DE19808123A1 - Kippmulde - Google Patents
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Landscapes
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kippmulde gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche Kippmulde für ein Transportfahrzeug, wie zum
Beispiel ein Lastkraftwagen in der Form einer Zugmaschine mit
Kippsattelanhänger oder dergleichen, dient überwiegend zur
Beförderung schwerer schüttfähiger Transportgüter wie
beispielsweise Sand, Kies, Bruchsteine, Bauschutt, Schrott
und dergleichen. Die nach oben offene Kippmulde ist an ihrer
zum Fahrzeugbug weisenden Vorderseite durch eine Wand
verschlossen, während ihre zum Fahrzeugheck weisende
Rückseite üblicherweise eine hochgezogene Schütte oder eine
verriegelbare Klappe oder Tür aufweist. In einer
Neutralposition ist die Kippmulde horizontal auf einem
Fahrgestellrahmen des Fahrzeuges angeordnet und kann in
dieser Lage von oben mit dem Transportgut beladen werden, was
vorwiegend maschinell geschieht. Zum Entladen des
Transportgutes wiederum ist die Kippmulde um eine an einem
hinteren Bereich des Fahrgestellrahmens angeordnete Querachse
in eine schrägstehende Position kippbar, so daß das
Transportgut durch Einwirkung der Schwerkraft entlang einer
nun schiefen Ebene gleitet und über das rückwärtige geöffnete
Ende der geneigten Kippmulde in deren Längsrichtung
ausgeschüttet werden kann. Die für die Kippbewegung
erforderliche Kraft wird in der Regel mit Hilfe einer an
einer geeigneten Position, zum Beispiel im Bereich des
vorderen Endes der Kippmulde und dem vorderen Ende des
Fahrgestellrahmens, angreifenden Hubvorrichtung, wie
beispielsweise ein ein- und ausfahrbaren Hydraulikzylinder,
aufgebracht. Kippmulden werden üblicherweise als
Schweißkonstruktionen hergestellt, wobei sowohl Bleche als
auch Strangpreßprofile aus Stahl oder Leichtmetall eingesetzt
werden.
Gattungsgemäße Kippmulden, die einen vollständig oder
zumindest weitgehend aus Strangpreßprofilen hergestellten
Kippmuldenkörper besitzen, wurden bisher ausschließlich mit
einer rechteckigen, kastenförmigen Querschnittsform
verwirklicht. Ein in Stahl- oder Leichtmetallbauweise
gefertigter Kippmuldenkörper einer solchen Kippmulde besitzt
gewöhnlich zwei längslaufende Oberrahmenprofile, zwei
längslaufende Bodenseitenprofile sowie eine Vielzahl
vertikaler Seitenwandprofile und querlaufender horizontaler
Bodenprofile beziehungsweise Querträger. Auf der Innenseite
eines so gebildeten Profilrahmens sind im Hinblick auf eine
Nutzlastoptimierung des Transportfahrzeuges, das die
Kippmulde trägt, nur relativ dünne Deckbleche derart
angeschweißt, daß die dem Transportgut zugeordnete Innenseite
der Kippmulde eine im wesentlichen glatte, ebene Oberfläche
erhält.
Es hat sich bei dieser konventionellen Konstruktion jedoch
herausgestellt, daß in den dünnwandigen Bodenblechabschnitten
zwischen jeweils zwei benachbarten Querprofilen nicht
unerhebliche Durchbiegungen auftreten, die primär aus dem
durch die querlaufenden Schweißnähte zwischen den
Querprofilen und den Blechen verursachten Schweißverzug
resultieren. Diese Durchbiegungen führen zu im wesentlichen
parallel zu den Querprofilen verlaufenden wellenförmigen
Unebenheiten der gesamten Bodenfläche der Kippmulde. Diese
Unebenheiten können durch die hohen statischen Gewichtskräfte
eines schweren Transportgutes sowie fahrzeugzustandsbedingte
dynamische Kräfte noch verstärkt werden. Da sich die
wellenförmigen Deformationen auch quer zu der
Kippmuldenlängsrichtung erstrecken, in der das Transportgut
beim Entladen auf der schräg gestellten Kippmulde zur
Entladeöffnung hin rutscht, wird das Transportgut hierbei
nicht nur durch die besagten Unebenheiten in einem gewissen
Maße zurückgehalten, was den Entladevorgang als solchen
nachteilig behindert, sondern infolge der abrasiven Wirkung
des rutschenden Transportgutes auch ein verstärkter und
gegenüber der restlichen Bodenfläche ungleichmäßiger Abrieb
an den Erhöhungen der wellenförmigen Bodendeformationen der
Kippmulde verursacht. Dies führt insgesamt zu einem
unerwünschten vorzeitigen Verschleiß der Kippmulde.
Die zuvor beschriebene gattungsgemäße Kippmulde besitzt
aufgrund ihres rechteckigen, kastenförmigen Querschnitts auch
einen erheblichen Nachteil dahingehend, daß die mit dieser
Querschnittsform zwangsläufig verbundenen ebenen
Kippmuldenflächen, insbesondere die Bodenflächen, sehr
anfällig gegen hohe örtliche Druck- oder Schlagbelastungen
sind, wie sie beim Beladen der Kippmulde mit dem Transportgut
auftreten. Durch einen starken Aufprall des Transportgutes,
beispielsweise eines schweren Steines oder eines spitzen
Schrotteils, auf den Kippmuldenboden wird das Bodenblech
lokal plastisch verformt, so daß eine Beule oder Delle im
Blech verbleibt. Derartige lokale Deformationen treten bei im
Betrieb befindlichen Kippmulden bereits nach relativ kurzer
Zeit auf. Wie bereits zuvor im Zusammenhang mit den
wellenförmigen Unebenheiten beschrieben, führen auch diese
örtlichen Unebenheiten zu einer gewissen Behinderung des
Entladevorgangs, insbesondere aber zu einem erhöhten und
ungleichmäßigen Abrieb der hochbelasteten Bodenfläche der
Kippmulde, was im vorliegenden Fall besonders gravierend ist,
da ja primär die zwischen den eigentlichen Trägerprofilen
befindlichen dünnen Deckblechbereiche betroffen sind, die
recht schnell an Tragfähigkeit verlieren und durchscheuern.
Zum Transport von schweren, kantigen schüttfähigen
Transportgütern kommen aus Gründen der sehr großen
Belastungen und des besonders hohen Verschleißes bisher
nahezu ausschließlich aus Stahlwerkstoffen, und hier wiederum
aus hauptsächlich plattenförmigen Materialien gefertigte
Kippmulden zum Einsatz ist. Die Herstellung solcher
Kippmulden ist zudem trotz ihrer einfachen rechteckigen,
kastenförmigen Querschnittsform und der teilweisen Verwendung
von Strangpreßprofilen aufgrund der sehr differenzierten
Bauweise mit vielen Quer- und Längsversteifungen recht
aufwendig, so daß es erstrebenswert wäre, die Fertigung der
Kippmulden weiter zu rationalisieren.
Es sind darüber hinaus andere, nicht gattungsgemäße
Kippmuldenkonstruktionen bekannt, bei denen die Kippmulde
eine im wesentlichen U-förmige oder halbkreisförmige
Querschnittsform aufweist, die zumeist in der Art eines
offenen Polygons durch eine Aneinanderreihung mehrerer
gerader langgestreckter Blechplatten angenähert ist, die an
ihren längslaufenden Kantenstößen zusammengeschweißt sind.
Aufgrund dieser in sich recht stabilen Querschnittsform kann
bei diesen Strukturen in der Regel auf aussteifende
Querprofile beziehungsweise Querträger verzichtet werden.
Üblich ist jedoch ein an dem oberen offenen Rand der
Kippmulde vorgesehenes Oberrahmenprofil (auch oberes
Abschlußprofil oder Scheuerleiste genannt), das zumeist als
dickwandiges und auf seine Masse bezogen sehr biegesteifes
Hohlprofil ausgestaltet ist.
In der EP 0 749 870 A1 ist eine solche, nicht gattungsgemäße
Kippmulde offenbart, die zum Entladen des Transportgutes um
eine an einem hinteren Bereich eines Fahrgestellrahmens eines
zugeordneten Transportfahrzeuges angeordnete Querachse
kippbar ist und eine U-förmige Querschnittsform aufweist. Der
Kippmuldenkörper ist als selbsttragende Blechkonstruktion
ausgelegt, deren Besonderheit darin liegt, daß diese ein
Bodenblech und zwei Seitenbleche besitzt, die zusammen die
Kippmuldenwandung mit der besagten Querschnittsform bilden,
wobei jedes Seitenblech einen als Grundplatte bezeichneten
abgewinkelten Blechabschnitt aufweist, der auf das Bodenblech
aufgelegt ist. Jede der beiden Längskanten dieses
aufliegenden und eine Überlappung bildenden Blechabschnitts
ist durch Verschweißen mit dem Bodenblech verbunden. Das
Bodenblech weist an jeder Seite vorzugsweise einen L-förmig
nach unten abgewinkelten Abschnitt auf, der mit einem auf dem
Fahrgestellrahmen angeordneten Zentrierelement zusammenwirkt
und auch zur seitlichen Halterung der Kippmulde dient.
Eine weitere Kippmulde, die zum Entladen des Transportgutes
um eine an einem hinteren Bereich eines Fahrgestellrahmens
eines zugeordneten Transportfahrzeuges angeordnete Querachse
kippbar ist und eine U-förmige Querschnittsform aufweist, ist
aus der EP 0 374 336 bekannt. Diese Kippmulde ruht in ihrer
horizontalen Neutralposition in einer auf dem
Fahrgestellrahmen angeordneten sogenannten Wiege. Die aus
einem harten Stahl gefertigte Kippmulde und die Wiege bilden
Räume mit konzentrischen Querschnitten in der Weise, daß die
Kippmulde sich in die Wiege einfügt, wobei die Kippmulde eine
Unterseite besitzt, die in einer vertikalen Ebene, die
parallel zur quer verlaufenden, horizontalen Kippachse der
Kippmulde liegt, nach unten konvex ist. Die Wiege besitzt
eine Oberseite, die in der genannten vertikalen Ebene nach
oben konkav ist, wobei die konvexen und konkaven Unter- bzw.
Oberseiten sich ineinanderfügen, wenn sich die Kippmulde in
ihrer tiefsten Stellung befindet, so daß sich der untere Teil
der Kippmulde in die Wiege einfügt. Die Wiege bildet bei
dieser Konstruktion demnach eine an die Querschnittsform der
Kippmulde angepaßte Halbschale, die als Hilfschassis dient.
Beim Absenken der Kippmulde in die horizontale
Neutralposition schmiegt diese sich an die aus einem harten
Stahl bestehende Halbschale an. Durch diesen Aufbau wird
erreicht, daß sich die beiden Materialstärken der als
Hilfschassis dienenden Wiege/Halbschale und der Kippmulde im
Bereich des Kippmuldenbodens addieren. Auf diese Weise läßt
sich zwar eine Erhöhung der Tragfähigkeit der Kippmulde
erzielen, es ist jedoch zu berücksichtigen, daß die als
Hilfschassis dienende halbschalenartige Wiege selbst ein
beachtliches Eigengewicht besitzt, was zu einer unerwünschten
Erhöhung des Leergewichtes des gesamten Transportfahrzeugs
führt. Ein hohes Leergewicht wiederum hat eine geringere
Nutzlast zur Folge, was sich im praktischen Einsatz des
Transportfahrzeuges, das am Tag eine Vielzahl von
Einzelfahrten durchführt, aus wirtschaftlicher Sicht
nachteilig auswirkt.
Ausgehend von der EP 0 374 336 wurde daher die in der
DE 296 04 009 U1 offenbarte Kippmulde entwickelt, die
ebenfalls zum Entladen des Transportgutes um eine an einem
hinteren Bereich des Fahrgestellrahmens angeordnete Querachse
kippbar ist und eine U-förmige Querschnittsform aufweist. Die
Besonderheit dieser Kippmulde liegt darin, daß sie aus einem
besonders harten Stahl besteht, der unter dem Handelsnamen
"Hardox 450" bekannt ist, und sie in ihrer Ruhestellung nur
an ihrem hinteren Ende durch die Querachse und nur an ihrem
vorderen Ende durch eine Muldenauflage von dem
Fahrgestellrahmen getragen ist. Die aus der zuvor genannten
EP 0 374 336 bekannte schwergewichtige Kippmuldenwiege mit
ihrer vollflächigen Stützwirkung wird damit vermieden. Um
unter bestimmten Bedingungen dennoch einen mit der
Kippmuldenwiege vergleichbaren Stützeffekt zu erzielen,
besitzt der der Kippmulde zugeordnete Fahrgestellrahmen zwei
seitliche Längsträger, deren der Kippmulde zugewandte
Oberseite jeweils mit einer Gummiauflage versehen ist, die,
wenn sich die Kippmulde in ihrer horizontalen Neutralposition
auf dem Fahrgestellrahmen befindet (und zwar auch, wenn die
Kippmulde normal beladen ist), durch einen Zwischenraum von
der der Gummiauflage zugewandten Muldenunterseite beabstandet
ist. Nur bei extremen Belastungen und Stoßeinwirkungen auf
die Kippmulde kann es vorkommen, daß sich die Kippmulde
kurzfristig zumindest teilweise auf der Gummiauflage
abstützt. Mit anderen Worten wird hier also eine elastische
Gesamtdeformation der Kippmulde selbst durch die
Bereitstellung einer zwischen der Kippmulde und zwei
Längsträgern des angebrachten elastischen Zwischenlage
abgefangen und somit die Kippmulde insgesamt unterstützt.
Bei den vorbekannten Kippmulden gemäß der EP 0 749 870 A1,
der EP 0 374 336 und der DE 296 04 009 U1 ist aufgrund des im
wesentlichen aus zusammengeschweißten längslaufenden
Plattensegmenten gebildeten U-förmigen oder halbkreisförmigen
Kippmulden-Querschnitts bereits ein in sich recht stabiler
schalenartiger Aufbau erzielbar. Im Gegensatz zu einer
gattungsgemäßen Kippmulde, die eine kastenförmige
Konstruktion mit ebenen Bodenflächen besitzen, können demnach
die ursprünglich durch Schweißverzug an den Querträgernähten
sowie durch Verformung der zwischen zwei benachbarten
Querträgern befindlichen Deckbleche auftretenden
unerwünschten wellenförmigen Unebenheiten der Kippmulden-
Bodenfläche weitgehend vermieden werden. Auch ermöglicht die
Halbrundform der Kippmulde infolge ihrer gegenüber der
Einfüllrichtung des Transportgutes teilweise schrägen
Wandungsabschnitte eine gewisse Reduzierung der beim Beladen
durch das Transportgut auftretenden Aufprallkräfte.
Dennoch hat es sich herausgestellt, daß auch derartige, mit
einer U-förmigen Querschnittsform ausgestattete nicht
gattungsgemäße Kippmulden, die aus Gründen der
Nutzlastoptimierung bisher ausschließlich aus relativ
dünnwandigen und demzufolge leichtgewichtigen Blechen
hergestellt werden, noch immer recht anfällig gegen starke
örtliche Belastungen sind, wie sie durch den eingangs
beschriebenen starken Aufprall von schweren
Transportgutstücken, beispielsweise von schweren Steinen oder
dergleichen, auf den Kippmuldenkörper oder durch
fahrzeugzustandsbedingte dynamische Einflüsse auftreten. Die
daraus resultierenden lokalen plastisch Verformungen des
Kippmuldenkörpers, die zu entsprechenden Beulen oder Dellen
in den dünnen Blechen führen, sind dabei, wie bereits weiter
oben erwähnt, in dem durch die abrasive Wirkung des
Transportgutes beim Entladevorgang zusätzlich stark
beanspruchten Bodenbereich der Kippmulde besonders
ausgeprägt. Zum Transport von schweren, kantigen
schüttfähigen Transportgütern kommen in Anbetracht der sehr
großen Belastungen und des besonders hohen Verschleißes
deshalb auch bei diesen Kippmulden für den Bodenbereich
ausschließlich plattenförmige Stahlwerkstoffe zur Anwendung.
Im Hinblick auf eine höhere Nutzlast wäre es jedoch
grundsätzlich wünschenswert, auch für diese problematischen
Transportgüter Kippmulden einsetzen zu können, die aus
leichtgewichtigeren Werkstoffen hergestellt sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine gattungsgemäße Kippmulde zu schaffen, welche die dem
Stand der Technik anhaftenden Nachteile möglichst weitgehend
vermeidet, und die in wenigstens einer Ausführungsform in
einer Leichtbauweise herstellbar und trotzdem im Rahmen eines
akzeptablen Kosten-/Nutzenverhältnisses auch für den
Transport von schweren und gegebenenfalls kantigen
schüttfähigen Transportgüter, wie beispielsweise
Gesteinsbrocken oder dergleichen, geeignet ist. Gemäß einem
weiteren Aspekt dieser Aufgabe ist es auch ein Ziel der
vorliegenden Erfindung eine solche Kippmulde zu
verwirklichen, die auf relativ einfache und effektive Art und
Weise herstellbar ist.
Diese Aufgaben werden gelöst durch eine erfindungsgemäße
Kippmulde mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Diese Kippmulde für ein Transportfahrzeug besitzt einen
vollständig oder zumindest weitgehend aus Strangpreßprofilen
hergestellten Kippmuldenkörper, der eine im wesentlichen
U-förmige oder halbkreisförmige Querschnittsform aufweist, im
wesentlichen aus einer Vielzahl miteinander verbundener
längslaufender Strangpreßprofile zusammengesetzt ist, und
zumindest in einem Teil seines Bodenbereichs aus wenigstens
einem Hohlprofil besteht.
Als Transportfahrzeug für die erfindungsgemäße Kippmulde
kommen in erster Linie Straßennutzfahrzeuge für den
Gütertransport, zum Beispiel Lastkraftwagen mit oder ohne
Anhänger in Betracht, wobei die Erfindung jedoch nicht
ausschließlich auf diesen Transportfahrzeugtyp beschränkt
ist; ebenso sind Schienenfahrzeuge oder andere Fahrzeugtypen
denkbar. Unter einem Kippmuldenkörper wird im Sinne der
Erfindung der zwischen einer die Kippmulde an ihrer
Vorderseite verschließenden Vorderwand und einer hinteren,
ggf. durch eine Klappe oder dergleichen verschließbaren
Entladeöffnung befindliche halbschalenartige Kippmuldenteil
verstanden. Die Querschnittsform der Kippmulde kann in der
Art eines offenen Polygons durch eine Aneinanderreihung
mehrerer gerader Querschnittssegmente angenähert oder durch
einen bogenförmigen Querschnittsverlauf vorgegeben sein.
Entsprechende Mischformen sind ebenso möglich. Als
Bodenbereich wird im Sinne der Erfindung derjenige gegenüber
der obenliegenden Öffnung der Kippmulde tieferliegende
Kippmuldenbereich verstanden, der infolge der Beladung mit
dem Transportgut durch die Gewichtskraft und/oder
Aufprallkraft des in die Kippmulde geschütteten bzw.
eingefüllten Transportgutes in einem wesentlichen Anteil
vertikal, das heißt parallel zu einem Schwerkraftvektor
und/oder parallel zur Einfüllrichtung belastet wird. Es ist
daher ersichtlich, daß der Bodenbereich infolge der im
wesentlichen U-förmigen oder halbkreisförmigen
Querschnittsform der Kippmulde auch schrägstehende
Seitenwandabschnitte umfassen und die wirksame Breite des
Bodenbereichs je nach Querschnittsgestaltung der Kippmulde
variieren kann. Die Strangpreßprofile sind vorzugsweise aus
einem Stahl- und/oder Aluminiumwerkstoff hergestellt und
können unter Berücksichtigung des Umstandes, daß wenigstens
das Strangpreßprofil, das den zumindest einen Teil des
Bodenbereichs der Kippmulde bildet, ein Hohlprofil ist, in
beliebiger geeigneter Weise ausgestaltet sein. Das Hohlprofil
selbst kann sowohl als einstückiges integrales Bauteil
geformt als auch aus zwei oder mehreren
Einzelprofilelementen, auch in Kombination mit einem
konventionellen Plattenmaterial, zusammengesetzt sein. Das
Hohlprofil schafft somit einen mehrschichtigen
Kippmuldenboden. Einige besonders bevorzugte
Strangpreßprofilformen werden nachfolgend noch detaillierter
erläutert werden.
Die erfindungsgemäße Kippmulde ist aufgrund ihres
vorzugsweise vollständig, zumindest aber weitgehend aus
längslaufenden Strangpreßprofilen gefertigten
Kippmuldenkörpers konstruktiv besonders einfach und rationell
herstellbar. Die Strangpreßprofile bieten dabei die
Möglichkeit der Bereitstellung von standardisierten, gut
reproduzierbaren und paßgenauen Bauteilen, aus denen dann
qualitativ hochwertige Kippmulden in unterschiedlichsten
Formen und Größen herstellbar sind. Dies ist sowohl aus
fertigungstechnischer als auch wirtschaftlicher Sicht von
großem Vorteil. Die im wesentlichen U-förmige oder
halbkreisförmige Querschnittsform läßt sich nicht nur in
verschiedensten Varianten leicht mittels längslaufender
Strangpreßprofile herstellen, sondern führt auch zu einem in
sich sehr stabilen, selbsttragenden schalenartigen
Kippmuldenaufbau. Infolge der längslaufenden Anordnung der
Strangpreßprofile können beispielsweise auch die bei
konventionellen gattungsgemäßen Kippmulden, die eine
kastenförmige Konstruktion mit ebenen Bodenflächen besitzen,
durch Schweißverzug an deren Querträgernähten sowie durch
Verformung der zwischen zwei benachbarten Querträgern
befindlichen Deckbleche auftretenden unerwünschten
wellenförmigen Unebenheiten der Kippmulden-Bodenfläche nahezu
völlig vermieden werden. Da die Strangpreßprofile in der
Regel auch steifer als reines Plattenmaterial sind, kann der
Schweißverzug reduziert und die Festigkeit der Kippmulde
gesteigert werden. Zudem ermöglicht die U-förmige oder
halbkreisförmige Querschnittsform der Kippmulde
beziehungsweise des Kippmuldenkörpers infolge ihrer gegenüber
der Einfüllrichtung des Transportgutes teilweise schrägen
Wandungsabschnitte bereits für sich allein eine gewisse
Reduzierung der beim Beladen durch das Transportgut
auftretenden Aufprallkräfte.
Das den zumindest einem Teil des Bodenbereichs bildende
Hohlprofil schließlich bildet in der Kippmulde eine Art
integrierte Transportgut-Aufpralldämpfungseinrichtung, welche
die beim Beladen oder Einfüllen des Transportgutes, wie zum
Beispiel schwere Steine, Bauschutt und dergleichen, durch
Aufprall auf die Kippmuldenflächen auftretenden Schlag- oder
Stoßbelastungen dämpft beziehungsweise abfängt oder abfedert.
Das Hohlprofil gestattet somit auf vorteilhafte Art und Weise
eine erhebliche Reduzierung der bei einem massiven Aufprall
auf den Kippmulden-Bodenbereich auftretenden örtlichen
Belastungsspitzen, so daß starke lokale plastische
Verformungen im Kippmuldenkörperblech sowie dementsprechende
Beulen, Dellen oder gar Durchschläge weitgehend vermieden
werden können. Durch die Reduzierung beziehungsweise
Vermeidung dieser nachteiligen lokalen Deformationen ist es
auch möglich, den ansonsten während des Entladevorgangs, bei
dem das Transportgut in der schräggestellten Kippmulde in
Richtung zur rückwärtigen Entladeöffnung rutscht, an den
örtlichen Unebenheiten auftretenden ungleichmäßigen Abrieb
und damit ein rasches Durchscheuern dieser
Bodenflächenbereiche erheblich zu vermindern und somit die
Lebensdauer der Kippmulde wesentlich zu erhöhen. Es können
demzufolge trotz relativ dünner Materialstärken recht
dauerhafte und kostengünstige Kippmuldenkonstruktionen
realisiert werden.
Infolge der positiven Wirkung des den Bodenbereich der
Kippmulde bildenden Hohlprofils in Verbindung mit dem
U-förmigen oder halbkreisförmigen Kippmuldenquerschnitt ist
es auch erstmals möglich Leichtmetall-Strangpreßprofile,
beispielsweise aus Aluminium, erfolgreich für die Herstellung
von Kippmulden einzusetzen, mit denen Transportgüter
befördert werden, die bisher in Verbindung mit diesen
Werkstoffen als problematisch anzusehen waren. Durch die
Reduzierung der Materialstärken sowie die Nutzung leichterer
Werkstoffe kann darüber hinaus das Leergewicht des
erfindungsgemäßen Transportfahrzeugs verringert und die
Nutzlast dementsprechend gesteigert werden, was wiederum zu
einem verbesserten Nutzeffekt und einer höheren
Wirtschaftlichkeit führt. Neben der zuvor beschriebenen
Herabsetzung der kritischen örtlichen Belastungen des
Bodenbereichs der Kippmulde trägt das Hohlprofil auch auf
vorteilhafte Weise dazu bei, die bei einem Beladevorgang
sowie im dynamischen Fahrbetrieb des Transportfahrzeuges auf
die Kippmulde und die übrigen Fahrzeugkomponenten,
insbesondere den Fahrgestellrahmen, in ihrer Gesamtheit
einwirkenden Belastungsspitzen zu reduzieren. Dies hat einem
insgesamt geringeren Verschleiß und einem verbesserten
Fahrkomfort zur Folge. Je nach Ausgestaltung des Hohlprofils
lassen sich bestimmte Feder- und/oder Dämpfungseigenschaften
des betreffenden Bodenbereichs der Kippmulde, zum Beispiel
eine lineare, progressive oder degressive Federkennlinie,
erzielen und gewünschte Aufpralldämpfungseigenschaften
beziehungsweise Abfederungseigenschaften einstellen.
Gemäß einem bevorzugten vorteilhaften Ausgestaltungsmerkmal
der Erfindung ist der Kippmuldenkörper querträgerlos. Das
heißt, er ist bis auf etwaige für die Anbringung der
Kippachse, der Kippmuldenauflager, oder für
Verbindungselemente zu einem Fahrgestellrahmen zwingend
erforderliche Querversteifungen mit keinen weiteren
Querprofilen ausgestattet. Die von Querversteifungen
üblicherweise hervorgerufenen Nachteile sind daher
wirkungsvoll vermeidbar.
In einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsvariante des
erfindungsgemäßen Kippmulde sind die Strangpreßprofile über
jeweils im Bereich ihrer Längskanten vorgesehene
Befestigungsmittel fest miteinander verbunden. Als
Befestigungsmittel haben sich neben den bereits erwähnten
Schweißverbindungen insbesondere Lötverbindungen,
Verklebungen, Schnappverbindungen, Steckverbindungen,
Klemmverbindungen, Einhängeverbindungen, Schiebeverbindungen,
Vernietungen, Verschraubungen, Verbolzungen, Bördelungen in
Kombination mit konventionellem Plattenmaterial, sowie
Kombinationen daraus bewährt.
Vorzugsweise verfügen die Strangpreßprofile darüber hinaus
über im Bereich ihrer Längskanten vorgesehene Montage- und/oder
Positionierungshilfseinrichtungen, die ein
Ausrichten, Vormontieren und zumindest provisorisches
Zusammenfügen der Strangpreßprofile beim Herstellen der
Kippmulde erheblich erleichtern. Die Montage- und/oder
Positionierungshilfseinrichtungen eines jeweiligen
Strangpreßprofils können hierbei insbesondere komplementär
ausgestaltet sein und mit entsprechend ausgestalteten
Montage- und/oder Positionierungshilfseinrichtungen eines
gleichartig ausgebildeten anderen Strangpreßprofils
ineinander eingreifend zusammenpassen. In diesem Fall können
die Strangpreßprofile auch in einem miteinander in Eingriff
stehenden Zustand relativ zueinander schwenkbar sein, was
beispielsweise bei der Herstellung verschiedener
Kippmuldengrößen aus einer begrenzten Anzahl standardisierter
Strangpreßprofile hilfreich ist.
Sofern eine Schweißverbindung als Befestigungsmittel
vorgesehen ist, hat es sich auch als vorteilhaft erwiesen,
die Strangpreßprofile jeweils im Bereich ihrer Längskanten
mit wenigstens einem Schweißnahtvorbereitungsabschnitt
und/oder wenigstens einer Schweißbadsicherung zu versehen.
Diese Komponenten lassen sich schon bei der Herstellung der
Strangpreßprofile selbst bereitstellen, sind viel präziser
und wirtschaftlicher als entsprechende manuell produzierte
Äquivalente und ermöglichen eine erhebliche Rationalisierung
des Fertigungsprozesses der erfindungsgemäßen Kippmulde bei
gleichzeitiger Qualitätssteigerung.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsvariante der
erfindungsgemäßen Kippmulde sieht vor, daß wenigstens zwei
der Strangpreßprofile als integrale und/oder zusammengesetzte
Hohlkörper ausgestaltete Oberrahmenprofile sind. Diese
Oberrahmenprofile stellen für die Ausgestaltung der beiden
oberen Ränder und für die Festigkeit des Kippmuldenkörpers
wesentliche Konstruktionselemente dar und können als
Standardbauteile für eine Vielzahl unterschiedlich geformter
Kippmulden eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang hat es sich auch bewährt, wenigstens
zwei der Strangpreßprofile als plattenförmige Seitenprofile
auszugestalten. Diese Seitenprofile sind zweckmäßigerweise
mit den zuvor genannten Oberrahmenprofilen und/oder weiteren
der Strangpreßprofile zu einem Wandungsabschnitt des
Kippmuldenkörpers zusammensetzbar und bilden ebenfalls
standardisierte Bauteile.
Gemäß einem anderen Ausgestaltungsmerkmal der
erfindungsgemäßen Kippmulde sind wenigstens zwei der
Strangpreßprofile als integrale und/oder zusammengesetzte
Hohlkörper ausgestaltet, die Seitenversteifungsprofile für
die Kippmulde bilden. Derartige Seitenversteifungsprofile
sind meistens nur bei überhohen Kippmulden erforderlich. Sie
sind auf vorteilhafte Art und Weise mit den Seitenprofilen
oder anderen Strangpreßprofilen der Kippmulde verbindbar und
formen mit diesen einen Seitenwandabschnitt des
Kippmuldenkörpers.
Einem weiteren bevorzugten Ausgestaltungsmerkmal der
erfindungsgemäßen Kippmulde entsprechend sind wenigstens zwei
der Strangpreßprofile als integrale und/oder zusammengesetzte
Hohlkörper ausgestaltet, die Bodenlängsträgerprofile bilden.
Diese Bodenlängsträgerprofile sind vorzugsweise jeweils
seitlich des Bodenbereichs der Kippmulde angeordnet und
dienen insbesondere bei größeren und höher belasteten
Kippmulden als Verstärkungs- und/oder Versteifungselemente,
wobei jedoch aufgrund der Längsorientierung dieser Träger die
von quer angeordneten Trägern bekannten Nachteile effektiv
vermieden werden können. Darüber hinaus ist es möglich, die
Bodenlängsträgerprofile als Auflageelemente für eine
Abstützung der Kippmulde auf dem Fahrgestellrahmen oder als
Auflageelemente zum Abstellen der Kippmulde zu verwenden,
wenn diese von dem Transportfahrzeug getrennt und zu
Lagerungs- oder Wartungszwecken anderweitig abgestellt wird.
Auch hat es sich als positiv herausgestellt, die
Bodenlängsträgerprofile mit wenigstens einem
Aufnahmeabschnitt zum Anbringen einer federnden Kippmulden-
Zwischenauflage, beispielsweise einem elastischen Gummiprofil
oder dergleichen, auszustatten. Wenn die Kippmulde auf dem
Transportfahrzeug angebracht ist, können die
Bodenlängsträgerprofile dann wie bei der eingangs
beschriebenen DE 296 04 009 U1 mit einem Zwischenraum zu dem
Fahrgestellrahmen angeordnet sein, so daß die federnde
Zwischenauflage erst bei einem bestimmten Beladungs
beziehungsweise Belastungszustand zur Wirkung kommt, und die
Kippmulde in ihrer horizontalen Neutralposition erst dann
über die federnde Zwischenauflage auf dem Fahrgestellrahmen
aufliegt. Ebenso ist es aber eine Konstruktion denkbar, bei
der die Kippmulde in ihrer Horizontalposition direkt, d. h.
ohne Zwischenraum über die als Kippmuldenlängsauflager
dienenden federnde Zwischenauflage auf dem Fahrgestellrahmen
aufliegt; Durch die federnde Zwischenauflage ist es auf
vorteilhafte Art und Weise möglich, daß die elastisch
federnde beziehungsweise sich elastisch deformierende Mulde
über das mindestens eine elastische Federelement der
federnden Zwischenauflage auf dem ebenfalls in bestimmtem
Maße elastischen Fahrgestellrahmen progressiv abfedert.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausgestaltungsvariante der
Erfindung ist vorgesehen, daß wenigstens eines der
Strangpreßprofile ein als integraler und/oder
zusammengesetzter Hohlkörper ausgestaltetes Doppelbodenprofil
ist. Dieses Doppelbodenprofil bildet eine bevorzugte
Sonderform desjenigen Hohlprofils, das den zumindest einen
Teil des Bodenbereichs der Kippmulde bildet. Das
Doppelbodenprofil kann hierbei sowohl aus einem einzelnen als
auch mehreren Hohlkörpern aufgebaut sein, wobei ein
jeweiliger Hohlkörper wiederum als einteiliger integraler
Hohlkörper, oder aber als ein aus mehreren Einzelteilen, auch
in Kombination mit konventionellem Plattenmaterial
zusammengesetzter Hohlkörper ausgestaltet sein kann. Das
Doppelbodenprofil ermöglicht nicht nur eine sehr leichte,
steife Konstruktion und damit eine wirkungsvolle Verstärkung
des Bodenbereichs der Kippmulde, sondern hat auch den Effekt,
daß bei einem federnden Durchschlagen der oberen Wandung des
Doppelbodens die untere Wandung zusätzlich zum Tragen kommt,
was auch als ein Sicherheitsaspekt anzusehen ist. Darüber
hinaus bietet das Doppelbodenprofil durch seine doppelten
Wandungen und das in dem von den Wandungen umschlossenen
Hohlraum befindliche Gasvolumen bestimmte wünschenswerte
Feder- und/oder Aufpralldämpfungseigenschaften.
In einer bevorzugten Ausführungsform eines sich aus mehreren
Einzelteilen zusammensetzenden Doppelbodenprofils ist dieses
aus wenigstens einem mit integralen, das heißt einstückig
angeformten, und/oder differentialen, das heißt separaten,
längslaufenden Versteifungsstegen versehenen plattenförmigen
Bodenabschlußprofil und wenigstens einer daran befestigten
Bodenabschlußplatte gebildet. Die Stege unterteilen den von
dem Doppelbodenprofil umschlossenen Hohlraum in zwei oder
mehrere Abteile. Es wird darauf hingewiesen, daß das
plattenförmige Bodenabschlußprofil und/oder die
Bodenabschlußplatte wiederum selbst einen oder mehrere
Hohlräume aufweisen kann. Mit dieser Bauweise lassen sich
Doppelbodenprofile in besonders vielfältigen und den
jeweiligen Erfordernissen angepaßten Formen und mit
bestimmten Feder- und/oder Aufpralldämpfungseigenschaften
herstellen.
Schließlich ist es gemäß der Erfindung auch vorgesehen, die
Kippmulde in wenigstens einer Ausführungsvariante nicht nur
in einem Teil des Bodenbereichs ihres Kippmuldenkörpers mit
mindestens einem Hohlprofil zu versehen, sondern die
Kippmulde im wesentlichen vollständig aus Hohlprofilen
herzustellen. Das heißt, daß zwar der überwiegende Teil der
Kippmulde beziehungsweise ihres Kippmuldenkörpers aus den
Hohlprofilen gefertigt ist, neben diesen Hohlprofilen jedoch
auch noch andere Konstruktionselemente, beispielsweise an
höher belasteten Krafteinleitungsstellen oder für die
Anbringung von Beschlägen usw., vorgesehen sein können. Neben
den bereits oben im Zusammenhang mit dem besagten
Bodenbereich des Kippmuldenkörpers geschilderten Vorteilen
bietet diese steife, stabile und leichtgewichtige Bauart
wiederum die Möglichkeit der Verwendung von standardisierten,
vorgefertigten Bauelementen und folglich ein besonders
wirtschaftliches Herstellungsverfahren. Überdies kann die
Kippmulde bei bestimmten klimatischen Bedingungen über die
Hohlräume der Hohlprofile, zum Beispiel durch Einleiten eines
warmen Gases, teilweise oder nahezu vollflächig beheizt
werden.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung mit
zusätzlichen Ausgestaltungsdetails und weiteren Vorteilen ist
nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
näher beschrieben und erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines mit einer
erfindungsgemäßen Kippmulde ausgestatteten
Transportfahrzeugs;
Fig. 2 eine schematische Querschnittsansicht des
Kippmuldenkörpers der erfindungsgemäßen Kippmulde
entlang der Linie II-II von Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte schematische Querschnittsansicht
des Kippmuldenkörpers gemäß der Einzelheit Y in
Fig. 2; und
Fig. 4 eine vergrößerte schematische Querschnittsansicht
des Kippmuldenkörpers gemäß der Einzelheit Z in
Fig. 3.
In der nachfolgenden Beschreibung und in den Figuren werden
zur Vermeidung von Wiederholungen gleiche Bauteile und
Komponenten auch mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet,
sofern keine weitere Differenzierung erforderlich ist.
Die Fig. 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Kippmulde 6, die
im vorliegenden Fall auf einem Fahrgestellrahmen 4 eines als
Straßennutzfahrzeug ausgestalteten Transportfahrzeugs 2
angeordnet ist. Die für die Aufnahme von schüttfähigem
Transportgut ausgelegte Kippmulde 6 umfaßt eine Vorderwand
12, eine rückwärtige Entladeöffnung 14, die durch eine Klappe
16 verschließbar ist, sowie einen sich zwischen der
Vorderwand 12 und der Entladeöffnung 14 erstreckenden
halbschalenartigen Kippmuldenkörper 6.2 mit einem
symmetrischen und im wesentlichen U-förmigen oder
halbkreisförmigen Querschnitt. Dieser selbsttragende
Kippmuldenkörper 6.2 ist querträgerlos aus einer Vielzahl
sich gemäß der Darstellung in Fig. 1 im wesentlichen parallel
zur Fahrzeuglängsachse erstreckender, längslaufender und
teilweise unterschiedlich ausgestalteter Strangpreßprofile
aus Aluminium oder einem vergleichbaren Werkstoff aufgebaut,
die hier zusammenfassend mit dem Bezugszeichen 18.X
gekennzeichnet sind, und auf die nachfolgend noch
detaillierter eingegangen werden wird.
Zum Beladen und Befördern des Transportgutes ist die
Kippmulde 6 in der in Fig. 1 gezeigten horizontalen
Neutralposition gehalten. Zum Entladen des Transportgutes ist
die Kippmulde mittels einer an einem jeweiligen vorderen
Bereich des Fahrgestellrahmens 4 und der Kippmulde 6
angreifenden Hubeinrichtung 8 (andere geeignete
Anbringungsorte der Hubeinrichtung sind ebenso möglich) um
eine an einem hinteren Bereich des Fahrgestellrahmens 4
angeordnete Querachse 10 in eine schräggestellte Position
kippbar, in der das vordere Ende, d. h. das in Fahrtrichtung
des Transportfahrzeugs 2 weisende Ende der Kippmulde 6 höher
als das hintere Ende liegt.
Wie der Fig. 2 zu entnehmen, die eine schematische
Querschnittsansicht des Kippmuldenkörpers der
erfindungsgemäßen Kippmulde entlang der Linie II-II von
Fig. 1 zeigt, ist die U-förmige beziehungsweise
halbkreisförmige Querschnittsform des nach oben offenen
Kippmuldenkörpers 6.2 durch eine in der Art eines offenen
Polygons seitliche Aneinanderreihung der langgestreckten
längslaufenden Strangpreßprofile 18.X angenähert. Die zu der
für das Transportgut vorgesehenen Innenseite der Kippmulde 6
weisenden glatten Wandungsabschnitte der Strangpreßprofile
18.X verlaufen bei Betrachtung im Querschnitt dabei im
wesentlichen geradlinig. Die Strangpreßprofile 18.X sind im
Bereich ihrer längslaufenden Kantenstöße fest miteinander
verschweißt (W).
In der Fig. 2 ist des weiteren zu erkennen, daß der
Kippmuldenkörper 6.2 nicht nur in einem Teil sondern im
wesentlichen in seinem gesamten Bodenbereich B sowie im
wesentlichen über seine gesamte Länge aus einem speziellen
längslaufenden Hohlprofil 18.1 besteht. Der Bodenbereich B
umfaßt hierbei sowohl den unteren flacheren Bereich des
Kippmuldenkörpers 6.2 als auch zumindest ein Teil der sich
seitlich daran anschließenden schrägstehenden
Seitenwandungen. Das im Bodenbereich B des Kippmuldenkörpers
6.2 vorgesehene Hohlprofil ist im vorliegenden Fall als
Doppelbodenprofil 18.1 ausgestaltet, das einen zwei Wandungen
D1, D2 aufweisenden Doppelboden bildet, der einen Hohlraum 20
umschließt. Das Doppelbodenprofil 18.1 wirkt als integrierte
Transportgut-Aufpralldämpfungseinrichtung. Der
Kippmuldenkörper 6.2 besitzt ferner zwei jeweils seitlich des
Bodenbereiches B angeordnete und zumindest teilweise als
Hohlkörper ausgestaltete Bodenlängsträgerprofile 18.2, wobei
das Doppelbodenprofil 18.1 bei Betrachtung des
Kippmuldenkörpers 6.2 im Querschnitt zwischen diesen
Bodenlängsträgern 18.2 angeordnet ist.
Seitlich an ein Bodenlängsträgerprofil 18.2 schließt sich ein
nahezu plattenförmiges Seitenprofil 18.3 an, das sich
wiederum an das untere Ende eines zumindest teilweise als
Hohlkörper geformten Seitenversteifungsprofils 18.4 anfügt.
Dieses Seitenversteifungsprofil 18.4, das in der Regel
lediglich bei überhohen Kippmulden erforderlich ist, ist mit
seinem oberen Ende mit einem weiteren Seitenprofil 18.3
verbunden, das seinerseits schließlich an ein als Hohlprofil
ausgestaltetes biegesteifes Oberrahmenprofil 18.5
angeschlossen ist, welches den oberen offenen Rand des
Kippmuldenkörpers 6.2 bildet. Aufgrund der symmetrischen
Querschnittsform der Kippmulde 6 und ihres Kippmuldenkörpers
6.2 ist die andere Kippmuldenhälfte entsprechend
ausgestaltete. Die zusammen den Kippmuldenkörper 6.2
bildenden, vorhergenannten Strangpreßprofile 18.1 bis 18.5
sind, wie bereits oben angedeutet, in ihrer endgültigen Lage
jeweils durch im Bereich ihrer Längskanten vorgesehene
Schweißnähte W fest miteinander verbunden. Die Vorderwand 12
sowie die für die hintere Entladeöffnung 14 erforderlichen
Aufbauten sind ebenfalls durch Schweißverbindungen an dem
Kippmuldenkörper 6.2 fixiert.
Die Fig. 3 zeigt eine vergrößerte, rein schematische
Querschnittsansicht eines Teils des Bodenbereichs B des
Kippmuldenkörpers 6.2 gemäß der Einzelheit Y in Fig. 2, und
zwar an einem Übergang von dem Doppelbodenprofil 18.1 zu
einem der daran anzuschweißenden Bodenlängsträgerprofile
18.2. Wie hier im größeren Detail erkennbar, ist das
Doppelbodenprofil 18.1 aus einem selbsttragenden,
langgestreckten plattenförmigen Bodenabschlußprofil 22 mit
integralen längslaufenden Stegen 24 und daran angeschweißten
dünnen Bodenabschlußplatten 26 gebildet. Dadurch entsteht ein
doppelwandiges Hohlprofil, bei dem die verstärkenden
Zwischenstege 24 den Profilinnenraum in mehrere Hohlräume 20
unterteilen. Die Wandungen D1, D2 des derart ausgestalteten
Doppelbodenprofils 18.1 besitzen im vorliegenden Fall
geringfügig unterschiedliche Wandstärken. Die
Bodenlängsträgerprofile 18.2 des Kippmuldenkörpers 6.2
besitzen jeweils an einer dem Fahrgestell gegenüberliegenden
Stelle einen Aufnahmeabschnitt 28 zum Befestigen eines
Gummiprofils 30, das zwischen dem Fahrgestellrahmen 4 und den
Bodenlängsträgern 18.2 eine federnde Zwischenauflage bildet
und als Kippmuldenlängsauflager vorgesehen ist. Es wird
darauf hingewiesen, daß in der zuvor beschriebenen Fig. 2
diese Zwischenauflage 30 nur der besseren Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt ist.
Die Fig. 4 zeigt eine vergrößerte schematische
Querschnittsansicht des Kippmuldenkörpers 6.2 gemäß der
Einzelheit Z in Fig. 3, und zwar an einem an den Längskanten
befindlichen Verbindungsabschnitt des Doppelbodenprofils 18.1
zu dem Bodenlängsträgerprofil 18.2. Es ist anzumerken, daß
der Verbindungsabschnitt zwischen diesen beiden Profilen
repräsentativ für die übrigen Strangpreßprofile des
Kippmuldenkörpers 6.2 erläutert werden wird, die im
vorliegenden Ausführungsbeispiel ebenfalls mit entsprechenden
Verbindungsabschnitten ausgestattet sind. Des weiteren ist in
Fig. 4 die Verbindung zwischen den beiden Strangpreßprofilen
18.1 und 18.2 der Übersichtlichkeit halber in einem nicht
verschweißten, vormontierten Zustand dargestellt.
Wie in der Fig. 4 erkennbar, besitzen die benachbarten
Strangpreßprofile 18.1 und 18.2 jeweils im Bereich ihrer
Längskanten Montage- und/oder Positionierungshilfs
einrichtungen 32, 34, die ein provisorisches Zusammenfügen
und Ausrichten der Profile 18.1 und 18.2 im Rahmen einer
Vormontage gestatten. Die Montage- und/oder
Positionierungshilfseinrichtungen eines jeweiligen
Strangpreßprofils 18.1, 18.2 sind hier in der Art von Feder
32 und Nut 34 komplementär ausgestaltet, so daß sie mit der
entsprechenden Einrichtung des an seinen Kantenbereichen
gleichartig ausgebildeten jeweils benachbarten
Strangpreßprofils in der Form einer Schnappverbindung
ineinander eingreifend zusammenpassen. Die in einem
ausgerichteten Zustand schräg zueinander stehenden
Längskanten der Strangpreßprofils 18.1 und 18.2, die
keilförmig zusammenlaufen, bilden hierbei einen
Schweißnahtvorbereitungsabschnitt P für eine V-Naht.
Gleichzeit stellt der Grund des keilförmig zusammenlaufenden
Kantenabschnitts eine Schweißbadsicherung S dar.
Die Erfindung ist nicht auf das obige bevorzugte
Ausführungsbeispiel, das lediglich der allgemeinen
Erläuterung des Kerngedankens der Erfindung dient,
beschränkt. Im Rahmen des Schutzumfangs kann die
erfindungsgemäße Kippmulde vielmehr auch eine andere als die
oben beschriebene Ausgestaltungsform annehmen. Die Kippmulde
kann hierbei insbesondere Merkmale aufweisen, die eine
Kombination aus den jeweiligen Einzelmerkmalen der Ansprüche
darstellen. Der Bodenbereich des Kippmuldenkörpers und damit
die Lage des eine integrierte Transportgut-
Aufpralldämpfungseinrichtung bildenden Doppelbodenprofils
kann sich abweichend von dem obigen Beispiel auch zumindest
teilweise auf Seitenwandbereiche erstrecken, so etwa auch auf
zwischen den oben erwähnten Bodenlängsträgerprofilen und den
Seitenversteifungsprofilen befindliche Abschnitte. Anstelle
die Kippmulde in nur einem Teil des Bodenbereichs ihres
Kippmuldenkörpers mit mindestens einem Hohlprofil zu
versehen, kann die Kippmulde auch im wesentlichen vollständig
aus Hohlprofilen hergestellt werden. Des weiteren kann die
Kippmulde aus einem anderen, als dem oben genannten
Aluminiumwerkstoff gefertigt sein, zum Beispiel aus Stahl,
einschließlich rostfreiem Stahl, wobei die Kippmulde
selbstverständlich auch unterschiedliche Werkstoffe und/oder
Werkstoffkombinationen aufweisen kann. Neben den besagten
Strangpreßprofilen, deren Anzahl und Form im übrigen von Fall
zu Fall variabel ist, kann, insbesondere für eine
Schweißkonstruktion, auch teilweise Plattenmaterial bei der
Herstellung der Kippmulde zur Anwendung kommen. Es wird
darauf hingewiesen, daß auch diejenigen Strangpreßprofile,
die oben als plattenförmig bezeichnet wurden, in einer
erfindungsgemäßen Modifikation wenigstens teilweise Hohlräume
aufweisen können. Ebenso ist eine Ausgestaltung dieser
Profile als reine Hohlprofile möglich. Statt einer
Verschweißung der Strangpreßprofile und/oder des
Plattenmaterials können in Abhängigkeit der jeweils gewählten
Werkstoffe und/oder Werkstoffkombinationen ebenso
Lötverbindungen, Verklebungen, Schnappverbindungen,
Steckverbindungen, Klemmverbindungen, Einhängeverbindungen,
Schiebeverbindungen, Vernietungen, Verschraubungen,
Verbolzungen, Bördelungen in Kombination mit konventionellem
Plattenmaterial, sowie Kombinationen daraus ausgeführt
werden. Schließlich ist es im Sinne der Erfindung auch
denkbar, zusätzlich zu den oben beschriebenen
Strangpreßprofilen, andere, für etwaige Zusatzzwecke
ausgelegte Strangpreßprofile in die Kippmuldenkonstruktion zu
integrieren.
Bezugszeichen in den Ansprüchen, der Beschreibung und den
Zeichnungen dienen lediglich dem besseren Verständnis der
Erfindung und sollen den Schutzumfang nicht einschränken.
2
Transportfahrzeug
4
Fahrgestellrahmen von
2
6
Kippmulde
6.2
Kippmuldenkörper
8
Hubeinrichtung
10
Querachse/Kippachse
12
Vorderwand von
6
14
Entladeöffnung von
6
16
Klappe von
14
18
.X Strangpreßprofile:
18.1
Doppelbodenprofile
18.2
Bodenlängsträgerprofile
18.3
plattenförmige Seitenprofile
18.4
Seitenversteifungsprofile
18.5
Oberrahmenprofile
20
Hohlraum/Hohlräume
22
Bodenabschlußprofil von
18.1
24
Zwischenstege/Stege von
22
26
Bodenabschlußplatten von
18.1
28
Aufnahmeabschnitt von
18.2
30
Gummiprofil/federnde Zwischenauflage
32
,
34
Montage- und/oder Positionierungshilfseinrichtungen
B Bodenbereich von
B Bodenbereich von
6
bzw.
6.2
D1, D2 Wandungen von
18.1
P Schweißnahtvorbereitungsabschnitt
S Schweißbadsicherung
W Schweißnähte
S Schweißbadsicherung
W Schweißnähte
Claims (15)
1. Kippmulde (6) für ein Transportfahrzeug (2), die einen
vollständig oder zumindest weitgehend aus
Strangpreßprofilen hergestellten Kippmuldenkörper (6.2)
besitzt,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kippmuldenkörper (6.2)
- - eine im wesentlichen U-förmige oder halbkreisförmige Querschnittsform aufweist,
- - im wesentlichen aus einer Vielzahl miteinander verbundener längslaufender Strangpreßprofile (18.X; 18.1-18.5) zusammengesetzt ist, und
- - zumindest in einem Teil seines Bodenbereichs (B) aus wenigstens einem Hohlprofil (18.1) besteht.
2. Kippmulde nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kippmuldenkörper (6.2) querträgerlos ist.
3. Kippmulde nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Strangpreßprofile (18.X; 18.1-18.5) über jeweils
im Bereich ihrer Längskanten vorgesehene
Befestigungsmittel (W) fest miteinander verbunden sind.
4. Kippmulde nach einem oder mehreren der vorhergenannten
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Strangpreßprofile (18.X; 18.1-18.5) jeweils im
Bereich ihrer Längskanten Montage- und/oder
Positionierungshilfseinrichtungen (32, 34) besitzen.
5. Kippmulde nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Montage- und/oder Positionierungshilfseinrichtungen
(32, 34) eines jeweiligen Strangpreßprofils (18.X;
18.1-18.5) komplementär ausgestaltet sind und mit
entsprechend ausgestalteten Montage- und/oder
Positionierungshilfseinrichtungen (32, 34) eines
gleichartig ausgebildeten anderen Strangpreßprofils
(18.X; 18.1-18.5) ineinander eingreifend
zusammenpassen.
6. Kippmulde nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die mit den komplementären Montage- und/oder
Positionierungshilfseinrichtungen (32, 34)
ausgestatteten Strangpreßprofile (18.X; 18.1-18.5) in
einem miteinander im Eingriff stehenden Zustand relativ
zueinander schwenkbar sind.
7. Kippmulde nach einem oder mehreren der vorhergenannten
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Strangpreßprofile (18.X; 18.1-18.5) jeweils im
Bereich ihrer Längskanten mit wenigstens einem
Schweißnahtvorbereitungsabschnitt (P) und/oder
wenigstens einer Schweißbadsicherung (S) versehen sind.
8. Kippmulde nach einem oder mehreren der vorhergenannten
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens zwei der Strangpreßprofile (18.X;
18.1-18.5) als integrale und/oder zusammengesetzte
Hohlkörper ausgestaltete Oberrahmenprofile (18.5) sind.
9. Kippmulde nach einem oder mehreren der vorhergenannten
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens zwei der Strangpreßprofile (18.X;
18.1-18.5) plattenförmige Seitenprofile (18.3) sind.
10. Kippmulde nach einem oder mehreren der vorhergenannten
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens zwei der Strangpreßprofile (18.X;
18.1-18.5) als integrale und/oder zusammengesetzte
Hohlkörper ausgestaltete Seitenversteifungsprofile
(18.4) sind.
11. Kippmulde nach einem oder mehreren der vorhergenannten
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens zwei der Strangpreßprofile (18.X;
18.1-18.5) als integrale und/oder zusammengesetzte
Hohlkörper ausgestaltete Bodenlängsträgerprofile (18.2)
sind.
12. Kippmulde nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bodenlängsträgerprofile (18.2) wenigstens einen
Aufnahmeabschnitt (28) zum Anbringen einer federnden
Kippmulden-Zwischenauflage (30) aufweisen.
13. Kippmulde nach einem oder mehreren der vorhergenannten
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eines der Strangpreßprofile (18.X;
18.1-18.5) ein als integraler und/oder
zusammengesetzter Hohlkörper ausgestaltetes
Doppelbodenprofil (18.1) ist.
14. Kippmulde nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Doppelbodenprofil (18.1) aus wenigstens einem mit
integralen und/oder differentialen längslaufenden
Versteifungsstegen (24) versehenen plattenförmigen
Bodenabschlußprofil (22) und wenigstens einer daran
befestigten Bodenabschlußplatte (26) gebildet ist.
15. Kippmulde nach einem oder mehreren der vorhergenannten
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
diese im wesentlichen vollständig aus Hohlprofilen
hergestellt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998108123 DE19808123A1 (de) | 1998-02-26 | 1998-02-26 | Kippmulde |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998108123 DE19808123A1 (de) | 1998-02-26 | 1998-02-26 | Kippmulde |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19808123A1 true DE19808123A1 (de) | 1999-09-09 |
Family
ID=7858992
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998108123 Withdrawn DE19808123A1 (de) | 1998-02-26 | 1998-02-26 | Kippmulde |
Country Status (1)
| Country | Link |
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