DE19828616A1 - Röntgenröhre und Katheter mit einer derartigen Röntgenröhre - Google Patents
Röntgenröhre und Katheter mit einer derartigen RöntgenröhreInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Röntgenröhre (1) zur Einführung in Körpergefäße (4) eines Lebewesens aufweisend ein Vakuumgehäuse (10). Das Vakuumgehäuse (10) der Röntgenröhre (1) weist zumindest einen aus einem biokompatiblen Material ausgebildeten Gehäuseabschnitt (9) auf, der bei der Behandlung eines Lebewesens mit Röntgenstrahlung in unmittelbarer Berührung mit Körpergewebe und/oder Körperflüssigkeiten (13) des Lebewesens gebracht werden kann. Die Erfindung betrifft außerdem einen mit einer derartigen Röntgenröhre (1) versehenen Katheter (2).
Description
Die Erfindung betrifft eine Röntgenröhre zur Einführung in
Körpergefäße eines Lebewesens aufweisend ein Vakuumgehäuse,
in welchem eine Kathode und eine Anode angeordnet sind. Die
Erfindung betrifft außerdem einen Katheter mit einem Schaft,
dessen distales Ende mit einer derartigen Röntgenröhre ver
sehen ist.
Röntgenröhren der eingangs genannten Art werden in der Regel
zur Behandlung von Erkrankungen mit Röntgenstrahlung im Kör
perinneren von Patienten eingesetzt. Derartige miniaturi
sierte, in Körpergefäße einführbare und damit in unmittel
barer Nähe zu dem zu behandelnden Gewebe plazierbare Röntgen
röhren bieten den Vorteil, daß im wesentlichen nur das zu be
handelnde und kein gesundes Gewebe mit Röntgenstrahlung be
aufschlagt wird, welches durch die Röntgenstrahlung geschä
digt werden könnte.
Ein Einsatzgebiet derartiger Röntgenröhren ist die Behandlung
von Gefäßverengungen (Stenosen) in Arterien oder Venen. In 30
bis 50% der Fälle, in denen sich Patienten mit Gefäßveren
gungen einer PTCA-Behandlung (Percutane transluminare
Coronarangiographie) zur Weitung der Gefäßverengungen unter
ziehen, kommt es nach etwa einem halben Jahr zur Restenose
bildung. Durch eine auf die PTCA-Behandlung folgende Behand
lung der Gefäßverengungen mit Röntgenstrahlung kann der An
teil der Patienten mit Restenosebildung reduziert werden. Die
Behandlung mit Röntgenstrahlung erfolgt in der Regel unter
Verwendung einer an einem Katheter angeordneten Röntgenröhre
der eingangs genannten Art, welcher durch Arterien bzw. Venen
zu der zu behandelnden Gefäßverengung vorgeschoben und ent
sprechend relativ zu der Gefäßverengung plaziert wird. Die
Röntgenröhre des Katheters befindet sich dann in geeigneter
Lage relativ zu der Gefäßverengung, welche mit Röntgenstrah
lung beaufschlagt werden kann.
Ein derartiger Katheter mit Röntgenröhre ist beispielsweise
aus der WO97/07740 bekannt. Der Katheter weist einen fle
xiblen Schaft auf, in dessen distalem Ende die Röntgenröhre
zum Zwecke der Behandlung von Gefäßverengungen mit Röntgen
strahlung angeordnet ist. Um den Katheter mit Röntgenröhre in
den Körper von Patienten einführen zu können, ist der Kathe
ter aus einem körperverträglichen, einem sogenannten biokom
patiblen Material, z. B. Polyethylen, Polyuretane etc., aus
gebildet. Sofern sich die Röntgenröhre nicht innerhalb des
Schaftes des Katheters befindet, muß auch das ansonsten mit
Körpergewebe bzw. Körperflüssigkeiten in Berührung stehende
Vakuumgehäuse der Röntgenröhre mit einer Schicht aus einem
derartigen biokompatiblen Material überzogen werden.
Als nachteilig erweist sich bei der bekannten Röntgenröhre
bzw. dem bekannten Katheter mit Röntgenröhre, daß bei der Be
handlung eines Patienten die mit der Röntgenröhre erzeugte
Röntgenstrahlung nicht nur das Vakuumgehäuse, sondern auch
die Schicht des biokompatiblen Materials durchdringen muß,
welches Röntgenstrahlung absorbiert. Aus diesem Grund muß die
Röntgenröhre mit einem höheren Röhrenstrom zur Erzeugung der
für die Behandlung von Gefäßverengungen erforderlichen thera
peutischen Röntgendosis betrieben werden. Dies führt aber in
unerwünschter Weise zu einer größeren Hitzeentwicklung im Be
trieb der Röntgenröhre mit der Gefahr einer übermäßigen Er
hitzung und damit Schädigung des die Röntgenröhre bzw. das
distale Ende des Katheters umgebenden Arterien- bzw. Venenge
webes.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Röntgen
röhre der eingangs genannten Art derart auszuführen, daß der
Anteil der im Betrieb der Röntgenröhre erzeugten Röntgen
strahlung reduziert wird, welcher absorbiert wird, bevor er
zu dem zu behandelnden Gewebe gelangt. Eine weitere Aufgabe
der Erfindung liegt darin einen Katheter mit Röntgenröhre
derart auszubilden, daß der Anteil der im Betrieb der Rönt
genröhre erzeugten Röntgenstrahlung reduziert wird, welcher
absorbiert wird, bevor er zu dem zu behandelnden Gewebe ge
langt.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Rönt
genröhre zur Einführung in Körpergefäße eines Lebewesens auf
weisend ein Vakuumgehäuse, in welchem eine Kathode und eine
Anode angeordnet sind, wobei das Vakuumgehäuse zumindest
einen aus einem biokompatiblen Material ausgebildeten Gehäu
seabschnitt aufweist, welcher bei der Behandlung eines Lebe
wesens mit Röntgenstrahlung in unmittelbarer Berührung mit
Körpergewebe und/oder Körperflüssigkeiten des Lebewesens ge
bracht werden kann. Erfindungsgemäß weist also das Vakuumge
häuse der Röntgenröhre, vorzugsweise in dem Bereich, in dem
Röntgenstrahlung erzeugt wird, einen aus einem biokompatiblen
und röntgentransparenten Material ausgebildeten Gehäuseab
schnitt auf, welcher für die Einführung der Röntgenröhre in
Körpergefäße von Lebewesen mit keiner zusätzlichen Schicht
eines biokompatiblen Materials versehen werden muß. Auf diese
Weise muß die im Betrieb der Röntgenröhre erzeugte Röntgen
strahlung nicht mehr das Vakuumgehäuse der Röntgenröhre und
die um das Vakuumgehäuse angeordnete Schicht aus biokompati
blem Material, sondern nur noch den aus einem biokompatiblen
Material ausgebildeten Gehäuseabschnitt des Vakuumgehäuses
durchdringen, wodurch der Grad der Absorption der erzeugten
Röntgenstrahlung reduziert wird. Das Vakuumgehäuse der Rönt
genröhre muß aber nicht notwendigerweise nur einen derartig
ausgebildeten Gehäuseabschnitt aufweisen, sondern kann voll
ständig aus einem biokompatiblen Material ausgebildet sein.
Das Vakuumgehäuse der Röntgenröhre bzw. der entsprechende Be
reich des Vakuumgehäuses ist dabei derart aus dem biokompati
blen Material ausgebildet, daß es vakuumdicht und druckstabil
ist.
Der Wegfall der zusätzlichen biokompatiblen Schicht um das
Vakuumgehäuse der Röntgenröhre hat neben dem Vorteil der ge
ringeren Absorption von Röntgenstrahlung den weiteren Vor
teil, daß sich der Gesamtdurchmesser der Röntgenröhre verrin
gert. Auf diese Weise kann die Röntgenröhre zur Behandlung in
kleinere Körpergefäße eingeführt werden. Darüber hinaus ist
die Herstellung einer derartigen Röntgenröhre im Vergleich zu
der bekannten an dem Katheter angeordneten Röntgenröhre ver
einfacht, da Herstellungsschritte wie die äußere Beschichtung
des Vakuumgehäuses mit dem biokompatiblen Material entfallen
können.
Varianten der Erfindung sehen vor, als biokompatibles Mate
rial für den Gehäuseabschnitt des Vakuumgehäuses der Röntgen
röhre Glaskohlenstoff, z. B. SIGRADUR, oder Titannitrit
(TiN) zu wählen. Beide Materialien sind vakuumdicht, druckbe
ständig und besitzen vorteilhafter Weise eine sehr gute Blut-
und Gewebeverträglichkeit. Glaskohlenstoff besitzt zudem eine
geringe Dichte von ρ = 1,54 g/cm3 und eine niedrige Kern
ladungszahl, so daß Glaskohlenstoff auf vorteilhafte Weise
eine hohe Strahlentransparenz für Röntgenstrahlung aufweist.
Die weitere Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch einen
Katheter mit einem Schaft, dessen distales Ende mit einer er
findungsgemäßen Röntgenröhre versehene ist. Indem die Rönt
genröhre an dem distalen Ende eines Katheters angeordnet ist,
kann diese auf einfache Weise in den Körper, beispielsweise
in Arterien oder Venen zur Behandlung von Gefäßverengungen,
eingeführt werden, wobei die erfindungsgemäße Ausführung der
Röntgenröhre durch den Wegfall der zusätzlichen biokompati
blen Schicht um das Vakuumgehäuse der Röntgenröhre eine
effektive Behandlung mit Röntgenstrahlung bei geringer Ab
sorption von Röntgenstrahlung durch Materialien gestattet.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Röntgenröhre
ist in der beigefügten schematischen Zeichnung dargestellt.
Die Figur zeigt eine erfindungsgemäße Röntgenröhre 1. Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist die Röntgen
röhre 1 an dem distalen Ende eines Katheter 2 mit einen aus
einem Kunststoff ausgebildeten flexiblen Schaft 3 angeordnet.
Der Katheter 2 mit der Röntgenröhre 1 ist in eine Arterie 4
zur Behandlung einer in der Figur nicht näher gezeigten Ge
fäßverengung eingeführt worden.
Die Röntgenröhre 1 weist eine Kathode 5 und eine Anode 6 auf,
welche jeweils über einen Isolator 7 bzw. 8 mit einem Gehäu
seabschnitt 9 der Röntgenröhre 1 verbunden sind. Der Isolator
8 und der Gehäuseabschnitt 9 bilden ein Vakuumgehäuse 10.
Zum elektrischen Anschluß der Röntgenröhre 1, beispielsweise
an einen in der Figur nicht gezeigten, aber an sich bekannten
Hochspannungsgenerator, ist durch den Schaft 3 ein Versor
gungskabel 11 mit nicht näher gezeigten, aber an sich bekann
ten elektrischen Versorgungsleitungen geführt. Das Versor
gungskabel 11 weist an seinem Ende einen mit der Röntgenröhre
1 verbundenen Stecker 12 zur Verbindung der elektrischen Ver
sorgungsleitungen mit den internen Anschlußleitungen der
Röntgenröhre 1 auf. Die internen Anschlußleitungen der Rönt
genröhre 1 zum elektrischen Anschluß der Kathode 5 und der
Anode 6 sind in der Figur nicht gezeigt.
Um den Katheter 2 mit der Röntgenröhre 1 zur Behandlung von
Gefäßverengungen in die Arterie 4 einführen zu können, ist
der Schaft 3 des Katheters 2 aus einem körperverträglichen,
einem sogenannten biokompatiblen Material, z. B. Polyethylen
oder Polypropylen, und der mit Körpergewebe oder Körperflüs
sigkeiten, im vorliegenden Fall Blut 13, in unmittelbarer Be
rührung stehende Gehäuseabschnitt 9 des Vakuumgehäuses 10 aus
einem ebenfalls biokompatiblen Material, z. B. Glaskohlen
stoff oder Titannitrit (TiN), ausgebildet. Die Materialien
Glaskohlenstoff und Titannitrit zeichnen sich dadurch aus,
daß sie zur Herstellung druckbeständiger, vakuumdichter Ge
häuse gut geeignet sind und eine gute Blut- und Gewebever
träglichkeit aufweisen. Glaskohlenstoff besitzt zudem eine
geringe Dichte von ρ = 1,54 g/cm3 und eine niedrige Kern
ladungszahl, so daß Glaskohlenstoff über eine hohe Strahlen
transparenz für Röntgenstrahlung verfügt.
Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispieles ist der Ge
häuseabschnitt 9 des Vakuumgehäuses 10 deshalb aus dem Glas
kohlenstoff SIGRADUR ausgebildet.
Der Vorteil der Ausbildung des Katheters 2 mit einer Röntgen
röhre 1 mit einem Gehäuseabschnitt 9 aus einem biokompatiblen
Material liegt darin, daß durch den Wegfall der bei bekannten
Kathetern erforderlichen, das Vakuumgehäuse der Röntgenröhre
umgebenden Schicht aus einem biokompatiblen Material eine ge
ringere Absorption von im Betrieb der Röntgenröhre 1 erzeug
ter Röntgenstrahlung auftritt. Die Röntgenröhre 1 kann daher
mit einem geringeren Röhrenstrom betrieben werden, wobei eine
geringere Hitzeentwicklung im Betrieb der Röntgenröhre 1 auf
tritt, so daß die Gefahr der Beschädigung durch Überhitzung
des die Röntgenröhre 1 bzw. das distale Ende des Katheters 2
umgebenden Gewebes verringert ist.
Beispielsweise hat sich bei der Behandlung von Gefäßverengun
gen mit Röntgenstrahlung in Arterien gezeigt, daß im Betrieb
der erfindungsgemäßen Röntgenröhre im Vergleich zu einer be
kannten Röntgenröhre, deren Vakuumgehäuse mit einer ca. 200
µm dicken Schicht aus biokompatiblem Material, im vorliegen
den Fall Nitril-Silikonkautschuk, beschichtet ist, bei einer
angelegten Röhrenspannung von 20 kV an der innersten Blutge
fäßschicht einer Arterie eine um den Faktor von ca. 2,1
höhere Röntgendosis absorbiert wird. Dadurch wird es ermög
licht, die Leistung der an dem Schaft 3 des Katheters 2 ange
ordneten Röntgenröhre 1 im Vergleich zu bekannten Röntgenröh
ren entsprechend zu reduzieren oder bei gleichbleibender Lei
stung die Behandlungsdauer deutlich zu verkürzen.
Der Wegfall der zusätzlichen Umhüllung des Vakuumgehäuses 10
der Röntgenröhre 1 hat zudem den Vorteil, daß sich der Ge
samtdurchmesser der Röntgenröhre 1 bzw. des distalen Endes
des Katheters 2 verringert, so daß der Katheter 2 mit Rönt
genröhre 1 auch in kleinere Gefäße eingeführt und diese mit
Röntgenstrahlung behandelt werden können.
Die erfindungsgemäße Röntgenröhre kann dabei im Querschnitt
Durchmesser von weniger als 1,5 mm aufweisen.
Darüber hinaus erleichtert der erfindungsgemäße Aufbau der
Röntgenröhre 1 die Herstellung derselben, da Fertigungs
schritte wie das Überziehen des Vakuumgehäuses 10 der Rönt
genröhre 1 mit einer Schicht aus biokompatiblen Material ent
fallen können.
Der in der Figur gezeigte Aufbau der erfindungsgemäßen Rönt
genröhre 1 bzw. des erfindungsgemäßen Katheters 2 ist nur
exemplarisch zu verstehen und kann von dem vorstehend be
schriebenen Aufbau im Rahmen der Erfindung abweichen.
So kann z. B. das Vakuumgehäuse der Röntgenröhre 1 vollstän
dig aus dem biokompatiblen Material ausgebildet sein. Es be
steht aber auch die Möglichkeit, nur den Gehäuseabschnitt des
Vakuumgehäuses, welcher im Betrieb der Röntgenröhre von Rönt
genstrahlung zu durchdringen ist, aus einem biokompatiblen
und röntgentransparenten Material auszubilden.
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Röntgenröhre bzw. des er
findungsgemäßen Katheters ist vorstehend am Beispiel der Be
handlung von Gefäßverengungen in Arterien beschrieben. Die
Röntgenröhre bzw. der Katheter können jedoch auch zur Behand
lung von Gefäßverengungen in Venen oder für andere medizini
sche Behandlungen eingesetzt werden.
Der Einsatz der Röntgenröhre bzw. des Katheters ist jedoch
nicht auf den medizinischen Bereich beschränkt.
Claims (4)
1. Röntgenröhre zur Einführung in Körpergefäße (4) eines
Lebewesens aufweisend ein Vakuumgehäuse (10), in welchem eine
Kathode (5) und eine Anode (6) angeordnet sind, wobei das
Vakuumgehäuse (10) zumindest einen aus einem biokompatiblen
Material ausgebildeten Gehäuseabschnitt (9) aufweist, welcher
bei der Behandlung eines Lebewesens mit Röntgenstrahlung in
unmittelbarer Berührung mit Körpergewebe und/oder
Körperflüssigkeiten (13) des Lebewesens gebracht werden kann.
2. Röntgenröhre nach Anspruch 1, deren Gehäuseabschnitt (9)
aus Glaskohlenstoff ist.
3. Röntgenröhre nach Anspruch 1, deren Gehäuseabschnitt aus
(9) Titannitrit (TiN) ist.
4. Katheter mit einem Schaft (3), dessen distales Ende mit
einer Röntgenröhre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 ver
sehen ist.
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1205217A3 (de) * | 2000-11-09 | 2004-01-02 | Radi Medical Technologies AB | Struktur einer miniaturisierten Röntgenstrahlungsquelle |
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1998
- 1998-06-26 DE DE1998128616 patent/DE19828616A1/de not_active Withdrawn
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