DE19906989A1 - Lärmschutzwandsegment - Google Patents
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- E01F8/0005—Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic used in a wall type arrangement
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E01F8/0005—Arrangements for absorbing or reflecting air-transmitted noise from road or railway traffic used in a wall type arrangement
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Lärmschutzwandsegment, beispielsweise für Straßen, Autobahnen oder Schienenwege u. dgl., wobei das Lärmschutzwandsegment aus transparenten Platten, vorzugsweise transparenten Kunststoffplatten, und die Platten fixierenden Mitteln besteht. Die transparente Platte ist um eine Senkrechte zur Aufstellungsfläche der montierten Lärmschutzwand geformt, wobei unter der Formung eine Wölbung und/oder Faltung zu verstehen ist. Des weiteren können im Fall von Kunststoffplatten, vorzugsweise aus Acrylglas, Kunststoffäden in die Platte eingebettet sein, die der Splitterbildung beim Bruch entgegenwirken und eine anerkannte Vogelschutzeinrichtung darstellen. DOLLAR A Eine aus den Segmenten zusammengesetzte Lärmschutzwand ist über deren gesamte Länge und Höhe transparent, da keine Haltepfosten und/oder Tragwerke zwischen den einzelnen Segmenten notwendig sind. Im eingebauten Zustand stützen sich die vorzugsweise vorgespannten Segmente seitlich gegeneinander und an den Enden der Wand oder in frei wählbaren Abständen gegen Haltepfosten ab.
Description
Die Erfindung betrifft ein Lärmschutzwandsegment,
beispielsweise für Straßen, Autobahnen oder Schienenwege
u. dgl., wobei das Lärmschutzwandsegment aus einer oder
mehreren transparenten Platten, vorzugsweise aus
Kunststoffmaterial, und die transparenten Platten
fixierenden Mitteln besteht.
Beim Schutz der Bürger vor Verkehrslärm werden seit Jahren
Lärmschutzwälle, -wände oder Lärmschutzfassaden eingesetzt.
Wegen des großen Platzbedarfs von Wällen werden diese
vorzugsweise im freien Gelände aufgeschüttet, im
innerstädtischen Bereich, bei Brückenbauwerken und häufig
auch bei Schienenstrecken kommen dagegen Lärmschutzwände
oder -fassaden zum Einsatz.
Um den Autofahrer oder den Fahrgast eines Schienenfahrzeugs
trotz hoher Wände nicht gänzlich von der Umwelt
auszuschließen, also beispielsweise zur Vorbeugung gegen
einen möglichen "Tunneleffekt" auf Brücken, ist man dazu
übergegangen, diese Wände teilweise transparent
auszuführen.
Von der üblichen Verlegetechnik der Silikatgläser kommend,
werden transparente Scheiben in Rahmen gefaßt, und in
bestimmten Fällen sollen zusätzlich Drahtgitter gegen das
Herabfallen von Bruchstücken schützen.
Ein gattungsbildendes Lärmschutzwandsegment ist z. B. aus
der DE 42 30 786 A1 bekannt. Das dort vorgestellte Segment
besteht aus zwei randseitigen senkrechten Pfosten und einem
im wesentlichen rechteckigen Rahmen, der randseitig an den
senkrechten Pfosten angebracht ist, und aus einer im
wesentlichen rechteckigen Schallschluckplatte. Der Rahmen
weist zwei vertikale Rahmenholme und einen die beiden
oberen Endbereiche der beiden vertikalen Rahmenholme
verbindenden und an diesen anliegenden vorderen
Versteifungsholm auf, der ebenfalls die beiden oberen
Endbereiche der beiden vertikalen Rahmenholme an diesen
anliegend verbindet und der demontabel angeschlagen ist.
Die im wesentlichen rechteckige Schallschluckplatte ist in
den Rahmen einschiebbar dimensioniert und in diesem lösbar
gehaltert.
Von der Dimensionierung her ist festzustellen, daß die in
den Rahmen eingeschobene Schallschluckplatte aus Kunststoff
um bis zu 50% höher als der Rahmen bzw. als die vertikalen
Rahmenholme sein kann, so daß bei vorgegebener Segmenthöhe
der Rahmen eine Höhe haben muß, die etwa 2/3 der Höhe der
Schallschluckplatte beträgt.
Obwohl die Lärmschutzwandsegmente gemäß der DE 42 30 786
den vorteilhaften Einsatz von transparenten
Kunststoffplatten ermöglichen, wird durch den essentiellen
Einsatz der Rahmenkonstruktion in etwa 2/3 der Höhe der
Schallschluckplatten immer noch ein optisch "recht
massiver" Eindruck vermittelt. Für den optischen Eindruck
ist nämlich der "freistehende Anteil", also der die
Rahmenkonstruktion überragende Teil der Kunststoffplatten,
erheblich.
Darüber hinaus wird auf diese Weise ein relativ großer
Anteil der Fläche der verhältnismäßig teuren
Kunststoffplatte eingesetzt, ohne den gewünschten Effekt zu
erzielen, d. h., ein großer Teil der Kunststoffplatte ist
vollständig im Rahmen der Tragkonstruktion enthalten, so
daß die beabsichtigte schlankere Wirkung nur unvollkommen
oder überhaupt nicht erzielt wird.
In Anbetracht des hierin genannten und diskutierten Standes
der Technik liegt der vorliegenden Erfindung mithin die
Aufgabe zugrunde, ein Lärmschutzwandsegment der eingangs
erwähnten Gattung zur Verfügung zu stellen, das einen
"optisch leichteren" Eindruck vermitteln soll, gleichzeitig
aber ausreichend windlaststabil ist.
Unter anderem sollen beim neuen Lärmschutzwandsegment
optisch störende Pfosten oder Rahmenkonstruktionen auf ein
Minimum reduziert oder sogar gänzlich vermieden werden.
Insbesondere ist es Ziel der Erfindung unter Verzicht auf
hoch angeordnete und damit die optische und ästhethische
Wirkung nachteilig beeinflussende Riegel oder Rahmen ein
Lärmschutzwandsegment bereitzustellen, welches die
Errichtung einer möglichst wenig wahrnehmbaren, harmonisch
in die Landschaft eingepaßten Lärmschutzwand gestatten
soll.
Ferner soll das neue Lärmschutzwandsegment industriell
vorfertigbar sein, und die vorgefertigten Segmente sollen
leicht transportierbar, auf- und abbaubar sowie möglichst
einfach austauschbar sein.
Noch eine der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe kann
darin gesehen werden, daß die Lärmschutzwandsegmente mit
einfachen Mitteln gegen Splitterbildung bei Bruch sicherbar
sein sollen, wobei sie zusätzlich auch zum Schutz gegen
Zusammenstöße mit fliegenden Vögeln ausbildbar sein sollen.
Darüber hinaus ist auch die Schaffung einer Lärmschutzwand
unter Verwendung von Lärmschutzwandsegmenten eine Aufgabe
der Erfindung, wobei die neue Lärmschutzwand transparent,
optisch möglichst unauffällig und wenig wahrnehmbar sein
soll. Insbesondere soll die neue Lärmschutzwand auch
einfach in der Fertigung sein, reparaturfreundlich und
günstig im Unterhalt.
Schließlich soll die Erfindung auch ein Verfahren zur
Herstellung von Lärmschutzwandsegmenten und zur Herstellung
von Lärmschutzwänden aus solchen Segmenten angeben.
Gelöst werden diese sowie weitere nicht einzeln genannte,
sich jedoch ohne weiteres aus der einleitenden Erörterung
ergebende oder aus dem hierin Gesagten ableitbare Aufgaben
durch ein Lärmschutzwandsegment mit den Merkmalen des
Anspruches 1. Vorteilhafte Ausführungsformen
erfindungsgemäßer Lärmschutzwandsegmente werden in den von
Anspruch 1 abhängigen Unteransprüchen unter Schutz
gestellt. Weitere Ansprüche betreffen aus den
erfindungsgemäßen Segmenten erhältliche Lärmschutzwände. Im
Hinblick auf die Verfahrensproblematik stellen die
entsprechenden Verfahrensansprüche Lösungen für die der
Erfindung zugrunde liegenden Probleme bereit. Vorteilhafte
Verfahrensmodifikationen sind Gegenstand der auf die
unabhängigen Verfahrensansprüche rückbezogenen Ansprüche.
Dadurch, daß bei einem Lärmschutzwandsegment aufweisend
eine transparente Platte und die transparente Platte
fixierende Mittel, die Platte, bezogen auf ihre Anordnung
in einer montierten Lärmschutzwand, aus der durch die
Lärmschutzwand definierten Wandebene heraus um eine
Vertikale geformt ist, gelingt es auf für den
durchschnittlichen Fachmann nicht ohne weiteres ab- oder
vorhersehbare Weise eine ganze Reihe von Vorteilen zu
erzielen. Hierzu gehören unter anderem:
- - Bei Einsatz des Lärmschutzwandsegmentes gemäß der Erfindung in einer Lärmschutzwand sind keinerlei Haltepfosten und/oder Tragwerke zwischen den einzelnen Segmenten notwendig.
- - Die erfindungsgemäßen Lärmschutzwandsegmente gestatten somit erstmalig die Erstellung von transparenten Lärmschutzwänden mit "transparentem Pfosten", d. h. es ist zum ersten Mal möglich, eine vollständig transparente Lärmschutzwand ohne den optischen Eindruck störende nicht transparente Pfosten zu erstellen und Abstände zwischen nicht transparenten Pfosten von sechs, acht oder mehr Metern zu realisieren.
- - Die Lärmschutzwandsegmente sind selbsttragend.
- - Die Lärmschutzwandsegmente sind stabil gegen Witterungseinflüße, auftretende Windlasten, gegen Vandalismus oder andere Beanspruchungen, wie sie beispielsweise durch die ZTV LSW 88 definiert werden.
- - Die Formung der einzelnen Segmente um eine Vertikale zur Aufstellrichtung der Wand (Wölbung und/oder Faltung) erzeugt eine größere bodenseitige Standfläche und ist geeignet, eingeleitete Windlasten in Sockel oder Fundamente abzuleiten.
- - Erfindungsgemäße Lärmschutzwandsegmente weisen bei gewölbten Formungen eine ausreichend hohe statische Tiefe auf.
- - Erfindungsgemäße Lärmschutzwandsegmente weisen bei gefalteten Formungen, d. h. stärkeren Abkantungen mit größeren Winkeln, eine hohe Stabilität und Einsatztauglichkeit auf.
- - Wölbung und Faltung lassen sich gemäß der Erfindung einfach in ein und demselben Lärmschutzwandsegment kombinieren, was zu einer weiteren Verbesserung der Stabilität und Einsatztauglichkeit führt.
- - Eine Lärmschutzwand, welche erfindungsgemäße Lärmschutzwandsegmente aufweist oder daraus besteht, kann über die gesamte Länge und Höhe transparent gehalten werden. Auf diese Weise wird der sogenannte Tunneleffekt vermieden, d. h., der Verkehrsteilnehmer wie z. B. ein Fahrgast eines Schienenfahrzeugs oder ein Autofahrer ist nicht von seiner Umwelt ausgeschlossen.
- - Ein Einbau von erfindungsgemäßen Segmenten in eine Wand ist unter Vorspannung einzelner oder aller Segmente möglich, so daß sich die einzelnen Segmente in der fertigen Wand gegeneinander abstützen. Aus der Formung, vorzugsweise Wölbung, der einzelnen Segmente resultiert mithin eine einfachere Aufstellung der Lärmschutzwand sowie damit einhergehend eine Kostenersparnis.
- - Erfindungsgemäße Lärmschutzwandsegmente lassen sich einfach und leicht mit Platten oder Segmenten aus dem Stand der Technik zu einer Lärmschutzwand kombinieren.
Das erfindungsgemäße Segment weist eine transparente Platte
auf, die um eine Vertikale geformt ist. Die Vertikale
entspricht dabei einer Senkrechten zur späteren
Aufstellungsfläche der montierten Lärmschutzwand.
Unter der angesprochenen "Formung" werden beispielsweise
eine Wölbung oder mehrere Wölbungen, eine Faltung oder
mehrere Faltungen sowie eine Kombination von einer oder
mehreren Wölbungen mit einer oder mehreren Faltungen
verstanden.
"Wölbung" meint zum Beispiel eine Krümmung des Segmentes
oder auch eine schalenartige Formung oder Gestaltung in
vertikaler Richtung des Segments. Die Wölbungen lassen sich
mit bezogen auf die Dicke der transparenten Platte des
Segmentes relativ großen Radien beschreiben.
"Faltung" meint zum Beispiel einen Knick in vertikaler
Richtung des Segments, welcher mit einem in Bezug auf die
Dicke der Platte relativ kleinen Radius oder auch - je nach
Herstellvariante - mit einem Winkel beschreibbar ist.
Sowohl für Wölbung als auch Faltung gilt, daß die
entsprechende Formung sich dabei nicht über die gesamte
Länge und/oder Höhe des Lärmschutzwandsegmentes erstrecken
muß, vielmehr kann eine solche Formung bezogen auf Länge
und/oder Höhe auch nur abschnittsweise vorliegen. In diesem
Zusammenhang ist es vorteilhaft, daß lediglich in einem
Bereich des Segmentes eine Wölbung oder auch eine Faltung
ausgebildet ist, während andere Teilbereiche des Segmentes
den aus dem Stand der Technik bekannten plattenförmigen und
damit im wesentlichen planen Segmenten entsprechen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Lärmschutzwandsegmentes sieht vor, daß die Platte so
geformt, d. h. gewölbt und/oder gefaltet ist, daß
auftretende Lasten, insbesondere Windlasten, ohne Einsatz
von zwischen zwei Segmenten angeordneten Pfosten, Stütz-
oder Tragwerken aufnehmbar und in Sockel und/oder
Fundamente ableitbar sind. Insbesondere die Gestaltung des
transparenten Teils des erfindungsgemäßen Segmentes
ermöglicht es hierbei, daß eine Lärmschutzwand, die aus
entsprechenden Segmenten aufgebaut ist, keine Pfosten,
Stütz- oder Tragwerke zwischen den einzelnen Segmenten
benötigt. Dies wird dadurch erreicht, daß die Formung,
d. h. die Wölbung und/oder Faltung aus der Wandebene
heraus, geeignet ist, die stützende Funktion beispielsweise
eines Pfostens zu übernehmen.
Die Formung der transparenten Platte des erfindungsgemäßen
Lärmschutzwandsegmentes läßt sich recht einfach durch das
Querschnittsprofil der Platte beschreiben. Besonders
zweckmäßig ist die Platte des Segmentes der Erfindung
derart um eine Senkrechte zur Aufstellungsfläche des
Segmentes in einer Lärmschutzwand geformt, daß sich das
Querschnittsprofil der transparenten Platte des Segmentes
teilweise mit Krümmungsradien oder Winkeln zwischen
Abschnitten oder über dessen gesamten Verlauf mit einem
oder mehreren Krümmungsradien beschreiben läßt. Die
transparente Platte kann folglich mehrere Krümmungen
und/oder Knicke aufweisen, wobei dazwischen auch Bereiche
liegen können, die in ihrer Form den aus dem Stand der
Technik bekannten plattenförmigen Segmenten entsprechen.
Des weiteren besteht die vorteilhafte Möglichkeit, daß die
transparente Platte des Segmentes durchgehend gekrümmt ist
und keinerlei Knicke aufweist. Auch ist eine z. T. mit
Knicken oder Faltungen versehene Platte, die keine mit
Krümmungsradien beschreibbare Krümmung aufweist, möglich.
Eine spezielle Ausführungsform des Lärmschutzwandsegmentes
der Erfindung verzichtet vollständig auf Knicke oder
Faltungen und sieht lediglich eine Wölbung der Platte in
Form einer Krümmung vor. Diese Krümmung läßt sich an Hand
nur eines Krümmungsradius beschreiben, d. h., die Krümmung
des Querschnittsprofils ist über die gesamte Länge des
Segmentes im wesentlichen gleich. Das Querschnittsprofil
der transparenten Platte hat somit einen Verlauf, der dem
Ausschnitt eines Kreisumfanges entspricht, dessen Kreis den
Krümmungsradius als Radius aufweist.
Noch eine zweckmäßige Abwandlung des erfindungsgemäßen
Lärmschutzwandsegmentes betrifft transparente Platten,
welche in nur zwei Bereichen Krümmungen oder Knicke
aufweisen. Die genannten Bereiche sind jeweils in der Nähe
des linken bzw. rechten Randes des Segmentes vorgesehen.
Die jeweiligen Abstände zum rechten bzw. linken Rand können
gleich sein, dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Das
Segment umfaßt bei einer derartigen Gestaltung drei
Abschnitte, die als linker, rechter und zentraler Abschnitt
bezeichnet werden können. Innerhalb dieser Abschnitte liegt
keine weitere Krümmung oder kein weiterer Knick vor,
vielmehr entsprechen diese den aus dem Stand der Technik
bekannten plattenförmigen Segmenten. Der rechte und linke
Abschnitt sind geeignet, die Funktion eines Pfostens o. ä.
zu übernehmen, d. h., die angreifenden Lasten werden über
diese in das Fundament geleitet. Der Winkel zwischen dem
rechten bzw. linken Abschnitt und dem zentralen Abschnitt
des Segmentes kann jeweils frei gewählt werden, liegt aber
vorteilhafterweise zwischen < 180° und 90°. Winkel
unterhalb von 90° sind auch möglich, allerdings weniger
bevorzugt.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform des
erfindungsgemäßen Lärmschutzwandsegmentes weist die
transparente Platte in zwei Bereichen Faltungen in Form von
Krümmungen oder Knicken auf, die jeweils in der Nähe des
linken bzw. rechten Randes des Segmentes vorgesehen sind.
Die jeweiligen Abstände zum rechten bzw. linken Rand können
gleich sein, dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Das
Segment umfaßt bei einer derartigen Gestaltung drei
Abschnitte, die als linker, rechter und zentraler Abschnitt
bezeichnet werden können. Im Gegensatz zur vorgenannten
Ausführungsform weist der zentrale Abschnitt ebenfalls eine
Formung, nämlich bevorzugt eine Wölbung auf, die sich durch
eine Krümmung desselben kennzeichnet. Diese Krümmung kann
über dir gesamte Länge des zentralen Abschnitts gleich
sein, d. h., sie läßt sich mit nur einem Krümmungsradius
beschreiben (erster Fall), oder variieren (zweiter Fall).
Im ersten Fall hat das Querschnittsprofil des zentralen
Abschnitts der Kunststoffplatte somit einen Verlauf, der
dem Ausschnitt eines Kreisumfanges entspricht, dessen
Radius gleich dem Krümmungsradius im zentralen Abschnitt
ist. Dieser Krümmungsradius ist über große Bereiche im
wesentlichen frei wählbar, allerdings hat sich in der
Praxis in Abhängigkeit vom Herstellverfahren und in
Abhängigkeit von der Dicke der eingesetzten Platten
speziell für den Fall von Kunststoffplatten, insbesondere
aus Acrylglas, ein Radius als besonders zweckmäßig
erwiesen, welcher das Zweihundertfache der Dicke nicht
unterschreitet. Bevorzugt ist der Radius größer oder gleich
dem Dreihundertfachen der Plattendicke, sofern als
transparentes Material für die Platte Acrylglas eingesetzt
wird.
Insbesondere im Zusammenhang mit Kunststoffplatten und bei
Radien, die durch Kalteinbiegen von Platten erzeugt werden,
kommt es beim Vorspannen zum Auftreten von Zugspannungen an
der Aussenseite des Radius und zu Druckspannungen an der
Innenseite des Radius. Vor allem bei Biegeradien, welche
das Zwei- bis Dreihundertfache der Plattendicke nicht
unterschreiten, überschreiten die auf der Aussenseite der
Platte entstehenden Zugspannungen die für den Dauereinsatz
maximal zulässigen Spannungen in der Kunststoffplatte
nicht.
Zu größeren Radien hin gibt es im wesentlichen keine
Beschränkungen, allerdings soll im bevorzugten Fall eine
Vergrößerung der Standfläche des geformten, insbesondere
gewölbten Segments noch gewährleistet sein.
Besonders günstige Radien liegen bei einer etwa 20 mm
dicken Platte aus Acrylglas für den mittleren
Plattenabschnitt im Bereich von 6.103 mm bis 12.103 mm.
Im zweiten Fall kann sich der Krümmungsradius über die
gesamte Länge des zentralen Abschnitts ändern, wobei die
Möglichkeit eingeschlossen ist, daß einzelne Bereiche des
zentralen Abschnitts keinen Krümmungsradius aufweisen,
sondern ungekrümmten Platten entsprechen.
In beiden Fällen kann der Winkel zwischen dem rechten bzw.
linken Abschnitt und dem zentralen Abschnitt des Segmentes
jeweils frei gewählt werden, liegt aber vorteilhafterweise
zwischen < 180° und 45°, zweckmäßig zwischen 135° und 60°
und ganz besonders vorteilig zwischen 120° und 75°.
Die gemäß der Erfindung in Frage kommende Platte des
Lärmschutzwandsegmentes muß transparent sein. Hierfür
kommen grundsätzlich Gläser oder glasartige Materialien in
Frage. Unter Gläsern versteht man allg. Stoffe im amorphen,
nichtkristallinen Festzustand. Im engeren Sinne gemäß der
Erfindung sind vor allem anorganische oder organische
Gläser brauchbar.
Bei den anorganischen Gläsern handelt es sich meist um
oxidische Schmelzprodukte, die durch einen Einfriervorgang
ohne Auskristallisation der Schmelzphasenkomponenten in den
festen Zustand überführt werden.
Die Temperatur des Einfriervorgangs wird dabei zur
Charakterisierung der Gläser herangezogen u. äußert sich
z. B. als Änderung der thermischen Ausdehnung bei der
Abkühlung oder Erwärmung eines Glases. Im Rahmen der
Erfindung wird die Temperatur, bei der diese Änderung
auftritt, als Glastemperatur oder Transformationstemperatur
Tg bezeichnet.
Unter den für die Erfindung möglichen anorganischen Gläsern
spielen technische Gläser eine spezielle Rolle. Dieses
technische Glas besteht vorzugsweise aus abgekühlten
Schmelzen von Siliciumdioxid (SiO2), Calciumoxid (CaO),
Natriumoxid (Na2O) mit z. T. größeren Mengen von Bortrioxid
(B2O3, Aluminiumoxid (Al2O3), Bleioxid (PbO), Magnesiumoxid
(MgO), Bariumoxid (BaO), Kaliumoxid (K2O) u. a. Zusätzen.
Für die Erfindung weitaus mehr bevorzugt als die
angesprochenen anorganischen Gläser (also vor allem die
silikatischen Gläser) sind organische Gläser. Hierbei
handelt es sich um amorphe Kunststoffe, die aufgrund
besonderer optischer Eigenschaften (Transmission,
Brechzahl, Dispersion, opt. Homogenität) anorganisches Glas
vorteilhaft substituieren können. Es handelt sich bei
derartigen Polymeren insbesonders um Thermoplaste, aber
auch Duroplaste, z. B. solche auf Epoxidharz-Basis, sind
prinzipiell für den Einsatz als Gläser geeignet.
Die wichtigsten organischen Gläser für die Bildung von
Platten der erfindungsgemäßen Segmente sind
Polymethylmethacrylate ("Acrylglas"), Polycarbonate,
Polyvinylchlorid, Polystyrole und ähnliche Stoffe.
Zu besonders bevorzugten transparenten Kunststoffen gehören
unter anderem Poly(meth)acrylate, Polycarbonate,
Polyvinylchlorid sowie Mischungen dieser Kunststoffe.
In einer vorteilhaften Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Lärmschutzwandsegmentes besteht die
Kunststoffplatte aus Acrylglas. Das Acrylglas ist für den
Einsatz als transparenter Teil eines erfindungsgemäßen
Lärmschutzwandsegments im Vergleich zu anderen organischen
Gläsern besonders geeignet, da es sich durch hohe
Lichtdurchlässigkeit, Transparenz, Kratzfestigkeit, hohe
Steifigkeit und hohen E-Modul auszeichnet und somit neben
Licht- und Witterungsbeständigkeit den wesentlichen
Anforderungen an den transparenten Teil des
erfindungsgemäßen Segments gerecht wird.
Vorzugsweise weist eine Acrylglasplatte eines
erfindungsgemäßen Lärmschutzwandsegments Fäden, Gitter oder
Netze aus Polyamid, Polypropylen oder einem anderen mit dem
Matrixkunststoff unverträglichen Kunststoff auf.
In noch einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung sind
in die Kunststoffplatte des Segments monofile Fäden aus
Polyamid eingebettet.
Die eingebetteten Polyamid-Fäden zeichnen sich durch eine
hohe Festigkeit aus und sind in einem bestimmten Abstand
parallel zueinander angeordnet, der sich aus der Größe der
entstehenden Splitter beim Bruch einer derartigen
Acrylglasscheibe ergibt. Die Orientierung der geradlinig
verlaufenden Fäden ist frei wählbar, es wird allerdings
eine Orientierung senkrecht zur Aufstellungsfläche
empfohlen. Grundsätzlich wäre allerdings auch eine
Anordnung der Fäden denkbar, bei der sich die Fäden auf
Grund zweier Orientierungen kreuzen und somit ein Netz bzw.
ein Gitter gebildet wird. Die hochfesten Fäden wirken im
Falle eines Bruches der Bildung von freien Splittern
entgegen, d. h., das Auftreten von gefahrbringenden
Bruchstücken wird vermieden. Zusätzliche Fangvorrichtungen
sind daher nicht erforderlich, was zu einem
kostengünstigeren Aufbau führt. Des weiteren kann durch
eine kontrastreiche Gestaltung der Polyamidfäden gegenüber
deren Umgebung verhindert werden, daß fliegende Vögel mit
der Lärmschutzwand kollidieren.
Lärmschutzwandsegmente gemäß der Erfindung verfügen neben
einer transparenten Platte über fixierende Mittel. Diese
dienen zur Aufstellung und Anordnung der Segmente und zur
Ausbildung von Wänden, welche erfindungsgemäße Segmente
aufweisen und/oder zur Befestigung der transparenten
Platten an vorbereiteten Aufnahmen, Fundamenten, Sockeln,
Bohrpfählen, Rammpfählen oder sonstigen Gründungsmaßnahmen.
Insbesondere umfassen die fixierenden Mittel selbst auch
Sockel, Rahmen, Riegel, Holme, Befestigungen in Form von
Schraubverbindungen, Spanndrähten und dergleichen.
Durch Abstimmung von transparenter Platte und fixierenden,
respektive befestigenden, Mitteln wird im Rahmen der
Erfindung vorteilhaft und damit besonders zweckmäßig
gewährleistet, daß Befestigungsmaßnahmen wie Sockel oder
Fundamente nur untergeordnete Abschnitte eines unteren
bodennahen Abschnitts einer transparenten Platte einspannen
oder fixieren. Allerdings sind auch Abspannungen mit
Drähten über die gesamte Höhe der Segmente möglich, solange
deren Einsatz die optische Wirkung nicht nachteilig
beeinflußt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Segment der
Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die fixierenden
Mittel Betonformteile sind, welche für die Befestigung der
Platten vorbereitete Aufnahmen in Form von Vertiefungen,
Rinnen, Nuten, Bohrungen oder dergleichen aufweisen.
Zusätzlich kann man die Platten mit Bolzen oder Schrauben
befestigen.
Die als ein fixierendes und/oder einspannendes Mittel
einsetzbaren Betonformteile können aus an sich bekanntem
Beton, Holzbeton oder Polymerbeton bestehen. Bevorzugt ist
Polymerbeton. Dies ist eine Bezeichnung für einen Werkstoff
aus Beton, in dem zur Verbesserung der Verarbeitungs-
und/oder Gebrauchseigenschaften das hydraulische
Bindemittel ganz od. teilweise durch Betonzusatzstoffe auf
der Basis von Kunstharzen, insbesondere Reaktionsharzen
(RH-Beton) ersetzt ist. Polymerbeton besitzt hohe Zug- und
Druckfestigkeit und weist starke Beständigkeit gegen
chemische Korrosion und Frost auf. Der Polymerbinder kann
der Mischung als einziger Binder zugemischt werden, z. B.
Epoxy-Beton, oder er kann zusammen mit Wasser zugefügt
werden wie in Polymer-Zement-Beton.
So ist im Rahmen der Erfindung in einer besonderen Variante
ein der Form der Platte angepaßter Sockel aus Beton,
Polymerbeton oder Holzbeton, bevorzugt Polymerbeton,
vorgesehen, welcher etwa eine Höhe gemessen ab Fundament im
Bereich von 0,3 bis 1,5 m, zweckmäßig 0,5 bis 1 m,
besonders bevorzugt 0,6 bis 0,8 m aufweist. Der Sockel des
Lärmschutzwandsegments weist rinnenförmige Vertiefungen,
Nuten oder Aufnahmen auf, welche zur Aufnahme eines
sockelnahen Abschnitts der transparenten Platte vorbereitet
sind. Auf diese Weise können etwa 10 bis 30 cm der
transparenten Platte in den Sockel geklemmt oder
eingespannt und mit dem Sockel zusammen verschraubt oder
auf sonstige Weise fixiert werden. Zweckmäßig ist die
transparente Platte somit in den Betonsockel eingespannt
und fixiert.
Das Lärmschutzwandsegment aus transparenter Platte und
Sockel kann dann leicht im Boden verankert werden. Hierzu
genügen auf freier Strecke Pfahlgründungen in relativ
großen Abständen von etwa 6 bis 12 m, bei
Lärmschutzwandsegmenten mit Kunststoffplatten, die etwa 3 m
Länge abdecken.
Erfindungsgemäße Lärmschutzwandsegmente sind mit nicht zur
Erfindung gehörigen Lärmschutzelementen grundsätzlich
kombinierbar. Des weiteren können die beschriebenen
erfindungsgemäßen Segmente auch noch weiter abgewandelt mit
bestimmten Zwischenteilen oder Elementen kombiniert werden,
die die Schaffung von transparenten Pfosten zulassen.
Die beanspruchte Lärmschutzwand, in welcher die
beschriebenen Lärmschutzwandsegmente zum Einsatz kommen,
zeichnet sich insbesondere durch ihren einfachen Aufbau
aus. Genannte Wand weist ein oder mehrere Segmente auf.
Diese Segmente sind entlang einer Aufstellungslinie derart
aufgebaut, daß jeweils die linke Seite des einen Segments
an die rechte Seite des anderen Segments angrenzt. Unter
rechter bzw. linker Seite ist die äußerste rechte bzw.
linke Ausdehnung zu verstehen, d. h., es muß sich auf Grund
der verschiedenen Gestaltungsformen der Segmente nicht
zwangsläufig um den rechten bzw. linken Rand der
transparenten Platte handeln. Zwischen den einzelnen
Segmenten wird sowohl auf Befestigungsmittel als auch auf
Haltepfosten verzichtet und lediglich an den Seiten des
ersten und letzten Segmentes ist jeweils ein Haltepfosten
und/oder Tragwerk vorgesehen. Zwischen diesen beiden
Haltepfosten und/oder Tragwerken ist eine Aufstellungslinie
vorgesehen, entlang derer die Segmente aneinandergereiht
sind. Die Länge der Aufstellungslinie ist vorzugsweise
kleiner als die Gesamtlänge der zu verwendenden, direkt
aneinandergereihten Segmente, so daß diese günstigerweise
vorgespannt eingebaut werden können. Auf Grund der
Vorspannung drücken die eingesetzten Segmente mit ihren
Seiten gegeneinander und stabilisieren die Lärmschutzwand.
Wahlweise können die Seiten distanziert und miteinander
verschraubt oder sonst befestigt werden. An den beiden
Enden der Lärmschutzwand nehmen die Haltepfosten und/oder
Tragwerke die Last auf.
Mehrere Lärmschutzwandsegmente können sich bei Anordnung zu
einer Lärmschutzwand gegenseitig abstützen, am Anfang und
am Ende einer Wand oder eines gewünschten Abschnitts können
zur weiteren Stabilisierung Begrenzungspfosten vorgesehen
sein.
Bei einer montierten Lärmschutzwand können die Sockel
vorzugsweise kraftschlüssig miteinander in Kontakt sein.
Bevorzugte Varianten von erfindungsgemäßen Lärmschutzwänden
betreffen unter anderem solche Ausführungsformen, worin
jeweils zwei Segmente mit Befestigungsmitteln derart
verbunden sind, daß diese beiden Segmente einen
Haltepfosten bilden, der zwischen benachbarten Segmenten
der Lärmschutzwand steht und mit diesen über
Befestigungsmittel verbunden ist. Dies ermöglicht eine
Abwandlung des transparenten Pfostens.
Außerdem ist es zweckmäßig, wenn die Segmente, die den
Haltepfosten bilden, ein Querschnittsprofil aufweisen, das
in nur einem Bereich eine Krümmung oder einen Knick
aufweist, so daß das Querschnittsprofil einen rechten und
einen linken Abschnitt umfaßt. Hierbei besteht zwischen dem
rechten und dem linken Abschnitt vorzugsweise ein Winkel
zwischen < 180° und 90°. Besonders zweckmäßig ist es, daß
der Winkel zwischen dem rechten und dem linken Abschnitt
90° beträgt, wobei die Segmente zwischen den Haltepfosten
ungekrümmte, ebene Platten sind.
Daneben ist auch eine Lärmschutzwand zur Erfindung gehörig,
in welcher erfindungsgemäße Segmente in zwei oder mehr
Reihen, entweder allein oder in Kombination mit nicht
erfindungsgemäßen transparenten Platten oder Segmenten,
übereinander angeordnet sind. Eine bodennahe Reihe von
Segmenten kann dabei wenigstens ein erfindungsgemäßes
Lärmschutzwandsegment aufweisen, während eine darauf
gesetzte Reihe von transparenten Platten darauf befestigt
werden kann.
Die erfindungsgemäßen Lärmschutzelemenete oder -segmente
lassen sich auf verschiedenen Wegen herstellen. Je nachdem,
ob die transparente Platte aus anorganischem oder
organischem Glas gefertigt wird, kommen unterschiedliche
oder ähnliche Varianten in Frage. Im allgemeinen wird
jedoch so vorgegangen, daß der transparente Teil geformt
wird und dann mit fixierenden Mitteln zusammengesetzt wird.
Von besonderem Interesse für die Erfindung sind unter
anderem Herstellverfahren, die sich auf transparente
Platten aus organischen Gläsern beziehen.
In diesem Fall kommen für die Plattenherstellung
diskontinuierliche sowie kontinuierliche Verfahren in
Frage, wobei sich die transparenten Platten für die
Segmente der Erfindung bevorzugt in zwei Schritten der
Formgebung erhalten lassen.
Besonders bevorzugte Herstellverfahren für
Kunststoffplatten, insbesondere Acrylglasplatten, sind das
sogenannte Kammerverfahren, respektive dessen Variante der
sogenannte Rostero-Prozess (siehe Ullmann 5. Auflage,
Stichwort "Casting of Acrylic Glass"), das
Wasserbadverfahren oder auch die Polymerisation im
Autoklaven.
Diese Verfahren eignen sich im Rahmen der Erfindung
besonders zur Herstellung von plattenförmigen
Kunststoffkörpern aus polymerisierbaren Massen.
In diesem Zusammenhang sind polymerisierbare Massen
vorzugsweise Zusammensetzungen, die ethylenisch
ungesättigte Monomere und/oder vorpolymerisierte Monomere
(Sirupe) aufweisen. Bevorzugt weisen diese
Zusammensetzungen Monomere oder Sirupe auf, die zur
Herstellung sogenannter organischer Gläser oder Kunstgläser
geeignet sind.
Zu den erwähnten ethylenisch ungesättigten Monomeren, die
in den polymerisierbaren Massen enthalten sein können,
gehören u. a. Vinylester, Ester der Acrylsäure,
beispielsweise Methyl- und Ethylacrylat, Ester der
Methacrylsäure, beispielsweise Methylmethacrylat,
Ethylmethacrylat, Butylmethacrylat und
Ethylhexylmethacrylat, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid,
Vinylacetat, Styrol, substituierte Styrole mit einem
Alkylsubstituenten in der Seitenkette, wie z. B.
α-Methylstyrol und α-Ethylstyrol, substituierte Styrole
mit einem Alkylsubstituenten am Ring, wie beispielsweise
Vinyltoluol und p-Methylstyrol, halogenierte Styrole, wie
beispielsweise Monochlorstyrole, Dichlorstyrole,
Tribromstyrole und Tetrabromstyrole, Vinyl- und
Isopropenylether, Maleinsäurederivate, wie beispielsweise
Maleinsäureanhydrid, Methylmaleinsäureanhydrid, Maleinimid,
Methylmaleinimid, und Diene, wie beispielsweise
1,3-Butadien und Divinylbenzol, bevorzugt sind Acrylester,
Methacrylsäureester, Vinylacetat, Vinylchlorid,
Vinylidenchlorid, Styrol, α-Methylstyrol,
halogensubstituierte Styrole, Vinylether, Isopropenylether
und Diene, ganz besonders bevorzugt ist Methylmethacrylat.
Ganz besonders bevorzugte Ausführungsformen zeichnen sich
dadurch aus, daß man als polymerisierbare Masse ein
(Meth)acrylat-haltiges Harz mit der Zusammensetzung
und bezogen auf 100 Teile der Komponenten (A)-(C)
einsetzt.
(Meth)acrylat bezeichnet Acryl- und/Methacrylverbindungen,
wie diese beispielsweise zuvor genannt wurden. Comonomere
sind Verbindungen, die mit (Meth)acrylaten
copolymerisierbar sind. Hierzu gehören unter anderem die
oben genannten Monomere, die kein (Meth)acrylat sind.
Polymere, die gelöst in der polymerisierbaren Masse
enthalten sein können, sind beispielsweise Polymerisate
oder Mischpolymerisate der o. g. monomeren Bestandteile.
Initiatoren und Verarbeitungshilfsmittel werden nachfolgend
beschrieben.
Die oben genannten Monomere können auch als Mischungen
sowie in vorpolymerisierter Form, als sogenannte Sirupe,
eingesetzt werden.
Alle oben genannten Monomere sind kommerziell erhältlich.
Sie können aber auch auf jede dem Fachmann bekannte Art
hergestellt werden.
Die polymerisierbaren Massen können die üblichen Zusätze
enthalten. Beispielhaft seien folgende Zusatzstoffe
genannt: Antistatika, Antioxidantien, Entformungsmittel,
Flammschutzmittel, Schmiermittel, Farbstoffe,
Fließverbesserungsmittel, Füllstoffe, Lichtstabilisatoren
und organische Phosphorverbindungen, wie Phosphite oder
Phosphonate, Pigmente, Verwitterrungsschutzmittel und
Weichmacher.
Die Zusatzstoffe werden in üblicher Menge, d. h., bis zu
80 Gew.-%, vorzugsweise bis zu 30 Gew.-%, bezogen auf die
Gesamtmasse, eingesetzt. Ist die Menge größer als
80 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse, so können
Eigenschaften der polymerisierbaren Masse, wie
beispielsweise die Verarbeitbarkeit, gestört werden.
Die beim Kammerverfahren oder Rostero-Prozess eingesetzten
Formen weisen im allgemeinen zumindest teilweise eine
Innenoberfläche aus anorganischem Glas aufweist.
Unter "Form" sind in diesem Zusammenhang alle Formen zu
verstehen, die üblicherweise verwendet werden. Diese Form
kann aus verschiedenen Teilen zusammengesetzt sein, wobei
ein Teil der Form eine Glasoberfläche aufweist. Der Begriff
"zumindest teilweise" sagt aus, daß der Anteil der
Glasoberfläche, bezogen auf die gesamte innere Oberfläche
der Form zumindest 10%, vorzugsweise mehr als 30% und
ganz besonders bevorzugt mehr als 80% beträgt.
Eine bevorzugte Form umfaßt beispielsweise zwei
Glasplatten, eine Deckenplatte und eine Bodenplatte, die an
den Seiten mit geeigneten Maßnahmen abgedichtet und
getrennt werden, wie z. B. Bändern oder Kederschnüren. Die
Glasplatten können beispielsweise mit Metallklammern
zusammen gehalten werden und weisen beispielsweise eine
Fläche von 2 m.3 m oder 2 m.4 m und eine Dicke von ca. 2
bis 30, vorzugsweise 4 bis 20 mm auf. Des weiteren sind
auch sogenannte Mehrfachkammern, insbesondere
Doppelkammern, bekannt, die einen schichtweisen Aufbau
haben, wobei die mittleren Glasplatten auf beiden Seiten
mit der polymerisierbaren Masse Kontakt haben.
Beim Kammerverfahren oder Rosteroprozess wird die
polymerisierbare Masse nach dem Füllen der Form unter
Erhalt eines Formkörpers polymerisiert. Unter
Polymerisation sind hierbei alle in der Fachwelt bekannten
Verfahren zu verstehen, die in Masse erfolgen, wie etwa die
Substanzpolymerisation, welche beispielhaft in Houben-Weyl,
Band E20, Teil 2 (1987), S. 1145ff. beschrieben ist.
Die Polymerisation kann radikalisch sowie ionisch erfolgen,
wobei die radikalische Polymerisation bevorzugt ist. Sie
kann thermisch, durch Strahlen und durch Initiatoren
erfolgen, wobei vorzugsweise Initiatoren verwendet werden,
die Radikale bilden. Die jeweiligen Bedingungen der
Polymerisation hängen von den gewählten Monomeren und dem
Initiatorsystem ab und sind in der Fachwelt weithin
bekannt.
Zu den bevorzugten Initiatoren gehören unter anderem die
allgemein bekannten Azoinitiatoren, wie AIBN bzw. 1,1-
Azobiscyclohexancarbonitril, sowie Peroxyverbindungen, wie
Methylethylketonperoxid, Acetylacetonperoxid, Ketonperoxid,
Methylisobutylketonperoxid, Cyclohexanonperoxid,
Dibenzoylperoxid, tert.-Butylperoxybenzoat, tert.-
Butylperoxyisopropylcarbonat, 2,5-Bis(2-ethylhexanoyl
peroxy)-2,5-dimethylhexan, tert.-Butylperoxy-2-
ethylhexanoat, tert.-Butylperoxy-3,5,5-trimethylhexanoat,
1,1-Bis(tert.-butylperoxy)cyclohexan, 1,1-Bis (tert.-
butylperoxy)3,3,5-trimethylcyclohexan, Cumylhydroperoxid,
tert.-Butylhydroperoxid, Dicumylperoxid, Bis(4-tert.-
butylcyclohexyl)peroxydicarbonat, Mischungen von zwei oder
mehr der vorgenannten Verbindungen miteinander sowie
Mischungen der vorgenannten Verbindungen mit nicht
genannten Verbindungen, die ebenfalls Radikale bilden
können.
Nach Erhalt des Formkörpers wird dieser entformt, d. h. er
wird aus der Form genommen. Dieser Vorgang ist von der
verwendeten Form abhängig und an sich bekannt. Die
Entformung kann durch externe oder interne
Entformungsmittel gefördert werden.
Insbesondere eignet sich das Kammerverfahren ebenso wie der
Rostero-Prozess auch zur Herstellung von plattenförmigen
Lärmschutzsegmenten aus Kunststoff mit innen liegenden, in
die umgebende Kunststoffmatrix eingebetteten Fäden,
vorzugsweise aus einem anderen unverträglichen
Kunststoffmaterial, die im Falle eines Bruches entstehende
Bruchstücke weitgehend zusammenhalten. Solche Scheiben
1 werden z. B. in der EP 0 531 982 offenbart, wobei die in
der genannten EP offenbarten Scheiben eingebettete Fäden
aufweisen, die außerdem auch noch kontrastreich sind und
die so auf besonders ästhetische Weise dem Schutz vor
Vögeln dienen können.
Neben den bislang angesprochenen diskontinuierlichen
Verfahrensvarianten sind auch kontinuierliche Verfahren zur
Herstellung planer Plattenelemente für den Lärmschutz
denkbar. So kann durch Extrusion von Formmassen eine
kontinuierliche Fertigung von Platten ermöglicht werden.
Zusätzlich ist die Herstellung von Platten auf dem Wege der
Coextrusion denkbar, wobei Stränge aus einem mit dem ersten
Kunststoffmaterial der Matrix unverträglichen zweiten
Kunststoffmaterial mit dem zweiten Kunststoffmaterial
coextrudiert werden. Hierbei können solche Stränge auch in
Form monofiler Fäden in die Platte eingebettet werden.
Sowohl beim diskontinuierlichen Kammerverfahren (oder
Rostero-Prozess) als auch bei kontinuierlichen
Extrusionsverfahren schließt sich wie bereits erwähnt an
die Herstellung von ebenen Platten oder Segmenten
wenigstens ein weiterer Formgebungsschritt oder Fügeprozeß
an, um Elemente mit einer erfindungsgemäßen Geometrie zu
erhalten.
Eine recht zweckmäßige Variante sieht beispielsweise vor,
daß man wenigstens zwei ebene Platten unter Erhalt eines
Winkelelementes (gefaltetes Element) zusammenfügt, z. B.
durch Klebung. Durch dieses Fügen lassen sich auf einfache
Weise beliebige Winkel erhalten.
Eine bevorzugte Verfahrensvariante kennzeichnet sich
dadurch, daß man
- a) eine transparente Platte bereitstellt,
- b) die transparente Platte auf solche Art und Weise formt, daß die Platte bezogen auf ihre Anordnung in einer montierten Lärmschutzwand aus der durch die Lärmschutzwand definierten Wandebene heraus um eine Vertikale gewölbt oder gefaltet ist, und
- c) die geformte transparente Platte fundament- oder sockelseitig mit fixierenden und/oder einspannenden Mittel versieht.
So können plattenförmige transparente Elemente aufgrund
ihres vorzugsweise thermoplastischen Verhaltens warm
verformt werden. Hierdurch werden bevorzugt größere Winkel,
Biegungen oder Umlenkungen erzeugt, die relativ kleinen
Radien entsprechen. So sind Warmbiegeradien von etwa 20 bis
70 mm, vorzugsweise 30 bis 50 mm, bei einer Plattendicke
von etwa 20 mm möglich. Daneben bietet sich auch die
Möglichkeit der Kaltverformung, wobei gegebenenfalls auch
vorgespannte Elemente oder Segmente erhältlich sind.
Von besonderem Interesse ist es, wenn man eine transparente
Kunststoffplatte aus Acrylglas zunächst an den beiden
randseitigen Abschnitten der Platte bei Temperaturen
oberhalb von Tg des Acrylglases warm einbiegt (faltet) und
dann den zentralen Abschnitt bei Temperaturen unterhalb von
Tg kalt vorspannt (wölbt).
Besonders zweckmäßig geht man vor, indem man eine etwa
20 mm dicke, etwa 2 m hohe und etwa 4 m breite
Acrylglasplatte bei etwa 0,5 m und bei etwa 3,5 m, bezogen
auf die Breite der Platte, über die gesamte Höhe der Platte
gleichsinnig in einem Winkel von jeweils etwa 74° warm
biegt, wobei ein zentraler Abschnitt von etwa 3 m Breite
erhalten wird, daß man den zentralen Abschnitt kalt in
einem Krümmungsradius von etwa 600 mm einbiegt, wobei die
so entstandene Wölbung mit Spannwerkzeugen fixiert wird,
und daß man die derart vorgespannte Platte mit einem Sockel
aus Beton verbindet.
Eine Mehrzahl derart vorgespannter Segmente kann dann
nebeneinander zu einer Wand gereiht werden, so daß sich die
Segmente im wesentlichen seitlich gegeneinander und an den
Enden der Wand oder in frei wählbaren Abständen gegen
Haltepfosten abstützen. Die zur Vorspannung und Fixierung
eingesetzten Spann- und Halteelemente müssen dann erst bei
der eigentlichen Montage der Lärmschutzsegmente zur
fertigen Lärmschutzwand an Ort und Stelle entfernt werden.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand von Beispielen
unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren eingehender
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines
Lärmschutzwandsegments mit eingebetteten Fäden;
Fig. 2 ein Querschnittsprofil eines Lärmschutzwandsegments,
das über dessen gesamten Verlauf mit mehreren
Krümmungsradien beschreibbar ist;
Fig. 3 ein Querschnittsprofil eines Lärmschutzwandsegments,
das über dessen gesamten Verlauf nur einen
Krümmungsradius besitzt;
Fig. 4 ein Querschnittsprofil eines Lärmschutzwandsegments,
das nur in zwei randnahen Bereichen Knicke aufweist;
Fig. 5 ein Querschnittsprofil eines Lärmschutzwandsegments,
das nur in zwei randnahen Bereichen Krümmungen
aufweist;
Fig. 6 ein Querschnittsprofil eines Lärmschutzwandsegments,
das in zwei randnahen Bereichen Knicke aufweist, wobei
der zentrale Abschnitt ebenfalls gewölbt ist;
Fig. 7 ein Querschnittsprofil des Lärmschutzwandsegments aus
Fig. 1;
Fig. 8 drei Lärmschutzwandsegmente vor der Integration in
eine Lärmschutzwand;
Fig. 9a drei Lärmschutzwandsegmente nach der Integration in
eine Lärmschutzwand;
Fig. 9b drei weitere Lärmschutzwandsegmente nach der
Integration in eine Lärmschutzwand;
Fig. 10 einen Ausschnitt einer Draufsicht auf eine spezielle
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lärmschutzwand;
und
Fig. 11 einen Ausschnitt einer Draufsicht auf eine spezielle
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lärmschutzwand,
die auch Segmente nach dem Stand der Technik aufweist.
In Fig. 1 ist beispielhaft ein Lärmschutzwandsegment 1 mit
eingebetteten Fäden 2 perspektivisch dargestellt. Die
Kunststoffplatte 3 ist um eine Senkrechte 4 zur
Aufstellungsfläche 5 des Segments 1 gewölbt. Die
Kunststoffplatte 3 weist außerdem einen Bereich 6, der in
der Nähe des linken Randes 7 der Kunststoffplatte 3 liegt,
sowie einen Bereich 8, der in der Nähe des rechten Randes 9
der Kunststoffplatte 3 liegt, auf. In beiden Bereichen 6, 8
ist die Kunststoffplatte stark gekrümmt, so daß die
Kunststoffplatte einen linken Abschnitt 10, einen rechten
Abschnitt 11 und einen zentralen Abschnitt 12 umfaßt. Beide
Abschnitte 10, 11 entsprechen in ihrer Form einer ebenen,
ungekrümmten Fläche, während der zentrale Abschnitt 12 eine
gekrümmte Ebene mit nur einem Krümmungsradius r1 über
dessen gesamte Länge bildet. Die Winkel α und β zwischen
dem linken bzw. dem rechten und dem zentralen Abschnitt
sind gleich groß, können aber durchaus verschiedene Werte
annehmen. Die Werte liegen vorteilhafterweise im Bereich
zwischen 180° und 75°. Die Krümmungen im linken Bereich 6
bzw. im rechten Bereich 8 lassen sich mit Hilfe der
Krümmungsradien r2 bzw. r3 beschreiben.
Die eingebetteten Fäden 2 verlaufen parallel zueinander und
senkrecht zur Aufstellungsfläche 5 vom unteren Rand 13 bis
zum oberen Rand 14 des Lärmschutzwandsegmentes 1. Der
Abstand a zwischen jeweils benachbarten Fäden ergibt sich
aus dem Splitterverhalten der eingesetzten
Kunststoffplatte. Bei gängigen Lärmschutzwänden beträgt der
Abstand a ca. 30 mm.
In Fig. 2 ist das Querschnittsprofil eines
Lärmschutzwandsegments dargestellt, das über dessen
gesamten Verlauf mit mehreren verschiedenen Krümmungen
versehen ist. Das Querschnittsprofil weist wechselnde
Krümmungsradien r4, r5, . . . ri in dessen gesamten Verlauf
auf. Im vorliegenden Beispiel steigt der Krümmungsradius
ausgehend von dem linken Rand 7 bis zur Mitte 15 des
Querschnittsprofils an und wird in Richtung des rechten
Randes 9 wieder kleiner. Ein derartiger Verlauf ist aber
keinesfalls zwingend erforderlich, außerdem muß die hier
gezeigte Symmetrie nicht gegeben sein.
In Fig. 3 ist ein Querschnittsprofil eines
Lärmschutzwandsegments, das über dessen gesamten Verlauf
nur eine Krümmung aufweist, dargestellt. Im Gegensatz zu
dem in Fig. 2 dargestellten Profil läßt sich ein
derartiger Verlauf des Querschnittprofils mit nur einem
Krümmungsradius r1 beschreiben. Der besagte Verlauf ist mit
einem Kreisumfangsausschnitt identisch, dessen Kreis den
Krümmungsradius r1 als Radius hat.
In Fig. 4 ist ein Querschnittsprofil eines
Lärmschutzwandsegments dargestellt, wobei die
Kunststoffplatte des Segments nur in zwei Bereichen 6, 8
Knicke aufweist. Die genannten Bereiche 6, 8 sind jeweils in
der Nähe des linken Randes 7 oder des rechten Randes 9 des
Segmentes vorgesehen. Der Abstand b des Bereiches 6 zum
linken Rand 7 und der Abstand c des Bereiches 8 zum rechten
Rand 9 sind in diesem Beispiel gleich groß, dies ist aber
nicht zwingend erforderlich. Durch die beiden Knicke in den
zwei Bereichen 6, 8 der Kunststoffplatte umfaßt diese einen
linken Abschnitt 10, einen rechten Abschnitt 11 und einen
zentralen Abschnitt 12, innerhalb derer keine weitere
Krümmung bzw. kein weiterer Knick vorliegt. Der Winkel α
zwischen dem linken Abschnitt 10 und dem zentralen
Abschnitt 12 bzw. der Winkel β zwischen dem rechten
Abschnitt 11 und dem zentralen Abschnitt 12 kann jeweils
frei gewählt werden, liegt aber vorteilhafterweise zwischen
180° und 75°.
Fig. 5 zeigt ein ähnliches Querschnittsprofil eines
Lärmschutzwandsegments wie es in Fig. 4 dargestellt ist. Im
Gegensatz zu diesem weist die Kunststoffplatte aber keine
Knicke in den randnahen Bereichen 6, 8 auf, sondern
Krümmungen. Für die Abstände b, c, die Winkel α, β und die
Beschaffenheit der Abschnitte 10, 11, 12 gelten die für das
Querschnittsprofil in Fig. 4 gemachten Angaben.
Fig. 6 zeigt ebenfalls ein ähnliches Querschnittsprofil
eines Lärmschutzwandsegments wie es in Fig. 4 dargestellt
ist. Im Gegensatz zu diesem weist der zentrale Abschnitt 12
der Kunststoffplatte ebenfalls eine Wölbung auf, die sich
durch eine Krümmung desselben kennzeichnet. In Fig. 6 ist
die Krümmung über die gesamte Länge des zentralen
Abschnitts 12 gleich, d. h., sie läßt sich mit nur einem
Krümmungsradius r1 beschreiben. Patentanspruch 7 beinhaltet
aber auch ein Gestaltung, die verschiedene Krümmungen
innerhalb des zentralen Abschnitts 12 vorsieht. Ebenso ist
die Möglichkeit eingeschlossen, daß einige Bereiche im
zentralen Abschnitt 12 keinen Krümmungsradius aufweisen, da
es sich bei diesen um ungekrümmte, ebene Platten handelt.
Bezüglich der Winkel α und β ist festzuhalten, daß diese
frei wählbar sind und vorteilhafterweise zwischen 180° und
75° liegen. Für die Abstände b, c und die Beschaffenheit der
Abschnitte 10, 11 gelten die für das Querschnittsprofil in
Fig. 4 gemachten Angaben.
Fig. 7 zeigt ein ähnliches Querschnittsprofil eines
Lärmschutzwandsegments wie es in Fig. 6 dargestellt ist. Im
Gegensatz zu diesem sind an Stelle der Knicke in den
randnahen Bereichen 6, 8 Krümmungen vorgesehen, die sich
jeweils an Hand der Krümmungsradien r2 für die Krümmung im
Bereich 6 und r3 für die Krümmung im Bereich 8 beschreiben
lassen. Ansonsten gelten die für das Querschnittsprofil in
Fig. 6 gemachten Angaben.
In Fig. 8 sind drei Lärmschutzwandsegmente 1 im Querschnitt
dargestellt. Die direkt aneinandergereihten, nicht
vorgespannten Segmente 1 haben eine Gesamtlänge d. Der
Abstand e zwischen den Haltepfosten 16 ist kleiner bemessen
als die Gesamtlänge der Segmente, die entlang der
Aufstellungslinie 17 zu positionieren sind.
Fig. 9a zeigt die eingesetzten Segmente 1, deren
Gesamtlänge d durch Vorspannung auf den Abstand e zwischen
den Haltepfosten 16 reduziert ist. Es ist zu erkennen, daß
die derart gestauchten Segmente 1 kleinere Winkel α und β
als vor dem Einbau aufweisen. In Fig. 9b ist eine
Ausführungsform dargestellt, bei welcher eine andere
Ausführungsform des Grundelementes zu einer Lärmschutzwand
zusammengesetzt wurde. Ein Einzelelement weist drei
Abschnitte auf, von denen die beiden randnahen Abschnitte
10, 11 durch Warmbiegen der Platte erhältlich sind
(Faltung), während der mittlere oder zentrale Abschnitt 12
kalt vorgespannt und somit gewölbt ist.
Fig. 10 zeigt einen Ausschnitt einer Draufsicht auf eine
spezielle Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lärmschutzwand. Die dargestellte Lärmschutzwand weist
Lärmschutzwandsegmente 1 auf, die ein in Fig. 7 gezeigtes
Querschnittsprofil besitzen. Zwischen den Segmenten 1 sind
Haltepfosten 18 vorgesehen, die aus zwei mit
Verbindungsmitteln 19 verbundenen, erfindungsgemäßen
Lärmschutzwandsegmenten 1 zusammengesetzt sind. Die
Segmente 1 des Haltepfostens 18 weisen jedoch nur in einem
Bereich einen Knick auf, so daß die Segmente 1 ein
Querschnittsprofil in flacher V-Form aufweisen. Die zwei
verbundenen V-förmigen Segmente 1 führen zu dem Y-förmigen
Aussehen des Haltepfostens 18 in der Draufsicht. Die
Haltepfosten 18 sind im Fundament (nicht gezeigt)
verankert, während die zwischen den Haltepfosten 18
liegenden Segmente 1 mit Verbindungsmitteln 19 an diesen
befestigt werden.
Fig. 11 zeigt einen Ausschnitt einer Draufsicht auf eine
spezielle Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lärmschutzwand, die im Gegensatz zu der in Fig. 10
dargestellten Lärmschutzwand auch Segmente 20 nach dem
Stand der Technik aufweist. Bei den Segmenten 20 nach dem
Stand der Technik handelt es sich um ebene, weder gekrümmte
noch geknickte Platten. Die Segmente 20 sind in der
gezeigten Wand mit Verbindungsmitteln 19 mit Haltepfosten
18 verbunden, die jeweils zwischen den genannten Segmenten
20 vorgesehen sind. Die Haltepfosten 18 bestehen, wie
bereits in Fig. 10 beschrieben, aus zwei mit
Verbindungsmitteln verbundenen V-förmigen Segmenten 1,
allerdings weisen die einzelnen Segmente 1 eine V-Form mit
rechtem Winkel auf, so daß die Haltepfosten 18 in der
Draufsicht eine T-Form haben. Beide in den Fig. 10 und
11 gezeigten Ausführungsformen der Lärmschutzwand weisen
zwar Haltepfosten 18 auf, diese sind allerdings
transparent, wodurch der Gesamteindruck der transparenten
Wand nicht oder nur unwesentlich verändert wird.
Nachfolgende Ausführungsbeispiele belegen die vorteilhaften
Eigenschaften der erfindungsgemäßen Lärmschutzelemente.
Herstellung einer ebenen Platte aus Kunststoff mit
eingebetteten Kunststoffäden im Kammerverfahren:
Zur Herstellung einer Acrylglasplatte mit eingebetteten
Kunststoffäden wurde aus zwei 2 × 4 m großen Platten aus
poliertem Silikatglas mit Hilfe einer 20 mm umlaufenden
Dichtung eine Kammer gebildet. In diese Kammer wurden in
einem Abstand von jeweils 30 mm parallel zueinander
monofile Polyamidfäden mit einem Durchmesser von 2 mm
eingespannt. Danach wurde in die Kammer
Methylmethacrylatsirup, der einen radikalbildenden
Initiator erhielt, eingefüllt. Die gefüllte Kammer wurde in
ein Wasserbad gebracht, und der Sirup wurde durch
Wärmezufuhr zu einer Platte aus hochmolekularem
Polymethylmethacrylat ausgehärtet. Die Kammer wurde liegend
polymerisiert. Nach dem Entformen ergab das eine etwa
2 × 4 m große und 20 mm dicke gegossene Acrylglasplatte mit
eingebetteten Polyamidfäden und einem im wesentlichen
linearen Querschnittsprofil, die im weiteren als Platte (1)
bezeichnet wird.
Herstellung eines Verbundelementes mit im wesentlichen
linearem Querschnittsprofil im Rostero-Prozess.
Im Rostero-Ofen wird eine Kammer mit 20 mm dickem Keder
gebaut. In diese Kammer wurden im Abstand von 30 mm
Polyamidschnüre eingelegt. Der Durchmesser der verwendeten
Polyamidschnüre betrug 2 mm. Diese so hergestellte Kammer
wurde mit einem radikalbildenden Initiator enthaltenden
Methylmethacrylatsirup gefüllt. Nach dem Befüllen wurde die
Kammer evakuiert und durch Aufheizen auf 50°C die
Polymerisation gestartet. Durch die vertikale Anordnung der
Polymerisationskammer waren die Polyamidschnüre parallel
zur Oberfläche gespannt und eingebettet. Nach vollständiger
Aushärtung der Platte wurde diese entformt. Man erhält eine
Platte (2) mit den Maßen 2 × 4 m und mit einer Dicke von 20 mm
mit in der Kunststoffmatrix eingebetteten Nylonfäden.
Herstellung einer ein im wesentlichen lineares
Querschnittsprofil aufweisenden Acrylglasplatte mit
eingebetteten Gittern aus Kunststoff.
Es wurde so verfahren wie im Beispiel 1, nur mit dem
Unterschied, dass anstelle der monofilen Polyamidfäden ein
Polyamidgitter aus monofilen Fäden mit einem Durchmesser
von 2 mm und einer Maschenweite von 50 × 50 mm verwendet
wurde. Die erhaltene Platte wies eine Dicke von 20 mm auf
und wird als Platte (3) bezeichnet.
Aus den Platten (1) bis (3) wurden erfindungsgemäße
Lärmschutzsegmente (4), (5) und (6) hergestellt.
Zunächst bringt man - falls erwünscht - an dafür geeigneten
Stellen der jeweiligen Platte Bohrungen an, die zur
Aufnahme von Befestigungselementen dienen können.
Im Anschluß daran werden die Platten warm verformt. Hierzu
kann man die Platte auf einen Rollentisch legen, welcher
die Platte vollflächig unterstützt. Im Abstand von etwa
0,5 m, bezogen auf die beiden 2 m langen Ränder oder Kanten
der jeweiligen Platte, wird durch oberhalb und unterhalb
der Platte angeordnete Heizeinrichtungen, beispielsweise
IR-Strahler, die Platte etwa in einem Bereich von 10 cm
streifenförmig über die gesamte Länge von 2 m auf eine
Temperatur oberhalb der Glastemperatur Tg des Materials der
Kunststoffmatrix gebracht. Das dann im erwähnten Bereich
thermoplastisch verformbare Material wird auf eine
vorbereitete Holzform gelegt, die beidseitig auf Winkel von
etwa 74° abgekantet ist. Die Platte legt sich unter dem
Einfluß der Schwerkraft vollflächig auf die Holzform auf
und paßt sich deren Geometrie an. Die erwärmten Zonen
werden unter Formzwang so abgekühlt, daß möglichst
spannungsarme oder sogar spannungsfreie Einbiegezonen
resultieren. Insbesonders führt langsames Abkühlen, d. h.
eine geringe Abkühlrate, und/oder Tempern zu
spannungsärmeren Platten.
Nach dem Warmbiegeschritt bockt man die erhaltenen Platten
erneut auf. Hierzu werden die warm eingebogenen Platten
über die gesamte Breite von 2 m auf beiden Seiten so
unterstützt, daß die eingebogenen Plattenabschnitte nach
oben, weg von der Aufbockung zeigen. Die Aufbockhöhe des
zentralen Plattenteils wird dabei günstigerweise so
gewählt, daß der Abstand von Platte zu Boden in diesem
Bereich der maximal angestrebten Wölbung beim Kaltbiegen
entspricht. Die dergestalt aufgebockte Platte wird mittig
mit einer Last beladen, so daß der erforderliche oder
maximal mögliche Radius resultiert.
Die unter Last befindliche kalt gebogene Platte wird
mittels einer Spannvorrichtung fixiert und danach auf einen
oder an einem vorbereiteten Sockel befestigt. Als
Spannvorrichtung fungiert beispielsweise ein Drahtseil,
welches an beiden Enden mit Schuhen versehen ist, die über
die nun senkrecht stehenden, abgekanteten Pfosten gesteckt
werden. Die Spannvorrichtung verbleibt bis zur Endmontage
der aneinandergereihten Lärmschutzwandsegmente oder
-elemente an der Platte.
Nach dem beschriebenen Prinzip wurden Platten (4), (5) und
(6) hergestellt, die in ihren Querschnittsprofilen den
Ausführungsformen gemäß den Fig. (3), (4) bzw. (6)
entsprachen.
Die so erhaltenen Platten wurden einem Pendelschlagversuch
unterzogen. Im Prinzip wird zur Durchführung dieses Testes
eine Stahlbirne von 400 kg auf 1,6 Meter angehoben und
damit die Platte zerstört. Als Beurteilungskriterium dient
das Auftreten von freien Bruchstücken, die nicht größer als
25 cm2 sind und einen Winkel von <15° aufweisen.
Die mit den transparenten Platten gemäß der Erfindung
geformten Segmente werden dreiseitig in eine
Stahlrahmenkonstruktion eingebaut. An jeder Ecke der Platte
befindet sich in einem Abstand von 15 cm ein Loch, das zur
Aufnahme der Fangsicherung dient, d. h., es wird ein
Stahlseil verwendet, das durch die vier Löcher der
Acrylglasplatte gezogen wird und an der Rahmenkonstruktion
befestigt ist. Dieser Aufbau entspricht der normalen
Montage einer transparenten Lärmschutzwand. Der Abstand von
der Acrylglasplatte bis zur Energieverzehrwand beträgt
1,24 m. Im Normalfall zerschlägt die Birne die
Acrylglasplatte und wird dann durch diese Holzwand
gebremst.
Die Acrylglasscheibe wurde mit der "Birne", die aus 1,6 m
Höhe auf die Platte trifft, zerstört. Die Birne besteht aus
zwei stumpf verschweißten Kugelstümpfen. Die
Aufprallgeschwindigkeit betrug 5,6 m pro Sekunde, die
Energie 6.278 Joule. Die Messung wurde sowohl bei 20°C als
auch bei -20°C durchgeführt; in beiden Fällen traten keine
freien Bruchstücke auf. Für das Bruchergebnis ist es
unerheblich, ob die Fadenauslenkung in Richtung
Zerstörungskörper oder von ihm abgewendet ist.
Bei allen drei erfindungsgemäßen Platten wurden im
Bruchtest sowohl bei -20°C als auch bei +20°C keine
freien Bruchstücke erhalten.
1
Lärmschutzwandsegment
2
eingebettete Fäden
3
Kunststoffplatte
4
Senkrechte zur Aufstellungsfläche
5
Aufstellungsfläche
6
Bereich in der Nähe des linken Randes
7
linker Rand
8
Bereich in der Nähe des rechten Randes
9
rechter Rand
10
linker Abschnitt
11
rechter Abschnitt
12
zentraler Abschnitt
13
unterer Rand des Lärmschutzwandsegments
14
oberer Rand des Lärmschutzwandsegments
15
Mitte des Querschnittsprofils
16
Haltepfosten
17
Aufstellungslinie
18
Haltepfosten aus zwei erfindungsgemäßen Segmenten
19
Verbindungsmittel
20
Lärmschutzwandsegmente nach dem Stand der Technik
a Abstand zwischen benachbarten eingebetteten Fäden
b Abstand des Bereiches in der Nähe des linken Randes zum linken Rand
c Abstand des Bereiches in der Nähe des rechten Randes zum rechten Rand
d Gesamtlänge aneinandergereihter, nicht vorgespannter Segmente
e Abstand zwischen den Haltepfosten
r1
a Abstand zwischen benachbarten eingebetteten Fäden
b Abstand des Bereiches in der Nähe des linken Randes zum linken Rand
c Abstand des Bereiches in der Nähe des rechten Randes zum rechten Rand
d Gesamtlänge aneinandergereihter, nicht vorgespannter Segmente
e Abstand zwischen den Haltepfosten
r1
;Krümmungsradius der Krümmung im zentralen Abschnitt
r2
r2
;Krümmungsradius der Krümmung im Bereich in der Nähe des
linken Randes
r3
r3
;Krümmungsradius der Krümmung im Bereich in der Nähe des
rechten Randes
r4
r4
, r5
. . . ri
;Krümmungsradien
α Winkel zwischen dem linken und dem zentralen Abschnitt
β Winkel zwischen dem rechten und dem zentralen Abschnitt
α Winkel zwischen dem linken und dem zentralen Abschnitt
β Winkel zwischen dem rechten und dem zentralen Abschnitt
Claims (29)
1. Lärmschutzwandsegment (1) aufweisend eine transparente
Platte (3) und diese fixierende Mittel,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Platte bezogen auf ihre Anordnung in einer
montierten Lärmschutzwand aus der durch die
Lärmschutzwand definierten Wandebene heraus um eine
Vertikale (4) geformt ist.
2. Segment nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Platte (3) so geformt, insbesondere gewölbt
und/oder gefaltet ist, daß auftretende Lasten,
insbesondere Windlasten, ohne Einsatz von zwischen zwei
Segmenten angeordneten Pfosten, Stütz- oder Tragwerken
aufnehmbar und in Sockel und/oder Fundamente ableitbar
sind.
3. Segment nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eine Plattenfläche aufweisende Platte (3) um
eine Senkrechte (4) zur Aufstellungsfläche des Segments
derart geformt ist, daß das Querschnittsprofil der
Plattenfläche teilweise mit Krümmungsradien (Wölbung)
oder Winkeln (Faltung) zwischen Abschnitten oder über
dessen gesamten Verlauf mit einem oder mehreren
Krümmungsradien beschreibar ist.
4. Segment nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Querschnittsprofil nur einen Krümmungsradius
über dessen gesamten Verlauf aufweist.
5. Segment nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Querschnittprofil nur in zwei zum rechten und
linken Rand (9, 7) der Platte benachbarten Bereichen
(8, 6) eine Krümmung oder einen Knick aufweist, so daß
das Querschnittsprofil einen rechten bzw. linken
Abschnitt (11, 10) und einen zentralen Abschnitt (12)
umfaßt.
6. Segment nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem linken wie auch dem rechten Abschnitt
(10, 11) und dem zentralen Abschnitt (12) des
Querschnittsprofils ein Winkel (α,β) zwischen < 180 und
90 Grad besteht.
7. Segment nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Querschnittsprofil in zwei dem linken und
rechten Rand (7, 9) der Platte benachbarten Bereichen
(6, 8) eine Krümmung oder einen Knick aufweist, so daß
das Querschnittsprofil einen linken bzw. rechten
Abschnitt (10, 11) und einen zentralen Abschnitt (12)
umfaßt, wobei der zentrale Abschnitt (12) eine Wölbung
besitzt, die mit einem oder mehreren Krümmungsradien
beschreibar ist.
8. Segment nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem linken wie auch dem rechten Abschnitt
(10, 11) und dem zentralen Abschnitt (12) des
Querschnittsprofils ein Winkel (α,β) zwischen < 180 und
45 Grad besteht.
9. Segment nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der zentrale Abschnitt (12) des Querschnittsprofils
über dessen gesamten Verlauf nur einen Krümmungsradius
aufweist.
10. Segment nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Krümmungsradius des zentralen Abschnitts des
Querschnittsprofils einer Acrylglasplatte bei einer
Dicke der Platte von etwa 20 mm zwischen 6.103 und
12.103 mm liegt.
11. Segment nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die transparente Platte aus organischem oder
anorganischem Glas ist.
12. Segment nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die transparente Platte aus Kunststoff,
vorzugsweise Acrylglas, ist.
13. Segment nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kunststoffplatte eingebettete monofile Fäden
(2) aufweist.
14. Segment nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fäden (2) aus Polyamid sind.
15. Segment nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Polyamid-Fäden (2) kontrastreich sind und
senkrecht verlaufen.
16. Segment nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die fixierenden Mittel Betonformteile sind, welche
für die Befestigung der Platten mit Schrauben oder
Nieten vorgesehene Aufnahmen aufweisen.
17. Segment nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Betonsockel des Segments aus Polymerbeton ist.
18. Segment nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die transparente Platte in den Betonsockel
eingespannt und fixiert ist.
19. Lärmschutzwand aufweisend ein oder mehrere der Segmente
nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
20. Wand nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Segmente (16, 17, 18) im wesentlichen
ohne Befestigungsmittel nebeneinander angeordnet sind.
21. Wand nach Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei oder mehr Segmente derart entlang einer
Aufstellungslinie aufgebaut sind, daß jeweils der linke
Rand des einen Segments an den rechten Rand des anderen
Segments angrenzt, wobei lediglich am Ende und am
Anfang der Aneinanderreihung Haltepfosten (19, 20)
und/oder Tragwerke vorgesehen sind.
22. Wand nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils zwei Segmente (1) mit Befestigungsmitteln
derart verbunden sind, daß diese beiden Segmente (1)
einen Haltepfosten bilden, der zwischen benachbarten
Segmenten (1) der Lärmschutzwand steht und mit diesen
über Befestigungsmittel verbunden ist.
23. Wand nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Segmente (1), die den Haltepfosten bilden, ein
Querschnittsprofil aufweisen, das in nur einem Bereich
eine Krümmung oder einen Knick aufweist, so daß das
Querschnittsprofil einen rechten und einen linken
Abschnitt umfaßt.
24. Wand nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem rechten und dem linken Abschnitt ein
Winkel zwischen < 180° und 90° besteht.
25. Wand nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel zwischen dem rechten und dem linken
Abschnitt 90° beträgt, wobei die Segmente zwischen den
Haltepfosten ungekrümmte, ebene Platten sind.
26. Verfahren zur Herstellung eines Lärmschutzwandsegmentes
gemäß den Ansprüchen 1 bis 18, bei welchem man
- a) eine transparente Platte (3) bereitstellt,
- b) die transparente Platte (3) auf solche Art und Weise formt, daß die Platte bezogen auf ihre Anordnung in einer montierten Lärmschutzwand aus der durch die Lärmschutzwand definierten Wandebene heraus um eine Vertikale (4) gewölbt oder gefaltet ist, und
- c) die geformte transparente Platte fundament- oder sockelseitig mit fixierenden und/oder einspannenden Mittel versieht.
27. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß man eine transparente Kunststoffplatte aus
Acrylglas formt, indem man die Platte zunächst an den
beiden randseitigen Abschnitten der Platte bei
Temperaturen oberhalb von Tg des Acrylglases warm
einbiegt (faltet) und dann den zentralen Abschnitt bei
Temperaturen unterhalb von Tg kalt vorspannt (wölbt).
28. Verfahren nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß man eine etwa 20 mm dicke, etwa 2 m hohe und etwa 4 m
breite Acrylglasplatte bei etwa 0,5 m und bei etwa
3,5 m, bezogen auf die Breite der Platte, über die
gesamte Höhe der Platte gleichsinnig in einem Winkel
von jeweils etwa 74° warm biegt, wobei ein zentraler
Abschnitt von etwa 3 m Breite erhalten wird, daß man
den zentralen Abschnitt kalt in einem Krümmungsradius
von etwa 600 mm einbiegt, wobei die so entstandene
Wölbung mit Spannwerkzeugen fixiert wird, und daß man
die derart vorgespannte Platte mit einem Sockel aus
Beton verbindet.
29. Verfahren zur Herstellung einer Lärmschutzwand gemäß
den Ansprüchen 19 bis 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß man eine Mehrzahl vorgespannter Segmente
nebeneinander zu einer Wand reiht, so daß sich die
Segmente im wesentlichen seitlich gegeneinander und an
den Enden der Wand oder in frei wählbaren Abständen
gegen Haltepfosten abstützen.
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