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DE19927068A1 - Vorrichtung zur UV- und infrarotfreien Exponatebeleuchtung in Schauvitrinen - Google Patents

Vorrichtung zur UV- und infrarotfreien Exponatebeleuchtung in Schauvitrinen

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DE19927068A1
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Abstract

An die Beleuchtung von Schauvitrinen werden im allgemeinen hohe Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen können abhängig von Art und Beschaffenheit der Ausstellungsobjekte auch die Notwendigkeit einer UV- und infrarotfreien Beleuchtung einschließen. DOLLAR A Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß lichterzeugende opto-elektronische Bauelemente (3), beispielsweise Licht emittierende Dioden (LED), so in eine Decke (2) aus Glas oder anderen Materialien eingebracht werden, daß die Beleuchtungsvorrichtung, deren Teil die Lichtdecke (2) ist, sehr flach ausgeführt werden kann. DOLLAR A In einer ersten bevorzugten Ausführungsform sind in eine plattenförmige Lichtdecke (2) Öffnungen bzw. Aussparungen (4) eingebracht, in die Aufnahmekörper (5) für opto-elektronische Bauelemente (3) eingepaßt sind. DOLLAR A Die plattenförmige Lichtdecke (2) besteht dabei aus solchen Materialien wie Glas, Metall, Kunststoff, Holz oder einer Kombination aus solchen Werkstoffen. Anordnung und Geometrie der Öffnungen bzw. Aussparungen (4) in der Lichtdecke (2) kann beliebig erfolgen, wobei die für die Bestückung der Öffnungen (4) vorgesehenen Aufnahmekörper (5) opto-elektronische Bauelemente (3) in Einzel- oder Gruppenanordnung beliebiger Form mit oder ohne Leiterplatte enthalten.

Description

Die Erfindung betrifft Anordnung und konstruktiven Aufbau einer UV- und infrarotfreien Vitrinenbeleuchtung.
An die Beleuchtung von Schauvitrinen werden im allgemeinen hohe Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen können abhängig von Art und Beschaffenheit der Ausstellungsobjekte auch die Notwendigkeit einer UV- und infrarotfreien Beleuchtung einschließen.
Derartige für Schauvitrinen entwickelte Beleuchtungsvorrichtungen sind aus dem Stand der Technik nicht bekannt.
Die üblicherweise für Schauvitrinen eingesetzten Beleuchtungsvorrichtungen umfassen Leuchten, die innen wie außen, einzeln aber auch in Gruppen, frei oder in Lichtkästen angeordnet sind.
Für den Fall, daß die Leuchten direkt in die Schauvitrinen eingebaut wurden, sie also integrierter Bestandteil der Vitrinen sind, müssen bislang zusätzliche technische Lösungen vorgesehen werden, um den Schutz der Exponate gegen UV- und Infrarot- Lichtanteile zu gewährleisten.
Darüber hinaus kommen z. Z. insbesondere bei Lichteinleitung über die Vitrinendecke Lichtkästen zur Anwendung, die aufgrund der eingesetzten konventionellen Leuchten mehr oder weniger voluminöse und damit das Gesamtbild der Vitrine beeinträchtigende Abmessungen haben.
Abgeleitet vom Stand der Technik ist es deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Beleuchtungstechnik für Schauvitrinen vorzuschlagen, die von vorn herein ein UV- und infrarotfreies Licht abgibt. Des weiteren soll die neue Beleuchtungsvorrichtung extrem flache und damit ästhetisch hochwertige Bauformen ermöglichen.
Bei Einsatz der neuen Beleuchtungstechnik in Ganzglasvitrinen soll durch die spezifische, die Erfindung kennzeichnende flache Bauform der Charakter dieses Vitrinentyps erhalten bzw. verstärkt werden.
Eine erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist im Patentanspruch 1 angegeben. - Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Nach der Konzeption der Erfindung werden lichterzeugende opto-elektronische Bauelemente, beispielsweise Licht emittierende Dioden (LED) so in eine Decke aus Glas oder anderen Materialien eingebracht, daß die Beleuchtungsvorrichtung, deren Teil die Lichtdecke ist, sehr flach ausgeführt werden kann.
Dazu werden in einer ersten bevorzugten Ausführungsform in eine plattenförmige Lichtdecke Öffnungen bzw. Aussparungen eingebracht, in die Aufnahmekörper für opto-elektronische Bauelemente eingepaßt sind.
Die plattenförmige Lichtdecke besteht dabei aus solchen Materialien wie Glas, Metall, Kunststoff, Holz oder einer Kombination aus solchen Werkstoffen. Anordnung und Geometrie der Öffnungen bzw. Aussparungen in der Lichtdecke kann beliebig erfolgen, wobei die für die Bestückung der Öffnungen vorgesehenen Aufnahmekörper opto-elektronische Bauelemente in Einzel- oder Gruppenanordnung beliebiger Form, mit oder ohne Leiterplatte enthalten.
Die opto-elektronischen Bauelemente können auch ohne Aufnahmekörper in die Aussparungen der Decke eingesetzt werden. - Beispielsweise können also LED-Konfigurationen unterschiedlichster Geometrie in eine als Glasplatte ausgeführte Lichtdecke, die Öffnungen in analoger Form zu den Aufnahmekörpern enthält, eingepaßt werden.
Dabei können die Aufnahmekörper direkt oder mittels Einsatzrahmen in die Öffnungen der Lichtdecke eingesetzt werden. Ein derartiger Aufnahmekörper bzw. ein solches Rahmenelement verhindert bei einer Lichtdecke aus Glas oder lichtleitenden Kunststoffen die unerwünschte Einleitung des von den opto-elektronischen Bauelementen ausgehenden Lichtstromes in die Lichtdecke selbst. Darüber hinaus kann es zur Formanpassung und Montageerleichterung dienen.
Bei einer zweiten bevorzugten Ausführungsform wird die Lichtdecke vollständig oder nur in bestimmten Ausschnitten mit einem Lichtraster herkömmlicher Bauart ausgestattet. Erfindungsgemäß werden oberhalb eines jeden in die Lichtdecke integrierten Lichtrasters opto-elektronische Bauelemente vorgesehen. Die Anordnung der opto-elektronische Bauelemente kann dabei so erfolgen, daß jedem Feld oder mehreren Feldern des Lichtrasters ein opto-elektronische Bauelement zugeordnet ist.
Derartige mit opto-elektronischen Bauelementen bestückte Lichtraster können auch analog zur ersten Ausführungsform in hinsichtlich ihrer Form angepaßte Öffnungen bzw. Aussparungen der Lichtdecke eingebracht werden.
Die Hauptvorteile der Erfindung bestehen darin, daß einmal von der neuen Beleuchtungseinrichtung Licht erzeugt wird, daß frei ist von UV- und Infrarotstrahlung. Zum anderen wird es erstmals möglich, sehr flache, kaum noch wahrnehmbare Lichtdecken zu bauen, die dem filigranen Charakter einer zu beleuchtenden Ganzglasvitrine gerecht werden.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung.
Es zeigen
Fig. 1 mögliche Ansichten der Lichtdecke nach der 1. Ausführungsform,
Fig. 2 zwei Schnittdarstellungen zur Montage einer Lichtdecke aus Glas, aufliegend auf einer senkrechten Vitrinenverglasung,
Fig. 3 Ansicht einer Lichtdecke mit Lichtraster nach der zweiten Ausführungs­ form und
Fig. 4 Schnittdarstellung zu Aufbau und Montage der Lichtdecke mit Lichtraster gemäß Fig. 3.
Fig. 1 und Fig. 2 veranschaulichen Ausführungsvarianten zur ersten Ausführungsform der Erfindung.
Dargestellt sind Gestaltungsbeispiele von Lichtdecken 2, die über Halterahmen 11 auf der senkrechten Vitrinenverglasung 7 einer Ganzglasvitrine 1 aufsitzen.
Fig. 1 zeigt 3 Beispiele für Anordnung und Geometrie der in die Lichtdecke 2 aus Glas eingebrachten Öffnungen 4. Als opto-elektronische Bauelemente sind in diese Öffnungen 4 mittels Aufnahmekörper 5 Licht emittierende Dioden (LED) 3 eingepaßt. Danach haben die Aufnahmekörper 5 für die hier eingesetzten LED-Konfigurationen eine linienförmige oder kreisförmige Gestalt.
Zwei Varianten für die Montage der Lichtdecken 2 sind in Fig. 2 im Schnitt dargestellt. Auf der Oberseite der Lichtdecke 2 mit eingepaßten Aufnahmekörpern 5 für LED 3 kann der zur Aufnahme elektrischer Anschlüsse erforderliche Abstandsraum 6 nach zwei Varianten hergestellt werden.
Bei der Variante nach Fig. 2.1 ist die Lichtdecke 2 mittels Halterahmen 11 bündig mit der senkrechten Vitrinenverglasung 7 arretiert. Der Abstandsraum 6 entsteht hier durch Auflage einer zusätzlichen rahmenartigen Lichtdecke 8 im Randbereich der Lichtdecke 2. Der auf diese Weise gewonnene Abstandsraum 6 wird mittels einer Abdeckung 9 aus dünnschichtigem Glas Edelstahl oder anderen Materialien verschlossen.
Bei der Variante nach Fig. 2.2 ist die Lichtdecke 2 um die für die Gewinnung des Abstandsraumes 6 erforderliche Höhe entlang der senkrechten Vitrinenverglasung 7 in die Vitrine 1 hinein abgesenkt. Im Ergebnis dieser Maßnahme liegt die Lichtdecke 2 auf dem entsprechend modifizierten Halterahmen 11 auf und es ist eine Abdeckung 9 in Höhe der Oberkante der senkrechten Vitrinenverglasung 7 vorgesehen.
Fig. 3 und Fig. 4 veranschaulichen eine Ausführungsvariante zur zweiten Ausführungsform der Erfindung mit Lichtraster 10.
Fig. 3 zeigt dieses Ausführungsbeispiel in der Ansicht, also bei stehender Vitrine 1 in der Ansicht von unten. Dabei ist jedes Feld des Lichtrasters 10 mit einer LED 3 bestückt.
Aus Fig. 4 wird deutlich, daß das Lichtraster 10 in einen quadratischen Ausschnitt der Lichtdecke 2 eingepaßt ist. Zu dem mit LED 3 bestückten Teil der Lichtdecke 2, also hier dem Lichtraster 10, gehört wiederum ein Abstandsraum 6 mit Abdeckung 9. Die Abdeckung 9 und die Auflageflächen 12 für Lichtraster 10 und Lichtdecke 2 bilden hier zweckmäßigerweise eine konstruktive Einheit.
LISTE DER BEZUGSZEICHEN
1
Vitrine
2
Lichtdecke
3
opto-elektronische Bauelemente (z. B. LED)
4
Öffnungen in Lichtdecke (
2
)
5
Aufnahmekörper für LED (
3
)
6
Abstandsraum oberhalb Lichtdecke
7
Seitenwände der Vitrine, senkrechte Vitrinenverglasung
8
zusätzliche rahmenartige Lichtdecke
9
Abdeckung
10
Lichtraster
11
Halterahmen für die Lichtdecke
12
Auflagefläche für Lichtraster

Claims (9)

1. Vorrichtung zur UV- und infrarotfreien Exponatebeleuchtung in Schauvitrinen, dadurch gekennzeichnet, daß in die Lichtdecke (2) der Vitrine (1) lichterzeugende opto-elektronische Bauelemente (3) wie Licht emittierende Dioden (LED) in unterschiedlichsten Ausstrahlwinkeln eingebracht sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die als Platte ausgebildete Lichtdecke (2) aus den Materialien Glas und/oder Metall und/oder Kunststoff und/oder Holzwerkstoff besteht und in diese plattenförmige Lichtdecke (2) Öffnungen (4) beliebiger Anordnung und Geometrie eingebracht sind, in die opto­ elektronische Bauelemente (3) in Einzel- oder Gruppenanordnung mit oder ohne Aufnahmekörper (5) eingepaßt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekörper (5) opto-elektronische Bauelemente (3) in beliebiger Anordnung mit oder ohne Leiterplatten tragen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Öffnungen (4) in der Lichtdecke (2) aus Glas oder anderen Materialien und den in diese Öffnungen (4) einzusetzenden Aufnahmekörpern (5) Rahmenelemente vorzugsweise aus Kunststoff angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß für eine aus Glas bestehende Lichtdecke (2) Klarglas, Mattglas, geätztes Glas, gestrahltes Glas, Überfangglas und dergleichen auch in der Ausführung als Verbundsicherheits- und/oder Einscheibensicherheitsglas eingesetzt wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtdecke (2) aus Glas oder anderen Materialien vollständig oder nur zu Teilen mit einem Lichtraster (10) ausgestattet ist, wobei
  • a) jedes Feld des Lichtrasters (10) mit opto-elektronische Bauelementen (3) bestückt ist oder
  • b) nur ein Teil der Felder des Lichtrasters mit opto-elektronische Bauelementen (3) bestückt sind oder
  • c) die opto-elektronische Bauelemente (3) über dem Lichtraster (10) geordnet oder ungeordnet angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß derartige mit opto-elektronische Bauelementen (3) bestückte Lichtraster (10) in vorbereitete, in der Lichtdecke (2) vorgesehene Öffnungen (4) eingebracht sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der auf der Oberseite der Lichtdecke (2) zur Herstellung der elektrischen Anschlüsse erforderliche Abstandsraum (6) bei mit den Seitenwänden (7) der Vitrine (1) bündiger Montage der Lichtdecke (2) durch Auflage einer zusätzlichen rahmenartigen Lichtdecke (8) im Randbereich der Lichtdecke (2) mit aufliegender Abdeckung (9) gewährleistet wird.
9. Vorrichtung nach einem Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung des Abstandsraumes (7) für die elektrischen Anschlüsse auf der Oberseite der Lichtdecke (2) die Lichtdecke (2) um die erforderliche Höhe entlang der Seitenwände (7) in die Vitrine (1) hinein abgesenkt wird und der Abstandsraum (6) mittels einer Abdeckung (9) verschlossen ist.
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