DE19848112C2 - Minimalinvasives Sensorsystem - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein minimalinvasives Sensor
system zur Bestimmung von Stoffkonzentrationen im
menschlichen Körper. Derartige Sensorsysteme werden
in der medizinischen Diagnostik, beispielsweise zur
Bestimmung der Konzentration an Glukose im Blut bzw.
in der interstitiellen Flüssigkeit bei der Therapie
von Diabetikern verwendet.
Nach dem Stand der Technik, der beispielsweise in D.
Moskone et al. "Ultrafiltrate Sampling Device for
Continuous Monitoring", Medical and Biological En
gineering and Computing," 1996, Band 34, Seiten 290-294
gegeben wird, bestehen Sensorsysteme zur Messung
von Glukose im Blut aus einer Ultrafiltrationssonde,
die mit einem dünnen und langen Schlauch zur
Speicherung der gewonnenen Gewebsflüssigkeit verbun
den ist. In regelmäßigen Zeitabständen wird die in
diesem Speicherschlauch gespeicherte gewonnene
Gewebsflüssigkeit zu einem Sensor transferiert, der
die in der Gewebsflüssigkeit befindliche Glukosekon
zentration bestimmt. Die interstitielle Gewebsflüs
sigkeit wird dabei mit Hilfe von Unterdruck durch
eine Ultrafiltrationsmembran in einer als Schleife
subkutan gelegten Ultrafiltrationssonde aus dem Sub
kutangewebe gewonnen. Die Probevolumina liegen im
Bereich von einigen 100 nl/min. Um die Volumina, die
dem Sensor zugeführt werden können, weiter zu er
höhen, wird nach der Sammlung und Zwischen
speicherung der gewonnenen Gewebsflüssigkeit diese
zusätzlich mittels eines Verdünnungspuffers verdünnt.
Nachteilig ist bei derartigen Ultrafiltrationsverfah
ren, daß solche Systeme nur für eine chargenweise
Probenvermessung eingesetzt werden können, denn die
Messung der Stoffkonzentrationen erfolgt aufgrund der
Zwischenspeicherung erheblich zeitversetzt. Ein
direktes Monitoring von Stoffkonzentration am
Menschen ist damit nicht möglich.
Ein weiterer Nachteil bei der Verwendung von
Ultrafiltrationssonden besteht darin, daß diese aus
einer Hohlfasermembran bestehen. Diese müssen
gewöhnlich durch stabilere Materialien in ihrem in
neren Lumen gestützt werden. Derartige
Ultrafiltrationssonden sind nicht nur aufwendig her
zustellen sondern sie weisen auch einen Durchmesser
auf, der deutlich über dem Durchmesser von dünnen
Stahlkanülen liegt, die beispielsweise in der In
sulintherapie von Diabetikern eingesetzt werden. Die
Akzeptanz zur Implantation derartig dicker Ultrafiltrationssonden
ist bei Diabetikern daher
verständlicherweise gering.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein
Sensorsystem zur Verfügung zu stellen, das die Mes
sung von Stoffkonzentration im Blut oder in
Gewebsflüssigkeiten von Lebewesen direkt, kontinuier
lich und minimalinvasiv erlaubt und einfach und an
genehm angewandt werden kann. Weiterhin ist es Auf
gabe der vorliegenden Erfindung Verwendungen
derartiger minimalinvasiver Sensorsysteme zur Ver
fügung zu stellen.
Diese Aufgabe wird durch das minimalinvasive Sensor
system nach Anspruch 1 sowie die Verwendung eines
derartigen minimalinvasiven Sensorsystems nach
Anspruch 22 gelöst.
Das erfindungsgemäße minimalinvasive Sensorsystem
weist einen Träger auf, an dem eine Sonde zur
Fluidentnahme aus Geweben von Lebewesen sowie ein
Durchflußsensor angeordnet sind. Der Durchflußsensor
besitzt ein Sensorelement sowie einen Durchflußkanal,
der mit dem Sensorelement in räumlichem Kontakt
steht. Der Durchflußkanal und der Innenraum der
Hohlsonde sind unmittelbar miteinander verbunden.
Vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen minimalinvasiven
Sensorsystem ist insbesondere seine kleine Bauart
aufgrund der kompakten Anordnung von Sonde und Sen
sorelement auf/an einem Träger sowie die direkte Ver
messung der geringen gewonnenen Gewebsflüssigkeiten.
Dadurch erübrigt sich eine Zwischenspeicherung oder
eine Verdünnung der gewonnenen Gewebsflüssigkeiten
vor der Messung der Stoffkonzentrationen im Sensor.
Folglich ist eine direkte, wirklich kontinuierliche
und minimalinvasive Bestimmung von Stoffkon
zentrationen im Blut bzw. in den Geweben eines
Lebewesens, insbesondere eines Menschen möglich.
Weiterhin ist durch die kleine Bauart und geringen
Dimensionen sowohl des Trägers, des Durchflußsensors
als auch insbesondere der Hohlsonde die Belastung des
Patienten nur sehr gering, so daß die Akzeptanz des
erfindungsgemäßen minimalinvasiven Sensorsystems bei
den Patienten erheblich höher ist als bei den
Meßverfahren nach dem Stand der Technik.
Das erfindungsgemäße Sensorsystem kann verwendet wer
den, um physikalische, chemische und/oder
biochemische Eigenschaften, insbesondere Stoffkon
zentrationen in Lebewesen, insbesondere in deren
Geweben und Körperflüssigkeiten, in vivo zu bestim
men.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
minimalinvasiven Sensorsystems sowie seiner Verwen
dungen werden in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen
gegeben.
Zur Aufnahme der Gewebs- oder Körperflüssigkeiten
besitzt die Hohlsonde mikroskopische und/oder makro
skopische Öffnungen. Dabei kann die Hohlsonde als
endständige Hohlsonde ausgebildet sein, die an dem
dem Durchflußsensor abgewandten Ende offen und/oder
auf ihrer Mantelfläche perforiert oder porös ist.
Dadurch wird erreicht, daß über die Öffnungen die
Gewebsflüssigkeit oder die Körperflüssigkeit in die
Hohlsonde eintritt und beispielsweise mit einer Vorrichtung
zur Erzeugung eines Vakuums, insbesondere
einer Saugpumpe oder einem Vakuumbehälter, der auf
der der Hohlsonde abgewandten Seite des
Durchflußkanales des Durchflußsensors angeordnet ist,
in Richtung des Durchflußsensors transportiert wird.
Bei Verwendung mikrofluidischer Elemente für die
Hohlsonde, die Hohlkörperverbindung zwischen der
Hohlsonde und dem Durchflußsensor sowie für den
Durchflußsensor können besonders geringe Gewebsflüs
sigkeitsmengen vermessen werden.
Zur Stabilisierung der Hohlsonde kann diese einen Ar
mierungsträger, beispielsweise einen Draht, eine
Nadel oder ein Faserbündel, beispielsweise ein Glas
faserbündel oder ein Kohlefaserbündel, enthalten. Ist
dieser Armierungsträger entfernbar, so kann er nach
Legen der Hohlsonde in das subkutane Gewebe entfernt
werden, so daß der Tragekomfort für das erfin
dungsgemäße minimalinvasive Sensorsystem für einen
Patienten verbessert wird.
Der Fluß der interstitiellen Flüssigkeit oder der
Gewebsflüssigkeit in Richtung der Hohlsonde und damit
die Menge an gesammelter, zu vermessender Flüssigkeit
kann dadurch verbessert werden, daß an dem Träger
mindestens eine als Kathode schaltbare Elektrode an
geordnet ist. Als Gegenelektrode kann eine
großflächige Anode verwendet werden. Beim Anlegen
einer Spannung an die Kathode wird beispielsweise die
interstitielle Flüssigkeit in Richtung der Kathode,
d. h. in Richtung des Trägers gezogen und dadurch ein
Fluß in Richtung der Hohlsonde erzeugt. Als weiterer
Effekt quillt die Haut im Bereich der Kathode auf, so
daß ein größeres Volumen an interstitieller Flüssig
keit im Bereich der Hohlsonde vorliegt. Idealerweise
ist die Hohlsonde selbst oder der Armierungsträger,
sofern er in der Hohlsonde verbleibt, elektrisch
leitend und als Kathode schaltbar ausgelegt. Dadurch
ergibt sich eine Ausrichtung des oben beschriebenen
elektrophoretischen/elektroosmotischen Flusses der
interstitiellen Flüssigkeit auf die Hohlsonde hin.
Die Hohlsonde kann in diesem Falle aus elektrisch
leitendem Material, beispielsweise aus Edelstahl oder
einem Edelmetall, bestehen oder elektrisch leitend,
beispielsweise mit einem Metall, bedampft sein. Eine
weitere Verstärkung und Ausrichtung des
elektrophoretischen/elektroosmotischen Flusses der
interstitiellen Flüssigkeit wird bewirkt, wenn an dem
Träger weitere als Kathode schaltbare Elektroden an
geordnet sind.
Die Hohlsonde des erfindungsgemäßen minimalinvasiven
Sensorsystems ist nicht notwendigerweise als
Ultrafiltrationssonde ausgebildet. In diesem Falle
ist es günstig, zwischen der Hohlsonde und dem
Durchflußsensor einen Fluidfilter anzuordnen. Weiter
hin ist es vorteilhaft in diesem Bereich eine
Gasblasenfalle vorzusehen, um unerwünschte Gasblasen
aus dem Fluidstrom innerhalb der Hohlkörperverbindung
oder des Durchflußsensors zu entfernen, um Störungen
des Meßsystems zu vermeiden.
Da die Hohlsonde interstitielle Flüssigkeit oder Kör
perflüssigkeit sammelt, die neben dem zu vermessenden
Stoff weitere Bestandteile enthält, kann zwischen der
Hohlsonde und dem Durchflußsensor ein
Voroxidationsreaktor zur Entfernung dieser störenden
Stoffe angeordnet sein.
Als Durchflußsensoren für das erfindungsgemäße
minimalinvasive Sensorsystem eignen sich
Durchflußsensoren, die aus einer Grundplatte, einem
darauf angeordneten plattenförmigen Kanalträger mit
einer kanalartigen Aussparung sowie einem darauf
wiederum angeordneten plattenförmigen Sensorträger
mit einer flächigen Aussparung zur Aufnahme eines
Sensorelementes bzw. statt des plattenförmigen Sen
sorträgers ein flächiges Sensorelement aufweisen. Die
Grundplatte, der Kanalträger und der Sensorträger
bzw. das Sensorelement sind miteinander abdichtend
aufeinander so gestapelt, daß die flächige Aussparung
bzw. das flächige Sensorelement sich über der
kanalartigen Aussparung in dem Kanalträger befinden.
Dadurch entsteht ein Durchflußsensor mit minimalen
Abmessungen, der geeignet ist, die geringen Flüssig
keitsmengen präzise und unmittelbar kontinuierlich zu
vermessen. Die Hohlsonde selbst kann dabei an dem
Träger so angeordnet sein, daß ihr eines Ende die
Grundplatte durchbricht und in die kanalartige
Aussparung in den Kanalträger ragt.
Ein weiterer vorteilhafter Durchflußsensor, der
geeignet ist zur Vermessung der geringen gesammelten
Flüssigkeitsmengen besteht aus einem plattenförmigen
Sensorträger, in dem mindestens ein sich verjüngen
des, das Sensorelement enthaltende Containment ein
gebracht ist, das sich zwischen den beiden
Oberflächen des Sensorträgers erstreckt sowie mindestens
eine mit der zweiten Oberfläche des Sen
sorträgers verbundene Platte enthält. Im Bereich der
Grenzfläche zwischen Sensorträger und Platte,
beispielsweise in der Oberfläche des Sensorträgers
oder in der Oberfläche der Platte oder auch jeweils
teilweise in beiden, ist eine kanalartige Vertiefung
ausgebildet, die mit der kleineren Öffnung des Con
tainments, die sich an der Grenzfläche zwischen Sen
sorträger und Platte befindet, in Kontakt steht.
Dadurch ist ein Durchflußsensor gegeben, der bei
minimalen Abmessungen des Durchflußkanals eine op
timale Vermessung der durchströmenden Flüssigkeiten
ermöglicht.
Der Träger des minimalinvasiven Sensorsystems kann
zugleich als Grundplatte oder als plattenartiger
Kanalträger des Durchflußsensors mit einer
kanalartigen Aussparung ausgebildet sein. In diesem
Falle ergibt sich eine besonders kompakte und ein
fache Bauweise des erfindungsgemäßen minimalinvasiven
Sensorsystems.
Auch hier kann das Sensorsystem aus einem plattenför
mig ausgebildeten Substrat bestehen, in das ein sich
zwischen den beiden Oberflächen verjüngendes Contain
ment eingebracht ist, wobei das Containment das Sen
sorelement enthält und auf der dem Träger bzw. der
dem Kanal zugewandten Seite eine verjüngte kleinere
Öffnung aufweist.
Auch bei dieser Anordnung kann die Hohlsonde an dem
Träger so angeordnet sein, daß sie den als
Grundplatte des Sensorelementes ausgebildeten Träger
durchbricht und in den Kanal ragt. Träger, Hohlsonde
und Sensor bilden so eine äußerst kompakte Einheit
mit sehr kurzen Wegen des gewonnenen Fluides zwischen
Entnahmestelle im Gewebe und Sensorelement.
Das erfindungsgemäße minimalinvasive Sensorsystem
kann insbesondere zur Bestimmung von Stoffkon
zentration in Geweben oder Körperflüssigkeiten in
vivo, insbesondere zur Bestimmung der Glukosekon
zentration im Blut und/oder der interstitiellen Flüs
sigkeit des subkutanen Gewebes des Menschen ein
gesetzt werden. Der Anwendungsbereich betrifft also
insbesondere die medizinische, insbesondere human
medizinische Diagnostik und Therapeutik, wobei die
Verwendung in der Diabetestherapie zur Kontrolle, des
Blutzuckerspiegels und zur Bestimmung der einzuset
zenden Insulingaben im Vordergrund steht. Im folgen
den werden einige vorteilhafte Ausführungsbeispiele
des erfindungsgemäßen minimalinvasiven Sensorsystems
beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes minimalinvasives Sen
sorsystem;
Fig. 2 ein weiteres erfindungsgemäßes minimalin
vasives Sensorsystem;
Fig. 3 zwei Sensorelemente für ein erfindungsgemäßes
minimalinvasives Sensorsystem;
Fig. 4 ein weiteres erfindungsgemäßes minimalin
vasives Sensorsystem;
Fig. 5 einen Sensor für ein erfindungsgemäßes
minimalinvasives Sensorsystem;
Fig. 6 einen weiteren Durchflußsensor für ein erfin
dungsgemäßes minimalinvasives Sensorsystem;
Fig. 7 ein erfindungsgemäßes minimalinvasives Sen
sorsystem;
Fig. 8 ein erfindungsgemäßes minimalinvasives Sen
sorsystem;
Fig. 9 ein erfindungsgemäßes minimalinvasives Sen
sorsystem;
Fig. 10 Hohlsonden für ein erfindungsgemäßes
minimalinvasives Sensorsystem;
Fig. 11 ein weiteres erfindungsgemäßes minimalin
vasives Sensorsystem;
Fig. 1 zeigt Beispiele für den Einsatz eines erfin
dungsgemäßen minimalinvasiven Sensorsystems. Das
minimalinvasive Sensorsystem besteht in Fig. 1a aus
einem Träger 2, auf dem ein Durchflußsensor 5 mit
einem Durchflußkanal 6 angeordnet ist.
Weiterhin erstreckt sich in Verlängerung des
Durchflußkanals 6 eine Hohlkörperverbindung zu einer
Hohlsonde 3. Die Hohlsonde 3 ist in dem Träger 2 an
geordnet und ragt über den Träger 2 auf der dem
Durchflußsensor 5 abgewandten Seite hinaus. Weiterhin
ist der Durchflußkanal 6 auf der der Hohlkörperver
bindung 4 abgewandten Seite über eine Hohlkörperver
bindung 7 mit einem Systemmodul 8 verbunden. Das Sys
temmodul 8 ist weiterhin über zwei elektrische
Zuleitungen 9, 10 mit dem Sensorelement des
Durchflußsensors 5 verbunden, über die das erfaßte
Meßsignal geleitet wird. Das Systemmodul 8 enthält
eine Elektronik E, eine Batterie B zur Stromversor
gung der Elektronik E, eine Saugpumpe P, um an die
Hohlkörperverbindung 7, den Durchflußkanal 6, die
Hohlkörperverbindung 4 sowie die Hohlsonde 3 einen
Unterdruck anzulegen, und einen Auffangcontainer C
für die über die Hohlkörperverbindung 7 in das Sys
temmodul eintretenden Flüssigkeiten. Die mit Hilfe
des Sensorsystems ermittelten Meßwerte sowie andere
Systemdaten können über ein Display D im Systemmodul
8 angezeigt werden.
Wie in Fig. 1a gezeigt, liegt der Träger 2 auf einer
Hautoberfläche 1 mit derjenigen Seite auf, auf der
die Hohlsonde 3 aus dem Träger 2 hervorragt. Dies
bedeutet, daß die Hohlsonde die Hautoberfläche 1
durchdringt und bis in das subkutane Gewebe des
Patienten ragt.
Mit Hilfe des durch die Saugpumpe P erzeugten
Unterdruckes in der Hohlsonde 3, den Hohlkörperver
bindungen 4, 7 und dem Durchflußkanal 6 wird nun durch
die Hohlsonde 3 interstitielle subkutane Gewebsflüs
sigkeit angesaugt und über die Hohlkörperverbindung 4
zum Durchflußkanal 6 des Durchflußsensors 5 und
weiter durch die Hohlkörperverbindung 7 zur Pumpe P
und anschließend in den Auffangcontainer C gepumpt.
Die Volumina der Hohlkörperverbindungen 4 und 7 sowie
des Durchflußkanals 6 sind sehr klein.
Fig. 1b zeigt ein prinzipiell ähnliches minimalin
vasives Sensorsystem wie Fig. 1a. Daher sind diesel
ben Elemente auch mit den selben Bezugszeichen wie in
Fig. 1a bezeichnet. Zusätzlich zu Fig. 1a ist hier
jedoch an der Hohlsonde 3 eine Elektrode, die als
Kathode geschaltet werden kann, angeordnet. Weiterhin
enthält der Träger 2 auf der der Hautoberfläche
zugewandten Seite eine großflächige Anode. Kathode 11
und Anode 12 sind über elektrische Verbindungen 13,
14 mit dem Systemmodul 8 verbunden, über das an beide
eine Spannung angelegt werden kann. Diese Spannungen
und Ströme werden mit Hilfe der Batterie B und der
Elektronik E im Systemmodul 8 erzeugt. Aufgrund der
angelegten Spannung ergibt sich im subkutanen Bereich
ein elektrophoretischer/elektroosmotischer Strom der
interstitiellen Gewebsflüssigkeit auf die Kathode 11
hin. Dies führt zu einem deutlich größeren Fluß der
interstitiellen Gewebsflüssigkeit zur Hohlsonde 3 und
in die Hohlsonde 3.
Dieser Effekt kann noch verstärkt werden, indem wie
in Fig. 1c gezeigt, auf dem Träger 2 an der der
Hautoberfläche 1 zugewandten Seite eine weitere
zusätzliche Kathode angeordnet ist, die über eine
elektrische Verbindung 16 ebenfalls von dem System
modul 8 beschaltet wird. Diese Kathode 15 verursacht
im subkutanen Gewebe einen zusätzlichen
elektrophoretischen/elektroosmotischen Fluß der
interstitiellen Gewebsflüssigkeit. Da senkrecht zur
Hautoberfläche 1 eine Divergenz des
elektrophoretisch/elektroosmotischen Flusses
auftritt, die durch die wenig durchlässigen oberen
Hautschichten verursacht wird, kommt es unter der
obersten Hautschicht zu einem Aufquellen der Haut in
unmittelbarer Nähe der Hohlsonde 3. Daher kann auf
diese Weise durch die Hohlsonde 3 ein größeres
Volumen der interstitiellen Gewebsflüssigkeit mit
Hilfe der Pumpe P zum Durchflußsensor 5 befördert
werden. Die weiteren Bezugszeichen bezeichnen die
selben Elemente wie in den Fig. 1a und 1b.
Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen minimalinvasiven Sensorsystems. Es
weist einen Träger 2, sowie einen Kanalträger 17 mit
einem darin befindlichen Kanal 18 sowie eine Kanalab
deckung 19 mit einer Öffnung 20 auf. Der Träger 2,
der Kanalträger 17 und die Kanalabdeckung 19 werden
miteinander abdichtend übereinander angeordnet.
Weiterhin wird in Fig. 2a, die eine Explosionszeich
nung des erfindungsgemäßen Sensorsystems aus Fig. 2b
ist, ein Sensor 5 gezeigt, dessen Außenabmessungen
den Abmessungen der Öffnung 20 in der Kanalabdeckung
19 entsprechen. Der Sensor 5 besitzt 2 Sensorkon
taktflächen 21, 22 zur Ableitung der elektrischen
Meßsignale. Auf der dem Kanalträger abgewandten Seite
des Trägers ist eine Hohlsonde 3 angeordnet, die sich
durch den Träger 2 bis in den Kanal 18 des
Kanalträgers 17 hinein erstreckt.
Fig. 2b zeigt dieses minimalinvasive Sensorsystem in
montiertem Zustand. Dieselben Elemente sind daher mit
den selben Bezugszeichen versehen. Zusätzlich zu
Fig. 1a sind die elektrischen Meßsignalableitungen
9, 10 eingezeichnet, die mit den Sensorkontaktflächen
21, 22 verbunden sind. Wie hier zu erkennen ist, ist
das Sensorelement 5 so angeordnet, daß es sich längs
des Kanals 18 zwischen der Hohlsonde und einer
äußeren Kanalöffnung 24 befindet. An der äußeren
Kanalöffnung 24 ist eine Hohlkörperverbindung 7,
beispielsweise ein Schlauch mittels einer Abdichtung
23 abdichtend angeordnet. Die von der Hohlsonde 3
aufgenommene interstitielle Flüssigkeit oder Blut
wird nun durch die Hohlsonde 3 und den Kanal 18 an
dem Sensorelement 5 vorbei bis zur äußeren Kanalöf
fnung 24 und weiter durch die Hohlkörperverbindung 7
transportiert.
Der Träger 2, der Kanalträger 17 und die Kanalabdec
kung 19 können in Folientechnologie aus Polyester
folie hergestellt sein. Die Verbindung der
verschiedenen Schichten erfolgt durch Heißlaminieren
oder durch Kleben. Das Aufsetzen des Sensorelementes
5 in der Öffnung 20 erfolgt so, daß die Unterseite
des Sensorelementes eine feste Verbindung mit der
Oberfläche des Kanalträgers 17 durch Kleben oder
durch Anpressen eingeht. Dabei ragt die aktive Sen
soroberfläche auf der hier nicht dargestellten Unter
seite des Sensors 5 in den Kanal 18 hinein. Die Ab
dichtung 23 besteht aus einem herkömmlichen Dich
tungsmaterial wie z. B. Silikon.
Fig. 3 zeigt 2 Sensorelemente, wie sie beispielswei
se als Sensorelemente 5 in Fig. 2 eingesetzt werden
können.
Das in Fig. 3a eingesetzte Sensorelement ist bei
spielsweise in der DE 41 15 414 A1
beschrieben: Das dort offenbarte Sensorelement
weist Träger von miniaturisierten Chemo- und Biosen
sorelementen mit ionenselektiven Membranen auf, die
hergestellt werden durch Einbringen einer von der
Vorderseite (3) ausgehenden und sich zur Rückseite
(4) verjüngenden Öffnung (5, 6) in ein dünnes Silizi
umsubstrat (1), so daß dessen Vorder- und Rückseite
verbunden ist, und in das entstandene Containment (2)
eine Flüssigkeit einfüllbar ist, mit der eine ionen
selektive Membran ausgebildet wird. Derartige Senso
relemente weisen die folgenden Eigenschaften auf:
- - gute Membranhaftung
- - minimale Ionophorverarmung in der Flüssigmembran
- - gute Aufbringungsmöglichkeiten und Mikrostruktu rierbarkeit von Membranen auf Siliziumoberflä chen
- - hohe elektrische Stabilität der verwendeten ISFET-Strukturen
- - optimale Bedingungen für die Kontaktierung und Verkapselung des Sensor-Chips.
In den so hergestellten Träger läßt sich eine ionen
selektive Membran in einem vertikalen Containment
herstellen, das eine Öffnung zur Chip-Rückseite be
sitzt, und das durch folgende Eigenschaften gekenn
zeichnet ist:
- - mikromechanische Verankerung sowie gute laterale Mikrostrukturen der Membran aufgrund der spezi ellen Containmentgeometrie
- - niedriger Quotient aus aktiver Membranoberfläche und Membranvolumen zur Erzielung eines Depot- Effektes, d. h. zur Minimierung der Ionophorver armung in der Membran
- - aktive Membranoberfläche auf der Rückseite des Silizium-Chips zur Gewährleistung optimaler Kon taktierungs- und Verkapselungsbedingungen.
Das Containment selbst kann im Siliziumsubstrat mit
Hilfe bekannter Verfahren der Mikromechanik, z. B.
durch "anisotropes Ätzen" hergestellt werden.
Unter "anisotropem Ätzen" wird ein Verfahren verstan
den, bei dem mit Hilfe bekannter Lithographie- und
Maskentechniken Vertiefungen oder Löcher z. B. in ei
nen (100)-orientierten Silizium-Einkristall-Wafer ge
ätzt werden. Wegen der vierzähligen Symmetrie und den
jeweils um 54,75° geneigten (111)-Flächen ergeben
sich pyramidenförmige Vertiefungen bzw. Löcher. Die
endgültigen Abmessungen der Ausgangsöffnung hängen
sowohl von der Maskenstruktur, der Wafer-Dicke als
auch von einer genauen Kenntnis der Ätzrate in (111)-
Richtung ab. Auf diese Weise lassen sich auch auf ei
nem Wafer Anordnungen von unterschiedlichen Vertie
fungen herstellen. Es wird verwiesen auf die Schrift
von Anton Heuberger, MIKROMECHANIK, Springer-Verlag
Berlin, 1989. Die mit Hilfe des anisotropen Ätzens
sich ergebende Vertiefung hat eine Pyramidenform und
damit eine große Öffnung auf der einen Wafer-
Oberfläche und bei Durchätzen bis zur anderen Ober
fläche dort eine relativ kleine Öffnung.
Zwischen dem Durchmesser Wk der kleinen Öffnung und
dem Durchmesser Wg der großen Öffnung besteht für
(100)-orientierte Siliziumsubstrate mit der Dicke d
folgender Zusammenhang (vgl. A. Heuberger, a. a. O.,
Seite 393):
Wk = Wg - √2.t.
Hier zeigt sich, daß bei typischen Größen (z. B. von
1 µm bis 100 µm) für die kleine Öffnung ein relativ
großer Bedarf an Chip-Fläche mit dem Durchmesser Wg
pro Sensorelement besteht. Somit eignen sich (100)-
orientierte Siliziumsubstrate nur für die Realisie
rung einer begrenzten Anzahl von V-förmigen Contain
ments der oben beschriebenen Art.
Containments mit einem geringeren Flächenbedarf las
sen sich auf (110)-orientierten Siliziumsubstraten
realisieren. Aufgrund der zweizähligen Symmetrie in
diesen Substraten sind die Formen der möglichen Con
tainments komplizierter. Hier verlaufen bei einer ge
eigneten Justierung der Ätzmasken gegenüber der Sub
stratorientierung einige der ätzbegrenzenden (111-
Kristallflächen und damit auch die Ätzgruben-Seiten
flächen senkrecht, während andere mit einem Winkel
von 35° gegenüber der Substratoberfläche geneigt sind
(vgl. A. Heuberger, a. a. O., S. 344 bis 348 und 392
bis 397).
Da die parallelen senkrechten Ätzgrubenwände mit sehr
geringen Abständen dp, (µm-Bereich) hergestellt wer
den können, ergibt sich nun ein sehr viel geringerer
Chip-Flächenverbrauch durch die Containments. Dieser
Flächenverbrauch wird durch den genannten geringsten
Abstand dp, sowie die Ätzgrubenweite senkrecht dazu,
die durch die geneigten Grubenwände gegeben ist, bestimmt.
Es ist auch möglich, zur Erzielung von durchgeätzten
kleinen Öffnungen mit sehr geringer Größentoleranz
die Si-Wafer vor dem anisotropen Ätzen mit einer so
genannten Ätzstop-Schicht auf der zweiten Wafer-Ober
fläche zu versehen und bis zu dieser Fläche zunächst
zu ätzen und anschließend die Ätzstop-Schicht im Be
reich der Öffnungsverengung bis zur anderen Wafer-
Oberfläche, z. B. von der Rückseite her, zu öffnen.
Dies geschieht auch durch bekannte Verfahren, bei
spielsweise durch einen weiteren selektiven Lithogra
phie- und Ätzmaskenprozeß sowie einen weiteren Ätz
vorgang.
Weiterhin ist möglich, mit bekannten Verfahren der
thermischen Oxidation, der CVD-, Sputter- oder Sol-
Gel-Technik die mit Vertiefungen versehenen Wafer auf
der ersten oder zweiten Oberfläche wenigstens im Be
reich der Öffnungen der Vertiefung sowie die Innen
flächen der Vertiefung mit einer durchgehenden,
nichtleitenden SiO2-Schicht zu versehen. Da es auf
grund der hohen Dichte von Hydroxylgruppen an SiO2-
Oberflächen zu einer Abstoßung von Flüssigmembranen
(z. B. PVC-Membranen) kommt, ist es zur Gewährleistung
einer guten Membranhaftung vorteilhaft, diese SiO2-
Grenzflächen zu silanisieren. Dieser Silanisierungs
prozeß ist im Bereich der Flüssigmembrantechnologie
für miniaturisierte Glaselektroden gut eingeführt
(vgl. hierzu: Daniel Ammann, "Ion-Selective Micro
electrodes", Springer-Verlag, Berlin, 1986). An die
Stelle der genannten SiO2-Schichten können auch ande
re Materialien (z. B. Si3N4-, Al2O3-, Ta2O5-Schichten,
sowie Al-, B-, Na-Al- und andere Silikate, Sol-Gel-
Schichten aber auch andere geeignete Materialien)
treten.
Containments der oben beschriebenen Art haben den be
sonderen Vorteil, daß aufgrund ihrer speziellen Geo
metrie die Membranen in ihnen mikromechanisch veran
kert sind und das Ausbluten mobiler Membrankomponen
ten (z. B. Ionophor, Weichmacher) aufgrund der im
Verhältnis zum Membranvolumen sehr geringen aktiven
Membranoberfläche minimal ist.
Der besondere Vorteil des Verfahrens ist, daß auf in
der Bearbeitung von Mikrochips bekannte und ausge
reifte Techniken zurückgegriffen werden kann, um die
beschriebenen Containments herzustellen.
Der Kontakt zwischen Membran und den Verstärker- und
Impedanzwandierelementen der Signalelektronik kann
auf dem Silizium-Chip nach drei unterschiedlichen
Prinzipien erfolgen:
- - modifiziertes coated-film-Prinzip
- - modifiziertes Halbzellen-Prinzip
- - modifiziertes ISFET-Prinzip.
Beim modifizierten coated-Film-Prinzip steht die Mem
bran mit einer Silber- bzw. einer mit Silberchlorid
überzogenen Silberschicht, die Teile der Containment-
Innenwandung bedeckt, in direktem Kontakt.
Beim modifizierten Halbzellen-Prinzip befindet sich
eine Festelektrolytschicht z. B. als zweite Schicht in
dem V-förmigen Containment über der ionenselektiven
Membran. Diese Festelektrolytschicht hat direkten
Kontakt mit einer Silber- bzw. einer mit Silberchlo
rid überzogenen Silberschicht, die Teile der Contain
ment-Innenwandung bedeckt.
Die obengenannte Silberschicht kann auch durch andere
geeignete elektrisch leitende Schichten ersetzt wer
den.
Das Prinzip des ionenselektiven Feldeffekttransistors
(ISFET), der auf der Basis eines planaren MOS-Feldef
fekttransistors entwickelt wurde (vgl. P. Bergveld,
a. a. O., S. 407), wird nach dem Prinzip des vertika
len MOS-Feldeffekttransistor modifiziert.
Der bekannte vertikale MOS-Feldeffekttransistor (vgl.
z. B. das Fachbuch von R. Paul, "Elektronische Halb
leiterbauelemente", Teubner Studienskripten, B. G.
Teubner, Stuttgart, 1986, S. 336) wird so modifi
ziert, daß die V-Grube bis zur Chip-Rückseite durch
geätzt wird und damit das Containment für die ionen
selektive Membran entsteht. Der Gatekontakt wird
durch die ionenselektive Membran ersetzt.
Auf diese Weise entsteht ein vertikaler ionenselekti
ver Feldeffekttransistor (VISFET), der alle Vorteile
des speziell geformten Membrancontainments nutzt.
Analog zu anderen bekannten V-MOS-Feldeffekttran
sistor-Varianten, bei denen z. B. andere Dotierungs
verhältnisse (n- und P-Dotierung vertauscht) oder
andere Anordnungen der epitaktischen Schicht bzw. an
dere Grubengeometrien/z. B. U-Strukturen) auftreten,
können entsprechende vertikale ISFET-Strukturen (VIS-
FET) aufgebaut werden.
Die Erfindung bezieht sich ausdrücklich auch auf ei
nen vertikalen ISFET (VISFET, der ein vertikales Con
tainment mit einer ionenselektiven Membran besitzt,
die ihre aktive Membranoberfläche an der Chip-Rück
seite hat.
Das Einbringen der Polymermembran, der Flüssigmembran
bzw. anderer elektrochemisch relevanter Beschich
tungsmaterialien (z. B. Hydrogel), die aus flüssiger
Phase hergestellt werden, kann mit Hilfe einer auto
matischen Mikrodosiereinrichtung erfolgen. Hierbei
wird die Membranflüssigkeit in die große Öffnung des
Containments eingefüllt. Nach Einhaltung einer mate
rialspezifischen Lagerzeit verflüchtigt sich das Lö
sungsmittel und es bildet sich in dem Containment die
verfestigte ionenselektive Flüssigmembran aus. Bei
Verwendung eines zusätzlichen Festelektrolyts kann
dieser über der Membran als weitere Schicht in glei
cher Weise aus flüssiger Phase aufgebracht werden.
Bei Verwendung sehr kleiner Containments, wie sie
sich insbesondere auf (110)-orientierten Siliziumsub
straten realisieren lassen, oder bei Chips mit sehr
kleinen Flächen kann es sehr vorteilhaft sein, die
Membranflüssigkeit auf indirektem Wege in das Con
tainment einzubringen. Hierbei wird auf dem Wafer ei
ne zusätzliche Vertiefung (Einfüllkammer) mit einem
kapillaren Verbindungskanal zum Containment z. B. nach
den oben beschriebenen Verfahren der Mikromechanik
(z. B. durch anisotropes Ätzen) erzeugt. Die Ein
füllöffnung kann so weit von dem Sensorelement ent
fernt liegen, daß sie bei der Vereinzelung der Chips
durch Zerteilung des Wafers abgetrennt werden kann.
Somit lassen sich äußerst kleine Sensor-Chips her
stellen, auf denen kein zusätzlicher Flächenbedarf
für Einfüllöffnungen besteht.
Ebenso ist es möglich, mit Hilfe einer Einfüllkammer
und mehreren davon abzweigenden kapillaren Verbin
dungskanälen, mehrere Containments bzw. alle Contain
ments von Chips eines Wafers mit Membranflüssigkeit
zu füllen. Zur Gewährleistung eines guten Fließverhaltens
der Membranflüssigkeit kann dieser Ein
füllprozeß unter Lösungsmittelatmosphäre erfolgen.
Mit dem oben beschriebenen Einfüllverfahren ist ein
"full-wafer-Prozeß" für die Realisierung von Flüssig
membranen bzw. anderen Schichten, die aus flüssiger
Phase hergestellt werden können, angegeben.
Die ionenselektiven Membranen, die sich in den Con
tainments ausbilden, können zusätzlich mit einer
Schutzschicht (z. B. Silicon- oder Epoxydschichten)
versehen werden. Dies kann für jedes Containment ein
zeln aber auch für den gesamten Chip bzw. für den Wa
fer insgesamt geschehen.
Ionenselektive Sensorelemente der oben beschriebenen
Art lassen sich auch als Biosensorelemente ausgestal
ten. Hierfür wird z. B. in der Membran ein Enzym immo
bilisiert. Ebenso kann diese Membran Antikörper, Mi
kroorganismen oder Organellen tragen. Im einfachsten
Fall werden diese Stoffe vor dem Füllen des Contain
ments schon der Membranflüssigkeit zugegeben.
Mit Hilfe solcher Biosensorelemente lassen sich Stof
fe wie Glucose, Penicillin, Harnstoff u. a. in Flüs
sigkeiten bestimmen (vgl. hierzu: Peter Hauptmann,
"Sensoren", Carl Hanser Verlag, München, 1991, Seite
124 bis 128).
Die oben beschriebenen Sensorelemente können nach dem
Vereinzeln der Chips eines Wafers in Gehäuse einge
baut bzw. mit Kunststoffmaterial ummantelt werden.
Hierbei ist es besonders vorteilhaft, daß sich die
aktiven Membranoberflächen nicht auf derselben Chip-
Seite wie die empfindliche Halbleiterelektronik sowie
die feinen Bonddrähtchen befinden.
Das Sensorelement in Fig. 3a des vorliegenden Paten
tes besteht aus, einem Siliziumträger 25, der an sei
ner Oberfläche mit einer dielektrischen Schicht 26
aus SiO2 und/oder Si3N4 besteht. In den Siliziumträger
sind pyramidenstumpfförmige Öffnungen durch anisotro
pes Ätzen eingebracht. Diese sogenannten Containments
35 sind an ihrer inneren Oberfläche mit einer Elek
trodenschicht 27, 27', 27", 27''', beispielsweise
aus Platin oder Ag/AgCl bedeckt. In die Containments
wird für einen Glukosesensor ein Membranmaterial 28
aus PVA mit dem Enzym GOD eingefüllt. An der Unter
seite des Sensorelementes liegt die Membran 28, 28'
frei und bildet die aktive Membranoberfläche 29, 29'.
Diese bildet zugleich die obere Begrenzung des Kanals
18 aus Fig. 2. Die Elektrodenschichten 27, 27', 27"
und 27''' können mittels Sensorkontaktflächen, wie
sie unter Bezugszeichen 21, 22 in Fig. 2 dargestellt
sind, elektrisch abgegriffen werden.
Fig. 3b zeigt ein Sensorelement, wie es aus der
DE 41 37 261 A1 bekannt ist: Das
dort offenbarte Sensorelement kann mit sehr einfachen
und kostengünstigen Verfahren großflächig mit in der
Fläche homogenen Sensoreigenschaften hergestellt wer
den. Aus dem entstandenen Flächengebilde ist eine
Vielzahl von Sensorelementen herstellbar, die alle
annähernd die gleichen Sensoreigenschaften besitzen.
Damit sind die Kalibrierungsdaten von wenigen Sen
sorelementen auf alle Sensorelemente einer Charge
übertragbar. Dazu ist der Membranträger ein Kapillar
körper, in dessen Kapillaren die Membran durch Poly
merisation oder durch Verdampfen eines Lösungsmittels
aus einer den Kapillarkörper tränkenden Lösung ver
blieben ist.
Ein solcher Membranträger kann beispielsweise die
Form einer Bahn oder eines Tuches haben, das durch
zerschneiden in einer rasterförmigen Anordnung oder
durch Ausstanzen in viele keline Miniatur-Sensorele
mente zerlegt werden kann. Voraussetzung für diese
Herstellung ist die spezielle Gestaltung des einzel
nen Sensorelementes.
Der mit der Lösung tränkbare Membranträger kann bei
spielsweise aus Normalfilterpapier, aus anderem Pa
pier oder aus zellstoffhaltigen Vliesen bestehen. Es
ist auch möglich, ein Kunstfaservlies, insbesondere
aus sogennannten Mikrofasern, zu verwenden. Ähnliche
Eigenschaften haben textile Gewebe und Gewirke, Me
tallgewebe, Metallvlies oder Schaummaterialien, die
aus organischem oder anorganischem Material bestehen,
beispielsweise Schaumglas, Kunststofschäume und der
gleichen. Der Membranträger stellt demnach eine me
chanisch stützende Matrix dar, in der sich die gelar
tig verfestigte Membran befindet, die in den Kapilla
ren der Kapillarstruktur gehalten ist.
Um diese Membran in üblicher Weise, beispielsweise
mit einem Silber-Kontakt zu verbinden, wird vorge
schlagen, die Stützmatrix vorzugsweise in der noch
unzerschnittenen Form, mit einer leitenden Schicht
der vorgenannten Art zu versehen. Diese Schicht kann
beispielsweise eine aufgedampfte Silberschicht sein,
so daß sich eine modifizierte "coated-film"-Elektrode
ergibt.
In oder auf der Sensormembran, die sich in dem Kapil
larkörper befindet, kann noch eine weitere Schicht,
z. B. Gelschicht aufgebracht werden, die ein biolo
gisch aktives Material, z. B. ein Enzym, immobilisiert
enthält, so daß sich ein Biosensor damit realisieren
läßt.
Wie bereits angedeutete, kann der Kapillarkörper aus
Filterpapier, PTFE-Mikrofasergeflecht, Gewirken oder
Gewebe aus Kunstfasern, Glasfasern, Metalldraht,
elektrisch leitfähigen Kunstfasern, metallisierten
Kunstfasern sowie aus geschäumten Kunststoffschichten
oder anderen Kapillaren aufweisenden Schichten beste
hen. Die Körper müssen aufgrund der ihnen eigenen Ka
pillar- oder Grenzflächenkräfte Membranlösungen auf
nehmen können und in der Fläche homogen verteilen
können. Die Dicke der Kapillarkörper sollte zwischen
0,01 und 1 mm liegen.
Ein solcher Kapillarkörper läßt sich z. B. mit einer
PVC-Membranlösung, wie sie für die Herstellung ionen
selektiver Membrane üblich ist, tränken. Dazu wird
die Membranlösung auf den Kapillarkörper aufgebracht,
beispielsweise gegossen, gesprüht oder durch Tauchen.
Nach Verflüchtigung des Lösungsmittels bildet sich in
dem Kapillarkörper eine ionenselektive PVC-Membran
aus in der sich das selektivitätsbestimmende Ionophor
befindet.
Es soll an dieser Stelle aber auch darauf hingewiesen
werden, daß sich statt einer ionenselektiver PVC-Mem
bran auch ionenselektive Membranen aus Silikon, Gum
mi, fotopolymerisierten Schichten, elektropolymeri
sierten Schichten und Gel-Schichten oder anderen Ma
terialien herstellen lassen, die aus einer flüssigen
Phase gebildet werden können.
Vor oder nach dem Tränken mit Membranlösung kann der
Kapillarkörper auf einer Seite mit einem Silberfilm
versehen und so zu einer "coated-film"-Elektrode aus
gestaltet werden. Dies geschieht z. B. durch Aufdampfen
im Vakuum, durch Siebdruck mit einer silberhalti
gen Paste, durch Kleben mit einer rasterförmig aufge
brachten inerten Kleberschicht oder durch chemische
Abscheidung.
Besonders interessant ist auch die Möglichkeit, daß
anstelle des Silberkontaktes der Kapillarkörper an
einer Oberfläche mit einem verfestigten Referenzelek
trolyten zum Beispiel dadurch, daß der Referenzelek
trolyt seinerseits in einem Kapillarkörper als gelar
tige Schicht ausgebildet wird, die an einer Oberflä
che mit der ionenselektiven Membran und an der ande
ren Oberfläche mit einer Silberchlorid/Silber-Ablei
tung versehen wird. Die Referenzelektrolytschicht
kann zum Beispiel aus einer KCl-Salzlösung bestehen,
die mit einem hochviskosen Mittel, wie Gelatine,
Agar-Agar oder Polyvinylalkohol verfestigt ist. Wei
tere Merkmale von Unteransprüchen sind in der nach
folgenden Beschreibung erläutert.
Damit wird insbesondere der Vorteil erzielt, daß die
besondere Ausgestaltung der herstellbaren Chemo- bzw.
Biosensorelemente es erlaubt, daß auf einer großen
Fläche, die homogene Sensoreigenschaften besitzt,
durch Teilung oder Ausstanzen eine große Anzahl von
Miniatur-Sensorelementen erzeugt wird, die alle annä
hernd gleiche Sensoreigenschaften besitzen. Die Homo
genität der Eigenschaften der zu diesen Sensorelemen
ten gehörenden membranen Referenzelektolytschichten
ergibt sich aus der Homogenität der verwendeten Ka
pillarkörper. Es ist bekannt, die Grundmaterialien
der Körper, also Gewebe, Papiere, Mikrofaservlies und
dergleichen, mit sehr gleichbleibenden Eigenschaften,
herzustellen.
Dabei sei darauf verwiesen, daß die Konstitution der
Membran abgestimmt werden muß auf die Kapillargröße,
Oberflächeneigenschaften und dergleichen der in Frage
kommenden Kapillarkörper. Auch die Anwendungen müssen
berücksichtigt werden, beispielsweise ob es sich um
Messungen in der Atmosphäre, in vitro oder in vivo
handelt.
Eine Reihe von Versuchen hat gezeigt, daß bei homoge
ner Formation der Kapillarkörper sich auch gleich
bleibende Schichteigenschaften für Membranen und Re
ferenzelektrolytschichten ergeben. Diese Eigenschaf
ten ergeben sich aus den bekannten Beschaffenheiten
der Kapillarkörper sowie aus dem Volumen der aufge
brachten Membranen, Elektrolyt- oder Gel-Lösungen,
die sich aufgrund der Kapillar- bzw. Grenzflächen
kräfte innerhalb der Stützmatrix gleichmäßig vertei
len.
Durch das Herstellungsverfahren, bei dem zunächst ei
ne größere Fläche hergestellt und anschließend zer
schnitten oder ausgestanzt wird, lassen sich die
elektrochemischen Eigenschaften der gesamten Sen
sorelementstruktur grobflächig konstant halten. Es
lassen sich mit ausreichender Reproduzierbarkeit die
an wenigen Miniatur-Sensorelementen gemessenen Werte
auf die anderen Sensorelemente der Charge übertragen.
Auf einer Sensorelementträger 30 gemäß Fig. 3b des
vorliegenden Patentes mit einem Durchbruch 36 ist ei
ne Doppelmatrixmembran 31 fest aufgebracht. Diese be
steht z. B. aus einem Papier das
mit einem Gel getränkt ist, das das Enzym GOD
(Glukoseoxidase) enthält. Auf dem Membranmaterial 31
sind zwei Elektroden 33 und 34 durch Aufdampfen oder
Siebdruck aufgebracht. Die Elektrode 33 besteht aus
Platin und die Elektrode 34 ist eine Ag/AgCl-
Elektrode. Eine aktive freie Membranoberfläche 32 in
dem Durchbruch 36 bildet hier den oberen Abschluß des
Kanals 18 aus Fig. 2. Die Elektroden 33 und 34
entsprechen den Sensorkontaktflächen 21, 22 aus Fig.
2.
In Fig. 4 ist ein minimalinvasives Sensorsystem
ähnlich dem in Fig. 2 dargestellten, so daß diesel
ben Bezugszeichen wiederum dieselben Elemente wie in
Fig. 2 bezeichnen. Im Unterschied zu Fig. 2 ist nun
zwischen dem Träger 2 und dem Kanalträger 17 ein
weiterer plattenartiger Filterträger 37 angeordnet,
der eine Aussparung mit einer darin angeordneten Fil
termembran 38 enthält. Die Aussparung ist dabei im
Bereich des Kanals 18 in dem Kanalträger 17 an
geordnet und bildet selbst einen Teil des Kanals. Die
Hohlsonde 3 ist so angeordnet, daß sie mit der
Aussparung für die Filtermembran 38 in dem Fil
terträger 37 auf deren dem Träger 2 zugeordneten
Seite verbunden ist. Der Träger 2, der Filterträger
37, der Kanalträger 17, der Sensorträger 19 sowie das
Sensorelement 5 sind auf gleiche Art und Weise
miteinander abdichtend verbunden wie in Fig. 2. In
diesem Beispiel wird nun die Flüssigkeit, die durch
die Hohlsonde 3 gesammelt wird, durch die Filter
membran 38 geleitet und tritt erst dann anschließend
in den Kanal 18 in dem Kanalträger 17 ein und wird
weiterhin an dem Sensorelement 5 weitergeleitet zur
äußeren Öffnung 24 des Kanals. Durch eine derartige
Filtermembran können unerwünschte Substanzen in dem
Fall ausgefiltert werden, in dem keine Ultrafiltra
tionssonde als Hohlsonde eingesetzt wird.
Die Fig. 5 und 6 zeigen Durchflußsensoren entspre
chend denjenigen in Fig. 3a, wobei jedoch der Durch
flußkanal in die Sensoren integriert ist. Derartige
Sensoren sind aus dem deutschen Patent DE 44 08 352 C2
bekannt: Die dort offenbarten Sensoren sind nach dem
Containmentprinzip gemeinsam mit einer Durchflußmeß
kammer auf einem Chip integriert. Die Meßkammer mit
den integrierten Sensoren ist vorzugsweise in Silizi
umtechnologie aber auch in anderen Technologien rea
lisierbar.
Darüber hinaus sind die Sensoren mit der Durchfluß
kammer z. B. gemeinsam mit Pumpen, Reaktionsstrecken,
Ventilen usw. in Mikrosysteme integrierbar.
Dazu sind in einen plattenförmigen Träger mindestens
eine von der ersten Oberfläche ausgehende und sich
zur zweiten Oberfläche verjüngende Öffnung als Con
tainmentstruktur eingebracht, wobei ferner die zweite
Oberfläche mit einer dünnen Platte fest verbunden ist
und sich im Bereich der Grenzfläche zwischen Träger
und Platte ein kanalförmiger Hohlraum befindet, so
daß die erste Oberfläche der Platte durch die Con
tainmentstruktur mit dem kanalförmigen Hohlraum ver
bunden ist, daß ferner das Silizium mit einer Isola
tionsschicht überzogen ist, daß ferner mindestens ei
ne elektrische Kontaktschicht in das Containment hin
einführt und das Containment mit dem stofferkennenden
Membranmaterial gefüllt ist.
Im Bereich der kleinen Containmentöffnung bildet das
stofferkennende Material die aktive Sensoroberfläche,
an der das flüssige Meßmedium durch den Kanal vorbei
geführt wird. Das mit dem stofferkennenden Membranma
terial gefüllte Containment kann mit einer Verkapse
lungsschicht verschlossen werden.
Der kanalförmige Hohlraum ist auf der Seite in den
plattenförmigen Träger eingebracht, auf der sich die
kleine Öffnung des Containments befindet. Alternativ
ist es möglich, den kanalförmigen Hohlraum in der
Platte auszubilden.
Die elektrischen Kontaktschichten bestehen aus Edel
metallfilmen wie Platin, Gold, Silber oder andren,
die durch die bekannten Dünnschichttechnologien wie
Aufdampfen oder Aufsputtern erzeugt und anschließend
fotolithographisch strukturiert werden. Ebenso ist es
möglich, diese Metallfilmstrukturen durch Schatten
masken hindurch aufzudampfen oder aufzusputtern oder
aus einer Lösung nach dem Elektrospray-Verfahren auf
zusprühen. Anstelle der Edelmetalle können aber auch
elektrisch leitfähigen Materialien wie Graphit oder
andere verwendet werden.
Als stofferkennende Membranmaterialien können alle
die Stoffe verwendet werden, die aufgrund ihres
Fließverhaltens durch eine der Öffnungen - vorzugs
weise die große Öffnung auf der ersten Oberfläche -
in das Containment gebracht werden können. Solche Ma
terialien sind in der DE 41 15 414 A1 (siehe oben) vorzugs
weise für potentiometrische Sensoren beschrieben. Die
Einfüllung kann mit einer automatischen Dispensier
vorrichtung, nach dem Tintenstrahlprinzip oder nach
dem in der DE 41 15 414 A1 (siehe oben) beschriebenen Ver
fahren erfolgen.
Für potentiometrische und insbesondere amperometri
sche Biosensoren lassen sich alle bekannten Immobili
sierungsmaterialien wie Gelatine, Kollagen, Alginate,
Agar, Cellulosetriacetat, Silicongummi, Polyvinyial
kohol, Polyurethan, HEMA und alle anderen bekannten
Materialien verwenden. Fotovernetzbare Materialien
können nach dem Einfüllen durch die obere oder untere
Containmentöffnung durch UV-Bestrahlung vernetzt wer
den.
In diesen Materialien werden die aktiven stofferken
nenden Komponenten wie Enzyme oder Antikörper nach
den bekannten Verfahren (vergl. F. Scheller, F. Schu
bert: Biosensoren, Birkhäuser Verlag, Berlin, 1989)
immobilisiert.
Die mit dieser Anordnung durchzuführenden Messungen
können in bekannter Weise - je nach Analyt und
stofferkennendem Membranmaterial - nach dem potentio
metrischen oder amperometrischen Prinzip erfolgen.
Hierfür wird die Meßkammer mit den Chemo- oder Bio
sensoren vorzugsweise in einer FIA-Anordnung einge
setzt.
Es ist aber ebenso möglich, Meßkammer und Sensor in
anderen Durchflußanordnungen zu verwenden.
Darüber hinaus können die Sensoren mit der Durchfluß
meßkammer mit Hilfe der bekannten Mikrostrukturtech
nologien gemeinsam mit Plumpen, Reaktionsstrecken,
Ventilen und anderen Systemkomponenten in Mikrosyste
me integriert werden.
Die mit derartigen Sensoren erzielten Vorteile beste
hen insbesondere darin, daß Sensor und Durchflußmeß
kammer auf einem Träger (Chip) realisiert sind und
somit eine Integration von Chemo- und Biosensoren in
Mikrosysteme möglich ist. Hierbei können die bekann
ten Vorteile der Mikrostrukturtechnik hinsichtlich
der Massensproduktionstauglichkeit, Zuverlässigkeit
und Miniaturisierbarkeit genutzt werden.
Der Sensor aus den Fig. 5 und 6 des vorliegenden
Patentes besteht aus einem Siliziumträger 25, in dem
sich Containments 35 befinden. Die Containments 35
enthalten Sensormembranmaterial 28 sowie Elektroden
27, 27", die bis in das Containment hineinragen. Die
Containments verjüngen sich von einer Seite des Sili
ziumträgers 25 zur anderen Seite des Siliziumträgers
25. Auf der Seite mit der kleineren Öffnung der Con
tainments ist ein Kanal 39 durch anisotropes Ätzen in
den Siliziumträger 25 eingebracht, der mit den akti
ven Membranoberflächen bildenden, kleineren Öffnungen
29, 29' der Containments in räumlichem Kontakt steht.
Dieser Kanal ist mit einer Glasabdeckung 40 ver
schlossen, die mit dem Siliziumträger durch anodi
sches Bonden abdichtend verbunden wird. Damit ist in
dem Siliziumträger 25 ein Kanal 39 ausgebildet, in
dem die durch die Hohlsonde gesammelte Flüssigkeit an
den aktiven Membranoberflächen 29, 29' vorbeigeführt
wird.
Die realisierbaren Durchmesser des Kanals 39 liegen
im Bereich von einigen 10 bis einigen 100 µm, so daß
sehr geringe Probevolumina vermessen werden können.
In der in Fig. 6 gezeigten Anordnung sind zusätzlich
zu den Sensorelementen 28, 28' Zuführungsöffnungen
41, 42 in den Siliziumträger 25 eingebracht, die sich
von einer Seite des Siliziumträgers zur anderen
erstrecken und mit dem Kanal 39' verbunden sind.
Durch diese Zuführungs/Abführungsöffnung 41 bzw. 42
wird das Meßmedium dem Kanal 39' (Öffnung 41) zu-
bzw. aus dem Kanal 39' (Öffnung 42) abgeführt. In
diesem Fall tritt daher der Kanal 39' nicht an der
Stirnseite des Siliziumträgers 25' aus, da er in der
Länge begrenzt ist.
Fig. 7 zeigt nun den Einsatz eines Sensorelementes
nach Fig. 6 in einem Sensorsystem, das demjenigen
der Fig. 2 und 3 entspricht. Dieselben
Bezugszeichen bezeichnen daher dieselben Elemente wie
in diesen Figuren. Im Unterschied zu Fig. 2 weist
der Kanalträger 17' nicht mehr einen einzigen Kanal
18 auf. Vielmehr ist der Kanal in zwei voneinander
durch einen Steg getrennte Abschnitte 18' und 18"
eingeteilt. Der Kanalabschnitt 18' erstreckt sich
zwischen der sensorelementseitigen Öffnung der
Hohlsonde und der Öffnung 20 in dem Sensorträger. Der
zweite Kanalabschnitt 18" erstreckt sich seitlich
zum ersten Kanalabschnitt 18' unterhalb der Öffnung
20 des Sensorträgers 19 und der äußeren Öffnung 24,
wobei die beiden Kanalabschnitte 18' und 18"
lediglich über die Öffnung 20 des Sensorträgers 19
miteinander im Kontakt stehen. Das Sensorelement 5"
mit den Sensorkontaktflächen 21' und 22" ist nun ein
Sensorelement gemäß Fig. 6. Dabei wird das Sen
sorelement 5" so in der Öffnung 20 angeordnet, daß
die Zuführungsöffnung 41 aus Fig. 6 mit dem Kanalab
schnitt 18' und die Abführungsöffnung 42 aus Fig. 6
mit dem Kanalabschnitt 18" in Verbindung steht. Da
mit wird die zu messende Flüssigkeit aus der Hohlson
de über den Kanalabschnitt 18' und die Zuführungsöff
nung 41 durch den Kanal 39' an den Sensorelementen
28, 28' vorbeigeführt und anschließend über die Ab
führungsöffnung 42 und den Kanalabschnitt 18" aus
dem erfindungsgemäßen Sensorsystem abgeführt. Der Ka
nal 39' kann als Kapillardrossel zur Steuerung des
Flüssigkeitsstromes über den Strömungswiderstand des
Kanals 39' ausgebildet sein. Diese Technik ist aus
dem deutschen Patent P 44 10 224 bekannt: Demgemäß
befindet sich zur Erzeugung eines definierten Flusses
des Meßmediums oder einer Trägerflüssigkeit im Analy
sesystem auf einem Träger mindestens ein Sensorele
ment nach dem Containmentprinzip mit integriertem
Fließkanalelement, und der Fließkanal ist als lange
Kapillardrosselstrecke ausgebildet und ferner ist an
den Fließkanal ein Druckbehälter mit veränderbarem
Volumen angeschlossen.
Der Druckbehälter kann so betrieben werden, daß das
Behältervolumen während des Analysebetriebs vergrö
ßert und damit das Meßmedium mit definierter Flußrate
in das Analysesystem eingesaugt wird.
Ebenso ist es möglich, den Druckbehälter so zu be
treiben, daß das Behältervolumen während des Analyse
betriebs verringert und damit eine Trägerflüssigkeit
mit definierter Flußrate aus dem Druckbehälter in das
Analysesystem gepumpt wird.
Die mit dieser Anwendung erzielten Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß sehr kleine und kostengünsti
ge Analysesystem zur Bestimmung von Stoffkonzentrationen
in Flüssigkeiten und Gasen realisiert werden
können.
Um gemäß Fig. 7 des vorliegenden Patentes die zu mes
sende Flüssigkeit aus der Hohlsonde an dem Sensorele
ment 5" vorbeizutransportieren, wird in den mitein
ander kommunizierenden Hohlräumen des erfindungsgemä
ßen Sensorsystem ein Unterdruck erzeugt. Hierfür kann
ein sehr einfacher Behälter oder ein Vakuumbehälter
(Vakutainer) an die Öffnung 24 des Kanalabschnitts
18" angebracht werden. Aufgrund des hohen Strömungs
widerstandes des Kanals 39' mit geringem Kanalquer
schnitt wird dann die Flüssigkeit, die über die Hohl
sonde 3 in den Kanal 39' eintritt, mit nahezu kon
stanter Flußrate gefördert. Der Strömungswiderstand
kann auch dadurch vergrößert werden, daß der Kanal
39' auf dem Chip selbst verlängert wird.
Das in Fig. 7 dargestellte Sensorsystem kann wie in
Fig. 8 gezeigt weitergebildet werden. Zusätzlich zu
der Anordnung, wie in Fig. 7 gezeigt und daher auch
mit den jeweiligen entsprechenden Bezugszeichen
bezeichnet ist, befindet sich in der Kanalabdeckung
19' ein weiterer Kanal 43 als Vakuumkanal. Dieser
Kanal 43 läuft um die Öffnung 20 herum und ist von
dieser durch einen Steg getrennt. Weiterhin ist die
Kanalöffnung 18' in dem Kanalträger 17' seitlich et
was erweitert, so daß sie auch den Vakuumkanal 43
überdeckt. Der Vakuumkanal 43 verbindet folglich
zusätzlich zu der Öffnung 20 die Kanalöffnungen 18'
und 18". Zwischen dem Kanalträger 17' und der
Kanalabdeckung 19' befindet sich nun in dem Bereich,
in dem die Kanalöffnung 18' und der Vakuumkanal 43
kommunizieren, eine gasdurchlässige Membran. Dies
bedeutet, daß an der dem Vakuumkanal 43 zugewandten
Seiten der gasdurchlässigen Membran das an die Öf
fnung 24 durch die Pumpe P oder den Vakutainer an
gelegte Vakuum anliegt. Sind im Meßmedium, das durch
die Hohlsonde 3 in den Kanalabschnitt 18' gelangt,
Gasblasen enthalten, so wird das Gas mit Hilfe des an
der gasdurchlässigen Membran vakuumkanalseitig an
liegenden Unterdrucks über die gasdurchlässige
Membran 44 in den Vakuumkanal 43 abgeleitet. Daher
ist das Meßmedium, das nicht durch die gasdurchläs
sige Membran strömen kann sondern in den integrierten
Durchflußkanal 39' aus Fig. 6 des Sensorelementes
5" eintritt, entgast. Es ist ebenso möglich, zwi
schen Vakuumkanal 43 und Systemmodul 8 (s. Fig. 1)
eine eigene Vakuumleitung, z. B einen Schlauch zu ver
legen.
Fig. 9 zeigt ein Ausführungsbeispiel entsprechend
dem in Fig. 2 gezeigten, bei dem jedoch in dem
Träger 2' Elektroden integriert sind, die zum
elektrophoretischen/elektroosmotischen Transport des
Meßmediums im subkutanen Gewebe dienen. Entsprechende
Elemente sind jedoch mit entsprechenden Bezugszeichen
wie in Fig. 2 bezeichnet.
Auf einem Träger 2' ist eine elektrisch leitfähige
Hohlsonde 3' aus Edelstahl schräg angeordnet, die
sich von der Unterseite des Trägers 2' bis in den
Kanal 18 in dem Kanalträger 17 erstreckt und deren
Innenraum mit dem Kanal 18 kommuniziert. In dem
Träger 2' sind weiterhin voneinander elektrisch
isolierte elektrische Leiterbahnen 48, 49 und 50 an
geordnet, die mit Anschlußkontakten 51, 52 bzw. 53
zum Anlegen von Spannungen versehen sind. Die Leiter
bahn 49 ist dabei mit der Hohlsonde elektrisch ver
bunden. Weiterhin befinden sich auf der der
Hautoberfläche zugewandten Oberfläche des Trägers 2'
zwei Elektroden 12' und 15', die mit den Leiterbahnen
50 bzw. 48 über Durchkontaktierungen des Trägers 2'
elektrisch leitend verbunden sind. Die Elektrode 12'
ist dabei eine großflächige Anode, die etwa mittig
auf der Unterseite des Trägers 2' angeordnet ist. Die
Elektrode 15' ist seitlich des Durchstoßpunktes der
Hohlsonde 3' durch den Träger 2' oberhalb des freien
Endes der schräg angeordneten Hohlsonde 3' auf der
Unterseite des Träger 2' angeordnet und dient als
Kathode. Diese Kathode 15' ist eine Platinkathode
oder eine Ag/AgCl-Kathode. Das äußere Ende der
Hohlsonde 3' ist wie bei Kanülen in der Medizintech
nik üblich angespitzt und vorne offen. Nicht darge
stellt ist jedoch eine Ausführungsform, bei der die
Hohlsonde auf ihrer äußeren Umfangsoberfläche perforiert
ist, so daß in diesem Falle ein noch größeres
Probenvolumen aus dem subkutanen Gewebe entnommen
werden kann. Werden nun über die Kontakte 51 und 52
an die Kathode 15' bzw. die Hohlsonde 3' eine
negative Spannung und an die Anode 12' über den
Anschlußkontakt 53 eine positive Spannung anlegt, so
ergibt sich ein elektrophoretischer/elektroosmoti
scher Transport der interstitiellen Flüssigkeit in
Richtung der Hohlsonde 3'. Weiterhin quillt das
Gewebe unterhalb der Kathode 15' auf, so daß zur
Probenentnahme ein vergrößertes Volumen an
interstitieller Flüssigkeit zur Verfügung steht.
Dadurch daß die Kathode 15' unmittelbar über dem
freien Ende der Hohlsonde 3' angeordnet ist, ist der
Fluß der interstitiellen Flüssigkeit auf das offene
Ende der Hohlsonde 3' gerichtet und es ergibt sich
damit eine noch weiter verbesserte Probenentnahme.
Fig. 9b zeigt das in Fig. 9a beschriebene Sensor
system in montiertem Zustand.
Fig. 10 zeigt verschiedene Ausführungsformen einer
Hohlsonde 3' für ein erfindungsgemäßes minimalin
vasives Sensorsystem. Die Hohlsonde 3' besteht aus
einem zylinderförmigen Korpus aus Edelstahl. Sie ist
elektrisch leitfähig und kann gleichzeitig als
Hohlsonde und als Kathode, beispielsweise bei der
Ausführungsform eines Sensorsystems gemäß Fig. 9
dienen. Das äußere Ende dieser Hohlsonden kann wie
bei Kanülen in der Medizintechnik üblich angespitzt
und vorne offen sein. Sie kann auch auf ihrer Um
fangsoberfläche perforiert oder mit Poren versehen
sein.
Fig. 10b zeigt eine Hohlsonde 3", die aus Teflon,
Polyimid oder einem anderen Kunststoff hergestellt
ist und damit schlauchartige Eigenschaften aufweist.
Die Teflonmembran kann dabei auf ihrer Mantelfläche
perforiert und damit für die interstitielle Flüssig
keit durchlässig sein. Eine derartige Perforierung
bei Teflon oder anderen Membranmaterialien kann mit
Lasern hergestellt werden. Bei entsprechender Per
forierung kann die Hohlsonde 3" auch als
Ultrafiltrationshohlfaser eingesetzt werden.
Die schlauchartige Konsistenz der in Fig. 10b
dargestellten Hohlsonde 3" bedingt, daß der
Unterdruck im Hohlsondenlumen unter Umständen einen
Hohlsondenkollaps während der Messung erzeugt. Daher
ist die Hohlsonde mit einem Armierungsträger 54,
beispielsweise einem Draht, der gleichzeitig als
Hohlsondenkathode dienen kann, versehen. Auch zwei
oder mehr Drähte können zu einem Armierungsträger
verdrillt werden.
In Fig. 10c ist eine weitere armierte Hohlsonde 3'''
gezeigt, wobei der Armierungsträger 55 aus einem
Faserbündel besteht. Besonders geeignet sind hierfür
Kohlefaser- oder Glasfaserbündel. Werden Kohlefaser
bündel als Armierungsträger verwendet, so können
diese zugleich aufgrund ihrer elektrischen Leitfähig
keit als Kathoden dienen.
Typischerweise haben die hier beschriebenen Hohlson
den äußere Durchmesser zwischen 0,1 und 2 mm, vor
zugsweise jedoch 0,4 bis 0,5 mm.
Die Hohlsonden nach Fig. 10 können auch aus solchen
ansonsten bekannten Materialien hergestellt werden,
die für Dialyse- und Ultrafiltrationshohlfasern ver
wendet werden.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein erfin
dungsgemäßes Sensorsystem ist in Anlehnung an Fig. 2
in Fig. 11 dargestellt. Dabei sind entsprechende
Elemente mit entsprechenden Bezugszeichen wie in
Fig. 2 bezeichnet. Im Unterschied zu Fig. 2 ist
jedoch hier die Hohlsonde 3 durch eine flexible
Hohlsonde 3 IV aus einem perforierten Teflonkatheter
ersetzt. Diese flexible Hohlsonde kann jedoch nicht
ohne weiteres in das subkutane Gewebe insertiert wer
den. In der Hohlsonde 3 IV befindet sich daher eine
Stabilisierungsnadel 57 als Armierungsträger. Diese
Nadel ist durch ein Septum 56 aus Silikon auf der
Kanalabdeckung 19 durch den Kanal 18 in dem
Kanalträger 17 in die Hohlsonde 3 IV eingeführt. Das
Septum 56 muß dabei ausreichend dicht sein, um den in
dem Kanal 18 erzeugten Unterdruck aufrecht zu erhal
ten. Vorteilhaft bei dieser Ausführungsform ist, daß
die Stabilisierungsnadel 57 durch Ziehen aus der
Hohlsonde 3 IV entfernt werden kann sobald die
Hohlsonde 3 IV in das subkutane Gewebe insertiert ist.
Dadurch wird die Belastung für den Träger dieses er
findungsgemäßen minimalinvasiven Sensorsystems wäh
rend der Tragezeit stark verringert und die Akzeptanz
eines derartigen Sensorsystems bei den Patienten er
höht.
Fig. 11b zeigt dieses Sensorsystem in montiertem Zustand.
Vorteilhafterweise können die erfindungsgemäßen Sen
sorsysteme mit Flußkontrollen ausgestattet sein, um
eine Unterbrechung des Flusses anzuzeigen. Eine
besonders einfache Ausführungsform dieser
Flußkontrolle entsteht dadurch, daß zwei Glukosesen
soren in einem Durchflußkanal 6 des Sensors 5 (s.
Fig. 1) hintereinander angeordnet sind. Da die
herkömmlichen, im Stand der Technik allgemein bekann
ten Glukosesensoren den Analyten enzymatisch umset
zen, ergibt sich am zweiten Sensor im Vergleich zum
ersten Sensor eine geringere Glukosekonzentration.
Folgt nun das Signal des zweiten Sensors dem Signal
des ersten Sensors zeitlich mit einem geringeren ab
soluten Signal, so kann davon ausgegangen werden, daß
der Fluß der interstitiellen Gewebsflüssigkeit nicht
unterbrochen ist.
Weiterhin ist es vorteilhaft vor dem Glukosesensor
zwischen der Hohlsonde und dem Sensorelement einen
Voroxidationsreaktor anzuordnen. Mit seiner Hilfe
können störende Substanzen durch Voroxidation vom
Sensor ferngehalten werden. Da hierbei auch ein Strom
über den Voroxidationsreaktor fließt, kann das Ver
hältnis der Ströme zwischen Voroxidationsreaktor und
dem nachgeschalteten Glukosesensor als
Kontrollparameter für den Fluß der interstitiellen
Gewebsflüssigkeit im Kanal 6 des Sensors 5 (Fig. 1)
dienen. Ein derartiger vorgeschalteter
Voroxidationsreaktor läßt sich in gleicher Tech
nologie herstellen wie die hier beschriebenen Sen
soren, beispielsweise gemäß Fig. 5 und Fig. 6.
Bei den in den Fig. 2, 4, 7 bis 9 vorgestellten
minimalinvasiven Sensorsystemen bestehen die Träger
2, Kanalträger 17, die Kanalabdeckung 19 sowie der
Filterträger 37 bzw. die entsprechenden Elemente aus
Kunststoffen wie Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylen
(PE), Polyoxymethylen (POM), Polycarbonat (PC),
Ethylen/Propylen-COP. (EPDM), Polyvinylidenchlorid
(PVDC), Polychlortrifluorethylen (PCTFE), Polyvinyl
butyral (PVB), Celluloseacetat (CA), Polypropylen
(PP), Polymethylmetacrylat (PMMA), Polyamid (PA),
Tetrafluorethylen/Hexafluorpropylen-COP. (FEP),
Polytetrafluorethylen (PTFE), Phenol-Formaldehyd
(PF), Epoxyd (EP), Polyurethan (PUR), Polyester (UP),
Silikon, Melamin-Formaldehyd (MF), Harnstoff-Formal
dehyd (UF), Anilin-Formaldehyd, Capton oder
dergleichen.
Die Verbindung zwischen den Trägern 2, Kanalträger
17, Kanalabdeckung 19 sowie Filterträger 37 kann
durch Kleben, Schweißen oder Laminieren erfolgen.
Speziell für das Laminieren stehen spezielle
Laminierfolien zur Verfügung, die sich heißlaminieren
lassen (z. B. CODOR-Folie aus Polyethylen und
Polyester der Firma TEAM CODOR, Marl, Deutschland).
Die Dicke der einzelnen Folien für die Träger 2,
Kanalträger 17, Kanalabdeckung 19 oder Filterträger
37 können zwischen 10 und einigen 1000 µm, vor
zugsweise bei wenigen 100 µm liegen. Die flächenhaf
ten Ausdehnungen des Trägers 2 sowie der anderen
Träger und Abdeckungen liegen im Bereich weniger cm,
beispielsweise für den Träger 2 aus Fig. 2 bei 2 × 3 cm.
Die Unterseite des Trägers 2 ist wiederum vor
teilhafterweise ganz oder teilweise mit einer Klebeschicht
aus hautverträglichen Klebematerialien ver
sehen, die für eine sichere Haftung auf der
Hautoberfläche sorgt.
Die Anode 12, Kathoden 11 und 15' sowie die Leiter
bahn 48, 49, 50 in den entsprechenden Zeichnungen und
ebenso die Anschlußkontakte 51, 52 und 53 können
durch Siebdruck oder Dünnschichtverfahren hergestellt
werden. Die hierfür verwendeten Materialien können
Siebdruckpasten auf der Basis von Edelmetallen und
Metallen sein. Die im Dünnschichtverfahren herge
stellten Schichten können aus Edelmetallen wie
Platin, Gold, Silber oder chloridisierten Sil
berschichten (Ag/AgCl) bestehen. Die Dicke dieser
Schichten für die Anoden, Kathoden sowie Leiterbahnen
und Anschlußkontakte können zwischen einigen 100 nm
bis einigen µm betragen.
Claims (35)
1. Minimalinvasives Sensorsystem mit mindestens einer
Hohlsonde (3), mindestens einem Sensor (S) mit ei
nem Sensorelement sowie einem mit diesem in räum
lichem Kontakt stehenden Durchflußkanal (6),
wobei
das Sensorsystem einen Träger (2) aufweist, an dem die mindestens eine Hohlsonde (3), der mindestens eine Sensor (S) und der Durchflußkanal (6) ange ordnet sind und
wobei die mindestens eine Hohlsonde (3) als Sonde zur Entnahme eines Fluides aus Geweben ausgebildet ist und
der Innenraum der Hohlsonde (3) unmittelbar oder über eine Hohlkörperverbindung (4) mit dem Durch flußkanal (6) verbunden ist.
das Sensorsystem einen Träger (2) aufweist, an dem die mindestens eine Hohlsonde (3), der mindestens eine Sensor (S) und der Durchflußkanal (6) ange ordnet sind und
wobei die mindestens eine Hohlsonde (3) als Sonde zur Entnahme eines Fluides aus Geweben ausgebildet ist und
der Innenraum der Hohlsonde (3) unmittelbar oder über eine Hohlkörperverbindung (4) mit dem Durch flußkanal (6) verbunden ist.
2. Sensorsystem nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Hohlsonde (3) mikroskopische
und/oder makroskopische Öffnungen aufweist.
3. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlsonde (3)
eine endständige Hohlsonde ist.
4. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlsonde (3)
an ihrem dem Sensor abgewandten Ende offen
und/oder auf ihrer Mantelfläche perforiert oder
porös ist.
5. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchflußkanal
(6) des Sensors (S) auf der der Sonde (3) ab
gewandten Seite mit einer Vorrichtung zur Er
zeugung eines Vakuums, insbesondere einer Saug
pumpe (P) oder einem Vakuumbehälter, verbunden
ist.
6. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlsonde
(3), die Hohlkörperverbindung (4), der Durchfluß
kanal (6) und/oder der Sensor (S) mikrofluidische
Elemente sind.
7. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß in der Hohlsonde
(3) ein Armierungsträger (54) angeordnet ist.
8. Sensorsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß der Armierungsträger (54) ein Draht, eine
Nadel, ein Faserbündel, ein Glasfaserbündel
und/oder ein Kohlefaserbündel ist.
9. Sensorsystem nach dem vorhergehenden Anspruch, da
durch gekennzeichnet, daß der Armierungsträger
(54) entfernbar ist.
10. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Träger (2)
mindestens eine als Kathode (15') schaltbare Elek
trode angeordnet ist.
11. Sensorsystem nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Armierungsträger
(54) elektrisch leitend und als Kathode schaltbar
sind.
12. Sensorsystem nach dem vorhergehenden Anspruch, da
durch gekennzeichnet, daß der Armierungsträger
(54) aus einem elektrisch leitenden Material be
steht oder elektrisch leitend beschichtet ist.
13. Sensorsystem nach dem vorhergehenden Anspruch, da
durch gekennzeichnet, daß der Armierungsträger
(54) aus Edelstahl oder einem Edelmetall besteht
oder mit einem Metall bedampft ist.
14. Sensorsystem nach mindestens einem der vorherge
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hohlsonde (3) aus Kunststoff besteht.
15. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlsonde (3)
elektrisch leitend und als Kathode schaltbar ist.
16. Sensorsystem nach dem vorhergehenden Anspruch, da
durch gekennzeichnet, daß die Hohlsonde (3) aus
einem elektrisch leitenden Material besteht oder
elektrisch leitend beschichtet ist.
17. Sensorsystem nach dem vorhergehenden Anspruch, da
durch gekennzeichnet, daß die Hohlsonde (3) aus
Edelstahl oder einem Edelmetall besteht oder mit
einem Metall bedampft ist.
18. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Träger (2)
eine weitere als Kathode schaltbare Elektrode an
geordnet ist.
19. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Träger (2)
eine großflächige, als Anode schaltbare Elektrode
angeordnet ist.
20. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der
Hohlsonde (3) und dem Sensor (S) ein Fluidfilter
(38) angeordnet ist.
21. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der
Hohlsonde (3) und dem Sensor (S) eine Glasblasen
falle (44) angeordnet ist.
22. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der
Hohlsonde (3) und dem Sensor (S) ein Voroxidati
onsreaktor angeordnet ist.
23. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (S)
eine Grundplatte (2), einen plattenförmigen Kanal
träger (17) mit einer kanalartigen Aussparung (18)
sowie einen plattenförmigen Sensorträger (19) mit
einer flächigen Aussparung zur Aufnahme des Sen
sorelementes (21, 22) und/oder ein flächiges Sen
sorelement aufweist, wobei die Grundplatte (2),
der Kanalträger (17) und der Sensorträger und/oder
das Sensorelement miteinander abdichtend derart
aufeinander gestapelt sind, daß die flächige Aus
sparung und/oder das flächige Sensorelement sich
über der kanalartigen Aussparung (18) befindet.
24. Sensorsystem nach dem vorhergehenden Anspruch, da
durch gekennzeichnet, daß die Hohlsonde (3) die
Grundplatte (2) durchbrechend so angeordnet ist,
daß ihr eines Ende in die kanalartige Aussparung
(18) ragt.
25. Sensorsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (S) aus ei
nem plattenförmig ausgebildeten Substrat (25) be
steht, in dem mindestens ein von der vorderseiti
gen Oberfläche des Substrates (25) sich zur zwei
ten Oberfläche verjüngendes Containment (35) ein
gebracht ist, wobei das das Sensorelement enthal
tende Containment (35) auf der vorderseitigen
Oberfläche eine größere Öffnung und auf der zwei
ten Oberfläche eine kleinere Öffnung aufweist und
mit mindestens einer mit der zweiten Oberfläche
verbundenen Platte (40) sowie mindestens einem mit
der kleineren Öffnung des Containments (35) in
Kontakt stehenden kanalförmigen, als Meßkammer
dienenden Hohlraum (39), der im Substrat (25) oder
in der Platte (40) oder in beiden ausgebildet ist.
26. Sensorsystem nach einem der Ansprüche 23 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger des Sensor
systems als plattenförmiges Substrat bzw. als
plattenförmiger Kanalträger ausgebildet ist.
27. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchflußka
nal (39) mit mindestens zwei in Flußrichtung des
Durchflußkanals (39) hintereinander angeordneten
Sensorelementen in räumlichem Kontakt steht.
28. Sensorsystem nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger und
gegebenenfalls die Grundplatte, der Kanalträger,
der Sensorträger, der Filterträger, das platten
förmige Substrat und/oder die mit der zweiten
Oberfläche des Substrates verbundene Platte aus
Kunststoffen wie Polyvinylchlorid (PVC), Polyethy
len (PE), Polyoxymethylen (POM), Polycarbonat
(PC), Ethylen/Propylen-COP. (EPDM), Polyvinyliden
chlorid (PVDC), Polychlortrifluorethylen (PCTFE),
Polyvinylbutyral (PVB), Celluloseacetat (CA), Po
lypropylen (PP), Polymethylmetacrylat (PMMA), Po
lyamid (PA), Tetrafluorethylen/Hexafluorpropylen-
COP. (FEP), Polytetrafluorethylen (PTFE), Phenol-
Formaldehyd (PF), Epoxyd (EP), Polyurethan (PUR),
Polyester (UP), Silikon, Melamin-Formaldehyd (MF),
Harnstoff-Formaldehyd (UF), Anilin-Formaldehyd,
Capton bestehen.
29. Sensorsystem nach Anspruch 28, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Träger und gegebenenfalls die
Grundplatte, der Kanalträger, der Sensorträger,
der Filterträger, das plattenförmige Substrat
und/oder die mit der zweiten Oberfläche des Sub
strates verbundene Platte aus Kunststoffen eine
Dicke von 10 µm bis einigen 1000 µm, vorteilhaf
terweise um 100 µm aufweisen.
30. Sensorsystem nach Anspruch 28, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Träger und der Sensor, gegebe
nenfalls die Grundplatte, der Kanalträger, der
Sensorträger, der Filterträger, das plattenförmige
Substrat und/oder die mit der zweiten Oberfläche
des Substrates verbundene Platte durch Kleben,
Schweißen und/oder Laminieren verbunden sind.
31. Verwendung eines minimalinvasiven Sensorsystems
nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Be
stimmung von physikalischen, chemischen und/oder
biochemischen Eigenschaften in Lebewesen.
32. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch zur
Bestimmung von Stoffkonzentrationen in Geweben und
Körperflüssigkeiten in vivo.
33. Verwendung nach einem der beiden vorhergehenden
Ansprüche zur Bestimmung der Glukosekonzentration
in Blut und/oder interstitieller Flüssigkeit des
Menschen.
34. Verwendung nach einem der Ansprüche 31 bis 33 in
der medizinischen, insbesondere humanmedizinischen
Diagnostik und Therapeutik.
35. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch in der
Diabetestherapie.
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