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DE19812901A1 - Computernetz mit Daten- oder Kommunikationsendsystemen - Google Patents

Computernetz mit Daten- oder Kommunikationsendsystemen

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Publication number
DE19812901A1
DE19812901A1 DE19812901A DE19812901A DE19812901A1 DE 19812901 A1 DE19812901 A1 DE 19812901A1 DE 19812901 A DE19812901 A DE 19812901A DE 19812901 A DE19812901 A DE 19812901A DE 19812901 A1 DE19812901 A1 DE 19812901A1
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DE
Germany
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data
end system
localization
identifier
network
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Withdrawn
Application number
DE19812901A
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English (en)
Inventor
Thorsten-Uwe Mey
Dirk Herrmann
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Bb Data Inf & Komm Syst GmbH
Original Assignee
Bb Data Inf & Komm Syst GmbH
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L12/00Data switching networks
    • H04L12/28Data switching networks characterised by path configuration, e.g. LAN [Local Area Networks] or WAN [Wide Area Networks]
    • H04L12/44Star or tree networks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Small-Scale Networks (AREA)
  • Data Exchanges In Wide-Area Networks (AREA)
  • Communication Control (AREA)

Abstract

Computernetz mit Daten- oder Kommunikationssystemen, wie Arbeits- und/oder Serverstationen, welche zur Datenverarbeitung und zum Austausch von Daten an räumlich voneinander entfernten Orten mit einem Datennetz verbunden sind und jeweils eine dem jeweiligen Datenendsystem bzw. einem dort tätigen Bearbeiter zugeordnete Endsystemkennung aufweisen, die von dem Datenendsystem über das Datennetz zu einem anderen Datenendsystem übertragbar ist, wobei in einer Datennetzanschlußeinheit für das Datenendsystem oder einer sonstigen installierten Datentransporteinheit, welche von Daten von zu lokalisierenden Datenendsystemen passiert wird, ein Geber für eine Lokalosationskennung, die sich von anderen Lokalisationskennungen in dem Datennetz unterscheidet, vorgesehen ist oder eine Übertragungseinheit für eine derartige Lokalisationskennung, die mit einem externen Geber in fester Wirkverbindung steht, wobei mindestens der Geber mit dem Aufstellungsort des Datenendsystems fest verbunden ist und entweder die Lokalisationskennung von der Datennetzanschlußeinheit ausschließlich zu oder in Richtung auf das mindestens eine mit dieser Datennetzanschlußeinheit verbundene Datenendmeßsystem aussendbar ist und in dem Datenendsystem ein Aufnehmer für diese Lokalisationskennung vorgesehen ist, sowie ein Umsetzer, welcher die Lokalisationskennung zusammen mit oder in Zuordnung zu der Enssystemkennung in ein zur Übertragung über die Datennetzanschlußeinheit hinaus geeignetes Datenformat umsetzt und ...

Description

Die Erfindung betrifft ein Computernetz mit Datenendsyste­ men, insbesondere Arbeits- und/oder Serverstationen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei derartigen Computernetzen sind die Datenendsysteme zur Verarbeitung und zum Austausch von Daten, insbesondere bei sogenannten "Wide-area-networks" (WANs), an räumlich weit bis sehr weit voneinander entfernten Orten installiert. Die an einem Datennetz angeschlossenen Stationen, deren Kommunikation selbstverständlich auch mittels Satelliten oder sonstiger Funkwege einschließender Kommunikationswege erfolgen kann, weisen zwar vielfach eine jeweils einer Ar­ beitsstation bzw. einem Bearbeiter zugeordnete Datenendsy­ stemkennung auf, welche von der Arbeitsstation über das Datennetz zu einer anderen Arbeitsstation oder zu einem zentralen Server übertragbar ist - diese Information läßt aber keinerlei Aussage darüber zu, wo in dem Computernetz sich ein Endsystem tatsächlich geographisch befindet. Eine derartige Kenntnis ist aber dann wichtig, wenn eine Repa­ ratur oder Veränderung an der Hardware der Station vorzu­ nehmen ist. Diese lassen sich nämlich nicht - wie bei­ spielsweise ein Service an der Software - über das Netz aus der Entfernung vornehmen.
Da im Fall des Hardwarefehlers ein Servicetechniker sich auf den Weg zu der betreffenden Station machen muß, ist es wünschenswert, daß deren Installationsort bei anderen Sta­ tionen des Netzwerks - insbesondere bei der, von der aus sich der Techniker auf den Weg macht - bekannt ist. Gerade bei größeren Netzen kommt es nämlich vor, daß aus organi­ satorischen Gründen ganze Abteilungen mit ihren Datenver­ arbeitungseinrichtungen in andere Gebäude ziehen, ohne daß es den technischen Abteilungen, die für ihre Wartung zu­ ständig sind, bekannt wird. Die fehlende Kenntnis der ak­ tuellen Orte, bei denen die Endsysteme stehen, hat inso­ weit durch unnötige Wege erhebliche vermeidbare Mehrauf­ wendungen zur Folge. Auch die Planung von Umzügen kann ef­ fektiv nur dann vorgenommen werden, wenn die Standorte der jeweiligen Systeme bekannt sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Da­ tennetz der eingangs genannten Gattung anzugeben, welches die Möglichkeit aufweist, den aktuellen Standort eines Da­ tenendsystems zuverlässig zu ermitteln.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einem Computernetz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, durch die im kennzeich­ nenden Teil dieses Anspruchs angegebenen Merkmale gelöst.
Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, daß der ortsfeste Netzwerkanschluß für das Datenendsystem der richtige Platz für einen mittelbaren oder unmittelbaren Geber für eine Lokalisationskennung ist, die zu dem Daten­ endsystem übertragen und von diesem zusammen mit der Ken­ nung für das Endsystem auf das Netz übertragen wird.
(Als "Datenendsysteme" im Sinne der Erfindung werden hier­ bei alle datenverarbeitenden Systeme verstanden, welche benutzerseitig entfernbar sind - also einerseits vom Be­ nutzer erreichbar sind und andererseits eine abtrennbare Schnittstelle zum Datennetz haben. Hierunter fallen bei­ spielsweise auch Hubs und Abteilungsrechner, an die noch zusätzliche Hardware angeschlossen ist. Der Begriff Daten­ endsysteme soll hierbei auch Kommunikationsendsysteme einschließen, welche mehr die Übertragung von Daten und Informationen als deren Verarbeitung zum Ziele haben.).
Bei dem erfindungsgemäßen Computernetz mit Mitteln zur au­ tomatischen Erfassung und Pflege der Lokalisationsdaten von Datenendsystemen werden Lokalisations- und Endsy­ stemdaten mit dem Ziel verknüpft, einen genauen Überblick über die Standorte und den Standortwechsel beliebiger Ob­ jekte bzw. Datenendsysteme zu erhalten und diese Informa­ tionen für weitere Verarbeitungszwecke mit Mitteln der Da­ tenverarbeitung bereitzustellen.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht damit aus einem System mit drei bis vier logischen Funktionseinheiten:
  • a) einem externen Geber für die Lokalisationskennung in Form von Lokalisationsdaten welche ausschließlich bei dem Datenendsystem verfügbar sind.
  • b) einem Geber für die Benutzer oder Stationskennung als Endsystemdaten als eindeutige Datenendsystem- oder Benutzeridentifikation sowie
  • c) einer Misch- und Umsetzeinheit für die Lokalisati­ onsdaten und Endsystemdaten, welche in oder bei dem zu überwachenden Endsystem oder in dem externen Geber für die Lokalisationsdaten angeordnet sind. Damit werden die Informationen aus a) und b) zusammenge­ führt, ausgewertet und für die Weiterverarbeitung be­ reitgestellt. Dabei erhalten sie ein Datenformat, welches ein Passieren der aus a) und b) gemeinsam ge­ bildeten Information in Richtung Datennetz gestattet.
  • d) optional eine Decodiereinheit bei einer Überwa­ chungsstation, bei der die im Netz übermittelten von a) und b) gelieferten und von c) zusammengesetzten Informationen "entschlüsselt", d. h. in eine Klartext­ information betreffend Art und Ort des jeweiligen Endsystems überführt werden. Diese Decodiereinheit kann als Datenbank nach Art einer "look-up-table" in der Weise als Speicher organisiert sein, daß die End­ systemdaten und die Lokalisationsdaten jeweils in ei­ ner Tabelle vorhanden sind, welche die Klartexte ent­ haltende look-up-table adressieren (sogenanntes "Mapping"). Damit können dem Benutzer die betreffen­ den Informationen aktuell angezeigt oder zur Nachver­ arbeitung in automatischen Auswertungen bzw. Stati­ stiken verwendet werden.
Die hierbei bestehenden beiden Lösungswege gehen dabei da­ von aus, daß die Lokalisationsinformation in jedem Fall von dem Datennetzanschluß aufgenommen wird. Dabei bestehen dann die beiden Möglichkeiten, daß einerseits die Lokali­ sationskennung zu dem angeschlossenen Endgerät hingeführt wird, um dort mit der Endgerätekennung zu einem gemeinsa­ men protokollgerechten Datensatz zusammengesetzt zu wer­ den, der sich über das Netzwerk übertragen läßt. Im ande­ ren Fall gelangt die Endsystemkennung von dem Endsystem zum Datennetzanschluß. Bedingung ist in beiden Fällen, daß von der Netzseite des Datennetzanschlusses keine fremde Lokalisations- oder Endgerätekennung in den Vorgang der Erzeugung der Doppelinformation aus den genannten Kennun­ gen gelangt. Dies kann durch geeignete Filterung oder Se­ lektion verhindert werden.
Hierzu können separate Verbindungsleitungen oder Kommuni­ kationskanäle zwischen Lokalisationsgeber und Datenendsy­ stem oder aber geeignete Filter bzw. Schalter verwendet werden, welche synchron zur Abgabe einer Lokalisationsken­ nung die Datenverbindung zum Gesamtnetz unterbrechen. Le­ diglich die Verbindung zum jeweiligen Datenendsystem bleibt insoweit bestehen. Der Lokalisationsgeber muß dabei am Aufstellungsort beispielsweise mittels einer sogenann­ ten "Tankeinheit" fest verankert sein.
Datenanschlußeinheiten mit Netzwerkfunktionalität unter­ halten dabei direkte Kommunikationsbeziehungen zum zu überwachenden Endsystem über standardisierte Netzwerkpro­ tokolle. Übergänge (LAN, WAN, MAN) innerhalb des Lösungs­ systems sind für die Funktionsweise von untergeordneter Bedeutung.
Die Datennetzanschlußeinheit und/oder der Geber für die Lokalisationkennung weist insbesondere Mittel zur ortsfe­ sten Verbindung mit einem Gebäudeteil oder einem anderen ortsfesten Element auf. Bevorzugt sind derartige Sicher­ heitskritische Elemente lediglich mit einem Spezialwerk­ zeug zu öffnen.
Bei einer bevorzugten Ausführung weist der Lokalisations­ geber einen drahtlosen Sender angepaßt an einen in der Da­ tennetzanschlußeinheit vorgesehenen Empfänger als Übertra­ gungseinheit für die Lokalisationskennung auf.
Unter Datennetz-(Port-)anschluß wird hier eine Möglichkeit verstanden, die Lokalisationsinformationen beispielsweise über einen seriellen, parallelen oder universellen seriel­ len Bus (USB) bzw. einen anderen Informationseingang dem Datenendsystem zur Verfügung zu stellen. Die Funktions­ gruppe kann sowohl als eine von außen an das Datenendsy­ stem anzuschließende Einheit als auch intern, d. h. bei­ spielsweise auf dem Motherboard oder der Netzwerkkarte von PCs implementiert sein.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform unterhal­ ten die Lokalisationsgeber keine direkten Kommunikations­ beziehungen zur Überwachungsstation. Hierbei kann dann nur das Datenendsystem Informationen vom Lokalisationsgeber abrufen (uni- und bidirektional) bzw. speichern (nur bidi­ rektional) und an die Überwachungsstation vermitteln.
Maßgeblich für die Wirksamkeit der Lösung ist die feste Verbindung des Anschluß-Kits mit dem Tankanschluß. Nur so ist sichergestellt, daß bei Umzug der Netzwerkkomponente das Anschluß-Kit nicht mitzieht, was die eindeutige Loka­ lisierung unmöglich machen wurde. Das Anschluß-Kit ist so­ mit als Bestandteil der Verkabelungstechnik zu betrachten, nicht als Bestandteil der Netzwerkkomponente.
Der dazu erforderliche Tank-Adapter ist daher so aufge­ baut, daß er den Kabelstecker, der normalerweise mit einer kleinen Plastikzunge leicht vom Tankanschluß zu trennen ist, vollkommen kapselt. Er selbst übernimmt als Stecker die Funktion der Datenübertragung. Damit er sich nicht so leicht vom Tankanschluß trennen läßt wie der originale Ka­ belstecker, ist das Lösen der Verbindung durch einen spe­ ziellen Schließmechanismus vorzusehen, der nur mit einem Spezialwerkzeug bedienbar ist.
Ohne entsprechendes Kabel eignet sich der Tank-Adapter als Blindstecker, der verhindert, daß der Tankanschluß ohne das Anschluß-Kit benutzt wird.
Eine Datenbox enthält Daten, über den Aufstellungsort der Netzwerkkomponente, die mit Hilfe der Client-SW ausgelesen werden können. Angeschlossen wird sie über einen paralle­ len, seriellen bzw. universellen seriellen Bus (USB)- Anschluß der Netzwerkkomponente. Auf der Rückseite der Da­ tenbox wird dieselbe Schnittstelle bereitgestellt, so daß der Anschluß der Netzwerkkomponente nicht durch die Daten­ box blockiert wird. Der Datentransfer zu angeschlossenen Geräten (Drucker o. ä.) wird transparent durchgereicht.
Besonders vorteilhaft bei der vorliegenden Erfindung sind - im Hinblick auf entsprechende Weiterbildungen - folgende Punkte:
Die Lösung ist kurzfristig realisierbar, und unabhän­ gig von Netzwerkprotokollen einsetzbar.
Die erweiterten Datennetzanschlußeinheiten benötigen bei Verwendung von stromsparenden Komponenten keine eigene Stromversorgung, da die Versorgung dann aus dem Datennetz erfolgen kann.
Es können auch Netzwerkkomponenten ohne Standardbe­ triebssystem verwaltet werden.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 als bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ein Computerdatennetz, welches mit den Maßnahmen gemäß der Erfindung versehen ist,
Fig. 2a ein Blockschaltbild einer ersten Variante eines Details des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1 mit den die Erfindung betreffenden Teilen eines Daten­ endsystems mit Netzwerkanschluß,
Fig. 2b ein Blockschaltbild einer zweiten Variante eines Details des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1 mit den die Erfindung betreffenden Teilen eines Daten­ endsystems mit Netzwerkanschluß sowie
Fig. 3a und b zwei perspektivische Darstellungen un­ terschiedlicher Ausführungen von mit Maßnahmen ge­ mäß der Erfindung versehenen Datennetzanschlüssen.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Computernetz 1 sind an unterschiedlichen Aufstellorten 2 bis 5 verschiedene Daten­ endsysteme 6 bis 9 räumlich getrennt voneinander vorgese­ hen.
Die Datenendsysteme 6 bis 9, welche vorzugsweise Arbeits- bzw. Serverstationen bilden, sind über als Bodentanks aus­ gestaltete Datennetzanschlüsse 11 bis 14 mit eihem Daten­ netz 10 verbunden, über das der Datenaustausch erfolgt. In den Datennetzanschlüssen 11 bis 14 sind weiter unten dar­ gestellte Lokalisationsgeber als Geber für eine eindeutige Lokalisationskennung vorgesehen, welche eine Information über den Aufstellungsort der Station beinhaltet.
In dem in Fig. 2a dargestellten Blockschaltbild einer er­ sten Variante eines mit den die Erfindung betreffenden Teilen versehenen Datenendsystems ist ein Datenverarbei­ tungssystem 7 schematisch wiedergegeben. Dieses Gerät 7 weist neben einem zu einem einzigen Block zusammengefaßten üblichen Prozessorsystem 21, welches die in dem Gehäuse eines PC einschließlich lokaler Peripherie wie Bildschirm, Tastatur und Drucker mit einschlägiger Hard- und Software vorgesehenen Elemente und Baugruppen repräsentieren soll. Mit diesem Prozessorsystem 21 in Verbindung steht eine Netzschnittstelle 22, welche über einen Datennetzan­ schlußeinheit 12 die Verbindung zu dem Datennetz 10 her­ stellt. Die Netzschnittstelle 22 wird dabei von dem Pro­ zessorsystem 21 in der Weise gesteuert, daß eine Übertra­ gung der Daten über das Netz entsprechend den im Netzwerk vorgesehenen Protokollen erfolgt.
Ein Aufnehmer 23 für die Lokalisationsdaten LD speichert die von im nächstgelegenen Datennetzanschlußeinheit 12 vorgesehenen Geber für diese Lokalisationsdaten übermit­ telten Informationen und leitet sie an einen Umsetzer 24 weiter, welcher diese Daten speichert, um sie in Zuordnung zu der einer aus einem Speicher 25 für eine der Station bzw. der einem Bearbeiter zugeordneten Endsystemkennung ED in einem diese Daten als von einer bestimmten Station stammende Lokalisationsdaten LD in einem geeigneten Proto­ koll zu vorbestimmten Zeiten oder auf Anforderung über die nächstgelegene Datennetzanschlußeinheit 12 hinaus an ande­ re im Computernetz angeschlossene Datenendsysteme zu über­ mitteln. Die zusammengefaßten oder in entsprechender Zu­ ordnung übertragenen Lokalisations- und Endsystemdaten (LD+ED) werden in einem Protokoll zusammengefaßt, welches zur Übertragung von Daten auf dem Netz geeignet ist und unterscheiden sich insoweit von den reinen Lokalisations- bzw. Endsystemdaten LD und ED.
Die Datennetzanschlußeinheit 12 weist ein Steuerteil 26 auf, welches den Datenfluß zwischen angeschlossem Daten­ endsystem 7 und Datennetz 10 unter Einfügung seiner Loka­ lisationsdaten steuert. Dazu ist ein Geber 27 für die Lo­ kalisationsdaten vorgesehen, welcher die Lokalisationsda­ ten fest eingestellt oder in sonstiger Weise vorgegeben enthält.
Bei einer Variante können auch die Lokalisationsdaten von einem in der Nähe befindlichen, fest montierten Sender 20 empfangen und umgesetzt werden. Der Lokalisationsgeber 27 ist in diesem Fall als entsprechender Empfänger ausgebil­ det, der die Lokalisationsdaten nicht originär enthält. Diese sind statt dessen in dem Sender enthalten. Als Vor­ teil ergibt sich hierbei insbesondere, daß die Datennetz­ anschlußeinheiten unter sich einheitlich ausgestaltet sein können. Von besonderer Bedeutung ist bei der dargestellten Ausführungsvariante, daß die Lokalisationsdaten von der Datennetzanschlußeinheit 12 lediglich in Richtung auf das daran angeschlossene Datenendsystem abgegeben werden. Da­ mit werden die Lokalisationsdaten als solche "vom Netz ab­ geschirmt". Dies kann durch geeignete Zeit- oder Frequenz­ filterung, Schalter oder sonstige Maßnahmen erfolgen, wel­ che eine Ausbreitung der Lokalisationsdaten zum Netz hin verhindern. Entsprechend kann zusätzlich auch durch weite­ re oder dieselben Filtermaßnahmen verhindert werden, daß fehlerhafterweise in das Netz eingestreute an entfernter Stelle erzeugte Lokalisationsdaten über die Datennetzan­ schlußeinheit 12 hinaus zu dem Datenendsystem 7 gelangen. Diese Filterung oder Abschirmung 29 ist in Fig. 2a sche­ matisch gestrichelt dargestellt.
Als Lokalisationsgeber kommen Sender in Frage, die über Funk-, Infrarot- oder Schallwellen die Lokalisationsdaten an die Datennetzanschlußeinheit übertragen. Im Gegensatz zu der Bodentanklösung, die eine differenzierte System­ lokalisierung ermöglicht, da jeder Anschluß einzeln iden­ tifiziert werden kann, ist die letztgenannte Variante auf eine gemeinsame Lokalisationsinformation für mehrere in der Nähe befindliche Datenendsysteme beschränkt. Die Loka­ lisationsgeber werden gegeneinander abgeschirmt, so daß Mehrfachzuordnungen eines Datenendsystems zu mehreren Lo­ kalisationsgebern nicht möglich sind.
In Fig. 2a sind die übrigen im Netzwerk zu übertragenden Daten mit D bezeichnet und werden in üblicher Weise zwi­ schen Datenendsystem 7 und Netz 10 über die Datennetzan­ schlußeinheit 12 transportiert. Die Klammer DVint faßt da­ bei den zwischen Datenendsystem 7 bestehenden Datenverkehr zusammen, während die Klammer Dvext dasselbe für den Daten­ verkehr zwischen Datennetzanschlußeinheit 12 und Datennetz 10 tut.
Bei dem in Fig. 2b dargestellten Blockschaltbild einer zweiten Variante eines mit den die Erfindung betreffenden Teilen versehenen Datenendsystems 8 ist ebenfalls ein zu einem einzigen Block zusammengefaßtes übliches Prozessor­ system 21, vorgesehen. Mit diesem Prozessorsystem 21 in Verbindung steht eine Netzschnittstelle 22, welche ihrer­ seits über eine Datennetzanschlußeinheit 13 die Verbindung zu dem Datennetz 10 herstellt. Die Netzschnittstelle 22 wird dabei ebenfalls von dem Prozessorsystem 21 in der Weise gesteuert, daß eine Übertragung der Daten über das Netz entsprechend den im Netzwerk vorgesehenen Protokollen erfolgt.
Die Datennetzanschlußeinheit 13 weist ein Steuerteil 26 auf, welches den Datenfluß zwischen angeschlossenem Daten­ endsystem 8 und Datennetz 10 unter Einfügung der Datenend­ system- und Lokalisationsdaten (ED+LD) steuert. Dazu ist ein ebenfalls ein Geber 27 für die Lokalisationsdaten vor­ gesehen, welcher die Lokalisationsdaten fest eingestellt oder in sonstiger Weise vorgegeben enthält. Bei einer Va­ riante können ebenfalls die Lokalisationsdaten von einem in der Nähe befindlichen, fest montierten Sender 28 emp­ fangen und umgesetzt werden.
Im Gegensatz zu dem in Fig. 2a dargestellten Ausführungs­ beispiel ist hier die von dem Datenendsystem 8 erzeugten Endsystemdaten ED mit den Lokalisationsdaten LD zusammen­ fassender Umsetzer 24' in der Datennetzanschlußeinheit 13 zu den kombinierten Endsystem- und Lokalisationsdaten (ED+LD) zusammengefaßt und auf das Netz abgegeben.
Von besonderer Bedeutung ist bei der hier dargestellten Ausführungsvariante, daß die Endsystemdaten von der Daten­ netzanschlußeinheit 13 lediglich vom angeschlossene Daten­ endsystem 8 her empfangen werden. Damit werden die Endsy­ stemdaten als solche "vom Netz ferngehalten". Dies kann ebenfalls durch geeignete Filterung, Zeitselektion, Schal­ ter oder sonstige Maßnahmen erfolgen, welche eine Ausbrei­ tung der Endsystemdaten zum Netz hin verhindern. Entspre­ chend kann zusätzlich auch durch weitere oder dieselben Filtermaßnahmen verhindert werden, daß fehlerhafterweise in das Netz eingestreute an entfernter Stelle erzeugte Endsystemdaten ED nicht in die Datennetzanschlußeinheit 13 gelangen. Des weiteren können über die Datennetzan­ schlußeinheit 12 hinaus keine Endsystemdaten ED zur frem­ den Datennetzanschlußeinheit gelangen. Diese Filterung oder Abschirmung 29' ist in Fig. 2b gestrichelt darge­ stellt. In der Fig. 2b sind die übrigen im Netzwerk zu übertragenden Daten ebenfalls mit D bezeichnet und werden in üblicher Weise zwischen Datenendsystem 8 und Netz 10 über die Datennetzanschlußeinheit 13 transportiert.
Während also bei der Ausführung gemäß Fig. 2a die reinen Lokalisationsdaten LD lediglich zwischen Datenendsystem und Datennetzanschlußeinheit kommuniziert werden können, sind es bei der Ausführung gemäß Fig. 2b die reinen End­ systemdaten ED. Erst die kompletten Datensätze (LD+ED) können frei auf das Datennetz abgegeben werden. Auf diese Weise wird verhindert, daß fehlerhafte Kombinationen von Endsystemdaten und Lokalisationsdaten erzeugt werden, wel­ che einen falschen Gerätestandort vorspiegeln würden.
Mittels einer Datenanalyse im Überwachungssystem ist eine Plausibilitätsprüfung von Lokalisationsdaten und Datenend­ systemdaten möglich, wie sie mit Inventarisierungsdaten vergleichbar ist. Damit lassen sich Daten bereitstellen für: statistische Analysen, Inventuren, das Netzwerk-, Kabel- und Systemmanagement sowie Sicherheitsanwendungen.
Günstig zur Erhöhung der Sicherheit sind dabei anschluß­ seitig zusätzliche konstruktive Hardwaremaßnahmen (bei­ spielsweise das Ermöglichen des Öffnens der Tank-Einheit ausschließlich durch einen Schlüssel oder ein Spezialwerk­ zeug) oder auch Softwarelösungen, wie beispielsweise die Notwendigkeit einer Passwort-Abfrage wie sie bei Code­ schlössern und anderen gesicherten Zugängen verwendet wird.
Mit "Tank-Einheit" wird hier die im Boden bzw. an der Wand verlegte Anschlußeinheit bezeichnet, an der das Daten­ endsystem mittels Kabel an das lokale Netzwerk angeschlos­ sen ist. Im Allgemeinen befinden sich innerhalb dieser Einheit vier strukturiert angeschlossene Buchsen, die ein­ zeln und für verschiedene Dienste (z. B. Telefon und LAN) nutzbar sind.
Hierfür sind derzeit erhältliche Tankeinheiten verwendbar, welche durch einen eingefügten Lokalisationsgeber oder ei­ nen Empfänger für einen in der Nähe befindlichen fest an­ gebrachten Lokalisationssender ergänzt werden.
Die erstgenannte Lösung geht von der Nutzung bestehender Bodentanktechniken aus. Um die gewünschte Funktionalität zu erreichen, ist ein zusätzliches Lokalisationsgeber- Modul erforderlich, daß mit einem entsprechenden Adapter fest am Bodentank verbunden wird und nur mit Spezialwerk­ zeug zu lösen ist. Das Datenendsystem ist dabei nur indi­ rekt, d. h. über den Lokalisationsgeber, mit dem Bodentank verbunden.
Ein einfacher Lokalisationsgeber besteht aus einem einfa­ chen elektrischen oder elektronischen Bauelement, welches auf Anforderung des Datenendsystem seine Lokalisationsda­ ten zurückgibt. Dies kann beispielsweise ein einfacher elektrischer Widerstand, ein Schwingkreis oder ein anderer elektronisch abfragbarer Festwertspeicher sein.
Beispiele für Funktionsgruppen, die durch fest definierte Signalwerte, die nur bei der Produktion bzw. Inbetriebnah­ me der Einheit veränderbar sind, bestimmt ist, sind bei­ spielsweise Taktgeber, Widerstände und Konstantspannungs- oder Stromgeber.
Ausführungsbeispiele von Portanschlüssen sind in den Fig. 3a und b wiedergegeben. Bei dem in Fig. 3a darge­ stellten Ausführungsbeispiel eines als Zwischenstecker (Adapter) 30 zu einem Tankanschluß ausgeführten Datennetz­ anschluß ist eine Western-Buchse 31 zur Aufnahme der An­ schlußleitung zu dem angeschlossenen Endgerät und ein We­ stern-Stecker 32 zur Verbindung mit dem fest installierten Datennetzanschluß vorgesehen. Im Innern ist der Elektro­ nikteil 26' (vergl. Fig. 2a bzw. 2b) gestrichelt darge­ stellt. Um einen ortsfesten Verbleib der den Geber für die Lokalisationskennung enthaltenden Adapters am vorgesehenen Ort zu sichern, ist die Nase 33 verkürzt, so daß sie nicht manuell erreicht werden kann. Ein Entfernen des Adapters 30 ist daher nur mit einem Spezialwerkzeug möglich.
Eine andere Lösung ist in Fig. 3b wiedergegeben. Der dort dargestellte Bodentank 34 weist einen den Elektronikteil 26' aufweisenden Einsatz 35 mit Westernbuchse und Kabelan­ schluß 36 auf. Bei an einem Gebäudeteil montiertem Tankan­ schluß 34 sind Flansche 37 und 38, welche zu dessen Befe­ stigung dienen, verdeckt, so daß ein Entfernen nicht oder nur erschwert möglich ist.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbei­ spiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten möglich, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.

Claims (5)

1. Computernetz mit Daten- oder Kommunikationsendsyste­ men wie Arbeits- und/oder Serverstationen, welche zur Ver­ arbeitung und zum Austausch von Daten an räumlich vonein­ ander entfernten Orten mit einem Datennetz, insbesondere Datenkabelnetz, verbunden sind und jeweils eine dem jewei­ ligen Datenendsystem bzw. einem dort tätigen Bearbeiter zugeordnete Endsystemkennung aufweisen, die von dem Daten­ endsystem über das Datennetz zu einem anderen Datenendsy­ stem übertragbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß in einer Datennetzanschlußeinheit für das Datenendsy­ stem oder einer sonstigen installierten Datentransportein­ heit, welche von Daten von zu lokalisierenden Datenendsy­ stemen passiert wird, ein Geber für eine Lokalisationsken­ nung, die sich von anderen Lokalisationskennungen in dem Datennetz unterscheidet, vorgesehen ist oder eine Übertra­ gungseinheit für eine derartige Lokalisationskennung, die mit einem externen Geber in fester Wirkverbindung steht, wobei mindestens der Geber mit dem Aufstellungsort des Da­ tenendsystems fest verbunden ist;
daß entweder
die Lokalisationskennung von der Datennetzan­ schlußeinheit ausschließlich zu oder in Richtung auf das mindestens eine mit dieser Datennetzanschlußein­ heit verbundene Datenendsystem aussendbar ist und
in dem Datenendsystem ein Aufnehmer für diese Lokali­ sationskennung vorgesehen ist, sowie ein Umsetzer, welcher die Lokalisationskennung zusammen mit oder in Zuordnung zu der Endsystemkennung in ein zur Übertra­ gung über die Datennetzanschlußeinheit hinaus geeig­ netes Datenformat umsetzt und über das Datennetz an ein anderes Datenendsystem zur Auswertung übermittelt oder
in der Datennetzanschlußeinheit ein Aufnehmer für die nur von dem mindestens einen an diese angeschlossenen Datenendsystem ausgesandte Endsystemkennung begrenzt auf dieses Datenendsystem vorgesehen ist, sowie ein Umsetzer, welcher die Lokalisationskennung zusammen mit oder in Zuordnung zu der aufgenommenen Endsystem­ kennung in ein zur Übertragung über die Datennetzan­ schlußeinheit hinaus geeignetes Datenformat umsetzt und über das Datennetz an ein anderes Datenendsystem zur Auswertung übermittelt,
daß die Lokalisationskennung durch mindestens einen elek­ trischen Parameter mindestens eines im Geber für die Loka­ lisationskennung vorgesehenen bzw. den Geber bildenden elektrischen oder elektronischen Bauelements bestimmt wird.
2. Computernetz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das elektronische Bauelement ein Widerstand, Schwingkreis, Filter, Festwertspeicher oder sonstiges Bau­ element mit definiert einstellbaren Ausgangsgrößen bildet.
3. Computernetz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß für die Beschränkung der Aussendung der Lokalisationskennung bzw. der Aufnahme der Endsystemkennung der Datennetzanschlußeinheit auf das an­ geschlossene Datenendsystem durch Übertragung auf separat zugeordneten Leitungen, Zeitfenstern, Frequenzbändern bzw. Codes erfolgt.
4. Computernetz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Datennetzanschlußein­ heit und/oder der Geber für die Lokalisationkennung Mittel zur ortsfesten Verbindung mit einem Gebäudeteil oder einem anderen ortsfesten Element aufweisen, die verdeckt ange­ ordnet und/oder lediglich mit einem Spezialwerkzeug zu öffnen oder sind.
5. Computernetz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Lokalisationsgeber einen drahtlosen Sender angepaßt an einen in der Daten­ netzanschlußeinheit vorgesehenen Empfänger als Übertra­ gungseinheit für die Lokalisationskennung aufweist.
DE19812901A 1998-03-18 1998-03-18 Computernetz mit Daten- oder Kommunikationsendsystemen Withdrawn DE19812901A1 (de)

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