DE19925674A1 - Kennzeichnung von Gußteilen - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Verfahren und ein Formteil zur fortlaufenden Kennzeichnung von Gussteilen beschrieben, bei dem ein besonderes Codeplättchen an der Gussformoberfläche befestigt wird, so dass ein entsprechender Abguss des Codeplättchens in der Gussteiloberfläche beim Gießvorgang erzeugt wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Formteil
zur Herstellung von Gussteilen mit fortlaufender Kenn
zeichnung, insbesondere von aus dekorativen und/oder
technologischen Gründen an den Aussenflächen nachträg
lich bearbeiteten Gussteilen.
Um Giessereiprodukte in Serienfertigung eindeutig iden
tifizierbar zu machen, bedarf es einer eindeutigen
Kennnzeichnung (Codierung, Numerierung), die zu einem
späteren Zeitpunkt gelesen werden kann. Normalerweise
werden Seriennummern bei Gussteilen an einer Stelle auf
der Aussenseite, an der sie nicht stören, in einem
nachfolgenden Arbeitsschritt angebracht. Die Stelle, an
der die Kennzeichnung aufgebracht werden soll, muss
hierbei von dem entsprechenden Werkzeug auf direktem
Wege erreichbar sein. Vielfach ist eine Innenkennzeich
nung der Gussteile erforderlich, wenn die Aussenflächen
nachträglich bearbeitet werden, wie es beispielsweise
bei Aufputzwasserarmaturen meist der Fall ist. Die not
wendigen Öffnungen zur Kennzeichnung sind aber meistens
nicht bzw. erst nach einem weiteren Bearbeitungsschritt
zugänglich für ein Kennzeichnungswerkzeug. Auch befin
det sich nach dem Giessvorgang in der Regel noch der
Kern im Gussstück. Darüber hinaus haben Gussteile nach
dem Giessvorgang zunächst noch eine zu hohe Temperatur
für die meisten möglichen Bearbeitungsverfahren, so
dass zunächst eine ausreichende Abkühlungsphase nach
dem Giessvorgang erfolgen muss. Da die Zuordnung der
Kennzeichnung zum Herstellungsprozess gegeben sein
sollte, ist eine geordnete Lagerung während des Abkühl
vorgangs und der Entkernung erforderlich, die aufwen
dig, wenig praktikabel und unwirtschaftlich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und ein Formteil zur sicheren und kostengünstigen Kenn
zeichnung von Gussteilen, die insbesondere in der Seri
enfertigung erzeugt werden, zu schaffen.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1
und 3 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den An
sprüchen 2 und 4 bis 10 angegeben.
Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, dass
die Kennzeichnung bzw. die Erzeugung einer Seriennummer
während des Giessvorgangs mit einem individuellen Code
plättchen aus geeignetem Material vorgenommen werden
kann. Das individuelle Codeplättchen bildet hierbei ein
Formteil, das an der Gussformoberfläche vor dem
Giessprozess befestigt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann das als
Formteil ausgebildete Codeplättchen vorteilhaft aus ei
nem nach dem Erstarren der Schmelze zerfallenden Werk
stoff hergestellt werden. Für Messinggussteile hat sich
hierbei Pappe als Werkstoff für das Codeplättchen gut
bewährt. Andererseits könnte für die Herstellung des
Codeplättchens beispielsweise auch als Werkstoff eine
Formsandmischung oder dergleichen vorgesehen werden.
Mit Vorteil kann das individuelle Codeplättchen an der
Gussformoberfläche angeklebt werden. Hierbei kann so
wohl die Gussformaussenoberfläche als auch die Gussfor
minnenoberfläche (Giesskernoberfläche) vorgesehen wer
den.
Zweckmässig kann das Codeplättchen quadratisch ausge
bildet werden, wobei zur Kennzeichnung maximal neun bis
einhundert Löcher in der quadratischen Fläche angeord
net werden können. Der von dem gelochten Codeplättchen
erzeugte individuelle Abguss in der Gussteiloberfläche
kann danach maschinell, z. B. durch einen Scanner, ge
lesen werden.
Mit der Aufbringung einer Seriennummer durch ein indi
viduell gelochtes Codeplättchen wird eine einfache, ko
stengünstige und sichere Methode zur Kennzeichnung er
öffnet, die auch den Forderungen nach einem modulhaften
Aufbau einer modernen Fertigung genügt. Eine uner
wünschte Steigerung der Komplexität von Fertigungspro
zessen wird hierbei weitgehend vermieden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeich
nung dargestellt und wird im folgenden näher beschrie
ben. Es zeigt
Fig. 1 ein Codeplättchen in Draufsicht;
Fig. 2 eine vorbereitete Giessform im
Schnitt mit eingeklebtem Codeplätt
chen;
Fig. 3 die in Fig. 2 gezeigte Giessform mit
einfliessender Metallschmelze;
Fig. 4 ein Gussstück, das in der in Fig. 3
gezeigten Gussform erzeugt ist, in
der Schnittebene IV der Fig. 5;
Fig. 5 das in Fig. 4 gezeigte Gussstück um
90° gedreht mit dem Abguss des in
Fig. 1 gezeigten Codeplättchens.
Das in Fig. 1 gezeigte Codeplättchen ist quadratisch
ausgebildet und für die Kennzeichnung eines Messing
gussgehäuses für eine Wasserarmatur vorgesehen. Das
Plättchen ist aus Pappe hergestellt und weist maximal
neun Löcher 10 auf. Durch die Einbringung oder Nicht
einbringung eines Lochs 10 kann somit eine Vielzahl von
individuellen Codeplättchen erzeugt werden. Bei Klein
serien genügen in der Regel neun Löcher 10. Bei Gross
serien kann es dagegen angezeigt sein, bis maximal ein
hundert Löcher, vorzugsweise maximal sechsunddreißig
Löcher, vorzusehen.
Das Codeplättchen kann parallel zur Bereitstellung ei
ner Giessform 2 für das Gussteil hergestellt werden.
Hierbei kann parallel, beispielsweise durch einen
Stanzvorgang, jeweils ein entsprechendes Codeplättchen
1 aus Pappe mit einer individuellen Anzahl der Löcher
10 hergestellt werden.
Alternativ kann das Codeplättchen 1 auch aus anderen
geeigneten Werkstoffen, z. B. einer Formsandmischung,
hergestellt werden, wobei dann in Abhängigkeit von dem
Werkstoff die jeweilige individuelle Anordnung der Lö
cher 10 durch Bohren, Ätzen etc. erzeugt werden kann.
Die in Fig. 2 gezeigte Giessform 2 ist als Metallkokil
le ausgebildet und für die Herstellung von Wasserarma
turen aus Messingguss vorgesehen. In der Giessform 2
ist ein Formkern 20 aus einer Sandmischung eingefügt.
Da die Oberfläche des in der Giessform 2 erzeugten
Gussteils 3 an der Aussenoberfläche nach dem Giessvor
gang bearbeitet werden soll (schleifen, polieren), ist
es erforderlich, dass das aus Pappe hergestellte Code
plättchen 1 an der Oberfläche des Formkerns 20 ange
klebt wird. Als Klebstoff kann hierbei ein handelsübli
cher Kleber verwendet werden.
Die so vorbereitete Giessform 2 wird anschliessend mit
Schmelze 4 beaufschlagt, wie es in Fig. 3 dargestellt
ist. Die Messingschmelze erstarrt hierbei schneller,
als der Werkstoff (Pappe) des Codeplättchens 1 seine
Form verliert, so dass ein exakter Abguss 11 des Code
plättchens 1 in der Gussteiloberfläche 30 entsteht, wie
es insbesondere aus Fig. 4 und 5 zu entnehmen ist. Die
individuelle Kennzeichnung des Gussteils 3 wird somit
unverlierbar in der Gussteiloberfläche 30 beim Entste
hen des Gussteils 3 mit eingebracht.
Die Konfiguration des Abgusses 11 bzw. die einzelnen
Erhebungen 110, die in den Löchern 10 des Codeplätt
chens 1 entstehen, kann von einem Scanner oder einer
sonstigen Abtasteinrichtung ertastet und somit gelesen
werden, so dass eine eindeutige und sichere Identifi
zierung der einzelnen Gussteile 3 ermöglicht ist.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung von Gussteilen mit fort
laufender Kennzeichnung, insbesondere von aus deko
rativen und/oder technologischen Gründen an den Au
ssenflächen nachträglich bearbeiteten Gussteilen,
dadurch gekennzeichnet, dass
- a) parallel zur Bereitstellung der Giessform
(2) ein Codeplättchen (1) erstellt wird,
- a) wobei das Codeplättchen (1) aus einem Werk stoff hergestellt ist, bei dem die Form des Codeplättchens (1) nach dem Erstarren des Gussteils (3) zerfällt,
- b) das Codeplättchen (1) an der Giessformober fläche (21), die die Gussteiloberfläche (30) bestimmt, befestigt wird,
- c) zur Identifizierung des entformten Gussteils der Abguss (11) des Codeplättchens (1) in der Oberfläche des Gussteils (3) von einem Gerät gelesen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Codeplättchen (1) an der Oberfläche eines
Formkerns (20) der Giessform (2) befestigt wird.
3. Formteil zur fortlaufenden Kennzeichnung von
Gussteilen, insbesondere von aus dekorativen
und/oder technologischen Gründen an der Aussenflä
che nachträglich bearbeiteten Gussteilen, dadurch
gekennzeichnet, dass als Formteil ein an der Giess
formoberfläche (21) befestigbares Codeplättchen (1)
vorgesehen ist.
4. Formteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Codeplättchen (1) aus einem derartigen
Werkstoff hergestellt ist, dass die Form des Code
plättchen (1) erst nach dem Erstarren der Schmelze
(4) zerfällt.
5. Formteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass als Werkstoff Pappe, vorgesehen ist.
6. Formteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass als Werkstoff Formsand vorgesehen ist.
7. Formteil nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass das Codeplättchen
(1) an der Giessformoberfläche (21) angeklebt ist.
8. Formteil nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis
7, dadurch gekennzeichnet, dass das Codeplättchen
(1) quadratisch ausgebildet ist und maximal neun
bis einhundert Löcher (10), vorzugsweise maximal
sechsunddreissig Löcher, zur Kennzeichnung trägt.
9. Formteil nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass der von dem Code
plättchen (1) erzeugte Abguss (11) in die Gussteil
oberfläche (30) durch Abtastung maschinenlesbar
ist.
10. Formteil nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis
9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abguss (11) in
der Gussteiloberfläche (30) mit einem Scanner les
bar ist.
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