DE19938787C2 - Reinigungseinrichtung, insbesondere zum Reinigen von Toiletten, Hohlkörpern o. dgl. - Google Patents
Reinigungseinrichtung, insbesondere zum Reinigen von Toiletten, Hohlkörpern o. dgl.Info
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Reinigungseinrichtung, insbesondere zum
Reinigen von Toiletten, Hohlkörpern oder dergleichen, mit einem Stielelement und
einem Reinigungskopf, der lösbar und in wenigstens einer Richtung schwenkbar am
Stielelement angeordnet ist.
Reinigungseinrichtungen der genannten Art sind bereits bekannt und werden in der
Praxis auf vielfältige Weise eingesetzt. Beispielsweise handelt es sich bei solchen
Einrichtungen um Bürsten zum Reinigen von Toiletten oder dergleichen.
In ihrer einfachsten Form sind solche Bürsten als starre Gebilde ausgestaltet, die ein
Stielelement und einen fest damit verbundenen Bürstenkopf aufweisen. Diese
Bürsten weisen jedoch eine Reihe von Nachteilen auf. Zum einen werden Bürsten
bei Verwendung zur Reinigung von Toiletten sehr schnell unansehnlich, so daß sie
nach einiger Zeit ausgetauscht werden müssen. Die Lebensdauer der gesamten
Bürste wird somit durch den Bürstenkopf bestimmt. Der Bürstenstil selbst hätte
jedoch eine wesentlich längere Standzeit. Aufgrund der starren und festen
Verbindung zwischen Bürstenstiel und Bürstenkopf muß dieser jedoch gemeinsam
mit dem Bürstenkopf entsorgt werden. Das ist sowohl aus ökonomischen, wie auch
aus ökologischen Gründen nachteilig.
Weiterhin ist der Aktionsradius einer solchen starren Bürste erheblich eingeschränkt.
Insbesondere sind eine ganze Anzahl von Bereichen der Toilette, so zum Beispiel
die Toilettenränder oder der gekrümmte Abfluß, mit einer starren Bürste nicht zu
erreichen. Das führt zu einer unzureichenden und damit unhygienischen Reinigung
der Toilette.
Zur Behebung dieser Nachteile sind im Rahmen der Weiterentwicklung von Bürsten
unterschiedliche Wege beschritten worden.
Zum einen sind Bürsten entwickelt worden, deren Bürstenköpfe lösbar mit dem
Bürstenstiel verbunden sind. Eine solche Bürste ist beispielsweise im deutschen
Gebrauchsmuster DE 295 02 685 U1 beschrieben. Bei dieser Bürste wird die
lösbare Verbindung über eine Verrasteinrichtung geschaffen, die eine Reihe von
Rastnasen und eine Reihe von dazu korrespondierenden Rastöffnungen aufweist.
Zur lösbaren Verbindung des Bürstenkopfs am Bürstenstiel werden die am
Bürstenkopf befindlichen Rastnasen in die im Bürstenstiel befindlichen
Rastöffnungen eingesteckt. Dadurch rasten die Rastnasen in den Rastöffnungen ein,
was zu einer lösbaren Verbindung zwischen Bürstenkopf und Bürstenstiel führt.
Auch wenn durch eine solche Bürste der Nachteil behoben wird, daß zum
Auswechseln des Bürstenkopfes immer die gesamte Bürste ausgetauscht werden
muß, so weist auch diese bekannte Bürste einer Reihe von Nachteilen auf. Zum
einen muß die Verrastung beziehungsweise Entrastung per Hand durchgeführt
werden. Da sich die Rastnasen und Rastöffnungen in unmittelbarer Umgebung zum
Bürstenkopf befinden, ist das Auswechseln des Bürstenkopfs unhygienisch, da der
Benutzer mit dem verschmutzten Bürstenkopf in Kontakt kommen und diesen
während des Auswechselvorgangs in der Hand halten muß.
Weiterhin ist der Bürstenkopf unbeweglich, das heißt nicht schwenkbar, am
Bürstenstiel angeordnet. Dadurch treten die weiter oben beschriebenen Nachteile in
bezug auf das Reinigen von Toilettenrändern, gekrümmten Rohren und der gleichen,
auch bei dieser bekannten Bürste auf.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 92 03 566 U1 ist eine biegsame
Toilettenbürste mit auswechselbarer Bürste bekannt. Diese Bürste, von der die
vorliegende Erfindung ausgeht, weist einen Bürstenstiel auf, an dessen einem Ende
eine Feder vorgesehen ist. Mit der Feder ist ebenfalls der Bürstenkopf verbunden.
Dadurch läßt sich der Bürstenkopf derart verschwenken, daß er auch in gekrümmte
Bereiche, unter Toilettenränder und dergleichen vordringen kann.
Die lösbare Verbindung des Bürstenkopfes an der Feder erfolgt über eine
entsprechende Schraubverbindung. Nachteilig bei dieser Bürste ist, daß der
Bürstenkopf beim Auswechseln in der Hand gehalten werden muß, was sehr
unhygienisch ist.
In der US 1,154,369 ist eine Bürste beschrieben, bei der ein Reinigungskopf
mittels einer als biegsame Feder ausgebildeten Verschwenkeinrichtung schwenkbar
an einem Stielelement angeordnet ist. Die Bürste weist eine Einrichtung auf, mittels
derer die Verschwenkeinrichtung zumindest zeitweilig festgelegt werden kann.
Allerdings hat diese Bürste den Nachteil, daß der Reinigungskopf nicht vom
Stielelement gelöst werden kann.
Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Reinigungseinrichtung der genannten Art derart
weiterzubilden, daß die beschriebenen Nachteile vermieden werden. Insbesondere
soll eine Reinigungseinrichtung bereitgestellt werden, die zum einen einen großen
Aktionsradius hat, so daß sie auch in gekrümmte Bereiche vordringen kann, und die
zum anderen eine einfache und hygienische Auswechslung des Reinigungskopfes
zuläßt.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Reinigungseinrichtung, insbesondere zum
Reinigen von Toiletten, Hohlkörpern oder dergleichen, mit einem Stielelement und
einem Reinigungskopf, der lösbar und in wenigstens einer Richtung schwenkbar am
Stielelement angeordnet ist, wobei die Reinigungseinrichtung erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet ist, daß das Stielelement einen Griffbereich und einen
Haltebereich für den Reinigungskopf aufweist, daß zwischen dem Griffbereich und
dem Haltebereich eine Einrichtung zum Verschwenken des Reinigungskopfes
angeordnet ist, daß eine einzige Einrichtung zum zumindest zeitweiligen Festlegen
der Einrichtung und zum Lösen des Reinigungskopfes vom Stielelement vorgesehen
ist und daß die Einrichtung zum Festlegen und Lösen gleitbeweglich am Stielelement
angeordnet ist.
Durch die erfindungsgemäße Reinigungseinrichtung wird es möglich, daß der
Reinigungskopf zur Reinigung von schwer zugänglichen Stellen eingesetzt werden
kann, und daß ein einfacher, hygienischer, mechanischer Austausch des
Reinigungskopfes erfolgen kann.
Grundsätzlich ist die Erfindung nicht auf das Reinigen bestimmter Gegenstände
beschränkt. So kann sie beispielsweise zur Reinigung von Toiletten eingesetzt
werden. Hier ist die Reinigungseinrichtung insbesondere geeignet, auch unter die
Toilettenränder, in die gekrümmten Abflußrohre und dergleichen vorzudringen.
Natürlich kann die Reinigungseinrichtung auch in anderen Bereichen eingesetzt
werden. So ist sie grundsätzlich besonders geeignet, Hohlkörper jeder Art zu
reinigen. Derartige Hohlkörper können beispielsweise Rohre, Behältnisse oder
dergleichen sein. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der
Reinigungseinrichtung kann der Reinigungskopf auch in gekrümmte Bereiche,
Bereiche mit Vorsprüngen oder Hinterschneidungen und dergleichen vordringen.
Dies führt zu einer besonders gründlichen Reinigung.
Auch wenn die Erfindung nicht auf die Verwendung zur Toilettenreinigung beschränkt
ist, soll sie zum besseren Verständnis anhand dieses Beispiels nachstehend erläutert
werden.
Die vorliegende Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, daß der
Reinigungskopf zum einen lösbar und zum anderen in zumindest einer Richtung
schwenkbar am Stielelement angeordnet sein soll.
Dazu ist zunächst ein Stielelement vorgesehen, das einen Griffbereich und einen
Haltebereich für den Reinigungskopf aufweist. Der Griffbereich ist derjenige Bereich,
den der Benutzer während der Benutzung der Reinigungseinrichtung in der Hand
hält. Bei dem Haltebereich handelt es sich um denjenigen Bereich des Stielelements,
der mit dem Reinigungskopf lösbar in Verbindung gebracht wird. Wie diese
Verbindung erfolgen kann, wird im weiteren Verlauf der Beschreibung näher
erläutert.
Zwischen dem Griffbereich und dem Haltebereich ist eine Einrichtung zum
Verschwenken des Reinigungskopfes angeordnet. Über diese Einrichtung wird es
möglich, den Haltebereich und damit auch den mit diesem verbundenen
Reinigungskopf im Verhältnis zum Griffbereich in wenigstens einer Richtung zu
verschwenken. Dadurch werden die durch die starren Stielelemente bisher
auftretenden Nachteile überwunden. Der Reinigungskopf kann vorteilhaft in
gekrümmte Bereiche und schwer zugängliche Bereiche der Toilette vordringen, da
der vordere Haltebereich des Stielelements und damit auch der Reinigungskopf im
Vergleich zur Längsachse des Stielelements entsprechend verschwenkt werden
kann. Vorteilhafte Ausführungsformen für geeignete Einrichtungen zum
Verschwenken des Reinigungskopfes werden im weiteren Verlauf der Beschreibung
näher erläutert.
Weiterhin ist erfindungsgemäß eine einzige Einrichtung zum zumindest zeitweiligen
Festlegen der Einrichtung zum Verschwenken des Reinigungskopfes und zum Lösen
des Reinigungskopfes vom Stielelement vorgesehen. Diese Einrichtung ist vorteilhaft
gleitbeweglich am Stielelement angeordnet. Die Einrichtung zum Festlegen und
Lösen dient dem Zweck, die Einrichtung zum Verschwenken des Reinigungskopfes
zumindest zeitweilig festzulegen und den Reinigungskopf vom Stielelement zu lösen.
Der Begriff "Festlegen" bedeutet in diesem Fall, daß die Einrichtung daran gehindert
wird, eine Schwenkbewegung des Reinigungskopfes zuzulassen oder
durchzuführen. Die Einrichtung, und über diese der Reinigungskopf werden somit in
einer bestimmten Position fixiert. Wie dies auf besonders vorteilhafte Weise
geschehen kann, wird im weiteren Verlauf der Beschreibung ausführlich
beschrieben.
Je nach Ausgestaltung der Einrichtung zum Verschwenken des Reinigungskopfes
kann die Einrichtung zum Festlegen und Lösen auf entsprechende Weise
ausgebildet sein. Dabei ist die Erfindung nicht auf bestimmte Ausführungsformen
beschränkt. Wichtig ist lediglich, daß die Einrichtung geeignet ist, ein Verschwenken
des Reinigungskopfes zumindest zeitweilig zu verhindern, etwa wenn dieser
ausgewechselt wird. Im normalen Betrieb der Reinigungseinrichtung soll die
Einrichtung derart inaktiviert werden können, daß der Reinigungskopf die
gewünschten Schwenkbewegungen ausführen kann. Geeignete
Ausführungsbeispielse für die Einrichtung werden weiter unten näher erläutert.
Um eine zeitweilige Inaktivierung der Einrichtung zum Verschwenken des
Reinigungskopfes zu erreichen, ist die Einrichtung zum Festlegen und Lösen
gleitbeweglich am Stielelement angeordnet. Dadurch kann sie bei Betätigung in den
Aktionsbereich dieser Einrichtung hineingleiten und so diese daran hindern, eine
Schwenkbewegung durchzuführen oder zuzulassen. Wenn eine Schwenkbewegung
erwünscht ist, wird die Einrichtung zum Festlegen und Lösen aus dem
Aktionsbereich der Einrichtung hinausbewegt, so daß diese im Rahmen ihrer
Ausgestaltung eine entsprechende Schwenkbewegung des Reinigungskopfes
zulassen oder durchführen kann.
Über die erfindungsgemäße Einrichtung zum Festlegen und Kösen wird es für den
Benutzer der Reinigungseinrichtung möglich, eine Auswechslung des
Reinigungskopfes vorzunehmen, ohne dabei den Reinigungskopf mit den Händen
berühren zu müssen, was, wie oben beschrieben, sehr unhygienisch ist.
Durch die Betätigung der vorstehend beschriebenen Einrichtung zum Festlegen und
Lösen wird zunächst die Schwenkbewegung des Reinigungskopfes unterbunden.
Nun kann dieser auf einfache Weise vom Stielelement gelöst werden. Wenn die
Verbindung zwischen Stielelement und Reinigungskopf beispielsweise wie weiter
unten beschrieben ausgebildet ist, muß der Benutzer den Reinigungskopf hierzu
nicht in die Hand nehmen.
Das Befestigen eines neuen Reinigungskopfes am Stielelement erfolgt auf
äquivalente Weise. Das Stielelement wird mit dem Reinigungskopf in Verbindung
gebracht, beispielsweise in diesen hineingesteckt, ohne daß der Benutzer den
Reinigungskopf in den Händen halten muß, wie dies beispielhaft weiter unten
beschrieben ist. Da die Einrichtung zum Verschwenken des Reinigungskopfes in
diesem Zeitraum über die Einrichtung zum Festlegen und Lösen festgelegt, das heißt
fixiert ist, kann eine Verschwenkung des Haltebereichs des Stielelements während
des Befestigens eines neuen Reinigungskopfes nicht erfolgen. Dadurch kann der
Reinigungskopf auf besonders einfache Weise am Stielelement angebracht werden.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Reinigungseinrichtung kann das
Stielelement im Vergleich zu den Reinigungsköpfen beliebig lange verwendet
werden, was aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten besonders
vorteilhaft ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein besonders schön gestaltetes,
beispielsweise aufwendig konstruiertes oder aus edlen Materialien gefertigtes
Stielelement zu erwerben, das immer wieder verwendet werden kann. Da
Toilettenbürsten üblicherweise in entsprechenden Behältnissen abgestellt sind,
solange sie nicht benutzt werden, könnten das Behältnis und das Stielelement
aufeinander abgestimmt gefertigt sein und so zu einem gesteigerten Ambiente des
WC-Raums beitragen.
Die Reinigungsköpfe können beispielsweise im Mehrpack, beispielsweise 5er-Pack
nachgekauft werden. Da sich in diesem Fall kein Stielelement an den
Reinigungsköpfen befindet, können diese mit nur geringem Platzbedarf gelagert
werden.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Reinigungseinrichtung
ergeben sich aus den Unteransprüchen
Vorteilhaft kann die Einrichtung zum Verschwenken des Reinigungskopfes ein oder
mehrere Gelenke aufweisen. Derartige Gelenke, die beispielsweise als einfache
Drehgelenke ausgebildet sein können, sind besonders einfach und kostengünstig
herstellbar. Jedoch ist die Erfindung nicht auf bestimmte Gelenktypen beschränkt.
Je nach Ausgestaltung des Stielelements ist es ausreichend, wenn nur ein einziges
Gelenk verwendet wird. In diesem Fall ist das Stielelement vorteilhaft als massives
Bauelement ausgebildet. Wenn das Stielelement als ein wie weiter unten
beschriebenes rohrförmiges Bauelement ausgebildet ist, sind vorzugsweise
wenigstens zwei Gelenke vorgesehen. Diese Gelenke sind dann vorteilhaft im
Bereich der Seitenwände des Stielelements, beziehungsweise von dessen
Griffbereich und Haltebereich vorgesehen. Durch derartige Gelenke können
Reinigungseinrichtungen bereitgestellt werden, bei denen - je nach Gelenktyp - eine
Schwenkbewegung des Reinigungskopfes in einer oder zwei Richtungen möglich ist.
Die Auswahl eines geeigneten Gelenktyps und/oder einer geeigneten Anzahl von
Gelenken ergibt sich je nach Bedarf und Anwendungsfall für die
Reinigungseinrichtung.
In weiterer Ausgestaltung kann die Einrichtung zum Verschwenken des
Reinigungskopfes als Kugelgelenk ausgebildet sein. Solche Kugelgelenke, die an
sich bereits bekannt sind, haben den großen Vorteil, daß sie eine
Schwenkbewegung in allen Richtungen zulassen. Damit kann der Reinigungskopf
ohne Probleme in alle möglichen Richtungen verschwenkt werden, wodurch eine
besonders einfache, vollständige und damit hygienische Reinigung von Toiletten,
insbesondere unter den Toilettenrändern und im Bereich des gekrümmten Abflusses
möglich wird. Derartige Kugelgelenke können einen kugelförmigen Gelenkkopf
aufweisen, der mit dem Haltebereich oder dem Griffbereich des Stielelements
verbunden sein kann. Die die Kugel zumindest teilweise umfassende Gelenkpfanne
ist dann entsprechend mit dem Griffbereich oder dem Haltebereich verbunden. Die
Herstellung einer derart ausgestalteten Einrichtung zum Verschwenken des
Reinigungskopfes ist besonders einfach und damit kostengünstig.
In anderer Ausgestaltung kann die Einrichtung zum Verschwenken des
Reinigungskopfes als flexibles Element ausgebildet sein. Das Element kann
beispielsweise aus einem leicht biegsamen Material, etwa einem entsprechend
weichen Metall oder einem geeigneten Kunststoff gebildet sein. In bevorzugter
Ausgestaltung kann das flexible Element als Feder ausgebildet sein.
Die Verwendung solch flexibler Elemente hat den Vorteil, daß eine
Schwenkbewegung des Reinigungskopfes ähnlich wie beim Kugelgelenk in alle
Richtungen erfolgen kann. Weiterhin sind derartige flexible Elemente einfach und
damit kostengünstig herstellbar. Wenn als flexibles Element eine Feder verwendet
wird, hat diese in der Regel das natürliche Bestreben, sich in eine senkrechte, das
heißt geradlinige und ungekrümmte Position auszurichten. Wenn die Feder während
eines Reinigungsvorgangs gebogen wird, treten in dieser entsprechende
Rückstellkräfte auf, die die Feder und damit auch den Reinigungskopf nach
Beendigung des Reinigungsvorgangs in eine senkrechte Position, das heißt
fluchtend zur Längsausdehnung des Stielelements, bringen. Um eine
Verschmutzung der Feder oder der flexiblen Elemente zu verhindern, können diese
von einem geeigneten Hüllelement, beispielsweise einem Faltenschlauch oder
dergleichen, umgeben sein.
Vorteilhaft kann das Stielelement, beziehungsweise dessen Griffbereich und/oder
Haltebereich als Hohlkörper, insbesondere rohrförmig, ausgebildet sein. Dadurch ist
das Stielelement bei hoher Stabilität sehr leicht. Gleichzeitig lassen sich einzelne
Elemente der Reinigungseinrichtung, wie die Einrichtung zum Verschwenken des
Reinigungskopfes und/oder die Einrichtung zum Festlegen und Lösen nach innerhalb
des Stielelements verlegen. Das fördert nicht nur den ästhetischen Gesamteindruck
der Reinigungseinrichtung, sondern verhindert auch eine Verschmutzung der
einzelnen Bestandteile während des Reinigungsvorgangs.
Vorteilhaft kann die Einrichtung zum Festlegen und Lösen wenigstens ein
Hülsenelement oder wenigstens ein Zapfenelement aufweisen. Die entsprechend
geeignete Ausgestaltung ergibt sich aus der Ausgestaltung der jeweiligen Einrichtung
zum Verschwenken des Reinigungskopfes oder der Einrichtung zum Festlegen und
Lösen.
Wenn ein Zapfenelement verwendet wird, kann dieses gleitbeweglich innerhalb des
als Hohlkörper ausgebildeten Stielelements angeordnet ist. Eine solche
Ausgestaltung, die im Zusammenhang mit der Figurenbeschreibung detailliert
beschrieben wird, ohne die Erfindung auf dieses spezielle Ausführungsbeispiel zu
beschränken, hat den Vorteil, daß das Zapfenelement innerhalb des Stielelements,
und damit nach außen nicht sichtbar, angeordnet ist. Das führt zu den weiter oben
bereits beschriebenen Vorteilen.
Wenn die Einrichtung zum Festlegen und Lösen ein Hülsenelement aufweist, kann
dieses vorteilhaft gleitbeweglich außerhalb des Stielelements angeordnet sein. In
diesem Fall gleitet das Hülsenelement außen auf dem Stielelement. Eine solche
Ausgestaltung ist besonders einfach herstellbar.
Vorzugsweise kann die Einrichtung zum festlegen und Lösen zum Erzeugen von
Rückstellkräften wenigstens eine Feder aufweisen. Diese Feder hat den Zweck, das
wenigstens eine Zapfenelement oder das Hülsenelement nach Betätigung wieder in
eine Ausgangslage zurück zu führen. Die Feder ist im Verhältnis zum Zapfenelement
oder zum Hülsenelement vorzugsweise derart angeordnet, daß sie, wenn das
Zapfenelement oder das Hülsenelement derart betätigt wird, daß es sich in den
Bereich der Einrichtung zum Verschwenken des Reinigungskopfes verschiebt,
wodurch diese fixiert und eine Schwenkbewegung des Reinigungskopfes
unterbunden wird, zusammengedrückt wird. Dadurch werden in der Feder
Rückstellkräfte erzeugt. Wenn das Zapfenelement oder das Hülsenelement wieder
aus dem Bereich der Einrichtung herausgeführt wird, wird diese Bewegung durch die
sich entspannende Feder unterstützt. Zur Bildung eines Widerlagers für die Feder
können am Stielelement, je nach Ausführungsform innen oder außen, entsprechende
Vorsprünge vorgesehen sein.
Vorteilhaft kann ein Hüllelement für das Stielelement vorgesehen sein. Ein solches
Hüllelement kann beispielsweise dann verwendet werden, wenn die Einrichtung zum
Festlegen und Lösen ein Hülsenelement aufweist, das gleitbeweglich außen auf dem
Stielelement angeordnet ist. In diesem Fall, insbesondere auch denn, wenn
zusätzlich eine wie vorstehend beschriebene Feder eingesetzt wird, können sich
während des Reinigungsbetriebs Schmutzpartikel im Hülsenelement und/oder in der
Feder festsetzen. Außerdem weist eine solche Ausgestaltung keinen besonders
ansprechenden Anblick auf. Um das Hülsenelement und/oder die Feder zu
bedecken, kann das Hüllelement verwendet werden. Das Hüllelement kann etwas
größer als das Stielelement dimensioniert sein, so daß sich ein Spalt bildet, wenn
das Hüllelement über das Stielelement gestülpt wird. In diesem Spalt kann dann das
Hülsenelement und/oder die Feder angeordnet werden. Nach außen hin weist die
Reinigungseinrichtung eine glatte Oberfläche auf. Das Hüllelement kann aus jedem
beliebigen Material, beispielsweise einem Kunststoff oder dergleichen, gebildet sein.
In weiterer Ausgestaltung kann der Reinigungskopf über eine Klemmverbindung
lösbar mit dem Stielelement verbunden sein. Eine solche Klemmverbindung ist
zunächst besonders einfach realisierbar. Außerdem kann eine solche
Klemmverbindung ebenfalls durch die Einrichtung zum Festlegen und Lösen betätigt
werden.
Die Klemmverbindung kann beispielsweise einen oder mehrere Haken aufweisen,
die sich bei Betätigung eines Verriegelungs/Entriegelungsmechanismus - etwa einem
geeigneten Druckknopf oder dergleichen, senkrecht stellen. Damit kann der
Reinigungskopf vom Haltebereich des Stielelements entfernt werden. Bei erneuter
Betätigung des Verriegelungs/Entriegelungsmechanismus - etwa das Loslassen des
Drucknopfs - bewegen sich die Haken in eine in etwa waagerechte Position, wodurch
der Reinigungskopf sicher und fest gehalten wird.
In anderer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß die Klemmverbindung eine
oder mehrere Rastnasen sowie damit korrespondierend, eine oder mehrere
Rastöffnungen aufweist. Vorzugsweise können 4 bis 6 Rastnasen und entsprechend
viele Rastöffnungen vorgesehen sein. Allerdings ist die Erfindung nicht auf eine
bestimmte Anzahl von Rastnasen beziehungsweise Rastöffnungen beschränkt.
Die Funktionsweise einer derartigen Klemmverbindung entspricht in etwa der
Funktionsweise eines sich öffnenden oder schließenden Regenschirms. Um den
Reinigungskopf vom Stielelement zu lösen, müssen die Rastnasen, die sich im
Normalfall durch die Rastöffnungen hindurch erstrecken, aus den Rastöffnungen
herausgedrückt werden. Dadurch wird der Reinigungskopf freigegeben und kann
vom Stielelement abfallen. Wenn umgekehrt ein neuer Reinigungskopf am
Stielelement befestigt werden soll, wird der Reinigungskopf gegen das Stielelement
gedrückt. Dadurch werden die Rastnasen zunächst nach außen gedrückt. Da die
Rastnasen üblicherweise mit entsprechenden Federn verbunden sind, die bei dem
Auseinanderdrücken entsprechende Rückstellkräfte erzeugen, sind die Rastnasen
bestrebt, in ihre Ursprungslage zurückzukehren. Dies wird dann möglich, wenn die
Rastnasen auf die korrespondierenden Rastöffnungen treffen. Dann können die
Rastnasen aufgrund der Federkräfte durch die Rastöffnungen hindurch in ihre
Ausgangslage schnellen, wodurch der Reinigungskopf am Stielelement gehalten
wird. Je nach Ausgestaltung der Rastnasen und Rastöffnungen in Größe und Form
kann auf diese Weise eine feste, sichere und dennoch leicht lösbare Verbindung
geschaffen werden.
Die Rastnasen können vorteilhaft über die Einrichtung zum festlegen und Lösen
betätigt werden. Wenn die Einrichtung ein Zapfenelement oder ein Hülsenelement
aufweist, können bei entsprechender Betätigung hierüber auch die Rastnasen
betätigt werden, in dem diese beispielsweise auseinandergedrückt werden. Eine
solche Ausgestaltungsform ist im Hinblick auf die Figurenbeschreibung näher
erläutert.
Vorzugsweise kann/können die eine oder mehreren Rastnasen im Reinigungskopf
vorgesehen und die eine oder mehreren Rastöffnungen im Stielelement angeordnet
sein. Natürlich sind auch andere Ausgestaltungsvarianten denkbar.
Vorteilhaft kann der Reinigungskopf einen Reinigungsbereich mit im wesentlichen
flächiger Form, vorzugsweise mit viereckiger, ovaler, rechteckiger oder runder Form,
aufweisen. Der Reinigungsbereich ist vorzugsweise über einen entsprechenden
Befestigungsbereich, in dem sich die jeweiligen Elemente der Klemmverbindung
befinden können, mit dem Haltebereich des Stielelements verbunden. Der Begriff
"flächig" bedeutet in diesem Fall, daß der Reinigungsbereich im Vergleich zur
Grundfläche eine wesentlich geringere Höhe aufweist. Ein solcher Reinigungsbereich
ist besonders geeignet, um auch zwischen den Toilettenrand und in den gekrümmten
Toilettenabfluß vorzudringen, was eine optimale Reinigung der Toilette zuläßt.
Allerdings sind auch andere Ausgestaltungsformen des Reinigungsbereichs denkbar
und möglich, so zum Beispiel ein Reinigungsbereich mit einer herkömmlichen
Bürstenform.
Der Reinigungsbereich kann aus recycelfähigem Material hergestellt werden.
Beispielsweise - jedoch nicht ausschließlich - kann der Reinigungskopf einen
Reinigungsbereich mit einer Vielzahl von Borsten, insbesondere Spiralborsten,
aufweisen. Die Spiralborsten können vorzugsweise eine Länge von etwa 1.5 cm
aufweisen. Natürlich sind auch längere oder kürzere Borsten möglich. Weiterhin kann
der Reinigungsbereich aus gepreßtem zellularem Material, insbesondere Papier, mit
aufgerauhter Oberfläche, oder aus einem schwammartigen Material mit aufgerauhter
Oberfläche, gebildet sein.
Die Größe und Form des Reinigungsbereichs kann je nach Material individuell
gewählt werden.
Vorzugsweise kann der Reinigungskopf einen Reinigungsbereich mit abgerundeten
oder abgeflachten oder abgekanteten Seitenrändern aufweisen. Bei einer
rechteckigen Form des Reinigungsbereichs könnten beispielsweise die kürzeren
Seiten des Rechtecks abgerundet sein, um auf einfache Art und Weise unter den
Toilettenrand zu gelangen und alle unwegsamen Stellen zum Reinigen zu erreichen.
In einer konkreten Ausführungsform kann der Reinigungsbereich eine ovale oder
runde Grundfläche und damit Form aufweisen. Er ist relativ flach gehalten und weist
eine Dicke von etwa 3 cm auf. Er ist von beiden Seiten vollständig mit Spiralborsten
bestückt, wodurch eine optimale Reinigungswirkung erzielt wird. Durch die flache
Ausgestaltung kann der Reinigungsbereich und damit auch der Reinigungskopf auf
einfache Weise ohne besonders hohen Platzbedarf gestapelt werden.
Passend zu der vorstehend beschriebenen Reinigungseinrichtung kann ein
besonderes Aufbewahrungs- und Entsorgungssystem vorgesehen sein. Dieses
System kann beispielsweise aus einem dreiteiligen Behälter bestehen, wobei
zumindest einzelne der Behälterteile über einen Deckel verschließbar sind. Der
Deckel kann beispielsweise über einen Fuß-Trittmechanismus geöffnet und
geschlossen werden. Der erste Behälterteil beinhaltet die Reinigungseinrichtung mit
dem Stielelement und dem gerade in Betrieb befindlichen Reinigungskopf. Wenn der
Deckel geöffnet wird, kann die Reinigungseinrichtung in den Behälterteil eingestellt
werden. Anschließend wird der Deckel geschlossen. Über einen im Deckel
ausgebildeten Schlitz wird erreicht, daß sich der Deckel um das Stielelement herum
legt und das Stielelement nach außen herausragen kann. Damit wird die
Reinigungseinrichtung im abgelegten Zustand durch den Deckel gehalten.
Der mittlere Behälterteil kann beispielsweise als Entsorgungsteil vorgesehen sein.
Die Reinigungseinrichtung kann über diesen Behälterteil gehalten werden.
Anschließend wird der Reinigungskopf in der oben beschriebenen Weise vom
Stielelement gelöst, so daß er, ohne daß er mit den Händen berührt werden müßte,
in den dafür vorgesehen Behälterteil hineinfällt. Der dritte Behälterteil kann zur
Aufbewahrung der Ersatz-Reinigungsköpfe dienen. Je nach Form der
Reinigungsköpfe sind beliebige Ausgestaltungsmöglichkeiten für den Behälter
denkbar.
Die Erfindung wir nun anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die
beiliegende Zeichnung näher erläutert. Es zeigt die einzige Fig. 1 eine
schematische Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Reinigungseinrichtung.
In der Fig. 1 ist eine Reinigungseinrichtung 10 dargestellt, die im vorliegenden Fall
als Bürste zum Reinigen von Toiletten dient. Da es sich bei der Figur lediglich um
eine Schemazeichnung handelt, sind die einzelnen Elemente der besseren Übersicht
halber nicht maßstabsgerecht gezeichnet worden.
Die Reinigungseinrichtung 10, nachfolgend als Bürste bezeichnet, weist ein
Stielelement 20 und einen Reinigungskopf 40, nachfolgend Bürstenkopf genannt,
auf.
Das Stielelement 20 weist einen Griffbereich 21 und einen Haltebereich 22 auf. Der
Haltebereich 22 dient zum Halten des Bürstenkopfs 40, während der Griffbereich 21
vom Benutzer der Bürste 10 in der Hand gehalten wird.
Das Stielelemente 20 ist als Hohlkörper, im vorliegenden Fall rohrförmig, ausgebildet
und weist an seiner Innenseite im Griffbereich 21 einen oder mehrere Vorsprünge
23 auf. Die Anzahl der Vorsprünge 23 kann je nach Ausführungsform variieren. Es ist
auch denkbar, daß die Vorsprünge 23 als ein einziger, durchgehender Ring
ausgebildet sind.
Der Griffbereich 21 und der Haltebereich 22 sind über eine Einrichtung 30 zum
Verschwenken des Bürstenkopfes 40 miteinander verbunden. Die Einrichtung 30 ist
im vorliegenden Fall in Form von zwei Drehgelenken 31 ausgebildet, die an den
Seitenwänden des Stielelements 20 angeordnet sind. Die Drehgelenke 31 weisen
jeweils einen Gelenkzapfen auf, der mit dem Griffbereich 21 verbunden ist. Am
Haltebereich 22 ist jeweils eine zum Gelenkzapfen 32 korrespondierende
Aussparung 33 vorgesehen, die von entsprechenden Gelenkschenkeln 34 flankiert
wird. In der Aussparung 33 kann sich der Gelenkzapfen 32 drehen, der weiterhin
über einen jeweiligen Bolzen 35 fixiert wird.
Je nach Anwendungsfall kann die Einrichtung 30 auch als Kugelgelenk, als flexibles
Element wie beispielsweise eine Feder, oder dergleichen ausgebildet sein. Wichtig
ist lediglich, daß die Einrichtung 30 eine Schwenkbewegung des Haltebereichs 22 -
und damit des Reinigungskopfes 40 - in Bezug auf den Griffbereich 21 zuläßt.
Durch die in Fig. 1 vorgesehenen Drehgelenke 31 ist eine Schwenkbewegung in
zwei Richtungen, nämlich senkrecht zur Längsachse der Bolzen 35, möglich.
Der Reinigungskopf 40 besteht aus einem Reinigungsbereich 41 und einem
Befestigungsbereich 42. Bei dem Befestigungsbereich 42 handelt es sich im
vorliegenden Fall um ein etwa 3 cm hohes Rohrstück, das fest mit dem
Reinigungsbereich 41 verbunden ist. Der Reinigungsbereich 41 hat eine flächige
Ausgestaltung mit einer ovalen oder runden Grundform und einer Höhe von etwa
3 cm, wobei die Höhe im Vergleich zur Grundfläche sehr gering ist. Der
Reinigungsbereich 41 ist auf beiden Seiten mit etwa 1.5 cm langen Spiralborsten
versehen. Die Seitenränder 43 des Reinigungsbereichs 41 sind abgerundet.
Die lösbare Befestigung des Reinigungskopfes 40 am Stielelement 20 erfolgt über
eine Klemmverbindung 50. Die Klemmverbindung 50 verfügt über eine oder mehrere,
im vorliegenden Fall 4 bis 6 Rastnasen 51, die im Befestigungsbereich 42 des
Reinigungskopfes 40 angeordnet sind. Weiterhin sind entsprechend viele
Rastöffnungen 52, im vorliegenden Fall 4 bis 6, vorgesehen, die mit den Rastnasen
51 korrespondieren. Die Rastöffnungen 52 sind im Haltebereich 22 des Stielelements
20 ausgebildet.
Die Funktionsweise dieser Klemmverbindung 50 entspricht in etwa derjenigen eines
Regenschirms. Die Rastnasen 51 können in Richtung des Pfeils B verschoben
werden, wobei sie in dem Moment, in dem sie nach außen aus den Rastöffnungen
52 austreten, den Reinigungskopf 40 freigeben. Im vorliegenden Fall sind die
Rastnasen 51 der besseren Übersicht halber als einfache Dreiecke dargestellt. Um
eine sichere und feste Klemmverbindung zu erreichen, können die Rastnasen eine
den jeweiligen Bedürfnissen angepaßte Ausgestaltung aufweisen.
Um die Schwenkbewegung des Reinigungskopfes 40 über den Haltebereich 22 und
die Einrichtung 30 zumindest zeitweilig festlegen zu können, was bedeutet, daß die
Schwenkbewegung in diesem Zeitraum unterbunden wird, ist eine Einrichtung 60
zum Festlegen der Einrichtung 30 vorgesehen. Die Einrichtung 60 weist zwei fest
miteinander verbundene Zapfen auf, nämlich einen Betätigungszapfen 61 und einen
Festlegzapfen 62. Die beiden Zapfen 61, 62 sind gleitbeweglich innerhalb des
röhrförmigen Stielelements 20 angeordnet. Zwischen dem Betätigungszapfen 61 und
den Vorsprüngen 32 des Stielelements 20 ist eine Feder 63 vorgesehen, die sich an
den Vorsprüngen 23 abstützt, wobei die Vorsprünge 23 als eine Art Widerlager
fungieren.
Der Betätigungszapfen 61 und damit auch der Festlegzapfen 62 können in Richtung
des Pfeils A nach unten und nach oben verschoben werden. Wenn der
Betätigungszapfen 61 nach unten gerückt wird, fixiert der Festlegzapfen 62 die
Drehgelenke 31 der Einrichtung 30, wodurch eine Schwenkbewegung unterbunden
wird. Gleichzeitig wird die Feder 63 zusammengedrückt. Beim Loslassen des
Betätigungszapfens 61 wird dieser aufgrund der Rückstellkräfte in der Feder 63
wieder nach oben gedrückt, wodurch schließlich die Drehgelenke 31 vom
Festlegzapfen 62 freigegeben und eine Schwenkbewegung ermöglicht wird.
Nachfolgend wird nun die Funktionsweise der erfindungsgemäßen
Reinigungseinrichtung 10 beschrieben.
Um den Reinigungskopf 40 am Stielelement 20 zu befestigen, wird dessen
Befestigungsbereich 42 von unten gegen den Haltebereich 22 des Stielelements 20
gedrückt. Dadurch werden die Rastnasen 51 in Richtung des Pfeils B nach außen
gedrückt. Da die Rastnasen 51 über Federn verfügen, die entsprechende
Rückstellkräfte erzeugen, sind die Rastnasen 51 bestrebt, in ihre ursprüngliche
Ausgangsposition zurückzukehren. Dies ist möglich, wenn die Rastnasen 51 mit den
im Haltebereich 22 befindlichen Rastöffnungen 52 in Kontakt kommen. Nun
schnellen die Rastnasen 51 in Pfeilrichtung B in ihre Ausgangslage zurück und damit
durch die Rastöffnungen 52 hindurch, wodurch der Reinigungskopf - je nach
Ausgestaltung der Rastnasen und der Rastöffnungen - sicher und fest, jedoch lösbar
gehalten wird.
Wenn die Reinigungseinrichtung 10 zum Reinigen einer Toilette verwendet wird, ist
durch die schwenkbare Anordnung des Reinigungskopfes 40, die über die
entsprechende Einrichtung 30 ermöglicht wird, sichergestellt, daß auch die Bereiche
unterhalb des Toilettenrandes und/oder der gekrümmten Abflußrohres zuverlässig
gereinigt werden können.
Sobald der Reinigungskopf 40 nach Erreichen seiner Standzeit ausgewechselt
werden muß, kann dies auf einfache und hygienische Weise wie folgt geschehen:
Zunächst wir der Befestigungszapfen 61 vom Benutzer in Richtung des Pfeils A nach unten gedrückt. Dadurch bewegt sich auch der Festlegzapfen 62 nach unten, und zwar bis in den Bereich der Einrichtung 30. Wenn sich der Festlegzapfen 62 über die Drehgelenke 31 hinaus in den Haltebereich 22 hinein erstreckt, wird dadurch erreicht, daß eine Schwenkbewegung des Haltebereichs 22 und damit des Reinigungskopfes 40 nicht mehr möglich ist. Der Reinigungskopf 40 ist somit in einer zum Stielelement 20 geradlinig fluchtend ausgerichteten Stellung fixiert.
Zunächst wir der Befestigungszapfen 61 vom Benutzer in Richtung des Pfeils A nach unten gedrückt. Dadurch bewegt sich auch der Festlegzapfen 62 nach unten, und zwar bis in den Bereich der Einrichtung 30. Wenn sich der Festlegzapfen 62 über die Drehgelenke 31 hinaus in den Haltebereich 22 hinein erstreckt, wird dadurch erreicht, daß eine Schwenkbewegung des Haltebereichs 22 und damit des Reinigungskopfes 40 nicht mehr möglich ist. Der Reinigungskopf 40 ist somit in einer zum Stielelement 20 geradlinig fluchtend ausgerichteten Stellung fixiert.
Nun wird der Betätigungszapfen 61 und damit auch der Festlegzapfen 62 noch
weiter hinuntergedrückt, bis das vordere, freie Ende des Festlegzapfens 62 mit den
Rastnasen 51 in Berührung kommt. Durch das Hinunterdrücken, beziehungsweise
die gleitende Abwärtsbewegung des Festlegzapfens 62 werden die Rastnasen 51 so
weit nach außen gedrückt, bis sie in Pfeilrichtung B nach außen aus den
Rastöffnungen 52 heraustreten. Dadurch wird der Reinigungskopf 40 freigegeben,
der anschließend ohne Probleme in einen entsprechend vorgesehenen
Abfallbehälter hineinfallen kann. Dabei muß der Benutzer nicht seine Hände zu Hilfe
nehmen, etwa in dem er den Reinigungskopf 40 während des Entfernens vom
Stielelement 20 in der Hand halten muß.
Die Befestigung eines neuen Reinigungskopfes 40 am Stielelement 20 erfolgt in der
oben beschriebenen Weise. Durch die Tatsache, daß die Drehgelenke 31 während
des Befestigungsvorgangs über den Festlegzapfen 62 fixiert sind, so daß eine
mögliche Schwenkbewegung ausgeschlossen ist, kann das Stielelement 20 über
seinen Haltebereich 22 auf einfache Weise in den Befestigungsbereich 42 des
Reinigungskopfes 40 eingesteckt werden, ohne daß der Benutzer seine Hände zu
Hilfe nehmen müßte. Um den Reinigungskopf 40 am Stielelement 20 befestigen zu
können, muß der Betätigungszapfen 61 und damit auch der Festlegzapfen 62 soweit
in Richtung des Pfeils A nach oben bewegt werden, daß der Festlegzapfen 62 die
Rastöffnungen 52 freigibt. Nach dem Einrasten der Rastnasen 51 in die
Rastöffnungen 52 werden der Betätigungszapfen 61 und der Festlegzapfen 62
zurück in ihre jeweiligen Ausgangspositionen verschoben, so daß schließlich auch
die Einrichtung 30 mit ihren Drehgelenken 31 wieder frei gegeben wird, so daß eine
erneute Schwenkbewegung des Reinigungskopfes möglich ist.
Das Zurückführen des Betätigungszapfens 61 und des Festlegzapfens 62 wird durch
die Rückstellkräfte der Feder 63 unterstützt. Wenn der Betätigungszapfen 61 nach
Beendigung des Auswechselvorgangs losgelassen wird, bewirkt die Feder 63, daß
sich dieser erneut in seine Ausgangsposition bewegt und in dieser bis zum nächsten
Auswechselvorgang gehalten wird.
10
Reinigungseinrichtung (insbesondere Bürste)
20
Stielelement
21
Griffbereich
22
Haltebereich
23
Vorsprung
30
Einrichtung zum Verschwenken des Reinigungskopfes
31
Drehgelenk
32
Gelenkzapfen
33
Aussparung
34
Gelenkschenkel
35
Bolzen
40
Reinigungskopf (insbesondere Bürstenkopf)
41
Reinigungsbereich
42
Befestigungsbereich
43
Seitenrand des Reinigungsbereichs
50
Klemmverbindung
51
Rastnase
52
Rastöffnung
60
Mittel zum Festlegen der Einrichtung
30
61
Betätigungszapfen
62
Festlegzapfen
63
Feder
A Bewegungsrichtung des Mittels
A Bewegungsrichtung des Mittels
60
B Verschieberichtung der Rastnase
Claims (17)
1. Reinigungseinrichtung, insbesondere zum Reinigen von Toiletten, Hohlkörpern
oder dergleichen, mit einem Stielelement (20) und einem Reinigungskopf (40),
der lösbar und in wenigstens einer Richtung schwenkbar am Stielelement (20)
angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Stielelement (20) einen
Griffbereich (21) und einen Haltebereich (22) für den Reinigungskopf (40)
aufweist, daß zwischen dem Griffbereich (21) und dem Haltebereich (22) eine
Einrichtung (30) zum Verschwenken des Reinigungskopfes (40) angeordnet ist,
daß eine einzige Einrichtung (60) zum zumindest zeitweiligen Festlegen der
Einrichtung (30) und zum Lösen des Reinigungskopfes (49) vom Stielelement
(20) vorgesehen ist und daß die Einrichtung (60) zum Festlegen und Lösen
gleitbeweglich am Stielelement (20) angeordnet ist.
2. Reinigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (30) zum Verschwenken des Reinigungskopfes (40) ein oder mehrere
Gelenke (31) aufweist.
3. Reinigungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (30) zum Verschwenken des Reinigungskopfes (40) als Kugelgelenk
ausgebildet ist.
4. Reinigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (30) zum Verschwenken des Reinigungskopfes (40) als flexibles
Element ausgebildet ist.
5. Reinigungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (30) zum Verschwenken des Reinigungskopfes (40) als Feder
ausgebildet ist.
6. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stielelement (20) als Hohlkörper, insbesondere
rohrförmig, ausgebildet ist.
7. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung (60) zum Festlegen und Lösen wenigstens
ein Hülsenelement oder wenigstens ein Zapfenelement (61, 62) aufweist.
8. Reinigungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zapfenelement (61, 62) gleitbeweglich innerhalb des als Hohlkörper
ausgebildeten Stielelements (20) angeordnet ist.
9. Reinigungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Hülsenelement gleitbeweglich außerhalb des Stielelements (20) angeordnet ist.
10. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung (60) zum Festlegen und Lösen zum
Erzeugen von Rückstellkräften wenigstens eine Feder (63) aufweist.
11. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Hüllelement für das Stielelement (20) vorgesehen ist.
12. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (40) über eine Klemmverbindung (50)
lösbar mit dem Stielelement (20) verbunden ist.
13. Reinigungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Klemmverbindung (50) eine oder mehrere Rastnasen (51) sowie damit
korrespondierend, eine oder mehrere Rastöffnungen (52) aufweist.
14. Reinigungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
oder mehreren Rastnasen (51) im Reinigungskopf (40) vorgesehen ist/sind und
daß die eine oder mehreren Rastöffnungen (52) im Stielelement (20) angeordnet
ist/sind.
15. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (40) einen Reinigungsbereich (41) mit
im wesentlichen flächiger Form, vorzugsweise mit viereckiger, ovaler,
rechteckiger oder runder Form, aufweist.
16. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (40) einen Reinigungsbereich (41) mit
einer Vielzahl von Borsten, insbesondere Spiralborsten, oder aus gepreßtem
zellularem Material, insbesondere Papier, mit aufgerauhter Oberfläche, oder aus
einem schwammartigen Material mit aufgerauhter Oberfläche, aufweist.
17. Reinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (40) einen Reinigungsbereich (41) mit
abgerundeten oder abgeflachten oder abgekanteten Seitenrändern (43) aufweist.
Priority Applications (1)
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| DE19938787A DE19938787C2 (de) | 1998-08-20 | 1999-08-16 | Reinigungseinrichtung, insbesondere zum Reinigen von Toiletten, Hohlkörpern o. dgl. |
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