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DE19925674A1 - Kennzeichnung von Gußteilen - Google Patents

Kennzeichnung von Gußteilen

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DE19925674A1
DE19925674A1 DE1999125674 DE19925674A DE19925674A1 DE 19925674 A1 DE19925674 A1 DE 19925674A1 DE 1999125674 DE1999125674 DE 1999125674 DE 19925674 A DE19925674 A DE 19925674A DE 19925674 A1 DE19925674 A1 DE 19925674A1
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DE
Germany
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code plate
casting
mold
mold cavity
cavity surface
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DE1999125674
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DE19925674B4 (de
Inventor
Karl Thomas
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Grohe AG
Original Assignee
Friedrich Grohe Armaturenfabrik GmbH and Co
Friedrich Grohe AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22CFOUNDRY MOULDING
    • B22C23/00Tools; Devices not mentioned before for moulding
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22DCASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
    • B22D45/00Equipment for casting, not otherwise provided for

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Molds, Cores, And Manufacturing Methods Thereof (AREA)

Abstract

Es wird ein Verfahren und ein Formteil zur fortlaufenden Kennzeichnung von Gussteilen beschrieben, bei dem ein besonderes Codeplättchen an der Gussformoberfläche befestigt wird, so dass ein entsprechender Abguss des Codeplättchens in der Gussteiloberfläche beim Gießvorgang erzeugt wird.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Formteil zur Herstellung von Gussteilen mit fortlaufender Kenn­ zeichnung, insbesondere von aus dekorativen und/oder technologischen Gründen an den Aussenflächen nachträg­ lich bearbeiteten Gussteilen.
Um Giessereiprodukte in Serienfertigung eindeutig iden­ tifizierbar zu machen, bedarf es einer eindeutigen Kennnzeichnung (Codierung, Numerierung), die zu einem späteren Zeitpunkt gelesen werden kann. Normalerweise werden Seriennummern bei Gussteilen an einer Stelle auf der Aussenseite, an der sie nicht stören, in einem nachfolgenden Arbeitsschritt angebracht. Die Stelle, an der die Kennzeichnung aufgebracht werden soll, muss hierbei von dem entsprechenden Werkzeug auf direktem Wege erreichbar sein. Vielfach ist eine Innenkennzeich­ nung der Gussteile erforderlich, wenn die Aussenflächen nachträglich bearbeitet werden, wie es beispielsweise bei Aufputzwasserarmaturen meist der Fall ist. Die not­ wendigen Öffnungen zur Kennzeichnung sind aber meistens nicht bzw. erst nach einem weiteren Bearbeitungsschritt zugänglich für ein Kennzeichnungswerkzeug. Auch befin­ det sich nach dem Giessvorgang in der Regel noch der Kern im Gussstück. Darüber hinaus haben Gussteile nach dem Giessvorgang zunächst noch eine zu hohe Temperatur für die meisten möglichen Bearbeitungsverfahren, so dass zunächst eine ausreichende Abkühlungsphase nach dem Giessvorgang erfolgen muss. Da die Zuordnung der Kennzeichnung zum Herstellungsprozess gegeben sein sollte, ist eine geordnete Lagerung während des Abkühl­ vorgangs und der Entkernung erforderlich, die aufwen­ dig, wenig praktikabel und unwirtschaftlich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und ein Formteil zur sicheren und kostengünstigen Kenn­ zeichnung von Gussteilen, die insbesondere in der Seri­ enfertigung erzeugt werden, zu schaffen.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und 3 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den An­ sprüchen 2 und 4 bis 10 angegeben.
Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, dass die Kennzeichnung bzw. die Erzeugung einer Seriennummer während des Giessvorgangs mit einem individuellen Code­ plättchen aus geeignetem Material vorgenommen werden kann. Das individuelle Codeplättchen bildet hierbei ein Formteil, das an der Gussformoberfläche vor dem Giessprozess befestigt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann das als Formteil ausgebildete Codeplättchen vorteilhaft aus ei­ nem nach dem Erstarren der Schmelze zerfallenden Werk­ stoff hergestellt werden. Für Messinggussteile hat sich hierbei Pappe als Werkstoff für das Codeplättchen gut bewährt. Andererseits könnte für die Herstellung des Codeplättchens beispielsweise auch als Werkstoff eine Formsandmischung oder dergleichen vorgesehen werden. Mit Vorteil kann das individuelle Codeplättchen an der Gussformoberfläche angeklebt werden. Hierbei kann so­ wohl die Gussformaussenoberfläche als auch die Gussfor­ minnenoberfläche (Giesskernoberfläche) vorgesehen wer­ den.
Zweckmässig kann das Codeplättchen quadratisch ausge­ bildet werden, wobei zur Kennzeichnung maximal neun bis einhundert Löcher in der quadratischen Fläche angeord­ net werden können. Der von dem gelochten Codeplättchen erzeugte individuelle Abguss in der Gussteiloberfläche kann danach maschinell, z. B. durch einen Scanner, ge­ lesen werden.
Mit der Aufbringung einer Seriennummer durch ein indi­ viduell gelochtes Codeplättchen wird eine einfache, ko­ stengünstige und sichere Methode zur Kennzeichnung er­ öffnet, die auch den Forderungen nach einem modulhaften Aufbau einer modernen Fertigung genügt. Eine uner­ wünschte Steigerung der Komplexität von Fertigungspro­ zessen wird hierbei weitgehend vermieden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeich­ nung dargestellt und wird im folgenden näher beschrie­ ben. Es zeigt
Fig. 1 ein Codeplättchen in Draufsicht;
Fig. 2 eine vorbereitete Giessform im Schnitt mit eingeklebtem Codeplätt­ chen;
Fig. 3 die in Fig. 2 gezeigte Giessform mit einfliessender Metallschmelze;
Fig. 4 ein Gussstück, das in der in Fig. 3 gezeigten Gussform erzeugt ist, in der Schnittebene IV der Fig. 5;
Fig. 5 das in Fig. 4 gezeigte Gussstück um 90° gedreht mit dem Abguss des in Fig. 1 gezeigten Codeplättchens.
Das in Fig. 1 gezeigte Codeplättchen ist quadratisch ausgebildet und für die Kennzeichnung eines Messing­ gussgehäuses für eine Wasserarmatur vorgesehen. Das Plättchen ist aus Pappe hergestellt und weist maximal neun Löcher 10 auf. Durch die Einbringung oder Nicht­ einbringung eines Lochs 10 kann somit eine Vielzahl von individuellen Codeplättchen erzeugt werden. Bei Klein­ serien genügen in der Regel neun Löcher 10. Bei Gross­ serien kann es dagegen angezeigt sein, bis maximal ein­ hundert Löcher, vorzugsweise maximal sechsunddreißig Löcher, vorzusehen.
Das Codeplättchen kann parallel zur Bereitstellung ei­ ner Giessform 2 für das Gussteil hergestellt werden. Hierbei kann parallel, beispielsweise durch einen Stanzvorgang, jeweils ein entsprechendes Codeplättchen 1 aus Pappe mit einer individuellen Anzahl der Löcher 10 hergestellt werden.
Alternativ kann das Codeplättchen 1 auch aus anderen geeigneten Werkstoffen, z. B. einer Formsandmischung, hergestellt werden, wobei dann in Abhängigkeit von dem Werkstoff die jeweilige individuelle Anordnung der Lö­ cher 10 durch Bohren, Ätzen etc. erzeugt werden kann.
Die in Fig. 2 gezeigte Giessform 2 ist als Metallkokil­ le ausgebildet und für die Herstellung von Wasserarma­ turen aus Messingguss vorgesehen. In der Giessform 2 ist ein Formkern 20 aus einer Sandmischung eingefügt. Da die Oberfläche des in der Giessform 2 erzeugten Gussteils 3 an der Aussenoberfläche nach dem Giessvor­ gang bearbeitet werden soll (schleifen, polieren), ist es erforderlich, dass das aus Pappe hergestellte Code­ plättchen 1 an der Oberfläche des Formkerns 20 ange­ klebt wird. Als Klebstoff kann hierbei ein handelsübli­ cher Kleber verwendet werden.
Die so vorbereitete Giessform 2 wird anschliessend mit Schmelze 4 beaufschlagt, wie es in Fig. 3 dargestellt ist. Die Messingschmelze erstarrt hierbei schneller, als der Werkstoff (Pappe) des Codeplättchens 1 seine Form verliert, so dass ein exakter Abguss 11 des Code­ plättchens 1 in der Gussteiloberfläche 30 entsteht, wie es insbesondere aus Fig. 4 und 5 zu entnehmen ist. Die individuelle Kennzeichnung des Gussteils 3 wird somit unverlierbar in der Gussteiloberfläche 30 beim Entste­ hen des Gussteils 3 mit eingebracht.
Die Konfiguration des Abgusses 11 bzw. die einzelnen Erhebungen 110, die in den Löchern 10 des Codeplätt­ chens 1 entstehen, kann von einem Scanner oder einer sonstigen Abtasteinrichtung ertastet und somit gelesen werden, so dass eine eindeutige und sichere Identifi­ zierung der einzelnen Gussteile 3 ermöglicht ist.

Claims (10)

1. Verfahren zur Herstellung von Gussteilen mit fort­ laufender Kennzeichnung, insbesondere von aus deko­ rativen und/oder technologischen Gründen an den Au­ ssenflächen nachträglich bearbeiteten Gussteilen, dadurch gekennzeichnet, dass
  • a) parallel zur Bereitstellung der Giessform (2) ein Codeplättchen (1) erstellt wird,
    • a) wobei das Codeplättchen (1) aus einem Werk­ stoff hergestellt ist, bei dem die Form des Codeplättchens (1) nach dem Erstarren des Gussteils (3) zerfällt,
  • b) das Codeplättchen (1) an der Giessformober­ fläche (21), die die Gussteiloberfläche (30) bestimmt, befestigt wird,
  • c) zur Identifizierung des entformten Gussteils der Abguss (11) des Codeplättchens (1) in der Oberfläche des Gussteils (3) von einem Gerät gelesen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Codeplättchen (1) an der Oberfläche eines Formkerns (20) der Giessform (2) befestigt wird.
3. Formteil zur fortlaufenden Kennzeichnung von Gussteilen, insbesondere von aus dekorativen und/oder technologischen Gründen an der Aussenflä­ che nachträglich bearbeiteten Gussteilen, dadurch gekennzeichnet, dass als Formteil ein an der Giess­ formoberfläche (21) befestigbares Codeplättchen (1) vorgesehen ist.
4. Formteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Codeplättchen (1) aus einem derartigen Werkstoff hergestellt ist, dass die Form des Code­ plättchen (1) erst nach dem Erstarren der Schmelze (4) zerfällt.
5. Formteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Werkstoff Pappe, vorgesehen ist.
6. Formteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Werkstoff Formsand vorgesehen ist.
7. Formteil nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Codeplättchen (1) an der Giessformoberfläche (21) angeklebt ist.
8. Formteil nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Codeplättchen (1) quadratisch ausgebildet ist und maximal neun bis einhundert Löcher (10), vorzugsweise maximal sechsunddreissig Löcher, zur Kennzeichnung trägt.
9. Formteil nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der von dem Code­ plättchen (1) erzeugte Abguss (11) in die Gussteil­ oberfläche (30) durch Abtastung maschinenlesbar ist.
10. Formteil nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abguss (11) in der Gussteiloberfläche (30) mit einem Scanner les­ bar ist.
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