DE19851507A1 - Relais mit Koppelelement - Google Patents
Relais mit KoppelelementInfo
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Abstract
Ein Relais mit Koppelelement besteht aus mindestens einem Federbock mit einer aktiven und einer passiven Kontaktfeder. Um mehrere derartige Relais mechanisch miteinander zu koppeln, ist ein Koppelelement vorgesehen, welches steckbar mit den jeweiligen Federböcken der Relais verbindbar ist, um aus einem Relais-Einling ein Zwilling zu schaffen. DOLLAR A Soll neben der mechanischen Kopplung auch eine elektrische Kopplung stattfinden, dann ist vorgesehen, daß mindestens eine Doppelkontaktfeder vorhanden ist, dessen eine Teil der Kontaktfeder dem einen Federbock und dessen andere Teil der Kontaktfeder dem gegenüberliegenden Federbock zugeordnet ist und die beiden Kontaktfedern über einen elektrtisch leitenden Verbindungssteg durch das Koppelelement verbunden sind.
Description
Die Erfindung betrifft ein Relais mit Koppelelement, nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 Bei derartigen Relais besteht das Bedürfnis, die
Relaisfunktionen zu verdoppeln oder zu verdreifachen, um aus einem "Relais-Ein
ling" einen "Zwilling" oder "Drilling" zu machen. Ein derartiges Bedürfnis
besteht vor allem in der Sicherheitstechnik, wo es darauf ankommt, daß im
Fehlerfall, zum Beispiel beim Verschmelzen oder Blockieren von Kontakten immer
noch parallele Kontakte vorhanden sind, welche die Schaltfunktion übernehmen.
Ein anderes Bedürfnis liegt darin, mit möglichst wenig Verschaltungsaufwand auf
möglichst geringem Raum eine Vielzahl von Relaiskontakten unterzubringen.
Auch hier ist es erforderlich, bestimmte elektrische Funktionen des Relais-Ein
lings auf den daraus hergestellten Zwilling zu übertragen, um eine
unerwünschte Redundanz zu vermeiden. Beispielsweise ist es in diesem Fall
erwünscht, daß bei einem Relais-Zwilling alle passive Kontaktfedern sowohl des
einen als auch des anderen Federbox auf dem gleichen elektrischen Potential
liegen. Man will aber keine Verschaltungen auf einer Schaltplatine anbringen,
welches diese Anforderung erfüllt, sondern die Kontaktfedern sollten unmittelbar
elektrisch miteinander verbunden sein.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Relais der Eingangs
genannten Art so weiter zu bilden, daß ohne Schaltungsaufwand zu einem
Relais-Zwilling oder einem Relais-Drilling ausgebildet werden kann.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist das Relais durch die technische Lehre des
Anspruches 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal ist, daß nach der Erfindung ein Koppelelement
vorgesehen ist, welches mehrere Federböcke mechanisch miteinander koppelt.
Auf diese Weise kann ein Einfach-Relais schnell über die Verbindung mittel eines
Koppelelementes zu einem Mehrfach-Relais, z. B. einem Relais-Zwilling oder
einem Relais-Drilling ausgebildet werden.
Die schnelle, mechanische Verbindung mittels eines Koppelelementes wird also
als wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung beansprucht.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, daß das Koppelelement
gleichzeitig auch die elektrische Durchverbindung zwischen den Federböcken in
sich trägt, so daß also ein außenliegender Verschaltungsaufwand (z. B. über eine
Verschaltungsplatine auf der die Relais mit ihren Anschlußstiften aufsitzen)
vermieden wird, und daß mit Hilfe der mechanischen Kopplung des
Koppelelementes auch gleichzeitig die elektrische Kopplung der zu verbindenden
Federböcke hergestellt wird. In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist
es hierbei vorgesehen, daß die elektrische Verbindung der miteinander
verbindenden Federböcke über die passiven Kontaktfedern erfolgt. Zu diesem
Zweck ist es vorgesehen, daß nicht mehr einzelne, passive Kontaktfedern dem
jeweiligen Federbock zugeordnet werden, sondern daß eine der beiden
Federböcke zugeordnete Doppel-Kontaktfeder vorgesehen ist, welche aus zwei
einzelnen Kontaktfedern besteht, die mittels eines elektrisch leitenden
Verbindungssteges miteinander verbunden sind. Damit besteht der Vorteil, daß
eine derartige Doppelkontaktfeder zunächst mit dem Koppelelement verbunden
wird und daß dann das Koppelelement so mit den zu verbindenden Federböcken
verbunden wird, so daß die eine Feder der Doppelkontaktfeder beispielsweise die
passive Kontaktfeder des einen Federbockes bildet, während die andere Feder
der Doppelkontaktfeder, die andere passive Kontaktfeder des anderen
Federbockes bildet. Beide Kontaktfedern sind hierbei dann aufgrund ihrer
elektrischen Verbindung über den Verbindungssteg, welcher das Kontaktelement
durchsetzt auf elektrisch gleichem Potential.
Die hier angegebene Definition von aktiven und passiven Kontaktfedern darf nicht
schutzrechteinschränkend verstanden werden. Vielmehr liegt es im Rahmen der
Erfindung, statt der hier beschriebenen passiven Kontaktfedern auch die aktiven
Kontaktfedern mittels eines Kontaktelementes elektrisch leitend über ein
Koppelelement dadurch zu verbinden, daß auf jeweils einer Seite des
Koppelelementes die jeweilige, zugeordnete Kontaktfeder angeordnet ist und die
elektrisch leitfähige Verbindung zwischen diesen Kontaktfedern durch einen
Vebindungssteg bewerkstelligt wird, der das Koppelelement durchsetzt und mit
diesem befestigt ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß die
Koppelung des Kopplungselementes rastend und wieder lösbar mit den zu
verbindenden Federböcken ausgebildet ist.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß die
Kopplung des Koppelelementes mit den Federböcken fest ausgebildet ist. Es
kann hier beispielsweise eine klebe-, schweiß- oder andere stoffflüssige
Verbindung verwendet werden.
Ein besonders gedrängter Aufbau ergibt sich dann, wenn die aktiven und
passiven Kontaktfedern im Winkel von 90° angeordnet sind.
Zur elektrischen Potentialtrennung zwischen den beiden Federböcken wird im
übrigen bevorzugt, wenn das Koppelelement aus einem isolierenden Werkstoff
besteht und mindestens eine parallel zu den Kontaktreihen des Relais
verlaufende Trennwand aufweist, an der seitliche Ansätze angeformt sind, welche
in zugeordneten Aufnahmeöffnungen am jeweiligen Federbock eingreifen.
Zwischen den seitlichen Ansätzen der Trennwand sind Nuten ausgebildet, welche
zur Aufnahme der Kontaktfedern geeignet sind. Nachdem andererseits parallel zu
den Längsachsen der Aufnahmeöffnungen im jeweiligen Federbock zur Stirnseite
hin geöffnete Schlitze angeordnet sind, können dort die passiven Kontaktfedern
eingeschoben werden.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus
dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der
Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten
Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte
räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie
einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen
und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 Schematisiert ein Einzel-Relais
Fig. 2 Schematisiert die Kopplung von zwei Einzel-Relais mit einem
Koppelelement
Fig. 3 Der zusammengebaute Zustand eines Relais-Zwillings
Fig. 4 Eine auseinander gezogene Darstellung im Vergleich zu Fig. 3 mit
Darstellung verschiedener Kontaktfedern
Das Einzel-Relais besteht aus einem Federbock 1, an dem der Antrieb 5 angeordnet ist. Auf dem Federbock 1 ist eine aktive Kontaktfeder 2 liegend angeordnet, die von einem Betätiger 4 betätigt wird. Stehend im Federbock ist eine passive Kontaktfeder 3 jeweils angeordnet. Alle Kontaktsätze sind in einer Kontaktreihe 25 angeordnet, wobei die Kontaktsätze voneinander durch zugeordnete Trennwände 12 voneinander getrennt sind.
Das Einzel-Relais besteht aus einem Federbock 1, an dem der Antrieb 5 angeordnet ist. Auf dem Federbock 1 ist eine aktive Kontaktfeder 2 liegend angeordnet, die von einem Betätiger 4 betätigt wird. Stehend im Federbock ist eine passive Kontaktfeder 3 jeweils angeordnet. Alle Kontaktsätze sind in einer Kontaktreihe 25 angeordnet, wobei die Kontaktsätze voneinander durch zugeordnete Trennwände 12 voneinander getrennt sind.
Die jeweilige passive Kontaktfeder liegt hierbei an einem gehäusefesten
Anlagesteg 11 an. Das Antriebssystem wird über, nach unten herausgeführte
Anschlußstifte 6 kontaktiert, ebenso wie die aktiven und passiven Kontaktfedern
2, 3 durch zugeordnete Anschlußstifte 7 nach unten herausgeführt sind.
Wichtig ist nun, daß die eine Stirnseite des Federbocks 1 stirnseitig offene
Aufnahmeöffnungen 8 aufweist, die zum Eingriff von zugeordneten Ansätzen 16
eines Koppelelementes 14 bestimmt sind. Zwischen den Aufnahmeöffnungen 8 sind
Schlitze 9 ausgebildet, in welche die passiven Kontaktfedern 3 von der Stirnseite
her eingeschoben und dort gehaltert sind. Die Halterung erfolgt hierbei von
mehrfach abgekröpften Nuten 10, so daß eine günstige, stabile Halterung der
jeweilige Kontaktfeder 3 gewährleistet ist.
Mit Hilfe des Koppelelementes 14 soll nun aus dem Relais-Einling nach Fig. 1
ein Relais-Zwilling nach den Fig. 2 bis 4 geschaffen werden. Hierzu ist das
Koppelelement 14 vorgesehen, welches im wesentlichen aus einem Kunststoffieil
besteht, welches eine mittige Trennwand 15 aufweist, deren Höhe etwa der Höhe
des Federbocks 1, 13 entspricht. Von der Trennwand 12 erstrecken sich jeweils in
entgegengesetzten Richtungen die Ansätze 16, die zum Eingriff in die
zugeordneten Aufnahmeöffnungen 8 der zu verbindenden Federböcke 1, 13
bestimmt sind.
Die Trennwand 15 bildet im unteren Bereich eine etwa T-förmige Gestalt mit
einem an der Trennwand 15 angeformten Querträger 20, an dessen Unterseite
Stützrippen 17 angeordnet sind. Auf diese Weise wird eine günstige, biegesteife,
mechanische Verbindung zwischen den zu verbindenden Federböcken 1, 13
erreicht, denn gemäß der Darstellung in Fig. 3 greift der Querträger 20 in eine
zugeordnete, einseitig, offene Rastaufnahme 19 und ist dort mit zugeordneten
Rastmitteln 18 festgelegt.
Zusätzlich kann eine stoffflüssige Verbindung des Koppelelementes mit dem
jeweiligen Federbock 1, 13 dadurch erfolgen, daß die sich berührenden und
ineinandergreifenden Teile mit Klebstoff verklebt sind.
Seitlich an der Trennwand 15 sind noch Abstandsrippen 24 angeordnet, welche
abstandshaltend für die zugeordneten Stirnseiten der Aufnahmeöffnungen 8 sind.
An diesen Abstandrippen 24 legen sich also die Stirnseiten der
Aufnahmeöffnungen 8 der jeweiligen Federböcke 1, 13 an.
Soll nun über die mechanische Verbindung derartiger Federböcke 1, 13 auch eine
elektrische Verbindung erfolgen, dann ist erfindungsgemäß eine
Doppelkontaktfeder 21 vorgesehen, wie sie in Fig. 4 dargestellt ist. Sie besteht
aus den vorher genannten passiven Kontaktfedern 3, die mittels eines elektrisch
leitfähigen Verbindungssteges 22 miteinander verbunden sind.
Zur Montage wir daher die Doppelkontaktfeder 21 in Pfeilrichtung 26 nach oben
gegen die Unterseite des Koppelelementes 14 geschoben, so daß der
Verbindungssteg in Eingriff mit den Nuten 23 zwischen den Ansätzen 16 kommt.
Es wird nun der rechte Federbock 1 in Pfeilrichtung 27 gegen das Koppelelement
14 geschoben, so daß die rechte Kontaktfeder 3 in den Schlitz 9 am Federbock 1
eingeschoben wird und gleichzeitig die Ansätze 16 in die Aufnahmeöffnungen 8
am Federbock eingreifen.
In analoger Weise erfolgt die Verbindung mit dem gegenüberliegenden
Federbock 13.
Hieraus ist erkennbar, daß nun neben der mechanischen Kopplung der
Federböcke 1, 13 auch eine elektrische Durchverbindung über die elektrisch
miteinander verbundenen Kontaktfedern, 3, 3 erfolgt ist. Es kann hierdurch
wesentlicher Schaltungsaufwand eingespart werden, denn es ist nicht mehr
notwendig, die Durchverbindung der Kontaktfedern anhand der Anschlußstifte 7
über eine nicht näher dargestellte Schaltplatine zu bewerkstelligen.
1
Federbock
2
Kontaktfeder (aktiv)
3
Kontaktfeder (passiv)
4
Betätigen
5
Antrieb
6
Anschlußstifte
7
Anschlußstifte
8
Aufnahmeöffnung
9
Schlitz
10
Nut
11
Anlegesteg
12
Trennwand
13
Federbock
14
Koppelelement
15
Trennwand
16
Ansatz
17
Stützrippe
18
Rastmittel
19
Rastaufnahme
20
Querträger
21
Doppelkontaktfeder
22
Verbindungssteg
23
Nut
24
Abstandsrippe
25
Kontaktreihe
26
Pfeilrichtung
27
Pfeilrichtung
Claims (10)
1. Relais mit Koppelelement bestehend aus mindestens einem Federbock
(1, 13) in dem ein Antrieb (5) angeordnet ist, der über einen Betätiger (4)
mindestens eine aktive Kontaktfeder (2) beaufschlagt, die mit mindestens
einer, im Federbock (1, 13) verankerten, passiven Kontaktfeder (3)
zusammen wirkt, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Federböcke
(1, 13) mechanisch mit einem Koppelelement (14) miteinander gekoppelt
sind.
2. Relais nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Federböcke (1, 13)
auch elektrisch mit dem Koppelelement (14) miteinander gekoppelt sind.
3. Relais nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelung des
Koppelelementes (14) rastend und wieder lösbar ausgebildet ist.
4. Relais nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelung des
Koppelelements (14) fest ausgebildet ist.
5. Relais nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Koppelelement aus einem isolierenden Werkstoff besteht und
mindestens eine parallel zu den Kontaktreihen des Relais verlaufende
Trennwand (12) aufweist, an der seitliche Ansätze (16) angeformt sind,
welche in zugeordnete Aufnahmeöffnungen (8) am jeweiligen Federbock
(1, 13) eingreifen.
6. Relais nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den
seitlichen Ansätzen (16) der Trennwand (12) Nuten (23) ausgebildet sind,
welche zur Aufnahme von Kontaktfedern (3, 21) geeignet sind.
7. Relais nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
parallel zu den Linksachsen der Aufnahmeöffnungen (8) im jeweiligen
Federbock (1, 13) zur Stirnseite hin geöffnete Schlitze (9) angeordnet sind, in
welche die passiven Kontaktfedern (3, 21) eingeschoben sind.
8. Relais nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zur elektrischen Verbindung der passiven Kontaktfedern (3) der beiden
Federböcke (1, 13) wenigstens eine Doppelkontaktfeder (21) in die Nuten
(23) des Koppelelementes (14) einschiebbar ist.
9. Relais nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Kopplung
der Kontaktfedern (3) der beiden Federböcke (1, 13) dadurch erfolgt, daß
zunächst mindestens eine Doppelkontaktfeder (21) mit dem Koppelelement
(14) verbunden wird und daß dann das Koppelelement mit den Federböcken
zusammengesteckt wird.
10. Relais nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die aktive und die passive Kontaktfeder im Winkel von 90° zueinander
angeordnet sind.
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| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
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