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DE19924344C2 - Gehäuse für ein elektrisches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Gehäuse für ein elektrisches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein Kraftfahrzeug

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DE19924344C2
DE19924344C2 DE1999124344 DE19924344A DE19924344C2 DE 19924344 C2 DE19924344 C2 DE 19924344C2 DE 1999124344 DE1999124344 DE 1999124344 DE 19924344 A DE19924344 A DE 19924344A DE 19924344 C2 DE19924344 C2 DE 19924344C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Gehäuse für ein elektri­ sches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein Kraftfahr­ zeug, insbesondere für eine Kfz-Freisprechanlage, mit we­ nigstens einer Anschlußöffnung im Gehäuse für einen Anschluß eines elektrischen oder elektronischen Apparates an ein elektrisches oder elektronisches Bauteil des Gerätes, wobei das Gehäuse aus einem Hohlprofil und zwei an den Enden des Hohlprofils angeordneten Verschlußteilen besteht.
Es ist zur Versorgung von elektrischen Verbrauchern bekannt, ein Gerät mit einem Gehäuse vorzusehen, in dem elektrische oder elektronische Bauteile geschützt aufgenommen sind, und an das der Verbraucher durch eine Anschlußöffnung im Gehäuse anschließbar ist.
Der prinzipielle Aufbau eines Gehäuses der eingangs genann­ ten Art ist z. B. aus der Gebrauchsmuster-Anmeldung DE 297 12 951 U1 bekannt. An ein solches Gehäuse sind meh­ rere Forderungen gestellt. Da es sich in den meisten Fällen um ein typisches Massenprodukt handelt, soll das Gehäuse in seiner Bauweise einfach sein, damit es sich kostengünstig herstellen läßt. Eine weitere Forderung besteht darin, daß das Gehäuse zum einen wartungsfreundlich zugänglich und leicht montierbar demontierbar sein soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Gehäuse der vorliegenden Art eine einfache Bauweise zu finden, die diese Anforderungen erfüllt.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 ge­ löst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Das erfindungsgemäße Gehäuse besteht aus zwei einander ge­ genüberliegenden Verschlußteilen und einem dazwischen ange­ ordneten Hohlprofil. Zu seiner Herstellung braucht lediglich eine vorgefertigte Profilstange abgelängt zu werden. Die Vervollständigung zum geschlossenen Gehäuse erfolgt durch den Anbau der Verschlußteile, die das Hohlprofil an seinen Enden schließen. Mittels der erfindungsgemäßen Verbindungs­ arme ist das Gehäuse leicht zu montieren bzw. zu demontie­ ren.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die zu einer weiteren Verbesserung der einfachen und/oder montagegünsti­ gen Bauweise führen und eine einfache Handhabung beim Mon­ tieren bzw. Demontieren gewährleisten.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie er­ zielbare Vorteile anhand von bevorzugten Ausgestaltungen und mehreren Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Gehäuse für ein elektri­ sches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein Kraftfahrzeug in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 das Gerät in einer demontierten sogenannten Exp­ losionsdarstellung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 3 das Gerät nach Fig. 2 in einer anderen perspek­ tivischen Ansicht;
Fig. 4 den Teilschnitt IV-IV in Fig. 2 im montierten Zustand des Gerätes.
Das Gerät 1 weist das Gehäuse 2 und einen Träger 3 für e­ lektrische und/oder elektronische Bauteile B auf, der im Hohlraum 4 des Gehäuses 2 angeordnet und darin fixierbar ist. Es sind ein oder mehrere Steckverbinder 6 am Träger 3 angeordnet, der oder die sich direkt hinter einer Anschlu­ ßöffnung 7 im Gehäuse 2 befinden, wobei ein nicht darge­ stelltes Kupplungsteil eines elektrischen oder elektroni­ schen Apparates oder Verbrauchers, insbesondere eines Teils einer Kfz-Freisprechanlage, durch die Anschlußöffnung 7 hin­ durch mit dem Steckverbinder 6 verbindbar ist.
Der Träger 3 kann durch eine Platte oder Leiterplatte gebil­ det sein, die ein oder mehrere elektrische oder elektroni­ sche Bauteile B trägt, von denen ein elektronisches Bauteil B dargestellt ist. Das Gehäuse 2 besitzt eine quaderförmige Form, dessen sich quer zur Leiterplatte erstreckende Höhe a kleiner ist als dessen sich parallel zur Leiterplatte erstreckende Breite b und Länge c.
Das Gehäuse 2 ist dreiteilig ausgebildet mit zwei einander gegenüberliegend angeordneten Verschlußteilen 8a, 8b und ei­ nem dazwischen angeordneten rohrförmigen Gehäuseteil, hier in Form eines Hohlprofils 2a, dessen einander gegenüberlie­ gend angeordnete Gehäuseöffnungen 9a, 9b durch die Verschlußteile 8a, 8b verschlossen sind. Die Verschlußteile 8a, 8b sind an einander gegenüberliegenden Schmalseiten des Gehäuses 2 angeordnet. Die Längsmittelachse des Hohlprofils 2a ist mit 11 bezeichnet. Der Träger 3 ist von einer Stirn­ seite des Hohlprofils 2a her in Führungen 12 im Hohlprofil 2a einschiebbar. Die Führungen 12 sind durch einander gege­ nüberliegende Innenwände des Hohlprofils 2a gebildet, und sie können in Form von Nuten oder Stegen ausgebildet sein, so daß sie durch den Extrusionsprozeß beim Formen des Hohl­ profils 2a geformt werden können.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel werden die Führungen 12 durch zwei zu beiden Seiten des Hohlprofils 2a angeordne­ te Profilstege 14 gebildet, die entweder mit einer gegenü­ berliegenden Profilwand mit zwei einander gegenüberliegenden Profilstegen 15 und quer dazu wirksamen Profilstegen oder Wänden die Führungen 12 bilden. Der Träger 3 ist zwischen den Profilstegen 14, 15 und den Seitenwänden 17, 18 des Hohlprofils 2a mit geringem vertikalen Bewegungsspiel S an­ geordnet. Die Führungsebene E1 ist bezüglich der Längsmit­ telachse 11 nach unten versetzt angeordnet, so daß sich o­ berhalb des Trägers 3 bzw. der Leiterplatte ein verhältnis­ mäßig großer Hohlraumteil 4a im Hohlraum 4 ergibt, in dem genügend Raum für auf dem Träger 3 angeordnete elektrische und/oder elektronische Bauteile B vorhanden ist.
Der Steckverbinder 6 weist ein oder mehrere Steckkontaktele­ mente 22 auf, die im einzelnen nicht dargestellt sind und z. B. durch elastisch nachgiebige Federzungen gebildet und in einer oder mehreren Steckausnehmung 23 im Steckverbinder 6 angeordnet sein können. Das oder die Steckkontaktelemente 22 und die wenigstens eine Steckausnehmung 23 korrespondieren mit Steckkontaktelementen und passenden Steckzapfen des nicht dargestellten Kupplungsteils eines Verbrauchers, bei der vorliegenden Ausgestaltung z. B. mit einem Bauteil einer Kfz-Freisprechanlage. Die Befestigung des oder der Steck­ verbinder 6 an der Leiterplatte kann z. B. durch Schraubmit­ tel, Stecken, Kleben oder Löten erfolgen.
Es ist zur Stabilisierung der Befestigung des oder der Steckverbinder 6 vorteilhaft, wenn wenigstens ein Steckverb­ inder 6 in die zugehörige Anschlußöffnung 7 hineinragt oder durch diese hindurchragt, so daß sich ein Sitz mit geringem Bewegungsspiel ergibt. Hierbei übt der Rand der Anschlußöff­ nung 7 eine Anschlagwirkung gegen ausweichende Kippbewegun­ gen des Steckverbinders 6 aus, wenn z. B. ein Anschlußstecker an den Steckverbinder 6 angeschlossen wird, wodurch dieser in seiner Position stabilisiert wird. Das Einfassen oder Durchfassen des Steckverbinders 6 in der zugehörigen Anschlußöffnung 7 ist im Hinblick auf die Montage bzw. De­ montage kein Problem, da die Montage- bzw. Demontagebewe­ gungsrichtung des Trägers 3 oder des Gehäuseteils 2a oder des Verschlußteils 8a parallel zur Eingreifrichtung gerich­ tet ist und diese Teile somit längs der Mittelachse 11 zu­ sammengesteckt werden können.
Zur Positionierung des Trägers 3 in der Längsrichtung der Längsmittelachse 11 können Anschläge zur Begrenzung des Trä­ gers 3 vorgesehen sein. Beim vorliegenden Ausführungsbei­ spiel werden diese Anschläge durch die Verschlußteile 8a, 8b gebildet, wobei die zugehörige Länge L des Trägers 3 an die Distanz zwischen den Verschlußteilen 8a, 8b oder Anbauteilen derselben in der montierten Stellung entspricht. Zur Stabi­ lisierung des Trägers quer zur Plattenebene können wenigs­ tens ein Stabilisierungsteil 24 mit Auflaufschrägen am Hohl­ profil 2a oder am zugehörigen Verschlußteil 8a, 8b angeord­ net sein, wobei das Stabilisierungsteil 24 an der Breitseite des Trägers 3 anliegt und diesen stützt. Es können zwei Sta­ bilisierungsteile 24 am Verschlußteil 8a in Form von Rippen oder Stegen angeordnet sein, die den Träger 3 auf der dem Steckverbinder 6 gegenüberliegenden Seite untergreifen und dadurch stabilisieren, insbesondere bezüglich Belastungs­ kräften, die beim Anstecken des Anschlußsteckers an den Steckverbinder 6 auf den Träger 3 übertragen werden. Zusätz­ lich kann an den seitlichen Endbereichen des Trägers 3 ein weiteres Stabilisierungsteil 24a angeordnet sein. Das oder die Stabilisierungsteile 24, insbesondere 24a, können an ih­ ren dem Träger 3 zugewandten Umfangsseiten jeweils einen dünnen Längssteg 24b aufweisen, der beim Aufschieben des Trägers 3 abgeschert wird und dadurch ein Paßmaß erhält.
Die Verschlußteile 8a, 8b liegen an den zugehörigen Stirn­ seiten 25a, 25b des Hohlprofils 2a an. Sie sind damit oder durch sich längs des Hohlprofils 2a erstreckende Verbin­ dungsarme 26a, 26b direkt miteinander verbunden, insbesonde­ re verrastet. Es sind in den Endbereichen der ein Verbin­ dungsarm-Paar bildenden Verbindungsarme 26a, 26b miteinander korrespondierende Rastelemente, z. B. eine Verrastungsnase 27a an dem einen Verbindungsarm 26a und eine Verrastungskan­ te 27b an dem anderen Verbindungsarm 26b, angeordnet, wobei die Verbindungsarme beim Ansetzen der Verschlußteile 8a, 8b elastisch ausbiegen und die Rastelemente selbsttätig mitein­ ander verrasten und durch seitliches Ausbiegen des einen Verbindungsarms voneinander lösbar sind. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Verbindungsarm 26a in seinem Endbereich hohl ausgebildet, so daß ein im Querschnitt ver­ jüngter Endabschnitt 26c des gegenüberliegenden Verbindungs­ arms 26b mit Bewegungsspiel in den Hohlraum einfasst, wobei er eine die Verrastungskante 27b bildende Rastausnehmung 28 aufweisen kann, mit der er die z. B. an der Innenseite des hohlen Verbindungsarms 26a angeordnete Verrastungsnase 27a in der zusammengesteckten Stellung hintergreift. Um die Ver­ rastungsnase 27a überdrücken zu können, weist diese an ihrer dem zugehörigen Verbindungsarm 26b zugewandten Seite eine gerundete oder schräge Gleitfläche 27c auf. Das Lösen der jeweiligen Verrastungsvorrichtung kann jeweils durch ein seitliches Abbiegen des einen Verbindungsarms 26b in einen offenen Bereich oder in einem Freiraum erfolgen, z. B. durch Druckausübung mittels eines Stiftes oder Schraubenziehers von außen durch ein Durchgangsloch 26d im Verbindungsarm 26a.
Die Verschlußteile 8a, 8b sind mit ihren Verbindungsarmen 26a, 26b bis auf die Anschlußöffnung 7 gleich ausgebildet. Dies wird dadurch erreicht, daß der eine Verbindungsarm 26a des jeweiligen Verschlußteils 8a, 8b eine Verrastungsnase 27a und der andere Verbindungsarm 27b eine Verrastungskante 27b aufweist und beim vorliegenden Ausführungsbeispiel der eine Verbindungsarm 26a hohl ausgebildet ist und der andere Verbindungsarm 26b den verjüngten Verbindungsarmabschnitt 26c aufweist. Bei einer solchen Ausgestaltung passen die Verschlußteile 8a, 8b jeweils in einer um eine rechtwinklig und vertikal bzw. quer zum Träger 3 verlaufenden Mittelachse 11a um 180° verdrehten Position. Es können aber auch die Verbindungsarme 26a an einem Verschlußteil und die Verbin­ dungsarme 26b an dem anderen Verschlußteil angeordnet sein.
Um ein seitliches Abstehen der Verbindungsarme 26a, 26b von den Seitenwänden 17, 18 des Gehäuseteils 2a zu vermeiden, sind in den Seitenwänden 17, 18 parallel zur Längsmittelach­ se 11 verlaufende Längsnuten 29 angeordnet, in denen die Verbindungsarme 26a, 26b vorzugsweise vollständig versenkt angeordnet sind. Wenn die Querschnittsform und -größe der Verbindungsarme 26a, 26b außerhalb ihrer verjüngten Ab­ schnitte 26c an die Querschnittsform und -größe der Längsnu­ ten 29 mit Bewegungsspiel angepaßt ist, und die Verbindungs­ arme gleiche Querschnittsabmessungen aufweisen, erhält das Gehäuse 2 eine besonders vorteilhafte Formgebung ohne von seiner Mantelfläche abstehende Verbindungsarmteile. Die Ver­ bindungsarme 26a, 26b sind vorzugsweise einteilig an die Verschlußteil 8a, 8ab angeformt.
Zur Vergrößerung der Stabilität ist es vorteilhaft, zwischen den Verschlußteilen 8a, 8b und den zugehörigen Enden des Ge­ häuseteils 2a eine quer zur Längsmittelachse 11 wirksame Formschlußverbindung 31 vorzusehen, so daß die Verschlußtei­ le 8a, 8b quer zur Längsmittelachse 11 sicher und stabil am Gehäuseteil 2a abgestützt sind. Beim vorliegenden Ausfüh­ rungsbeispiel ist diese Formschlußverbindung 31 dadurch ge­ bildet, daß die Verschlußteile 8a, 8b, die größer bemessen sind als die Querschnittsgröße des Hohlprofils 2a, jeweils in die Umfangsrichtung vorzugsweise durchgehend verlaufende Stützwände 32 aufweisen, mit denen sie das Hohlprofil 2a ü­ bergreifen. Bei dieser Ausgestaltung ist die Formschlußver­ bindung 31 durch eine Steckfassung 33 gebildet, die besonders stabil ist. Der dadurch geschaffene Übergriff der Verschlußteile 8a, 8b über das Gehäuseteil 2a ist gering und nicht störend und zwar insbesondere dann nicht, wenn die in­ neren und gegebenenfalls die äußeren Umfangskanten der Verschlußteile 8a, 8b gerundete oder schräge Flächen 34 sind.
Zur Befestigung des Gehäuses 2 sind an dessen Unterseite Be­ festigungselemente angeordnet, die durch Schraubenlöcher 35 gebildet sind, mit denen das Gehäuse 2 mittels sie durchfas­ senden Schrauben (nicht dargestellt) an einen Träger, z. B. im vorderen Bereich des Fahrgastraums eines Kraftfahrzeugs oder am Armaturenbrett, befestigbar ist. Bei der vorliegen­ den Ausgestaltung befinden sich die Schraubenlöcher 35 in seitlich abstehenden Anschraubstegen 36, an den Verschluß­ teilen 8a, 8b insbesondere einteilig angeordnet sein können.
Die Anordnung der Befestigungselemente jeweils an den Verschlußteilen 8a, 8b hat den Vorteil, daß bei einer War­ tung oder einem Austausch des elektrischen oder elektroni­ schen Geräts 1 bzw. Bauteils B nur die Befestigung von einem der beiden Verschlußteile gelöst zu werden braucht, während das andere befestigt bleibt, gegebenenfalls mit den zugehö­ rigen elektrischen Anschlußleitungen. Hierdurch wird die Handhabung und Reparatur wesentlich erleichtert, da nach ei­ ner Reparatur das mittlere Gehäuseteil bzw. das Hohlprofil 2a neu in das noch befestigte Verschlußteil geschoben zu werden braucht. Wird dann das andere Verschlußteil wieder aufgesetzt wird, kommt es automatisch in seine alte Positi­ on, und es brauchen keine neuen Befestigungslöcher für die Befestigungsschraube gebohrt zu werden.
Das Gehäuse 2 kann aus Kunststoff oder Metall, vorzugsweise Aluminium, bestehen. Das Material Metall ist wegen verbes­ serter Wärmeleitfähigkeit und einer dadurch bedingten Wärme­ ableitung besonders vorteilhaft. Bei beiden vorgenannten Materialien kann das Hohlprofil 2a stranggepreßt sein. Das o­ der die Verschlußteile 8a, 8b sind Spritzgießteile. Eine be­ sonders gute Wärmeableitung an die Umgebung wird dann er­ reicht wenn das Gehäuse 2 außen schwarz ist, was z. B. durch einen Farbauftrag erreicht werden kann. Wenn das Gehäuse 2 aus Aluminium besteht, kann die schwarze Farbe durch Eloxie­ ren geschaffen werden.
Mit 37 ist ein Federelement, insbesondere ein Blattfederele­ ment, bezeichnet, das am Gehäuse 2, hier am Verschlußteil 8b, gehalten ist und mit seinem Federkörper den Träger 3 quer gegen seine Trag- oder Führungsflächen vorspannt, um ein Klappern des Trägers 3 bzw. der Leiterplatte zu vermei­ den.
Nachfolgend wird noch eine Besonderheit des Anschlußgehäuses 1 beschrieben, die sich insbesondere aus den Fig. 2 und 4 entnehmen läßt. Diese Besonderheit trägt dazu bei, die Wär­ meableitung von wenigstens einem Bauteil B des Trägers 3 bzw. der Leiterplatte zu verbessern. Dabei ist zu berück­ sichtigen, daß solche Bauteile B im Funktionsbetrieb des Anschlußgehäuses 1 eine beträchtliche Wärmemenge erzeugen können, die dann eine angestrebte Betriebstemperatur im Ge­ häuse 2 übersteigt und zum Problem werden kann, wenn sie nicht abgeführt werden kann.
Zur Verbesserung der Wärmeableitung liegt das in Fig. 3 mit B bezeichnete Bauteil in der montierten Stellung wenigstens an einer Seite flächig am benachbarten Teil des Gehäuses 2, hier am mittleren Gehäuseteil bzw. Hohlprofil 2a, an. Diese Anlagefläche bildet eine Wärmeleitfläche 38 einer Wärmebrü­ cke zur direkten Ableitung der Wärme vom Bauteil B zum Ge­ häuse 2, das aufgrund seiner großen Oberfläche gut geeignet ist, die zugeführte Wärme an die Umgebung bzw. an die Umge­ bungsluft abzugeben. Eine solche Anlage kann z. B. durch die Positionierung des Trägers 3 bzw. der Leiterplatte gewähr­ leistet sein.
Die Wärmeleitfläche 38 kann an einem im Inneren des Gehäuses 2 befindlichen, vorzugsweise einteilig angeformten, Steg o­ der Profilabschnitt gebildet sein. Die für den Wärmeübergang nötige flächige Anlage zwischen dem Bauteil B und dem Gehäu­ se 2 wird dadurch gesichert, daß das Bauteil B durch eine Feder oder durch die Feder 37 gegen die Wärmeleitfläche 38 gedrückt wird. Das Federelement 37 ist zwischen dem Träger 3 und einer Wand des Gehäuses 2, hier der Bodenwand 19 ange­ ordnet, und es beaufschlagt den Träger 3 auf seiner dem Bau­ teil B abgewandten Seite, wobei das Bauteil B mit seiner O­ berseitenfläche 39 gegen die Wärmeleitfläche 38 einer die Wärmebrücke bildenden Wand des Gehäuses 2 drückt. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist die Anlagefläche durch einen profilierten winkelförmigen Innenansatz 42 gebildet ist, der vorzugsweise in einem seitlichen Bereich, hier im oberen und seitlichen Eckenbereich, des Gehäuseteils 2a angeordnet ist, um den oberen Hohlraumteil 4a für die Steckverbinder 6 mög­ lichst wenig zu beeinträchtigen. Das Bauteil B ist der hier seitlich angeordneten Wärmeleitfläche 38 gegenüberliegend im seitlichen und endseitigen Bereich des Trägers 3 bzw. der Leiterplatte angeordnet und dabei mit üblichen Befestigungs­ mitteln befestigt, z. B. verschraubt, gesteckt, verlötet oder geklebt.
Im Rahmen der Erfindung kann das Bauteil B mit einer Seiten­ fläche 39a mittelbar oder unmittelbar am Gehäuse 2 anliegen. Bei der vorliegenden Ausgestaltung liegt das Bauteil B ober­ seitig und seitlich am Profilsteg 13 an, wodurch die Wärme­ leitfläche 38 wesentlich vergrößert ist.
Für das Federelement 37 ist im Gehäuse 2 eine Fassung 43 vorgesehen, in der es positioniert ist. Außerdem weist das Federelement 37 eine gerundete oder schräge Einführungsfläche 37a auf, die ein Zusammenschieben der Leiterplatte und des Federelements 37 ohne Blockierung ermöglicht, wobei durch das Zusammenschieben das Federelement 37 gespannt wird.
Die Fassung 43 ist durch einen weiteren, sich parallel zum Profilsteg 14 erstreckenden Profilsteg 14a auf der Bodenwand 19 gebildet, der mit dem beabstandeten Profilsteg 14 eine Führung 44 bildet, an deren Breite die Breite des vorzugs­ weise als Blattfederelement ausgebildeten Federelements 37 mit Bewegungsspiel angepaßt ist. Wesentlicher Teil des Fe­ derelements 37 ist ein sich im wesentlichen längs zur Längs­ mittelachse 11 erstreckender Federschenkel 37b, der im Sinne eines nach oben gerichteten Buckels gebogen ist und dadurch sowohl die Einführungsfläche 37a als auch ein gegen den Trä­ ger 3 wirksamen Federabschnitt 37c bildet, der um ein Maß d ausgebogen ist, das größer ist, als der Abstand e des Trä­ gers 3 von der Bodenwand 19, so das beim Zusammenschieben des Trägers 3 und des zugehörigen Verschlußteils 8b das Fe­ derelement 37 in dem ihn aufnehmenden Teilraum 45 des Gehäu­ seteils 2a aufgenommen wird und dabei unter den Träger 3 ge­ schoben wird, wodurch das Federelement 37 gespannt wird. Der Federschenkel 37b weist einen zweiten, sich quer dazu, hier nach oben, erstreckenden Federschenkel 37c auf, der den Trä­ ger 3 bzw. das Bauteil B hintergreift und dadurch in seiner Funktionsstellung in der Fassung 43 bzw. Führung 44 form­ schlüssig gesichert ist. In diesem Falle ist somit die Länge L1 des Trägers 3 um das Dickenmaß f des Federschenkels 37d kürzer bemessen, wie es insbesondere Fig. 4 zeigt. Beim vor­ liegenden Ausführungsbeispiel weist das Federelement 37 die Form einer winkelförmigen Feder, insbesondere Blattfeder, auf, wobei ein Schenkel 37b im vorbeschriebenen Sinne ausge­ bogen ist.
Das Anschlußgehäuse 1 weist eine Kontrollvorrichtung 46 auf, die es ermöglicht, am fertig montierten Gehäuse 2 durch Kontrolle festzustellen, ob das Federelement 37 vorhanden ist oder nicht. Die Kontrollvorrichtung ist durch ein Durch­ gangsloch 47 in der Stirnwand des Verschlußteils 8b gebil­ det, das im Bereich des Federschenkels 37c angeordnet ist und eine visuelle Kontrolle oder eine Kontrolle durch Abtas­ ten mit einem in das Durchgangsloch 47 einsteckbaren Kon­ trollstift gestattet, ob das Federelement 37 vorhanden ist oder nicht.

Claims (4)

1. Gehäuse (2) für ein elektrisches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, insbesondere für eine Kfz- Freisprechanlage, mit wenigstens einer Anschlußöffnung (7) im Gehäuse (2) für einen Anschluß eines elektrischen oder elektronischen Apparates an ein elektrisches oder elektronisches Bauteil (B) des Gerätes, wobei das Gehäuse (2) aus einem Hohlprofil (2a) und zwei an den Enden des Hohlprofils (2a) angeordneten Verschlußteilen (8a, 8b) be­ steht, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußteile (8a, 8b) durch zwei zu beiden Seiten des Hohlprofils (2a) angeordnete Verbindungsarme (26a, 26b) lösbar befestigt sind.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsarme (26a, 26b) in ihren freien Erdberei­ chen (26a, 26b) verrastbar sind.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußteile (8a, 8b) durch die Verbindungsarme (26a, 26b) direkt miteinander verbunden sind.
4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß von zwei miteinander verbindbaren Verbindungsarmen (26a, 26b) der eine Verbindungsarm (26b) in seinem vorderen Endbe­ reich verjüngt ist und in einen Hohlraum des anderen Verbin­ dungsarms (26a) einfaßt.
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