DE19920357A1 - Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal, ein Verfahren zu seiner Herstellung sowie dessen Verwendung in Verpackungsmaterial - Google Patents
Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal, ein Verfahren zu seiner Herstellung sowie dessen Verwendung in VerpackungsmaterialInfo
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Abstract
Beschrieben wird ein Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal aus einer Trägerfolie, auf die auf der einen Seite eine Siegelschicht und auf der anderen Seite gegebenenfalls eine Release-Schicht aufgetragen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie auf einer Seite mit einer Sicherheitsfarbe bedruckt ist. DOLLAR A Ebenfalls beschrieben wird ein Verfahren zur Herstellung dieses Aufreißstreifens sowie dessen Verwendung in Verpackungsmaterial.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Aufreißstreifen und befaßt sich mit Auf
reißstreifen zur Aufbringung von Sicherheitsmerkmalen auf Konsumgütern, Lebens
mittelverpackungen und ähnlichem.
Die Herstellung und der Verkauf von gefälschten Gütern stellt ein ständig wachsen
des Problem dar. Solche gefälschten Produkte werden häufig in täuschend ähnlicher
Art wie das Originalgut verpackt, um so potentielle Käufer zu täuschen und sie
glauben zu machen, Originale zu erstehen. Dies wirft verschiedene Probleme auf.
Zum einen entgeht dem Hersteller der Originalprodukte das Geschäft. Zum anderen
wird der Inhaber der Rechte an dem Produkt um sein geistiges Eigentum betrogen. In
vielen Fällen noch wichtiger, stellt sich die Tatsache dar, daß die Nachahmungen oft
von minderer Qualität sind und so dem Hersteller einen nicht unerheblichen Image
verlust zufügen. Des weiteren kann die mindere Qualität zu Ansprüchen aus der
Produkthaftung führen, so daß es dem Hersteller des Originals obliegt nachzuweisen,
daß das den Schaden verursachende Gut nicht von ihm stammt. Aus diesen Gründen
heraus ist es wünschenswert, Originalprodukte so zu kennzeichnen, daß es dem
Verbraucher möglich wird, die Originalität zu erkennen und daß es im Schadensfall
möglich ist, die Originalität nachzuweisen.
Häufig werden Verpackungen aus Kunststoffolien, Papier, Pappe oder Verbunden
dieser Packstoffe mit Aufreißstreifen versehen. Die Befestigung der Streifen an der
Verpackung erfolgt hierbei mittels einer auf dem Streifen befindlichen Selbstklebe
masse oder einer durch Hitze zu aktivierenden Klebemasse. Die Patente US
4 887 714 und US 4 844 962 beschreiben solche Aufreißstreifen.
Die Einbringung eines Sicherheitsmerkmals in eine Verpackung in Form eines
Klebestreifens wird in der EP 0 585 076 beschrieben. Hier werden holographische
Elemente als Sicherheitsmerkmal verwendet. Ein Nachteil von Hologrammen ist
generell, daß der spezielle Effekt bei schlechten Lichtverhältnissen an Wirkung
verliert. Außerdem stellt die Herstellung von Hologrammen einen komplizierten,
aufwendigen Herstellungsprozeß dar. Insbesondere bei der Herstellung von Aufreiß
streifen muß dieser Prozeß vorgeschaltet werden und kann nicht in die bestehenden
Fertigungsabläufe integriert werden. Die Trägerfolie muß hierfür geprimert und mit
einem Prägelack beschichtet werden. Anschließend wird das holographische Muster
eingeprägt. Als nächster Fertigungsschritt muß dann die Metallisierung durchge
führt werden. Erst dieses Material kann dann in den üblichen Fertigungsablauf für
Aufreißstreifen eingespeist werden. Der Herstellprozeß wird damit teurer und um
mehrere Schritte komplexer.
Es stellte sich daher die Aufgabe, einen Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal zur
Verfügung zu stellen, wobei die Einbringung des Sicherheitsmerkmals keine neuen,
zusätzlichen Fertigungsschritt im Herstellverfahren des Aufreißstreifens notwendig
macht.
Gegenstand der Erfindung ist daher ein Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal aus
einer Trägerfolie, auf die auf der einen Seite eine Siegelschicht und auf der anderen
Seite gegebenenfalls eine Release-Schicht aufgetragen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerfolie auf einer Seite mit einer speziellen Sicherheitsfarbe bedruckt ist.
Bevorzugt ist die Trägerfolie aus Zellglas, Polyvinylchlorid, Vinylchlorid-Copoly
mer, Vinylchlorid-Terpolymer, Polyester, Polypropylen, Polypropylen-Copolymer,
Polypropylen-Terpolymer, Polypropylen-Polyethylen-Copolymer, Polymaid, Poly
styrol, Polystyrol-Copolymer, Polystyrol-Terpolymer, Polycarbonat, Polyketon,
Polymethacrylat oder Polymethacrylat-Copolymer. Besonders bevorzugt aus mono
axial orientiertem Polypropylen oder Polypropylen-Polyethylen-Copolymer.
In einer besonderen Ausführung kann die Trägerfolie mit einer oder mehreren Poly
merfolien, mit Papier, mit metallisierten Polymerfolien, mit Metallfolien oder im
Vakuum bedampften Folien kaschiert sein.
Die Siegelschicht ist bevorzugt eine Schicht aus selbstklebenden Haftklebstoffen auf
der Basis von Polyacrylaten oder natürlichen oder künstlichen Harzen.
Die gegebenenfalls vorhandene Release-Schicht ist bevorzugt eine UV-vernetzbare
Silikonbeschichtung.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung eines
Aufreißstreifens mit Sicherheitsmerkmal, bei dem man eine Trägerfolie mit Sicher
heitsfarbe bedruckt, auf die Bedruckung eine Siegelschicht und auf die andere Seite
der Trägerfolie gegebenenfalls eine Release-Schicht aufbringt.
Erfindungsgemäß werden bedruckte Aufreißstreifen so hergestellt, daß man in einem
Arbeitsgang eine Trägerfolie bedruckt und auf die Druckfarbe ein Siegelmedium wie
z. B. Heißschmelzhaftklebstoff aufträgt. Gegebenenfalls ist auch auf der anderen Seite
des Trägers eine Release-Beschichtung aufgebracht, um ein Verblocken zu vermei
den. Durch die Verwendung von geeigneten Farben gelingt es nun, innerhalb dieser
Fertigungsweise, ein Sicherheitselement in den Aufreißstreifen zu integrieren.
Im Falle der Ausführung als Konterdruck wird dieser so durchgeführt, daß man bei
der fertiggestellten Verpackung durch die Verpackungsfolie, den Klebstoff und
schließlich den Trägerfilm hindurch die aufgedruckte Sicherheitsfarbe erkennen
kann.
Die Trägerfolie kann eine Dicke zwischen 10 und 100 µm und eine Breite zwischen
1 und 100 mm haben. Bevorzugt liegt die Dicke zwischen 10 und 40 µm und die
Breite zwischen 1,5 und 10 mm, ganz besonders bevorzugt zwischen 1 und 5 mm.
Bei der Siegelschicht kann es sich um Siegelmedien wie z. B. Polyethylen oder um
sogenannte Hot-melt Beschichtungen handeln, wobei die Schichtdicke zwischen 1
und 20 µm beträgt und die Siegeltemperatur üblicherweise über 100°C liegt.
Bevorzugt kommen als Siegelmedium kalt verklebbare, selbstklebende Haftkleb
stoffe auf der Basis von Polyacrylaten oder ganz speziell bevorzugt auf der Basis von
natürlichen oder künstlichen Harzen zum Einsatz.
Im Falle von selbstklebenden Haftklebstoffen wird die Folienrückseite mit einer
Release-Beschichtung ausgerüstet. Bevorzugt handelt es sich hierbei um eine
Silikonbeschichtung, ganz besonders bevorzugt um UV-vernetzbare Silikonbeschich
tungen.
Die Bedruckung der Trägerfolie kann ein- oder mehrfarbig erfolgen. Es kommt
hierfür jedes für Folien einsetzbare Druckverfahren in Betracht. Insbesondere erfolgt
der Druck in typischen Verpackungsdruckverfahren wie Offset-, Sieb-, Flexo-, UV-
Flexo oder Tiefdruck. Insbesondere im Flexo- oder Tiefdruck, ganz besonders im
Tiefdruck.
Bei den eingesetzten Sicherheitsfarben handelt es sich um Farben, die besondere
Eigenschaften aufweisen, die geeignet sind, die Originalität des verpackten Gegen
standes sicherzustellen.
Bei den verwendeten Sicherheitsfarben kann es sich um Farben mit den unter
schiedlichsten Effekten handeln. So kommen z. B. thermochrome Farben in Frage, die
bei einer bestimmten Temperatur reversibel oder irreversibel ihre Farbe verändern;
Tageslichtleuchtfarben, deren Leuchtkraft vom UV-Lichtanteil der Beleuchtung ab
hängig ist, so daß die Originalität mit dem technischen Hilfsmittel des heute weit
verbreiteten Farbkopierers überprüft werden kann; Lumineszenzfarben, die UV-Licht
absorbieren und längerwelliges, sichtbares Licht emittieren, wodurch bei Beleuch
tung mit einer UV-Lampe ein bestimmter Farbeindruck erreicht werden kann, die
Lichtemittierung kann entweder sehr schnell nach der Absorbtion erfolgen so daß
man von Fluoreszenz spricht oder sie kann über einen längeren Zeitraum anhalten, so
daß man von Phosphoreszenz redet; Infrarot-Farben, die unter IR-Licht ein
charakteristisches Absorptionsverhalten zeigen, so daß eine Unterscheidung von
Farben möglich ist, die unter Tageslicht identisch wirken; photochrome Farben, die
durch Bestrahlung mit UV-Licht ihren Farbton reversibel verändern; metamere
Farben, deren Farbton abhängig ist vom Beobachtungswinkel.
In vorteilhafter Weise können durch die erfindungsgemäßen Aufreißstreifen Produkte
vor Fälschungen geschützt werden. Der Sinn des Sicherheitselementes liegt darin,
beim Auftreten von Fälschungen deren mangelnde Originalität gerichtlich nach
weisen zu können oder aber auch dem Verbraucher, einem Zwischenhändler oder
einer Behörde wie Zoll oder Polizei zu ermöglichen, mit einfachen Mitteln die
Originalität eines Produktes zu erkennen.
Die Herstellung eines Aufreißstreifens des beschriebenen Aufbaus kann auf den
üblichen Maschinen geschehen. Das Auftragen der Release-Schicht erfolgt mit einem
Mehrwalzenauftragswerk und anschließender Trocknung bzw. Aushärtung der
Schicht.
Der Druck auf der einen Seite der Trägerfolie kann mit den bekannten Druck
maschinen erfolgen. Ein oder mehrere Druckwerke, je nach Anzahl der gewünschten
Effekte, werden dabei mit Sicherheitsfarbe befüllt und wie eine herkömmliche Farbe
in das Druckbild integriert. Das Siegelmedium wird in- oder off-line im Tiefdruck
oder mittels Breitschlitzdüsen oder sonstiger geeigneter Verfahren anschließend auf
die Bedruckung aufgetragen.
Durch das erfindungsgemäße Einbringen eines Sicherheitselementes mittels Druck
verfahren ohne zusätzliche Fertigungsschritte gelingt es, in besonders einfacher und
wirtschaftlicher Weise, Aufreißstreifen mit einem Sicherheitselement auszustatten.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist Verpackungsmaterial, das erfindungsge
mäße Aufreißstreifen enthält wie z. B. bei der Verpackung von Zigaretten, Compact
Discs oder bei Lebensmitteln eingesetzte Folien.
Eine Folie aus monoaxial gerecktem Polypropylen, mit einer Dicke von 38 µm,
wobei die Höchstzugkraft größer als 160 N, die Reißdehnung <25%, die Zugkraft
bei 10% Dehnung < 32 N, die Weiterreißkraft < 6 N, der Schlagzug in Längsrichtung
< 1250 kJ/m2, der Schlagzug in Querrichtung < 100 kJ/m2, der Schrumpf (bei 125°C
und 10 Minuten) kleiner 6% und das Vorbehandlungsniveau größer 38 mN/m be
trägt, wurde mit einem Gemisch aus Silikonen beschichtet, wobei es sich um
lösungsmittelfreie Silikonacrylate mit einem polymeren Photoinitiator handelt, die
durch UV-Strahlung radikalisch unter einer Schutzgasatmosphäre vernetzt wurden
und deren Mischungsverhältnis die Trennwirkung der gehärteten Silikonacrylat
schicht bestimmt.
Als nächster Schritt folgte die Bedruckung der silikonbeschichteten Seite gegenüber
liegenden Seite im Tiefdruck, wobei durch eine Coronabehandlung die Ober
flächenspannung zuvor auf einen Wert < 38 mN/m2 eingestellt wird. Auf die Druck
farbe wurde ein kommerziell erhältlicher Haftschmelzklebstoff auf Basis von SBS-
Copolymeren und Kondensationsharzen aufgebracht. Die Auftragsmenge betrug
10 g/m2. Die so ausgerüstete Folie wurde in den Folgeschritten auf 2 mm Breite ge
schnitten und auf Spulen von 6000 lfm verspult.
Eine Folie aus Zellglas mit einer Dicke von 30 µm wurde im Tiefdruck bedruckt und
auf die Farbe wurde, ebenfalls im Tiefdruck, ein Hot-melt Klebstoff aufgetragen,
dessen Zusammensetzung aus 25-45% Ethylvinylacetatcopolymer, 20-35% Cyclo
hexanon-Kohlenwasserstoffharz, 15-25% gesättigtes Kohlenwasserstoffharz, 5-10%
(-Methylstyrolkohlenwasserstoffharze und weniger als 10% oligomere Polyurethane
bestand. Der Schmelzbereich liegt bei 70-80°C. Die Auftragsmenge betrug 4 g/m2.
Die so ausgerüstete Folie wurde in den Folgeschritten auf 2 mm Breite geschnitten
und auf Spulen von 6000 lfm verspult.
Es wurde wie in Beispiel 1 vorgegangen. Als Haftklebstoff wurde jedoch eine
kommerziell erhältliche Acrylatdispersion eingesetzt, dessen Festkörpergehalt bei ca.
53% lag und die Auslaufzeit im DIN 4-Becher 60 Sekunden betrug. Das Auftrags
gewicht betrug 3 g/m2, die wässrige Dispersion wurde im Tiefdruck aufgetragen.
Claims (11)
1. Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal aus einer Trägerfolie, auf die auf der
einen Seite eine Siegelschicht und auf der anderen Seite gegebenenfalls eine
Release-Schicht aufgetragen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie
auf einer Seite mit einer Sicherheitsfarbe bedruckt ist.
2. Aufreißstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger
folie aus Zellglas, Polyvinylchlorid, Vinylchlorid-Copolymer, Vinylchlorid-
Terpolymer, Polyester, Polypropylen, Polypropylen-Copolymer, Poly
propylen-Terpolymer, Polypropylen-Polyethylen-Copolymer, Polyamid,
Polystyrol, Polystyrol-Copolymer, Polystyrol-Terpolymer, Polycarbonat,
Polyketon, Polymethacrylat oder Polymethacrylat-Copolymer besteht.
3. Aufreißstreifen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie aus
mono- oder biaxial orientierten polymeren Werkstoffen besteht.
4. Aufreißstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger
folie mit einer oder mehreren Polymerfolien, mit Papier, mit metallisierten
Polymerfolien, mit Metallfolien oder im Vakuum bedampften Folien
kaschiert ist.
5. Aufreißstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Siegelschicht eine Schicht aus selbstklebenden Haftklebstoffen auf
der Basis von Polyacrylaten oder natürlichen oder künstlichen Harzen ist.
6. Aufreißstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß auf die Trägerfolie eine Release-Schicht aus einer UV-vernetzbaren
Silikonbeschichtung aufgetragen ist.
7. Verfahren zur Herstellung eines Aufreißstreifens mit Sicherheitsmerkmal,
dadurch gekennzeichnet, daß man eine Trägerfolie mit einer Sicherheitsfarbe
bedruckt, auf die Bedruckung eine Siegelschicht und auf die andere Seite der
Trägerfolie gegebenenfalls eine Release-Schicht aufbringt.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man die Sicher
heitsfarbe im Tiefdruckverfahren aufbringt.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man die Sicher
heitsfarbe im Flexodruckverfahren aufbringt.
10. Verpackungsmaterial enthaltend einen Aufreißstreifen mit Sicherheits
merkmal gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7.
11. Verwendung eines Aufreißstreifens mit Sicherheitsmerkmal gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 6 zur Herstellung einer Verpackungsfolie.
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| DE19920357A1 true DE19920357A1 (de) | 2000-11-09 |
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Family Applications (1)
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| DE19920357A Withdrawn DE19920357A1 (de) | 1999-05-04 | 1999-05-04 | Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal, ein Verfahren zu seiner Herstellung sowie dessen Verwendung in Verpackungsmaterial |
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- 2000-04-27 EP EP00109026A patent/EP1050485A1/de not_active Withdrawn
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Also Published As
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Legal Events
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