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DE19748497A1 - Infusionsgerät mit Tropfkammer und Schlauchklemme - Google Patents

Infusionsgerät mit Tropfkammer und Schlauchklemme

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Publication number
DE19748497A1
DE19748497A1 DE1997148497 DE19748497A DE19748497A1 DE 19748497 A1 DE19748497 A1 DE 19748497A1 DE 1997148497 DE1997148497 DE 1997148497 DE 19748497 A DE19748497 A DE 19748497A DE 19748497 A1 DE19748497 A1 DE 19748497A1
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DE
Germany
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drip chamber
infusion
infusion solution
air
solution bottle
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1997148497
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English (en)
Inventor
Gerhard Kirschner
Antje Huber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HUBER, ANTJE, 72108 ROTTENBURG, DE KIRSCHNER, GERH
Original Assignee
Ohmeda & Co KG GmbH
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Publication date
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M5/00Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests
    • A61M5/36Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests with means for eliminating or preventing injection or infusion of air into body
    • A61M5/38Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests with means for eliminating or preventing injection or infusion of air into body using hydrophilic or hydrophobic filters

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Description

Die Erfindung betrifft ein Infusionsgerät nach dem Oberbegriff des Patent­ anspruchs 1.
Derartige Infusionsgeräte dienen dazu, Infusionslösungen unmittelbar in die Vene eines Patienten einzuführen. Da bei vielen Patienten häufig meh­ rere Infusionen unmittelbar nacheinander zu verabreichen sind, besteht ein Bedürfnis, ein einmal für eine Infusion verwendetes Infusionsgerät auch bei weiteren anschließenden Infusionen verwenden zu können. Der Übergang von einer Infusion zur nächsten geht dabei so vor sich, daß nach Beendigung einer ersten Infusion die Infusionslösungsflasche vom Einstechdorn der Tropfkammer abgezogen und eine neue Flasche auf den Einstechdorn aufgesteckt wird.
Ein Problem bei diesem Wechsel besteht darin, daß nach dem Leerlaufen einer Infusionslösungsflasche und insbesondere nach deren Abziehen vom Einstechdorn Luft in den Schlauch zwischen dem Patienten und der Tropfkammer eintreten kann, welche vor Beginn einer folgenden Infusion mühsam entfernt werden muß, wenn nicht die Gefahr einer Luftembolie beim Patienten in Kauf genommen werden soll. Selbst wenn beim Leer­ laufen der Infusionslösungsflasche noch gerade keine Luft in den Schlauch eindringt, so kann dies doch bei einem nach Aufsetzen einer vollen Infusionslösungsflasche vorgenommenen Anpumpvorgang gesche­ hen. Nachdem in den Schlauch einmal eingetretene Luft nur schwer aus diesem zu entfernen ist, müßte eigentlich das Leerlaufen der Infusionslö­ sungsflasche von einer Aufsichtsperson beobachtet werden, damit die vor­ zugsweise als Rollenklemme ausgebildete Schlauchklemme innerhalb des Schlauches geschlossen werden kann, bevor die Infusionslösung vollstän­ dig aus der Tropfkammer abgeflossen ist und Luft in den Schlauch ge­ langt.
Nachdem mit einer derartigen Aufmerksamkeit der Aufsichtsperson ange­ sichts des Personalmangels und des häufig hektischen Betriebes in einem Krankenhaus nicht gerechnet werden kann, hat man schon versucht, durch bestimmte Mechanismen das Eintreten von Luft in den Schlauch nach Leerlaufen der Infusionslösungsflasche zu verhindern.
Aus der WO 96/35465 ist es bereits bekannt, zu diesem Zweck ein Ventil in das Einstechteil bzw. den Einstechdorn einzubauen, welches nach dem Leerlaufen der Infusionslösungsflasche automatisch schließt und nach dem Anstechen einer neuen Infusionslösungsflasche wieder geöffnet wer­ den kann. Hierdurch wird dafür gesorgt, daß nach dem Leerlaufen der Infusionslösungsflasche stets ein gewisser Flüssigkeitsstand in der Tropf­ kammer aufrechterhalten bleibt, so daß die Gefahr eines Eintretens von Luft in den Schlauch zwischen Patienten und Tropfkammer wirksam ver­ mieden ist.
Problematisch an der bekannten Lösung ist jedoch das Erfordernis eines Ventils mit einem beweglichen Ventilkörper, der leichter als die Infusi­ onslösung sein muß, wodurch die Materialauswahl für das bewegliche Element erheblich eingeschränkt ist. Des weiteren sind die mit einem Ventil arbeitenden Systeme als sehr labil anzusehen, da die Auftriebs­ kräfte bei laufender Infusion im Vergleich zu den Strömungskräften sehr klein sind sowie der Ventilkörper dazu neigt, bei leergelaufener Infusions­ lösungsflasche hängenzubleiben (Adhäsionskräfte), so daß der bewegliche Ventilkörper hinsichtlich seiner Öffnungs- und Schließbewegung nur schwer zu kontrollieren ist. Es kommt daher immer wieder zum unge­ wollten Verschließen bzw. Öffnen des Ventils.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Infusionsgerät der eingangs genannten Gattung zu schaffen, bei dem ohne bewegliche Me­ chanismen dafür gesorgt wird, daß nach dem Leerlaufen einer Infusions­ lösungsflasche und während des Vorganges des Austauschens der leeren Infusionslösungsflasche gegen eine volle stets noch so viel Flüssigkeit in der Tropfkammer verbleibt, daß das Eintreten von Luft in den Schlauch wirksam vermieden wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 vorgesehen.
Der Erfindungsgedanke ist also darin zu sehen, daß die in einem eine be­ stimmte Porosität aufweisenden Filter vorhandene Adhäsionskräfte dazu ausgenutzt werden, eine Sperre für unter Atmosphärendruck stehende Luft zu erzeugen, die normalerweise - d. h. ohne das erfindungsgemäße Filter - auf die in der Tropfkammer befindliche Flüssigkeit einen Druck ausüben würde, der bei entsprechender Höhe der Tropfkammer oberhalb des Patienten und Leerlaufen der Infusionslösungsflasche schließlich auch Luft in den Schlauch fördert. Das an geeigneter Stelle deutlich ober­ halb des Bodens der Tropfkammer angeordnete Filter gemäß der Erfin­ dung stellt demgegenüber bis zu einer bestimmten Druckdifferenz zwi­ schen Ober- und Unterseite des Filters eine Sperre für das Hindurchtreten von Luft von oben nach unten dar, und zwar selbst dann, wenn die Schlauchklemme offen bleibt. Erst wenn eine neue Infusionslösungsfla­ sche aufgesetzt und gegebenenfalls angepumpt worden ist, bewirkt die auf das Filter von oben auflaufende Flüssigkeit eine Aufhebung der Sperre, indem nunmehr Flüssigkeit in das Filter ein- bzw. durch dieses Filter hin­ durchtritt und der normale Entleerungsvorgang der Infusionslösungsfla­ sche stattfindet.
Ein besonders wichtiges Kriterium für die Höhe des Filters über dem Bo­ den der Tropfkammer ist dem Anspruch 2 zu entnehmen. Da sich nach dem Leerlaufen der Infusionslösungsflasche unterhalb des Filters ein ge­ wisses Vakuum bilden kann, muß durch geeignete Höhe des Filters ober­ halb des Bodens der Tropfkammer dafür gesorgt werden, daß die erfin­ dungsgemäße Sperrwirkung eintritt, bevor die Infusionslösung vollständig aus dem unteren Teil der Tropfkammer in den Schlauch eingetreten ist.
Die Entlüftung der Tropfkammer insbesondere beim Einleiten der ersten Infusion erfolgt gemäß Anspruch 3 bevorzugt durch Zusammendrücken der flexibel bzw. elastisch ausgebildeten Wand der Tropfkammer. Den Vorgang der Entlüftung durch zyklisches Zusammendrücken der Wand der Tropfkammer vor Beginn der ersten Infusion bezeichnet man auch als Anpumpen.
Eine bevorzugte Anordnung des Filters entnimmt man den Ansprüchen 4 und 5, wobei die Höhe des Filters innerhalb der Tropfkammer bevorzugt so ist, wie das in Anspruch 6 definiert wird. Auf diese Weise kann nämlich problemlos der Bereich zwischen dem Boden der Tropfkammer und dem in dieser angeordneten Filter durch zyklisches Zusammendrücken der Tropfkammer unterhalb des Filters entlüftet und bis zu einer gewünsch­ ten Höhe mit Flüssigkeit angefüllt werden. Bevorzugt ist in Höhe der Tropfkammer, bis zu der die Flüssigkeit angepumpt werden soll, eine ge­ eignete Markierung vorgesehen.
Grundsätzlich kann das Filter auch gemäß Anspruch 7 oder 8 angeordnet sein, wobei jedoch nach Möglichkeit darauf zu achten ist, daß das Filter eine möglichst große Querschnittsfläche innerhalb des Infusionslösungs­ weges einnimmt, damit der Strömungswiderstand möglichst gering bleibt.
Filter am Boden einer Tropfkammer sind grundsätzlich bekannt (WO96/35465). Sie dienen dazu, beim Einstechen des Einstechdorns in den Stopfen einer Infusionslösungsflasche vom Stopfmaterial abgelöste Latex­ partikel und sonstige Verunreinigungen, die in dem Flüssigkeitskanal des Einstechdorns eintreten könnten, vom Patienten fernzuhalten. Das erfin­ dungsgemäße Filter erfüllt diese Funktion ebenfalls, weist jedoch zusätz­ lich die Funktion einer das völlige Leerlaufen der Tropfkammer vermei­ denden Sperre auf.
Auch bei einer derartigen bekannten Tropfkammer mit Anordnung des Filters am Boden läßt sich die Erfindung verwirklichen, indem gemäß den Ansprüchen 9 oder 10 zwischen der Tropfkammer und dem Schlauch eine Hilfstropfkammer dicht angeordnet wird. Durch den hierdurch bedingten Abstand des im Boden der Tropfkammer vorgesehenen Flüssigkeitsfilters vom Schlauch wird auch bei dieser Ausführungsform erreicht, daß beim Leerlaufen der Infusionslösungsflasche keine Luft in den Schlauch ein­ dringt, sofern zuvor die Hilfstropfkammer durch Anpumpen mit ausrei­ chend Infusionslösung angefüllt worden war.
Die mittlere Porengröße des erfindungsgemäßen Filters kann in der glei­ chen Größenordnung liegen wie bei den bekannten, am Boden der Tropf­ kammer angeordneten Filter. Bevorzugte Bereiche sind den Ansprüchen 9 und 10 zu entnehmen. Durch Verkleinerung der Porengröße kann die Sperrwirkung des erfindungsgemäßen Filters in gewünschter Weise erhöht werden.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der Zeichnung be­ schrieben; in dieser zeigt:
Fig. 1 eine schematische, teilweise geschnittene Ansicht einer bevor­ zugten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Infusions­ gerätes,
Fig. 2 eine Schnittansicht nur der Tropfkammer mit Einstechteil ei­ ner weiteren Ausführungsform mit Anordnung des Flüssig­ keitsfilters im Einstechteil,
Fig. 3 eine entsprechende Schnittansicht einer weiteren Ausfüh­ rungsform mit Anordnung des Flüssigkeitsfilters im Flüssig­ keitskanal des Einstechdornes und
Fig. 4 eine entsprechende Schnittansicht einer vierten Ausfüh­ rungsform, bei der die Tropfkammer unten durch eine Hilfstropfkammer verlängert ist.
Nach Fig. 1 weist ein erfindungsgemäßes Infusionsgerät einen flexiblen und vorzugsweise auch transparenten Schlauch 13 auf, in den ein Durch­ flußregler 14 in Form einer Schlauchklemme eingeschaltet ist und welcher an einem Ende ein durch eine abnehmbare Kappe 28 abgedecktes An­ schlußstück 27 mit Außenkonus zum Anbringen einer nicht dargestellten Kanüle und am anderen Ende auf einen unten an einer eine nachgiebig elastische Wand 21 aufweisenden Tropfkammer 11 vorgesehenen An­ schlußstutzen 29 dicht aufgeschoben ist, um den Schlauch mit der Tropf­ kammer 11 in Strömungsverbindung zu bringen.
Auf das obere offene Ende der Tropfkammer 11 ist ein Einstechteil 15 dicht aufgesetzt, die einen Einstechdorn 12 aufweist, der einen Flüssig­ keitskanal 16 enthält, dessen oberes Ende in der umgebenden Atmosphä­ re und dessen unteres Ende im Innern der Tropfkammer 11 mündet. Par­ allel zum Flüssigkeitskanal 16 verläuft im Einstechdorn 12 ein Luftkanal 16, der an der oberen Spitze des Einstechdorns 12 bevorzugt oberhalb des oberen Endes des Flüssigkeitskanals 16 und im hinteren Bereich über ein Luftfilter 17 in der umgebenden Atmosphäre mündet. Nach dem Einste­ chen des Einstechdorns 12 in eine nicht dargestellte Infusionslösungsfla­ sche bzw. deren Stopfen befinden sich die oberen Enden der Kanäle 16, 18 im Innern der Infusionslösungsflasche, während das Luftfilter 17 eine Luftnachsaug-Verbindung zur äußeren Atmosphäre herstellt.
Erfindungsgemäß ist in dem oberen Bereich der Tropfkammer 11 ein Haltering 23 dicht eingesetzt, an dem ein Flüssigkeitsfilter 19 befestigt ist, welches als dünne Platte ausgebildet ist, die sich senkrecht zur Längsach­ se 22 der bevorzugt einen kreiszylindrischen Querschnitt aufweisenden Tropfkammer 11 erstreckt. Zwischen dem Boden 20 der Tropfkammer 11 und dem Filter 19 befindet sich etwa in der Mitte der Höhe der Tropfkam­ mer 11 eine Markierung 24. Die Tropfkammer 11 soll aus transparentem oder zumindest durchscheinendem Material bestehen, damit von außen der Flüssigkeitsstand innerhalb der Tropfkammer 11 überprüft werden kann.
Die Funktion des beschriebenen Infusionsgerätes ist wie folgt:
Nach dem Einstechen des Einstechdorns 12 von unten in den Stopfen ei­ ner über Kopf aufgehängten Infusionslösungsflasche erfolgt bei geschlos­ sener Schlauchklemme 14 zunächst das Anpumpen dadurch, daß die Tropfkammer 11 zwischen ihrem Boden 20 und dem Flüssigkeitsfilter 19 durch zyklisches Zusammendrücken entlüftet wird. Bei jedem Zusam­ mendrücken wird durch den Flüssigkeitskanal 16 Luft in das Innere der Infusionslösungsflasche gepumpt, worauf anschließend beim Loslassen der Tropfkammer 11 Flüssigkeit aus der Infusionslösungsflasche durch den Flüssigkeitskanal 16 in die Tropfkammer 11 angesaugt wird. Auf die­ se Weise steigt der Flüssigkeitsspiegel in der Tropfkammer 11 stufenweise an, bis er schließlich die Markierung 24 erreicht. Sobald dies der Fall ist, muß bei geöffneter Schlauchklemme 14 durch Ablaufenlassen eines Teils der Infusionslösung der Schlauch 13 vollständig mit Flüssigkeit gefüllt werden. Jetzt wird die Schlauchklemme 14 wieder geschlossen. Nunmehr ist das Infusionsgerät betriebsfähig, d. h. daß die Kappe 28 vom Anschluß­ stück 27 abgezogen und das Anschlußstück 27 auf eine in die Vene des Patienten eingestochene Kanüle aufgesetzt werden kann.
Anschließend kann nach erneutem Öffnen der Schlauchklemme 14 die Infusionslösungsflasche leerlaufen, wobei durch das Luftfilter 17 und den Luftkanal 18 Luft angesaugt wird, damit in der Infusionslösungsflasche oberhalb der Infusionslösung stets zumindest im wesentlichen Atmosphä­ rendruck herrscht.
Nach dem vollständigen Entleeren der Infusionslösungsflasche lastet auf der Oberfläche des Filters 19 der Atmosphärendruck, dessen Wirkung sich jedoch aufgrund der erfindungsgemäßen Sperrwirkung des Flüssig­ keitsfilters 19 nur reduziert auf die im unteren Teil der Tropfkammer 11 befindliche Flüssigkeit auswirken kann. Daher bleibt die Flüssigkeit zu­ mindest im wesentlichen in der vorher eingestellten Höhe in der Tropf­ kammer 11 stehen, und es kommt zu keinem Lufteintritt in den Schlauch 13.
Der gewünschte Flüssigkeitsstand in der Tropfkammer 11 bleibt auch bei abgezogener Infusionslösungsflasche aufrecht erhalten. Nach dem Aufset­ zen einer neuen Infusionslösungsflasche und gegebenenfalls einem er­ neuten Anpumpen, um den Flüssigkeitsstand wieder in die gewünschte Höhe zu bringen, tritt aus der neuen und vollen Infusionslösungsflasche Infusionslösung durch den Flüssigkeitskanal 16 in den oberen Teil der Tropfkammer 11, wo die Flüssigkeit auf das Filter 19 tropft. Hierdurch wird die beim Vorhandensein von Luft oberhalb des Filters 19 vorhandene Sperrwirkung aufgehoben und die Flüssigkeit aus der neuen Infusionslö­ sungsflasche gelangt durch das Filter 19 hindurch in den unteren Teil der Tropfkammer 11 und den Schlauch 13, über den sie schließlich den Pati­ enten erreicht.
In den folgenden Figuren bezeichnen gleiche Bezugszahlen entsprechende Bauelemente wie in Fig. 1.
Nach Fig. 2 ist das Flüssigkeitsfilter 19 in einem speziell hierfür im unte­ ren Bereich des Einstechteils 15 vorgesehenen Raum 30 angeordnet, wel­ cher einen zumindest annähernd so großen Querschnitt wie die Tropf­ kammer 11 aufweist, was einem geringen Strömungswiderstand des Flüs­ sigkeitsfilters 19 zugute kommt. Durch die Anordnung des Flüssigkeits­ filters 19 in dem Einstechteil 15 steht die gesamte Höhe der Tropfkammer 11 für die Flüssigkeitsaufnahme beim Anpumpen und anschließenden Ar­ beiten zur Verfügung. Zur Halterung des Filters 19 dient ein in den unte­ ren Bereich des Einstechteils 15 dicht eingesetzter Haltering 23' mit Zu­ führstutzen 33.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist das Flüssigkeitsfilter 19 inner­ halb des Flüssigkeitskanals 16 des Einstechdornes 12 angeordnet, was zwar baulich eine besonders einfache Maßnahme darstellt, jedoch zu ei­ nem erhöhten Strömungswiderstand führt, so daß die Porengröße des Flüssigkeitsfilters 19 in diesem Fall nicht zu klein gewählt werden darf.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 zeigt, wie die Erfindung auch mit einer bekannten Tropfkammer 11 realisiert werden kann, bei der ein Flüs­ sigkeitsfilter 19 am Boden 20 der Tropfkammer 11 angeordnet ist.
In diesem Fall kann man von unten auf den Anschlußstutzen 29 der Tropfkammer 11 die obere Öffnung 31 einer Hilfstropfkammer 25 dicht aufstecken, die unten einen Anschlußstutzen 29' besitzt, auf den der Schlauch 13 dicht aufgeschoben ist. Die Hilfstropfkammer 25 weist eine elastische Wand 26 auf, so daß sie beim Beginn des Betriebs in analoger Weise wie die Tropfkammer 11 selbst angepumpt werden kann, damit ein gewünschter Flüssigkeitsspiegel 32 in der Hilfstropfkammer 25 erreicht wird.
In diesem Fall bedingt das am Boden 20 der Tropfkammer 11 vorgesehene Flüssigkeitsfilter 19 eine entsprechende Sperrwirkung wie bei den voran­ gehenden Ausführungsbeispielen, so daß zwar die Tropfkammer 11 selbst, nicht aber die Hilfstropfkammer 25 vollständig leerlaufen kann und somit trotz Anordnung des Flüssigkeitsfilters 19 am Boden 20 der Tropfkammer 11 das Eintreten von Luft in den Schlauch 13 verhindert ist.
Bezugszeichenliste
11
Tropfkammer
12
Einstechdorn
13
Schlauch
14
Schlauchklemme
15
Einstechteil
16
Flüssigkeitskanal
17
Luftfilter
18
Luftkanal
19
Flüssigkeitsfilter
20
Boden
21
Wand
22
Längsachse
23
Haltering
23
' Haltering
24
Markierung
25
Hilfstropfkammer
26
Wand
27
Anschlußstück
28
Kappe
29
Anschlußstutzen
29
' Anschlußstutzen
30
Raum
31
Öffnung
32
Flüssigkeitsspiegel
33
Zuführstutzen

Claims (12)

1. Infusionsgerät mit einem von einem Patienten zum Auslaßende ei­ ner Tropfkammer (11) führenden Schlauch (13), der insbesondere durch eine der Dosierung und dem Verschluß dienende Schlauch­ klemme (14) absperrbar ist, einem einen zum Einstechen in einen Infusionslösungs-Flaschenstopfen bestimmten Einstechdorn (12) aufweisenden, am Einlaßende der Tropfkammer (11) dicht ange­ brachten Einstechteil (15) mit einem sich auch durch den Einstech­ dorn (12) erstreckenden Flüssigkeitskanal (16), der einerseits in der Tropfkammer (11) und andererseits im vorderen Bereich des Ein­ stechdornes (12) mündet, sowie mit einem neben dem Flüssigkeits­ kanal (16) vorzugsweise mit einem Luftfilter (17) versehenen Luftka­ nal (18), der einerseits im vorderen Bereich des Einstechdornes (12) und andererseits im hinteren Bereich des Einstechteils (15) in die umgebende Atmosphäre mündet und bei in den Infusions­ lösungs-Flaschenstopfen eingestecktem Einstechdorn (12) den Innenraum der Infusionslösungsflasche mit der umgebenden Atmosphäre ver­ bindet, so daß Luft von außen in die Infusionslösungsflasche nach­ strömen kann, wenn Flüssigkeit in die Tropfkammer (11) über­ strömt, wobei ein feinporiges Flüssigkeitsfilter (19) in den Weg der Infusionslösung vom Einstechdorn (12) zum Schlauch (13) einge­ schaltet ist, Mittel zur zumindest teilweisen Entlüftung und Befül­ lung der Tropfkammer (11) mit Infusionslösung vor Beginn einer Infusion vorgesehen sind und durch weitere Maßnahmen nach dem Leerlaufen einer Infusionslösungsflasche und beim Austausch der­ selben gegen eine volle das Eintreten von Luft in den Schlauch ver­ hindert wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter (19) oberhalb des Bodens (20) der Tropf­ kammer (11) in einem das Eintreten von Luft in den Schlauch (13) auch bei nicht abgesperrtem Schlauch (13) verhindernden Abstand von diesem angeordnet ist.
2. Infusionsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter (19) in einem solchen Abstand vom Boden (20) der Tropfkammer (11) angeordnet ist, daß sich nach dem Leer­ laufen der Infusionslösungsflasche der Spiegel der Infusionslösung noch oberhalb des Bodens (20) befindet und auf jeden Fall sicher oberhalb der Mündung des Schlauches (13) am unteren Ende der Tropfkammer (11).
3. Infusionsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum zumindest teilweisen Entlüften der Tropfkammer (11) durch deren elastisch zusammendrückbare Wand (21) gebildet sind.
4. Infusionsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter (19) innerhalb der Tropfkammer (11) an­ geordnet ist und sich vorzugsweise zumindest im wesentlichen über deren gesamten Querschnitt erstreckt, und zwar zweckmäßigerweise zumindest im wesentlichen senkrecht zur Längsachse (22) der Tropfkammer (11).
5. Infusionsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter an einem Haltering (23) angebracht ist, der dicht in die Tropfkammer (11) eingesetzt ist.
6. Infusionsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter (19) in einem solchen Abstand vom Boden (20) der Tropfkammer (11) angeordnet ist, daß der zwischen dem Boden (20) und dem Flüssigkeitsfilter (19) vorhandenen Bereich der Tropfkammer (11) lang genug ist, um durch dessen zyklische Zu­ sammendrückung die Tropfkammer (11) entlüften zu können.
7. Infusionsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter (19) in dem Einstechteil (15) angeordnet ist.
8. Infusionsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter (19) im Flüssigkeitskanal (16) des Ein­ stechteils (15) bzw. des Einstechdorns (12) angeordnet ist.
9. Infusionsgerät mit einem von einem Patienten zum Auslaßende ei­ ner Tropfkammer (11) führenden Schlauch (13)' der insbesondere durch eine der Dosierung und dem Verschluß dienende Schlauch­ klemme (14) absperrbar ist, einem einen zum Einstechen in einen Infusionslösungs-Flaschenstopfen bestimmten Einstechdorn (12) aufweisenden, am Einlaßende der Tropfkammer (11) dicht ange­ brachten Einstechteil (15) mit einem sich auch durch den Einstech­ dorn (12) erstreckenden Flüssigkeitskanal (16), der einerseits in der Tropfkammer (11) und andererseits im vorderen Bereich des Ein­ stechdornes (12) mündet, sowie mit einem neben dem Flüssigkeits­ kanal (16) vorzugsweise mit einem Luftfilter (17) versehenen Luftka­ nal (18), der einerseits im vorderen Bereich des Einstechdornes (12) und andererseits im hinteren Bereich des Einstechteils (15) in die umgebende Atmosphäre mündet und bei in den Infusions­ lösungs-Flaschenstopfen eingestecktem Einstechdorn (12) den Innenraum der Infusionslösungsflasche mit der umgebenden Atmosphäre ver­ bindet, so daß Luft von außen in die Infusionslösungsflasche nach­ strömen kann, wenn Flüssigkeit in die Tropfkammer (11) über­ strömt, wobei ein feinporiges Flüssigkeitsfilter (19) in den Weg der Infusionslösung vom Einstechdorn (12) zum Schlauch (13) einge­ schaltet ist und durch weitere Maßnahmen nach dem Leerlaufen ei­ ner Infusionslösungsflasche und beim Austausch derselben gegen eine volle das Eintreten von Luft in den Schlauch verhindert wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter (19) in der Tropfkammer (11) vorzugsweise an deren Boden (10) angeordnet ist und zwischen der Tropfkammer (11) und dem Schlauch (13) eine Hilfstropfkammer (25) vorgesehen ist, wobei Mittel zur zumindest teilweisen Entlüftung und Befüllung der Hilfstropfkammer (25) mit Infusionslösung vor Beginn einer In­ fusion vorgesehen sind.
10. Infusionsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum zumindest teilweisen Entlüften der Hilfstropf­ kammer (25) durch deren elastisch zusammendrückbare Wand (26) gebildet sind.
11. Infusionsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter (19) eine mittlere Porengröße von weniger als 20 µm, insbesondere weniger als 15 µm besitzt.
12. Infusionsgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsfilter (19) eine mittlere Porengröße von 5 bis 11 µm aufweist.
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