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DE19914224C2 - Augenklappe - Google Patents

Augenklappe

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DE19914224C2
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Doris Walter
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    • G02CSPECTACLES; SUNGLASSES OR GOGGLES INSOFAR AS THEY HAVE THE SAME FEATURES AS SPECTACLES; CONTACT LENSES
    • G02C11/00Non-optical adjuncts; Attachment thereof
    • G02C11/12Side shields for protection of the eyes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F9/00Methods or devices for treatment of the eyes; Devices for putting in contact-lenses; Devices to correct squinting; Apparatus to guide the blind; Protective devices for the eyes, carried on the body or in the hand
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    • GPHYSICS
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    • G02C7/00Optical parts
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Augenklappe für eine Brille, bestehend aus einem Klappenkörper aus Textil-, Kunst-, Schaum­ stoff, Leder oder deren Kombination, wobei der Klappenkörper einen das Brillenglas abdeckenden vorderen Klappenteil und Befestigungsmittel zur lösbaren Anbringung der Augenklappe an eine der beiden Hälften einer Brille aufweist.
Augenklappen werden bei Sehfehlern, wie Schielen, oder Augen­ krankheiten zur Abdeckung des betroffenen Auges verwendet, um Korrekturen des Auges herbeizuführen oder die Heilung des Auges zu unterstützen.
Eine Augenklappe der eingangs genannten Art ist aus der DE-PS 587 655 bekannt. Es handelt sich dabei um ein getöntes Kunst­ stoffglas, das auf ein Brillenglas aufgesetzt wird, um die Brille in eine Sonnenbrille umzufunktionieren. Diese bekannte Augenklappe hat keine seitlichen Abdeckungen, so dass sie nicht geeignet ist, die Augenkorrekturwirkung wie vorstehend beschrie­ ben zu erfüllen.
Ein vollständige Abdeckung des Auges geschieht daher bekannter­ weise mit einer Textilklappe, die entweder mit einem elastischen Band, das um den Kopf des Patienten geführt ist, oder mittels Pflaster am Auge festgehalten wird. Die mit dem Band zu tragen­ den Klappen drücken oft oder verschieben sich leicht, was insbe­ sondere bei Kindern hinderlich ist. Eine Befestigung der Klappe mittels Pflaster ist schmerzhaft, insbesondere dann, wenn ein häufiger Wechsel der Klappen erforderlich ist. Außerdem können manche Patienten aufgrund einer Pflasterallergie derartige Au­ genklappen nicht verwenden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Augenklappe zu schaffen, die fertigungstechnisch einfach herzustellen ist und ohne die vorstehend genannten Nachteile leicht ausgewechselt werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des An­ spruchs 1 gelöst.
Mit einer von einer Brille zu haltenden Augenklappe werden alle vorgenannten Nachteile überwunden. Die erfindungsgemäße Augen­ klappe kann anschmiegsam ausgestaltet werden, ist gewichtsmäßig sehr leicht, bequem und ohne unangenehme Nebenerscheinungen aus­ zuwechseln. Die erfindungsgemäße Augenklappe kann gewaschen wer­ den und ist damit beliebig oft wiederverwendbar. Sie kann so ausgestaltet werden, daß sie wechselseitig verwendbar ist, so daß auch dann nur eine Klappe benötigt wird, wenn die Augen ab­ wechselnd abgedeckt werden müssen.
Die Klappe läßt sich ferner ohne Mühe so ausgestalten, daß sie sich vollständig um das Auge anlegt. Damit wird jeder Lichtein­ fall verhindert und das Darüberweggucken unmöglich gemacht.
Es kann im Prinzip jeder Textil-, Leder- oder Verbundstoff ver­ wendet werden. Unter Leder ist natürliches Leder sowie Kunst­ leder zu verstehen. Je nach Stoffart, kann der Klappenkörper aus einer oder mehreren Schichten des Stoffes bestehen. Bei Vlies, Filz, Leder, dicke oder wollenen Stoffen wird in der Regel eine Schicht ausreichen. Bei mehreren oder gefütterten Schichten kön­ nen auch dünne Stoffe verwendet werden. Auch gestrickte Klappen sind unter Textilklappen zu verstehen. Selbst bei Kunststoffen, weichen Kunststoffen und Schaumstoffen ist die Auslegung und die Materialwahl und Materialstärke vielseitig. Es ist natürlich auch möglich, textile Stoffe mit Kunststoffen zu kombinieren. In gleicher Weise kann das Befestigungsmittel aus einem beliebigen Material bestehen, das das gleiche des Klappenkörpers sein oder sich von diesem unterscheiden kann.
Eine gute Abdeckung wird in einer einfachen Art dadurch er­ reicht, daß der Klappenkörper gewölbt ausgestaltet wird. Eine vorteilhafte Ausführung hierfür besteht darin, daß der Klappen­ körper aus einem einstückigen Schnittmuster hergestellt wird und daß die Wölbung durch Zusammennähen bzw. Verschweißen der Kanten von Einkerbungen im Schnittmuster erzeugt wird.
Natürlich sind auch andere Formen zur Bildung einer Wölbung mög­ lich, z. B. indem am Rand einer Grundfläche aus Stoff, Leder oder Kunststoff ein Ring, z. B. aus Schaumstoff angebracht wird. Bei Verwendung eines weichen Kunststoffes kann dieser direkt gewölbt geformt, modelliert oder gegossen werden und bei Bedarf an den Rändern gepolstert werden.
Eine fertigungstechnisch einfache Ausgestaltung einer Klappe wird dadurch erreicht, daß der Klappenkörper aus einem Textil- oder Lederschnittmuster hergestellt wird, bei dem die Wölbung durch Abnäher erzeugt wird.
Ein Klappenkörper, mit dem auch der Seitenbereich des Auges ab­ gedeckt werden kann, besteht gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung in der Verwendung eines Schnittmusters, das die Form eines Rechtecks mit ggf. abgerundeten Kanten hat und an einer Schmalseite und an den Längsseiten je eine Einkerbung auf­ weist. Durch Zusammennähen oder Schweißen der Kanten der jewei­ ligen Einkerbung wölbt sich das Muster, wobei durch entsprechen­ de Anordnung, Öffnung und Länge der Einkerbungen ein etwa 90° winkliger Knick eingebracht werden kann. Durch diesen Knick wird erreicht, daß die Klappe das Auge sowohl von vorne als auch seitlich abdeckt. Damit ist eine sehr leicht herstellbare, das Auge vollständig abdeckende Klappe geschaffen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist für die lösbare Anbringung der Augenklappe an eine Brille als Befesti­ gungsmittel ein Textil-, Leder oder Kunststoffstreifen vorge­ sehen, dessen Enden an die Klappe genäht, geschweißt, mit Klett­ verbindung oder anderweitig mit der Klappe verbunden sind.
Damit ist das Anbringen an die und Abnehmen von der Brille sehr einfach, indem der Brillenbügel und ein Brillenglas zwischen der Klappe und dem daran angebrachten Streifen durchgesteckt bzw. herausgezogen wird. Derartige Augenklappen können einheitlich für beide Augen hergestellt werden.
Der als Befestigung dienende Streifen ist vorzugsweise für die Außenseite eines Brillenglases bestimmt. Er kann auch breit ausgeführt mit einem Bildmotiv geschmückt werden.
Zum Anbringen der erfindungsgemäßen Klappe an eine Brille sind viele andere Ausführungen möglich. Die Klappe kann beispiels­ weise in der Art eines Schlauches, ggf. mit unregelmäßigem Quer­ schnitt ausgebildet werden, durch das ein Brillenglas und der angrenzende Brillenbügel durchgesteckt werden. Es ist auch denkbar, daß die Klappe mit einem doppelten Rand ausgebildet wird, der den Brillenrand umgreift. Die erfindungsgemäße Augenklappe läßt sich in der Regel so ausbilden, daß sie sowohl für das linke als auch für das rechte Auge verwendbbar ist. Bei einer Augenanomalie, bei der die Augen abwechselnd abzudecken sind, wird somit nur eine Augenklappe benötigt.
Die Erfindung wird anhand von in der Zeichnung schematisch dar­ gestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1-3 ein erstes Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel und
Fig. 5 und 6 ein drittes Ausführungsbeispiel.
In Fig. 1 ist eine Brille 10 mit einer Augenklappe 11 darge­ stellt, die aus einem Klappenkörper 12 und einem damit verbun­ denen Befestigungsstreifen 13 mit einem Bildmotiv 14 besteht.
Die Augenklappe 11 deckt mit einem seitlichen Klappenteil 15 und einem vorderen Klappenteil 16 das Auge von der Seite und von vorne ab.
Der Klappenkörper 12 ist aus einem in Fig. 2 in ausgebreiteter Form dargestellten, rechteckigen Textil- oder Lederstück 20 mit abgerundeten Kanten hergestellt. In eine Schmalseite wird eine Kerbe 21 herausgeschnitten, deren Tiefe L in etwa der Länge L des seitlichen Klappenteiles 15 entspricht. Aus dem vorderen Klappenteil 16 werden an den Längsseiten des Textilstückes 20 je eine kurze Kerbe 22, 23 herausgeschnitten. Die Kerbenspitzen reichen bis zu dem gestrichelt dargestellten Bereich 24, der als Ebene hinter der Brille 10 zu liegen kommt. Der Bereich 24 ist etwas größer als das die Klappe 11 tragende Brillenglas 17.
Die Kanten 25, 26 und 27 jeder Einkerbung 21, 22 bzw. 23 werden je nach Material des Musters 20 zusammengenäht, geschweißt oder an­ derweitig miteinander verbunden. Dadurch knickt das Muster 20 an den gestrichelt gezeichneten Linien des Bereiches 24 um, wodurch sich die gewünschte Wölbung des Klappenkörpers 12 ergibt, wie sie in den Fig. 1 und 3 dargestellt ist. Außer dem starken Knick entlang der Linie 28 zwischen dem seitlichen und dem vorderen Klappenteil 15, 16 ist sowohl der seitliche Klappenteil 15 als auch der vordere Klappenteil 16 in sich gewölbt, so daß eine gute Auflage am Gesicht um das Auge des Patienten gewährleistet wird.
Eine Schnittansicht (Schnitt III-III der Fig. 2) des fertigge­ stellten Klappenkörpers 12 ist in Fig. 3 gezeigt, aus der die Wölbung des vorderen Klappenteiles 16 und die Naht 30 im seitlichen Klappenteil 15 ersichtlich sind.
In Fig. 4 ist ein Beispiel einer ein Auge ebenfalls vollständig abdeckenden Augenklappe 40 gezeigt, die als Befestigungsmittel am oberen und unteren Ende des vorderen Klappenteiles 43 je eine Umrahmung 41 aufweist, die den Brillenrand 42 umgreifen.
Die erfindungsgemäße Augenklappe umfaßt auch solche, die nur aus einem vorderen Klappenteil bestehen. In Fig. 5 ist ein in Rück­ seitenansicht dargestelltes Beispiel dazu gezeigt. Diese Augen­ klappe 50 besteht aus einer Grundklappenfläche 51, auf deren zum Auge gerichteten Seite ein ringförmiger Abdeckrand 52 aus Schaumstoff, Filz, oder dergleichen aufgenäht, geklebt, ge­ schweißt ist.
Die Fig. 6 zeigt einen Schnitt entlang der Linie VI-VI, Fig. 5, dieses Beispieles. Auf der äußeren Seite ist ein Befestigungs­ streifen 53 vorgesehen, zwischen dem und dem Klappenkörper 51 ein Brillenglas zu liegen kommt.
Die oben beschriebenen Ausführungen und jede andere Variante lassen sich aus Textilien, Leder, weichen, aber selbsttragenden Kunststoffen oder Schaumstoffen herstellen, wobei jede Kombi­ nation dieser Materialien auch verwendet werden kann. Kunst­ stoffe können direkt in die Endform geformt werden, ggf. mit Stoff oder Schau stoff überzogen oder ausgestattet sein. Bei Textilstoffen einen sich insbesondere Filz, Vlies oder andere dickere Stoffe. Auch Strickausführungen sind möglich.

Claims (7)

1. Augenklappe für eine Brille, bestehend aus einem Klappen­ körper aus Textil-, Kunst-, Schaumstoff, Leder oder deren Kombination, wobei der Klappenkörper einen das Brillenglas abdeckenden vorderen Klappenteil und Befestigungsmittel zur lösbaren Anbringung der Augenklappe an eine der beiden Hälften einer Brille aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappenkörper (15, 16; 50) außerdem einen seitlichen Klappenteil (15) besitzt und dass der vordere Klappenteil (15; 50) in Verbindung mit dem seitlichen Klappenteil so ausgebildet ist, dass der Klappenkörper so um ein Auge anlegbar ist, dass das Auge vollständig abgedeckt ist.
2. Augenklappe nach Anspuch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Augenklappe (11, 40, 50), d. h. der Klappenkörper (15, 16; 51, 52) gewölbt ausgebildet ist.
3. Augenklappe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappe körper (15, 16) aus einem einstückigen Schnittmuster (2) hergestellt ist und dass die Wölbung durch Zusammennähen oder Verschweissen der Kanten (25-27) von Einkerbungen (21-23) im Schnittmuster erzeugt ist.
4. Augenklappe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abdeckung auch des Seitenbereiches des Auges das Schnittmuster (12) die Form eines Rechtecks mit abge­ rundeten Ecken hat, wobei eine Einkerbung (21) an einer Schmalseite und je eine Einkerbung (22, 23) an den Breit­ seiten vorgesehen sind.
5. Augenklappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (13, 53) aus einem Textil-, Leder- oder Kunststoffstreifen besteht, dessen Enden mit dem Klappenkörper (16, 51) verbunden sind und zusammen mit diesem ein Brillenglas zumindest teilweise umschließen können.
6. Augenklappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der als Befestigungsmittel (13, 53) dienende Textil-, Leder- oder Kunststoffstreifen für die Aussenseite eines Brillenglases bestimmt ist und auf der sichtbaren Seite ein Bildmotiv (14) aufweisen kann.
7. Augenklappe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappenkörper (15, 16; 40, 41; 51, 52) und das Befestigungsmittel (13, 41, 53) aus dem gleichen oder aber auch aus unterschiedlichem Material bestehen.
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