DE19921300A1 - Verstelleinrichtung für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches - Google Patents
Verstelleinrichtung für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder PflegebereichesInfo
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Abstract
Gegenstand der Erfindung ist eine Verstelleinrichtung für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches, mit einem am Möbel gehaltenen, eine axial bewegbare Spindel (30) aufweisenden Stellantrieb (24), mit einem schwenkbar am Möbel angebrachten Stellarm (26), der über einen auf der Spindel (30) geführten Mitnehmer (28) derart mit der Spindel (30) wirkverbunden ist, dass die Spindel (30) zumindest überwiegend auf Zug belastet ist, und ein Stellantrieb (24) hierfür, mit einem Antriebsmotor (62), dessen Abtriebswelle als Schnecke (64) ausgebildet ist, mit einer in einem Schneckenrad (66) axial bewegbar gehaltenen Spindel (30), wobei die Schnecke (64) das Schneckenrad (66) kämmt, und mit einem den Antriebsmotor (62) tragenden Gehäuse (68), in dem das Schneckenrad (66) rotierbar gelagert ist. Eine Verstelleinrichtung und einen Stellantrieb hierfür zu schaffen, deren einzelne Komponenten materialsparender dimensioniert werden können, um Rohstoffe, Energie und Herstellungskosten einzusparen wird einerseits dadurch erreicht, dass der Stellarm (26) quer zur Hauptbewegungsrichtung des zu verstellenden Elementes (12) angeordnet ist, und andererseits dadurch erreicht, dass zwischen Schneckenrad (66) und Gehäuse (68) mindestens ein Nadellager (70) zur Aufnahme der Axialkräfte und mindestens ein Gleitlager (72, 74) zur Aufnahme der Radialkräfte vorgesehen ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verstelleinrichtung für ein ein
verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder
Pflegebereiches, mit einem am Möbel gehaltenen, eine axial bewegbare
Spindel aufweisenden Stellantrieb, mit einem schwenkbar am Möbel
angebrachten Stellarm, der über einen auf der Spindel geführten Mitnehmer
derart mit der Spindel wirkverbunden ist, dass die Spindel überwiegend auf
Zug belastet ist, und einen Stellantrieb hierfür mit einem Antriebsmotor,
dessen Abtriebswelle als Schnecke ausgebildet ist, mit einer in einem
Schneckenrad axial bewegbar gehaltenen Spindel, wobei die Schnecke das
Schneckenrad kämmt, und mit einem den Antriebsmotor tragenden
Gehäuse, in dem das Schneckenrad rotierbar gelagert ist.
Derartige Verstelleinrichtungen werden beispielsweise bei Betten
eingesetzt, deren Kopf- und/oder Fußteil höhenverstellbar ist, um den
individuellen Vorstellungen des Benutzers gerecht zu werden. Ein Einsatz
bei Sesseln, Schränken usw. ist auch denkbar.
Aus dem DE-G 93 07 322.4 ist eine motorgetriebene Hebeeinrichtung zur
Bewegung von Kopf- und/oder Fußteilen eines Lattenrostrahmens eines
Bettes bekannt, bei dem ein Querholm auf den Rahmen des Lattenrostes
aufgelegt wird, an dem ein Antriebsmotor und ein Scherengestänge
gehalten ist. Die obere, freie Seite des Scherengestänges wird in einem
Führungsholm geführt und am Kopf- oder Fußteil des Lattenrostes
befestigt. Über eine die beiden Scherenelemente verbindende Spindel und
einen die Spindel axial verschiebenden Steilantrieb wird das Scheren
gestänge, und somit das Kopf- oder Fußteil, bewegt. Durch die Anordnung
der Spindel wird diese aufgrund des Eigengewichts des Kopf- oder Fußteils
bzw. der darauf ruhenden Person überwiegend auf Zug beansprucht. Diese
Hebeeinrichtung besteht aus vielen komplizierten Einzelteilen, die darüber
hinaus zur Ableitung der Lasten entsprechend groß dimensioniert sein
müssen. Aufgrund dieses hohen Eigengewichts ist auch ein entsprechend
starker Antriebsmotor erforderlich, so dass diese Hebeeinrichtung insge
samt sehr teuer in der Herstellung ist und einen hohen Energiebedarf hat.
Aus dem DE-G 92 01 766 ist ein Stellantrieb bekannt, dessen als Schnecke
ausgebildete Abtriebswelle ein entsprechendes Schneckenrad kämmt,
wobei das Schneckenrad in einem fest mit dem Antriebsmotor verbundenen
Lagerblock gelagert ist. Über dieses Schneckenrad wird die Spindel axial
verschoben und bewegt dementsprechend das Kopf- oder Fußteil des
Lattenrostes oder dergleichen. Dabei ist auf jeder Seite des Schnecken
rades je ein Kugellager vorgesehen, durch welche sämtliche axialen und
radialen Kräfte abgeleitet werden. Um die hierbei vergleichsweise hohen
Axialkräfte aufnehmen zu können, müssen die Kugellager dementsprechend
stark dimensioniert sein. Dies wiederum bewirkt eine entsprechend
massive Dimensionierung des Lagerblockes und des Antriebsmotors, so
dass der aus dem DE-G 92 01 766.5 bekannte Stellantrieb teuer in der
Herstellung ist und einen hohen Energieverbrauch verursacht.
Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Verstelleinrichtung und einen Stellantrieb hierfür zu schaffen, deren
einzelne Komponenten materialsparender dimensioniert werden können, um
Rohstoffe, Energie und Herstellungskosten einzusparen.
Als technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschla
gen die eingangs genannte Verstelleinrichtung dahingehend weiterzubilden,
dass der Stellarm quer zur Hauptbewegungsrichtung des zu verstellenden
Elementes angeordnet ist.
Eine nach dieser technischen Lehre ausgebildete Verstelleinrichtung hat den
Vorteil, dass die Spindel aufgrund des Eigengewichtes des zu verstellenden
Elementes bzw. der darauf ruhenden Person auf Zug belastet ist, da eine
auf Zug belastete Spindel kleiner dimensioniert werden kann, als eine ver
gleichbare auf Druck belastete Spindel, denn zur Erfüllung der Knicksicher
heit sind bei gleicher Belastung größere Durchmesser erforderlich, als zur
Erfüllung der Reiß- oder Scherfestigkeit.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass aufgrund der Anordnung des Stell
arms quer zur Hauptbewegungsrichtung dieser in einfacher Weise und ohne
zusätzliche Gerätschaften am zu verstellenden Element angebracht werden
kann. Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass hierdurch lediglich ein
einzelner Stellarm ausreicht, so dass das komplizierte und aufwendige, aus
dem Stand der Technik bekannte Scherengestänge entfallen kann. Dieser
Stellarm ist sowohl am zu bewegenden Element, als auch am sonstigen
Möbel schwenkbar gelagert und direkt mit der Spindel des Stellantriebes
wirkverbunden. Hierbei entfallen komplizierte und reibungsintensive
Führungen, was auch zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der
Bauteile und somit zu einer Kostensenkung führt.
Aufgrund der wenigen erforderlichen Bauteile und aufgrund der deutlich
geringeren Reibung kann ein sehr viel kleinerer Antriebsmotor gewählt
werden, was zu einer weiteren Kostensenkung führt.
Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die erfindungsgemäße
Verstelleinrichtung in einfacher Weise an bestehenden Lattenrosten nach
gerüstet werden kann, da lediglich der eine Teil starr oder schwenkbar am
Querholm des Lattenrostes angebracht werden braucht und da der Stellarm
lediglich schwenkbar am Querholm des zu bewegenden Elementes ange
bracht werden braucht. Somit ist eine Montage der erfindungsgemäßen
Verstellvorrichtung an bestehenden Lattenrosten für einen Heimwerker
möglich.
Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die quer zur Hauptbewegungs
richtung des zu verstellenden Elementes angeordnete Verstelleinrichtung
nunmehr in einem Freiraum unterhalb des Lattenrostes angebracht werden
kann, indem die Verstelleinrichtung für Außenstehende nicht sichtbar ist,
indem die Verstelleinrichtung gegen zufällige Beschädigungen geschützt ist
und indem ohnehin viel Freiraum zur Verfügung steht.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Stellantrieb über
eine Haltevorrichtung schwenkbar am Möbel gehalten. Dies hat den Vorteil,
dass die vom spindelseitigen Ende des Stellarmes beim Schwenken voll
zogene Kreisbewegung von der Spindel und vom gesamten Stellantrieb
nachvollzogen wird, so dass die ansonsten auftretenden und auf den
Stellantrieb wirkenden Querkräfte hierdurch entfallen. Dies führt einerseits
zu einer sehr viel kleineren Dimensionierung der einzelnen Bauteile des
Stellantriebes und der Verstelleinrichtung und somit zur Kostenreduzierung
und andererseits zu einer erhöhten Haltbarkeit, da die die Vorrichtung
beschädigenden Querkräfte nunmehr entfallen.
Um eine zuverlässige Haltevorrichtung zu schaffen, die obendrein eine
Schwenkbewegung des Stellantriebes zulässt, hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, mindestens einen Kragarm mit einem kugelförmig oder zylindrisch
ausgebildeten Ende vorzusehen, der in einer entsprechende am Stellantrieb
angebrachte Aussparung eingreift. Aufgrund der kugelförmigen oder
zylindrischen Ausbildung des freien Endes des Kragarmes kann der Kragarm
in der Aussparung gehalten und dennoch verschwenkt werden.
In einer bevorzugten Weiterbildung hat sich als vorteilhaft erwiesen, die
Aussparung radial von der Spindelachse weg zu erstrecken. Insbesondere
wenn zwei derartige Aussparungen direkt gegenüberliegend angeordnet
sind, kann der Stellantrieb um die hierdurch gebildete Schwenkachse in
einfacher Weise verschwenkt und dennoch zuverlässig gehalten werden.
In einer bevorzugten Weiterbildung greift die Aussparung um mehr als 180°
um das kugelförmig oder zylindrisch ausgebildete Ende des Kragarmes
herum. Hierdurch wird eine formschlüssige Befestigung des Kragarmes in
der Aussparung gewährleistet, so dass ein unerwünschtes Herausrutschen
des Stellantriebes verhindert wird.
In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist der Stellantrieb an
einem starr am Möbel befestigten Haltearm gehalten, um eine einfache
Montage und eine kostengünstige Herstellungsweise zu gewährleisten.
Des Weiteren liegt der vorliegenden Erfindung die Erkenntnis zugrunde,
dass der Stellantrieb der Verstelleinrichtung sehr große Axialkräfte
aufnehmen muss, um das zu verstellende Element, insbesondere mit einer
darauf ruhenden Person, verstellen zu können und dass die hierbei
auftretenden Radialkräfte sehr viel kleiner sind.
Als weitere technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß
vorgeschlagen den eingangs genannten Stellantrieb dahingehend
weiterzubilden, dass zwischen Schneckenrad und Gehäuse mindestens ein
Nadellager zur Aufnahme der Axialkräfte und mindestens ein Gleitlager zur
Aufnahme der Radialkräfte vorgesehen ist.
Ein nach dieser technischen Lehre ausgebildeter Stellantrieb hat den Vorteil,
dass das Nadellager die hohen, auftretenden Axialkräfte schadlos und
zuverlässig aufnehmen kann, und dass die geringen Radialkräfte auch und
in ausreichender Weise von einem kostengünstigen Gleitlager aufgenommen
werden können. Das heißt, durch die vorliegende Erfindung kann das aus
dem Stand der Technik bekannte, teure Kugellager gegen ein kostengünsti
geres Nadellager und ein noch kostengünstigeres Gleitlager ersetzt werden.
Gleichzeitig kann durch den geringen Platzbedarf des Nadel- und/oder der
Gleitlager das Gehäuse entsprechend kleiner dimensioniert werden, was zu
einer weiteren Kostenersparnis führt.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind im Stellantrieb zwei Gleitlager
vorgesehen, die beabstandet voneinander angeordnet sind. Dies hat den
Vorteil, dass hierdurch beim Verschwenken des Stellarmes etwaig
auftretende Querkräfte aufgrund der günstigen Hebeverhältnis besser
abgeleitet werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass durch
Beabstandung der beiden Gleitlager die beim Verschwenken des Stellarms
auftretenden Kräfte durch die Gleitlager auf den Stellantrieb übertragen
werden und nicht durch die Spindel selbst. Hierdurch wird die empfindliche
Spindel und das empfindliche Schneckenrad geschont, was zu einer
erhöhten Lebensdauer führt.
Die am Gehäuse angebrachten, sich gegenüberliegenden und radial von der
Spindelachse weg erstreckenden Aussparungen zur Aufnahme eines
Kragarmes einer Haltevorrichtung haben den Vorteil, dass der Stellantrieb
hierdurch um die durch die Aussparung gebildete Schwenkachse
verschwenkt werden kann, so dass ein zuverlässiger Halt und ein
kontrolliertes Verschwenken gewährleistet ist.
In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung umgreift die Aussparung das
kugelförmig oder zylindrisch ausgebildete Ende des Kragarmes um mehr als
180°, so dass hierdurch eine formschlüssige Verbindung zwischen Stell
antrieb und Haltevorrichtung geschaffen ist, aus der der Stellantrieb nicht
ohne Kraftaufwand herausgelangen kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist auf der Spindel ein Mitnehmer zur
drehbaren Aufnahme des Stellarmes geführt, dessen vom Gehäuse
abgewandte Stirnseite wellenförmig ausgebildet ist und dessen Stirnseite in
einen entsprechend wellenförmig ausgebildeten Anschlag am Ende der
Spindel eingreifbar ist. Dies hat den Vorteil, dass der unter Last stehende
Stellarm den Mitnehmer an seiner wellenförmigen Stirnseite an die
entsprechend wellenförmig ausgebildete Seite des Anschlages drückt, so
dass durch diese formschlüssige Verbindung ein Mitdrehen der Spindel
zuverlässig verhindert wird. Somit entfällt eine ansonsten übliche
Verdrehsicherung der Spindel.
Ein weiterer Vorteil besteht darin durch die bauliche Trennung von Mit
nehmer und Spindel eine Unterbrechung des Kraftflusses vom Antriebs
motor zum zu verstellenden Element erreicht wird. Das heißt, falls beim
Herunterfahren beispielsweise des Kopfteiles ein Hindernis zwischen
Kopfteil und Lattenrost gerät, wird die Spindel zwar weiter bewegt, jedoch
wird die vom Antriebsmotor ausgehende Kraft nicht auf das Hindernis
übertragen, da die Trennung von Mitnehmer und Spindel dies verhindert.
Hierdurch werden Beschädigungen des Hindernisses vermieden.
Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung ergeben sich
aus der beigefügten Zeichnung und den nachfolgend beschriebenen Aus
führungsformen. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch
weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in
beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten
Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen,
sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Lattenrostes eines Bettes mit
einer erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung;
Fig. 2 die Verstelleinrichtung gemäß Fig. 1 in eingefahrenem Zustand;
Fig. 3 die Verstelleinrichtung gemäß Fig. 1 in ausgefahrenem Zustand;
Fig. 4 eine Ausschnittsvergrößerung gemäß Linie IV in Fig. 3;
Fig. 5 eine Ausschnittsvergrößerung gemäß Linie V in Fig. 2.
In den Fig. 1 bis 5 ist eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Verstelleinrichtung 10 dargestellt, die zum Verstellen eines Kopf- und/oder
Fußteiles eines Lattenrostes 14 eines nichtdargestellten Bettes eingesetzt
ist. Diese Verstelleinrichtung 10 ist über einen Haltearm 16 starr an einem
Querholm 18 des Lattenrostes 14 angeschraubt. Dieser sich aus zwei
Wangen 20, 22 zusammensetzende Haltearm 16 trägt einerseits einen
unterhalb des Haltearmes 16 angeordneten Stellantrieb 24 und andererseits
einen oberhalb des Haltearmes 16 angeordneten und schwenkbar am
Haltearm 16 gelagerten Stellarm 26. Dabei greift der Stellarm 26 in einen
Mitnehmer 28 ein, der auf einer Spindel 30 des Stellantriebes 24 axial
freiverschieblich geführt ist. Somit ist der Stellarm 26 mit dem Stellantrieb
24 wirkverbunden und kann durch Betätigen des Stellantriebes in die
gewünschte Richtung verschwenkt werden, um das Kopfteil 12 in die
gewünschte Position zu bringen. Dabei ist der Stellarm 26 lediglich mit
einer einfachen Schraube über ein Winkelblech 32 am Querholm 34 des
Kopfteiles 12 schwenkbar gelagert angeschraubt.
In den Fig. 2 und 3 sind Extrempositionen der Verstelleinrichtung 10
dargestellt, wobei die Verstelleinrichtung 10 in Fig. 2 gänzlich eingefahren
und in Fig. 3 gänzlich ausgefahren ist. Durch die Pfeile 36, 38 ist die
Hauptbewegungsrichtung des Querholms 34 und somit des Kopfteils 12
angedeutet. Hierdurch ist auch deutlich dargestellt, dass der senkrecht zum
Querholm 34 angeordnete Stellarm 26 quer zur Hauptbewegungsrichtung
des Kopfteils 12 (von oben nach unten und umgekehrt) angeordnet ist.
Der Stellarm 26 ist in seinem oberhalb des Haltearms 16 angeordneten
Bereich rohrförmig ausgebildet und knickt zur Spindel hin leicht angewinkelt
ab. Im Bereich des Knicks sind rechts und links abstehende Zapfen 40
vorgesehen, die in korrespondierende Öffnungen im Haltearm 16 einführbar
sind, um den Stellarm 26 schwenkbar im Haltearm 16 zu lagern. An seinem
spindelseitigen Ende weist der Stellarm 26 jeweils rechts und links kreis
bogenförmig ausgebildete Greifer 42 auf, die entsprechend dimensionierte,
vom Mitnehmer 28 abstehende Halbzapfen 44 teilweise umgreifen. Dabei
sind die Greifer 42 so dimensioniert, dass der Halbzapfen 44 in jeder
Stellung des Stellarmes 26 in seinem gerundeten Bereich vom Greifer 42
umgriffen ist. Der lichte Innendurchmesser des Mitnehmers 28 ist ein
wenig größer als der Außendurchmesser der Spindel 30, so dass der
Mitnehmer 28 entlang der Spindel 30 frei bewegbar ist.
Wie Fig. 5 detailliert zu entnehmen ist, ist die dem Stellantrieb abge
wandte Stirnseite 46 des Mitnehmers 28 wellenförmig ausgebildet und
korrespondiert mit einem an der Spindel 30 angebrachten Anschlag 48.
Sofern am Stellarm 26 eine Last angreift, beispielsweise das Leergewicht
des Kopfteiles 12 und eine darauf ruhende Person, wird der Mitnehmer 28
aufgrund der Hebekräfte des Stellarmes 26 gegen den Anschlag 48
gedrückt. Nun greift die wellenförmig ausgebildete Stirnseite 46 des
Mitnehmers 28 formschlüssig in den Anschlag 48 ein und verhindert ein
Mitdrehen der Spindel 30. Sollte beispielsweise beim Herunterfahren des
Kopfteiles 12 versehentlich ein Hindernis zwischen das Lattenrost 14 und
das Kopfteil 12 geraten, so verbleibt das Kopfteil 12 und somit auch der
Stellarm 26 in dieser Position und die angetriebene Spindel 30 bewegt sich
weiter in Richtung des Pfeiles 50 gemäß Fig. 3, so dass der Anschlag 48
von der Stirnseite 46 des Mitnehmers 28 entfernt wird. Hierdurch wird eine
Kraftunterbrechung zwischen dem Stellantrieb 24 und dem zu bewegenden
Kopfteil 12 erreicht, so dass ein eventuell zwischen dem Kopfteil 12 und
dem Lattenrost 14 eingeklemmtes Körperteil nicht auch noch durch die
Kraft des Stellantriebes verletzt wird.
An der Unterseite der Wangen 20, 22 ist je ein Kragarm 52 ausgebildet,
dessen freies Ende 54 zylindrisch ausgeformt ist. Dieses freie Ende 54
greift in eine entsprechende Aussparung 56 des Stellantriebes 24 ein,
wobei die Aussparung 56 das freie Ende 54 um mehr als 180° umgreift, so
dass eine formschlüssige und dennoch schwenkbare Haltevorrichtung 58
entsteht. Der derart schwenkbar an der Haltevorrichtung 58 des Haltearmes
16 angebrachte Stellantrieb kann somit die vom stirnseitigen Ende des
Stellarmes 26 ausgeführte Kreisbewegung mitmachen, so dass die Spindel
30 entsprechend der Stellung des Stellarmes 26 einen Winkel α zum
Haltearm 16 einnimmt. Dieser Winkel α nimmt bei Extremstellungen des
Stellarmes 26 ein Maximum ein und der Winkel α ist Null Grad, sofern der
Stellarm 26 sich in einer hier nicht dargestellten Mittelposition befindet.
Der Stellantrieb 24 umfasst einen elektrischen Antriebsmotor 62, dessen
Abtriebswelle als Schnecke 64 ausgebildet ist, wie in Fig. 4 deutlich zu
sehen ist. Diese Schnecke 64 greift in ein Schneckenrad 66 ein, welches
in einem Gehäuse 68 rotierbar gelagert ist. An diesem Gehäuse 68 ist auch
der Antriebsmotor 62 verdrehsicher befestigt. Das Schneckenrad 66 ist
koaxial zur Spindel 30 angeordnet und greift in diese ein, so dass die
Spindel 30 je nach Drehrichtung des Schneckenrades in axialer Richtung
vor- oder zurückbewegt wird.
Zwischen dem Schneckenrad 66 und dem Gehäuse 68 ist ein Nadellager 70
zur Aufnahme der axialen Kräfte vorgesehen, während zwei beabstandet
voneinander angeordnete Gleitlager 72, 74 die Radialkräfte aufnehmen.
Seitlich des Gehäuses 68 ist rechts und links je eine Aussparung 56 radial
abstehend vorgesehen, in die das freie Ende des Kragarmes 52 hineinreicht,
um den Stellantrieb 24 schwenkbar am Haltearm 16 zu lagern. Dabei
umspannt die Aussparung 56 das freie Ende 54 des Kragarmes um mehr
als 180°, um ein Herausrutschen zu verhindern und um eine formschlüssige
und dennoch schwenkbare Verbindung zu schaffen.
Fig. 2 zeigt die Position der Verstelleinrichtung 10, sofern das Kopfteil 12
nicht angehoben oder ausgestellt ist. Wird nun ein Hochstellen des
Kopfteiles 12 gewünscht, so wird ein entsprechender Steuerbefehl an den
elektrischen Antriebsmotor 62 übersandt, so dass die Schnecke 64 in der
gewünschten Richtung gedreht wird. Diese Schnecke 64 treibt wiederum
das Schneckenrad 66 an, welches um die Spindel 30 rotiert. Hierdurch wird
die Spindel 30 entsprechend der Steigung des Gewindes der Spindel 30
axial in Richtung des Pfeiles 36 in Fig. 2 verschoben. Nun greift der
Anschlag 48 der Spindel 30 in die wellenförmig ausgebildete Stirnseite 46
des Mitnehmers 28 ein und bewegt den Stellarm 26 in Richtung des Pfeiles
50. Hierbei ist die Spindel 30 auf Zug belastet. Hierdurch verändert sich
die Position des Stellarmes 26 und damit einhergehend auch die relative
Postion der Spindel 30 gegenüber dem Haltearm 16, da das spindelseitige
Ende des Stellarmes 26 entlang einer Kreisbahn bewegt wird. Da der
Stellantrieb 24 in der Haltevorrichtung 58 schwenkbar gelagert ist, kann die
Spindel 30 dieser kreisförmigen Bewegung des Stellarmes 26 folgen,
wodurch sich jedoch der Winkel α zwischen der Längsachse der Spindel 30
und dem Haltearm 16 verändert. Hierbei bewirkt der Eingriff des
Anschlages 48 in den Mitnehmer 28 gleichzeitig eine Verdrehsicherung der
Spindel 30.
Nachdem die gewünschte Postion des Kopfteiles 12 erreicht ist, wird der
Antriebsmotor 62 angehalten, und die Verstelleinrichtung 10 verbleibt in
dieser Position. Hierbei ist die Spindel 30 weiterhin auf Zug belastet.
Soll das Kopfteil 12 wieder abgesenkt werden, so bewirkt ein entsprechen
der Impuls an den Antriebsmotor 62 eine entgegengesetzte Drehbewegung
der Schnecke 64 und des Schneckenrades 66, so dass die Spindel 30
nunmehr in Richtung des Pfeiles 38 gemäß Fig. 3 bewegt wird. Aufgrund
des Eigengewichtes des Kopfteiles 12 wird der Mitnehmer 28 nach wie vor
gegen den Anschlag 48 gedrückt, so dass ein unerwünschtes Mitdrehen
der Spindel 30 verhindert wird. Sollte zwischen den Querholm 18 des
Lattenrostes 14 und dem Querholm 34 des Kopfteiles 12 ein Hindernis
geraten, so kann der Stellarm 26 nicht weiter nach unten bewegt werden
und der nach wie vor arbeitende Antriebsmotor 62 bewegt die Spindel 30
weiter in Richtung des Pfeiles 38, so dass der Anschlag 48 nunmehr aus
dem Eingriff mit dem Mitnehmer 28 herausgeführt wird. Nun liegt eine
Unterbrechung des Kraftflusses vor, so dass die vom Antriebsmotor 62
ausgehende Kraft nicht mehr auf das Kopfteil 12 übertragen wird. Vielmehr
liegt am Querholm 34 des Kopfteiles 12 lediglich die aus dem Eigengewicht
des Kopfteiles 12 resultierende Kraft an. Hierdurch werden Beschädigungen
von versehentlich zwischen Lattenrost 14 und Kopfteil 12 geratenen
Gegenständen oder Verletzungen von versehentlich zwischen den
Lattenrost 14 und den Kopfteil 12 geratenen Körperteilen vermieden. Nach
Beseitigung des Hindernisses kann das Zurückfahren des Kopfteiles 12 in
bekannter Weise fortgesetzt werden, bis die Position gemäß Fig. 2 oder
eine andere gewünschte Position erreicht ist.
Eine derartige Anordnung der Verstelleinrichtung 10 senkrecht in den
Innenraum des Lattenrostes 14 und die Aufsplittung der Lagerkräfte in ein
axiales Nadellager 70 und zwei radiale Gleitlager 72, 74 führt zu einer
Reduzierung der Anzahl der Bauteile und zu einer Verkleinerung der
Bauteile, so dass die gesamte Verstellvorrichtung 10 sehr viel platz
sparender, kostengünstiger und energiesparender ausgeführt werden kann.
10
Verstelleinrichtung
12
Kopfteil
14
Lattenrost
16
Haltearm
18
Querholm
20
Wange
22
Wange
24
Stellantrieb
26
Stellarm
28
Mitnehmer
30
Spindel
32
Winkelblech
34
Querholm
36
Pfeil
38
Pfeil
40
Zapfen
42
Greifer
44
Halbzapfen
46
Stirnseite
48
Anschlag
50
Pfeil
51
Pfeil
52
Kragarm
54
freies Ende
56
Aussparung
58
Haltevorrichtung
62
Antriebsmotor
64
Schnecke
66
Schneckenrad
68
Gehäuse
70
Nadellager
72
Gleitlager
74
Gleitlager
Claims (11)
1. Verstelleinrichtung für ein ein verstellbares Element aufweisendes
Möbel des Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches, mit einem am Möbel
gehaltenen, eine axial bewegbare Spindel (30) aufweisenden
Stellantrieb (24), mit einem schwenkbar am Möbel angebrachten
Stellarm (26), der über einen auf der Spindel (30) geführten Mitnehmer
(28) derart mit der Spindel (30) wirkverbunden ist, dass die Spindel
(30) überwiegend auf Zug belastet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Stellarm (26) quer zur Hauptbewegungsrichtung des zu
verstellenden Elementes (12) angeordnet ist.
2. Verstelleinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Stellantrieb (24) über eine Haltevorrichtung (58) schwenkbar
am Möbel gehalten ist.
3. Verstelleinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Haltevorrichtung (58) mindestens einen Kragarm (52) mit
kugelförmig oder zylindrisch ausgebildetem Ende (54) umfasst, der in
eine entsprechende am Stellantrieb (24) angebrachte Aussparung (56)
eingreift.
4. Verstelleinrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass sich die Aussparung (56) radial von der Spindelachse weg
erstreckt.
5. Verstelleinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aussparung (56) das kugelförmig oder zylindrisch ausge
bildete Ende (54) des Kragarmes (52) um mehr als 180° umgreift.
6. Verstelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Stellantrieb (24) an einem starr am Möbel befestigten
Haltearm (16) gehalten ist.
7. Stellantrieb für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des
Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches, insbesondere für eine
Verstelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit
einem Antriebsmotor (62), dessen Abtriebswelle als Schnecke (64)
ausgebildet ist, mit einer in einem Schneckenrad (66) axial bewegbar
gehaltenen Spindel (30), wobei die Schnecke (64) das Schneckenrad
(66) kämmt, und mit einem den Antriebsmotor (62) tragenden
Gehäuse (68), in dem das Schneckenrad (66) rotierbar gelagert ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen Schneckenrad (66) und Gehäuse (68) mindestens ein
Nadellager (70) zur Aufnahme der Axialkräfte und mindestens ein
Gleitlager (72, 74) zur Aufnahme der Radialkräfte vorgesehen ist.
8. Stellantrieb nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass beabstandet voneinander zwei Gleitlager (72, 74) vorgesehen
sind.
9. Stellantrieb nach wenigstens einem der Ansprüche 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass am Gehäuse (68) zwei sich gegenüberliegende, radial von der
Spindelachse weg erstreckende Aussparungen (56) zur Aufnahme je
eines Kragarmes (52) einer Haltevorrichtung (58) vorgesehen sind.
10. Stellantrieb nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Aussparung (56) das kugelförmig oder zylindrisch ausge
bildete Ende (54) des Kragarmes (52) um mehr als 180° umgreift.
11. Stellantrieb nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass auf der Spindel (30) ein Mitnehmer (28) zur drehbaren Aufnahme
des Stellarmes (26) geführt ist, dessen vom Gehäuse (68) abgewandte
Stirnseite (46) wellenförmig ausgebildet ist und dessen wellenförmig
ausgebildete Stirnseite (46) in einen entsprechend wellenförmig
ausgebildeten Anschlag (48) am Ende der Spindel (30) eingreifbar ist.
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