DE19925456A1 - Röntgenröhre und Katheter mit einer solchen Röntgenröhre - Google Patents
Röntgenröhre und Katheter mit einer solchen RöntgenröhreInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Röntgenröhre (1) mit einem Vakuumgehäuse (2), in dem eine langgestreckte Kathode (3) und eine diese umgebende Anode (4) aufgenommen sind. Dabei weist die Anode (4) wenigstens im wesentlichen linienförmige Abschnitte auf, die im Abstand zueinander angeordnet sind, wobei die linienförmigen Abschnitte der Anode (4) nach Art eines Netzes, eines Käfigs oder einer Wendel dicht bei der Wandung des Vakuumgehäuses (2) angeordnet sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Röntgenröhre mit einer Anode und
einer Kathode. Die Erfindung betrifft außerdem einen zur Ein
führung in das menschliche Gefäßsystem vorgesehenen Katheter
mit einer solchen Röntgenröhre.
Die PTCA (perkutane transluminale Coronar-Angioplastie) hat
sich als Verfahren der Wahl zur Therapie von Stenosen durch
gesetzt. Ein Problem dieses auch als Ballondilatation bekann
ten Verfahrens, das insbesondere im Bereich der Herzkranzge
fäße zum Einsatz kommt, liegt darin, daß es nach etwa einem
halben Jahr in bis zu 50% aller Fälle zu einer Restenosebil
dung durch Proliferation oder gar zu Lumenverschlüssen kommt.
Durch den Einsatz von Stents kann zwar die Anzahl der Fälle,
in denen sich Restenosen bilden, etwas reduziert werden, den
noch wäre durch ein Behandlungsverfahren, das eine deutliche
weitere Reduzierung der Bildung von Restenosen gestatten
würde, ein erheblicher Nutzen für den Patienten zu erreichen,
nämlich neben der Vermeidung von interventionellen und
chirurgischen Folgeeingriffen auch bei schwieriger Ausgangs
lage ein verlängertes stenosefreies Intervall und damit eine
verbesserte Lebensqualität.
Von den bisher untersuchten Verfahren führte nur die Behand
lung des mittels PTCA therapierten Bereichs mit Gammastrah
lung zu einer effektiven Reduktion der Bildung von Resteno
sen. Allerdings ist diese Behandlung aufgrund der hohen
Reichweite der dabei verwendeten hochenergetischen radioakti
ven Strahlungsquellen nicht in der gleichen klinischen Umge
bung durchzuführen, in der die PTCA stattfindet.
Ein weiterer vielversprechender Ansatz besteht in der Verwen
dung eines eine miniaturisierte Röntgenröhre enthaltenden
Katheters zur Durchführung einer Strahlentherapie von Gefäß
wänden mit Röntgenstrahlung, wie dies in der WO 97/07 740 A1
beschrieben ist. Bei den hier beschriebenen Röntgenröhren
werden die Röntgenquanten im Bereich der Mittelachse mit
Hilfe von Elektronen ausgelöst, die durch Feldemission oder
die Polarisation von Ferroelektrika erzeugt werden. Bei der
Feldemission besteht die Gefahr, daß der Feldemissionsstrom
in einer Mikrospitze auf der Kathode beim Überschreiten einer
kritischen Stromdichte zu Verdampfungserscheinungen und
Durchschlägen im Vakuum führt. Die beschriebenen Röntgenröh
ren haben außerdem den Nachteil, daß die Röntgenstrahlung
quasi von einer auf der Mittelachse der Röntgenröhre liegen
den Punktquelle ausgeht, womit ein Abfall der Röntgendosis
entlang der Längsachse der Röntgenröhre verbunden ist. Es
kommt hinzu, daß ein Teil der Röntgenstrahlung in den im Ka
theter befindlichen Materialien absorbiert wird. Außerdem
verliert die Röntgenstrahlung bis zum Auftreffen auf das Ge
fäßgewebe an Intensität, da ihr Entstehungsort relativ weit
von dem Gefäßgewebe entfernt ist und die Intensität der Rönt
genstrahlung dem Abstand zwischen Gefäßgewebe und Entste
hungsort der Röntgenstrahlung umgekehrt proportional ist.
In der US Re. 34 421 ist eine Röntgenröhre für onkologische
Anwendungen beschrieben, bei der die Röntgenquanten an der
Innenseite eines röhrenförmigen Glasgehäuses erzeugt werden.
Als Elektronenquelle wird eine im Bereich der Mittelachse der
Anordnung angebrachte langgestreckte Wendel verwendet, durch
die ein Heizstrom fließt. Derartige Röntgenröhren lassen sich
nur mit einem relativ großen Durchmesser realisieren, der den
Einsatz solcher Röntgenröhren in kleineren Herzkranzgefäßen
(Durchmesser z. B. 1,5 mm) praktisch ausschließt.
Aus der US Re. 34 421 ist es auch bekannt, eine langge
streckte Kathode isozentrisch innerhalb eines Vakuumgehäuses
anzuordnen, dessen Wandung als Durchstrahlanode ausgebildet
ist. Infolge dieser Ausbildung der Anode kann die Röntgen
strahlung in ihrer Intensität in unerwünschter Weise ge
schwächt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Röntgenröhre
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß günstige Vor
aussetzungen für den Einsatz der Röntgenröhre im menschlichen
Gefäßsystem gegeben sind. Der Erfindung liegt außerdem die
Aufgabe zugrunde, einen Katheter der eingangs genannten Art
anzugeben, der die Voraussetzungen dafür bietet, mit einem
besonders geringen Durchmesser realisiert zu werden.
Nach der Erfindung wird der eine Röntgenröhre betreffende
Teil der Aufgabe gelöst durch eine Röntgenröhre mit einem Va
kuumgehäuse, in dem eine langgestreckte Kathode und eine
diese umgebende Anode aufgenommen sind, wobei die Anode we
nigstens im wesentlichen linienförmige Abschnitte aufweist,
die im Abstand zueinander angeordnet sind, wobei die linien
förmigen Abschnitte der Anode vorzugsweise nach Art eines
Netzes, nach Art eines Käfigs oder nach Art einer Wendel und
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform dicht bei der Wandung
des Vakuumgehäuses, d. h. zumindest näher bei der Wandung des
Vakuumgehäuses als bei der Kathode, angeordnet sind.
Die Anode, die aus einem Material hoher Kernladungszahl her
gestellt ist, stellt also ein die Kathode umgebendes, nicht
geschlossenes Hüllsystem dar, das es gestattet, die Röntgen
strahlung nahe am zu behandelnden Gefäßgewebe zu erzeugen, so
daß die Röntgenstrahlung auf ihrem Weg zu dem zu behandelnden
Gefäßgewebe nur wenig an Intensität verliert. In diesem Zu
sammenhang ist auch von Bedeutung, daß es sich bei der Anode
im Falle der erfindungsgemäßen Röntgenröhre nicht um eine
Durchstrahlanode handelt, sondern um eine aus linienförmigen
Abschnitten zusammengesetzte Anode. Hierunter soll verstanden
werden, daß die linienförmigen Abschnitte eine so geringe
Breite aufweisen, daß nur der geringere Teil der Hüllfläche
der Anode durch die linienförmigen Abschnitte gebildet ist.
Daß heißt, daß die linienförmigen Abschnitte weniger als 50%,
vorzugsweise aber maximal 10% der Hüllfläche der Anode aus
machen.
Der einen Katheter betreffende Teil der Aufgabe wird nach der
Erfindung gelöst durch einen Katheter zur Einführung in das
menschliche Gefäßsystem, welcher zur Behandlung von Gefäßwän
den mit Röntgenstrahlung an seinem distalen Ende einer Rönt
genröhre der vorstehend beschriebenen Art enthält und welcher
vorzugsweise zur leichteren Applikation flexibel ausgeführt
ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der
Katheter im Bereich der Röntgenröhre, jedoch außerhalb des
Hauptausbreitungsweges der von der Anode ausgehenden Röntgen
strahlung mit mehreren in Winkelabständen versetzt zueinander
angeordneten aufblasbaren Ballons versehen, welche derart be
messen sind, daß bei in ein Gefäß eingeführtem Katheter zwi
schen benachbarten aufgeblasenen Ballons ein Strömungsweg für
Blut frei bleibt. Auf diese Weise ist einerseits eine Zen
trierung des Katheters im Gefäßlumen möglich. Andererseits
wird verhindert, daß das Eiweiß des Blutes wegen der nicht
unbeträchtlichen Außentemperatur des Katheters gerinnt, da
zumindest ein reduzierter Blutfluß durch die zwischen benach
barten aufgeblasenen Ballons befindlichen Strömungswege er
folgt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Röntgenröhre in schematischer,
teilweise blockschaltbildartiger Darstellung im
Längsschnitt als Bestandteil eines erfindungsgemäßen
Katheters,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Katheter gemäß Fig. 1,
Fig. 3 in zu der Fig. 1 analoger Darstellung ein weiteres
Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 die Anode der Röntgenröhre gemäß Fig. 3 in perspekti
vischer Darstellung, und
Fig. 5 in Form einer teilweisen Abwicklung die Anode einer
weiteren Variante einer erfindungsgemäßen Röntgen
röhre.
Die in Fig. 1 insgesamt mit 1 bezeichnete erfindungsgemäße
Röntgenröhre weist gemäß Fig. 1 ein vorzugsweise wenigstens
im wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildetes Vakuumge
häuse 2 von hülsenförmiger Gestalt auf, das einen Außendurch
messer von beispielsweise 4 mm hat und aus einem röntgen
transparenten Werkstoff geringer Kernladungszahl, beispiels
weise Bornitrit oder Titan, hergestellt ist. In das Vakuumge
häuse 2 ist eine insgesamt mit 3 bezeichnete langgestreckte
thermische Kathode eingesetzt, die eine Länge von z. B. 1 bis
10 mm aufweist und deren Längsachse zumindest annähernd mit
der Längsachse des Vakuumgehäuses 2 und damit der Längsachse
der Röntgenröhre übereinstimmt. Die beiden Anschlüsse der Ka
thode 3 sind vakuumdicht durch Isolatoren aus dem Vakuumge
häuse 2 nach außen geführt.
Als Kathode 3 ist im Falle des dargestellten Ausführungsbei
spiels ein gerader, beispielsweise aus Wolfram, hergestellter
Glühdraht vorgesehen. Anstelle eines geraden Glühdrahtes kann
im Rahmen der Erfindung jedoch auch eine aus Draht wendelar
tig gewundene langgestreckte Glühkathode vorgesehen sein.
Innerhalb des Vakuumgehäuses 2 ist eine Anode 4 aus einem
röntgenemissiven Anodenmaterial hoher Kernladungszahl vorge
sehen, die die Kathode 3 allseits umgibt und dadurch gehal
tert ist, daß sie an der Innenseite des Vakuumgehäuses 2 an
liegt, wodurch das Vakuumgehäuse 2 das gleiche Potential wie
die Anode 4 annimmt.
Die Anode 4 weist wenigstens im wesentlichen linienförmige
Abschnitte auf, die im Abstand zueinander angeordnet sind,
bei denen es sich im Falle des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 1 um die einzelnen Windungen einer aus Draht vorzugs
weise kreisförmigen Querschnitts gewundene im Falle des be
schriebenen Ausführungsbeispiels zylindrische Wendel handelt.
Da der Durchmesser des Drahtes klein gegen den Abstand be
nachbarter Windungen der Wendel ist, z. B. Verhältnis 1 : 3, ist
der überwiegende Teil der Hüllfläche der Anode 4 frei von
Anodenmaterial. Der Abstand, den die Windungen der Wendel von
der Innenseite des Vakuumgehäuses aufweisen ist wesentlich
geringer als ihr Abstand von der Kathode 3.
Um die Röntgenröhre 1 mit den zu deren Betrieb erforderlichen
Spannungen und Strömen versorgen zu können, ist ein Hochspan
nungsgenerator 5 vorgesehen, der mit der Röntgenröhre 1 über
ein Triaxialkabel 6 verbunden ist. Das Triaxialkabel 6 weist
einen monofilaren Innenleiter 7 auf, der von einer Hochspan
nungsisolation 8 umgeben ist, die ihn von einem in an sich
bekannter Weise als Drahtgeflecht oder schraubenförmig aufge
wickeltes Folienband ausgeführten Mittelleiter 9 trennt. Auch
der Mittelleiter 9 ist von einer Hochspannungsisolation 10
umgeben, die ihn von einem Außenleiter 11 trennt, der eben
falls in an sich bekannter Weise als Drahtgeflecht oder
schraubenförmig aufgewickeltes Folienband ausgeführt ist.
Die Röntgenröhre 2 ist in einen der Hochspannungs-Isolierung
dienenden, röntgentransparenten Isolierstoffkörper 12 einge
bettet, der aus einem geeigneten röntgentransparenten Mate
rial gebildet ist.
Es wird also deutlich, daß die Röntgenröhre 1 mit dem Tri
axialkabel 6 und dem Isolierstoffkörper 12 einen Katheter K
bildet, der mit einer flexiblen, elektrisch isolierenden
Außenhaut 13 aus einem biokompatiblen, d. h. physiologisch gut
verträglichen Material, z. B. Silikon, überzogen ist.
Der Isolierstoffkörper 12 ist übrigens von dem Außenleiter 11
des Triaxialkabels 6 vollständig umgeben, der zur Sicherheit
des Patienten mit einem Schutzpotential 9 verbunden ist, da
die Röhrenspannung in der Größenordnung von 20 kV, entspre
chend einer mittleren Energie der Röntgenquanten von 10 keV,
liegt und der Katheter unter Umständen im Herzen des Patien
ten endet.
Im einzelnen wird die Röntgenröhre 1 dadurch mit Hochspan
nung, d. h. mit der Röhrenspannung, beaufschlagt, daß ein Pol
des Hochspannungsgenerators 5 über den Innenleiter 7 des
Triaxialkabels 6 mit dem einen Anschluß der Kathode 3 und der
andere Pol des Hochspannungsgenerators 5 über den Mittellei
ter 9 des Triaxialkabels 6 mit der Anode 3 verbunden, die zu
diesem Zweck einen vakuumdicht durch einen der Isolatoren aus
dem Vakuumgehäuse 2 herausgeführten Anschluß aufweist.
Der zum Betrieb der Röntgenröhre 1 außerdem erforderliche
Heizstrom für die Kathode 3 ist der Röhrenspannung, bei der
es sich um eine Gleichspannung handelt, als vorzugsweise
hochfrequente Wechselspannung überlagert. Dazu ist an den
Hochspannungsgenerator 5 ein Modulator 14 angeschlossen. Um
den Fluß des Heizstromes durch die Kathode 3 zu ermöglichen,
ist die Anode 4 über einen Kondensator 15 mit dem zweiten An
schluß der Kathode 3 verbunden. Der Kondensator 15 verhindert
zwar, daß über ihn ein Gleichstrom zwischen der Anode 4 und
der Kathode 3 fließt, ist aber andererseits unter Berücksich
tigung der Frequenz, mit der der Modulator 14 arbeitet, der
art bemessen, daß er den Fluß des Heizstroms durch die Ka
thode 3 gestattet.
Die Kathode 3 emittiert somit im Betrieb der Röntgenröhre 1
über ihre gesamte Länge Elektronen, die infolge des zwischen
der Anode 4 und der Kathode 3 vorhandenen elektrischen Feldes
in allen Richtungen radial nach außen beschleunigt werden und
dort auf die linienförmigen Abschnitte der Anode 4 treffen
und Röntgenstrahlung (Bremsstrahlung) auslösen, die aus dem
Vakuumgehäuse 2 der Röntgenröhre 1 nach außen tritt. Infolge
der Verwendung einer langgestreckten Kathode 3, die auf ihrer
gesamten Länge von der Anode 4 umgeben ist, ergibt sich über
die Länge der Kathode 3 und damit die Längsachse der Röntgen
röhre 1 eine wenigstens im wesentlichen gleichmäßige Intensi
tätsverteilung der Röntgenstrahlung, was für die Behandlung
von Gefäßwänden günstig ist. Infolge des Umstandes, daß sich
die Windungen der Wendel der Kathode 3 dicht bei der Innen
seite des Vakuumgehäuses 2 befinden, verliert die von der
Anode 4 ausgehende Röntgenstrahlung auf ihrem Weg zu dem je
weils zu behandelnden Gefäßgewebe nur wenig an Intensität.
Auch infolge der Anwesenheit der Anode 4 tritt keine wesent
liche Schwächung der Intensität der Röntgenstrahlung auf, da
infolge des Umstandes, daß die Anode 4 aus linienförmigen Ab
schnitten besteht, anders als im Falle einer Durchstrahlanode
praktisch keine Schwächung der emittierten Röntgenstrahlung
durch die Anode 4 selbst erfolgt.
Um eine Zentrierung des Katheters im Lumen eines zu behan
delnden Gefäßes zu ermöglichen und der Eiweißgerinnung des
Blutes vorzubeugen, weist der Katheter in aus der Fig. 1 er
sichtlicher Weise mehrere, beispielsweise drei, aufblasbare
Ballons 16 auf, die dicht vor der Röntgenröhre 1, bei Bedarf
zusätzlich auch kurz hinter der Röntgenröhre 1, außerhalb der
Hauptausbreitungsrichtung der von der Röntgenröhre 1 ausge
henden Röntgenstrahlung an der Mantelfläche des Katheters in
Winkelabständen versetzt angeordnet sind. Die Ballons 16 kön
nen über in den Figuren nicht dargestellte Kanäle aufgeblasen
werden und sind bei einer Länge von beispielsweise 2 bis 4 mm
in ihrem Querschnitt in aus der Fig. 2 ersichtlicher Weise so
bemessen, daß bei in ein Gefäß 17 eingeführtem Katheter K
zwischen benachbarten aufgeblasenen Ballons 16 ein Strömungs
weg für Blut frei bleibt. Dabei ist im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispiels in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise
die Anordnung so getroffen, daß jeder der Ballons 16 sich
über einen Winkelbereich von ca. 60° erstreckt, so daß zwi
schen benachbarten Ballons 16 jeweils ein Strömungsweg frei
bleibt, der sich ebenfalls über einen Winkelbereich von ca.
60° erstreckt.
Das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 3 und 4 unterscheidet
sich von dem zuvor beschriebenen zunächst dadurch, daß das
Triaxialkabel einen bifilaren Innenleiter mit den beiden Lei
tern 18a und 18b aufweist, die mit den beiden Anschlüssen der
Kathode 3 verbunden sind, die im Falle des Ausführungsbei
spiels gemäß den Fig. 3 und 4 als U-förmig gekrümmter Glüh
draht ausgeführt ist. Mit den anderen Enden der Leiter 18a
und 18b ist in herkömmlicher Weise ein zusätzlich zu dem
Hochspannungsgenerator 5 vorgesehener Heizspannungsgenerator
19 verbunden. An den Leiter 18a ist außerdem der negative Pol
des Hochspannungsgenerators 5 angeschlossen.
Als weiterer Unterschied des Ausführungsbeispiels gemäß den
Fig. 3 und 4 gegenüber dem zuvor beschriebenen ist zu nennen,
daß die die Kathode 3 umgebende Anode 4 in insbesondere aus
der Fig. 4 ersichtlichen Weise als Käfig ausgebildet ist, der
aus einer Anzahl von kreisringförmigen linienförmigen Ab
schnitten 20 und aus geradlinigen linienförmigen Abschnitten
21 beispielsweise durch Schweißen zusammengesetzt ist, wobei
die Abschnitte 20 und 21 aus Draht, vorzugsweise kreisförmi
gen Querschnitts, gebildet sind, wobei in den Fig. 3 und 4
nur jeweils ein kreisringförmiger Abschnitt und ein geradli
niger Abschnitt mit der entsprechenden Bezugsziffer versehen
ist.
Die Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, das sich
von dem zuvor beschriebenen dadurch unterscheidet, daß es
sich bei den linienförmigen Abschnitten der Anode 4 um nach
Art eines Netzes miteinander verknüpfte Drähte von vorzugs
weise kreisförmigen Querschnittes handelt, von denen die in
der Fig. 5 sichtbaren mit den Bezugszeichen 22 bis 27 be
zeichnet sind.
Die Röntgenröhre muß nicht wie im Falle der zuvor beschriebe
nen Ausführungsbeispiele in einem Isolierstoffkörper 12 auf
genommen sein, der von dem Außenleiter 11 und einer Außenhaut
13 umgeben ist. Vielmehr kann das Vakuumgehäuse der Röntgen
röhre aus einem biokompatiblen Material, beispielsweise glas
artigem Kohlenstoff, wie er unter der Bezeichnung Sigradur®
vertrieben wird, gebildet sein. Um die Röntgenröhre 1 mit dem
Triaxialkabel 6 mehrfach verwenden zu können, kann die Außen
haut 13 abnehmbar ausgeführt sein. Es ist dann möglich, nach
Gebrauch des Katheters die Außenhaut 13 abzunehmen und durch
eine frische, sterile Außenhaut 13 zu ersetzen, wodurch der
Katheter wieder gebrauchsfertig wird.
Um die Spannungsfestigkeit der Röntgenröhre 1 zu gewährlei
sten, kann es im Hinblick auf "High Voltage Vacuum Insula
tion", R. V. Latham, Academic Press, 1981, Seiten 130 bis 132,
zweckmäßig sein, die Röntgenröhre 1 gepulst zu betreiben, wo
bei die erforderlichen Pulslängen im Bereich von einigen
Nanosekunden liegen.
Claims (8)
1. Röntgenröhre mit einem Vakuumgehäuse, in dem eine langge
streckte Kathode und eine diese umgebende Anode aufgenommen
sind, wobei die Anode wenigstens im wesentlichen linienför
mige Abschnitte aufweist die im Abstand zueinander angeordnet
sind.
2. Röntgenröhre nach Anspruch 1, deren linienförmige Ab
schnitte nach Art eines Netzes angeordnet sind.
3. Röntgenröhre nach Anspruch 1, deren linienförmige Ab
schnitte nach Art eines Käfigs angeordnet sind.
4. Röntgenröhre nach Anspruch 1, deren linienförmige Ab
schnitte nach Art einer Wendel angeordnet sind.
5. Röntgenröhre nach einem der Ansprüche 1 bis 4, deren lini
enförmige Abschnitte dicht bei der Wandung des Vakuumgehäuses
angeordnet sind.
6. Katheter zu Einführung in das menschliche Gefäßsystem,
welcher zur Behandlung von Gefäßwänden mit Röntgenstrahlung
an seinem distalen ende mit eine Röntgenröhre nach einem der
Ansprüche 1 bis 4 enthält.
7. Katheter nach Anspruch 6, welcher im Bereich der Röntgen
röhre, jedoch außerhalb des Hauptausbreitungswegs der von der
Anode ausgehenden Röntgenstrahlung mit mehreren in Winkelab
ständen versetzt zueinander angeordneten aufblasbaren Ballons
versehen ist, welche derart bemessen sind, daß bei in ein Ge
fäß eingeführtem Katheter zwischen benachbarten aufgeblasenen
Ballons ein Strömungsweg für Blut frei bleibt.
8. Katheter nach Anspruch 1 oder 2, der flexibel ist.
Priority Applications (2)
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