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DE19855293C1 - Biopsiesystem - Google Patents

Biopsiesystem

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DE19855293C1
DE19855293C1 DE19855293A DE19855293A DE19855293C1 DE 19855293 C1 DE19855293 C1 DE 19855293C1 DE 19855293 A DE19855293 A DE 19855293A DE 19855293 A DE19855293 A DE 19855293A DE 19855293 C1 DE19855293 C1 DE 19855293C1
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DE
Germany
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biopsy
recess
mounting
lever arm
biopsy device
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DE19855293A
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English (en)
Inventor
Federico Bilotti
Gene Reu
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Ethicon Endo Surgery Europe GmbH
Original Assignee
Ethicon Endo Surgery Europe GmbH
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Publication date
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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B10/0233Pointed or sharp biopsy instruments
    • A61B10/0283Pointed or sharp biopsy instruments with vacuum aspiration, e.g. caused by retractable plunger or by connected syringe
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Abstract

Ein Biopsiesystem weist eine Biopsievorrichtung (2) und eine Montagevorrichtung (3) auf. Die Biopsievorrichtung (2) ist zur Entnahme einer Gewebeprobe von einem Patienten eingerichtet und hat ein Entnahmeinstrument (14) und eine zur Montage der Biopsievorrichtung (2) an der Montagevorrichtung (3) eingerichtete Halteeinrichtung (12). Die Montagevorrichtung (3) kann an einer Diagnostikvorrichtung, insbesondere einer Röntgenvorrichtung, angebracht werden. In eine quaderähnliche Aussparung (26) ragt in einer Arretierstellung der erste Hebelarm eines Schwenkhebels, an dessen zweiten Hebelarm ein als Drucktaste (38) ausgebildeter Vorsprung angeordnet ist. Durch Drücken auf die Drucktaste (38) dreht sich der Schwenkhebel entgegen der Wirkung einer Feder in eine Entarretierstellung.

Description

Die Erfindung betrifft ein Biopsiesystem mit einer Biopsievor­ richtung und mit einer Montagevorrichtung.
Mit Hilfe einer Biopsievorrichtung kann einem Patienten eine Gewebeprobe entnommen werden. Zu diesem Zweck dient ein Entnah­ meinstrument, zum Beispiel in Form einer Hohlnadel, das an den Patienten herangeführt und in das betroffene Gewebe eingeführt wird. Wenn eine Hohlnadel verwendet wird und das Gewebe weich ist, läßt sich eine Gewebeprobe in die Hohlnadel einsaugen. Dies stellt keinen schwerwiegenden Eingriff an dem Patienten dar. Aus dem Ergebnis der entnommenen Gewebeprobe ergibt sich die weitere Behandlung des Patienten.
Eine derartige Biopsievorrichtung ist z. B. aus der US 5 769 086 bekannt. Die Hohlnadel dieser Vorrichtung hat in der Nähe der Spitze eine seitliche Öffnung, durch die sich Gewebe ansaugen läßt. Eine Steuereinrichtung dient zum automatischen Bewegen der Hohlnadel. Eine ähnliche Biopsievorrichtung ist in dem von der Anmelderin verteilten Prospektblatt "Das Mammotome Vakuumbiop­ sie-System" beschrieben. Etwas anders ist die in der US 5 782 775 erläuterte Biopsievorrichtung aufgebaut. In diesem Fall wird eine Gewebeprobe mit Hilfe einer Nadel, einer die Nadel umgeben­ den Kanüle und einer Schneideinrichtung eingeholt.
Häufig ist es von großem Vorteil, wenn eine derartige Biopsie­ vorrichtung unter Beobachtung der Gewebeentnahme mit Hilfe einer Diagnostikvorrichtung angewendet wird. Als Diagnostikvorrichtung kommt insbesondere eine Röntgenvorrichtung in Betracht (siehe z. B. die oben erwähnten Schriften US 5 769 086 und US 5 782 775, die auch aufwendige Montierungen für die Biopsievorrichtung zeigen, sowie "Das Mammotome Vakuumbiopsie-System"), aber auch andere Vorrichtungen, wie zum Beispiel eine Ultraschallvorrich­ tung, sind denkbar. Solche Diagnostikvorrichtungen sind aufwen­ dig und teuer. Daher sollten sie möglichst universell verwendbar sein. Wenn eine bestimmte Biopsievorrichtung dauernd im für den Patienten zugänglichen Bereich der Diagnostikvorrich­ tung angebracht wäre, würde die Vielseitigkeit der Diagnostik­ vorrichtung erheblich eingeschränkt. Denn dann stände dieser Raum nicht für andere Geräte zur Verfügung, die je nach Anwen­ dungsfall zum Einsatz kommen sollen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Möglichkeit zu schaffen, um eine Biopsievorrichtung schnell und sicher im Zusammenhang mit einer gegebenen Diagnostikvorrichtung anwenden zu können, ohne daß dabei das an der Diagnostikvorrichtung zur Verfügung stehen­ de Platzangebot dauerhaft von der Biopsievorrichtung beeinträgt wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Biopsiesystem mit den Merk­ malen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfin­ dung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Biopsiesystem weist eine Biopsievorrichtung und eine Montagevorrichtung auf. Die Biopsievorrichtung ist zur Entnahme einer Gewebeprobe von einem Patienten eingerichtet und hat ein Entnahmeinstrument und eine zur Montage der Biopsievor­ richtung an der Montagevorrichtung eingerichtete Halteeinrich­ tung. Die Montagevorrichtung ist an einer Diagnostikvorrichtung, insbesondere einer Röntgenvorrichtung, anbringbar und zur Monta­ ge der Biopsievorrichtung eingerichtet. Eine an der Montagevor­ richtung vorgesehene quaderähnliche Aussparung weist zwei sich gegenüberliegende innere Breitseiten und zwei sich gegenüberlie­ gende innere Schmalseiten auf. Ein zweiarmiger Schwenkhebel mit einem ersten Hebelarm und einem zweiten Hebelarm ist von einer Feder in eine Arretierstellung vorgespannt, in der der erste Hebelarm in die Aussparung hineinragt. Der erste Hebelarm ver­ läuft an seiner in die Aussparung hineinragenden Außenseite abgeschrägt und ist dazu eingerichtet, beim Einstecken eines an den Querschnitt der Aussparung angepaßten Gegenstands in die Aussparung entgegen der Wirkung der Feder einzuschwenken. Der zweite Hebelarm weist gegenüber der abgeschrägten Außenseite des ersten Hebelarms einen als Drucktaste ausgebildeten Vorsprung auf, der von einer Außenseite der Montagevorrichtung zugänglich ist und mit dessen Hilfe der Schwenkhebel entgegen der Wirkung der Feder in eine Entarretierstellung einschwenkbar ist.
Nachdem die Montagevorrichtung einmal an einer gewünschten Dia­ gnostikvorrichtung angebracht ist, kann sie immer wieder zum schnellen Montieren der Biopsievorrichtung benutzt werden, wenn die Biopsievorrichtung benötigt wird. Die Biopsievorrichtung wird von der Montagevorrichtung sicher gehalten und läßt sich so unter der Kontrolle der Diagnostikvorrichtung in zuverlässiger und reproduzierbarer Weise anwenden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Halteeinrichtung der Biopsievorrichtung einen Haltevorsprung auf, der in die an der Montagevorrichtung vorgesehene quaderähn­ liche Aussparung einsteckbar ist. Vorzugsweise ist der Haltevor­ sprung der Biopsievorrichtung quaderähnlich und im Querschnitt an den Querschnitt der Aussparung der Montagevorrichtung ange­ paßt. Dabei weist der Haltevorsprung der Biopsievorrichtung vorzugsweise eine Ausnehmung auf, und der erste Hebelarm des Schwenkhebels ist dazu eingerichtet, im montierten Zustand der Biopsievorrichtung in Arretierstellung des Schwenkhebels in arretierendem Eingriff in die Ausnehmung an dem Haltevorsprung hineinzuragen. Diese Ausführungsform hat den besonderen Vorteil, daß die Biopsievorrichtung mit einem Handgriff an der Montage­ vorrichtung angebracht werden kann. Dazu wird der Haltevorsprung der Biopsievorrichtung in die quaderähnliche Aussparung der Montagevorrichtung eingesteckt. Sobald das freie Ende des Halte­ vorsprungs an der abgeschrägten Außenseite des ersten Hebelarms des Schwenkhebels angreift, drückt es den ersten Hebelarm ent­ gegen der Wirkung der Feder aus dem freien Querschnitt der Aus­ sparung (d. h. der Schwenkhebel wird eingeschwenkt), und zwar so lange, bis der erste Hebelarm der Ausnehmung an dem Haltevor­ sprung gegenüberliegt. Zu diesem Zeitpunkt schlägt der Haltevor­ sprung vorzugsweise an einem Anschlag in der Montagevorrichtung an. Auf jeden Fall schwenkt dann der Schwenkhebel in die Arre­ tierstellung, in der der erste Hebelarm in die Ausnehmung an dem Haltevorsprung eingreift. Damit ist die Biopsievorrichtung an der Montagevorrichtung unverrückbar gesichert. Auch das Auslösen der Arretierung gestaltet sich sehr einfach. Dazu ist es ledig­ lich erforderlich, auf die von einer Außenseite der Montagevor­ richtung zugängliche Drucktaste zu drücken, wodurch der Schwenk­ hebel in die Entarretierstellung einschwenkt. Danach kann die Biopsievorrichtung aus der quaderähnlichen Aussparung der Monta­ gevorrichtung herausgezogen werden.
Bei anderen Ausgestaltungen macht die Halteeinrichtung der Biop­ sievorrichtung nicht von der durch den Schwenkhebel gegebenen Schnellkupplungsmöglichkeit der Montagevorrichtung Gebrauch, sondern hat zum Beispiel eine eigene Arretiereinrichtung in der Halteeinrichtung eingebaut. Zum Beispiel kann die Halteeinrich­ tung wiederum einen Haltevorsprung aufweisen, aus dem beim Um­ legen eines an der Biopsievorrichtung angebrachten Klemmhebels seitlich Klemmelemente ausfahren, die den Haltevorsprung, wenn er in die quaderähnliche Aussparung der Montagevorrichtung ge­ steckt ist, an der Innenwandung dieser Aussparung festklemmen. Das erfindungsgemäße Biopsiesystem ist also vielseitig einsetz­ bar und erlaubt die Anwendung verschiedenartiger Kopplungsele­ mente, wie sie bei unterschiedlichen Arten von Biopsievorrich­ tungen vorliegen können.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Montagevorrichtung eine Führungseinrichtung auf, die im montier­ ten Zustand der Biopsievorrichtung zum Führen des Entnahmein­ struments der Biopsievorrichtung eingerichtet ist. Zum Beispiel kann die Führungsöffnung einen Führungsriegel mit einer Füh­ rungsöffnung aufweisen, die im montierten Zustand der Biopsie­ vorrichtung das Entnahmeinstrument der Biopsievorrichtung um­ gibt. Insbesondere bei nadelartigen Entnahmeinstrumenten, die nur eine geringe Biegesteifigkeit haben, läßt sich mit Hilfe der Führungseinrichtung eine präzisere Führung des Entnahmeinstru­ ments bei der Gewebeentnahme erreichen. Wenn das Entnahmeinstru­ ment in der Biopsievorrichtung verschiebbar gelagert ist, kann das Entnahmeinstrument in der Führungsöffnung gleiten, so daß die Führungseinrichtung in bezug auf die übrige Montagevorrich­ tung und die übrigen Teile der Biopsievorrichtung stationär sein kann.
Vorzugsweise ist die Führungseinrichtung von der übrigen Monta­ gevorrichtung abnehmbar. Dazu kann die Führungseinrichtung zum Beispiel einen Dorn aufweisen, der quer zu seiner Längsachse eine schlitzähnliche Ausnehmung hat und in eine an seinen Quer­ schnitt angepaßte Ausnehmung an der Montagevorrichtung einsetz­ bar ist. In diese Ausnehmung ragt das abgewinkelte Ende einer Arretierfeder hinein, das, wenn der Dorn in diese Ausnehmung eingesetzt ist, in die schlitzähnliche Ausnehmung des Dorns eingreift. Bei dieser Ausgestaltung läßt sich die Führungsein­ richtung mit einem Handgriff an der Montagevorrichtung anbringen oder davon entfernen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist im Eingangsbereich der quaderähnlichen Aussparung der Montagevorrichtung eine Stufe vorgesehen, an der im montierten Zustand der Biopsievorrichtung ein Gehäuseteil der Biopsievorrichtung anliegt. Diese Stufe gewährt zusätzlichen Halt, insbesondere wenn sie weitgehend horizontal verläuft, so daß sie einen Teil des Gewichtes der Biopsievorrichtung aufnehmen kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbei­ spiels näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen in
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Biopsiesystems mit einer Biop­ sievorrichtung, die einen Haltevorsprung aufweist, und mit einer Montagevorrichtung,
Fig. 2 eine Explosionsansicht der Montagevorrichtung gemäß Fig. 1, in die zusätzlich das den Haltevorsprung der Biopsievorrichtung aufweisende Bauteil eingezeichnet ist,
Fig. 3 die Anordnung aus Fig. 2 in zusammengesetztem Zustand in perspektivischer Ansicht und
Fig. 4 einen Längsschnitt durch die im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 für die Montage der Biopsievorrichtung an der Montagevorrichtung wesentlichen Elemente.
In Fig. 1 ist in perspektivischer Ansicht ein Ausführungsbei­ spiel eines Biopsiesystems 1 dargestellt. Das Biopsiesystem 1 weist eine Biopsievorrichtung 2 und eine Montagevorrichtung 3 auf.
Die Biopsievorrichtung 2 hat ein Gehäuse 10. An einer Stirnseite des Gehäuses 10 ragt seitlich ein Haltevorsprung 12 vor, der fest an den tragenden Teilen der Biopsievorrichtung 2 verankert ist. Parallel zu dem Haltevorsprung 12 erstreckt sich ein Ent­ nahmeinstrument 14. Im Ausführungsbeispiel ist das Entnahmein­ strument 14 als Hohlnadel mit einer massiven Spitze und einer seitlichen Öffnung im Spitzenbereich 15 ausgebildet und kann mit Hilfe der Bedienungselemente der Biopsievorrichtung 2 um seine Längsachse gedreht werden. Eine Pumpe 16 ist über Schläuche 18 mit dem Gehäuse 10 der Biopsievorrichtung 2 verbunden. Die Pumpe 16 erzeugt einen Unterdruck, der zum Einsaugen von Gewebeproben durch die Öffnung im Spitzenbereich 15 des Entnahmeinstruments 14 genutzt werden kann. Bis auf den Haltevorsprung 12 ist die Biopsievorrichtung 2 von herkömmlicher Bauart.
Die Montagevorrichtung 3 ist in Fig. 2 in Explosionsansicht dargestellt, so daß die einzelnen Bauteile in anschaulicher Weise gezeigt sind. Das Bauteil der Biopsievorrichtung 2, das den Haltevorsprung 12 aufweist, ist in Fig. 2 mit eingezeich­ net. In Fig. 3 ist die Anordnung aus Fig. 2 im zusammengesetz­ ten Zustand gezeigt.
Die Montagevorrichtung 3 hat eine Grundplatte 20, von der sich (bei der Orientierung gemäß Fig. 2) ein Frontteil 22 und eine Rückenplatte 24 nach oben erstrecken. Zwischen dem Frontteil 22 und der Rückenplatte 24 ist eine im wesentlichen quaderförmige Aussparung 26 ausgebildet, die nach unten von der Grundplatte 20 begrenzt ist und die zwei sich gegenüberliegende innere Breit­ seiten 27 (am Frontteil 22 und an der Rückenplatte 24) und zwei sich gegenüberliegende innere Schmalseiten 28 (an den beiden seitlichen Bereichen des Frontteils 22) aufweist. Da die Aus­ dehnung der Frontseite des Frontteils 22, gemessen in einer Richtung senkrecht zu der Grundplatte 20, geringer ist als die Ausdehnung der Rückenplatte 24, ist an dem Frontteil 22 eine Stufe 29 ausgebildet. Die Stufe 29 liegt also in dem frei zu­ gänglichen Eingangsbereich der Aussparung 26.
In einer seitlichen Ausnehmung des Frontteils 22 ist ein Schwenkhebel 30 eingebaut, siehe insbesondere Fig. 4, die einen durch die Aussparung 26 verlaufenden Längsschnitt in einer Ebene parallel zu der Rückenplatte 24 darstellt. Der Schwenkhebel 30 ist zweiarmig mit einem ersten Hebelarm 31 und einem zweiten Hebelarm 32. Der Drehpunkt befindet sich an einem Drehzapfen 33, der durch eine in Fig. 2 erkennbare Bohrung in das Frontteil 22 eingesetzt ist, aber in Fig. 2 nicht direkt dargestellt ist. Eine Schraubenfeder 34 spannt den Schwenkhebel 30 in eine Arre­ tierstellung vor, in der der erste Hebelarm 31 in die Aussparung 26 hineinragt, siehe Fig. 4. An seiner in die Aussparung hin­ einragenden Außenseite 36 verläuft der erste Hebelarm 31 abge­ schrägt, d. h. er erstreckt sich in der Arretierstellung unter einem relativ flachen Winkel in bezug auf die senkrecht zu der Grundplatte 20 verlaufenden Längsachse der Aussparung 26. Der zweite Hebelarm 32 hat gegenüber der abgeschrägten Außenseite 36 des ersten Hebelarms 31 einen Vorsprung, der als Drucktaste 38 gestaltet ist und aus der Ausnehmung in dem Frontteil 22 nach außen hervorragt. Durch Drücken auf die Drucktaste 38 läßt sich der Schwenkhebel 30 aus der Arretierstellung gemäß Fig. 4 in eine Entarretierstellung einschwenken, in der er nicht mehr in die Aussparung 26 vorsteht.
Der Haltevorsprung 12 der Biopsievorrichtung 2 ist der Endbe­ reich eines Riegels 40, der als Einzelteil in den Fig. 2 bis 4 gezeigt ist. Zur sicheren Verankerung des Riegels 40 an tra­ genden Teilen der Biopsievorrichtung 2 dienen zwei vorspringende Zapfen 42, die in zwei Löcher an der Biopsievorrichtung 2 ein­ greifen und eine Sicherung gegen Verdrehen gewährleisten, und eine durch eine eingesenkte Bohrung 44 gesteckte Senkschraube 46, die in ein Gewindeloch an der Biopsievorrichtung 2 ge­ schraubt ist. Der Querschnitt des Haltevorsprungs 12 ist an den Querschnitt der Aussparung 26 angepaßt, so daß durch Einstecken des Haltevorsprungs 12 in die Aussparung 26 eine sichere und drehfeste Montage der Biopsievorrichtung 2 an der Montagevor­ richtung 3 erreicht wird.
Im Bereich des Haltevorsprungs 12 ist der Riegel 40 mit einer seitlich offenstehenden Ausnehmung 48 versehen, siehe auch Fig. 4. Wenn der Haltevorsprung 12 gemäß der Darstellung in Fig. 4 von oben in die Aussparung 26 eingeschoben wird, gleitet sein unteres Ende an der Außenseite 36 des ersten Hebelarms 31 ent­ lang und drückt dabei den Schwenkhebel 30 in die Entarretier­ stellung. Der Haltevorsprung 12 läßt sich soweit vorschieben, bis sein unteres Ende an der Grundplatte anschlägt. Dann befin­ det sich die Ausnehmung 48 gegenüber dem ersten Hebelarm 31, und der erste Hebelarm 31 kann sich unter der Wirkung der Schrauben­ feder 34 ungehindert zurück in die Arretierstellung bewegen. Er greift dabei in die Ausnehmung 48 ein. Wird nun an dem Haltevor­ sprung 12 nach oben gezogen, verbleibt der Schwenkhebel 30 auf­ grund der Gestaltung der Außenseite 36 seines ersten Hebelarms 31 in der Arretierstellung. Der Haltevorsprung 12 (und somit die Biopsievorrichtung 2) läßt sich also mit einem Handgriff in die Aussparung 26 einschieben und ist sofort arretiert.
Um die Arretierung zu lösen, muß man auf die Drucktaste 38 drüc­ ken, wodurch der Schwenkhebel 30 in seine Entarretierstellung bewegt wird. Danach läßt sich die Biopsievorrichtung 2 mit dem Haltevorsprung 12 problemlos nach oben wegziehen.
Um einen besseren Halt für das wenig biegesteife Entnahmeinstru­ ment 14 der Biopsievorrichtung 2 zu erreichen, ist die Montage­ vorrichtung 3 mit einer Führungseinrichtung 50 versehen, siehe die Fig. 1 bis 3. Die Führungseinrichtung 50 weist einen im montierten Zustand der Biopsievorrichtung 2 im wesentlichen senkrecht zu dem Entnahmeinstrument 14 verlaufenden Führungs­ riegel 52 auf, an dessen einem Ende sich eine Führungsöffnung 54 befindet, durch die das Entnahmeinstrument 14 gesteckt werden kann. An dem entgegengesetzten Ende geht von dem Führungsriegel 52 ein Dorn 56 aus. Quer zu seiner Längsachse hat der Dorn 56 eine schlitzähnliche Ausnehmung 58, siehe insbesondere Fig. 2. Der Dorn 56 kann in eine auf seinen Durchmesser abgestimmte Ausnehmung 60 an der Unterseite der Grundplatte 20 der Montage­ vorrichtung 3 eingesetzt werden. Wenn er bis zum Anschlag durch­ geschoben ist, sorgt eine Arretierfeder 62 mit einem abgewinkel­ ten Ende 64 dafür, daß er nur unter größerem Kraftaufwand wieder aus der Ausnehmung 60 herausgezogen werden kann, denn das abge­ winkelte Ende 64 der Arretierfeder 62 greift in die schlitzähn­ liche Ausnehmung 58 ein. Die Führungseinrichtung 50 läßt sich also auf einfache Weise an der übrigen Montagevorrichtung 3 anbringen und wieder davon abnehmen. Sie braucht nur dann einge­ setzt zu werden, wenn sie bei einer gegebenen Biopsievorrichtung auch tatsächlich benötigt wird und stört daher nicht bei dem sonstigen Gebrauch der Montagevorrichtung 3.
Die in Fig. 2 eingezeichneten Teile sind mit Hilfe der Schrau­ ben 66 untereinander verbunden. Die Schrauben 66 haben unter­ schiedliche Größen und greifen jeweils in Gewindelöcher ein. Zur permanenten Montage der Montagevorrichtung 3 an einer Diagno­ stikvorrichtung dienen Bohrungen 68 in der Grundplatte 20, durch die sich Befestigungsbolzen stecken lassen.
Wie das Biopsiesystem 1 angewendet wird, ergibt sich bereits weitgehend aus dem Vorhergehenden. Die Montagevorrichtung 3 wird fest mit der gewünschten Diagnostikvorrichtung (zum Beispiel einer Röntgenvorrichtung) verschraubt. Die Orientierung der Montagevorrichtung 3 ist im Prinzip beliebig. Denkbar ist auch die permanente Montage an einem schwenkbaren Bauteil der Diagno­ stikvorrichtung. Um eine gewünschte Biopsievorrichtung 2 mit der Montagevorrichtung 3 zu verbinden, wird der Haltevorsprung 12 der Biopsievorrichtung 2 über das frei zugängliche Ende der Aussparung 26 in die Aussparung 26 geschoben, und zwar so lange, bis sich der Schwenkhebel 30 wieder in der Arretierstellung befindet. Dann ist die Biopsievorrichtung 2 sicher und unver­ rückbar mit der Montagevorrichtung 3 verbunden. Im Ausführungs­ beispiel liegt in diesem montierten Zustand der Biopsievorrich­ tung 2 das Gehäuse 10 an der Stufe 29 an. Dadurch wird, zumin­ dest solange die Stufe 29 weitgehend horizontal verläuft, die Stabilität der Anordnung weiter erhöht. Die Biopsievorrichtung 2 kann nun in der gewünschten Weise an einem Patienten 2 einge­ setzt werden. Dies läßt sich mit Hilfe der Diagnostikvorrich­ tung, im Ausführungsbeispiel einer Röntgenvorrichtung, auf si­ chere Weise kontrollieren, denn wegen der festen Montage der Biopsievorrichtung 2 an der Montagevorrichtung 3 und damit an der Diagnostikvorrichtung gibt es keine unerwünschten Bewegun­ gen. Im Ausführungsbeispiel wird das Entnahmeinstrument 14 zum Beispiel zum Entnehmen von Mammagewebe unter der Überwachung der Diagnostikvorrichtung in das Gewebe eingebracht und an eine gewünschte Stelle herangeführt. Dazu kann das Entnahmeinstrument 14 um seine Längsachse gedreht werden, so daß die Öffnung im Spitzenbereich 15 an eine geeignete Gewebsstelle gelangt. Durch Anlegen von Unterdruck mit Hilfe der Pumpe 16 kann Gewebe in die Biopsievorrichtung 2 eingesaugt werden.
Wenn die Biopsievorrichtung 2 an der Diagnostikvorrichtung nicht weiter benötigt wird, läßt sich die Arretierung durch Druck auf die Drucktaste 38 aufheben und die Biopsievorrichtung 2 mit dem Haltevorsprung 12 problemlos aus der Aussparung 26 herausziehen.

Claims (9)

1. Biopsiesystem,
  • 1. mit einer Biopsievorrichtung (2) und
  • 2. mit einer Montagevorrichtung (3),
  • 3. wobei die Biopsievorrichtung (2) zur Entnahme einer Gewe­ beprobe von einem Patienten eingerichtet ist und ein Entnah­ meinstrument (14) und eine zur Montage der Biopsievorrich­ tung (2) an der Montagevorrichtung (3) eingerichtete Hal­ teeinrichtung (12) aufweist, und
  • 4. wobei die Montagevorrichtung (3) an einer Diagnostikvor­ richtung, insbesondere einer Röntgenvorrichtung, anbringbar ist, zur Montage der Biopsievorrichtung (2) eingerichtet ist und eine quaderähnliche Aussparung (26) mit zwei sich ge­ genüberliegenden inneren Breitseiten (27) und zwei sich gegenüberliegenden inneren Schmalseiten (28) aufweist, wobei die Montagevorrichtung (3) ferner einen zweiarmigen Schwenkhebel (30) mit einem ersten Hebelarm (31) und einem zweiten Hebelarm (32) aufweist, wobei der Schwenkhebel (30) von einer Feder (34) in eine Arretierstellung vorgespannt ist, in der der erste Hebelarm (31) in die Aussparung (26) hineinragt, wobei der erste Hebelarm (31) an seiner in die Aussparung (26) hineinragenden Außenseite (36) abgeschrägt verläuft und dazu eingerichtet ist, beim Einstecken eines an den Querschnitt der Aussparung (26) angepaßten Gegenstands in die Aussparung (26) entgegen der Wirkung der Feder (34) einzuschwenken, und wobei der zweite Hebelarm (32) gegenüber der abgeschrägten Außenseite (36) des ersten Hebelarms (31) einen als Drucktaste (38) ausgebildeten Vorsprung aufweist, der von einer Außenseite der Montagevorrichtung (3) zugäng­ lich ist und mittels dem der Schwenkhebel (30) entgegen der Wirkung der Feder (34) in eine Entarretierstellung ein­ schwenkbar ist.
2. Biopsiesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung der Biopsievorrichtung (2) einen Halte­ vorsprung (12) aufweist, der in die an der Montagevorrich­ tung (3) vorgesehene quaderähnliche Aussparung (26) ein­ steckbar ist.
3. Biopsiesystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltevorsprung (12) der Biopsievorrichtung (2) quader­ ähnlich ist und im Querschnitt an den Querschnitt der Aus­ sparung (26) der Montagevorrichtung (3) angepaßt ist.
4. Biopsiesystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der Haltevorsprung (12) der Biopsievorrichtung (2) eine Ausnehmung (48) aufweist und der erste Hebelarm (31) des Schwenkhebels (30) dazu eingerichtet ist, im montierten Zustand der Biopsievorrichtung (2) in Arretierstellung des Schwenkhebels (30) in arretierendem Eingriff in die Ausneh­ mung (48) an dem Haltevorsprung (12) hineinzuragen.
5. Biopsiesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Montagevorrichtung (3) eine Füh­ rungseinrichtung (50) aufweist, die im montierten Zustand der Biopsievorrichtung (2) zum Führen des Entnahmeinstru­ ments (14) der Biopsievorrichtung (2) eingerichtet ist.
6. Biopsiesystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung (50) einen Führungsriegel (52) mit einer Führungsöffnung (54) aufweist, die im montierten Zu­ stand der Biopsievorrichtung (2) das Entnahmeinstrument (14) der Biopsievorrichtung (2) umgibt.
7. Biopsiesystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Führungseinrichtung (50) von der übrigen Monta­ gevorrichtung (3) abnehmbar ist.
8. Biopsiesystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung (50) einen Dorn (56) aufweist, der quer zu seiner Längsachse eine schlitzähnliche Ausnehmung (58) hat und in eine an seinen Querschnitt angepaßte Aus­ nehmung (60) an der Montagevorrichtung (3) einsetzbar ist, wobei in diese Ausnehmung (60) das abgewinkelte Ende (64) einer Arretierfeder (62) hineinragt, das bei in diese Aus­ nehmung (60) eingesetztem Dorn (56) in die schlitzähnliche Ausnehmung (58) des Dorns (56) eingreift.
9. Biopsiesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Eingangsbereich der quaderähnlichen Aussparung (26) der Montagevorrichtung (3) eine Stufe (29) vorgesehen ist, an der im montierten Zustand der Biopsievor­ richtung (2) ein Gehäuseteil der Biopsievorrichtung (2) anliegt.
DE19855293A 1998-11-24 1998-11-24 Biopsiesystem Expired - Fee Related DE19855293C1 (de)

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