DE19938839A1 - Verfahren zum Nachweis von Analyten in einer Meßprobe sowie Meßträger hierfür - Google Patents
Verfahren zum Nachweis von Analyten in einer Meßprobe sowie Meßträger hierfürInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zum Nachweis von Analyten in einer Meßprobe vorgeschlagen, bei dem auf einem scheibenförmigen Substrat (3) auf einer seiner Flachseiten analytspezifische Binder (15) in einer Vielzahl von Nachweisfeldern (5, 7) immobilisiert werden, sodann die Meßprobe in Kontakt mit den Nachweisfeldern (5, 7) gebracht wird und anschließend das Vorhandensein oder/und die Menge der nachzuweisenden Analyten (17) durch optische Auswertung der Nachweisfelder (5, 7) ermittelt wird. Erfindungsgemäß wird ein aus einem optisch transparenten Material gefertigtes Substrat (3) verwendet, wobei die Nachweisfelder (5, 7) längs mindestens einer Spirallinie (27) verteilt auf dem Substrat (3) angeordnet werden. Nach Inkontaktbringung der Meßprobe mit den Nachweisfeldern (5, 7) wird das Substrat (3) auf seiner die Nachweisfelder (5, 7) tragenden Flachseite flächig mit einer Reflexionsschicht (21) versehen. Alternativ ist statt der optischen Auslesung auch eine magnetische Auslesung des Substrats denkbar.
Description
Die Erfindung befaßt sich mit dem Nachweis von Analyten in einer
Meßprobe. Als Analyten kommen beispielsweise Proteine, Peptide,
Nukleinsäuren und deren Derivate sowie Moleküle, die an diesen binden
können, in Frage.
Als Meßprobe kommt jede Probe in Frage, von der vermutet wird, daß sie
mindestens einen Teil der gesuchten Analyten enthält. Es kann sich dabei
z. B. um eine Blutprobe, eine Serumprobe oder/und eine Urinprobe handeln,
oder allgemein um jede Lösung, die den gesuchten Analyten enthält.
Zum Nachweis von Analyten in einer Meßprobe ist der Einsatz sogenannter
Bindungsassays bekannt. Bei solchen Bindungsassays werden im all
gemeinen Analyten durch ihre spezifische Wechselwirkung mit Rezeptoren
nachgewiesen. Beispiele für solche Wechselwirkungen sind Protein/Protein-
Wechselwirkungen, die beispielsweise während der Genexpression auf
treten, Enzym/Substrat- oder Enzym/Effektor-Wechselwirkungen, die im
Stoffwechsel auftreten, oder Protein/DNA- oder Protein/RNA-Wechselwir
kungen während der Genexpression. Ein systematisches Verständnis dieser
molekularen Wechselwirkungen ist eine Grundvoraussetzung für das
Verständnis aller biologischen Vorgänge sowohl in normalen als auch in
erkrankten Zellen.
Weiterhin können mit Bindungsassays auch Nukleinsäuren nachgewiesen
werden. DNA/DNA-Wechselwirkungen spielen eine Hauptrolle in der
Molekularbiologie, insbesondere bei der Identifizierung von Genen und bei
Strategien zur Kartierung von DNA, beim Nachweis und der Quantifizierung
der Genexpression sowie bei der molekularen Diagnose oder Therapie von
Erkrankungen. In Frage kommen selbstverständlich auch DNA/RNA- und
RNA/RNA-Wechselwirkungen.
Aufgrund der großen Anzahl von Genen, Proteinen, chemischen Effektoren
oder RNA-Aptameren erfordert ein Verstehen oder Eingreifen in bioche
mische Prozesse häufig die Erkennung, Quantifizierung oder Klassifizierung
einer Vielzahl von molekularen Wechselwirkungen oder die Identifizierung
von wirksamen Wechselwirkungspartnern aus einer großen Anzahl von
möglichen Kombinationen. Das Screening und Analysieren einer großen
Anzahl von molekularen Wechselwirkungen ist bei den im Stand der Technik
bekannten Verfahren jedoch häufig begrenzt.
Meßproben sollen oftmals auf eine Vielzahl von Analyten hin untersucht
werden. Dabei ergibt sich das Problem, daß bei der Auswertung große
Datenmengen anfallen. Um in der Praxis erfolgreich zu bestehen, muß die
Auswertung jedoch in vertretbarer Zeit möglich sein. Bekannte Analysesy
steme haben sich hier als nur bedingt zufriedenstellend erwiesen.
Aus einem Artikel "Metal Nano Clusters as Transducers for Bioaffinity
Interactions" von Thomas Schalkhammer in Monatshefte für Chemie 000,1-
26, Springer-Verlag 1998, Seiten 1-26, ist ein Sensoraufbau für bioreko
gnitive Bindungsvorgänge und katalytisch-enzymatische Prozesse bekannt,
bei dem auf einem Polycarbonat-Substrat eine Spiegelschicht aus Silber und
darüber eine Abstandsschicht aus einem Polymermaterial angeordnet sind.
Die Abstandsschicht dient ihrerseits als Träger für die darauf immobilisierten
Binder. Die Auswertung erfolgt mit Hilfe von Metall-Clustern, mit denen die
nachzuweisenden Analyten markiert werden und die in elektromagnetische
Wechselwirkung mit der metallischen Spiegelschicht treten. In Sensorberei
chen starker Überdeckung mit gebundenen Metall-Clustern wird Licht, das
von der dem Polycarbonat-Substrat abgewandten Seite der Spiegelschicht
her eingestrahlt wird, stärker absorbiert als in überdeckungsfreien oder
schwächer überdeckten Sensorbereichen, was die optische Auslesung des
Sensors über Absorptionsmessungen ermöglicht.
Für die Funktion dieses bekannten Sensors ist die Dicke der Abstands
schicht ein entscheidender Parameter. Diese muß in einem vorgegebenen
Bereich gewählt werden, der von der Wellenlänge des bei der späteren
Auswertung eingestrahlten Lichts abhängt. Es muß insbesondere sicherge
stellt sein, daß die Abstandsschicht auf ihrer gesamten Ausdehnung eine
gleichmäßige Dicke besitzt. Hierfür ist ein hoher herstellungstechnischer
Aufwand zu betreiben.
In dem angesprochenen Artikel werden für die optische Auswertung dieses
Sensors schon Lesegeräte vorgeschlagen, die es erlauben, auch größere
Datenmengen zu bewältigen, unter anderem CD-ROM-Lesegeräte.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Weg aufzuzeigen, wie mit geringem
Aufwand, nicht nur was die datentechnische Auswertung anbelangt,
sondern auch was die Bereitstellung des Sensors anbelangt, eine Meßprobe
auf eine große Fülle von Analyten hin untersucht werden kann.
Bei der Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung nach einem ersten Aspekt
von einem Verfahren zum Nachweis von Analyten in einer Meßprobe aus,
bei dem auf einem scheibenförmigen Substrat auf einer seiner Flachseiten
analytspezifische Binder in einer Vielzahl von Nachweisfeldern immobilisiert
werden, sodann die Meßprobe in Kontakt mit den Nachweisfeldern gebracht
wird und anschließend das Vorhandensein oder/und die Menge der nach
zuweisenden Analyten durch optische Auswertung der Nachweisfelder er
mittelt wird.
Erfindungsgemäß ist hierbei vorgesehen, daß ein aus einem optisch
transparenten Material gefertigtes Substrat verwendet wird, daß die
Nachweisfelder längs mindestens einer Spirallinie oder/und einer Vielzahl
konzentrischer Kreislinien verteilt auf dem Substrat angeordnet werden und
daß nach Inkontaktbringung der Meßprobe mit den Nachweisfeldern
ein optischer Reflektor der die Nachweisfelder tragenden Flachseite des
Substrats benachbart angeordnet wird.
Bei der Erfindung können die Nachweisfelder direkt auf dem Substrat
ausgebildet werden. Hierbei kann es sich empfehlen, die Substratoberfläche
zunächst chemisch vorzubehandeln oder durch Vorbehandlung mit einem
Sauerstoffplasma eine Oberflächenmodifizierung zu bewirken. Diese
Modifikation kann das Aufbringen der Binder zur Ausbildung der analyt
spezifischen Nachweisfelder erleichtern. Unterhalb der Binder ist bei der
Erfindung demnach keine Abstandsschicht mit einer präzise einzuhaltenden
Dicke auf das Substrat aufzubringen, wie dies bei dem von Schalkhammer
bekannten Sensor zwingend erforderlich ist. Insofern ergibt sich ein
reduzierter fertigungstechnischer Aufwand.
Der Reflektor wird für die optische Auswertung des Assays benötigt. Er
kann von einer Reflexionsschicht gebildet werden, die nach Abschluß der
molekularbiologischen Verfahrensschritte auf das Substrat über den
Nachweisfeldern aufgebracht wird. Aufgrund ihres guten Reflexionsver
mögens empfehlen sich metallische Werkstoffe. Grundsätzlich sind auch
andere Materialien denkbar, etwa Dielektrika. Bevorzugt wird die Reflexions
schicht aus Aluminium gebildet. Denkbar ist auch Silber als Material für die
Reflexionsschicht. Die Reflexionsschicht kann durch chemisches Auf
dampfen ausgebildet werden. Möglich ist aber auch, eine vorgefertigte
reflektierende Folie auf das Substrat aufzukleben.
Alternativ ist es denkbar, daß der Reflektor im Abstand von dem Substrat
angeordnet wird, er also nicht direkt auf das Substrat aufgebracht wird.
Beispielsweise kann der Reflektor von einer Spiegelplatte gebildet sein, die
in einem Auswertegerät angebracht ist, welches zur Auswertung des
Assays verwendet wird.
Die optische Transparenz des Substrats macht es zusammen mit dem auf
der substratfernen Seite der Nachweisfelder angeordneten Reflektor
möglich, zur optischen Auswertung dieses erfindungsgemäßen molekular
biologischen Sensors auf die Hardware handelsüblicher CD-Lesegeräte
zurückzugreifen. Insbesondere bei spiraliger Anordnung der Nachweisfelder
und bei Ausbildung des Reflektors als direkt auf das Substrat aufgebrachte
Reflexionsschicht können solche handelsüblichen CD-Lesegeräte mit
vergleichsweise geringem Aufwand so modifiziert werden, daß aus dem
rückkehrenden Licht des die Nachweisfelder abtastenden Laserstrahls die
gewünschten Informationen herausgefiltert werden können. Denkbar ist es,
daß hierzu lediglich Software-Modifikationen erforderlich sind. Selbst bei
kreisförmiger Anordnung der Nachweisfelder ist die Technik solcher CD-
Lesegeräte grundsätzlich anwendbar, sofern die konstruktiven und
softwaremäßigen Voraussetzungen für einen Sprung des die Nachweisfelder
abtastenden Laserstrahls von Kreislinie zu Kreislinie geschaffen werden.
Besonders eignet sich ein CD-ROM-Lesegerät, das bei Einbettung in eine
Computerarchitektur dem Anwender die Möglichkeit gibt, die Auswerte-
Software selbst zu definieren.
Die Auswertung der Nachweisfelder kann abhängig vom gewählten Aus
wertealgorithmus quantitative wie auch qualitative Aussagen liefern. Mittels
geeigneter Marker können die optischen Eigenschaften, insbesondere das
Absorptionsverhalten, von Nachweisfeldern, in denen sich Analyten an
Rezeptoren angeheftet haben, von Nachweisfeldern, an deren Rezeptoren
sich keine Analyten angeheftet haben, unterscheidbar gemacht werden. Auf
diese Weise ist es beispielsweise über Absorptionsmessungen möglich,
diejenigen Nachweisfelder zu erkennen, die nach Abschluß der molekularbio
logischen Verfahrensschritte Analyten tragen. Dies wäre zunächst eine rein
qualitative Aussage. Will man darüber hinaus auch quantitative Aussagen
treffen, so ist es denkbar, die Nachweisfelder mehrmals abzutasten und eine
Schwelle, die bei der Auswertung als Entscheidungsgrenze zwischen
Vorhandensein und Nichtvorhandensein von Analyten genommen wird, von
Abtastdurchgang zu Abtastdurchgang schrittweise zu verändern. Auf diese
Weise können auch Aussagen über die Menge der in den einzelnen
Nachweisfeldern hängengebliebenen Analyten getroffen werden.
Wenn der Assay mit einem ggf. geeignet angepaßten CD-ROM-Laufwerk
ausgelesen wird, ermöglicht ein angeschlossener Computer dem Anwender
die Weiterverarbeitung der von dem Laufwerk gelieferten Datenmenge,
wobei er das Ergebnis dieser Weiterverarbeitung auf externen Daten
speichern abspeichern kann, beispielsweise um Datenbanken über Patienten
zu erstellen. Zur Datenspeicherung können herkömmliche Standardspeicher,
etwa Festplatten oder Floppy-Discs, verwendet werden. Mit Computerhilfe
ist eine schnelle Auswertung der Datenflut des Laufwerks möglich. Die
Kapazität herkömmlicher Computer und Speichersysteme ist in der Regel so
ausreichend, daß auch komplexe Genanalysen darauf durchgeführt werden
können.
In der Regel wird es erwünscht sein, scharf definierte Nachweisfelder zu
erhalten, die zusätzlich sehr klein sein sollen, um eine hinreichende Zahl von
Nachweisfeldern auf der Substratscheibe unterzubringen, die zweckmäßiger
weise die Größe einer herkömmlichen CD (Compact Disc) besitzt. Wenn
man davon ausgeht, daß der radiale Abstand zweier aufeinanderfolgender
Spiralwindungen zweckmäßigerweise etwa 1,6 µm beträgt, so empfiehlt es
sich, die Binder in Feldern aufzubringen, die radial nicht breiter als 1 µm
sind, damit zwischen bezogen auf die Scheibenachse radial benachbarten
Nachweisfeldern ein hinreichender Abstand besteht und jedes einzelne
Nachweisfeld als solches ortsaufgelöst werden kann. Bevorzugt sind die
Nachweisfelder radial sogar schmäler als 1 µm, wobei es zweckmäßig sein
kann, sie mit einer radialen Breite auszubilden, die im wesentlichen der
Breite der bei herkömmlichen CDs eingeprägten Datenvertiefungen (so
genannte Pits) entspricht, nämlich etwa 0,5 µm. Gleichfalls empfiehlt es
sich, entlang der Spirallinie bzw. einer Kreislinie einander benachbarte
Nachweisfelder mit Abstand voneinander anzuordnen, um deren individuelle
Auflösung durch das Auswertesystem zu ermöglichen. Die Nachweisfelder
können als im wesentlichen quadratische oder kreisförmige Flächen
ausgebildet werden. Denkbar ist auch, sie entsprechend der Gestalt der
Datenpits herkömmlicher CDs in Umfangsrichtung, also in Spiral- bzw.
Kreislinienrichtung, länglich auszubilden, etwa oval oder rechteckig.
Um die Binder unter den vorstehend skizzierten dimensionellen Randbedin
gungen für die Nachweisfelder auf das Substrat aufzubringen, eignen sich
insbesondere Mikroprinttechniken, Tintenstrahltechniken oder Elektrospray
techniken. Zum Nachlesen, was Mikroprinttechniken anbelangt, wird bei
spielhaft verwiesen auf: "Microfabrication, Microstructures and Microsy
stems" von Dong Qin et al., "Topics In Current Chemistry", Band 194,
1998, Seite 6ff., Springer-Verlag. Bezüglich Tintenstrahltechniken wird
beispielhaft verwiesen auf: "A new device for multifunctional dosage of
liquids by a free jet" von N. Hey et al., Proceedings IEEE-Mems 1998, CH
36176. Elektrospraytechniken, insbesondere Nanoelektrospraytechniken,
können beispielsweise in "Analytical Properties of the Nanoelectrospray Ion
Source" von M. Wilm und M. Mann in Analytical Chemistry, Band 68, Nr.
1, 1. Januar 1996, Seiten 1-8, sowie in "Electrospray and Taylor-Cone
theory, Dole's beam of macromolecules at last?" von M. Wilm, M. Mann in
International Journal of Mass Spectrometry and Ion Processes 136 (1994),
Seiten 167-180, nachgelesen werden. Diese Techniken ermöglichen es, die
Nachweisfelder mit hoher Ortsauflösung gezielt mit vorbestimmten Bindern
zu versehen. Die Binder können auf die Außenoberfläche der Substrat
scheibe aufgebracht werden. Denkbar ist es auch, in Analogie zu den
Datenpits herkömmlicher CDs kleine Vertiefungen in die Außenoberfläche
des Substrats einzubringen und darin die analytspezifischen Binder zu
immobilisieren. Falls solche Vertiefungen für die Binder vorgesehen werden,
wird es zweckmäßig sein, diese mit einer radialen Breite von etwa 0,5 µm
auszubilden, entsprechend der Breite der Datenpits herkömmlicher CDs.
Um biologische Wechselwirkungen auf molekularer Ebene zu untersuchen,
kommen als Analyten insbesondere Nukleinsäuren oder/und Proteine in
Betracht. So kann das erfindungsgemäße Verfahren verwendet werden, um
Protein/Protein-Wechselwirkungen, wie sie beispielsweise während der
Genexpression oder als Zeltsignale auftreten, Enzym/Substrat- oder
Enzym/Effekt-Wechselwirkungen während des Stoffwechsels oder
Protein/DNA- oder Protein/RNA-Wechselwirkungen während der Gen
expression nachzuweisen.
Durch geeignete Wahl der Binder in den Nachweisfeldern können auch
DNA/DNA-Wechselwirkungen nachgewiesen werden, wie es insbesondere
zur Genidentifizierung und zur Kartierung von Genen, beim Untersuchen und
Quantifizieren der Genexpression sowie bei der molekularen Diagnose
und/oder Therapie von Erkrankungen von Bedeutung ist.
Molekulare Wechselwirkungen und Enzymaktivitäten können durch die
Bindung von RNA-Aptameren oder kleinen chemischen Verbindungen an
Makromoleküle beeinflußt werden. Natürliche und synthetische Effek
tormoleküle erlauben es deshalb häufig, biochemische Verfahren durch
Modulation von oder Eingreifen in makromolekulare Wechselwirkungen zu
manipulieren.
Bevorzugt handelt es sich bei dem Substratmaterial um ein nicht poröses
Material. Die Verwendung eines nicht porösen Trägers ermöglicht das
definierte Aufbringen auch kleiner Nachweisfelder, so daß eine Miniaturisie
rung des Testformats bzw. das Aufbringen einer Vielzahl von Nachweisfel
dern möglich ist. Geeignete Materialien für das scheibenförmige Substrat
sind z. B. Kunststoffe und Glas. Für CD-ROM-Laufwerksapplikationen
handelt es sich bevorzugt um ein fokussierendes Material, insbesondere um
Polycarbonat.
Die Immobilisierung der Binder an den Nachweisfeldern kann nach an sich
bekannten Verfahren durchgeführt werden. Die Immobilisierungsstrategie
hängt von der Art des zu immobilisierenden Moleküls und des jeweiligen
Substrats ab. Im allgemeinen können Binder direkt an eine Matrix über eine
chemische Reaktion gebunden werden, beispielsweise über eine spezielle
Aminosäure in einem Protein (insbesondere Cystein oder Lysin) oder über
das Phosphatgrundgerüst einer DNA. Die Immobilisierung kann auch mit
bifunktionellen chemischen Quervernetzern oder über eine spezifische
hochaffine Wechselwirkung, wie etwa die Biotin/Streptavidin-Wechselwir
kung durchgeführt werden. Die analytspezifischen Binder können auf der
Oberfläche auch adsorbiert werden, wobei eine kovalente Bindung jedoch
bevorzugt ist. Als Binder werden auf die Oberfläche des Substrats
Substanzen oder/und Moleküle aufgebracht, die in der Lage sind, den
gewünschten Analyten spezifisch, insbesondere mit hoher Affinität, zu
binden.
Nach Inkontaktbringen der Meßprobe mit den Nachweisfeldern wird das
Vorhandensein oder/und die Menge der nachzuweisenden Analyten durch
optische Auswertung der Nachweisfelder ermittelt. Hier können alle dem
Fachmann bekannten Methoden herangezogen werden. Ein übliches
Verfahren, um molekulare Wechselwirkungen zu analysieren, besteht aus
mehreren Schritten: Ein erster Wechselwirkungspartner, z. B. ein analyt
spezifischer Binder oder Rezeptor, wird mit einem festen Träger kovalent
oder adsorptiv verknüpft. Beim Inkontaktbringen der Meßprobe mit den
Nachweisfeldern kann ein zweiter Wechselwirkungspartner, z. B. der
Analyt, mit dem Rezeptor wechselwirken. Anschließend wird das Vorhan
densein des Analyten (oder das Nichtvorhandensein in kompetitiven
Testformaten) an der Stelle, an der der Rezeptor immobilisiert ist, nach
gewiesen. Die Wechselwirkung zwischen den zwei Bindepartnern wird
bevorzugt unter Bedingungen durchgeführt, bei denen beide Reaktanten in
einer nativen, aktiven Konfiguration vorliegen, bevorzugt in einer flüssigen
Reaktion. Besonders bevorzugt wird das Inkontaktbringen unter einem
annähernd physiologischen pH-Wert und bei ionischen Bedingungen
durchgeführt.
Der Nachweis erfolgt beim erfindungsgemäßen Verfahren durch Detektion
einer Änderung der optischen Eigenschaften der Nachweisfelder. Die
optische Änderung der Nachweisfelder kann z. B. durch Isotope, Enzyme,
Fluorochrome, Farbstoffe, Metallkolloide, Beads oder ähnliches herbei
geführt werden, die als Markersystem dienen. Zum Nachweis wird einer der
Wechselwirkungspartner, d. h. der Rezeptor oder der Analyt, direkt oder
indirekt markiert. Bevorzugt werden zur Detektion Proteine oder Nu
kleinsäuren mit einer Biotineinheit derivatisiert, wonach eine Erkennung
durch Streptavidinkonjugate möglich ist.
Bevorzugt resultiert das Nachweisverfahren in der Präzipitation eines
Farbstoffs oder der Lokalisierung eines Fluorochroms an der Stelle der
molekularen Wechselwirkung oder in der Anlagerung von Metall-Clustern
mit starker elektromagnetischer Wechselwirkung. Latex-Beads oder
Kunststoff-Beads können ebenfalls angebunden werden. Sie bewirken
aufgrund ihres Brechungsverhaltens und ihrer gekrümmten (sphärischen)
Oberfläche eine Streuung des einfallenden Ausleselichts, die als Intensitäts
minderung detektierbar ist. Bei geeigneter Dimensionierung der Beads
können Effekte der destruktiven Interferenz erzielt werden.
Die wechselwirkenden Moleküle, also der Rezeptor und der Analyt, können
entweder direkt über ihre spezifischen Bindestellen nachgewiesen werden
oder indirekt, indem sie mit einem Marker versehen werden, der eine
bekannte spezifische Bindestelle enthält. Beispiele für solche Marker sind
Epitope, für die monoklonale Antikörper bekannt sind, oder eine Biotingrup
pe, die mit Streptavidin bindefähig ist. Daneben ist auch das direkte
spezifische Binden eines Antikörpers an den Analyten möglich. Antikörper
und Streptavidin werden bevorzugt mit einem Enzym konjugiert, um eine
Auswertung der Nachweisfelder zu ermöglichen. Beispiele für bevorzugte
Enzyme sind Meerrettichperoxidase, alkalische Phosphatase und β-Galak
tosidase. Bei Zugabe geeigneter Substrate läuft eine enzymatische
chromogene Reaktion ab, wobei gefärbte Produkte entstehen, die an den
Orten präzipitieren, an denen die Enzyme gebunden sind und somit das
Vorhandensein des Analyten anzeigen. Geeignete Substrate der obigen
Enzyme, die eine optische Auswertung ermöglichen, sind für Meerrettich
peroxidase beispielsweise Diaminobenzidin (DAB), welches ein in Wasser
und Ethanol unlösliches braunes Produkt ergibt, DAB + Metall, welches in
Gegenwart von Kobalt oder Nickel ein graues bis schwarzes unlösliches
Produkt ergibt, Chlornaphtol, das eine blauschwarze, wasserlösliche
Färbung ergibt, Aminoethylcarbazol, das ein rotes, wasserunlösliches
Produkt ergibt. Bevorzugte Substrate für alkalische Phosphatase sind
Naphthol-AS-BI-Phosphat/New-Fuchsin, was ein rotes, unlösliches Produkt
ergibt, Bromchlorindolylphosphat/Nitrotetrazolium, was ein schwarz
violettes Präzipitat ergibt, und für β-Galaktosidase Bromchlorindolyl-b-D-
Galaktpyranosit (BCIG), was ein unlösliches blaues Produkt ergibt. Der
Nachweis der Analyten kann hier leicht durch optische Detektion des
gefärbten Bereichs erfolgen.
Eine weitere Möglichkeit zum Nachweis der Wechselwirkungsstellen ist die
Anfärbetechnik mit Goldkolloiden, wobei auch andere Typen von Metall
clustern bzw. -Beads verwendet werden können. Hier sind insbesondere
Silberteilchen vorteilhaft, die die Sensitivität eines optischen Nachweis
systems aufgrund nichtlinearer optischer Effekte nahe einer Metalloberfläche
der Reflexionsschicht erhöhen können. Weiterhin bevorzugt ist die
Verwendung von Farbstoffen als Marker, insbesondere von gefärbten
Latexpartikeln. Es können auch Glas-Beads aus Siliziumoxid verwendet
werden, die mit einem Farbstoff in hoher Konzentration gefüllt sind.
Neben der Messung der Absorption ist bei Wahl geeigneter Marker,
beispielsweise fluoreszierender Stoffe, auch eine Messung der Fluoreszenz
möglich, wobei hier die Detektionswellenlänge eine andere als die einge
strahlte Wellenlänge ist. Sofern marktgängige CD-Laufwerke, insbesondere
CD-ROM-Laufwerke, bei der Auswertung herangezogen werden sollen,
können im Fall von Fluoreszenzmessungen konstruktive Laufwerksmodifika
tionen neben einer entsprechenden Anpassung der Software erforderlich
sein. Insbesondere kann es notwendig sein, einen speziell auf die Fluo
reszenzwellenlänge abgestimmten Detektor einzubauen.
Die Erfindung ermöglicht es, auf der die Nachweisfelder tragenden
Flachseite des Substrats zusätzliche Informationen einzuschreiben, die
zeitgleich mit den Nachweisfeldern ausgelesen und ausgewertet werden
können. Demgemäß wird vorgeschlagen, daß auf der die Nachweisfelder
tragenden Flachseite des Substrats entlang der Spirallinie bzw. mindestens
einer Kreislinie zusätzlich Datenfelder ausgebildet werden, welche meß
probenbezogene oder/und nachweisfeldbezogene oder/und auswertungs
bezogene Informationen enthalten. Bei den meßprobenbezogenen Informa
tionen kann es sich beispielsweise um Informationen über Ort und Zeit der
Gewinnung der Meßprobe, über die Art der Meßprobe oder über die Person
handeln, der die Meßprobe entnommen wurde. Die nachweisfeldbezogenen
Informationen können molekularbiologische oder biochemische Angaben
über die Nachweisfelder enthalten, insbesondere über den Bindertyp der
einzelnen Nachweisfelder. Die auswertungsbezogenen Informationen können
Angaben über das zum Nachweis der Analyten angewendete Detektions
prinzip, etwa enzymatische Detektion, Detektion über Farbstoffe, Detektion
über Metall-Cluster oder dergleichen, enthalten. Ferner können sie Angaben
darüber enthalten, welches physikalische Abtastprinzip ein Lesegerät
anwenden soll, etwa eine Absorptionsmessung oder eine Fluoreszenzmes
sung. Zudem können die auswertungsbezogenen Informationen dem
Lesegerät Lage und Ort der Nachweisfelder auf dem Substrat angeben und
ihm damit signalisieren, wann das Lesegerät von einer Software zum Lesen
der Datenfelder auf eine Software zum Lesen der Nachweisfelder um
schalten soll. Insbesondere ist denkbar, daß die auswertungsbezogenen
Informationen schon zumindest Teile einer Auswerte-Software enthalten, die
vom Lesegerät bei der Auswertung der Nachweisfelder abgearbeitet wird.
Auf diese Weise kann der Anwender von mühsamen Programmierungsauf
gaben zur Softwareanpassung seines Computerarbeitsplatzes entlastet
werden. Die vollständige Auswerte-Software kann bereits herstellerseitig,
soweit geeignete Software-Standards existieren, in den Sensor einge
schrieben werden.
Grundsätzlich ist es denkbar, die Nachweisfelder und die Datenfelder längs
der Spirallinie getrennt anzuordnen. Es kann aber zweckmäßig sein,
Nachweisfelder und Datenfelder abwechselnd entlang der Spirallinie
anzuordnen, beispielsweise in der Weise, daß einem einzelnen Nachweisfeld
oder einer Gruppe von Nachweisfeldern ein Datenfeld zugeordnet wird, das
dem Nachweisfeld bzw. der Gruppe von Nachweisfeldern längs der
Spirallinie vorhergeht und dem Auswertesystem Informationen über dieses
Nachweisfeld bzw. diese Gruppe von Nachweisfeldern liefert.
Sofern die Nachweisfelder längs konzentrischer Kreislinien angeordnet
werden, können Nachweisfelder und Datenfelder ebenfalls abwechselnd
entlang mindestens einer Kreislinie angeordnet werden. Denkbar ist aber
auch, daß Nachweisfelder und Datenfelder jeweils auf gesonderten
Kreislinien ausgebildet werden.
Die Datenfelder sollen zweckmäßigerweise von der gleichen Seite der
Substratscheibe her ausgelesen werden können wie die Nachweisfelder.
Dabei besteht eine Möglichkeit darin, zur Bildung der Datenfelder Ver
tiefungen in die Nachweisfelder tragende Flachseite des Substrats
einzubringen, wobei der Reflektor so angebracht wird, daß er in die
Vertiefung hineinreicht. Zweckmäßigerweise erfolgen die Codierung der
Daten und die Anordnung der Vertiefungen nach Maßgabe eines gängigen
CD-Formats, insbesondere des CD-ROM-Formats, so daß die Datenfelder
mittels herkömmlicher CD-Laufwerke ohne Softwaremodifikationen gelesen
werden können.
Es ist sogar denkbar, zur Bildung der Datenfelder auf Vertiefungen zu
verzichten. Durch Anbindung von optisch absorbierenden oder streuenden
Substanzen an das Substrat kann ebenfalls Einfluß auf die Reflexion des zur
Auslesung auf die Nachweis- und Datenfelder gerichteten Lichtstrahls
genommen werden. So ist es denkbar, bei geeigneter Wahl von Metall- oder
Kunststoff-Beads ähnliche Effekte destruktiver Interferenz zu erzielen, wie
sie auch durch Vertiefungen in der Substratoberfläche erreicht werden. Es
kann daher vorgesehen sein, daß zur Bildung der Datenfelder eine ein
fallendes Leselicht beeinflussende Substanz auf die die Nachweisfelder
tragende Flachseite des Substrats aufgebracht wird.
Weil bei Ausbildung des Reflektors als auf das Substrat aufgebrachte
Reflexionsschicht die letztere erst nach Abschluß sämtlicher molekularbiolo
gischer oder biochemischer Analyseschritte aufgebracht wird, sind Vorher-
Nachher-Messungen der Nachweisfelder nicht möglich, also Messungen vor
und nach Inkontaktbringung der Meßprobe mit den Nachweisfeldern. Um
dennoch aus den Meßsignalen verläßliche Aussagen darüber zu gewinnen,
ob und welche Nachweisfelder mit Analyten besetzt sind, kann es
vorteilhaft sein, auf der die Nachweisfelder tragenden Flachseite des
Substrats entlang der Spirallinie bzw. mindestens einer Kreislinie zusätzlich
mindestens ein Referenzfeld auszubilden, dessen optische Eigenschaften als
Referenz bei der Auswertung der Nachweisfelder verwendet werden.
Beispielsweise können diese Referenzfelder einen bekannten, für analytfreie
Nachweisfelder typischen Referenzabsorptionsgrad für das Licht des
abtastenden Lichtstrahls besitzen, der von einem Absorptionsgrad
unterscheidbar ist, den analytbehaftete Nachweisfelder typischerweise
besitzen. Daneben können auch Referenzfelder ausgebildet sein, die den
Analyten oder/und Marker enthalten und die bei korrekter Durchführung des
Verfahrens als positive Kontrolle dienen. Die Referenzfelder können zudem
zur Kalibrierung und zur Quantifizierung der Messungen herangezogen
werden.
Im Bereich der Nachweisfelder kann sich eine verminderte Haftung der
Reflexionsschicht einstellen, wenn diese unmittelbar auf die darunter
liegende molekularbiologische oder biochemische Ebene aufgebracht wird.
In diesem Fall kann es günstig sein, nach Inkontaktbringung der Meßprobe
mit den Nachweisfeldern zunächst eine Deckschicht aus einem optisch
transparenten Material auf die Nachweisfelder aufzubringen, bevor die
Reflexionsschicht aufgebracht wird. Die Deckschicht kann auch zur
Fixierung der Reagenzien in den Nachweisfeldern dienen. Das Material und
die Dicke der Deckschicht wird man so aufeinander abstimmen, daß eine
Beeinflussung der optischen Eigenschaften des Sensors durch die Deck
schicht, etwa durch Fokussierungs- oder Absorptionseffekte, nicht oder
zumindest in beherrschbarer Weise erfolgt. Ein Material auf Polymerbasis
hat sich für die Deckschicht als geeignet gezeigt. Sie kann z. B. als Folie
oder mittels eines Sprühverfahrens aufgebracht werden. Sofern der Sensor
auch Vertiefungen in Datenfeldern aufweist, wird man sicherstellen müssen,
daß die Vertiefungen nicht durch das Material der Deckschicht wieder
aufgefüllt werden, um einen Verlust der durch die Vertiefungen repräsentier
ten Dateninformationen zu vermeiden. Sprühverfahren sind zur lokalen
Aufbringung der Deckschicht denkbar. Vorstellbar ist es auch, die Ober
fläche der Substratscheibe gedanklich in Segmente, etwa Kreissektoren,
aufzuteilen, von denen ein Teil ausschließlich für Nachweisfelder und ein
anderer Teil ausschließlich für Datenfelder reserviert wird. Die Segmente mit
Datenfeldern können dann sehr leicht von der Deckschicht freigehalten
werden.
Das Substrat mit den darauf immobilisierten Bindern kann als handelbare
Einheit verpackt und an Anwender verschickt werden. Denkbar ist es, daß
der Hersteller einen kundenspezifischen Satz von Bindern zusammenstellt
und auf das Substrat aufbringt. Vorstellbar ist auch, kundenunspezifisch,
aber applikationsspezifisch, beispielsweise für bestimmte Genanalysen,
einen Satz von Bindern auf ein Substrat aufzubringen und dieses als
vorbereiteten Meßträger anzubieten. Es empfiehlt sich, diesen Meßträger zu
trocknen, bevor er verpackt und verschickt wird. Die zu untersuchende
Meßprobe wird dann vom Anwender, also vom Käufer des Meßträgers,
aufgebracht. Gleiches kann auch für markerenthaltende Reagenzien gelten.
Die Aufbringung der Reflexionsschicht und ggf. der Deckschicht nach
Abschluß des molekularbiologischen bzw. biochemischen Nachweisver
fahrens, das auch Waschschritte umfassen kann, kann beim Anwender
erfolgen, sofern diesem hierfür geeignete Geräte zur Verfügung stehen.
Denkbar ist auch, daß der Anwender den analytbehafteten Meßträger zum
Hersteller oder zu einem anderen Labor zurücksendet, wo diese Schichten
aufgebracht werden.
Auf der Reflexionsschicht kann noch eine Schutzschicht flächig aufgebracht
werden, wobei sich wegen seiner Schlag- und Kratzfestigkeit ein Material
auf Acrylbasis eignet. Der so geschützte Meßträger kann über lange
Zeiträume hinweg aufbewahrt werden und jederzeit wieder ausgelesen
werden.
Die Erfindung betrifft ferner einen Meßträger zum Nachweis von Analyten
in einer Meßprobe, der sich insbesondere zur Durchführung des vorstehend
erläuterten Verfahrens eignet.
Nach einem anderen Aspekt geht die Erfindung zur Lösung der eingangs
gestellten Aufgabe von einem Verfahren zum Nachweis von Analyten in
einer Meßprobe aus, bei dem auf einem scheibenförmigen Substrat auf
mindestens einer seiner Flachseiten analytspezifische Binder in einer Vielzahl
von Nachweisfeldern immobilisiert werden, sodann die Meßprobe in Kontakt
mit den Nachweisfeldern gebracht wird und anschließend das Vorhanden
sein oder/und die Menge der nachzuweisenden Analyten durch Auswertung
der Nachweisfelder ermittelt wird. Erfindungsgemäß ist hierbei vorgesehen,
daß die Nachweisfelder magnetisch ausgewertet werden und hierzu Binder
oder die nachzuweisenden Analyten mit magnetischen oder/und magneti
sierbaren Markern markiert werden und daß die Nachweisfelder längs einer
Vielzahl konzentrischer Kreislinien oder/und längs mindestens einer
Spirallinie verteilt auf dem Substrat angeordnet werden.
Die kreis- oder spiralförmige Verteilung der Nachweisfelder auf dem Substrat
ermöglicht die Verwendung marktgängiger Magnetplatten-Lesegeräte,
sogenannter Hard-Disc-Laufwerke. Gegebenenfalls wird eine softwaremä
ßige Adaption der Laufwerkssteuerung notwendig sein. Die magnetische
Auslesung der Nachweisfelder ermöglich es sogar, auf beiden Flachseiten
des Substrats Nachweisfelder auszubilden, so daß sich die Packungsdichte
der Sensoren mit Nachweisfeldern weiter erhöhen läßt. Hinsichtlich der
gegenseitigen Abstände, der Größe und der Anordnung der Nachweisfelder
sowie etwaiger Daten- und Referenzfelder auf dem Substrat treffen im
wesentlichen die Angaben zu, die zuvor für den optisch auslesbaren Sensor
gemacht wurden.
Um zu verhindern, daß die Marker durch Kontakt mit einem Lesekopf des
Auswertegeräts vom Substrat weggerissen werden, kann nach Inkontakt
bringung der Meßprobe mit den Nachweisfeldern eine Fixierschicht auf die
Nachweisfelder aufgebracht werden. Diese wird man zweckmäßigerweise
flächig auf jede Nachweisfelder tragende Flachseite des Substrats auf
bringen. Für die Fixierschicht hat sich ein Material auf Polymerbasis als
geeignet erwiesen.
Darüber hinaus kann vor der Ausbildung der Nachweisfelder oder nach
Inkontaktbringung der Meßprobe mit den Nachweisfeldern eine magnetische
oder/und magnetisierbare Partikel enthaltende Magnetschicht flächig auf
jede Nachweisfelder tragende Flachseite des Substrats aufgebracht werden.
Die Magnetschicht ermöglicht es, zusätzlich Daten in den Sensor ein
zuschreiben, die zusammen mit den Nachweisfeldern ausgelesen werden
können. Die magnetischen Eigenschaften der Magnetschicht wird man so
wählen, daß die durch die Marker hervorgerufenen lokalen Schwankungen
der magnetischen Feldstärke oder der magnetischen Flußdichte nicht infolge
der Magnetschicht "verschwimmen" und undetektierbar werden. Zwar ist
es grundsätzlich denkbar, daß die Magnetschicht unterhalb der molekular
biologischen oder biochemischen Schicht des Sensors unmittelbar auf das
Substrat aufgebracht wird. Zweckmäßig ist es jedoch, sie erst nach
Abschluß der molekularbiologischen oder biochemischen Verfahrensschritte
aufzubringen, da sie so zugleich als Fixierschicht dienen kann.
Die Erfindung betrifft ferner ein Testkit zur Durchführung des Verfahrens
nach dem vorstehend beschriebenen ersten oder zweiten Aspekt. Das
Testkit umfaßt dabei einen mit immobilisierten Bindern vorbereiteten
Meßträger, Reagenzien zur Durchführung des Nachweisverfahrens,
insbesondere optisch oder/und magnetisch detektierbare Nachweisreagen
zien, sowie ggf. Wasch- oder/und Pufferlösungen. Der Meßträger liegt
bevorzugt in getrockneter Form vor.
Schließlich betrifft die Erfindung die Verwendung eines Meßträgers der
vorstehend beschriebenen Art in einem Immunoassay oder/und Nukleinsäu
rehybridisierungsassay oder/und Lektin-Zucker-Assay oder/und Protein-
Nukleinsäure-Assay.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher
erläutert. Es stellen dar:
Fig. 1 eine schematische Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen
molekularbiologischen oder biochemischen Sensors ("Biosen
sor") mit Nachweis- und Datenfeldern und
Fig. 2 schematisch die Verteilung der Nachweis- und Datenfelder auf
dem Biosensor.
In Fig. 1, die die realen Größenverhältnisse nicht getreu wiedergibt, ist der
Biosensor allgemein mit 1 bezeichnet. Er besitzt die Form einer Kreisscheibe.
Seine Größe entspricht zweckmäßigerweise der einer herkömmlichen
Compact Disc, deren Durchmesser üblicherweise etwa 12 cm beträgt. Der
Biosensor 1 umfaßt ein Trägersubstrat 3, das aus einem optisch trans
parenten Material, vorzugsweise Polycarbonat, gefertigt ist. Auf der in Fig.
1 oberen Flachseite des Substrats 3 sind Nachweisfelder 5, 7 sowie
Datenfelder 9 ausgebildet. In den Datenfeldern 9 sind Informationen über
die Meßprobe oder/und über die Nachweisfelder oder/und über die
Auswertung niedergelegt. Wie bei herkömmlichen CDs sind die Informatio
nen in den Datenfeldern 9 durch abwechselnde vertiefte Bereiche 11 und
nicht vertiefte Bereiche 13 des Substrats 3 repräsentiert.
In den Nachweisfeldern 5, 7 sind analytspezifische Binder bzw. Rezeptoren
immobilisiert. Diese Binder sind in Fig. 1 schematisch durch kurze Striche
15 symbolisiert. Jedes Nachweisfeld 5, 7 trägt eine Vielzahl von Bindern 15
gleichen oder unterschiedlichen Typs. Das Nachweisfeld 7 repräsentiert in
Fig. 1 ein Nachweisfeld, an dem nach Inkontaktbringung der Meßprobe mit
den Nachweisfeldern 5, 7 keine Analyten haftengeblieben sind. Dagegen
repräsentiert das Nachweisfeld 5 ein Nachweisfeld, an dem Analyten
haftengeblieben sind. Diese Analyten sind in Fig. 1 schematisch durch
kleine Kreise 17 dargestellt, die zugleich die Marker symbolisieren, anhand
deren die optische Detektion des Vorhandenseins der Analyten möglich ist.
Die Nachweisfelder 5, 7 sind in eine Deckschicht 19 eingebettet, die nur in
den die Nachweisfelder 5, 7 tragenden Bereichen des Substrats 3 aufge
bracht ist, nicht jedoch in den die Datenfelder 9 tragenden Bereichen des
Substrats 3. Die Deckschicht 19 besteht ebenfalls aus einem optisch
transparenten Material, vorzugsweise einem Polymermaterial. Sie fixiert die
Marker auf dem Substrat 3 und dient zugleich als Haftvermittler zwischen
dem Substrat 3 und einer Reflexionsschicht 21, die flächig auf das Substrat
3 aufgebracht ist, über sämtliche Nachweisfelder 5, 7 und sämtliche
Datenfelder 9 hinwegreicht und in die Vertiefungen 11 der Datenfelder 9
hineinreicht. Die Reflexionsschicht 21 besteht vorzugsweise aus Aluminium,
kann aber beispielsweise auch aus Silber bestehen und wird zweckmäßiger
weise durch chemisches Aufdampfen erzeugt. Die Reflexionsschicht 21
dient als Reflektor für das Licht eines Laserstrahls 23, der von der
Unterseite des Substrats 3 her zur Auslesung der Nachweisfelder 5, 7 und
der Datenfelder 9 auf den Biosensor 1 gerichtet wird. Das reflektierte Licht
wird mittels gängiger Methoden ausgewertet. Beispielsweise wird es mittels
eines Polarisationsfilters von dem eingestrahlten Licht getrennt und sodann
auf seine Intensität hin ausgewertet. Das Material des Substrats 3 hat
vorteilhafterweise einen solchen Brechungsindex, daß der Laserstrahl 23 auf
seinem Hinweg im Substrat 3 fokussiert wird, so daß der letztlich auf die
Nachweisfelder 5, 7 und die Datenfelder 9 einfallende Lichtfleck sehr klein
gehalten werden kann.
Zur Oberseite hin ist der Biosensor 1 durch eine flächig aufgebrachte
Deckschicht 25 abgeschlossen, die den Biosensor 1 vor schädlichen.
chemischen oder mechanischen Einflüssen schützt. Vorzugsweise besteht
sie aus einem Acrylmaterial.
Die Nachweisfelder 5, 7 und die Datenfelder 9 sind in abwechselnder
Reihenfolge längs einer Spirallinie auf dem Substrat 3 angeordnet. Fig. 2
zeigt einen Ausschnitt zweier aufeinanderfolgender Windungen der
Spirallinie. Letztere ist in Fig. 2 als gestrichelte Linie dargestellt und mit 27
bezeichnet. Mit d ist ferner der radiale Abstand zwischen den beiden
Windungen, also die Spiralsteigung, bezeichnet. Er beträgt beispielsweise
etwa 1,6 µm. Die Vertiefungen 11, die bei Anwendung der für CDs,
insbesondere CD-ROMs, gängigen Codierung abgestuft variable Umfangs
länge besitzen können, sind beispielsweise etwa 0,5 µm in radialer Richtung
breit. Um radiale Überlappungen mit den Nachweis- oder Datenfeldern
benachbarter Spiralwindungen zu vermeiden, sind die Nachweisfelder 5, 7
ebenfalls radial so schmal ausgebildet, daß ein hinreichender Abstand zu
den Feldern der benachbarten Spiralwindungen besteht. Insbesondere
können die Nachweisfelder 5, 7 gleichfalls etwa 0,5 µm breit sein. Bei
derartiger Bemessung kann ohne weiteres auch das "Ausfransen" in Kauf
genommen werden, das bei enzymatischem Nachweis der in den Nachweis
feldern 5 anhaftenden Analyten häufig zu beobachten ist. In Umfangs
richtung können die Nachweisfelder 5, 7 länglich sein, so daß sie mit einer
hinreichend großen Gesamtfläche ausgebildet werden können. Auch in
Umfangrichtung werden die Nachweisfelder 5, 7 hinreichenden Abstand
voneinander und von den Datenfeldern 9 aufweisen.
Die vorstehenden Maßangaben empfehlen sich insbesondere, wenn zur
Auslesung der Daten- und Nachweisfelder CD-Laufwerke mit einem
Fleckdurchmesser des Laserstrahls 23 von etwa 2 µm verwendet werden.
Nachfolgend werden noch einige molekularbiologische oder biochemische
Anwendungsbeispiele der Erfindung erläutert.
Die Anwendungen können gemäß der Natur des immobilisierten Bindepart
ners (A), des analytspezifischen Binders, und der Natur seines "Liganden",
d. h. des Analyten (B), klassifiziert werden. Als Wechselwirkungspartner
werden bevorzugt Nukleinsäuren und/oder Proteine verwendet, es können
jedoch auch andere Partner von spezifischen Bindepaaren, wie etwa Lektine
oder Zucker eingesetzt werden.
Bevorzugt werden die Rezeptoren bzw. Analyte, insbesondere Proteine und
Nukleinsäuren, mit einer Biotingruppe derivatisiert, wobei die Biotingruppe
dann vorteilhaft mit einem Streptavidin-Enzymconjugat, wie etwa Meerret
tichperoxidase, nachgewiesen wird. Das Substrat der Enzymreaktion wird
derart ausgewählt, daß sich an der Stelle der molekularen Wechselwirkung
ein intensives, dunkles Prezipitat bildet, das den Detektionslaser quentscht.
Daneben kann der Nachweis auch durch direkte Derivatisierung eines
Wechselwirkungspartners mit einem Fluorochrom in Kombination mit einem
geeigneten Laser erfolgen.
Der Rezeptor (A) ist ein RNA-Aptamer, ein Peptid oder ein natürliches oder
synthetisches Effektormolekül und der Analyt (B) ist ein Protein.
Die Eigenschaften eines Enzyms oder Regulationsfaktors bei der Gen
expression werden häufig durch die Assoziation kleiner Effektor- oder
Ligandmoleküle moduliert. Ein Beispiel sind Hormonrezeptoren, die nach
Bindung an das Hormon in eine aktive Konformation überführt werden. Die
Proteinfunktion kann durch Wechselwirkung eines Substratanalogons oder
durch allosterische Effektoren moduliert werden. Um geeignete kleine
Chemikalien zu identifizieren, werden Screening-Verfahren für Liganden
durchgeführt, wobei eine große Anzahl an verschiedenen Chemikalien
untersucht wird.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich, chemische Biblio
theken durchzutesten. Dabei wird eine Vielzahl von verschiedenen kleinen
Chemikalien in einer definierten Ordnung auf dem Meßträger immobilisiert,
wobei das fragliche Protein unter verschiedenen Stringentbedingungen
damit in Kontakt gebracht wird. Gebundenes Protein wird, wenn es mit
einem geeigneten Fluorochrom, beispielsweise einem Latexpartikel, markiert
ist, direkt nachgewiesen oder indirekt unter Verwendung einer Enzym
amplifikationskaskade. In entsprechender Weise können große Bibliotheken
von RNA-Aptameren oder Peptiden gescreent werden, entweder isoliert oder
in ein Fusionsprotein eingebunden, hinsichtlich Wechselwirkungen mit einem
in Frage stehenden Protein.
Der Rezeptor (A) ist ein Protein und der Analyt (B) ist eine Nukleinsäure oder
ein Ligant.
Proteinbibliotheken können hinsichtlich bestimmter Bindeeigenschaften,
z. B. der Wechselwirkung mit einer definierten DNA-Sequenz gescreent
werden. Vervielfältigte Meßträger, die definierte Bereiche von Proteinen
enthalten, die zusammen die Produkte einer cDNA-Expressionsbibliothek
darstellen, können mit spezifischen Liganten oder DNA-Bindestellen
charakterisiert werden. Die angeordneten Proteine können so, wie sie in der
Bibliothek sind, unbekannt sein und erst durch das erfindungsgemäße
Verfahren zugeordnet werden. Alternativ können Bereiche von bekannten
Proteinen oder Derivate eines definierten Proteins, wie etwa das Produkt
einer zufälligen Mutagenese, untersucht werden.
Der Rezeptor (A) ist eine DNA oder RNA und der Analyt (B) ist ein Protein.
Eine große Anzahl von verschiedenen doppelsträngigen DNA-Fragmenten
kann auf den Nachweisfeldern aufgebracht werden. Dabei kann es sich
entweder um kleine Fragmente, beispielsweise um Oligonukleotide oder um
größere DNA-Fragmente bis zu sehr großen DNA-Abschnitten handeln, die
eine geordnete Bibliothek von genomischen DNA-Fragmenten darstellen. Die
Anwendungen umfassen die systematische Suche nach möglichen
genomischen Bindestellen für DNA-Bindeproteine, aber auch andere DNA-
Bindemoleküle können nachgewiesen werden, wie etwa Interkalatoren,
kleine Moleküle mit Bevorzugung bestimmter Sequenzen, PNAs und
Sequenzen, die eine Trippelhelix bilden. Ebenso können als Rezeptormole
küle in den Nachweisfeldern RNA-Moleküle aufgebracht werden, wie etwa
die Transskripte einer cDNA-Bibliothek oder die Derivate einer definierten
RNA, wie etwa das Produkt einer zufälligen Mutagenese.
Der Rezeptor (A) ist eine einzelsträngige DNA und der Analyt (B) ist eine
einzelsträngige DNA oder RNA.
Es ist inzwischen möglich, ganze Genome zu sequenzieren und die Genome
von höheren Eukarionten, wie etwa Menschen, Mäusen und Fliegen, werden
kartiert und durch geordnete Klone (wie etwa P1-Phagenklone) abgedeckt,
wobei davon ausgegangen wird, daß die Sequenzen aller Genome in
absehbarer Zeit erhältlich sind. Hier können erfindungsgemäße Meßträger
hergestellt werden, die ganze Genome in geordneten Arrays oder Bereichen
enthalten. Damit ist es möglich, ein kloniertes Stück DNA in einem einzigen
Hybridisierungsschritt seiner genomischen Lokalisierung zuzuordnen und
abhängig von der Auflösung des Arrays (welche eine Funktion der mittleren
Sequenzlänge und der Zahl an einzelnen DNA-Molekülen ist) sogar das Gen
selbst zu identifizieren. Ein Beispiel einer solchen Anwendung sind die P1-
Arrays von Genome Systems, welche bisher schlecht zu screenen sind, da
sie nur auf Membranen erhältlich sind. Ein Aufbringen dieser P1-Arrays auf
den erfindungsgemäßen Meßträgern ermöglicht eine einfache und unkompli
zierte Anwendung. Translokationen und andere genomische Umordnungen,
die häufige Ursache genetischer Erkrankungen sind, können ebenfalls auf
einfache Weise kartiert werden, einschließlich Deletionen des mitochon
drialen Genoms. Darüber hinaus können Insertionen von Transgenen leicht
kartiert werden, wenn die insertierte DNA zusammen mit einer kleinen
Menge an flankierender genomischer DNA nachgewiesen wird.
Arrays oder Bereiche von diagnostischen Oligonukleotiden, die alle
bekannten Gene einer gegebenen Spezies darstellen, ermöglichen die direkte
Identifizierung eines in Frage stehenden Gens. Hierzu können z. B. cDNA-
Arrays von Klontech oder die DNA-Chips von Affimetrix, auf denen alle
Hefegene aufgetragen sind, durch Übertragung auf die erfindungsgemäßen
Meßträger verbessert werden.
Durch Aufbringen von DNA auf erfindungsgemäße Meßträger, die alle Gene
eines Organismus zeigen, kann das Expressionsprofil untersucht werden.
Auf den Meßträger wird ein komplexes Gemisch von RNA aufgebracht, die
den Expressionszustand einer bestimmten Zelle darstellen oder eine davon
abgeleitete cDNA-Population. Der auf dem Meßträger festgestellte
Expressionszustand kann leicht mit dem Expressionszustand anderer Zellen
verglichen werden, die von anderen Gewebe stammen, andere Entwick
lungsstadien oder andere Stoffwechselstadien darstellen. Alternativ können
DNA-Proben untersucht werden, die bestimmte ausgewählte DNA-Zustände
darstellen, wie etwa Zellzyklusgene, Signalübermittlerkomponenten usw. Da
die erfindungsgemäßen Meßträger über lange Zeit gelagert werden können,
können Expressionsprofile erstellt werden, die archiviert und zu Vergleichs
zwecken herangezogen werden können.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann zur Diagnose von üblichen und
seltenen DNA-Polymorphismen verwendet werden, einschließlich der
Kartierung von Mutationen in Proto-Onkogenen, die übliche Tumore
hervorrufen. Ein geeigneter Meßträger enthält überlagernde Oligonukleotide,
die zusammen ein gesamtes Gen (z. B. die Wildtypsequenz) umfassen,
zusammen mit Oligonukleotiden, die alle möglichen oder häufig auftretende
Mutationen dieser Sequenz enthalten. Das entsprechende DNA-Fragment
wird von Patienten durch PCR isoliert und an den relevanten Gen-Meßträger
unter Bedingungen hybridisiert, unter denen die Hybridisierung nur bei einer
perfekten Sequenzübereinstimmung stattfindet. Ein Vergleich der Hybridi
sierung der experimentellen DNA an Wildtyp- bzw. Mutantoligonukleotide
ermöglicht es, exakt festzustellen, welche Art von Mutation in einer
Sequenz auftritt.
Neben den oben beschriebenen Anwendungen, bei denen ein einfacher
Bindevorgang nachgewiesen wird, der Signale ergibt, die ggf. durch eine
Enzymkaskade verstärkt werden können, um die Sensitivität der Detektion
zu erhöhen, kann das erfindungsgemäße Verfahren auch in Anwendungen
verwendet werden, die umfangreichere Behandlungen des Meßträgers
erfordern, wie etwa eine PCR-Amplifizierung, die analog zu in situ PCR-
Amplifikationen durchgeführt wird. Auf diese Weise können auch infizie
rende Mittel nachgewiesen werden.
Claims (33)
1. Verfahren zum Nachweis von Analyten in einer Meßprobe, bei dem
auf einem scheibenförmigen Substrat (3) auf einer seiner Flachseiten
analytspezifische Binder (15) in einer Vielzahl von Nachweisfeldern
(5, 7) immobilisiert werden, sodann die Meßprobe in Kontakt mit den
Nachweisfeldern (5, 7) gebracht wird und anschließend das Vorhan
densein oder/und die Menge der nachzuweisenden Analyten (17)
durch optische Auswertung der Nachweisfelder (5, 7) ermittelt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß ein aus einem optisch transparenten
Material gefertigtes Substrat (3) verwendet wird, daß die Nachweis
felder (5, 7) längs mindestens einer Spirallinie (27) oder/und längs
einer Vielzahl konzentrischer Kreislinien verteilt auf dem Substrat (3)
angeordnet werden und daß nach Inkontaktbringung der Meßprobe
mit den Nachweisfeldern (5, 7) ein optischer Reflektor (21) der die
Nachweisfelder (5, 7) tragenden Flachseite des Substrats (3)
benachbart angeordnet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Reflektor von einer
Reflexionsschicht (21) gebildet wird, welche auf das Substrat (3)
über den Nachweisfeldern (5, 7) aufgebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Reflexionsschicht (21) aus
Aluminium gebildet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Reflektor im Abstand von dem
Substrat angeordnet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß bezogen auf die Scheibenachse radial
benachbarte Nachweisfelder (5, 7) mit radialem Abstand voneinander
angeordnet werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß entlang der Spirallinie (27) bzw. einer
Kreislinie einander benachbarte Nachweisfelder (5, 7) mit Abstand
voneinander angeordnet werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der die Nachweisfelder (5, 7)
tragenden Flachseite des Substrats (3) entlang der Spirallinie (27)
bzw. mindestens einer Kreislinie zusätzlich Datenfelder (9) ausgebil
det werden, welche meßprobenbezogene oder/und nachweisfeldbezo
gene oder/und auswertungsbezogene Informationen enthalten.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß Nachweisfelder (5, 7) und Datenfelder
(9) abwechselnd entlang der Spirallinie (27) bzw. mindestens einer
Kreislinie angeordnet werden.
9. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß Nachweisfelder und Datenfelder jeweils
auf gesonderten Kreislinien ausgebildet werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Datenfelder (9)
Vertiefungen (11) in die die Nachweisfelder (5, 7) tragende Flachseite
des Substrats (3) eingebracht werden und daß der Reflektor (21) so
angebracht wird, daß er in die Vertiefungen (11) hineinreicht.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Datenfelder eine
einfallendes Leselicht beeinflussende Substanz auf die die Nachweis
felder tragende Flachseite des Substrats aufgebracht wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der die Nachweisfelder (5, 7)
tragenden Flachseite des Substrats (3) entlang der Spirallinie (27)
bzw. mindestens einer Kreislinie zusätzlich mindestens ein Referenz
feld ausgebildet wird, dessen optische Eigenschaften als Referenz bei
der Auswertung der Nachweisfelder (5, 7) verwendet werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß nach Inkontaktbringung der Meßprobe
mit den Nachweisfeldern (5, 7), unterhalb des Reflektors eine
Deckschicht (19) aus einem optisch transparenten Material auf die
Nachweisfelder (5, 7) aufgebracht wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß für die Deckschicht (19) ein Material
auf Polymerbasis verwendet wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Substrat (3) aus Polycarbonat
verwendet wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das Substrat (3) an einem Herstellungs
ort mit den Bindern (15) versehen, getrocknet und verpackt wird und
daß das so präparierte Substrat (3) sodann zu einem von dem
Herstellungsort entfernten Anwendungsort gebracht wird, an dem die
Meßprobe von einem Anwender in Kontakt mit den Nachweisfeldern
(5, 7) gebracht wird.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Nachweis der Analyten durch eine
Detektion einer Änderung der optischen Eigenschaften der Nachweis
felder erfolgt.
18. Verfahren nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die optische Änderung der Nachweisfel
der durch Isotope, Enzyme, Fluorochrome, Farbstoffe, Metallkolloide
oder/und Beads herbeigeführt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß Latex-Beads, Kunststoff-Beads, Glas-
Beads oder/und Metall-Beads verwendet werden.
20. Meßträger zum Nachweis von Analyten in einer Meßprobe, ins
besondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der
Ansprüche 1 bis 19,
gekennzeichnet durch ein scheibenförmiges, aus einem optisch
transparenten Material gefertigtes Substrat (3), auf dem auf einer
seiner Flachseiten analytspezifische Binder (15) in einer Vielzahl von
Nachweisfeldern (5, 7) immobilisiert sind, wobei die Nachweisfelder
(5, 7) längs mindestens einer Spirallinie (27) oder/und einer Vielzahl
konzentrischer Kreislinien verteilt auf dem Substrat (3) angeordnet
sind.
21. Meßträger nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß über den Nachweisfeldern (5, 7) eine
nach Inkontaktbringung der Meßprobe mit den Nachweisfeldern (5,
7) flächig auf das Substrat (3) aufgebrachte Reflexionsschicht (21)
angeordnet ist.
22. Meßträger nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Reflexionsschicht (21) eine
Schutzschicht (25) flächig aufgebracht ist.
23. Meßträger nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (25) aus einem
Material auf Acrylbasis gefertigt ist.
24. Meßträger nach Anspruch 20 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß er als Handelseinheit verpackt ist.
25. Meßträger nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß er getrocknet verpackt ist.
26. Verfahren zum Nachweis von Analyten in einer Meßprobe, bei dem
auf einem scheibenförmigen Substrat auf mindestens einer seiner
Flachseiten analytspezifische Binder in einer Vielzahl von Nachweis
feldern immobilisiert werden, sodann die Meßprobe in Kontakt mit
den Nachweisfeldern gebracht wird und anschließend das Vorhanden
sein oder/und die Menge der nachzuweisenden Analyten durch
Auswertung der Nachweisfelder ermittelt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachweisfelder magnetisch
ausgewertet werden und hierzu Binder oder die nachzuweisenden
Analyten mit magnetischen oder/und magnetisierbaren Markern
markiert werden und daß die Nachweisfelder längs einer Vielzahl
konzentrischer Kreislinien oder/und längs mindestens einer Spirallinie
verteilt auf dem Substrat angeordnet werden, gewünschtenfalls in
Verbindung mit weiteren Merkmalen mindestens einer der Ansprüche
1 bis 25.
27. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß nach Inkontaktbringung der Meßprobe
mit den Nachweisfeldern eine Fixierschicht auf die Nachweisfelder
aufgebracht wird.
28. Verfahren nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierschicht flächig auf jede
Nachweisfelder tragende Flachseite des Substrats aufgebracht wird.
29. Verfahren nach Anspruch 28 oder 29,
dadurch gekennzeichnet, daß für die Fixierschicht ein Material auf
Polymerbasis verwendet wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 26 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß vor der Ausbildung der Nachweisfelder
oder nach Inkontaktbringung der Meßprobe mit den Nachweisfeldern
eine magnetische oder/und magnetisierbare Partikel enthaltende
Magnetschicht flächig auf jede Nachweisfelder tragende Flachseite
des Substrats aufgebracht wird.
31. Testkit zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche
1 bis 19 und 26 bis 30, umfassend
- a) einen mit immobilisierten Bindern (15) vorbereiteten Meßträger (3),
- b) Reagenzien zur Durchführung des Nachweisverfahrens, insbesondere optisch oder/und magnetisch detektierbare Nachweisreagenzien, und
- c) ggf. Wasch- oder/und Pufferlösungen.
32. Testkit nach Anpruch 31,
dadurch gekennzeichnet, daß der Meßträger (3) in getrockneter Form
vorliegt.
33. Verwendung eines Meßträgers nach einem der Ansprüche 20 bis 25
in einem Immunoassay oder/und Nukleinsäurehybridisierungsassay
oder/und Lektin-Zucker-Assay oder/und Protein-Nukleinsäureassay.
Priority Applications (10)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19938839A DE19938839A1 (de) | 1999-02-03 | 1999-08-17 | Verfahren zum Nachweis von Analyten in einer Meßprobe sowie Meßträger hierfür |
| CA002361700A CA2361700A1 (en) | 1999-02-03 | 2000-02-03 | METHOD FOR DETECTING ANALYTES IN A SAMPLE FOR TEST AND MEASUREMENT MEDIUM RELATING THERETO |
| AU26696/00A AU762899B2 (en) | 1999-02-03 | 2000-02-03 | Method of detecting analytes in a sample and support for this purpose |
| AT00905017T ATE266200T1 (de) | 1999-02-03 | 2000-02-03 | Verfahren zum nachweis von analyten in einer messprobe sowie messträger hierfür |
| DK00905017T DK1145009T3 (da) | 1999-02-03 | 2000-02-03 | Fremgangsmåde til påvisning af analytter i en målepröve samt målebærer derfor |
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