DE19811264A1 - Intramedulläre Fixationseinheit - Google Patents
Intramedulläre FixationseinheitInfo
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Abstract
Intramedulläre Fixationseinheit zur Stabilisierung einer Bruchstelle eines Röhrenknochens (2) mit einem langgestreckten, in den Markraum (4) des Röhrenknochens (2) einführbaren Fixationselement (3), dessen Länge wenigstens einem Drittel der Länge des Markraumes (4) entspricht, wobei das Fixationselement von wenigstens einem flexiblen, fluidichten, an beiden Enden (3.1, 3.2) dichtend verschlossenen Schlauchelement (3) gebildet ist, das zur Befüllung mit einem Fluid (37) wenigstens eine dichtend verschließbare erste Befüllöffnung (6) aufweist, wobei das Schlauchelement (3) durch Befüllen von einem ersten Zustand, in dem es eine erste Querabmessung aufweist, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes (4), radial in einen zweiten Zustand expandierbar ist, in dem es einen zweiten Wirkdurchmesser aufweist, der im wesentlichen wenigstens dem Durchmesser des Markraumes (4) entspricht und wobei die Wandung (8) des Schlauchelements (3) derart ausgebildet ist, daß das Schlauchelement (3) bei Anliegen an der Markraumwand (4.1) im wesentlichen nicht in seiner Längsrichtung expansibel ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine intramedulläre Fixationsein
heit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige intramedulläre Fixationseinheiten werden häufig
zur Behandlung von Schaftfrakturen am Oberschenkel, am Un
terschenkel, am Oberarm oder am Unterarm eingesetzt, um
frühestmögliche Mobilisation und Belastungsstabilität der
betroffenen Extremität zu erzielen. Das Fixationselement
bekannter derartiger intramedulläre Fixationseinheiten be
steht in der Regel aus einem in Längsrichtung geschlitzten
rohrförmigen Metallkörper, einem sogenannten Marknagel,
der in den ausgehöhlten und aufgebohrten Markraum des re
ponierten Röhrenknochens eingetrieben wird und sich dort
infolge seiner radialen Elastizität zu beiden Seiten des
Bruchspaltes verklemmt, wodurch die Stabilisierung der
Bruchstelle erzielt wird.
Der Markraum des gebrochenen, reponierten Knochens wird
dabei häufig von einem von der Bruchstelle entfernten Ende
des Knochens her durch Aufbohren der Kortikalis eröffnet
und ausgebohrt. Dies geschieht beispielsweise am Ober
schenkelknochen in der Regel durch eine Bohrung im Bereich
des neben dem Hüftgelenkkopfliegenden Trochantermassivs.
Der Marknagel wird dann durch diese Bohrung hindurch in
den aufgebohrten Markraum eingetrieben.
Bei einer anderen bekannten Variante, der sogenannten
retrograden Marknagelung, werden die Bruchenden freigelegt
und der Markraum von dem jeweiligen Bruchende her aufge
bohrt. Anschließend wird der mit einer scharfen Spitze
versehene Marknagel von einem Bruchende her so weit in den
Markraum des ersten Knochenfragments eingetrieben, bis er
annähernd vollständig in dem ersten Knochenfragment ver
senkt ist, wobei der Marknagel durch das von der Bruch
stelle entfernte Ende dieses ersten Knochenfragments hin
durch austritt. Anschließend werden die beiden Knochen
fragmente zueinander reponiert und der Marknagel über das
aus dem ersten Knochenfragment ausgetretene Ende in der
entgegengesetzten Richtung in den Markraum des zweiten
Knochenfragments eingetrieben.
Bei den bekannten Marknägeln besteht zum einen der Nach
teil, daß der Knochen an einem von der Bruchstelle ent
fernten Ende eröffnet werden muß, um den langen Marknagel
in den Markraum eintreiben zu können. Da diese Enden meist
im Bereich von Gelenken liegen, ist die Gefahr einer Be
einträchtigung des Gelenks, sei es durch eine Verletzung
des Gelenks, insbesondere der Gelenkkapsel, beim Aufboh
ren, sei es durch eine Schwächung des Knochens im Gelenk
bereich infolge der Bohrung, relativ hoch.
Ein anderer Nachteil besteht darin, daß die bekannten Mar
knägel nicht bei Patienten eingesetzt werden können, die
an dem Ende des betroffenen Knochens, durch das der Mar
knagel in der Regel eingetrieben wird, ein künstliches Ge
lenk tragen, wie dies z. B. bei Patienten mit einer Hüft
gelenksprothese der Fall ist. Hier könnte der Marknagel
zwar möglicherweise vom knieseitigen Ende des Oberschen
kelknochens eingetrieben werden, was aber eine möglicher
weise erhebliche Schädigung des Kniegelenks zur Folge hät
te. Vollends unmöglich wird die Verwendung herkömmlicher
Marknägel, wenn der Patient an beiden Enden des betroffe
nen Knochens ein künstliches Gelenk trägt.
Ein Nachteil der bekannten Marknägel besteht weiterhin
darin, daß es bei ihrem Eintreiben in den Markraum zu ei
nem Verkanten des Marknagels im aufgebohrten Markraum und
damit zu einer Beschädigung der Kortikalis kommen kann.
Dies rührt daher, daß das Aufbohren des Markraumes mittels
eines auf einer flexiblen Welle sitzenden Bohrers erfolgt,
der infolge der Flexibilität der Welle beim Aufbohren des
Markraumes einem eventuell gekrümmten Verlauf des Markrau
mes folgt, dem der relativ biegestarre Marknagel wiederum
nicht folgen kann. In diesem Fall ist dann entweder ein
erneutes Zurücktreiben des Marknagels und eine Nachbear
beitung des Markraumes mit einem größeren Bohrkopf erfor
derlich, wodurch sich die Dauer der Operation erhöht. Al
ternativ ist ein Marknagel mit einem geringeren Durchmes
ser zu verwenden, der dann aber in den übrigen Bereichen
des aufgebohrten Markraumes möglicherweise relativ locker
sitzt und daher keine ausreichende Stabilisierung der Kno
chenfragmente bewirkt.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Marknägel liegt in der
meist relativ aufwendigen Operation, die zum Entfernen des
Marknagels nach Ausheilen der Fraktur erforderlich ist.
Der Marknagel muß dabei dann durch die Öffnung, durch die
er eingetrieben wurde wieder herausgezogen werden, wobei
es durch ein Verklemmen des Marknagels zu Komplikationen
kommen kann, die unter Umständen eine langwierige Operati
on nach sich ziehen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine in
tramedulläre Fixationseinheit der eingangs genannten Art
anzugeben, welche die genannten Nachteile nicht oder zu
mindest in geringerem Maße aufweist, und welche insbeson
dere bei guter Stabilisierung der Knochenfragmente eine
einfache und zeitsparende Implantierung ermöglicht.
Die Aufgabe wird, ausgehend von einer intramedullären
Fixationseinheit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1,
durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angege
benen Merkmale gelöst.
Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, daß man
eine besonders einfach zu implantierende intramedulläre
Fixationseinheit erhält, wenn das Fixationselement von we
nigstens einem flexiblen, fluiddichten, an beiden Enden
dichtend verschlossenen Schlauchelement gebildet ist, das
durch Befüllen mit einem Fluid von einem ersten Zustand,
in dem es eine kleinere Querabmessung als der Markraum
aufweist, radial in einen zweiten Zustand expandierbar
ist, in dem es an der den Markraum begrenzenden Kortikalis
anliegen kann, wobei die Wandung des Schlauchelements so
ausgebildet ist, daß das Schlauchelement bei Anliegen an
der Markraumwand im wesentlichen nicht in seiner Längs
richtung expansibel ist.
In einem ersten Zustand weist das Schlauchelement erfin
dungsgemäß eine erste Querabmessung auf, die kleiner ist
als der Durchmesser des Markraumes. Dank der Flexibilität
und der kleineren Querabmessung kann das Schlauchelement
somit vor dem Befüllen mit einem entsprechenden Fluid pro
blemlos in den zum Einführen des Schlauchelements vorbe
reiteten Markraum eingebracht werden, ohne daß hierfür der
Weg durch eines der der Bruchstelle abgewandten Enden des
jeweiligen Knochens erforderlich wäre. Hiermit sind zum
einen die mit dem Einführen durch ein der Bruchstelle ab
gewandtes Ende des Knochens verbundenen Risiken für den
Patienten vollständig ausgeschaltet. Zum anderen kann die
erfindungsgemäße Fixationseinheit auch bei Patienten ein
gesetzt werden, bei denen die herkömmliche Marknagelung
aufgrund der Unzugänglichkeit dieses Weges, beispielsweise
durch an diesen Knochenenden implantierte Gelenkprothesen,
unmöglich war.
So kann beispielsweise der Markraum bei freigelegten Bru
chenden von den Bruchenden her entsprechend ausgehöhlt
oder aufgebohrt werden und das Schlauchelement dann vor
oder während des Reponierens des Knochens durch die Bru
chenden hindurch in den Markraum eingeführt werden. Die
Befüllung des Schlauchelementes nach der Reposition des
Knochens erfolgt dann beispielsweise durch eine kleine
Öffnung in der Kortikalis hindurch. Es ist allerdings auch
möglich, das Schlauchelement erst nach der Reposition des
Knochens unter Zuhilfenahme von Führungsdrähten oder der
gleichen durch eine ausreichend große Öffnung in der Kor
tikalis hindurch in den entsprechend vorbereiteten Mar
kraum einzuführen.
Durch die erfindungsgemäße radiale Expansionsfähigkeit des
Schlauchelementes in einen zweiten Zustand, in dem es ei
nen zweiten Wirkdurchmesser aufweist, der im wesentlichen
wenigstens dem Durchmesser des Markraumes entspricht, kann
das Schlauchelement nach Reposition des Knochens und Pla
zieren des Schlauchelementes im Markraum dann radial so
weit expandiert werden, daß es jeweils zu beiden Seiten
des Bruchspaltes an der Markraumwand anliegt und somit die
beiden Bruchenden zueinander zentriert und stabilisiert.
Dadurch daß die Wandung des Schlauchelements erfindungsge
mäß derart ausgebildet ist, daß das Schlauchelement bei
Anliegen an der Markraumwand im wesentlichen nicht in sei
ner Längsrichtung expansibel ist, kann das an der Mark
raumwand anliegende Schlauchelement bei Auftreten einer
eine Querbewegung im Bruchspalt initiierenden Querkraft
nicht durch Expansion in seiner Längsrichtung ausweichen
und behindert somit eine derartige Querbewegung im Bruch
spalt. Der Grad der Stabilisierung hängt dabei im wesent
lichen von dem Innendruck im Schlauchelement und der Kom
pressibilität des Fluides ab. Da sowohl der im expandier
ten Zustand vorherrschende Innendruck annähernd beliebig
einstellbar ist als auch die Kompressibilität des Fluides
durch geeignete Wahl oder Zusammensetzung des Fluides ein
stellbar ist, kann mit der erfindungsgemäßen Fixationsein
heit zudem der Grad der Stabilisierung des Bruches pro
blemlos den jeweiligen Gegebenheiten des Patienten ange
paßt werden. Nach dem Befüllen kann das erfindungsgemäße
Schlauchelement dann dichtend verschlossen werden, so daß
es den Knochen dauerhaft stabilisiert.
Durch die radiale Expansibilität des erfindungsgemäßen
Schlauchelementes wird zudem erreicht, daß sich das an die
Markraumwand anlegende Schlauchelement problemlos an even
tuelle Unregelmäßigkeiten im Verlauf des Markraumes anpas
sen kann. So werden beispielsweise beliebig gekrümmte Ver
läufe oder Durchmesseränderungen des Markraumes ohne wei
teres kompensiert. Beim Vorbereiten des Markraumes ist so
mit ein geringerer Aufwand als bei der herkömmlichen Mar
knagelung erforderlich, wodurch sich die Operationszeit
wesentlich verkürzt. Unter Umständen ist sogar kein geson
dertes Aufbohren des Markraumes, sondern nur ein entspre
chendes Aushöhlen oder Auskratzen des Markraumes erforder
lich.
Es versteht sich, daß die Länge des Schlauchelementes zu
mindest im zweiten Zustand die Länge des aufgebohrten oder
ausgehöhlten Markraumes, in dem es angeordnet ist, nicht
überschreitet, da andernfalls ein Anliegen der beiden Bru
chenden nicht gewährleistet ist. Um eine gute Stützlänge
zu erzielen, liegt die Länge des expandierten Schlauchele
mentes vorzugsweise etwa bei wenigstens 40% und maximal
85%, weiter vorzugsweise bei wenigstens 50% und maximal
75% der Länge des Markraumes, in dem es angeordnet ist.
Es versteht sich, daß das Schlauchelement so ausgebildet
sein kann, daß es sich gerade bis auf einen Wirkdurchmes
ser expandieren läßt, der im wesentlichen dem Durchmesser
des Markraumes entspricht. Hierzu kann z. B. die Wandung
des Schlauchelementes beispielsweise mit in Querrichtung
geschlossen umlaufenden zugfesten Verstärkungsmitteln,
beispielsweise zugfesten Fasern etc., versehen sein, die
eine weitere radiale Expansion des Schlauchelementes ver
hindern. Hierdurch kann der radial wirkende Innendruck,
der von dem Schlauchelement auf die Kortikalis ausgeübt
wird, minimiert werden, um den Knochen nicht unnötig zu
belasten.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Fixationsein
heit liegt in ihrer einfachen Entfernbarkeit aus dem aus
geheilten Knochen. Das Schlauchelement muß lediglich ge
öffnet werden, so daß das Fluid entweichen oder abgesaugt
werden kann, und der erschlaffende Schlauch dann durch ei
ne entsprechend kleine Öffnung in der Kortikalis aus dem
Markraum herausgezogen werden kann.
Im einfachsten Fall besteht die erfindungsgemäße intrame
dulläre Fixationseinheit aus einem einfachen Schlauch mit
einer einzigen Kammer zur Aufnahme des Fluides. Dieser
Schlauch füllt den Markraum dann im expandierten Zustand
vollständig aus. Bei anderen bevorzugten Ausführungen der
Erfindung weist das Schlauchelement hingegen eine Anzahl
zueinander im wesentlichen parallel verlaufender, getrennt
oder einzeln befüllbarer Längskammern auf. Hierdurch ist
es möglich, einen Schlauchquerschnitt zu erzeugen, der im
expandierten zweiten Zustand des Schlauchelements nicht
den gesamten Markraum ausfüllt, sondern zwischen der Mark
raumwand und der Wandung des Schlauchelementes Quer
schnittsbereiche frei läßt, in denen sich bereits während
der Ausheilung des Knochens neues Knochenmark bilden kann.
Gleiches gilt, wenn das Schlauchelement zusätzlich oder
alternativ von einer Anzahl zueinander im wesentlichen
parallel angeordneter, getrennt oder einzeln befüllbarer
Einzelschläuche gebildet ist.
Bei bevorzugten Ausführungen der erfindungsgemäßen intra
medullären Fixationseinheit weist die Wandung des Schlau
chelements wenigstens eine sich im wesentlichen über die
Länge des Schlauchelements erstreckende erste Lage aus ei
nem Gewebe im wesentlichen zugfester Fasern auf. Hierdurch
wird in einfacher Weise erzielt, daß das Schlauchelement
bei Anliegen an der Markraumwand nicht in seiner Längs
richtung expansibel ist, da die zugfesten Fasern des Gewe
bes eine derartige Expansion verhindern. Bei Auftreten ei
ner durch eine Querkraft im Bruchspalt initiierten Druck
erhöhung im Inneren des Schlauchelements kann dieses so
mit nicht in seiner Längsrichtung ausweichen und wirkt so
dieser Querkraft und damit auch einer dadurch initiierten
Querbewegung im Bruchspalt entgegen. Dabei ist es gleich
gültig, in welcher Richtung die Fasern des Gewebes in der
ersten Lage der Wandung ausgerichtet sind.
Bei weiteren vorteilhaften Ausführungen wird die Expansi
bilität des Schlauchelements bei Anliegen an der Markraum
wand in einfacher Weise dadurch verhindert, daß die Wan
dung des Schlauchelements wenigstens eine erste Lage auf
weist, die in Längsrichtung des Schlauchelements ausge
richtete, sich im wesentlichen über die Länge des Schlau
chelements erstreckende, zugfeste Fasern umfaßt, die an
den beiden Enden des Schlauchelements jeweils miteinander
verbunden sind. Die gestreckten, in Längsrichtung des
Schlauchelements ausgerichteten zugfesten Fasern verhin
dern, wie schon das oben genannte Gewebe, eine Expansion
des an der Markraumwand anliegenden Schlauchelements in
seiner Längsrichtung. Die Fasern können dabei beispiels
weise Bestandteil eines Gewebes sein, dessen übrigen Fa
sern dann elastisch oder aber auch ebenfalls zugfest aus
gebildet sein können. Die erste Lage kann aber auch nur
aus derart ausgerichteten zugfesten Fasern ausgebildet
sein, die dann durch entsprechende weitere Bestandteile
der Wandung quer zur Längsrichtung des Schlauchelements in
entsprechendem Abstand gehalten werden.
Vorzugsweise umfaßt die Wandung des Schlauchelements we
nigstens eine fluiddichte zweite Lage, die mit der ersten
Lage verbunden ist, wobei die erste Lage vorzugsweise in
der zweiten Lage eingebettet ist, so daß sich eine beson
ders einfach aufgebaute Wandung mit einer zuverlässigen
Verbindung zwischen der ersten und zweiten Lage ergibt.
Bei bevorzugten Ausführungen der Erfindung ist die zweite
Lage der Wandung des Schlauchelementes wenigstens quer zur
Längsrichtung des Schlauchelementes elastisch ausgebildet.
Hierdurch kann bei Ausführungen, bei denen die erste Lage
Fasern enthält, die lediglich in der Längsrichtung des
Schlauchelements zugfest sind, in einfacher Weise die ra
diale Expansibilität des Schlauchelementes erzielt werden.
Bei vorteilhaften Varianten der erfindungsgemäßen intrame
dullären Fixationseinheit ist die Wandung im ersten Zu
stand quer zur Längsrichtung des Schlauchelementes gerafft
oder gefaltet. Die Querdehnung der Wandung beim Expandie
ren des Schlauchelementes und die daraus resultierende Be
lastung der Wandung kann hierdurch in vorteilhafter Weise
gering gehalten werden oder sogar im wesentlichen völlig
verhindert werden. Dies ist insbesondere für diejenigen
Gestaltungen erforderlich, bei denen die erste Lage der
Wandung aus einem Gewebe aus zugfesten Fasern besteht,
weshalb sich diese Wandung nur unwesentlich quer zur
Längsrichtung ausdehnen kann.
Der dichtende Abschluß an den beiden Enden des Schlauche
lementes kann beispielsweise durch jeweils einen nicht ex
pansiblen Pfropfen oder dergleichen gebildet sein, der mit
dem Schlauchelement dichtend verbunden, beispielsweise
verklebt oder verschweißt ist. Bei besonders einfach ge
stalteten Weiterbildungen der erfindungsgemäßen intrame
dullären Fixationseinheit ist der dichtende Abschluß an
den beiden Enden des Schlauchelementes durch eine abge
dichtete Raffung oder Faltung der Wandung gebildet.
Bei besonders vorteilhaften Varianten der erfindungsgemä
ßen Fixationseinheit sind ein in dem Knochen verankerbares
erstes Verankerungselement und ein erstes Verbindungsele
ment vorgesehen, über welches das erste Verankerungsele
ment mit dem ersten Ende des Schlauchelementes verbindbar
ist. Weiterhin sind ein in dem Knochen verankerbares zwei
tes Verankerungselement und ein zweites Verbindungselement
vorgesehen, über welches das zweite Verankerungselement
mit dem zweiten Ende des Schlauchelementes verbindbar ist.
Bei diesen Varianten ist es in einfacher Weise möglich den
gebrochenen Knochen nicht nur im Bruchspalt zu stabilisie
ren, sondern die Knochenfragmente auch in Längsrichtung
des Knochens zueinander zu fixieren und gegebenenfalls im
Bruchspalt zusätzlich noch eine in Längsrichtung des Kno
chens wirkende Kompressionskraft auszuüben, die sich för
derlich auf die Osteosynthese auswirkt.
Das Schlauchelement muß hierzu lediglich in seinem ersten
Zustand an seinem ersten Ende über das erste Verbindungse
lement mit dem in dem ersten Fragment des Knochens veran
kerten ersten Verankerungselement verbunden werden und an
seinem zweiten Ende über das zweite Verbindungselement mit
einem in dem jenseits des Bruchspaltes liegenden zweiten
Fragment des Knochens verankerten zweiten Verankerungsele
ment verbunden werden. Da sich das Schlauchelement beim
Expandieren infolge seiner radialen Ausdehnung in Längs
richtung verkürzt, kann über die beiden Verankerungsele
mente eine Kompressionskraft im Bruchspalt erzeugt werden.
Bei gegebener Länge des Schlauchelements in seinem ersten
Zustand und gegebener Position der Verankerungselemente
hängt die Höhe der Kompressionskraft dabei von der Länge
der Verbindungselemente und der Lage der Angriffspunkte
der Verbindungselemente an den Enden des Schlauchelements
und an den Verankerungselemente ab. Bei beispielsweise
mittigem Angriff an den Enden des Schlauchelements und
mittig im Markraum angeordneten Angriffspunkten an den
Verankerungselementen ergibt sich eine Kompressionskraft
dabei allerdings erst dann, wenn die Summe der Längen der
beiden Verbindungselemente geringer ist als Differenz zwi
schen dem Abstand der beiden Verankerungselemente und der
Länge des Schlauchelements im expandierten Zustand. Je
kürzer die Verbindungselemente gewählt sind, desto höher
ist die resultierende Kompressionskraft im Bruchspalt.
Die Verbindungselemente können dabei elastisch ausgebildet
sein, so daß sich eine bestimmte Längsbeweglichkeit im
Bruchspalt ergibt. Vorzugsweise sind sie jedoch zugfest
ausgebildet, um eine gute Stabilisierung der Fraktur zu
erzielen.
Die Verbindungselemente können jeweils als einzelne einfa
che Bänder, Züge oder dergleichen ausgebildet sein, die
jeweils direkt, vorzugsweise mittig, an den Enden des
Schlauchelementes angreifen. Alternativ können beispiels
weise auch mehrere derartige Zugelemente vorgesehen sein,
die am Umfang des Schlauchelementes verteilt angreifen und
in einem gemeinsamen Angriffspunkt am jeweiligen Veranke
rungselement münden oder die sich erst zu einem gemeinsa
men Zug vereinigen bevor sie am jeweiligen Verankerungse
lement angreifen. Es sind darüber hinaus eine Vielzahl an
derer Anordnungen möglich, wichtig ist dabei lediglich,
daß die Verkürzung des Schlauchelementes bei dessen Expan
sion über die Verankerungselemente auf die Knochenfragmen
te übertragen werden kann, so daß im Bruchspalt eine ent
sprechende Kompressionskraft wirkt.
Bei günstigen Weiterbildungen dieser Varianten der erfin
dungsgemäßen Fixationseinheit ist wenigstens das erste
Verankerungselement und zusätzlich oder alternativ das er
ste Verbindungselement derart ausgebildet, daß der Längs
abstand zwischen dem ersten Ende des Schlauchelements und
dem ersten Verankerungselement verstellbar ist. Hierbei
kann dann in einfacher Weise die Kompressionskraft im
Bruchspalt entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten
eingestellt werden.
Bei besonders einfach gestalteten Varianten ist wenigstens
das erste Verankerungselement als in den Knochen ein
schraubbarer, den Markraum überbrückender Bolzen ausgebil
det. Vorzugsweise ist dabei wenigstens das erste Verbin
dungselement von wenigstens einem dünnen, seilartig ausge
bildeten ersten Zugelement gebildet. Zudem weist wenig
stens der erste Bolzen einen ersten Führungskanal zur Auf
nahme des ersten Zugelements auf, der sich von einer
ersten Öffnung am Umfang des ersten Bolzens zu einer zweiten
Öffnung am in Einschraubrichtung hinteren Ende des ersten
Bolzens erstreckt. Hierdurch ist es in einfacher Weise
möglich, das Zugelement durch den ersten Führungskanal des
Bolzens hindurch aus dem Inneren des Knochens herauszufüh
ren. Der Operateur kann somit auch noch bei bereits in den
Markraum eingeführtem Schlauchelement und bereits in den
Knochen eingeschraubten Verankerungselementen die Länge
des ersten Verbindungselementes und damit auch die sich
ergebende Kompressionskraft in einfacher Weise einstellen.
Weiter vorzugsweise umfaßt der erste Bolzen dabei eine
Verriegelungseinrichtung zum einfachen Fixieren des ersten
Zugelements, wodurch die Einstellung der Kompressionskraft
noch zusätzlich erleichtert ist.
Bei weiteren bevorzugten Varianten weist wenigstens der
erste oder zweite Bolzen einen zweiten Führungskanal zur
Aufnahme einer mit der ersten Befüllöffnung des Schlauch
elementes verbindbaren Befülleitung auf, der sich von einer
dritten Öffnung am Umfang des ersten Bolzens zu einer Öff
nung am in Einschraubrichtung hinteren Ende des Bolzens
erstreckt. Hierdurch ist es in einfacher Weise möglich,
das Schlauchelement mittels einer durch den Bolzen hin
durch geführten Befülleitung zu füllen, so daß sich eine
zusätzliche Bohrung in der Kortikalis für die Befülleitung
erübrigt. Bei der Öffnung am hinteren Ende des Bolzens
kann es sich dabei um eine gesonderte Öffnung handeln,
vorzugsweise wird hierzu aber die zweite Öffnung verwen
det, durch die schon das Zugelement aus dem Bolzen heraus
geführt wird.
Ist auch das zweite Verankerungselement bzw. das zweite
Verbindungselement entsprechend ausgebildet, so ist es zu
dem möglich, das Schlauchelement über die beiden durch den
Bolzen hindurchgeführten Zugelemente in Längsrichtung des
Knochens zu positionieren, wobei an den Zugelementen vor
gesehene Markierungen diese Positionierung erleichtern
können.
Bei anderen Varianten der erfindungsgemäßen intramedullä
ren Fixationseinheit ist wenigstens das zweite Veranke
rungselement als durch Befüllen mit einem Fluid expandier
bares Ballonelement mit wenigstens einer dichtend ver
schließbaren zweiten Befüllöffnung ausgebildet. Das Ballon
element ist dabei auf einen Durchmesser expandierbar, der
wenigstens im wesentlichen dem Durchmesser des Markraumes
entspricht. Weiterhin sind am Umfang des Ballonelements
Zahnelemente angeordnet, die ausreichend steif sind, um
bei der Expansion des Ballonelementes in den Knochen ein
zudringen und so das expandierte Ballonelement im Knochen
zu verankern. Hierdurch ist es möglich, das Schlauchele
ment zu verankern, ohne daß hierfür eine Bohrung im Be
reich des Verankerungselementes in die Kortikalis einge
bracht werden müßte. Somit können nicht nur weitere Ar
beitsgänge wie das freilegen des Knochen und das Einbrin
gen der Bohrung in die Kortikalis eingespart werden, son
dern dem Patienten bleibt zudem eine weitere Wunde er
spart. Das Ballonelement kann bei diesen Ausführungen bei
spielsweise zusammen mit dem bereits daran befestigten
Schlauchelement von dem freigelegten Bruchende her unter
Zuhilfenahme eines entsprechenden Führungswerkzeuges in
den vorbereitete Markraum eingeführt werden und dann zur
Verankerung mittels einer durch das Bruchende hindurch ge
führten Befülleinrichtung expandiert und anschießend dich
tend verschlossen werden.
Bei bevorzugten Varianten der erfindungsgemäßen Fixations
einheit weist das Schlauchelement eine zur Herstellung ei
ner reibschlüssigen Verbindung mit der Markraumwand im
zweiten Zustand des Schlauchelements ausreichend rauhe Au
ßenoberfläche auf, so daß schon eine gewisse Längsfixie
rung der Knochenfragmente zueinander sichergestellt ist.
Sämtliche Bestandteile der erfindungsgemäßen Fixationsein
heit bestehen aus einem oder mehreren biokompatiblen Werk
stoffen oder sind zumindest in den Bereichen, in denen sie
mit Körpergewebe oder Körperflüssigkeiten in Kontakt ste
hen, mit einer entsprechenden biokompatiblen Beschichtung
versehen. Vorzugsweise bestehen dabei wenigstens das
Schlauchelement, weiter vorzugsweise wenigstens das
Schlauchelement und die Verbindungselemente, aus einem
oder mehreren bioresorbierbaren Werkstoffen, so daß sich
ein späteres Entfernen dieses bzw. dieser Elemente erüb
rigt. Die zugfesten Fasern der ersten Lage bestehen dabei
vorzugsweise aus einem Werkstoff für chirurgisches Nahtma
terial, wie beispielsweise Polyglykolsäure, Polyglactin,
Polydioxanon oder Polyglyconat. Es versteht sich, daß die
Fasern möglicherweise auch aus mehreren derartigen Werk
stoffen aufgebaut sein können. Vorzugsweise ist im übrigen
auch das Fluid, mit dem das Schlauchelement oder die Bal
lonelemente befüllt werden, biokompatibel, weiter vorzugs
weise bioresorbierbar.
Bei weiteren günstigen Varianten der erfindungsgemäßen
Fixationseinheit ist an dem Schlauchelement wenigstens ein
nach Art eines Röntgenmarkers ausgebildetes Markierungse
lement angeordnet, um die Position des Schlauchelementes
in einfacher Weise während oder nach der Operation über
prüfen zu können. Sofern Verbindungselemente vorgesehen
sind, ist vorzugsweise wenigstens an dem ersten Verbin
dungselement wenigstens ein derartiges Markierungselement
angeordnet, da sich die Markierungselemente dort besonders
einfach anordnen lassen.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend
zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführungen
der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es
zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein bevorzugtes Ausfüh
rungsbeispiel der erfindungsgemäßen intramedullä
ren Fixationseinheit,
Fig. 2 einen Schnitt entlang Linie II-II aus Fig. 1,
Fig. 3 einen Teillängsschnitt durch ein weiteres bevor
zugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
intramedullären Fixationseinheit im expandierten
Zustand,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Ausführung aus Fig. 3 im
nicht expandierten Zustand,
Fig. 5 einen Schnitt durch ein anderes bevorzugtes Aus
führungsbeispiel der erfindungsgemäßen intramedul
lären Fixationseinheit im expandierten Zustand,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch ein weiteres bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intrame
dullären Fixationseinheit im implantierten, nicht
expandierten Zustand,
Fig. 7 einen Schnitt durch die Ausführung aus Fig. 6 im
implantierten und expandierten Zustand,
Fig. 8 einen Teilschnitt durch das Detail VIII in
Fig. 7,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch ein anderes bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intrame
dullären Fixationseinheit im implantierten und ex
pandierten Zustand,
Fig. 1 zeigt eine Ausführung einer erfindungsgemäßen in
tramedulläre Fixationseinheit zur Stabilisierung der
Bruchstelle 1 eines Knochens 2 mit einem Fixationselement,
das von einem flexiblen, fluiddichten Schlauch 3 gebildet
ist, der in den Knochen 2 eingeführt wurde und sich zu
beiden Seiten der Bruchstelle 1 in den Markraum 4 des Kno
chens 2 hinein erstreckt. Der Schlauch 3 ist dabei in Fig.
1 in seinem ersten Zustand dargestellt, in dem er ei
nen ersten Durchmesser, also eine erste Querabmessung auf
weist, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes
4, in den er eingeführt ist.
Der Schlauch 3, dessen Durchmesser in seinen Endbereichen
kontinuierlich abnimmt, ist an beiden Enden 3.1 und 3.2
dichtend durch eine Verschweißung 5.1 des Schlauchmateri-
als verschlossen, die zusätzlich durch eine Klammer 5.2
unterstützt wird. Es versteht sich, daß der Schlauch bei
anderen Varianten auch durch eine einfache durch Verkle
ben, Klammern oder Verschweißen dichtend abgeschlossene
Raffung oder Faltung des Schlauches an dem jeweiligen Ende
verschlossen sein kann.
Der Schlauch 3 weist an seinem ersten Ende 3.1 eine erste
Befüllöffnung 6 auf, durch die der Innenraum 3.3 des
Schlauches 3 mit einem Fluid gefüllt werden kann. Die Be
füllöffnung 6 wird dabei dichtend von einem selbstschlie
ßenden Rückschlagventil 7 verschlossen, das fest in die
Wandung 8 des Schlauches 3 integriert und mit einer Be
fülleitung 9 verbunden ist. Durch das Befüllen mit einen
Fluid expandiert der Schlauch 3 - wie in Fig. 1 durch die
strichpunktierte Kontur 10 angedeutet - radial bis zum An
liegen an der Markraumwand 4.1 in einen zweiten Zustand in
dem er einen Wirkdurchmesser aufweist, der dem Durchmesser
des Markraumes 4 entspricht.
Die Wandung 8 des Schlauches 3 ist dabei so ausgebildet,
daß der Schlauch 3 bei Anliegen an der Markraumwand 4.1
nicht in seiner Längsrichtung expansibel ist. Hierzu be
steht die Wandung 8 aus einer ersten Lage 11 in Längsrich
tung des Schlauches 3 ausgerichteter, sich über die Länge
des Schlauches 3 erstreckender zugfester Fasern 11.1, die
an den beiden Enden 3.1 und 3.2 des Schlauches 3 jeweils
über die Verschweißung 5.1 und die Klammer 5.2 fest mit
einander verbunden sind. Die erste Lage 11 ist dabei in
einer fluiddichten, elastischen zweiten Lage 12 eingebet
tet, die sowohl die Außen- als auch die Innenoberfläche
des Schlauches 3 ausbildet. Die Fasern 11.1, die durch das
Einbetten in die zweite Lage 12 in Umfangsrichtung des
Schlauches zueinander auf Abstand gehalten werden, verhin
dern, daß sich der Schlauch 3 beim Befüllen seines Innen
raumes 3.3 infolge des steigenden Innendruckes in seiner
Längsrichtung ausdehnen kann. Der Abstand der Fasern ist
dabei ausreichend gering, daß sich die zwischen ihnen ver
laufenden Abschnitte der zweiten Lage 12 nicht derart un
ter Überdruck verformen können, daß bei einem Druckanstieg
die Enden 3.1 und 3.2 zwischen den Fasern 11.1 wesentlich
in Längsrichtung ausbeulen.
Die Fasern 11.1 bewirken, daß sich der Schlauch 3 beim Be
füllen in seiner Längsrichtung infolge der radialen Aus
dehnung verkürzt. Die Länge des Schlauches 3 entspricht
dabei im gezeigten Beispiel im expandierten Zustand etwa
75% der Länge des Markraumes 4, wodurch eine gute Stütz
länge für die Fixierung der Knochenfragmente erzielt wird.
Wie Fig. 2 zu entnehmen ist, erfolgt die radiale Expansi
on des Schlauches 3 unter Dehnung der elastischen zweiten
Lage 12 der Wandung 8 in Umfangsrichtung des Schlauches.
Infolge der Elastizität der zweiten Lage 12 würde sich der
Schlauch 3 bei Vorherrschen eines bestimmten Druckes in
seinem Innenraum 3.3 auf einen - in Fig. 2 durch die Li
nie 13 angedeuteten - Durchmesser ausdehnen, der größer
ist als der Durchmesser des Markraumes 4. Hieran wird der
Schlauch durch das Anliegen an der Markraumwand 4.1 gehin
dert. Da der Schlauch 3 durch die zugfesten Fasern 11.1
seiner ersten Lage 11 ebenfalls daran gehindert ist, sich
in seiner Längsrichtung weiter auszudehnen, behält er,
nachdem seine Enden 3.1 und 3.2 eine ab einem gewissen In
nendruck stabile Krümmung angenommen haben, bei weiterer
Erhöhung des Druckes in seinem Innenraum 3.3 seine Form im
wesentlichen bei. Der Schlauch 3 befindet sich somit mit
Vorliegen eines bestimmten Druckes in seinem Innenraum 3.3
in einem stabilen Zustand, in dem er die beiden Knochen
fragmente relativ zueinander fixiert. Die Fixierung er
folgt dabei nicht nur hinsichtlich von Bewegungen in der
Ebene des Bruchspaltes 1, sondern infolge der radialen
Kraftwirkung des Schlauches 3 auf die Markraumwand 4.1 und
der daraus resultierenden Haftung des Schlauches 3 an der
Markraumwand 4.1 auch in Längsrichtung des Knochens 2. Um
eine gute Haftung des Schlauches 3 an der Markraumwand 4.1
zu erzielen, weist der Schlauch 3 dabei eine aufgerauhte
Außenoberfläche auf.
Der Grad der Stabilisierung der Bruchstelle 1 hängt vom
Innendruck im Schlauch 3 ab. Jede durch an den Knochen
fragmenten wirkende Querkräfte initiierte Querbewegung im
Bruchspalt 1 bewirkt, daß der Schlauch unter Erhöhung sei
nes Innendruckes aus seiner gezeigten stabilen Lage ge
bracht wird. Je höher der im Schlauch in der stabilen Lage
vorherrschende Innendruck ist, desto größer ist die für
eine weitere Druckerhöhung erforderliche Kraft. Je höher
also der im Schlauch in der stabilen Lage vorherrschende
Innendruck ist, desto größer ist die Kraft, die für eine
bestimmte Querverschiebung der beiden Knochenfragmente er
forderlich ist. Diese Kraft ist dabei im übrigen von der
Kompressibilität des Fluids abhängig, mit dem der Schlauch
3 gefüllt ist. Durch die Wahl des Innendruckes im Schlauch
3 kann also der Grad der Stabilisierung der Bruchstelle
eingestellt werden. Je geringer dieser Innendruck ist, de
sto mehr Bewegung ergibt sich im Bruchspalt 1 bei norma
ler, d. h. alltäglicher Belastung des Knochens durch den
Patienten.
Die Flexibilität des Schlauches 3 bewirkt im übrigen, daß
sich der Schlauch bei der Expansion an Abweichungen des
Markraumes 4 von der ideal zylindrischen Form anpaßt und
diese Abweichungen somit problemlos kompensiert werden.
Fig. 3 zeigt einen Teillängsschnitt durch ein weiteres
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intramedullären
Fixationseinheit, das in seinem grundsätzlichen Aufbau der
Ausführung aus Fig. 1 entspricht, so daß hier lediglich
auf die Unterschiede eingegangen werden soll.
In Fig. 3 ist der Schlauch 3' in seinem expandierten Zu
stand dargestellt, in dem er an der Markraumwand 4.1' an
liegt. Die Wandung 8' des Schlauches 3' besteht aus einer
ersten Lage 11', die von einem sich über die gesamte Wan
dung 8' erstreckenden, in sich geschlossenen Gewebe 14 aus
zugfesten Fasern gebildet ist. Dieses Gewebe 14 ist wie
derum in einer fluiddichten, flexiblen zweiten Lage 12'
eingebettet, die sowohl die Innen- als auch die Außenober
fläche des Schlauches 3' bildet. Zur Befüllung des Innen
raumes 3.3' des Schlauches 31 ist mittig am ersten Ende
3.11 eine Befüllöffnung 6' vorgesehen, die durch ein
selbstschließendes Rückschlagventil 7' verschlossen ist.
Das zugfeste Gewebe 14 bewirkt bei dieser Variante, daß
sich der Schlauch 3' beim Befüllen nur bis zu einem gewis
sen Durchmesser entfalten kann, der durch die Länge des
Gewebes 14 in Umfangsrichtung vorgegeben ist. Der Schlauch
31 nimmt also bei einem bestimmten Füllgrad eine im we
sentlichen durch das Gewebe 14 bestimmte stabile Form an,
die er auch bei einer weiteren Druckerhöhung behält. Der
Durchmesser des Gewebes 14 und des Schlauches 3' ist in
dem gezeigten Beispiel gerade so bemessen, daß der
Schlauch 3' in seinem expandierten stabilen Zustand gerade
an der Markraumwand 4.11 anliegt. Hierdurch wird erreicht,
daß der Schlauch nur eine geringe Radialkraft auf den Kno
chen 2' ausübt und diesen somit nicht durch einen übermä
ßigen Druck beschädigen, beispielsweise aufsprengen oder
von der ohnehin geschwächten Bruchstelle her spalten kann.
Die bei expandiertem Schlauch 3' auf den Knochen 21 ausge
übte Radialkraft kann durch die Wahl der Dicke der elasti
schen zweiten Lage 12' zwischen der ersten Lage 11' und
der Markraumwand 4.1' eingestellt werden. Je dicker und je
weniger kompressibel die zweite Lage 12' zwischen der er
sten Lage 11' und der Markraumwand 4.1' bei konstantem
Durchmesser der ersten Lage 11' und der Markraumwand 4.1'
ist, desto größer ist die auf den Knochen 2' ausgeübte Ra
dialkraft. Es versteht sich, daß bei anderen Ausführungen
der Erfindung die Wandung des Schlauches hier für auch eine
gesonderte Schicht zwischen der ersten Schicht und dem
Knochen umfassen kann.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch die Ausführung aus Fig.
3 im nicht expandierten ersten Zustand, in dem die Wandung
8' des Schlauches 3' quer zur Längsrichtung des Schlauches
3' S-förmig gefaltet ist. Der gezeigte Schnittverlauf ent
spricht dabei dem Schnittverlauf entlang Linie IV-IV aus
Fig. 3. Durch die S-förmige Faltung wird erreicht, daß
der Schlauch 3' im ersten Zustand eine Querabmessung auf
weist, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes
4'. Die Faltung ist erforderlich, da sich die Wandung 8
des Schlauches 3' infolge des eingebetteten zugfesten Ge
webes 14 nicht in ihrer Ebene verformen kann, wie dies bei
der Ausführung aus Fig. 1 der Fall ist, bei der sich die
Wandung des Schlauches in Umfangsrichtung je nach Innen
druckverlauf dehnen bzw. zusammenziehen kann.
Um die gezeigte Faltung problemlos herstellen zu können,
ist der Innenraum 3.3' des Schlauches 3' weitgehend evaku
iert. Beim Befüllen des Innenraumes 3.3' entfaltet sich
der Schlauch dann auf den in Fig. 3 dargestellten Durch
messer.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch ein anderes bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intramedullären
Fixationseinheit im expandierten Zustand, das in seinem
grundsätzlichen Aufbau der Ausführung aus Fig. 3 ent
spricht, so daß hier lediglich auf die Unterschiede einge
gangen werden soll. Der Schnittverlauf entspricht dabei
dem Schnittverlauf entlang Linie V-V aus Fig. 3.
Der Unterschied zur Ausführung aus Fig. 3 besteht darin,
daß durch drei sich radial bis zur Wandung 8'' erstrecken
de, im Bereich der Längsachse des Schlauches 3'' miteinan
der verbundene Längswände 15 im Innenraum 3.3'' des Schlau
ches 3'' drei zueinander parallel verlaufende Kammern 16
ausgebildet sind, die sich bis an die Enden des Schlauches
3'' erstrecken, im Bereich dieser Enden aber miteinander in
Verbindung stehen. Die Wandung 8'' besteht ebenso wie die
Längswände 15 aus einer ersten Lage 11'', die von einem Ge
webe 14'' aus zugfesten Fasern gebildet ist. Dieses Gewebe
14'' ist wiederum in einer fluiddichten, flexiblen zweiten
Lage 12'' eingebettet, die sowohl die Innen- als auch die
Außenoberfläche des Schlauches 3'' bildet. Die radiale Ab
messung der mit der Wandung 8'' verbundenen Längswände 15
ist jeweils geringer als der Wirkradius des Schlauches 31'',
so daß der Schlauch 3'' im expandierten Zustand einen klee
blattförmigen Querschnitt aufweist. Dieser kleeblattförmi
ge Querschnitt bewirkt, daß der Schlauch 3'' über seinen
Umfang nur abschnittsweise an der Markraumwand 4.1'' an
liegt. Hierdurch bleiben zwischen der Markraumwand 4.1''
und der Wandung 8'' drei Querschnitte 17 frei, in denen
sich bereits während der Ausheilung des Knochens 2'' neues
Knochenmark bilden kann.
Es versteht sich, daß bei anderen derartigen Ausführungen
auch eine andere Anzahl abweichend gestalteter Kammern
ausgebildet sein kann, wodurch sich der expandierte Quer
schnitt des Schlauches ändert. Ebenso ist es möglich, der
artige Querschnitte durch eine Anzahl parallel zueinander
angeordneter Einzelschläuche zu erzielen.
Fig. 6 zeigt einen Längsschnitt durch ein weiteres bevor
zugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intrame
dullären Fixationseinheit im in den Knochen 2''' implan
tierten, nicht expandierten ersten Zustand. Der Aufbau des
Schlauches 3''' entspricht dabei im wesentlichen der Aus
führung aus Fig. 1, so daß hier lediglich auf die Unter
schiede eingegangen werden soll.
Der im Markraum 4''' des Knochens 2''' angeordnete Schlauch
3''' ist gezeigten Beispiel an seinem ersten Ende 3.1'''
über ein erstes Verbindungselement 18.1 mit einem ersten
Verankerungselement 19.1 und an seinem zweiten Ende 3.2'''
über ein zweites Verbindungselement 18.2 mit einem zweiten
Verankerungselement 19.2 verbunden. Die Verankerungsele
mente sind jeweils als in den Knochen 2''' eingeschraubte
Bolzen 19.1 und 19.2 ausgebildet. Die Bolzen 19.1 und 19.2
überbrücken dabei den Markraum 4''' und schließen an ihrem
in Einschraubrichtung hinteren Ende 20 annähernd bündig
mit dem Knochen 2''' ab. Das jeweilige Verbindungselement
besteht aus einem fest mit dem jeweiligen Ende 3.1''' bzw.
3.2''' des Schlauches 3''' verbundenen zugfesten, seilarti
gen Zugelement 18.1 bzw. 18.2, das durch den jeweiligen
Bolzen 19.1 bzw. 19.2 hindurch aus dem Markraum 4''' her
ausgeführt ist, wobei es in beliebiger Position mit dem
jeweiligen Bolzen 19.1 bzw. 19.2 verbunden werden kann.
Hierdurch ist der Längsabstand zwischen dem ersten Ende
3.1''' des Schlauches 3''' und dem ersten Bolzen 19.1 sowie
der Längsabstand zwischen dem zweiten Ende 3.2''' des
Schlauches 3''' und dem zweiten Bolzen 19.2 beliebig ver
stellbar. Zum Befüllen des Schlauches 3''' im implantierten
Zustand ist die Befülleitung 9''' durch den ersten Bolzen
19.1 hindurch aus dem Markraum 4''' herausgeführt.
Fig. 7 zeigt die Ausführung aus Fig. 6 im expandierten
zweiten Zustand des Schlauches 3'''. Die bereits oben be
schriebene Verkürzung des Schlauches 3''' bei seiner radia
len Expansion wurde über die beiden zugfest mit dem
Schlauch 3''' verbundenen Bolzen 19.1 und 19.2 auf die bei
den Knochenfragmente übertragen, so daß sich diese aufein
ander zu bewegt haben und nunmehr im Bruchspalt 1''' anein
anderliegen. Je nachdem, wie kurz der Längsabstand zwi
schen dem ersten Ende 3.1''' des Schlauches 3''' und dem er
sten Bolzen 19.1 und der Längsabstand zwischen dem zweiten
Ende 3.2''' des Schlauches 3''' und dem zweiten Bolzen 19.2
vor der Expansion des Schlauches 3''' eingestellt wurde,
wirkt dabei eine mehr oder weniger große Kompressionskraft
im Bruchspalt 1''', die aus der sich einstellenden Verkür
zung des Schlauches 3''' resultiert. Der Schlauch 3''' sta
bilisiert somit nicht nur die Bruchstelle in Quer- und
Längsrichtung, sondern bewirkt zudem eine für die Osteo
synthese förderliche Kompressionskraft im Bruchspalt 1'''.
Diese Kompressionskraft kann dabei durch geeignete Wahl
des Längsabstandes zwischen dem ersten Ende 3.1''' des
Schlauches 3''' und dem ersten Bolzen 19.1 und des Längsab
standes zwischen dem zweiten Ende 3.2''' des Schlauches 3'''
und dem zweiten Bolzen 19.2 vor der Expansion des Schlau
ches 3''' entsprechend den Gegebenheiten des Patienten ein
gestellt werden.
Wie Fig. 8 zu entnehmen ist, die einen Schnitt durch das
Detail VIII aus Fig. 7 zeigt, ist das erste Zugelement
18.1 im Bereich der Verschweißung 5.1''' fest und dichtend
mit dem ersten Ende 3.1''' des Schlauches 3''' verbunden.
Die Zugfestigkeit der Verbindung ist dabei zusätzlich
durch die tropfenförmige Endverdickung 21 des ersten Zuge
lements 18.1 und durch die Ringklammer 5.2''' sicherge
stellt.
Der erste Bolzen 19.1 weist einen ersten Führungskanal 22
zur Aufnahme des ersten Zugelements 18.1 auf, der sich von
einer ersten Öffnung 23 am im Markraum 4''' angeordneten
Umfang des ersten Bolzens 19.1 zu einer zweiten Öffnung 24
am hinteren Ende 20 des ersten Bolzens 19.1 erstreckt.
Durch den Führungskanal 22 ist das erste Zugelement 18.1
aus dem Markraum 4''' herausgeführt. Der Führungskanal 22
wird dabei zum Teil von einem hohlen Gewindebolzen 25 ge
bildet, der in den ersten Bolzen 19.1 eingeschraubt ist.
Über eine vordere Anschlagfläche 26 am Gewindebolzen 25
kann das erste Zugelement 18.1 gegen einen Absatz 27 im
Führungskanal 22 geklemmt werden, wodurch eine einfache
Verriegelungseinrichtung zum Fixieren des ersten Zugele
ments 18.1 am ersten Bolzen 19.1 erzielt ist.
Der erste Bolzen 19.1 weist weiterhin einen zweiten Füh
rungskanal 28 zur Aufnahme der Befülleitung 9''' auf, der
sich von einer dritten Öffnung 23 am im Markraum 4''' ange
ordneten Umfang des ersten Bolzens 19.1 zu der zweiten
Öffnung 24 am hinteren Ende 20 des ersten Bolzens 19.1 er
streckt. Durch den zweiten Führungskanal 28 ist die Be
fülleitung 9''' aus dem Markraum 4''' herausgeführt. Der
zweite Führungskanal 28 wird dabei ebenfalls zum Teil von
dem Gewindebolzen 25 gebildet, der in den ersten Bolzen
19.1 eingeschraubt ist. Der erste Bolzen 19.1 und der Ge
windebolzen weisen jeweils Radialnuten 30 bzw. 31 auf, die
als Ansatzflächen für das jeweilige Gegenhalte- bzw. Ein
schraubwerkzeug dienen.
Der Durchmesser des ersten Bolzens 19.1 ist an seinem hin
teren Ende 20 so groß gewählt, daß der Schlauch 3''' in
seinem ersten Zustand durch die das hintere Ende 20 des
ersten Bolzens 19.1 aufnehmende Bohrung im Knochen 2''' in
den Markraum 4''' eingeführt werden kann, so daß der
Schlauch 3''' auch erst nach der Reposition des Knochens
2''' in den Markraum 4''' eingeführt werden kann. Um sicher
zustellen, das sich beim Einschrauben des ersten Bolzens
19.1 in den Knochen 2''', das nach dem Einführen des
Schlauches 3''' in den Markraum 4''' erfolgt, nicht das Zu
gelement 18.1 und die Befülleitung 9''' um den Bolzen 19.1
wickeln, ist das Knochengewinde des ersten Bolzens 19.1
auf einer an seinem hinteren Ende 20 drehbar auf seinem
Außenumfang sitzenden Außengewindehülse 32 angeordnet.
Diese Außengewindehülse 32 drückt den ersten Bolzen 19.1
über einen Absatz 33 am ersten Bolzen 19.1 in die Sackboh
rung 34, in die das vordere Ende 35 des ersten Bolzens
19.1 eingeführt ist, und fixiert den ersten Bolzen 19.1
somit in seiner Längsrichtung, ohne daß sich dieser beim
Einschrauben in den Knochen um seine Längsachse drehen
muß. Die Außengewindehülse 32 weist dabei Radialnuten 36
auf, die als Ansatzflächen für das entsprechende Ein
schraubwerkzeug dienen. Es versteht sich, daß der Bolzen
bei anderen Varianten, bei denen der Schlauch bei nicht
reponiertem Knochen von der Bruchstelle her in den Mar
kraum eingeführt auch einfacher ausgebildet sein kann.
Sowohl der Schlauch 3''' als auch die Verbindungselemente
bestehen in dem gezeigten Beispiel aus einem oder mehreren
bioresorbierbaren Werkstoffen, so daß sich ein späteres
Entfernen dieser Elemente erübrigt. Die zugfesten Fasern
des Schlauches 3''' bestehen dabei aus Polydioxanon. Das
Fluid 37, mit dem der Schlauch 3''' gefüllt ist, ist eben
falls bioresorbierbar. Es versteht sich, daß bei anderen
Ausführungen für die einzelnen Bestandteile auch andere
biokompatible Werkstoffe verwendet werden können. Zumin
dest sollten die einzelnen Bestandteile in den Bereichen,
in denen sie mit Körpergewebe oder Körperflüssigkeiten in
Kontakt stehen, mit einer entsprechenden biokompatiblen
Beschichtung versehen sein.
Im gezeigten Beispiel sind die Klammern 5.2''' aus einem
röntgenopaquen Werkstoff aufgebaut, so daß sie ein nach
Art eines Röntgenmarkers ausgebildetes Markierungselement
bilden, über das die Position des Schlauchelementes wäh
rend oder nach der Operation überprüft werden kann.
Fig. 9 zeigt einen Längsschnitt durch ein anderes bevor
zugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intrame
dullären Fixationseinheit im implantierten und expandier
ten Zustand.
Die Verankerungselemente sind bei dieser Ausführung von
einem expandierbaren ersten Ballon 19.1'''' und einem expan
dierbaren zweiten Ballon 19.2'''' gebildet, die jeweils mit
dem Schlauch 3'''' verbunden sind. Der Schlauch 3'''' und der
erste und zweite Ballon 19.1'''' und 19.2'''' sind dabei an
den Enden 3.1'''' bzw. 3.2'''' des Schlauches 3'''' einstückig
miteinander verbunden, wobei die erste Verbindung 18.1''''
und die zweite Verbindung 18.2'''' jeweils durch eine dich
tend verschlossene Einschnürung und Raffung der Wandung
8'''' gebildet sind, die jeweils durch eine Ringklammer
5.2'''' unterstützt ist. Der Aufbau der Wandung 8'''' des
Schlauches 3'''' entspricht dabei der Ausführung aus
Fig. 3.
Der erste Ballon 19.1'''' weist eine über ein selbstschlie
ßendes Rückschlagventil 38 dichtend verschlossene zweite
Befüllöffnung 39 auf, über die er mittels einer Befüllei
tung 40 mit einem Fluid befüllt werden kann, wodurch er
auf einen Durchmesser expandiert werden kann, der dem
Durchmesser des Markraumes 4'''' entspricht. Gleiches gilt
für den zweiten Ballon 19.2'''', der einen über ein selbst
schließendes Rückschlagventil 41 dichtend verschlossene
zweite Befüllöffnung 42 aufweist, über die er mittels ei
ner Befülleitung 43 mit einem Fluid befüllt werden kann.
Der erste und zweite Ballon 19.1'''' und 19.2'''' weisen an
ihrem Umfang verteilt angeordnete steife zahnartige Ele
mente 44 auf, die im expandierten Zustand durch den im je
weiligen Ballon 19.1'''' bzw. 19.2'''' herrschenden Innendruck
dank ihrer Steifigkeit in den Knochen 2'''' eingedrückt wer
den und so den jeweiligen Ballon 19.1'''' bzw. 19.2'''' in
Längsrichtung des Knochens 2'''' fixieren.
Die Befülleitung 9'''' des Schlauches 3'''' sowie die Be
fülleitungen 40 und 43 des ersten bzw. zweiten Ballons
19.1'''' bzw. 19.2'''' sind durch eine Bohrung 45 im Knochen
2'''' aus dem Markraum 4'''' herausgeführt. Im reponierten Zu
stand des Knochens 2'''' wird zunächst der zweite Ballon
19.2'''' mit einem Fluid 37'''' gefüllt, bis eine ausreichende
Verankerung sichergestellt ist. Anschließend wird der er
ste Ballon 19.1'''' entsprechend der gewünschten Kompression
im Bruchspalt 1'''' positioniert. Um den ersten Ballon posi
tionieren zu können, ist er an seinem dem Schlauch 3'''' ab
gewandten Ende 46 mit einem Führungsfaden 47 verbunden,
der ebenfalls durch die Bohrung 45 aus dem Knochen 2''''
herausgeführt ist. Durch Ziehen an dem Faden 47 kann der
Abstand zwischen dem ersten und zweiten Ballon 19.1'''' und
19.2'''' vergrößert werden. Beim Positionieren des ersten
Ballons 19.1'''' kann es erforderlich sein, den Schlauch 3''''
bereits bis zu einem gewissen Grad zu befüllen, um so sei
ne weitere Verkürzung beim abschließenden vollständigen
Befüllen zu reduzieren und damit auch eine geringere Kom
pressionskraft im Bruchspalt 1'''' zu erzielen. Nach dem Po
sitionieren wird der erste Ballon 19.1'''' ebenfalls mit dem
Fluid 37'''' gefüllt, bis eine ausreichende Verankerung si
chergestellt ist. Anschließend wird der Schlauch 3'''' durch
Befüllen mit dem Fluid 37'''' entsprechend der gewünschten
Stabilisierung des Knochens 2'''' expandiert. Die Befüllei
tung 9'''', die zwischen dem expandierten ersten Ballon
19.1'''' und der Markraumwand 4.1'''' verlauft, ist dabei
druckstabil ausgebildet, um ein problemloses Befüllen des
Schlauches 3'''' sicherzustellen. Es versteht sich aller
dings, daß der Schlauch bei anderen Varianten auch durch
entsprechend hohen Druck durch eine von dem ersten Ballon
zunächst abgeklemmte Befülleitung versorgt werden kann.
Der Schlauch 3'''' und der erste und zweite Ballon 19.1''''
und 19.2'''' können im gezeigten Beispiel im nicht reponier
ten Zustand des Knochens 2'''' von den Bruchenden her in den
Markraum 4'''' eingeführt werden. Bei entsprechend großem
Durchmesser der Bohrung 45 können sie aber auch bei repo
niertem Knochen 2'''' im ersten, nicht expandierten Zustand
unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Führungswerkzeuges
durch die Bohrung 45 in den Markraum 4'''' eingeführt wer
den. Zudem ist es bei dieser Variante möglich, die Fixati
onseinheit zu implantieren, ohne die Bruchenden freilegen
zu müssen, wenn der Markraum 4'''' durch die Bohrung 45 hin
durch ausgehöhlt wird, indem das darin befindliche Kno
chenmark beispielsweise abgesaugt wird.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht
auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbei
spiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten möglich,
welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich
anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.
Claims (24)
1. Intramedulläre Fixationseinheit zur Stabilisierung
einer Bruchstelle eines Röhrenknochens (2; 2'; 2''; 2''';
2'''') mit einem langgestreckten, in den Markraum (4; 4';
4''; 4'''; 4'''') des Röhrenknochens (2; 2'; 2''; 2'''; 2'''')
einführbaren Fixationselement (3; 3'; 3''; 3'''; 3''''), des
sen Länge wenigstens einem Drittel der Länge des Markrau
mes (4; 4'; 4''; 4'''; 4'''') des Röhrenknochens (2; 2'; 2'';
2'''; 2'''') entspricht,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Fixationselement von wenigstens einem flexiblen, fluiddichten, an beiden Enden (3.1, 3.2; 3.1', 3.2'; 3.1''', 3.2'''; 3.1'''', 3.2'''') dichtend verschlossenen Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') gebildet ist, das zur Befüllung seines Innenraumes (3.3; 3.3'; 3.3''; 3.3'''; 3.3'''') mit einem Fluid (37; 37'''') wenigstens eine dichtend verschließbare erste Befüllöffnung (6; 6'; 6'''') aufweist, wobei
das Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') durch Be füllen mit dem Fluid (37; 37'''') von einem ersten Zu stand, in dem es eine erste Querabmessung aufweist, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes (4; 4'; 4''; 4'''; 4''''), radial in einen zweiten Zu stand expandierbar ist, in dem es einen zweiten Wirk durchmesser aufweist, der im wesentlichen wenigstens dem Durchmesser des Markraumes (4; 4'; 4''; 4'''; 4'''') entspricht und wobei
die Wandung (8; 8'; 8''; 8'''; 8'''') des Schlauchele ments (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') derart ausgebildet ist,
daß das Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') bei An liegen an der Markraumwand (4.1; 4.1'; 4.1''; 4.1'''; 4.1'''') im wesentlichen nicht in seiner Längsrichtung expansibel ist.
daß das Fixationselement von wenigstens einem flexiblen, fluiddichten, an beiden Enden (3.1, 3.2; 3.1', 3.2'; 3.1''', 3.2'''; 3.1'''', 3.2'''') dichtend verschlossenen Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') gebildet ist, das zur Befüllung seines Innenraumes (3.3; 3.3'; 3.3''; 3.3'''; 3.3'''') mit einem Fluid (37; 37'''') wenigstens eine dichtend verschließbare erste Befüllöffnung (6; 6'; 6'''') aufweist, wobei
das Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') durch Be füllen mit dem Fluid (37; 37'''') von einem ersten Zu stand, in dem es eine erste Querabmessung aufweist, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes (4; 4'; 4''; 4'''; 4''''), radial in einen zweiten Zu stand expandierbar ist, in dem es einen zweiten Wirk durchmesser aufweist, der im wesentlichen wenigstens dem Durchmesser des Markraumes (4; 4'; 4''; 4'''; 4'''') entspricht und wobei
die Wandung (8; 8'; 8''; 8'''; 8'''') des Schlauchele ments (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') derart ausgebildet ist,
daß das Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') bei An liegen an der Markraumwand (4.1; 4.1'; 4.1''; 4.1'''; 4.1'''') im wesentlichen nicht in seiner Längsrichtung expansibel ist.
2. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 1, da
durch gekennzeichnet, daß das Schlauchelement (3'') eine
Anzahl zueinander im wesentlichen parallel verlaufender,
getrennt oder einzeln befüllbarer Längskammern (16) auf
weist und/oder von einer Anzahl zueinander im wesentlichen
parallel angeordneter, getrennt oder einzeln befüllbarer
Einzelschläuche gebildet ist.
3. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (8'; 8''; 8'''')
wenigstens eine sich im wesentlichen über die Länge des
Schlauchelements (3'; 3''; 3''') erstreckende erste Lage
(11'; 11'') aus einem Gewebe (14; 14'') zugfester Fasern
aufweist.
4. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An
sprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung
(8; 8''') wenigstens eine erste Lage (11; 11''') aufweist,
die in Längsrichtung des Schlauchelements (3; 3''') ausge
richtete, sich im wesentlichen über die Länge des Schlau
chelements (3; 3''') erstreckende, zugfeste Fasern (11.1)
umfaßt, die an den beiden Enden (3.1, 3.2; 3.1''', 3.2''')
des Schlauchelements (3; 3''') jeweils miteinander verbun
den sind.
5. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (8; 8'; 8'';
8'''; 8'''') wenigstens eine fluiddichte zweite Lage (12;
12'; 12'') umfaßt, die mit der ersten Lage (11; 11'; 11'')
verbunden ist.
6. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 5, da
durch gekennzeichnet, daß die erste Lage (11; 11'; 11'') in
der zweiten Lage (12; 12'; 12'') eingebettet ist.
7. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Lage (12; 12''')
wenigstens quer zur Längsrichtung des Schlauchelementes
(3; 3''') elastisch ausgebildet ist.
8. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (8'; 8'';
8'''') im ersten Zustand quer zur Längsrichtung des Schlau
chelementes (3'; 3''; 3'''') gerafft oder gefaltet ist.
9. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor
hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
dichtende Abschluß an den beiden Enden (3.1''''; 3.2'''') des
Schlauchelementes (3'''') durch eine abgedichtete Raffung
oder Faltung der Wandung (8'''') gebildet ist.
10. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor
hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge des expandierten Schlauchelementes (3; 3'; 3''; 3''';
3'''') im wesentlichen wenigstens 40% und im wesentlichen
höchstens 85%, vorzugsweise wenigstens 50% und höchstens
75% der Länge des Markraumes (4; 4'; 4''; 4'''; 4'''') ent
spricht.
11. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor
hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein in
dem Knochen (2'''; 2'''') verankerbares erstes Verankerungse
lement (19.1; 19.1''''), und ein erstes Verbindungselement
(18.1; 18.1''''), über welches das erste Verankerungselement
(19.1; 19.1'''') mit dem ersten Ende (3.1'''; 3.1'''') des
Schlauchelementes (3'''; 3'''') verbindbar ist, sowie ein in
dem Knochen (2'''; 2'''') verankerbares zweites Verankerung
selement (19.2; 19.2'''') und ein zweites Verbindungselement
(18.2; 18.2'''') vorgesehen sind, über welches das zweite
Verankerungselement (19.2; 19.2'''') mit dem zweiten Ende
(3.2'''; 3.2'''') des Schlauchelementes (3'''; 3'''') verbindbar
ist.
12. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (18.1,
18.2; 18.1'''', 18.2'''') zugfest ausgebildet sind.
13. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 11
oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das erste
Verankerungselement (19.1) und/oder das erste Verbindung
selement (18.1) derart ausgebildet ist, daß der Längsab
stand zwischen dem ersten Ende (3.1''') des Schlauchele
ments (3''') und dem ersten Verankerungselement (19.1) ver
stellbar ist.
14. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An
sprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
das erste Verankerungselement als in den Knochen (2''')
einschraubbarer, den Markraum (4.1''') überbrückender Bol
zen (19.1) ausgebildet ist.
15. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das erste Verbin
dungselement von wenigstens einem dünnen, seilartig ausge
bildeten ersten Zugelement (18.1) gebildet ist und wenig
stens der erste Bolzen (19.1) einen ersten Führungskanal
(22) zur Aufnahme des ersten Zugelements (18.1) aufweist,
der sich von einer ersten Öffnung (23) am Umfang des er
sten Bolzens (19.1) zu einer zweiten Öffnung (24) am in
Einschraubrichtung hinteren Ende (20) des ersten Bolzens
(19.1) erstreckt.
16. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Bolzen (19.1) eine
Verriegelungseinrichtung (25) zum Fixieren des ersten Zu
gelements (18.1) umfaßt.
17. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An
sprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
der erste Bolzen (19.1) einen zweiten Führungskanal (28)
zur Aufnahme einer mit der Befüllöffnung (6''') verbindba
ren Befülleitung (9''') aufweist, der sich von einer drit
ten Öffnung (29) am Umfang des ersten Bolzens (19.1) zu
einer Öffnung (24) am in Einschraubrichtung hinteren Ende
(20) des ersten Bolzens (19.1) erstreckt.
18. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An
sprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
das zweite Verankerungselement als durch Befüllen mit ei
nem Fluid (37'''') expandierbares Ballonelement (19.2'''') mit
wenigstens einer dichtend verschließbaren zweiten Befül
löffnung (42) ausgebildet ist, wobei
das Ballonelement (19.2'''') auf einen Durchmesser ex pandierbar ist, der wenigstens im wesentlichen dem Durchmesser des Markraumes (4'''') entspricht, und
zur Verankerung des expandierten Ballonelements (19.2'''') im Knochen (2'''') am Umfang des Ballonele ments (19.2'''') zum Eindringen in den Knochen (2'''') vorgesehene Zahnelemente (44) angeordnet sind.
das Ballonelement (19.2'''') auf einen Durchmesser ex pandierbar ist, der wenigstens im wesentlichen dem Durchmesser des Markraumes (4'''') entspricht, und
zur Verankerung des expandierten Ballonelements (19.2'''') im Knochen (2'''') am Umfang des Ballonele ments (19.2'''') zum Eindringen in den Knochen (2'''') vorgesehene Zahnelemente (44) angeordnet sind.
19. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor
hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schlauchelement (3) eine zur Herstellung einer reibschlüs
sigen Verbindung mit der Markraumwand (4) im zweiten Zu
stand des Schlauchelements (3) ausreichend rauhe Außen
oberfläche aufweist.
20. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor
hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenig
stens das Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3''''), vorzugs
weise wenigstens das Schlauchelement (3'''; 3'''') und die
Verbindungselemente (18.1, 18.2; 18.1'''', 18.2''''), aus ei
nem oder mehreren bioresorbierbaren Werkstoffen besteht.
21. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die zugfesten Fasern (11.1)
der ersten Lage (11) aus einem Werkstoff für chirurgisches
Nahtmaterial bestehen.
22. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor
hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fluid (37; 37'''') biokompatibel, vorzugsweise bioresorbier
bar ist.
23. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor
hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem
Schlauchelement (3; 3'''; 3'''') wenigstens ein nach Art ei
nes Röntgenmarkers ausgebildetes Markierungselement (5.2;
5.2'''; 5.2'''') angeordnet ist.
24. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An
sprüche 10 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
an dem ersten Verbindungselement wenigstens ein nach Art
eines Röntgenmarkers ausgebildetes Markierungselement
(5.2; 5.2'''; 5.2'''') angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998111264 DE19811264A1 (de) | 1998-03-11 | 1998-03-11 | Intramedulläre Fixationseinheit |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998111264 DE19811264A1 (de) | 1998-03-11 | 1998-03-11 | Intramedulläre Fixationseinheit |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19811264A1 true DE19811264A1 (de) | 1999-09-16 |
Family
ID=7861002
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998111264 Withdrawn DE19811264A1 (de) | 1998-03-11 | 1998-03-11 | Intramedulläre Fixationseinheit |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19811264A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002085227A1 (en) | 2001-04-19 | 2002-10-31 | Synthes (U.S.A.) | Inflatable device and method for reducing fractures in bone and in treating the spine |
| DE102004030347A1 (de) * | 2004-06-18 | 2006-01-19 | Aesculap Ag & Co. Kg | Implantat |
| WO2017114774A1 (en) * | 2015-12-30 | 2017-07-06 | Jeannor Bvba | Nail device |
-
1998
- 1998-03-11 DE DE1998111264 patent/DE19811264A1/de not_active Withdrawn
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002085227A1 (en) | 2001-04-19 | 2002-10-31 | Synthes (U.S.A.) | Inflatable device and method for reducing fractures in bone and in treating the spine |
| US6632235B2 (en) | 2001-04-19 | 2003-10-14 | Synthes (U.S.A.) | Inflatable device and method for reducing fractures in bone and in treating the spine |
| US7666205B2 (en) | 2001-04-19 | 2010-02-23 | Synthes Usa, Llc | Inflatable device and method for reducing fractures in bone and in treating the spine |
| DE102004030347A1 (de) * | 2004-06-18 | 2006-01-19 | Aesculap Ag & Co. Kg | Implantat |
| DE102004030347B4 (de) * | 2004-06-18 | 2006-08-03 | Aesculap Ag & Co. Kg | Implantat |
| US7670378B2 (en) | 2004-06-18 | 2010-03-02 | Aesculap Ag | Implant for insertion into a bone cavity or between vertebral bodies |
| WO2017114774A1 (en) * | 2015-12-30 | 2017-07-06 | Jeannor Bvba | Nail device |
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