DE19924344C2 - Gehäuse für ein elektrisches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Gehäuse für ein elektrisches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Gehäuse für ein elektri
sches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein Kraftfahr
zeug, insbesondere für eine Kfz-Freisprechanlage, mit we
nigstens einer Anschlußöffnung im Gehäuse für einen Anschluß
eines elektrischen oder elektronischen Apparates an ein
elektrisches oder elektronisches Bauteil des Gerätes, wobei
das Gehäuse aus einem Hohlprofil und zwei an den Enden des
Hohlprofils angeordneten Verschlußteilen besteht.
Es ist zur Versorgung von elektrischen Verbrauchern bekannt,
ein Gerät mit einem Gehäuse vorzusehen, in dem elektrische
oder elektronische Bauteile geschützt aufgenommen sind, und
an das der Verbraucher durch eine Anschlußöffnung im Gehäuse
anschließbar ist.
Der prinzipielle Aufbau eines Gehäuses der eingangs genann
ten Art ist z. B. aus der Gebrauchsmuster-Anmeldung
DE 297 12 951 U1 bekannt. An ein solches Gehäuse sind meh
rere Forderungen gestellt. Da es sich in den meisten Fällen
um ein typisches Massenprodukt handelt, soll das Gehäuse in
seiner Bauweise einfach sein, damit es sich kostengünstig
herstellen läßt. Eine weitere Forderung besteht darin, daß
das Gehäuse zum einen wartungsfreundlich zugänglich und
leicht montierbar demontierbar sein soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Gehäuse
der vorliegenden Art eine einfache Bauweise zu finden, die
diese Anforderungen erfüllt.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 ge
löst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen beschrieben.
Das erfindungsgemäße Gehäuse besteht aus zwei einander ge
genüberliegenden Verschlußteilen und einem dazwischen ange
ordneten Hohlprofil. Zu seiner Herstellung braucht lediglich
eine vorgefertigte Profilstange abgelängt zu werden. Die
Vervollständigung zum geschlossenen Gehäuse erfolgt durch
den Anbau der Verschlußteile, die das Hohlprofil an seinen
Enden schließen. Mittels der erfindungsgemäßen Verbindungs
arme ist das Gehäuse leicht zu montieren bzw. zu demontie
ren.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die zu einer
weiteren Verbesserung der einfachen und/oder montagegünsti
gen Bauweise führen und eine einfache Handhabung beim Mon
tieren bzw. Demontieren gewährleisten.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie er
zielbare Vorteile anhand von bevorzugten Ausgestaltungen und
mehreren Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Gehäuse für ein elektri
sches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein
Kraftfahrzeug in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 das Gerät in einer demontierten sogenannten Exp
losionsdarstellung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 3 das Gerät nach Fig. 2 in einer anderen perspek
tivischen Ansicht;
Fig. 4 den Teilschnitt IV-IV in Fig. 2 im montierten
Zustand des Gerätes.
Das Gerät 1 weist das Gehäuse 2 und einen Träger 3 für e
lektrische und/oder elektronische Bauteile B auf, der im
Hohlraum 4 des Gehäuses 2 angeordnet und darin fixierbar
ist. Es sind ein oder mehrere Steckverbinder 6 am Träger 3
angeordnet, der oder die sich direkt hinter einer Anschlu
ßöffnung 7 im Gehäuse 2 befinden, wobei ein nicht darge
stelltes Kupplungsteil eines elektrischen oder elektroni
schen Apparates oder Verbrauchers, insbesondere eines Teils
einer Kfz-Freisprechanlage, durch die Anschlußöffnung 7 hin
durch mit dem Steckverbinder 6 verbindbar ist.
Der Träger 3 kann durch eine Platte oder Leiterplatte gebil
det sein, die ein oder mehrere elektrische oder elektroni
sche Bauteile B trägt, von denen ein elektronisches Bauteil
B dargestellt ist. Das Gehäuse 2 besitzt eine quaderförmige
Form, dessen sich quer zur Leiterplatte erstreckende Höhe a
kleiner ist als dessen sich parallel zur Leiterplatte
erstreckende Breite b und Länge c.
Das Gehäuse 2 ist dreiteilig ausgebildet mit zwei einander
gegenüberliegend angeordneten Verschlußteilen 8a, 8b und ei
nem dazwischen angeordneten rohrförmigen Gehäuseteil, hier
in Form eines Hohlprofils 2a, dessen einander gegenüberlie
gend angeordnete Gehäuseöffnungen 9a, 9b durch die
Verschlußteile 8a, 8b verschlossen sind. Die Verschlußteile
8a, 8b sind an einander gegenüberliegenden Schmalseiten des
Gehäuses 2 angeordnet. Die Längsmittelachse des Hohlprofils
2a ist mit 11 bezeichnet. Der Träger 3 ist von einer Stirn
seite des Hohlprofils 2a her in Führungen 12 im Hohlprofil
2a einschiebbar. Die Führungen 12 sind durch einander gege
nüberliegende Innenwände des Hohlprofils 2a gebildet, und
sie können in Form von Nuten oder Stegen ausgebildet sein,
so daß sie durch den Extrusionsprozeß beim Formen des Hohl
profils 2a geformt werden können.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel werden die Führungen
12 durch zwei zu beiden Seiten des Hohlprofils 2a angeordne
te Profilstege 14 gebildet, die entweder mit einer gegenü
berliegenden Profilwand mit zwei einander gegenüberliegenden
Profilstegen 15 und quer dazu wirksamen Profilstegen oder
Wänden die Führungen 12 bilden. Der Träger 3 ist zwischen
den Profilstegen 14, 15 und den Seitenwänden 17, 18 des
Hohlprofils 2a mit geringem vertikalen Bewegungsspiel S an
geordnet. Die Führungsebene E1 ist bezüglich der Längsmit
telachse 11 nach unten versetzt angeordnet, so daß sich o
berhalb des Trägers 3 bzw. der Leiterplatte ein verhältnis
mäßig großer Hohlraumteil 4a im Hohlraum 4 ergibt, in dem
genügend Raum für auf dem Träger 3 angeordnete elektrische
und/oder elektronische Bauteile B vorhanden ist.
Der Steckverbinder 6 weist ein oder mehrere Steckkontaktele
mente 22 auf, die im einzelnen nicht dargestellt sind und
z. B. durch elastisch nachgiebige Federzungen gebildet und in
einer oder mehreren Steckausnehmung 23 im Steckverbinder 6
angeordnet sein können. Das oder die Steckkontaktelemente 22
und die wenigstens eine Steckausnehmung 23 korrespondieren
mit Steckkontaktelementen und passenden Steckzapfen des
nicht dargestellten Kupplungsteils eines Verbrauchers, bei
der vorliegenden Ausgestaltung z. B. mit einem Bauteil einer
Kfz-Freisprechanlage. Die Befestigung des oder der Steck
verbinder 6 an der Leiterplatte kann z. B. durch Schraubmit
tel, Stecken, Kleben oder Löten erfolgen.
Es ist zur Stabilisierung der Befestigung des oder der
Steckverbinder 6 vorteilhaft, wenn wenigstens ein Steckverb
inder 6 in die zugehörige Anschlußöffnung 7 hineinragt oder
durch diese hindurchragt, so daß sich ein Sitz mit geringem
Bewegungsspiel ergibt. Hierbei übt der Rand der Anschlußöff
nung 7 eine Anschlagwirkung gegen ausweichende Kippbewegun
gen des Steckverbinders 6 aus, wenn z. B. ein Anschlußstecker
an den Steckverbinder 6 angeschlossen wird, wodurch dieser
in seiner Position stabilisiert wird. Das Einfassen oder
Durchfassen des Steckverbinders 6 in der zugehörigen
Anschlußöffnung 7 ist im Hinblick auf die Montage bzw. De
montage kein Problem, da die Montage- bzw. Demontagebewe
gungsrichtung des Trägers 3 oder des Gehäuseteils 2a oder
des Verschlußteils 8a parallel zur Eingreifrichtung gerich
tet ist und diese Teile somit längs der Mittelachse 11 zu
sammengesteckt werden können.
Zur Positionierung des Trägers 3 in der Längsrichtung der
Längsmittelachse 11 können Anschläge zur Begrenzung des Trä
gers 3 vorgesehen sein. Beim vorliegenden Ausführungsbei
spiel werden diese Anschläge durch die Verschlußteile 8a, 8b
gebildet, wobei die zugehörige Länge L des Trägers 3 an die
Distanz zwischen den Verschlußteilen 8a, 8b oder Anbauteilen
derselben in der montierten Stellung entspricht. Zur Stabi
lisierung des Trägers quer zur Plattenebene können wenigs
tens ein Stabilisierungsteil 24 mit Auflaufschrägen am Hohl
profil 2a oder am zugehörigen Verschlußteil 8a, 8b angeord
net sein, wobei das Stabilisierungsteil 24 an der Breitseite
des Trägers 3 anliegt und diesen stützt. Es können zwei Sta
bilisierungsteile 24 am Verschlußteil 8a in Form von Rippen
oder Stegen angeordnet sein, die den Träger 3 auf der dem
Steckverbinder 6 gegenüberliegenden Seite untergreifen und
dadurch stabilisieren, insbesondere bezüglich Belastungs
kräften, die beim Anstecken des Anschlußsteckers an den
Steckverbinder 6 auf den Träger 3 übertragen werden. Zusätz
lich kann an den seitlichen Endbereichen des Trägers 3 ein
weiteres Stabilisierungsteil 24a angeordnet sein. Das oder
die Stabilisierungsteile 24, insbesondere 24a, können an ih
ren dem Träger 3 zugewandten Umfangsseiten jeweils einen
dünnen Längssteg 24b aufweisen, der beim Aufschieben des
Trägers 3 abgeschert wird und dadurch ein Paßmaß erhält.
Die Verschlußteile 8a, 8b liegen an den zugehörigen Stirn
seiten 25a, 25b des Hohlprofils 2a an. Sie sind damit oder
durch sich längs des Hohlprofils 2a erstreckende Verbin
dungsarme 26a, 26b direkt miteinander verbunden, insbesonde
re verrastet. Es sind in den Endbereichen der ein Verbin
dungsarm-Paar bildenden Verbindungsarme 26a, 26b miteinander
korrespondierende Rastelemente, z. B. eine Verrastungsnase
27a an dem einen Verbindungsarm 26a und eine Verrastungskan
te 27b an dem anderen Verbindungsarm 26b, angeordnet, wobei
die Verbindungsarme beim Ansetzen der Verschlußteile 8a, 8b
elastisch ausbiegen und die Rastelemente selbsttätig mitein
ander verrasten und durch seitliches Ausbiegen des einen
Verbindungsarms voneinander lösbar sind. Beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist der Verbindungsarm 26a in seinem
Endbereich hohl ausgebildet, so daß ein im Querschnitt ver
jüngter Endabschnitt 26c des gegenüberliegenden Verbindungs
arms 26b mit Bewegungsspiel in den Hohlraum einfasst, wobei
er eine die Verrastungskante 27b bildende Rastausnehmung 28
aufweisen kann, mit der er die z. B. an der Innenseite des
hohlen Verbindungsarms 26a angeordnete Verrastungsnase 27a
in der zusammengesteckten Stellung hintergreift. Um die Ver
rastungsnase 27a überdrücken zu können, weist diese an ihrer
dem zugehörigen Verbindungsarm 26b zugewandten Seite eine
gerundete oder schräge Gleitfläche 27c auf. Das Lösen der
jeweiligen Verrastungsvorrichtung kann jeweils durch ein
seitliches Abbiegen des einen Verbindungsarms 26b in einen
offenen Bereich oder in einem Freiraum erfolgen, z. B. durch
Druckausübung mittels eines Stiftes oder Schraubenziehers
von außen durch ein Durchgangsloch 26d im Verbindungsarm
26a.
Die Verschlußteile 8a, 8b sind mit ihren Verbindungsarmen
26a, 26b bis auf die Anschlußöffnung 7 gleich ausgebildet.
Dies wird dadurch erreicht, daß der eine Verbindungsarm 26a
des jeweiligen Verschlußteils 8a, 8b eine Verrastungsnase
27a und der andere Verbindungsarm 27b eine Verrastungskante
27b aufweist und beim vorliegenden Ausführungsbeispiel der
eine Verbindungsarm 26a hohl ausgebildet ist und der andere
Verbindungsarm 26b den verjüngten Verbindungsarmabschnitt
26c aufweist. Bei einer solchen Ausgestaltung passen die
Verschlußteile 8a, 8b jeweils in einer um eine rechtwinklig
und vertikal bzw. quer zum Träger 3 verlaufenden Mittelachse
11a um 180° verdrehten Position. Es können aber auch die
Verbindungsarme 26a an einem Verschlußteil und die Verbin
dungsarme 26b an dem anderen Verschlußteil angeordnet sein.
Um ein seitliches Abstehen der Verbindungsarme 26a, 26b von
den Seitenwänden 17, 18 des Gehäuseteils 2a zu vermeiden,
sind in den Seitenwänden 17, 18 parallel zur Längsmittelach
se 11 verlaufende Längsnuten 29 angeordnet, in denen die
Verbindungsarme 26a, 26b vorzugsweise vollständig versenkt
angeordnet sind. Wenn die Querschnittsform und -größe der
Verbindungsarme 26a, 26b außerhalb ihrer verjüngten Ab
schnitte 26c an die Querschnittsform und -größe der Längsnu
ten 29 mit Bewegungsspiel angepaßt ist, und die Verbindungs
arme gleiche Querschnittsabmessungen aufweisen, erhält das
Gehäuse 2 eine besonders vorteilhafte Formgebung ohne von
seiner Mantelfläche abstehende Verbindungsarmteile. Die Ver
bindungsarme 26a, 26b sind vorzugsweise einteilig an die
Verschlußteil 8a, 8ab angeformt.
Zur Vergrößerung der Stabilität ist es vorteilhaft, zwischen
den Verschlußteilen 8a, 8b und den zugehörigen Enden des Ge
häuseteils 2a eine quer zur Längsmittelachse 11 wirksame
Formschlußverbindung 31 vorzusehen, so daß die Verschlußtei
le 8a, 8b quer zur Längsmittelachse 11 sicher und stabil am
Gehäuseteil 2a abgestützt sind. Beim vorliegenden Ausfüh
rungsbeispiel ist diese Formschlußverbindung 31 dadurch ge
bildet, daß die Verschlußteile 8a, 8b, die größer bemessen
sind als die Querschnittsgröße des Hohlprofils 2a, jeweils
in die Umfangsrichtung vorzugsweise durchgehend verlaufende
Stützwände 32 aufweisen, mit denen sie das Hohlprofil 2a ü
bergreifen. Bei dieser Ausgestaltung ist die Formschlußver
bindung 31 durch eine Steckfassung 33 gebildet, die besonders
stabil ist. Der dadurch geschaffene Übergriff der
Verschlußteile 8a, 8b über das Gehäuseteil 2a ist gering und
nicht störend und zwar insbesondere dann nicht, wenn die in
neren und gegebenenfalls die äußeren Umfangskanten der
Verschlußteile 8a, 8b gerundete oder schräge Flächen 34
sind.
Zur Befestigung des Gehäuses 2 sind an dessen Unterseite Be
festigungselemente angeordnet, die durch Schraubenlöcher 35
gebildet sind, mit denen das Gehäuse 2 mittels sie durchfas
senden Schrauben (nicht dargestellt) an einen Träger, z. B.
im vorderen Bereich des Fahrgastraums eines Kraftfahrzeugs
oder am Armaturenbrett, befestigbar ist. Bei der vorliegen
den Ausgestaltung befinden sich die Schraubenlöcher 35 in
seitlich abstehenden Anschraubstegen 36, an den Verschluß
teilen 8a, 8b insbesondere einteilig angeordnet sein können.
Die Anordnung der Befestigungselemente jeweils an den
Verschlußteilen 8a, 8b hat den Vorteil, daß bei einer War
tung oder einem Austausch des elektrischen oder elektroni
schen Geräts 1 bzw. Bauteils B nur die Befestigung von einem
der beiden Verschlußteile gelöst zu werden braucht, während
das andere befestigt bleibt, gegebenenfalls mit den zugehö
rigen elektrischen Anschlußleitungen. Hierdurch wird die
Handhabung und Reparatur wesentlich erleichtert, da nach ei
ner Reparatur das mittlere Gehäuseteil bzw. das Hohlprofil
2a neu in das noch befestigte Verschlußteil geschoben zu
werden braucht. Wird dann das andere Verschlußteil wieder
aufgesetzt wird, kommt es automatisch in seine alte Positi
on, und es brauchen keine neuen Befestigungslöcher für die
Befestigungsschraube gebohrt zu werden.
Das Gehäuse 2 kann aus Kunststoff oder Metall, vorzugsweise
Aluminium, bestehen. Das Material Metall ist wegen verbes
serter Wärmeleitfähigkeit und einer dadurch bedingten Wärme
ableitung besonders vorteilhaft. Bei beiden vorgenannten Materialien
kann das Hohlprofil 2a stranggepreßt sein. Das o
der die Verschlußteile 8a, 8b sind Spritzgießteile. Eine be
sonders gute Wärmeableitung an die Umgebung wird dann er
reicht wenn das Gehäuse 2 außen schwarz ist, was z. B. durch
einen Farbauftrag erreicht werden kann. Wenn das Gehäuse 2
aus Aluminium besteht, kann die schwarze Farbe durch Eloxie
ren geschaffen werden.
Mit 37 ist ein Federelement, insbesondere ein Blattfederele
ment, bezeichnet, das am Gehäuse 2, hier am Verschlußteil
8b, gehalten ist und mit seinem Federkörper den Träger 3
quer gegen seine Trag- oder Führungsflächen vorspannt, um
ein Klappern des Trägers 3 bzw. der Leiterplatte zu vermei
den.
Nachfolgend wird noch eine Besonderheit des Anschlußgehäuses
1 beschrieben, die sich insbesondere aus den Fig. 2 und 4
entnehmen läßt. Diese Besonderheit trägt dazu bei, die Wär
meableitung von wenigstens einem Bauteil B des Trägers 3
bzw. der Leiterplatte zu verbessern. Dabei ist zu berück
sichtigen, daß solche Bauteile B im Funktionsbetrieb des
Anschlußgehäuses 1 eine beträchtliche Wärmemenge erzeugen
können, die dann eine angestrebte Betriebstemperatur im Ge
häuse 2 übersteigt und zum Problem werden kann, wenn sie
nicht abgeführt werden kann.
Zur Verbesserung der Wärmeableitung liegt das in Fig. 3 mit
B bezeichnete Bauteil in der montierten Stellung wenigstens
an einer Seite flächig am benachbarten Teil des Gehäuses 2,
hier am mittleren Gehäuseteil bzw. Hohlprofil 2a, an. Diese
Anlagefläche bildet eine Wärmeleitfläche 38 einer Wärmebrü
cke zur direkten Ableitung der Wärme vom Bauteil B zum Ge
häuse 2, das aufgrund seiner großen Oberfläche gut geeignet
ist, die zugeführte Wärme an die Umgebung bzw. an die Umge
bungsluft abzugeben. Eine solche Anlage kann z. B. durch die
Positionierung des Trägers 3 bzw. der Leiterplatte gewähr
leistet sein.
Die Wärmeleitfläche 38 kann an einem im Inneren des Gehäuses
2 befindlichen, vorzugsweise einteilig angeformten, Steg o
der Profilabschnitt gebildet sein. Die für den Wärmeübergang
nötige flächige Anlage zwischen dem Bauteil B und dem Gehäu
se 2 wird dadurch gesichert, daß das Bauteil B durch eine
Feder oder durch die Feder 37 gegen die Wärmeleitfläche 38
gedrückt wird. Das Federelement 37 ist zwischen dem Träger 3
und einer Wand des Gehäuses 2, hier der Bodenwand 19 ange
ordnet, und es beaufschlagt den Träger 3 auf seiner dem Bau
teil B abgewandten Seite, wobei das Bauteil B mit seiner O
berseitenfläche 39 gegen die Wärmeleitfläche 38 einer die
Wärmebrücke bildenden Wand des Gehäuses 2 drückt. Bei der
vorliegenden Ausgestaltung ist die Anlagefläche durch einen
profilierten winkelförmigen Innenansatz 42 gebildet ist, der
vorzugsweise in einem seitlichen Bereich, hier im oberen und
seitlichen Eckenbereich, des Gehäuseteils 2a angeordnet ist,
um den oberen Hohlraumteil 4a für die Steckverbinder 6 mög
lichst wenig zu beeinträchtigen. Das Bauteil B ist der hier
seitlich angeordneten Wärmeleitfläche 38 gegenüberliegend im
seitlichen und endseitigen Bereich des Trägers 3 bzw. der
Leiterplatte angeordnet und dabei mit üblichen Befestigungs
mitteln befestigt, z. B. verschraubt, gesteckt, verlötet oder
geklebt.
Im Rahmen der Erfindung kann das Bauteil B mit einer Seiten
fläche 39a mittelbar oder unmittelbar am Gehäuse 2 anliegen.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung liegt das Bauteil B ober
seitig und seitlich am Profilsteg 13 an, wodurch die Wärme
leitfläche 38 wesentlich vergrößert ist.
Für das Federelement 37 ist im Gehäuse 2 eine Fassung 43
vorgesehen, in der es positioniert ist. Außerdem weist das
Federelement 37 eine gerundete oder schräge Einführungsfläche
37a auf, die ein Zusammenschieben der Leiterplatte und
des Federelements 37 ohne Blockierung ermöglicht, wobei
durch das Zusammenschieben das Federelement 37 gespannt
wird.
Die Fassung 43 ist durch einen weiteren, sich parallel zum
Profilsteg 14 erstreckenden Profilsteg 14a auf der Bodenwand
19 gebildet, der mit dem beabstandeten Profilsteg 14 eine
Führung 44 bildet, an deren Breite die Breite des vorzugs
weise als Blattfederelement ausgebildeten Federelements 37
mit Bewegungsspiel angepaßt ist. Wesentlicher Teil des Fe
derelements 37 ist ein sich im wesentlichen längs zur Längs
mittelachse 11 erstreckender Federschenkel 37b, der im Sinne
eines nach oben gerichteten Buckels gebogen ist und dadurch
sowohl die Einführungsfläche 37a als auch ein gegen den Trä
ger 3 wirksamen Federabschnitt 37c bildet, der um ein Maß d
ausgebogen ist, das größer ist, als der Abstand e des Trä
gers 3 von der Bodenwand 19, so das beim Zusammenschieben
des Trägers 3 und des zugehörigen Verschlußteils 8b das Fe
derelement 37 in dem ihn aufnehmenden Teilraum 45 des Gehäu
seteils 2a aufgenommen wird und dabei unter den Träger 3 ge
schoben wird, wodurch das Federelement 37 gespannt wird. Der
Federschenkel 37b weist einen zweiten, sich quer dazu, hier
nach oben, erstreckenden Federschenkel 37c auf, der den Trä
ger 3 bzw. das Bauteil B hintergreift und dadurch in seiner
Funktionsstellung in der Fassung 43 bzw. Führung 44 form
schlüssig gesichert ist. In diesem Falle ist somit die Länge
L1 des Trägers 3 um das Dickenmaß f des Federschenkels 37d
kürzer bemessen, wie es insbesondere Fig. 4 zeigt. Beim vor
liegenden Ausführungsbeispiel weist das Federelement 37 die
Form einer winkelförmigen Feder, insbesondere Blattfeder,
auf, wobei ein Schenkel 37b im vorbeschriebenen Sinne ausge
bogen ist.
Das Anschlußgehäuse 1 weist eine Kontrollvorrichtung 46 auf,
die es ermöglicht, am fertig montierten Gehäuse 2 durch Kontrolle
festzustellen, ob das Federelement 37 vorhanden ist
oder nicht. Die Kontrollvorrichtung ist durch ein Durch
gangsloch 47 in der Stirnwand des Verschlußteils 8b gebil
det, das im Bereich des Federschenkels 37c angeordnet ist
und eine visuelle Kontrolle oder eine Kontrolle durch Abtas
ten mit einem in das Durchgangsloch 47 einsteckbaren Kon
trollstift gestattet, ob das Federelement 37 vorhanden ist
oder nicht.
Claims (4)
1. Gehäuse (2) für ein elektrisches oder elektronisches Gerät
zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, insbesondere für eine Kfz-
Freisprechanlage, mit wenigstens einer Anschlußöffnung (7)
im Gehäuse (2) für einen Anschluß eines elektrischen
oder elektronischen Apparates an ein elektrisches oder
elektronisches Bauteil (B) des Gerätes, wobei das Gehäuse
(2) aus einem Hohlprofil (2a) und zwei an den Enden des
Hohlprofils (2a) angeordneten Verschlußteilen (8a, 8b) be
steht,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußteile (8a, 8b) durch zwei zu beiden Seiten
des Hohlprofils (2a) angeordnete Verbindungsarme (26a, 26b)
lösbar befestigt sind.
2. Gehäuse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsarme (26a, 26b) in ihren freien Erdberei
chen (26a, 26b) verrastbar sind.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußteile (8a, 8b) durch die Verbindungsarme
(26a, 26b) direkt miteinander verbunden sind.
4. Gehäuse nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß von zwei miteinander verbindbaren Verbindungsarmen (26a,
26b) der eine Verbindungsarm (26b) in seinem vorderen Endbe
reich verjüngt ist und in einen Hohlraum des anderen Verbin
dungsarms (26a) einfaßt.
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| DE1999124344 DE19924344C2 (de) | 1999-05-27 | 1999-05-27 | Gehäuse für ein elektrisches oder elektronisches Gerät zum Einbau in ein Kraftfahrzeug |
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