DE19751032A1 - Zahnmedizinisches Hilfsmittel - Google Patents
Zahnmedizinisches HilfsmittelInfo
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- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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- A61C5/80—Dental aids fixed to teeth during treatment, e.g. tooth clamps
- A61C5/85—Filling bands, e.g. matrix bands; Manipulating tools therefor
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein zahnmedizinisches Hilfsmittel gemäß Oberbegriff
Patentanspruch 1, 4, 5 oder 30.
Es ist bekannt, bei der Herstellung von Füllungen den zu behandelnden Zahn und die
diesem benachbarten Zähne zu separieren, und zwar unter Verwendung von Keilen, die
in den Zwischen-Zahn-Bereich eingeschoben werden, um die Füllung und/oder die
Zahnflächen auch im Zwischen-Zahn-Bereich u. a. so herstellen und/oder bearbeiten zu
können, daß nach der Restaurierung des Zahnes insbesondere auch das dichte
Anschließen der Zähen an den Kontaktpunkten bzw. Kontaktbereichen gewährleistet ist.
Bei der Herstellung von Füllungen aus Amalgam sind Matrizen bekannt, die aus einem
dünnen Stahlband mit einer Spannvorrichtung bestehen, so daß mittels des Stahlbandes
eine den Zahn umschließende Ummantelung gebildet werden kann, die auch eine bis an
den Rand des Zahnes reichende, zu verfüllende Kavität seitlich abschließt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein zahnmedizinisches Hilfsmittel aufzuzeigen, welches
derartige Restaurierungsarbeiten bei Zähnen wesentlich erleichtert. Zur Lösung dieser
Aufgabe ist ein zahnmedizinisches Hilfsmittel entsprechend dem Patentanspruch 1, 4, 5
oder 30 ausgebildet.
Nach einem Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine Matrize, die es gestattet, in
besonders einfacher Weise die für eine Zahnfüllung erforderliche Umhüllung bzw.
Begrenzung herzustellen, und zwar insbesondere auch beim Herstellen von
Zahnfüllungen aus Kunststoff. Der Vorteil dieses Hilfsmittels besteht darin, daß der die
Matrize bildende Streifen an einem Keil vorgesehen ist, womit einerseits das Plazieren
der Matrize wesentlich vereinfacht wird und andererseits beim Plazieren der Matrize
zugleich auch das für die späteren Arbeiten notwendige Separieren der Zähne erfolgt.
Nach einem anderen Aspekt der Erfindung ist ein Keil vorgesehen, der an seinem spitz
zulaufenden Keilende mit einem Ende eines Polierstreifens verbunden oder verbindbar
ist, so daß es in besonders einfacher Weise möglich ist, beim Entfernen des Keiles aus
dem Zahn-Zwischen-Bereich in diesen Bereich und dabei insbesondere unterhalb des
Kontaktpunktes den Polierstreifen einzuführen, wobei der Keil als Einführhilsmittel für
den Polierstreifen dient.
Nach einem weiteren Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zur
vorzugsweise dosierten Abgabe eines Kunststoffmaterials zur Restaurierung von Zähnen
mit einem integrierten Lichtaustritt für ein das Material aushärtendes Licht, vorzugsweise
UV-Licht.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird
im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine Folge von drei Zähnen am
menschlichen Ober- oder Unterkiefer;
Fig. 2 die Zähne der Fig. 1 bei an dem zu restaurierenden Zahn vorgesehener Matrize
gemäß der Erfindung;
Fig. 3 und 4 jeweils eine der beiden Matrizen in Seitenansicht und in einer Abwicklung;
Fig. 5 in Einzeldarstellung eine weitere mögliche Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Keiles zum Separieren benachbarter Zähne, zusammen mit
einer an dem spitz zulaufenden Ende des Keiles befestigbaren Polierstreifen;
Fig. 6 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht zwei aufeinander folgende
Zähne, zur Erläuterung der Verwendung des Polierstreifens der Fig. 5;
Fig. 7 in vergrößerter Darstellung die sich ändernde Dicke der die Matrize bildenden,
lichtdurchlässigen Folie;
Fig. 8 und 9 in Darstellung ähnlich Fig. 3 bzw. 4 weitere mögliche Ausführungsformen
der Erfindung;
Fig. 10 einen Querschnitt durch eine Matrize bei einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 11 in vergrößerter Darstellung einen Keil gemäß der Erfindung;
Fig. 12 in vereinfachter Darstellung und im Teilschnitt eine als einmal verwendbare
Patrone ausgebildete Dosier- und Abgabevorrichtung gemäß der Erfindung.
In den Fig. 1 und 2 sind mit 1-3 drei am Ober- oder Unterkiefer aufeinander
folgende Zähne bezeichnet, die in ihrer normalen Positionierung entsprechend der Fig.
1 an zwischen den Zähnen liegenden Kontaktpunkten oder Bereichen 4 bzw. 5 einander
berühren.
Es wird davon ausgegangen, daß der mittlere Zahn 2 eine Restaurierung durch eine
Füllung aus einem hierfür geeigneten, unter UV-Licht aushärtenden Kunststoff benötigt,
und zwar im Bereich einer Kavität 6.
Für die Herstellung der Füllung wird der mittlere Zahn 2 mit einer Ummantelung 7
versehen, die diesen Zahn an seiner Umfangsfläche dicht umschließt, an der zur
restaurierenden Kaufläche des Zahnes 2 offen ist und die Kavität 6, in die die Füllmasse
eingebracht werden soll, insbesondere auch im Bereich zwischen den Zähnen begrenzt,
so daß die Füllung auch dort nach dem Aushärten der Füllmasse eine glatte Fläche bildet,
die in ihrer Formgebung insbesondere auch der für ein dichtes Anschließen der Zähne 1,
2 und 3 notwendigen Kontaktflächen entspricht.
Die Ummantelung 7 ist von zwei Matrizen 8a bzw. 8b gebildet, die jeweils aus einem
Streifen 9 aus einer dünnen, lichtdurchlässigen Folie sowie aus einem aus Kunststoff
gefertigten Keil 10 bestehen, der mit einer Keilfläche etwa in der Mitte des jeweiligen
Streifens 9 an diesem wieder lösbar fixiert ist, beispielsweise durch Kleben. Der jeweilige
Keil 10 liegt mit seiner Längserstreckung in Richtung der Längserstreckung des Streifens
bzw. der Matrize 8 bzw. 9. Zumindest an der dem Keil 10 abgewandten Seite ist jeder
Streifen mit einem Kleber, vorzugsweise mit einem wasser- oder säurelöslichen Kleber
versehen bzw. beschichtet. Die beiden Matrizen 8a und 8b unterscheiden sich im
wesentlichen nur dadurch, daß bei der für die Fig. 3 und 4 gewählten Darstellung bei
der Matritze 8a (Fig. 3) der an der auf der vorderen Seite des Streifens 9 fixierte Keil mit
seinem spitz zulaufenden Ende 11 zum rechten Ende des Streifens 9 weist und bei der
Matrize 8b (Fig. 4) das spitz zulaufende Ende 11 des Keiles 10 zum linken Ende des
Streifens 9 weist. Zur Herstellung der Umhüllung 7 werden die Matrizen 8a und 8b in der
in der Fig. 2 dargestellten Weise mit ihren Keilen 10 und den Enden 11 voraus in die
Lücke zwischen dem Zahn 2 und dem angrenzenden Zahn 1 bzw. 3 eingeschoben (die
Matrize 8a zwischen den Zahn 1 und dem Zahn 2 und die Matrize 8b in die Lücke
zwischen dem Zahn 2 und den Zahn 3), und zwar derart, daß einerseits der jeweilige
Streifen 9 mit seiner dem Keil 10 abgewandten Seite im Zahnzwischenraum durch diesen
Keil fest gegen den Zahn 2 angedrückt ist und durch die Keile 10 gleichzeitig die Zähne 1
und 2 bzw. 2 und 3 separiert sind. Die mit den Keilen 10 fixierten Streifen 9 können nun
problemlos gegen die Umfangsfläche des Zahnes 2 angelegt und dort mittels des Klebers
fixiert werden und zwar derart, daß sich beide Streifen 9 beidendig überlappen und die
am Umfang geschlossene Umhüllung 7 bilden. Mit einer Schere oder einem anderen
geeigneten Instrument wird dann die von den beiden, überlappend miteinander
verbundenen Streifen 9 gebildete Umhüllung 7 auf die notwendige Höhe zugeschnitten,
die der Höhe der Füllung entspricht. Durch die Keile 10 sowie durch den Kleber sind die
Streifen 9 dicht mit dem Zahn 2 verbunden. Durch die Verwendung eines elastischen,
lichtdurchlässigen Kunststoffes für die die Streifen 9 bildende Folie können sich diese
Streifen 9 auch in optimaler Weise an die Form des Zahnes 2 anpassen.
Die Verwendung eines wasser- oder säurelöslichen Klebers zum Fixieren der Streifen 9
am Zahn 2 hat den Vorteil, daß der Kleber dort, wo er nicht benötigt wird bzw. nicht
durch den Zahn 2 abgedeckt ist, d. h. dort, wo die Streifen 9 frei liegen, beim weiteren
Bearbeiten, d. h. insbesondere bei der vor dem Aufbringen des die Füllung bildenden
Kunststoffes notwendigen Vorbehandlung der Zahnfläche bzw. Flußsäure entfernt wird,
so daß das Formen der Kunststoffüllung an kleberfreien Flächen der Matrizen 8a und 8b
erfolgt.
Nach der Fertigstellung der Kunststoffüllung, d. h. nach dem Einbringen und Aushärten
des Kunststoffes erfolgt dann die Bearbeitung der Füllung mit geeigneten Werkzeugen,
und zwar im Bereich der Kaufläche mit Finierern und im Rand- und Seitenbereich durch
Scheiben. Für diese Bearbeitung insbesondere auch des Randbereiches und der
Seitenflächen des Zahnes 2 im Zwischen-Zahn-Bereich werden die Streifen 9 durch
Herausziehen mit einem geeigneten Instrument, beispielsweise mit einer Pinzette
entfernt, wobei die Keile 10 zur Aufrechterhaltung der Separierung der Zähne im
Zahnzwischenbereich verbleiben. Das Entfernen der Streifen 9 durch Herausziehen ist
dadurch möglich, daß diese lösbar mit dem jeweiligen Keil 10 fixiert sind. Die Keile 10
werden erst entfernt, wenn die Nachbearbeitung der Füllung im Zahnzwischenbereich
sowie das Entfernen von Kunststoffresten vom Zahn 2 abgeschlossen sind.
Wie die Fig. 1 zeigt, besitzen die Zähne 1-3 insbesondere auch an ihrer rückwärtigen
Seite im Kontaktbereich 4 bzw. 5 eine konkave Formgebung. Damit diese Formgebung
durch die jeweilige Matrize 8a bzw. 8b oder deren Streifen 9 optimal nachgebildet
werden kann, ist an jedem Streifen 9 ein sich in Längsrichtung dieses Streifens
erstreckender dünner Metalldraht 12 vorgesehen. Dieser Metalldraht gestattet es, den
Streifen 9 beim Herstellen der Ummantelung 7 in der anatomisch richtigen Form
bleibend zu formen.
Grundsätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, jeden Streifen 9 beidseitig mit einer
Kleberschicht zu versehen, so daß der betreffende Streifen bei der Positionierung der
Matrize am Zahn nicht nur an diesem, sondern hilfsweise auch an einem benachbarten
Zahn usw. zusätzlich fixiert werden kann, sofern dies möglich ist.
Anstelle des die gewünschte Formgebung ermöglichenden Metalldrahtes 12 oder
zusätzlich zu diesen kann der Streifen 9 auch auf eine Oberflächenseite, beispielsweise
auf der den Keil 10 benachbarten Oberflächenseite mit einer aushärtenden Beschichtung
versehen sein, beispielsweise mit einer Beschichtung, die unter Einwirkung von UV-Licht,
Säure oder Wärme zumindest soweit aushärtet, daß ein bleibendes Formen des
jeweiligen Streifens 9 möglich ist.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Matrizen 8a bzw. 8b bzw. deren Streifen 9 bereits
anatomisch vorzuformen oder aus einem eine Memory-Funktion aufweisenden oder die
Eigenschaften einer Schrumpffolie besitzenden Folienmaterial derart herzustellen, daß
nach dem Fixieren der jeweiligen Matrize 8a bzw. 8b und durch anschließende äußere
Energiezufuhr, beispielsweise durch Erwärmen des jeweiligen Streifens 9 dieser die
gewünschte anatomisch richtige Form annimmt bzw. sich die von den beiden Streifen 9
gebildete Ummantelung 7 dicht an den Zahn 2 anlegt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Keil 10 so auszubilden, daß dieser
einerseits die notwendige Separierung der Zähne 2-1 bzw. 2-3 gewährleistet,
andererseits sich aber der Form der benachbarten Zahnfläche zumindest soweit anpaßt,
daß durch den Keil 10 der jeweilige Streifen 9 möglichst großflächig gegen den Zahn 2
angedrückt ist.
Die Fig. 6 zeigt als weitere Ausführungsform einen Keil 10a, der anstelle des Keiles 10
verwendet werden kann. Der Keil 10a ist an seinem spitz zulaufenden Ende 11 mit einem
Kupplungsabschnitt 13 versehen, der bei der dargestellten Ausführungsform
widerhakenartig ausgebildet ist und an den der Kupplungsabschnitt 14 an einem Ende
eines Polierstreifens 15 lösbar befestigt werden kann. Der Polierstreifen 15 besteht in an
sich bekannter Weise aus einem Flachmaterial, beispielsweise aus einer Folie, die an
einer Oberflächenseite mit einem körnigem Material beschichtet ist.
Der Keil 10a hat den Vorteil, daß zum Einführen des Polierstreifens 15 dieser an dem
zwischen den Zähnen 1-2 bzw. 2-3 bereits positionierten Keils 10a mit seinem
Kupplungsabschnitt 14 lösbar befestigt werden kann. Beim Herausziehen des Keiles 10a
aus dem Zahnzwischenraum wird dann der Polierstreifen 15 in diesem Zwischenraum
eingeführt, und zwar unterhalb des sich schließenden Kontaktbereiches 4 bzw. 5, so daß
der zu behandelnde Zahn, beispielsweise der Zahn 2 unterhalb des Kontaktbereiches 4
bzw. 5 und unmittelbar in der Nähe des anschließenden Gewebes (Zahnfleisch 16)
mittels des hin- und herbewegten Polierstreifens 15 geglättet werden kann, und zwar
beispielsweise zum Entfernen von Unebenheiten und/oder Kunststoffresten 17.
Bei Ausbildung des Kupplungselementes 13 als Widerhaken ist das zugehörige
Kupplungselement 14 beispielsweise als Einfachöse ausgebildet.
Für die hin- und hergehende Bewegung des Polierstreifens 15 können beispielsweise die
dem Fachmann bekannten Hilfsmittel verwendet werden, z. B. bügelartige Klemmen zum
beidseitigen Einspannen des Polierstreifens 15 ggf. mit Vibrator-Antrieb usw.
Die Fig. 7 zeigt in sehr vergrößerter Darstellung und im Teil-Längsschnitt einen Streifen
9a, der anstelle des Streifens 9 verwendet werden kann. Der Streifen 9a ist in dem
Bereich, in dem auch der jeweilige Keil 10 bzw. 10a vorgesehen wird und der im
Zwischenzahnbereich der Herstellung der Ummantelung 7 plaziert ist, mit einem
vermindert Querschnitt versehen. Hierdurch wird das Einführen des Keiles 10 bzw. 10a
und des Streifens 9a in den jeweiligen Zwischen-Zahn-Bereich vereinfacht.
Der Keil 10a ist anstelle des Keiles 10 bei den Matrizen 8a und 8b verwendbar.
Grundsätzlich ist der Keil 10a auch unabhängig von dieser Matrize als zahnmedizinisches
Hilfsmittel verwendbar, und zwar insbesondere auch unabhängig von der Art der
Restauration, Füllung usw. sowie unabhängig von der Art des für eine Füllung
verwendeten Materials.
Weiterhin ist es nicht unbedingt notwendig, zwei unterschiedliche Matrizen 8a und 8b
vorzusehen. Auch mit zwei gleich ausgeführten Matrizen, d. h. z. B. mit zwei Matrizen 8a
ist die Umhüllung 7 realisierbar, und zwar in der Weise, daß dann eine Matrize mit ihrem
Keil 10 von der Außenseite her in den betreffenden Zahn-Zwischenraum und die andere
Matrize von der Innenseite her in den Zahn-Zwischenraum eingeführt wird.
Die Keile 10 und 10a, sowie die Steifen 9 und 9a bestehen aus einem lichtdurchlässigen
Material und sind optisch derart gestaltet bzw. vergütet, daß äußeres, auf den Keil bzw.
auf den Streifen auftreffendes Licht zumindest hauptsächlich auf den zu behandelnden
bzw. zu restaurierenden Zahn reflektiert bzw. geleitet wird.
Um den Streifen 9 bzw. 9a in der gewünschten Weise formen zu können, kann dieser
Streifen aber auch aus einem Material bestehen, welches durch äußere Maßnahmen oder
Einwirkung, beispielsweise durch äußere Engerie-Zufuhr, beispielsweise Licht härtbar ist.
Ebenso kann auch der Keil 10 bzw. 10a zumindest teilweise aus einem licht-härtbaren
Material bestehen.
Wie in der Fig. 2 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist, kann zusätzlich zu dem Keil
10 auch ein Gegenkeil 10' verwendet werden, dieser besteht dann beispielsweise
wiederum aus lichtdurchlässigen Material.
Die Fig. 8 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform eine Matritze 19, die sich von
der Matrize 8a bzw. 8b dadurch unterscheidet, daß Sollbruch- bzw. Sollreißlinien 20 und
21 vorgesehen sind, von denen sich die Reißlinie 20 quer zur Längserstreckung des
Streifens 9 und die Reißlinie 21 in Längsrichtung des Streifens 9 erstreckt. An diesen
Reißlinien kann der Streifen dann z. B. nach dem Herstellen der Füllung ganz oder
teilweise entfernt werden. Bei der Ausführung der Fig. 8 besteht auch die Möglichkeit,
in Streifen 9 an wenigstens einer Oberflächenseite, beispielsweise an der dem Keil 10
abgewandten Oberflächenseite zumindest in einem Teilbereich mit einem körnigen
Material bzw. Abrasionsmaterial zu versehen, beispielsweise unterhalb der Reißlinie 21,
wie dies mit 22 angedeutet ist, so daß der Streifen 9 zugleich einen Polierstreifen bildet,
der dann beispielsweise in der oben für den Polierstreifen 15 beschriebenen Weise
verwendet werden kann. Hierbei ist es insbesondere auch möglich, die Beschichtung 22
mit den Polier- oder Schleifkörnern oder -partikeln durch eine entfernbare Schutzschicht
abzudecken, die beispielsweise säure- oder wasserlöslich oder auf andere Weise entfernt
werden kann. Bevorzugt sind die Polier- oder Schleifkörper aber in einer Schicht,
beispielsweise in einer Gelantineschicht eingebettet, die durch Reiben leicht entfernt
werden kann, so daß die Polier- oder Schleifkörper 22 dann freiliegen.
Fig. 9 zeigt in einer Darstellung wie Fig. 8 eine Matrize 23, bei der der Streifen 9 an
einer Oberflächenseite, d. h. an der den Keil 10 abgewandten Oberflächenseite mit einer
Vielzahl von Elementen 24 versehen ist, die dicht aneinander anschließen und in das für
die Füllung verwendete Kunststoffmaterial (Komposit) an- oder einpolymerisierbar sind, so
daß diese Partikel dann eine hochwertige Außenfläche für die hergestellte Füllung bilden.
Die Partikel 24 bestehen beispielsweise aus Keramik oder aber aus einem hochwertigen
Komposit oder Kunststoff.
Weiterhin ist es auch möglich, daß den Streifen bildende Flachmaterial bzw. die den
Streifen bildende Folie so auszuführen, daß sie sozusagen als "verlore Schalung" die
Außenfläche der hergestellten Füllung bildet, d. h. mit dem Material der Füllung eine feste
Verbindung zumindest dort eingeht, wo die Füllung bis an die Umhüllung 7 reicht. Das
für die Streifen 9 verwendete anpolymerisierbare Material bildet dann eine glatte, auch in
der Farbe dem Zahn angepaßte Fläche. Für die farbliche Anpassung werden vorzugsweise
Matrizen 23 mit unterschiedlicher Farbgebung der Partikel 24 bzw. des Streifens 9 zur
Verfügung gestellt.
Die Fig. 10 zeigt in einem Querschnitt eine Matrize, die aus einem Keil 10 oder 10a
und einem Streifen 9b besteht, der mehrschichtig ausgeführt ist. Der Streifen 9b sowie der
Keil 10 sind wiederum, wie auch bei anderen Ausführungsformen lichtdurchlässig.
Ausgehend von der dem Keil 10 abgewandten Seite besteht der Streifen 9 aus der Schicht
25 aus dem Flachmaterial oder der Folie, die an ihrer dem Keil 10 abgewandten Seite mit
dem Kleber beschichtet ist (Kleberschicht 25'). Die Kleberschicht 25' ist an der dem Keil
10 abgewandten Seite durch eine entfernbare Schutzschicht 25'' abgedeckt, die
beispielsweise aus einem wasserlöslichen Material besteht, so daß der Kleber bzw. die
Kleberschicht 25' zum Fixieren des Streifens 9b an dem zu restaurierenden Zahn 2 erst
nach dem Entfernen der Schutzschicht 25'' aktiviert ist bzw. nur dort aktiviert wird, wo
die Schutzschicht 25'' entfernt wird.
Auf die Schicht 25 folgend ist zwischen dieser und dem Keil 10 eine Schicht 26
vorgesehen, die z. B. die Polier- oder Schleifpartikel 22 aus lichtdurchlässigen Material,
z. B. Quarz enthält, z. B. in Form der Schicht 26' oder in dieser als Hilfsschicht aus dem
abreibbaren Material eingebetteten Form. Eine Besonderheit der von dem Streifen 9b und
dem Keil 10 gebildeten Matrize 27 besteht noch darin, daß der Streifen 9b an seiner dem
Keil 10 zugewandten Oberflächenseite mit einer elastischen bzw. nachgiebigen
Zwischenschicht 28 versehen ist, die es auch bei starrer oder im wesentlichen starrer
Ausbildung des Keiles 10 einen Ausgleich von anatomischen Unebenheiten am Zahn
gestattet.
Fig. 11 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform einen Keil 10b, der beispielsweise
auch mit einem Kupplungselement entsprechend dem Keil 10a ausgestattet sein kann.
Der Keil 10b, der wiederum vorzugsweise aus lichtdurchlässigem Material besteht, ist
zum einen teilbar bzw. trennbar ausgebildet, wie dies durch die Linie 29 angedeutet ist.
Die Trennung kann aber nicht nur in Längsrichtung des Keiles zwischen den beiden
Keilflächen 10', sondern auch in anderen Richtungen, beispielsweise in Keilquerrichtung
oder aber in einer parallel zur Zeichenebene der Fig. 11 liegenden Trennebene usw.
möglich sein.
Eine Besonderheit des Keiles 10b besteht noch darin, daß er an wenigstens einer
Keilfläche 10', und zwar beispielsweise an der mit einem Streifen 9, 9a oder 9b
verbundenen Keilfläche 10' mit Schleif- oder Polierpartikeln 30 versehen ist, so daß der
Keil 10b nach dem Entfernen des Streifens selbst als Polierelement beispielsweise zum
Nachbearbeiten des restaurierten Zahnes 2, d. h. z. B. zum Entfernen der Unebenheiten 17
verwendet werden kann.
Die Fig. 12 zeigt noch in vereinfachter Darstellung und im Teilschnitt eine Vorrichtung
31 zum Ausbringen oder Abgeben einer die Füllung bildenden und unter Einwirkung von
Licht aushärtbaren Kunststoffmasse. Die Vorrichtung 31 besteht im wesentlichen aus
einem patronenartigen Behälter oder Gehäuse 32, das einen Vorratsraum 32' für eine
Kunststoffmenge bildet. In dem patronen- oder zylinderartigen Gehäuse 32 ist ein Kolben
33 zum Ausschieben des Kunststoffes vorgesehen.
An der dem Kolben 33 gegenüberliegenden Seite oder Boden des Gehäuses 32 ist ein
abgewinkeltes, eine Abgabeöffnung 34' bildendes Rohrstück 34 angeformt, so daß beim
Vorbewegen des Kolbens 33 eine entsprechende Menge an Kunststoff aus dem offenen
Ende des Rohrstückes 34 bzw. aus der dortigen Abgabeöffnung 34' ausgedrückt wird.
Die Wandung des Gehäuses 32 und des angeformten Rohrstückes 34 sind mehrschichtig
ausgeführt und bestehen bei der dargestellten Ausführungsform jeweils aus einer inneren
Beschichtung oder Schicht 35 aus lichtundurchlässigem Material, beispielsweise
Kunststoff, und aus einer äußeren Schicht 36 aus einem als Lichtleiter geleiteten
Kunststoffmaterial. Über eine nicht dargestellte UV-Licht-Quelle wird in die äußere
Schicht 34 ein UV-Licht eingebracht, welches dann an dem Ende des Rohrstückes 34 an
einem Lichtaustritt 36' austritt, wie dies mit den Linien 37 angedeutet ist.
Beim Herstellen bzw. beim Aufbau einer Füllung kann so vorgegangen werden, daß
jeweils zunächst eine gewisse Menge an Kunststoff an der Abgabeöffnung 34' abgegeben
wird und in der gewünschen Weise geformt wird, worauf dann durch Einschalten der UV-
Lichtquelle auf den aufgebrachten Kunststoff UV-Licht aufgebracht und dieser dadurch
ausgehärtet wird. Im Anschluß daran kann erneut eine Menge an Kunststoff an der
Abgabeöffnung 34' abgegeben, geformt und anschließend durch Einschalten der UV-Licht
quelle ausgehärtet werden usw.
Grundsätzlich ist es selbstverständlich auch möglich, den Lichtaustritt für den UV-Licht
auf andere Weise zu realisieren, beispielsweise dadurch, daß am Rohrstück 34 außen,
oder aber innerhalb der Abgabeöffnung 34', d. h. von dieser dann ringförmig umschlossen
ein gesonderter Lichtleiter vorgesehen ist, der mit der UV-Lichtquelle verbindbar ist.
Die beschriebene Abgabevorrichtung ist vorzugsweise als einmal verwendbare Patrone
ausgeführt, die im Verwendungsfall in ein geeignetes Handgerät eingesetzt wird, wobei
beim Einsetzen automatisch auch die Verbindung des Lichtleiters, beispielsweise der
Schicht 36, mit der in diesem Handgerät vorgesehenen oder mit dem Handgerät über
einen äußeren Lichtleiter verbundenen UV-Lichtquelle erfolgt. Das Rohrstück 34 kann
auch anders geformt sein, z. B. gerade oder gekrümmt.
1
,
2
,
3
Zahn
4
,
5
Kontaktbereich
6
Kavität
7
Ummantelung
8
a,
8
b Matrize
9
Streifen
10
,
10
a Keil
11
Keilende
12
Draht
13
,
14
Kupplungselement
15
Polierstreifen
16
Gewebe bzw. Zahnfleisch
17
Unebenheit
18
dünner Querschnittsbereich
19
Matrize
20
,
21
Reißlinie
22
Polier- oder Schleifpartikel
23
Matrize
24
Partikel
25
Schicht
25
' Klebeschicht
25
'' Abdeckschicht
26
Schicht
26
' Polier- oder Schleifschicht
27
Matrize
28
Zwischenschicht
29
Reißlinie
30
Polier- oder Schleifpartikel
31
Kunststoffabgabevorrichtung
32
Gehäuse
33
Kolben
34
Rohrstück
35
,
36
Schicht
37
UV-Lichtstrahlung
Claims (36)
1. Zahnmedizinisches Hilfsmittel, gekennzeichnet durch die Ausbildung als Matrize (8,
8a) zur Verwendung bei der Erstellung von Zahnfüllungen, insbesondere solchen aus
Kunststoff, wobei die Matrize aus wenigstens einem Abdeck- oder Begrenzungselement
(9, 9a, 9b) und aus wenigstens einem an dem Abdeckelement befestigten Keil (10, 10a,
10b) besteht.
2. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Keil
(10, 10a) lösbar mit einem Ende eines Polierstreifens (15) verbindbar ist, und zwar
beispielsweise mittels Ösen, Haken, Rasten usw.
3. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er mit
einem Ende eines Polierstreifens (15) verbunden ist.
4. Zahnmedizinisches Hilfsmittel, gekennzeichnet durch die Ausbildung als Keil (10a)
zum Separieren von Zähnen, der lösbar mit einem Ende eines Polierstreifens (15)
verbindbar ist, beispielsweise mittels Ösen, Haken, Rasten usw.
5. Zahnmedizinisches Hilfsmittel, gekennzeichnet durch die Ausbildung als Keil (10a)
zum Separieren von Zähnen, der mit einem Ende eines Polierstreifens (15) verbunden
ist.
6. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch die
Ausbildung als Matrize (8, 8a) zur Verwendung bei der Erstellung von Zahnfüllungen,
insbesondere solchen aus Kunststoff, wobei die Matrize aus wenigstens einem Abdeck-
oder Begrenzungselement (9) und aus dem wenigstens einen, an dem Abdeck- oder
Begrenzungselement befestigten Keil (10, 10a) besteht.
7. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Abdeck- oder Begrenzungselement von wenigstens einem
zumindest aus einer Schicht bestehenden Streifen (9, 9a, 9b) aus einem Flachmaterial
oder einer Folie besteht.
8. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der die Matrize bildende Streifen (9, 9a) aus einem
lichtdurchlässigen Material besteht.
9. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Streifen (9) aus einem bleibend verformbaren Material besteht
oder wenigstens eine Beschichtung oder Einlage (12) aus einem bleibend verformbaren
Material enthält.
10. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Streifen (9, 9a) aus einem elastisch verformbaren Material
besteht.
11. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Streifen (9, 9a) aus einer anatomisch vorgeformten Folie oder
aus einer Folie mit Schrumpffolien- und/oder Memory-Eigenschaften besteht.
12. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Keil (10, 10a) lösbar mit dem Streifen (9, 9a) verbunden ist,
vorzugsweise unter Verwendung eines Klebers.
13. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Streifen (9, 9a) mit einem Kleber an wenigstens einer
Oberflächenseite zumindest teilweise beschichtet ist, vorzugsweise mit einem wasser-
oder säurelöslichen Kleber.
14. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kleber (25') mit einer entfernbaren Schicht (25''),
vorzugsweise mit einer wasser- oder säurelöslichen Schicht abgedeckt ist.
15. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Keil (10, 10a) zumindest an seinen Keilflächen elastisch oder
nachgiebig ausgebildet ist.
16. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Keil (10, 10a) aus einem Kern mit geringer Elastizität besteht
und die Keilflächen von einem Material höherer Elastizität gebildet sind.
17. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Streifen (9) im Bereich des Keiles einen Abschnitt (18)
verminderter Dicke besitzt.
18. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Abdeck- bzw. Begrenzungselement und/oder
der wenigstens eine Keil aufblasbar oder auffüllbar sind.
19. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Keil (10, 10, 10b) und/oder das wenigstens
eine Abdeck- und Begrenzungselement (9, 9a, 9b) aus lichtdurchlässigen Material
hergestellt sind, vorzugsweise optisch in der Form, daß von außen eintretendes Licht
an eine zur Anlage an einem Zahn bestimmte Seite des Abdeck- und
Begrenzungselementes (9, 9a, 9b) bzw. des Keiles (10, 10a, 10b) reflektiert und/oder
geleitet wird.
20. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der das Abdeck- und Begrenzungselement bildende Streifen (9)
mit wenigstens einer Sollbruch- bzw. Abreißlinie oder Perforation (20, 21) versehen ist.
21. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Streife (9, 9a, 9b) zumindest in einem
Teilbereich als Polier- oder Schleif-Streifen (22) ausgebildet ist.
22. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Streifen (9, 9a, 9b) zumindest in einem
Teilbereich mit einer Polier- oder Schleifpartikel (22) enthaltenen Beschichtung
versehen ist.
23. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Keil (10b) teilbar ist.
24. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Streife (9, 9a, 9b) und/oder der wenigstens
eine Keil (10, 10a, 10b) mit Licht härtbar ist.
25. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Keil an wenigstens einer Keilfläche profiliert
und/oder mit Schleif- oder Polier-Partikeln (30) oder mit einer solchen Partikel
enthaltenen Schicht versehen ist.
26. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Abdeck- und Begrenzungselement (9, 9a, 9b) an wenigstens
einer Oberflächenseite mit eine vergütete Oberfläche für eine Zahnfüllung bildenden
Partikeln (24) oder mit einer eine vergütete Oberfläche für die Füllung bildenden
Beschichtung, beispielsweise aus Keramik und/oder aus hochwertigem Kunststoff
versehen ist.
27. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Abdeck- und Begrenzungselement (9, 9a, 9b) zumindest in
einem Teilbereich aus einem Material besteht, welches mit dem Material der Füllung
eine Verbindung eingeht bzw. an das Material der Füllung anpolymerisierbar ist und
eine Oberfläche für die Füllung bildet.
28. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Abdeck- oder Begrenzungselement (9, 9a, 9b) mehrschichtig
ausgebildet ist.
29. Zahnmedizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem wenigstens einem Keil (10, 10a, 10b) und dem
Abdeck- und Begrenzungselement zumindest ein elastischer oder ausgleichender
Bereich, vorzugsweise eine elastische Zwischenschicht (28) oder ein aufblasbarer oder
auffüllbarer Bereich vorgesehen ist.
30. Zahnmedizinisches Hilfsmittel zum Herstellen von Füllungen aus Kunststoff,
bestehend aus einem vorzugsweise patronenartigen Gehäuse (32), welches eine
Kammer (32') zur Aufnahme einer Kunststoffmenge bildet, aus der der Kunststoff an
einer Abgabeöffnung (34') dosiert abgegeben werden kann, dadurch gekennzeichnet,
daß am Gehäuse (32) oder in der Nähe der Abgabeöffnung (34') wenigstens ein von
einem Lichtleiter (36) gebildeter Lichtaustritt (36') für ein den Kunststoff aushärtendes
Licht vorgesehen ist.
31. Medizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der
wenigstens eine Lichtaustritt (36') an der Abgabeöffnung (34') für den Kunststoff
vorgesehen ist.
32. Medizinisches Hilfsmittel nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abgabeöffnung (34') von einem Rohrstück (34), vorzugsweise von einem
gekrümmten oder abgewinkelten Rohrstück (34) gebildet ist.
33. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der den wenigstens einen Lichtaustritt (36') aufweisende
Lichtleiter von der Abgabeöffnung (34') ringförmig umschlossen ist.
34. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der wenigstens ein Lichtaustritt (36') die Kunststoff-
Abgabeöffnung (34') ringförmig umschließt.
35. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der den wenigstens einen Lichtaustritt bildende Lichtleiter von
einer lichtleitenden Schicht (36) des Gehäuses oder eines die Austrittsöffnung
aufweisenden Gehäuseteils, beispielsweise eines Rohrstückes (34) gebildet ist.
36. Medizinisches Hilfsmittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse oder der die Austrittsöffnung aufweisende
Gehäuseteil, beispielsweise das Rohrstückes (34) innen mit einer lichtundurchlässigen
Beschichtung oder Schicht (35) versehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19751032A DE19751032A1 (de) | 1997-11-19 | 1997-11-19 | Zahnmedizinisches Hilfsmittel |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19751032A DE19751032A1 (de) | 1997-11-19 | 1997-11-19 | Zahnmedizinisches Hilfsmittel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19751032A1 true DE19751032A1 (de) | 1999-05-27 |
Family
ID=7849062
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19751032A Withdrawn DE19751032A1 (de) | 1997-11-19 | 1997-11-19 | Zahnmedizinisches Hilfsmittel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19751032A1 (de) |
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19929020A1 (de) * | 1999-06-25 | 2000-12-28 | Susanne Szep | Matrizenband |
| NL1016021C2 (nl) * | 2000-08-25 | 2002-02-26 | Tandarts Praktijk P G Heesen B | Uitstroomdeel voor tandheelkundige composietspuit en werkwijze voor gebruik daarvan. |
| WO2004069077A2 (en) | 2003-01-31 | 2004-08-19 | Clegg Mary L | Dental adhesive strip |
| NL1027501C2 (nl) * | 2004-11-12 | 2006-05-15 | Tandarts Praktijk P G Heesen B | Inrichting voor het behandelen van een gebitselement. |
| US10751148B2 (en) | 2010-01-14 | 2020-08-25 | David J. Clark | Dental wedge |
| US11717379B2 (en) | 2014-06-04 | 2023-08-08 | David J. Clark | Dental wedge |
-
1997
- 1997-11-19 DE DE19751032A patent/DE19751032A1/de not_active Withdrawn
Cited By (10)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19929020A1 (de) * | 1999-06-25 | 2000-12-28 | Susanne Szep | Matrizenband |
| NL1016021C2 (nl) * | 2000-08-25 | 2002-02-26 | Tandarts Praktijk P G Heesen B | Uitstroomdeel voor tandheelkundige composietspuit en werkwijze voor gebruik daarvan. |
| WO2002015812A1 (en) * | 2000-08-25 | 2002-02-28 | Tandarts Praktijk P.G. Heesen B.V. | Device for pushing away a dental element, and method for filling dental elements |
| US7108509B2 (en) | 2000-08-25 | 2006-09-19 | Tandarts Praktijk P.G. Heesen B.V. | Device for pushing away a dental element, and method for filling dental elements |
| WO2004069077A2 (en) | 2003-01-31 | 2004-08-19 | Clegg Mary L | Dental adhesive strip |
| EP1594417A4 (de) * | 2003-01-31 | 2006-11-29 | Mary L Clegg | Haftstreifen für zähne |
| NL1027501C2 (nl) * | 2004-11-12 | 2006-05-15 | Tandarts Praktijk P G Heesen B | Inrichting voor het behandelen van een gebitselement. |
| WO2006083157A3 (en) * | 2004-11-12 | 2007-01-04 | Tandarts Praktijk P G Heesen B | Device for treating a tooth |
| US10751148B2 (en) | 2010-01-14 | 2020-08-25 | David J. Clark | Dental wedge |
| US11717379B2 (en) | 2014-06-04 | 2023-08-08 | David J. Clark | Dental wedge |
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