DE19915487C1 - Vorrichtung zur induktiven Übertragung elektrischer Energie - Google Patents
Vorrichtung zur induktiven Übertragung elektrischer EnergieInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur induktiven Übertragung elektrischer Energie mit einem eine Hinleitung (1) und eine Rückleitung (2) aufweisenden stromdurchflossenen Primärleiter und einem Stromabnehmer (3) mit einem von mindestens einer Spule (4) umwickelten Ferritkern (5). Bekannte derartige Vorrichtungen erweisen sich insbesondere bei bodengebundenen Flurtransportanlagen als nachteilig, da hier nur ein Schlitz im Boden vorgesehen werden kann. DOLLAR A Die Aufgabe, eine Vorrichtung zur induktiven Übertragung elektrischer Energie so weiterzubilden, daß eine berührungslose Enerieübertragung auf bodengebundene Flurtransportanlagen mit hoher Effizienz ermöglicht wird, wird dadurch gelöst, daß der Ferritkern (5) einen T-förmigen Querschnitt aufweist und die oder jede Spule (4) auf den Seitenstegen (6) des T-förmigen Ferritkerns (5) angeordnet ist wobei der Mittelsteg (7) des T-förmigen Ferritkerns (5) zwischen Hinleitung (1) und Rückleitung (2) des Primärleiters (1, 2) eingreift.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur induktiven Übertragung elektrischer
Energie nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, insbesondere zur Anwendung in der
Energieübertragung an bewegliche Verbraucher.
In der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zugrunde liegende EP 818 868 A2 wird ein induktives Energieübertragungssystem für bewegliche
Verbraucher beschrieben. Ein derartiges System besteht im wesentlichen aus einem
Primärstromkreis, der als langgestreckte, im wesentlichen parallele Leiteranordnung
ausgebildet ist, und einem am beweglichen Verbraucher angebrachten Stromabnehmer.
Der Primärkreis umfaßt eine Hinleitung und eine Rückleitung, welche jeweils an ihrem
einen Ende mit der Stromversorgungsquelle verbunden sind und an ihrem jeweils
anderen Ende miteinander verbunden sind. Die Stromversorgungsquelle beaufschlagt
den Primärleiter mit einem Wechselstrom. Der Stromabnehmer ist aus einem Ferritkern
und einer diesen Ferritkern umfassenden Sekundärwicklung gebildet. Durch elektrische
Induktion nehmen die Sekundärwicklungen Energie aus dem von dem
stromdurchflossenen Primärleiter erzeugten Magnetfeld auf. Der in der Sekundärspule
induktiv erzeugte Strom wird dann innerhalb des beweglichen Verbrauchers durch eine
elektronische Schaltung aufbereitet und kann anschließend dem Verbraucher zugeführt
werden, z. B. zum Antrieb, zu Beleuchtungszwecken oder anderweitiger Benutzung.
Bei dem in der EP 818 868 A2 beschriebenen System sind die Hin- und Rückleitung
entlang des Verfahrweges der beweglichen Verbraucher parallel zueinander angeordnet.
In die so gebildete Doppelleitung greift ein E-förmiger Ferritkern ein, wobei der
Mittelschenkel des E-förmigen Ferritkerns in den Raum zwischen der Hinleitung und
der Rückleitung hineinragt. Die Sekundärspule ist durch ein Paar von Leiterschleifen
verwirklicht, welche um den Mittelschenkel des Ferritkerns gewickelt sind.
Aus der WO 96/20526 A1 ist weiterhin bekannt, die Primärleitung in der Art eines
Koaxialkabels auszubilden, mit einem Innenleiter als Hinleitung und einem Außenleiter
als Rückleitung. Der Innenleiter wird hierbei von einem U-förmigen Ferritkern umfaßt,
der die Sekundärwicklung trägt.
In der US 4,833,337 ist eine gattungsgemäße Vorrichtung beschrieben, in welcher der
Primärleiter als Doppel-Leiterschleife ausgebildet ist mit zwei Hinleitungen und zwei
Rückleitungen, die jeweils über einen wesentlichen Teil ihrer Länge parallel zueinander
geführt sind. Die beiden Hin- und Rückleitungen sind hierbei in einer im Querschnitt E-
förmigen Schiene angeordnet. Die beiden Rückleitungen befinden sich hierbei im
Mittelschenkel der E-förmigen Schiene direkt nebeneinander und die beiden
Hinleitungen verlaufen jeweils in einem Außenschenkel. Die induktive Kopplung ist
durch einen im Querschnitt U-förmigen Ferritkern verwirklicht, um dessen Quersteg die
Sekundärspule gewickelt ist. Die beiden Seitenstege des U-förmigen Ferritkerns sind
hierbei so angeordnet, daß sie jeweils zwischen dem Mittelschenkel und einem
Außenschenkel der E-förmigen Schiene eingreifen.
Derartige induktive Energieübertragungssysteme haben weitreichende Anwendungen
gefunden, bei denen herkömmliche Schleifleitungen oder Schleppkabel vorteilhaft
ersetzt werden konnten, beispielsweise bei Elektrohängebahnen. Sie wurden jedoch
noch nicht zur Energieübertragung an bodengebundenen Flurtransportanlagen
verwendet.
Bei der Anwendung der induktiven Energieübertragung an bodengebundenen
Flurtransportanlagen erweist sich bei den aus dem Stand der Technik bekannten
Systemen insbesondere als nachteilig, daß alle bekannten Stromabnehmer E-förmig
oder U-förmig ausgebildet sind. Damit wären mindestens zwei Schlitze in den Boden
einzubringen, in welche die Schenkel des Stromabnehmers eingreifen. Dies erweist sich
insbesondere bei häufigen Biegungen offensichtlich als zu umständlich und macht
darüberhinaus den Boden schlecht begehbar oder befahrbar. Weiterhin ist zu beachten,
daß bei gängigen Flurtransportanlagen eine hohe Leistungsübertragung notwendig ist,
um den Antrieb der oftmals schweren Transporteinheiten zu ermöglichen. Dies erfordert
bei der induktiven Energieübertragung eine entsprechend hohe Effizienz. Diesbezüglich
hat sich außerdem herausgestellt, daß insbesondere bei gängigen Industrieböden eine
effiziente Energieübertragung auf induktivem Wege schwer zu verwirklichen ist, da
derartige Böden oftmals einen hohen Gehalt an ferromagnetischem Material aufweisen,
was zu hohen Streuverlusten bei dem vom Primärleiter erzeugten Magnetfeld führt.
Es besteht daher die Aufgabe, eine Vorrichtung zur induktiven Übertragung elektrischer
Energie so weiterzubilden, daß eine berührungslose Energieübertragung auf
bodengebundene Flurtransportanlagen mit hoher Effizienz ermöglicht wird.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die
begleitenden Zeichnungen näher beschrieben, welche zeigen:
Fig. 1: Eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Stromabnehmers,
Fig. 2: Diagramm des Verlaufs der magnetischen Feldlinien um den Primärleiter
in Anwesenheit eines Flachstromabnehmers,
Fig. 3: Diagramm des Verlaufs der magnetischen Feldlinien des Primärleiters in
Anwesenheit eines erfindungsgemäßen T-förmigen Stromabnehmers,
Fig. 4: Perspektivische Darstellung eines Schienenelements zur induktiven
Energieübertragung an Flurtransportfahrzeuge, zusammen mit einem
Stromabnehmer gemäß Fig. 1,
Fig. 5: Einen Querschnitt der Anordnung von Fig. 4.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Stromabnehmers 3 zur induktiven Aufnahme von elektrischer Energie aus einem
stromdurchflossenen Primärleiter. Der Stromabnehmer 3 besteht aus einem T-förmigen
Ferritkern 5, sowie aus zwei um die beiden Seitenstege 6 des Ferritkerns gewickelte
Sekundärspulen 4. Der Ferritkern 5 ist aus "Standard Power Ferrites" gefertigt, welche
eine zweckmäßige magnetische Permeabilität aufweisen. Die Sekundärspule 4 ist durch
leitfähige Drähte gebildet, welche in Längsrichtung um die beiden Seitenstege 6 des
Ferritkern 5 gewickelt sind. Die beiden so gebildeten Sekundärwicklungen können auch
miteinander verbunden sein. Die Enden der stromleitenden Drähte sind an eine nicht
dargestellte Elektrik angeschlossen, die häufig als Konditionierelektrik bezeichnet wird
und dazu dient, den vom Stromabnehmer stammenden Strom gleichzurichten,
umzuspannen oder in anderer Weise und je nach späterer Verwendung umzuformen.
Diese an sich bekannten Einzelheiten sind hier nicht dargestellt.
In Fig. 2 ist schematisch der Verlauf der magnetischen Feldlinien um den Primärleiter,
bestehend aus einer Hinleitung 1 und einer Rückleitung 2, in Anwesenheit eines
Flachstromabnehmers 5' dargestellt. Der örtliche Verlauf der magnetischen Feldlinien
ist durch "Finite-Elemente-Simulationen" berechnet. Analog hierzu ist in Fig. 3 der
Verlauf der magnetischen Feldlinien um den Primärleiter 1, 2 in Anwesenheit eines
erfindungsgemäßen T-förmigen Stromabnehmers 5 dargestellt.
Fig. 4 zeigt eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anordnung zur
induktiven Übertragung elektrischer Energie auf Flurtransportsysteme. Die Anordnung
besteht im wesentlichen aus einem Schienenelement 9, welches die Hin- und
Rückleitung 1, 2 des Primärleiters führt, sowie einem erfindungsgemäßen
Stromabnehmer 3.
Der Stromabnehmer 3 umfaßt den in Fig. 1 dargestellten T-förmigen Ferritkern 5, um
dessen Seitenstege 6 die Sekundärspule 4 gewickelt ist, sowie ein flaches im
wesentlichen quaderförmiges Gehäuse 8. Das Gehäuse 8 weist an seiner Unterseite ein
hervorstehendes Führungsschiffchen 7' auf. Der T-förmige Ferritkern 5 ist hierbei so in
dem Gehäuse 8 angeordnet, daß sein Mittelsteg 7 in das Führungsschiffchen 7'
hineinragt. An seiner Unterseite weist das Gehäuse 8 eine Beschichtung 20 auf, welche
gute Gleiteigenschaften aufweist. Bei dieser Beschichtung 20 kann es sich
beispielsweise um eine Keramikbeschichtung handeln, oder um einen mit Kohlenstoff
dotierten Kunststoff. Die Beschichtung 20 erstreckt sich vorteilhafterweise auch über
das Führungsschiffchen 7'. In einer alternativen und nicht dargestellten
Ausführungsform kann das Gehäuse 8 auch auf Rollen oder Rädern gelagert sein,
anstelle auf der Schiene zu gleiten.
Wie in Fig. 5 gezeigt, weist das Schienenelement 9 im Querschnitt betrachtet eine
glatte Unterseite 11 und zwei hierzu senkrechte Seitenflächen 13 sowie eine Oberfläche
12 auf. In der Mitte der Oberfläche befindet sich ein längs des Schienenelements 9
verlaufender, im Querschnitt rechteckiger Kanal 10 mit einer Grundfläche 14 und zwei
Seitenflächen 15, die als Führungsflächen ausgebildet sind. Das Schienenelement 9 ist
aus elektrisch nichtleitendem und nichtmagnetischem Material, beispielsweise aus
Kunststoff oder Keramik gefertigt, und weist vorteilhafterweise an seiner Oberseite 12
gute Gleiteigenschaften auf.
In ihrem oberen, also der Oberfläche 12 zugewandten Bereich weisen beide
Seitenflächen 13 der Schiene 9 jeweils eine in Längsrichtung verlaufende Ausnehmung
16 auf. Diese Ausnehmungen sind - ausgehend von den Seitenflächen 13 - zunächst
von konstanter Breite B und erweitern sich anschließend kreisbogenförmig, wobei der
gebildete Kreisbogen sich über mehr als 180 Grad erstreckt und einen Durchmesser D
aufweist, der größer ist als die Breite der Ausnehmungen 16. In diese beiden
Ausnehmungen 16 ist die Hinleitung 1 und die Rückleitung 2 des Primärleiters
eingeklemmt, derart daß der kreisrunde Außendurchmesser der Primärleiter 1, 2 mit dem
kreisbogenförmigen Grund 17 der Ausnehmungen 16 kontaktiert.
Die Hinleitung 1 und die Rückleitung 2 sind aus im Querschnitt kreisrunden
Litzendrähten gebildet. Die Litzendrähte können an ihrer Außenseite mit einem
isolierendem Material ummantelt sein. Die Hinleitung 1 und die Rückleitung 2 sind
jeweils am einen Ende miteinander verbunden, während sie am anderen Ende an die
Stromquelle - hier nicht dargestellt - angeschlossen sind, von der sie mit einem
Wechselstrom beaufschlagt werden. Typische Wechselstromfrequenzen liegen im
Bereich von 15 kHz, typische Strom- und Spannungswerte liegen bei 200 A und 600 V.
In Fig. 5 ist das Schienenelement 9 im eingebauten Zustand mit einem darin geführten
Stromabnehmer dargestellt. Das Schienenelement 9 ist hierbei fest im Boden
angebracht, in dem es seitlich mit Mörtel oder Beton 18 vergossen ist. Bei dem Boden
handelt es sich beispielsweise um den Boden einer Lager- oder Produktionshalle, der
regelmäßig aus Beton oder Stahlbeton besteht. Die Oberseite 12 der Schiene 9 schließt
hierbei bündig mit der Oberseite 19 des Bodens ab.
Durch den seitlichen Verguß 18 werden die in der Schiene 9 geführten Hin- und
Rückleitungen 1, 2 in die Ausnehmungen 16 der Schiene 9 eingedrückt. Die Hin- und
Rückleitung 1, 2 verlaufen daher längs der Schiene 9 parallel in einem gewählten
Abstand zueinander. Der Abstand wird dabei so gewählt, daß eine effiziente induktive
Energieübertragung auf den Stromabnehmer 3 erreicht wird. Abstände im Bereich von
ca. 60 mm haben sich als besonders vorteilhaft erwiesen.
Die in den Fig. 4 und 5 dargestellte Anordnung eines Schienenelements 9 ist
gedanklich dahingehend zu erweitern, daß aus einer Vielzahl dieser Schienenelemente 9
eine Schienenanordnung aufgebaut ist, die neben geraden Stücken und gekrümmten
Stücken auch Weichen und andere aus dem Schienenbau bekannte Verzweigungen
enthalten kann. Hierzu können auch einzelne Schienenelemente 9 in gekrümmter
Ausführungsform hergestellt werden.
Wie aus gemeinsamer Betrachtung der Fig. 4 und 5 zu sehen ist, ist der
Stromabnehmer 3 in dem Schienenelement 9 geführt, so daß er in Längsrichtung
verfahrbar ist. Dazu greift der Stromabnehmer 3 mit dem Führungschiffchen 7' des
Gehäuses 8 in den Kanal 10 ein, so daß sich der Mittelsteg 7 des in dem Gehäuse
angeordneten Ferritkerns 5 mittig zwischen den Primärleitern 1, 2 befindet.
Die beschriebene Anordnung funktioniert wie folgt:
Von der nicht dargestellten Stromquelle werden die Hinleitung 1 und die Rückleitung 2
mit Wechselstrom versorgt. Hierdurch wird um die Stromleiter ein Magnetfeld erzeugt,
dessen Feldlinien vor allem im Bereich zwischen der Hinleitung 1 und der Rückleitung
2 besonders dicht konzentriert sind, wie in Fig. 3 gezeigt. Genau in diesem Bereich
kann man also möglichst effektiv auf induktivem Wege über eine Spule Energie aus
dem Magnetfeld entziehen und somit mit hohem Wirkungsgrad Energie übertragen.
Aus diesem Grunde ist in der Schiene 9 mittig zwischen den beiden Stromleitern von
der Oberseite 12 her der Kanal 10 eingearbeitet. Der Stromabnehmer 3 greift mit dem
Schiffchen 7' des Gehäuses 8 in diesen Kanal 10 ein, so daß sich der Mittelsteg 7 des in
dem Gehäuse 8 angeordneten Ferritkerns 5 exakt mittig zwischen den Primärleitern 1, 2
befindet, wo eine besonders hohe Energiedichte des Magnetfeldes vorliegt. Aufgrund
des Induktionsgesetzes wird in den Spulen 4 wiederum ein Strom erzeugt, der dann wie
oben beschrieben weiter behandelt wird.
Wird der Stromabnehmer 3 entlang des Schienenelements 9 verfahren, ändern sich die
Bedingungen nicht, da der Abstand zwischen dem Mittelsteg 7 des Ferritkerns 5 und
den Primärleitern 1, 2 gleich ist, bedingt durch die feste Einfügung der Primärleiter 1, 2
in das Schienenelement 9 und die Führung des Stromabnehmers 3 in dem
Schienenelement 9. Das Schiffchen 7' des Stromabnehmers 3 mit dem darin
angeordneten Mittelsteg 7 des Ferritkerns 5 dient demzufolge sowohl zur seitlichen
Führung des Stromabnehmers 3 in der Schiene 9, als auch zur Formung und zur
Aufnahme des vom Primärleiter 1, 2 erzeugten magnetischen Flusses.
Um eine induktive Übertragung der magnetischen Energie mit hohem Wirkungsgrad zu
gewährleisten, muß sich der wirksame Bereich des Stromabnehmer 3 entlang seines
Verfahrweges in einem Bereich hoher magnetischer Energiedichte, also möglichst
mittig zwischen den beiden Primärleitern 1, 2, befinden. Um die hierfür erforderlichen
engen Toleranzgrenzen einzuhalten, ist die hier verwirklichte seitliche Führung durch
das Führungsschiffchen 7' des Stromabnehmers 3 notwendig. Mit der hier
beschriebenen erfindungsgemäßen Anordnung konnten Wirkungsgrade für die
induktive Energieübertragung von mehr als 80% erzielt werden.
Durch die erfindungsgemäße T-förmige Ausgestaltung des Ferritkerns 5 wird also eine
effiziente Aufnahme der magnetischen Energie ermöglicht, und gleichzeitig eine
seitliche Führung des Stromabnehmers 3 entlang seines Verfahrweges verwirklicht. Bei
entsprechend stabiler Ausgestaltung des Führungsschiffchens 7' kann dieses außerdem
die Funktion einer Führung für das gesamte, entlang der Schienenanordnung 9
verfahrbaren, Flurtransportfahrzeug übernehemen. Im Gegensatz zu den aus dem Stand
der Technik bekannten E-förmigen bzw. U-förmigen Stromabnehmern ist bei der
erfindungsgemäßen Vorrichtung nur ein einziger Kanal im Boden vorhanden, was die
Befahrbarkeit und Begehbarkeit des Bodensverbessert. Darüberhinaus erweist sich der
erfindungsgemäße Stromabnehmer 3 als sehr effizient, insbesondere bei enger Führung
der Hin- und Rückleitung 1, 2. Die T-förmige Ausgestaltung des Ferritkerns 5 führt zu
einer hohen Energiedichte bei kompakter Bauweise, da die Magnetfelder der
unmittelbar nebeneinanderliegenden stromdurchflossenen Leiter sich im Fernbereich
nicht gegenseitig auslöschen können, weil die Magnetfeldausbreitung durch den
Mittelschenkel des T-förmigen Ferritkerns 5 unterbrochen wird.
In einer vorteilhaften Ausführungsform des Schienenelements 1 besteht dieses nicht aus
Kunststoff, sondern beispielsweise aus keramischem Material. Diese Ausführungsform
weist insbesondere wegen der Temperaturbeständigkeit und der Formstabilität von
keramischen Werkstoffen Vorteile auf. Bei dieser Ausführungsform kann das
Führungsschiffchen 7' aus Metall gefertigt sein. Auch können die Ausnehmungen 16 in
anderer Weise ausgeführt sein. Beispielsweise kann der kreisbogenförmige Bereich sich
nur über einen Winkel von 180° erstrecken, wodurch der Durchmesser D genau gleich
der Breite B der Ausnehmungen 16 im Bereich der Seitenflächen 13 entspricht.
Hierdurch schnappen zwar die Primärleiter 1 und 2 nicht ein, können aber durch
geeignete Dimensionierung noch immer elastisch gegen den Grund 17 der
Ausnehmungen 16 verklemmt werden.
Schließlich kann in einer alternativen Ausführungsform des Schienenelements 9 dessen
Gesamtbreite im Bereich über den Ausnehmungen 16 geringer sein als im Bereich unter
den Ausnehmungen. Diese Ausführungsform hat beim Einbau des Schienenelements 9
in den Boden den Vorteil, daß nur ein sehr enger Montagekanal in den Boden
eingearbeitet werden muss und trotzdem ein vollständiges Ausgießen der
Ausnehmungen 16 mit dem Beton 18 ermöglicht wird, da der Beton auch von oben in
die Ausnehmungen 16 einfließen kann.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur induktiven Übertragung elektrischer Energie mit einem eine
Hinleitung (1) und eine Rückleitung (2) aufweisenden stromdurchflossenen
Primärleiter und einem Stromabnehmer (3) mit einem von mindestens einer Spule
(4) umwickelten Ferritkern (5) mit einem Mittelsteg (7), wobei der Mittelsteg (7)
des Ferritkerns (5) zwischen Hinleitung (1) und Rückleitung (2) des Primärleiters
(1, 2) eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß der Ferritkern (5) einen T-förmigen
Querschnitt aufweist und die oder jede Spule (4) auf den Seitenstegen (6) des T-
förmigen Ferritkerns (5) angeordnet ist
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelsteg (7) des
Ferritkerns (5) in einen Kanal (10) eingreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Stromabnehmer
(3) in dem Kanal (10) in Längsrichtung verfahrbar angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ferritkern (5) in einem Gehäuse (8) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (8) an
seiner Unterseite ein Führungsschiffchen (7') aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelsteg (7) des
Ferritkerns (5) in das Führungsschiffchen (7') eingreift.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (8) an seiner Unterseite eine gleitfähige Beschichtung (20) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Führungsschiffchen (7') an seiner Außenseite eine gleitfähige Beschichtung
aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Führungsschiffchen (7') in den Kanal (10) eingreift.
10. Verwendung der Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche zur
induktiven Übertragung elektrischer Energie an Flurtransportfahrzeuge.
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