DE19945794C2 - Verfahren zum Herstellen einer Metall-Keramik-Leiterplatte mit DurchKontaktierungen - Google Patents
Verfahren zum Herstellen einer Metall-Keramik-Leiterplatte mit DurchKontaktierungenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen einer Metall-Keramik-
Leiterplatte und dabei spezieller auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch
1 oder 16.
Bekannt ist es, die zum Herstellen von Leiterbahnen, Anschlüssen usw. benötigte
Metallisierung auf einer Keramik, z. B. auf einer Aluminium-Oxid-Keramik mit Hilfe der
sogenannten Direct-Bonding-Technology und bei Metallisierungen aus Kupfer mit der
des sogenannten "DCB-Verfahrens" (Direct-Copper-Bonding-Technology) herzustellen,
und zwar unter Verwendung von die Metallisierung bildenden Metall- bzw.
Kupferfolien oder Metall- bzw. Kupferblechen, die an ihren Oberflächenseiten eine
Schicht oder einen Überzug aus einer chemischen Verbindung aus dem Metall und
einem reaktiven Gas, bevorzugt Sauerstoff aufweisen.
Bei diesem beispielsweise in der US-PS 37 44 120 oder in der DE-PS 23 19 854
beschriebenen Verfahren bildet diese Schicht oder dieser Überzug aus der chemischen
Verbindung aus dem Metall und einem reaktiven Gas (Aufschmelzschicht) ein
Eutektikum mit einer Schmelztemperatur unter der Schmelztemperatur des Metalls
(z. B. Kupfers), so daß durch Auflegen der Folie auf die Keramik und durch Erhitzen
sämtlicher Schichten diese miteinander verbunden werden können, und zwar durch
Aufschmelzen des Metalls bzw. Kupfers im wesentlichen nur im Bereich der
Aufschmelzschicht bzw. Oxidschicht.
Dieses DCB-Verfahren weist dann z. B. folgende Verfahrensschritte auf:
- - Oxidieren einer Kupferfolie derart, daß sich eine gleichmäßige Kupferoxidschicht ergibt;
- - Auflegen des Kupferfolie auf die Keramikschicht;
- - Erhitzen des Verbundes auf eine Prozeßtemperatur zwischen etwa 1065 bis 1083°C, z. B. auf ca. 1071°C;
- - Abkühlen auf Raumtemperatur.
Bekannt ist speziell auch ein Verfahren zum Herstellen eines Substrates
(EP 0 627 875 A1, entspricht DE 43 18 061 A1), bei dem zur Erzeugung einer
Durchkontaktierung, d. h. eine elektrische Verbindung zwischen einer oberen und
einer unteren Metallisierung innerhalb des Umfangs des Substrates in eine Öffnung der
Isolierschicht ein Metallkörper eingelegt wird, der dann anschließend durch Pressen
auf die Dicke der Isolierschicht verformt wird. Im Anschluß daran erfolgt zum
Vervollständigen der Durchkontaktierung das elektrische Verbinden bzw. Bonden
zwischen dem eingesetzten Metallkörper und den von Metallfolien oder
Metallschichten gebildeten Metallisierungen, und zwar beispielsweise mit Hilfe des
DCB-Prozesses.
Nachteilig bei diesem bekannten Verfahren ist, daß das Bonden bei hoher
Prozeßtemperatur erfolgt und der Metallkörper einer wesentlich größeren thermischen
Ausdehnung unterliegt als die Isolierschicht, so daß beim Bonden die Metallisierungen
am Rand der jeweiligen Öffnung von der Isolierschicht abheben und somit auch nach
Herstellung des Substrates die Metallisierungen in der unmittelbaren Umgebung der
Durchkontaktierungen nicht vollständig mit den Oberflächenseiten der Isolierschicht
bzw. Keramikschicht verbunden sind.
Bekannt ist auch ein Verfahren zum Herstellen von Leiterplatten mit einer
Isolierschicht, die beidseitig mit einer Kupferfolie versehen ist (DE 19 20 061;
US 2,889,393) Diese Isolierschicht weist wenigstens eine Öffnung auf, in die zur
Bildung einer Durchkontaktierung mittels Stempel das Material der beiden Kupferfolien
beidseitig durch bleibende Verformung hineingedrückt und in der dann eine
elektrische Verbindung, beispielsweise durch Punktschweißen, hergestellt wird. Dieses
bekannte Verfahren erfordert ein relativ aufwendiges Werkzeugs und bedingt bei
Toleranzen im Werkzeug auch eine nicht unerhebliche Belastung der Isolierschicht.
Es ist weiterhin bekannt (US 4 319 708 sowie DE 14 65 852), bei Leiterplatten, die aus
einem Substrat aus einem isolierenden Material und aus Metallisierungen an beiden
Oberflächenseiten dieses Substrates bestehen, Durchkontaktierungen dadurch
herzustellen, daß im Bereich einer Öffnung im Substrat nur eine Metallisierung soweit
in die Öffnung hineinverformt wird, daß sie die andere Metallisierung berührt und
dann beispielsweise durch kaltes Schweißen eine elektrische Verbindung zwischen
den beiden Metallisierungen erreicht ist. Ein grundsätzliches Problem dieser Technik
besteht darin, die Durchkontaktierungen so zu gestalten, daß sie auch bei Leiterplatten
für elektrische Leistungsbauelemente und bei den hier auftretenden hohen thermischen
Wechselbelastungen betriebssicher ausgebildet sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Herstellen von Metall-Keramik-
Leiterplatten mit Durchkontaktierungen aufzuzeigen, die auch bei
Temperaturwechselbeanspruchungen eine hohe Zuverlässigkeit aufweisen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 oder
16 ausgebildet. Weiterbildungen des Verfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt das bleibende Verformen der einen
Metallisierung nach dem die Metallisierungen mit Hilfe der DCB-Technik oder des
Aktivlötverfahrens auf das Keramiksubstrat aufgebracht wurden. Da sowohl das DCB-
Verfahren als auch das Aktivlötverfahren bei hohen Temperaturen durchgeführt
werden, erfolgt hierbei ein "Weichglühen" der Metallfolien, so daß eine rißfreie
Durchkontaktierung bei geringer Biegebeanspruchung des Keramiksubstrates erreicht
wird.
Nach einem ersten Aspekt der Erfindung erfolgt die Herstellung der
Durchkontaktierung im Gegensatz zu bekannten Verfahren dadurch, daß nur eine der
beiden Kupferfolien zur Bildung der Durchkontaktierung im Bereich der wenigstens
einen Öffnung bleibend verformt wird, während die andere Kupferfolie in ihrem
unverformten Zustand verbleibt. Hierdurch ergeben sich eine Reihe von Vorteilen.
Zunächst werden das Verfahren und das hierfür verwendete Werkzeug wesentlich
vereinfacht. Durch die Verformung lediglich einer der beiden Kupferfolien ist weiterhin
gewährleistet, daß sich die Metall-Keramik-Leiterplatte an der anderen Kupferfolie
abstützen kann, also Biegebelastungen bei der Herstellung der Durchkontaktierung
wirksam vermieden sind. Ein ganz entscheidender Vorteil besteht aber darin, daß
durch das Verformen nur einer der beiden Kupferfolien die andere Kupferfolie
vollflächig für eine spätere Strukturierung zur Bildung von Leiterbahnen,
Kontaktflächen usw. zur Verfügung steht, also eine raumsparende und dichte
Bestückung der strukturierten Metall-Keramik-Leiterplatte möglich ist.
Nach einem anderen Aspekt erfolgt die Herstellung der Durchkontaktierung unter
Verwendung eines Kupferkörpers, der in die für die Durchkontaktierung vorgesehene
Öffnung eingesetzt wird. Durch die spezielle Wahl der Höhe des Kupferkörpers ist
gewährleistet, daß die Kupferfolien auch am Rand der jeweiligen Öffnungen
vollständig mit den Oberflächenseiten der Keramikschicht verbunden bleiben und dort
nicht bedingt durch unterschiedliche Wärmeausdehnungskoeffizienten der Materialien
abheben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in verschiedenen Positionen die Verfahrensschritte eines Verfahrens zum
Herstellen einer Metall-Keramik-Leiterplatte mit einer Durchkontaktierung;
Fig. 2 in verschiedenen Positionen Verfahrensschritte bei dem Verfahren der Fig. 1
zum elektrischen Verbinden bei der Herstellung der Durchkontaktierung;
Fig. 3 in Darstellungen ähnlich Fig. 1 eine weitere, mögliche Ausführungsform des
Verfahrens;
Fig. 4 verschiedene Verfahrensschritte bei einer weiteren Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens;
Fig. 5 die Verfahrensschritte bei einem Verfahren ähnlich der Fig. 4.
Die Fig. 1 zeigt in Position c in Teildarstellung und im Schnitt eine Metall-Keramik-
Leiterplatte 1, welche für elektrische Schaltkreise oder Schaltungen bestimmt ist und
im wesentlichen aus einer Platte oder Schicht aus Keramik, d. h. aus einem
Keramiksubstrat 2 besteht und an ihrer Oberseite mit einer Metallisierung 3 und an der
Unterseite mit einer Metallisierung 4 versehen ist. Beide Metallisierungen 3 und 4 sind
jeweils flächig mit dem Keramiksubstrat 2 verbunden. Wenigstens eine der
Metallisierungen 3 und 4 ist zur Bildung von Leiterbahnen, Kontaktflächen,
Anschlüssen usw. strukturiert, und zwar beispielsweise unter Verwendung bekannter
Techniken, wie z. B. Maskierungs- und Ätztechniken.
Die einer Metall-Keramik-Leiterplatte 1 besitzt wenigstens eine Durchkontaktierung 5,
d. h. einen Bereich, an dem die obere Metallisierung 3 mit der unteren Metallisierung 4
elektrisch verbunden ist, und zwar innerhalb des Umfangs der Metall-Keramik-
Leiterplatte 1. Die Herstellung der Metall-Keramik-Leiterplatte 1 mit der
Durchkontaktierung 5 erfolgt entsprechend den in der Fig. 1 dargestellten
Verfahrensschritten. Zunächst wird das Keramiksubstrat 2 mit einer durchgehenden
Öffnung 6 zur Verfügung gestellt. Im Anschluß daran werden auf beide
Oberflächenseiten des Keramiksubstrats 2 die Metallisierungen 3 und 4 als
Metallfolien, vorzugsweise als Kupferfolien aufgebracht und mittels bekannter
Techniken, beispielsweise mit Hilfe des Direct-Bonding-Verfahrens oder des Aktiv-Löt-
Verfahrens flächig mit den Oberflächenseiten dem Keramiksubstrat 2 verbunden,
sofern diese aus Keramik besteht (beispielsweise aus Aluminiumoxid oder
Aluminiumnitrid).
Nach dem Aufbringen der Metallisierungen 3 und 4 ist die Öffnung 6 von beiden
Metallisierungen abgedeckt. In einem weiteren Verfahrensschritt erfolgt dann mit Hilfe
eines geeigneten Werkzeuges bzw. Stempels 7 eine bleibende Verformung der
Metallisierung 3 in ihrem die Öffnung 6 abdeckenden Bereich derart, daß diese
Metallisierung einen in die Öffnung 6 hineingezogenen, bis an die Metallisierung 4
reichenden, durchstoßenen, durchgezogenen bzw. tüllenartigen Abschnitt 3' bildet,
der dann in einem weiteren Verfahrensschritt zum Vervollständigen der
Durchkontaktierung elektrisch mit der Metallisierung 4 verbunden wird.
Die Fig. 2 zeigt in verschiedenen Verfahrensschritten eine Möglichkeit für die
Herstellung dieser elektrischen Verbindung. Hierbei wird nach dem Erzeugen des
durchgezogenen, tüllenartigen Abschnitts 3' in die dann an der Oberseite der Metall-
Keramik-Leiterplatte 1 freiliegende und in der Metallisierung 3 gebildete Öffnung ein
Lot, beispielsweise in Form von Lötpaste 8' eingebracht und die Metall-Keramik-
Leiterplatte 1 anschließend auf eine Löttemperatur erhitzt, so daß dann über das Lot 8
eine elektrische Verbindung zwischen dem Abschnitt 3' und damit zwischen der
Metallisierung 3 und der Metallisierung 4 in Form der Durchkontaktierung 5 erzeugt
ist. Auch andere Verfahren zum Herstellen der elektrischen Verbindung sind denkbar,
beispielsweise unter Verwendung von elektrischem Strom (Elektroschweißen), durch
eine nochmalige Anwendung des DCB-Prozesses, bei dem dann der untere Rand des
nach innen gezogenen Abschnittes 3' eine direkte Verbindung mit der in der Öffnung
6 freiliegenden Fläche der Metallisierung 4 eingeht. Weiterhin kann die elektrische
Verbindung auch unter Verwendung von unter Hitzeeinwirkung aushärtenden
Leitpasten oder Leitklebern hergestellt werden. Der DCB-Prozeß zum Herstellen der
elektrischen Verbindung zwischen dem Abschnitt 3' und der Metallisierung 4 erfolgt
beispielsweise in einer N2/O2 Atmosphäre mit einem O2 Gehalt von 5-800 ppm.
Die Dicke dc des Keramiksubstrats 2 liegt beispielsweise in der Größenordnung von
0,15-2 mm. Die Dicke dcu der Metallisierungen 3 und 4 beträgt beispielsweise 0,2-1,0
der Dicke des Keramiksubstrats 2. Der Durchmesser der Öffnung 6 beträgt etwa 0,9-
10 der Dicke des Keramiksubstrat 2.
Die Fig. 3 zeigt in verschiedenen Darstellungen ähnlich denen der Fig. 1 als weitere
Möglichkeit die Herstellung einer Metall-Keramik-Leiterplatte 1a mit einer
Durchkontaktierung 5a. Bei diesem Verfahren wird nach dem Aufbringen der
Metallisierungen 3 und 4 mittels eines geeigneten Werkzeuges 7a das Material der
Metallisierung 3 im Bereich der Öffnung 6 bleibend napfartig in diese Öffnung 6
verformt, und zwar derart, daß der napfartig verformte Bereich oder Abschnitt 3a' mit
der Unterseite seines Napfbodens die in der Öffnung 6 freiliegende Metallisierung 4
berührt. Zum Vervollständigen der Durchkontaktierung 5a erfolgt eine elektrische
Verbindung zwischen dem Abschnitt 3' und der Metallisierung 4. Dies ist wiederum
auf verschiedenste Weise möglich, beispielsweise dadurch, daß der zum Formen des
napfartigen Abschnittes 3a verwendete Stempel 7a als Elektrode für eine
Schweißverbindung ausgebildet ist. Auch andere Methoden sind möglich,
beispielsweise punktförmiges Laserschweißen, Anwendung des DCB-Prozesses usw.
Die Fig. 4 zeigt als weitere Möglichkeit die Herstellung einer Metall-Keramik-
Leiterplatte 1b bei dem die Durchkontaktierung 5b von einem Körper 9 gebildet ist,
der in die Öffnung 6 eingesetzt und mit den Metallisierungen 3 und 4 elektrisch
verbunden ist. Die Herstellung der Metall-Keramik-Leiterplatte 1b erfolgt also in der
Weise, daß auf das mit der Öffnung 6 versehene Keramiksubstrat zunächst eine der
beiden Metallisierungen, beispielsweise die Metallisierung 4 flächig aufgebracht wird.
Im Anschluß daran wird in die Öffnung 6 der Metallkörper 9 eingesetzt, der
beispielsweise als Kugel, Kubus, Quader, Zylinder, Rombus usw. geformt ist und
dessen Abmessungen so gewählt sind, daß der Metallkörper 9 nach dem Einsetzen in
der Öffnung 6 vollständig aufgenommen ist, d. h. die Höhe des eingesetzten
Metallkörpers 9 kleiner ist als die Dicke dc des Keramiksubstrats 2.
In einem weiteren Verfahrensschritt wird dann die weitere Metallisierung 3 auf die
Oberseite des Keramiksubstrats 2 flächig aufgebracht, beispielsweise wiederum in
Form einer Metallfolie z. B. unter Verwendung des DCB-Verfahrens oder eines Aktiv-
Lötverfahrens. In einem weiteren Verfahrensschritt wird dann eine der beiden
Metallisierungen, beispielsweise die Metallisierung 3 unter Verwendung eines
Stempels oder Werkzeugs 7b im Bereich der Öffnung 6 derart bleibend napfartig in die
Öffnung 6 hinein verformt, daß der Metallkörper 9 in physikalischen Kontakt sowohl
mit der Metallisierung 3 als auch mit der Metallisierung 4 ist. Die Durchkontaktierung
5b wird wiederum dadurch vervollständigt, daß beide Metallisierungen mit dem
Metallkörper 9 elektrisch verbunden werden. Dies ist beispielsweise dadurch möglich,
daß das Werkzeug 7b zugleich als Schweißelektrode ausgebildet ist, also beim
Verformen auch die elektrische Verbindung zwischen dem Metallkörper 9 und den
Metallisierungen 3 und 4 erfolgt. Grundsätzlich bestehen aber auch andere
Möglichkeiten für die elektrische Verbindung, beispielsweise unter Anwendung des
DCB-Verfahrens oder durch andere Bonding-Prozesse. Der Metallkörper 9 ist
vorzugsweise ein solcher aus Kupfer.
Wie vorstehend ausgeführt wurde, sind die Abmessungen des Metallkörpers 9 so
gewählt, daß dessen Höhe h, mit der der Metallkörper nach dem Einsetzen in die
Öffnung 6 senkrecht zu den Ebenen der Metallisierungen 3 und 4 orientiert ist, kleiner
ist als die Dicke dc des Keramiksubstrats 2. Die Höhe h ist vorzugsweise entsprechend
der nachstehenden Formel gewählt:
h ≦ dc[(1 + (α1 - α2)ΔT] + K
hierbei sind:
α1 thermischer Ausdehnungskoeffizient des Materials des Keramiksubstrats 2,
α2 thermischer Ausdehnungskoeffizient des Materials des Metallkörpers 9,
ΔT Temperaturdifferenz zwischen der bei der elektrischen Verbindung der Metallschichten 3 und 4 mit dem Körper 9 verwendeten maximalen Prozeßtemperatur und der Raumtemperatur. K ist hierbei eine Konstante bzw. ein Korrekturwert- oder faktor, der bei Anwendung des Direct Bonding Prozesses bzw. des DCB-Prozesses der doppelten Schichtstärke der jeweiligen bei diesem Prozeß auftretenden eutektischen Aufschmelzzone entspricht. Bei den üblichen DCB-Verfahren beträgt dieser Korrekturwert etwa 5-50 µm.
α1 thermischer Ausdehnungskoeffizient des Materials des Keramiksubstrats 2,
α2 thermischer Ausdehnungskoeffizient des Materials des Metallkörpers 9,
ΔT Temperaturdifferenz zwischen der bei der elektrischen Verbindung der Metallschichten 3 und 4 mit dem Körper 9 verwendeten maximalen Prozeßtemperatur und der Raumtemperatur. K ist hierbei eine Konstante bzw. ein Korrekturwert- oder faktor, der bei Anwendung des Direct Bonding Prozesses bzw. des DCB-Prozesses der doppelten Schichtstärke der jeweiligen bei diesem Prozeß auftretenden eutektischen Aufschmelzzone entspricht. Bei den üblichen DCB-Verfahren beträgt dieser Korrekturwert etwa 5-50 µm.
Wird die Höhe h entsprechend der vorstehenden Bedingung gewählt, so ist
gewährleistet, daß selbst bei höheren, für die elektrische Verbindung bzw. für das
Bonden erforderlichen Prozeßtemperaturen, beispielsweise beim DCB-Bonden, die
Metallisierungen 3 und 4 auch im Bereich des Randes der Öffnungen 6 vollständig mit
dem betreffenden Oberflächenseiten des Keramiksubstrats 2 verbunden sind.
Die Fig. 5 zeigt als weitere Möglichkeit ein Verfahren zum Herstellen einer Metall-
Keramik-Leiterplatte 1c, wobei dieses Verfahren ähnlich dem Verfahren der Fig. 4
ausgebildet ist. Bei diesem Verfahren der Fig. 5 wird wiederum beispielsweise
zunächst die Metallisierung 4 auf die Unterseite des mit der Öffnung 6 versehenen
Keramiksubstrats aufgebracht. Anschließend wird der Körper 9 in die Öffnung 6
eingesetzt und dann mit Hilfe des DB-Prozesses, d. h. bei Verwendung vom
Metallisierungen bzw. Metallfolien aus Kupfer mit Hilfe des DCB-Prozesses die obere
Metallisierung 3 sowie gleichzeitig auch die elektrische Verbindung zwischen dem
Körper 9 und den beiden Metallisierungen hergestellt, und zwar dadurch, daß nach
dem Einbringen des Körpers 9 in die Öffnung 6 auf die Oberseite des Keramiksubstrats
2 die die Metallisierung 3 bildende Folie aufgelegt wird und die Anordnung dann in
einer N2/O2-Atmosphäre mit einem O2 Gehalt von 5-800 ppm auf die DCB-
Prozeßtemperatur erhitzt wird.
Die Höhe h des Körpers 9 ist bei dieser Ausführung so gewählt, daß sie nur geringfügig
kleiner ist als die Dicke dc des Keramiksubstrats 2, vorzugsweise ist die Höhe h bei
dieser Ausführung so gewählt, daß sie zwar kleiner ist als die Dicke dc aber zugleich
auch gilt:
h ≦ dc[(1 + (α1 - α2)ΔT] + K
Bei diesem Verfahren gemäß Fig. 5 und bei der Einstellung der Höhe h entsprechend
den vorgenannten Bedingungen wird erreicht, daß eine Verbindung des Körpers 9 mit
den Metallisierungen 3 und 4 mit Hilfe eines Bonding-Prozesses unter
Wärmeeinwirkung, beispielsweise mit Hilfe des DCB-Prozesses erreicht wird, ohne
daß zuvor mit Hilfe des Werkzeuges oder Stempels 7b ein Verformen einer
Metallisierung notwendig ist.
Bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren, insbesondere auch bei den Verfahren
der Fig. 4 und 5 sind verschiedene Variationen möglich. So ist es beispielsweise
möglich, nach dem Einsetzen des Körpers 9 in die Öffnung 6 die Metallisierungen 3
und 4 auf beide Oberflächenseiten des Keramiksubstrats 2 gleichzeitig aufzubringen.
1
,
1
a,
1
b,
1
c Metall-Keramik-Leiterplatte
2
Keramiksubstrat
3
,
4
Metallisierung
3
',
3
a',
3
b' Verformter Bereich
5
,
5
a,
5
b,
5
c Durchkontaktierung
6
Öffnung
7
,
7
a,
7
b Werkzeug bzw. Stempel
8
' Lötpaste
8
Lot
9
Körper aus elektrisch leitendem Material, vorzugsweise
Metallkörper
Claims (19)
1. Verfahren zum Herstellen einer Metall-Keramik-Leiterplatte mit
Durchkontaktierungen, bestehend aus einem Keramiksubstrat (2), das an zwei
einander gegenüberliegenden Oberflächenseiten mit jeweils wenigstens einer
Metallisierung (3) versehen ist und daß wenigstens eine Durchkontaktierung im
Bereich einer Öffnung (6) aufweist, wobei auf den Oberflächenseiten unter
Verwendung der DCB-Technik oder durch Aktivföten Metallfolien flächig
aufgebracht werden, die die Metallisierungen bilden und die wenigstens eine
Öffnung überdecken, und wobei die Metallisierungen durch die Öffnungen
elektrisch miteinander verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, daß nur
eine der Metallisierungen (3, 4) zur Bildung der Durchkontaktierung (5, 5a, 5b)
im Bereich der Öffnung (6) bleibend derart verformt wird, daß sie einen in die
Öffnung (6) hineinreichenden Abschnitt (3', 3a', 3b') bildet, und daß dieser
Abschnitt im Bereich der Öffnung (6) elektrisch mit der anderen Metallisierung
(4) verbunden wird, wobei die Verformung der Metallisierung und/oder das
elektrische Verbinden nach Abschluß des DCB-Prozesses bzw. nach dem
Aktivlöten erfolgen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Verwendung von
Kupferfolien für die Metallisierungen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
Metallisierung (3) im Bereich der Öffnung (6) so verformt wird, daß sie bis an die
andere Metallisierung (4) reicht.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verformen der einen Metallisierung (3) durch einen Stempel (7, 7a, 7b)
erfolgt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Metallisierung (3) im Bereich der Öffnung (6) hohlniet- oder
tüllenartig verformt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Metallisierung (3) im Bereich der Öffnung (6) napfartig
verformt wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das elektrische Verbinden durch Elektro-, Ultraschall- und/oder
Laserschweißen erfolgt.
8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Elektroschweißen
beim oder unmittelbar nach dem Verformen der wenigstens einen Metallisierung
(3), vorzugsweise durch das beim Verformen verwendete Werkzeug (7, 7a, 7b)
erfolgt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das elektrische Verbinden mit Hilfe eines Direct-Bonding-Prozesses oder
eines Aktiv-Lötverfahrens erfolgt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische
Verbindung durch Erhitzen in einer N2/O2-Atmosphäre mit einem O2-Gehalt
von 5-800 ppm bei Erhitzen auf DCB-Prozeß-Temperatur erfolgt.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das elektrische Verbinden unter Verwendung eines Lots, vorzugsweise unter
Verwendung einer Lötpaste erfolgt.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrische Verbindung unter Verwendung eine Leitpaste, vorzugsweise
einer aushärtbaren Leitpaste erfolgt.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
die Verwendung eines Keramiksubstrates (2) mit einer Schichtdicke im Bereich
zwischen ca. 0,15 bis 2 mm.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
die Verwendung von Metallisierungen (3, 4) in Form von Metallfolien, z. B.
Kupferfolien, beispielsweise mit einer Dicke dcu, die etwa dem 0,2 bis 1,0-
Fache der Dicke der Isolierschicht (2) entspricht.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnung (6) für die wenigstens eine Durchkontaktierung (5, 5a, 5b, 5c)
einen Durchmesser aufweist, der etwa 0,9-10 der Dicke (dc) der Isolierschicht
(2) ist.
16. Verfahren zur Herstellung einer Metall-Keramik-Leiterplatte mit
Durchkontaktierungen durch
Aufbringen einer ersten Kupferfolie (4) mittels DCB-Technik (Direct Copper Bonding) auf ein Keramiksubstrat,
Einsetzen eines Kupferkörpers in mindestens eine Öffnung des Keramiksubtrates (2), wobei der Kupferkörper mit seiner Oberseite bündig oder in etwa bündig mit der Oberseite des Keramiksubstrates abschließt,
Aufbringen einer zweiten Kupferfolie (3) mittels der DCB-Technik oder Aktivlöt- Technik, dadurch gekennzeichnet,
daß der eingelegte Kupferkörper eine Höhe gemäß
h ≦ dc[(1 + (α1 - α2)ΔT] + K,
aufweist, wobei
dc die Dicke der Schicht (2) aus dem Dielektrikum,
α1, der thermische Ausdehnungskoeffizient des Materials der Schicht (2) aus dem Dielektrikum,
α2 der thermische Ausdehnungskoeffizient des Materials des eingesetzten Körpers (9),
ΔT die Temperaturdifferenz zwischen der beim elektrischen Verbinden verwendeten Prozeßtemperatur und der Raumtemperatur, und
K ein Korrekturfaktor sind; der der doppelten Schichtstärke der bei diesem Prozeß auftretenden Aufschmelzzone entspricht oder einen Wert von 5-50 µm hat.
Aufbringen einer ersten Kupferfolie (4) mittels DCB-Technik (Direct Copper Bonding) auf ein Keramiksubstrat,
Einsetzen eines Kupferkörpers in mindestens eine Öffnung des Keramiksubtrates (2), wobei der Kupferkörper mit seiner Oberseite bündig oder in etwa bündig mit der Oberseite des Keramiksubstrates abschließt,
Aufbringen einer zweiten Kupferfolie (3) mittels der DCB-Technik oder Aktivlöt- Technik, dadurch gekennzeichnet,
daß der eingelegte Kupferkörper eine Höhe gemäß
h ≦ dc[(1 + (α1 - α2)ΔT] + K,
aufweist, wobei
dc die Dicke der Schicht (2) aus dem Dielektrikum,
α1, der thermische Ausdehnungskoeffizient des Materials der Schicht (2) aus dem Dielektrikum,
α2 der thermische Ausdehnungskoeffizient des Materials des eingesetzten Körpers (9),
ΔT die Temperaturdifferenz zwischen der beim elektrischen Verbinden verwendeten Prozeßtemperatur und der Raumtemperatur, und
K ein Korrekturfaktor sind; der der doppelten Schichtstärke der bei diesem Prozeß auftretenden Aufschmelzzone entspricht oder einen Wert von 5-50 µm hat.
17. Verfahren nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch die Verwendung eines
Keramiksubstrates (2) mit einer Schichtdicke im Bereich zwischen
ca. 0,15 bis 2 mm.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, gekennzeichnet durch die Verwendung
von Kupferfolien mit einer Dicke dcu, die etwa dem 0,2-1,0-fachen der Dicke
des Keramiksubstrates (2) entspricht.
19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 16-18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (6) für die wenigstens eine Durchkontaktierung
(5, 5a, 5b, 5c) einen Durchmesser aufweist, der etwa 0,9-0,10 der Dicke dc des
Keramiksubstrates (2) ist.
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| EP20000118351 EP1085792B1 (de) | 1999-09-15 | 2000-08-24 | Verfahren zum Herstellen einer Leiterplatte sowie Leiterplatte |
| US10/750,617 US7000316B2 (en) | 1999-09-15 | 2003-12-31 | Conductor board and method for producing a conductor board |
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