DE19939229A1 - Kühlelement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kühlelement (1a) für Schacht- und Schmelzöfen sowie für eine Elektrodenfassung einer eine Elektrode haltenden Tragvorrichtung für einen Elektroschmelzofen. Im Inneren des Kühlelements (1a) verlaufen in einer Kühlplatte (3a) aus Kupfer oder einer Kupferlegierung Kühlmittelkanäle (6a), die zur Bildung eines durchgehenden Kanalstrangs (9a) mit einem Kühlmittelzulauf (10a) und einem Kühlmittelablauf (11a) versehen sind. Eine Abdeckplatte (5a) aus Stahl oder einer Stahllegierung ist durch Einwirkung von Druck unlösbar mit der Kühlplatte (3a) verbunden. Zusätzlich kann eine Halteplatte (20) aus Stahl oder einer Stahllegierung mit der Abdeckplatte (5a) verschweißt sein und die Kühlmittelkanäle (6a) abdecken.
Description
Die Erfindung betrifft ein Kühlelement für Schacht- und Schmelzöfen sowie ein Kühl
element für einen Elektroschmelzofen als integrierter Bestandteil einer Elektroden
fassung einer eine Elektrode haltenden Tragvorrichtung.
Schacht- und Schmelzöfen sind zur thermischen Isolation mit einer austauschbaren
inneren metallischen Verkleidung versehen, an der isolierende Stoffe wie z. B. Scha
motte befestigt sein können. Die innerhalb von Schacht- und Schmelzöfen herr
schenden Temperaturen sind allerdings so hoch, daß eine zusätzliche Kühlung der
Verkleidung erforderlich ist, um ein Erweichen der Kühlelemente zu verhindern.
Es zählt zum Stand der Technik, Kühlrohre in gußeiserne, plattenartige Kühlelemente
einzugießen. Hiermit ist der Nachteil verbunden, daß eine die Kühlrohre umgebende
Oxidschicht oder ein Luftspalt den Wärmeübergang auf das Kühlmittel erschweren
kann. Zudem besitzen gußeiserne Kühlelemente eine relativ geringe Wärmeleitfähig
keit.
Wesentlich bessere Wärmeleitfähigkeiten als Grauguß besitzen Kupfer und Kupfer
legierungen. In diesem Zusammenhang offenbart die DE 29 07 511 C2 ein Kühl
element für Schachtöfen, das aus Kupfer oder einer niedrig legierten Kupferlegierung
besteht und aus einem geschmiedeten oder gewalzten Kupferblock gefertigt ist. Bei
dieser Bauart befinden sich durch mechanisches Tiefbohren erzeugte Kühlmittelka
näle im Innern des Kühlelements. Die in das Kühlelement eingebrachten Sackboh
rungen werden durch Einlöten oder Einschweißen von Gewindestopfen abgedichtet.
Auf der Rückseite des Kühlelements befinden sich Zulaufbohrungen zu den Kühl
mittelkanälen, in die für die Kühlmittelzufuhr bzw. Kühlmittelabfuhr erforderliche Stut
zen geschweißt bzw. gelötet sind.
Insbesondere Kühlelemente für elektrische Schmelzöfen weisen verschiedenartige
Ausnehmungen auf, durch die Zusatzbrenner oder Lanzen oberhalb der Schmelze in
die Schmelzöfen eingeführt werden können. Die Kühlmittelkanäle müssen folglich an
diesen Öffnungen vorbei geleitet werden, was einen zusätzlichen Fertigungsaufwand
mit sich bringt. Jede Abweichung eines Kühlmittelkanals von einer Geraden kann nur
mit diversen Querbohrungen oder auch Fräsungen erreicht werden, die dann
ihrerseits durch Stopfen oder Deckel verschlossen werden müssen. Der Her
stellungsaufwand solcher Kühlelemente ist daher hoch.
Die gleiche Problematik ergibt sich bei Kontaktbacken für Elektroschmelzöfen, bei
denen große Strommengen den Elektroden zugeführt werden müssen. Da die Elek
troden gleichzeitig hohen Temperaturen ausgesetzt sind, müssen die die Elektroden
halternden Kontaktbacken ebenfalls gekühlt werden.
Es zählt ferner bei einem Kühlelement zum Stand der Technik, Kühlmittelkanäle
durch mechanisches Abtragen von Material in eine Kühlplatte einzubringen und den
so gebildeten Kanalstrang mit einer Abdeckplatte abzudecken. Hierzu muß die Ab
deckplatte an der Kühlplatte dicht festgelegt werden. Ein Verschweißen von Kühl
platten und Abdeckplatten aus Kupfer oder Kupferlegierungen zu einem Kühlelement
ist aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit der Materialien schwierig und erfordert
entsprechende Fachleute, die insbesondere bei Reparaturen vor Ort nur in den sel
tensten Fällen zur Verfügung stehen.
Ein weiterer Nachteil ist, daß auch alle Befestigungselemente sowie der Kühlmittel
zulauf und der Kühlmittelablauf aus Kupfer oder einer Kupferlegierung bestehen und
ebenfalls in derselben komplizierten Art und Weise an dem Kühlelement festgelegt
werden müssen. Selbst wenn diese Kühlelemente aus Stahl bestehen, so ist das
Verschweißen von Kupfer mit Stahl technisch schwierig, so daß ggf. auftretende Un
dichtigkeiten in einer Schweißnaht nur von Fachleuten behoben werden können.
Der Erfindung liegt ausgehend vom Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, ein
Kühlelement für Schacht- und Schmelzöfen sowie für einen Elektroschmelzofen als
integrierter Bestandteil einer Elektrodenfassung fertigungstechnisch zu verbessern.
Die Erfindung löst die Aufgabe durch die in den kennzeichnenden Teilen der An
sprüche 1 bzw. 2 angegebenen Merkmale.
Das erfindungsgemäße Kühlelement für Schacht- und Schmelzöfen umfaßt eine
Kühlplatte aus Kupfer oder einer Kupferverbindung und eine stoffschlüssig mit der
Kühlplatte verbundene Abdeckplatte, wobei in der Kühlplatte Kühlmittelkanäle zur
Bildung eines durchgehenden Kanalstrangs mit mindestens einem Kühlmittelzulauf
und wenigstens einem Kühlmittelablauf angeordnet sind. Die Abdeckplatte besteht
hierbei aus Stahl oder einer Stahllegierung und ist durch Einwirken von Druck unlös
bar mit der Kühlplatte verbunden.
Die Kühlelemente in Form sogenannter Kontaktbacken können auch integrierte Be
standteile einer Elektrodenfassung einer eine Elektrode haltenden Tragvorrichtung
sein (Anspruch 2). Die die Elektrode kontaktierenden Kühlplatten der Kontaktbacken
aus Kupfer oder einer Kupferlegierung sind hierbei ebenfalls stoffschlüssig durch
Einwirkung von Druck mit Abdeckplatten aus Stahl oder einer Stahllegierung ver
bunden.
Bei der Einwirkung von Druck, dem sogenannten Plattieren, wird eine Abdeckplatte
mit einer Kühlplatte teils auf mechanischem, teils auf metallurgischem Weg verbun
den. Die Weiterbearbeitung kann dann ohne Gefahr der Trennung erfolgen.
Zum Plattieren bietet sich insbesondere das Sprengplattieren an (Anspruch 3). Die
Abdeckplatte wird hierbei auf die Kühlplatte gelegt und mit einem Sprengstoff über
zogen. Dieser wird so gezündet, daß sich eine über die Oberfläche fortschreitende
Detonationsfront ausbildet, die die Abdeckplatte in Richtung auf die Kühlplatte hoch
beschleunigt. Durch das Plattieren mit einer aus Stahl bestehenden Abdeckplatte
wird auf der Rückseite der Kühlplatte ein erheblich höherer und flächigerer Werkstoff
verbund als beim Verschweißen erreicht. Undichtigkeiten während des Betriebs des
Kühlelements sind nahezu ausgeschlossen.
Besonders vorteilhaft bei der Erfindung ist, daß der Verlauf der Kühlmittelkanäle be
liebig gestaltet werden kann, insbesondere wenn die Kühlmittelkanäle, wie nach An
spruch 4 vorgesehen, durch mechanisches Abtragen von Material in die Kühlplatte
eingebracht sind. Aufwendige Tiefbohrungen und Einfräsungen, die mit Stopfen ver
schlossen werden müssen, entfallen hierdurch.
Nach Anspruch 4 ist es ferner möglich, daß die Kühlmittelkanäle auch in die Ab
deckplatte eingebracht sind. Dies kann mit einem geeigneten Werkzeug in einem
Arbeitsgang erfolgen. Die Kühlmittelkanäle werden dann nicht von der Abdeckplatte,
sondern von einer auf der der Kühlplatte abgewandten Seite der Abdeckplatte an
geordneten und mit der Abdeckplatte stoffschlüssig verbundenen Halteplatte ver
schlossen (Anspruch 5). Die stoffschlüssige Verbindung kann durch Löten aber auch
durch Schweißen realisiert sein (Anspruch 6).
Nach den Merkmalen des Anspruchs 7 besteht die Halteplatte ebenso wie die Ab
deckplatte aus Stahl oder einer Stahllegierung. Bei dieser Konfiguration ist eine be
sonders einfache stoffschlüssige Verbindung möglich, da die Stahl-Stahl-Ver
schweißung gut beherrschbar ist. Weiterhin wird die Gesamtfestigkeit des
Kühlelements durch die stählerne Halteplatte sowie die Abdeckplatte erhöht, wo
durch insbesondere beim Einsatz in Lichtbogenöfen mit stark schwankender
thermischer Belastung durch Kriechen bedingte Verzugserscheinungen des
Kühlelements minimiert werden können.
Ein weiterer Vorteil der Stahl-Stahl-Verschweißungen ist, daß das die Schweißstelle
umgebende Material nicht sehr stark erhitzt wird und es erfindungsgemäß möglich
ist, Dichtungselemente zwischen die Abdeckplatte und die Halteplatte einzugliedern.
Dies ist allerdings nur dann zweckmäßig, wenn die Kühlmittelkanäle sowohl die Kühl
platte als auch die Abdeckplatte durchsetzen und schließlich von der Halteplatte
abgedeckt sind. Die Abdeckplatte hat hierbei nur die Funktion eines Trägermaterials,
das die stoffschlüssige Verbindung mit der Halteplatte erleichtert. Alle Stahl-Stahl-
Verschweißungen sind auch besonders einfach vor Ort von dem zur Verfügung ste
henden Personal reparierbar.
In der Weiterbildung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 9 umfassen der Kühl
mittelzulauf und der Kühlmittelablauf Rohrstutzen aus Stahl oder einer Stahllegie
rung. Rohrstutzen aus diesem Material sind besonders einfach mit der Abdeckplatte
oder der Halteplatte zu verbinden.
Nach Anspruch 10 ist vorgesehen, die Rohrstutzen mit der Abdeckplatte oder der
Halteplatte zu verschweißen bzw. zu verschrauben (Anspruch 11). Sowohl die
Schraub- als auch die Schweißverbindungen sind besonders einfach herstellbar und
können wegen ihrer Ausführung in Stahl hohe Kräfte aufnehmen.
Durch eine stählerne Abdeckplatte oder Halteplatte können auch die Aufhängungen
zur Fixierung des Kühlelements im Schacht- oder Schmelzofen aus Stahl ausgeführt
sein, wodurch eine stabile Befestigung möglich ist.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen schematisch darge
stellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht auf eine Kühlplatte eines Kühlelements gemäß dem
Schnitt I-I der Fig. 2;
Fig. 2 einen Schnitt durch ein Kühlelement mit einer Kühlplatte gemäß der
Fig. 1 entlang der Linie II-II;
Fig. 3 eine Ansicht auf die Rückseite eines Kühlelements gemäß einer
weiteren Ausführungsform;
Fig. 4 einen Schnitt durch das Kühlelement gemäß Fig. 3 entlang der Li
nie IV-IV;
Fig. 5 einen Schnitt durch ein Kühlelement gemäß einer dritten Ausfüh
rungsform entlang der Linie V-V der Fig. 6;
Fig. 6 einen Schnitt durch die Darstellung der Fig. 5 entlang der Linie
VI-VI;
Fig. 7 in der Vergrößerung den Ausschnitt Z der Fig. 6 und
Fig. 8 eine vereinfachte Darstellung einer eine Elektrode haltenden Trag
vorrichtung mit Kühlelementen, teilweise im Schnitt.
Die Fig. 1 und, 2 zeigen ein Kühlelement 1, das austauschbarer Bestandteil eines
nicht näher dargestellen Schacht- oder Schmelzofens ist. Aufgrund der leicht
trichterförmigen Gestaltung eines Schacht- oder Schmelzofens besitzt das Kühlele
ment 1 eine in Richtung auf sein unteres Ende 2 hin schmaler werdende Kontur. Das
Kühlelement 1 besteht im Prinzip aus zwei metallischen Platten: Einer dem Inneren
des Schacht- und Schmelzofens zugewandten Kühlplatte 3 aus Kupfer oder einer
Kupferlegierung und einer auf ihrer Rückseite 4 stoffschlüssig mit der Kühlplatte 1
verbundenen Abdeckplatte 5 aus Stahl oder einer Stahllegierung.
In die Rückseite 4 der Kühlplatte 3 sind durch mechanische Bearbeitung mäander
förmig konfigurierte Kühlmittelkanäle 6, 7 eingebracht.
Da die Rückseite 4 der Kühlplatte 3 vollständig von der Abdeckplatte 5 bedeckt ist,
begrenzt diese durchgehende Kanalstränge 8, 9 in dem Kühlelement 1.
Zur Speisung mit Kühlmittel und zu dessen Abführung besitzt jeder Kanalstrang 8, 9
an seinen Enden einen Kühlmittelzulauf 10 und einen Kühlmittelablauf 11. Hierzu
sind an der der Kühlplatte 3 abgewandten Rückseite 12 der Abdeckplatte 5 Rohrstut
zen 13, 14 aus Stahl oder einer Stahllegierung schweißtechnisch befestigt. Die
Rohrstutzen 13, 14 können aber auch schraubtechnisch mit dem Kühlelement 1 ver
bunden sein. Ferner sind auf der Rückseite 12 der Abdeckplatte 5 im mittleren und
unteren Höhenbereich Befestigungselemente 15 plaziert.
Auf der dem Inneren des Schacht- oder Schmelzofens zugewandten Seite 16 der
Kühlplatte 3 sind sich horizontal erstreckende, parallel zueinander verlaufende Nuten
17 mit schwalbenschwanzförmigem Querschnitt angeordnet. In den Nuten 17 kann
feuerfestes Material (vgl. Fig. 6) befestigt werden. Darüber hinaus finden Schlacke
spritzer in den Nuten 17 sicheren Halt, wodurch das Kühlelement 1 eine zusätzliche
Isolierung erfährt.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine weitere Ausführungsform eines Kühlelements 1a. Im
Gegensatz zu dem in Fig. 1 dargestellten Kühlelement 1 besitzt das Kühlelement 1a
eine rechteckige Ausnehmung 18 an einer Längsseite 19. Die Ausnehmung 18 dient
zur Einführung von Lanzen oder Zusatzbrennern in das Innere eines Schacht- oder
Schmelzofens.
Wie bei der ersten Ausführungsform verlaufen auch bei dieser Variante Kühlmittelka
näle 6a, 7a mäanderförmig in der Rückseite 4a der Kühlplatte 3a und bilden Kanal
stränge 8a, 9a aus. Im Bereich der Ausnehmung 18 weicht der Verlauf des Kühl
mittelstrangs 9a von dem Verlauf des ansonsten spiegelbildlich konfigurierten Kühl
mittelstrangs 8a ab.
Ein weiterer Unterschied zur ersten Ausführungsform ist, daß auf der Rückseite 12a
der Abdeckplatte 5a eine Halteplatte 20 aus Stahl oder einer Stahllegierung angeord
net ist, die umfangsseitig mit der Abdeckplatte 5a verschweißt ist. Die Kühlmit
telkanäle 6a, 7a durchsetzen hierbei auch die Abdeckplatte 5a und werden von der
Halteplatte 20 rückseitig verschlossen. Als zusätzliche Sicherungen sind im Abstand
zu der Schweißnaht 21 Dichtungselemente 22 zwischen der Abdeckplatte 5a und der
Halteplatte 20 angeordnet.
Der Kühlmittelzulauf 10a bzw. Kühlmittelablauf 11a sind wiederum durch Rohrstutzen
13a, 14a realisiert, die an der Rückseite 23 der Halteplatte 20 befestigt sind.
Im Rahmen der Ausführungsform der Fig. 5 bis 7 besitzt ein Kühlelement 1b
lediglich einen einzigen durchgehenden Kühlmittelstrang 25, wobei der Kühlmittel
zulauf 10b und der Kühlmittelablauf 11b im mittleren Bereich des Kühlelements 1b
angeordnet sind. Bei dieser Ausführungsform ist der Kanalstrang 25 strömungs
technisch besonders günstig gestaltet, da gerade Längenabschnitte 24, 26, 27 über
kreisbogenförmige Abschnitte 28 miteinander in Verbindung stehen.
Das Kühlelement 1b umfaßt wiederum eine auf die Kühlplatte 3b plattierte Abdeck
platte 5b, die beide von dem Kühlmittelstrang 25 durchzogen sind. Eine Halteplatte
20b verschließt den Kühlmittelstrang 25 rückwärtig und ist wiederum mit Rohrstutzen
13b, 14b für den Kühlmittelzulauf 10b bzw. Kühlmittelablauf 11b versehen. Im mittle
ren und unteren Höhenbereich der Halteplatte 20b sind auf ihrer Rückseite 23b ha
kenförmige Befestigungselemente 15b angeschweißt, über die das Kühlelement 1b
an der Wandung eines Schacht- oder Schmelzofens festgelegt werden kann.
Fig. 7 zeigt in der Vergrößerung die Einzelheit Z der Fig. 6. Die auf die Kühlplatte
3b plattierte Abdeckplatte 5b ist über eine Schweißnaht 21b randseitig mit der Halte
platte 20b verschweißt. In einer Nute 29 in der Rückseite 12b der Abdeckplatte 5b ist
ein die Halteplatte 20b kontaktierendes Dichtungselement 22 angeordnet.
Die Fig. 8 zeigt Kühlelemente 30 in Form sogenannter Kontaktbacken, die inte
grierte Bestandteile einer eine zylindrische Elektrode 31 haltenden Elektrodenfas
sung 32 sind. Die Elektrodenfassung 32 sowie die zugehörige Tragvorrichtung 33
sind hierbei nur schematisch angedeutet. Die Kühlelemente 30 sind zylindermantel
förmig konfiguriert und kontaktieren die Elektrode 31. Die Kühlelemente 30 sind von
Kühlmittelkanälen 34 durchzogen, die von einem Kühlmittelzulauf 35 und einem
Kühlmittelablauf 36 (unterbrochene Linienführung) gespeist werden. Die Kühlmit
telkanäle 34 sind in eine die Elektrode 31 kontaktierende Kühlplatte 37 eingebracht
und von einer Abdeckplatte 38 verschlossen.
Selbstverständlich ist auch bei dieser Ausführungsform die Anordnung einer zusätzli
chen Halteplatte 40, wie bei den Ausführungen gemäß der Fig. 3 bis 7 vorge
schlagen, möglich. Ein von Kühlmittelkanälen 34 gebildeter Kanalstrang 39 durch
setzt dann auch die Abdeckplatte 38 und wird von der Halteplatte 40 verschlossen.
1
Kühlelement
1
a Kühlelement
1
b Kühlelement
2
unteres Ende von
1
3
Kühlplatte von
1
3
a Kühlplatte von
1
a
3
b Kühlplatte von
1
b
4
Rückseite von
1
4
a Rückseite von
1
a
5
Abdeckplatte von
1
5
a Abdeckplatte von
1
a
5
b Abdeckplatte von
1
b
6
Kühlmittelkanal
6
a Kühlmittelkanal von
1
a
7
Kühlmittelkanal
7
a Kühlmittelkanal von
1
a
8
Kanalstrang
8
a Kanalstrang
9
Kanalstrang
9
a Kanalstrang
10
Kühlmittelzulauf
10
a Kühlmittelzulauf von
1
a
10
b Kühlmittelzulauf von
1
b
11
Kühlmittelablauf
11
a Kühlmittelablauf von
1
a
11
b Kühlmittelablauf von
1
b
12
Rückseite von
5
12
a Rückseite von
5
a
12
b Rückseite von
5
b
13
Rohrstutzen von
10
13
a Rohrstutzen von
10
a
13
b Rohrstutzen von
10
b
14
Rohrstutzen von
11
14
a Rohrstutzen von
11
a
14
b Rohrstutzen von
11
b
15
Befestigungselement von
1
15
b Befestigungselement von
1
b
16
Seite von
3
17
Nuten
18
Ausnehmung
19
Längsseite von
1
a
20
Halteplatte von
1
a
20
b Halteplatte von
1
b
21
Schweißnaht von
1
b
21
b Schweißnaht
22
Dichtungselement
23
Rückseite von
20
23
b Rückseite von
20
b
24
Längenabschnitt von
25
25
Kanalstrang von
1
b
26
Längenabschnitt von
25
27
Längenabschnitt von
25
28
bogenförmige Abschnitte von
25
29
Nut
30
Kühlelement
31
Elektrode
32
Elektrodenfassung
33
Tragvorrichtung
34
Kühlmittelkanal
35
Kühlmittelzulauf von
30
36
Kühlmittelablauf von
30
37
Kühlplatte von
30
38
Abdeckplatte von
30
39
Kanalstrang von
30
40
Halteplatte von
30
Claims (11)
1. Kühlelement für Schacht- und Schmelzöfen, welches eine Kühlplatte (3, 3a, 3b)
aus Kupfer oder einer Kupferlegierung und eine stoffschlüssig mit der Kühlplatte
(3, 3a, 3b) verbundene Abdeckplatte (5, 5a, 5b) umfaßt, wobei Kühlmittelkanäle
(6, 7; 6a, 7a; 24) zur Bildung eines durchgehenden Kanalstrangs (8, 9; 8a, 9a;
25) mit mindestens einem Kühlmittelzulauf (10, 10a, 10b) und wenigstens ei
nem Kühlmittelablauf (11, 11a, 11b) in der Kühlplatte (3, 3a, 3b) angeordnet
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (5, 5a, 5b) aus Stahl
oder einer Stahllegierung besteht und durch Einwirkung von Druck unlösbar mit
der Kühlplatte (3, 3a, 3b) verbunden ist.
2. Kühlelement für einen Elektroschmelzofen als integrierter Bestandteil einer
Elektrodenfassung (32) einer eine Elektrode (31) haltenden Tragvorrichtung
(33), welche eine die Elektrode (31) kontaktierende Kühlplatte (37) aus Kupfer
oder einer Kupferlegierung und eine stoffschlüssig mit der Kühlplatte (37) ver
bundene Abdeckplatte (38) umfaßt, wobei Kühlmittelkanäle (34) zur Bildung
eines durchgehenden Kanalstrangs (39) mit mindestens einem Kühlmittelzulauf
(35) und wenigstens einem Kühlmittelablauf (36) in der Kühlplatte (37) an
geordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (38) aus Stahl
oder einer Stahllegierung besteht und durch Einwirken von Druck unlösbar mit
der Kühlplatte (37) verbunden ist.
3. Kühlelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ab
deckplatte (5, 5a, 5b; 38) durch Sprengplattieren mit der Kühlplatte (3, 3a, 3b;
37) verbunden ist.
4. Kühlelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlmittelkanäle (6, 7; 6a, 7a; 24; 34) durch mechanisches Abtragen
von Material in die Kühlplatte (3, 3a, 3b; 37) und/oder die Abdeckplatte (5, 5a,
5b; 38) eingebracht sind.
5. Kühlelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der der Kühlplatte (3a, 3b, 37) abgewandten Seite (12a, 12b) der Ab
deckplatte (5a, 5b, 38) eine Halteplatte (20, 20b, 40) angeordnet ist, die mit der
Abdeckplatte (5a, 5b, 37) stoffschlüssig verbunden ist.
6. Kühlelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteplatte
(20, 20b, 40) mit der Abdeckplatte (5a, 5b, 38) verschweißt ist.
7. Kühlelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hal
teplatte (20, 20b, 40) aus Stahl oder einer Stahllegierung besteht.
8. Kühlelement nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen die Halteplatte (20, 20b, 40) und die Abdeckplatte (5a, 5b, 38)
Dichtungselemente (22) eingegliedert sind.
9. Kühlelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kühlmittelzulauf (10, 10a, 10b; 35) und der Kühlmittelablauf (11, 11a,
11b; 36) Rohrstutzen (13, 13a, 13b, 14, 14a, 14b) aus Stahl oder einer Stahlle
gierung umfasst.
10. Kühlelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrstutzen
(13, 13a, 13b, 14, 14a, 14b) mit der Abdeckplatte (5, 5a, 5b, 38) oder der Halte
platte (20, 20b, 40) verschweißt sind.
11. Kühlelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrstutzen
(13, 13a, 13b, 14, 14a, 14b) mit der Abdeckplatte (5, 5a, 5b, 38) und/oder der
Halteplatte (20, 20b, 40) verschraubt sind.
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