispielsweise von Dachziegeln damit
eingedeckte Dächer begangen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Erzeugung eines
Selbstreinigungseffekts von keramischen Oberflächen ist
gedacht und anwendbar auf jedem Gebiet der Keramik, wo ein
Selbstreinigungseffekt denkbar und sinnvoll erscheint. In
erster Linie gilt das für solche Keramikkörper, die
üblicherweise der Witterung ausgesetzt sind und der
Selbstreinigungseffekt durch natürliche Beregnung eintreten
kann und daher keiner besonderen Reinigungsaktivität
bedarf. Jedoch gilt das auch in Fällen, in denen
Keramikkörper einer Verschmutzung (z. B. durch Staub,
Öldunst oder Ablagerungen durch umgebende Strömung)
ausgesetzt sind ohne sich im Freien zu befinden und daher
nicht beregnet werden können. In diesem Fall liegt der
Vorteil der Selbstreinigungsfähigkeit darin, daß die
Verschmutzung einfach durch Berieseln oder Abwaschen mit
einer Reinigungsflüssigkeit, vorzugsweise mit Wasser,
beseitigt werden kann.
Auf dem Gebiet der Baustoff- und Grobkeramik, z. B. für
Dachziegel, Klinker- und Fassadenwände, mit Keramikmaterial
belegten Freitreppen und dgl., findet die Selbstreinigung
allein durch immer wieder auftretenden Regen statt. Deshalb
ist es zweckmäßig, diejenigen Flächen zu strukturieren, die
sowohl der Verschmutzung als auch dem Regen ausgesetzt sein
werden. Bei Dachziegeln oder Klinkern gilt das in erster
Linie für deren Sichtseiten, erweist sich aber auch für die
Unter- oder Hinterseiten davon als sinnvoll, wenn mit deren
Verschmutzung während der Lagerung auf offenen Lagerflächen
zu rechnen ist.
Entsprechendes gilt auch für Feinkeramik, z. B. für Fliesen,
Waschbecken und sonstige Artikel der Sanitätskeramik bei
denen eine Berieselung in Bädern und Naßzellen sowohl bei
Benutzung wie bei gezieltem Abwaschen erfolgt. Weiterhin
erweist sich die Ausnutzung des Selbstreinigungseffekts
aber auch bei Keramikkörpern der Elektrokeramik als von
Vorteil, z. B. bei elektrischen Isolatoren von Schaltern
oder Leitungen, die im Freien dem Schmutz- und
Staubniederschlag ausgesetzt sind. Nässe plus
Schmutzschichten erhöhen hier die Neigung zu Überschlag
und können leicht entfernt werden, wenn solche
Keramikkörper an ihrer Oberfläche durch Anwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens entsprechend strukturiert
sind. Auch an den Innenflächen von Keramik-Rauchrohren kann
es von Vorteil sein, durch Ausbildung einer den
Selbstreinigungseffekt bewirkenden Struktur dafür zu
sorgen, daß durch herablaufendes Wasser (z. B. durch
Einregnen) oder auch durch herablaufendes Kondensat die
Innenfläche von Ruß und festen Anlagerungen oder
Verschmutzungen freigehalten wird. Weiterhin empfiehlt sich
die erfindungsgemäß geschaffene Selbstreinigungsfähigkeit
auch für Keramikkörper der Gebrauchskeramik, z. B.
Blumentöpfe, Blumenvasen, Geschirr und dergleichen, die
dadurch gegebenenfalls auch ohne Verwendung von
Reinigungsmitteln allein durch Wasser leicht gesäubert
werden können. Schließlich kann die Schaffung eines
Selbstreinigungseffekts auch bei Keramikkörpern auf dem
Gebiet der technischen Keramik sinnvoll sein, z. B. bei
solchen Keramikkörpern, auf denen durch Kontakt mit
ständiger oder vorübergehender Strömung Anlagerungen
entstehen können. Dies ist beispielsweise bei
Keramikdichtungen oder Keramikventilkörpern der Fall, bei
denen es wesentlich ist, die jeweilige Dichtfläche von
Anlagerungen freizuhalten.
Claims (48)
1. Verfahren zur Erzeugung einer Selbstreinigungseigen
schaft von keramischen Oberflächen, bei Beregnung
oder Berieselung mit Wasser, bei dem auf einer
keramischen Oberfläche als Erhebungen Pulverpartikel
aus hitzebeständigem Material mit einer vorbestimmten
Verteilungsdichte befestigt werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel auf die keramische Oberfläche
aufgebracht und darauf zunächst vorläufig befestigt
werden, und daß anschließend die Oberfläche auf eine
Temperatur erhitzt wird, bei der die Pulverpartikel
eine Bindung mit der keramischen Oberfläche eingehen
und dadurch dauerhaft darauf befestigt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die keramische Oberfläche nach der dauerhaften
Befestigung der Pulverpartikel hydrophobiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel auf die gebrannte keramische
Oberfläche aufgebracht werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel vor dem Brennen der
keramischen Oberfläche auf diese aufgebracht werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der die Oberfläche bildende Keramikkörper bei
einer Temperatur gebrannt wird, bei der die
Pulverpartikel die dauerhafte Bindung mit der
keramischen Oberfläche eingehen.
6. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel auf die noch bildsame
keramische Oberfläche aufgebracht und durch
Eindrücken in die Oberfläche vorläufig darauf
befestigt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel in einer Schicht mit einer
Schichtdicke von einem Mehrfachen der Partikelgröße
auf die noch bildsame keramische Oberfläche
aufgebracht werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel trocken oder leicht aneinander
gebunden in der Schicht vorliegen.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel auf die bereits fertig
geformte Oberfläche des Keramikkörpers aufgebracht
werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel auf die Oberfläche eines
Rohlings zur Preßformung eines Keramikkörpers
aufgetragen werden und der Preßformvorgang zum
Eindrücken der Pulverpartikel dient.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß überschüssige Pulverpartikel von der noch
bildsamen oder von der gebrannten keramischen
Oberfläche durch Bürsten, Reiben, Spülen, Blasen
und/oder Wischen entfernt werden.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel auf der gebrannten bzw. noch
zu brennenden keramischen Oberfläche durch ein
Haftmittel vorläufig befestigt werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Haftmittel ein die dauerhafte Bindung der
Pulverpartikel an die keramische Oberfläche
förderndes oder bewirkendes Material ist.
14. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Haftmittel ein bei der Erhitzung zur
Erzielung der dauerhaften Bindung der Pulverpartikel
an die Oberfläche zerfallendes Material ist.
15. Verfahren nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß als die dauerhafte Bindung förderndes oder
bewirkendes Material eine Engobe, eine Glasur, ein
Glasurstellmittel oder ein Flußmittel, z. B. Borax,
verwendet wird.
16. Verfahren nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß als die dauerhafte Bindung förderndes oder
bewirkendes Material ein anorganisch-organisches
Hybridpolymer oder ein Fluorsilan verwendet wird.
17. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß als bei der Erhitzung zerfallendes Haftmittel
Carboxyl-Methyl-Cellulose (CMC) oder ein Polysiloxan
verwendet wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel vor oder bei dem Aufbringen auf
die Oberfläche mit dem Haftmittel zur vorläufigen
Befestigung behandelt oder beschichtet werden.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberfläche mit dem Haftmittel behandelt oder
beschichtet wird und daß anschließend die
Pulverpartikel derart aufgebracht werden, daß sie,
aus der Schicht herausragend, in das Schichtmaterial
eingebettet sind.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel in dem Haftmittel dispergiert
werden und daß die Dispersion auf die Oberfläche
aufgebracht wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dispersion auf die Oberfläche aufgesprüht,
aufgeschüttet, aufgeschleudert oder elektrostatisch
aufgetragen wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel und das Haftmittel getrennt zu
einer Sprühvorrichtung gefördert werden und die
Pulverpartikel zusammen mit dem Haftmittel auf die
Oberfläche aufgesprüht werden.
23. Verfahren nach den Ansprüchen 13 und 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schichtdicke des die Bindung fördernden oder
bewirkenden Materials auf den Pulverpartikeln so
gering gehalten wird, daß nach der die dauerhafte
Bindung bewirkenden Erhitzung das Material an der
keramischen Oberfläche auf den Kontaktbereich der
einzelnen Pulverpartikel mit der Oberfläche
beschränkt bleibt.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß Pulverpartikel aus einem Material, dessen Sinter-
bzw. Erweichungstemperatur mit der Brenntemperatur
der zu brennenden keramischen Oberfläche
übereinstimmt, auf die Oberfläche aufgebracht werden.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß die keramische Oberfläche aus einem
Keramikmaterial besteht, das bei dem Brand das
Entstehen einer oberflächlichen Glasphase ergibt, und
daß Pulverpartikel aus einem Material, dessen Sinter-
bzw. Erweichungstemperatur erheblich über der Brenn
temperatur der zu brennenden keramischen Oberfläche
liegt, auf die Oberfläche aufgebracht werden.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß temperaturbeständiges gemahlenes Material wie
gemahlenes Gestein, Schamotte, Ton, Minerale und
Keramikpulver wie SiC als Pulverpartikel verwendet
wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß gemahlenes Glas oder Glasschamotte als
Pulverpartikel verwendet wird.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel die Farbgebung der keramischen
Oberfläche bestimmen.
29. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die anorganisch-organischen Hybridpolymere
organisch modifizierte Kieselsäurederivate enthalten.
30. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hybridpolymere Metalloxide enthalten.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem die dauerhafte Bindung fördernden oder
bewirkenden Material ein bewuchshemmendes Mittel
zugefügt wird.
32. Verfahren nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bewuchshemmende Mittel mit dem die dauerhafte
Bindung fördernden oder bewirkenden Material
vermischt wird.
33. Verfahren nach Anspruch 31 oder 32,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bewuchshemmende Mittel nach dem Aufbringen
der Pulverpartikel auf die Oberfläche als Schicht
aufgetragen wird.
34. Verfahren nach einem der Ansprüche 31 bis 33,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bewuchshemmende Mittel vor dem Aufbringen der
Pulverpartikel auf die Oberfläche als Schicht
aufgetragen wird.
35. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 34,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel mit einem bewuchshemmenden
Mittel behandelt werden.
36. Verfahren nach einem der Anspüche 2 bis 35,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Zuge der Hydrophobierung auf die Oberfläche
ein bewuchshemmendes Mittel in Teilchenform
aufgebracht wird.
37. Keramischer Körper mit bei Beregnung oder Berieselung
mit Wasser selbstreinigender Oberfläche, auf
der hydrophobe Erhebungen durch Pulverpartikel aus
hitzebeständigem Material gebildet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel an die keramische Oberfläche
durch einen Erhitzungsvorgang keramisch gebunden
sind.
38. Keramischer Körper nach Anspruch 37,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel keramische Pulverpartikel
sind.
39. Keramischer Körper nach Anspruch 37 oder 38,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel mit einem die Bindung an die
Oberfläche fördernden oder bewirkenden Material
behandelt oder beschichtet sind.
40. Keramischer Körper nach einem der Ansprüche 37 bis 39,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberfläche mit einem die Bindung der
Pulverpartikel an die Oberfläche fördernden oder
bewirkenden Material beschichtet ist und die
Pulverpartikel in die Schicht derart eingebettet
sind, daß sie daraus hervorstehende Erhebungen
bilden.
41. Keramischer Körper nach Anspruch 37 oder 40,
dadurch gekennzeichnet,
daß das die Bindung fördernde oder bewirkende
Material eine Engobe, eine Glasur, ein
Glasurstellmittel und/oder ein Flußmittel, z. B. Borax,
ist.
42. Keramischer Körper nach Anspruch 37,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel direkt in die keramische
Oberfläche derart eingebettet sind, daß sie daraus
hervorstehende Erhebungen bilden.
43. Keramischer Körper nach einem der Ansprüche 37 bis 42,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Erhebungen mit größerer Partikelgröße
ihrerseits mehrere Erhebungen kleinerer Partikelgröße
aufweisen.
44. Keramischer Körper nach einem der Ansprüche 37 bis 43,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel eine Partikelgröße von 1 bis
1000 µm haben und in einer Verteilungsdichte von 0
bis 500 µm auf der Oberfläche angeordnet sind.
45. Keramischer Körper nach Anspruch 44,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel unregelmäßig gestaltete
Teilchen sind und unmittelbar aneinander anliegend
auf der Oberfläche angeordnet sind.
46. Keramischer Körper nach Anspruch 45,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pulverpartikel plättchen- oder stäbchenförmig
sind.
47. Keramischer Körper nach einem der Ansprüche 37
bis 46,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe der Erhebungen abwechselt derart, daß
jeweils Erhebungen mit größerer Partikelgröße von
Erhebungen mit kleinerer Partikelgröße umgeben sind.
48. Keramischer Körper nach einem der Ansprüche 37 bis 47,
dadurch gekennzeichnet,
daß Erhebungen mit größerer Partikelgröße ihrerseits
Erhebungen mit kleinerer Partikelgröße tragen.
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