DE19935933A1 - Verbindungsanordnung und Verbindungsverfahren für abgeschirmtes Kabel - Google Patents
Verbindungsanordnung und Verbindungsverfahren für abgeschirmtes KabelInfo
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Abstract
Bei einer Abschirmanschlußklemmenverbindungsanordnung zur Verbindung einer Abschirmanschlußklemme mit einer vorbestimmten Masseposition entlang einem abgeschirmten Kabel, welches eine innere Kernleitung aufweist, die aus einem Leiter besteht, eine innere Isolierabdeckung, welche die innere Kernleitung abdeckt, ein Abschirmgeflecht, das um den Außenumfang der inneren Isolierabdeckung vorgesehen ist, und eine äußere Isolierabdeckung, welche das Abschirmgeflecht abdeckt, wird Widerstandssschweißen durchgeführt, während Quetschteile der Abschirmanschlußklemme auf die äußere Abdeckung des abgeschirmten Kabels an der Masseposition gequetscht werden, so daß ein Teil der äußeren Isolierabdeckung weggeschmolzen wird, was es ermöglicht, eine Schweißverbindung zwischen den Quetschteilen und dem Abschirmgeflecht des abgeschirmten Kabels herzustellen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung
für ein abgeschirmtes Kabel sowie ein Verfahren zum Verbinden
eines abgeschirmten Kabels.
Eine Abschlußanordnung für die voranstehend erwähnte Art
eines abgeschirmten Kabels ist in der japanischen
Patentanmeldungsoffenlegungsschrift Nr. 7-201383 beschrieben,
wobei ein abgeschirmtes Kabel durch eine innere Kernleitung
ausgebildet wird, die aus einem Leiter besteht, eine innere
Isolierabdeckung, welche die innere Kernleitung abdeckt, ein
Abschirmgeflecht, das um den Umfang der inneren
Isolierabdeckung herum vorgesehen ist, und eine äußere
Isolierabdeckung, welche das Abschirmgeflecht abdeckt.
Bei dem voranstehend erwähnten Stand der Technik wird ein
Teil der äußeren Isolierabdeckung am Endteil des
abgeschirmten Kabels entfernt, die innere Isolierabdeckung
und das Abschirmgeflecht werden voneinander getrennt, und die
Enden der inneren Kernleitung, die am Endteil der inneren
Isolierabdeckung freiliegen, und des Abschirmgeflechts werden
jeweils mit Hilfe einer Anschlußmontagevorrichtung verbunden.
Bevor die Anschlußmontagevorrichtung auf das Ende des
Abschirmgeflechts gequetscht wird, wird der Endabschnitt des
Abschirmgeflechts durch einen Wärmeschrumpfschlauch oder
einen Wärmeschrumpfrohr zusammengebündelt, das sich bei
Einsatz von Wärme zusammenzieht.
Da bei der voranstehend geschilderten Abschlußanordnung für
ein abgeschirmtes Kabel die Anschlußmontagevorrichtung auf
das Ende des Abschirmgeflechts aufgequetscht wird, nachdem
das Abschirmgeflecht von der inneren Isolierabdeckung
getrennt wurde, besteht allerdings nicht nur die Gefahr, daß
das Abschirmgeflecht beschädigt wird, wenn der Quetschvorgang
durchgeführt wird, sondern ist auch ein Teil vorhanden, das
nicht abgeschirmt ist. Da es unbedingt erforderlich ist, ein
Bündlungsteil wie beispielsweise einen Wärmeschrumpfschlauch
vorzusehen, um das Endteil des Abschirmgeflechts
zusammenzubündeln, war darüber hinaus der Vorgang der
Herstellung des Abschlusses mühsam.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine
Verbesserung in Bezug auf die voranstehend geschilderten
Unzulänglichkeiten zu erreichen, durch Bereitstellung eines
Verbindungsverfahrens und einer Verbindungsanordnung für
abgeschirmtes Kabel, welche es einfach machen, eine
verläßliche Verbindung einer Abschirmanschlußklemme mit dem
freigelegten Teil des Abschirmgeflechts zu erzielen, ohne
letzteres zu beschädigen.
Um die voranstehend geschilderten Ziele zu erreichen wird
gemäß der vorliegenden Erfindung im wesentlichen folgende
technische Lehre eingesetzt.
Gemäß einer ersten Zielrichtung der vorliegenden Erfindung
wird eine Verbindungsanordnung für ein abgeschirmtes Kabel
zur Verfügung gestellt, welches eine innere Kernleitung
aufweist, die aus einem Leiter besteht, eine innere
Isolierabdeckung, welche die innere Kernleitung abdeckt, ein
Abschirmgeflecht, welches um den Außenumfang der inneren
Isolierabdeckung vorgesehen ist, eine äußere
Isolierabdeckung, welche das Abschirmgeflecht abdeckt, und
eine Abschirmanschlußklemme, welche ein Quetschteil aufweist,
das über die äußere Isolierabdeckung aufgequetscht wird,
wobei das Quetschteil der Abschirmanschlußklemme und das
Abschirmgeflecht dadurch verschweißt werden, daß ein Teil der
äußeren Isolierabdeckung durch Widerstandsschweißen
weggeschmolzen wird, in einem Zustand, in welchem das
Quetschteil der Abschirmanschlußklemme gequetscht wird.
Bei dieser Verbindungsanordnung für ein abgeschirmtes Kabel
ist es möglich, mittels Verwendung von Widerstandsschweißen
zum Wegschmelzen eines Teils der äußeren Isolierabdeckung,
wobei das Widerstandsschweißen so eingesetzt wird, daß da
Quetschteil der Abschirmanschlußklemme gequetscht wird, um so
eine Verschweißung des Abschirmanschlußklemmenquetschteils
und des Abschirmgeflechts zu ermöglichen, nicht nur eine
Beschädigung des Abschirmgeflechts und einen Bruch von
Verbindungen zu minimieren, sondern auch die Verläßlichkeit
der Verbindung zu erhöhen. Darüber hinaus werden die
Abschirmungseigenschaften verbessert, da es nicht
erforderlich ist, das Abschirmgeflecht von der inneren
Isolierung zu trennen, oder einen Teil der äußeren
Isolierabdeckung zu entfernen.
Vorzugsweise ist das Quetschteil der Abschirmanschlußklemme
im wesentlichen U-förmig ausgebildet, mit einander
gegenüberliegenden Endteilen, welche geneigt zueinander in
Kontakt gelangen können.
Da die Endteile des im wesentlichen U-förmigen Quetschteils,
welche das Abschirmgeflecht des abgeschirmten Kabels haltern,
einander so berühren, daß kein Zwischenraum dazwischen
vorgesehen ist, wird eine Beschädigung dünner
Abschirmgeflechtsdrähte und ein Bruch von Verbindungen
verläßlich verhindert.
Vorzugsweise ist das Quetschteil der Abschirmanschlußklemme
im wesentlichen U-förmig ausgebildet, mit einander
gegenüberliegenden Endteilen, die sich gegenseitig entlang
einer Richtung berühren können, die parallel zur
Längsrichtung des Abschirmgeflechtes verläuft.
Bei dieser Verbindungsanordnung ermöglicht das U-förmige, aus
gegenüberliegenden Teilen bestehende Quetschteil eine
einfache und verläßliche Verbindung mit irgendeinem
Masseanschluß, entweder am Ende eines Kabels oder irgendwo
entlang dessen Verlauf.
Gemäß einer zweiten Zielrichtung der vorliegenden Erfindung
wird ein Verfahren zur Verbindung einer
Abschirmanschlußklemme mit einer vorbestimmten Position auf
einem abgeschirmten Kabel zur Verfügung gestellt, welches aus
einer inneren Kernleitung besteht, die als Leiter ausgebildet
ist, aus einer inneren Isolierabdeckung, welche die innere
Kernleitung abdeckt, einem Abschirmgeflecht, das um den
Außenumfang der inneren Isolierabdeckung herum vorgesehen
ist, und einer äußeren Isolierabdeckung, welche das
Abschirmgeflecht abdeckt, wobei das Verfahren folgende
Schritte aufweist: Ansetzen eines Quetschteils der
Abschirmanschlußklemme über der äußeren Isolierabdeckung an
einer Masseposition des abgeschirmten Kabels, Verursachung
einer Vorheizung, die zwischen zwei Elektrodenspitzen fließt,
während Druck zwischen den Elektrodenspitzen einwirkt, um so
das Quetschteil zu quetschen, wodurch die äußere
Isolierabdeckung erweicht wird, und sie durch die angelegte
Kraft entfernt wird, und Verursachung des Flusses eines
Schweißstroms zwischen den beiden Elektrodenspitzen, um so
eine Schweißverbindung zwischen dem Quetschteil der
Abschirmanschlußklemme und dem Abschirmgeflecht zu erzielen.
Bei dem voranstehend geschilderten Verfahren zum Anschluß
eines abgeschirmten Kabels wird das Quetschteil der
Abschirmanschlußklemme auf die äußere Isolierabdeckung an
einem Massepunkt des abgeschirmten Kabels aufgesetzt, und
dann ein Vorheizstrom dazu verwendet, einen Teil der äußeren
Isolierabdeckung wegzuschmelzen, während das Quetschteil
gequetscht wird, um so eine Schweißverbindung zwischen dem
Quetschteil und dem Teil des Abschirmgeflechtes zu erzielen,
welches durch die teilweise Entfernung der äußeren
Isolierabdeckung freigelegt wird, so daß es nicht
erforderlich ist, getrennt ein Teil der äußeren
Isolierabdeckung zu entfernen, wodurch der Vorgang
vereinfacht wird, und die Bearbeitungsfähigkeit verbessert
wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
Fig. 1A eine Perspektivansicht einer Ausführungsform einer
Verbindungsanordnung für ein abgeschirmtes Kabel
gemäß der vorliegenden Erfindung,
Fig. 1B einen Querschnitt entlang der Schnittlinie X-X in
Fig. 1A, und
Fig. 1C eine Perspektivansicht einer
Abschirmanschlußklemme, die bei dieser
Verbindungsanordnung verwendet wird;
Fig. 2A eine Perspektivansicht des abgeschirmten Kabels,
bei welcher die Verbindungsanordnung von Fig. 1
eingesetzt wird,
Fig. 2B eine Perspektivansicht des Zustands, bevor die
abgeschirmte Anschlußklemme mit dem abgeschirmten
Kabel verbunden wird, und
Fig. 2C eine Perspektivansicht mit einer Darstellung jenes
Zustands, nachdem das abgeschirmte Kabel mit der
Abschirmanschlußklemme verbunden wurde;
Fig. 3A eine Querschnittsansicht des Zustands des
voranstehend erwähnten abgeschirmten Kabels und der
Abschirmanschlußklemme vor der Verbindung,
Fig. 3B eine Querschnittsansicht des abgeschirmten Kabels
und der Abschirmanschlußklemme während des
Verbindungsvorgangs, und
Fig. 3C eine Querschnittsansicht des abgeschirmten Kabels
und der Abschirmanschlußklemme, nachdem die
Verbindung fertiggestellt ist;
Fig. 4 ein Diagramm mit einer Darstellung der Beziehung
zwischen dem Widerstandsschweißstrom und der Zeit
bei der Verbindung des voranstehend erwähnten
abgeschirmten Kabels und der
Abschirmanschlußklemme;
Fig. 5A eine Perspektivansicht des Zustands vor der
Verbindung der voranstehend erwähnten
Abschirmanschlußklemme mit einer mittleren Position
entlang dem abgeschirmten Kabel, und
Fig. 5B eine Perspektivansicht des Zustands, bei welchem
die Verbindung der Abschirmanschlußklemme an einem
mittleren Ort entlang dem abgeschirmten Kabel
vorgenommen wurde;
Fig. 6 eine Perspektivansicht einer weiteren
Ausführungsform einer Abschirmanschlußklemme gemäß
der vorliegenden Erfindung;
Fig. 7 eine Perspektivansicht einer weiteren
Ausführungsform einer Abschirmanschlußklemme gemäß
der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 8A eine Perspektivansicht des abgeschirmten Kabels,
bei welchem eine andere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung eingesetzt wird,
Fig. 8B eine Perspektivansicht jenes Zustands, bevor die
abgeschirmte Abschirmanschlußklemme mit dem
abgeschirmten Kabel verbunden wird, und
Fig. 8C eine Perspektivansicht jenes Zustands nach der
Verbindung des abgeschirmten Kabels mit der
Abschirmanschlußklemme.
Nunmehr werden im einzelnen Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben.
Wie aus den Fig. 1A und 1B sowie den Fig. 2A, 2B und 2C
hervorgeht, wird das abgeschirmte Kabel 10, bei welchem die
Verbindungsanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung
eingesetzt wird, durch eine innere Kernleitung 11 gebildet,
die aus einem Leiter besteht, eine innere Isolierabdeckung
12, welche die innere Kernleitung 11 abdeckt, ein
Abschirmgeflecht 13, welches um den Umfang der inneren
Isolierabdeckung 12 herum vorgesehen ist, und das gewebeartig
aus vielen dünnen nackten Drähten gewebt oder geflochten ist,
und eine äußere Isolierabdeckung 14, welche das
Abschirmgeflecht 13 abdeckt. Ein Teil der äußeren
Isolierabdeckung 14 am Ende A (der Masseposition) des
abgeschirmten Kabels 10 ist entfernt, so daß ein Teil der
inneren Kernleitung 11 freiliegt. Zwei Quetschteile 15a einer
Anschlußmontagevorrichtung 15 sind um das freiliegende Ende A
der inneren Kernleitung 11 herumgequetscht. Das Steckerteil
(Verbindungsteil) 15b der Anschlußmontagevorrichtung 14 steht
beispielsweise in Kontakt mit einer passenden
Buchsenanschlußklemme (nicht dargestellt), die innerhalb
einer Haube 16a eines Verbinders 16 vorspringt.
Darüber hinauf kann eine Abschirmanschlußklemme 20 frei mit
einem freiliegenden Teil des Abschirmgeflechts 13 verbunden
werden, zwischen der äußeren Isolierabdeckung 14 und der
inneren Isolierung 12 am Ende A des abgeschirmten Kabels. Wie
in den Fig. 1C und 2C gezeigt, weist die
Abschirmanschlußklemme zwei Quetschteile 21, 21 auf, die im
wesentlichen U-förmig ausgebildet sind, wenn man sie von vorn
betrachtet, und die auf das Abschirmgeflecht 13 aufgequetscht
sind und zu diesem eine metallische Verbindung herstellen,
sowie ein Steckerteil (Verbindungsteil) 22, welches von oben
gesehen L-förmig ist. Die Quetschteile 21 sind annähernd
dreiecksförmig, und so gebogen, daß sie einander
gegenüberliegen, und die Schrägkante 21a jedes dieser Teile
gelangt in Berührung mit der Schrägkante 21a des
gegenüberliegenden Quetschteils 21, wenn die Quetschteile
gequetscht werden.
In Bezug auf das Verfahren zur Verbindung der
Abschirmanschlußklemme 20 mit dem abgeschirmten Kabel 10 wird
zunächst, wie in Fig. 2A gezeigt ist, nach Quetschen der
Anschlußmontagevorrichtung 15 auf die Kernleitung 11, die am
Ende A (der Masseanschlußposition) des abgeschirmten Kabels
freiliegt, das Paar der Quetschteile 21 der
Abschirmanschlußklemme 20 über die äußere Isolierabdeckung am
Ende A des abgeschirmten Kabels 10 aufgepaßt, wie dies in
Fig. 2B gezeigt ist. Dann werden, wie in Fig. 3A gezeigt
ist, die Quetschteile 21 zwischen einer gekrümmten Oberfläche
30a einer oberen Elektrodenspitze 30, die auch als
Quetschvorrichtung dient, und einer gekrümmten Oberfläche 31a
einer unteren Elektrodenspitze 31 gehaltert, die auch als
Amboß dient, und wird so auf die Quetschteile 21 ein Druck
ausgeübt. Wenn dies erfolgt, wird durch die Quetschwirkung,
die durch die Kraft der oberen und unteren Elektrodenspitze 30 bzw. 31
erzielt wird, ein Weg für den Fluß eines
Widerstandsschweißstroms eingerichtet, und zwar durch den
Kontakt, der zwischen der oberen Elektrodenspitze 30, den
Quetschteilen 21 und der unteren Elektrodenspitze 31
vorhanden ist.
Als nächstes läßt man, wie in den Fig. 3B und 4 gezeigt,
einen Vorheizstrom C zwischen den beiden Elektrodenspitzen 30
und 31 fließen, während dazwischen die Quetschteile 21
gequetscht werden, was zur Erzeugung von Joul'scher Wärme
führt, und diese Wärme wiederum verursacht, daß ein Teil der
äußeren Isolierabdeckung 14 am Ende A des abgeschirmten
Kabels 10 (nur jenes Teil, welches in Kontakt mit den
Quetschteilen 21 steht) weich wird, und durch die angelegte
Kraft entfernt wird. Daraufhin läßt man einen Schweißstrom D
zwischen den beiden Elektrodenspitzen 30 und 31 fließen, so
daß, wie in Fig. 2C und 3C gezeigt ist, eine
Schweißverbindung zwischen den beiden Quetschteilen 21 der
Abschirmanschlußklemme 20 und jenem Teil des
Abschirmgeflechts 13 erzeugt wird, welches dadurch freigelegt
wurde, daß ein Teil der äußeren Isolierabdeckung am Ende A
des abgeschirmten Kabels 10 entfernt wurde. Daraufhin werden
die Anschlußmontagevorrichtung 15, die auf die innere
Kernleitung 11 des abgeschirmten Kabels 10 gequetscht ist,
und die Abschirmanschlußklemme 20, die auf das Ende A des
Abschirmgeflechts 13 aufgeschweißt ist, an der Innenseite
einer Haube 16a eines Verbinders 16 angebracht.
Auf diese Weise ist es möglich, eine Beschädigung des
Abschirmgeflechts und das Brechen von Verbindungen zu
minimieren, und auch die Verläßlichkeit der Verbindung zu
verbessern, nämlich durch Einsatz von Widerstandsschweißen
mit den beiden Quetschteilen 21 der Abschirmanschlußklemme 20,
die auf die äußere Isolierabdeckung 14 am Ende A des
abgeschirmten Kabels 10 so aufgequetscht werden, daß nur ein
Teil der äußeren Isolierabdeckung entfernt wird, mit welchem
die Quetschteile 21 in Berührung stehen, wodurch ein Teil des
Abschirmgeflechtes 13 am Ende A des abgeschirmten Kabels 10
freigelegt wird. Da es nicht erforderlich ist, das
Abschirmgeflecht 13 von der inneren Isolierung 12 zu trennen,
oder ein Teil der äußeren Isolierabdeckung 14 am Ende A zu
entfernen, wie dies in der Vergangenheit erfolgte, kann
darüber hinaus die Abschirmleistung verbessert werden. Wie in
Fig. 1A und 2C gezeigt ist es möglich, da die Enden 21a der
Quetschteile 21 der Abschirmanschlußklemme 20 in Kontakt mit
der äußeren Isolierabdeckung 14 des abgeschirmten Kabels 10
in Form eines Bogens stehen, der von oben aus nach unten
geht, das Abschirmgeflecht 13 des abgeschirmten Kabels 10
vollständig innerhalb der beiden Quetschteile 21
festzuhalten, ohne daß ein Zwischenraum zwischen deren Enden
21a auftritt, wodurch verläßlich eine Beschädigung unter
Druck von Verbindungen bei dünnen Abschirmgeflechtdrähten
verhindert wird. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung der
Verläßlichkeit der elektrischen Verbindung zwischen dem
abgeschirmten Kabel 10 und der Abschirmanschlußklemme 20.
Bei dem Verfahren zur Verbindung des abgeschirmten Kabels 10
mit der Abschirmanschlußklemme 20 gemäß der vorliegenden
Erfindung wird das Paar der Quetschteile 21 der
Abschirmanschlußklemme 20 über die äußere Isolierabdeckung 14
am Ende A des abgeschirmten Kabels 10 aufgesetzt, dann wird
ein Vorheizstrom C dazu eingesetzt, einen Teil der äußeren
Isolierabdeckung wegzuschmelzen, während die Quetschteile 21
gequetscht werden, und dann werden die Quetschteile 21 mit
jenem Teil des Abschirmgeflechts 13 verschweißt, welches
durch Wegschmelzen der äußeren Isolierabdeckung 14 freigelegt
wurde, so daß es nicht mehr erforderlich ist, einen
getrennten Verfahrensschritt zur Entfernung eines Teils der
äußeren Isolierabdeckung vorzusehen, wodurch das Verfahren
vereinfacht wird, und die Bearbeitbarkeit verbessert wird.
Wie in den Fig. 5A und 5B gezeigt, wird das Paar der
Quetschteile 21 mit dem Abschirmgeflecht 13 verschweißt,
während es gleichzeitig über die äußere Isolierabdeckung 14
an einer mittleren Position B entlang dem abgeschirmten Kabel
10 gequetscht wird. Hierdurch ist es möglich, über die
Quetschteile 21 der Abschirmanschlußklemme 20 einfach und
verläßlich die Abschirmanschlußklemme 20 mit irgendeiner
Masseposition entlang dem abgeschirmten Kabel A zu verbinden,
einschließlich des Endes A und einer mittleren Position B.
Bei einer weiteren, in Fig. 6 gezeigten Ausführungsform
einer Abschirmanschlußklemme 20' besteht der Unterschied in
Bezug auf die Abschirmanschlußklemme 20 darin, daß der
Einsatz einer Substanz 23 mit niedrigem Schmelzpunkt,
beispielsweise Lot, erfolgt, welche durch
Ultraschallschwingungen geschmolzen wird, bei den inneren
Oberflächen des Paars der Quetschteile 21, wobei das
Abschirmgeflecht 13 am Ende A des abgeschirmten Kabels 10
durch Ultraschallschweißen mit dem Paar der Quetschteile 21'
der Abschirmanschlußklemme 20' verschweißt wird. Hierbei
führt Wärme, die im Inneren durch den Einsatz der
Ultraschallschwingungen erzeugt wird, zum Schmelzen der
Substanz 23 mit niedrigem Schmelzpunkt, die auf die
Quetschteile 21' aufgebracht ist, wobei diese geschmolzene
Substanz 23 mit niedrigem Schmelzpunkt eine
Ultraschallschmelzverbindung zwischen den Quetschteilen 21'
der Abschirmanschlußklemme 20 und dem Abschirmgeflecht 13 des
abgeschirmten Kabels 10 ausbildet. Wenn diese Verbindung
ausgebildet wird, so tritt, da die geschmolzene Substanz 23
mit niedrigem Schmelzpunkt zwischen das Gewebe des
Abschirmgeflechts 13 hineinfließt, eine hohe Verbindungskraft
zwischen dem Abschirmgeflecht 13 und dem zusammengequetschten
Paar der Quetschteile 21' der Abschirmanschlußklemme 20 auf,
wodurch eine noch weitere Verbesserung der Verläßlichkeit der
Verbindung erzielt wird.
Die Fig. 7 und 8 zeigen eine weitere Ausführungsform einer
Verbindungsanordnung für ein abgeschirmtes Kabel gemäß der
vorliegenden Erfindung, bei welcher dann, wenn das Paar der
Quetschteile 21'' zusammengequetscht wird, die Enden der
abgebogenen rechteckigen Teile der Quetschteile einander
entlang einer Linie berühren, die parallel zur Längsrichtung
des Abschirmgeflechtes und anderer Einzelteile des
abgeschirmten Kabels 10 verläuft. Wie in den Fig. 8A bis
8C gezeigt, wird die Verbindung zwischen der
Abschirmanschlußklemme 20'' und dem abgeschirmten Kabel 10 auf
ähnliche Weise wie bei der ersten Ausführungsform
hergestellt. Im einzelnen wird, wie in Fig. 8B gezeigt, das
Paar der Quetschteile 21'' der Abschirmanschlußklemme 20'' über
das Ende A des abgeschirmten Kabels 10 aufgepaßt, und dann
werden die Quetschteile 21'' zwischen einer gekrümmten
Oberfläche 30a einer oberen Elektrodenspitze 30, die auch als
Quetschvorrichtung dient, und einer gekrümmten Oberfläche 31a
einer unteren Elektrodenspitze 31 gehaltert, die auch als
Amboß dient, und hierdurch ein Druck auf die Quetschteile 21''
ausgeübt. Dann läßt man einen Vorheizstrom C zwischen den
beiden Elektrodenspitzen 30 und 31 fließen, während die
Quetschteile 21'' dazwischen eingequetscht werden, was zur
Erzeugung Joul'scher Wärme führt, die wiederum einen Teil der
äußeren Isolierabdeckung 14 an dem Ende A des abgeschirmten
Kabels 10 (nur bei jenem Teil, das in Kontakt mit den
Quetschteilen 21'' steht) zum Erweichen bringt, und durch die
angelegte Kraft entfernt wird. Dann läßt man einen
Schweißstrom D zwischen den beiden Elektrodenspitzen 30 und
31 fließen, so daß, wie in Fig. 8C gezeigt, eine
Schweißverbindung zwischen dem Paar der Quetschteile 21'' der
Abschirmanschlußklemme 20'' und dem freiliegenden Teil des
Abschirmgeflechtes 13 am Ende A des abgeschirmten Kabels 10
ausgebildet wird.
Auf diese Weise, nämlich durch Verwendung einer
Abschirmanschlußklemme 20, die zwei Quetschteile 21''
aufweist, die im zusammengequetschten Zustand miteinander in
Kontakt entlang einer Linie stehen, die parallel zur
Längsrichtung des abgeschirmten Kabels 10 verläuft, wie dies
in Fig. 8C gezeigt ist, ist es möglich, das Abschirmgeflecht
am Ende A oder an einer mittleren Position entlang dem
abgeschirmten Kabel 10 vollständig innerhalb der Quetschteile
21'' zu haltern, ohne daß ein Zwischenraum zwischen den Enden
21a der Quetschteile 21'' auftritt, wodurch verläßlich eine
Beschädigung dünner Abschirmgeflechtdrähte und gebrochene
Verbindungen bei diesen verhindert werden. Dies führt zu
einer weiteren Verbesserung der Verläßlichkeit der
elektrischen Verbindung zwischen dem abgeschirmten Kabel 10
und der Abschirmanschlußklemme 20''.
Zwar wurden die voranstehenden Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung anhand eines Falles beschrieben, bei
welchem eine Abschirmanschlußklemme mit einem Ende oder einer
mittleren Position eines abgeschirmten Kabels verbunden wird,
jedoch wird darauf hingewiesen, daß es ebenfalls möglich ist,
eine Abschirmanschlußklemme sowohl mit einem Ende und einer
mittleren Position eines abgeschirmten Kabels zu verbinden.
Claims (4)
1. Verbindungsanordnung für ein abgeschirmtes Kabel, wobei
vorgesehen sind:
eine innere Kernleitung, die aus einem Leiter besteht;
eine innere Isolierabdeckung, welche die innere Kernleitung abdeckt;
ein Abschirmgeflecht, welches um den Außenumfang der innere Isolierabdeckung herum vorgesehen ist;
eine äußere Isolierabdeckung, welche das Abschirmgeflecht abdeckt; und
eine Abschirmanschlußklemme, die ein Quetschteil aufweist, welches über die äußere Isolierabdeckung aufgequetscht ist;
wobei das Quetschteil der Abschirmanschlußklemme und das Abschirmgeflecht dadurch verschweißt werden, daß ein Teil der äußeren Isolierabdeckung durch Widerstandsschweißen weggeschmolzen wird, und zwar in einem Zustand, in welchem das Quetschteil der Abschirmanschlußklemme gequetscht wird.
eine innere Kernleitung, die aus einem Leiter besteht;
eine innere Isolierabdeckung, welche die innere Kernleitung abdeckt;
ein Abschirmgeflecht, welches um den Außenumfang der innere Isolierabdeckung herum vorgesehen ist;
eine äußere Isolierabdeckung, welche das Abschirmgeflecht abdeckt; und
eine Abschirmanschlußklemme, die ein Quetschteil aufweist, welches über die äußere Isolierabdeckung aufgequetscht ist;
wobei das Quetschteil der Abschirmanschlußklemme und das Abschirmgeflecht dadurch verschweißt werden, daß ein Teil der äußeren Isolierabdeckung durch Widerstandsschweißen weggeschmolzen wird, und zwar in einem Zustand, in welchem das Quetschteil der Abschirmanschlußklemme gequetscht wird.
2. Verbindungsanordnung für ein abgeschirmtes Kabel nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Quetschteil der Abschirmanschlußklemme im wesentlichen
U-förmig ausgebildet ist, und einander gegenüberliegende
Endteile aufweist, die geneigt zueinander in Berührung
gelangen können.
3. Verbindungsanordnung für ein abgeschirmtes Kabel nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Quetschteil der Abschirmanschlußklemme im wesentlichen
U-förmig ausgebildet ist, mit einander
gegenüberliegenden Endteilen, die in Kontakt miteinander
entlang einer Richtung gelangen können, die parallel zur
Längsrichtung des Abschirmgeflechtes verläuft.
4. Verfahren zur Verbindung einer Abschirmanschlußklemme
mit einer vorbestimmten Position auf einem abgeschirmten
Kabel, welches eine innere Kernleitung aufweist, die aus
einem Leiter besteht, eine äußere Isolierabdeckung,
welche die innere Kernleitung abdeckt, ein
Abschirmgeflecht, das um den Außenumfang der inneren
Isolierabdeckung herum vorgesehen ist, und eine äußere
Isolierabdeckung, welche das Abschirmgeflecht abdeckt,
mit folgenden Schritten:
Aufsetzen eines Quetschteils der Abschirmanschlußklemme über der äußeren Isolierabdeckung an einer Masseanschlußposition des abgeschirmten Kabels;
Hervorrufen des Flusses eines Vorheizstroms zwischen zwei Elektrodenspitzen, während Druck zwischen den Elektrodenspitzen aufgebracht wird, damit das Quetschteil gequetscht wird, wodurch die äußere Isolierabdeckung erweicht wird, und die äußere Isolierabdeckung durch die angelegte Kraft entfernt wird; und
Hervorrufen des Flusses eines Schweißstroms zwischen den beiden Elektrodenspitzen, wodurch eine Schweißverbindung zwischen dem Quetschteil der Abschirmanschlußklemme und dem Abschirmgeflecht erzielt wird.
Aufsetzen eines Quetschteils der Abschirmanschlußklemme über der äußeren Isolierabdeckung an einer Masseanschlußposition des abgeschirmten Kabels;
Hervorrufen des Flusses eines Vorheizstroms zwischen zwei Elektrodenspitzen, während Druck zwischen den Elektrodenspitzen aufgebracht wird, damit das Quetschteil gequetscht wird, wodurch die äußere Isolierabdeckung erweicht wird, und die äußere Isolierabdeckung durch die angelegte Kraft entfernt wird; und
Hervorrufen des Flusses eines Schweißstroms zwischen den beiden Elektrodenspitzen, wodurch eine Schweißverbindung zwischen dem Quetschteil der Abschirmanschlußklemme und dem Abschirmgeflecht erzielt wird.
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