DE19942963A1 - Verfahren zur Vorbehandlung von Celluloseware - Google Patents
Verfahren zur Vorbehandlung von CellulosewareInfo
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Abstract
Es werden ein Vorbehandlungs- und ein Reaktivfärbeverfahren für Celluloseware beschrieben. Um die Verfahrensdauer bei Anwendung üblicher Vorbehandlungsmittel und kontinuierlichem Betrieb zu verkürzen, Neutralisierungsmittel zum Beseitigen überschüssiger Per-Verbindungen zu erübrigen sowie den Maschinenaufwand gegenüber dem Stand der Technik und den Verbrauch von chemischen Hilfsmitteln zu vermindern, wird die mit der Behandlungsflotte beladene Celluloseware kontinuierlich mit Umwälzluft etwa gleichgerichtet mit der Zerfallsgeschwindigkeit eingesetzter Per-Verbindungen getrocknet. Von der Vorbehandlung in der Ware verbliebenes Alkali wird für eine Farbfixierung ausgenutzt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vorbehandlung, nämlich zum Entschlichten
und Abkochen sowie gegebenenfalls Bleichen, von Celluloseware, bei dem eine
Behandlungsflotte mit einem Per-Verbindungen, wie Wasserstoffperoxid, enthalten
den Vorbehandlungsmittel auf die Celluloseware aufgebracht und in der Ware im
Sinne der Vorbehandlung zur Wirkung gebracht wird. Sie betrifft ferner ein Verfah
ren zum Aufbringen der Behandlungsmittel beim Reaktivfärben und Farbfixieren von
Celluloseware, bei dem die Ware vor dem Farbfixieren vorbehandelt, nämlich
entschlichtet, abgekocht und/oder gebleicht, wird.
Unter einer bahnförmigen "Celluloseware" werden textile Flächengebilde aus Cellu
lose - einschließlich Baumwolle, Viskose, regenerierte Cellulose sowie deren Mi
schungen untereinander und/oder mit Synthesefasern - verstanden. Das Verfahren
soll zwar vor allem Anwendung finden bei textilen Flächengebilden, wie Web- oder
Maschenware, im Prinzip kommt aber auch der Einsatz bei Fäden oder Fadenscha
ren in Frage. Im Sinne der Erfindung geeignete Per-Verbindungen - kurz "Per" -, die
in Lösung Sauerstoff abspalten, vorzugsweise durch Zerfall von Wasserstoff
peroxid, sind z. B. Perborate oder Perkarbonate. Das jeweilige Behandlungsmittel
wird bevorzugt durch Tauchen in einer Behandlungsmittelflotte aufgebracht.
Das Entschlichten und Abkochen sowie gegebenenfalls Bleichen gehören zu den
vorbereitenden Arbeitsgängen, der sogenannten "Vorbehandlung", in der Textilver
edlung. Zweck des Entschlichtens ist das Ablösen sämtlicher beim Schlichten auf
die Faser aufgebrachter Substanzen. Es gibt diverse Entschlicht-Verfahren, die den
jeweils verwendeten Schlichtemitteln entsprechen. Stärkehaltige Schlichtemittel
können mit Hilfe von Enzymen entschlichtet werden. In anderen Fällen ist eine oxi
dative Entschlichtung erforderlich. Die natürlichen Verunreinigungen der Baumwolle,
wie Fett, Wachse, Pektine usw., machen dieses Celluloseprodukt hydrophob, sie
werden daher - als "Schmutz" - in einem im allgemeinen alkalischen Abkochpro
zeß, z. B. mit Natriumhydroxid, entfernt.
Nach dem Entschlichten und gegebenenfalls Abkochen besitzen viele Textilien ei
nen undefiniert gelblichen Farbeindruck, der vor einem nachfolgenden Färben,
wenn ein bestimmter Farbton erhalten werden soll, oft durch Bleichen entfernt wird.
Bei der Behandlung von Baumwolle und anderen nativen sowie regenerierten Cel
lulosefasern werden unter anderem Wasserstoffperoxidbleichen, fast immer in Ver
bindung mit Natriumhydroxid und anderen Chemikalien, angewendet.
In vielen der bekannten Entschlicht-, Abkoch- und Bleichverfahren wird für jeden der
Prozesse eine gesonderte Anlage, z. B. eine Entschlicht-, eine Abkoch- und eine
Bleichanlage, benötigt; die Anlagen können häufig nicht kontinuierlich betrieben
werden, da zum Teil Verweilzeiten von mehreren Stunden zum Einwirken der jewei
ligen Chemikalie erforderlich sind. Der Maschinen-, Platz- und Betriebsaufwand ist
also erheblich. Ein weiterer Nachteil ist der mit den üblichen Verweilzeiten von meist
mindestens 1 Stunde verbundene Zeitaufwand. Wenn man zur Abkürzung des
Verfahrens in allen Stufen mit hohen Temperaturen arbeitet, steigen die Energieko
sten entsprechend.
Ein kombiniertes Entschlichtungs-, Wasch- und Bleichverfahren für Rohtextilien aus
Baumwolle, das kontinuierlich auszuführen ist, wird in CH 560 789 beschrieben.
Hierbei wird die Celluloseware mit einer wäßrigen Lösung befeuchtet, die als we
sentliche Bestandteile ein Alkalimetallhydroxid sowie Per-Verbindungen, wie Was
serstoffperoxid und Peroxidiphosphat, enthält. Die Ware wird auf eine Behandlung
stemperatur von etwa 80 bis 135°C erhitzt. Bei Behandlungstemperaturen von
100°C und Normaldruck enthält der Behandlungsraum 100 Vol.-% Dampf. An der im
Bekannten vorgesehenen unteren Temperaturgrenze von 80°C und Normaldruck
werden ebenfalls fast 100 Vol.-% Dampf im Behandlungsraum erreicht. Im Anschluß
an die Wärmebehandlung wird die Ware gewaschen. Kurze Behandlungszeiten von
herab bis zu 1 Minute sind nur bei 135°C und 100 Vol.-% Dampf im Druckgefäß und
demgemäß diskontinuierlich möglich.
Während der bekannten Dampfbehandlung der - bei annähernd 100 Vol.-% Dampf - mit
dem Vorbehandlungsmittel beladenen Ware wird deren Feuchtigkeitsgehalt - dem
Dampfgehalt der Behandlungskammer entsprechend - annähernd konstant
gehalten. In dieser Zeit zerfallen aber die im Vorbehandlungsmittel enthaltenen
Per-Verbindungen, insbesondere Wasserstoffperoxid, entsprechend der relativ hohen
Temperatur. Im Ergebnis wird damit der Gehalt an Per-Verbindungen in der (annä
hernd konstant feuchten) Textilware ständig herabgesetzt. Mit der Verminderung
der Konzentration der Per-Verbindungen nimmt deren erstrebte Vorbehandlungs
wirkung (pro Zeiteinheit) ab. Daher muß im Bekannten mit relativ großer Ciber
schußmenge an Per-Verbindungen gearbeitet werden. Trotzdem werden nach
CH 560 789, wenn nicht diskontinuierlich in Druckgefäßen bei Temperaturen von annä
hernd 135°C gearbeitet werden soll, erhebliche Behandlungsdauern gebraucht.
In der nach vorgenannter CH 560 789 vorgesehenen Dampfatmosphäre (100 Vol.-%
Dampf) wird die eingesetzte Per-Menge aber nicht annähernd vollständig abgebaut.
Das darf auch nicht sein, weil sonst gegen Ende des Vorbehandlungsprozesses die
Reaktionswirkung der Per-Verbindungen immer geringer (und die für die Vorbe
handlung benötigte Reaktionszeit immer größer) werden würde. Daher bleibt am
Ende der Vorbehandlung noch eine so große Per-Konzentration übrig, daß die Wa
re nach Abschluß der Behandlung gewaschen werden muß. Das gilt speziell bei
sich anschließendem Färbeprozeß, weil die Farbe durch Per-Substanzen geschä
digt werden kann.
Für eine dem Färben von Celluloseware vorausgehende diskontinuierliche Peroxid
bleiche wird in DE 39 08 769 A1 vorgeschlagen, dem zum Färben vorgesehenen
Bad zunächst Glyoxal oder Glyoxylsäure zuzusetzen. Durch diese Substanzen sol
len Per-Verbindungen, die von der Peroxidbleiche auf der Ware verblieben sind - nach
Möglichkeit ohne zwischengeschaltetes Waschen - neutralisiert werden. Die
zusätzlichen Chemikalien führen zu einer entsprechenden Abwasserbelastung.
Ein ganz ähnliches Verfahren zum Färben in Reaktivfarben im Anschluß an einen
Bleichprozeß wird in US 53 78 245 offenbart. Die zum Bleichen verwendete Be
handlungsflotte enthält Wasserstoffperoxid. Sie wird 45 bis 60 Minuten lang bei 70
bis 120°C auf die Ware zur Einwirkung gebracht. Also erfolgt der Bleichprozeß - wie
bei den vorgenannten CH 560 789 und DE 39 06 769 - bei annähernd 100
Vol.-% Luftfeuchte in der Behandlungskammer und ohne jegliche Trocknung der Wa
re. Die demgemäß auch hierbei bei dem Naß-Bleichen auf der Ware verbliebenen
Anteile von Wasserstoffperoxid werden daher vor dem Aufbringen der Farbe mit
einem Reduziermittel neutralisiert, um die Farbstoffe vor dem Peroxid zu schützen.
In DE 31 24 961 A1 wird ein diskontinuierliches Verfahren zum gleichzeitigen Fär
ben und Entschlichten beschrieben. Es handelt sich um einen Kaltverweilprozeß,
bei dem Farbe und Entschlichtungsmittel (Amylase) sowie Soda dem Behandlungs
bad zugegeben werden. Nach dem Tauchen und Abquetschen und einer Flotten
aufnahme von etwa 70% wird die Textilware aufgerollt und - mit einer Plastikfolie
umwickelt - 24 Stunden bei ca. 20°C und langsamer Drehung gelagert. Anschlie
ßend wird die Ware unter anderem durch ein kochendes Seifenbad geleitet. Wenn
die Ware gebleicht werden soll, kann das Seifenbad das bleichende Wasserstoff
peroxid enthalten. Der gleichzeitige Färbe- und Entschlichtprozeß kann nämlich mit
der Bleiche nicht kombiniert werden, weil das Bleichmittel die Farbe schädigen wür
de.
Bei einem aus WO 97/14839 bekannten Verfahren zum Farbfixieren beim Reaktiv
färben wird die mit einer den Reaktivfarbstoff enthaltenden Farbflotte getränkte Wa
re in einem Lufttrockner mit atypisch feuchter Trocknungsluft behandelt. Der
Feuchtegehalt und die Verweildauer der Ware im Lufttrockner werden so eingestellt,
daß die gewünschte Reaktion des Farbstoffs mit den Cellulosefasern auf dem ge
samten Weg im Trockner stattfindet. Im Bekannten wird der Lufttrockner mit der er
heblich dampfbeladenen Trocknungsluft betrieben, um eine optimale Farbausbeute
bei minimalen Einsatz chemischer Hilfsmittel zu erreichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Vorbehandlungsverfahren zu schaf
fen, welches eine durchgehend kontinuierliche Fahrweise erlaubt, die Vorbehand
lung im wesentlichen in einem Behandlungsaggregat bzw. Aggregattyp zusam
menfaßt, besondere Neutralisierungsmittel zum Beseitigen etwaiger Reste von Per-Ver
bindungen nicht benötigt und - ohne Überdruck - gegenüber dem Stand der
Technik geringere Durchlaufzeiten der behandelten Textilware erfordert. Eine weite
re Aufgabe besteht darin, den Verbrauch der zur Vorbehandlung und zum Farbfixie
ren beim Reaktivfärben insgesamt erforderlichen Menge an chemischen Hilfsmit
teln, insbesondere an Alkalisubstanzen, zu vermindern, ohne den Vorbehandlungs
erfolg oder die Farbausbeute zu beeinträchtigen.
Die erfindungsgemäße Lösung wird für das eingangs genannte Verfahren zum Vor
behandeln, bei dem Per-Verbindungen eingesetzt werden, im Anspruch 1 beschrie
ben. Entscheidend ist insbesondere, daß die Per-Verbindungen durch kontinuierli
ches Trocknen mit Umwälzluft aus der Celluloseware ausgetrieben werden. Ein
Verfahren zum Reaktivfärben und Farbfixieren bei Celluloseware wird im Anspruch
6 angegeben. Einige Verbesserungen und weitere Ausgestaltungen der Erfindung
werden in den Unteransprüchen beschrieben.
Durch die Erfindung läßt sich erreichen, daß der Wassergehalt in der Textilware
beim Trocknen in annähernd demselben Maße also mit etwa derselben Geschwin
digkeit vermindert wird, wie der Anteil an Per-Verbindungen, insbesondere Wasser
stoffperoxid, - bei der jeweilig Behandlungstemperatur - zerfällt bzw. verbraucht
wird. Das bedeutet, daß die Konzentration der Per-Verbindungen in der jeweils in
der Ware noch vorhandenen Flotte, nach der Erfindung annähernd konstant bleiben
soll. Dabei liegt es im Rahmen der Erfindung, die Zerfallsgeschwindigkeit der Per-Ver
bindungen, z. B. entsprechend deren jeweiligen Aufgabe und/oder der Behand
lungstemperatur, - etwa durch Zusatz von Stabilisatoren oder Destabilisatoren - so
zu steuern, daß die Zerfalls- und Trocknungsgeschwindigkeiten bis in die Nähe des
annähernd vollständigen Zerfalls bzw. Verbrauchs der Per-Verbindungen ungefähr
gleich laufen. Gegebenenfalls ändert sich die relative Wirkung der Per-Verbindungen - we
gen deren annähernd konstante Konzentration auf der Ware - während des
ganzen eigentlichen Vorbehandlungsprozesses praktisch nicht. Der eigentliche Vor
behandlungsprozeß, an den sich eine weitere Trocknung der Ware anschließen
läßt, kann als vollendet gelten, wenn die Per-Verbindungen ihre Aufgabe erfüllt ha
ben.
Da die Wassermenge in der von der Ware aufgenommenen Behandlungsflotte ab
nimmt, steigt die Wirkung der anderen Vorbehandlungssubstanzen, z. B. Alkali, die
während der Behandlung nur verbraucht werden, aber praktisch nicht von selbst
zerfallen, sogar an. Die annähernd konstante Per-Konzentration und die unter Um
ständen erhöhte Alkali-Konzentration usw. führen dazu, daß bei erfindungsgemäßer
Verfahrensweise die Vorbehandlung wesentlich schneller als bei herkömmlichen
Prozessen vonstatten geht.
Ferner kann die Menge der eingesetzten Per-Verbindungen so bemessen werden,
daß letztere - bei (zunächst) annähernd konstanter Konzentration auf der Ware - am
Ende des Vorbehandlungsprozesses bis auf ein absolut unmerkliches Maß ver
braucht sind. Wegen etwaiger Reste der Per-Verbindung ist daher ein Waschen,
z. B. vor dem Färben, nicht erforderlich. Im Bekannten mußte dagegen gewaschen
oder neutralisiert werden, weil die Konzentration an Per-Verbindungen in der Be
handlungsflotte innerhalb der Ware ständig abnahm und - wenn gegen Ende des
Prozesses überhaupt noch eine Wirkung merklich sein sollte - die Per-Ver
bindungen (anfangs) im Überschuß zuzuführen waren.
Allgemein läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren ausführen, wenn feucht-heis
se - nicht nass-heiße - Trocknungsluft verwendet wird. Die erfindungsgemäße ver
wendete Trocknungsluft soll nur so viel Feuchte enthalten, daß ein annähernder
Gleichlauf von Trocknungsgeschwindigkeit der Ware und Zerfallsgeschwindigkeit
der eingesetzten Per-Verbindung erreicht wird. Eine Trocknungsluft, die diese Be
dingungen erfüllt, wird im Rahmen der Erfindung als "feucht-heiß" bezeichnet.
Die erfindungsgemäße Vorbehandlung soll vorzugsweise in einem mit Umwälzluft
betriebenen Lufttrockner erfolgen, dessen "feucht-heiße" Trocknungsluft einen die
Trocknungsgeschwindigkeit an sich verlängernden Dampfgehalt, insbesondere von
größenordnungsmäßig etwa 30 Vol.-% Dampf, enthält. Dieses Maß kann erheblich,
z. B. um ±10 Vol.-%-Punkte, variieren. Es wird also ein atypisch betriebener Luft
trockner vorgesehen, der nicht - wie üblich - mit möglichst geringem Wasser
dampfgehalt, sondern mit relativ hohem Wasserdampfgehalt in der Umwälzluft be
trieben wird. Der Wasserdampfgehalt soll aber so niedrig sein, daß auf jeden Fall
eine ständige Trocknung während des Behandlungsprozesses erfolgt und eine
Verweilzeit innerhalb der Umwälzluft von 2 bis 5 Minuten zum Trocknen ausreicht,
wenn die Temperatur der Umwälzluft in der Größenordnung von 100°C und mehr
liegt.
Die vorgenannte untere Grenze von der Behandlungsdauer, etwa 2 Minuten, wird
definiert durch die Zeit, in der der Anteil an Per-Verbindungen, z. B. Wasserstoffper
oxid, je nach Höhe der Behandlungstemperatur auf ein nicht mehr störendes Maß
verbraucht bzw. chemisch zerfallen ist. Die obere Grenze der Behandlungsdauer
wird bestimmt durch die Qualität, insbesondere die Schwere, der behandelten Wa
re. Bei leichter Ware kann eine Gesamtbehandlungszeit ausreichen, die etwa gleich
der Verbrauchs- bzw. Zerfallszeit der Per-Verbindungen ist. Die eigentliche Vorbe
handlung ist nach der vorgenannten Mindestzeit vollendet. Wenn also eine weitere
Trocknung der Ware nicht erforderlich ist, kann diese Vorbehandlung beendet wer
den.
Erfindungsgemäß soll eine mit einer Vorbehandlungsmittel enthaltenden Behand
lungsflotte beladene Celluloseware (im allgemeinen nach Tauchen im Vorbehand
lungsbad) kontinuierlich durch die feucht-heiße Trocknungsluft geleitet und dort
durch die Wirkung der feuchten Hitze auf die Vorbehandlungsmittel - bei trotz der
Feuchte kontinuierlicher Trocknung der Ware - zugleich entschlichtet, abgekocht
und gegebenenfalls gebleicht werden. Alle bei der Vorbehandlung erstrebten Reak
tionen für die gegebenenfalls diversen Vorbehandlungsarten können zugleich in der
feucht-heißen Trocknungsluft ausgeführt werden.
Als günstig hat sich erwiesen, wenn alle Vorbehandlungsmittel in einem einzigen
Behandlungsmittelbad zugleich auf die Ware aufgebracht werden. Die Cellulosewa
re kann in der feucht-heißen Trocknungsluft für ein kontinuierlich nachfolgendes
Färben vollständig vorbereitet werden. Die die jeweiligen Vorbehandlungsmittel ent
haltende Flotte kann jedoch auf die Celluloseware auch in mehreren Zügen aufge
bracht werden. Vorzugsweise erfolgt das durch Tränken bzw. Tauchen in einem
oder mehreren mit jeweils nachfolgender Quetsche kontinuierlich hintereinanderge
schalteten Foulards. Zwischen je zwei Foulards kann, z. B. zwecks besserer Benet
zung, eine Verweilstrecke, z. B. ein Luftgang, insbesondere mit einigen zehn Sekun
den Verweildauer, eingeschaltet werden. Die Abquetschwirkung kann so eingestellt
werden, daß die Ware mit den üblichen Restfeuchtewerten in den Lufttrockner ge
langt.
Eine vorteilhafte Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Vorbe
handlungsverfahrens umfaßt mindestens einen Behandlungsfoulard, einen Luft
trockner sowie Wasch- und Trockenanlagen. Als Lufttrockner, das heißt als Vorbe
handlungsaggregat, kann eine Kammer mit Warenein- und -auslaß sowie mit steu
erbarem Abluftvolumen, steuerbarem Umwälzlüfter und einer einstellbaren Damp
finjektion vorgesehen werden. In der Kammer soll ein auf Steuermittel von Abluft
volumen und Dampfinjektoren geschaltetes Klimameßgerät zum Einregeln eines
vorgegebenen Dampfgehalts in der Umluft vorgesehen werden.
Im Rahmen der Erfindung wird auch von der Trockenkammer oder dem Lufttrockner
gesprochen, wenn zwei oder mehr Einzelaggregate dieser Art hintereinander ge
schaltet werden, die aber im Ergebnis wie ein einziges Gerät wirken. Der erfin
dungsgemäße Betrieb in der als feucht-heiß definierten Luft kann als
"Dampftrocknung" bezeichnet werden. Diese Dampftrocknung wird nach einer be
vorzugten Lösung in einer sogenannten Hotflue ausgeführt.
Grundlage des erfindungsgemäßen Verfahrens der Vorbehandlung von Cellulose
ware ist es, daß die Ware nach dem Beaufschlagen mit der jeweiligen Behand
lungsflotte, bevorzugt in einem Foulard, wenige Minuten, z. B. 2 bis 3 Minuten, bei
110 bis 150°C (je nach Warengewicht) und bei größenordnungsmäßig 30 Vol.-%
Dampfgehalt in der Trocknerluft (bei kontinuierlichem Weitertransport) verweilt. Das
reicht für eine vollständige Vorbehandlung von Celluloseware aus. Wegen dieses
relativ geringen Wassergehaltes ist ein Druckgefäß nicht erforderlich, so daß immer
kontinuierlich gearbeitet werden kann.
Überraschend kann im wesentlichen die in der oben genannten WO 97/14839 be
schriebene Reaktivfarbfixiervorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen
Vorbehandlungsverfahrens angewendet werden. Im Prinzip dadurch, daß man die
Behandlungsflotte den Aufgaben bei der Vorbehandlung anpaßt und die Ware an
nähernd mit der Verbrauchs- bzw. Zerfallsgeschwindigkeit der Per-Verbindungen
trocknet, wird es möglich, die bekannte Reaktivfärbevorrichtung als Vorbehand
lungsvorrichtung einzusetzen. Diese Lösung ist insofern in höchstem Maße bemer
kenswert, als die zahlreichen zwischen Foulard und Waschmaschine bekannter
Vorbehandlungsanlagen eingeschalteten, zum Teil diskontinuierlich arbeitenden
Maschinen durch einen einzigen Maschinentyp, den Lufttrockner, ersetzt wird. Da
bei wird - temperaturbezogen - wesentlich schneller als je bekannt und durchweg
kontinuierlich gearbeitet. Die Menge der eingesetzten Per-Verbindungen wirkt prak
tisch bis zum letzten Moment der eigentlichen Vorbehandlung mit (bezogen auf die
Ware) absolut fast unveränderter Reaktionsgeschwindigkeit. Neutralisationsmittel
(gegen die Per-Verbindungen) werden nicht benötigt.
Gemäß weiterer Erfindung besteht ein Verfahren zum Aufbringen der Behand
lungsmittel beim Reaktivfärben und Farbfixieren von Celluloseware, bei dem die
Ware vor dem Farbfixieren entschlichtet und abgekocht und gegebenenfalls ge
bleicht - kurz vorbehandelt - wird, darin, daß die von der Vorbehandlung kommen
de Ware ungewaschen mit Reaktivfarbstoffflotte getränkt und der Farbstoff dann
fixiert wird. Dieser Teil der Erfindung kann - zur Unterscheidung zum ersten Teil,
dem "Vorbehandlungs-Teil" - als "Färbe-Teil" bezeichnet werden.
In der Regel und bevorzugt werden der erfindungsgemäße Vorbehandlungs-Teil
und der erfindungsgemäße Färbe-Teil in einer Anlage mit kontinuierlichem Waren
durchlauf kombiniert. Gegebenenfalls kann der Färbe-Teil zwischen dem Lufttrock
ner und die Waschanlage des Vorbehandlungs-Teils gesetzt werden. Im Grundsatz
kann im Rahmen der Erfindung aber auch ein unabhängiger Einsatz vorteilhaft sein.
Das heißt, die Ware kann nach dem Vorbehandlungs-Teil gewaschen sowie even
tuell getrocknet und auf irgendeine (bekannte) Weise weiterverarbeitet bzw. behan
delt werden. Auch der Färbe-Teil der Erfindung kann sich an irgendeine herkömmli
che Vorbehandlungsanlage anschließen und von vorher verbliebenes Alkali nutzen,
wenn nur keine störenden Per-Rest (in der zu färbenden Ware) verblieben sind.
Beim Färbe-Teil der Erfindung werden die für die Vorbehandlung zugeführten che
mischen Substanzen, insbesondere Alkali, welche beim Verlassen der Vorbehand
lungsanlage noch in der Ware vorhanden sind, für den Reaktionsmechanismus
beim Reaktivfarbfixieren verwendet. Bei dem Färbe-Teil können also die bei dem
Vorbehandlungs-Teil der Erfindung von der Ware abgelösten Substanzen und über
schüssiges Behandlungsmittel an der Ware verbleiben und - insoweit beim Farbfi
xieren nicht verbraucht - erst nach Ende des Farbfixierprozesses ausgewaschen
werden. Letztlich soll also die von der Vorbehandlung kommende Ware, so wie sie
ist, - gegebenenfalls auch ungetrocknet - kontinuierlich und unmittelbar in die Re
aktivfarbstoffflotte geleitet werden. Die von der Vorbehandlung in der Ware mitge
führte Flotte darf jedoch keine die Farbstoffe schädigenden Per-Mengen mehr ent
halten.
Der Kern des Färbe-Teils der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß man
die bereits für die oder bei der Vorbehandlung aufgebrachten chemischen Substan
zen - außer den Per-Verbindungen - nicht nur für den physikalisch-chemischen
Prozeß bei der Vorbehandlung, sondern ein zweites Mal beim Farbfixieren des Re
aktivfarbstoffs verwendet.
Beim Färbe-Teil der Erfindung enthält die (vorbehandelte und ungewaschene) Ware
bereits beim Inberührungkommen mit der Reaktivfarbstoffflotte das für den chemi
schen Prozeß des Farbfixierens in der Vorrichtung nach vorgenannter WO
97/14839 erforderliche Alkali usw. Dieses mag zwar in der vorausgehenden Vorbe
handlung in der Ware verdünnt worden sein, für den Farbfixierprozeß reicht aber
sogar ein schwaches Alkali aus. In dem sich an das Reaktivfarbfixieren anschlie
ßenden Waschgang (in der Regel mit nachfolgendem Trocknen) werden zugleich
die Behandlungsmittelüberschüsse und Reaktionsprodukte, wie Schmutz - ein
schließlich noch verbliebener Alkalimengen - sowohl der Vorbehandlung als auch
der Färberei abgetrennt.
Da die beim Vorbehandlungs-Teil der Erfindung eingesetzten Alkalimengen oder
dergleichen auch beim Farbfixieren zur Wirkung kommen, wird die Menge der je
weiligen Farbflotte hinzuzufügenden chemischen Hilfsmittel erheblich vermindert.
Wegen dieser Doppelfunktion werden die das Abwasser belastenden Alkalimengen
usw. erheblich reduziert.
Im allgemeinen hat der Färbe-Teil der Erfindung aber noch einen zusätzlichen Vor
teil: Wenn nämlich nicht nur die sich herkömmlich an die Vorbehandlung anschlie
ßende Wäsche, sondern auch die Trocknung entfallen kann, wird der entsprechen
de Anlage- und Energieaufwand eingespart. Der Vorbehandlung und der Färberei
wird dann eine gemeinsame Wasch- und Trockenanlage zugeordnet. Überraschen
derweise kommt also zum Vorteil eingesparter Alkalimengen und verminderter Ab
wasserbelastung, zusätzlich der Vorteil verminderten Anlageaufwands (es fällt eine
vollständige Wasch- und Trockenanlage weg) und des entsprechend verminderten
Energieaufwands.
Anhand der schematischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels werden einige
Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorbehandlungsanlage insgesamt;
Fig. 2 eine Abwandlung der Anlage nach Fig. 1; und
Fig. 3 eine Vorbehandlungsanlage mit kontinuierlich anschließender
Färbeanlage.
Eine erfindungsgemäße Anlage zum Vorbehandeln von Celluloseware, z. B. Frot
tierware, kann nach Fig. 1 im Prinzip aus vier Aggregaten bestehen, nämlich aus
einem Foulard 1 zum dosierten Aufbringen einer Vorbehandlungsflotte auf die Wa
re, einer Hotflue 2 zum Dampftrocknen der im Foulard 1 beladenen Ware, einer der
Hotflue 2 nachgeschalteten Waschanlage 3 und einer darauf folgenden Trockenan
lage 4, z. B. Hotflue, Zylindertrockner oder Spannrahmen. Die jeweils zu behandeln
de bahnförmige Celluloseware 5 soll die genannten Aggregate 1 bis 4 kontinuierlich
in Transportrichtung 6 durchlaufen.
Zunächst wird die Ware 5 in dem Foulard 1 in eine für das Entschlichten, Abkochen
bzw. Bleichen übliche Vorbehandlungsflotte 7, die sich im Flottentrog 8 befindet
getaucht. Aus der Flotte 7 gelangt die Ware 5 über eine Quetsche 9 in die Hotflue 2.
Dort wird mit Hilfe bekannter Maßnahmen, wie sie beispielsweise in WO 97/14839
angegeben werden, dafür Sorge getragen, daß die nach dem Verlassen der Quet
sche mit beispielsweise 100% Restfeuchte beladene Ware 5 vom Wareneinlaß 10
bis zum Warenauslaß 11 der Kammer 12 der Hotflue so "feucht-heiß" gehalten wird,
daß das System Ware einerseits und aufgebrachte Vorbehandlungsflotte anderer
seits reaktionsbereit für die Entschlicht-, Abkoch- und Bleichaufgabe bleibt, also -
während der eigentlichen Vorbehandlung - die Trocknungsgeschwindigkeit der Wa
re annähernd gleich der Zerfallsgeschwindigkeit der Per-Verbindungen ist.
Wenn die einzelnen Vorbehandlungsmittel nicht in einem einzigen Behandlungstrog
miteinander gemischt werden können oder dürfen oder wenn es Schwierigkeiten
bereitet, eine Ware mit der jeweils gewünschten Transportgeschwindigkeit im
Tauchgang eines einzigen Foulards ausreichend zu benetzen, kann es nach Fig. 2
günstig sein, zwei oder mehr Foulards 1a und 1b hintereinander zu schalten und die
Ware 5 jeweils nach Verlassen der Vorbehandlungsflotte 7a bzw. 7b durch eine
Quetsche 9a und 9b zu führen. Vorzugsweise wird dann in der ersten Quetsche 9a
stärker als in der zweiten Quetsche 9b entwässert, damit möglichst wenig Vorbe
handlungsflotte 7a des ersten Trogs 1a in die Flotte 7b des zweiten Trogs 1b getra
gen wird. Zwischen die beiden Foulards 1a und 1b kann ein Luftgang 13, z. B. mit
größenordnungsmäßig 20 bis 40 Sekunden Verweilzeit, eingeschaltet werden, um
die Vorbehandlungsflotte des ersten Trogs 1a einwirken zu lassen, bevor die Ware
5 in den zweiten Trog 1b läuft.
Wie in Fig. 1 im Prinzip dargestellt, kann es zum Durchführen des erfindungsgemä
ßen Verfahrens günstig sein, die Kammer 12 des Lufttrockners 2 mit einem steuer
baren Absaugkanal 14 sowie mit steuerbaren Dampfinjektoren 15 auszustatten, und
in der Kammer ein auf die Steuermittel von Absaugkanal 14 (für das Abluftvolumen)
und Dampfinjektoren 15 geschaltetes Klimameßgerät 16 anzuordnen. Auf diese
Weise läßt sich ein jeweils vorgegebener Mindest-Dampfgehalt der feucht-heißen
Umluft einregeln.
In Fig. 3 wird das Prinzip einer erfindungsgemäßen Kombination von Vorbehand
lungs- und Färbeanlage erläutert. Eine in Transportrichtung 21 bewegte bahnförmi
ge Celluloseware 22 wird durch ein als Foulard 23 symbolisiertes Vorbehandlungs
mittel-Auftragsgerät mit nachfolgender Quetsche 24 geleitet. Dieses Gerät kann wie
der erfindungsgemäße Vorbehandlungs-Teil, z. B. wie in Fig. 1 oder 2, aber auch in
herkömmlicher Weise ausgebildet werden und dann aus einer oder mehreren Stu
fen zum Aufbringen des jeweiligen Vorbehandlungsmittels 25 auf die Ware 22 be
stehen. Zum Entschlichten, Abkochen und/oder Bleichen werden Vorbehandlungs
mittel eingesetzt, die Alkali, insbesondere in Form von Natriumhydroxid oder der
gleichen Alkaliverbindung, enthalten. Ein Alkalizusatz ist für das physikalisch
chemische Wirksystem der Vorbehandlung in der Regel erforderlich. Die in der be
schriebenen Weise im Foulard 23 beladene Ware 22 gelangt in eine irgendwie ein-
oder mehrstufig ausgebildete, bevorzugt aber in eine erfindungsgemäße Vorbe
handlungsanlage 26.
Die in der Anlage 26 oder dergleichen Anlage vorbehandelte Ware 22 wird in ein
Farbauftragsgerät geführt, das in der Zeichnung als Foulard 27 mit Färbeflotte 28
und nachgeschalteter Quetsche 29 symbolisiert ist. Die Färbeflotte 28 soll im erfin
dungsgemäßen Färbe-Teil der Verfahren Reaktivfarbstoff (und gegebenenfalls
Netzmittel) enthalten. Neues Alkali ist dagegen nicht erforderlich. Das für die Reak
tion in der nachgeschalteten Farbfixieranlage 30 erforderliche Alkali (eventuell ein
schließlich sonstiger chemischer Hilfsmittel) soll die Ware 22 bereits als (herkömm
lich auszuwaschenden) Reaktionsrest aus der Vorbehandlungsanlage 26 mitbrin
gen. Reste von Per-Verbindungen sollen jedoch in der Ware nicht mehr vorhanden
sein.
Wenn also die Ware 22 den zweiten Foulard 27 über die Quetsche 29 in Richtung
Farbfixieranlage 30 verläßt, ist sie außer mit den von der Vorbehandlung verbliebe
nen bzw. dabei entstandenen Substanzen auch mit der Reaktivfarbflotte (dosiert)
beladen. Die Farbfixierung erfolgt demgemäß unter Einsatz des bereits vorher (bei
der Vorbehandlung) eingesetzten Alkalis usw.
An die Farbfixierung kann sich eine Waschanlage 31 - z. B. die Waschanlage 3 von
Fig. 1 - anschließen. Dort werden gegebenenfalls alle Substanzen ausgewaschen,
die bei der weiteren Ausrüstung der Ware 22 stören würden. Hierzu gehören insbe
sondere die gelösten oder umgewandelten Schlichtemittel, freigesetzter Schmutz,
der überschüssige Farbstoff und die nicht gebrauchten oder umgewandelten Hilfs
mittel. Die in der Waschanlage 31 gereinigte Ware 22 kann schließlich durch einen
Trockner 32 laufen und dann einer weiteren Bearbeitung zugeführt bzw. gelagert
werden.
Claims (10)
1. Verfahren zum Vorbehandeln, nämlich zum Entschlichten und Abkochen sowie
gegebenenfalls Bleichen, bahnförmiger Celluloseware (5), bei dem eine Be
handlungsflotte (7) mit einem Per-Verbindungen, wie Wasserstoffperoxid, ent
haltenden Vorbehandlungsmittel auf die Celluloseware (5) aufgebracht und in
der Ware im Sinne der Vorbehandlung zur Wirkung gebracht wird, dadurch
gekennzeichnet, daß die Celluloseware (5) annähernd gleichgerichtet mit
der Zerfallsgeschwindigkeit der eingesetzten Per-Verbindungen getrocknet und
demgemäß die Konzentration der Per-Verbindungen in der auf der Cellulosewa
re jeweils noch vorhandenen Behandlungsflotte annähernd konstant bleibt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Cellulo
seware (5) mit Umwälzluft beblasen und dabei kontinuierlich weiterbewegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Um
wälzluft eine zur Aufrechterhaltung einer im Sinne des Vorbehandlungsprozes
ses reaktionsbereiten Warenfeuchte noch ausreichende Luftfeuchte eingestellt
wird.
4. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß dem Behandlungsmittel ein Stabilisator oder Destabili
sator zur Verbesserung des Gleichlaufs von Trocknungs- und Zerfallsgeschwin
digkeit zugesetzt wird.
5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Celluloseware (5) durch kontinuierliches Trocknen in
einem Lufttrockner (2), insbesondere in einer Hotflue, zur Aufrechterhaltung ei
ner im Sinne der Vorbehandlung reaktionsbereiten Restfeuchte bei größenord
nungsmäßig 30 Vol.-% Dampfgehalt so lange getrocknet wird, bis die in der Ware
enthaltenen Mengen an Per-Verbindungen verbraucht bzw. zerfallen sind.
6. Verfahren zum Aufbringen der Behandlungsmittel beim Reaktivfärben und Farb
fixieren von Celluloseware (22), bei dem die Ware vor dem in einem Umluft-Troc
kner (32) kontinuierlich erfolgenden Farbfixieren vorbehandelt wird, insbe
sondere im Anschluß an ein Vorbehandlungsverfahren nach mindestens einem
der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Vor
behandlung (26) kommende Ware (22) ungewaschen mit Reaktivfarbstoffflotte
(28) getränkt und der Farbstoff dann fixiert wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Vor
behandlung verwendeten Substanzen im Sinne eines nochmaligen chemischen
Einsatzes beim Farbfixieren auswählt werden.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die für
die Vorbehandlung zugeführten chemischen Substanzen, insbesondere Alkali-Ver
bindungen, welche am Ende des Vorbehandlungsprozesses noch aktiv, das
heißt unneutralisiert, in der Celluloseware vorhanden sind, für den Reaktionsme
chanismus beim Farbfixieren verwendet werden.
9. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die bei der Vorbehandlung von der Ware (22) abgelösten
Substanzen und überschüssige Behandlungsmittel beim Reaktivfarbfixieren an
der Ware verbleiben - und insoweit beim Farbfixieren nicht verbraucht - erst am
Ende des Farbfixierprozesses ausgewaschen werden.
10. Vorrichtung zum Durchführen der Verfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche mit einem Vorbehandlungs-Teil nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Vorbehandlungs-Teil einen Lufttrock
ner (2) mit einer Kammer (12) mit steuerbarem Absaugkanal (14) sowie steuer
baren Dampfinjektoren (15) aufweist und daß in der Kammer (12) ein auf die
Steuermittel von Absaugkanal (14) und Dampfinjektoren (15) geschaltetes Kli
mameßgerät (16) zum Einregeln eines Dampfgehalts in der Umwälzluft der
Kammer (12) vorgesehen ist, derart, daß die Trocknung der behandelten Ware
(5) annähernd gleichläuft mit dem Verbrauch bzw. Zerfall von auf der Ware be
findlichen Per-Verbindungen.
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