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DE19918605C1 - Rollstuhl mit einer Schiebehilfe - Google Patents

Rollstuhl mit einer Schiebehilfe

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DE19918605C1
DE19918605C1 DE1999118605 DE19918605A DE19918605C1 DE 19918605 C1 DE19918605 C1 DE 19918605C1 DE 1999118605 DE1999118605 DE 1999118605 DE 19918605 A DE19918605 A DE 19918605A DE 19918605 C1 DE19918605 C1 DE 19918605C1
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    • A61G5/00Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
    • A61G5/04Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs motor-driven
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Abstract

Ein Rollstuhl mit einer als Schiebehilfe 2 ausgebildeten, an dem Rollstuhl 1 durch Zusammenwirken von ersten und zweiten Verbindungsmitteln 14, 18, 19 montierbaren, zumindest ein Antriebsrad 12 umfassenden Antriebseinheit 8, die Teil einer um eine in Querrichtung zur Fahrtrichtung angeordnete Drehachse D¶1¶ vertikal schwenkbaren, am Gestell 3 des Rollstuhles 1 angelenkten Schwinge ist dadurch bestimmt, daß zum bedarfsweisen Erhöhen des Anpreßdruckes auf das oder die Antriebsräder 12 durch eine Begleitperson der Rollstuhl 1 eine Schiebestange 20 aufweist, die in vertikaler Richtung über einen Hebelarm 21 schwenkbar um eine im Bereich des hinteren Endes des Rollstuhles 1 befindliche Drehachse D¶2¶ anbgelenkt ist, an welchem Hebelarm 21 eine Druckstange 22 mit ihrem oberen Ende angreift, deren unteres Ende gelenkig mit der die Antriebseinheit 8 tragenden Schwinge verbunden ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Rollstuhl mit einer Schiebehilfe. Insbesondere betrifft die Erfindung einen Rollstuhl mit einer als Schiebehilfe ausgebil­ deten, an dem Rollstuhl durch Zusammenwirken von ersten und zweiten Verbindungsmitteln montierbaren, zumindest ein Antriebsrad umfassen­ den Antriebseinheit, die Teil einer um eine in Querrichtung zur Fahrtrich­ tung angeordnete Drehachse vertikal schwenkbaren, am Gestell des Roll­ stuhles angelenkten Schwinge ist.
Schiebehilfen bei Rollstühlen dienen zur Unterstützung einer den Rollstuhl schiebenden Begleitperson sowohl auf ebenem, ansteigendem und ab­ fallendem Terrain. Eine solche Schiebehilfe wird von der Begleitperson bedient und unterscheidet sich somit von sogenannten Selbstfahrern, die durch einen Rollstuhlnutzer bedient werden. Neben einer Unterstützung der schiebenden Begleitperson beim Schieben des Rollstuhles dient die Schiebehilfe auch zum Bremsen des Rollstuhles, was insbesondere bei Gefälle eine Rolle spielt. Ein mit einer solchen Schiebehilfe ausgerüsteter Rollstuhl ist aus der EP 0 592 427 B1 bekannt. Der in diesem Dokument beschriebene Rollstuhl umfaßt als Schiebehilfe eine Antriebseinheit, die Teil einer Schwinge ist, deren Drehachse in Querrichtung zur Fahrtrich­ tung des Rollstuhles verläuft. Die Antriebseinheit befindet sich am hinte­ ren Ende der Schwinge und besteht im wesentlichen aus einem elektri­ schen Motoraggregat, Akkumulatoren, einem Getriebe und zwei parallel zueinander angeordneten Antriebsrädern, deren Drehachse parallel zur Drehachse der Hinterräder des Rollstuhles angeordnet ist. Der Boden­ kontakt der Antriebsräder befindet sich zwischen den beiden größeren Hinterrädern des Rollstuhles etwa auf einer Verbindungslinie zwischen den Bodenkontaktpunkten der beiden Haupträder. Der notwendige An­ preßdruck der Antriebsräder auf dem Boden resultiert aus dem Eigenge­ wicht der Antriebseinheit.
Die die Antriebseinheit tragende Schwinge umfaßt ein in Längsrichtung des Rollstuhls verlaufendes Rohrstück, an dessen vorderem Ende ein in Querrichtung verlaufendes, erste Verbindungsmittel tragendes Querge­ stänge angeordnet ist. In Längsrichtung des Quergestänges sind ver­ schieblich Steckachsen angeordnet, mit denen die Schwinge mit zweiten, am Rollstuhl angeordneten Verbindungsmitteln verbindbar ist. Bei diesen zweiten Verbindungsmitteln handelt es sich um eine jeder Rollstuhlseite zugeordnete Aufnahme, in die jeweils eine solche Steckachse eingescho­ ben werden kann. Die Steckachsen sind in den Aufnahmen nach Ihrer Montage drehbar angeordnet, so daß die an dem Quergestänge angeord­ nete Schwinge um die Drehachse der Steckachsen in vertikaler Richtung verschwenkbar ist. Die zweiten Verbindungsmittel sind beim Gegenstand der EP 0 592 427 B1 im Bereich der vorderen Schwenkräder des Roll­ stuhls angeordnet, so daß eine Montage der Schwinge an dem Rollstuhl nur von vorne möglich ist. Soll eine Montage der Schiebehilfe erfolgen, wenn in dem Rollstuhl ein Rollstuhlbenutzer Platz genommen hat, dann erfolgt eine Befestigung der Schwinge durch die Beine des Rollstuhlbe­ nutzers hindurch.
Zum Anheben der Antriebseinheit sind zwei Gurte vorgesehen, anhand denen die Antriebseinheit durch Betätigen eines Fußhebels in ihre ange­ hobene Stellung angehoben werden kann, in der die Antriebsräder keinen Bodenkontakt mehr haben.
Auch wenn ein mit einer solchen Schiebehilfe ausgerüsteter Rollstuhl eine brauchbare Schiebehilfe auf ebenem und auf ansteigendem Gelände dar­ stellt, wird die gewünschte Bremsung auf Gefällestrecken nicht immer er­ zielt, da die Antriebseinheit mit ihren Antriebsrädern entweder bei ent­ sprechend hohem zu bremsenden Gewicht oder bei entsprechenden Ge­ fällestrecken nicht in ständigem Bodenkontakt verbleibt, sondern zu hüp­ fen beginnt. Es ist dann nur ein intermittierender Bodenkontakt vorhan­ den; die gewünschte Bremsung des Rollstuhls kann daher nicht bestim­ mungsgemäß mit der Schiebehilfe erfolgen, sondern muß durch die Be­ gleitperson herbeigeführt werden. Nicht immer ist die Begleitperson je­ doch kräftig genug, auch einen schweren Rollstuhl bei Gefällestrecken in ausreichendem Maße bremsen zu können.
Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt die Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, einen eingangs erwähnten gattungsgemä­ ßen Rollstuhl dergestalt weiterzubilden, daß auch bei Gefällestrecken ein andauernder Bodenkontakt der Antriebsräder der Antriebseinheit ge­ währleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zum be­ darfweisen Erhöhen des Anpreßdruckes auf das oder die Antriebsräder durch eine Begleitperson der Rollstuhl eine Schiebestange aufweist, die in vertikaler Richtung über einen Hebelarm schwenkbar um eine im Bereich des hinteren Endes des Rollstuhles befindliche Drehachse angelenkt ist, an welchem Hebelarm eine Druckstange mit ihrem oberen Ende angreift, deren unteres Ende gelenkig mit der die Antriebseinheit tragenden Schwinge verbunden ist.
Der erfindungsgemäße Rollstuhl umfaßt eine Schiebestange, die in verti­ kaler Richtung über einen Hebelarm schwenkbar um eine im Bereich des hinteren Endes des Rollstuhles befindliche Drehachse angelenkt ist. Zweckmäßigerweise befindet sich die Drehachse der Schiebestange im Bereich der Schiebegriffe des Rollstuhles. An den Hebelarm, an dem die Schiebestange angelenkt ist, greift eine Druckstange mit ihrem oberen Ende an, deren unteres Ende gelenkig mit der die Antriebseinheit tragen­ den Schwinge verbunden ist. Da die Antriebseinheit Teil der Schwinge ist, kann vorgesehen sein, daß die Druckstange mit ihrem unteren Ende auch unmittelbar an der Antriebseinheit gelenkig angelenkt ist. Durch diese An­ ordnung ist ein Lenkersystem geschaffen, wobei die beiden Querlenker die Schwinge und der Hebelarm der Schiebestange und der bewegliche Längslenker die Druckstange ist. Da es sich bei der Druckstange um ei­ nen starren Körper handelt kann durch Herabdrücken der Schiebestange der Anpreßdruck der Antriebsräder auf den Boden erhöht werden. In Ab­ hängigkeit von dem Abstand der Schwenkachse der Schiebestange und der Drehachse des oberen Endes der Druckstange an dem Hebelarm und dem Abstand der Schiebestange von der letzt genannten Drehachse er­ folgt eine hebelübersetzte Kraftübertragung des auf die Schiebestange ausgeübten, nach unten gerichteten Druckes auf die Antriebseinheit und somit auf die Antriebsräder. Beim Schieben eines solchen Rollstuhles ist ein höherer Anpreßdruck auf die Antriebsräder der Schiebehilfe dadurch ausübbar, daß sich die Begleitperson auf der Schiebestange abstützt. Insbesondere bei Gefällestrecken ist mühelos ein Anpreßdruck erzielbar, bei dem die Antriebsräder in dauerndem Bodenkontakt belassen sind und somit eine Rollstuhlbremsung durch die Antriebseinheit selbst ermöglicht ist. Wird auf die Schiebestange kein nach unten gerichteter Druck durch die Begleitperson ausgeübt, wirkt auf die Antriebsräder das Eigengewicht der Antriebseinheit, wobei dieser zusätzlich durch das Gewicht der Schie­ bestange und der Druckstange gegenüber demjenigen des vorbekannten Standes der Technik erhöht ist.
In einer vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, daß die in vertikaler Richtung verschwenkbare Schiebestange nach oben hin über einen Tot­ punkt verschwenkbar ist und in dieser über den Totpunkt geführten Stel­ lung gegen einen Anschlag wirkt. In einer solchen Ausgestaltung kann die Antriebseinheit durch Hochschwenken der Schiebestange vom Boden angehoben werden. Bei einer Montage der Schiebehilfe am Rollstuhl braucht dann das ansonsten umständliche Anordnen der Gurte zum An­ heben der Antriebseinheit nicht mehr durchgeführt werden.
Zweckmäßigerweise ist die Schiebestange in an den Schiebegriffen des Rollstuhles angeordneten Schiebegriffverlängerungen gehalten, was eine problemlose Montage der Schiebestange an dem Rollstuhl und auch eine problemlose Nachrüstung eines vorhandenen Rollstuhles erlaubt.
Bei einem Einsatz von zwei parallel zueinander angeordneten Antriebsrä­ dern ist es zweckmäßig, die Schwinge mit der Antriebseinheit über einen elastischen Abschnitt, an dessen hinterem Ende die Antriebseinheit und an dessen vorderem Ende die ersten Verbindungsmittel der Schwinge ange­ ordnet sind mit dem Gestell des Rollstuhles zu verbinden. Ein solcher ela­ stischer Abschnitt kann beispielsweise durch einen Einsatz eines Gummi­ puffers realisiert sein. Der Vorteil einer solchen Realisierung der Schwinge liegt zum einen darin, daß zwischen den ersten Verbindungsmitteln und den zweiten, am Rollstuhl angeordneten Verbindungsmittel eine feste Verbindung vorgesehen sein kann. Vorteilhaft ist bei einer solchen Anord­ nung jedoch auch, daß die Antriebseinheit nicht nur in vertikaler Richtung, sondern auch in anderen Richtungen verschwenkbar ist, was sich auf das Antriebsverhalten der Antriebsräder vor allem bei unebenem Gelände vorteilhaft bemerkbar macht. Die Drehachse der Antriebsräder kann näm­ lich gegenüber der Drehachse der Haupträder geneigt verlaufen, so daß bei einem Durchfahren von Schlaglöchern beide Antriebsräder in Boden­ kontakt verbleiben.
Zum Montieren der Schiebehilfe an dem Rollstuhl kann vorgesehen sein, als erstes Verbindungsmittel zwei jeweils einer Rollstuhlseite zugeordnete, durch Laschen definierte Aufnahmen vorzusehen, durch welche beiden Laschen jeweils ein Verriegelungsbolzen hindurchgreifend angeordnet ist. Als zweite Verbindungsmittel sind am Rollstuhl befestigte Verbindungs­ zungen vorgesehen, die ebenfalls eine entsprechende Durchbrechung aufweisen. Eine Befestigung der Schiebehilfe an dem Rollstuhl ist somit dadurch herbeiführbar, daß die Aufnahme über die am Rollstuhl angeord­ nete Verbindungszunge gebracht wird und anschließend die Verriege­ lungsbolzen zum Durchgreifen der Laschen und der Verbindungszunge betätigt werden. Zu diesem Zweck sind die Verriegelungsbolzen zweck­ mäßigerweise an einen Bowdenzug gekoppelt, der aus einer für die Be­ gleitperson bequemen Stellung betätigt werden kann. Zum erleichterten Heranführen der Schiebehilfe mit den ersten Verbindungsmitteln an die zweiten Verbindungsmittel kann vorgesehen sein, daß jeder Fahrzeug­ seite eine entsprechende Führungsschiene zugeordnet ist, auf der die ersten Verbindungsmittel aufgesetzt und in dieser aufgesetzten Stellung den zweiten Verbindungsmitteln zugeführt werden können.
Weiterbildungen und weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den 3 übrigen Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles der Erfindung unter Bezugnahme auf die beige­ fügten Figuren. Es zeigen:
Fig. 1: in einer schematisierten Darstellung einen Rollstuhl mit einer Schiebehilfe,
Fig. 2: eine schematische Draufsicht auf eine der Schiebehilfe der Fig. 1 zugeordnete Schiebestange,
Fig. 3a: in einer schematisierten und vereinfachten Darstellung die an einer Schwinge angeordnete Antriebseinheit der Schie­ behilfe der Fig. 1,
Fig. 3b: die Schwinge der Fig. 3a in einer schematisiert dargestell­ ten Draufsicht,
Fig. 4: der Rollstuhl der Fig. 1 mit der angehobenen Schiebehilfe,
Fig. 5a: die Schiebehilfe des Rollstuhles der Fig. 1 vor einer Monta­ ge derselben an dem Rollstuhl und
Fig. 5b: die sich auf einer Führungsschiene abstützende Schiebehilfe beim Montieren derselben an dem Rollstuhl der Fig. 1.
Ein Rollstuhl 1 ist mit einer Schiebehilfe 2 ausgerüstet. Der in den Figuren durch Abbilden der rechten Rollstuhlseite lediglich schematisch darge­ stellte Rollstuhl 1 umfaßt ein Gestell 3, an dessen vorderem Ende unter­ seitig Schwenkräder 4 angelenkt sind. Im Bereich des hinteren Endes des Rollstuhles 1 sind zwei große Hinterräder 5 angeordnet, von denen in den Figuren lediglich das rechte Hinterrad 5 dargestellt ist. Das Gestell 3 des Rollstuhles 1 umfaßt an seinem hinteren oberen Ende zwei parallel zuein­ ander in Fahrtrichtung weisende Schiebegriffe 6, an deren Enden jeweils eine Schiebegriffverlängerung 7 angeordnet ist.
Die Schiebehilfe 2 des Rollstuhles 1 besteht im wesentlichen aus einer Antriebseinheit 8 umfassend einen Elektromotor 9, zwei Akkumulatoren 10, 10' ein Getriebe 11 und zwei parallel zueinander angeordnete An­ triebsräder 12, von denen in den Figuren das in Fahrtrichtung linke darge­ stellt ist. Die Drehachse der Antriebsräder 12 ist grundsätzlich parallel zur Drehachse der Hinterräder 5 angeordnet. Die Antriebseinheit 8 ist über zwei in Fahrtrichtung parallel zueinander verlaufende Gummiklötze 13 mit ersten Verbindungsmitteln 14 verbunden. Diese ersten Verbindungsmittel 14 umfassen eine jeweils einer Rollstuhlseite zugeordnete, aus zwei ein­ zelnen Laschen 15, 16 gebildete U-förmige Aufnahme, in die Durchbre­ chungen zum Durchführen eines Verriegelungsbolzens 17 eingebracht sind. Der Verriegelungsbolzen 17 ist in seiner Längsrichtung beweglich gelagert und kann durch einen in den Figuren nicht dargestellten Bow­ denzug betätigt werden. Die ersten Verbindungsmittel 14 wirken in der in Fig. 1 gezeigten montierten Stellung der Schiebehilfe 2 an dem Rollstuhl 1 mit einer Verbindungszunge 18 zusammen, durch die ebenfalls der Ver­ riegelungsbolzen 17 hindurchgreift. Die lichte Weite der durch die La­ schen 15, 16 gebildeten Aufnahme entspricht im wesentlichen der Stärke der Verbindungszunge 18, so daß in der Fig. 1 montierten Stellung der Schiebehilfe 2 an dem Rollstuhl 1 die ersten Verbindungsmittel 14 starr an dem Rollstuhl 1 befestigt sind. Die Verbindungszunge 18 ist wiederum an einer gestellseitig befestigten Montageplatte 19 angeordnet. Die Monta­ geplatte 19 umfaßt ein Lochraster, so daß die Montageplatte 19 an unter­ schiedlichen Rollstühlen anbringbar ist. Die Montageplatte 19 und die darauf angeordnete Verbindungszunge 18 stellen die zweiten Verbin­ dungsmittel dar.
Infolge des Einsatzes der Gummiklötze 13 zwischen den ersten Verbin­ dungsmitteln 14 und der Antriebseinheit 8 ist in der montierten Stellung der Schiebehilfe 2 an dem Rollstuhl 1 eine um die Gummiklötze 3 schwenkbare Schwinge durch die Antriebseinheit 8 gebildet. Die Schwenkachse der Schwinge ist schematisiert mit dem Bezugszeichen D1 gekennzeichnet.
In den Schiebegriffverlängerungen 7 des Rollstuhls 1 ist eine Schie­ bestange 20 um die Schwenkachse D2 in vertikalen Richtungen nach oben und nach unten schwenkbar angeordnet. Die Schiebestange 20 ist über einen Lenker 21 an die Schwenkachse D2 gekoppelt. An dem Lenker 21 ist ferner das obere Ende einer Druckstange 22 gelenkig angeordnet, deren unteres Ende wiederum gelenkig mit der Antriebseinheit 8 verbun­ den ist. Die Drehachsen der Druckstange 22 zum einen mit dem Lenker 21 und zum anderen mit der Antriebseinheit 8 sind mit D3 bzw. D4 be­ zeichnet. Die vier Achsen D1 bis D4 definieren ein Lenkersystem, bei dem die Antriebseinheit 8 bzw. die dadurch realisierte Schwinge und der Len­ ker 21 die Querlenker und die Druckstange 22 einen beweglichen Längs­ lenker darstellen.
Bei einer Ausübung eines im wesentlichen vertikal nach unten gerichteten Druckes auf die Schiebestange 20 wird über die starre Druckstange 22 dieser Druck auf die Antriebseinheit 8 und insbesondere auf die Antriebs­ räder 12 zur Erhöhung des Anpreßdruckes auf dem Boden erhöht.
Fig. 2 zeigt in einer schematisierten Draufsicht die Anordnung der Schie­ bestange 20 mit dem Lenker 21 und deren Befestigung in den Schiebe­ griffverlängerungen 7. Erkennbar ist auch die Anordnung der gelenkigen Verbindungen D2 und D3.
Zur Verdeutlichung der auf einer Schwinge befindlichen Antriebseinheit 8 sind in Fig. 3a die ersten Verbindungsmittel 14, die daran rückseitigen angrenzenden Gummiklötze 13 und die Antriebseinheit 8 schematisiert dargestellt. Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß zwei parallel zueinander angeordnete Gummiklötze 13 vorgesehen sind, damit eine in Fahrtrichtung wirkende größere Steifigkeit dieser gelenkigen Verbindung erzielt ist (vgl. Fig. 3b). Durch die Anord­ nung von zwei parallelen Gummiklötzen 13 besteht die Möglichkeit, daß die Antriebseinheit 8 auch um eine parallel zur Fahrtrichtung verlaufende Schwenkachse verschwenkbar ist. Die Schwenkbarkeit der Antriebsein­ heit 8 ist von der Dimensionierung und den Materialeigenschaften der eingesetzten Gummiklötze 13 abhängig.
Durch das Lenkersystem kann bei einem Anheben der Schiebestange 20, wie in Fig. 4 gezeigt, das Antriebsaggregat 8 auch soweit um die Schwenkachse D1 nach oben geschwenkt werden, daß die Antriebsräder 12 den Bodenkontakt verlieren. Fig. 4 zeigt eine Zwischenstellung wäh­ rend des Anhebens der Antriebseinheit 8 ist. Die angehobene Stellung der Antriebseinheit 8 ist verriegelbar. Eine solche Verriegelung kann bei­ spielsweise dadurch realisiert sein, daß die Drucksrange 22 im Bereich der Schwenkachse D2 eine U-förmige Ausbildung aufweist, so daß die Schiebestange 20 über den Totpunkt hinweg aufgeschwenkt werden kann und in dieser Stellung durch einen Anschlag gehalten wird.
Zum Montieren der Schiebehilfe 2 an dem Rollstuhl 1 kann folgenderma­ ßen vorgegangen werden: In einem ersten Schritt wird die Schiebehilfe 2 an den Rollstuhl 1 herangefahren, wie in Fig. 5a dargestellt. Bei weite­ rem Einfahren der Antriebseinheit 8 der Schiebehilfe 2 in den zwischen den Hinterrädern 5 belassenen Zwischenraum des Rollstuhles 1 wird die untere Lasche 16 der ersten Verbindungsmittel 14 auf eine Führungs­ schiene 23 oberseitig aufgelegt, so daß allein durch weiteres Einschieben der Antriebseinheit 8 die Verbindungszunge 18 in die durch die Laschen 15, 16 gebildete Aufnahme eingebracht wird. Nach Einführen der Verbin­ dungszunge 18 in die Aufnahme wird der Verriegelungsbolzen 17 betätigt, so daß dieser in seine Fig. 1 gezeigte, die Laschen 15, 16 und die Ver­ bindungszunge 18 durchgreifende Stellung gebracht wird. Anschließend oder auch zuvor ist die Schiebestange 20 an den Schiebegriffverlänge­ rungen 7 angeordnet worden.
Bezugszeichenliste
1
Rollstuhl
2
Schiebehilfe
3
Gestell
4
Schwenkrad
5
Hinterrad
6
Schiebegriff
7
Schiebegriffverlängerung
8
Antriebseinheit
9
Elektromotor
10
,
10
'Akkumulator
11
Getriebe
12
Antriebsrad
13
Gummiklotz
14
Verbindungsmittel, erste
15
Lasche
16
Lasche
17
Verriegelungsbolzen
18
Verbindungszunge
19
Montageplatte
20
Schiebestange
21
Lenker
22
Druckstange
23
Führungsschiene
D1
Schwenkachse
D2
Schwenkachse
D3
Drehachse
D4
Drehachse

Claims (9)

1. Rollstuhl mit einer als Schiebehilfe (2) ausgebildeten, an dem Roll­ stuhl (1) durch Zusammenwirken von ersten und zweiten Verbin­ dungmitteln (14, 18, 19) montierbaren, zumindest ein Antriebsrad (12) umfassenden Antriebseinheit (8), die Teil einer um eine in Querrichtung zur Fahrtrichtung angeordnete Drehachse (D1) verti­ kal schwenkbaren, am Gestell (3) des Rollstuhles (1)angelenkten Schwinge ist, dadurch gekennzeichnet, daß zum bedarfweisen Erhöhen des Anpreßdruckes auf das oder die Antriebsräder (12) durch eine Begleitperson der Rollstuhl (1) eine Schiebestange (20) aufweist, die in vertikaler Richtung über einen Hebelarm (21) schwenkbar um eine im Bereich des hinteren Endes des Rollstuh­ les (1) befindliche Drehachse (D2) angelenkt ist, an welchem He­ belarm (21) eine Druckstange (22) mit ihrem oberen Ende angreift, deren unteres Ende gelenkig mit der die Antriebseinheit (8) tragen­ den Schwinge verbunden ist.
2. Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebestange in vertikaler Richtung über einen Totpunkt nach oben verschwenkbar ist.
3. Rollstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (D2) der Schiebestange (20) im Bereich der Schie­ begriffe (6) des Rollstuhles (1) angeordnet ist.
4. Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schiebestange (20) in an den Schiebegriffen (6) des Rollstuhles angeordneten Schiebegriffverlängerungen (7) ge­ halten ist.
5. Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schwinge mit der Antriebseinheit (8) über einen materialelastischen Abschnitt (13) mit den ersten Verbindungsmit­ teln (14) zum Verbinden der Schwinge (8) mit den zweiten, am Ge­ stell (3) des Rollstuhles (1) angeordneten Verbindungsmitteln (18, 19) verbunden ist.
6. Rollstuhl nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die er­ sten Verbindungsmittel (14) jeweils zwei einer Seite des Rollstuhles (1) zugeordnete, eine Aufnahme definierende Laschen (15, 16) mit jeweils einer sich durch die beiden Laschen (15, 16) in einer mit­ einander fluchtenden Anordnung erstreckenden Durchbrechung sowie jeweils einen Verriegelungsbolzen (17) umfassen, der ver­ schieblich zum Durchgreifen der Durchbrechungen angeordnet sind.
7. Rollstuhl nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ver­ riegelungsbolzen (17) über einen Bowdenzug betätigbar sind.
8. Rollstuhl nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Verbindungsmittel eine jeder Rollstuhlseite zugeordnete, in die Aufnahme der ersten Verbindungsmittel (14) einführbare Zunge (18) mit jeweils einer Durchbrechung umfassen, durch welche Durchbrechung ein Verriegelungsbolzen (17) der ersten Verbin­ dungsmittel (14) durchführbar ist.
9. Rollstuhl nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Verbindungsmittel (18, 19) eine jeder Rollstuhlseite zuge­ ordnete Führungsschiene (23) für die ersten Verbindungsmittel (14) zum Zusammenführen der ersten Verbindungsmittel (13) mit den zweiten Verbindungsmitteln (18) umfassen.
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