DE19941773A1 - Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts - Google Patents
Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden ObjektsInfo
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Abstract
Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts, z. B. eines Bootes oder eines schwimmenden Seezeichens, besteht aus einer Boje, einer Trosse und einem Block oder einer ähnlichen Einrichtung, die unterhalb der Wasseroberfläche befestigt ist. Das erste Ende der Trosse ist am Objekt, während das zweite Ende an der Boje angebracht ist. Dadurch ist die Trosse, die am Objekt angebunden ist, stets angespannt; das Objekt ruckt bei Schwellen nicht so stark als bei einem herkömmlichen Anker. Das Schwojen des festgemachten Objekts kann sehr gering gemacht werden. Die Vorrichtung eignet sich, wenn der Wasserstand erheblich schwankt, z. B. wegen Ebbe und Flut.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Festmachen schwimmender Objekten,
z. B. eines kleinen Schiffes, eines Boots, eines schwimmenden Seezeichen und
desgleichen, kann aber auch auf anderen technischen Gebieten eingesetzt
werden. Besonders gut eignet sich die Vorrichtung, wenn der Wasserstand
erheblich schwankt, z. B. in einem Tidengewässer.
US Patent Nr. 5265553 zeigt eine Vorrichtung zum Festmachen eines Boots,
die ihrer Bauweise nach der vorgeschlagenen Vorrichtung ähnelt. Die bekannte
Vorrichtung besteht aus vier Pfählen, vier Trossen, vier Blocken oder Rollen und
vier Lasten. Je ein Block ist an jedem Pfahl oberhalb der Wasseroberfläche
angebracht, über jeder Rolle wird je eine Trosse gelegt. Jede Trosse weist zwei
Enden auf. Das erste Ende jeder Trosse ist am Boot befestigt, während am
zweiten Ende je eine von vier Lasten aufgehängt ist. Die bekannte Vorrichtung
eignet sich, wenn der Wasserstand erheblich schwankt, z. B. wegen Ebbe und
Flut. Statt Blocken könnten auch Ösen oder eine andere Einrichtung, auf welcher
die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, verwendet werden.
Die bekannte Vorrichtung hat einige Nachteile.
Um eine derartige Vorrichtung aufzubauen, muß man die Pfähle in Meeresboden
einschlagen; dafür braucht man entsprechende Maschinen, die nicht jedem zur
Verfügung stehen können. Steiniger Meeresboden erschwert noch mehr die
Arbeit. Deswegen ist der Aufbau mit großem Aufwand verbunden. Außerdem, es
ist nicht zweckmäßig, die bekannte Vorrichtung zum Festmachen einer Boje, z. B.
eines schwimmenden Seezeichens, zu verwenden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfache Vorrichtung zum
Festmachen eines schwimmenden Objekts zu schaffen, die eignet sich, wenn der
Wasserstand erheblich schwankt.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Im Ergebnis erhält man eine Vorrichtung, die folgende Vorteile aufweist:
- 1. Der Aufbau ist einfacher, als bei der bekannten Vorrichtung, weil es nicht mehr nötig ist, die Pfähle in Meeresboden einzuschlagen.
- 2. Die Vorrichtung, mit einem schweren Gegenstand beschwert, kann praktisch an jeder beliebigen Steile auf dem Boden eines Gewässers plaziert werden. Die Vorrichtung kann auch an schon vorhandenen Unterwassergegenständen (Steine, versunkene Schiffe, Mauern usw.) befestigt werden. Dies kann den Aufbau noch mehr vereinfachen.
- 3. Die Vorrichtung weist oberhalb der Wasseroberfläche keine feste Bestandteile (z. B. Pfähle) auf, die bei einem Sturm das festgemachte Objekt oder ein anderes Boot beschädigen können.
- 4. Die Trosse, die am Objekt angebunden ist, ist stets angespannt; das Objekt ruckt bei Schwellen nicht so stark, als bei einem herkömmlichen Anker.
- 5. Das Schwojen des festgemachten Objekts kann sehr gering gemacht werden.
Starker Wind oder Strömung können zwar das Objekt von seinem Anfangsposition etwas abtreiben, doch wenn der Wind bzw. die Strömung nachläßt, nimmt das Objekt seine Anfangsposition wieder ein. Dies ist wichtig, wenn das Objekt als Orientierungspunkt verwendet wird. - 6. Die Vorrichtung weist eine Boje auf, die attraktiv aussehen kann. Auf der Boje kann eine Werbung oder andere Informationen untergebracht werden. Die Boje kann auch als Badeinsel oder Steg verwendet werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden
im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 Die Grundvariante der Vorrichtung.
Fig. 2 Befestigung der Vorrichtung an einer Unterwassermauer.
Fig. 3 Befestigung der Vorrichtung an einem Unterwasserrohr mittels eines Hakens.
Fig. 4 Eine alternative Einrichtung, die statt eines Blocks verwendet werden kann.
Fig. 5 Eine Boje mit einer Einrichtung zum Halterung des ersten Endes der Trosse,
wenn kein Objekt festgemacht ist.
Fig. 6 Einsatz mehrerer Bojen, die hintereinander an der Trosse angebunden sind.
Fig. 7 Festmachen eines Boots mittels zweier gleichen Vorrichtungen.
Fig. 8 Einsatz zweier Blocken, um einen hinreichenden Abstand zwischen dem Boot
und der Boje zu sichern.
Fig. 9 Eine Einrichtung, deren einzelne Teilen, auf welchen die Trosse liegt und
durch welche sie laufen kann, sich um jeweilige senkrechte Achsen drehen können.
Fig. 10 Eine drehbare Boje, die Trosse ist nicht angespannt.
Fig. 11 Eine drehbare Boje, die Trosse ist angespannt.
Fig. 12 Eine Boje mit der Skala, welche die Anspannung der Trosse anzeigt.
Fig. 1 zeigt die Grundvariante der Vorrichtung.
Am schwimmenden Objekt 1 (welches im weiterem Text meist als Boot bezeichnet
wird) ist das erste Ende 2a der Trosse 2 befestigt, während das zweite Ende 2b
der Trosse an der Boje 3 befestigt ist. (Statt einer Trosse kann auch eine Kette,
ein Seil u. ä. verwendet werden). Die Trosse 2 läuft durch den Block 4, der aus
Stahl gefertigt ist und aus einem Gehäuse 4a und einer Rolle 4b besteht. Die
Rolle kann sich um die waagerechte Achse 5 drehen. Am Gehäuse 4a ist eine
Stange 6 aus Stahl angeschweißt, die am unteren Ende eine Verdickung 7
aufweist. An der Last 8, welche als ein Ankerstein dient und aus Beton gefertigt
ist, ist ein Aufsatz 9 aus Stahl angebracht. Der Aufsatz 9 hat eine Öffnung 10.
Eine Platte 11 aus Stahl, die unter dem Aufsatz 9 liegt, ist auch an der Last 8
angebracht. Der Aufsatz 9 hat solche eine Form, daß zwischen ihm und der
Oberfläche der Platte 11 in der Nähe der Öffnung 10 eine Spalte 12 existiert.
Der Durchmesser der Öffnung 10 muß so groß sein, daß sich die Stange 6 leicht
drehen kann, aber kleiner, als der Durchmesser der Verdickung 7; dadurch wird
der Block 4 in der vorgegebenen Tiefe bleibt. Die Platte 11 dient dazu, die
Oberfläche des Ankersteines 8 vor Abreibung zu schützen.
Die Last 8 liegt auf dem Boden 13 eines Gewässers. Der Block 4 befindet sich
unterhalb der Wasseroberfläche 14; die Boje 3 schwebt auch unterhalb der
Wasseroberfläche 14, deswegen ist die Trosse 2 stets angespannt. Der
Ankerstein 8 ist mit Stahlstangen 15 versehen, die Halt und Stabilität der
Vorrichtung erhöhen.
Die Vorrichtung funktioniert wie folgt. Während einer Flut, wenn der Wasserstand
steigt, steigt auch das Boot 1, die Boje 3 sinkt, wobei die Spannung der Trosse 2
bleibt gleich. Auch bei den hohen Wellen sind die Stößen praktisch
ausgeschlossen, wenn die Boje eine Stromlinienform hat und ihre Bewegung der
Bewegung des Boots entspricht.
Wenn sich die Wind- bzw. Strömungsrichtung ändert, schwojt das Boot. In diesem
Falle druckt die Trosse 2 gegen die Seilscheibe 4b und das Gehäuse 4a und übt
dadurch auf den Block ein Drehmoment aus. Der Block 4 samt der Stange 6 dreht
sich dadurch um die senkrechte Achse. Solche Bauweise verringert die Gefahr,
daß sich die beide Trossenenden 2a und 2b verflechten. Das Gehäuse 4a
verhindert das Herausrutschen der Trosse 2 aus der Seilscheibe 4b.
Wind oder Strömung können das Boot von der Anfangsposition etwas abtreiben;
läßt der Wind nach, so kommt das Boot in die Anfangsposition wieder zurück.
Es ist zweckmäßig, die Last 8 aus massivem Beton nur dann anzufertigen, wenn
die Vorrichtung stationär ist. Sonst kann die Last aus mehreren Teilen bestehen.
Die einzelnen Teile können so leicht sein, daß man sie leichter handhaben kann,
als eine massive Last. Die einzelnen Teile der Last können miteinander
verbunden sein. Die Last kann man auch als eine Hülle oder ein anderes
Gegenstand ausführen, das man mit Sand, Kies, Steinen usw. beschweren kann.
Als ein solches Gegenstand kann, z. B. ein Kasten oder ein anderer Behälter
verwendet werden. Das Gegenstand kann auseinandernehmbar oder
zusammenklappbar sein, um bei Transport so wenig Platz wie möglich in
Anspruch zu nehmen. Man kann z. B. eine Hülle oder einen Sack aus einem festen
strapazierfähigen Kunststoff, z. B. Nylon, verwenden. Der Block kann am Sack z. B.
mittels Riemen befestigt werden.
Man muß nicht unbedingt eine spezielle Last anfertigen, um den Block unterhalb
der Wasseroberfläche befestigen zu können. Auch schon vorhandene
Unterwassergegenstände, z. B. Felsen, Steine, versunkene Schiffe, Mauern,
Meeresboden usw. können verwendet werden. An diesen Gegenständen kann die
Vorrichtung mittels Trossen, Haken u. ä. befestigt werden. Fig. 2 zeigt die
Vorrichtung, die an einer Unterwassermauer 16 mittels einer Wandkonsole 17
und einer Stahlplatte 18 befestigt ist.
Fig. 3 zeigt die Vorrichtung, die mittels eines Hakens 19 an einem
Unterwasserrohr 20 befestigt ist. Das Rohr ist ein Teil eines versunkenen Schiffes.
Der Haken 19 kann sich in der Öffnung 24 der Stahlplatte 21 drehen. An der
Stahlplatte ist der Block 4 mittels Stahlstangen 22 befestigt. Der Hacken hat eine
Verdickung 23, dadurch ist die Vorrichtung in der vorgegebenen Tiefe bleibt.
Als Einrichtung, durch welche die Trosse läuft, kann nicht nur ein Block, sondern
auch eine Rolle, eine Öse, ein System aus mehreren Ösen usw. verwendet
werden. Fig. 4 zeigt eine solche Einrichtung. In der Last 8 aus Beton sind zwei
Stahlösen 25 eingemauert. An der Ösen 25 ist eine Rinne 26 angebracht, durch
welche die Trosse 2 laufen kann. Diese Einrichtung ist zwar einfacher als ein
Block, doch die Abnutzung der Trosse ist dabei größer.
Um das Boot mittels der Vorrichtung festzumachen, muß man einen leichten
Zugang zum ersten Ende 2a der Trosse haben. Dies kann man erreichen, indem
man an der Boje 3 eine Einrichtung (z. B. eine Klampe) zum Befestigen des ersten
Ende 2a der Trosse unterbringt. An dieser Einrichtung soll das erste Ende der
Trosse befestigt werden, wenn kein Boot an der Vorrichtung festgemacht ist.
Denselben Zweck kann man erreichen, indem man an das erste Ende 2a der
Trosse einen Schwimmkörper anbringt. Der Rauminhalt des Schwimmkörpers
darf geringer als bei der Boje sein, doch er muß groß genug sein, um das erste
Ende 2a der Trosse flott zu halten.
Fig. 5 zeigt die Ausführung, die beiden obigen Varianten entspricht. An der Boje 3
ist eine Öse 27 angebracht, die einen Schlitz 28 aufweist. Am ersten Ende 2a der
Trosse ist einen Schwimmkörper 29 angebracht, deren Größe die Breite der Öse
27 übersteigt. Wenn man bei Ablegen das erste Ende 2a der Trosse vom Boot
abbindet, steckt man das erste Ende der Trosse durch den Schlitz 28 der Öse
durch. In der Öse 27 kann sich die Trosse frei bewegen; der Schwimmkörper 29
läßt jedoch das Ende weder sinken, noch aus der Öse 27 ausgleiten.
Die vorliegende Vorrichtung eignet sich gut zum Festmachen eines Objekts, das
als Orientierungspunkt dienen soll. Das Schwojen solches Objekts soll so gering
wie möglich sein. In diesem Fall ist es zweckmäßig, statt einer Boje mehrere Bojen
einzusetzen, die hintereinander an die Trosse angebracht sind. Diese Ausführung
ist in Fig. 6 gezeigt. Am ersten Ende 2a der Trosse ist das Objekt 1, z. B. ein
schwimmendes Seezeichen mit einem Wimpel, angebracht; am zweiten Ende 2b
sind mehrere Bojen 3 hintereinander angebracht. Einige der Bojen schwimmen
auf der Wasseroberfläche 14, die weitere sind in Wasser versunken, dadurch ist
die Trosse angespannt. Treibt der Wind das Objekt 1 von seiner Anfangsposition
ab, so versenken noch einige der schwimmenden Bojen. Dadurch nimmt die
Spannung der Trosse zu und damit hört das abtreiben auf. Läßt der Wind nach,
kommt das Objekt von selbst an seine Anfangsposition wieder zurück.
Man kann gleichzeitig zwei oder mehrere Vorrichtungen einsetzen, um das Boot
zuverlässig festzumachen. Fig. 7 zeigt ein solches System, das aus zwei auf Fig.
1 dargestellten Vorrichtungen besteht.
Bei den obigen Ausführungen schwebt die Boje unterhalb der Wasseroberfläche.
Dies ist zweckmäßig, wenn der Wasserspiegel bedeutend schwanken kann. In
diesem Fall darf die Boje nicht einen beliebigen Rauminhalt haben. Einerseits, darf
die Trossenspannung keine Gefahr für das Boot verursachen. Dies kann z. B.
geschehen, falls die Verdrängung des Boots ungefähr gleich oder weniger als der
Rauminhalt der Boje ist; in diesem Fall kann das Boot kentern. Anderseits, muß
der Rauminhalt der Boje groß genug sein, damit die Trosse das Boot festhalten
kann. Wenn der Durchmesser des Blocks verhältnismäßig klein ist, kann es zu
Zusammenstoßen des Boots und der Boje kommen. Um dies zu verhindern, soll
die Einrichtung, auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie läuft, einen
hinreichenden Abstand zwischen dem Boot und der Boje sichern. Als eine solche
Einrichtung kann man, z. B. zwei oder mehrere Blocke 4 verwenden. Fig. 8 zeigt
derartige Ausführung.
Bei einer starken Strömung ist es zweckmäßig, die Einrichtung, durch welche die
Trosse läuft, so anzuordnen, daß der Abstand zwischen den beiden
Trossenenden 2a und 2b maximal ist. Diese Ausführung ist in Fig. 9 gezeigt. (Die
Strömungsrichtung ist durch den Pfeil 30 bezeichnet). Dadurch sich die Gefahr
des Zusammenstoßes verringert. Die beiden Blocke 4 können sich dabei separat
um jeweilige senkrechte Achsen drehen.
Falls der Wasserstand praktisch gleich bleibt, wie z. B. an einem See, und die
Dünung nur gering ist, kann die Boje einen beliebig großen Rauminhalt haben und
stets auf der Wasseroberfläche schwimmend bleiben, ohne dabei das Boot in
Gefahr zu versetzen, ihn zu kentern. In diesem Fall kann die Boje mit einem Platz
für Bootsfahrgäste bzw. Badegäste versehen werden.
Eine weitere Ausführung ist in Fig. 10 und Fig. 11 gezeigt. Die Boje 3 stell, z. B.
eine zylindrische luftdichte Hülle 3a dar. Durch den Ballast 3b, der an der Hülle 3a
angebracht ist, stimmen der Gewichtsschwerpunkt 31 und der Formschwerpunkt
32 der Hülle nicht überein. Das zweite Ende 2b der Trosse ist an der Boje auf
solche Weise angebracht, daß bei Anspannen der Trosse sich die Boje dreht und
ihr Gewichtsschwerpunkt 31 steigt.
In Fig. 10 und 11 ist das zweite Ende 2b der Trosse an der Boje an Punkt 33
angebracht. Der Bogen, der durch Punkt 33 und den Ballast 3b begrenzt ist,
entspricht einem Zentralwinkel von etwa 90°.
Die Vorrichtung funktioniert wie folgt. Wenn die Trosse 2 lose ist, nimmt der
Gewichtsschwerpunkt 31 der Boje die niedrigste Position ein (Fig. 10). Wenn man
die Trosse anspannt, dreht sich die Boje 3 um (etwas dabei in Wasser sinkend);
der Ballast 3b und der Gewichtsschwerpunkt 31 der Boje steigen (Fig. 11).
Nachdem der Gewichtsschwerpunkt 3b der Boje die oberste Position einnimmt,
wird die Boje bei der zunehmenden Anspannung der Trosse 2 einfach in Wasser
sinken.
Die Boje 3 kann ein attraktives Aussehen haben. Wenn die Vorrichtung an der
Stelle befestigt ist, wo sich viele Leute befinden können (z. B. nähe am Ufer in
einem Badeort), kann auf der Boje Werbung oder andere Informationen
untergebracht werden. Fig. 12 zeigt als Beispiel die Boje, die mit einer Skala
versehen ist. Die Skala zeigt die Anspannung der Trosse an, kann aber auch
Wasserstandsveränderung anzeigen.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts, die eine Trosse und eine
Einrichtung, auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, aufweist, wobei
das erste Ende der Trosse am Objekt angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung, auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, auf solche Weise
befestigt ist, daß die Trosse durch die Einrichtung wenigstens teilweise unterhalb der
Wasseroberfläche läuft, und die Vorrichtung weist mindestens eine Boje auf, die am zweiten
Ende der Trosse angebracht ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Einrichtung, auf
welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, weist mindestens eine Rolle auf.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Einrichtung,
auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, an einer Last befestigt ist, die
sich wenigstens teilweise unterhalb der Wasseroberfläche befindet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Last aus
mehreren Teilen besteht.
5. Vorrichtung nach Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Last stellt
ein Gegenstand dar, das man mit Sand, Kies, Steinen u. ä. beschweren kann.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Gegenstand
zusammenklappbar oder auseinandernehmbar ist.
7. Vorrichtung nach Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Einrichtung
auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, sich um eine senkrechte
Achse drehen kann.
8. Vorrichtung nach Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß einige einzelnen Teilen
der besagte Einrichtung, auf welchen die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, sich
um jeweilige senkrechte Achsen drehen können.
9. Vorrichtung nach Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Boje mit einer
Einrichtung zum Befestigen des ersten Endes der Trosse versehen ist.
10. Vorrichtung nach Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß am zweiten Ende der
Trosse mehrere Bojen hintereinander angebracht sind.
11. Vorrichtung nach Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß am ersten Ende der
Trosse mindestens ein Schwimmkörper angebracht ist.
12. Vorrichtung nach Ansprüche 1-9 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Gewichtsschwerpunkt und der Formschwerpunkt der Boje stimmen nicht überein und das
erste Ende der Trosse an der Boje auf solche Weise angebracht ist, daß bei Anspannen der
Trosse sich die Boje dreht und ihr Gewichtsschwerpunkt steigt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Boje mit einer Skala versehen ist, welche die Anspannung der Trosse oder/und
Wasserstandsveränderung anzeigt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999141773 DE19941773A1 (de) | 1999-09-02 | 1999-09-02 | Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999141773 DE19941773A1 (de) | 1999-09-02 | 1999-09-02 | Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19941773A1 true DE19941773A1 (de) | 2001-03-08 |
Family
ID=7920520
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999141773 Withdrawn DE19941773A1 (de) | 1999-09-02 | 1999-09-02 | Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19941773A1 (de) |
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- 1999-09-02 DE DE1999141773 patent/DE19941773A1/de not_active Withdrawn
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