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DE19751032A1 - Zahnmedizinisches Hilfsmittel - Google Patents

Zahnmedizinisches Hilfsmittel

Info

Publication number
DE19751032A1
DE19751032A1 DE19751032A DE19751032A DE19751032A1 DE 19751032 A1 DE19751032 A1 DE 19751032A1 DE 19751032 A DE19751032 A DE 19751032A DE 19751032 A DE19751032 A DE 19751032A DE 19751032 A1 DE19751032 A1 DE 19751032A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wedge
aid according
strip
dental
dental aid
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19751032A
Other languages
English (en)
Inventor
Stefan Dr Neumeyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19751032A priority Critical patent/DE19751032A1/de
Publication of DE19751032A1 publication Critical patent/DE19751032A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C5/00Filling or capping teeth
    • A61C5/80Dental aids fixed to teeth during treatment, e.g. tooth clamps
    • A61C5/85Filling bands, e.g. matrix bands; Manipulating tools therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C19/00Dental auxiliary appliances
    • A61C19/003Apparatus for curing resins by radiation
    • A61C19/004Hand-held apparatus, e.g. guns

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein zahnmedizinisches Hilfsmittel gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1, 4, 5 oder 30.
Es ist bekannt, bei der Herstellung von Füllungen den zu behandelnden Zahn und die diesem benachbarten Zähne zu separieren, und zwar unter Verwendung von Keilen, die in den Zwischen-Zahn-Bereich eingeschoben werden, um die Füllung und/oder die Zahnflächen auch im Zwischen-Zahn-Bereich u. a. so herstellen und/oder bearbeiten zu können, daß nach der Restaurierung des Zahnes insbesondere auch das dichte Anschließen der Zähen an den Kontaktpunkten bzw. Kontaktbereichen gewährleistet ist.
Bei der Herstellung von Füllungen aus Amalgam sind Matrizen bekannt, die aus einem dünnen Stahlband mit einer Spannvorrichtung bestehen, so daß mittels des Stahlbandes eine den Zahn umschließende Ummantelung gebildet werden kann, die auch eine bis an den Rand des Zahnes reichende, zu verfüllende Kavität seitlich abschließt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein zahnmedizinisches Hilfsmittel aufzuzeigen, welches derartige Restaurierungsarbeiten bei Zähnen wesentlich erleichtert. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein zahnmedizinisches Hilfsmittel entsprechend dem Patentanspruch 1, 4, 5 oder 30 ausgebildet.
Nach einem Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine Matrize, die es gestattet, in besonders einfacher Weise die für eine Zahnfüllung erforderliche Umhüllung bzw. Begrenzung herzustellen, und zwar insbesondere auch beim Herstellen von Zahnfüllungen aus Kunststoff. Der Vorteil dieses Hilfsmittels besteht darin, daß der die Matrize bildende Streifen an einem Keil vorgesehen ist, womit einerseits das Plazieren der Matrize wesentlich vereinfacht wird und andererseits beim Plazieren der Matrize zugleich auch das für die späteren Arbeiten notwendige Separieren der Zähne erfolgt.
Nach einem anderen Aspekt der Erfindung ist ein Keil vorgesehen, der an seinem spitz zulaufenden Keilende mit einem Ende eines Polierstreifens verbunden oder verbindbar ist, so daß es in besonders einfacher Weise möglich ist, beim Entfernen des Keiles aus dem Zahn-Zwischen-Bereich in diesen Bereich und dabei insbesondere unterhalb des Kontaktpunktes den Polierstreifen einzuführen, wobei der Keil als Einführhilsmittel für den Polierstreifen dient.
Nach einem weiteren Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zur vorzugsweise dosierten Abgabe eines Kunststoffmaterials zur Restaurierung von Zähnen mit einem integrierten Lichtaustritt für ein das Material aushärtendes Licht, vorzugsweise UV-Licht.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine Folge von drei Zähnen am menschlichen Ober- oder Unterkiefer;
Fig. 2 die Zähne der Fig. 1 bei an dem zu restaurierenden Zahn vorgesehener Matrize gemäß der Erfindung;
Fig. 3 und 4 jeweils eine der beiden Matrizen in Seitenansicht und in einer Abwicklung;
Fig. 5 in Einzeldarstellung eine weitere mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Keiles zum Separieren benachbarter Zähne, zusammen mit einer an dem spitz zulaufenden Ende des Keiles befestigbaren Polierstreifen;
Fig. 6 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht zwei aufeinander folgende Zähne, zur Erläuterung der Verwendung des Polierstreifens der Fig. 5;
Fig. 7 in vergrößerter Darstellung die sich ändernde Dicke der die Matrize bildenden, lichtdurchlässigen Folie;
Fig. 8 und 9 in Darstellung ähnlich Fig. 3 bzw. 4 weitere mögliche Ausführungsformen der Erfindung;
Fig. 10 einen Querschnitt durch eine Matrize bei einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 11 in vergrößerter Darstellung einen Keil gemäß der Erfindung;
Fig. 12 in vereinfachter Darstellung und im Teilschnitt eine als einmal verwendbare Patrone ausgebildete Dosier- und Abgabevorrichtung gemäß der Erfindung.
In den Fig. 1 und 2 sind mit 1-3 drei am Ober- oder Unterkiefer aufeinander folgende Zähne bezeichnet, die in ihrer normalen Positionierung entsprechend der Fig. 1 an zwischen den Zähnen liegenden Kontaktpunkten oder Bereichen 4 bzw. 5 einander berühren.
Es wird davon ausgegangen, daß der mittlere Zahn 2 eine Restaurierung durch eine Füllung aus einem hierfür geeigneten, unter UV-Licht aushärtenden Kunststoff benötigt, und zwar im Bereich einer Kavität 6.
Für die Herstellung der Füllung wird der mittlere Zahn 2 mit einer Ummantelung 7 versehen, die diesen Zahn an seiner Umfangsfläche dicht umschließt, an der zur restaurierenden Kaufläche des Zahnes 2 offen ist und die Kavität 6, in die die Füllmasse eingebracht werden soll, insbesondere auch im Bereich zwischen den Zähnen begrenzt, so daß die Füllung auch dort nach dem Aushärten der Füllmasse eine glatte Fläche bildet, die in ihrer Formgebung insbesondere auch der für ein dichtes Anschließen der Zähne 1, 2 und 3 notwendigen Kontaktflächen entspricht.
Die Ummantelung 7 ist von zwei Matrizen 8a bzw. 8b gebildet, die jeweils aus einem Streifen 9 aus einer dünnen, lichtdurchlässigen Folie sowie aus einem aus Kunststoff gefertigten Keil 10 bestehen, der mit einer Keilfläche etwa in der Mitte des jeweiligen Streifens 9 an diesem wieder lösbar fixiert ist, beispielsweise durch Kleben. Der jeweilige Keil 10 liegt mit seiner Längserstreckung in Richtung der Längserstreckung des Streifens bzw. der Matrize 8 bzw. 9. Zumindest an der dem Keil 10 abgewandten Seite ist jeder Streifen mit einem Kleber, vorzugsweise mit einem wasser- oder säurelöslichen Kleber versehen bzw. beschichtet. Die beiden Matrizen 8a und 8b unterscheiden sich im wesentlichen nur dadurch, daß bei der für die Fig. 3 und 4 gewählten Darstellung bei der Matritze 8a (Fig. 3) der an der auf der vorderen Seite des Streifens 9 fixierte Keil mit seinem spitz zulaufenden Ende 11 zum rechten Ende des Streifens 9 weist und bei der Matrize 8b (Fig. 4) das spitz zulaufende Ende 11 des Keiles 10 zum linken Ende des Streifens 9 weist. Zur Herstellung der Umhüllung 7 werden die Matrizen 8a und 8b in der in der Fig. 2 dargestellten Weise mit ihren Keilen 10 und den Enden 11 voraus in die Lücke zwischen dem Zahn 2 und dem angrenzenden Zahn 1 bzw. 3 eingeschoben (die Matrize 8a zwischen den Zahn 1 und dem Zahn 2 und die Matrize 8b in die Lücke zwischen dem Zahn 2 und den Zahn 3), und zwar derart, daß einerseits der jeweilige Streifen 9 mit seiner dem Keil 10 abgewandten Seite im Zahnzwischenraum durch diesen Keil fest gegen den Zahn 2 angedrückt ist und durch die Keile 10 gleichzeitig die Zähne 1 und 2 bzw. 2 und 3 separiert sind. Die mit den Keilen 10 fixierten Streifen 9 können nun problemlos gegen die Umfangsfläche des Zahnes 2 angelegt und dort mittels des Klebers fixiert werden und zwar derart, daß sich beide Streifen 9 beidendig überlappen und die am Umfang geschlossene Umhüllung 7 bilden. Mit einer Schere oder einem anderen geeigneten Instrument wird dann die von den beiden, überlappend miteinander verbundenen Streifen 9 gebildete Umhüllung 7 auf die notwendige Höhe zugeschnitten, die der Höhe der Füllung entspricht. Durch die Keile 10 sowie durch den Kleber sind die Streifen 9 dicht mit dem Zahn 2 verbunden. Durch die Verwendung eines elastischen, lichtdurchlässigen Kunststoffes für die die Streifen 9 bildende Folie können sich diese Streifen 9 auch in optimaler Weise an die Form des Zahnes 2 anpassen.
Die Verwendung eines wasser- oder säurelöslichen Klebers zum Fixieren der Streifen 9 am Zahn 2 hat den Vorteil, daß der Kleber dort, wo er nicht benötigt wird bzw. nicht durch den Zahn 2 abgedeckt ist, d. h. dort, wo die Streifen 9 frei liegen, beim weiteren Bearbeiten, d. h. insbesondere bei der vor dem Aufbringen des die Füllung bildenden Kunststoffes notwendigen Vorbehandlung der Zahnfläche bzw. Flußsäure entfernt wird, so daß das Formen der Kunststoffüllung an kleberfreien Flächen der Matrizen 8a und 8b erfolgt.
Nach der Fertigstellung der Kunststoffüllung, d. h. nach dem Einbringen und Aushärten des Kunststoffes erfolgt dann die Bearbeitung der Füllung mit geeigneten Werkzeugen, und zwar im Bereich der Kaufläche mit Finierern und im Rand- und Seitenbereich durch Scheiben. Für diese Bearbeitung insbesondere auch des Randbereiches und der Seitenflächen des Zahnes 2 im Zwischen-Zahn-Bereich werden die Streifen 9 durch Herausziehen mit einem geeigneten Instrument, beispielsweise mit einer Pinzette entfernt, wobei die Keile 10 zur Aufrechterhaltung der Separierung der Zähne im Zahnzwischenbereich verbleiben. Das Entfernen der Streifen 9 durch Herausziehen ist dadurch möglich, daß diese lösbar mit dem jeweiligen Keil 10 fixiert sind. Die Keile 10 werden erst entfernt, wenn die Nachbearbeitung der Füllung im Zahnzwischenbereich sowie das Entfernen von Kunststoffresten vom Zahn 2 abgeschlossen sind.
Wie die Fig. 1 zeigt, besitzen die Zähne 1-3 insbesondere auch an ihrer rückwärtigen Seite im Kontaktbereich 4 bzw. 5 eine konkave Formgebung. Damit diese Formgebung durch die jeweilige Matrize 8a bzw. 8b oder deren Streifen 9 optimal nachgebildet werden kann, ist an jedem Streifen 9 ein sich in Längsrichtung dieses Streifens erstreckender dünner Metalldraht 12 vorgesehen. Dieser Metalldraht gestattet es, den Streifen 9 beim Herstellen der Ummantelung 7 in der anatomisch richtigen Form bleibend zu formen.
Grundsätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, jeden Streifen 9 beidseitig mit einer Kleberschicht zu versehen, so daß der betreffende Streifen bei der Positionierung der Matrize am Zahn nicht nur an diesem, sondern hilfsweise auch an einem benachbarten Zahn usw. zusätzlich fixiert werden kann, sofern dies möglich ist.
Anstelle des die gewünschte Formgebung ermöglichenden Metalldrahtes 12 oder zusätzlich zu diesen kann der Streifen 9 auch auf eine Oberflächenseite, beispielsweise auf der den Keil 10 benachbarten Oberflächenseite mit einer aushärtenden Beschichtung versehen sein, beispielsweise mit einer Beschichtung, die unter Einwirkung von UV-Licht, Säure oder Wärme zumindest soweit aushärtet, daß ein bleibendes Formen des jeweiligen Streifens 9 möglich ist.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Matrizen 8a bzw. 8b bzw. deren Streifen 9 bereits anatomisch vorzuformen oder aus einem eine Memory-Funktion aufweisenden oder die Eigenschaften einer Schrumpffolie besitzenden Folienmaterial derart herzustellen, daß nach dem Fixieren der jeweiligen Matrize 8a bzw. 8b und durch anschließende äußere Energiezufuhr, beispielsweise durch Erwärmen des jeweiligen Streifens 9 dieser die gewünschte anatomisch richtige Form annimmt bzw. sich die von den beiden Streifen 9 gebildete Ummantelung 7 dicht an den Zahn 2 anlegt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Keil 10 so auszubilden, daß dieser einerseits die notwendige Separierung der Zähne 2-1 bzw. 2-3 gewährleistet, andererseits sich aber der Form der benachbarten Zahnfläche zumindest soweit anpaßt, daß durch den Keil 10 der jeweilige Streifen 9 möglichst großflächig gegen den Zahn 2 angedrückt ist.
Die Fig. 6 zeigt als weitere Ausführungsform einen Keil 10a, der anstelle des Keiles 10 verwendet werden kann. Der Keil 10a ist an seinem spitz zulaufenden Ende 11 mit einem Kupplungsabschnitt 13 versehen, der bei der dargestellten Ausführungsform widerhakenartig ausgebildet ist und an den der Kupplungsabschnitt 14 an einem Ende eines Polierstreifens 15 lösbar befestigt werden kann. Der Polierstreifen 15 besteht in an sich bekannter Weise aus einem Flachmaterial, beispielsweise aus einer Folie, die an einer Oberflächenseite mit einem körnigem Material beschichtet ist.
Der Keil 10a hat den Vorteil, daß zum Einführen des Polierstreifens 15 dieser an dem zwischen den Zähnen 1-2 bzw. 2-3 bereits positionierten Keils 10a mit seinem Kupplungsabschnitt 14 lösbar befestigt werden kann. Beim Herausziehen des Keiles 10a aus dem Zahnzwischenraum wird dann der Polierstreifen 15 in diesem Zwischenraum eingeführt, und zwar unterhalb des sich schließenden Kontaktbereiches 4 bzw. 5, so daß der zu behandelnde Zahn, beispielsweise der Zahn 2 unterhalb des Kontaktbereiches 4 bzw. 5 und unmittelbar in der Nähe des anschließenden Gewebes (Zahnfleisch 16) mittels des hin- und herbewegten Polierstreifens 15 geglättet werden kann, und zwar beispielsweise zum Entfernen von Unebenheiten und/oder Kunststoffresten 17.
Bei Ausbildung des Kupplungselementes 13 als Widerhaken ist das zugehörige Kupplungselement 14 beispielsweise als Einfachöse ausgebildet.
Für die hin- und hergehende Bewegung des Polierstreifens 15 können beispielsweise die dem Fachmann bekannten Hilfsmittel verwendet werden, z. B. bügelartige Klemmen zum beidseitigen Einspannen des Polierstreifens 15 ggf. mit Vibrator-Antrieb usw.
Die Fig. 7 zeigt in sehr vergrößerter Darstellung und im Teil-Längsschnitt einen Streifen 9a, der anstelle des Streifens 9 verwendet werden kann. Der Streifen 9a ist in dem Bereich, in dem auch der jeweilige Keil 10 bzw. 10a vorgesehen wird und der im Zwischenzahnbereich der Herstellung der Ummantelung 7 plaziert ist, mit einem vermindert Querschnitt versehen. Hierdurch wird das Einführen des Keiles 10 bzw. 10a und des Streifens 9a in den jeweiligen Zwischen-Zahn-Bereich vereinfacht.
Der Keil 10a ist anstelle des Keiles 10 bei den Matrizen 8a und 8b verwendbar. Grundsätzlich ist der Keil 10a auch unabhängig von dieser Matrize als zahnmedizinisches Hilfsmittel verwendbar, und zwar insbesondere auch unabhängig von der Art der Restauration, Füllung usw. sowie unabhängig von der Art des für eine Füllung verwendeten Materials.
Weiterhin ist es nicht unbedingt notwendig, zwei unterschiedliche Matrizen 8a und 8b vorzusehen. Auch mit zwei gleich ausgeführten Matrizen, d. h. z. B. mit zwei Matrizen 8a ist die Umhüllung 7 realisierbar, und zwar in der Weise, daß dann eine Matrize mit ihrem Keil 10 von der Außenseite her in den betreffenden Zahn-Zwischenraum und die andere Matrize von der Innenseite her in den Zahn-Zwischenraum eingeführt wird.
Die Keile 10 und 10a, sowie die Steifen 9 und 9a bestehen aus einem lichtdurchlässigen Material und sind optisch derart gestaltet bzw. vergütet, daß äußeres, auf den Keil bzw. auf den Streifen auftreffendes Licht zumindest hauptsächlich auf den zu behandelnden bzw. zu restaurierenden Zahn reflektiert bzw. geleitet wird.
Um den Streifen 9 bzw. 9a in der gewünschten Weise formen zu können, kann dieser Streifen aber auch aus einem Material bestehen, welches durch äußere Maßnahmen oder Einwirkung, beispielsweise durch äußere Engerie-Zufuhr, beispielsweise Licht härtbar ist. Ebenso kann auch der Keil 10 bzw. 10a zumindest teilweise aus einem licht-härtbaren Material bestehen.
Wie in der Fig. 2 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist, kann zusätzlich zu dem Keil 10 auch ein Gegenkeil 10' verwendet werden, dieser besteht dann beispielsweise wiederum aus lichtdurchlässigen Material.
Die Fig. 8 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform eine Matritze 19, die sich von der Matrize 8a bzw. 8b dadurch unterscheidet, daß Sollbruch- bzw. Sollreißlinien 20 und 21 vorgesehen sind, von denen sich die Reißlinie 20 quer zur Längserstreckung des Streifens 9 und die Reißlinie 21 in Längsrichtung des Streifens 9 erstreckt. An diesen Reißlinien kann der Streifen dann z. B. nach dem Herstellen der Füllung ganz oder teilweise entfernt werden. Bei der Ausführung der Fig. 8 besteht auch die Möglichkeit, in Streifen 9 an wenigstens einer Oberflächenseite, beispielsweise an der dem Keil 10 abgewandten Oberflächenseite zumindest in einem Teilbereich mit einem körnigen Material bzw. Abrasionsmaterial zu versehen, beispielsweise unterhalb der Reißlinie 21, wie dies mit 22 angedeutet ist, so daß der Streifen 9 zugleich einen Polierstreifen bildet, der dann beispielsweise in der oben für den Polierstreifen 15 beschriebenen Weise verwendet werden kann. Hierbei ist es insbesondere auch möglich, die Beschichtung 22 mit den Polier- oder Schleifkörnern oder -partikeln durch eine entfernbare Schutzschicht abzudecken, die beispielsweise säure- oder wasserlöslich oder auf andere Weise entfernt werden kann. Bevorzugt sind die Polier- oder Schleifkörper aber in einer Schicht, beispielsweise in einer Gelantineschicht eingebettet, die durch Reiben leicht entfernt werden kann, so daß die Polier- oder Schleifkörper 22 dann freiliegen.
Fig. 9 zeigt in einer Darstellung wie Fig. 8 eine Matrize 23, bei der der Streifen 9 an einer Oberflächenseite, d. h. an der den Keil 10 abgewandten Oberflächenseite mit einer Vielzahl von Elementen 24 versehen ist, die dicht aneinander anschließen und in das für die Füllung verwendete Kunststoffmaterial (Komposit) an- oder einpolymerisierbar sind, so daß diese Partikel dann eine hochwertige Außenfläche für die hergestellte Füllung bilden.
Die Partikel 24 bestehen beispielsweise aus Keramik oder aber aus einem hochwertigen Komposit oder Kunststoff.
Weiterhin ist es auch möglich, daß den Streifen bildende Flachmaterial bzw. die den Streifen bildende Folie so auszuführen, daß sie sozusagen als "verlore Schalung" die Außenfläche der hergestellten Füllung bildet, d. h. mit dem Material der Füllung eine feste Verbindung zumindest dort eingeht, wo die Füllung bis an die Umhüllung 7 reicht. Das für die Streifen 9 verwendete anpolymerisierbare Material bildet dann eine glatte, auch in der Farbe dem Zahn angepaßte Fläche. Für die farbliche Anpassung werden vorzugsweise Matrizen 23 mit unterschiedlicher Farbgebung der Partikel 24 bzw. des Streifens 9 zur Verfügung gestellt.
Die Fig. 10 zeigt in einem Querschnitt eine Matrize, die aus einem Keil 10 oder 10a und einem Streifen 9b besteht, der mehrschichtig ausgeführt ist. Der Streifen 9b sowie der Keil 10 sind wiederum, wie auch bei anderen Ausführungsformen lichtdurchlässig. Ausgehend von der dem Keil 10 abgewandten Seite besteht der Streifen 9 aus der Schicht 25 aus dem Flachmaterial oder der Folie, die an ihrer dem Keil 10 abgewandten Seite mit dem Kleber beschichtet ist (Kleberschicht 25'). Die Kleberschicht 25' ist an der dem Keil 10 abgewandten Seite durch eine entfernbare Schutzschicht 25'' abgedeckt, die beispielsweise aus einem wasserlöslichen Material besteht, so daß der Kleber bzw. die Kleberschicht 25' zum Fixieren des Streifens 9b an dem zu restaurierenden Zahn 2 erst nach dem Entfernen der Schutzschicht 25'' aktiviert ist bzw. nur dort aktiviert wird, wo die Schutzschicht 25'' entfernt wird.
Auf die Schicht 25 folgend ist zwischen dieser und dem Keil 10 eine Schicht 26 vorgesehen, die z. B. die Polier- oder Schleifpartikel 22 aus lichtdurchlässigen Material, z. B. Quarz enthält, z. B. in Form der Schicht 26' oder in dieser als Hilfsschicht aus dem abreibbaren Material eingebetteten Form. Eine Besonderheit der von dem Streifen 9b und dem Keil 10 gebildeten Matrize 27 besteht noch darin, daß der Streifen 9b an seiner dem Keil 10 zugewandten Oberflächenseite mit einer elastischen bzw. nachgiebigen Zwischenschicht 28 versehen ist, die es auch bei starrer oder im wesentlichen starrer Ausbildung des Keiles 10 einen Ausgleich von anatomischen Unebenheiten am Zahn gestattet.
Fig. 11 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform einen Keil 10b, der beispielsweise auch mit einem Kupplungselement entsprechend dem Keil 10a ausgestattet sein kann. Der Keil 10b, der wiederum vorzugsweise aus lichtdurchlässigem Material besteht, ist zum einen teilbar bzw. trennbar ausgebildet, wie dies durch die Linie 29 angedeutet ist. Die Trennung kann aber nicht nur in Längsrichtung des Keiles zwischen den beiden Keilflächen 10', sondern auch in anderen Richtungen, beispielsweise in Keilquerrichtung oder aber in einer parallel zur Zeichenebene der Fig. 11 liegenden Trennebene usw. möglich sein.
Eine Besonderheit des Keiles 10b besteht noch darin, daß er an wenigstens einer Keilfläche 10', und zwar beispielsweise an der mit einem Streifen 9, 9a oder 9b verbundenen Keilfläche 10' mit Schleif- oder Polierpartikeln 30 versehen ist, so daß der Keil 10b nach dem Entfernen des Streifens selbst als Polierelement beispielsweise zum Nachbearbeiten des restaurierten Zahnes 2, d. h. z. B. zum Entfernen der Unebenheiten 17 verwendet werden kann.
Die Fig. 12 zeigt noch in vereinfachter Darstellung und im Teilschnitt eine Vorrichtung 31 zum Ausbringen oder Abgeben einer die Füllung bildenden und unter Einwirkung von Licht aushärtbaren Kunststoffmasse. Die Vorrichtung 31 besteht im wesentlichen aus einem patronenartigen Behälter oder Gehäuse 32, das einen Vorratsraum 32' für eine Kunststoffmenge bildet. In dem patronen- oder zylinderartigen Gehäuse 32 ist ein Kolben 33 zum Ausschieben des Kunststoffes vorgesehen.
An der dem Kolben 33 gegenüberliegenden Seite oder Boden des Gehäuses 32 ist ein abgewinkeltes, eine Abgabeöffnung 34' bildendes Rohrstück 34 angeformt, so daß beim Vorbewegen des Kolbens 33 eine entsprechende Menge an Kunststoff aus dem offenen Ende des Rohrstückes 34 bzw. aus der dortigen Abgabeöffnung 34' ausgedrückt wird.
Die Wandung des Gehäuses 32 und des angeformten Rohrstückes 34 sind mehrschichtig ausgeführt und bestehen bei der dargestellten Ausführungsform jeweils aus einer inneren Beschichtung oder Schicht 35 aus lichtundurchlässigem Material, beispielsweise Kunststoff, und aus einer äußeren Schicht 36 aus einem als Lichtleiter geleiteten Kunststoffmaterial. Über eine nicht dargestellte UV-Licht-Quelle wird in die äußere Schicht 34 ein UV-Licht eingebracht, welches dann an dem Ende des Rohrstückes 34 an einem Lichtaustritt 36' austritt, wie dies mit den Linien 37 angedeutet ist.
Beim Herstellen bzw. beim Aufbau einer Füllung kann so vorgegangen werden, daß jeweils zunächst eine gewisse Menge an Kunststoff an der Abgabeöffnung 34' abgegeben wird und in der gewünschen Weise geformt wird, worauf dann durch Einschalten der UV- Lichtquelle auf den aufgebrachten Kunststoff UV-Licht aufgebracht und dieser dadurch ausgehärtet wird. Im Anschluß daran kann erneut eine Menge an Kunststoff an der Abgabeöffnung 34' abgegeben, geformt und anschließend durch Einschalten der UV-Licht­ quelle ausgehärtet werden usw.
Grundsätzlich ist es selbstverständlich auch möglich, den Lichtaustritt für den UV-Licht auf andere Weise zu realisieren, beispielsweise dadurch, daß am Rohrstück 34 außen, oder aber innerhalb der Abgabeöffnung 34', d. h. von dieser dann ringförmig umschlossen ein gesonderter Lichtleiter vorgesehen ist, der mit der UV-Lichtquelle verbindbar ist.
Die beschriebene Abgabevorrichtung ist vorzugsweise als einmal verwendbare Patrone ausgeführt, die im Verwendungsfall in ein geeignetes Handgerät eingesetzt wird, wobei beim Einsetzen automatisch auch die Verbindung des Lichtleiters, beispielsweise der Schicht 36, mit der in diesem Handgerät vorgesehenen oder mit dem Handgerät über einen äußeren Lichtleiter verbundenen UV-Lichtquelle erfolgt. Das Rohrstück 34 kann auch anders geformt sein, z. B. gerade oder gekrümmt.
Bezugszeichenliste
1
,
2
,
3
Zahn
4
,
5
Kontaktbereich
6
Kavität
7
Ummantelung
8
a,
8
b Matrize
9
Streifen
10
,
10
a Keil
11
Keilende
12
Draht
13
,
14
Kupplungselement
15
Polierstreifen
16
Gewebe bzw. Zahnfleisch
17
Unebenheit
18
dünner Querschnittsbereich
19
Matrize
20
,
21
Reißlinie
22
Polier- oder Schleifpartikel
23
Matrize
24
Partikel
25
Schicht
25
' Klebeschicht
25
'' Abdeckschicht
26
Schicht
26
' Polier- oder Schleifschicht
27
Matrize
28
Zwischenschicht
29
Reißlinie
30
Polier- oder Schleifpartikel
31
Kunststoffabgabevorrichtung
32
Gehäuse
33
Kolben
34
Rohrstück
35
,
36
Schicht
37
UV-Lichtstrahlung

Claims (36)

1. Zahnmedizinisches Hilfsmittel, gekennzeichnet durch die Ausbildung als Matrize (8, 8a) zur Verwendung bei der Erstellung von Zahnfüllungen, insbesondere solchen aus Kunststoff, wobei die Matrize aus wenigstens einem Abdeck- oder Begrenzungselement (9, 9a, 9b) und aus wenigstens einem an dem Abdeckelement befestigten Keil (10, 10a, 10b) besteht.
2. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Keil (10, 10a) lösbar mit einem Ende eines Polierstreifens (15) verbindbar ist, und zwar beispielsweise mittels Ösen, Haken, Rasten usw.
3. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem Ende eines Polierstreifens (15) verbunden ist.
4. Zahnmedizinisches Hilfsmittel, gekennzeichnet durch die Ausbildung als Keil (10a) zum Separieren von Zähnen, der lösbar mit einem Ende eines Polierstreifens (15) verbindbar ist, beispielsweise mittels Ösen, Haken, Rasten usw.
5. Zahnmedizinisches Hilfsmittel, gekennzeichnet durch die Ausbildung als Keil (10a) zum Separieren von Zähnen, der mit einem Ende eines Polierstreifens (15) verbunden ist.
6. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch die Ausbildung als Matrize (8, 8a) zur Verwendung bei der Erstellung von Zahnfüllungen, insbesondere solchen aus Kunststoff, wobei die Matrize aus wenigstens einem Abdeck- oder Begrenzungselement (9) und aus dem wenigstens einen, an dem Abdeck- oder Begrenzungselement befestigten Keil (10, 10a) besteht.
7. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeck- oder Begrenzungselement von wenigstens einem zumindest aus einer Schicht bestehenden Streifen (9, 9a, 9b) aus einem Flachmaterial oder einer Folie besteht.
8. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der die Matrize bildende Streifen (9, 9a) aus einem lichtdurchlässigen Material besteht.
9. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (9) aus einem bleibend verformbaren Material besteht oder wenigstens eine Beschichtung oder Einlage (12) aus einem bleibend verformbaren Material enthält.
10. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (9, 9a) aus einem elastisch verformbaren Material besteht.
11. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (9, 9a) aus einer anatomisch vorgeformten Folie oder aus einer Folie mit Schrumpffolien- und/oder Memory-Eigenschaften besteht.
12. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Keil (10, 10a) lösbar mit dem Streifen (9, 9a) verbunden ist, vorzugsweise unter Verwendung eines Klebers.
13. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (9, 9a) mit einem Kleber an wenigstens einer Oberflächenseite zumindest teilweise beschichtet ist, vorzugsweise mit einem wasser- oder säurelöslichen Kleber.
14. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber (25') mit einer entfernbaren Schicht (25''), vorzugsweise mit einer wasser- oder säurelöslichen Schicht abgedeckt ist.
15. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Keil (10, 10a) zumindest an seinen Keilflächen elastisch oder nachgiebig ausgebildet ist.
16. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Keil (10, 10a) aus einem Kern mit geringer Elastizität besteht und die Keilflächen von einem Material höherer Elastizität gebildet sind.
17. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (9) im Bereich des Keiles einen Abschnitt (18) verminderter Dicke besitzt.
18. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Abdeck- bzw. Begrenzungselement und/oder der wenigstens eine Keil aufblasbar oder auffüllbar sind.
19. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Keil (10, 10, 10b) und/oder das wenigstens eine Abdeck- und Begrenzungselement (9, 9a, 9b) aus lichtdurchlässigen Material hergestellt sind, vorzugsweise optisch in der Form, daß von außen eintretendes Licht an eine zur Anlage an einem Zahn bestimmte Seite des Abdeck- und Begrenzungselementes (9, 9a, 9b) bzw. des Keiles (10, 10a, 10b) reflektiert und/oder geleitet wird.
20. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der das Abdeck- und Begrenzungselement bildende Streifen (9) mit wenigstens einer Sollbruch- bzw. Abreißlinie oder Perforation (20, 21) versehen ist.
21. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Streife (9, 9a, 9b) zumindest in einem Teilbereich als Polier- oder Schleif-Streifen (22) ausgebildet ist.
22. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Streifen (9, 9a, 9b) zumindest in einem Teilbereich mit einer Polier- oder Schleifpartikel (22) enthaltenen Beschichtung versehen ist.
23. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Keil (10b) teilbar ist.
24. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Streife (9, 9a, 9b) und/oder der wenigstens eine Keil (10, 10a, 10b) mit Licht härtbar ist.
25. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Keil an wenigstens einer Keilfläche profiliert und/oder mit Schleif- oder Polier-Partikeln (30) oder mit einer solchen Partikel enthaltenen Schicht versehen ist.
26. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeck- und Begrenzungselement (9, 9a, 9b) an wenigstens einer Oberflächenseite mit eine vergütete Oberfläche für eine Zahnfüllung bildenden Partikeln (24) oder mit einer eine vergütete Oberfläche für die Füllung bildenden Beschichtung, beispielsweise aus Keramik und/oder aus hochwertigem Kunststoff versehen ist.
27. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeck- und Begrenzungselement (9, 9a, 9b) zumindest in einem Teilbereich aus einem Material besteht, welches mit dem Material der Füllung eine Verbindung eingeht bzw. an das Material der Füllung anpolymerisierbar ist und eine Oberfläche für die Füllung bildet.
28. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeck- oder Begrenzungselement (9, 9a, 9b) mehrschichtig ausgebildet ist.
29. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem wenigstens einem Keil (10, 10a, 10b) und dem Abdeck- und Begrenzungselement zumindest ein elastischer oder ausgleichender Bereich, vorzugsweise eine elastische Zwischenschicht (28) oder ein aufblasbarer oder auffüllbarer Bereich vorgesehen ist.
30. Zahnmedizinisches Hilfsmittel zum Herstellen von Füllungen aus Kunststoff, bestehend aus einem vorzugsweise patronenartigen Gehäuse (32), welches eine Kammer (32') zur Aufnahme einer Kunststoffmenge bildet, aus der der Kunststoff an einer Abgabeöffnung (34') dosiert abgegeben werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse (32) oder in der Nähe der Abgabeöffnung (34') wenigstens ein von einem Lichtleiter (36) gebildeter Lichtaustritt (36') für ein den Kunststoff aushärtendes Licht vorgesehen ist.
31. Medizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Lichtaustritt (36') an der Abgabeöffnung (34') für den Kunststoff vorgesehen ist.
32. Medizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabeöffnung (34') von einem Rohrstück (34), vorzugsweise von einem gekrümmten oder abgewinkelten Rohrstück (34) gebildet ist.
33. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der den wenigstens einen Lichtaustritt (36') aufweisende Lichtleiter von der Abgabeöffnung (34') ringförmig umschlossen ist.
34. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens ein Lichtaustritt (36') die Kunststoff- Abgabeöffnung (34') ringförmig umschließt.
35. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der den wenigstens einen Lichtaustritt bildende Lichtleiter von einer lichtleitenden Schicht (36) des Gehäuses oder eines die Austrittsöffnung aufweisenden Gehäuseteils, beispielsweise eines Rohrstückes (34) gebildet ist.
36. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse oder der die Austrittsöffnung aufweisende Gehäuseteil, beispielsweise das Rohrstückes (34) innen mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung oder Schicht (35) versehen sind.
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