DE19805066A1 - Geschirrspülmaschine - Google Patents
GeschirrspülmaschineInfo
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Classifications
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-
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- A47L15/4263—Door sealing arrangements
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- Washing And Drying Of Tableware (AREA)
Description
Man unterscheidet zwischen industriellen
Geschirrspülmaschinen sowie Geschirrspülmaschinen für den
privaten Haushalt. Bekannte industrielle Maschinen können im
Durchlaufverfahren beschickt werden und weisen hierfür ein
Transportsystem auf, welches Geschirrkörbe oder
Geschirrkästen mit sich darin befindenem Geschirr
transportiert. Maschinen in kürzerer Bauart, wie dies
beispielsweise die Fig. 3 der DE 43 39 111 A1 zeigt, weisen
eine Hauptspülzone und eine Nachspülzone auf. Das Geschirr
wird in Längsrichtung durch die Maschine hindurch
transportiert. Hierfür sind seitlich Einlauf- und
Auslauföffnungen für den Geschirrkorb vorgesehen. Im
Frontbereich befindet sich eine Hubtüre, die als Zugang zur
Durchführung der täglichen Reinigung, von Reparaturen,
Wartungen oder Beseitigung von Transportkomplikationen
vorgesehen ist.
Eine größere Geschirrspülmaschine mit mehreren
Arbeitsstationen ist beispielsweise in Fig. 1 der
DE 42 41 064 dargestellt. Neben den seitlichen Zuführ- und
Abführöffnungen für das Spülgut befinden sich auch hier im
Frontbereich z. B. zwei Wartungsöffnungen, die durch
herausnehmbare Türen verschlossen sind.
Eine noch größere Anlage zeigt beispielsweise die US-
PS 4 357 176 mit mehreren hintereinander liegenden
Bearbeitungsstationen. Die einzelnen Bearbeitungsstationen
innerhalb der Maschine sind auch hier durch z. B. drei
Wartungsöffnungen zugänglich, die als Hubtüren ausgebildet
sind.
Der zuvor beschriebene Stand der Technik zeigt auf, daß bei
derartigen industriellen Geschirrspülmaschinen ein Transport
der Geschirrkörbe in Längsrichtung der Maschine erfolgt,
wobei seitlich Einlaß- und Auslaßöffnungen für die
Geschirrkörbe vorhanden sind. Die zusätzlichen Öffnungen im
frontseitigen Bereich der Maschine dienen vornehmlich der
Reinigung, Wartung, der Reparatur oder der Beseitigung von
Störungen an der Geschirrspülmaschine.
Es sind weiterhin industrielle Geschirrspülmaschinen bekannt
geworden, die nicht im Durchlaufverfahren betrieben werden.
Hier ist nur eine Geschirrspülzone vorgesehen, die durch eine
frontseitige Öffnung beschickt wird. Die frontseitige Öffnung
wird häufig durch eine Klapptür verschlossen, die ein unteres
horizontales Türscharnier aufweist, wobei die nach vorne
auf geklappte Tür gleichzeitig zur Auflage des Geschirrkorbes
beim Be- oder Entladen der Geschirrspülmaschine dient.
Um die nach vorn ausladende, durch die Klapptürhöhe bedingte
Länge nicht zu groß werden zu lassen, sind kombinierte Klapp- und
Hubtüren bekannt geworden, bei welchen der untere Teil
der Türe nach vorne umklappt und ein anderer, oberer Teil der
Türe über einen Hubmechanismus sich in einer vertikalen Ebene
bewegt.
Das Verschließen von Öffnungen an industriellen
Geschirrspülmaschinen geschieht schließlich auch durch
einfach einzusetzende Türen, die in ihrer Gesamtheit von der
Maschine wegnehmbar sind.
Ein großes Problem bei den Türen oder auch bei den
Türverschlüssen von Wartungsöffnungen liegt darin, daß diese
einerseits flüssigkeitsdicht abschließen müssen, da sich
innerhalb der Maschine ein Waschsystem befindet, was mit
einem außerordentlich hohen Druck des Spritzwassers gegen die
Innenwandung des Gehäuses und auch gegen die Türöffnungen
trifft. Hubtüren sind hierfür wesentlich leichter abdichtbar,
da das Türblatt in einer Art Labyrinthdichtung angeordnet
ist, welche gegenüber dem Strahl des Spritzwassers leicht
abzudichten ist.
Bei Klapptüren ist die Abdichtung problematischer, da hier
zwar ebenfalls eine Art Labyrinthdichtung durch
ineinandergreifende U-Profile gebildet wird. Das Spritzwasser
dringt jedoch im allgemeinen in die U-Profile ein, so daß das
Dichtungsproblem letztlich nur durch zusätzliche
Gummidichtungen oder Kunststoffdichtungen gelöst werden kann.
Zwar können Hub-Türen leichter abgedichtet werden. Diese
haben jedoch den Nachteil, daß der Innenbereich von Hubtüren
nur schwer gereinigt werden kann, da diese Fläche nicht ohne
weiteres einem Reinigungsvorgang zugänglich ist. Dies gilt
ebenso für die Labyrinthdichtungen von Hubtüren, die
praktisch nicht zu reinigen sind.
Demnach sind die herkömmlichen Labyrinthdichtungen auch
anfällig gegen Schmutz, da der Wasserstrahl Schmutzreste vom
zu reinigenden Gut auch an die Innenwandung der
Geschirrspülmaschine schleudert und damit auch die
Dichtungsanordnungen der Türen oder Wartungsöffnungen
verunreinigt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, herkömmliche
Geschirrspülmaschinen dahingehend zu verbessern, daß eine
äußerst einfache Anordnung von Wartungstüren bei größeren
Maschinen oder auch von Öffnungen zur Beschickung der
Geschirrspülmaschine bei kleineren Maschinen geschaffen wird.
Dabei soll eine möglichst einfach Türöffnung bzw.
Türanordnung geschaffen werden, die jedoch in vollem Umfang
den Erfordernissen einer optimalen Abdichtung der Tür
gegenüber Spritzwasser und gegenüber Verschmutzung
ermöglicht. Dabei soll die Reinigungsmöglichkeit solcher
Abdichtungen verbessert werden.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Geschirrspülmaschine
nach der Gattung des Anspruchs 1 durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine
angegeben.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß auch eine
normale Schwenktür mit vertikaler Schwenkachse in
modifizierter Ausbildung die anstehenden Probleme durchaus
lösen kann. Dabei ist es von Bedeutung, daß mit einer
speziellen Ausbildung einer Labyrinthdichtung eine räumliche
Abschottung dieser Dichtung, insbesondere von Spritzwasser
und Verunreinigungen ermöglicht wird, so daß die
Dichtungsanordnung als solche möglichst unbelastet ist. Dabei
kann üblicherweise auf zusätzliche Gummidichtungen zur
Abdichtung verzichtet werden, da sich an solchen
Gummidichtungen Schmutzreste einnisten können.
Eine wichtige Erkenntnis der Erfindung ergibt sich dadurch,
daß die gewählte Labyrinthdichtung an einer sich normal, das
heißt mit vertikaler Drehachse drehenden Tür derart gestaltet
wird, daß sowohl das Waschwasser als auch die mit dem
Waschwasser zerstreuten Schmutzpartikel wirksam von der
Labyrinthdichtung ferngehalten werden. Hierzu weist der
innere Teil der Labyrinthdichtung der Tür eine Formgebung
auf, die es Spritzwasser und damit Verschmutzungen nahezu
unmöglich macht, in die Labyrinthdichtung einzudringen. Dies
wird durch spezielle Ablenkbleche im Bereich des in den
Innenraum weisenden Öffnungsschlitzes der Labyrinthdichtung
ermöglicht.
Durch diese einfachen Maßnahmen ist es möglich, auch einfache
Türen sowohl als Befüllungstür, als auch als Wartungs- oder
Servicetür an größeren Maschinen zu verwenden, wobei die
Türen und die Türdichtungen in ihrer geöffneten Stellung
problemlos gereinigt werden können.
Weitere Einzelheiten und Weiterbildungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen wiedergegeben.
Die Erfindung wird im übrigen in der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die
in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigen
Fig. 1 a-c eine sogenannte Mehrtankmaschine in
Seitenansicht (Fig. 1 a), in Stirnansicht
(Fig. 1 b) sowie in Draufsicht
(Fig. 1 c),
Fig. 2 einen Längsschnitt entlang der
Schnittlinie I-I in Fig. 1 a,
Fig. 3 a-c einen Vertikalschnitt entlang der
Schnittlinie II-II in Fig. 1 a in
prinzipieller Darstellung,
Fig. 4 a die Einzelheit X in Fig. 3 c,
Fig. 4 b die Einzelheit y in Fig. 3 c,
Fig. 5 eine alternative Ausbildung nach Fig. 4 a
und
Fig. 6 eine alternative Ausbildung nach Fig. 5
Die Erfindung wird an einer sogenannten "Mehrtankmaschine"
gemäß Darstellung in den Fig. 1 a-c näher erläutert. Gemäß
der Seitenansicht nach Fig. 1 a, der Stirnansicht nach
Fig. 1 b sowie der Draufsicht nach Fig. 1 c handelt es sich
hierbei um eine industrielle Geschirrspülmaschine 1, die
beispielsweise 4 Arbeitszonen umfaßt, wie sie in Draufsicht
auch in Fig. 2 dargestellt sind. Die Maschine besitzt eine
stirnseitige Einführöffnung 2 und eine gegenüberliegende
Ausführöffnung 3, durch welche beispielsweise ein
Geschirrkorb 4 oder Geschirrkasten 4 mit Geschirr 5 (siehe
Fig. 3) in die Geschirrspülmaschine 1 eingetragen und
ausgefahren wird. Der Einführöffnung 2 nachgeschaltet ist
beispielsweise ein Vorwaschzone 6, eine erste Hauptwaschzone
7, eine zweite Hauptwaschzone 8 sowie eine Nachspülzone 9.
Jede Bearbeitungszone 6-9 weist ein System von unteren
Wascharmen 10 und oberen Wascharmen 11 auf. Wie aus Fig. 2
ersichtlich, können beispielsweise vier untere Wascharme 10
ein entsprechendes Wascharmsystem in der jeweiligen
Bearbeitungszone bilden. Das gleiche gilt entsprechend für
die oberen Wascharme 11.
Ein nicht näher dargestelltes Transportsystem transportiert
die Waschkörbe 4 über die Einführöffnung 2 durch die
Bearbeitungszonen 6-9 bis zur Ausführöffnung 3.
Es ist bekannt, die einzelnen Bearbeitungszonen 6-9
insgesamt oder wenigstens teilweise von außen zugänglich zu
machen, um beispielsweise einen stehengebliebenen
Geschirrkorb entnehmen oder um einen sonstigen Fehler im
Betriebssystem beheben zu können. Weiterhin müssen die
einzelnen Bearbeitungszonen zwecks sonstiger Reparaturen oder
Wartungsarbeiten und nicht zuletzt aus Reinigungsgründen
zugänglich sein.
Erfindungsgemäß werden die Zugangsöffnungen 12-15 zu den
einzelnen Bearbeitungsstationen 6-9 mittels Schwenktüren
16-19 verschlossen. Die Schwenktüren besitzen jeweils eine
vertikale Schwenk- oder Drehachse 20 und sind seitlich an der
jeweiligen Zugangsöffnung mit Linksanschlag oder
Rechtsanschlag angebracht. Beispielsweise sind die
Schwenktüren 16, 17 und 19 jeweils rechts der
Zugangsöffnung 12, 13, 15 angeschlagen, während die
Schwenktür 18 links der Zugangsöffnung 14 angeschlagen ist.
Die Schwenktüren mit vertikaler Schwenkachse haben den
Vorteil, daß sie quasi "gewichtslos" am Gehäuse der
Geschirrspülmaschine befestigt sind, was insbesondere bei
schweren doppelwandigen Ausführungsformen der Schwenktüren
von Bedeutung ist. Im Gegensatz zu bekannten Hubtüren zum
Verschließen solcher Zugangsöffnungen können die
Schwenktüren 16-19 problemlos an ihren Türinnenseiten 21
gereinigt werden, was bei Hubtüren nicht ohne weiteres
möglich ist.
Ein Problem der Abdichtung und Reinhaltung von Schwenktüren
oder Klapptüren liegt grundsätzlich darin, daß die
erforderliche Dichtungsanordnung hohen Belastungen des
Spritzwassers sowie des Zutritts von Verunreinigungen vom
Spülvorgang ausgesetzt sind. Beispielsweise zeigt die
Fig. 3 a die erste Hauptwaschzone 7 mit sich darin
befindlichem Geschirrkorb 4 mit eingestelltem Geschirr 5
sowie dem unteren Wascharmsystem 10 und dem oberen
Wascharmsystem 11, welches beispielsweise aus je vier
nebeneinander liegenden Einzelwascharmen entsprechend der
Darstellung in Fig. 2 besteht.
Die Wascharme 10, 11 tragen eine Vielzahl von Waschdüsen 22-26
bzw. 22'-26', aus denen mit einem äußerst hohen
Wasserdruck die Waschflüssigkeit 27, 28 austritt. Dies ist
symbolisch in den Fig. 3 a-c dargestellt. Die
Waschflüssigkeit 27, 28 aus dem unteren und oberen
Wascharmsystem gelangt aufgrund des Sprühwinkels α zur
Rückwand 29 und zur vorderen Wand 30 der
Geschirrspülmaschine, wie dies prinzipiell in Fig. 3 a
dargestellt ist. Die vordere Wand 30 der
Geschirrspülmaschine 1 ist durch die Schwenktüren 16-19
verschlossen, so daß der Wasserstrahl der
Waschflüssigkeit 27, 28 ansich auch die Dichtungsanordnungen
für die Schwenktüren erfaßen müßte. Rein symbolisch ist in
den Fig. 3 b, 3 c ein einzelner Wasserstrahl 31 aus der
unteren hintersten Waschdüse 22 des Wascharms 10 und ein
weiterer Wasserstrahl 32 aus der oberen hintersten Waschdüse
22' des oberen Wascharms 11 dargestellt, wobei der
Wasserstrahl 31 den oberen Dichtungsbereich X und der
Wasserstrahl 32 den unteren Dichtungsbereich Y der Schwenktür
17 erfaßt. Geht man von einem vorgegebenen maximalen
Streuwinkel α aus, so trifft der von unten nach oben geführte
Wasserstrahl 31. sowie der von oben nach unten geführte
Wasserstrahl 32 die Türinnenseite unter einen Winkel α/2. Die
der Türinnenseite 21 abgewandte Waschdüse 22, 22' bestimmt
dabei mit ihrem Waschstrahl α den maximalen Anstrahlwinkel
der unteren und oberen Dichtungsanordnung. Jeder daneben
liegende Waschstrahl aus anderen Waschdüsen trifft die Tür
eher in einem zur Türmitte hin wandernden Bereich. Dies ist
durch die zusätzlichen Pfeile 33, 34 in Fig. 3 c symbolisch
angedeutet.
Eine vergrößerte Darstellung der Einzelheiten X und y ist für
die Einzelheit X in Fig. 4 a, für die Einzelheit Y in
Fig. 4 b dargestellt. Dabei stellt Fig. 4 a den oberen Teil
der Schwenktür 17 und Fig. 4 b den unteren Teil der
Schwenktür 17 beispielhaft dar.
Die Abdichtung der beispielhaft dargestellten Schwenktür 17
geschieht mittels einer Labyrinthdichtung 35, die am äußeren
Rand der Schwenktür umlaufend angeordnet ist. Dabei wird die
Labyrinthdichtung 35 durch ineinandergreifende Blechteile
gebildet. Dies wird zur Fig. 4 a wie folgt erläutert.
Die Schwenktür 17 weist zunächst eine Breite b1 auf, wobei
ein vorderer Schwenktürkörper 36 mit der Breite b2 ein hohles
geschlossenes Kastenprofil bildet. Zur Bildung eines Teils
der Labyrinthdichtung 35 weist der Schwenktürkörper 36 einen
umlaufenden äußeren Rand 37 auf, der in einer Breite b3 über
das Kastenprofil 36 hinausragt und damit zunächst eine Art
Wanne 38 bildet.
Zur Bildung der Labyrinthdichtung 35 weist die
Gehäusevorderseite 39 der Geschirrspülmaschine ihrerseits
einen in Richtung Schwenktür 17 weisenden Rand oder Steg 40
auf, der sich in einem Abstand a1 vom Rand 37 entfernt
befindet. Dabei bilden der Rand 37 der Schwenktür 17 und der
Steg 40 der Gehäusevorderseite 39 sich über die Breite b3
bzw. b3' überlappende Wandungsbereiche für eine
Labyrinthführung entlang des Pfeils 41, so daß die Wanne 38
zu einem umlaufenden Labyrinthspalt 38 wird.
Würde man die Labyrinthdichtung 35 in dieser Form belassen,
so würde ein gedachter Wasserstrahl 31' problemlos in den
Eckbereich 42 am vorderen Ende des Stegs 40 gelangen, so daß
die Flüssigkeit die Labyrinthdichtung durchdringen würde.
Selbst wenn man einen weiteren Steg 37' parallel zum Rand 37
auf den Schwenktürkörper 36 aufsetzen würde, um einen
weiteren gedachten Labyrinthkanal 43 zu bilden, so würde ein
weiterer gedachter Wasserstrahl 31'' ebenfalls in das
Labyrinth eindringen können und dieses gegebenenfalls
verunreinigen oder zu Undichtigkeiten führen.
Abhilfe gegen ein solches Eindringen des Wasserstrahls 31,
31' bzw. 31'' bietet eine zusätzliche Innenwandung oder
Ablenkwandung 44, die derart in den Innenraum 45 der
jeweiligen Zone (hier Zone 7) hineinragt, daß der
Wasserstrahl 31 nicht auf die Labyrinthdichtung 35 auftrifft.
Es handelt sich demzufolge um eine Art Ablenkblech oder
Abdeckblech 44, welches derart vor der Labyrinthdichtung
angeordnet ist, daß auch der extremste Wasserstrahl 31 nicht
auf die Labyrinthdichtung 35 mit seinen
Labyrinthkanälen 38, 43 auftrifft. Der Auftreffpunkt 46 des
Wasserstrahls 31 liegt vielmehr in Fig. 4 a in einem Abstand
a2 oberhalb der Eintrittsöffnung 47 (Unterkante 49) zur
Labyrinthdichtung 35.
Dies geschieht dadurch, daß das Ablenkblech 44 um einen
Betrag b4 in den Innenraum 45 der Arbeitszone hineinragt,
wobei die Oberkante 48 des Ablenkbleches 44 unterhalb der
Unterkante 49 des Stegs 40 liegen muß, damit sich die Tür in
ihrer Schwenkbewegung öffnen läßt.
Fig. 4 b zeigt den unteren Teil der Schwenktür 17 mit einer
prinzipiell gleichen Anordnung wie zu Fig. 4 a beschrieben.
Da es sich um ein umlaufendes Labyrinthprofil handelt, sind
gleiche Teile mit gleichem Bezugszeichen versehen. Auch hier
ist eine zusätzliche Innenwandung 44 bzw. ein Ablenkblech 44
dargestellt, welches den nach unten weisenden Wasserstrahl 32
ablenkt und verhindert, daß dieser in den Öffnungsbereich 47
der Labyrinthdichtung 35 eintritt. Das Ablenkblech 44 ist
demzufolge als eine Art konische Wanne mit einem Winkel
β ≈ 120 Grad mit einer Grundplatte 50 ausgebildet, welches
auf den Schwenktürkörper 36 aufgebracht ist und um den Betrag
b4 in den Innenraum 45 der Arbeitszone 7 hineinragt und damit
eine Art Abdeckung der Labyrinthdichtung bewirkt. Dabei ist
auch im unteren Bereich sowie entsprechend an den
Seitenwandungen dafür Sorge zu tragen, daß die äußere
Kante 48 des Ablenkbleches 44 nicht über die Kante 49 des
Gehäusestegs 40 hinausragt, da sonst die Türe nicht ohne
weiteres zu öffnen wäre. Der schräge Rand des Ablenkbleches
44 dient auch als eine Art Leitblech für die schnelle
Rückführung des Wassers in den Spülraum.
Der untere Bereich der Schwenktüre 17 enthält im
Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 b eine zusätzliche
Abtropfrinne 51, die an der Gehäusevorderseite 39
außenliegend befestigt ist. Hierdurch kann bei geöffneter
Schwenktür das an der Türinnenseite anhaftende Wasser bzw.
das Tropf- und Kondenswasser aus dem seitlichen Labyrinth
nach dem Öffnen der Tür aufgefangen werden.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 entspricht prinzipiell
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 a. Gleiche Teile sind mit
gleichen Bezugszeichen versehen. Zusätzlich zur
Ausführungsform nach Fig. 4 a befindet sich in einem Spalt 52
zwischen dem umlaufenden Türrahmen 53 der Schwenktür 17 und
der gegenüberliegenden Gehäusewandung 54 eine zusätzliche
Dichtung 55 aus Kunststoff oder Gummi, um gegebenenfalls
Dämpfe aus dem Innenraum 45 der jeweiligen Arbeitszone vom
Austritt abzuhalten.
Beim Ausführungsbeispiel der Erfindung nach Fig. 6 wird das
in den Fig. 4a, 4b bzw. in Fig. 5 in konischer Ausführung
ausgebildete Ablenkblech 44 mit einem stumpfen
Winkel β ≅ 120 Grad alternativ ausgebildet. In diesem Fall
ist das Ablenkblech 44' parallel zum Steg 40 angeordnet,
wodurch sich der Winkel β' = 90 Grad ergibt. Dabei ragt das
Ablenkblech 44' wiederum um den Betrag b4 in den Innenraum 45
hinein, damit der Auftreffpunkt 46 des Wasserstrahls 31
wiederum in einem Abstand a2 neben der Eintrittsöffnung 47
(bzw. neben der Kante 40, 49) zur Labyrinthanordnung 35 liegt.
Der Wandungsabschnitt 44' entspricht demzufolge einem
verlängerten Wandungsabschnitt 37' wie er in Fig. 4 a als
gestrichelte Alternative angedeutet ist.
Auch im Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 kann eine zusätzliche
Dichtung im Spalt 52 vorgesehen sein.
Die weiteren Arbeitszonen 6, 8, 9 sind mit entsprechenden
Türen 16, 18, 19 verschlossen. Hierdurch werden für alle
Arbeitszonen die entsprechenden Vorteile für eine optimale
Abdichtung von Schwenktüren erzielt.
Nach dem Öffnen der Tür 16-19 sind die Türinnenseite mit
Labyrinthdichtungsteilen sowie die Dichtungsteile an der
Gehäusewandung zur Reinigung dieser Teile sehr gut
zugänglich.
Weiterhin ermöglicht eine Schwenktür problemlos den Wechsel
des Türansschlags, ohne daß bauliche Änderungen, insbesondere
bezüglich des Dichtungsprinzips notwendig sind.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und
beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfaßt
auch vielmehr alle Abwandlungen im Rahmen der
Schutzrechtsansprüche. Insbesondere kann eine derartige Tür
auch als Öffnungstür zur Beschickung einer
Geschirrspülmaschine mit nur einer Arbeitsstation verwendet
werden. Auch hier sind die Abdichtungskriterien für eine
Schwenktür in optimaler Weise gegeben. Weiterhin kann die Tür
16-19 ganz oder teilweise aus Metall oder Kunststoff
hergestellt sein, d. h. der Begriff "Blech" schließt Metall
oder Kunststoff ein.
1
Geschirrspülmaschine
2
Stirnseite Einführöffnung
3
Stirnseite Ausführöffnung
4
Geschirrkorb
5
Geschirr
6
Vorwaschzone
7
1. Hauptwaschzone
8
2. Hauptwaschzone
9
Nachspülzone
10
untere Wascharme
11
obere Wascharme
12
Zugangsöffnung
13
Zugangsöffnung
14
Zugangsöffnung
15
Zugangsöffnung
16
Schwenktür
17
Schwenktür
18
Schwenktür
19
Schwenktür
20
vertikale Schwenkachse
21
Türinnenseite
22
Waschdüsen
23
Waschdüsen
24
Waschdüsen
25
Waschdüsen
26
Waschdüsen
27
Waschflüssigkeit
28
Waschflüssigkeit
29
Rückwand
30
vordere Wand
31
Wasserstrahl
32
Wasserstrahl
33
Pfeil
34
Pfeil
35
Labyrinthdichtung
36
Schwenktürkörper
37
Rand
38
Labyrinthspalt
39
Gehäusevorderseite
40
Rand/Steg
41
Pfeil
42
Eckbereich
43
Zusatzkanal
44
Innenwandung
45
Innenraum
46
Auftreffpunkt v.
31
47
Öffnung zu
35
48
Oberkante von
44
49
Unterkante v.
40
50
Wannenkörper
51
Abtropfrinne
52
Spalt
53
Türrahmen
54
Gehäusewandung
55
Dichtung
Claims (7)
1. Geschirrspülmaschine für den gewerblichen Einsatz, mit
einem Gehäuse (1) zur Aufnahme wenigstens einer Arbeitszone
(6-9) die mit einem unteren und/oder oberen Waschsystem
(10, 11) bestückt ist, wobei das Waschsystem einen, die
Gehäuseinnenwandung (29, 30) erfassenden Sprühstrahl (31, 32)
aufweist und mit wenigstens einer Gehäuseöffnung (12-15),
die von einer Tür (16-19) mit Dichtungsanordnung 35
verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Tür als
Schwenktür (16-19) mit vertikaler Schwenkachse (20) und die
Dichtungsanordnung (35) der Schwenktür (16-19) als
Labyrinthdichtung ausgebildet ist, wobei die Schwenktür (16-19)
an ihrer Türinnenseite (21) im Bereich der
Labyrinthdichtung (35) die Anordnung einer zusätzlichen
Ablenkwandung (44, 44') derart vorsieht, daß der vom
Waschsystem (10, 11) kommende und/oder der von dem zu
reinigenden Gut abspritzende Wasserstrahl (31, 32) nicht auf
die innere Öffnung (47) der Labyrinthdichtung (35) auftrifft.
2. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine von der Schwenktür (16-19) und der
Gehäusevorderseite (39) gebildete umlaufende
Labyrinthdichtung (35) aus gegenläufig nebeneinander liegende
Wandungsvorsprüngen (37, 40, 37') an der Türe (15-19) bzw.
am Gehäuse (39) gebildet ist und daß ein, an der Innenseite
(21) der Tür vorgesehener zusätzlicher Wandungsvorsprung (44,
44') zur Bildung einer Ablenkwandung (44, 44') derart in das
Gehäuseinnere (45) hineinragt, daß die Zutrittsöffnung (47)
der Labyrinthdichtung (35) gegen Spritzwasser abgedeckt ist.
3. Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die an der Türinnenseite (21) liegende
Ablenkwandung (44) für Spritzwasser als konisch oder
schräggestelltes Wandungsteil (44) aus Metall oder Kunststoff
oder dgl. ausgebildet ist, welches innerhalb des
Öffnungsquerschnittes mit Außenkante (49) der Türöffnung (12-15)
liegt und soweit in das Gehäuseinnere (45) hineinragt,
daß die Labyrinthdichtung gegen Spritzwasser abgedeckt ist.
4. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im unteren Bereich der
Schwenktüre (16-19) eine Abtropfrinne (51) vorgesehen ist.
5. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ablenkwandung (44') etwa rechtwinklig auf den
Schwenktürkörper (36) aufgesetzt ist und etwa parallel zu den
Wandungsabschnitten (37, 40) der Labyrinthdichtung liegt.
6. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
Gehäusewandung (54) und dem Türaußenrahmen (53) eine
zusätzliche Dichtung (55), vorzugsweise Gummi- oder
Kunststoffdichtung (55) gegen Dämpfe vorgesehen ist.
7. Geschirrspülmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenktür einen
frei wählbaren Türanschlag aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998105066 DE19805066A1 (de) | 1998-02-10 | 1998-02-10 | Geschirrspülmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998105066 DE19805066A1 (de) | 1998-02-10 | 1998-02-10 | Geschirrspülmaschine |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19805066A1 true DE19805066A1 (de) | 1999-08-12 |
Family
ID=7857062
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998105066 Withdrawn DE19805066A1 (de) | 1998-02-10 | 1998-02-10 | Geschirrspülmaschine |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19805066A1 (de) |
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