DE19916158A1 - Dentale Behandlungseinrichtung - Google Patents
Dentale BehandlungseinrichtungInfo
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Abstract
Eine dentale Behandlungseinrichtung umfaßt ein nicht rotationssymmetrisches Handstück (1) sowie eine Ablage (2), auf welcher das Handstück (1) positioniert werden kann. Um dieses Handstück (1) in unterschiedlichsten Benutzungssituationen ablegen zu können, weist die Auflage (2) Anlageflächen auf, die zu bestimmten Bereichen der Außenfläche auf einer Seite des Handstücks (1) komplementär sind und dieses in einer Drehstellung aufnehmen. Außerdem sind an der Auflage (2) Auflageflächen vorhanden, die zu Bereichen der Außenfläche der gegenüberliegenden Seite des Handstückes (1) komplementär sind und dieses in einer gegenüber der ersten Drehstellung um 180 DEG verdrehten Drehstellung aufnehmen. Die Anlageflächen können zum Teil von den Rändern von Druchbrechungen (14, 15) in der Auflage (2) gebildet sein.
Description
Die Erfindung betrifft eine dentale Behandlungseinrichtung
mit
- a) einem mit einem Behandlungsinstrument versehenen, nicht rotationssymmetrischen Handstück, dem über eine Versorgungsleitung Wasser und elektrischer Strom zuführbar sind;
- b) einer Ablage für das Handstück.
Dentale Behandlungseinrichtungen dieser Art sind seit
langer Zeit in unterschiedlichster Ausführung und zu
verschiedenen Zwecken in Zahnarztpraxen gebräuchlich.
In jüngster Zeit gewinnt zunehmend die Ultraschall-Behand
lung der Paradontitis mittels einer ähnlichen Einrichtung
Bedeutung. Insbesondere aber nicht ausschließlich für
diesen Anwendungszweck sind an das Handstück unterschied
liche Komponenten anfügbar; die bisher gebräuchlichen
Ablagen eignen sich nicht dazu, mit der gewünschten
Flexibilität das Handstück mit oder ohne diese zusätzlichen
Komponenten oder auch diese zulsätzlichen Komponenten für
sich alleine zu haltern.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine dentale
Behandlungseinrichtung der eingangs genannten Art so
auszugestalten, daß das Handstück in unterschiedlichen
Positionen auf der Ablage abgelegt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Ablage
- a) Anlageflächen aufweist, die zu bestimmten Bereichen der Außenfläche auf einer Seite des Handstücks kom plementär sind und dieses in einer Drehstellung aufnehmen;
- b) Anlageflächen aufweist, die zu Bereichen der Außen fläche auf der gegenüberliegenden Seite des Handstüc kes komplementär sind und dieses in einer gegenüber der ersten Drehstellung um 180° verdrehten Drehstel lung aufnehmen.
Bei der vorliegenden Erfindung kann somit das Handstück
in zwei um 180° zueinander verdrehten Positionen zuverläs
sig auf der Ablage deponiert werden. Es handelt sich
dabei insbesondere um die "Bauchlage", in welcher das an
dem Handstück befestigte Instrument nach unten weist; in
der zweiten hiergegen um 180° verdrehten Drehstellung,
der "Rückenlage", weist das Behandlungsinstrument nach
oben. Beide Positionen können für den Zahnarzt, der das
Handstück bedient, in unterschiedlichen Arbeitsphasen
vorteilhaft sein. Die Anlageflächen für die beiden Dreh
stellungen können zum Teil dieselben sein, was durch die
fehlende Rotationssymmetrie des Handstückes nicht ausge
schlossen wird. Die Geometrie der nach oben weisenden
Fläche der Ablage wird jedoch im allgemeinen so gewählt
sein, daß in der einen Drehstellung des Handstückes
bestimmte Flächenbereiche in Anlage an dieses geraten,
während diese Funktion in der anderen Drehstellung von
anderen Flächenbereichen übernommen wird.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Anlageflächen
so geformt sind, daß beim Ablegen in einer Winkelpo
sition, die außerhalb der Lagerposition ist, ein Selbst
zentriereffekt des Handstückes in die Lagerposition
eintritt.
Vorteilhaft ist diejenige Ausgestaltung der Erfindung,
bei welcher die Ablage einen Fuß und einen von diesem
Fuß auskragenden Arm aufweist, der eine Ausnehmung zur
Aufnahme des am Handstück befestigten Instruments in
einer der beiden Drehstellungen besitzt. Diese Ausneh
mung erleichtert die Positionierung des Handstückes
auf der Auflage, indem sie Platz für das Instrument
schafft, das ja normalerweise unter einem Winkel zur
Achse des Handstückes steht. In der "Bauchlage" wird das
Instrument in der Ausnehmung des Armes der Ablage aufge
nommen.
Insbesondere bei den eingangs erwähnten dentalen Behand
lungseinrichtungen, die mit Ultraschall arbeiten, empfiehlt
es sich, wenn das das Instrument tragende Ende des Hand
stückes in oder über einem Spülbecher liegt. In Reinigungs
phasen des Handstückes wird vom Vorratsbehälter im Behand
lungsgerät durch das Handstück hindurch Flüssigkeit geführt,
die dann ins Freie tritt und von dem Spülbecher aufgefangen
werden kann. Die freie Fallstrecke der Flüssigkeit zwischen
der Austrittsdüse am Handstück und dem Spülbecher muß
dabei so groß sein, daß das Handstück bzw. dessen Kanäle
beim Spülen nicht kontaminiert werden können. Auch bei
vollem Spülbecher darf die darin eingesammelte Flüssigkeit
nicht mit dem Handstück, insbesondere nicht mit den Kanälen
oder der Austrittsdüse, in Kontakt kommen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist die Ausnehmung (die gleichzeitig der Aufnahme
des Instrumentes dient) mit einer Kontur versehen, welche
einer Außenkontur des Spülbechers angepaßt ist. In diesem
Falle kann der Spülbecher in die Ausnehmung so eingesetzt
werden, daß sich das gesamte Handstück über den Spülbecher
an der Ablage abstützt.
Die Ablage kann eine nach unten gekrümmte Schürze aufwei
sen, in der eine Ausnehmung zur Aufnahme des der Versor
gungsleitung benachbarten Endes des Handstückes vorgesehen
ist. Im allgemeinen ist aus ergonomischen Gründen dieses
Ende des Handstückes besonders dick; ein Teil des Volumens
dieses Handstückendes läßt sich bei der geschilderten
Ausgestaltung der Erfindung in der Ausnehmung unterbringen.
Vorteilhaft ist ferner, wenn die Versorgungsleitung
über ein Kupplungsstück lösbar an dem Handstück befestigt
ist. In diesem Falle kann das Kupplungsstück in montiertem
Zustand eine Fortsetzung des Griffbereiches des Handstückes
bilden. Das Ende der Versorgungsleitung läßt sich mit
Hilfe des Kupplungsstückes auch losgelöst vom Handstück
in der Ablage befestigen.
Schließlich ist es zweckmäßig, wenn in die Unterseite
der Ablage ein Dreheinsatz eingesetzt ist, der gegenüber
der Ablage verdrehbar ist und an dem eine Befestigungs
platte angebracht ist, die der Festlegung der Ablage an
einer externen Vorrichtung dient. Die Ablage weist an und
für sich ein Gewicht auf, bei dem sie einfach auf einer
Oberfläche eines Gegenstandes, z. B. eines Tisches, abge
stellt werden kann. Um die Ablage und damit das abgeleg
te Handstück stets griffbereit zu haben, ist es jedoch
in vielen Fällen erwünscht, die Ablage an einem Gegenstand,
z. B. an einem Tisch, insbesondere aber am Behandlungsgerät
selbst, anzumontieren. Hierzu dient die Befestigungsplatte
der zuletzt geschilderten Ausführungsform der Erfindung,
die z. B. in eine entsprechende Aufnehmung an dem Gegen
stand, z. B. also dem Behandlungsgerät, eingeschoben
werden kann. Aufgrund der Drehbarkeit der Befestigungs
platte läßt sich die Ablage an jeder beliebigen Seite
des Gegenstandes, insbesondere rechts oder links von
dem Behandlungsgerät, fixieren.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung näher erläutert; es zeigen
Fig. 1 ein zur Ultraschall-Behandlung bestimmtes dentales
Handstück, teilweise geschnitten, eingelegt
in "Bauchlage" in eine im Vertikalschnitt ge
zeichnete Ablage;
Fig. 2 dasselbe Handstück wie in Fig. 1, eingelegt
in "Rückenlage" in die Ablage von Fig. 1 mit
einem aufgesteckten Spülbecher;
Fig. 3 das ein Kupplungsstück tragende Ende der Versor
gungsleitung des Handstückes von Fig. 1, vom
restlichen Handstück abgenommen, an den Spül
becher von Fig. 2 angeschlossen, das in die
Ablage der Fig. 1 und 2 eingelegt werden kann.
Die in Fig. 1 dargestellte Behandlungseinrichtung ist
zur Ultraschall-Behandlung der Paradontitis bestimmt.
Sie umfaßt ein Handstück, das insgesamt mit dem Bezugs
zeichen 1 gekennzeichnet ist sowie eine dieses Handstück 1
in Arbeitspausen aufnehmende Ablage, die insgesamt das
Bezugszeichen 2 trägt.
Das Handstück 1 weist an einem Ende ein in Ultraschall-
Schwingungen versetzbares Instrument 3 auf, dessen Achse
etwa in einem rechten Winkel zur Längsachse des Handstüc
kes 1 steht. Der Griffbereich 4 des Handstückes 1 ist
aus ergonomischen Gründen nicht rotationssymmetrisch;
er ist vielmehr an seiner in Fig. 1 gezeigten unteren
Kontur stärker gekrümmt als an der oberen, so daß sich
der Griffbereich 4 mit zunehmender Entfernung vom In
strument 3 verdickt. Hierdurch wird ein unerwünschtes
Abgleiten der Hand des Arztes vom Griffbereich 4 vermie
den. Ein Teil des Griffbereiches 4 wird von einem Kupp
lungsstück 5 gebildet, der mit dem übrigen Griffbereich
4 des Handstückes 1 lösbar verbunden ist und an dem
das Ende einer Versorgungsleitung 6 festgelegt ist.
Über die Versorgungsleitung 6 wird dem Handstück 1 elek
trischer Strom sowie Behandlungsflüssigkeit zugeführt.
Hierzu besitzen sowohl die Versorgungsleitung 6 als
auch das Handstück 1 komplementäre Kupplungseinrichtun
gen 7, die in vorliegenden Zusammenhang nicht von Inte
resse sind.
Das Kupplungsstück 5 nimmt in der Nähe des Handstückes
1 zunächst ringsum die Krümmung des Handstückes 1 auf,
besitzt sodann jedoch an seiner Unterseite einen deut
lich ausgeprägten Knick 8, der Art, daß zwischen der
den Griffbereich 4 des Handstückes 1 fortsetzenden Fläche
9 und der sich hieran anschließenden Fläche 10 ein stump
fer Winkel gebildet ist.
Die Ablage 2 besitzt einen massiven Fuß 11, von dem
aus sich in einer Richtung ein sanft geschwungener Arm
12 und in der anderen Richtung eine nach unten gekrümmte
Schürze 13 erstrecken.
In der Nähe des das Instrument 3 tragenden Endes des
Handstückes 1 ist der Arm 12 der Ablage 2 mit einer
in diesem Falle als Durchbruch gestalteten Ausnehmung
14 versehen; in entsprechender Weise befindet sich an
der Schürze 13 eine als Durchbruch gestaltete Ausnehmung
15.
In Fig. 1 ist das vollständig montierte Handstück 1
in "Bauchlage" auf die Ablage 2 aufgelegt. Dabei liegt
die Fläche 10 des Kupplungsstückes 5 an einem Rand der
Ausnehmung 15 der Schürze 13 an; das Handstück 1 erfährt
eine zweite Anlage an der Ablage 2 im Bereich einer
entsprechend geformten Fläche 16, die an der Oberseite
des Fußes 11, dem Durchbruch 15 benachbart, vorgesehen
ist. Aufgrund der Schwerpunktslage des Handstückes 1 ist
dadurch eine sichere Aufnahme des gesamten Handstückes 1
gewährleistet. Das Instrument 3 kann sich durch den
Durchbruch 14 im Arm 12 der Ablage 2 hindurcherstrecken.
In Fig. 2 ist das das Instrument 3 tragenden Ende des
Handstücks 1 in einen Spülbecher 16 eingelegt. Der Spül
becher 16 ist in seinem unteren Bereich als geschlos
sene Schale 17 gestaltet und weist, an diese nach oben an
schließend, zwei Seitenlappen 18 auf, zwischen welche von
oben her der das Instrument 3 tragende Kopf des Handstückes
1 eingeführt werden kann. Der Spülbecher 16 dient dem
Auffangen von Spülflüssigkeit, die zu Reinigungszwecken
in bestimmten Abständen durch das Handstück 1 geleitet
wird. Die Seitenlappen 18 minimieren die Verletzungsge
fahr am Instrument bei einem unvorsichtigen Greifen
nach dem in Rückenlage abgelegten Handstück 1, die in Fig.
2 gezeigt ist. In ihr zeigt das Instrument 3 nach oben
und die weniger stark gekrümmte Oberseite des Handstückes
1 ist der Ablage 2 benachbart. Wie die Fig. 2 deutlich
macht, ist das Handstück 1 in diesem Falle einerseits an
dem Rand des Durchbruches 15 in der Schürze 13 abgestützt;
zum anderen stützt sich das Handstück 1 über den Spülbecher
16 an der Ausnehmung 14 des Armes 2 ab, die zu diesem
Zwecke eine entsprechende Größe und eine zur Außenkontur
des Spülbechers 16 komplementäre Kontur aufweist.
Das Handstück 1 könnte in "Rückenlage" auch ohne Spülbecher
16 auf der Ablage 2 angebracht werden: Dann würde es sich
einerseits mit dem Kupplungsstück 15 am Rand der Ausnehmung
15 der Schütze 13 und andererseits im Bereich des Übergan
ges zwischen dem Griffbereich 4 und dem Hals 19 an einer
nach oben zeigenden Fläche des Armes 12 abstützen.
Wie bereits erwähnt, ist das Kupplungsstück 5 mit der
Versorgungsleitung 6 von dem restlichen Handstück 1
lösbar. Es kann dann auf dieselbe Weise, wie in Fig.
1 gezeigt, ohne das Handstück 1 in der Ausnehmung 15
der Schürze 13 der Ablage 2 festgelegt werden.
Der Spülbecher 16 ist mit einem Versorgungsanschluß
19 ausgestattet, an welchen die Kupplungseinrichtung
7 der Versorgungsleitung 6 direkt zur Durchführung be
stimmter Servicefunktionen angekoppelt werden kann,
wie dies in Fig. 3 gezeigt ist. Diese Einheit läßt
sich in derselben Weise, wie dies in Fig. 2 für das
gesamte Handstück 1 illustriert ist, an der Ablage 2
festlegen.
Schließlich ist es auch möglich, das Handstück 1 bei
abgenommener Versorgungsleitung 6 und abgenommenem Kupp
lungsstück 5 auf der Ablage 2 zu plazieren. In diesem
Falle stützt sich das Handstück 1 an der der Ausnehmung
15 der Schürze 13 benachbarten Fläche 16 und an einer
Fläche im Bereich des Armes 12 ab.
In die Unterseite des Fußes 11 der Ablage 2 ist ein
Drehteil 20 eingesetzt, welches gegenüber dem Fuß 11
frei verdrehbar ist. In das Drehteil 20 sind senkrecht
zur Aufstandsfläche des Fußes 11 zwei Sackbohrungen
21, 22 eingebracht. In diese Sackbohrungen 21, 22 grei
fen zwei Kopplungsstifte 24 ein, die an einer streifen
förmigen Befestigungsplatte 25 angebracht sind. Die
streifenförmige Befestigungsplatte 25 kann in eine ent
sprechende Aufnahme z. B. am Ultraschall-Behandlungsgerät
selbst, an einem Tisch oder einem anderen stationären
Gegenstand, eingeschoben werden, wodurch die Ablage
2 fixiert ist. Durch Verdrehung des Drehteiles 20 ist es
möglich, die Ablage 2 in jeder gewünschten Orientierung
gegenüber der streifenförmigen Befestigungsplatte 25
einzustellen, also beispielsweise die Ablage 2 links oder
rechts vom Ultraschall-Behandlungsgerät vorzusehen.
Zur Befestigung an metallischen Gegenständen kann der
Fuß 11 der Ablage 2 auch einen Magneten enthalten.
Claims (8)
1. Dentale Behandlungseinrichtung mit
- a) einem mit einem Behandlungsinstrument versehenen, nicht rotationssymmetrischen Handstück, dem über eine Versorgungsleitung Wasser und elektrischer Strom zuführbar sind;
- b) einer Ablage für das Handstück;
- a) Anlageflächen aufweist, die zu bestimmten Bereichen der Außenfläche auf einer Seite des Handstücks (1) komplementär sind und dieses in einer Drehstellung aufnehmen;
- b) Anlageflächen aufweist, die zu Bereichen der Außen fläche auf der gegenüberliegenden Seite des Handstüc kes (1) komplementär sind und dieses in einer gegen über der ersten Drehstellung um 180° verdrehten Drehstellung aufnehmen.
2. Dentale Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageflächen so
geformt sind, daß beim Ablegen des Handstückes in einer
Winkelposition außerhalb der Lagerposition ein Selbst
zentriereffekt in die Lagerposition sichergestellt ist.
3. Dentale Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (2) einen
Fuß (11) und einen von dem Fuß auskragenden Arm (12)
aufweist, der eine Ausnehmung (14) zur Aufnahme des am
Handstück (1) befestigten Instruments (3) in einer der
beiden Drehstellungen besitzt.
4. Dentale Behandlungseinrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (14)
eine Kontur hat, welche einer Außenkontur eines Spülbehäl
ters (16) angepaßt ist, an welchem sich das das Instrument
(3) tragende Ende des Handstücks (1) abstützen kann.
5. Dentale Behandlungseinrichtung nach einem der vor
hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ablage (2) eine nach unten gekrümmte Schürze (13)
aufweist, in der eine Ausnehmung (15) zur Aufnahme des
der Versorgungsleitung (6) benachbarten Endes des Hand
stückes (1) ausgebildet ist.
6. Dentale Behandlungseinrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Versorgungsleitung
(6) über ein Kupplungsstück (5) lösbar an dem Handstück
(1) befestigt ist, wobei das Kupplungsstück (5) in mon
tiertem Zustand eine Fortsetzung des Griffbereiches
(4) des Handstückes (1) bildet.
7. Dentale Behandlungseinrichtung nach einem der vorher
gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
in die Unterseite der Ablage (2) ein Dreheinsatz (20)
eingesetzt ist, der gegenüber der Ablage (2) verdrehbar
ist und an dem eine Befestigungsplatte (25) angebracht
ist, die an einem externen Gegenstand festlegbar ist.
8. Dentale Behandlungseinrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Spülbecher (16)
einen Anschluß (19) zur dichten Verbindung mit der Versor
gungsleitung (6) bzw. dem Kupplungsstück (5) aufweist.
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|---|---|---|---|
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