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DE19781758B4 - Selbstfahrende materialbearbeitende Vorrichtung - Google Patents

Selbstfahrende materialbearbeitende Vorrichtung Download PDF

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DE19781758B4
DE19781758B4 DE19781758A DE19781758A DE19781758B4 DE 19781758 B4 DE19781758 B4 DE 19781758B4 DE 19781758 A DE19781758 A DE 19781758A DE 19781758 A DE19781758 A DE 19781758A DE 19781758 B4 DE19781758 B4 DE 19781758B4
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DE
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chassis
conveyor
delivery
feed conveyor
sieve
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Extec Screens and Crushers Ltd
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Abstract

Selbstfahrende Material bearbeitende Vorrichtung mit:
a) einem Chassis (12), welches ein in Fahrtrichtung erstes Ende und ein diesem in Fahrtrichtung gegenüberliegendes zweites Ende (22) aufweist;
b) einem Hauptantrieb (13);
c) Fortbewegungsmitteln (14), welche durch ein Paar Endlosketten (14) gebildet sind, vom Hauptantrieb (13) angetrieben werden und das Chassis (12) tragen;
d) einem Zuführförderer (18);
e) einem Material-Bearbeitungsgerät (11), das am Chassis (12) so angebracht ist, daß es Material vom Abgabeende (21) des Zuführförderers (18) erhält; und
f) einem Abgabeförderer (121; 28), der zwischen einer Betriebsstellung und einer Transportstellung einstellbar am Chassis (12) angebracht ist und in seiner Betriebsstellung ein Aufnahmeende (21a) zur Aufnahme im Material-Bearbeitungsgerät (11) bearbeiteten Materials und ein Abgabeende (22b) aufweist, welches vom Chassis (12) beabstandet ist;
g) welcher zur Einnahme der Transportstellung so verstellbar ist, daß die in Längsrichtung des Chassis (12) gemessene Gesamtlänge der Vorrichtung (10) verringert ist;...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine selbstfahrende Material bearbeitende Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus der EP 0 334 143 A1 bekannt. Bei ihr bestehen der Zuführförderer und der Abgabeförderer aus gegeneinander verschwenkbaren Förderersegmenten, so daß Zuführförderer und Abgabeförderer aus einer ausladenden Betriebsstellung in eine gefaltete Transportstellung bewegt werden können, in welcher die gesamte Vorrichtung dann auf einem Tieflader transportiert werden kann.
  • Bei dieser bekannten Vorrichtung ist das untere Ende des Zuführförderers an der Erdoberfläche abgestützt. Die Vorrichtung kann somit in ihrer Transportstellung nicht frei bewegt werden.
  • In der WO 95/12462 A1 ist eine ähnliche selbstfahrende Material bearbeitende Vorrichtung offenbart, die aus einem Standard-Zugfahrzeug und einem die eigentliche Zerkleinerungsvorrichtung tragenden Aufleger besteht. Der Aufleger wird zum Zerkleinern von Material abgekoppelt und der Aufleger wird mit einem beim freien Ende des Zuführförderers liegenden Endabschnitt des Chassis an der Erdoberfläche abgestützt. Auch diese Vorrichtung ist somit in der Betriebsstellung des Chassis nicht frei bewegbar.
  • Durch die vorliegende Erfindung soll eine selbstfahrende materialbearbeitende Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 so weitergebildet werden, daß sie auch in der Transportstellung des Abgabeförderers frei auf der Erdoberfläche bewegbar ist.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
  • Eine selbstfahrende Sieb-Vorrichtung der hier interessierenden Art kann verwendet werden (a) zum Durchführen von Sieb-Vorgängen während des Fahrens, wo während der Bewegung gesiebtes Material abgelagert werden soll, z.B. zum Auffüllen eines Pipelinegrabens nach dem Verlegen einer Pipeline oder zum Anschütten einer Steingrundlage oder eines anderen festen Boden bildenden Materials zum Erzeugen eines Straßenunterbaus oder (b) im Bedarfsfall zum Durchführen statischer Sieb-Vorgänge, allerdings verbunden mit der Möglichkeit, gegebenenfalls von einer Position zu einer anderen innerhalb eines bestimmten Standorts fahrbar zu sein.
  • Eine typische Sieb-Vorrichtung hat eine erhebliche Gesamtlänge (bei in Sieb- und Abgabestellung gebrachten Komponenten), insofern als ein Zuführtrichter in der Regel an einem Ende des Chassis angeordnet ist und eine Förder-/Hebeeinrichtung sich längs der Vorrichtung von dem Trichter aus bis zu einem oberhalb oder außerhalb des entgegengesetzten Endes des Chassis angeordneten Abgabeende erstreckt. Danach fällt Material nach unten auf das Sieb, z.B. einen "Siebkasten". Mindestens ein Abgabeförderer (eingerichtet zur Aufnahme gesiebten Materials aus dem Siebkasten) erstreckt sich nach außen hin weg vom Chassis und gibt das gesiebte Material in einen Ablagerungsbereich ab.
  • Verwendbare Abgabeförderer umfassen sogenannte "Heck förderer", die gesiebtes Material hinter der Vorrichtung abgeben, und "seitliche Förderer", die das gesiebte Material seitlich der Vorrichtung abgeben. Unterschiedliche Abgabeförderer können zum Einsatz kommen und verschiedene gesiebte "Fraktionen" aus dem Siebkasten aufnehmen und dieses Material in die jeweiligen Ablagerungsbereiche abgeben. Eine typische Sieb-Vorrichtung kann einen einzelnen Heck-Förderer und ein Paar seitlicher Förderer aufweisen, so daß drei verschiedene gesiebte Fraktionen oder Anteile in dem Siebkasten separiert und an verschiedene Abgabeorte abgegeben werden können.
  • Es ist wünschenswert, daß die Vorrichtung leicht manövrierbar ist (zum Fahren von einem festen Sieb-Ort zum nächsten oder zum Durchführen von Sieb-Vorgängen während der Fahrt). Endlos-Raupenketten sind daher besonders geeignet als Mittel zum Antreiben und zum Lenken der Vorrichtung. Die Länge einer brauchbaren Anordnung von Endlos-Ketten an ist jedoch (um die geforderte leichte Manövrierbarkeit zu erreichen) viel geringer als die Gesamtlänge der Vorrichtung (wenn deren Komponenten in die Sieb-/Abgabestellung gebracht sind und in der diese nach außen wesentlich über das Chassis hinaus überstehen). Dies führt zu wesentlichen Trägheitskräften, die dann erzeugt werden, wenn die Vorrichtung fährt, und insbesondere dann, wenn die Vorrichtung gelenkt wird (dies ist in gewisser Weise vergleichbar mit den Trägheitskräften, die dann erzeugt werden, wenn eine Person eine sich horizontal erstreckende Leiter mittig trägt und dabei versucht, sich um die eigene Achse zu drehen). Es ist daher wichtig, soweit wie möglich zu versuchen, den Gesamtschwerpunkt der Vorrichtung (und ihrer Komponenten) im wesentlichen zentral bezüglich der Endlos-Ketten-Anordnung zu halten, wenn sich die Vorrichtung in der Einsatz-Stellung befindet.
  • Weiterhin ist bei Vorrichtungen mit Endlos-Ketten normalerweise ein Transport auf einem Tieflader erforderlich, damit diese über öffentliche Straßen von einem Ort zum nächsten gefahren werden können. Die Komponenten (und speziell diejenigen, die in der Einsatz-Stellung über das Chassis hinausstehen) müssen dabei gewöhnlich entweder abgebaut oder in eine Transportstellung bewegt werden, in der ihr Überstand über das Chassis wenigstens verringert ist, bevor die Vorrichtung auf dem Tieflader transportiert werden kann.
  • Auch wenn die Trägheitskräfte in Einsatz-Stellung der Einrichtung reduziert werden, führt die viel größere Fahrgeschwindigkeit des Tiefladers (verglichen mit der selbstfahrenden Bewegung einer im Betrieb befindlichen Ketten-Vorrichtung) dazu, daß alle wesentlichen Massen der Vorrichtung (die vom Schwerpunkt der Vorrichtung beabstandet sind) starke Trägheitskräfte ausüben, wenn der Tieflader um eine Kurve fährt oder sich in einem Kreisverkehr befindet.
  • Dies bedeutet, daß die Vorrichtung sehr sicher gehaltert sein muß, während sie auf einem Tieflader transportiert wird. Aber auch mit einer solchen Halterung können sehr starke Trägheitskräfte, die beim Durchfahren einer Kurve auf einer Straße erzeugt werden, immer noch sehr gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer sein oder sogar dazu führen, daß der Tieflader umgeworfen wird, z.B. wenn der Tieflader einen Kreisverkehr mit hoher Geschwindigkeit befährt.
  • Durch die vorliegende Erfindung wird eine selbstfahrende materialbearbeitende Vorrichtung geschaffen, die gut ausbalanciert ist, wenn ihre Komponenten in die Arbeitsstellung (Betriebsstellung) gebracht sind, und mit der gleichwohl ein verbessertes Verstauen der Komponenten erzielt wird (wenn diese Bauteile in die Transportstellung gestellt werden), in dem Sinne, daß die Komponenten innerhalb des oder nahe benachbart dem äußeren Umriß der Vorrichtung angeordnet sind, der durch das Chassis bestimmt wird, an dem die Komponenten angebracht sind.
  • Dadurch läßt sich eine Verringerung der Trägheitskräfte erreichen, welche stabilere (und dadurch weniger gefährlichere) Verhältnisse beim Fahren liefert. Außerdem wird dadurch der insgesamt erforderliche Platzbedarf verringert.
  • Vorzugsweise umfaßt der Abgabeförderer einen Heck-Förderer, der klappbare Abschnitte hat, die zwischen einer ausgefluchteten Stellung, bei der ein Abschnitt sich so über den anderen hinaus erstreckt, daß die Abgabe-/Betriebsstellung gebildet wird, und einer zusammengeklappten Stellung zwangsführbar sind, bei der einer der Abschnitte unter dem Sieb liegt und der andere Abschnitt sich im wesentlichen nach oben erstreckt.
  • Damit im Betrieb im Sieb-/Abgabe-Betriebszustand eine ausbalancierte Vorrichtung erreicht wird, kann das Chassis über die Endlos-Ketten nach vorne und nach hinten überstehen und speziell der Trichter kann auf einer Ausleger-Anordnung angebracht sein, sodaß er nach vorne über die Endlos-Ketten übersteht, während der Abgabeförderer (wenn er als Heck-Förderer ausgebildet ist) in Gegenrichtung über das entgegengesetzte Ende des Chassis übersteht, wenn er in der Einsatz-Stellung ist. Dies ergibt eine angemessene Balance der Vorrichtung. Um allerdings den Gesamtschwerpunkt der Vorrichtung in der bevorzugten Position im wesentlichen zentral zu den Endlos-Ketten anzuordnen, kann der Hauptantrieb, beispielsweise ein Dieselmotor hoher Leistung, vor dem Schwerpunkt am Chassis angebracht sein und so als Gegengewicht dazu beitragen, das Gewicht des Heck-Förderers und außerdem der bearbeitenden Vorrichtung auszubalancieren, wenn diese in der Einsatz-Stellung sind.
  • Die materialbearbeitende Vorrichtung kann ein Sieb, einen Brecher oder eine Kombination eines Brechers mit einem Sieb umfassen.
  • Das Sieb kann als sogenannter Siebkasten ausgebildet und vorzugsweise schwenkbar an einer aufrechten Stützstruktur angebracht sein, die am hinteren Ende (gegenüber dem Trichter-Ende) des Chassis angebracht ist. Der Siebkasten kann mittels eines Paars von Dreiecksrahmen, von denen an beiden Seiten des Siebkastens jeweils einer angebracht ist, getragen sein, wobei die Scheitel beider Dreiecksrahmen schwenkbar an der aufrechten Struktur angebracht sind.
  • Das schwenkbare Einstellen des Siebkastens ermöglicht es, den Siebwinkel des Siebbodens oder der Siebböden einzustellen, damit dieser Winkel an verschiedene Materialtypen angepaßt werden kann.
  • Vorzugsweise ist der Zuführförderer schwenkbar mit dem Siebkasten an oder nahe bei seinem Abgabeende verbunden, so daß der Förderer seine Stellung bei jeder Einstellung des Siebwinkels des Siebkastens automatisch nachstellen kann und die Materialabgabe vom Abgabeende des Förderers in den Siebkasten gleichbleibend optimal ist.
  • Der Zuführförderer umfaßt vorzugsweise zwei Teile, die gelenkig miteinander verbunden sind, so daß der Förderer in eine Transportstellung gestellt werden kann, bei der die Höhe seines Abgabeendes (das normalerweise der höchste Abschnitt des Förderers ist) zu Transportzwecken abgesenkt ist.
  • Der Siebkasten kann außerdem schwenkbar einstellbar sein (nicht nur zur Änderung des Siebwinkels), damit er in eine abgesenkte Transportstellung verstellbar ist, bei der seine Höhe verringert ist. Diese schwenkbare Einstellung des Siebkastens in die Transportstellung geht vorzugsweise einher mit einem automatischen Nachstellen des damit verbundenen Förderers.
  • Bei diesem ersten Aspekt der Erfindung ist der Abgabeförderer vorzugsweise als Heck-Förderer ausgeführt. Alternativ oder zusätzlich kann ein Abgabeförderer an einer Seite des Chassis angebracht sein, der in eine Einsatz-Stellung gebracht werden kann, bei der er sich bezüglich des Chassis seitlich nach außen erstreckt, und der ein Aufnahmeende hat, das eine gesiebte Materialfraktion vom Sieb aufnimmt und dieses in seitlicher Richtung in einen Ablagerungsbereich abgibt.
  • Der seitliche Förderer kann an einer Seite des Chassis in der beispielsweise in der EP 0 506 812 beschriebenen Weise angebracht sein, die gewährleistet, daß der seitliche Förderer eine Transportstellung einnehmen kann, in der er sich eng entlang einer Seite des Chassis erstreckt, wodurch er im wesentlichen innerhalb des oder nahe benachbart dem durch das Chassis definierten äußeren Umriß bleibt.
  • Eine erfindungsgemäße selbstfahrende Vorrichtung umfaßt vorzugsweise eine Sieb-Vorrichtung, die entweder alleine oder in Verbindung mit einer weiteren Sieb-Vorrichtung eingesetzt werden kann, damit mehrere verschiedene Sieb-Funktionen von zwei zusammenwirkenden selbstfahrenden Sieb-Vorrichtungen durchgeführt werden können. Diese zusätzliche Sieb-Vorrichtung kann jede geeignete Form haben, so daß sie ein Vorsieben des Schüttguts durchführen kann und dieses teilweise gesiebte Material dann einem Material- Einlaß der Sieb-Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung zuführen kann.
  • Diese zusätzliche Sieb-Vorrichtung kann von dem allgemeinen Typ sein, der in der WO 96/03225 detaillierter beschrieben und beansprucht ist.
  • Der Trichter, der in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen ist, kann ein Zuführtrichter mit oder ohne Vorsieb-Vorrichtung oder eine sonstige Zuführeinrichtung sein.
  • Ausführungsbeispiele der selbstfahrenden materialbearbeitenden Vorrichtung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der Sieb-Vorrichtung in welcher deren Sieb- und Abgabekomponenten in einer Arbeits- bzw. Einsatz-Stellung gezeigt sind;
  • 2 eine zu 1 ähnliche Seitenansicht, in welcher die Komponenten in einer weiteren Arbeits- bzw. Einsatz-Stellung gezeigt sind;
  • 3 eine Seitenansicht der Vorrichtung, bei der die Komponenten in eine Verstau- oder Transportposition eingestellt sind, in der die Vorrichtung auf dem Anhänger eines Tiefladers transportierbar ist;
  • 4 eine zur 3 ähnliche Ansicht, die einen zusätzlich angebrachten Abgabeförderer zeigt, der so eingestellt ist, daß er eine Transportposition einnimmt;
  • 5 eine Seitenansicht der Vorrichtung der 1 bis 4, bei der diese eine Arbeitsstellung einnimmt und im Verbund mit einer weiteren selbstfahrenden Sieb-Vorrichtung arbeitet, die Schüttgut einem Vorsieb-Vorgang unterzieht und dieses teilweise gesiebte Material einem Eingangstrichter der Vorrichtung der 1 bis 4 zuführt.
  • 6 eine Seitenansicht einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform der selbstfahrenden Sieb-Vorrichtung, bei der die Arbeitskomponenten in ihrer Einsatz-Arbeitsstellung gezeigt sind;
  • 7 eine zu 6 ähnliche Seitenansicht, bei der die Arbeitskomponenten in ihre Transportstellung gestellt sind;
  • 8 eine Hinteransicht der zweiten Ausführungsform der Vorrichtung mit seitlich montierten Abgabeförderern, die in Abgabestellung gezeigt sind;
  • 9 eine detaillierte Ansicht einer Abwandlung des vorderen Endes der Vorrichtung;
  • 10 eine zu 9 ähnliche detaillierte Seitenansicht, die eine weitere alternative Abwandlung zeigt; und
  • 11 eine Seitenansicht in größerem Maßstab, die eine alternative Trageinrichtung für ein Sieb und einen daran gekoppelten Zuführförderer am hinteren Ende des Chassis der Vorrichtung zeigt.
  • Zunächst wird auf die 1 und 2 Bezug genommen. Diese zeigen eine Vorrichtung zur Schüttgut-Bearbeitung in Form einer selbstfahrenden Sieb-Vorrichtung, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet ist und in der ein Sieb in Form eines Siebkastens 11 in 1 eine Stellung mit maximalem Siebwinkel und in 2 eine Stellung mit minimalem Sieb- bzw. Arbeitswinkel einnimmt. Die Einstellung des Siebwinkels ist in der Regel zur Anpassung an verschiedene Arten zu siebenden Schüttgutes erforderlich. Üblicherweise hat der Siebkasten 11 mehrere getrennte "Sieb-Böden", so daß unterschiedlich gesiebte Anteile oder Fraktionen separierbar sind und dann jeweils mit Hilfe von entsprechenden Abgabeförderern in Ablagerungsbereiche abgegeben werden, die von der Vorrichtung beabstandet sind.
  • Die Vorrichtung 10 umfaßt ein Chassis 12 und einen durch einen Motor 13 (siehe 2) gebildeten Hauptantrieb, der an oder nahe bei dem vorderen Ende des Chassis 12 angebracht ist. Dies bewirkt, daß die Gewichtskräfte der an der Vorrichtung angebrachten und über das hintere Ende des Chassis 12 überstehenden Komponenten der Vorrichtung ausbalanciert werden, was unten noch detaillierter beschrieben wird. Fortbewegungsmittel sind vorgesehen, die das Chassis 12 tragen und vom Motor 13 angetrieben werden und die Vorrichtung auf dem Boden fortbewegen. Die bevorzugten Fortbewegungsmittel umfassen ein paar Endlos-Raupenketten 14, die, verglichen mit der Gesamtlänge der Vorrichtung, relativ kurz sind und die die Vorrichtung bei den schwierigen Bodenverhältnissen in einer typischen Arbeitsumgebung fortbewegen können und außerdem der Vorrichtung (trotz ihrer Gesamtlänge in der Einsatz-Stellung) eine einfache Manövrierbarkeit durch die Lenkwirkung verleihen, die sich durch Endlos-Raupenketten erzielen läßt.
  • Ein Trichter 15 ist am vorderen Ende des Chassis 12 über einen Ausleger 16 indirekt angebracht. Dem Trichter 15 wird Schüttgut zugeführt. Bevorzugt enthält er eine Art Vorsieb-Vorrichtung, die das Schüttgut einem Vorsieb-Vorgang unterzieht, bevor es auf das untere Aufnahmeende 17 einer Förder-/Hebeeinrichtung 18 unter dem Einfluß der Schwerkraft gelangt. Der Förderer 18 weist zwei Teile auf, die gelenkig miteinander verbunden sind, nämlich einen unteren Teil 19 mit dem Aufnahmeende 17, das Material vom Trichter 15 aufnimmt, und einen oberen Teil 20 mit einem oberen Abgabeende 21, von dem aus Material unter dem Einfluß der Schwerkraft auf den Siebkasten 11 fällt. Der Trichter kann alternativ als sogenannter "feed boot" ausgeführt sein, d.h. in der Art eines kleinen Trichters (Mini-Hopper) oder einer Führungsrutsche, die Material von einem Ende eines Zuführförderers heranführt.
  • Ein Abgabeförderer 121, der als "Heck-Förderer" ausgebildet ist, ist am hinteren Ende 22 des Chassis 12 angebracht und in der Einsatz-Stellung gezeigt, in der er gesiebtes Material vom Siebkasten 11 über sein Aufnahmeende 21a aufnehmen und dieses Material über sein Abgabeende 22b in einen Ablagerungsbereich hinter der Vorrichtung abgeben kann. Findet der Sieb-Vorgang während der Fahrt der Vorrichtung statt, erfolgt eine mitbewegte Ablagerung gesiebten Materials. Dies kann für das Auffüllen eines Pipelinegrabens geeignet sein. Der End-Förderer 121 ist von der Einsatz-Stellung, die in den 1 und 2 gezeigt ist, in eine Transportstellung klappbar, wie in den 3 und 4 gezeigt. Das Klappen des Endförderers kann in der Weise erfolgen, die detaillierter in der WO 95/12462 beschrieben ist.
  • Der Siebkasten 11 ist schwenkbar an einer aufrechten Stützstruktur 23 am hinteren Ende 22 des Chassis 12 mittels eines horizontalen Schwenkzapfens 24 angebracht. Dies erlaubt die Einstellung des Siebwinkels des Siebkastens 11 zwischen dem in 1 gezeigten maximalen Siebwinkel und dem in 2 gezeigten minimalen Sieb- bzw. Arbeitswinkel. Der Siebkasten 11 kann jedoch noch weiter nach unten über die in 2 gezeigte Stellung hinaus verschwenkt werden und nimmt dann, wie in den 3 und 4 gezeigt, eine Transportstellung ein, bei der die Gesamthöhe des Siebkastens auf ein geeignetes Maß verringert ist.
  • Der Siebkasten 11 ist am Schwenkzapfen 24 über ein Paar von Dreiecksrahmen 25 angebracht, von denen an beiden Seiten des Siebkastens 11 jeweils einer angebracht ist. Jeder Dreiecksrahmen 25 ist über seinen Scheitel am Schwenkzapfen 24 angebracht.
  • Die Einstellung des sich durch Drehung um den Schwenkzapfen 24 ergebenden Winkels des Siebkastens 11 kann durch Betätigung einer Teleskop- oder anderweitigen Einstell-Vorrichtung 26 bewirkt werden.
  • Das Abgabeende 21 des Förderers 18 (das insbesondere am oberen Ende des zweiten Abschnitts 20 des Förderers 18 vorgesehen ist) ist schwenkbar mit dem Siebkasten 11 verbunden, zweckmäßigerweise mit Hilfe einer Gelenkverbindung mit den Dreiecksrahmen oder anderen Teilen des Siebkastens. Dies macht möglich, daß sich die Stellung des Abgabeendes 21 des Förderers 18 automatisch jeder Veränderung der Schrägstellung des Siebkastens 11 nachstellt, damit ein optimales Sieben ermöglicht wird.
  • Die Gelenk-Verbindung 27 zwischen den Abschnitten 19 und 20 des Förderers 18 ermöglicht jedoch auch eine automatische Nachstellung des Förderers 18 in eine Transportstellung, wenn der Siebkasten 11 abwärts in die in den 3 und 4 dargestellte Verstau- oder Transportstellung gebracht wird, wodurch die zwei Teile 19 und 20 "aufklappen" und eine Verringerung der Bauhöhe des Abgabeendes 21 erzielt wird, wie in den 3 und 4 deutlich gesehen werden kann.
  • Die 1 und 2 zeigen nur einen Heckförderer 121. Vorzugsweise kann zusätzlich oder alternativ ein seitlicher Förderer (oder ein Paar seitlicher Förderer, wobei an beiden Seiten des Chassis 12 je einer angebracht ist) vorgesehen sein, der im allgemeinen senkrecht zur Längsachse des Chassis 12 seitlich nach außen übersteht, wenn er in der Einsatz-Stellung ist, sodaß die Abgabe einer getrennten Fraktion gesiebten Materials in erheblichem Abstand von einer Seite der Vorrichtung erfolgen kann.
  • Der seitliche Förderer kann an der Seite des Chassis in geeigneter einstellbarer Weise angebracht sein, so daß er die (nicht dargestellte) Einsatz-Stellung einnehmen oder in eine sich längs des Chassis erstreckende Stellung gebracht werden kann, wobei er in der Verstaustellung im wesentlichen innerhalb des Umrisses des Chassis ist.
  • Dies ist in 4 dargestellt, bei der der seitliche Förderer 28 gezeigt ist, nachdem er eine kombinierte Schwenk-/Drehbewegung durchgeführt hat. Die Schwenkbewegung umfaßt bei der Bewegung von der Einsatz-Stellung in die Transportstellung das Verschwenken um eine im wesentlichen aufrechte Achse. Zur gleichen Zeit wird eine Bewegung, die im wesentlichen eine Drehbewegung ist, um die allgemeine Längsachse des Förderers 28 durchgeführt, so daß sich der Stützrahmen des seitlichen Förderers 28 von einer den Förderer (normalerweise einen Muldenbandförderer) unterstützenden Stellung in eine Stellung bewegt, bei der sich das Endlos-Band im wesentlichen innerhalb einer vertikalen Ebene erstreckt und die beiden seitlichen Rahmenkomponenten im wesentlichen einer über der anderen angeordnet sind.
  • Die 1 und 2 zeigen die Vorrichtung 10 in der Einsatz-Stellung und die 3 und 4 zeigen die Sieb- und Abgabekomponenten der Vorrichtung in der Verstau- oder Transportstellung, die zum Transport der Vorrichtung auf einem Tieflader 29 geeignet ist. Wie oben in der Einleitung erläutert, ist es wichtig, die beweglichen Teile der Komponenten in eine Transportstellung zu bringen, in der ihre Massen so nahe wie möglich am Schwerpunkt der Vorrichtung angeordnet sind, damit Trägheitskräfte minimiert werden, die dann erzeugt werden, wenn der Tieflader 29 um eine Kurve oder in einem Kreisverkehr fährt. Der Abgabeförderer 121 kann daher die in den 3 und 4 gezeigte zusammengeklappte Stellung einnehmen, bei der er im wesentlichen innerhalb der Gesamtlänge der Vorrichtung (in Draufsicht gesehen) in dem Sinne angeordnet ist, daß er in der Transportstellung nicht über den Siebkasten 11 hinaussteht. Dabei nimmt der seitliche Förderer 28 zusätzlich die eng längs des Chassis 12 verlaufende Transportstellung ein.
  • Die Vorrichtung 10 kann sowohl statische Sieb-Vorgänge als auch ggf. Sieb-Vorgänge während der Fahrt durchführen.
  • Die 5 zeigt eine zusätzliche Benutzungsart der Vorrichtung der 1 bis 4, bei welcher die Vorrichtung 10 im Verbund mit einer zweiten (vorsiebenden) selbstfahrenden Sieb-Vorrichtung 30 arbeitet. Die Sieb-Vorrichtung 30 ist selbstfahrend und in der Lage, das Schüttgut einem Vorsieb-Vorgang zu unterziehen und dieses teilweise gesiebte Material dann über das Abgabeende 31 eines Abgabeförderers 32 dem Zuführtrichter 15 der Vorrichtung 10 zuzuführen. Die Sieb-Vorrichtung 30 kann jede geeignete Form haben, umfaßt aber vorzugsweise die Vorrichtung, welche in der WO 96/03225 detailliert beschrieben und beansprucht ist.
  • Die Vorrichtung 10 hat ein Zapfen-/Schieber-Gelenk, das mit einem Arbeitszylinder betätigt wird, um die Höhe einer oberen Umlenkrolle des Zuführförderers 18 relativ zum Sieb einzustellen. Zusätzlich wird dadurch das Zusammenklappen des Förderers in die erforderliche Transporthöhe ermöglicht.
  • Es können Zuführeinrichtungen mit niedriger und hoher Abgabehöhe vorgesehen sein und die obere Trichter-Zuführeinrichtung kann, abhängig von der jeweiligen Anwendung, abnehmbar sein.
  • Nun wird auf die 6 und 8 der Zeichnung Bezug genommen. Hier ist eine weitere Ausführungsform dargestellt und Bauteile, die den bereits beschriebenen entsprechen, sind mit denselben Bezugszeichen versehen und werden nicht nochmals im Detail beschrieben. Zusätzlich zu dem hinteren Abgabeförderer 121, der als Heck-Förderer ausgebildet ist, ist an jeder Seite des Chassis ein seitlich montierter Abgabeförderer 28a bzw. 28b angebracht. Die beiden seitlichen Abgabeförderer 28a und 28b geben im Betrieb gesiebte Materialfraktionen aus dem Siebkasten 11 auf gegenüberliegenden Seiten der Vorrichtung ab. Die 8 zeigt die seitlichen Förderer 28a und 28b in ihrer Betriebsstellung. Abgaberutschen sammeln gesiebte Materialfraktionen aus dem Siebkasten 11 und verteilen diese separaten gesiebten Anteile an die jeweiligen seitlichen Förderer zur seitlichen Abgabe auf Halden zu beiden Seiten der Vorrichtung.
  • Am vorderen Ende der Vorrichtung ist eine alternative Ausbildung eines Zuführtrichters gezeigt, der am vorderen tiefen Ende des Zuführförderers 18 angebracht ist und von einem modifizierten Ausleger 16a gestützt wird, der nach vorne über das Chassis 12 übersteht. Die modifizierte Trichteranordnung enthält eine einstellbare Führungsrutsche 15a, die nach oben bzw. unten um eine vordere Schwenkverbindung 34 mittels einstellbarer Stützfüße 35 verstellbar ist. Eine flexible Schürze 36 ragt von der Rutschenanordnung 15a nach unten und unterstützt die Materialführung zum unteren Zuführende des Zuführförderers 18. Eine Auffangplatten-Anordnung ist am hinteren Ende der Rutschenanordnung 15a vorgesehen und insgesamt mit dem Bezugszeichen 33 bezeichnet. Die Auffangplatten-Anordnung dient dazu, Material, das der Rutschenanordnung zugeführt wurde, zurückzuhalten und dieses nach unten durch die Vorrichtung zum Vorsieben, z.B. ein Stabrost-Sieb, auf das Zuführende des Förderers 18 passieren zu lassen. Die Auffangplatte 33 weist einen Greifhaken 37 auf, an dem beispielsweise ein Bagger angreifen kann, um den Zuführförderer 18 linear zu versetzen und somit eine automatische Einstellung des Siebwinkels der Siebböden des Siebkastens 11 zu bewirken.
  • Die 7 zeigt die Auffangplatte 33 in einer nach unten gestellten Transportstellung und zeigt außerdem die anderen in eine Transportstellung gestellten Betriebskomponenten der Sieb-Vorrichtung, nämlich den Zuführförderer 18, den Siebkasten 11, den hinteren Abgabeförderer 121 und die seitlichen Förderer 28a und 28b.
  • Die 10 ist eine detaillierte, vergrößerte Ansicht einer Zuführtrichter-Anordnung, die im wesentlichen derjenigen ähnlich ist, die in den 6 und 7 gezeigt ist, und die eine durch Verschwenken einstellbare Zuführrutschen-Anordnung 215 enthält, die nach oben bzw. unten mit Hilfe von Stützfüßen 235 um einen hinteren Schwenkzapfen 234 verstellbar ist. Wenn die Zuführrutschen-Anordnung 215 einen Stabrost aufweist, z.B. ein Stabrost- Sieb, kann dieses das Material, welches der Vorrichtung zugeführt wird, einem Vorsieb-Vorgang unterziehen, so daß zu große Materialbrocken, z.B. große Feldsteine, Baumwurzeln usw. auf dem Stabrost zurückgehalten und dann in Vorwärtsrichtung unter Gravitationseinwirkung abgegeben werden. Diese Abgabe kann durch eine in periodischen Intervallen erfolgende Verstellung der Stützfüße 235 in Aufwärtsrichtung unterstützt werden. Der Stabrost ist in 10 mit dem Bezugszeichen 216 bezeichnet. Die Führungsrutschen-Anordnung 215 kann in eine Position gebracht werden, in der sie eine zweistufige Zuführanordnung ersetzt, wenn eine Sieb-Anwendung ein Sieben des Produktes mit einem Stabrost erfordert. 11 zeigt schließlich eine vergrößerte Seitenansicht einer modifizierten Anordnung, bei der das obere Abgabeende 321 des Zuführförderers 18 an der Dreiecksrahmen-Stützstruktur 322 des Siebkastens 11 über eine Teleskopstrebe 323, deren Strebenlänge mit einem Arbeitszylinder 324 gesteuert wird, abgestützt ist.
  • Diese Teleskop-Einstellung ist aus zwei Gründen vorgesehen: Erstens wird dadurch die Einstellung der Höhe einer oberen Umlenkrolle 325 des Zuführförderers 18 relativ zum Siebkasten 11 bei Bedarf während des Betriebs ermöglicht und zweitens kann dadurch der Zuführförderer 18 zu Transportzwecken und speziell zum Transport auf einem Tieflader-Anhänger nach unten und teilweise in den Körper des Siebkastens 11 hineingezogen werden kann.
  • Obwohl in der Zeichnung nicht dargestellt, ist die Einrichtung vorzugsweise so ausgeführt, daß das Sieben und Abgeben und/oder das Fahren auf dem Boden über eine Fernbedienung steuerbar sind.
  • Dies kann vorteilhaft sein, da es dem Benutzer eines gesonderten (und mit der Vorrichtung zusammenarbeitenden) Geräts, z.B. eines Kippers oder eines Hubladers, das Fernbedienen der Vorrichtung ermöglicht. Dies kann notwendig sein, um die Vorrichtung in eine zum Aufnehmen von Schüttgut geeignetere Stellung und/oder eine neue Stellung zur Abgabe von gesiebtem Material zu bewegen.
  • Der Zuführtrichter kann einen statischen Stabrost zur Durchführung eines Vorsieb-Vorgangs oder ein Schüttelsieb und ein Schüttel-Stabrost-Sieb umfassen.
  • Die beschiebenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung betreffen eine selbstfahrende Sieb-Vorrichtung. Die vorliegende Erfindung kann aber auch bei anderen Arten von Vorrichtungen zur Schüttgutbearbeitung angewendet werden. Beispielsweise kann das Sieb durch einen Brecher oder eine Kombination eines Brechers mit einem Sieb ersetzt sein.

Claims (20)

  1. Selbstfahrende Material bearbeitende Vorrichtung mit: a) einem Chassis (12), welches ein in Fahrtrichtung erstes Ende und ein diesem in Fahrtrichtung gegenüberliegendes zweites Ende (22) aufweist; b) einem Hauptantrieb (13); c) Fortbewegungsmitteln (14), welche durch ein Paar Endlosketten (14) gebildet sind, vom Hauptantrieb (13) angetrieben werden und das Chassis (12) tragen; d) einem Zuführförderer (18); e) einem Material-Bearbeitungsgerät (11), das am Chassis (12) so angebracht ist, daß es Material vom Abgabeende (21) des Zuführförderers (18) erhält; und f) einem Abgabeförderer (121; 28), der zwischen einer Betriebsstellung und einer Transportstellung einstellbar am Chassis (12) angebracht ist und in seiner Betriebsstellung ein Aufnahmeende (21a) zur Aufnahme im Material-Bearbeitungsgerät (11) bearbeiteten Materials und ein Abgabeende (22b) aufweist, welches vom Chassis (12) beabstandet ist; g) welcher zur Einnahme der Transportstellung so verstellbar ist, daß die in Längsrichtung des Chassis (12) gemessene Gesamtlänge der Vorrichtung (10) verringert ist; dadurch gekennzeichnet, daß h) der Hauptantrieb (13), der Zuführförderer (18), das Material-Bearbeitungsgerät (11) und der Abgabeförderer (121) derart angeordnet sind, daß die Vorrichtung (10) angemessen ausbalanciert ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgabeförderer (28) in eine Transportstellung verstellbar ist, in der er sich längs einer Seite der Vorrichtung (10) erstreckt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abgabeförderer (121) einen Heckförderer (121) umfaßt, der klappbare Abschnitte aufweist, die zwischen einer ausgefluchteten Stellung, bei der ein Abschnitt sich über den anderen hinaus erstreckt und so die Abgabestellung einnimmt, und einer zusammengeklappten Stellung zwangsgeführt beweglich ist, in der einer der Abschnitte unterhalb des bearbeitenden Geräts (11) liegt und der andere Abschnitt sich im wesentlichen nach oben erstreckt.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abgabeförderer (121) an oder nahe bei dem zweiten Ende (22) des Chassis (12) angebracht ist, das Aufnahmeende (17) des Zuführförderers (18) an dem oder jenseits des ersten Endes des Chassis (12) angeordnet ist und daß das Abgabeende (21) des Zuführförderers (18) an dem oder jenseits des zweiten Endes (22) des Chassis (12) angeordnet ist und das Material-Bearbeitungsgeräts (11) an oder nahe bei dem zweiten Ende (22) des Chassis (12) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeende (15) des Zuführförderers (18) an einer Auslegeranordnung (16) des Chassis (12) angebracht ist, die in Richtung des ersten Endes des Chassis (12) über die Fortbewegungsmittel (14) übersteht und die teilweise aufgrund des rückwärtigen Überstands des Abgabeförderers (121) über das zweite Ende (22) des Chassis (12) ausbalanciert ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptantrieb (13) an oder nahe bei dem ersten Ende des Chassis (12) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Trichter (15) umfaßt, der am Chassis (12) derart angeordnet ist, daß von ihm von der Vorrichtung (10) zu siebendes Schüttgut aufgenommen wird, wobei der Zuführförderer (18) in der Weise angeordnet ist, daß er an dem Aufnahmeende (17) Material von dem Trichter (15) aufnimmt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Trichter (15) eine Führungsrutsche (15a) ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8 bei Rückbeziehung auf Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Trichter (15) an der Ausleger-Anordnung (16) angebracht ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Material-Bearbeitungsgerät (11) einen Siebkasten (11) umfaßt, der verschwenkbar an einer aufrechten Stützstruktur (23) angebracht ist, die am zweiten Ende (22) des Chassis (12) angebracht ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Siebkasten von einem Paar Dreiecksrahmen (25) getragen ist, von denen an beiden Seiten des Siebkastens (11) jeweils einer angeordnet ist, wobei der Scheitel beider Dreiecksrahmen (25) schwenkbar über einen Schwenkzapfen (24) an der aufrechten Struktur (23) angebracht ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuführförderer (18) verschwenkbar an oder nahe bei seinem Abgabeende (21) mit dem Siebkasten (11) verbunden ist, so daß auch die Stellung des Zuführförderers (18) bei einer Einstellung des Siebwinkels des Siebkastens (11) automatisch einstellbar ist und eine optimale Materialabgabe vom Abgabeende (21) des Zuführförderers (18) hin zum Siebkasten (11) beibehalten wird.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuführförderer (18) zwei Teile (19, 20) umfaßt, die gelenkig über ein Scharnier (27) miteinander verbunden sind, so daß der Zuführförderer (18) in eine Transportstellung gebracht werden kann, in der die Höhe des Abgabeendes (21) abgesenkt ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Siebkasten (11) in eine abgesenkte Transportstellung, in der seine Höhe verringert ist, schwenkbar ist und daß die Kopplung des Zuführförderers (18) mit dem Siebkasten (11) derart ist, daß eine Einstellung des Siebkastens (11) in die Transportstellung mit einer automatischen Einstellung des Zuführförderers (18) ebenfalls in eine Transportstellung einhergeht.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein zusätzlicher seitlicher Abgabeförderer (28) an einer Seite des Chassis (12) angebracht ist und zwischen einer Betriebsstellung, in der er sich von dem Chassis (12) seitlich nach außen erstreckt, und einer verstauten Transportstellung einstellbar ist, in der er sich längs einer Seite der Vorrichtung (10) erstreckt.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch ein Paar seitlicher Abgabeförderer (28a, 28b), von denen an beiden Seiten des Chassis (12) jeweils einer angebracht ist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Fernbedienung des Betriebs und/oder der Bewegung der Vorrichtung (10).
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Trichter (15) einen Stabrost (216) umfaßt, der das dem Trichter (15) zugeführte Schüttgut einem Vorsieb-Vorgang unterzieht.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Stabrost (216) ein Schüttel-Stabrost-Sieb ist.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Material-Bearbeitungsgerät (11) einen Brecher oder eine Kombination eines Brechers mit einem Sieb umfaßt.
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