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DE19909437A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Ermitteln des Schüttgewichtes von rieselfähigem Gut - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Ermitteln des Schüttgewichtes von rieselfähigem Gut

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DE19909437A1
DE19909437A1 DE19909437A DE19909437A DE19909437A1 DE 19909437 A1 DE19909437 A1 DE 19909437A1 DE 19909437 A DE19909437 A DE 19909437A DE 19909437 A DE19909437 A DE 19909437A DE 19909437 A1 DE19909437 A1 DE 19909437A1
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shaft
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Abstract

Das Schüttgewicht von rieselfähigem Gut läßt sich während einer laufenden Produktion oder Förderung ermitteln, indem ein mit einer Wägeeinrichtung (10) kombinierter Probenehmer (1) in einen Förderschacht (7) bzw. einen Schüttgutstrom (8) einschiebbar ist und mit seinem in den Schüttgutstrom (8) einschiebbaren Abschnitt (15) mittels einer Ausnehmung (17) definierten Volumens eine Probe (16) entnehmbar ist, wobei diese Ausnehmung (17) mit einem unteren Schieber (21) abdeckbar ist und nach dem Füllen mit einem oberen Schieber (20) abdeckbar ist, daß sodann der Probenehmer (1) aus dem Förderschacht (7) herausführbar ist und das Schüttgewicht der Probe (16) ermittelt, angezeigt und ggf. registriert wird, daß dann der Probenehmer (1) wieder in den Förderschacht (7) eingeführt wird, der untere Schieber (21) zurückgezogen wird und die Probe (16) ggf. zwangsweise wieder in den Schüttgutstrom (8) entleert wird, daß dann der Probenehmer (1) aus dem Förderschacht (7) heraus in seine Grundstellung gefahren wird und die Wägeeinrichtung (10) auf "Null" gestellt wird, daß er anschließend wieder in den Förderschacht (7) eingeführt wird und die Ausnehmung (17) mit dem unteren Schieber (21) wieder abgedeckt und nach dem Füllen mit einer neuen Probe (16) die Ausnehmung (17) auch mit dem oberen Schieber (20) abgedeckt und der Probenehmer (1) zum Ermitteln des Schüttgewichtes wieder aus dem Förderschacht (7) herausgeführt wird usw.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Ermitteln des Schüttgewichtes von rieselfähigem Gut.
Häufig ist es notwendig, z. B. bei der Produktion von rieselfähigem Gut, insbesondere pulverförmigem Gut, aus einem stetigen Schüttgutstrom in periodischen Abständen. Proben zu nehmen und das Schüttgewicht festzustellen und ggf. zu registrieren usw.. Hierzu wird auf die DIN-Norm 53468, Ausgabe 1960, "Bestimmung der Schüttdichte von Formmassen", verwiesen.
Die manuelle Methode, durch eine Öffnung eines Förderschachtes einen Probe­ nehmerlöffel einzuführen, die Probe aufzunehmen und zum Erzielen eines definierten Volumens vom Probenehmerlöffel das darauf angehäufte Schüttgut abzustreifen und die verbleibende Probe zu wiegen, ist umständlich und langwierig. Der Abstreif­ vorgang von Hand ist hinsichtlich seiner exakten Wiederholbarkeit unsicher, wodurch das Meßergebnis verfälscht sein könnte.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Möglichkeit zu schaffen, das Schüttgewicht von rieselfähigem Gut auf sichere und bequemere Weise zu ermitteln.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine anzeigende Wägeeinrichtung, welche mit einem durch eine Öffnung in einen Förderschacht einführbaren Probenehmer kombiniert ist, wobei der Probenehmer in seinem in den Förderschacht einführbaren Abschnitt eine in Förderrichtung durchgehende und durch Seitenwände begrenzte Ausnehmung von definiertem Volumen zur Aufnahme der Probe aufweist, wobei diese Ausnehmung mit einem oberen und einem unteren Schieber abdeckbar ist.
Auf diese Weise ist es möglich, das Schüttgewicht von gefördertem, rieselfähigem Gut zu überwachen. Dabei läßt sich die neue Vorrichtung je nach Ausführung in un­ regelmäßigen und/oder regelmäßigen Abständen periodisch betätigen. Die Proben können auch statistisch ausgewertet werden, z. B. durch Bildung des Mittelwertes. Es liegt auf der Hand, daß eine derartige Vorrichtung für ein automatisches Arbeiten in vorzugsweise periodischen Zeitabständen, beispielsweise zur Überwachung einer Produktion, ausgebildet sein kann. Von Vorteil ist auch, daß die genommene Probe nach der Ermittlung ihres Schüttgewichtes in den Schüttgutstrom zurückgeführt wird. Auf diese Weise entfällt die ansonsten erforderliche Entsorgung der Probe mit ihren Verschmutzungsgefahren. Es versteht sich, daß die Toleranz zwischen der Öffnung im Förderschacht und dem Probenehmer so eng ist, daß auch in dessen herausgefahrenem Zustand die Abdichtung gewährleistet ist. Besonders geeignet ist in diesem Zusammenhang die Plattformwägezelle PWSC3 der Firma HOTTINGER BALDWIN MESSTECHNIK HBM Wägetechnik GmbH, D-64201 Darmstadt, wie sie im Firmen­ prospekt "Komponenten für die Wägetechnik", Ausgabe 1998, F01-07.1 bzw. w101.98-5.0 SD, auf Seite 56 beschrieben ist.
Vorzugsweise ist zumindest dem oberen Schieber ein Abstreifer zugeordnet.
Auf diese Weise wird verhindert, daß auf diesem Schieber haftendes Gut beim Zurückziehen des Schiebers mit aus dem Förderschacht herausgeführt wird und die Wägung verfälscht. Es versteht sich, daß sich Abstreifer auch für den unteren Schieber und/oder insbesondere für die Seitenwände des einführbaren Probenehmers vorsehen lassen.
Vorzugsweise ist der Wägeeinrichtung eine Registriereinrichtung zugeordnet.
Dadurch wird erreicht, daß die ermittelten Werte, beispielsweise in Form eines Protokolls, registriert werden können. Ob dabei ein laufender Ausdruck oder eine Speicherung durch Datenverarbeitung erfolgt, ist durch die Art der Registrierein­ richtung gegeben. Anhand des ermittelten Schüttgewichtes körnen Parameter, welche das Schüttgewicht beeinflussen, wie z. B. die Drehzahl einer Fördervorrichtung auto­ matisch verändert bzw. angepaßt werden.
Vorzugsweise besitzt die neue Vorrichtung zusätzlich eine bei Über- oder Unter­ schreitung eines Toleranzspektrums ansprechende Warneinrichtung.
Eine solche Warneinrichtung akustischer und/oder optischer Art ist insbesondere bei dauernd periodisch arbeitenden Vorrichtungen von Vorteil, damit eine ständige Anwesenheit einer Überwachungsperson nicht erforderlich ist. Ggf. ist die Warneinrichtung so gestaltet, daß sie im Extrem- oder Störfall, d. h. bei einer zu weit vom Sollwert abweichenden Messung die Förder- oder Produktionsanlage abschaltet.
Dieses ist durch die Installation einer geeigneten Elektronik kein Problem.
Vorteilhaft ist es auch, dem Probenehmer eine Entleerungsvorrichtung zum Entleeren der Ausnehmung zuzuordnen.
In der Regel dürfte eine solche Entleerungsvorrichtung nicht erforderlich sein. Aber neigt das Schüttgut zur Brückenbildung oder zum Anhaften, ist sie vorteilhaft; beispielsweise in Form einer pneumatischen Ausblasvorrichtung oder einer Rüttelvorrichtung.
Das neue Verfahren zum Ermitteln des Schüttgewichtes von durch einen Förderschacht geführtem rieselfähigem Gut, ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Probenehmer durch eine Öffnung in einen durch einen Förderschacht geführten Schüttgutstrom eingeführt wird und eine unterseitig mit einem unteren Schieber abgedeckte Ausnehmung von definiertem Volumen mit der Probe gefüllt wird, daß ein oberer Schieber die mit der Probe gefüllte Ausnehmung abdeckend verschließt, daß der Probenehmer aus dem Förderschacht herausgefahren wird, daß das Schüttgewicht durch Wägung ermittelt wird, daß der Probenehmer wieder mit verschlossener Ausnehmung in den Förderschacht bzw. Schüttgutstrom eingeführt wird, daß der untere Schieber zurückgefahren und die Probe aus der Ausnehmung entleert wird, daß nun der Probenehmer aus dem Förderschacht heraus in die Grundstellung gefahren und die Wägeeinrichtung auf "Null" gestellt wird, daß anschließend der Probenehmer wieder in den Förderschacht eingeführt wird, daß der untere Schieber die Ausnehmung wieder verschließt und der obere Schieber zur Aufnahme der nächsten Probe wieder zurückgefahren wird usw.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind bereits im Zusammenhang mit der neuen Vorrichtung beschrieben.
Auch die Vorteile des vorzugsweisen Abstreifens zumindest des oberen Schiebers, des Registrierens des Schüttgewichtes der Probe des Schüttgutes, sowie das Auslösen eines Alarms bei Über- oder Unterschreiten der Grenzwerte eines Toleranzspektrums, sowie der zwangsweisen Entleerung der Ausnehmung, sind bereits beschrieben worden. Neben dem bzw. durch das Registrieren läßt sich das Probeergebnis auch. statistisch auswerten.
In der Zeichnung ist die neue Vorrichtung in einem Ausführungsbeispiel rein schematisch in der Seitenansicht dargestellt und nachstehend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Vorrichtung mit einer durch Schieber abgedeckten Ausnehmung eines Probenehmers in Position außerhalb eines Förderschachtes,
Fig. 2 die Vorrichtung mit einer durch Schieber abgedeckten Ausnehmung des Probenehmers in Position innerhalb des Förderschachtes,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den in den Förderschacht einfahrbaren Abschnitt eines Probenehmers mit seiner Ausnehmung,
Fig. 4 die Vorrichtung in Position des Probenehmers innerhalb des Förderschachtes mit der durch den oberen Schieber abgedeckten Ausnehmung und zurück­ gefahrenem unteren Schieber, und
Fig. 5 die Vorrichtung in Position des Probenehmers innerhalb des Förderschachtes mit der durch den unteren Schieber abgedeckten Ausnehmung und zurück­ gefahrenem oberen Schieber.
In Fig. 1 bis 5 besteht die Vorrichtung aus einem Probenehmer 1, welcher auf einer Basisplatte 2 mittels einer Verschiebevorrichtung 3 verschiebbar angeordnet ist. Endschalter 4 und 5 sorgen für die Begrenzung des Weges des Probenehmers 1. Der Probenehmer 1 ist durch eine Öffnung 6 in einen durch einen Förderschacht 7 geführten Schüttgutstrom 8 einschiebbar. Außerdem ist der Probenehmer 1 über die Impulsleitung 9 mit einer Wägeeinrichtung 10 verbunden. Diese wiederum ist über eine Impulsleitung 11 mit einer Registriereinrichtung 12 gekoppelt, welche den ermittelten Wert des Schüttgewichtes auf einem Ausdrucksprotokoll festhält. Außerdem ist die Wägeeinrichtung 10 über eine Impulsleitung 13 mit einer Warnein­ richtung 14 verbunden, welche bei Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte eines vorgegebenen Toleranzspektrums optisch und/oder akustisch anspricht und im Extrem- bzw. Störfall ggf. die nicht dargestellte Produktionsanlage abschaltet. Der Probenehmer 1 besitzt in seinem in den Förderschacht 7 einführbaren Abschnitt 15 zur Aufnahme einer Probe 16 eine Seitenwände 18, 19 aufweisende Ausnehmung 17, welche durch einen verschiebbaren oberen Schieber 20 und einen verschiebbaren unteren Schieber 21 abdeckbar ist, so daß die Ausnehmung 17 in abgedecktem Zustand ein definiertes Volumen besitzt, welchem folglich das Volumen der zu nehmenden Probe 16 entspricht. Zur Wegbegrenzung des mit einem Verschiebe­ antrieb 22 versehenen oberen Schiebers 20 dienen Endschalter 23, 24. Dem unteren Schieber 21 sind ein Verschiebeantrieb 25 und Endschalter 26, 27 zugeordnet. Für den oberen Schieber 20 ist im Förderschacht 7 ein Abstreifer 28 aus Gummi vorgesehen. Die Öffnung 6 ist mit einer Luftschleuse als Abdichtvorrichtung 29 versehen. Die Ausnehmung 17 weist eine rein schematisch angedeutete Entleerungsvorrichtung 30 in Form einer Ausblasdüse auf.
Verfahrensbeispiel
Verwendet wird die Vorrichtung gemäß Zeichnung. In der Stellung gemäß Fig. 1 ist eine genommene Probe bereits gewogen worden, so daß der Probenehmer 1 mit beid­ seitig abgedeckter Ausnehmung 17 durch die Öffnung 6 in den Förderschacht 7 bzw. in den Schüttgutstrom 8 einfahrbar ist. Der gemessene Wert wird von der Registrier­ einrichtung 12 in einem Ausdruckprotokoll festgehalten. Der Probenehmer 1 wird bei abgedeckter Ausnehmung 17 mittels seines Verschiebeantriebes 3 bis zum Erreichen des Endschalters 4 in den Förderschacht 7 bzw. in den Schüttgutstrom 8 hineingefahren. Der untere Schieber 21 wird mittels seines Verschiebeantriebes 25 bis zum Endschalter 27 zurückgefahren und die Probe 16 wird mit der Entleerungs­ vorrichtung 30 ausgeblasen. Sodann wird die Ausnehmung 17 mittels Betätigung des Verschiebeantriebes 25 durch Hineinfahren des Schiebers 21 wieder von unten verschlossen. Der Probenehmer 1 wird nun mittels eines Verschiebeantriebes 3 bis zum Erreichen des Endschalters 5 aus dem Förderschacht 7 bzw. aus dem Schüttgutstrom 8 herausgefahren. In dieser Grundstellung wird nun die Wägeeinrichtung 10 auf "Null" gestellt. Nun wird der Probenehmer 1 mit von oben abgedeckter Ausnehmung 17 mittels seines Verschiebeantriebes 3 bis zum Erreichen des Endschalters 4 wieder in den Förderschacht 7 bzw. Schüttgutstrom 8 hineingefahren. Der obere Schieber 20 wird nun mittels seines Verschiebeantriebes 22 bis zum Endschalter 24 zurückgefahren und gibt die Ausnehmung 17 frei. Sie füllt sich nun mit der Probe 16 und dann deckt der Schieber 20 die Ausnehmung 17 wieder ab. Jetzt wird der Probenehmer 1 mittels seiner Verschiebevorrichtung 3 aus der Öffnung 6 des Förderschachtes 7 bis zum Endschalter 5 herausgefahren und die Wägung wird vorgenommen. Das gemessene Schüttgewicht wird von der Wägeein­ richtung 10 angezeigt und von der Registriereinrichtung 12 auf einem Ausdruck­ protokoll festgehalten. Bei Überschreiten eines Grenzwertes eines vorgegebenen Toleranzspektrums schaltet sich die Warneinrichtung 12 ein und gibt ein optisches und ein akustisches Warnsignal. Im Extrem- oder Störfall, d. h. bei ungewöhnlich hoher Abweichung von den Grenzwerten, schaltet die Warneinrichtung 14 die Anlage aus. Nach erfolgter Messung fährt der Probenehmer 1 in verschlossenem Zustand der Ausnehmung 17 wieder durch die Öffnung 6 in den Förderschacht 7 ein. Jetzt wird der untere Schieber 21 zurückgefahren und die Probe 16 wird mittels der Entleerungsvorrichtung 30 wieder in den Förderstrom eingebracht. Anschließend wird die Ausnehmung 17 von unten mit dem Schieber 21 verschlossen und der Probenehmer 1 fährt aus dem Förderschacht 7 bis zum Endschalter 5 heraus und die nächste Ermittlung des Schüttgewichtes kann erfolgen usw. Ein Luftschleier der Abdichtvorrichtung 29 sorgt ständig dafür, daß die Öffnung 6 abgedichtet ist.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß zum Probenehmen auch zuerst der obere Schieber 20 zurückgezogen werden kann, um erst dann die Ausnehmung 17 mit dem Schieber 21 von unten zu verschließen. Ist die Ausnehmung 17 mit einer neuen Probe 16 gefüllt, wird die Ausnehmung 17 auch wieder mittels des oberen Schiebers 20 verschlossen.
Bezugszeichenliste Fig. 1 bis 5
1
Probenehmer
2
Basisplatte (für
1
)
3
Verschiebevorrichtung (für
1
)
4
Endschalter (für
1
)
5
Endschalter (für
1
)
6
Öffnung (in
7
)
7
Förderschacht (für
8
)
8
Schüttgutstrom
9
Impulsleitung (von
1
zu
10
)
10
Wägeeinrichtung
11
Impulsleitung (von
10
zu
11
)
12
Registriereinrichtung
13
Impulsleitung (von
10
zu
14
)
14
Warneinrichtung
15
Abschnitt (von
1
)
16
Probe (in
17
)
17
Ausnehmung (in
1
)
18
Seitenwand (von
17
)
19
Seitenwand (von
17
)
20
oberer Schieber (zu
1
bzw.
17
)
21
unterer Schieber (zu
1
bzw.
17
)
22
Verschiebeantrieb (von
20
)
23
Endschalter (zu
20
)
24
Endschalter (zu
20
)
25
Verschiebeantrieb (von
21
)
26
Endschalter (zu
21
)
27
Endschalter (zu
21
)
28
Abstreifer (für
21
)
29
Abdichtvorrichtung (von
6
)
30
Entleerungsvorrichtung (von
17
)

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Ermitteln des Schüttgewichtes von rieselfähigem Gut, gekenn­ zeichnet durch eine anzeigende Wägeeinrichtung (10), welche mit einem durch eine Öffnung (6) in einen Förderschacht (7) einführbaren Probenehmer (1) kombiniert ist, wobei der Probenehmer (1) in seinem in den Förderschacht (7) einführbaren Abschnitt (15) eine in Förderrichtung durchgehende und durch Seitenwände (18, 19) begrenzte Ausnehmung (17) von definiertem Volumen zur Aufnahme der Probe (16) aufweist, wobei diese Ausnehmung (17) mit einem oberen Schieber (20) und einem unteren Schieber (21) abdeckbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest dem oberen Schieber (20) ein Abstreifer (28) zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wägeeinrichtung (10) eine Registriereinrichtung (12) zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, gekennnzeichnet durch eine zusätzliche, bei Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte eines Toleranzspektrums ansprechenden Warneinrichtung (14).
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Probenehmer (1) eine Entleerungsvorrichtung (30) zum Entleeren der Ausnehmung (17) zugeordnet ist.
6. Verfahren zum Ermitteln des Schüttgewichtes von durch einen Förderschacht geführtem rieselfähigem Gut, dadurch gekennzeichnet, daß ein Probenehmer (1) durch eine Öffnung (6) in einen durch einen Förderschacht (7) geführten Schüttgutstrom (8) eingeführt wird, und eine unterseitig mit einem unteren Schieber (21) abgedeckte Ausnehmung (17) von definiertem Volumen mit einer Probe (16) gefüllt wird, daß ein oberer Schieber (20) die mit der Probe (16) gefüllte Ausnehmung (17) abdeckend verschließt, daß der Probenehmer (1) aus dem Förderschacht (7) herausgefahren wird, daß das Schüttgewicht durch Wägung ermittelt wird, daß der Probenehmer (1) wieder mit verschlossener Ausnehmung (17) in den Förderschacht (7) bzw. Schüttgutstrom (8) eingeführt wird, daß der untere Schieber (21) zurückgefahren und die Probe (16) aus der Ausnehmung (17) entleert wird, daß nun der Probenehmer (1) aus dem Förderschacht (7) heraus in die Grundstellung gefahren und die Wägeeinrichtung (10) auf "Null" gestellt wird, daß anschließend der Probenehmer (1) wieder in den Förderschacht (7) eingeführt wird, daß der untere Schieber (21) die Ausnehmung (17) wieder verschließt und der obere Schieber (20) zur Aufnahme der nächsten Probe (16) wieder zurückgefahren wird usw.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der obere Schieber (20) beim Zurückfahren abgestreift wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der ermittelte Wert des Schüttgewichtes der Probe (16) registriert wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß beim Über- oder Unterschreiten der Grenzwerte eines Toleranzspektrums ein Alarm ausgelöst wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Entleerung der Ausnehmung (17) zwangsweise durchgeführt wird.
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