DE19921592A1 - Applikationsvorrichtung und -verfahren für eine Papiermaschine - Google Patents
Applikationsvorrichtung und -verfahren für eine PapiermaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Applikationsvorrichtung, insbesondere einen Düsenfeuchter, für eine Papiermaschine und eine Papiermaschine mit Applikationsvorrichtung, wobei die Applikationsvorrichtung mit einer Vielzahl von maschinenbreit verteilten Düsen zum Besprühen einer vorbeilaufenden Papierbahn ausgestattet ist und wobei mindestens eine Reihe von Düsen für den Durchsatz von Wasser und/oder Bindemittel vorgesehen ist. DOLLAR A Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Oberflächenverbesserung eines Offset-Papiers. DOLLAR A Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß maschinenbreit Bindemittel im Bereich einer Trockenpartie einer Papiermaschine auf die in Herstellung begriffene Papierbahn aufgebracht wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Applikationsvorrichtung,
insbesondere einen Düsenfeuchter, für eine Papiermaschine mit
einer Vielzahl von maschinenbreit verteilten Düsen zum
Besprühen einer vorbeilaufenden Papierbahn. Weiterhin
betrifft die Erfindung eine Papiermaschine zur Herstellung
von Tiefdruck- und Offset-Papier, mit mindestens einer
Trockenpartie und einem Glättwerk. Außerdem betrifft die
Erfindung die Verwendung eines Düsenfeuchters zur
Verbesserung der Papiereigenschaften eines Offset-Papieres.
Schließlich betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zur
Verbesserung der Oberfläche eines Papieres zur Verwendung als
Offset-Druckpapier.
Unterschiedliche Druckverfahren stellen unterschiedliche
Ansprüche an die Qualität und die Eigenschaften des erzeugten
Papieres, um eine optimale Druckqualität erreichen zu können.
So werden hochqualitative Drucke beispielsweise im
Tiefdruckverfahren oder in Offset-Druckverfahren hergestellt.
Beim Tiefdruckverfahren wird die Druckfarbe auf das Papier
aufgetragen, indem die Farbe zunächst in den Vertiefungen
einer Druckplatte gespeichert wird, um dann beim Abrollen der
Druckplatte über das vorbeilaufende Papier vom Papier
übernommen zu werden.
Im Gegensatz hierzu wird beim Offset-Druckverfahren das
Druckbild auf eine Oberfläche (hydrophil/hydrophob)
projiziert, wodurch sich entsprechend dem Druckbild die
Oberflächeneigenschaften ändern. Hydrophobe Stellen nehmen
die positive Druckfarbe auf, während hydrophile Stellen
Wasser aufnehmen.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Techniken des Druckes
werden auch unterschiedliche Anforderungen an die Qualität
und an die Eigenschaften des zu bedruckenden Papieres
gestellt. So wird beispielsweise ein speziell für den
Tiefdruck geeignetes Papier mit einem sehr hohen Anteil von
Füllstoffen angereichert werden, um die
Oberflächeneigenschaften optimal im Satinageprozeß einstellen
zu können. Weiterhin ist es beim Offset-Druck auch sehr
wesentlich, daß das verwendete Papier eine hohe
Oberflächenfestigkeit aufweist, möglichst wenig staubt und
nur geringe Neigung zum Rupfen aufweist, um die gewünschte
hohe Druckqualität und gute Verdruckbarkeit erreichen zu
können.
Entsprechend diesen Anforderungen werden meist
Papiermaschinen hergestellt und betrieben, welche sich
speziell für die Herstellung der einen oder anderen Art des
Papieres eignen. Es stößt jedoch auf Probleme die gleiche
Papiermaschine so auszustatten, daß sie sich zur Herstellung
für beide Varianten des Papieres - also Tiefdruck-Papier und
Offset-Druckpapier - gut eignen, ohne bei einem Sortenwechsel
zu große Umstellungen vornehmen zu müssen.
Es ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 196 32 637 A1
bekannt, daß versucht wird, zur Erzeugung eines hochwertigen
Druckpapiers für das Offset-Druckverfahren ein Hilfsmittel
zur Erhöhung der Festigkeit in z-Richtung des Papieres
(= senkrecht zu der Papieroberfläche) beziehungsweise der
Oberflächenfestigkeit in die Masse zu gegeben. Der Nachteil
dieser Maßnahme besteht in dem ziemlich niedrigen
Wirkungsgrad der Zugabe von Hilfsmitteln in die Masse der
Papierherstellung. Das heißt, es ist eine unverhältnismäßig
hohe Menge Hilfsmittel (Bindemittel) in der Masse notwendig,
um auf der Oberfläche einen ausreichenden Effekt zu erzielen.
Außerdem ist allgemein bekannt, daß die Oberfläche einer
fertiggestellten Papierbahn anschließend an deren
Herstellungsprozeß "off line" mit Hilfe geeigneter
Auftragsaggregate bestrichen wird und daß dadurch eine hohe
Oberflächengüte erzielt wird, die sich für den Offset-Druck
eignet.
Der Nachteil dieses bekannten Verfahrens besteht darin, daß
für zusätzliche Auftragsaggregate, gegebenenfalls für eine
getrennte Anlage zum "off line"-Auftrag, hohe Produktions-
und Investitionskosten notwendig sind und diese damit die
Herstellungskosten eines solchen Papieres in die Höhe
treiben.
Weiterhin sind im Stand der Technik Düsenfeuchter bekannt,
mit denen Wasser auf eine fertige Papierbahn gesprüht wird,
um der Papierbahn ein gewünschtes, möglichst gleichmäßiges
Feuchteprofil zu geben. Nach dieser Behandlung wird die
Papierbahn meist durch Kalander gefahren, wodurch eine
möglichst gleichmäßige und besonders glatte Oberfläche
erreicht wird. Bezüglich der Düsenfeuchter wird auf die
Schriften EP 0 345 670 B1 und DE 38 19 761 C2 verwiesen. Ein
Kalander oder Glättwerk ist beispielsweise aus der deutschen
Offenlegungsschrift DE 195 42 191 A1 bekannt.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit zu
beschreiben, mit der eine einzige Papiermaschine wahlweise
und ohne langwierige Umstellungen sowohl für die Herstellung
eines Tiefdruckpapiers (SC-Papier), als auch für die
Herstellung von Offset-Papier gleichermaßen geeignet ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der jeweils
unabhängigen Patentansprüche gelöst.
Entsprechend dem Erfindungsgedanken wird vorgeschlagen, eine
Papiermaschine zur Herstellung von Tiefdruck- und Offset-
Papier mit mindestens einer Trockenpartie und einem Glättwerk
dahingehend weiterzuentwickeln, daß im Bereich der
Trockenpartie mindestens ein Düsenfeuchter vorgesehen ist,
der im Fall der Herstellung von Tiefdruckpapier
ausschließlich zur Vergleichmäßigung des Feuchtequerprofils
der Papierbahn verwendet wird und im Fall der Herstellung von
Offset-Papier ausschließlich zur Aufbringung eines
Bindemittels - vorzugsweise Stärke - verwendet wird.
Durch diese Verwendung des Düsenfeuchters in der
Trockenpartie der Papiermaschine zum Auftragen von
Bindemittel wird es erstmals möglich, auf ein und derselben
Papiermaschine, ohne besondere Umstellungen vornehmen zu
müssen, sowohl Tiefdruckpapier als auch hochwertiges Offset-
Druckpapier herzustellen.
Wenn das Papier beidseitig zum Offset-Druck geeignet sein
soll, so kann der mindestens eine Düsenfeuchter auf beiden
Seiten der Papierbahn vorgesehen werden.
Bei der Anbringung des Düsenfeuchters, oder auch eines mit
Düsen arbeitenden sonstigen Applikators, ist es zur
Vermeidung übermäßiger Nebelbildung vorteilhaft, einen
Abstand von 10 bis 200 mm, vorzugsweise 20 bis 150 mm,
vorzugsweise 20 bis 100 mm, zwischen den
Düsenaustrittspunkten des Düsenfeuchters und der Papierbahn
einzuhalten.
Erfindungsgemäß wird auch eine Applikationsvorrichtung,
insbesondere ein Düsenfeuchter, für eine Papiermaschine mit
einer Vielzahl von maschinenbreit verteilten Düsen zum
Besprühen der vorbeilaufenden Papierbahn, vorgeschlagen, bei
dem mindestens eine Reihe mit Düsen für den Durchsatz von
Wasser und/oder einer Bindemittellösung vorgesehen werden
kann.
Durch diese Ausgestaltung ist es möglich, sich auf die
besonderen Eigenschaften von Bindemittellösungen
einzustellen, so daß die Düsen entsprechend der
unterschiedlichen Konsistenz, der Zähigkeit und dem
Volumendurchsatz angepaßt werden können.
Vorteilhaft kann es hierbei auch sein, wenn mindestens eine
Düsenreihe, welche das Bindemittel durchsetzt, mit
Düsenöffnungen versehen ist, die einen geschlossenen
Bindemittelfilm auf der vorbeilaufenden Bahn erzeugen.
Ebenso kann es in Abhängigkeit des verwendeten Bindemittels
auch günstig sein, mindestens eine Düsenreihe mit Öffnungen
zu versehen, welche einen Sprühstrahl mit einer
Tröpfchengröße 20 bis 250 µm, vorzugsweise 50 bis 70 µm,
bilden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Applikationsvorrichtung sieht vor, daß für mindestens eine
Düsenreihe, welche das Bindemittel durchsetzt, Mittel
verwendet werden können, die das Längsprofil und/oder
Querprofil der aufgebrachten Masse an Bindemittel über die
Maschinenbreite regeln oder steuern. Hierdurch wird es
möglich, entweder für eine gleichbleibende Auftragsschicht
beim Herstellungsprozeß zu sorgen, oder sogar das Querprofil
der Schichtdicke über die Bahn zu regeln oder zu steuern.
Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, durch die
Anpassung der Schichtdicke des Auftrags an Bindemittel,
Ungleichmäßigkeiten der bisherigen Papierdicke über eine
bestimmte Länge und/oder an einer bestimmten Sektion der
Papierbahn auszugleichen und auf diese Weise ein insgesamt
gleichmäßiges Massequerprofil und/oder Masselängsprofil der
Papierbahn zu erreichen.
Die Mittel zur Regelung der Steuerung des Massequerprofils
und/oder des Masselängsprofils des aufgebrachten Bindemittels
können beispielsweise eine Vielzahl von den Volumendurchsatz
beeinflußenden Ventilen beinhalten, wobei jedem Ventil eine
Düse oder eine Gruppe von Düsen der Applikationsvorrichtung
zugeordnet ist.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, das
Massequerprofil und/oder das Masselängsprofil des
aufgebrachten Bindemittels dadurch zu beeinflussen, daß die
Konzentration des aufgebrachten Bindemittels über die
Maschinenbreite entsprechend den Anforderungen an einen mehr
oder minder intensiven Auftrag an Bindemittel zu regulieren
oder zu steuern.
Für den Aufbau eines Regelkreises, welcher das
Masselängsprofil des aufgebrachten Bindemittels regulieren
soll, muß mindestens eine Meßeinrichtung für das
Masselängsprofil im Anschluß an die Applikationsvorrichtung
vorgesehen werden, so daß ein hieran angekoppelter Regelkreis
entstehen kann.
Soll das Massequerprofil des aufgebrachten Bindemittels
geregelt werden, so ist eine Meßeinrichtung für das
Massequerprofil notwendig, wobei diese beispielsweise aus
einem einzigen Meßkopf bestehen kann, der über die
Maschinenbreite verfahren wird. Ebenso kann eine Vielzahl von
Meßköpfen verwendet werden, die feststehend nur eine
bestimmte Sektion ausmessen oder nur über einen bestimmten
Bereich in Maschinenquerrichtung beweglich sind und über
diesen Bereich verfahren werden.
Vorteilhaft werden die Applikationsvorrichtungen auch derart
ausgelegt, daß die Düsen auf einen mittleren
Bindemittellösungs-Durchsatz ausgelegt sind, der auf einer
Flächenaufbringung von 0,05 bis 5 gr/m2 otro Bindemittel bei
einer Konzentration der Bindemittellösung von 2 bis 30%
Gewichtsanteile, vorzugsweise 5 bis 20% Gewichtsanteile,
vorzugsweise 10 bis 15% Gewichtsanteile, Bindemittel und
einer Maschinengeschwindigkeit von 8 m/s bis 50 m/s,
vorzugsweise 10 m/s bis 35 m/s, ausgelegt sind. Weiterhin
sollten die Düsen der Applikationsvorrichtung auf einen
mittleren Bindemittellösungs-Durchsatz von 0,03 l/min bis
5 l/min. vorzugsweise 0,05 l/min bis 3 l/min. vorzugsweise
0,06 l/min bis 1 l/min. ausgelegt sein.
Bezüglich der Regelbarkeit der Applikationsvorrichtung ist es
vorteilhaft, die Düsen des Düsenfeuchters mit einer
Zonenbreite - dies ist der Abstand von Düse zu Düse in einer
maschinenbreiten Reihe - von 10 bis 100 mm, vorzugsweise 20
bis 70 mm, vorzugsweise 25 bis 50 mm, auszustatten.
Für eine besonders gleichmäßige Aufbringung des Bindemittels
auf die Papierbahn ist es weiterhin vorteilhaft, wenn
mindestens zwei Reihe, vorzugsweise eine Reihe für die
Auftragung des Bindemittels zur Verfügung stehen.
Entsprechend dem Erfindungsgedanken wird auch vorgeschlagen,
an sich bekannte Düsenfeuchter zur Verbesserung der
Papiereigenschaften eines Offset-Druckpapieres zu verwenden,
und Bindemittel auf die vorbeilaufende Bahn im Bereich der
Trockenpartie aufzubringen. Besonders günstig ist es
natürlich, wenn der Düsenfeuchter mindestens eines der zuvor
genannten Merkmale eines erfindungsgemäßen Düsenfeuchters
aufweist.
Weiterhin wird ein Verfahren zur Oberflächenverbesserung
eines Offset-Papieres vorgeschlagen, welches sich dadurch
auszeichnet, daß maschinenbreit Bindemittel im Bereich einer
Trockenpartie einer Papiermaschine auf die im
Herstellungsprozeß befindliche Papierbahn aufgebracht wird.
Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn das Aufbringen des
Bindemittels mit Hilfe eines Düsenfeuchters geschehen kann,
wobei es für die Aufbringung des Bindemittels besonders
günstig ist, wenn die Aufbringung des Bindemittels durch
einen Sprühstrahl mit einer Tröpfchengröße von 20 bis 250 µm,
vorzugsweise 50 bis 70 µm, erfolgt. Alternativ oder in
Kombination besteht auch die Möglichkeit die Aufbringung des
Bindemittels, insbesondere die Düsen der
Applikationsvorrichtung, derart zu gestalten, daß das
Bindemittel als geschlossener Film auf die Papierbahn
aufgetragen wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Verfahrens sieht vor, daß das Längsprofil und/oder Querprofil
der aufgebrachten Masse an Bindemittel über die
Maschinenbreite geregelt oder gesteuert wird. Diese Regelung
kann beispielsweise derart gestaltet sein, daß die Massen des
aufgebrachten Bindemittels durch eine sektionsweise
Konzentrationsveränderung der aufgebrachten Bindemittellösung
stattfindet. Dies hat den Vorteil, daß sich in der Menge des
zu verdampfenden Lösungsmittelanteil nur geringe
Veränderungen ergehen. Allerdings besteht auch die
Möglichkeit, lediglich die Menge der aufgesprühten
Bindemittellösung zu regeln. Dies kann sektionsweise oder
über die gesamte Maschinenbreite erfolgen.
Vorteilhafte Werte für die Flächenaufbringung des
Bindemittels liegen im Bereich einer mittleren
Flächenbeladung des Papieres von 0,05 bis 5 gr/m2 otro
Bindemittel, wobei eine Konzentration der Bindemittellösung
von 2 bis 30% Gewichtsanteile, vorzugsweise 15 bis 20%
Gewichtsanteile, vorzugsweise 10 bis 15% Gewichtsanteile,
vorteilhaft eingesetzt werden kann.
Weiterhin ergeben sich günstige Betriebswerte, wenn die Düsen
des Düsenfeuchters im Mittel 0,03 l/min bis 5 l/min.
vorzugsweise 0,05 l/min bis 3 l/min. vorzugsweise 0,06 l/min
bis 1 l/min. Bindemittellösung durchsetzen.
Wie bereits oben erwähnt, können anstelle nur einer einzigen
Seite der Papierbahn auch beide Seiten der Papierbahn mit
mindestens einem Düsenfeuchter mit Bindemittel beschichtet
werden.
Für eine optimale Verbindung zwischen dem aufgebrachten
Bindemittel und der Papierbahn sollte die Papierbahn einen
Trockengehalt von größer 55%, vorzugsweise größer 60%,
vorzugsweise größer 80%, aufweisen, wenn das Bindemittel
aufgebracht wird.
Vorteilhaft kann es auch sein, wenn mit dem
Bindemittelauftrag auch das Feuchtequerprofil der Papierbahn
in die gewünschte Richtung beeinflußt wird. Entsprechende
Regel- und Steuermechanismen sind beispielsweise aus der
deutschen Patentschrift DE 38 19 761 C2 bekannt.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und
nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht
nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind,
ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Zusätzliche Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand der Zeichnungen näher
erläutert werden. Es stellen dar:
Fig. 1 Übersicht einer Papiermaschine
Fig. 2 Trockenpartie mit Düsenfeuchter
Die Fig. 1 zeigt die Übersicht über eine erfindungsgemäße
Papiermaschine mit einer Blattbildungseinheit 1, die hier als
Doppelsiebformer ausgebildet ist. Anschließend folgt eine
Pressenpartie 2 mit zwei Preßschuhen, der sich eine
Trockenpartie 3 anschließt, in der erfindungsgemäß die - hier
nicht dargestellt - Düsenfeuchter untergebracht sind.
Anschließend folgt das Glättwerk 4 in dem ebenfalls
Düsenfeuchter vorgesehen werden können und die Aufrollung 5
in der die fertige Papierbahn aufgerollt wird.
Die Trockenpartie 3 ist in der Fig. 2 nochmals detaillierter
dargestellt. Es handelt sich hier um eine einreihige
Trockenpartie, die in an sich bekannter Weise mit zwei
Düsenfeuchtern 6 und 7 ausgestattet sind, welche in dieser
Abbildung lediglich auf einer Seite der Papierbahn angeordnet
sind.
Die Prozentangaben oberhalb der dargestellten Trockenpartie
stellen die Trockengehalte des durch die Trockenpartie
durchlaufenden Papieres an der jeweiligen Position dar.
Erfindungsgemäß besteht die Möglichkeit diese ansich
bekannten Düsenfeuchter zum Auftrag eines Bindemittels zu
verwenden. Außerdem können zusätzliche Düsenfeuchter
angebracht werden, die auch die zweite Seite der zu
trocknenden Papierbahn mit Bindemittel versehen.
1
Blattbildungseinheit
2
Pressenpartie
3
Trockenpartie
4
Glättwerk
5
Aufrollung
6
,
7
Düsenfeuchter
Claims (30)
1. Applikationsvorrichtung, insbesondere Düsenfeuchter,
für eine Papiermaschine mit einer Vielzahl von
maschinenbreit verteilten Düsen zum Besprühen einer
vorbeilaufenden Papierbahn, wobei mindestens eine Reihe
von Düsen für den Durchsatz von Wasser und/oder
Bindemittel vorgesehen ist.
2. Applikationsvorrichtung gemäß dem voranstehenden
Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
Düsenreihe, welche das Bindemittel durchsetzt, mit
Düsenöffnungen versehen ist, die einen geschlossenen
Bindemittelfilm auf der vorbeilaufenden Papierbahn
erzeugen.
3. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Düsenreihe, welche das Bindemittel durchsetzt, mit
Düsenöffnungen versehen ist, die einen Sprühstrahl mit
einer Tröpfchengröße von 20-250 µm, vorzugsweise 50-70 µm
bilden.
4. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß für
mindestens eine Düsenreihe, welche das Bindemittel
durchsetzt, Mittel vorgesehen sind, welche das
Längsprofil und/oder das Querprofil der aufgebrachten
Masse an Bindemittel über die Maschinenbreite regeln
oder steuern.
5. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
zur Regelung oder Steuerung des Massequerprofils
und/oder des Masselängsprofils des aufgebrachten
Bindemittels eine Vielzahl von durchsatzbeeinflußbaren
Ventilen beinhalten, wobei jedem Ventil eine Düse oder
eine Gruppe von Düsen der Applikationsvorrichtung
zugeordnet ist.
6. Applikationsvorrichtung gemäß dem voranstehenden
Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur
Regelung des Masselängsprofils des aufgebrachten
Bindemittels eine Meßeinrichtung für das
Masselängsprofil und einen hieran gekoppelten
Regelkreis beinhalten.
7. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 5-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
zur Regelung des Massequerprofils des aufgebrachten
Bindemittels eine Meßeinrichtung für das
Massequerprofil und einen hieran gekoppelten Regelkreis
beinhalten.
8. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsen
der Applikationsvorrichtung auf einen mittleren
Bindemittellösungs-Durchsatz ausgelegt sind, der einer
Flächenaufbringung von 0,05 bis 5 g/m2 otro Bindemittel
bei einer Konzentration der Bindemittellösung von 2%
bis 30% Gewichtsanteile, vorzugsweise 5% bis 20%
Gewichtsanteile, vorzugsweise 10% bis 15%
Gewichtsanteile Bindemittel und einer
Maschinengeschwindigkeit von 8 m/s bis 50 m/s,
vorzugsweise 10 m/s bis 35 m/s.
9. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsen
der Applikationsvorrichtung auf einen mittleren
Bindemittellösungs-Durchsatz von 0,03 l/min bis
5 l/min. vorzugsweise 0,05 l/min bis 3 l/min.
vorzugsweise 0,06 l/min bis 1 l/min ausgelegt sind.
10. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsen
der Applikationsvorrichtung eine Zonenbreite (= Abstand
von Düse zu Düse in einer maschinenbreiter Reihe) von
10 mm bis 100 mm, vorzugsweise 20 mm bis 70 mm,
vorzugsweise 25 mm bis 50 mm aufweisen.
11. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
zwei Reihen, vorzugsweise eine Zeile für die das
Bindemittel auftragenden Düsen vorgesehen sind.
12. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß diese in
der Trockenpartie (3) im Bereich eines Trockengehaltes
der Papierbahn von größer 55%, vorzugsweise größer 60%,
vorzugsweise größer 80%, angeordnet ist.
13. Applikationsvorrichtung gemäß einem der voranstehenden
Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß diese im
Glättwerk (4) im Bereich eines Trockengehaltes von
größer 90% angeordnet ist.
14. Papiermaschine zur Herstellung von Tiefdruck- und
Offset-Papier, mindestens mit einer Trockenpartie und
einem Glättwerk, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich
der Trockenpartie (3) und/oder des Glättwerkes (4)
mindestens eine Applikationsvorrichtung (6, 7)
vorgesehen ist, der im Fall der Herstellung von
Tiefdruckpapier ausschließlich als Mittel zur
Vergleichmäßigung des Feuchtequerprofils der Papierbahn
verwendet wird, und im Fall der Herstellung von Offset-
Papier zusätzlich oder ausschließlich zur Aufbringung
eines Bindemittels, vorzugsweise Stärke, verwendet
wird.
15. Papiermaschine gemäß dem voranstehenden Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten der
Papierbahn mindestens eine Applikationsvorrichtung
(6, 7) vorgesehen ist.
16. Papiermaschine gemäß einem der voranstehenden Ansprüche
14-15, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine
Applikationsvorrichtung (6, 7) einen Abstand von 10 mm
bis 200 mm, vorzugsweise 20 mm bis 150 mm, vorzugsweise
20 mm bis 100 mm zur Papierbahn aufweist.
17. Papiermaschine gemäß einem der voranstehenden Ansprüche
14-16, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine
Applikationsvorrichtung (6, 7) die Merkmale eines der
Ansprüche 1 bis 11 aufweist.
18. Verwendung eines Düsenfeuchters (6, 7) zur Verbesserung
der Papiereigenschaften eines Offset-Papieres durch
Aufbringung eines Bindemittels auf eine vorbeilaufende
Papierbahn.
19. Verwendung eines Düsenfeuchters (6, 7) gemäß dem
voranstehenden Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
dieser die Merkmale eines der Ansprüche 1 bis 13
aufweist.
20. Verfahren zur Oberflächenverbesserung eines Offset-
Papieres, dadurch gekennzeichnet, daß maschinenbreit
Bindemittel im Bereich einer Trockenpartie einer
Papiermaschine auf die in Herstellung begriffene
Papierbahn aufgebracht wird.
21. Verfahren gemäß dem voranstehenden Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufbringen des Bindemittels mit
Hilfe eines Düsenfeuchters (6, 7) geschieht.
22. Verfahren gemäß dem voranstehenden Anspruch 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufbringung des Bindemittels
durch mindestens einen Sprühstrahl mit einer
Tröpfchengröße von 20-250 µm, vorzugsweise 50-70 µm
erfolgt.
23. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 20-22,
dadurch gekennzeichnet, daß das Längsprofil
und/oder das Querprofil der aufgebrachten Masse an
Bindemittel über die Maschinenbreite geregelt oder
gesteuert wird.
24. Verfahren gemäß dem voranstehenden Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Regelung oder Steuerung des
Massequerprofils und/oder des Masselängsprofils des
aufgebrachten Bindemittels durch eine sektionsweise
Konzentrationsveränderung der aufgebrachten
Bindemittellösung stattfindet.
25. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 20-24,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Flächenaufbringung
des Bindemittels mit einer mittleren Flächenbeladung
des Papieres von 0,05 bis 5 g/m2 otro Bindemittel bei
einer Konzentration der Bindemittellösung von 2% bis
30% Gewichtsanteile, vorzugsweise 5% bis 20%
Gewichtsanteile, vorzugsweise 10% bis 15%
Gewichtsanteile, Bindemittel erfolgt.
26. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 20-25,
dadurch gekennzeichnet, daß die Düsen der
Applikationsvorrichtung (6, 7) im Mittel 0,03 l/min bis
5 l/min. vorzugsweise 0,05 l/min bis 3 l/min.
vorzugsweise 0,06 l/min bis 1 l/min Bindemittellösung
durchsetzen.
27. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 20-26,
dadurch gekennzeichnet, daß die Papierbahn auf
beiden Seiten mit mindestens einer
Applikationsvorrichtung (6, 7) mit Bindemittel
beschichtet wird.
28. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 20-27,
dadurch gekennzeichnet, daß das Aufbringen des
Bindemittels in der Trockenpartie (3) bei einem
Trockengehalt der Papierbahn von größer 55%,
vorzugsweise größer 60%, vorzugsweise größer 80%,
stattfindet.
29. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 20-28,
dadurch gekennzeichnet, daß das Aufbringen des
Bindemittels im Glättwerk 4 bei einem Trockengehalt von
größer 90% stattfindet.
30. Verfahren gemäß einem der voranstehenden Ansprüche 20-29,
dadurch gekennzeichnet, daß mit dem
Bindemittelauftrag auch das Feuchtequerprofil der
Papierbahn beeinflußt wird.
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| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
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| 8141 | Disposal/no request for examination |