DE19851141A1 - Verfahren zum Verwerten von Bioabfall sowie zum Reinigen von verunreinigtem Erdboden - Google Patents
Verfahren zum Verwerten von Bioabfall sowie zum Reinigen von verunreinigtem ErdbodenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verwerten von
Bioabfall, insbesondere von verunreinigtem Kompost, von in
der Lebensmittelindustrie anfallendem biologischen Abfall
material, von Klärschlamm und dergleichen, sowie zum
Reinigen von insbesondere mit Schwermetallen oder auf
sonstige Weise verunreinigtem Erdboden, wobei man zunächst
eine erste Schicht des Bioabfalls bzw. verunreinigten
Erdbodens auf eine Fläche aufbringt, Pflanzen auf dieser
Schicht wachsen läßt, die Pflanzen aberntet, dann eine
zweite Schicht des Bioabfalls bzw. verunreinigten
Erdbodens auf die bisherige Schicht aufbringt und in
gleicher Weise behandelt, und wobei man das Verfahren
gegebenenfalls einmal oder mehrmals wiederholt und
schließlich den verbleibenden Rest des Bioabfalls bzw. des
Erdbodens entsorgt.
Umfaßt wird auch die Reinigung von Böden, die mit
chemischen Stoffen wie Calcium, Nitraten und anderen
Salzen infolge der Überdüngung landwirtschaftlicher
Flächen mit Gülle, Stallmist oder Kunstdünger verunreinigt
sind. Unter dem in dieser Anmeldung gebrauchten Begriff
"Bioabfall" sind auch der bei der Wäsche von Zuckerrüben
anfallende Schlamm, die Abfallprodukte von Kaffee
röstereien, Brauereien, Süßmostereien, Keltereien,
Fruchtsaftherstellern, der Lebensmittelkonservenindustrie,
usw. zu verstehen.
Im Zuge der Reduzierung des anfallenden Mülls insbesondere
von Privathaushalten wird der Müll vom Verbraucher vor
sortiert und getrennt abgefahren. Neben der getrennten
Entsorgung von Altpapier, Glas und Kunststoffen werden in
immer mehr Kommunen Müllbehälter für kompostierbare
Stoffe, z. B. verdorbene und aus anderen Gründen nicht
verwendete Lebensmittel, aufgestellt. Der Inhalt dieser
Behälter wird zu Kompostierwerken transportiert, dort in
an sich bekannter Weise kompostiert und schließlich auf
landwirtschaftliche Flächen aufgebracht. Der erhaltene
Kompost dient zur Bodenverbesserung und als Nährstoff für
die angebauten Pflanzen.
Ein Aufbringen des Kompostes auf landwirtschaftliche
Flächen ist jedoch nur dann problemlos möglich, wenn das
Ausgangsmaterial nicht mit Fremdstoffen verunreinigt ist.
Derartige Verunreinigungen sind jedoch leider in dem von
Privathaushalten stammenden und zu den Kompostierwerken
gelieferten organischen Material enthalten. So finden sich
darin Glasstücke, Plastik- und Metallteile, giftige
Substanzen, verbrauchte Batterien, Stallmist, Unkraut
samen, usw. Diese Bestandteile führen nicht nur zu einem
üblen Geruch des entstandenen Kompostes, sondern
erschweren oder verhindern sogar dessen Verwertung.
Nach dem Aufbringen des aus biologischem Hausmüll
erzeugten Kompostes auf eine landwirtschaftliche Fläche
muß aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Wartezeit von
etwa 1 bis 2 Jahren eingehalten werden, bevor erneut ein
solcher Kompost auf die gleiche Fläche aufgebracht wird.
Bei der zur Zeit steigenden Menge von derartigem Kompost
sind immer größere Transport strecken zu den geeigneten
landwirtschaftliche Flächen die Folge. Neben den ent
sprechend steigenden Kosten sind auch die steigenden Fahr
leistungen der Lastkraftwagen aus Umweltgründen von Nach
teil. Schließlich läßt die Nachfrage nach geeigneten land
wirtschaftlichen Flächen die Kosten für das Aufbringen des
Kompostes in die Höhe schnellen.
Nach der von der deutschen Bundesregierung geplanten neuen
Bioabfall- und Kompostverordnung ist eine Verschärfung
dieser Probleme zu erwarten, denn es dürfen in Zukunft nur
noch maximal 20 bis 30 Tonnen Bioabfall, je nach dem
Schwermetallhöchstgehalt und Vorgaben zur Seuchen- und
Phytohygiene, innerhalb von drei Jahren auf einem Hektar
landwirtschaftlicher Fläche ausgebracht werden. Ferner
sind vierteljährliche Schadstoffuntersuchungen vor
geschrieben. Eine Erleichterung gibt es nur für unver
mischte Bioabfälle wie Rinde und Grünschnitt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein
besonders wirtschaftliches Verfahren zum Verwerten von
Bioabfall sowie zum Reinigen von insbesondere mit Schwer
metallen verunreinigtem Erdboden zu entwickeln und die
vorstehend genannten Nachteile zu beseitigen. Die Begriffe
"Bioabfall" und "verunreinigter Erdboden" wurden eingangs
näher anhand von Beispielen erläutert.
Diese Aufgabe wird im Verfahren zum Verwerten von Bio
abfall und zum Reinigen von verunreinigtem Erdboden da
durch gelöst, daß man rhizombildende Pflanzen verwendet
und daß die Dicke der zweiten Schicht so bemessen ist, daß
die Rhizome der Pflanzen durch diese zweite Schicht
hindurchwachsen können.
Erfindungsgemäß wird auf biologische Weise eine Trennung
des verunreinigten Kompostes sowie des sonstigen Bio
abfalls und des verunreinigten Erdbodens in Biomasse und
Reststoffe vorgenommen. Die Pflanzen überführen den orga
nischen Anteil des Bioabfalls bzw. des Erdbodens in Bio
masse, die anschließend abgeerntet und als Viehfutter oder
auf andere Weise, die weiter unten noch näher ausgeführt
wird, verwertet werden kann. Übrig bleiben die Verunreini
gungen, die auf konventionelle Weise, z. B. durch Depo
nieren oder Verbrennen, entsorgt werden können. Der große
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt in der
erheblichen Volumenverringerung des an sich wertlosen Bio
abfalls und des verunreinigten Erdbodens. Versuche haben
gezeigt, daß eine Reduktion um 80 bis 90% erreicht werden
kann.
Der Vorteil der Bepflanzung liegt außerdem in der Ver
festigung der Bioabfall- bzw. Erdbodenschicht, so daß ein
Auswaschen bei Regen, eine Erosion oder Verwehungen nicht
auftreten. Schließlich verbessert sich der ästhetische
Eindruck einer solchen im Freien liegenden Fläche. Die
Bepflanzung hat den weiteren Vorteil, daß das erfindungs
gemäße Verfahren zu seiner Durchführung keine Gebäude
benötigt, sondern im Freien durchgeführt werden kann.
Allenfalls könnte es erforderlich sein, die Bioabfall-
bzw. Erdbodenschichten nach unten hin abzudichten, z. B.
mit einer Kunststoffolie.
Der Vorteil des schichtweise arbeitenden erfindungsgemäßen
Verfahrens liegt in dem geringen Flächenbedarf. Auf ein
und derselben Fläche läßt sich ein Vielfaches der Bio
abfall- bzw. Erdbodenmenge verarbeiten, welche in der ein
gangs genannten üblichen Weise auf die landwirtschaft
lichen Flächen aufgebracht wird.
Unter Rhizom wird der Wurzelstock von Pflanzen verstanden.
Das schichtweise Arbeiten läßt sich fast beliebig oft
wiederholen. Hier ist es nur einmal, und zwar am Anfang,
erforderliche die Pflanzen auf dem Bioabfall bzw.
verunreinigten Erdboden zu pflanzen bzw. einzusäen. Wenn
die Pflanzen in dieser ersten Schicht ausreichend Wurzel
material gebildet haben, das durch die aufzubringende
zweite Schicht hindurchwachsen kann, und die oberirdischen
Teile der Pflanzen abgeerntet worden sind, kann die zweite
Schicht aufgetragen werden. Die Rhizome der Pflanzen
wachsen dann durch diese zweite Schicht hindurch und
nehmen den organischen Anteil der zweiten Schicht während
ihres Wachstums auf. Bei einer Einsaat bzw. Anpflanzung im
Winterhalbjahr kann nach einer ersten Anpflanzzeit von
etwa 8 Monaten etwa alle 3 bis 4 Monate ein Ernteschnitt
erfolgen. Jährlich lassen sich daher etwa 3 bis 4 neue
Schichten aufbringen.
Für das spätere Abernten der oberirdischen Pflanzenteile
und zum erneuten Aufbringen von Bioabfall bzw. von ver
unreinigtem Erdboden ist es von Vorteil, wenn man beim
ersten Aufbringen des Bioabfalls bzw. des verunreinigten
Erdbodens Fahrspuren mit der für Traktoren üblichen Breite
anlegt und freihält.
Die Auswahl der eingesetzten Pflanzen richtet sich unter
anderem nach der Art der Verunreinigungen. So ist es
bevorzugt, Pflanzen einzusetzen, die bei der Nährstoff
aufnahme selektiv die Verunreinigungen, insbesondere
Schwermetalle, zu einem geringeren Anteil als die übrigen
Inhaltstoffe des Bodens aufnehmen. Dabei wird insbesondere
vorgeschlagen, daß man als Pflanzen zum Reinigen von mit
Schwermetallen verunreinigtem Erdboden Buchweizen, Hirten
täschlkraut, Zinnkraut und/oder Polygonum einsetzt. Auf
diese Weise reichern sich die unerwünschten Verun
reinigungen in dem von der Pflanze nicht aufgenommenen
Restanteil des Bioabfalls bzw. verunreinigten Erdbodens
an. Die Pflanze hingegen enthält nur einen geringen Anteil
an Verunreinigungen und kann problemlos als Viehfutter
oder auf andere Weise, z. B. durch erneute Kompostierung
zur Herstellung von Dünger oder durch Pelletierung, wie
noch weiter unten ausgeführt wird, verwertet werden.
Zur Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren sind insbe
sondere einjährige Pflanzen geeignet. Vorzugsweise sollten
diese Pflanzen starkwachsend sein und große Laubmassen
produzieren.
Als im erfindungsgemäßen Verfahren einzusetzende Pflanzen
sind Polygonum, Schilf, Iris, Sonnenblume, Bambus, Pampas
gras und/oder C4-Pflanzen besonders bevorzugt.
Die genannten Pflanzen zeichnen sich durch eine besonders
hohe Nährstoffaufnahme aus, so daß der organische Anteil
des Bioabfalls bzw. verunreinigten Erdbodens in relativ
kurzer Zeit verbraucht ist.
Als C4-Pflanzen werden eine Reihe von Pflanzenarten
bezeichnet, die sich durch hohe Photosyntheseraten aus
zeichnen. Diese beruhen auf einer effektiven Kohlendioxid-
Verwertung auch bei geringem CO2-Angebot. Das erste nach
weisbare Reaktionsprodukt ist ein C4-Körper (Oxalacetat,
Malat, Aspartat) im Gegensatz zu dem C3-Körper 3-Phospho
glycerinsäure bei den C3-Pflanzen. Die Morphologie der C4-Pflan
zen unterscheidet sich zu derjenigen der C3-Pflanzen
darin, daß die assimilierenden Zellen bei den C4-Pflanzen
kranzartig um die Blattgefäßbündel angeordnet sind,
während diese bei den C3-Pflanzen üblicherweise
geschichtet sind.
Weiterhin wird vorgeschlagen, daß die Dicke der Schichten
0,3 bis 1 m beträgt. Bei dieser Schichtdicke sind die
Rhizome der eingesetzten Pflanzen ohne weiteres in der
Lage, die neu aufgebrachte Schicht zu durchdringen, so daß
ein neues Anpflanzen oder Einsäen nicht erforderlich ist.
Eine höhere Schichtdicke als 1 m führt zu einer nicht
erwünschten zu starken Erwärmung, die dem Wachstum der
Pflanzen entgegenwirkt.
Eine weitere Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Ver
fahrens im Falle der Verarbeitung von Bioabfall wird
erreicht, wenn dem Bioabfall Sand und/oder ein sandartiges
Material, insbesondere feingemahlener Bauschutt, zugefügt
wird und die Schichten mindestens 1 m dick sind.
Das eingemischte sandartige Material verhindert eine zu
starke Erhitzung der aufgebrachten Schicht aus Bioabfall,
so daß auch Schichten mit Dicken über 1 m möglich sind.
Vorzugsweise werden 5 bis 10 übereinanderliegende
Schichten nach und nach aufgebracht, und erst dann wird
der verbleibende verunreinigte Rest des Bioabfalls bzw.
verunreinigten Erdbodens entsorgt. Geht man von einer
Schichtdicke von 1 m aus, so erhält man aus den 10 über
einanderliegenden Schichten am Ende des gesamten Ver
fahrens eine Schicht mit einer Dicke von nur etwa 1 m,
welche mineralisiert bzw. versandet ist und die nach dem
Abtrennen der darin enthaltenen Rhizome, die als Pflanzgut
weiterverwertet werden können, auf an sich bekannte Weise
entsorgt werden kann.
Um eine eventuelle Geruchsbelästigung durch die auf
gebrachten Bioabfall schichten zu verhindern, wird außerdem
vorgeschlagen, daß auf jede Schicht des Bioabfalls eine
Erdschicht, insbesondere Mutterboden, aufgebracht wird. Zu
diesem Zweck reicht eine Dicke von 5 bis 10 cm aus.
Weiterhin ist es günstig, wenn man vor dem Entsorgen des
verbleibenden Restes des Bioabfalls bzw. verunreinigten
Erdbodens das darin enthaltende Wurzelmaterial, insbeson
dere durch Sieben, entfernt und, insbesondere als neues
Pflanzgut oder durch Kompostieren, verwertet.
Der beim Abernten der Pflanzen anfallende Grünschnitt kann
auf unterschiedliche Weise verwertet werden. Er kann
unmittelbar und ohne Vorbehandlung als Viehfutter und als
Mulch verwendet werden. Nach dem Brikettieren läßt er sich
im Privathaushalt oder in Kraftwerken zur Wärmeerzeugung
verbrennen. Nach dem Kompostieren erhält man eine hoch
wertige Blumenerde.
In einer besonders vorteilhaften Möglichkeit ist vor
gesehen, daß man den nach dem Abernten der Pflanzen
erhaltenen Grünschnitt mahlt oder häckselt, gegebenenfalls
trocknet, insbesondere auf eine Restfeuchte von 8 bis 10
Gew.-% oder weniger, und als Einstreu für Nutz- und/oder
Haustiere, z. B. Pferde, Hühner, Katzen, verwertet. Die
Trocknung kann mit Heißluft vorgenommen werden, und zur
Einsparung von Energie kann bevorzugt die Abwärme aus
einem Kompostierwerk eingesetzt werden. Ferner kann der
gemahlene Grünschnitt auch dem in Klärwerken anfallenden
Klärschlamm zur Feuchtigkeitsbindung zugesetzt werden,
bevor dieser auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht
oder dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Verwerten von
Bioabfall unterworfen wird.
In einer weiteren, besonders vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung erhält man aus dem praktisch wertlosen Aus
gangsmaterial ein sehr hochwertiges Produkt. Dazu ist vor
gesehen, daß man den nach dem Abernten der Pflanzen
erhaltenen Grünschnitt und/oder einen aus anderen Quellen
erhaltenen Grünschnitt mahlt oder häckselt, trocknet, ins
besondere auf eine Restfeuchte von 8 bis 10 Gew.-% oder
weniger, und zu Pellets preßt, die insbesondere Abmessun
gen von etwa 1 cm Länge und 5 mm Durchmesser haben. Beson
ders vorteilhaft ist es, wenn man den Grünschnitt auf eine
Fasergröße von 0,05 bis 0,2 mm, insbesondere etwa 0,1 mm,
häckselt oder mahlt, so daß man ein pulverförmiges Produkt
erhält, das dann getrocknet und pelletiert wird. Die er
haltenen Pellets haben ein hohes Wasseraufnahmevermögen
von etwa 100 g Wasser pro 10 g und sind daher vielfältig
einsetzbar, z. B. als Einstreu für Nutz- und/oder Haus
tiere, wie Pferde, Hühner, Katzen, usw., aber auch für an
dere Zwecke.
Das Wasseraufnahmevermögen wird noch weiter verbessert,
wenn man dem gehäckselten oder gemahlenen Grünschnitt vor
dem Pelletieren wasserbindende Mittel, insbesondere Poly
acrylamide, zusetzt. Als Beispiel für besonders vorteil
hafte Zusätze seien gelbildende, quervernetzte Polyacryl
amidgranulate genannt, wie sie unter dem Markennamen
"Polywater-Aqua-Plus" von der Firma Polyplant-Consulting
Export-Import GmbH, Kalkar, erhältlich sind. Dieses Granu
lat kann 400 ml Wasser pro g aufnehmen und binden.
Besonders vorteilhaft lassen sich die derart hergestellten
Pellets als Zuschlagmittel für Klärschlamm verwenden, dem
auf diese Weise ein erheblicher Anteil an Feuchtigkeit
entzogen wird. Der Klärschlamm kann dann in an sich
bekannter Weise auf landwirtschaftliche Flächen aus
gebracht werden. In diesem Fall ist es günstig, wenn dem
Klärschlamm zusätzlich auch geruchshemmende Mittel zuge
setzt werden.
Alternativ kann man in einer weiteren vorteilhaften Aus
gestaltung der Erfindung Pflanzen auf dem mit den
genannten Pellets und gegebenenfalls mit geruchshemmenden
Zuschlagmitteln versetzten Klärschlamm wachsen lassen und
nach dem Abernten der Pflanzen den verbleibenden Rest des
Klärschlamms entsorgen. Als Beispiele für derartige
Zuschlagstoffe seien Aktivkohle, Kohlenstaub, Lava
gesteinsmehl, Brandkalk, Kreide und/oder den Geruch
maskierende synthetische chemische Verbindungen genannt.
Von Vorteil ist es außerdem, wenn man den mit den genann
ten Pellets versetzten Klärschlamm mit Kompost, insbeson
dere zu etwa gleichen Teilen, mischt und erst dann die
Pflanzen darauf wachsen läßt.
Zur wirtschaftlichen Verarbeitung von Klärschlämmen, wie
sie bei Kläranlagen anfallen, wird vorgeschlagen, daß man
einen Pflanzuntergrund, der insbesondere aus Kompost
besteht, mit rhizombildenden Pflanzen bestückt und darauf
in zeitlichen Abständen flüssigen Klärschlamm aufbringt.
Der Wasseranteil des Klärschlamms verdunstet weitgehend,
und der feste Anteil wird durch das Wachstum der Pflanzen
verbraucht.
Von Vorteil ist es in diesem Fall, über dem Pflanzunter
grund ein Gewächshausdach anzubringen, welches verhindert,
daß sich der Flüssigkeitsanteil durch Regen und andere
Niederschläge erhöht. Ein weiterer Vorteil liegt in der
Aufrechterhaltung einer relativ hohen Temperatur selbst im
Winter, so daß die Verdunstung und damit das Eindicken der
Klärschlämme gefördert wird, ohne daß aufwendige Filter
pressen notwendig sind. Zum Auffangen des Kondenswassers
kann das Gewächshausdach in seinem unteren Bereich eine
Kondenswasserrinne aufweisen, damit das aufgefangene
Wasser für die Bewässerung anderer Pflanzen genutzt werden
kann. In dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird immer
wieder flüssiger Klärschlamm aufgebracht, der zu etwa 70
bis 90% verrottet. Nach etwa 10 Jahren sollten dann die
nicht verrottbaren Reste, z. B. Steine, ausgebaggert
werden. Weitere Angaben finden sich im nachstehenden
Beispiel 3.
Im folgenden werden einige Versuche näher beschrieben, die
die Durchführbarkeit und Vorteile des erfindungsgemäßen
Verfahrens belegen.
Ein 1,50 m hohes Beet mit Bioabfall, der mit Mutterboden
abgedeckt war, wurde im Mai mit Polygonum bepflanzt. Im
November des gleichen Jahres war das Beet auf eine Höhe
von 0,80 m zusammengefallen.
In einem Treibhausversuch wurde im Frühjahr ein üblicher
Blumentopf mit einem Durchmesser von 14 cm mit Bioabfall
gefüllt und mit Schilf (Pfragmidis) bepflanzt. Im Herbst
enthielt der Topf praktisch keinen Bioabfall mehr, sondern
nur noch Wurzelmaterial.
In diesem Versuch werden Klärschlämme in flüssiger Form
erfindungsgemäß verarbeitet. Eine Pflanzgrube wird mit
einer Kunststoffolie ausgekleidet. Die Grube hat eine
Grundfläche von 700 m2 und eine Böschungshöhe von 1,3 m.
Auf die Grundfläche wird Kompost als Pflanzgrundlage in
einer Stärke von 0,40 m aufgebracht und mit rhizom
bildenden Pflanzen bestückt, wobei man 5 Pflanzen pro m2
verwendet. Auf die so vorbereitete Fläche wird im Abstand
von 2 bis 3 Wochen Flüssigklärschlamm mit einer Höhe von
jeweils etwa 8 cm aufgebracht.
Pro Jahr wird etwa 750 l Flüssigklärschlamm pro m2 in etwa
12 Arbeitsschritten aufgebracht. Dies entspricht bei der
Grundfläche von 700 m2 einer Menge von etwa 525 t Flüssig
klärschlamm pro Jahr. Durch das Aufbringen des Flüssig
klärschlamms erhöht sich zwar die Schicht. Da sich
andererseits die Pflanzschicht durch natürliche Verrottung
etwa um den gleichen Betrag verringert, wächst die Dicke
des Pflanzuntergrundes im Ergebnis nicht wesentlich an und
bleibt bei etwa 40 cm.
Claims (20)
1. Verfahren zum Verwerten von Bioabfall, insbesondere
von verunreinigtem Kompost, von in der Lebensmittel
industrie anfallendem biologischen Abfallmaterial
von Klärschlamm und dergleichen, sowie zum Reinigen
von insbesondere mit Schwermetallen oder auf sonstige
Weise verunreinigtem Erdboden, wobei man zunächst
eine erste Schicht des Bioabfalls bzw. verunreinigten
Erdbodens auf eine Fläche aufbringt, Pflanzen auf
dieser Schicht wachsen läßt, die Pflanzen aberntet,
dann eine zweite Schicht des Bioabfalls bzw.
verunreinigten Erdbodens auf die bisherige Schicht
aufbringt und in gleicher Weise behandelt, und wobei
man das Verfahren gegebenenfalls einmal oder mehrmals
wiederholt und schließlich den verbleibenden Rest des
Bioabfalls bzw. des Erdbodens entsorgt,
dadurch gekennzeichnet,
daß man rhizombildende Pflanzen verwendet und daß die
Dicke der zweiten Schicht so bemessen ist, daß die
Rhizome der Pflanzen durch diese zweite Schicht
hindurchwachsen können.
2. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß man beim ersten Aufbringen des Bioabfalls bzw.
des verunreinigten Erdbodens Fahrspuren mit der für
Traktoren üblichen Breite anlegt und freihält.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man auf dem verunreinigten Erdboden Pflanzen
wachsen läßt, die bei der Nährstoffaufnahme selektiv
die Verunreinigungen, insbesondere Schwermetalle zu
einem geringeren Anteil als die übrigen Inhaltstoffe
des Bodens aufnehmen.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß man als Pflanzen zum Reinigen von mit Schwer
metallen verunreinigtem Erdboden Buchweizen, Hirten
täschlkraut, Zinnkraut und/oder Polygonum einsetzt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Pflanzen einjährig sind.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 2 und 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß man als Pflanzen Polygonum, Schilf, Iris, Sonnen
blume, Bambus, Pampasgras und/oder C4-Pflanzen ein
setzt.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke der Schichten 0,3 bis 1 m beträgt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Bioabfall Sand und/oder ein sandartiges
Material, insbesondere feingemahlener Bauschutt,
zugefügt wird und daß die Schichten mindestens 1 m
dick sind.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß 5 bis 10 übereinanderliegende Schichten auf
gebracht werden und erst dann der verbleibende Rest
des Bioabfalls bzw. verunreinigten Erdbodens entsorgt
wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf jede Schicht des Bioabfalls eine Erdschicht,
insbesondere Mutterboden, aufgebracht wird, die
vorzugsweise eine Dicke von 5 bis 10 cm hat.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man vor dem Entsorgen des verbleibenden Restes
des Bioabfalls bzw. verunreinigten Erdbodens das
darin enthaltende Wurzelmaterial, insbesondere durch
Sieben, entfernt und, insbesondere als neues Pflanz
gut oder durch Kompostieren, verwertet.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man den nach dem Abernten der Pflanzen erhaltenen
Grünschnitt mahlt oder häckselt, gegebenenfalls
trocknet, insbesondere auf eine Restfeuchte von 8 bis
10 Gew.-% oder weniger, und als Einstreu für Nutz-
und/oder Haustiere verwertet.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß man den nach dem Abernten der Pflanzen erhaltenen
Grünschnitt und/oder einen aus anderen Quellen
erhaltenen Grünschnitt mahlt oder häckselt, trocknet,
insbesondere auf eine Restfeuchte von 8 bis 10 Gew.-%
oder weniger, und zu Pellets preßt, die insbesondere
Abmessungen von etwa 1 cm Länge und 5 mm Durchmesser
haben.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß man den Grünschnitt auf eine Fasergröße von 0,05
bis 0,2 mm, insbesondere etwa 0,1 mm, häckselt oder
mahlt.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß man dem gehäckselten oder gemahlenen Grünschnitt
vor dem Pelletieren wasserbindende Mittel, insbe
sondere Polyacrylamide, zusetzt.
16. Verwendung der nach einem der Ansprüche 13 bis 15
hergestellten Pellets als Zuschlagmittel für Klär
schlamm.
17. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Klärschlamm zusätzlich auch geruchshemmende
Mittel zugesetzt werden.
18. Verfahren nach einem Ansprüche 13 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß man Pflanzen auf dem mit den genannten Pellets
und gegebenenfalls mit geruchshemmenden Zuschlag
mitteln versetzten Klärschlamm wachsen läßt und nach
dem Abernten der Pflanzen den verbleibenden Rest des
Klärschlamms entsorgt.
19. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet,
daß man den mit den genannten Pellets versetzten
Klärschlamm mit Kompost, insbesondere zu etwa
gleichen Teilen, mischt und erst dann die Pflanzen
darauf wachsen läßt.
20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß man einen Pflanzuntergrund, der insbesondere aus
Kompost besteht, mit rhizombildenden Pflanzen
bestückt und darauf in zeitlichen Abständen flüssigen
Klärschlamm aufbringt.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1998151141 DE19851141A1 (de) | 1997-12-03 | 1998-11-06 | Verfahren zum Verwerten von Bioabfall sowie zum Reinigen von verunreinigtem Erdboden |
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
| DE19753608 | 1997-12-03 | ||
| DE1998151141 DE19851141A1 (de) | 1997-12-03 | 1998-11-06 | Verfahren zum Verwerten von Bioabfall sowie zum Reinigen von verunreinigtem Erdboden |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19851141A1 true DE19851141A1 (de) | 1999-06-10 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998151141 Withdrawn DE19851141A1 (de) | 1997-12-03 | 1998-11-06 | Verfahren zum Verwerten von Bioabfall sowie zum Reinigen von verunreinigtem Erdboden |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19851141A1 (de) |
| NL (1) | NL1010703C2 (de) |
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1998
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