DE19928720C2 - Auskleidung für einen Fußraum bei einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Auskleidung für einen Fußraum bei einem KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Auskleidung für einen Fußraum
bei einem Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffes
des Anspruches 1.
Eine derartige Auskleidung ist durch die DE 693 14 203 T2
bekannt. Weitere derartige, teils gattungsfremde
Auskleidungen sind der WO 93/08 040 A1, der US 5919 540 A,
der EP 03 796 30 A1, der DE 198 11 076 A1 sowie der DE 198 33 459 A1
als bekannt entnehmbar.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Montierbarkeit einer
Fußmatte mit hoher Wertanmutung in einem Kraftfahrzeug zu
verbessern, wobei eine sichere Positionierung der Fußmatte
am Fahrzeugboden einhergehen soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Auskleidung
mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Durch die Erfindung wird eine Fußmatte geschaffen, die in
der Lage ist, als Einheit die beiden vorderen und die beiden
hinteren Fußraumabschnitte des Fahrzeugbodens zu bedecken.
Einerseits ergibt sich durch die Verbindung sämtlicher
einzelner Fußmatten zu einer Fußmatteneinheit eine stark
erhöhte Rutschfestigkeit der Fußmatte, wodurch für diese
eine sichere Positionierung im Fahrzeug erreicht wird,
andererseits kann sich die erfindungsgemäße Fußmatte
mit ihrer umlaufenden Umrandung an den zugeordneten
Seitenwänden, die den Fahrzeugboden einfassen, abstützen,
wodurch sich die Positionierbarkeit der Fußmatte zusätzlich
verbessert.
In diesem Zusammenhang sind Teilaspekte durch das DE 89 03 961 U1,
das DE 80 04 708 U1 und das DE-GM 72 11 636 bekannt,
ohne daß daraus Anregungen für die Erfindung in ihrer
Gesamtheit abgeleitet werden können. So ist dem DE 89 03 961 U1
lediglich eine schalenförmige Auskleidung für einen
Fußraum eines Fahrzeuges entnehmbar, die mit einem
umlaufenden Band versehen ist. Das DE 800 47 708 U1 zeigt
einen herkömmlichen Teppichbelag, bei dem zwei getrennten
Teppichstücke für jeweils die links von der
Fahrzeuglängsachse und rechts von dieser gelegenen
Fahrzeugseite vorgesehen sind, wobei jedes Teppichstück vom
Vordersitzabschnitt bis zum Hintersitzabschnitt durchgehend
aus einem Stück besteht. Schießlich geht aus dem DE-GM 72 11 636
eine Gummimatte hervor, die der Kontur des
abzudeckenden Bodenblechs eines Kraftfahrzeuges angepaßt ist
Dabei besitzt diese Gummimatte zwei als Trittbereich
dienende Abschnitte, die über einen Tunnelbereich
miteinander verbunden sind, der die Form des abzudeckenden
Kardantunnels aufweist. Die bekannte Gummimatte bildet somit
lediglich für den Frontbereich des Fahrzeugs eine Einheit.
Der ästhetische Wert der Auskleidung kann insbesondere dann
erhöht werden, wenn der Basiskörper aus einem ersten
Material und der jeweilige Einsatzkörper aus einem anderen,
zweiten Material besteht. Beispielsweise kann ein
Einsatzkörper aus Holz und/oder Metall und/oder Kunststoff
und/oder Glas und/oder Leder und/oder Stein gebildet sein.
Ebenso ist es möglich, einen Einsatzkörper als Lichtquelle
auszubilden, wobei dann die Auskleidung entsprechende
Anschlußmittel aufweist, mit denen die Lichtquelle an eine
entsprechende Energiequelle, z. B. an eine Batterie oder an
eine Stromversorgung des Fahrzeuges, anschließbar ist. Die
Lichtquelle ist insbesondere als LED (lichtemittierende
Diode) ausgebildet. Durch diese Maßnahme kann auf
vorteilhafte Weise der Fußraum beispielsweise zum Ein- und
Aussteigen attraktiv beleuchtet werden. Außerdem kann in
Verbindung mit anderen Zierelementen ein besonderer
optischer Effekt erzeugt werden.
Vorzugsweise sind die im Basiskörper bzw. in der Auskleidung
vorgesehenen Aufnahmen als Vertiefung oder als Durchbruch
ausgebildet, die den jeweiligen Einsatzkörper einfaßt. Auf
diese Weise wird die Montage, insbesondere die Befestigung,
z. B. durch eine Klebverbindung, der Einsatzkörper an der
Auskleidung vereinfacht. Außerdem kann dadurch die so
gebildete Einfassung je nach der vorliegenden
Materialkombination dicht ausgestaltet sein, um das
Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zwischen Basiskörper
und Einsatzkörper zu verhindern.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen
Auskleidung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den
Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung
anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den
Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf eine Auskleidung
nach der Erfindung gemäß einer ersten Ausführungsform
und
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf eine Auskleidung nach
der Erfindung gemäß einer zweiten Ausführungsform.
Entsprechend den Fig. 1 und 2 weist eine erfindungsgemäß
ausgestaltete Auskleidung 1 einen fahrerseitigen Basiskörper 2
sowie einen beifahrerseitigen Basiskörper 3 auf, die jeweils
einen mit einer geschweiften Klammer gekennzeichneten
Frontbereich 4 und einen ebenfalls mit einer geschweiften
Klammer gekennzeichneten Fondbereich 5 aufweisen. Demnach
erstrecken sich die in einem Fahrzeug auf einen Boden eines
Fußraumes aufgelegten Basiskörper 2 bzw. 3 jeweils vom
Fondbereich bis zum Frontbereich des Fahrzeugbodens. Dabei kann
die erfindungsgemäße Auskleidung 1 sowohl als Bodenbelag
ausgebildet sein, der mit einer entsprechenden Isolierung
direkt auf dem Blechboden des Fahrzeuges aufliegt, als auch
einen zusätzlichen Belag bilden, der z. B. als Fußmatte auf
einen bereits vorhandenen Bodenbelag aufgelegt wird.
Jeder Basiskörper 2, 3 ist im wesentlichen flächig, nach Art
einer Matte oder eines Teppichs ausgebildet und weist eine nach
oben abstehende, den Basiskörper 2, 3 einfassende Umrandung 6
auf. Durch die Umrandung 6 erhält der Basiskörper 2, 3 eine
wannenartige Gestalt. Die beiden Basiskörper 2 und 3 sind im
Bereich ihrer Fondabschnitte 5 über einen Steg 7 miteinander
verbunden. In der vorliegenden Ausführungsform sind die
Frontabschnitte 4 jeweils einteilig mit dem zugehörigen
Fondabschnitt 5 ausgebildet. Außerdem sind die beiden
Basiskörper 2 und 3 über den einteilig angeformten Steg 7
ebenfalls als ein Bauteil ausgebildet, das im Rahmen einer
Fließbandmontage besonders einfach im jeweiligen Fahrzeug
anbringbar ist. Es ist klar, daß sich die Erfindung nicht auf
die dargestellten speziellen Ausführungsformen beschränkt,
sondern daß insbesondere auch kleinere Auskleidungen, die
beispielsweise nur im Front- oder im Fondbereich des
Fahrzeugbodens oder nur beim Fahrer oder nur beim Beifahrer am
Fahrzeugboden angeordnet werden, von der Erfindung erfaßt
werden.
An den Basiskörpern 2 und 3 sind jeweils eine Vielzahl von
Ausnehmungen 8 ausgebildet, in denen unterschiedlich
ausgestaltete Einsatzkörper untergebracht sind. Durch die
Auswahl und Anordnung dieser Einsatzkörper kann der ästhetische
Wert der Auskleidung 1 erhöht werden.
Während der Basiskörper 2 bzw. 3 üblicherweise aus einem
Teppichmaterial oder aus einem vorzugsweise harten Kunststoff
oder aus Leder hergestellt wird, kann ein solcher Einsatzkörper
beispielsweise gemäß Fig. 1 durch Lichtelemente 9 gebildet
werden, die beispielsweise in der Umrandung 6 untergebracht
sind und z. B. zum Ein- und Aussteigen den Trittbereich für den
jeweiligen Passagier ausleuchten. Ebenso können die
Einsatzkörper als Intarsien ausgebildet sein und beispielsweise
als Steine 10, Holzelemente 11, Glanzflächen 12, wie z. B. ein
Spiegel oder ein Chrombereich, oder als LED 13 ausgestaltet
sein. Für die jeweils elektrisch arbeitenden Einsatzkörper sind
dann entsprechende elektrische Anschlußmittel vorgesehen, die
vorzugsweise in die Auskleidung 1 integriert sind und mit denen
die jeweiligen Beleuchtungsmittel z. B. an die Stromversorgung
des Kraftfahrzeuges anschließbar sind.
Andere Einsatzkörper können beispielsweise als Teppich- oder
als Leder-Element 14 ausgebildet sein, während andere ein
Kunststoff- oder ein Gummi-Element 15 bilden. Bei flächigen
Einsatzkörpern (z. B. die Elemente 14 und 15) können formschöne
Rahmen 16 zur Einfassung der flächigen Einsatzkörper 14, 15
vorgesehen sein. Diese Rahmen 16 sind dann beispielsweise aus
Holz oder aus einem Metall, z. B. eloxiertes Aluminium,
gebildet.
Entsprechend Fig. 2 können auch speziell strukturierte
Einsatzkörper 17 verwendet werden, die beispielsweise aus Holz
gefertigt sind und einen besonders noblen optischen Eindruck
erzeugen können. Ebenso können die Einsatzkörper als
Metalltafeln 18 ausgebildet sein, die beispielsweise graviert
sind. Ebenso sind Einsatzkörper aus Holz mit
Metallapplikationen möglich.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung wird darin gesehen, daß
für die unterschiedlichen Einsatzkörper jeweils speziell dafür
vorgesehene Aufnahmen 8 im Basiskörper 2, 3 bzw. in dessen
Umrandung 6 ausgebildet sind, in welche die Einsatzkörper
einsetzbar, insbesondere einsteckbar sind. Vorzugsweise sind
die Einsatzkörper dann im jeweiligen Basiskörper 2, 3 leicht
versenkt angeordnet. Insbesondere, wenn der Basiskörper 2, 3
selbst als Teppich ausgebildet ist, ragt die Teppichstruktur
über die Einsteckkörper hinaus, wodurch sich ein besonderer
dreidimensionaler Effekt für die Verzierungsmaßnahmen ergibt.
Ein weiterer wichtiger Punkt wird bei der vorliegenden
Erfindung wird darin gesehen, daß durch den oder die
Basiskörper 2, 3 ein aus einem Material bestehendes, möglichst
einteilig hergestelltes Grundelement für die Auskleidung 1 zur
Verfügung gestellt wird, das dann mit Einsatzkörpern aus
anderen, insbesondere für den Fahrzeugboden exotischen
Materialien, ausgestattet werden kann. Insgesamt ergibt sich
dadurch wieder eine einfach montierbare Einheit. Vorzugsweise
werden verschiedene Varianten derartiger Auskleidungen 1
ausgebildet, um das jeweilige Fahrzeug entsprechend den
Kundenwünschen auszugestalten.
Claims (11)
1. Auskleidung für einen Fußraum bei einem Kraftfahrzeug, mit
einem Basiskörper (2, 3), der auf einen Boden des Fußraumes
auflegbar ist, wobei der Basiskörper (2, 3) wenigstens eine
Aufnahme (8) aufweist, in die wenigstens ein Einsatzkörper (9
bis 18) eingesetzt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein fahrerseitiger Basiskörper (2) und ein beifahrerseiti ger Basiskörper (3) vorgesehen sind, die miteinander verbunden sind und eine auf dem fahrerseitigen und beifahrerseitigen Fuß raumboden auflegbare Einheit bilden,
daß jeder Basiskörper (2, 3) einen Frontabschnitt (4), der zur Auflage auf einen frontseitigen Fußraumboden dient, und einen damit verbundenen Fondabschnitt (5) aufweist, der zur Auflage auf einen fondseitigen Fußraumboden dient, und
daß jeder Basiskörper (2, 3) eine sich nach oben erstreckende, den jeweiligen Basiskörper (2, 3) einfassende Umrandung (6) aufweist.
daß ein fahrerseitiger Basiskörper (2) und ein beifahrerseiti ger Basiskörper (3) vorgesehen sind, die miteinander verbunden sind und eine auf dem fahrerseitigen und beifahrerseitigen Fuß raumboden auflegbare Einheit bilden,
daß jeder Basiskörper (2, 3) einen Frontabschnitt (4), der zur Auflage auf einen frontseitigen Fußraumboden dient, und einen damit verbundenen Fondabschnitt (5) aufweist, der zur Auflage auf einen fondseitigen Fußraumboden dient, und
daß jeder Basiskörper (2, 3) eine sich nach oben erstreckende, den jeweiligen Basiskörper (2, 3) einfassende Umrandung (6) aufweist.
2. Auskleidung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Basiskörper (2, 3) aus einem ersten Material und der
Einsatzkörper (9 bis 18) aus einem anderen, zweiten Material
besteht.
3. Auskleidung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatzkörper (9 bis 18) aus Holz und/oder Metall
und/oder Kunststoff und/oder Glas und/oder Leder und/oder Stein
gebildet ist.
4. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatzkörper als Lichtquelle (9, 13) ausgebildet ist,
wobei die Auskleidung (1) elektrische Anschlußmittel aufweist,
mit denen die Lichtquelle (9, 13) an eine Energiequelle, insbe
sondere an eine Stromversorgung des Fahrzeuges, anschließbar
ist.
5. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatzkörper als LED (13) ausgebildet ist.
6. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme (8) als Vertiefung oder als Durchbruch ausge
bildet ist und den Einsatzkörper (9 bis 18) einfaßt.
7. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatzkörper (9 bis 18) in der Aufnahme (8) durch eine
Klebverbindung befestigt ist.
8. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Basiskörper (2, 3) aus Teppich und/oder Kunststoff ge
bildet ist.
9. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der fahrerseitige Basiskörper (2) und der beifahrerseitige
Basiskörper (3) im Bereich ihrer Fondabschnitte (5) miteinander
verbunden sind.
10. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Umrandung (6) wenigstens eine Aufnahme (8) ausgebil
det ist, in die wenigstens ein Einsatzkörper (9 bis 18) einge
setzt ist.
11. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Basiskörper (2, 3) auf einer von einem Fahrzeuginnen
raum abgewandten Unterseite mit einer Schall- und/oder Wärmei
solierung ausgestattet ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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