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DE19920047C2 - Duschkopf zur Säuberung und Behandlung von Flächen - Google Patents

Duschkopf zur Säuberung und Behandlung von Flächen

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DE19920047C2
DE19920047C2 DE19920047A DE19920047A DE19920047C2 DE 19920047 C2 DE19920047 C2 DE 19920047C2 DE 19920047 A DE19920047 A DE 19920047A DE 19920047 A DE19920047 A DE 19920047A DE 19920047 C2 DE19920047 C2 DE 19920047C2
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    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B5/00Cleaning by methods involving the use of air flow or gas flow
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H9/00Pneumatic or hydraulic massage
    • A61H9/0021Hydraulic massage
    • A61H9/0028Hand-held devices for spraying and removing liquid while moved on the skin
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
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    • B05B14/30Arrangements for collecting, re-using or eliminating excess spraying material comprising enclosures close to, or in contact with, the object to be sprayed and surrounding or confining the discharged spray or jet but not the object to be sprayed
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Description

Die Erfindung betrifft einen Duschkopf zur Säuberung und Behandlung von Flächen, bei dem zusätzlich zur Zuführung von unter Druck stehendem flüssigen Einwirkmittel durch mindestens einen Zuführungskanal mindestens ein mit Unterdruck beaufschlagter Abzugskanal zum Absaugen des Einwirkmittels von der Austrittsfläche des Duschkopfes angeordnet ist. Sie ist insbesondere anwendbar zur Säuberung stark verschmutzter Flächen, so u. a. im Bereich der Krankenpflege für die Säuberung bettlägeriger Pflegebedürftiger. Sie ist jedoch genausogut in nichtbiologischen Bereichen anwendbar, z. B. zur Säuberung ölverschmutzter Maschinenteile, beispielsweise im Kfz-Bereich. In den genannten Fällen wird das Einwirkmittel ein Reinigungsmittel, also in der Hauptsache Wasser sein, das ggf. mit Desinfektionsmitteln oder anderen Zusätzen versetzt ist. Neben den Reinigungsarbeiten können mit dem Duschkopf jedoch auch andere Arbeiten wahrgenommen werden, so z. B. die Zuführung von therapeutischen Wirkstoffen an die Haut von Patienten.
Die Säuberung pflegebedürftiger Personen, die nicht in der Lage sind, ein Badezimmer aufzusuchen, erfolgt durch eine Pflegeperson üblicherweise mittels Seiflappen oder Schwamm etc. Zu einer gründlichen Reinigung sind Bett-Naß-WC's oder andere spezielle Einrichtungen nötig, bei denen der Pflegebedürftige z. B. auf eine besonders geformte Gummiunterlage gelegt wird, in der sich das Wasser, mit der die Person dann abzuduschen ist, sammeln und von dort aufgefangen bzw. abgepumpt werden kann.
Mit der WO 97/24100 ist auch bereits eine Handbrause bekannt geworden, bei der zusätzlich zu der Zuführung von Reinigungsflüssigkeit, also in der Regel Warmwasser, Abzugskanäle angeordnet sind, die unter Unterdruck stehen, so daß die Reinigungsflüssigkeit von der eine Hautpartie des zu Reinigenden bedeckenden Ein- und Austrittsfläche des Brausekopfes wieder abgesaugt wird. Die Reinigungsflüssigkeit wird also immer nur an der Ein- und Austrittsfläche des Brausekopfes wirksam und gelangt von diesem nicht in die weitere Umgebung, die somit trocken bleibt. Eine pflegebedürftige Person kann mit dieser speziellen Handbrause also auch abgeduscht werden, ohne daß sie eine Dusche aufsuchen muß, ggf. ohne daß sie das Bett verlassen muß.
Eine solche Handbrause ist indessen auf eine normale Hautverschmutzung sowie auf möglichst breitflächige Hautpartien beschränkt. Verschmutzungen z. B. durch anhaftende Exkremente oder in Hautfalten lassen sich mit der Handbrause nur schwer beseitigen. Insbesondere für den Analbereich ist diese Handbrause wegen der Form der zu reinigenden Hautfläche und wegen der oftmals stark anhaftenden Verschmutzungen noch verbesserungswürdig.
Im nichtbiologischen Bereich ist es üblich, stark verschmutzte Flächen, z. B. ölverschmutzte Maschinenteile mit einer unter hohem Druck stehenden Reinigungsflüssigkeit abzuspritzen. Die Reinigungsflüssigkeit kann aufgefangen und recycelt werden. Die benötigte Menge an Reinigungsflüssigkeit, die dann auch zu recyceln oder zu entsorgen ist, ist jedoch beträchtlich. Außerdem wird die Umgebung stark beeinträchtigt, so daß die Reinigung nur in speziellen, dafür vorgesehenen Räumen durchgeführt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Duschkopf anzugeben, der sich auch für die Reinigung stark verschmutzter oder schwer zugänglicher Flächen sowohl im biologischen als auch im nichtbiologischen Bereich eignet, ohne daß ein spezieller Reinigungsraum oder spezielle Unterlagen benötigt werden und mit dem auch andere Wirkstoffe auf die zu behandelnden Flächen gebracht werden können.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 in Verbindung mit den Merkmalen im Oberbegriff.
Zweckentsprechende Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
In den folgenden Erklärungen wird von einem Reinigungsmittel als Einwirkmittel ausgegangen. Das Einwirkmittel kann jedoch auch eine andere Funktion ausüben. Es kann sich um einen Wirkstoff im Rahmen einer kosmetischen oder therapeutischen Hautbehandlung handeln oder um Oberflächenbehandlungsstoffe im nichtbiologischen Bereich.
Dadurch, daß die Ablösekraft des Reinigungsmittels an einer zu reinigenden Fläche während des Reinigungsprozesses variierbar ist, kann die nötige Mindestkraft eingestellt werden, die an der betroffenen Stelle benötigt wird, um eine Verschmutzung abzulösen. Die Einstellung der Ablösekraft und ihre Fokussierung auf der zu reinigenden Fläche erfolgt trägheitsarm direkt am Duschkopf. Die Umgebung der mit dem Duschkopf zu säubernden Fläche wird nicht beeinträchtigt.
Die Kraft kann dadurch variiert werden, daß jeder Abzugskanal über mindestens einen, im Bereich der Austrittsöffnungen jedes Zuführungskanals angeordneten Luftkanal mit der Außenluft verbunden und der Querschnitt jedes Abzugskanals an einer Stelle kurz über der Ebene der Austrittsöffnungen jedes Zuführungskanals gegenüber seinem Querschnitt in der Ebene dieser Austrittsöffnungen verringerbar und/oder der Abstand einer kurz über der Ebene der Austrittsöffnungen jedes Zuführungskanals angeordneten Querschnittsverengung im Abzugskanal zur Ebene der Austrittsöffnungen des oder der Zuführungskanäle und/oder der Querschnitt des oder der Luftkanäle veränderbar ist.
Zur Querschnittsveränderung des Abzugskanals kann zweckmäßig eine Blende, z. B. eine Irisblende, vorgesehen sein.
Es kann auch vorgesehen sein, daß die zur Zuführung von Reinigungs- bzw. anderem Einwirkmittel vorgesehenen Zuführungskanäle in Intervallen mit Luft beaufschlagbar sind. In Intervallen von einstellbarer Länge kann dann abwechselnd jeweils Reinigungsmittel und Luft zugeführt werden.
Die Zuführungskanäle können für erwärmtes und nichterwärmtes Reinigungsmittel getrennt sein, so daß mit dem Duschkopf auch eine Behandlung nach dem Thermokontrastverfahren durchgeführt werden kann.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich, wenn die Blende in Längsrichtung des Abzugskanals in Grenzen verschiebbar ist. Damit wird ebenfalls erreicht, daß der Flüssigkeitsstrom so geformt wird, daß die Abzugskraft des Reinigungsmittels auf einen eng begrenzten Flächenbereich fokussiert wird. Zweckmäßig wird der gesamte Verstellmechanismus für die Verstellung der Querschnittsfläche der Blende zusammen mit dieser verschoben, der dazu beispielsweise in einer inneren Hülse angeordnet sein kann, die im Gehäuse direkt verschoben werden kann oder über eine Gewindeführung im Gehäuse verdrehbar und dadurch längsverschieblich ist.
Zusätzlich kann dem Flüssigkeitsstrom durch entsprechende Anordnung der Düsen für das Reinigungsmittel und/oder durch Leiteinrichtungen im Abzugskanal eine tangentiale, drallerzeugende Bewegungskomponente erteilt werden.
Zweckmäßig weist der Duschkopf an seinem austrittsseitigen Ende einen auswechselbaren Abstandsring bzw. eine Manschette auf, der bzw. die eine Dichtung zwischen dem Duschkopf und der zu säubernden Fläche bewirkt.
Der Duschkopf kann mechanisch oder über eine elektrische Schalteinrichtung mit einem Absperrventil in der Zuführung für das Reinigungsmittel verbunden sein, so daß nur dann Reinigungsmittel zugeführt wird, wenn der Duschkopf auf die zu säubernde Fläche aufgesetzt ist. Z. B. kann nach Art der oben erwähnten WO 97/24100 ein in den Duschkopf eingesetztes Modul vorgesehen sein, ggf. auch mehrere, die beweglich ausgeführt sind und erst beim Aufsetzen auf die zu reinigende Fläche den Reinigungsmittelzufluß freigeben.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Duschkopf außerdem mit mindestens einer Zuführung für Warmluft versehen, die in das Gehäuse des Duschkopfes umgebenden Luftaustrittsdüsen an seinem austrittsseitigen Ende mündet. Mit der Warmluft werden noch feuchtigkeitsbehaftete Flächenbereiche getrocknet.
Im kosmetischen und physiotherapeutischen Bereich können als Einwirkmittel auch andere Mittel als Reinigungsflüssigkeiten verwendet werden. In Frage kommen Wirkstoffe, die über die Haut zuzuführen sind, beispielsweise bei Hautkrankheiten, Mittel zur Verhinderung von Dekubitus, zur Behandlung von Hämorrhoiden, Mittel, die bisher üblicherweise durch Kompressen aufgebracht wurden oder Wirkstoffe im Rahmen einer Aromatherapie.
Im nichtbiologischen Bereich können das Mittel zur Oberflächenbehandlung sein, z. B. zum Abätzen von Farben oder zur antikorrosiven Behandlung von Metallblechen.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Duschkopf zur Reinigung pflegebedürftiger Personen in einer seitlichen Schnittdarstellung und
Fig. 2 eine Unteransicht des Duschkopfes gemäß Fig. 1.
Wie aus der Schnittdarstellung in Fig. 1 ersichtlich ist, besteht der Duschkopf aus einem Gehäusegrundkörper 1, der mit Zuführungskanälen 2 für Warmwasser und Zuführungskanälen 3 für Warmluft ausgerüstet ist. Die Zuführungskanäle 2 enden am unteren Ende des Gehäusegrundkörpers 1 an dessen Innenwandung in Düsen 4, durch die das Warmwasser auf eine Hautfläche gelangt, die durch den Querschnitt des Gehäusegrundkörpers 1 begrenzt ist. Zur Abdichtung zwischen der Haut und einem inneren, koaxialen Abzugskanal 5 ist ein auswechselbarer Abstandsring 6 aus Schwammaterial am unteren Ende des Gehäusegrundkörpers 1 angebracht. Durch den Abzugskanal 5 erfolgt das Absaugen des Wassers unter entsprechend hohem Unterdruck.
Zur Regelung der Ablösekraft auf einen begrenzten Flächenbereich ist innerhalb des Abzugskanals 5 eine Irisblende 7 vorgesehen, deren Durchtrittsfläche sich mit einem Verstellmechanismus 8 vergrößern oder verkleinern läßt. Durch Verringerung der Durchtrittsfläche kann somit eine Erhöhung des Unterdrucks an der betroffenen Hautpartie und eine Fokussierung der Schmutzablösung auf einen eng begrenzten Flächenbereich erreicht werden, wobei auch die Geschwindigkeit des Volumenstromes beeinflußt wird.
Um die Irisblende 7 selbst nicht dem Flüssigkeitsstrom auszusetzen, wird diese von einer Schutzmembran 9 überspannt. Diese ist in Durchflußrichtung des Abzugskanals 5 zu beiden Seiten der Irisblende 7 so befestigt, daß durch die durch sie aufgespannte Fläche ein doppelschenkliges Düsenprofil nach Art eines Diffusors erzeugt wird, durch das gleichzeitig der Druckverlust im abgesaugten Wasserstrom minimiert wird. Zum Reinigen oder Auswechseln kann die Schutzmembran 9 abgenommen werden.
Durch die Fokussierung des Volumenstroms auf eine geringe Fläche des ohnehin kleinen Bereiches, mit der der Duschkopf auf der Haut aufsetzt, und den entsprechend hoch eingestellten Unterdruck im Abzugskanal 5 wird eine entsprechend hohe Kraft auf die betroffene Hautpartie und damit auf anhaftende Verschmutzungen ausgeübt.
Zusätzlich ist zur Trocknung der Haut von noch anhaftender Flüssigkeit ein die Querschnittsfläche des Gehäusegrundkörpers 1 umgebender Luftvorhang vorgesehen. Die in den Zuführungskanälen 3 zugeführte Luft wird in einen den Gehäusegrundkörper 1 umgebenden Ringkanal 10 geleitet und über Luftaustrittsdüsen 11 ausgeblasen. Bei der Bewegung des Duschkopfes über eine Hautpartie wird so die jeweils bereits abgeduschte Hautfläche getrocknet.
Damit der Duschkopf sich nicht an der betroffenen Hautpartie fest ansaugt und dann nicht mehr über die Haut bewegt werden könnte, sind am Umfang des Gehäusegrundkörpers 1 regelmäßig verteilte Luftkanäle 12 vorgesehen, über die ständig Nebenluft angesaugt wird. Die Luft verwirbelt im Bereich des Abstandsrings 6 mit dem Wasser dadurch, daß sie durch die Richtung der Nebenluftöffnung 12 auf die zu reinigenden Hautpartie gerichtet wird und auf diese auftrifft. Sie unterstützt damit einmal die Reinigungswirkung und bildet zum anderen eine Art Luftkissen auf der Haut, durch das der Duschkopf am Festsaugen gehindert wird. Mit der Querschnittsveränderung des Abzugskanals 5 durch die Irisblende 7 werden auch das Verhältnis von angesaugter Luft und angesaugtem Warmwasser sowie die Strömungsverhältnisse unterhalb der Irisblende 7 verändert und damit die Ablösekraft auf der Haut beeinflußt. So kann eine hautschonende Einstellung auf den jeweiligen Grad der Verschmutzung der Haut erfolgen.
Bezugszeichenliste
1
Gehäusegrundkörper
2
Zuführungskanal
3
Zuführungskanal
4
Düse
5
Abzugskanal
6
Abstandsring
7
Irisblende
8
Verstellmechanismus
9
Schutzmembran
10
Ringkanal
11
Luftaustrittsdüsen
12
Luftkanäle

Claims (14)

1. Duschkopf zur Säuberung und Behandlung von Flächen, insbesondere zur Säuberung stark verschmutzter Flächen, bei dem zusätzlich zur Zuführung von unter Druck stehendem flüssigen Einwirkmittel durch mindestens einen Zuführungskanal (2) mindestens ein mit Unterdruck beaufschlagter, der oder den Austrittsöffnungen des oder der Zuführungskanäle (2) unmittelbar benachbarter Abzugskanal (5) zum Absaugen des Einwirkmittels von der zu säubernden Fläche angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Abzugskanal (5) über mindestens einen, im Bereich der Austrittsöffnungen jedes Zuführungskanals (2) angeordneten Luftkanal (12) mit der Außenluft verbunden ist und der Querschnitt jedes Abzugskanals (5) an einer Stelle kurz über der Ebene der Austrittsöffnungen jedes Zuführungskanals (2) gegenüber seinem Querschnitt in der Ebene dieser Austrittsöffnungen (2) verringerbar und/oder der Abstand einer kurz über der Ebene der Austrittsöffnungen jedes Zuführungskanals (2) angeordneten Querschnittsverengung im Abzugskanal (5) zur Ebene der Austrittsöffnungen des oder der Zuführungskanäle (2) und/oder der Querschnitt des oder der Luftkanäle (12) veränderbar ist.
2. Duschkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Abzugskanäle (5) mit einer deren Querschnittsfläche veränderbaren Blende versehen sind.
3. Duschkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende in Längsrichtung des jeweiligen Abzugskanals (5) in Grenzen verschiebbar ist.
4. Duschkopf nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende eine Irisblende (7) ist.
5. Duschkopf nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende mit einer in Längsrichtung des Abzugskanals (5) zu beiden Seiten der Blende im Abstand befestigten Schutzmembran (9) abgedeckt ist.
6. Duschkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Zuführung von Einwirkmittel vorgesehene Zuführungskanäle (2) in Intervallen mit Luft beaufschlagbar sind.
7. Duschkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Zuführung von Einwirkmittel vorgesehenen Zuführungskanäle (2) in Düsen (4) auf der Innenseite eines einen Abzugskanal (5) umgebenden Gehäuseteil (1) enden, die das Einwirkmittel in Richtung auf einen mittleren Bereich der Austrittsfläche des Duschkopfes lenken.
8. Duschkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführung von Einwirkmittel in Düsen (4) endet, die so gestellt sind, daß dem Einwirkmittel zusätzlich zur Bewegungskomponente in Richtung auf die zu säubernde Fläche eine tangentiale Bewegungskomponente erteilt wird.
9. Duschkopf nach einem der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, daß sein Gehäuse innen mit Leiteinrichtungen versehen ist, an denen dem Einwirkmittel eine tangentiale Bewegungskomponente erteilt wird.
10. Duschkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Abzugskanal (5) innen mit Leiteinrichtungen versehen ist, an denen dem abgesaugten Einwirkmittelstrom eine tangentiale Bewegungskomponente erteilt wird.
11. Duschkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an seinem austrittsseitigen Ende ein Abstandsring (6) auswechselbar befestigt ist.
12. Duschkopf nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandsring (6) aus einem porösen, flüssigkeitsaufnehmenden Material besteht.
13. Duschkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er mit mindestens einer Zuführung für Warmluft versehen ist, die in das Gehäuse des Duschkopfes umgebenden Luftaustrittsdüsen (11) an seinem austrittsseitigen Ende mündet.
14. Duschkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Zuführung von flüssigem Einwirkmittel und/oder Warmluft innerhalb der Gehäusewandung des Duschkopfes befindliche Zuführungskanäle (2, 3) vorgesehen sind.
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