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DE19941773A1 - Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts - Google Patents

Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts

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DE19941773A1
DE19941773A1 DE1999141773 DE19941773A DE19941773A1 DE 19941773 A1 DE19941773 A1 DE 19941773A1 DE 1999141773 DE1999141773 DE 1999141773 DE 19941773 A DE19941773 A DE 19941773A DE 19941773 A1 DE19941773 A1 DE 19941773A1
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DE
Germany
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hawser
buoy
attached
block
load
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DE1999141773
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English (en)
Inventor
Leonid Levitan
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts, z. B. eines Bootes oder eines schwimmenden Seezeichens, besteht aus einer Boje, einer Trosse und einem Block oder einer ähnlichen Einrichtung, die unterhalb der Wasseroberfläche befestigt ist. Das erste Ende der Trosse ist am Objekt, während das zweite Ende an der Boje angebracht ist. Dadurch ist die Trosse, die am Objekt angebunden ist, stets angespannt; das Objekt ruckt bei Schwellen nicht so stark als bei einem herkömmlichen Anker. Das Schwojen des festgemachten Objekts kann sehr gering gemacht werden. Die Vorrichtung eignet sich, wenn der Wasserstand erheblich schwankt, z. B. wegen Ebbe und Flut.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Festmachen schwimmender Objekten, z. B. eines kleinen Schiffes, eines Boots, eines schwimmenden Seezeichen und desgleichen, kann aber auch auf anderen technischen Gebieten eingesetzt werden. Besonders gut eignet sich die Vorrichtung, wenn der Wasserstand erheblich schwankt, z. B. in einem Tidengewässer.
US Patent Nr. 5265553 zeigt eine Vorrichtung zum Festmachen eines Boots, die ihrer Bauweise nach der vorgeschlagenen Vorrichtung ähnelt. Die bekannte Vorrichtung besteht aus vier Pfählen, vier Trossen, vier Blocken oder Rollen und vier Lasten. Je ein Block ist an jedem Pfahl oberhalb der Wasseroberfläche angebracht, über jeder Rolle wird je eine Trosse gelegt. Jede Trosse weist zwei Enden auf. Das erste Ende jeder Trosse ist am Boot befestigt, während am zweiten Ende je eine von vier Lasten aufgehängt ist. Die bekannte Vorrichtung eignet sich, wenn der Wasserstand erheblich schwankt, z. B. wegen Ebbe und Flut. Statt Blocken könnten auch Ösen oder eine andere Einrichtung, auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, verwendet werden.
Die bekannte Vorrichtung hat einige Nachteile.
Um eine derartige Vorrichtung aufzubauen, muß man die Pfähle in Meeresboden einschlagen; dafür braucht man entsprechende Maschinen, die nicht jedem zur Verfügung stehen können. Steiniger Meeresboden erschwert noch mehr die Arbeit. Deswegen ist der Aufbau mit großem Aufwand verbunden. Außerdem, es ist nicht zweckmäßig, die bekannte Vorrichtung zum Festmachen einer Boje, z. B. eines schwimmenden Seezeichens, zu verwenden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfache Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts zu schaffen, die eignet sich, wenn der Wasserstand erheblich schwankt.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Im Ergebnis erhält man eine Vorrichtung, die folgende Vorteile aufweist:
  • 1. Der Aufbau ist einfacher, als bei der bekannten Vorrichtung, weil es nicht mehr nötig ist, die Pfähle in Meeresboden einzuschlagen.
  • 2. Die Vorrichtung, mit einem schweren Gegenstand beschwert, kann praktisch an jeder beliebigen Steile auf dem Boden eines Gewässers plaziert werden. Die Vorrichtung kann auch an schon vorhandenen Unterwassergegenständen (Steine, versunkene Schiffe, Mauern usw.) befestigt werden. Dies kann den Aufbau noch mehr vereinfachen.
  • 3. Die Vorrichtung weist oberhalb der Wasseroberfläche keine feste Bestandteile (z. B. Pfähle) auf, die bei einem Sturm das festgemachte Objekt oder ein anderes Boot beschädigen können.
  • 4. Die Trosse, die am Objekt angebunden ist, ist stets angespannt; das Objekt ruckt bei Schwellen nicht so stark, als bei einem herkömmlichen Anker.
  • 5. Das Schwojen des festgemachten Objekts kann sehr gering gemacht werden.
    Starker Wind oder Strömung können zwar das Objekt von seinem Anfangsposition etwas abtreiben, doch wenn der Wind bzw. die Strömung nachläßt, nimmt das Objekt seine Anfangsposition wieder ein. Dies ist wichtig, wenn das Objekt als Orientierungspunkt verwendet wird.
  • 6. Die Vorrichtung weist eine Boje auf, die attraktiv aussehen kann. Auf der Boje kann eine Werbung oder andere Informationen untergebracht werden. Die Boje kann auch als Badeinsel oder Steg verwendet werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 Die Grundvariante der Vorrichtung.
Fig. 2 Befestigung der Vorrichtung an einer Unterwassermauer.
Fig. 3 Befestigung der Vorrichtung an einem Unterwasserrohr mittels eines Hakens.
Fig. 4 Eine alternative Einrichtung, die statt eines Blocks verwendet werden kann.
Fig. 5 Eine Boje mit einer Einrichtung zum Halterung des ersten Endes der Trosse, wenn kein Objekt festgemacht ist.
Fig. 6 Einsatz mehrerer Bojen, die hintereinander an der Trosse angebunden sind.
Fig. 7 Festmachen eines Boots mittels zweier gleichen Vorrichtungen.
Fig. 8 Einsatz zweier Blocken, um einen hinreichenden Abstand zwischen dem Boot und der Boje zu sichern.
Fig. 9 Eine Einrichtung, deren einzelne Teilen, auf welchen die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, sich um jeweilige senkrechte Achsen drehen können.
Fig. 10 Eine drehbare Boje, die Trosse ist nicht angespannt.
Fig. 11 Eine drehbare Boje, die Trosse ist angespannt.
Fig. 12 Eine Boje mit der Skala, welche die Anspannung der Trosse anzeigt.
Fig. 1 zeigt die Grundvariante der Vorrichtung.
Am schwimmenden Objekt 1 (welches im weiterem Text meist als Boot bezeichnet wird) ist das erste Ende 2a der Trosse 2 befestigt, während das zweite Ende 2b der Trosse an der Boje 3 befestigt ist. (Statt einer Trosse kann auch eine Kette, ein Seil u. ä. verwendet werden). Die Trosse 2 läuft durch den Block 4, der aus Stahl gefertigt ist und aus einem Gehäuse 4a und einer Rolle 4b besteht. Die Rolle kann sich um die waagerechte Achse 5 drehen. Am Gehäuse 4a ist eine Stange 6 aus Stahl angeschweißt, die am unteren Ende eine Verdickung 7 aufweist. An der Last 8, welche als ein Ankerstein dient und aus Beton gefertigt ist, ist ein Aufsatz 9 aus Stahl angebracht. Der Aufsatz 9 hat eine Öffnung 10. Eine Platte 11 aus Stahl, die unter dem Aufsatz 9 liegt, ist auch an der Last 8 angebracht. Der Aufsatz 9 hat solche eine Form, daß zwischen ihm und der Oberfläche der Platte 11 in der Nähe der Öffnung 10 eine Spalte 12 existiert. Der Durchmesser der Öffnung 10 muß so groß sein, daß sich die Stange 6 leicht drehen kann, aber kleiner, als der Durchmesser der Verdickung 7; dadurch wird der Block 4 in der vorgegebenen Tiefe bleibt. Die Platte 11 dient dazu, die Oberfläche des Ankersteines 8 vor Abreibung zu schützen.
Die Last 8 liegt auf dem Boden 13 eines Gewässers. Der Block 4 befindet sich unterhalb der Wasseroberfläche 14; die Boje 3 schwebt auch unterhalb der Wasseroberfläche 14, deswegen ist die Trosse 2 stets angespannt. Der Ankerstein 8 ist mit Stahlstangen 15 versehen, die Halt und Stabilität der Vorrichtung erhöhen.
Die Vorrichtung funktioniert wie folgt. Während einer Flut, wenn der Wasserstand steigt, steigt auch das Boot 1, die Boje 3 sinkt, wobei die Spannung der Trosse 2 bleibt gleich. Auch bei den hohen Wellen sind die Stößen praktisch ausgeschlossen, wenn die Boje eine Stromlinienform hat und ihre Bewegung der Bewegung des Boots entspricht.
Wenn sich die Wind- bzw. Strömungsrichtung ändert, schwojt das Boot. In diesem Falle druckt die Trosse 2 gegen die Seilscheibe 4b und das Gehäuse 4a und übt dadurch auf den Block ein Drehmoment aus. Der Block 4 samt der Stange 6 dreht sich dadurch um die senkrechte Achse. Solche Bauweise verringert die Gefahr, daß sich die beide Trossenenden 2a und 2b verflechten. Das Gehäuse 4a verhindert das Herausrutschen der Trosse 2 aus der Seilscheibe 4b.
Wind oder Strömung können das Boot von der Anfangsposition etwas abtreiben; läßt der Wind nach, so kommt das Boot in die Anfangsposition wieder zurück.
Es ist zweckmäßig, die Last 8 aus massivem Beton nur dann anzufertigen, wenn die Vorrichtung stationär ist. Sonst kann die Last aus mehreren Teilen bestehen. Die einzelnen Teile können so leicht sein, daß man sie leichter handhaben kann, als eine massive Last. Die einzelnen Teile der Last können miteinander verbunden sein. Die Last kann man auch als eine Hülle oder ein anderes Gegenstand ausführen, das man mit Sand, Kies, Steinen usw. beschweren kann. Als ein solches Gegenstand kann, z. B. ein Kasten oder ein anderer Behälter verwendet werden. Das Gegenstand kann auseinandernehmbar oder zusammenklappbar sein, um bei Transport so wenig Platz wie möglich in Anspruch zu nehmen. Man kann z. B. eine Hülle oder einen Sack aus einem festen strapazierfähigen Kunststoff, z. B. Nylon, verwenden. Der Block kann am Sack z. B. mittels Riemen befestigt werden.
Man muß nicht unbedingt eine spezielle Last anfertigen, um den Block unterhalb der Wasseroberfläche befestigen zu können. Auch schon vorhandene Unterwassergegenstände, z. B. Felsen, Steine, versunkene Schiffe, Mauern, Meeresboden usw. können verwendet werden. An diesen Gegenständen kann die Vorrichtung mittels Trossen, Haken u. ä. befestigt werden. Fig. 2 zeigt die Vorrichtung, die an einer Unterwassermauer 16 mittels einer Wandkonsole 17 und einer Stahlplatte 18 befestigt ist.
Fig. 3 zeigt die Vorrichtung, die mittels eines Hakens 19 an einem Unterwasserrohr 20 befestigt ist. Das Rohr ist ein Teil eines versunkenen Schiffes. Der Haken 19 kann sich in der Öffnung 24 der Stahlplatte 21 drehen. An der Stahlplatte ist der Block 4 mittels Stahlstangen 22 befestigt. Der Hacken hat eine Verdickung 23, dadurch ist die Vorrichtung in der vorgegebenen Tiefe bleibt. Als Einrichtung, durch welche die Trosse läuft, kann nicht nur ein Block, sondern auch eine Rolle, eine Öse, ein System aus mehreren Ösen usw. verwendet werden. Fig. 4 zeigt eine solche Einrichtung. In der Last 8 aus Beton sind zwei Stahlösen 25 eingemauert. An der Ösen 25 ist eine Rinne 26 angebracht, durch welche die Trosse 2 laufen kann. Diese Einrichtung ist zwar einfacher als ein Block, doch die Abnutzung der Trosse ist dabei größer.
Um das Boot mittels der Vorrichtung festzumachen, muß man einen leichten Zugang zum ersten Ende 2a der Trosse haben. Dies kann man erreichen, indem man an der Boje 3 eine Einrichtung (z. B. eine Klampe) zum Befestigen des ersten Ende 2a der Trosse unterbringt. An dieser Einrichtung soll das erste Ende der Trosse befestigt werden, wenn kein Boot an der Vorrichtung festgemacht ist.
Denselben Zweck kann man erreichen, indem man an das erste Ende 2a der Trosse einen Schwimmkörper anbringt. Der Rauminhalt des Schwimmkörpers darf geringer als bei der Boje sein, doch er muß groß genug sein, um das erste Ende 2a der Trosse flott zu halten.
Fig. 5 zeigt die Ausführung, die beiden obigen Varianten entspricht. An der Boje 3 ist eine Öse 27 angebracht, die einen Schlitz 28 aufweist. Am ersten Ende 2a der Trosse ist einen Schwimmkörper 29 angebracht, deren Größe die Breite der Öse 27 übersteigt. Wenn man bei Ablegen das erste Ende 2a der Trosse vom Boot abbindet, steckt man das erste Ende der Trosse durch den Schlitz 28 der Öse durch. In der Öse 27 kann sich die Trosse frei bewegen; der Schwimmkörper 29 läßt jedoch das Ende weder sinken, noch aus der Öse 27 ausgleiten.
Die vorliegende Vorrichtung eignet sich gut zum Festmachen eines Objekts, das als Orientierungspunkt dienen soll. Das Schwojen solches Objekts soll so gering wie möglich sein. In diesem Fall ist es zweckmäßig, statt einer Boje mehrere Bojen einzusetzen, die hintereinander an die Trosse angebracht sind. Diese Ausführung ist in Fig. 6 gezeigt. Am ersten Ende 2a der Trosse ist das Objekt 1, z. B. ein schwimmendes Seezeichen mit einem Wimpel, angebracht; am zweiten Ende 2b sind mehrere Bojen 3 hintereinander angebracht. Einige der Bojen schwimmen auf der Wasseroberfläche 14, die weitere sind in Wasser versunken, dadurch ist die Trosse angespannt. Treibt der Wind das Objekt 1 von seiner Anfangsposition ab, so versenken noch einige der schwimmenden Bojen. Dadurch nimmt die Spannung der Trosse zu und damit hört das abtreiben auf. Läßt der Wind nach, kommt das Objekt von selbst an seine Anfangsposition wieder zurück.
Man kann gleichzeitig zwei oder mehrere Vorrichtungen einsetzen, um das Boot zuverlässig festzumachen. Fig. 7 zeigt ein solches System, das aus zwei auf Fig. 1 dargestellten Vorrichtungen besteht.
Bei den obigen Ausführungen schwebt die Boje unterhalb der Wasseroberfläche. Dies ist zweckmäßig, wenn der Wasserspiegel bedeutend schwanken kann. In diesem Fall darf die Boje nicht einen beliebigen Rauminhalt haben. Einerseits, darf die Trossenspannung keine Gefahr für das Boot verursachen. Dies kann z. B. geschehen, falls die Verdrängung des Boots ungefähr gleich oder weniger als der Rauminhalt der Boje ist; in diesem Fall kann das Boot kentern. Anderseits, muß der Rauminhalt der Boje groß genug sein, damit die Trosse das Boot festhalten kann. Wenn der Durchmesser des Blocks verhältnismäßig klein ist, kann es zu Zusammenstoßen des Boots und der Boje kommen. Um dies zu verhindern, soll die Einrichtung, auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie läuft, einen hinreichenden Abstand zwischen dem Boot und der Boje sichern. Als eine solche Einrichtung kann man, z. B. zwei oder mehrere Blocke 4 verwenden. Fig. 8 zeigt derartige Ausführung.
Bei einer starken Strömung ist es zweckmäßig, die Einrichtung, durch welche die Trosse läuft, so anzuordnen, daß der Abstand zwischen den beiden Trossenenden 2a und 2b maximal ist. Diese Ausführung ist in Fig. 9 gezeigt. (Die Strömungsrichtung ist durch den Pfeil 30 bezeichnet). Dadurch sich die Gefahr des Zusammenstoßes verringert. Die beiden Blocke 4 können sich dabei separat um jeweilige senkrechte Achsen drehen.
Falls der Wasserstand praktisch gleich bleibt, wie z. B. an einem See, und die Dünung nur gering ist, kann die Boje einen beliebig großen Rauminhalt haben und stets auf der Wasseroberfläche schwimmend bleiben, ohne dabei das Boot in Gefahr zu versetzen, ihn zu kentern. In diesem Fall kann die Boje mit einem Platz für Bootsfahrgäste bzw. Badegäste versehen werden.
Eine weitere Ausführung ist in Fig. 10 und Fig. 11 gezeigt. Die Boje 3 stell, z. B. eine zylindrische luftdichte Hülle 3a dar. Durch den Ballast 3b, der an der Hülle 3a angebracht ist, stimmen der Gewichtsschwerpunkt 31 und der Formschwerpunkt 32 der Hülle nicht überein. Das zweite Ende 2b der Trosse ist an der Boje auf solche Weise angebracht, daß bei Anspannen der Trosse sich die Boje dreht und ihr Gewichtsschwerpunkt 31 steigt.
In Fig. 10 und 11 ist das zweite Ende 2b der Trosse an der Boje an Punkt 33 angebracht. Der Bogen, der durch Punkt 33 und den Ballast 3b begrenzt ist, entspricht einem Zentralwinkel von etwa 90°.
Die Vorrichtung funktioniert wie folgt. Wenn die Trosse 2 lose ist, nimmt der Gewichtsschwerpunkt 31 der Boje die niedrigste Position ein (Fig. 10). Wenn man die Trosse anspannt, dreht sich die Boje 3 um (etwas dabei in Wasser sinkend); der Ballast 3b und der Gewichtsschwerpunkt 31 der Boje steigen (Fig. 11). Nachdem der Gewichtsschwerpunkt 3b der Boje die oberste Position einnimmt, wird die Boje bei der zunehmenden Anspannung der Trosse 2 einfach in Wasser sinken.
Die Boje 3 kann ein attraktives Aussehen haben. Wenn die Vorrichtung an der Stelle befestigt ist, wo sich viele Leute befinden können (z. B. nähe am Ufer in einem Badeort), kann auf der Boje Werbung oder andere Informationen untergebracht werden. Fig. 12 zeigt als Beispiel die Boje, die mit einer Skala versehen ist. Die Skala zeigt die Anspannung der Trosse an, kann aber auch Wasserstandsveränderung anzeigen.

Claims (13)

1. Vorrichtung zum Festmachen eines schwimmenden Objekts, die eine Trosse und eine Einrichtung, auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, aufweist, wobei das erste Ende der Trosse am Objekt angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung, auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, auf solche Weise befestigt ist, daß die Trosse durch die Einrichtung wenigstens teilweise unterhalb der Wasseroberfläche läuft, und die Vorrichtung weist mindestens eine Boje auf, die am zweiten Ende der Trosse angebracht ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Einrichtung, auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, weist mindestens eine Rolle auf.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Einrichtung, auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, an einer Last befestigt ist, die sich wenigstens teilweise unterhalb der Wasseroberfläche befindet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Last aus mehreren Teilen besteht.
5. Vorrichtung nach Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Last stellt ein Gegenstand dar, das man mit Sand, Kies, Steinen u. ä. beschweren kann.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Gegenstand zusammenklappbar oder auseinandernehmbar ist.
7. Vorrichtung nach Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Einrichtung auf welcher die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, sich um eine senkrechte Achse drehen kann.
8. Vorrichtung nach Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß einige einzelnen Teilen der besagte Einrichtung, auf welchen die Trosse liegt und durch welche sie laufen kann, sich um jeweilige senkrechte Achsen drehen können.
9. Vorrichtung nach Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Boje mit einer Einrichtung zum Befestigen des ersten Endes der Trosse versehen ist.
10. Vorrichtung nach Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß am zweiten Ende der Trosse mehrere Bojen hintereinander angebracht sind.
11. Vorrichtung nach Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß am ersten Ende der Trosse mindestens ein Schwimmkörper angebracht ist.
12. Vorrichtung nach Ansprüche 1-9 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewichtsschwerpunkt und der Formschwerpunkt der Boje stimmen nicht überein und das erste Ende der Trosse an der Boje auf solche Weise angebracht ist, daß bei Anspannen der Trosse sich die Boje dreht und ihr Gewichtsschwerpunkt steigt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Boje mit einer Skala versehen ist, welche die Anspannung der Trosse oder/und Wasserstandsveränderung anzeigt.
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