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DE19938184B4 - Plattenelement zur Verwendung als Fußbodenbelag oder Wandverkleidung - Google Patents

Plattenelement zur Verwendung als Fußbodenbelag oder Wandverkleidung Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Plattenelement (1), insbesondere zur Verwendung als Fußbodenbelag oder Wandverkleidung, mit mindestens einer Platte (2), mindestens einer die Platte (2) durchgreifenden Ausnehmung (3) und mindestens einem Elastomerelement (8), das die Rückseite der Platte (2) zumindest bereichsweise überdeckt und in die Ausnehmung (3), diese im wesentlichen ausfüllend, eingreift. Dadurch wird ein einfach zu verlegendes, die Übertragung von Körperschall reduzierendes Plattenelement erhalten, das zudem erweiterte ästetische Gestaltungsmöglichkeiten aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Plattenelement zur Verwendung als Fußbodenbelag oder als Wandverkleidung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Üblicherweise bestehen gattungsgemäße Plattenelemente, beispielsweise Bodenplatten, aus einem Trägerelement, auf das ein die ästhetische Gestaltung ausschließlich bestimmendes Verkleidungselement aufgebracht ist. Insbesondere wenn eine körperschallisolierende oder zumindest die Übertragung von Körperschall reduzierende Auflagerung auf einen Boden erfolgen soll, ist es bekannt, separate Elastomerlagerelemente zwischen dem Trägerelement und dem Boden anzuordnen. Nachteilig bei diesen bekannten Plattenelementen ist, daß diese aufgrund der separaten Elastomerlagerelemente einen vergleichsweise hohen Verlegeaufwand erfordern.
  • Aus der EP 0 468 148 A2 ist ein Herstellungsverfahren für Fußboden-Plattenelemente bekannt, bei dem ein Mehrkomponenten-Spritzguss- bzw. Pressverfahren dazu eingesetzt wird, in einem im Wesentlichen zweistufigen Prozess einen Zweikomponenten-Fußbodenbelag zu produzieren, der sich durch auf einer Trägerplatte angeordnete erhabene Noppen auszeichnet, wobei Trägerplatte und Noppen aus unterschiedlichen Polymermaterialien bestehen können.
  • Nachteilig an dem aus der EP 0 468 148 A2 bekannten Fußbodenbelag, wie auch an sämtlichen ähnlichen Fußbodenbelägen mit erhabenen Polymer- bzw. Elastomer-Noppen, ist jedoch insbesondere der beim häufigen Begehen des Fußbodenbelags entstehende unerwünschte Abrieb und damit die allmähliche Abtragung der Noppen in solchen häufig begangenen Bereichen. Zudem ist aus unterschiedlichen Gründen, beispielsweise wegen der geringeren Stolpergefahr, der besseren Reinigungsfähigkeit oder auch aus ästhetischen Gründen, häufig ein im Wesentlichen ebener Fußboden ohne überstehende Noppen erwünscht, wobei der Boden jedoch zudem auch rutschfest sein soll.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Plattenelement zu schaffen, das sowohl in höchstem Maße belastbar und abriebfest, dabei jedoch zugleich rutschfest ist, und das zudem höchsten gestalterischen Ansprüchen genügt.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Plattenelement nach der Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Das Plattenelement der Erfindung weist mindestens eine Platte, mindestens eine die Platte durchgreifenden Ausnehmung und mindestens ein Elastomerelement auf, das die Rückseite der Platte zumindest bereichsweise überdeckt und in die Ausnehmung, diese im wesentlichen ausfüllend, eingreift.
  • Platte im Sinn der vorliegenden Erfindung bedeutet zunächst einmal einen im wesentlichen formstabilen oder eigensteifen plattenförmigen Körper, wobei, ohne den Boden der Erfindung zu verlassen, dieser nicht notwendigerweise eine ebene Oberfläche aufweisen muß, sondern vielmehr durchaus Vorsprünge, Erhebungen oder dergleichen auf seiner Oberseite und/oder Rückseite aufweisen kann. Ebenso kann die Platte abgewinkelt oder abgekantet sein, wenn beispielsweise eine Verwendung als Belag einer Treppenstufe erfolgen soll.
  • Das Elastomerelement, das zunächst die Rückseite der Platte zumindest bereichsweise überdeckt, kann in an sich bekannter Weise als körperschallisolierendes Auflager des Plattenelementes auf einem Boden, beispielsweise einem Estrich, Verwendung finden, wobei ein unmittelbarer Kontakt zwischen der Platte und dem Boden vermieden werden kann. Aufgrund des das Elastomerelement mit der Platte verbindenden Eingriffs in die durchgehende, das heißt insbesondere zur im verlegten Zustand sichtbaren Ober- oder Außenseite hin offene Ausnehmung ist eine leichte Befestigung des Elastomerelementes an der Platte möglich, wodurch insbesondere eine separate Vormontage unter Baustellenbedingungen entfällt und ein einfaches Verlegen möglich ist. Zudem bleibt im Gegensatz zum Stand der Technik das Elastomerelement in den offenen Ausnehmungen auch nach dem Verlegen sichtbar und kann somit insbesondere für Zwecke der ästhetischen Gestaltung beispielsweise eines Fußbodens genutzt werden.
  • Nach einem ersten Ausführungsbeispiel durchgreift das Elastomerelement die Ausnehmung derart, daß der die Ausnehmung im wesentlichen ausfüllende Teil des Elastomerelementes zumindest geringfügig über die Oberseite der Platte noppenartig hervorragt. Dadurch kann beispielsweise eine rutschhemmende Gestaltung der Oberfläche des Plattenelementes erreicht werden.
  • Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel durchgreift das Elastomerelement die Ausnehmung derart, daß der die Ausnehmung im wesentlichen ausfüllende Teil des Elastomerelementes im wesentlichen bündig mit der Oberseite der Platte abschließt. Dadurch kann zum einen eine ästhetisch befriediegende im wesentlichen glatte Oberfläche erreicht werden und zum anderen wird vermieden, daß beim häufigen Begehen beispielsweise einer Bodenplatte, der in den Ausnehmungen befindliche Teil des Elastomerelementes einem unerwünschten Abrieb unterliegt. "Im wesentlichen bündig" soll dabei durchaus eine geringfügig konkav nach innen gewölbte Oberfläche des Elastomerelementes mit einschließen, wie sie sich beispielsweise nach dem Aushärten ergibt, wenn das Elastomer eingegossen wird, oder nach dem Ausvulkanisieren und Abkühlen einer eingebrachten Gummimischung.
  • Erfindungsgemäß reicht es zunächst aus, wenn der Bereich der Rückseite der Platte, der die Ausnehmung aufweist, vom Elastomer überdeckt wird. Dabei kann bei mehreren Ausnehmungen für jede Ausnehmung ein separates Elastomerelement vorgesehen sein. Alternativ sind jedoch auch Elastomerelemente möglich, die jeweils zwei oder mehr Ausnehmungen umfassen, oder Elastomerelemente, die mehrere Platten mit entsprechenden Ausnehmungen umfassen. Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung jedoch ist für jede Platte ein einziges Elastomerelement vorgesehen, das die Rückseite der Platte im wesentlichen vollflächig überdeckt. Dadurch ist eine vollflächige und besonders sichere isolierende Auflagerung beispielsweise auf einem Boden möglich.
  • Das Plattenelement der Erfindung kann, auch in Abhängigkeit von Größe und Gewicht der Platte und den jeweiligen Einbauanforderungen, in einfacher Weise durch bloßes Auflegen auf einem Boden verlegt werden. Vorzugsweise ist dabei zumindest die von der Platte wegweisende Seite des Elastomerelementes als im wesentlichen ebene Auflagerfläche ausgebildet. Wenn ein Verkleben der Plattenelemente erfolgen soll, kann diese Seite auch als Klebefläche ausgebildet sein. "Im wesentlichen eben" soll dabei jedoch auch Gestaltungen mit noppenartigen Vorsprüngen oder dergleichen auf der Auflagerfläche umfassen.
  • In grundsätzlich beliebiger Weise kann das Elastomerelement, abgesehen von den Ausnehmungen, ausschließlich an der Rückseite der Platte vorgesehen sein. Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel jedoch umgreift das Elastomerelement die Kantenbereiche der Platte zumindest abschnittsweise. Dadurch kann insbesondere vermieden werden, daß benachbarte Platten in unerwünschter Weise körperschallübertragend unmittelbar aneinander stoßen.
  • Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel umgreift das Elastomerelement die Kantenbereiche der Platte im wesentlichen geschlossen umlaufend. Dadurch kann eine sauber abgeschlossene Fuge zwischen jeweils benachbarten Plattenelementen und damit insbesondere ein geschlossener Bodenbelag erreicht werden.
  • Der die Kantenbereich der Platte umgreifende Bereich des Elastomerelementes kann in beliebiger Weise über die Oberseite bzw. die Plattenebene nach oben hervorragen und/oder die Plattenkante im Querschnitt hakenartig übergreifen. Vorzugsweise jedoch schließt der die Kantenbereiche der Platte umgreifende Bereich des Elastomerelementes im wesentlichen bündig mit der Oberfläche der Platte ab.
  • In grundsätzlich beliebiger Weise kann beispielsweise lediglich eine einzige durchgehende Ausnehmung in der Platte angeordnet sein. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel jedoch sind an bzw. in der Platte eine Vielzahl von durchgehenden Ausnehmungen angeordnet, die im wesentlichen regelmäßig über die gesamte Fläche der Platte verteilt sind. Dadurch läßt sich insbesondere ein ästhetisch befriedigender Eindruck beispielsweise bei der Verwendung als Bodenbelag erzielen. Dabei können sich die Ausnehmungen bis in den Randbereich der jeweiligen Platte erstrecken. Vorzugsweise jedoch sind die Randbereiche der Platte von Ausnehmungen freigehalten.
  • Die Gestalt der Ausnehmungen ist grundsätzlich beliebig. So können die Ausnehmungen beispielsweise piktogrammartig, pfeilartig oder derglei chen gestaltet sein, um beispielsweise bei Verwendung als Boden in öffentlichen Gebäuden zur Besucherinformation oder -lenkung dienen zu können. Ebenso können die Ausnehmungen buchstaben- oder logoartig gestaltet sein. Vorzugsweise jedoch weisen die Ausnehmungen in der Aufsicht auf das Plattenelement einen quadratischen, rechteckigen, polygonalen, runden oder elliptischen Querschnitt auf.
  • Die Art des verwendeten Elastomers hängt zunächst von den gewünschten Eigenschaften, beispielsweise Körperschallisolierung, mechanische Festigkeit etc. des jeweiligen Anwendungsfalls ab. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Elastomer ein gießbares und/oder vulkanisierbares Material, insbesondere ein im wesentlichen gummiähnliches Material oder Gummi. Dadurch ist eine leichte Herstellung des erfindungsgemäßen Plattenelementes in einer Gußform oder in einem Formnest durch Anvulkanisieren möglich.
  • Ferner kann durch die Art des verwendeten Elastomers der ästhetische Gesamteindruck des Plattenelementes entscheidend beeinflußt werden. So kann das Elastomer beispielsweise farbig eingefärbt werden. Nach einem Ausführungsbeispiel kann auch ein Elastomer gewählt werden, das zumindest teilweise lichtdurchlässig ist. Dadurch kann hinter oder unter dem Plattenelement beispielsweise eine Beleuchtung, insbesondere zur Besucherlenkung, Markierung eines Fluchtwegs oder dergleichen, angeordnet werden.
  • Auch das Material der Platte selbst ist grundsätzlich beliebig, solange die Platte zumindest formstabil ist. Das Material ist insbesondere neben dem gewünschten ästhetischen Eindruck vom jeweiligen Anwendungsfall (Boden, Wandverkleidung etc.) abhängig und kann von einem Fachmann in Abhängigkeit von den gewünschten Anforderungen gewählt werden. Vorzugsweise besteht die Platte aus Kunststoff, Holz, einem mineralischen Material, einem Verbundmaterial oder Metall, insbesondere Edelstahl.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand lediglich ein Ausführungsbeispiel zeigender Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
  • 1 in schematischer Darstellung in Ansicht von oben ein erfindungsgemäßes Plattenelement;
  • 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A durch das Plattenelement nach 1; und
  • 3 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt durch eine Ausnehmung des Plattenelementes nach den 1 und 2.
  • In 1 ist ein zur Verwendung als Fußbodenbelag vorgesehenes Plattenelement 1 in Ansicht von oben dargestellt. Das Plattenelement 1 weist eine Platte 2 auf, in der durchgehende Ausnehmungen 3 matrixartig angeordnet sind. Dabei sind die Ausnehmungen 3 im wesentlichen regelmäßig über die Platte 2 verteilt, wobei jedoch die Randbereiche 4, 5, 6 und 7 von Ausnehmungen freigehalten sind. Die Ausnehmungen 3 selbst weisen eine im wesentlichen quadratische Gestalt auf. Die Kantenlänge der Ausnehmungen beträgt dabei vorzugsweise 4 bis 10 mm. Die Platte besteht aus Edelstahl und weist eine Dicke von vorzugsweise 2 bis 6 mm auf.
  • Wie insbesondere aus der Darstellung nach 2 ersichtlich ist, weist das Plattenelement 1 ein Elastomerelement 8 auf, das die gesamte Rückseite der Platte 2 vollflächig abdeckt. Weiter greift das Elastomerelement 8 in sämtliche Ausnehmungen 3 ein und füllt diese im wesentlichen vollständig aus, wobei eine insgesamt im wesentlichen ebene geschlossene Plattenoberfläche entsteht.
  • Aus der Darstellung nach 3, die in vergrößerter Darstellung die Einzelheit X nach 2 zeigt, ist ersichtlich, daß die Oberfläche 9 des Elastomerelementes 8 im Bereich der Ausnehmungen 3 leicht konkav nach innen gewölbt ist. Diese Einwölbung erfolgt dabei durch das Ab kühlen des Elastomermaterials nach dem Vulkanisieren in einer entsprechenden Form.
  • Wie weiter in 3 durch die strichlierte Linie angedeutet ist, kann das Elastomerelement 8 im Bereich der Ausnehmungen 3 eine noppenartige Vorwölbung 10 aufweisen, beispielsweise wenn dadurch die Rutschfestigkeit des Plattenelementes verbessert werden soll.
  • Das Elastomerelement 8 umgreift die Kanten sämtlicher Seiten der Platte 2 als geschlossen umlaufender Steg 11, der mit der Oberseite der Platte 2 bündig abschließt. Dadurch ergibt sich insgesamt eine, abgesehen von der Oberseite, allseitige Einbettung der Platte 2 in das Elastomerelement 8.
  • Die Unterseite des Elastomerelementes 8 ist als ebene Auflagerfläche 12 ausgebildet, mit der das Plattenelement 1 auf einem nicht dargestellten Boden vollflächig zur Anlage bringbar und dort gegebenenfalls verklebbar ist.

Claims (13)

  1. Plattenelement (1) zur Verwendung als Fußbodenbelag oder als Wandverkleidung mit mindestens einer Platte (2) und mindestens einem, ggf. begehbaren, Elastomerelement (8), gekennzeichnet durch mindestens eine die Platte (2) durchgreifende Ausnehmung (3), wobei das mindestens eine Elastomerelement (8) die Rückseite der Platte (2) zumindest bereichsweise überdeckt und in die Ausnehmung (3), diese im Wesentlichen ausfüllend und im Wesentlichen bündig mit der Oberseite der Platte (2) abschließend, eingreift.
  2. Plattenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Elastomerelement (8) die Ausnehmung (3) derart durchgreift, daß der die Ausnehmung (3) im wesentlichen ausfüllende Teil des Elastomerelementes (8) zumindest geringfügig über die Oberseite der Platte (2) noppenartig hervorragt.
  3. Plattenelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Elastomerelement (8) die Rückseite der Platte (2) im wesentlichen vollflächig überdeckt.
  4. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die von der Platte (2) wegweisende Seite des Elastomerelementes (8) als im wesentlichen ebene Auflager- und/oder Klebefläche (12) ausgebildet ist.
  5. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Elastomerelement (8) die Kantenbereiche der Platte (2) zumindest abschnittsweise umgreift.
  6. Plattenelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Elastomerelement (8) die Kantenbereiche der Platte (2) im wesentlichen geschlossen umlaufend umgreift.
  7. Plattenelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der die Kantenbereiche der Platte (2) umgreifende Bereich (11) des Elastomerelementes (8) im wesentlichen bündig mit der Oberfläche der Platte (2) abschließt.
  8. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an bzw. in der Platte (2) eine Vielzahl von durchgehenden Ausnehmungen (3) angeordnet sind, die im wesentlichen regelmäßig über die gesamte Fläche der Platte (2) verteilt sind.
  9. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in den Randbereichen (4, 5, 6, 7) der Platte (2) keine Ausnehmungen (3) angeordnet sind.
  10. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (3) in der Aufsicht auf das Plattenelement (1) einen quadratischen, rechteckigen, polygonalen, runden oder elliptischen Querschnitt aufweisen.
  11. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Elastomer ein gießbares und/oder vulkanisierbares Material, insbesondere ein im wesentlichen gummiähnliches Material oder Gummi ist.
  12. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Elastomer zumindest teilweise lichtdurchlässig ist.
  13. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (2) aus Kunststoff, Holz, einem mineralischen Material, einem Verbundmaterial oder Metall, insbesondere Edelstahl, besteht.
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