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DE19811264A1 - Intramedulläre Fixationseinheit - Google Patents

Intramedulläre Fixationseinheit

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Publication number
DE19811264A1
DE19811264A1 DE1998111264 DE19811264A DE19811264A1 DE 19811264 A1 DE19811264 A1 DE 19811264A1 DE 1998111264 DE1998111264 DE 1998111264 DE 19811264 A DE19811264 A DE 19811264A DE 19811264 A1 DE19811264 A1 DE 19811264A1
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DE
Germany
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hose
fixation unit
unit according
intramedullary fixation
bone
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1998111264
Other languages
English (en)
Inventor
Guenter Lob
Oliver Pieske
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication of DE19811264A1 publication Critical patent/DE19811264A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws or setting implements
    • A61B17/68Internal fixation devices, including fasteners and spinal fixators, even if a part thereof projects from the skin
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Abstract

Intramedulläre Fixationseinheit zur Stabilisierung einer Bruchstelle eines Röhrenknochens (2) mit einem langgestreckten, in den Markraum (4) des Röhrenknochens (2) einführbaren Fixationselement (3), dessen Länge wenigstens einem Drittel der Länge des Markraumes (4) entspricht, wobei das Fixationselement von wenigstens einem flexiblen, fluidichten, an beiden Enden (3.1, 3.2) dichtend verschlossenen Schlauchelement (3) gebildet ist, das zur Befüllung mit einem Fluid (37) wenigstens eine dichtend verschließbare erste Befüllöffnung (6) aufweist, wobei das Schlauchelement (3) durch Befüllen von einem ersten Zustand, in dem es eine erste Querabmessung aufweist, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes (4), radial in einen zweiten Zustand expandierbar ist, in dem es einen zweiten Wirkdurchmesser aufweist, der im wesentlichen wenigstens dem Durchmesser des Markraumes (4) entspricht und wobei die Wandung (8) des Schlauchelements (3) derart ausgebildet ist, daß das Schlauchelement (3) bei Anliegen an der Markraumwand (4.1) im wesentlichen nicht in seiner Längsrichtung expansibel ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine intramedulläre Fixationsein­ heit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige intramedulläre Fixationseinheiten werden häufig zur Behandlung von Schaftfrakturen am Oberschenkel, am Un­ terschenkel, am Oberarm oder am Unterarm eingesetzt, um frühestmögliche Mobilisation und Belastungsstabilität der betroffenen Extremität zu erzielen. Das Fixationselement bekannter derartiger intramedulläre Fixationseinheiten be­ steht in der Regel aus einem in Längsrichtung geschlitzten rohrförmigen Metallkörper, einem sogenannten Marknagel, der in den ausgehöhlten und aufgebohrten Markraum des re­ ponierten Röhrenknochens eingetrieben wird und sich dort infolge seiner radialen Elastizität zu beiden Seiten des Bruchspaltes verklemmt, wodurch die Stabilisierung der Bruchstelle erzielt wird.
Der Markraum des gebrochenen, reponierten Knochens wird dabei häufig von einem von der Bruchstelle entfernten Ende des Knochens her durch Aufbohren der Kortikalis eröffnet und ausgebohrt. Dies geschieht beispielsweise am Ober­ schenkelknochen in der Regel durch eine Bohrung im Bereich des neben dem Hüftgelenkkopfliegenden Trochantermassivs. Der Marknagel wird dann durch diese Bohrung hindurch in den aufgebohrten Markraum eingetrieben.
Bei einer anderen bekannten Variante, der sogenannten retrograden Marknagelung, werden die Bruchenden freigelegt und der Markraum von dem jeweiligen Bruchende her aufge­ bohrt. Anschließend wird der mit einer scharfen Spitze versehene Marknagel von einem Bruchende her so weit in den Markraum des ersten Knochenfragments eingetrieben, bis er annähernd vollständig in dem ersten Knochenfragment ver­ senkt ist, wobei der Marknagel durch das von der Bruch­ stelle entfernte Ende dieses ersten Knochenfragments hin­ durch austritt. Anschließend werden die beiden Knochen­ fragmente zueinander reponiert und der Marknagel über das aus dem ersten Knochenfragment ausgetretene Ende in der entgegengesetzten Richtung in den Markraum des zweiten Knochenfragments eingetrieben.
Bei den bekannten Marknägeln besteht zum einen der Nach­ teil, daß der Knochen an einem von der Bruchstelle ent­ fernten Ende eröffnet werden muß, um den langen Marknagel in den Markraum eintreiben zu können. Da diese Enden meist im Bereich von Gelenken liegen, ist die Gefahr einer Be­ einträchtigung des Gelenks, sei es durch eine Verletzung des Gelenks, insbesondere der Gelenkkapsel, beim Aufboh­ ren, sei es durch eine Schwächung des Knochens im Gelenk­ bereich infolge der Bohrung, relativ hoch.
Ein anderer Nachteil besteht darin, daß die bekannten Mar­ knägel nicht bei Patienten eingesetzt werden können, die an dem Ende des betroffenen Knochens, durch das der Mar­ knagel in der Regel eingetrieben wird, ein künstliches Ge­ lenk tragen, wie dies z. B. bei Patienten mit einer Hüft­ gelenksprothese der Fall ist. Hier könnte der Marknagel zwar möglicherweise vom knieseitigen Ende des Oberschen­ kelknochens eingetrieben werden, was aber eine möglicher­ weise erhebliche Schädigung des Kniegelenks zur Folge hät­ te. Vollends unmöglich wird die Verwendung herkömmlicher Marknägel, wenn der Patient an beiden Enden des betroffe­ nen Knochens ein künstliches Gelenk trägt.
Ein Nachteil der bekannten Marknägel besteht weiterhin darin, daß es bei ihrem Eintreiben in den Markraum zu ei­ nem Verkanten des Marknagels im aufgebohrten Markraum und damit zu einer Beschädigung der Kortikalis kommen kann. Dies rührt daher, daß das Aufbohren des Markraumes mittels eines auf einer flexiblen Welle sitzenden Bohrers erfolgt, der infolge der Flexibilität der Welle beim Aufbohren des Markraumes einem eventuell gekrümmten Verlauf des Markrau­ mes folgt, dem der relativ biegestarre Marknagel wiederum nicht folgen kann. In diesem Fall ist dann entweder ein erneutes Zurücktreiben des Marknagels und eine Nachbear­ beitung des Markraumes mit einem größeren Bohrkopf erfor­ derlich, wodurch sich die Dauer der Operation erhöht. Al­ ternativ ist ein Marknagel mit einem geringeren Durchmes­ ser zu verwenden, der dann aber in den übrigen Bereichen des aufgebohrten Markraumes möglicherweise relativ locker sitzt und daher keine ausreichende Stabilisierung der Kno­ chenfragmente bewirkt.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Marknägel liegt in der meist relativ aufwendigen Operation, die zum Entfernen des Marknagels nach Ausheilen der Fraktur erforderlich ist. Der Marknagel muß dabei dann durch die Öffnung, durch die er eingetrieben wurde wieder herausgezogen werden, wobei es durch ein Verklemmen des Marknagels zu Komplikationen kommen kann, die unter Umständen eine langwierige Operati­ on nach sich ziehen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine in­ tramedulläre Fixationseinheit der eingangs genannten Art anzugeben, welche die genannten Nachteile nicht oder zu­ mindest in geringerem Maße aufweist, und welche insbeson­ dere bei guter Stabilisierung der Knochenfragmente eine einfache und zeitsparende Implantierung ermöglicht.
Die Aufgabe wird, ausgehend von einer intramedullären Fixationseinheit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angege­ benen Merkmale gelöst.
Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, daß man eine besonders einfach zu implantierende intramedulläre Fixationseinheit erhält, wenn das Fixationselement von we­ nigstens einem flexiblen, fluiddichten, an beiden Enden dichtend verschlossenen Schlauchelement gebildet ist, das durch Befüllen mit einem Fluid von einem ersten Zustand, in dem es eine kleinere Querabmessung als der Markraum aufweist, radial in einen zweiten Zustand expandierbar ist, in dem es an der den Markraum begrenzenden Kortikalis anliegen kann, wobei die Wandung des Schlauchelements so ausgebildet ist, daß das Schlauchelement bei Anliegen an der Markraumwand im wesentlichen nicht in seiner Längs­ richtung expansibel ist.
In einem ersten Zustand weist das Schlauchelement erfin­ dungsgemäß eine erste Querabmessung auf, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes. Dank der Flexibilität und der kleineren Querabmessung kann das Schlauchelement somit vor dem Befüllen mit einem entsprechenden Fluid pro­ blemlos in den zum Einführen des Schlauchelements vorbe­ reiteten Markraum eingebracht werden, ohne daß hierfür der Weg durch eines der der Bruchstelle abgewandten Enden des jeweiligen Knochens erforderlich wäre. Hiermit sind zum einen die mit dem Einführen durch ein der Bruchstelle ab­ gewandtes Ende des Knochens verbundenen Risiken für den Patienten vollständig ausgeschaltet. Zum anderen kann die erfindungsgemäße Fixationseinheit auch bei Patienten ein­ gesetzt werden, bei denen die herkömmliche Marknagelung aufgrund der Unzugänglichkeit dieses Weges, beispielsweise durch an diesen Knochenenden implantierte Gelenkprothesen, unmöglich war.
So kann beispielsweise der Markraum bei freigelegten Bru­ chenden von den Bruchenden her entsprechend ausgehöhlt oder aufgebohrt werden und das Schlauchelement dann vor oder während des Reponierens des Knochens durch die Bru­ chenden hindurch in den Markraum eingeführt werden. Die Befüllung des Schlauchelementes nach der Reposition des Knochens erfolgt dann beispielsweise durch eine kleine Öffnung in der Kortikalis hindurch. Es ist allerdings auch möglich, das Schlauchelement erst nach der Reposition des Knochens unter Zuhilfenahme von Führungsdrähten oder der­ gleichen durch eine ausreichend große Öffnung in der Kor­ tikalis hindurch in den entsprechend vorbereiteten Mar­ kraum einzuführen.
Durch die erfindungsgemäße radiale Expansionsfähigkeit des Schlauchelementes in einen zweiten Zustand, in dem es ei­ nen zweiten Wirkdurchmesser aufweist, der im wesentlichen wenigstens dem Durchmesser des Markraumes entspricht, kann das Schlauchelement nach Reposition des Knochens und Pla­ zieren des Schlauchelementes im Markraum dann radial so weit expandiert werden, daß es jeweils zu beiden Seiten des Bruchspaltes an der Markraumwand anliegt und somit die beiden Bruchenden zueinander zentriert und stabilisiert.
Dadurch daß die Wandung des Schlauchelements erfindungsge­ mäß derart ausgebildet ist, daß das Schlauchelement bei Anliegen an der Markraumwand im wesentlichen nicht in sei­ ner Längsrichtung expansibel ist, kann das an der Mark­ raumwand anliegende Schlauchelement bei Auftreten einer eine Querbewegung im Bruchspalt initiierenden Querkraft nicht durch Expansion in seiner Längsrichtung ausweichen und behindert somit eine derartige Querbewegung im Bruch­ spalt. Der Grad der Stabilisierung hängt dabei im wesent­ lichen von dem Innendruck im Schlauchelement und der Kom­ pressibilität des Fluides ab. Da sowohl der im expandier­ ten Zustand vorherrschende Innendruck annähernd beliebig einstellbar ist als auch die Kompressibilität des Fluides durch geeignete Wahl oder Zusammensetzung des Fluides ein­ stellbar ist, kann mit der erfindungsgemäßen Fixationsein­ heit zudem der Grad der Stabilisierung des Bruches pro­ blemlos den jeweiligen Gegebenheiten des Patienten ange­ paßt werden. Nach dem Befüllen kann das erfindungsgemäße Schlauchelement dann dichtend verschlossen werden, so daß es den Knochen dauerhaft stabilisiert.
Durch die radiale Expansibilität des erfindungsgemäßen Schlauchelementes wird zudem erreicht, daß sich das an die Markraumwand anlegende Schlauchelement problemlos an even­ tuelle Unregelmäßigkeiten im Verlauf des Markraumes anpas­ sen kann. So werden beispielsweise beliebig gekrümmte Ver­ läufe oder Durchmesseränderungen des Markraumes ohne wei­ teres kompensiert. Beim Vorbereiten des Markraumes ist so­ mit ein geringerer Aufwand als bei der herkömmlichen Mar­ knagelung erforderlich, wodurch sich die Operationszeit wesentlich verkürzt. Unter Umständen ist sogar kein geson­ dertes Aufbohren des Markraumes, sondern nur ein entspre­ chendes Aushöhlen oder Auskratzen des Markraumes erforder­ lich.
Es versteht sich, daß die Länge des Schlauchelementes zu­ mindest im zweiten Zustand die Länge des aufgebohrten oder ausgehöhlten Markraumes, in dem es angeordnet ist, nicht überschreitet, da andernfalls ein Anliegen der beiden Bru­ chenden nicht gewährleistet ist. Um eine gute Stützlänge zu erzielen, liegt die Länge des expandierten Schlauchele­ mentes vorzugsweise etwa bei wenigstens 40% und maximal 85%, weiter vorzugsweise bei wenigstens 50% und maximal 75% der Länge des Markraumes, in dem es angeordnet ist.
Es versteht sich, daß das Schlauchelement so ausgebildet sein kann, daß es sich gerade bis auf einen Wirkdurchmes­ ser expandieren läßt, der im wesentlichen dem Durchmesser des Markraumes entspricht. Hierzu kann z. B. die Wandung des Schlauchelementes beispielsweise mit in Querrichtung geschlossen umlaufenden zugfesten Verstärkungsmitteln, beispielsweise zugfesten Fasern etc., versehen sein, die eine weitere radiale Expansion des Schlauchelementes ver­ hindern. Hierdurch kann der radial wirkende Innendruck, der von dem Schlauchelement auf die Kortikalis ausgeübt wird, minimiert werden, um den Knochen nicht unnötig zu belasten.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Fixationsein­ heit liegt in ihrer einfachen Entfernbarkeit aus dem aus­ geheilten Knochen. Das Schlauchelement muß lediglich ge­ öffnet werden, so daß das Fluid entweichen oder abgesaugt werden kann, und der erschlaffende Schlauch dann durch ei­ ne entsprechend kleine Öffnung in der Kortikalis aus dem Markraum herausgezogen werden kann.
Im einfachsten Fall besteht die erfindungsgemäße intrame­ dulläre Fixationseinheit aus einem einfachen Schlauch mit einer einzigen Kammer zur Aufnahme des Fluides. Dieser Schlauch füllt den Markraum dann im expandierten Zustand vollständig aus. Bei anderen bevorzugten Ausführungen der Erfindung weist das Schlauchelement hingegen eine Anzahl zueinander im wesentlichen parallel verlaufender, getrennt oder einzeln befüllbarer Längskammern auf. Hierdurch ist es möglich, einen Schlauchquerschnitt zu erzeugen, der im expandierten zweiten Zustand des Schlauchelements nicht den gesamten Markraum ausfüllt, sondern zwischen der Mark­ raumwand und der Wandung des Schlauchelementes Quer­ schnittsbereiche frei läßt, in denen sich bereits während der Ausheilung des Knochens neues Knochenmark bilden kann. Gleiches gilt, wenn das Schlauchelement zusätzlich oder alternativ von einer Anzahl zueinander im wesentlichen parallel angeordneter, getrennt oder einzeln befüllbarer Einzelschläuche gebildet ist.
Bei bevorzugten Ausführungen der erfindungsgemäßen intra­ medullären Fixationseinheit weist die Wandung des Schlau­ chelements wenigstens eine sich im wesentlichen über die Länge des Schlauchelements erstreckende erste Lage aus ei­ nem Gewebe im wesentlichen zugfester Fasern auf. Hierdurch wird in einfacher Weise erzielt, daß das Schlauchelement bei Anliegen an der Markraumwand nicht in seiner Längs­ richtung expansibel ist, da die zugfesten Fasern des Gewe­ bes eine derartige Expansion verhindern. Bei Auftreten ei­ ner durch eine Querkraft im Bruchspalt initiierten Druck­ erhöhung im Inneren des Schlauchelements kann dieses so­ mit nicht in seiner Längsrichtung ausweichen und wirkt so dieser Querkraft und damit auch einer dadurch initiierten Querbewegung im Bruchspalt entgegen. Dabei ist es gleich­ gültig, in welcher Richtung die Fasern des Gewebes in der ersten Lage der Wandung ausgerichtet sind.
Bei weiteren vorteilhaften Ausführungen wird die Expansi­ bilität des Schlauchelements bei Anliegen an der Markraum­ wand in einfacher Weise dadurch verhindert, daß die Wan­ dung des Schlauchelements wenigstens eine erste Lage auf­ weist, die in Längsrichtung des Schlauchelements ausge­ richtete, sich im wesentlichen über die Länge des Schlau­ chelements erstreckende, zugfeste Fasern umfaßt, die an den beiden Enden des Schlauchelements jeweils miteinander verbunden sind. Die gestreckten, in Längsrichtung des Schlauchelements ausgerichteten zugfesten Fasern verhin­ dern, wie schon das oben genannte Gewebe, eine Expansion des an der Markraumwand anliegenden Schlauchelements in seiner Längsrichtung. Die Fasern können dabei beispiels­ weise Bestandteil eines Gewebes sein, dessen übrigen Fa­ sern dann elastisch oder aber auch ebenfalls zugfest aus­ gebildet sein können. Die erste Lage kann aber auch nur aus derart ausgerichteten zugfesten Fasern ausgebildet sein, die dann durch entsprechende weitere Bestandteile der Wandung quer zur Längsrichtung des Schlauchelements in entsprechendem Abstand gehalten werden.
Vorzugsweise umfaßt die Wandung des Schlauchelements we­ nigstens eine fluiddichte zweite Lage, die mit der ersten Lage verbunden ist, wobei die erste Lage vorzugsweise in der zweiten Lage eingebettet ist, so daß sich eine beson­ ders einfach aufgebaute Wandung mit einer zuverlässigen Verbindung zwischen der ersten und zweiten Lage ergibt.
Bei bevorzugten Ausführungen der Erfindung ist die zweite Lage der Wandung des Schlauchelementes wenigstens quer zur Längsrichtung des Schlauchelementes elastisch ausgebildet. Hierdurch kann bei Ausführungen, bei denen die erste Lage Fasern enthält, die lediglich in der Längsrichtung des Schlauchelements zugfest sind, in einfacher Weise die ra­ diale Expansibilität des Schlauchelementes erzielt werden.
Bei vorteilhaften Varianten der erfindungsgemäßen intrame­ dullären Fixationseinheit ist die Wandung im ersten Zu­ stand quer zur Längsrichtung des Schlauchelementes gerafft oder gefaltet. Die Querdehnung der Wandung beim Expandie­ ren des Schlauchelementes und die daraus resultierende Be­ lastung der Wandung kann hierdurch in vorteilhafter Weise gering gehalten werden oder sogar im wesentlichen völlig verhindert werden. Dies ist insbesondere für diejenigen Gestaltungen erforderlich, bei denen die erste Lage der Wandung aus einem Gewebe aus zugfesten Fasern besteht, weshalb sich diese Wandung nur unwesentlich quer zur Längsrichtung ausdehnen kann.
Der dichtende Abschluß an den beiden Enden des Schlauche­ lementes kann beispielsweise durch jeweils einen nicht ex­ pansiblen Pfropfen oder dergleichen gebildet sein, der mit dem Schlauchelement dichtend verbunden, beispielsweise verklebt oder verschweißt ist. Bei besonders einfach ge­ stalteten Weiterbildungen der erfindungsgemäßen intrame­ dullären Fixationseinheit ist der dichtende Abschluß an den beiden Enden des Schlauchelementes durch eine abge­ dichtete Raffung oder Faltung der Wandung gebildet.
Bei besonders vorteilhaften Varianten der erfindungsgemä­ ßen Fixationseinheit sind ein in dem Knochen verankerbares erstes Verankerungselement und ein erstes Verbindungsele­ ment vorgesehen, über welches das erste Verankerungsele­ ment mit dem ersten Ende des Schlauchelementes verbindbar ist. Weiterhin sind ein in dem Knochen verankerbares zwei­ tes Verankerungselement und ein zweites Verbindungselement vorgesehen, über welches das zweite Verankerungselement mit dem zweiten Ende des Schlauchelementes verbindbar ist. Bei diesen Varianten ist es in einfacher Weise möglich den gebrochenen Knochen nicht nur im Bruchspalt zu stabilisie­ ren, sondern die Knochenfragmente auch in Längsrichtung des Knochens zueinander zu fixieren und gegebenenfalls im Bruchspalt zusätzlich noch eine in Längsrichtung des Kno­ chens wirkende Kompressionskraft auszuüben, die sich för­ derlich auf die Osteosynthese auswirkt.
Das Schlauchelement muß hierzu lediglich in seinem ersten Zustand an seinem ersten Ende über das erste Verbindungse­ lement mit dem in dem ersten Fragment des Knochens veran­ kerten ersten Verankerungselement verbunden werden und an seinem zweiten Ende über das zweite Verbindungselement mit einem in dem jenseits des Bruchspaltes liegenden zweiten Fragment des Knochens verankerten zweiten Verankerungsele­ ment verbunden werden. Da sich das Schlauchelement beim Expandieren infolge seiner radialen Ausdehnung in Längs­ richtung verkürzt, kann über die beiden Verankerungsele­ mente eine Kompressionskraft im Bruchspalt erzeugt werden. Bei gegebener Länge des Schlauchelements in seinem ersten Zustand und gegebener Position der Verankerungselemente hängt die Höhe der Kompressionskraft dabei von der Länge der Verbindungselemente und der Lage der Angriffspunkte der Verbindungselemente an den Enden des Schlauchelements und an den Verankerungselemente ab. Bei beispielsweise mittigem Angriff an den Enden des Schlauchelements und mittig im Markraum angeordneten Angriffspunkten an den Verankerungselementen ergibt sich eine Kompressionskraft dabei allerdings erst dann, wenn die Summe der Längen der beiden Verbindungselemente geringer ist als Differenz zwi­ schen dem Abstand der beiden Verankerungselemente und der Länge des Schlauchelements im expandierten Zustand. Je kürzer die Verbindungselemente gewählt sind, desto höher ist die resultierende Kompressionskraft im Bruchspalt.
Die Verbindungselemente können dabei elastisch ausgebildet sein, so daß sich eine bestimmte Längsbeweglichkeit im Bruchspalt ergibt. Vorzugsweise sind sie jedoch zugfest ausgebildet, um eine gute Stabilisierung der Fraktur zu erzielen.
Die Verbindungselemente können jeweils als einzelne einfa­ che Bänder, Züge oder dergleichen ausgebildet sein, die jeweils direkt, vorzugsweise mittig, an den Enden des Schlauchelementes angreifen. Alternativ können beispiels­ weise auch mehrere derartige Zugelemente vorgesehen sein, die am Umfang des Schlauchelementes verteilt angreifen und in einem gemeinsamen Angriffspunkt am jeweiligen Veranke­ rungselement münden oder die sich erst zu einem gemeinsa­ men Zug vereinigen bevor sie am jeweiligen Verankerungse­ lement angreifen. Es sind darüber hinaus eine Vielzahl an­ derer Anordnungen möglich, wichtig ist dabei lediglich, daß die Verkürzung des Schlauchelementes bei dessen Expan­ sion über die Verankerungselemente auf die Knochenfragmen­ te übertragen werden kann, so daß im Bruchspalt eine ent­ sprechende Kompressionskraft wirkt.
Bei günstigen Weiterbildungen dieser Varianten der erfin­ dungsgemäßen Fixationseinheit ist wenigstens das erste Verankerungselement und zusätzlich oder alternativ das er­ ste Verbindungselement derart ausgebildet, daß der Längs­ abstand zwischen dem ersten Ende des Schlauchelements und dem ersten Verankerungselement verstellbar ist. Hierbei kann dann in einfacher Weise die Kompressionskraft im Bruchspalt entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten eingestellt werden.
Bei besonders einfach gestalteten Varianten ist wenigstens das erste Verankerungselement als in den Knochen ein­ schraubbarer, den Markraum überbrückender Bolzen ausgebil­ det. Vorzugsweise ist dabei wenigstens das erste Verbin­ dungselement von wenigstens einem dünnen, seilartig ausge­ bildeten ersten Zugelement gebildet. Zudem weist wenig­ stens der erste Bolzen einen ersten Führungskanal zur Auf­ nahme des ersten Zugelements auf, der sich von einer ersten Öffnung am Umfang des ersten Bolzens zu einer zweiten Öffnung am in Einschraubrichtung hinteren Ende des ersten Bolzens erstreckt. Hierdurch ist es in einfacher Weise möglich, das Zugelement durch den ersten Führungskanal des Bolzens hindurch aus dem Inneren des Knochens herauszufüh­ ren. Der Operateur kann somit auch noch bei bereits in den Markraum eingeführtem Schlauchelement und bereits in den Knochen eingeschraubten Verankerungselementen die Länge des ersten Verbindungselementes und damit auch die sich ergebende Kompressionskraft in einfacher Weise einstellen. Weiter vorzugsweise umfaßt der erste Bolzen dabei eine Verriegelungseinrichtung zum einfachen Fixieren des ersten Zugelements, wodurch die Einstellung der Kompressionskraft noch zusätzlich erleichtert ist.
Bei weiteren bevorzugten Varianten weist wenigstens der erste oder zweite Bolzen einen zweiten Führungskanal zur Aufnahme einer mit der ersten Befüllöffnung des Schlauch­ elementes verbindbaren Befülleitung auf, der sich von einer dritten Öffnung am Umfang des ersten Bolzens zu einer Öff­ nung am in Einschraubrichtung hinteren Ende des Bolzens erstreckt. Hierdurch ist es in einfacher Weise möglich, das Schlauchelement mittels einer durch den Bolzen hin­ durch geführten Befülleitung zu füllen, so daß sich eine zusätzliche Bohrung in der Kortikalis für die Befülleitung erübrigt. Bei der Öffnung am hinteren Ende des Bolzens kann es sich dabei um eine gesonderte Öffnung handeln, vorzugsweise wird hierzu aber die zweite Öffnung verwen­ det, durch die schon das Zugelement aus dem Bolzen heraus­ geführt wird.
Ist auch das zweite Verankerungselement bzw. das zweite Verbindungselement entsprechend ausgebildet, so ist es zu­ dem möglich, das Schlauchelement über die beiden durch den Bolzen hindurchgeführten Zugelemente in Längsrichtung des Knochens zu positionieren, wobei an den Zugelementen vor­ gesehene Markierungen diese Positionierung erleichtern können.
Bei anderen Varianten der erfindungsgemäßen intramedullä­ ren Fixationseinheit ist wenigstens das zweite Veranke­ rungselement als durch Befüllen mit einem Fluid expandier­ bares Ballonelement mit wenigstens einer dichtend ver­ schließbaren zweiten Befüllöffnung ausgebildet. Das Ballon­ element ist dabei auf einen Durchmesser expandierbar, der wenigstens im wesentlichen dem Durchmesser des Markraumes entspricht. Weiterhin sind am Umfang des Ballonelements Zahnelemente angeordnet, die ausreichend steif sind, um bei der Expansion des Ballonelementes in den Knochen ein­ zudringen und so das expandierte Ballonelement im Knochen zu verankern. Hierdurch ist es möglich, das Schlauchele­ ment zu verankern, ohne daß hierfür eine Bohrung im Be­ reich des Verankerungselementes in die Kortikalis einge­ bracht werden müßte. Somit können nicht nur weitere Ar­ beitsgänge wie das freilegen des Knochen und das Einbrin­ gen der Bohrung in die Kortikalis eingespart werden, son­ dern dem Patienten bleibt zudem eine weitere Wunde er­ spart. Das Ballonelement kann bei diesen Ausführungen bei­ spielsweise zusammen mit dem bereits daran befestigten Schlauchelement von dem freigelegten Bruchende her unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Führungswerkzeuges in den vorbereitete Markraum eingeführt werden und dann zur Verankerung mittels einer durch das Bruchende hindurch ge­ führten Befülleinrichtung expandiert und anschießend dich­ tend verschlossen werden.
Bei bevorzugten Varianten der erfindungsgemäßen Fixations­ einheit weist das Schlauchelement eine zur Herstellung ei­ ner reibschlüssigen Verbindung mit der Markraumwand im zweiten Zustand des Schlauchelements ausreichend rauhe Au­ ßenoberfläche auf, so daß schon eine gewisse Längsfixie­ rung der Knochenfragmente zueinander sichergestellt ist.
Sämtliche Bestandteile der erfindungsgemäßen Fixationsein­ heit bestehen aus einem oder mehreren biokompatiblen Werk­ stoffen oder sind zumindest in den Bereichen, in denen sie mit Körpergewebe oder Körperflüssigkeiten in Kontakt ste­ hen, mit einer entsprechenden biokompatiblen Beschichtung versehen. Vorzugsweise bestehen dabei wenigstens das Schlauchelement, weiter vorzugsweise wenigstens das Schlauchelement und die Verbindungselemente, aus einem oder mehreren bioresorbierbaren Werkstoffen, so daß sich ein späteres Entfernen dieses bzw. dieser Elemente erüb­ rigt. Die zugfesten Fasern der ersten Lage bestehen dabei vorzugsweise aus einem Werkstoff für chirurgisches Nahtma­ terial, wie beispielsweise Polyglykolsäure, Polyglactin, Polydioxanon oder Polyglyconat. Es versteht sich, daß die Fasern möglicherweise auch aus mehreren derartigen Werk­ stoffen aufgebaut sein können. Vorzugsweise ist im übrigen auch das Fluid, mit dem das Schlauchelement oder die Bal­ lonelemente befüllt werden, biokompatibel, weiter vorzugs­ weise bioresorbierbar.
Bei weiteren günstigen Varianten der erfindungsgemäßen Fixationseinheit ist an dem Schlauchelement wenigstens ein nach Art eines Röntgenmarkers ausgebildetes Markierungse­ lement angeordnet, um die Position des Schlauchelementes in einfacher Weise während oder nach der Operation über­ prüfen zu können. Sofern Verbindungselemente vorgesehen sind, ist vorzugsweise wenigstens an dem ersten Verbin­ dungselement wenigstens ein derartiges Markierungselement angeordnet, da sich die Markierungselemente dort besonders einfach anordnen lassen.
Andere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausführungen der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein bevorzugtes Ausfüh­ rungsbeispiel der erfindungsgemäßen intramedullä­ ren Fixationseinheit,
Fig. 2 einen Schnitt entlang Linie II-II aus Fig. 1,
Fig. 3 einen Teillängsschnitt durch ein weiteres bevor­ zugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intramedullären Fixationseinheit im expandierten Zustand,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Ausführung aus Fig. 3 im nicht expandierten Zustand,
Fig. 5 einen Schnitt durch ein anderes bevorzugtes Aus­ führungsbeispiel der erfindungsgemäßen intramedul­ lären Fixationseinheit im expandierten Zustand,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intrame­ dullären Fixationseinheit im implantierten, nicht expandierten Zustand,
Fig. 7 einen Schnitt durch die Ausführung aus Fig. 6 im implantierten und expandierten Zustand,
Fig. 8 einen Teilschnitt durch das Detail VIII in Fig. 7,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intrame­ dullären Fixationseinheit im implantierten und ex­ pandierten Zustand,
Fig. 1 zeigt eine Ausführung einer erfindungsgemäßen in­ tramedulläre Fixationseinheit zur Stabilisierung der Bruchstelle 1 eines Knochens 2 mit einem Fixationselement, das von einem flexiblen, fluiddichten Schlauch 3 gebildet ist, der in den Knochen 2 eingeführt wurde und sich zu beiden Seiten der Bruchstelle 1 in den Markraum 4 des Kno­ chens 2 hinein erstreckt. Der Schlauch 3 ist dabei in Fig. 1 in seinem ersten Zustand dargestellt, in dem er ei­ nen ersten Durchmesser, also eine erste Querabmessung auf­ weist, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes 4, in den er eingeführt ist.
Der Schlauch 3, dessen Durchmesser in seinen Endbereichen kontinuierlich abnimmt, ist an beiden Enden 3.1 und 3.2 dichtend durch eine Verschweißung 5.1 des Schlauchmateri- als verschlossen, die zusätzlich durch eine Klammer 5.2 unterstützt wird. Es versteht sich, daß der Schlauch bei anderen Varianten auch durch eine einfache durch Verkle­ ben, Klammern oder Verschweißen dichtend abgeschlossene Raffung oder Faltung des Schlauches an dem jeweiligen Ende verschlossen sein kann.
Der Schlauch 3 weist an seinem ersten Ende 3.1 eine erste Befüllöffnung 6 auf, durch die der Innenraum 3.3 des Schlauches 3 mit einem Fluid gefüllt werden kann. Die Be­ füllöffnung 6 wird dabei dichtend von einem selbstschlie­ ßenden Rückschlagventil 7 verschlossen, das fest in die Wandung 8 des Schlauches 3 integriert und mit einer Be­ fülleitung 9 verbunden ist. Durch das Befüllen mit einen Fluid expandiert der Schlauch 3 - wie in Fig. 1 durch die strichpunktierte Kontur 10 angedeutet - radial bis zum An­ liegen an der Markraumwand 4.1 in einen zweiten Zustand in dem er einen Wirkdurchmesser aufweist, der dem Durchmesser des Markraumes 4 entspricht.
Die Wandung 8 des Schlauches 3 ist dabei so ausgebildet, daß der Schlauch 3 bei Anliegen an der Markraumwand 4.1 nicht in seiner Längsrichtung expansibel ist. Hierzu be­ steht die Wandung 8 aus einer ersten Lage 11 in Längsrich­ tung des Schlauches 3 ausgerichteter, sich über die Länge des Schlauches 3 erstreckender zugfester Fasern 11.1, die an den beiden Enden 3.1 und 3.2 des Schlauches 3 jeweils über die Verschweißung 5.1 und die Klammer 5.2 fest mit­ einander verbunden sind. Die erste Lage 11 ist dabei in einer fluiddichten, elastischen zweiten Lage 12 eingebet­ tet, die sowohl die Außen- als auch die Innenoberfläche des Schlauches 3 ausbildet. Die Fasern 11.1, die durch das Einbetten in die zweite Lage 12 in Umfangsrichtung des Schlauches zueinander auf Abstand gehalten werden, verhin­ dern, daß sich der Schlauch 3 beim Befüllen seines Innen­ raumes 3.3 infolge des steigenden Innendruckes in seiner Längsrichtung ausdehnen kann. Der Abstand der Fasern ist dabei ausreichend gering, daß sich die zwischen ihnen ver­ laufenden Abschnitte der zweiten Lage 12 nicht derart un­ ter Überdruck verformen können, daß bei einem Druckanstieg die Enden 3.1 und 3.2 zwischen den Fasern 11.1 wesentlich in Längsrichtung ausbeulen.
Die Fasern 11.1 bewirken, daß sich der Schlauch 3 beim Be­ füllen in seiner Längsrichtung infolge der radialen Aus­ dehnung verkürzt. Die Länge des Schlauches 3 entspricht dabei im gezeigten Beispiel im expandierten Zustand etwa 75% der Länge des Markraumes 4, wodurch eine gute Stütz­ länge für die Fixierung der Knochenfragmente erzielt wird.
Wie Fig. 2 zu entnehmen ist, erfolgt die radiale Expansi­ on des Schlauches 3 unter Dehnung der elastischen zweiten Lage 12 der Wandung 8 in Umfangsrichtung des Schlauches. Infolge der Elastizität der zweiten Lage 12 würde sich der Schlauch 3 bei Vorherrschen eines bestimmten Druckes in seinem Innenraum 3.3 auf einen - in Fig. 2 durch die Li­ nie 13 angedeuteten - Durchmesser ausdehnen, der größer ist als der Durchmesser des Markraumes 4. Hieran wird der Schlauch durch das Anliegen an der Markraumwand 4.1 gehin­ dert. Da der Schlauch 3 durch die zugfesten Fasern 11.1 seiner ersten Lage 11 ebenfalls daran gehindert ist, sich in seiner Längsrichtung weiter auszudehnen, behält er, nachdem seine Enden 3.1 und 3.2 eine ab einem gewissen In­ nendruck stabile Krümmung angenommen haben, bei weiterer Erhöhung des Druckes in seinem Innenraum 3.3 seine Form im wesentlichen bei. Der Schlauch 3 befindet sich somit mit Vorliegen eines bestimmten Druckes in seinem Innenraum 3.3 in einem stabilen Zustand, in dem er die beiden Knochen­ fragmente relativ zueinander fixiert. Die Fixierung er­ folgt dabei nicht nur hinsichtlich von Bewegungen in der Ebene des Bruchspaltes 1, sondern infolge der radialen Kraftwirkung des Schlauches 3 auf die Markraumwand 4.1 und der daraus resultierenden Haftung des Schlauches 3 an der Markraumwand 4.1 auch in Längsrichtung des Knochens 2. Um eine gute Haftung des Schlauches 3 an der Markraumwand 4.1 zu erzielen, weist der Schlauch 3 dabei eine aufgerauhte Außenoberfläche auf.
Der Grad der Stabilisierung der Bruchstelle 1 hängt vom Innendruck im Schlauch 3 ab. Jede durch an den Knochen­ fragmenten wirkende Querkräfte initiierte Querbewegung im Bruchspalt 1 bewirkt, daß der Schlauch unter Erhöhung sei­ nes Innendruckes aus seiner gezeigten stabilen Lage ge­ bracht wird. Je höher der im Schlauch in der stabilen Lage vorherrschende Innendruck ist, desto größer ist die für eine weitere Druckerhöhung erforderliche Kraft. Je höher also der im Schlauch in der stabilen Lage vorherrschende Innendruck ist, desto größer ist die Kraft, die für eine bestimmte Querverschiebung der beiden Knochenfragmente er­ forderlich ist. Diese Kraft ist dabei im übrigen von der Kompressibilität des Fluids abhängig, mit dem der Schlauch 3 gefüllt ist. Durch die Wahl des Innendruckes im Schlauch 3 kann also der Grad der Stabilisierung der Bruchstelle eingestellt werden. Je geringer dieser Innendruck ist, de­ sto mehr Bewegung ergibt sich im Bruchspalt 1 bei norma­ ler, d. h. alltäglicher Belastung des Knochens durch den Patienten.
Die Flexibilität des Schlauches 3 bewirkt im übrigen, daß sich der Schlauch bei der Expansion an Abweichungen des Markraumes 4 von der ideal zylindrischen Form anpaßt und diese Abweichungen somit problemlos kompensiert werden.
Fig. 3 zeigt einen Teillängsschnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intramedullären Fixationseinheit, das in seinem grundsätzlichen Aufbau der Ausführung aus Fig. 1 entspricht, so daß hier lediglich auf die Unterschiede eingegangen werden soll.
In Fig. 3 ist der Schlauch 3' in seinem expandierten Zu­ stand dargestellt, in dem er an der Markraumwand 4.1' an­ liegt. Die Wandung 8' des Schlauches 3' besteht aus einer ersten Lage 11', die von einem sich über die gesamte Wan­ dung 8' erstreckenden, in sich geschlossenen Gewebe 14 aus zugfesten Fasern gebildet ist. Dieses Gewebe 14 ist wie­ derum in einer fluiddichten, flexiblen zweiten Lage 12' eingebettet, die sowohl die Innen- als auch die Außenober­ fläche des Schlauches 3' bildet. Zur Befüllung des Innen­ raumes 3.3' des Schlauches 31 ist mittig am ersten Ende 3.11 eine Befüllöffnung 6' vorgesehen, die durch ein selbstschließendes Rückschlagventil 7' verschlossen ist.
Das zugfeste Gewebe 14 bewirkt bei dieser Variante, daß sich der Schlauch 3' beim Befüllen nur bis zu einem gewis­ sen Durchmesser entfalten kann, der durch die Länge des Gewebes 14 in Umfangsrichtung vorgegeben ist. Der Schlauch 31 nimmt also bei einem bestimmten Füllgrad eine im we­ sentlichen durch das Gewebe 14 bestimmte stabile Form an, die er auch bei einer weiteren Druckerhöhung behält. Der Durchmesser des Gewebes 14 und des Schlauches 3' ist in dem gezeigten Beispiel gerade so bemessen, daß der Schlauch 3' in seinem expandierten stabilen Zustand gerade an der Markraumwand 4.11 anliegt. Hierdurch wird erreicht, daß der Schlauch nur eine geringe Radialkraft auf den Kno­ chen 2' ausübt und diesen somit nicht durch einen übermä­ ßigen Druck beschädigen, beispielsweise aufsprengen oder von der ohnehin geschwächten Bruchstelle her spalten kann.
Die bei expandiertem Schlauch 3' auf den Knochen 21 ausge­ übte Radialkraft kann durch die Wahl der Dicke der elasti­ schen zweiten Lage 12' zwischen der ersten Lage 11' und der Markraumwand 4.1' eingestellt werden. Je dicker und je weniger kompressibel die zweite Lage 12' zwischen der er­ sten Lage 11' und der Markraumwand 4.1' bei konstantem Durchmesser der ersten Lage 11' und der Markraumwand 4.1' ist, desto größer ist die auf den Knochen 2' ausgeübte Ra­ dialkraft. Es versteht sich, daß bei anderen Ausführungen der Erfindung die Wandung des Schlauches hier für auch eine gesonderte Schicht zwischen der ersten Schicht und dem Knochen umfassen kann.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch die Ausführung aus Fig. 3 im nicht expandierten ersten Zustand, in dem die Wandung 8' des Schlauches 3' quer zur Längsrichtung des Schlauches 3' S-förmig gefaltet ist. Der gezeigte Schnittverlauf ent­ spricht dabei dem Schnittverlauf entlang Linie IV-IV aus Fig. 3. Durch die S-förmige Faltung wird erreicht, daß der Schlauch 3' im ersten Zustand eine Querabmessung auf­ weist, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes 4'. Die Faltung ist erforderlich, da sich die Wandung 8 des Schlauches 3' infolge des eingebetteten zugfesten Ge­ webes 14 nicht in ihrer Ebene verformen kann, wie dies bei der Ausführung aus Fig. 1 der Fall ist, bei der sich die Wandung des Schlauches in Umfangsrichtung je nach Innen­ druckverlauf dehnen bzw. zusammenziehen kann.
Um die gezeigte Faltung problemlos herstellen zu können, ist der Innenraum 3.3' des Schlauches 3' weitgehend evaku­ iert. Beim Befüllen des Innenraumes 3.3' entfaltet sich der Schlauch dann auf den in Fig. 3 dargestellten Durch­ messer.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intramedullären Fixationseinheit im expandierten Zustand, das in seinem grundsätzlichen Aufbau der Ausführung aus Fig. 3 ent­ spricht, so daß hier lediglich auf die Unterschiede einge­ gangen werden soll. Der Schnittverlauf entspricht dabei dem Schnittverlauf entlang Linie V-V aus Fig. 3.
Der Unterschied zur Ausführung aus Fig. 3 besteht darin, daß durch drei sich radial bis zur Wandung 8'' erstrecken­ de, im Bereich der Längsachse des Schlauches 3'' miteinan­ der verbundene Längswände 15 im Innenraum 3.3'' des Schlau­ ches 3'' drei zueinander parallel verlaufende Kammern 16 ausgebildet sind, die sich bis an die Enden des Schlauches 3'' erstrecken, im Bereich dieser Enden aber miteinander in Verbindung stehen. Die Wandung 8'' besteht ebenso wie die Längswände 15 aus einer ersten Lage 11'', die von einem Ge­ webe 14'' aus zugfesten Fasern gebildet ist. Dieses Gewebe 14'' ist wiederum in einer fluiddichten, flexiblen zweiten Lage 12'' eingebettet, die sowohl die Innen- als auch die Außenoberfläche des Schlauches 3'' bildet. Die radiale Ab­ messung der mit der Wandung 8'' verbundenen Längswände 15 ist jeweils geringer als der Wirkradius des Schlauches 31'', so daß der Schlauch 3'' im expandierten Zustand einen klee­ blattförmigen Querschnitt aufweist. Dieser kleeblattförmi­ ge Querschnitt bewirkt, daß der Schlauch 3'' über seinen Umfang nur abschnittsweise an der Markraumwand 4.1'' an­ liegt. Hierdurch bleiben zwischen der Markraumwand 4.1'' und der Wandung 8'' drei Querschnitte 17 frei, in denen sich bereits während der Ausheilung des Knochens 2'' neues Knochenmark bilden kann.
Es versteht sich, daß bei anderen derartigen Ausführungen auch eine andere Anzahl abweichend gestalteter Kammern ausgebildet sein kann, wodurch sich der expandierte Quer­ schnitt des Schlauches ändert. Ebenso ist es möglich, der­ artige Querschnitte durch eine Anzahl parallel zueinander angeordneter Einzelschläuche zu erzielen.
Fig. 6 zeigt einen Längsschnitt durch ein weiteres bevor­ zugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intrame­ dullären Fixationseinheit im in den Knochen 2''' implan­ tierten, nicht expandierten ersten Zustand. Der Aufbau des Schlauches 3''' entspricht dabei im wesentlichen der Aus­ führung aus Fig. 1, so daß hier lediglich auf die Unter­ schiede eingegangen werden soll.
Der im Markraum 4''' des Knochens 2''' angeordnete Schlauch 3''' ist gezeigten Beispiel an seinem ersten Ende 3.1''' über ein erstes Verbindungselement 18.1 mit einem ersten Verankerungselement 19.1 und an seinem zweiten Ende 3.2''' über ein zweites Verbindungselement 18.2 mit einem zweiten Verankerungselement 19.2 verbunden. Die Verankerungsele­ mente sind jeweils als in den Knochen 2''' eingeschraubte Bolzen 19.1 und 19.2 ausgebildet. Die Bolzen 19.1 und 19.2 überbrücken dabei den Markraum 4''' und schließen an ihrem in Einschraubrichtung hinteren Ende 20 annähernd bündig mit dem Knochen 2''' ab. Das jeweilige Verbindungselement besteht aus einem fest mit dem jeweiligen Ende 3.1''' bzw. 3.2''' des Schlauches 3''' verbundenen zugfesten, seilarti­ gen Zugelement 18.1 bzw. 18.2, das durch den jeweiligen Bolzen 19.1 bzw. 19.2 hindurch aus dem Markraum 4''' her­ ausgeführt ist, wobei es in beliebiger Position mit dem jeweiligen Bolzen 19.1 bzw. 19.2 verbunden werden kann. Hierdurch ist der Längsabstand zwischen dem ersten Ende 3.1''' des Schlauches 3''' und dem ersten Bolzen 19.1 sowie der Längsabstand zwischen dem zweiten Ende 3.2''' des Schlauches 3''' und dem zweiten Bolzen 19.2 beliebig ver­ stellbar. Zum Befüllen des Schlauches 3''' im implantierten Zustand ist die Befülleitung 9''' durch den ersten Bolzen 19.1 hindurch aus dem Markraum 4''' herausgeführt.
Fig. 7 zeigt die Ausführung aus Fig. 6 im expandierten zweiten Zustand des Schlauches 3'''. Die bereits oben be­ schriebene Verkürzung des Schlauches 3''' bei seiner radia­ len Expansion wurde über die beiden zugfest mit dem Schlauch 3''' verbundenen Bolzen 19.1 und 19.2 auf die bei­ den Knochenfragmente übertragen, so daß sich diese aufein­ ander zu bewegt haben und nunmehr im Bruchspalt 1''' anein­ anderliegen. Je nachdem, wie kurz der Längsabstand zwi­ schen dem ersten Ende 3.1''' des Schlauches 3''' und dem er­ sten Bolzen 19.1 und der Längsabstand zwischen dem zweiten Ende 3.2''' des Schlauches 3''' und dem zweiten Bolzen 19.2 vor der Expansion des Schlauches 3''' eingestellt wurde, wirkt dabei eine mehr oder weniger große Kompressionskraft im Bruchspalt 1''', die aus der sich einstellenden Verkür­ zung des Schlauches 3''' resultiert. Der Schlauch 3''' sta­ bilisiert somit nicht nur die Bruchstelle in Quer- und Längsrichtung, sondern bewirkt zudem eine für die Osteo­ synthese förderliche Kompressionskraft im Bruchspalt 1'''. Diese Kompressionskraft kann dabei durch geeignete Wahl des Längsabstandes zwischen dem ersten Ende 3.1''' des Schlauches 3''' und dem ersten Bolzen 19.1 und des Längsab­ standes zwischen dem zweiten Ende 3.2''' des Schlauches 3''' und dem zweiten Bolzen 19.2 vor der Expansion des Schlau­ ches 3''' entsprechend den Gegebenheiten des Patienten ein­ gestellt werden.
Wie Fig. 8 zu entnehmen ist, die einen Schnitt durch das Detail VIII aus Fig. 7 zeigt, ist das erste Zugelement 18.1 im Bereich der Verschweißung 5.1''' fest und dichtend mit dem ersten Ende 3.1''' des Schlauches 3''' verbunden. Die Zugfestigkeit der Verbindung ist dabei zusätzlich durch die tropfenförmige Endverdickung 21 des ersten Zuge­ lements 18.1 und durch die Ringklammer 5.2''' sicherge­ stellt.
Der erste Bolzen 19.1 weist einen ersten Führungskanal 22 zur Aufnahme des ersten Zugelements 18.1 auf, der sich von einer ersten Öffnung 23 am im Markraum 4''' angeordneten Umfang des ersten Bolzens 19.1 zu einer zweiten Öffnung 24 am hinteren Ende 20 des ersten Bolzens 19.1 erstreckt. Durch den Führungskanal 22 ist das erste Zugelement 18.1 aus dem Markraum 4''' herausgeführt. Der Führungskanal 22 wird dabei zum Teil von einem hohlen Gewindebolzen 25 ge­ bildet, der in den ersten Bolzen 19.1 eingeschraubt ist.
Über eine vordere Anschlagfläche 26 am Gewindebolzen 25 kann das erste Zugelement 18.1 gegen einen Absatz 27 im Führungskanal 22 geklemmt werden, wodurch eine einfache Verriegelungseinrichtung zum Fixieren des ersten Zugele­ ments 18.1 am ersten Bolzen 19.1 erzielt ist.
Der erste Bolzen 19.1 weist weiterhin einen zweiten Füh­ rungskanal 28 zur Aufnahme der Befülleitung 9''' auf, der sich von einer dritten Öffnung 23 am im Markraum 4''' ange­ ordneten Umfang des ersten Bolzens 19.1 zu der zweiten Öffnung 24 am hinteren Ende 20 des ersten Bolzens 19.1 er­ streckt. Durch den zweiten Führungskanal 28 ist die Be­ fülleitung 9''' aus dem Markraum 4''' herausgeführt. Der zweite Führungskanal 28 wird dabei ebenfalls zum Teil von dem Gewindebolzen 25 gebildet, der in den ersten Bolzen 19.1 eingeschraubt ist. Der erste Bolzen 19.1 und der Ge­ windebolzen weisen jeweils Radialnuten 30 bzw. 31 auf, die als Ansatzflächen für das jeweilige Gegenhalte- bzw. Ein­ schraubwerkzeug dienen.
Der Durchmesser des ersten Bolzens 19.1 ist an seinem hin­ teren Ende 20 so groß gewählt, daß der Schlauch 3''' in seinem ersten Zustand durch die das hintere Ende 20 des ersten Bolzens 19.1 aufnehmende Bohrung im Knochen 2''' in den Markraum 4''' eingeführt werden kann, so daß der Schlauch 3''' auch erst nach der Reposition des Knochens 2''' in den Markraum 4''' eingeführt werden kann. Um sicher zustellen, das sich beim Einschrauben des ersten Bolzens 19.1 in den Knochen 2''', das nach dem Einführen des Schlauches 3''' in den Markraum 4''' erfolgt, nicht das Zu­ gelement 18.1 und die Befülleitung 9''' um den Bolzen 19.1 wickeln, ist das Knochengewinde des ersten Bolzens 19.1 auf einer an seinem hinteren Ende 20 drehbar auf seinem Außenumfang sitzenden Außengewindehülse 32 angeordnet. Diese Außengewindehülse 32 drückt den ersten Bolzen 19.1 über einen Absatz 33 am ersten Bolzen 19.1 in die Sackboh­ rung 34, in die das vordere Ende 35 des ersten Bolzens 19.1 eingeführt ist, und fixiert den ersten Bolzen 19.1 somit in seiner Längsrichtung, ohne daß sich dieser beim Einschrauben in den Knochen um seine Längsachse drehen muß. Die Außengewindehülse 32 weist dabei Radialnuten 36 auf, die als Ansatzflächen für das entsprechende Ein­ schraubwerkzeug dienen. Es versteht sich, daß der Bolzen bei anderen Varianten, bei denen der Schlauch bei nicht reponiertem Knochen von der Bruchstelle her in den Mar­ kraum eingeführt auch einfacher ausgebildet sein kann.
Sowohl der Schlauch 3''' als auch die Verbindungselemente bestehen in dem gezeigten Beispiel aus einem oder mehreren bioresorbierbaren Werkstoffen, so daß sich ein späteres Entfernen dieser Elemente erübrigt. Die zugfesten Fasern des Schlauches 3''' bestehen dabei aus Polydioxanon. Das Fluid 37, mit dem der Schlauch 3''' gefüllt ist, ist eben­ falls bioresorbierbar. Es versteht sich, daß bei anderen Ausführungen für die einzelnen Bestandteile auch andere biokompatible Werkstoffe verwendet werden können. Zumin­ dest sollten die einzelnen Bestandteile in den Bereichen, in denen sie mit Körpergewebe oder Körperflüssigkeiten in Kontakt stehen, mit einer entsprechenden biokompatiblen Beschichtung versehen sein.
Im gezeigten Beispiel sind die Klammern 5.2''' aus einem röntgenopaquen Werkstoff aufgebaut, so daß sie ein nach Art eines Röntgenmarkers ausgebildetes Markierungselement bilden, über das die Position des Schlauchelementes wäh­ rend oder nach der Operation überprüft werden kann.
Fig. 9 zeigt einen Längsschnitt durch ein anderes bevor­ zugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen intrame­ dullären Fixationseinheit im implantierten und expandier­ ten Zustand.
Die Verankerungselemente sind bei dieser Ausführung von einem expandierbaren ersten Ballon 19.1'''' und einem expan­ dierbaren zweiten Ballon 19.2'''' gebildet, die jeweils mit dem Schlauch 3'''' verbunden sind. Der Schlauch 3'''' und der erste und zweite Ballon 19.1'''' und 19.2'''' sind dabei an den Enden 3.1'''' bzw. 3.2'''' des Schlauches 3'''' einstückig miteinander verbunden, wobei die erste Verbindung 18.1'''' und die zweite Verbindung 18.2'''' jeweils durch eine dich­ tend verschlossene Einschnürung und Raffung der Wandung 8'''' gebildet sind, die jeweils durch eine Ringklammer 5.2'''' unterstützt ist. Der Aufbau der Wandung 8'''' des Schlauches 3'''' entspricht dabei der Ausführung aus Fig. 3.
Der erste Ballon 19.1'''' weist eine über ein selbstschlie­ ßendes Rückschlagventil 38 dichtend verschlossene zweite Befüllöffnung 39 auf, über die er mittels einer Befüllei­ tung 40 mit einem Fluid befüllt werden kann, wodurch er auf einen Durchmesser expandiert werden kann, der dem Durchmesser des Markraumes 4'''' entspricht. Gleiches gilt für den zweiten Ballon 19.2'''', der einen über ein selbst­ schließendes Rückschlagventil 41 dichtend verschlossene zweite Befüllöffnung 42 aufweist, über die er mittels ei­ ner Befülleitung 43 mit einem Fluid befüllt werden kann.
Der erste und zweite Ballon 19.1'''' und 19.2'''' weisen an ihrem Umfang verteilt angeordnete steife zahnartige Ele­ mente 44 auf, die im expandierten Zustand durch den im je­ weiligen Ballon 19.1'''' bzw. 19.2'''' herrschenden Innendruck dank ihrer Steifigkeit in den Knochen 2'''' eingedrückt wer­ den und so den jeweiligen Ballon 19.1'''' bzw. 19.2'''' in Längsrichtung des Knochens 2'''' fixieren.
Die Befülleitung 9'''' des Schlauches 3'''' sowie die Be­ fülleitungen 40 und 43 des ersten bzw. zweiten Ballons 19.1'''' bzw. 19.2'''' sind durch eine Bohrung 45 im Knochen 2'''' aus dem Markraum 4'''' herausgeführt. Im reponierten Zu­ stand des Knochens 2'''' wird zunächst der zweite Ballon 19.2'''' mit einem Fluid 37'''' gefüllt, bis eine ausreichende Verankerung sichergestellt ist. Anschließend wird der er­ ste Ballon 19.1'''' entsprechend der gewünschten Kompression im Bruchspalt 1'''' positioniert. Um den ersten Ballon posi­ tionieren zu können, ist er an seinem dem Schlauch 3'''' ab­ gewandten Ende 46 mit einem Führungsfaden 47 verbunden, der ebenfalls durch die Bohrung 45 aus dem Knochen 2'''' herausgeführt ist. Durch Ziehen an dem Faden 47 kann der Abstand zwischen dem ersten und zweiten Ballon 19.1'''' und 19.2'''' vergrößert werden. Beim Positionieren des ersten Ballons 19.1'''' kann es erforderlich sein, den Schlauch 3'''' bereits bis zu einem gewissen Grad zu befüllen, um so sei­ ne weitere Verkürzung beim abschließenden vollständigen Befüllen zu reduzieren und damit auch eine geringere Kom­ pressionskraft im Bruchspalt 1'''' zu erzielen. Nach dem Po­ sitionieren wird der erste Ballon 19.1'''' ebenfalls mit dem Fluid 37'''' gefüllt, bis eine ausreichende Verankerung si­ chergestellt ist. Anschließend wird der Schlauch 3'''' durch Befüllen mit dem Fluid 37'''' entsprechend der gewünschten Stabilisierung des Knochens 2'''' expandiert. Die Befüllei­ tung 9'''', die zwischen dem expandierten ersten Ballon 19.1'''' und der Markraumwand 4.1'''' verlauft, ist dabei druckstabil ausgebildet, um ein problemloses Befüllen des Schlauches 3'''' sicherzustellen. Es versteht sich aller­ dings, daß der Schlauch bei anderen Varianten auch durch entsprechend hohen Druck durch eine von dem ersten Ballon zunächst abgeklemmte Befülleitung versorgt werden kann.
Der Schlauch 3'''' und der erste und zweite Ballon 19.1'''' und 19.2'''' können im gezeigten Beispiel im nicht reponier­ ten Zustand des Knochens 2'''' von den Bruchenden her in den Markraum 4'''' eingeführt werden. Bei entsprechend großem Durchmesser der Bohrung 45 können sie aber auch bei repo­ niertem Knochen 2'''' im ersten, nicht expandierten Zustand unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Führungswerkzeuges durch die Bohrung 45 in den Markraum 4'''' eingeführt wer­ den. Zudem ist es bei dieser Variante möglich, die Fixati­ onseinheit zu implantieren, ohne die Bruchenden freilegen zu müssen, wenn der Markraum 4'''' durch die Bohrung 45 hin­ durch ausgehöhlt wird, indem das darin befindliche Kno­ chenmark beispielsweise abgesaugt wird.
Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsbei­ spiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten möglich, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht.

Claims (24)

1. Intramedulläre Fixationseinheit zur Stabilisierung einer Bruchstelle eines Röhrenknochens (2; 2'; 2''; 2'''; 2'''') mit einem langgestreckten, in den Markraum (4; 4'; 4''; 4'''; 4'''') des Röhrenknochens (2; 2'; 2''; 2'''; 2'''') einführbaren Fixationselement (3; 3'; 3''; 3'''; 3''''), des­ sen Länge wenigstens einem Drittel der Länge des Markrau­ mes (4; 4'; 4''; 4'''; 4'''') des Röhrenknochens (2; 2'; 2''; 2'''; 2'''') entspricht, dadurch gekennzeichnet,
daß das Fixationselement von wenigstens einem flexiblen, fluiddichten, an beiden Enden (3.1, 3.2; 3.1', 3.2'; 3.1''', 3.2'''; 3.1'''', 3.2'''') dichtend verschlossenen Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') gebildet ist, das zur Befüllung seines Innenraumes (3.3; 3.3'; 3.3''; 3.3'''; 3.3'''') mit einem Fluid (37; 37'''') wenigstens eine dichtend verschließbare erste Befüllöffnung (6; 6'; 6'''') aufweist, wobei
das Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') durch Be­ füllen mit dem Fluid (37; 37'''') von einem ersten Zu­ stand, in dem es eine erste Querabmessung aufweist, die kleiner ist als der Durchmesser des Markraumes (4; 4'; 4''; 4'''; 4''''), radial in einen zweiten Zu­ stand expandierbar ist, in dem es einen zweiten Wirk­ durchmesser aufweist, der im wesentlichen wenigstens dem Durchmesser des Markraumes (4; 4'; 4''; 4'''; 4'''') entspricht und wobei
die Wandung (8; 8'; 8''; 8'''; 8'''') des Schlauchele­ ments (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') derart ausgebildet ist,
daß das Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') bei An­ liegen an der Markraumwand (4.1; 4.1'; 4.1''; 4.1'''; 4.1'''') im wesentlichen nicht in seiner Längsrichtung expansibel ist.
2. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Schlauchelement (3'') eine Anzahl zueinander im wesentlichen parallel verlaufender, getrennt oder einzeln befüllbarer Längskammern (16) auf­ weist und/oder von einer Anzahl zueinander im wesentlichen parallel angeordneter, getrennt oder einzeln befüllbarer Einzelschläuche gebildet ist.
3. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (8'; 8''; 8'''') wenigstens eine sich im wesentlichen über die Länge des Schlauchelements (3'; 3''; 3''') erstreckende erste Lage (11'; 11'') aus einem Gewebe (14; 14'') zugfester Fasern aufweist.
4. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An­ sprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (8; 8''') wenigstens eine erste Lage (11; 11''') aufweist, die in Längsrichtung des Schlauchelements (3; 3''') ausge­ richtete, sich im wesentlichen über die Länge des Schlau­ chelements (3; 3''') erstreckende, zugfeste Fasern (11.1) umfaßt, die an den beiden Enden (3.1, 3.2; 3.1''', 3.2''') des Schlauchelements (3; 3''') jeweils miteinander verbun­ den sind.
5. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (8; 8'; 8''; 8'''; 8'''') wenigstens eine fluiddichte zweite Lage (12; 12'; 12'') umfaßt, die mit der ersten Lage (11; 11'; 11'') verbunden ist.
6. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die erste Lage (11; 11'; 11'') in der zweiten Lage (12; 12'; 12'') eingebettet ist.
7. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Lage (12; 12''') wenigstens quer zur Längsrichtung des Schlauchelementes (3; 3''') elastisch ausgebildet ist.
8. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (8'; 8''; 8'''') im ersten Zustand quer zur Längsrichtung des Schlau­ chelementes (3'; 3''; 3'''') gerafft oder gefaltet ist.
9. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor­ hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der dichtende Abschluß an den beiden Enden (3.1''''; 3.2'''') des Schlauchelementes (3'''') durch eine abgedichtete Raffung oder Faltung der Wandung (8'''') gebildet ist.
10. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor­ hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des expandierten Schlauchelementes (3; 3'; 3''; 3'''; 3'''') im wesentlichen wenigstens 40% und im wesentlichen höchstens 85%, vorzugsweise wenigstens 50% und höchstens 75% der Länge des Markraumes (4; 4'; 4''; 4'''; 4'''') ent­ spricht.
11. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor­ hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein in dem Knochen (2'''; 2'''') verankerbares erstes Verankerungse­ lement (19.1; 19.1''''), und ein erstes Verbindungselement (18.1; 18.1''''), über welches das erste Verankerungselement (19.1; 19.1'''') mit dem ersten Ende (3.1'''; 3.1'''') des Schlauchelementes (3'''; 3'''') verbindbar ist, sowie ein in dem Knochen (2'''; 2'''') verankerbares zweites Verankerung­ selement (19.2; 19.2'''') und ein zweites Verbindungselement (18.2; 18.2'''') vorgesehen sind, über welches das zweite Verankerungselement (19.2; 19.2'''') mit dem zweiten Ende (3.2'''; 3.2'''') des Schlauchelementes (3'''; 3'''') verbindbar ist.
12. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (18.1, 18.2; 18.1'''', 18.2'''') zugfest ausgebildet sind.
13. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das erste Verankerungselement (19.1) und/oder das erste Verbindung­ selement (18.1) derart ausgebildet ist, daß der Längsab­ stand zwischen dem ersten Ende (3.1''') des Schlauchele­ ments (3''') und dem ersten Verankerungselement (19.1) ver­ stellbar ist.
14. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An­ sprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das erste Verankerungselement als in den Knochen (2''') einschraubbarer, den Markraum (4.1''') überbrückender Bol­ zen (19.1) ausgebildet ist.
15. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das erste Verbin­ dungselement von wenigstens einem dünnen, seilartig ausge­ bildeten ersten Zugelement (18.1) gebildet ist und wenig­ stens der erste Bolzen (19.1) einen ersten Führungskanal (22) zur Aufnahme des ersten Zugelements (18.1) aufweist, der sich von einer ersten Öffnung (23) am Umfang des er­ sten Bolzens (19.1) zu einer zweiten Öffnung (24) am in Einschraubrichtung hinteren Ende (20) des ersten Bolzens (19.1) erstreckt.
16. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Bolzen (19.1) eine Verriegelungseinrichtung (25) zum Fixieren des ersten Zu­ gelements (18.1) umfaßt.
17. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An­ sprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens der erste Bolzen (19.1) einen zweiten Führungskanal (28) zur Aufnahme einer mit der Befüllöffnung (6''') verbindba­ ren Befülleitung (9''') aufweist, der sich von einer drit­ ten Öffnung (29) am Umfang des ersten Bolzens (19.1) zu einer Öffnung (24) am in Einschraubrichtung hinteren Ende (20) des ersten Bolzens (19.1) erstreckt.
18. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An­ sprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens das zweite Verankerungselement als durch Befüllen mit ei­ nem Fluid (37'''') expandierbares Ballonelement (19.2'''') mit wenigstens einer dichtend verschließbaren zweiten Befül­ löffnung (42) ausgebildet ist, wobei
das Ballonelement (19.2'''') auf einen Durchmesser ex­ pandierbar ist, der wenigstens im wesentlichen dem Durchmesser des Markraumes (4'''') entspricht, und
zur Verankerung des expandierten Ballonelements (19.2'''') im Knochen (2'''') am Umfang des Ballonele­ ments (19.2'''') zum Eindringen in den Knochen (2'''') vorgesehene Zahnelemente (44) angeordnet sind.
19. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor­ hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schlauchelement (3) eine zur Herstellung einer reibschlüs­ sigen Verbindung mit der Markraumwand (4) im zweiten Zu­ stand des Schlauchelements (3) ausreichend rauhe Außen­ oberfläche aufweist.
20. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor­ hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenig­ stens das Schlauchelement (3; 3'; 3''; 3'''; 3''''), vorzugs­ weise wenigstens das Schlauchelement (3'''; 3'''') und die Verbindungselemente (18.1, 18.2; 18.1'''', 18.2''''), aus ei­ nem oder mehreren bioresorbierbaren Werkstoffen besteht.
21. Intramedulläre Fixationseinheit nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die zugfesten Fasern (11.1) der ersten Lage (11) aus einem Werkstoff für chirurgisches Nahtmaterial bestehen.
22. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor­ hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fluid (37; 37'''') biokompatibel, vorzugsweise bioresorbier­ bar ist.
23. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der vor­ hergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schlauchelement (3; 3'''; 3'''') wenigstens ein nach Art ei­ nes Röntgenmarkers ausgebildetes Markierungselement (5.2; 5.2'''; 5.2'''') angeordnet ist.
24. Intramedulläre Fixationseinheit nach einem der An­ sprüche 10 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens an dem ersten Verbindungselement wenigstens ein nach Art eines Röntgenmarkers ausgebildetes Markierungselement (5.2; 5.2'''; 5.2'''') angeordnet ist.
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