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DE19920357A1 - Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal, ein Verfahren zu seiner Herstellung sowie dessen Verwendung in Verpackungsmaterial - Google Patents

Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal, ein Verfahren zu seiner Herstellung sowie dessen Verwendung in Verpackungsmaterial

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Publication number
DE19920357A1
DE19920357A1 DE19920357A DE19920357A DE19920357A1 DE 19920357 A1 DE19920357 A1 DE 19920357A1 DE 19920357 A DE19920357 A DE 19920357A DE 19920357 A DE19920357 A DE 19920357A DE 19920357 A1 DE19920357 A1 DE 19920357A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tear strip
carrier film
security feature
copolymer
film
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19920357A
Other languages
English (en)
Inventor
Olaf Stoeber
Christian Kuckertz
Adolf Ahrens
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dow Produktions und Vertriebs GmbH and Co OHG
Original Assignee
Wolff Walsrode AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wolff Walsrode AG filed Critical Wolff Walsrode AG
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Priority to EP00109026A priority patent/EP1050485A1/de
Priority to CN00118067A priority patent/CN1272443A/zh
Publication of DE19920357A1 publication Critical patent/DE19920357A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B41MPRINTING, DUPLICATING, MARKING, OR COPYING PROCESSES; COLOUR PRINTING
    • B41M3/00Printing processes to produce particular kinds of printed work, e.g. patterns
    • B41M3/14Security printing
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
    • B65D75/58Opening or contents-removing devices added or incorporated during package manufacture
    • B65D75/66Inserted or applied tearing-strings or like flexible elements
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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Abstract

Beschrieben wird ein Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal aus einer Trägerfolie, auf die auf der einen Seite eine Siegelschicht und auf der anderen Seite gegebenenfalls eine Release-Schicht aufgetragen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie auf einer Seite mit einer Sicherheitsfarbe bedruckt ist. DOLLAR A Ebenfalls beschrieben wird ein Verfahren zur Herstellung dieses Aufreißstreifens sowie dessen Verwendung in Verpackungsmaterial.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft Aufreißstreifen und befaßt sich mit Auf­ reißstreifen zur Aufbringung von Sicherheitsmerkmalen auf Konsumgütern, Lebens­ mittelverpackungen und ähnlichem.
Die Herstellung und der Verkauf von gefälschten Gütern stellt ein ständig wachsen­ des Problem dar. Solche gefälschten Produkte werden häufig in täuschend ähnlicher Art wie das Originalgut verpackt, um so potentielle Käufer zu täuschen und sie glauben zu machen, Originale zu erstehen. Dies wirft verschiedene Probleme auf. Zum einen entgeht dem Hersteller der Originalprodukte das Geschäft. Zum anderen wird der Inhaber der Rechte an dem Produkt um sein geistiges Eigentum betrogen. In vielen Fällen noch wichtiger, stellt sich die Tatsache dar, daß die Nachahmungen oft von minderer Qualität sind und so dem Hersteller einen nicht unerheblichen Image­ verlust zufügen. Des weiteren kann die mindere Qualität zu Ansprüchen aus der Produkthaftung führen, so daß es dem Hersteller des Originals obliegt nachzuweisen, daß das den Schaden verursachende Gut nicht von ihm stammt. Aus diesen Gründen heraus ist es wünschenswert, Originalprodukte so zu kennzeichnen, daß es dem Verbraucher möglich wird, die Originalität zu erkennen und daß es im Schadensfall möglich ist, die Originalität nachzuweisen.
Häufig werden Verpackungen aus Kunststoffolien, Papier, Pappe oder Verbunden dieser Packstoffe mit Aufreißstreifen versehen. Die Befestigung der Streifen an der Verpackung erfolgt hierbei mittels einer auf dem Streifen befindlichen Selbstklebe­ masse oder einer durch Hitze zu aktivierenden Klebemasse. Die Patente US 4 887 714 und US 4 844 962 beschreiben solche Aufreißstreifen.
Die Einbringung eines Sicherheitsmerkmals in eine Verpackung in Form eines Klebestreifens wird in der EP 0 585 076 beschrieben. Hier werden holographische Elemente als Sicherheitsmerkmal verwendet. Ein Nachteil von Hologrammen ist generell, daß der spezielle Effekt bei schlechten Lichtverhältnissen an Wirkung verliert. Außerdem stellt die Herstellung von Hologrammen einen komplizierten, aufwendigen Herstellungsprozeß dar. Insbesondere bei der Herstellung von Aufreiß­ streifen muß dieser Prozeß vorgeschaltet werden und kann nicht in die bestehenden Fertigungsabläufe integriert werden. Die Trägerfolie muß hierfür geprimert und mit einem Prägelack beschichtet werden. Anschließend wird das holographische Muster eingeprägt. Als nächster Fertigungsschritt muß dann die Metallisierung durchge­ führt werden. Erst dieses Material kann dann in den üblichen Fertigungsablauf für Aufreißstreifen eingespeist werden. Der Herstellprozeß wird damit teurer und um mehrere Schritte komplexer.
Es stellte sich daher die Aufgabe, einen Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal zur Verfügung zu stellen, wobei die Einbringung des Sicherheitsmerkmals keine neuen, zusätzlichen Fertigungsschritt im Herstellverfahren des Aufreißstreifens notwendig macht.
Gegenstand der Erfindung ist daher ein Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal aus einer Trägerfolie, auf die auf der einen Seite eine Siegelschicht und auf der anderen Seite gegebenenfalls eine Release-Schicht aufgetragen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie auf einer Seite mit einer speziellen Sicherheitsfarbe bedruckt ist.
Bevorzugt ist die Trägerfolie aus Zellglas, Polyvinylchlorid, Vinylchlorid-Copoly­ mer, Vinylchlorid-Terpolymer, Polyester, Polypropylen, Polypropylen-Copolymer, Polypropylen-Terpolymer, Polypropylen-Polyethylen-Copolymer, Polymaid, Poly­ styrol, Polystyrol-Copolymer, Polystyrol-Terpolymer, Polycarbonat, Polyketon, Polymethacrylat oder Polymethacrylat-Copolymer. Besonders bevorzugt aus mono­ axial orientiertem Polypropylen oder Polypropylen-Polyethylen-Copolymer.
In einer besonderen Ausführung kann die Trägerfolie mit einer oder mehreren Poly­ merfolien, mit Papier, mit metallisierten Polymerfolien, mit Metallfolien oder im Vakuum bedampften Folien kaschiert sein.
Die Siegelschicht ist bevorzugt eine Schicht aus selbstklebenden Haftklebstoffen auf der Basis von Polyacrylaten oder natürlichen oder künstlichen Harzen.
Die gegebenenfalls vorhandene Release-Schicht ist bevorzugt eine UV-vernetzbare Silikonbeschichtung.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung eines Aufreißstreifens mit Sicherheitsmerkmal, bei dem man eine Trägerfolie mit Sicher­ heitsfarbe bedruckt, auf die Bedruckung eine Siegelschicht und auf die andere Seite der Trägerfolie gegebenenfalls eine Release-Schicht aufbringt.
Erfindungsgemäß werden bedruckte Aufreißstreifen so hergestellt, daß man in einem Arbeitsgang eine Trägerfolie bedruckt und auf die Druckfarbe ein Siegelmedium wie z. B. Heißschmelzhaftklebstoff aufträgt. Gegebenenfalls ist auch auf der anderen Seite des Trägers eine Release-Beschichtung aufgebracht, um ein Verblocken zu vermei­ den. Durch die Verwendung von geeigneten Farben gelingt es nun, innerhalb dieser Fertigungsweise, ein Sicherheitselement in den Aufreißstreifen zu integrieren.
Im Falle der Ausführung als Konterdruck wird dieser so durchgeführt, daß man bei der fertiggestellten Verpackung durch die Verpackungsfolie, den Klebstoff und schließlich den Trägerfilm hindurch die aufgedruckte Sicherheitsfarbe erkennen kann.
Die Trägerfolie kann eine Dicke zwischen 10 und 100 µm und eine Breite zwischen 1 und 100 mm haben. Bevorzugt liegt die Dicke zwischen 10 und 40 µm und die Breite zwischen 1,5 und 10 mm, ganz besonders bevorzugt zwischen 1 und 5 mm.
Bei der Siegelschicht kann es sich um Siegelmedien wie z. B. Polyethylen oder um sogenannte Hot-melt Beschichtungen handeln, wobei die Schichtdicke zwischen 1 und 20 µm beträgt und die Siegeltemperatur üblicherweise über 100°C liegt.
Bevorzugt kommen als Siegelmedium kalt verklebbare, selbstklebende Haftkleb­ stoffe auf der Basis von Polyacrylaten oder ganz speziell bevorzugt auf der Basis von natürlichen oder künstlichen Harzen zum Einsatz.
Im Falle von selbstklebenden Haftklebstoffen wird die Folienrückseite mit einer Release-Beschichtung ausgerüstet. Bevorzugt handelt es sich hierbei um eine Silikonbeschichtung, ganz besonders bevorzugt um UV-vernetzbare Silikonbeschich­ tungen.
Die Bedruckung der Trägerfolie kann ein- oder mehrfarbig erfolgen. Es kommt hierfür jedes für Folien einsetzbare Druckverfahren in Betracht. Insbesondere erfolgt der Druck in typischen Verpackungsdruckverfahren wie Offset-, Sieb-, Flexo-, UV- Flexo oder Tiefdruck. Insbesondere im Flexo- oder Tiefdruck, ganz besonders im Tiefdruck.
Bei den eingesetzten Sicherheitsfarben handelt es sich um Farben, die besondere Eigenschaften aufweisen, die geeignet sind, die Originalität des verpackten Gegen­ standes sicherzustellen.
Bei den verwendeten Sicherheitsfarben kann es sich um Farben mit den unter­ schiedlichsten Effekten handeln. So kommen z. B. thermochrome Farben in Frage, die bei einer bestimmten Temperatur reversibel oder irreversibel ihre Farbe verändern; Tageslichtleuchtfarben, deren Leuchtkraft vom UV-Lichtanteil der Beleuchtung ab­ hängig ist, so daß die Originalität mit dem technischen Hilfsmittel des heute weit verbreiteten Farbkopierers überprüft werden kann; Lumineszenzfarben, die UV-Licht absorbieren und längerwelliges, sichtbares Licht emittieren, wodurch bei Beleuch­ tung mit einer UV-Lampe ein bestimmter Farbeindruck erreicht werden kann, die Lichtemittierung kann entweder sehr schnell nach der Absorbtion erfolgen so daß man von Fluoreszenz spricht oder sie kann über einen längeren Zeitraum anhalten, so daß man von Phosphoreszenz redet; Infrarot-Farben, die unter IR-Licht ein charakteristisches Absorptionsverhalten zeigen, so daß eine Unterscheidung von Farben möglich ist, die unter Tageslicht identisch wirken; photochrome Farben, die durch Bestrahlung mit UV-Licht ihren Farbton reversibel verändern; metamere Farben, deren Farbton abhängig ist vom Beobachtungswinkel.
In vorteilhafter Weise können durch die erfindungsgemäßen Aufreißstreifen Produkte vor Fälschungen geschützt werden. Der Sinn des Sicherheitselementes liegt darin, beim Auftreten von Fälschungen deren mangelnde Originalität gerichtlich nach­ weisen zu können oder aber auch dem Verbraucher, einem Zwischenhändler oder einer Behörde wie Zoll oder Polizei zu ermöglichen, mit einfachen Mitteln die Originalität eines Produktes zu erkennen.
Die Herstellung eines Aufreißstreifens des beschriebenen Aufbaus kann auf den üblichen Maschinen geschehen. Das Auftragen der Release-Schicht erfolgt mit einem Mehrwalzenauftragswerk und anschließender Trocknung bzw. Aushärtung der Schicht.
Der Druck auf der einen Seite der Trägerfolie kann mit den bekannten Druck­ maschinen erfolgen. Ein oder mehrere Druckwerke, je nach Anzahl der gewünschten Effekte, werden dabei mit Sicherheitsfarbe befüllt und wie eine herkömmliche Farbe in das Druckbild integriert. Das Siegelmedium wird in- oder off-line im Tiefdruck oder mittels Breitschlitzdüsen oder sonstiger geeigneter Verfahren anschließend auf die Bedruckung aufgetragen.
Durch das erfindungsgemäße Einbringen eines Sicherheitselementes mittels Druck­ verfahren ohne zusätzliche Fertigungsschritte gelingt es, in besonders einfacher und wirtschaftlicher Weise, Aufreißstreifen mit einem Sicherheitselement auszustatten.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist Verpackungsmaterial, das erfindungsge­ mäße Aufreißstreifen enthält wie z. B. bei der Verpackung von Zigaretten, Compact Discs oder bei Lebensmitteln eingesetzte Folien.
Beispiele Beispiel 1
Eine Folie aus monoaxial gerecktem Polypropylen, mit einer Dicke von 38 µm, wobei die Höchstzugkraft größer als 160 N, die Reißdehnung <25%, die Zugkraft bei 10% Dehnung < 32 N, die Weiterreißkraft < 6 N, der Schlagzug in Längsrichtung < 1250 kJ/m2, der Schlagzug in Querrichtung < 100 kJ/m2, der Schrumpf (bei 125°C und 10 Minuten) kleiner 6% und das Vorbehandlungsniveau größer 38 mN/m be­ trägt, wurde mit einem Gemisch aus Silikonen beschichtet, wobei es sich um lösungsmittelfreie Silikonacrylate mit einem polymeren Photoinitiator handelt, die durch UV-Strahlung radikalisch unter einer Schutzgasatmosphäre vernetzt wurden und deren Mischungsverhältnis die Trennwirkung der gehärteten Silikonacrylat­ schicht bestimmt.
Als nächster Schritt folgte die Bedruckung der silikonbeschichteten Seite gegenüber­ liegenden Seite im Tiefdruck, wobei durch eine Coronabehandlung die Ober­ flächenspannung zuvor auf einen Wert < 38 mN/m2 eingestellt wird. Auf die Druck­ farbe wurde ein kommerziell erhältlicher Haftschmelzklebstoff auf Basis von SBS- Copolymeren und Kondensationsharzen aufgebracht. Die Auftragsmenge betrug 10 g/m2. Die so ausgerüstete Folie wurde in den Folgeschritten auf 2 mm Breite ge­ schnitten und auf Spulen von 6000 lfm verspult.
Beispiel 2
Eine Folie aus Zellglas mit einer Dicke von 30 µm wurde im Tiefdruck bedruckt und auf die Farbe wurde, ebenfalls im Tiefdruck, ein Hot-melt Klebstoff aufgetragen, dessen Zusammensetzung aus 25-45% Ethylvinylacetatcopolymer, 20-35% Cyclo­ hexanon-Kohlenwasserstoffharz, 15-25% gesättigtes Kohlenwasserstoffharz, 5-10% (-Methylstyrolkohlenwasserstoffharze und weniger als 10% oligomere Polyurethane bestand. Der Schmelzbereich liegt bei 70-80°C. Die Auftragsmenge betrug 4 g/m2.
Die so ausgerüstete Folie wurde in den Folgeschritten auf 2 mm Breite geschnitten und auf Spulen von 6000 lfm verspult.
Beispiel 3
Es wurde wie in Beispiel 1 vorgegangen. Als Haftklebstoff wurde jedoch eine kommerziell erhältliche Acrylatdispersion eingesetzt, dessen Festkörpergehalt bei ca. 53% lag und die Auslaufzeit im DIN 4-Becher 60 Sekunden betrug. Das Auftrags­ gewicht betrug 3 g/m2, die wässrige Dispersion wurde im Tiefdruck aufgetragen.

Claims (11)

1. Aufreißstreifen mit Sicherheitsmerkmal aus einer Trägerfolie, auf die auf der einen Seite eine Siegelschicht und auf der anderen Seite gegebenenfalls eine Release-Schicht aufgetragen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie auf einer Seite mit einer Sicherheitsfarbe bedruckt ist.
2. Aufreißstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger­ folie aus Zellglas, Polyvinylchlorid, Vinylchlorid-Copolymer, Vinylchlorid- Terpolymer, Polyester, Polypropylen, Polypropylen-Copolymer, Poly­ propylen-Terpolymer, Polypropylen-Polyethylen-Copolymer, Polyamid, Polystyrol, Polystyrol-Copolymer, Polystyrol-Terpolymer, Polycarbonat, Polyketon, Polymethacrylat oder Polymethacrylat-Copolymer besteht.
3. Aufreißstreifen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie aus mono- oder biaxial orientierten polymeren Werkstoffen besteht.
4. Aufreißstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger­ folie mit einer oder mehreren Polymerfolien, mit Papier, mit metallisierten Polymerfolien, mit Metallfolien oder im Vakuum bedampften Folien kaschiert ist.
5. Aufreißstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Siegelschicht eine Schicht aus selbstklebenden Haftklebstoffen auf der Basis von Polyacrylaten oder natürlichen oder künstlichen Harzen ist.
6. Aufreißstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Trägerfolie eine Release-Schicht aus einer UV-vernetzbaren Silikonbeschichtung aufgetragen ist.
7. Verfahren zur Herstellung eines Aufreißstreifens mit Sicherheitsmerkmal, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Trägerfolie mit einer Sicherheitsfarbe bedruckt, auf die Bedruckung eine Siegelschicht und auf die andere Seite der Trägerfolie gegebenenfalls eine Release-Schicht aufbringt.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man die Sicher­ heitsfarbe im Tiefdruckverfahren aufbringt.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man die Sicher­ heitsfarbe im Flexodruckverfahren aufbringt.
10. Verpackungsmaterial enthaltend einen Aufreißstreifen mit Sicherheits­ merkmal gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7.
11. Verwendung eines Aufreißstreifens mit Sicherheitsmerkmal gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 zur Herstellung einer Verpackungsfolie.
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