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DE19805066A1 - Geschirrspülmaschine - Google Patents

Geschirrspülmaschine

Info

Publication number
DE19805066A1
DE19805066A1 DE1998105066 DE19805066A DE19805066A1 DE 19805066 A1 DE19805066 A1 DE 19805066A1 DE 1998105066 DE1998105066 DE 1998105066 DE 19805066 A DE19805066 A DE 19805066A DE 19805066 A1 DE19805066 A1 DE 19805066A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door
housing
labyrinth seal
wall
opening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1998105066
Other languages
English (en)
Inventor
Claus Meier
Markus Gesler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Winterhalter Gastronom GmbH
Original Assignee
Winterhalter Gastronom GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Winterhalter Gastronom GmbH filed Critical Winterhalter Gastronom GmbH
Priority to DE1998105066 priority Critical patent/DE19805066A1/de
Publication of DE19805066A1 publication Critical patent/DE19805066A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/24Washing or rinsing machines for crockery or tableware with movement of the crockery baskets by conveyors
    • A47L15/247Details specific to conveyor-type machines, e.g. curtains
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4251Details of the casing
    • A47L15/4257Details of the loading door
    • A47L15/4263Door sealing arrangements

Landscapes

  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)

Description

Stand der Technik
Man unterscheidet zwischen industriellen Geschirrspülmaschinen sowie Geschirrspülmaschinen für den privaten Haushalt. Bekannte industrielle Maschinen können im Durchlaufverfahren beschickt werden und weisen hierfür ein Transportsystem auf, welches Geschirrkörbe oder Geschirrkästen mit sich darin befindenem Geschirr transportiert. Maschinen in kürzerer Bauart, wie dies beispielsweise die Fig. 3 der DE 43 39 111 A1 zeigt, weisen eine Hauptspülzone und eine Nachspülzone auf. Das Geschirr wird in Längsrichtung durch die Maschine hindurch transportiert. Hierfür sind seitlich Einlauf- und Auslauföffnungen für den Geschirrkorb vorgesehen. Im Frontbereich befindet sich eine Hubtüre, die als Zugang zur Durchführung der täglichen Reinigung, von Reparaturen, Wartungen oder Beseitigung von Transportkomplikationen vorgesehen ist.
Eine größere Geschirrspülmaschine mit mehreren Arbeitsstationen ist beispielsweise in Fig. 1 der DE 42 41 064 dargestellt. Neben den seitlichen Zuführ- und Abführöffnungen für das Spülgut befinden sich auch hier im Frontbereich z. B. zwei Wartungsöffnungen, die durch herausnehmbare Türen verschlossen sind.
Eine noch größere Anlage zeigt beispielsweise die US- PS 4 357 176 mit mehreren hintereinander liegenden Bearbeitungsstationen. Die einzelnen Bearbeitungsstationen innerhalb der Maschine sind auch hier durch z. B. drei Wartungsöffnungen zugänglich, die als Hubtüren ausgebildet sind.
Der zuvor beschriebene Stand der Technik zeigt auf, daß bei derartigen industriellen Geschirrspülmaschinen ein Transport der Geschirrkörbe in Längsrichtung der Maschine erfolgt, wobei seitlich Einlaß- und Auslaßöffnungen für die Geschirrkörbe vorhanden sind. Die zusätzlichen Öffnungen im frontseitigen Bereich der Maschine dienen vornehmlich der Reinigung, Wartung, der Reparatur oder der Beseitigung von Störungen an der Geschirrspülmaschine.
Es sind weiterhin industrielle Geschirrspülmaschinen bekannt geworden, die nicht im Durchlaufverfahren betrieben werden. Hier ist nur eine Geschirrspülzone vorgesehen, die durch eine frontseitige Öffnung beschickt wird. Die frontseitige Öffnung wird häufig durch eine Klapptür verschlossen, die ein unteres horizontales Türscharnier aufweist, wobei die nach vorne auf geklappte Tür gleichzeitig zur Auflage des Geschirrkorbes beim Be- oder Entladen der Geschirrspülmaschine dient.
Um die nach vorn ausladende, durch die Klapptürhöhe bedingte Länge nicht zu groß werden zu lassen, sind kombinierte Klapp- und Hubtüren bekannt geworden, bei welchen der untere Teil der Türe nach vorne umklappt und ein anderer, oberer Teil der Türe über einen Hubmechanismus sich in einer vertikalen Ebene bewegt.
Das Verschließen von Öffnungen an industriellen Geschirrspülmaschinen geschieht schließlich auch durch einfach einzusetzende Türen, die in ihrer Gesamtheit von der Maschine wegnehmbar sind.
Ein großes Problem bei den Türen oder auch bei den Türverschlüssen von Wartungsöffnungen liegt darin, daß diese einerseits flüssigkeitsdicht abschließen müssen, da sich innerhalb der Maschine ein Waschsystem befindet, was mit einem außerordentlich hohen Druck des Spritzwassers gegen die Innenwandung des Gehäuses und auch gegen die Türöffnungen trifft. Hubtüren sind hierfür wesentlich leichter abdichtbar, da das Türblatt in einer Art Labyrinthdichtung angeordnet ist, welche gegenüber dem Strahl des Spritzwassers leicht abzudichten ist.
Bei Klapptüren ist die Abdichtung problematischer, da hier zwar ebenfalls eine Art Labyrinthdichtung durch ineinandergreifende U-Profile gebildet wird. Das Spritzwasser dringt jedoch im allgemeinen in die U-Profile ein, so daß das Dichtungsproblem letztlich nur durch zusätzliche Gummidichtungen oder Kunststoffdichtungen gelöst werden kann.
Zwar können Hub-Türen leichter abgedichtet werden. Diese haben jedoch den Nachteil, daß der Innenbereich von Hubtüren nur schwer gereinigt werden kann, da diese Fläche nicht ohne weiteres einem Reinigungsvorgang zugänglich ist. Dies gilt ebenso für die Labyrinthdichtungen von Hubtüren, die praktisch nicht zu reinigen sind.
Demnach sind die herkömmlichen Labyrinthdichtungen auch anfällig gegen Schmutz, da der Wasserstrahl Schmutzreste vom zu reinigenden Gut auch an die Innenwandung der Geschirrspülmaschine schleudert und damit auch die Dichtungsanordnungen der Türen oder Wartungsöffnungen verunreinigt werden.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, herkömmliche Geschirrspülmaschinen dahingehend zu verbessern, daß eine äußerst einfache Anordnung von Wartungstüren bei größeren Maschinen oder auch von Öffnungen zur Beschickung der Geschirrspülmaschine bei kleineren Maschinen geschaffen wird. Dabei soll eine möglichst einfach Türöffnung bzw. Türanordnung geschaffen werden, die jedoch in vollem Umfang den Erfordernissen einer optimalen Abdichtung der Tür gegenüber Spritzwasser und gegenüber Verschmutzung ermöglicht. Dabei soll die Reinigungsmöglichkeit solcher Abdichtungen verbessert werden.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Geschirrspülmaschine nach der Gattung des Anspruchs 1 durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine angegeben.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß auch eine normale Schwenktür mit vertikaler Schwenkachse in modifizierter Ausbildung die anstehenden Probleme durchaus lösen kann. Dabei ist es von Bedeutung, daß mit einer speziellen Ausbildung einer Labyrinthdichtung eine räumliche Abschottung dieser Dichtung, insbesondere von Spritzwasser und Verunreinigungen ermöglicht wird, so daß die Dichtungsanordnung als solche möglichst unbelastet ist. Dabei kann üblicherweise auf zusätzliche Gummidichtungen zur Abdichtung verzichtet werden, da sich an solchen Gummidichtungen Schmutzreste einnisten können.
Eine wichtige Erkenntnis der Erfindung ergibt sich dadurch, daß die gewählte Labyrinthdichtung an einer sich normal, das heißt mit vertikaler Drehachse drehenden Tür derart gestaltet wird, daß sowohl das Waschwasser als auch die mit dem Waschwasser zerstreuten Schmutzpartikel wirksam von der Labyrinthdichtung ferngehalten werden. Hierzu weist der innere Teil der Labyrinthdichtung der Tür eine Formgebung auf, die es Spritzwasser und damit Verschmutzungen nahezu unmöglich macht, in die Labyrinthdichtung einzudringen. Dies wird durch spezielle Ablenkbleche im Bereich des in den Innenraum weisenden Öffnungsschlitzes der Labyrinthdichtung ermöglicht.
Durch diese einfachen Maßnahmen ist es möglich, auch einfache Türen sowohl als Befüllungstür, als auch als Wartungs- oder Servicetür an größeren Maschinen zu verwenden, wobei die Türen und die Türdichtungen in ihrer geöffneten Stellung problemlos gereinigt werden können.
Weitere Einzelheiten und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
Die Erfindung wird im übrigen in der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigen
Fig. 1 a-c eine sogenannte Mehrtankmaschine in Seitenansicht (Fig. 1 a), in Stirnansicht (Fig. 1 b) sowie in Draufsicht (Fig. 1 c),
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der Schnittlinie I-I in Fig. 1 a,
Fig. 3 a-c einen Vertikalschnitt entlang der Schnittlinie II-II in Fig. 1 a in prinzipieller Darstellung,
Fig. 4 a die Einzelheit X in Fig. 3 c,
Fig. 4 b die Einzelheit y in Fig. 3 c,
Fig. 5 eine alternative Ausbildung nach Fig. 4 a und
Fig. 6 eine alternative Ausbildung nach Fig. 5
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Die Erfindung wird an einer sogenannten "Mehrtankmaschine" gemäß Darstellung in den Fig. 1 a-c näher erläutert. Gemäß der Seitenansicht nach Fig. 1 a, der Stirnansicht nach Fig. 1 b sowie der Draufsicht nach Fig. 1 c handelt es sich hierbei um eine industrielle Geschirrspülmaschine 1, die beispielsweise 4 Arbeitszonen umfaßt, wie sie in Draufsicht auch in Fig. 2 dargestellt sind. Die Maschine besitzt eine stirnseitige Einführöffnung 2 und eine gegenüberliegende Ausführöffnung 3, durch welche beispielsweise ein Geschirrkorb 4 oder Geschirrkasten 4 mit Geschirr 5 (siehe Fig. 3) in die Geschirrspülmaschine 1 eingetragen und ausgefahren wird. Der Einführöffnung 2 nachgeschaltet ist beispielsweise ein Vorwaschzone 6, eine erste Hauptwaschzone 7, eine zweite Hauptwaschzone 8 sowie eine Nachspülzone 9. Jede Bearbeitungszone 6-9 weist ein System von unteren Wascharmen 10 und oberen Wascharmen 11 auf. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, können beispielsweise vier untere Wascharme 10 ein entsprechendes Wascharmsystem in der jeweiligen Bearbeitungszone bilden. Das gleiche gilt entsprechend für die oberen Wascharme 11.
Ein nicht näher dargestelltes Transportsystem transportiert die Waschkörbe 4 über die Einführöffnung 2 durch die Bearbeitungszonen 6-9 bis zur Ausführöffnung 3.
Es ist bekannt, die einzelnen Bearbeitungszonen 6-9 insgesamt oder wenigstens teilweise von außen zugänglich zu machen, um beispielsweise einen stehengebliebenen Geschirrkorb entnehmen oder um einen sonstigen Fehler im Betriebssystem beheben zu können. Weiterhin müssen die einzelnen Bearbeitungszonen zwecks sonstiger Reparaturen oder Wartungsarbeiten und nicht zuletzt aus Reinigungsgründen zugänglich sein.
Erfindungsgemäß werden die Zugangsöffnungen 12-15 zu den einzelnen Bearbeitungsstationen 6-9 mittels Schwenktüren 16-19 verschlossen. Die Schwenktüren besitzen jeweils eine vertikale Schwenk- oder Drehachse 20 und sind seitlich an der jeweiligen Zugangsöffnung mit Linksanschlag oder Rechtsanschlag angebracht. Beispielsweise sind die Schwenktüren 16, 17 und 19 jeweils rechts der Zugangsöffnung 12, 13, 15 angeschlagen, während die Schwenktür 18 links der Zugangsöffnung 14 angeschlagen ist.
Die Schwenktüren mit vertikaler Schwenkachse haben den Vorteil, daß sie quasi "gewichtslos" am Gehäuse der Geschirrspülmaschine befestigt sind, was insbesondere bei schweren doppelwandigen Ausführungsformen der Schwenktüren von Bedeutung ist. Im Gegensatz zu bekannten Hubtüren zum Verschließen solcher Zugangsöffnungen können die Schwenktüren 16-19 problemlos an ihren Türinnenseiten 21 gereinigt werden, was bei Hubtüren nicht ohne weiteres möglich ist.
Ein Problem der Abdichtung und Reinhaltung von Schwenktüren oder Klapptüren liegt grundsätzlich darin, daß die erforderliche Dichtungsanordnung hohen Belastungen des Spritzwassers sowie des Zutritts von Verunreinigungen vom Spülvorgang ausgesetzt sind. Beispielsweise zeigt die Fig. 3 a die erste Hauptwaschzone 7 mit sich darin befindlichem Geschirrkorb 4 mit eingestelltem Geschirr 5 sowie dem unteren Wascharmsystem 10 und dem oberen Wascharmsystem 11, welches beispielsweise aus je vier nebeneinander liegenden Einzelwascharmen entsprechend der Darstellung in Fig. 2 besteht.
Die Wascharme 10, 11 tragen eine Vielzahl von Waschdüsen 22-26 bzw. 22'-26', aus denen mit einem äußerst hohen Wasserdruck die Waschflüssigkeit 27, 28 austritt. Dies ist symbolisch in den Fig. 3 a-c dargestellt. Die Waschflüssigkeit 27, 28 aus dem unteren und oberen Wascharmsystem gelangt aufgrund des Sprühwinkels α zur Rückwand 29 und zur vorderen Wand 30 der Geschirrspülmaschine, wie dies prinzipiell in Fig. 3 a dargestellt ist. Die vordere Wand 30 der Geschirrspülmaschine 1 ist durch die Schwenktüren 16-19 verschlossen, so daß der Wasserstrahl der Waschflüssigkeit 27, 28 ansich auch die Dichtungsanordnungen für die Schwenktüren erfaßen müßte. Rein symbolisch ist in den Fig. 3 b, 3 c ein einzelner Wasserstrahl 31 aus der unteren hintersten Waschdüse 22 des Wascharms 10 und ein weiterer Wasserstrahl 32 aus der oberen hintersten Waschdüse 22' des oberen Wascharms 11 dargestellt, wobei der Wasserstrahl 31 den oberen Dichtungsbereich X und der Wasserstrahl 32 den unteren Dichtungsbereich Y der Schwenktür 17 erfaßt. Geht man von einem vorgegebenen maximalen Streuwinkel α aus, so trifft der von unten nach oben geführte Wasserstrahl 31. sowie der von oben nach unten geführte Wasserstrahl 32 die Türinnenseite unter einen Winkel α/2. Die der Türinnenseite 21 abgewandte Waschdüse 22, 22' bestimmt dabei mit ihrem Waschstrahl α den maximalen Anstrahlwinkel der unteren und oberen Dichtungsanordnung. Jeder daneben liegende Waschstrahl aus anderen Waschdüsen trifft die Tür eher in einem zur Türmitte hin wandernden Bereich. Dies ist durch die zusätzlichen Pfeile 33, 34 in Fig. 3 c symbolisch angedeutet.
Eine vergrößerte Darstellung der Einzelheiten X und y ist für die Einzelheit X in Fig. 4 a, für die Einzelheit Y in Fig. 4 b dargestellt. Dabei stellt Fig. 4 a den oberen Teil der Schwenktür 17 und Fig. 4 b den unteren Teil der Schwenktür 17 beispielhaft dar.
Die Abdichtung der beispielhaft dargestellten Schwenktür 17 geschieht mittels einer Labyrinthdichtung 35, die am äußeren Rand der Schwenktür umlaufend angeordnet ist. Dabei wird die Labyrinthdichtung 35 durch ineinandergreifende Blechteile gebildet. Dies wird zur Fig. 4 a wie folgt erläutert.
Die Schwenktür 17 weist zunächst eine Breite b1 auf, wobei ein vorderer Schwenktürkörper 36 mit der Breite b2 ein hohles geschlossenes Kastenprofil bildet. Zur Bildung eines Teils der Labyrinthdichtung 35 weist der Schwenktürkörper 36 einen umlaufenden äußeren Rand 37 auf, der in einer Breite b3 über das Kastenprofil 36 hinausragt und damit zunächst eine Art Wanne 38 bildet.
Zur Bildung der Labyrinthdichtung 35 weist die Gehäusevorderseite 39 der Geschirrspülmaschine ihrerseits einen in Richtung Schwenktür 17 weisenden Rand oder Steg 40 auf, der sich in einem Abstand a1 vom Rand 37 entfernt befindet. Dabei bilden der Rand 37 der Schwenktür 17 und der Steg 40 der Gehäusevorderseite 39 sich über die Breite b3 bzw. b3' überlappende Wandungsbereiche für eine Labyrinthführung entlang des Pfeils 41, so daß die Wanne 38 zu einem umlaufenden Labyrinthspalt 38 wird.
Würde man die Labyrinthdichtung 35 in dieser Form belassen, so würde ein gedachter Wasserstrahl 31' problemlos in den Eckbereich 42 am vorderen Ende des Stegs 40 gelangen, so daß die Flüssigkeit die Labyrinthdichtung durchdringen würde.
Selbst wenn man einen weiteren Steg 37' parallel zum Rand 37 auf den Schwenktürkörper 36 aufsetzen würde, um einen weiteren gedachten Labyrinthkanal 43 zu bilden, so würde ein weiterer gedachter Wasserstrahl 31'' ebenfalls in das Labyrinth eindringen können und dieses gegebenenfalls verunreinigen oder zu Undichtigkeiten führen.
Abhilfe gegen ein solches Eindringen des Wasserstrahls 31, 31' bzw. 31'' bietet eine zusätzliche Innenwandung oder Ablenkwandung 44, die derart in den Innenraum 45 der jeweiligen Zone (hier Zone 7) hineinragt, daß der Wasserstrahl 31 nicht auf die Labyrinthdichtung 35 auftrifft. Es handelt sich demzufolge um eine Art Ablenkblech oder Abdeckblech 44, welches derart vor der Labyrinthdichtung angeordnet ist, daß auch der extremste Wasserstrahl 31 nicht auf die Labyrinthdichtung 35 mit seinen Labyrinthkanälen 38, 43 auftrifft. Der Auftreffpunkt 46 des Wasserstrahls 31 liegt vielmehr in Fig. 4 a in einem Abstand a2 oberhalb der Eintrittsöffnung 47 (Unterkante 49) zur Labyrinthdichtung 35.
Dies geschieht dadurch, daß das Ablenkblech 44 um einen Betrag b4 in den Innenraum 45 der Arbeitszone hineinragt, wobei die Oberkante 48 des Ablenkbleches 44 unterhalb der Unterkante 49 des Stegs 40 liegen muß, damit sich die Tür in ihrer Schwenkbewegung öffnen läßt.
Fig. 4 b zeigt den unteren Teil der Schwenktür 17 mit einer prinzipiell gleichen Anordnung wie zu Fig. 4 a beschrieben. Da es sich um ein umlaufendes Labyrinthprofil handelt, sind gleiche Teile mit gleichem Bezugszeichen versehen. Auch hier ist eine zusätzliche Innenwandung 44 bzw. ein Ablenkblech 44 dargestellt, welches den nach unten weisenden Wasserstrahl 32 ablenkt und verhindert, daß dieser in den Öffnungsbereich 47 der Labyrinthdichtung 35 eintritt. Das Ablenkblech 44 ist demzufolge als eine Art konische Wanne mit einem Winkel β ≈ 120 Grad mit einer Grundplatte 50 ausgebildet, welches auf den Schwenktürkörper 36 aufgebracht ist und um den Betrag b4 in den Innenraum 45 der Arbeitszone 7 hineinragt und damit eine Art Abdeckung der Labyrinthdichtung bewirkt. Dabei ist auch im unteren Bereich sowie entsprechend an den Seitenwandungen dafür Sorge zu tragen, daß die äußere Kante 48 des Ablenkbleches 44 nicht über die Kante 49 des Gehäusestegs 40 hinausragt, da sonst die Türe nicht ohne weiteres zu öffnen wäre. Der schräge Rand des Ablenkbleches 44 dient auch als eine Art Leitblech für die schnelle Rückführung des Wassers in den Spülraum.
Der untere Bereich der Schwenktüre 17 enthält im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 b eine zusätzliche Abtropfrinne 51, die an der Gehäusevorderseite 39 außenliegend befestigt ist. Hierdurch kann bei geöffneter Schwenktür das an der Türinnenseite anhaftende Wasser bzw. das Tropf- und Kondenswasser aus dem seitlichen Labyrinth nach dem Öffnen der Tür aufgefangen werden.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 entspricht prinzipiell dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 a. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Zusätzlich zur Ausführungsform nach Fig. 4 a befindet sich in einem Spalt 52 zwischen dem umlaufenden Türrahmen 53 der Schwenktür 17 und der gegenüberliegenden Gehäusewandung 54 eine zusätzliche Dichtung 55 aus Kunststoff oder Gummi, um gegebenenfalls Dämpfe aus dem Innenraum 45 der jeweiligen Arbeitszone vom Austritt abzuhalten.
Beim Ausführungsbeispiel der Erfindung nach Fig. 6 wird das in den Fig. 4a, 4b bzw. in Fig. 5 in konischer Ausführung ausgebildete Ablenkblech 44 mit einem stumpfen Winkel β ≅ 120 Grad alternativ ausgebildet. In diesem Fall ist das Ablenkblech 44' parallel zum Steg 40 angeordnet, wodurch sich der Winkel β' = 90 Grad ergibt. Dabei ragt das Ablenkblech 44' wiederum um den Betrag b4 in den Innenraum 45 hinein, damit der Auftreffpunkt 46 des Wasserstrahls 31 wiederum in einem Abstand a2 neben der Eintrittsöffnung 47 (bzw. neben der Kante 40, 49) zur Labyrinthanordnung 35 liegt.
Der Wandungsabschnitt 44' entspricht demzufolge einem verlängerten Wandungsabschnitt 37' wie er in Fig. 4 a als gestrichelte Alternative angedeutet ist.
Auch im Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 kann eine zusätzliche Dichtung im Spalt 52 vorgesehen sein.
Die weiteren Arbeitszonen 6, 8, 9 sind mit entsprechenden Türen 16, 18, 19 verschlossen. Hierdurch werden für alle Arbeitszonen die entsprechenden Vorteile für eine optimale Abdichtung von Schwenktüren erzielt.
Nach dem Öffnen der Tür 16-19 sind die Türinnenseite mit Labyrinthdichtungsteilen sowie die Dichtungsteile an der Gehäusewandung zur Reinigung dieser Teile sehr gut zugänglich.
Weiterhin ermöglicht eine Schwenktür problemlos den Wechsel des Türansschlags, ohne daß bauliche Änderungen, insbesondere bezüglich des Dichtungsprinzips notwendig sind.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr alle Abwandlungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. Insbesondere kann eine derartige Tür auch als Öffnungstür zur Beschickung einer Geschirrspülmaschine mit nur einer Arbeitsstation verwendet werden. Auch hier sind die Abdichtungskriterien für eine Schwenktür in optimaler Weise gegeben. Weiterhin kann die Tür 16-19 ganz oder teilweise aus Metall oder Kunststoff hergestellt sein, d. h. der Begriff "Blech" schließt Metall oder Kunststoff ein.
Bezugszeichenliste
1
Geschirrspülmaschine
2
Stirnseite Einführöffnung
3
Stirnseite Ausführöffnung
4
Geschirrkorb
5
Geschirr
6
Vorwaschzone
7
1. Hauptwaschzone
8
2. Hauptwaschzone
9
Nachspülzone
10
untere Wascharme
11
obere Wascharme
12
Zugangsöffnung
13
Zugangsöffnung
14
Zugangsöffnung
15
Zugangsöffnung
16
Schwenktür
17
Schwenktür
18
Schwenktür
19
Schwenktür
20
vertikale Schwenkachse
21
Türinnenseite
22
Waschdüsen
23
Waschdüsen
24
Waschdüsen
25
Waschdüsen
26
Waschdüsen
27
Waschflüssigkeit
28
Waschflüssigkeit
29
Rückwand
30
vordere Wand
31
Wasserstrahl
32
Wasserstrahl
33
Pfeil
34
Pfeil
35
Labyrinthdichtung
36
Schwenktürkörper
37
Rand
38
Labyrinthspalt
39
Gehäusevorderseite
40
Rand/Steg
41
Pfeil
42
Eckbereich
43
Zusatzkanal
44
Innenwandung
45
Innenraum
46
Auftreffpunkt v.
31
47
Öffnung zu
35
48
Oberkante von
44
49
Unterkante v.
40
50
Wannenkörper
51
Abtropfrinne
52
Spalt
53
Türrahmen
54
Gehäusewandung
55
Dichtung

Claims (7)

1. Geschirrspülmaschine für den gewerblichen Einsatz, mit einem Gehäuse (1) zur Aufnahme wenigstens einer Arbeitszone (6-9) die mit einem unteren und/oder oberen Waschsystem (10, 11) bestückt ist, wobei das Waschsystem einen, die Gehäuseinnenwandung (29, 30) erfassenden Sprühstrahl (31, 32) aufweist und mit wenigstens einer Gehäuseöffnung (12-15), die von einer Tür (16-19) mit Dichtungsanordnung 35 verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Tür als Schwenktür (16-19) mit vertikaler Schwenkachse (20) und die Dichtungsanordnung (35) der Schwenktür (16-19) als Labyrinthdichtung ausgebildet ist, wobei die Schwenktür (16-19) an ihrer Türinnenseite (21) im Bereich der Labyrinthdichtung (35) die Anordnung einer zusätzlichen Ablenkwandung (44, 44') derart vorsieht, daß der vom Waschsystem (10, 11) kommende und/oder der von dem zu reinigenden Gut abspritzende Wasserstrahl (31, 32) nicht auf die innere Öffnung (47) der Labyrinthdichtung (35) auftrifft.
2. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine von der Schwenktür (16-19) und der Gehäusevorderseite (39) gebildete umlaufende Labyrinthdichtung (35) aus gegenläufig nebeneinander liegende Wandungsvorsprüngen (37, 40, 37') an der Türe (15-19) bzw. am Gehäuse (39) gebildet ist und daß ein, an der Innenseite (21) der Tür vorgesehener zusätzlicher Wandungsvorsprung (44, 44') zur Bildung einer Ablenkwandung (44, 44') derart in das Gehäuseinnere (45) hineinragt, daß die Zutrittsöffnung (47) der Labyrinthdichtung (35) gegen Spritzwasser abgedeckt ist.
3. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Türinnenseite (21) liegende Ablenkwandung (44) für Spritzwasser als konisch oder schräggestelltes Wandungsteil (44) aus Metall oder Kunststoff oder dgl. ausgebildet ist, welches innerhalb des Öffnungsquerschnittes mit Außenkante (49) der Türöffnung (12-15) liegt und soweit in das Gehäuseinnere (45) hineinragt, daß die Labyrinthdichtung gegen Spritzwasser abgedeckt ist.
4. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im unteren Bereich der Schwenktüre (16-19) eine Abtropfrinne (51) vorgesehen ist.
5. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablenkwandung (44') etwa rechtwinklig auf den Schwenktürkörper (36) aufgesetzt ist und etwa parallel zu den Wandungsabschnitten (37, 40) der Labyrinthdichtung liegt.
6. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gehäusewandung (54) und dem Türaußenrahmen (53) eine zusätzliche Dichtung (55), vorzugsweise Gummi- oder Kunststoffdichtung (55) gegen Dämpfe vorgesehen ist.
7. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenktür einen frei wählbaren Türanschlag aufweist.
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