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Die
Erfindung betrifft eine selbstfahrende Material bearbeitende Vorrichtung
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Eine
derartige Vorrichtung ist aus der
EP 0 334 143 A1 bekannt. Bei ihr bestehen
der Zuführförderer und
der Abgabeförderer
aus gegeneinander verschwenkbaren Förderersegmenten, so daß Zuführförderer und
Abgabeförderer
aus einer ausladenden Betriebsstellung in eine gefaltete Transportstellung
bewegt werden können,
in welcher die gesamte Vorrichtung dann auf einem Tieflader transportiert werden
kann.
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Bei
dieser bekannten Vorrichtung ist das untere Ende des Zuführförderers
an der Erdoberfläche abgestützt. Die
Vorrichtung kann somit in ihrer Transportstellung nicht frei bewegt
werden.
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In
der WO 95/12462 A1 ist eine ähnliche selbstfahrende
Material bearbeitende Vorrichtung offenbart, die aus einem Standard-Zugfahrzeug
und einem die eigentliche Zerkleinerungsvorrichtung tragenden Aufleger
besteht. Der Aufleger wird zum Zerkleinern von Material abgekoppelt
und der Aufleger wird mit einem beim freien Ende des Zuführförderers liegenden
Endabschnitt des Chassis an der Erdoberfläche abgestützt. Auch diese Vorrichtung
ist somit in der Betriebsstellung des Chassis nicht frei bewegbar.
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Durch
die vorliegende Erfindung soll eine selbstfahrende materialbearbeitende
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1 so weitergebildet werden, daß sie auch in der Transportstellung des
Abgabeförderers
frei auf der Erdoberfläche
bewegbar ist.
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Diese
Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch
eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
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Eine
selbstfahrende Sieb-Vorrichtung der hier interessierenden Art kann
verwendet werden (a) zum Durchführen
von Sieb-Vorgängen
während
des Fahrens, wo während
der Bewegung gesiebtes Material abgelagert werden soll, z.B. zum
Auffüllen
eines Pipelinegrabens nach dem Verlegen einer Pipeline oder zum
Anschütten
einer Steingrundlage oder eines anderen festen Boden bildenden Materials
zum Erzeugen eines Straßenunterbaus
oder (b) im Bedarfsfall zum Durchführen statischer Sieb-Vorgänge, allerdings
verbunden mit der Möglichkeit,
gegebenenfalls von einer Position zu einer anderen innerhalb eines
bestimmten Standorts fahrbar zu sein.
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Eine
typische Sieb-Vorrichtung hat eine erhebliche Gesamtlänge (bei
in Sieb- und Abgabestellung gebrachten Komponenten), insofern als
ein Zuführtrichter
in der Regel an einem Ende des Chassis angeordnet ist und eine Förder-/Hebeeinrichtung sich
längs der
Vorrichtung von dem Trichter aus bis zu einem oberhalb oder außerhalb
des entgegengesetzten Endes des Chassis angeordneten Abgabeende
erstreckt. Danach fällt
Material nach unten auf das Sieb, z.B. einen "Siebkasten". Mindestens ein Abgabeförderer (eingerichtet
zur Aufnahme gesiebten Materials aus dem Siebkasten) erstreckt sich nach
außen
hin weg vom Chassis und gibt das gesiebte Material in einen Ablagerungsbereich
ab.
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Verwendbare
Abgabeförderer
umfassen sogenannte "Heck förderer", die gesiebtes Material
hinter der Vorrichtung abgeben, und "seitliche Förderer", die das gesiebte Material seitlich
der Vorrichtung abgeben. Unterschiedliche Abgabeförderer können zum
Einsatz kommen und verschiedene gesiebte "Fraktionen" aus dem Siebkasten aufnehmen und dieses
Material in die jeweiligen Ablagerungsbereiche abgeben. Eine typische
Sieb-Vorrichtung kann einen einzelnen Heck-Förderer und ein Paar seitlicher
Förderer
aufweisen, so daß drei
verschiedene gesiebte Fraktionen oder Anteile in dem Siebkasten separiert
und an verschiedene Abgabeorte abgegeben werden können.
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Es
ist wünschenswert,
daß die
Vorrichtung leicht manövrierbar
ist (zum Fahren von einem festen Sieb-Ort zum nächsten oder zum Durchführen von Sieb-Vorgängen während der
Fahrt). Endlos-Raupenketten sind daher besonders geeignet als Mittel zum
Antreiben und zum Lenken der Vorrichtung. Die Länge einer brauchbaren Anordnung
von Endlos-Ketten an ist jedoch (um die geforderte leichte Manövrierbarkeit
zu erreichen) viel geringer als die Gesamtlänge der Vorrichtung (wenn deren
Komponenten in die Sieb-/Abgabestellung gebracht sind und in der
diese nach außen
wesentlich über
das Chassis hinaus überstehen).
Dies führt
zu wesentlichen Trägheitskräften, die
dann erzeugt werden, wenn die Vorrichtung fährt, und insbesondere dann, wenn
die Vorrichtung gelenkt wird (dies ist in gewisser Weise vergleichbar
mit den Trägheitskräften, die dann
erzeugt werden, wenn eine Person eine sich horizontal erstreckende
Leiter mittig trägt
und dabei versucht, sich um die eigene Achse zu drehen). Es ist daher
wichtig, soweit wie möglich
zu versuchen, den Gesamtschwerpunkt der Vorrichtung (und ihrer Komponenten)
im wesentlichen zentral bezüglich
der Endlos-Ketten-Anordnung zu halten, wenn sich die Vorrichtung
in der Einsatz-Stellung befindet.
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Weiterhin
ist bei Vorrichtungen mit Endlos-Ketten normalerweise ein Transport
auf einem Tieflader erforderlich, damit diese über öffentliche Straßen von
einem Ort zum nächsten
gefahren werden können.
Die Komponenten (und speziell diejenigen, die in der Einsatz-Stellung über das
Chassis hinausstehen) müssen
dabei gewöhnlich
entweder abgebaut oder in eine Transportstellung bewegt werden,
in der ihr Überstand über das
Chassis wenigstens verringert ist, bevor die Vorrichtung auf dem
Tieflader transportiert werden kann.
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Auch
wenn die Trägheitskräfte in Einsatz-Stellung
der Einrichtung reduziert werden, führt die viel größere Fahrgeschwindigkeit
des Tiefladers (verglichen mit der selbstfahrenden Bewegung einer im
Betrieb befindlichen Ketten-Vorrichtung)
dazu, daß alle
wesentlichen Massen der Vorrichtung (die vom Schwerpunkt der Vorrichtung
beabstandet sind) starke Trägheitskräfte ausüben, wenn
der Tieflader um eine Kurve fährt
oder sich in einem Kreisverkehr befindet.
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Dies
bedeutet, daß die
Vorrichtung sehr sicher gehaltert sein muß, während sie auf einem Tieflader
transportiert wird. Aber auch mit einer solchen Halterung können sehr
starke Trägheitskräfte, die beim
Durchfahren einer Kurve auf einer Straße erzeugt werden, immer noch
sehr gefährlich
für andere Verkehrsteilnehmer
sein oder sogar dazu führen,
daß der
Tieflader umgeworfen wird, z.B. wenn der Tieflader einen Kreisverkehr
mit hoher Geschwindigkeit befährt.
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Durch
die vorliegende Erfindung wird eine selbstfahrende materialbearbeitende
Vorrichtung geschaffen, die gut ausbalanciert ist, wenn ihre Komponenten
in die Arbeitsstellung (Betriebsstellung) gebracht sind, und mit
der gleichwohl ein verbessertes Verstauen der Komponenten erzielt
wird (wenn diese Bauteile in die Transportstellung gestellt werden),
in dem Sinne, daß die
Komponenten innerhalb des oder nahe benachbart dem äußeren Umriß der Vorrichtung
angeordnet sind, der durch das Chassis bestimmt wird, an dem die
Komponenten angebracht sind.
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Dadurch
läßt sich
eine Verringerung der Trägheitskräfte erreichen,
welche stabilere (und dadurch weniger gefährlichere) Verhältnisse
beim Fahren liefert. Außerdem
wird dadurch der insgesamt erforderliche Platzbedarf verringert.
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Vorzugsweise
umfaßt
der Abgabeförderer
einen Heck-Förderer,
der klappbare Abschnitte hat, die zwischen einer ausgefluchteten
Stellung, bei der ein Abschnitt sich so über den anderen hinaus erstreckt, daß die Abgabe-/Betriebsstellung
gebildet wird, und einer zusammengeklappten Stellung zwangsführbar sind,
bei der einer der Abschnitte unter dem Sieb liegt und der andere
Abschnitt sich im wesentlichen nach oben erstreckt.
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Damit
im Betrieb im Sieb-/Abgabe-Betriebszustand eine ausbalancierte Vorrichtung
erreicht wird, kann das Chassis über
die Endlos-Ketten nach vorne und nach hinten überstehen und speziell der Trichter
kann auf einer Ausleger-Anordnung angebracht sein, sodaß er nach
vorne über
die Endlos-Ketten übersteht,
während
der Abgabeförderer (wenn
er als Heck-Förderer
ausgebildet ist) in Gegenrichtung über das entgegengesetzte Ende
des Chassis übersteht,
wenn er in der Einsatz-Stellung ist. Dies ergibt eine angemessene
Balance der Vorrichtung. Um allerdings den Gesamtschwerpunkt der Vorrichtung
in der bevorzugten Position im wesentlichen zentral zu den Endlos-Ketten
anzuordnen, kann der Hauptantrieb, beispielsweise ein Dieselmotor
hoher Leistung, vor dem Schwerpunkt am Chassis angebracht sein und
so als Gegengewicht dazu beitragen, das Gewicht des Heck-Förderers
und außerdem der
bearbeitenden Vorrichtung auszubalancieren, wenn diese in der Einsatz-Stellung sind.
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Die
materialbearbeitende Vorrichtung kann ein Sieb, einen Brecher oder
eine Kombination eines Brechers mit einem Sieb umfassen.
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Das
Sieb kann als sogenannter Siebkasten ausgebildet und vorzugsweise
schwenkbar an einer aufrechten Stützstruktur angebracht sein,
die am hinteren Ende (gegenüber
dem Trichter-Ende) des Chassis angebracht ist. Der Siebkasten kann
mittels eines Paars von Dreiecksrahmen, von denen an beiden Seiten
des Siebkastens jeweils einer angebracht ist, getragen sein, wobei
die Scheitel beider Dreiecksrahmen schwenkbar an der aufrechten
Struktur angebracht sind.
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Das
schwenkbare Einstellen des Siebkastens ermöglicht es, den Siebwinkel des
Siebbodens oder der Siebböden
einzustellen, damit dieser Winkel an verschiedene Materialtypen
angepaßt
werden kann.
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Vorzugsweise
ist der Zuführförderer schwenkbar
mit dem Siebkasten an oder nahe bei seinem Abgabeende verbunden,
so daß der
Förderer seine
Stellung bei jeder Einstellung des Siebwinkels des Siebkastens automatisch
nachstellen kann und die Materialabgabe vom Abgabeende des Förderers in
den Siebkasten gleichbleibend optimal ist.
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Der
Zuführförderer umfaßt vorzugsweise zwei
Teile, die gelenkig miteinander verbunden sind, so daß der Förderer in
eine Transportstellung gestellt werden kann, bei der die Höhe seines
Abgabeendes (das normalerweise der höchste Abschnitt des Förderers
ist) zu Transportzwecken abgesenkt ist.
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Der
Siebkasten kann außerdem
schwenkbar einstellbar sein (nicht nur zur Änderung des Siebwinkels), damit
er in eine abgesenkte Transportstellung verstellbar ist, bei der
seine Höhe
verringert ist. Diese schwenkbare Einstellung des Siebkastens in
die Transportstellung geht vorzugsweise einher mit einem automatischen
Nachstellen des damit verbundenen Förderers.
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Bei
diesem ersten Aspekt der Erfindung ist der Abgabeförderer vorzugsweise
als Heck-Förderer ausgeführt. Alternativ
oder zusätzlich
kann ein Abgabeförderer
an einer Seite des Chassis angebracht sein, der in eine Einsatz-Stellung
gebracht werden kann, bei der er sich bezüglich des Chassis seitlich nach
außen
erstreckt, und der ein Aufnahmeende hat, das eine gesiebte Materialfraktion
vom Sieb aufnimmt und dieses in seitlicher Richtung in einen Ablagerungsbereich
abgibt.
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Der
seitliche Förderer
kann an einer Seite des Chassis in der beispielsweise in der
EP 0 506 812 beschriebenen
Weise angebracht sein, die gewährleistet,
daß der
seitliche Förderer
eine Transportstellung einnehmen kann, in der er sich eng entlang
einer Seite des Chassis erstreckt, wodurch er im wesentlichen innerhalb
des oder nahe benachbart dem durch das Chassis definierten äußeren Umriß bleibt.
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Eine
erfindungsgemäße selbstfahrende
Vorrichtung umfaßt
vorzugsweise eine Sieb-Vorrichtung, die entweder alleine oder in
Verbindung mit einer weiteren Sieb-Vorrichtung eingesetzt werden
kann, damit mehrere verschiedene Sieb-Funktionen von zwei zusammenwirkenden
selbstfahrenden Sieb-Vorrichtungen
durchgeführt
werden können.
Diese zusätzliche
Sieb-Vorrichtung kann jede geeignete Form haben, so daß sie ein
Vorsieben des Schüttguts
durchführen
kann und dieses teilweise gesiebte Material dann einem Material- Einlaß der Sieb-Vorrichtung nach
der vorliegenden Erfindung zuführen
kann.
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Diese
zusätzliche
Sieb-Vorrichtung kann von dem allgemeinen Typ sein, der in der WO
96/03225 detaillierter beschrieben und beansprucht ist.
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Der
Trichter, der in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen
ist, kann ein Zuführtrichter mit
oder ohne Vorsieb-Vorrichtung oder eine sonstige Zuführeinrichtung
sein.
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Ausführungsbeispiele
der selbstfahrenden materialbearbeitenden Vorrichtung werden nachfolgend
anhand der Zeichnung näher
erläutert;
es zeigen:
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1 eine Seitenansicht einer
ersten Ausführungsform
der Sieb-Vorrichtung in welcher deren Sieb- und Abgabekomponenten
in einer Arbeits- bzw. Einsatz-Stellung
gezeigt sind;
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2 eine zu 1 ähnliche
Seitenansicht, in welcher die Komponenten in einer weiteren Arbeits- bzw. Einsatz-Stellung
gezeigt sind;
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3 eine Seitenansicht der
Vorrichtung, bei der die Komponenten in eine Verstau- oder Transportposition
eingestellt sind, in der die Vorrichtung auf dem Anhänger eines
Tiefladers transportierbar ist;
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4 eine zur 3 ähnliche
Ansicht, die einen zusätzlich
angebrachten Abgabeförderer
zeigt, der so eingestellt ist, daß er eine Transportposition einnimmt;
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5 eine Seitenansicht der
Vorrichtung der 1 bis 4, bei der diese eine Arbeitsstellung
einnimmt und im Verbund mit einer weiteren selbstfahrenden Sieb-Vorrichtung
arbeitet, die Schüttgut
einem Vorsieb-Vorgang unterzieht und dieses teilweise gesiebte Material
einem Eingangstrichter der Vorrichtung der 1 bis 4 zuführt.
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6 eine Seitenansicht einer
zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform
der selbstfahrenden Sieb-Vorrichtung, bei der die Arbeitskomponenten
in ihrer Einsatz-Arbeitsstellung gezeigt sind;
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7 eine zu 6 ähnliche
Seitenansicht, bei der die Arbeitskomponenten in ihre Transportstellung
gestellt sind;
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8 eine Hinteransicht der
zweiten Ausführungsform
der Vorrichtung mit seitlich montierten Abgabeförderern, die in Abgabestellung
gezeigt sind;
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9 eine detaillierte Ansicht
einer Abwandlung des vorderen Endes der Vorrichtung;
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10 eine zu 9 ähnliche
detaillierte Seitenansicht, die eine weitere alternative Abwandlung
zeigt; und
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11 eine Seitenansicht in
größerem Maßstab, die
eine alternative Trageinrichtung für ein Sieb und einen daran
gekoppelten Zuführförderer am
hinteren Ende des Chassis der Vorrichtung zeigt.
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Zunächst wird
auf die 1 und 2 Bezug genommen. Diese zeigen
eine Vorrichtung zur Schüttgut-Bearbeitung
in Form einer selbstfahrenden Sieb-Vorrichtung, die insgesamt mit
dem Bezugszeichen 10 bezeichnet ist und in der ein Sieb
in Form eines Siebkastens 11 in 1 eine Stellung mit maximalem Siebwinkel
und in 2 eine Stellung
mit minimalem Sieb- bzw. Arbeitswinkel einnimmt. Die Einstellung
des Siebwinkels ist in der Regel zur Anpassung an verschiedene Arten
zu siebenden Schüttgutes
erforderlich. Üblicherweise
hat der Siebkasten 11 mehrere getrennte "Sieb-Böden", so daß unterschiedlich
gesiebte Anteile oder Fraktionen separierbar sind und dann jeweils
mit Hilfe von entsprechenden Abgabeförderern in Ablagerungsbereiche
abgegeben werden, die von der Vorrichtung beabstandet sind.
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Die
Vorrichtung 10 umfaßt
ein Chassis 12 und einen durch einen Motor 13 (siehe 2) gebildeten Hauptantrieb,
der an oder nahe bei dem vorderen Ende des Chassis 12 angebracht
ist. Dies bewirkt, daß die
Gewichtskräfte
der an der Vorrichtung angebrachten und über das hintere Ende des Chassis 12 überstehenden
Komponenten der Vorrichtung ausbalanciert werden, was unten noch
detaillierter beschrieben wird. Fortbewegungsmittel sind vorgesehen,
die das Chassis 12 tragen und vom Motor 13 angetrieben
werden und die Vorrichtung auf dem Boden fortbewegen. Die bevorzugten
Fortbewegungsmittel umfassen ein paar Endlos-Raupenketten 14, die,
verglichen mit der Gesamtlänge
der Vorrichtung, relativ kurz sind und die die Vorrichtung bei den schwierigen
Bodenverhältnissen
in einer typischen Arbeitsumgebung fortbewegen können und außerdem der Vorrichtung (trotz
ihrer Gesamtlänge
in der Einsatz-Stellung) eine einfache Manövrierbarkeit durch die Lenkwirkung
verleihen, die sich durch Endlos-Raupenketten erzielen läßt.
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Ein
Trichter 15 ist am vorderen Ende des Chassis 12 über einen
Ausleger 16 indirekt angebracht. Dem Trichter 15 wird
Schüttgut
zugeführt.
Bevorzugt enthält
er eine Art Vorsieb-Vorrichtung, die das Schüttgut einem Vorsieb-Vorgang unterzieht,
bevor es auf das untere Aufnahmeende 17 einer Förder-/Hebeeinrichtung 18 unter
dem Einfluß der Schwerkraft
gelangt. Der Förderer 18 weist
zwei Teile auf, die gelenkig miteinander verbunden sind, nämlich einen
unteren Teil 19 mit dem Aufnahmeende 17, das Material
vom Trichter 15 aufnimmt, und einen oberen Teil 20 mit
einem oberen Abgabeende 21, von dem aus Material unter
dem Einfluß der
Schwerkraft auf den Siebkasten 11 fällt. Der Trichter kann alternativ
als sogenannter "feed
boot" ausgeführt sein,
d.h. in der Art eines kleinen Trichters (Mini-Hopper) oder einer
Führungsrutsche,
die Material von einem Ende eines Zuführförderers heranführt.
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Ein
Abgabeförderer 121,
der als "Heck-Förderer" ausgebildet ist,
ist am hinteren Ende 22 des Chassis 12 angebracht
und in der Einsatz-Stellung gezeigt, in der er gesiebtes Material
vom Siebkasten 11 über
sein Aufnahmeende 21a aufnehmen und dieses Material über sein
Abgabeende 22b in einen Ablagerungsbereich hinter der Vorrichtung
abgeben kann. Findet der Sieb-Vorgang während der Fahrt der Vorrichtung
statt, erfolgt eine mitbewegte Ablagerung gesiebten Materials. Dies
kann für
das Auffüllen
eines Pipelinegrabens geeignet sein. Der End-Förderer 121 ist von
der Einsatz-Stellung, die in den 1 und 2 gezeigt ist, in eine Transportstellung
klappbar, wie in den 3 und 4 gezeigt. Das Klappen des Endförderers
kann in der Weise erfolgen, die detaillierter in der WO 95/12462
beschrieben ist.
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Der
Siebkasten 11 ist schwenkbar an einer aufrechten Stützstruktur 23 am
hinteren Ende 22 des Chassis 12 mittels eines
horizontalen Schwenkzapfens 24 angebracht. Dies erlaubt
die Einstellung des Siebwinkels des Siebkastens 11 zwischen
dem in 1 gezeigten maximalen
Siebwinkel und dem in 2 gezeigten
minimalen Sieb- bzw. Arbeitswinkel. Der Siebkasten 11 kann
jedoch noch weiter nach unten über
die in 2 gezeigte Stellung
hinaus verschwenkt werden und nimmt dann, wie in den 3 und 4 gezeigt, eine Transportstellung ein,
bei der die Gesamthöhe
des Siebkastens auf ein geeignetes Maß verringert ist.
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Der
Siebkasten 11 ist am Schwenkzapfen 24 über ein
Paar von Dreiecksrahmen 25 angebracht, von denen an beiden
Seiten des Siebkastens 11 jeweils einer angebracht ist.
Jeder Dreiecksrahmen 25 ist über seinen Scheitel am Schwenkzapfen 24 angebracht.
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Die
Einstellung des sich durch Drehung um den Schwenkzapfen 24 ergebenden
Winkels des Siebkastens 11 kann durch Betätigung einer
Teleskop- oder anderweitigen Einstell-Vorrichtung 26 bewirkt
werden.
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Das
Abgabeende 21 des Förderers 18 (das insbesondere
am oberen Ende des zweiten Abschnitts 20 des Förderers 18 vorgesehen
ist) ist schwenkbar mit dem Siebkasten 11 verbunden, zweckmäßigerweise
mit Hilfe einer Gelenkverbindung mit den Dreiecksrahmen oder anderen
Teilen des Siebkastens. Dies macht möglich, daß sich die Stellung des Abgabeendes 21 des
Förderers 18 automatisch
jeder Veränderung
der Schrägstellung
des Siebkastens 11 nachstellt, damit ein optimales Sieben
ermöglicht
wird.
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Die
Gelenk-Verbindung 27 zwischen den Abschnitten 19 und 20 des
Förderers 18 ermöglicht jedoch
auch eine automatische Nachstellung des Förderers 18 in eine
Transportstellung, wenn der Siebkasten 11 abwärts in die
in den 3 und 4 dargestellte Verstau- oder
Transportstellung gebracht wird, wodurch die zwei Teile 19 und 20 "aufklappen" und eine Verringerung
der Bauhöhe
des Abgabeendes 21 erzielt wird, wie in den 3 und 4 deutlich gesehen werden kann.
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Die 1 und 2 zeigen nur einen Heckförderer 121.
Vorzugsweise kann zusätzlich
oder alternativ ein seitlicher Förderer
(oder ein Paar seitlicher Förderer,
wobei an beiden Seiten des Chassis 12 je einer angebracht
ist) vorgesehen sein, der im allgemeinen senkrecht zur Längsachse
des Chassis 12 seitlich nach außen übersteht, wenn er in der Einsatz-Stellung
ist, sodaß die
Abgabe einer getrennten Fraktion gesiebten Materials in erheblichem
Abstand von einer Seite der Vorrichtung erfolgen kann.
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Der
seitliche Förderer
kann an der Seite des Chassis in geeigneter einstellbarer Weise
angebracht sein, so daß er
die (nicht dargestellte) Einsatz-Stellung einnehmen oder in eine
sich längs
des Chassis erstreckende Stellung gebracht werden kann, wobei er
in der Verstaustellung im wesentlichen innerhalb des Umrisses des
Chassis ist.
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Dies
ist in 4 dargestellt,
bei der der seitliche Förderer 28 gezeigt
ist, nachdem er eine kombinierte Schwenk-/Drehbewegung durchgeführt hat. Die
Schwenkbewegung umfaßt
bei der Bewegung von der Einsatz-Stellung in die Transportstellung
das Verschwenken um eine im wesentlichen aufrechte Achse. Zur gleichen
Zeit wird eine Bewegung, die im wesentlichen eine Drehbewegung ist,
um die allgemeine Längsachse
des Förderers 28 durchgeführt, so
daß sich
der Stützrahmen
des seitlichen Förderers 28 von
einer den Förderer
(normalerweise einen Muldenbandförderer)
unterstützenden
Stellung in eine Stellung bewegt, bei der sich das Endlos-Band im wesentlichen
innerhalb einer vertikalen Ebene erstreckt und die beiden seitlichen
Rahmenkomponenten im wesentlichen einer über der anderen angeordnet
sind.
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Die 1 und 2 zeigen die Vorrichtung 10 in der
Einsatz-Stellung und die 3 und 4 zeigen die Sieb- und Abgabekomponenten
der Vorrichtung in der Verstau- oder Transportstellung, die zum
Transport der Vorrichtung auf einem Tieflader 29 geeignet ist.
Wie oben in der Einleitung erläutert,
ist es wichtig, die beweglichen Teile der Komponenten in eine Transportstellung
zu bringen, in der ihre Massen so nahe wie möglich am Schwerpunkt der Vorrichtung angeordnet
sind, damit Trägheitskräfte minimiert werden,
die dann erzeugt werden, wenn der Tieflader 29 um eine
Kurve oder in einem Kreisverkehr fährt. Der Abgabeförderer 121 kann
daher die in den 3 und 4 gezeigte zusammengeklappte
Stellung einnehmen, bei der er im wesentlichen innerhalb der Gesamtlänge der
Vorrichtung (in Draufsicht gesehen) in dem Sinne angeordnet ist,
daß er
in der Transportstellung nicht über
den Siebkasten 11 hinaussteht. Dabei nimmt der seitliche
Förderer 28 zusätzlich die eng
längs des
Chassis 12 verlaufende Transportstellung ein.
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Die
Vorrichtung 10 kann sowohl statische Sieb-Vorgänge als
auch ggf. Sieb-Vorgänge
während der
Fahrt durchführen.
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Die 5 zeigt eine zusätzliche
Benutzungsart der Vorrichtung der 1 bis 4, bei welcher die Vorrichtung 10 im
Verbund mit einer zweiten (vorsiebenden) selbstfahrenden Sieb-Vorrichtung 30 arbeitet.
Die Sieb-Vorrichtung 30 ist
selbstfahrend und in der Lage, das Schüttgut einem Vorsieb-Vorgang
zu unterziehen und dieses teilweise gesiebte Material dann über das
Abgabeende 31 eines Abgabeförderers 32 dem Zuführtrichter 15 der
Vorrichtung 10 zuzuführen.
Die Sieb-Vorrichtung 30 kann jede geeignete Form haben,
umfaßt
aber vorzugsweise die Vorrichtung, welche in der WO 96/03225 detailliert
beschrieben und beansprucht ist.
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Die
Vorrichtung 10 hat ein Zapfen-/Schieber-Gelenk, das mit
einem Arbeitszylinder betätigt wird,
um die Höhe
einer oberen Umlenkrolle des Zuführförderers 18 relativ
zum Sieb einzustellen. Zusätzlich
wird dadurch das Zusammenklappen des Förderers in die erforderliche
Transporthöhe
ermöglicht.
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Es
können
Zuführeinrichtungen
mit niedriger und hoher Abgabehöhe
vorgesehen sein und die obere Trichter-Zuführeinrichtung kann, abhängig von der
jeweiligen Anwendung, abnehmbar sein.
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Nun
wird auf die 6 und 8 der Zeichnung Bezug genommen.
Hier ist eine weitere Ausführungsform
dargestellt und Bauteile, die den bereits beschriebenen entsprechen,
sind mit denselben Bezugszeichen versehen und werden nicht nochmals im
Detail beschrieben. Zusätzlich
zu dem hinteren Abgabeförderer 121,
der als Heck-Förderer
ausgebildet ist, ist an jeder Seite des Chassis ein seitlich montierter
Abgabeförderer 28a bzw. 28b angebracht.
Die beiden seitlichen Abgabeförderer 28a und 28b geben im
Betrieb gesiebte Materialfraktionen aus dem Siebkasten 11 auf
gegenüberliegenden
Seiten der Vorrichtung ab. Die 8 zeigt
die seitlichen Förderer 28a und 28b in
ihrer Betriebsstellung. Abgaberutschen sammeln gesiebte Materialfraktionen
aus dem Siebkasten 11 und verteilen diese separaten gesiebten
Anteile an die jeweiligen seitlichen Förderer zur seitlichen Abgabe
auf Halden zu beiden Seiten der Vorrichtung.
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Am
vorderen Ende der Vorrichtung ist eine alternative Ausbildung eines
Zuführtrichters
gezeigt, der am vorderen tiefen Ende des Zuführförderers 18 angebracht
ist und von einem modifizierten Ausleger 16a gestützt wird, der
nach vorne über
das Chassis 12 übersteht.
Die modifizierte Trichteranordnung enthält eine einstellbare Führungsrutsche 15a,
die nach oben bzw. unten um eine vordere Schwenkverbindung 34 mittels
einstellbarer Stützfüße 35 verstellbar ist.
Eine flexible Schürze 36 ragt
von der Rutschenanordnung 15a nach unten und unterstützt die
Materialführung
zum unteren Zuführende
des Zuführförderers 18.
Eine Auffangplatten-Anordnung ist am hinteren Ende der Rutschenanordnung 15a vorgesehen und
insgesamt mit dem Bezugszeichen 33 bezeichnet. Die Auffangplatten-Anordnung dient dazu,
Material, das der Rutschenanordnung zugeführt wurde, zurückzuhalten
und dieses nach unten durch die Vorrichtung zum Vorsieben, z.B.
ein Stabrost-Sieb,
auf das Zuführende
des Förderers 18 passieren
zu lassen. Die Auffangplatte 33 weist einen Greifhaken 37 auf,
an dem beispielsweise ein Bagger angreifen kann, um den Zuführförderer 18 linear
zu versetzen und somit eine automatische Einstellung des Siebwinkels
der Siebböden
des Siebkastens 11 zu bewirken.
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Die 7 zeigt die Auffangplatte 33 in
einer nach unten gestellten Transportstellung und zeigt außerdem die
anderen in eine Transportstellung gestellten Betriebskomponenten
der Sieb-Vorrichtung, nämlich
den Zuführförderer 18,
den Siebkasten 11, den hinteren Abgabeförderer 121 und die
seitlichen Förderer 28a und 28b.
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Die 10 ist eine detaillierte,
vergrößerte Ansicht
einer Zuführtrichter-Anordnung,
die im wesentlichen derjenigen ähnlich
ist, die in den 6 und 7 gezeigt ist, und die eine
durch Verschwenken einstellbare Zuführrutschen-Anordnung 215 enthält, die
nach oben bzw. unten mit Hilfe von Stützfüßen 235 um einen hinteren
Schwenkzapfen 234 verstellbar ist. Wenn die Zuführrutschen-Anordnung 215 einen
Stabrost aufweist, z.B. ein Stabrost- Sieb, kann dieses das Material, welches
der Vorrichtung zugeführt
wird, einem Vorsieb-Vorgang unterziehen, so daß zu große Materialbrocken, z.B. große Feldsteine,
Baumwurzeln usw. auf dem Stabrost zurückgehalten und dann in Vorwärtsrichtung
unter Gravitationseinwirkung abgegeben werden. Diese Abgabe kann
durch eine in periodischen Intervallen erfolgende Verstellung der
Stützfüße 235 in
Aufwärtsrichtung unterstützt werden.
Der Stabrost ist in 10 mit dem
Bezugszeichen 216 bezeichnet. Die Führungsrutschen-Anordnung 215 kann
in eine Position gebracht werden, in der sie eine zweistufige Zuführanordnung
ersetzt, wenn eine Sieb-Anwendung ein Sieben des Produktes mit einem
Stabrost erfordert. 11 zeigt
schließlich
eine vergrößerte Seitenansicht
einer modifizierten Anordnung, bei der das obere Abgabeende 321 des
Zuführförderers 18 an
der Dreiecksrahmen-Stützstruktur 322 des
Siebkastens 11 über
eine Teleskopstrebe 323, deren Strebenlänge mit einem Arbeitszylinder 324 gesteuert
wird, abgestützt
ist.
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Diese
Teleskop-Einstellung ist aus zwei Gründen vorgesehen: Erstens wird
dadurch die Einstellung der Höhe
einer oberen Umlenkrolle 325 des Zuführförderers 18 relativ
zum Siebkasten 11 bei Bedarf während des Betriebs ermöglicht und
zweitens kann dadurch der Zuführförderer 18 zu
Transportzwecken und speziell zum Transport auf einem Tieflader-Anhänger nach
unten und teilweise in den Körper
des Siebkastens 11 hineingezogen werden kann.
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Obwohl
in der Zeichnung nicht dargestellt, ist die Einrichtung vorzugsweise
so ausgeführt,
daß das Sieben
und Abgeben und/oder das Fahren auf dem Boden über eine Fernbedienung steuerbar
sind.
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Dies
kann vorteilhaft sein, da es dem Benutzer eines gesonderten (und
mit der Vorrichtung zusammenarbeitenden) Geräts, z.B. eines Kippers oder
eines Hubladers, das Fernbedienen der Vorrichtung ermöglicht.
Dies kann notwendig sein, um die Vorrichtung in eine zum Aufnehmen
von Schüttgut geeignetere
Stellung und/oder eine neue Stellung zur Abgabe von gesiebtem Material
zu bewegen.
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Der
Zuführtrichter
kann einen statischen Stabrost zur Durchführung eines Vorsieb-Vorgangs oder
ein Schüttelsieb
und ein Schüttel-Stabrost-Sieb umfassen.
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Die
beschiebenen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung betreffen eine selbstfahrende Sieb-Vorrichtung.
Die vorliegende Erfindung kann aber auch bei anderen Arten von Vorrichtungen
zur Schüttgutbearbeitung
angewendet werden. Beispielsweise kann das Sieb durch einen Brecher
oder eine Kombination eines Brechers mit einem Sieb ersetzt sein.