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DE19928720C2 - Auskleidung für einen Fußraum bei einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Auskleidung für einen Fußraum bei einem Kraftfahrzeug

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DE19928720C2
DE19928720C2 DE19928720A DE19928720A DE19928720C2 DE 19928720 C2 DE19928720 C2 DE 19928720C2 DE 19928720 A DE19928720 A DE 19928720A DE 19928720 A DE19928720 A DE 19928720A DE 19928720 C2 DE19928720 C2 DE 19928720C2
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DE
Germany
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lining
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floor
insert
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Hubertus Rehermann
Peter R Seifert
Martin Wuensche
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Mercedes Benz Group AG
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DaimlerChrysler AG
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Publication date
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    • B60R13/02Internal Trim mouldings ; Internal Ledges; Wall liners for passenger compartments; Roof liners
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

Die Erfindung betrifft eine Auskleidung für einen Fußraum bei einem Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
Eine derartige Auskleidung ist durch die DE 693 14 203 T2 bekannt. Weitere derartige, teils gattungsfremde Auskleidungen sind der WO 93/08 040 A1, der US 5919 540 A, der EP 03 796 30 A1, der DE 198 11 076 A1 sowie der DE 198 33 459 A1 als bekannt entnehmbar.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Montierbarkeit einer Fußmatte mit hoher Wertanmutung in einem Kraftfahrzeug zu verbessern, wobei eine sichere Positionierung der Fußmatte am Fahrzeugboden einhergehen soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Auskleidung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Durch die Erfindung wird eine Fußmatte geschaffen, die in der Lage ist, als Einheit die beiden vorderen und die beiden hinteren Fußraumabschnitte des Fahrzeugbodens zu bedecken. Einerseits ergibt sich durch die Verbindung sämtlicher einzelner Fußmatten zu einer Fußmatteneinheit eine stark erhöhte Rutschfestigkeit der Fußmatte, wodurch für diese eine sichere Positionierung im Fahrzeug erreicht wird, andererseits kann sich die erfindungsgemäße Fußmatte mit ihrer umlaufenden Umrandung an den zugeordneten Seitenwänden, die den Fahrzeugboden einfassen, abstützen, wodurch sich die Positionierbarkeit der Fußmatte zusätzlich verbessert.
In diesem Zusammenhang sind Teilaspekte durch das DE 89 03 961 U1, das DE 80 04 708 U1 und das DE-GM 72 11 636 bekannt, ohne daß daraus Anregungen für die Erfindung in ihrer Gesamtheit abgeleitet werden können. So ist dem DE 89 03 961 U1 lediglich eine schalenförmige Auskleidung für einen Fußraum eines Fahrzeuges entnehmbar, die mit einem umlaufenden Band versehen ist. Das DE 800 47 708 U1 zeigt einen herkömmlichen Teppichbelag, bei dem zwei getrennten Teppichstücke für jeweils die links von der Fahrzeuglängsachse und rechts von dieser gelegenen Fahrzeugseite vorgesehen sind, wobei jedes Teppichstück vom Vordersitzabschnitt bis zum Hintersitzabschnitt durchgehend aus einem Stück besteht. Schießlich geht aus dem DE-GM 72 11 636 eine Gummimatte hervor, die der Kontur des abzudeckenden Bodenblechs eines Kraftfahrzeuges angepaßt ist Dabei besitzt diese Gummimatte zwei als Trittbereich dienende Abschnitte, die über einen Tunnelbereich miteinander verbunden sind, der die Form des abzudeckenden Kardantunnels aufweist. Die bekannte Gummimatte bildet somit lediglich für den Frontbereich des Fahrzeugs eine Einheit.
Der ästhetische Wert der Auskleidung kann insbesondere dann erhöht werden, wenn der Basiskörper aus einem ersten Material und der jeweilige Einsatzkörper aus einem anderen, zweiten Material besteht. Beispielsweise kann ein Einsatzkörper aus Holz und/oder Metall und/oder Kunststoff und/oder Glas und/oder Leder und/oder Stein gebildet sein. Ebenso ist es möglich, einen Einsatzkörper als Lichtquelle auszubilden, wobei dann die Auskleidung entsprechende Anschlußmittel aufweist, mit denen die Lichtquelle an eine entsprechende Energiequelle, z. B. an eine Batterie oder an eine Stromversorgung des Fahrzeuges, anschließbar ist. Die Lichtquelle ist insbesondere als LED (lichtemittierende Diode) ausgebildet. Durch diese Maßnahme kann auf vorteilhafte Weise der Fußraum beispielsweise zum Ein- und Aussteigen attraktiv beleuchtet werden. Außerdem kann in Verbindung mit anderen Zierelementen ein besonderer optischer Effekt erzeugt werden.
Vorzugsweise sind die im Basiskörper bzw. in der Auskleidung vorgesehenen Aufnahmen als Vertiefung oder als Durchbruch ausgebildet, die den jeweiligen Einsatzkörper einfaßt. Auf diese Weise wird die Montage, insbesondere die Befestigung, z. B. durch eine Klebverbindung, der Einsatzkörper an der Auskleidung vereinfacht. Außerdem kann dadurch die so gebildete Einfassung je nach der vorliegenden Materialkombination dicht ausgestaltet sein, um das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zwischen Basiskörper und Einsatzkörper zu verhindern.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen Auskleidung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf eine Auskleidung nach der Erfindung gemäß einer ersten Ausführungsform und
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf eine Auskleidung nach der Erfindung gemäß einer zweiten Ausführungsform.
Entsprechend den Fig. 1 und 2 weist eine erfindungsgemäß ausgestaltete Auskleidung 1 einen fahrerseitigen Basiskörper 2 sowie einen beifahrerseitigen Basiskörper 3 auf, die jeweils einen mit einer geschweiften Klammer gekennzeichneten Frontbereich 4 und einen ebenfalls mit einer geschweiften Klammer gekennzeichneten Fondbereich 5 aufweisen. Demnach erstrecken sich die in einem Fahrzeug auf einen Boden eines Fußraumes aufgelegten Basiskörper 2 bzw. 3 jeweils vom Fondbereich bis zum Frontbereich des Fahrzeugbodens. Dabei kann die erfindungsgemäße Auskleidung 1 sowohl als Bodenbelag ausgebildet sein, der mit einer entsprechenden Isolierung direkt auf dem Blechboden des Fahrzeuges aufliegt, als auch einen zusätzlichen Belag bilden, der z. B. als Fußmatte auf einen bereits vorhandenen Bodenbelag aufgelegt wird.
Jeder Basiskörper 2, 3 ist im wesentlichen flächig, nach Art einer Matte oder eines Teppichs ausgebildet und weist eine nach oben abstehende, den Basiskörper 2, 3 einfassende Umrandung 6 auf. Durch die Umrandung 6 erhält der Basiskörper 2, 3 eine wannenartige Gestalt. Die beiden Basiskörper 2 und 3 sind im Bereich ihrer Fondabschnitte 5 über einen Steg 7 miteinander verbunden. In der vorliegenden Ausführungsform sind die Frontabschnitte 4 jeweils einteilig mit dem zugehörigen Fondabschnitt 5 ausgebildet. Außerdem sind die beiden Basiskörper 2 und 3 über den einteilig angeformten Steg 7 ebenfalls als ein Bauteil ausgebildet, das im Rahmen einer Fließbandmontage besonders einfach im jeweiligen Fahrzeug anbringbar ist. Es ist klar, daß sich die Erfindung nicht auf die dargestellten speziellen Ausführungsformen beschränkt, sondern daß insbesondere auch kleinere Auskleidungen, die beispielsweise nur im Front- oder im Fondbereich des Fahrzeugbodens oder nur beim Fahrer oder nur beim Beifahrer am Fahrzeugboden angeordnet werden, von der Erfindung erfaßt werden.
An den Basiskörpern 2 und 3 sind jeweils eine Vielzahl von Ausnehmungen 8 ausgebildet, in denen unterschiedlich ausgestaltete Einsatzkörper untergebracht sind. Durch die Auswahl und Anordnung dieser Einsatzkörper kann der ästhetische Wert der Auskleidung 1 erhöht werden.
Während der Basiskörper 2 bzw. 3 üblicherweise aus einem Teppichmaterial oder aus einem vorzugsweise harten Kunststoff oder aus Leder hergestellt wird, kann ein solcher Einsatzkörper beispielsweise gemäß Fig. 1 durch Lichtelemente 9 gebildet werden, die beispielsweise in der Umrandung 6 untergebracht sind und z. B. zum Ein- und Aussteigen den Trittbereich für den jeweiligen Passagier ausleuchten. Ebenso können die Einsatzkörper als Intarsien ausgebildet sein und beispielsweise als Steine 10, Holzelemente 11, Glanzflächen 12, wie z. B. ein Spiegel oder ein Chrombereich, oder als LED 13 ausgestaltet sein. Für die jeweils elektrisch arbeitenden Einsatzkörper sind dann entsprechende elektrische Anschlußmittel vorgesehen, die vorzugsweise in die Auskleidung 1 integriert sind und mit denen die jeweiligen Beleuchtungsmittel z. B. an die Stromversorgung des Kraftfahrzeuges anschließbar sind.
Andere Einsatzkörper können beispielsweise als Teppich- oder als Leder-Element 14 ausgebildet sein, während andere ein Kunststoff- oder ein Gummi-Element 15 bilden. Bei flächigen Einsatzkörpern (z. B. die Elemente 14 und 15) können formschöne Rahmen 16 zur Einfassung der flächigen Einsatzkörper 14, 15 vorgesehen sein. Diese Rahmen 16 sind dann beispielsweise aus Holz oder aus einem Metall, z. B. eloxiertes Aluminium, gebildet.
Entsprechend Fig. 2 können auch speziell strukturierte Einsatzkörper 17 verwendet werden, die beispielsweise aus Holz gefertigt sind und einen besonders noblen optischen Eindruck erzeugen können. Ebenso können die Einsatzkörper als Metalltafeln 18 ausgebildet sein, die beispielsweise graviert sind. Ebenso sind Einsatzkörper aus Holz mit Metallapplikationen möglich.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung wird darin gesehen, daß für die unterschiedlichen Einsatzkörper jeweils speziell dafür vorgesehene Aufnahmen 8 im Basiskörper 2, 3 bzw. in dessen Umrandung 6 ausgebildet sind, in welche die Einsatzkörper einsetzbar, insbesondere einsteckbar sind. Vorzugsweise sind die Einsatzkörper dann im jeweiligen Basiskörper 2, 3 leicht versenkt angeordnet. Insbesondere, wenn der Basiskörper 2, 3 selbst als Teppich ausgebildet ist, ragt die Teppichstruktur über die Einsteckkörper hinaus, wodurch sich ein besonderer dreidimensionaler Effekt für die Verzierungsmaßnahmen ergibt.
Ein weiterer wichtiger Punkt wird bei der vorliegenden Erfindung wird darin gesehen, daß durch den oder die Basiskörper 2, 3 ein aus einem Material bestehendes, möglichst einteilig hergestelltes Grundelement für die Auskleidung 1 zur Verfügung gestellt wird, das dann mit Einsatzkörpern aus anderen, insbesondere für den Fahrzeugboden exotischen Materialien, ausgestattet werden kann. Insgesamt ergibt sich dadurch wieder eine einfach montierbare Einheit. Vorzugsweise werden verschiedene Varianten derartiger Auskleidungen 1 ausgebildet, um das jeweilige Fahrzeug entsprechend den Kundenwünschen auszugestalten.

Claims (11)

1. Auskleidung für einen Fußraum bei einem Kraftfahrzeug, mit einem Basiskörper (2, 3), der auf einen Boden des Fußraumes auflegbar ist, wobei der Basiskörper (2, 3) wenigstens eine Aufnahme (8) aufweist, in die wenigstens ein Einsatzkörper (9 bis 18) eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß ein fahrerseitiger Basiskörper (2) und ein beifahrerseiti­ ger Basiskörper (3) vorgesehen sind, die miteinander verbunden sind und eine auf dem fahrerseitigen und beifahrerseitigen Fuß­ raumboden auflegbare Einheit bilden,
daß jeder Basiskörper (2, 3) einen Frontabschnitt (4), der zur Auflage auf einen frontseitigen Fußraumboden dient, und einen damit verbundenen Fondabschnitt (5) aufweist, der zur Auflage auf einen fondseitigen Fußraumboden dient, und
daß jeder Basiskörper (2, 3) eine sich nach oben erstreckende, den jeweiligen Basiskörper (2, 3) einfassende Umrandung (6) aufweist.
2. Auskleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Basiskörper (2, 3) aus einem ersten Material und der Einsatzkörper (9 bis 18) aus einem anderen, zweiten Material besteht.
3. Auskleidung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatzkörper (9 bis 18) aus Holz und/oder Metall und/oder Kunststoff und/oder Glas und/oder Leder und/oder Stein gebildet ist.
4. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatzkörper als Lichtquelle (9, 13) ausgebildet ist, wobei die Auskleidung (1) elektrische Anschlußmittel aufweist, mit denen die Lichtquelle (9, 13) an eine Energiequelle, insbe­ sondere an eine Stromversorgung des Fahrzeuges, anschließbar ist.
5. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatzkörper als LED (13) ausgebildet ist.
6. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (8) als Vertiefung oder als Durchbruch ausge­ bildet ist und den Einsatzkörper (9 bis 18) einfaßt.
7. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatzkörper (9 bis 18) in der Aufnahme (8) durch eine Klebverbindung befestigt ist.
8. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Basiskörper (2, 3) aus Teppich und/oder Kunststoff ge­ bildet ist.
9. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der fahrerseitige Basiskörper (2) und der beifahrerseitige Basiskörper (3) im Bereich ihrer Fondabschnitte (5) miteinander verbunden sind.
10. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Umrandung (6) wenigstens eine Aufnahme (8) ausgebil­ det ist, in die wenigstens ein Einsatzkörper (9 bis 18) einge­ setzt ist.
11. Auskleidung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Basiskörper (2, 3) auf einer von einem Fahrzeuginnen­ raum abgewandten Unterseite mit einer Schall- und/oder Wärmei­ solierung ausgestattet ist.
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