DE19938563A1 - Verpackung zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere würfel- oder quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Einwickeln der blockförmigen Körper unter Verwendung einer solchen Verpackung - Google Patents
Verpackung zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere würfel- oder quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Einwickeln der blockförmigen Körper unter Verwendung einer solchen VerpackungInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere würfel- oder quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen, wobei zum leichten Erstellen und Öffnen einer solchen Verpackung bei geringstmöglichen Packstoffverbrauch Hüllenbildungselemente (25, 26, 27) einer Hüllenbildungsstation (9) gegenüber der Zuführvorrichtung eines von einer Materialbahn abtrennbaren Zuschnitts (8) unter einem Winkel versetzt angeordnet sind.
Description
Die Erfindung bezieht sich zunächst auf eine Verpackung zum Einwickeln von blockför
migen Körpern, insbesondere würfel- oder quaderförmigen Produkten, wie Butter,
Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen, mit einer aus einer Materialbahn
zugeschnittenen und gefalteten Hülle.
Verpackungen der in Rede stehenden Art sind vor allen Dingen durch das Einwickeln
bzw. Einschlagen von pastösen Produkten, wie beispielsweise Butter, Margarine oder
dergleichen bekannt. In der Regel erfolgt das Einpacken des pastösen Produktes in der
Weise, dass zunächst mit Hilfe eines Faltstempels ein ebener Zuschnitt eines Packstoffs
zur Bildung einer nach oben hin offenen Hülle durch ein Faltwerkzeug, beispielsweise
einen Faltkasten hindurchgedrückt wird. Nach dem Einfüllen des Produktes in die Hülle
werden die mehr oder weniger nach oben weisenden Faltlappen der Hülle entweder
nach Art einer Bodenfaltung oder einer Stirnfaltung nach innen umgeklappt, so dass das
eingefüllte Produkt allseitig umschlossen ist. Insbesondere bei der Bodenfaltung liegen
vergleichsweise große Flächen der Einfaltlappen deckend übereinander, so dass
vergleichsweise viel Packstoff benötigt wird. Außerdem hat die Boden- und Stirnfaltung
den erheblichen Nachteil, dass in beiden Fällen bei einem würfel- oder quaderförmigen
Produkt drei Flächen durch Faltungsknicke unterbrochen sind. Hierdurch wird nicht nur
das Aussehen der Packung nachteilig beeinträchtigt, sondern es stehen auch nur
vergleichsweise wenige glatte, also keine Knickfalten aufweisende Flächen, beispiels
weise zum Beschriften - wie Drucken oder dergleichen - zur Verfügung. Schließlich
lassen sich bodengefaltete und stirngefaltete Packungen vergleichsweise schlecht
öffnen, da man zum Öffnen der Packung in jedem Fall mit den Fingern hinter einen
innenliegenden Faltzipfel greifen muß, wobei man bei Butter, Margarine oder dergleichen
zwangsläufig mit der klebrigen Oberfläche des eingefüllten Produktes in Berührung
kommt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung der eingangs genannten Art
zu schaffen, die sich durch einen vergleichsweise geringen Packmittelverbrauch
auszeichnet und sich leicht und bequem öffnen läßt. Außerdem soll ein Verfahren
vorgeschlagen werden, das das Einwickeln von insbesondere würfel- oder quaderförmi
gen pastösen Produkten bei geringstem Verbrauch an Verpackungsmittel ermöglicht.
Schließlich soll eine Vorrichtung geschaffen werden, um bequem zu öffnende Verpac
kungen der in Rede stehenden Art einfach und preiswert herzustellen.
Diese Aufgabe wird bei einer zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere
würfel- oder quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder
dergleichen geeigneten Verpackung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass
die Hülle von einem annähernd quadratischen Zuschnitt der Materialbahn gebildet und
mit jeweils diagonal gegenüberliegenden Faltzipfeln nach Art einer Kuvertfaltung um den
blockförmigen Körper herumgewickelt ist.
Je nach Produktabmessungen ist es auch denkbar, dass die Hülle von einem im
wesentlichen rhombusförmigen Zuschnitt mit unterschiedlich langen Faltzipfeln gebildet
ist.
Wesentlich ist dabei, dass zumindest auf der Öffnungsseite der Verpackung in den
Eckbereichen verlaufende Inneneinfaltungen vorhanden sind, die auf diagonal
gegenüberliegenden Stirnseiten und der Oberseite der Verpackung die Ecken umgrei
fen. Hierdurch werden insbesondere bei pastösen Produkten die Ecken gegen
Eindrückungen bzw. Beschädigungen besser geschützt.
Die zum Herstellen der zugeschnittenen und umgefalteten Zuschnitte dienende
Materialbahn kann von einer Kunststoffolie, beispielsweise aus orientiertem Polypropylen
gebildet sein, vorzugsweise aus mit Aluminium kaschiertem Papier. Selbstverständlich
kommen aber auch Papier und/oder andere geeignete Werkstoffe in Frage.
Es hat sich als besonders günstig herausgestellt, wenn ein außenliegender Faltzipfel
über eine Klebestelle, vorzugsweise einen Permanentklebepunkt mit einem darunter
liegenden Faltzipfel verbunden ist oder mit einem Haftkleber mit dem darunterliegenden
Faltzipfel lösbar verbunden ist. Bei entsprechend beschichteten Packstoffen ist eine
vollflächige oder partielle Verklebung, Verleimung, Versiegelung unter Temperatur-
und/oder Druckeinwirkung möglich.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird in verfahrensmäßiger Hinsicht
dadurch gelöst, dass aus der Materialbahn ein dem einzuschlagenden würfel- oder
quaderförmigen Produkt angepaßter, annähernd quadratischer oder rhombusförmiger
Zuschnitt abgeschnitten und relativ gegenüber der Basisfläche des einzuschlagenden
Körpers unter einem jeweils diagonal gegenüberliegende Faltzipfel bildenden Winkel
nach Art einer Kuvertfaltung um den Körper herum gefaltet wird. Durch diese Winkellage
der Zuschnitte wird erreicht, dass das Produkt asymmetrisch umhüllt wird. Es entstehen
unterschiedlich lange Faltzipfel, mit denen das Produkt bei geringstmöglichem
Packmittelverbrauch umhüllt werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorgehensweise eignet sich insbesondere für solche Einwicklun
gen, wobei der im wesentlichen ebene Zuschnitt mit Hilfe eines Faltstempels zur Bildung
einer nach einer Seite hin offenen Hülle durch ein Faltwerkzeug hindurchgedrückt wird.
Ein zum Einwickeln des Produktes dienender Zuschnitt wird in diesem Fall von einer von
einer Rolle abgezogenen Materialbahn annähernd quadratisch abgeschnitten und je
nach Abmessung des einzuschlagenden Produktes relativ gegenüber dem Faltstempel
unter einem Winkel zugeführt.
Bei bestimmten Produktabmessungen hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn die
quer zur Transportrichtung liegenden Schnittkanten des Zuschnitts nicht rechtwinklig,
sondern schräg, und zwar unter einem Winkel bis zu 15° verlaufen. Auf diese Weise
entstehen zwei diagonal gegenüberliegende, spitzwinklig ausgebildete Faltzipfel, deren
Spitzen im wesentlichen in der Verlängerung der Mittellinie des Faltstempels liegen. An
einem der verlängerten Faltzipfel läßt sich auf relativ einfache Art und Weise ein auf sich
selbst zurückgefalteter Griffteil anfalten, der eine erleichterte Handhabung der Packung
ermöglicht, indem die Verpackung an diesem Griffteil geöffnet wird, ohne das man beim
Öffnen der Packung mit dem Produkt in Berührung kommt.
Eine erfindungsgemäß ausgebildete Vorrichtung zum Einwickeln von blockförmigen
Körpern, insbesondere würfel- oder quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine
oder dergleichen, zeichnet sich dadurch aus, dass die Hüllenbildungsstation relativ
gegenüber dem blockförmigen Körper unter einem Winkel angeordnete Hüllenbildungs
elemente und die Faltstation Umlegefalter und gegebenenfalls Griffteilfalter aufweist. Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird
im folgenden näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Verpackungslage als Rundläufer zur Herstellung einer erfindungsgemä
ßen Verpackung,
Fig. 2 eine Verpackung nach der Erfindung in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 eine Aufsicht auf einen Verpackungs-Zuschnitt sowie einen dazu angeord
neten Faltstempel der Verpackungsanlage,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines mit dem Faltstempel der Verpac
kungsanlage zusammenwirkenden Faltwerkzeugs,
Fig. 5 eine Einzelheit des Faltwerkzeugs,
Fig. 6 einen Teil einer Hüllenbildungsstation mit Faltdreiecken,
Fig. 7 einen Teil der Hüllenbildungsstation mit Faltleisten,
Fig. 8 einen Teil der Hüllenbildungsstation mit einem Faltkasten,
Fig. 9 eine in der Hüllenbildungsstation gebildete Hülle,
Fig. 10 bis 16 jeweils in schematischer Darstellung Verfahrensschritte beim Bilden der Hülle
und Falten der Hülle zu einem fertigen Paket.
In Fig. 1 ist eine Verpackunganlage dargestellt, in der von einer Rolle 1 eine Material
bahn 2, beispielsweise aus orientiertem Polypropylen oder aluminiumkaschierter
Kunststoffolie mit Hilfe von Rollen 6 abziehbar und eine als Rundläufer ausgebildeten
Verpackungsmaschine 3 zuführbar ist. Anstelle des Rundläufers kann auch ein
sogenannter Längsläufer vorgesehen sein. Zwischen der Rolle 1 und dem Rollenpaar 6
ist die Materialbahn 2 um eine Umlenkrolle 4 umgelenkt und zwar derart, dass zwischen
der Rolle 1 und der Verpackungsmaschine 3 die Materialbahn 2 im wesentlichen
horizontal verläuft. Die Laufrichtung der Materialbahn ist mit dem Pfeil 5 angedeutet.
Zwischen dem Rollenpaar 6 und der Verpackungsmaschine 3 ist eine Quertrenneinrich
tung in Gestalt eines Messers 7 angeordnet, mit dem die Materialbahn 2 zur Bildung von
Zuschnitten 8 durchtrennbar ist.
Zur Verpackungsmaschine 3 gehört eine Hüllenbildungsstation 9 sowie eine mit dem
Pfeil 11 angedeutete Faltstation. Zwischen der Hüllenbildungsstation 9 und der
Faltstation 11 ist eine Füllstation 12 angeordnet, mit deren Hilfe in weiter unten näher
beschriebener Weise ein Blockkörper in Form eines würfel- oder quaderförmigen
pastösen Produktgutstückes, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder derglei
chen abgefüllt werden kann. Das Produktgut wird in an sich bekannter Weise in eine in
der Hüllenbildungsstation 9 gebildete Hülle 10 eingefüllt, die gegebenenfalls in
Hüllenkammern in einer durch den Pfeil 20 angedeuteten Drehrichtung in verschiedene
Arbeitsstationen der Verpackungsmaschine transportiert werden kann. Aus der Hülle 10
wird in weiter unten näher erläuterter Weise ein fertiges Paket 13 gebildet, so wie es in
Fig. 2 dargestellt ist.
Einzelheiten der Hüllenbildungsstation 9 sind weiter unten detaillierter beschrieben.
Zunächst reicht es aus, darauf hinzuweisen, dass zur Hüllenbildungsstation 9 ein
Faltstempel 14 gehört, der in Fig. 1 angedeutet ist und im Sinne des Doppelpfeils 14'
auf und ab bewegt werden kann. Die relative Position dieses Faltstempels 14 gegenüber
dem im wesentlichen quadratischen bzw. je nach einzuschlagendem Produkt rhombus
förmigen Zuschnitt 8 ergibt sich aus Fig. 3. Die Transportrichtung 5 des Zuschnitts 8 ist
in Fig. 3 auf der Mittellinie 15 des Zuschnitts 8 angedeutet. Die Seitenkanten 16, 17 des
Faltstempels 14 verlaufen zu den Längskanten 18, 19 des Zuschnittes 8 unter einem
Winkel. Durch diese Winkellage ergeben sich unterschiedliche Faltbereiche bzw. -zipfel,
wie das weiter unten näher erläutert ist. Die eine Stirnkante 21 (vgl. auch Fig. 10) des
Faltstempels 14 liegt vorzugsweise auf der Mittellinie 15, während die diagonal
gegenüberliegende Stirnkante 22 je nach Winkellage des Faltstempels 14 mit Abstand
gegenüber der Mittellinie 15 des Zuschnitts versetzt angeordnet ist. Je nach abzufüllen
dem Produkt bzw. entsprechend dessen Abmessungen variiert der Abstand. Auf diese
Weise wird zwischen der Mittellinie 15 des Zuschnitts 8 und einer Diagonalen 14" des
Faltstempels 14 ein Winkel α gebildet, der bis zu 15° betragen kann. Die Diagonale 14"
kann gegenüber der Mittellinie 15 parallel oder diese kreuzend versetzt sein.
Bei rhombusförmiger Ausgestaltung des Zuschnitts 8 verlaufen die Schnittkanten schräg,
d. h. im Vergleich zu einem rechten Winkel unter einem abweichenden Winkel β bis zu
15°.
In den Fig. 4 und 5 ist ein typischer Aufbau einer Hüllenbildungsstation 9 dargestellt.
Am oberen Ende befindet sich der bereits im Zusammenhang mit Fig. 1 erläuterte
Faltstempel 14. Darunter sind mit gegenseitigem Abstand zwei Faltdreiecke 25
angeordnet. Unterhalb von diesen befinden sich gleichfalls mit Abstand zueinander zwei
Faltleisten 26 und achsgleich dazu darunter ein Faltkasten 27. Eine Aufsicht gemäß
Fig. 5 zeigt, dass die Faltleisten 26 abgerundete und schräg verlaufende Faltflächen 28
aufweisen, deren Zusammenwirken ebenso wie die der anderen Hüllenbildungselemente
ergeben sich aus den nachfolgend beschriebenen Fig. 6 bis 9.
Wie aus Fig. 6 ersichtlich, ist der Zuschnitt 8 in bezug auf den Faltstempel 14 und den
Durchlaß zwischen den beiden Faltdreiecken 25 derart gewählt, dass zwei diagonal
gegenüberliegenden Ecken des Zuschnitts 8 im wesentlichen mittig zwischen den
Faltdreiecken zu liegen kommen. Der Winkel an den Spitzen des Zuschnitts ist mit β'
bezeichnet. Wenn nun der Faltstempel 14 im Sinne des Pfeils 14' nach unten bewegt
und dabei zwischen den Faltdreiecken 25 hindurchbewegt wird, ergibt sich die im
unteren Teil der Fig. 6 dargestellte Ausgestaltung des Zuschnitts,
d. h. es haben sich zwei im wesentlichen dreieckförmige Faltzipfel 29, 31 gebildet, die
diametral gegenüberliegen.
Gemäß Fig. 7 wird nun der Zuschnitt 8 mit den hochgeklappten Faltzipfeln 29, 31 mit
Hilfe des Faltstempels 14 weiter nach unten durch die im Abstand a zueinander
angeordneten Faltleisten 26 hindurchgedrückt, wobei sich aufgrund der speziellen
Gestaltung der Faltflächen 28 der Faltleisten 26 sich im Eckbereich des Faltstempels 14
Inneneinfaltungen 32 ergeben, die in Fig. 8 gezeigt sind. Ein derart vorgefalteter
Zuschnitt 8 wird schließlich mit Hilfe des Faltstempels 14 durch den unterhalb der
Faltleisten 26 liegenden Faltkasten 27 hindurchgedrückt, der aufgrund von gegenüber
liegenen abgerundeten Führungsflächen 33, die in den eigentlichen Faltschacht 34
übergehen, nunmehr auch links und rechts noch hervorstehende Faltzipfel 35, 36 der
Hülle 10 nach oben klappen, so wie das aus Fig. 9 ersichtlich ist.
Durch Verändern des Winkels β' ändern sich die Winkel σ und ε an den Faltzipfeln 29,
31 bzw. 35, 36. Das Maß a bestimmt im wesentlichen der Winkel α' an den Faltzipfeln
35, 36.
Zum besseren Verständnis werden die Hüllenbildungs- und nachfolgender Faltvorgänge
anhand der Fig. 10 bis 16 nochmals näher erläutert. Zunächst wird also der
Faltstempel 14 in der in Abhängigkeit von den Abmessungen des einzuschlagenden
Produktes unter einem Winkel zum Zuschnitt 8 angeordnete Faltstempel 14 dazu
benutzt, um unter Zuhilfenahme der vorstehend erläuterten Falt- und Hüllenbildungsele
mente, wie Faltdreiecke 25, der Faltleisten 26 und des Faltkastens 27 eine Hülle 10 zu
bilden, wie sie in Fig. 11 dargestellt ist. Die Faltzipfel 29, 31 sowie 35 und 36, die
jeweils über die Inneneinfaltungen 32 miteinander in Verbindung stehen, haben eine
mehr oder weniger vertikale Position (Fig. 11). In dieser Stellung wird die würfel- oder
quaderförmig gebildete Hülle 10 in der Füllstation 12 mit einem pastösen Produkt, wie
Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen, gefüllt.
In Fig. 12 wird mit Hilfe eines beweglichen Schiebers ausgebildeten Umlegefalters 37
die Zipfelspitze 38 des Faltzipfels 36 über eine Kante eines starren Faltorgans 39
umgelegt. In Fig. 13 wird mit Hilfe eines außen angeordneten, gleichfalls als Platten
schieber ausgebildeten Umlegefalters 41 der Faltzipfel 36 über den Bereich des
eingefüllten Produktes gefaltet, wobei die Zipfelspitze 38 als zum Öffnen der Verpackung
ausgebildeter Griffteil zunächst noch in mehr oder weniger senkrechter Position
verbleibt.
In Fig. 14 wird durch einen auf der gegenüberliegenden Seite angeordneten Umlege
falter 42 der andere stirnseitige Faltzipfel 35 auf das Produkt zurückgefaltet. Dabei wird
die noch nicht anliegende Zipfelspitze 38 um 180° auf den Faltzipfel 36 zurückgefaltet.
Wie aus Fig. 15 ersichtlich, wird mittels eines an der Längsseite der Packung 13
angeordneten ersten Umlegefalter 43 der an der Längsseite befindliche Faltzipfel 29
nach innen umgelegt.
In Fig. 16 wird schließlich das Paket 13 fertiggestellt, indem durch Weiterschalten einer
die Hülle 10 aufnehmenden Hüllen- bzw. Produktkammer in der Verpackungsmaschine 3
der letzte Faltzipfel 31 nach innen umgelegt wird. Dies geschieht entweder in Verbindung
mit einer starren Faltweiche 44 oder aber durch einen beweglichen Umlegefalter 45. Die
Umhüllung des Produktes mit Packstoff ist jetzt abgeschlossen. Wenn gewünscht oder
erforderlich kann vor dem Umlegen des letzten Faltzipfels 31 zwischen dessen
Innenseite und der oben liegenden Seite des vorher umgeklappten Faltzipfels 29 ein
Klebepunkt, beispielsweise ein lebensmittelechter Permanentklebepunkt aufgebracht
werden.
Durch die relative winkelversetzte Anordnung des Faltstempels 14 bzw. der Hüllenbil
dungselemente gegenüber dem Zuschnitt 8 ergibt sich je nach Formatgröße eine
Packstoffersparnis zwischen 25% und 30% gegenüber der herkömmlichen Bodenfal
tung, bei der die Seitenkanten des Faltstempels und die Längskanten des Zuschnitts
parallel zueinander verlaufen. So wird beispielsweise bei der Erfindung für ein Produkt
format von 30 × 24 × 9 mm ein Zuschnitt in der Größenordnung von ca. 59 × 59 mm und
beispielsweise für eine Produktgröße von 40 × 30 × 10 mm ein Zuschnitt in den
Abmessungen von ca. 74 × 74 mm benötigt.
Die Winkellage zwischen dem Zuschnitt und den Hüllenbildungselementen kann dadurch
erreicht werden, dass die Zuführung des Zuschnitts unter einem Winkel zu den
Hüllenbildungselementen erfolgt oder dadurch, dass die Hüllenbildungselemente zur
Zuführrichtung des Zuschnitts unter einem Winkel angeordnet werden.
Claims (20)
1. Verpackung zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere würfel- und
quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen
mit einer aus einer Materialbahn (2) zugeschnittenen und gefalteten Hülle (10), dadurch
gekennzeichnet, dass die Hülle (10) von einem annähernd quadratischen Zuschnitt (8)
der Materialbahn (2) gebildet und mit jeweils diagonal gegenüberliegenden Faltzipfeln
(29, 31, 35, 36) nach Art einer Kuvertfaltung um den Körper herumgewickelt ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (10) von einem
im wesentlichen rhombusförmigen Zuschnitt (8) gebildet ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest auf der
Öffnungsseite der Verpackung in den Eckbereichen verlaufende Inneneinfaltungen (32)
vorhanden sind, die vorzugsweise auf zwei diagonal gegenüberliegenden Stirnseiten
und der Oberseite der Verpackung die Ecken umgreifen.
4. Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, dass die Materialbahn von einer Kunststoffolie, beispielsweise aus orientiertem
Polypropylen gebildet ist.
5. Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, dass die Materialbahn von mit Aluminium kaschiertem Papier gebildet ist.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an einem innenliegen
den Faltzipfel (36) ein im wesentlichen um 180° zurückgefalteter Griffteil (38) angefaltet
ist.
7. Verpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich
net, dass ein außenliegender Faltzipfel (31) über eine Klebestelle, vorzugsweise einen
Permanentklebepunkt (46) mit einem darunterliegenden Faltzipfel (29) verbunden ist
oder durch einen Haftkleber mit dem darunterliegenden Faltzipfel lösbar verbunden ist.
8. Verfahren zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere würfel- oder
quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen
mit einem einer Hüllenbildungs- und Faltstation zugeführten Zuschnitt einer Material
bahn, dadurch gekennzeichnet, dass aus der Materialbahn ein dem einzuschlagenden
würfel- oder quaderförmigen Produkt angepaßter, annähernd quadratischer oder
rhombusförmiger Zuschnitt abgeschnitten und relativ gegenüber der Basisfläche des
einzuschlagenden Körpers unter einem jeweils diagonal gegenüberliegende Faltzipfel
bildenden Winkel nach Art einer Kuvertfaltung um den Körper herumgefaltet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei der im wesentlichen ebene Zuschnitt mit Hilfe eines
Faltstempels zur Bildung einer nach einer Seite hin offenen Hülle durch ein Faltwerkzeug
hindurchgedrückt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt von einer von
einer Rolle abgezogenen Materialbahn annähernd quadratisch abgeschnitten und je
nach Abmessung des einzuschlagenden Produktes relativ gegenüber dem Faltstempel
unter einem Winkel zugeführt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt im wesentli
chen rhombusförmig ausgebildet wird und eine der im wesentlichen vertikalen Stirnkan
ten des Faltstempels vorzugsweise auf der Mittellinie des zugeführten Zuschnitts liegt
und dass eine diagonal zu der Stirnkante liegende zweite Stirnkante des Faltstempels
mit Abstand zur Mittellinie liegt bzw. mit der ersten Stirnkante auf einer Diagonalen liegt,
die ausgehend von der ersten Stirnkante gegenüber der Mittellinie des Zuschnitts um bis
zu 15° abweicht.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die quer zur Trans
portrichtung des rhombusförmigen Zuschnitts liegenden Schnittkanten gegenüber einem
zu den parallel zu der Transportrichtung verlaufenden Randkanten rechten Winkel
abweichenden Winkel verlaufen, der bis zu 15° beträgt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwei diagonal gegen
überliegende spitzwinklig ausgebildete Faltzipfel des rhombusförmigen Zuschnitts im
wesentlichen in der Verlängerung der Mittellinie des Faltstempels liegen.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeich
net, dass die Spitze des einen spitzwinklig ausgebildeten Faltzipfels zur Bildung eines
Griffteils zusätzlich nach außen umgefaltet und auf den Faltzipfel zurückgefaltet wird.
14. Vorrichtung zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere würfel- oder
quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen
mit einem von einer Materialbahn (2) zugeschnitten und zu einer Hülle (10) gefalteten
Zuschnitt (8) mit einer Hüllenbildungs- und Faltstation (9, 11), dadurch gekennzeichnet,
dass die Hüllenbildungsstation (9) relativ gegenüber dem einzuschlagenden Körper unter
einem Winkel angeordnete Hüllenbildungselemente (14, 25, 26, 27) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Hüllenbildungsele
mente jeweils paarweise angeordnete Faltdreiecke (25) und Faltleisten (26) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Hüllenbil
dungsstation (9) einen auf der einen Seite des zugeführten Zuschnitts (8) angeordneten
Faltstempel (14) und einen auf der gegenüberliegenden Seite des Zuschnitts (8)
angeordneten Faltkasten (27) mit einer gegebenenfalls unterhalb davon gelegenen
Hüllenkammer aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltleisten (26)
und/oder der Faltkasten (27) in den Eckbereichen der vom Zuschnitt (8) gebildeten Hülle
(10) jeweils eine Innenfaltung (32) bewirkende, vorzugsweise schräg verlaufende
Faltflächen (28) aufweist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Faltstation (11) an wenigstens einer Seite des einzuschlagenden
Körpers Griffteilfalter (37, 39) und vorzugsweise an allen Seiten Umlegefalter (41, 42, 43,
44, 45) aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einige der
Umlegefalter (41, 42, 43, 45) als Plattenschieber ausgebildet sind.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 19, gekennzeichnet
durch eine Quertrenneinrichtung (7) und gegebenenfalls eine Klebemittel-
Auftragseinrichtung im Bereich der zugeführten Materialbahn (2).
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999138563 DE19938563A1 (de) | 1999-08-19 | 1999-08-19 | Verpackung zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere würfel- oder quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Einwickeln der blockförmigen Körper unter Verwendung einer solchen Verpackung |
| EP00117828A EP1078866A3 (de) | 1999-08-19 | 2000-08-18 | Verpackung, Verfahren und Vorrichtung zum Einwickeln blockförmiger Körper |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999138563 DE19938563A1 (de) | 1999-08-19 | 1999-08-19 | Verpackung zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere würfel- oder quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Einwickeln der blockförmigen Körper unter Verwendung einer solchen Verpackung |
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Family
ID=7918393
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999138563 Withdrawn DE19938563A1 (de) | 1999-08-19 | 1999-08-19 | Verpackung zum Einwickeln von blockförmigen Körpern, insbesondere würfel- oder quaderförmigen Produkten, wie Butter, Margarine, Suppenpaste, Hefe oder dergleichen sowie Verfahren und Vorrichtung zum Einwickeln der blockförmigen Körper unter Verwendung einer solchen Verpackung |
Country Status (2)
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| IT201800008201A1 (it) * | 2018-08-28 | 2020-02-28 | Mpm Srl | Macchina incartatrice per incartare dadi da brodo |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| NL129615C (de) * | 1944-06-13 | |||
| DE2024610A1 (de) * | 1970-05-20 | 1971-12-02 | Peters, Leo, Grand Rapids, Mich. (V.StA.) | Verpackung für weiche eßbare Stoffe, wie Butter oder Magarine |
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| US5411204A (en) * | 1990-09-05 | 1995-05-02 | Fold-Pak Corp. | Reclosable food tray and tray blank |
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1999
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-
2000
- 2000-08-18 EP EP00117828A patent/EP1078866A3/de not_active Withdrawn
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| EP1078866A2 (de) | 2001-02-28 |
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