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DE19921300A1 - Verstelleinrichtung für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches - Google Patents

Verstelleinrichtung für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches

Info

Publication number
DE19921300A1
DE19921300A1 DE19921300A DE19921300A DE19921300A1 DE 19921300 A1 DE19921300 A1 DE 19921300A1 DE 19921300 A DE19921300 A DE 19921300A DE 19921300 A DE19921300 A DE 19921300A DE 19921300 A1 DE19921300 A1 DE 19921300A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
spindle
actuator
arm
furniture
adjusting device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19921300A
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Bangert
Stefan Hessler
Ingo Uhlenhaut
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Linator GmbH
Original Assignee
Linator GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Linator GmbH filed Critical Linator GmbH
Priority to DE19921300A priority Critical patent/DE19921300A1/de
Priority to EP00943566A priority patent/EP1176892B1/de
Priority to PCT/DE2000/001433 priority patent/WO2000067617A1/de
Priority to DE50002741T priority patent/DE50002741D1/de
Publication of DE19921300A1 publication Critical patent/DE19921300A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C20/00Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like
    • A47C20/04Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination
    • A47C20/041Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination by electric motors
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G7/00Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons
    • A61G7/002Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons having adjustable mattress frame
    • A61G7/018Control or drive mechanisms

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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist eine Verstelleinrichtung für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches, mit einem am Möbel gehaltenen, eine axial bewegbare Spindel (30) aufweisenden Stellantrieb (24), mit einem schwenkbar am Möbel angebrachten Stellarm (26), der über einen auf der Spindel (30) geführten Mitnehmer (28) derart mit der Spindel (30) wirkverbunden ist, dass die Spindel (30) zumindest überwiegend auf Zug belastet ist, und ein Stellantrieb (24) hierfür, mit einem Antriebsmotor (62), dessen Abtriebswelle als Schnecke (64) ausgebildet ist, mit einer in einem Schneckenrad (66) axial bewegbar gehaltenen Spindel (30), wobei die Schnecke (64) das Schneckenrad (66) kämmt, und mit einem den Antriebsmotor (62) tragenden Gehäuse (68), in dem das Schneckenrad (66) rotierbar gelagert ist. Eine Verstelleinrichtung und einen Stellantrieb hierfür zu schaffen, deren einzelne Komponenten materialsparender dimensioniert werden können, um Rohstoffe, Energie und Herstellungskosten einzusparen wird einerseits dadurch erreicht, dass der Stellarm (26) quer zur Hauptbewegungsrichtung des zu verstellenden Elementes (12) angeordnet ist, und andererseits dadurch erreicht, dass zwischen Schneckenrad (66) und Gehäuse (68) mindestens ein Nadellager (70) zur Aufnahme der Axialkräfte und mindestens ein Gleitlager (72, 74) zur Aufnahme der Radialkräfte vorgesehen ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verstelleinrichtung für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches, mit einem am Möbel gehaltenen, eine axial bewegbare Spindel aufweisenden Stellantrieb, mit einem schwenkbar am Möbel angebrachten Stellarm, der über einen auf der Spindel geführten Mitnehmer derart mit der Spindel wirkverbunden ist, dass die Spindel überwiegend auf Zug belastet ist, und einen Stellantrieb hierfür mit einem Antriebsmotor, dessen Abtriebswelle als Schnecke ausgebildet ist, mit einer in einem Schneckenrad axial bewegbar gehaltenen Spindel, wobei die Schnecke das Schneckenrad kämmt, und mit einem den Antriebsmotor tragenden Gehäuse, in dem das Schneckenrad rotierbar gelagert ist.
Derartige Verstelleinrichtungen werden beispielsweise bei Betten eingesetzt, deren Kopf- und/oder Fußteil höhenverstellbar ist, um den individuellen Vorstellungen des Benutzers gerecht zu werden. Ein Einsatz bei Sesseln, Schränken usw. ist auch denkbar.
Aus dem DE-G 93 07 322.4 ist eine motorgetriebene Hebeeinrichtung zur Bewegung von Kopf- und/oder Fußteilen eines Lattenrostrahmens eines Bettes bekannt, bei dem ein Querholm auf den Rahmen des Lattenrostes aufgelegt wird, an dem ein Antriebsmotor und ein Scherengestänge gehalten ist. Die obere, freie Seite des Scherengestänges wird in einem Führungsholm geführt und am Kopf- oder Fußteil des Lattenrostes befestigt. Über eine die beiden Scherenelemente verbindende Spindel und einen die Spindel axial verschiebenden Steilantrieb wird das Scheren­ gestänge, und somit das Kopf- oder Fußteil, bewegt. Durch die Anordnung der Spindel wird diese aufgrund des Eigengewichts des Kopf- oder Fußteils bzw. der darauf ruhenden Person überwiegend auf Zug beansprucht. Diese Hebeeinrichtung besteht aus vielen komplizierten Einzelteilen, die darüber hinaus zur Ableitung der Lasten entsprechend groß dimensioniert sein müssen. Aufgrund dieses hohen Eigengewichts ist auch ein entsprechend starker Antriebsmotor erforderlich, so dass diese Hebeeinrichtung insge­ samt sehr teuer in der Herstellung ist und einen hohen Energiebedarf hat.
Aus dem DE-G 92 01 766 ist ein Stellantrieb bekannt, dessen als Schnecke ausgebildete Abtriebswelle ein entsprechendes Schneckenrad kämmt, wobei das Schneckenrad in einem fest mit dem Antriebsmotor verbundenen Lagerblock gelagert ist. Über dieses Schneckenrad wird die Spindel axial verschoben und bewegt dementsprechend das Kopf- oder Fußteil des Lattenrostes oder dergleichen. Dabei ist auf jeder Seite des Schnecken­ rades je ein Kugellager vorgesehen, durch welche sämtliche axialen und radialen Kräfte abgeleitet werden. Um die hierbei vergleichsweise hohen Axialkräfte aufnehmen zu können, müssen die Kugellager dementsprechend stark dimensioniert sein. Dies wiederum bewirkt eine entsprechend massive Dimensionierung des Lagerblockes und des Antriebsmotors, so dass der aus dem DE-G 92 01 766.5 bekannte Stellantrieb teuer in der Herstellung ist und einen hohen Energieverbrauch verursacht.
Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Verstelleinrichtung und einen Stellantrieb hierfür zu schaffen, deren einzelne Komponenten materialsparender dimensioniert werden können, um Rohstoffe, Energie und Herstellungskosten einzusparen.
Als technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschla­ gen die eingangs genannte Verstelleinrichtung dahingehend weiterzubilden, dass der Stellarm quer zur Hauptbewegungsrichtung des zu verstellenden Elementes angeordnet ist.
Eine nach dieser technischen Lehre ausgebildete Verstelleinrichtung hat den Vorteil, dass die Spindel aufgrund des Eigengewichtes des zu verstellenden Elementes bzw. der darauf ruhenden Person auf Zug belastet ist, da eine auf Zug belastete Spindel kleiner dimensioniert werden kann, als eine ver­ gleichbare auf Druck belastete Spindel, denn zur Erfüllung der Knicksicher­ heit sind bei gleicher Belastung größere Durchmesser erforderlich, als zur Erfüllung der Reiß- oder Scherfestigkeit.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass aufgrund der Anordnung des Stell­ arms quer zur Hauptbewegungsrichtung dieser in einfacher Weise und ohne zusätzliche Gerätschaften am zu verstellenden Element angebracht werden kann. Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass hierdurch lediglich ein einzelner Stellarm ausreicht, so dass das komplizierte und aufwendige, aus dem Stand der Technik bekannte Scherengestänge entfallen kann. Dieser Stellarm ist sowohl am zu bewegenden Element, als auch am sonstigen Möbel schwenkbar gelagert und direkt mit der Spindel des Stellantriebes wirkverbunden. Hierbei entfallen komplizierte und reibungsintensive Führungen, was auch zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Bauteile und somit zu einer Kostensenkung führt.
Aufgrund der wenigen erforderlichen Bauteile und aufgrund der deutlich geringeren Reibung kann ein sehr viel kleinerer Antriebsmotor gewählt werden, was zu einer weiteren Kostensenkung führt.
Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die erfindungsgemäße Verstelleinrichtung in einfacher Weise an bestehenden Lattenrosten nach­ gerüstet werden kann, da lediglich der eine Teil starr oder schwenkbar am Querholm des Lattenrostes angebracht werden braucht und da der Stellarm lediglich schwenkbar am Querholm des zu bewegenden Elementes ange­ bracht werden braucht. Somit ist eine Montage der erfindungsgemäßen Verstellvorrichtung an bestehenden Lattenrosten für einen Heimwerker möglich.
Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die quer zur Hauptbewegungs­ richtung des zu verstellenden Elementes angeordnete Verstelleinrichtung nunmehr in einem Freiraum unterhalb des Lattenrostes angebracht werden kann, indem die Verstelleinrichtung für Außenstehende nicht sichtbar ist, indem die Verstelleinrichtung gegen zufällige Beschädigungen geschützt ist und indem ohnehin viel Freiraum zur Verfügung steht.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Stellantrieb über eine Haltevorrichtung schwenkbar am Möbel gehalten. Dies hat den Vorteil, dass die vom spindelseitigen Ende des Stellarmes beim Schwenken voll­ zogene Kreisbewegung von der Spindel und vom gesamten Stellantrieb nachvollzogen wird, so dass die ansonsten auftretenden und auf den Stellantrieb wirkenden Querkräfte hierdurch entfallen. Dies führt einerseits zu einer sehr viel kleineren Dimensionierung der einzelnen Bauteile des Stellantriebes und der Verstelleinrichtung und somit zur Kostenreduzierung und andererseits zu einer erhöhten Haltbarkeit, da die die Vorrichtung beschädigenden Querkräfte nunmehr entfallen.
Um eine zuverlässige Haltevorrichtung zu schaffen, die obendrein eine Schwenkbewegung des Stellantriebes zulässt, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, mindestens einen Kragarm mit einem kugelförmig oder zylindrisch ausgebildeten Ende vorzusehen, der in einer entsprechende am Stellantrieb angebrachte Aussparung eingreift. Aufgrund der kugelförmigen oder zylindrischen Ausbildung des freien Endes des Kragarmes kann der Kragarm in der Aussparung gehalten und dennoch verschwenkt werden.
In einer bevorzugten Weiterbildung hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Aussparung radial von der Spindelachse weg zu erstrecken. Insbesondere wenn zwei derartige Aussparungen direkt gegenüberliegend angeordnet sind, kann der Stellantrieb um die hierdurch gebildete Schwenkachse in einfacher Weise verschwenkt und dennoch zuverlässig gehalten werden.
In einer bevorzugten Weiterbildung greift die Aussparung um mehr als 180° um das kugelförmig oder zylindrisch ausgebildete Ende des Kragarmes herum. Hierdurch wird eine formschlüssige Befestigung des Kragarmes in der Aussparung gewährleistet, so dass ein unerwünschtes Herausrutschen des Stellantriebes verhindert wird.
In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist der Stellantrieb an einem starr am Möbel befestigten Haltearm gehalten, um eine einfache Montage und eine kostengünstige Herstellungsweise zu gewährleisten.
Des Weiteren liegt der vorliegenden Erfindung die Erkenntnis zugrunde, dass der Stellantrieb der Verstelleinrichtung sehr große Axialkräfte aufnehmen muss, um das zu verstellende Element, insbesondere mit einer darauf ruhenden Person, verstellen zu können und dass die hierbei auftretenden Radialkräfte sehr viel kleiner sind.
Als weitere technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen den eingangs genannten Stellantrieb dahingehend weiterzubilden, dass zwischen Schneckenrad und Gehäuse mindestens ein Nadellager zur Aufnahme der Axialkräfte und mindestens ein Gleitlager zur Aufnahme der Radialkräfte vorgesehen ist.
Ein nach dieser technischen Lehre ausgebildeter Stellantrieb hat den Vorteil, dass das Nadellager die hohen, auftretenden Axialkräfte schadlos und zuverlässig aufnehmen kann, und dass die geringen Radialkräfte auch und in ausreichender Weise von einem kostengünstigen Gleitlager aufgenommen werden können. Das heißt, durch die vorliegende Erfindung kann das aus dem Stand der Technik bekannte, teure Kugellager gegen ein kostengünsti­ geres Nadellager und ein noch kostengünstigeres Gleitlager ersetzt werden. Gleichzeitig kann durch den geringen Platzbedarf des Nadel- und/oder der Gleitlager das Gehäuse entsprechend kleiner dimensioniert werden, was zu einer weiteren Kostenersparnis führt.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind im Stellantrieb zwei Gleitlager vorgesehen, die beabstandet voneinander angeordnet sind. Dies hat den Vorteil, dass hierdurch beim Verschwenken des Stellarmes etwaig auftretende Querkräfte aufgrund der günstigen Hebeverhältnis besser abgeleitet werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass durch Beabstandung der beiden Gleitlager die beim Verschwenken des Stellarms auftretenden Kräfte durch die Gleitlager auf den Stellantrieb übertragen werden und nicht durch die Spindel selbst. Hierdurch wird die empfindliche Spindel und das empfindliche Schneckenrad geschont, was zu einer erhöhten Lebensdauer führt.
Die am Gehäuse angebrachten, sich gegenüberliegenden und radial von der Spindelachse weg erstreckenden Aussparungen zur Aufnahme eines Kragarmes einer Haltevorrichtung haben den Vorteil, dass der Stellantrieb hierdurch um die durch die Aussparung gebildete Schwenkachse verschwenkt werden kann, so dass ein zuverlässiger Halt und ein kontrolliertes Verschwenken gewährleistet ist.
In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung umgreift die Aussparung das kugelförmig oder zylindrisch ausgebildete Ende des Kragarmes um mehr als 180°, so dass hierdurch eine formschlüssige Verbindung zwischen Stell­ antrieb und Haltevorrichtung geschaffen ist, aus der der Stellantrieb nicht ohne Kraftaufwand herausgelangen kann.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist auf der Spindel ein Mitnehmer zur drehbaren Aufnahme des Stellarmes geführt, dessen vom Gehäuse abgewandte Stirnseite wellenförmig ausgebildet ist und dessen Stirnseite in einen entsprechend wellenförmig ausgebildeten Anschlag am Ende der Spindel eingreifbar ist. Dies hat den Vorteil, dass der unter Last stehende Stellarm den Mitnehmer an seiner wellenförmigen Stirnseite an die entsprechend wellenförmig ausgebildete Seite des Anschlages drückt, so dass durch diese formschlüssige Verbindung ein Mitdrehen der Spindel zuverlässig verhindert wird. Somit entfällt eine ansonsten übliche Verdrehsicherung der Spindel.
Ein weiterer Vorteil besteht darin durch die bauliche Trennung von Mit­ nehmer und Spindel eine Unterbrechung des Kraftflusses vom Antriebs­ motor zum zu verstellenden Element erreicht wird. Das heißt, falls beim Herunterfahren beispielsweise des Kopfteiles ein Hindernis zwischen Kopfteil und Lattenrost gerät, wird die Spindel zwar weiter bewegt, jedoch wird die vom Antriebsmotor ausgehende Kraft nicht auf das Hindernis übertragen, da die Trennung von Mitnehmer und Spindel dies verhindert.
Hierdurch werden Beschädigungen des Hindernisses vermieden.
Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung und den nachfolgend beschriebenen Aus­ führungsformen. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Lattenrostes eines Bettes mit einer erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung;
Fig. 2 die Verstelleinrichtung gemäß Fig. 1 in eingefahrenem Zustand;
Fig. 3 die Verstelleinrichtung gemäß Fig. 1 in ausgefahrenem Zustand;
Fig. 4 eine Ausschnittsvergrößerung gemäß Linie IV in Fig. 3;
Fig. 5 eine Ausschnittsvergrößerung gemäß Linie V in Fig. 2.
In den Fig. 1 bis 5 ist eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verstelleinrichtung 10 dargestellt, die zum Verstellen eines Kopf- und/oder Fußteiles eines Lattenrostes 14 eines nichtdargestellten Bettes eingesetzt ist. Diese Verstelleinrichtung 10 ist über einen Haltearm 16 starr an einem Querholm 18 des Lattenrostes 14 angeschraubt. Dieser sich aus zwei Wangen 20, 22 zusammensetzende Haltearm 16 trägt einerseits einen unterhalb des Haltearmes 16 angeordneten Stellantrieb 24 und andererseits einen oberhalb des Haltearmes 16 angeordneten und schwenkbar am Haltearm 16 gelagerten Stellarm 26. Dabei greift der Stellarm 26 in einen Mitnehmer 28 ein, der auf einer Spindel 30 des Stellantriebes 24 axial freiverschieblich geführt ist. Somit ist der Stellarm 26 mit dem Stellantrieb 24 wirkverbunden und kann durch Betätigen des Stellantriebes in die gewünschte Richtung verschwenkt werden, um das Kopfteil 12 in die gewünschte Position zu bringen. Dabei ist der Stellarm 26 lediglich mit einer einfachen Schraube über ein Winkelblech 32 am Querholm 34 des Kopfteiles 12 schwenkbar gelagert angeschraubt.
In den Fig. 2 und 3 sind Extrempositionen der Verstelleinrichtung 10 dargestellt, wobei die Verstelleinrichtung 10 in Fig. 2 gänzlich eingefahren und in Fig. 3 gänzlich ausgefahren ist. Durch die Pfeile 36, 38 ist die Hauptbewegungsrichtung des Querholms 34 und somit des Kopfteils 12 angedeutet. Hierdurch ist auch deutlich dargestellt, dass der senkrecht zum Querholm 34 angeordnete Stellarm 26 quer zur Hauptbewegungsrichtung des Kopfteils 12 (von oben nach unten und umgekehrt) angeordnet ist.
Der Stellarm 26 ist in seinem oberhalb des Haltearms 16 angeordneten Bereich rohrförmig ausgebildet und knickt zur Spindel hin leicht angewinkelt ab. Im Bereich des Knicks sind rechts und links abstehende Zapfen 40 vorgesehen, die in korrespondierende Öffnungen im Haltearm 16 einführbar sind, um den Stellarm 26 schwenkbar im Haltearm 16 zu lagern. An seinem spindelseitigen Ende weist der Stellarm 26 jeweils rechts und links kreis­ bogenförmig ausgebildete Greifer 42 auf, die entsprechend dimensionierte, vom Mitnehmer 28 abstehende Halbzapfen 44 teilweise umgreifen. Dabei sind die Greifer 42 so dimensioniert, dass der Halbzapfen 44 in jeder Stellung des Stellarmes 26 in seinem gerundeten Bereich vom Greifer 42 umgriffen ist. Der lichte Innendurchmesser des Mitnehmers 28 ist ein wenig größer als der Außendurchmesser der Spindel 30, so dass der Mitnehmer 28 entlang der Spindel 30 frei bewegbar ist.
Wie Fig. 5 detailliert zu entnehmen ist, ist die dem Stellantrieb abge­ wandte Stirnseite 46 des Mitnehmers 28 wellenförmig ausgebildet und korrespondiert mit einem an der Spindel 30 angebrachten Anschlag 48. Sofern am Stellarm 26 eine Last angreift, beispielsweise das Leergewicht des Kopfteiles 12 und eine darauf ruhende Person, wird der Mitnehmer 28 aufgrund der Hebekräfte des Stellarmes 26 gegen den Anschlag 48 gedrückt. Nun greift die wellenförmig ausgebildete Stirnseite 46 des Mitnehmers 28 formschlüssig in den Anschlag 48 ein und verhindert ein Mitdrehen der Spindel 30. Sollte beispielsweise beim Herunterfahren des Kopfteiles 12 versehentlich ein Hindernis zwischen das Lattenrost 14 und das Kopfteil 12 geraten, so verbleibt das Kopfteil 12 und somit auch der Stellarm 26 in dieser Position und die angetriebene Spindel 30 bewegt sich weiter in Richtung des Pfeiles 50 gemäß Fig. 3, so dass der Anschlag 48 von der Stirnseite 46 des Mitnehmers 28 entfernt wird. Hierdurch wird eine Kraftunterbrechung zwischen dem Stellantrieb 24 und dem zu bewegenden Kopfteil 12 erreicht, so dass ein eventuell zwischen dem Kopfteil 12 und dem Lattenrost 14 eingeklemmtes Körperteil nicht auch noch durch die Kraft des Stellantriebes verletzt wird.
An der Unterseite der Wangen 20, 22 ist je ein Kragarm 52 ausgebildet, dessen freies Ende 54 zylindrisch ausgeformt ist. Dieses freie Ende 54 greift in eine entsprechende Aussparung 56 des Stellantriebes 24 ein, wobei die Aussparung 56 das freie Ende 54 um mehr als 180° umgreift, so dass eine formschlüssige und dennoch schwenkbare Haltevorrichtung 58 entsteht. Der derart schwenkbar an der Haltevorrichtung 58 des Haltearmes 16 angebrachte Stellantrieb kann somit die vom stirnseitigen Ende des Stellarmes 26 ausgeführte Kreisbewegung mitmachen, so dass die Spindel 30 entsprechend der Stellung des Stellarmes 26 einen Winkel α zum Haltearm 16 einnimmt. Dieser Winkel α nimmt bei Extremstellungen des Stellarmes 26 ein Maximum ein und der Winkel α ist Null Grad, sofern der Stellarm 26 sich in einer hier nicht dargestellten Mittelposition befindet.
Der Stellantrieb 24 umfasst einen elektrischen Antriebsmotor 62, dessen Abtriebswelle als Schnecke 64 ausgebildet ist, wie in Fig. 4 deutlich zu sehen ist. Diese Schnecke 64 greift in ein Schneckenrad 66 ein, welches in einem Gehäuse 68 rotierbar gelagert ist. An diesem Gehäuse 68 ist auch der Antriebsmotor 62 verdrehsicher befestigt. Das Schneckenrad 66 ist koaxial zur Spindel 30 angeordnet und greift in diese ein, so dass die Spindel 30 je nach Drehrichtung des Schneckenrades in axialer Richtung vor- oder zurückbewegt wird.
Zwischen dem Schneckenrad 66 und dem Gehäuse 68 ist ein Nadellager 70 zur Aufnahme der axialen Kräfte vorgesehen, während zwei beabstandet voneinander angeordnete Gleitlager 72, 74 die Radialkräfte aufnehmen. Seitlich des Gehäuses 68 ist rechts und links je eine Aussparung 56 radial abstehend vorgesehen, in die das freie Ende des Kragarmes 52 hineinreicht, um den Stellantrieb 24 schwenkbar am Haltearm 16 zu lagern. Dabei umspannt die Aussparung 56 das freie Ende 54 des Kragarmes um mehr als 180°, um ein Herausrutschen zu verhindern und um eine formschlüssige und dennoch schwenkbare Verbindung zu schaffen.
Fig. 2 zeigt die Position der Verstelleinrichtung 10, sofern das Kopfteil 12 nicht angehoben oder ausgestellt ist. Wird nun ein Hochstellen des Kopfteiles 12 gewünscht, so wird ein entsprechender Steuerbefehl an den elektrischen Antriebsmotor 62 übersandt, so dass die Schnecke 64 in der gewünschten Richtung gedreht wird. Diese Schnecke 64 treibt wiederum das Schneckenrad 66 an, welches um die Spindel 30 rotiert. Hierdurch wird die Spindel 30 entsprechend der Steigung des Gewindes der Spindel 30 axial in Richtung des Pfeiles 36 in Fig. 2 verschoben. Nun greift der Anschlag 48 der Spindel 30 in die wellenförmig ausgebildete Stirnseite 46 des Mitnehmers 28 ein und bewegt den Stellarm 26 in Richtung des Pfeiles 50. Hierbei ist die Spindel 30 auf Zug belastet. Hierdurch verändert sich die Position des Stellarmes 26 und damit einhergehend auch die relative Postion der Spindel 30 gegenüber dem Haltearm 16, da das spindelseitige Ende des Stellarmes 26 entlang einer Kreisbahn bewegt wird. Da der Stellantrieb 24 in der Haltevorrichtung 58 schwenkbar gelagert ist, kann die Spindel 30 dieser kreisförmigen Bewegung des Stellarmes 26 folgen, wodurch sich jedoch der Winkel α zwischen der Längsachse der Spindel 30 und dem Haltearm 16 verändert. Hierbei bewirkt der Eingriff des Anschlages 48 in den Mitnehmer 28 gleichzeitig eine Verdrehsicherung der Spindel 30.
Nachdem die gewünschte Postion des Kopfteiles 12 erreicht ist, wird der Antriebsmotor 62 angehalten, und die Verstelleinrichtung 10 verbleibt in dieser Position. Hierbei ist die Spindel 30 weiterhin auf Zug belastet.
Soll das Kopfteil 12 wieder abgesenkt werden, so bewirkt ein entsprechen­ der Impuls an den Antriebsmotor 62 eine entgegengesetzte Drehbewegung der Schnecke 64 und des Schneckenrades 66, so dass die Spindel 30 nunmehr in Richtung des Pfeiles 38 gemäß Fig. 3 bewegt wird. Aufgrund des Eigengewichtes des Kopfteiles 12 wird der Mitnehmer 28 nach wie vor gegen den Anschlag 48 gedrückt, so dass ein unerwünschtes Mitdrehen der Spindel 30 verhindert wird. Sollte zwischen den Querholm 18 des Lattenrostes 14 und dem Querholm 34 des Kopfteiles 12 ein Hindernis geraten, so kann der Stellarm 26 nicht weiter nach unten bewegt werden und der nach wie vor arbeitende Antriebsmotor 62 bewegt die Spindel 30 weiter in Richtung des Pfeiles 38, so dass der Anschlag 48 nunmehr aus dem Eingriff mit dem Mitnehmer 28 herausgeführt wird. Nun liegt eine Unterbrechung des Kraftflusses vor, so dass die vom Antriebsmotor 62 ausgehende Kraft nicht mehr auf das Kopfteil 12 übertragen wird. Vielmehr liegt am Querholm 34 des Kopfteiles 12 lediglich die aus dem Eigengewicht des Kopfteiles 12 resultierende Kraft an. Hierdurch werden Beschädigungen von versehentlich zwischen Lattenrost 14 und Kopfteil 12 geratenen Gegenständen oder Verletzungen von versehentlich zwischen den Lattenrost 14 und den Kopfteil 12 geratenen Körperteilen vermieden. Nach Beseitigung des Hindernisses kann das Zurückfahren des Kopfteiles 12 in bekannter Weise fortgesetzt werden, bis die Position gemäß Fig. 2 oder eine andere gewünschte Position erreicht ist.
Eine derartige Anordnung der Verstelleinrichtung 10 senkrecht in den Innenraum des Lattenrostes 14 und die Aufsplittung der Lagerkräfte in ein axiales Nadellager 70 und zwei radiale Gleitlager 72, 74 führt zu einer Reduzierung der Anzahl der Bauteile und zu einer Verkleinerung der Bauteile, so dass die gesamte Verstellvorrichtung 10 sehr viel platz­ sparender, kostengünstiger und energiesparender ausgeführt werden kann.
Bezugszeichenliste
10
Verstelleinrichtung
12
Kopfteil
14
Lattenrost
16
Haltearm
18
Querholm
20
Wange
22
Wange
24
Stellantrieb
26
Stellarm
28
Mitnehmer
30
Spindel
32
Winkelblech
34
Querholm
36
Pfeil
38
Pfeil
40
Zapfen
42
Greifer
44
Halbzapfen
46
Stirnseite
48
Anschlag
50
Pfeil
51
Pfeil
52
Kragarm
54
freies Ende
56
Aussparung
58
Haltevorrichtung
62
Antriebsmotor
64
Schnecke
66
Schneckenrad
68
Gehäuse
70
Nadellager
72
Gleitlager
74
Gleitlager

Claims (11)

1. Verstelleinrichtung für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches, mit einem am Möbel gehaltenen, eine axial bewegbare Spindel (30) aufweisenden Stellantrieb (24), mit einem schwenkbar am Möbel angebrachten Stellarm (26), der über einen auf der Spindel (30) geführten Mitnehmer (28) derart mit der Spindel (30) wirkverbunden ist, dass die Spindel (30) überwiegend auf Zug belastet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellarm (26) quer zur Hauptbewegungsrichtung des zu verstellenden Elementes (12) angeordnet ist.
2. Verstelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellantrieb (24) über eine Haltevorrichtung (58) schwenkbar am Möbel gehalten ist.
3. Verstelleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (58) mindestens einen Kragarm (52) mit kugelförmig oder zylindrisch ausgebildetem Ende (54) umfasst, der in eine entsprechende am Stellantrieb (24) angebrachte Aussparung (56) eingreift.
4. Verstelleinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Aussparung (56) radial von der Spindelachse weg erstreckt.
5. Verstelleinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (56) das kugelförmig oder zylindrisch ausge­ bildete Ende (54) des Kragarmes (52) um mehr als 180° umgreift.
6. Verstelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellantrieb (24) an einem starr am Möbel befestigten Haltearm (16) gehalten ist.
7. Stellantrieb für ein ein verstellbares Element aufweisendes Möbel des Wohn-, Arbeits- oder Pflegebereiches, insbesondere für eine Verstelleinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit einem Antriebsmotor (62), dessen Abtriebswelle als Schnecke (64) ausgebildet ist, mit einer in einem Schneckenrad (66) axial bewegbar gehaltenen Spindel (30), wobei die Schnecke (64) das Schneckenrad (66) kämmt, und mit einem den Antriebsmotor (62) tragenden Gehäuse (68), in dem das Schneckenrad (66) rotierbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Schneckenrad (66) und Gehäuse (68) mindestens ein Nadellager (70) zur Aufnahme der Axialkräfte und mindestens ein Gleitlager (72, 74) zur Aufnahme der Radialkräfte vorgesehen ist.
8. Stellantrieb nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass beabstandet voneinander zwei Gleitlager (72, 74) vorgesehen sind.
9. Stellantrieb nach wenigstens einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (68) zwei sich gegenüberliegende, radial von der Spindelachse weg erstreckende Aussparungen (56) zur Aufnahme je eines Kragarmes (52) einer Haltevorrichtung (58) vorgesehen sind.
10. Stellantrieb nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (56) das kugelförmig oder zylindrisch ausge­ bildete Ende (54) des Kragarmes (52) um mehr als 180° umgreift.
11. Stellantrieb nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Spindel (30) ein Mitnehmer (28) zur drehbaren Aufnahme des Stellarmes (26) geführt ist, dessen vom Gehäuse (68) abgewandte Stirnseite (46) wellenförmig ausgebildet ist und dessen wellenförmig ausgebildete Stirnseite (46) in einen entsprechend wellenförmig ausgebildeten Anschlag (48) am Ende der Spindel (30) eingreifbar ist.
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