DE19933654A1 - Anordnung zum elektrischen Beheizen eines Katalysators - Google Patents
Anordnung zum elektrischen Beheizen eines KatalysatorsInfo
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Abstract
Die Heizvorrichtung (8) eines elektrisch beheizbaren Katalysators wird über einen Kondensator (5, 5a...5d) mit Energie versorgt, wobei zum Aufladen des Kondensators (5, 5a...5d) dieser durch Öffnen eines Schaltelements (6) von der Heizvorrichtung (8) getrennt wird, während der Kondensator (5, 5a...5d) zum Beheizen des Katalysators durch Schließen des Schaltelements (6) mit der Heizvorrichtung (8) verbunden wird. Als Schaltelement (6) wird ein Relais verwendet, welches die Vorteile aufweist, daß es einen sehr niedrigen Innenwiderstand besitzt und zudem relativ billig ist. Der Kondensator (5, 5a...5d) ist derart ausgestaltet, daß er bei geöffnetem Relais (6) auf eine Nennspannung von ca. 15-50 V aufgeladen wird und bei Schließen des Relais (6) innerhalb der ersten drei Sekunden 75% der zuvor gespeicherten Energie an die Heizvorrichtung (8) abgibt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zum elektrischen Beheizen eines
Katalysators nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Katalysatoren werden in der Abgasleitung von Kraftfahrzeugen zur Abgasreinigung
verwendet. Hierzu sind Dreiwege-Reduktions- und Oxidationskatalysatoren bekannt.
Die im Abgas enthaltenen Schadstoffe können jedoch von dem Katalysator nur dann
konvertiert werden, wenn die Temperatur des Katalysators eine bestimmte Mindest
temperatur in der Größenordnung von ca. 250°C erreicht hat. Liegt die Temperatur
des Katalysators unterhalb dieser Aktivierungstemperatur, arbeitet der Katalysator
nicht.
Nach dem Starten erwärmt sich der Katalysator allmählich durch das Abgas des
Motors und erreicht nach einer gewissen Zeit die erforderliche Aktivierungs
temperatur. Wenn jedoch die Motortemperatur, wie z. B. beim Kaltstart, niedrig ist,
kann bis zum Erreichen der Aktivierungstemperatur eine relativ lange Zeitspanne
vergehen. Darüber hinaus wird ein gewisser Teil der Abgastemperatur durch die
Wand der Abgasleitung absorbiert.
Aus diesem Grunde wurde vorgeschlagen, in Kraftfahrzeugen neben einem Unter
bodenkatalysator, der in der Regel im Fahrzeugbereich unterhalb der Feststellbremse
zwischen dem Fahrer- und dem Beifahrersitz angeordnet ist, einen motornahen Kata
lysator vorzusehen, welchem somit heißere Abgasluft zugeführt werden kann, die zu
einer schnelleren Aufheizung und demzufolge einer schnelleren Konvertierwirkung
führt.
Immer strengere Abgasvorschriften erfordern jedoch eine noch schnellere
Konvertierung und somit eine noch schnellere Aufheizung des Katalysators, um eine
zuverlässige Reinigung der Abgasluft zu gewährleisten.
Aus diesem Grund ist zudem die Verwendung von elektrisch beheizbaren
Katalysatoren bekannt. Der nachfolgend der Einfachheit halber als E-Katalysator
bezeichnete elektrisch beheizbare Katalysator ist in der Regel scheibenförmig mit
einer Dicke von 10-15 mm ausgebildet und vor dem motornahen Katalysator
angeordnet. Im Inneren ist der E-Katalysator, wie beispielsweise in der
DE 196 40 577 A1 beschrieben ist, durch ein spiralenförmig gewickeltes flaches
Metallblech gebildet, in dessen Zwischenraum ein gewelltes Metallblech angeordnet
ist. An die Enden des flachen Metallblechs wird eine Versorgungsspannung von
beispielsweise 12 V angelegt, wodurch die Heizwirkung hervorgerufen wird. Der
Innenwiderstand des E-Katalysators liegt z. B. in der Größenordnung von 0,1 Ω.
Die Energieversorgung des E-Katalysators erfolgt bekanntermaßen über eine
Batterie, welche zum Beheizen an die Heizvorrichtung des E-Katalysators angelegt
wird. Durch die Verwendung eines derartigen E-Katalysators kann eine schnellere
Aufheizung und somit ein deutlich verbessertes Konvertierungsverhalten erzielt
werden.
Bei der Entwicklung von neueren Katalysatoren müssen diese derart ausgelegt
werden, daß sie die augenblicklich geforderten Grenzwerte für den Schadstoffgehalt
der katalysierten Abgasluft deutlich unterschreiten, damit der Katalysator die
Grenzwerte auch noch nach einer durch die Betriebszeit hervorgerufenen Alterung
einhalten kann. Derzeit wird insbesondere an der Entwicklung von elektrisch
beheizbaren Katalysatoren gearbeitet, welche nach ca. 45 die Aktivierungstemperatur
von ca. 250°C erreicht haben sollen. Dieser Wert ist nur mit sehr leistungsstarken
Batterien zu erreichen. Eine weitere Verbesserung der Ansprechzeit ist unter
Verwendung von Batterien nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.
In den Druckschriften DE-C2-44 21 066, JP-A-0 42 76111 und EP-A-0 533 037 wird
daher vorgeschlagen, die Heizvorrichtung des elektrisch beheizbaren Katalysators
(E-Katalysators) über einen Kondensator mit Energie zu versorgen. Der Kondensator
kann durch einen Leistungsschalter von der Heizvorrichtung getrennt und über einen
mit der Fahrzeugbatterie verbundenen DC/DC-Wandler aufgeladen werden. Hat der
Kondensator eine ausreichend hohe Ladespannung erreicht, wird der Schalter
geschlossen, und der Kondensator entlädt sich über die Heizvorrichtung des E-
Katalysators, wodurch diese erwärmt wird.
Durch die Verwendung eines Kondensators als Energiespeicher für die Heizvorrich
tung des E-Katalysators kann die Ansprechzeit des E-Katalysators nochmals verkürzt
und somit eine schnellere Konvertierung durch den E-Katalysator erzielt werden.
Als Leistungsschalter ist dabei die Verwendung eines MOS-Feldeffekttransistors
bekannt. MOS-Feldeffekttransistoren besitzen jedoch den Nachteil, daß sie einen
relativ hohen Innenwiderstand (ca. 5 mΩ) aufweisen und zudem sehr teuer sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Anordnung
zum Beheizen eines elektrisch beheizbaren Katalysators vorzuschlagen, welche
einerseits mit einfachen Mitteln sowie billig aufgebaut werden kann und andererseits
ein möglichst rasches Erreichen der Aktivierungstemperatur des Katalysators
gewährleistet, um eine hochqualitative Abgasreinigung sicherzustellen.
Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine Anordnung mit
den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche definieren bevorzugte
und vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
Auch erfindungsgemäß wird ein Kondensator oder eine Kondensatorschaltung als
Energiespeicher zum Beheizen der Heizvorrichtung des elektrisch beheizbaren Kata
lysators (E-Katalysators) verwendet. Die Kondensatorschaltung wird über einen
steuerbaren Schalter wahlweise mit der Heizvorrichtung verbunden oder von dieser
getrennt.
Die Kondensatorschaltung ist dabei derart zu dimensionieren, daß sie bei geöffnetem
Schalter auf eine Nennspannung von 15 V-50 V aufgeladen wird und bei
geschlossenem Schalter innerhalb der ersten 3 s mindestens 75% der zuvor
gespeicherten Energie an den E-Katalysator abgibt.
Als Schaltelement wird vorzugsweise ein Relais verwendet.
Ein Relais besitzt den Vorteil, daß seine Anschaffungskosten relativ gering sind und
es zudem einen sehr niedrigen Innenwiderstand (in der Größenordnung um 0,5 Ω)
aufweist. Relais weisen jedoch grundsätzlich den Nachteil auf, daß zwar ein
Schließen des Relais bei hohen Spannungen möglich ist, während ein Öffnen des
Relais bereits bei Spannungen ab ca. 18 V zur Erzeugung eines Lichtbogens führt,
was ein schnelles Abbrennen der Kontaktstellen des Relais und somit einen
schnellen Verschleiß zur Folge hat.
Die zuvor beschriebenen Probleme, welche mit dem Einsatz eines Relais verbunden
sind, fallen jedoch im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht ins Gewicht, da die
vorliegende Erfindung auf den bereits zuvor beschriebenen Einsatz einer
Kondensatorschaltung als Energiespeicher für die Heizvorrichtung beruht. Dies
bedeutet, daß das Relais erst dann geöffnet wird, wenn sich die
Kondensatorschaltung bereits bis zu einem gewissen Grad entladen hat, so daß ein
Öffnen des Relais bei hohen Spannungen verhindert wird. Andererseits wird das
Relais bei Anliegen einer relativ hohen Ladespannung der Kondensatorschaltung
zum Beheizen des E-Katalysators geschlossen, was jedoch - wie bereits zuvor
erläutert worden ist - im Gegensatz zum Öffnungsfall unproblematisch ist.
Auf diese Weise wird erfindungsgemäß eine Anordnung zum Beheizen eines
elektrisch beheizbaren Katalysators geschaffen, welche billig und mit einfachen
Mitteln herstellbar ist und zudem durch die Verwendung einer Kondensatorschaltung
als Energiespeicher für die Heizvorrichtung des elektrisch beheizbaren Katalysators
ein sehr rasches Erreichen der Aktivierungstemperatur des Katalysators und somit
eine schnelle Konvertierung und hochqualitative Abgasreinigung gewährleistet.
Vorteilhafterweise wird der augenblickliche Ladezustand der Kondensatorschaltung
überwacht, um bei Feststellen einer Überladung den Ladevorgang deaktivieren zu
können. Ist die Kondensatorschaltung aus mehreren (in Reihe geschalteten)
Kondensatorzellen aufgebaut, wird jede einzelne dieser Kondensatorzeilen
überwacht und gegebenenfalls bei Feststellen einer Überladung überbrückt.
Durch Messungen hat sich herausgestellt, daß es für die Beheizung des Katalysators
und den Verlauf der Konvertierung besonders vorteilhaft ist, wenn die
Kondensatorschaltung bei geöffnetem Relais derart aufgeladen wird, daß bei
Schließen des Relais eine Energieabgabe in der Größenordnung zwischen 10 kWs
und 30 kWs möglich ist. Eine Heizenergie von vorzugsweise ca. 15 kWs kann
beispielsweise erzielt werden, wenn die Kondensatorschaltung, welche eine
Gesamtkapazität von ca. 19F besitzt, im geöffneten Zustand des Relais auf eine
Nennspannung von ca. 40 V aufgeladen wird.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung anhand eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben.
Fig. 1 zeigt den Aufbau einer Anordnung zum elektrischen Beheizen eines
Katalysators gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung,
Fig. 2 zeigt ein Katalysatorsystem bestehend aus einem elektrisch beheizbaren
Katalysator, einem Stützkatalysator und einem Dreiwege-Katalysator,
Fig. 3 zeigt den Verlauf der idealerweise zum Aufheizen des elektrisch
beheizbaren Katalysators benötigten Leistung, um die vorteilhafte Wirkung eines
Kondensators als Energiespeicher zum Beheizen des Katalysators zu erläutern, und
Fig. 4 zeigt die Konvertierungsraten und HC-Emissionen an verschiedenen in Fig.
2 gezeigten Meßpunkten bei Anwendung der vorliegenden Erfindung.
Bevor auf die in Fig. 1 gezeigte Anordnung näher eingegangen wird, sollen zunächst
unter Bezugnahme auf die Darstellungen von Fig. 2 bis Fig. 4 die durch die
Verwendung eines Kondensators als Energiespeicher erzielbaren Vorteile näher
erläutert werden.
Wie bereits eingangs erwähnt worden ist, wird eine möglichst rasche Erwärmung des
elektrisch beheizbaren Katalysators (E-Katalysators) angestrebt. Eine optimale
Lösung würde darin bestehen, bereits in der ersten Sekunde nach Inbetriebnahme des
Katalysators diejenige Leistung in den Katalysator zu leiten, welche zum Erwärmen
einerseits der Metallbleche des E-Katalysators und andererseits des (bei einem
Kaltstart) relativ kalten Abgases von 20°C auf 300°C erforderlich ist. In den
nachfolgenden Sekunden müßte dann nurmehr diejenige Energie oder Leistung
zugeführt werden, welche zur Erwärmung des Abgasmassenstroms von seiner
aktuellen Temperatur auf 300°C erforderlich ist. Hat die Abgastemperatur Werte
oberhalb von 300°C erreicht, kann die externe Beheizung gegebenenfalls
abgeschaltet werden.
Wird davon ausgegangen, daß das zu erwärmende Metallblech des E-Katalysators
ca. 50 g wiegt, wird für eine schlagartige Erwärmung auf 300°C eine Energie von ca.
7 kWs benötigt. Wird des weiteren davon ausgegangen, daß der Abgasmassenstrom
zeitlich konstant zusammengesetzt ist, ergibt sich für eine Zeitdauer von 10 s nach
Einschalten des Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeugs der in der folgenden
Tabelle dargestellte beispielhafte Leistungsbedarf:
In Fig. 3 ist der zeitliche Verlauf der Summe (fünfte Spalte der Tabelle) aus der zum
Erwärmen des E-Katalysators (dritte Tabellenspalte) und der zum Erwärmen der
Abgasluft (vierte Tabellenspalte) in Form der Kurve (a) aufgetragen. Zum Vergleich
ist in Fig. 3 auch die Kennlinie (b) der von einem Kondensator mit einer
Nennspannung von 40 V und einer Kapazität von 19F abgebbaren Leistung
aufgetragen, wenn davon ausgegangen wird, daß sich dieser über einen dem
Innenwiderstand eines üblichen E-Katalysators entsprechenden Widerstand von 0,1 Ω entlädt.
Der Darstellung von Fig. 3 kann entnommen werden, daß der theoretisch berechnete
Leistungsbedarf recht gut durch die Entladefunktion eines entsprechend
dimensionierten Kondensators angenähert werden kann. Bei dem in Fig. 3 gezeigten
Beispiel ist der Kondensator insbesondere derart dimensioniert, daß von ihm bei
einer Nennladung von 40 V eine Energie von ca. 15 kWs abgegeben werden kann,
wobei sich die von dem Kondensator abgegebene Energie mit Fortschreiten des
Entladevorgangs gemäß der in Fig. 3 gezeigten Entladefunktion verringert und
schließlich (bei ca. 9 s) den Wert 0 kWs erreicht hat. Dabei werden mindestens 75%
der von dem Kondensator gespeicherten Energie innerhalb der ersten drei Sekunden
abgegeben, so daß eine möglichst rasche Erwärmung des E-Katalysators
gewährleistet ist.
In Fig. 2 ist der Aufbau eines motornahen Katalysators bestehend aus einem über
einen Kondensator beheizten E-Katalysator 8, einem Stützkatalysator 9 und einem
Dreiwege-Katalysator 10 dargestellt. Dem E-Katalysator 8 wird über die
Abgasleitung eines Kraftfahrzeugs in Pfeilrichtung der Abgasstrom zugeführt, wobei
an den in Fig. 2 gezeigten Meßpunkten M1, M2 und M3, d. h. am Eingang des E-
Katalysators 8, am Ausgang des E-Katalysators 8 und am Ausgang des
Stützkatalysators 9, Temperatur- und Schadstoffmessungen vorgenommen worden
sind und davon ausgegangen wird, daß der E-Katalysator 8 durch die von einem
aufgeladenen Kondensator mit einer Kapazität von 19F und einer Nennspannung von
40 V abgegebene Energie beheizt wird. Im vollständig aufgeladenen Zustand des
Kondensators wird dem E-Katalysator 8 von dem Kondensator eine Energie von ca.
15 kWs zugeführt.
In Fig. 4A ist der zeitliche Verlauf der Abgastemperatur an den in Fig. 2 gezeigten
Meßpunkten dargestellt, wobei ersichtlich ist, daß die Abgastemperatur am Ausgang
des E-Katalysators 8 (Kurve (b)) schnell ansteigt und nach ca. 2 s wieder leicht
abfällt, jedoch weiterhin oberhalb von 300°C bleibt. Die Kurve (a) entspricht der
Abgastemperatur an dem in Fig. 2 gezeigten Meßpunkt M1, während die Kurve (c)
der Abgastemperatur an dem Meßpunkt M3 zugeordnet ist.
Der Verlauf der Kurve (b) kann in Abhängigkeit von den gewählten Ladeparametern
variiert werden. Bei Erhöhung der Nennladung des Kondensators erfolgt ein steilerer
Ansteig, während bei Erhöhung der Kapazität des Kondensators die
Maximaltemperatur länger gehalten werden kann.
In Fig. 4B ist mit den Kurven (a)-(c)der Verlauf der HC-Emissionen an den in Fig. 2
gezeigten Meßpunkten M1-M3 sowie die daraus resultierende Konvertierungsrate
(Kurve (d)) des E-Katalysators aufgetragen. Aus der Darstellung von Fig. 4B ist
ersichtlich, daß die Konvertierung bereits nach ca. 0,5 s einsetzt. Die kumulative HC-
Emission während der Meßdauer von 10 s beträgt lediglich ca. 0,023 g. Zum
Vergleich ist ohne elektrische Beheizung erst eine Konvertierung nach ca. 6 s bei
einer kumulativen HC-Emission von 0,065 g und bei Beheizung mit Hilfe einer
Batterie mit vergleichbarer Leistungsabgabe erst nach ca. 1,5 s eine Konvertierung
bei einer kumulativen HC-Emission von ca. 0,029 g erzielbar. Dieser Vergleich
macht deutlich, daß durch den Einsatz eines Kondensators eine sehr effektive
Katalysatorbeheizung bei niedriger Schadstoffemission erzielt werden kann. Weitere
Vorteile des Einsatzes eines Kondensators im Vergleich zu einer Batteriebeheizung
sind das geringe Gewicht und das geringe Bauvolumen sowie die hohe Lebensdauer.
Des weiteren wird bei Verwendung eines Kondensators auch der Motor des
jeweiligen Kraftfahrzeugs nicht belastet.
In Fig. 1 ist eine Anordnung zum elektrischen Beheizen eines Katalysators gemäß
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Eine
Kondensatorschaltung 5 wird über einen DC/DC-Wandler 4 von der
Fahrzeugbatterie 3 des entsprechenden Kraftfahrzeugs aufgeladen, wenn ein als
steuerbarer Schalter verwendetes Relais 6 geöffnet ist. Dies wird von einer
Steuereinheit 7 beispielsweise automatisch beim Stillstand des Verbrennungsmotors
des Kraftfahrzeugs veranlaßt, da bei einem späteren Start des Verbrennungsmotors
eine elektrische Beheizung des in Fig. 1 mit dem Bezugszeichen 8 versehenen E-
Katalysators bzw. dessen Heizvorrichtung über die Ladeenergie der
Kondensatorschaltung 5 möglich sein soll. Des weiteren ist in Fig. 1 ein Generator 2
dargestellt, welcher als Energieversorgung für das Bordnetz 1 des Kraftfahrzeugs
bzw. der daran angeschlossenen Verbraucher sowie zum Aufladen der
Fahrzeugbatterie 3 dient.
Der DC/DC-Wandler 4 kann für eine Leistung von beispielsweise 100 W ausgelegt
sein. Die Fahrzeugbatterie 3 liefert eine Spannung von z. B. 12 V. Mit diesen Daten
ist eine Aufladung der Kondensatorschaltung bzw. Kondensatorbatterie 5 auf eine
Nennspannung von 15 bis 50 V, vorzugsweise auf die bereits zuvor angenommenen
40 V, möglich. Die Kondensatorschaltung 5 könnte bevorzugt so dimensioniert
werden, daß sie bei geöffnetem Schalter auf eine Nennspannung von 15 V-10 V
aufgeladen wird und bei geschlossenem Schalter innerhalb der ersten 3 s mindestens
75% der zuvor gespeicherten Energie an den E-Katalysator abgibt (siehe Fig. 3).
Die Steuereinheit 7 überwacht das Starten oder Anlassen des Verbrennungsmotors.
Unmittelbar nach dem Starten wird von der Steuereinheit 7 das Relais 6 geschlossen,
so daß die Heizvorrichtung des E-Katalysators durch die von der zuvor aufgeladenen
Kondensatorschaltung 5 abgegebene Energie beheizt werden kann. Das als
Leistungsschalter dienende Relais 6 ist beispielsweise für einen kurzzeitigen
Maximalstrom von ca. 350 A auszulegen. Während der Entladung der
Kondensatorschaltung 5 fällt der über das Relais fließende Strom rasch ab, so daß
das Relais bereits nach kurzer Zeit wieder spannungs- und stromlos geöffnet werden
kann. Die Steuereinheit 7 überwacht vorteilhafterweise zu diesem Zweck den
augenblicklichen Lade- bzw. Entladezustand der Kondensatorschaltung 5 und öffnet
automatisch das Relais 6, wenn die augenblickliche Ladung der
Kondensatorschaltung 5 einen bestimmten unteren Grenzwert erreicht hat.
Anschließend steht die Kondensatorschaltung 5 wieder für einen neuen Ladevorgang
zur Verfügung.
Gemäß Fig. 1 ist die Kondensatorschaltung durch mehrere Kondensatorzellen 5a-5d
gebildet. Die Steuereinheit 7 überwacht den Ladezustand jeder einzelnen
Kondensatorzelle, um ein Überladen zu vermeiden. Bei Überschreiten einer
bestimmten Maximalspannung wird die entsprechende Kondensatorzelle mit Hilfe
eines Transistors überbrückt, um den Ladestrom abzuleiten. Nach Beendigung des
Ladevorgangs sollte der DC/DC-Wandler 4 und die Ladespannungsüberwachung der
Steuereinheit 7 abgeschaltet werden.
Claims (10)
1. Anordnung zum elektrischen Beheizen eines Katalysators, mit einer Energiever
sorgungseinheit (3, 4), mit einer Kondensatorschaltung (5), welche mit dem
Ausgang der Energieversorgungseinheit (3, 4) verbunden ist, und mit einer
Schaltvorrichtung (6), welche derart zwischen die Kondensatorschaltung (5) und
eine Heizvorrichtung (8) des Katalysators geschaltet ist, daß die Kondensator
schaltung (5) wahlweise zum Beheizen mit der Heizvorrichtung (8) verbunden
oder zum Aufladen der Kondensatorschaltung (5) durch die Energieversor
gungseinheit (3, 4) von der Heizvorrichtung (8) getrennt wird, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kondensatorschaltung (5) und die Energieversorgungseinheit
(3, 4) derart ausgestaltet sind, daß die Kondensatorschaltung (5) im geöffneten
Zustand der Schaltvorrichtung (6) auf eine Nennspannung von 15 V-50 V aufge
laden wird und im geschlossenen Zustand der Schaltvorrichtung (6) innerhalb
der ersten drei Sekunden mindestens 75% der zuvor gespeicherten Energie an
die Heizvorrichtung (8) abgibt.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltvorrich
tung (6) als Schaltelement ein Relais umfaßt.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ener
gieversorgungseinheit eine Batterie (3) und einen damit in Reihe geschalteten
DC/DC-Wandler (4) umfaßt.
4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß Überwachungsmittel (7) vorgesehen sind, welche die Kondensaror
schaltung (5) hinsichtlich einer möglichen Überladung überwachen und bei Fest
stellen einer Überladung eine weitere Aufladung der Kondensatorschaltung (5)
durch die Energieversorgungseinheit (3, 4) unterbinden.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kondensator
schaltung (5) mehrere in Reihe geschaltete Einzelkondensatoren (5a . . . 5d)
umfaßt, und daß die Überwachungsmittel (7) derart ausgestaltet sind, daß sie den
Ladezustand jedes Einzelkondensators (5a . . . 5d) überwachen und bei Feststellen
einer Überladung eines Einzelkondensators (5a . . . 5d) diesen überbrücken.
6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß die Kondensatorschaltung (5) und die Energieversorgungseinheit (3, 4)
derart ausgestaltet sind, daß die Kondensatorschaltung (5) im geöffneten
Zustand der Schaltvorrichtung (6) auf einen Ladezustand aufladbar ist, der bei
geschlossenem Relais (6) eine Energieabgabe zwischen 10 kWs und 30 kWs an
die Heizvorrichtung (8) des Katalysators ermöglicht.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kondensator
schaltung (5) und die Energieversorgungseinheit (3, 4) derart ausgestaltet sind,
daß die Kondensatorschaltung (5) im geöffneten Zustand der Schaltvorrichtung
(6) auf einen Ladezustand aufladbar ist, der bei geschlossenem Relais (6) eine
Energieabgabe von ca. 15 kWs an die Heizvorrichtung (8) des Katalysators
ermöglicht.
8. Anordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kon
densatorschaltung (5) und die Energieversorgungseinheit (3, 4) derart ausgestal
tet sind, daß die Kondensatorschaltung (5) im geöffneten Zustand der Schaltvor
richtung (6) auf eine Nennspannung von 40 V aufladbar ist.
9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß die Schaltvorrichtung (6) von einer Steuereinheit (7) angesteuert wird,
welche derart ausgestaltet ist, daß sie automatisch bei Inbetriebnahme des Kata
lysators die Schaltvorrichtung (6) schließt.
10. Verwendung einer Anordnung nach Anspruch 9 in einem Kraftfahrzeug,
welches von einem Motor angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuereinheit (7) derart ausgestaltet ist, daß sie die Schaltvorrichtung (6) auto
matisch beim Starten des Motors schließt und die Schaltvorrichtung (6) wieder
öffnet, wenn die nach dem Schließen der Schaltvorrichtung (6) von der Konden
satorschaltung (5) noch gespeicherte Ladung auf einen vorgegebenen unteren
Grenzwert abgesunken ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19933654A DE19933654A1 (de) | 1999-07-17 | 1999-07-17 | Anordnung zum elektrischen Beheizen eines Katalysators |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19933654A DE19933654A1 (de) | 1999-07-17 | 1999-07-17 | Anordnung zum elektrischen Beheizen eines Katalysators |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19933654A1 true DE19933654A1 (de) | 2001-01-18 |
Family
ID=7915191
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19933654A Withdrawn DE19933654A1 (de) | 1999-07-17 | 1999-07-17 | Anordnung zum elektrischen Beheizen eines Katalysators |
Country Status (1)
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