DE19742382A1 - Implantateinsatz zum Fördern des Wachstums der Gingiva - Google Patents
Implantateinsatz zum Fördern des Wachstums der GingivaInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Einsatz für ein enossales Implan
tat, insbesondere für ein im Kieferbereich anzubringendes Im
plantat zur Befestigung eines Zahnersatzes.
Nach Verlust eines Zahns kommt es häufig nicht nur zur Atro
phie des ortsständigen Kieferknochens, sondern auch zu einer
Veränderung der Kontur und des Volumens der Gingiva. Meist
führt eine Narbenbildung zu einer Ausdünnung des subepithelia
len Bindegewebes und einer Verschiebung der Grenze zwischen
freier und befestigter Schleimhaut. Zusätzlicher Knochenver
lust und der Verlust der blutzuführenden Arterie an den be
nachbarten Zähnen bedingt einen totalen oder teilweisen Ver
lust der dem Defekt zugewandten Zahnfleischpapille oder eine
Verlagerung der Zahnfleischpapille zu der Zahnwurzelspitze
hin. Diese und andere Konsequenzen des Verlustes eines oder
mehrerer Zähne erschweren die funktionelle, insbesondere aber
die kosmetische Wiederherstellung des Patienten mit einem im
plantatgestützten Zahnersatz. Neben der Wiederherstellung ei
nes ausreichenden Knochenvolumens ist es für das optimale kos
metische Ergebnis von ausschlaggebender Bedeutung, die Zahn
fleischpapillen der natürlichen Zähne, die dem durch den Zahn
verlust bedingten Defekt benachbart sind, in ihrer ursprüng
lichen Lage zu rekonstruieren und gleichzeitig die Gingiva im
Defektbereich in vertikaler und transversaler Richtung zu ver
dicken. Durch eine oder mehrere implantatgetragene Einzelkro
nen kann dann, ggf. ergänzt durch korrigierende chirurgische
und/oder prothetische Maßnahmen ein kosmetisch und funktionell
befriedigendes Ergebnis erzielt werden.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Verfü
gung zu stellen, mit welcher sich das Gingivavolumen im Be
reich eines oder mehrerer verlustig gegangener Zähne vergrö
ßern läßt und gleichzeitig sich der Zahnfleischpapillenansatz
der dem Defekt benachbarten Zähne zur Krone dieser Zähne hin
verlagern läßt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Einsatz für ein
enossales Implantat zum Fördern des Wachstums der Gingiva nach
dem Einsetzen eines Implantat-Grundkörpers, welcher ein ein-
oder mehrteiliges Zwischenstück mit einem zervikalen Ende zum
Einsetzen in den Grundkörper, eine Kappe am koronalen Ende des
Zwischenstücks, eine Einrichtung zum Verhindern einer Relativ
bewegung der Kappe in Richtung zu dem zervikalen Ende des Zwi
schenstücks hin bei Einwirkung einer im wesentlichen in Längs
richtung des Zwischenstücks wirkenden Kraft auf die Kappe,
sowie eine Verdrehsicherung zum Verhindern einer Drehbewegung
der Kappe um die Längsachse des Zwischenstücks relativ zu dem
selben aufweist, wobei die Kappe so angeordnet ist, daß sie
relativ zu dem Zwischenstück in Längsrichtung desselben in der
Richtung zu dem koronalen Ende des Zwischenstücks hin bewegt
werden kann, wobei die Verdrehsicherung eine Drehbewegung der
Kappe relativ zu dem Zwischenstück um dessen Längsachse ver
hindert, gelöst.
Der Schutzumfang soll sich allerdings, insoweit ein derartiger
Einsatz beansprucht wird, nicht auf einen - an sich mögli
chen - Einsatz erstrecken, welcher aufweist:
einen zervikalen Zentrierbund, der in eine hohlzylindrische Ringausnehmung am koronalen Ende eines Grundkörpers einsetzbar ist und eine an den Zentrierbund in koronaler Richtung an schließende, auf einen koronalen Stirnrand eines Grundkörpers aufsetzbare Schulter aufweist,
mindestens ein Formschlußelement zum verdrehgesicherten Ver binden mit einem Grundkörper über (ein) komplementäre(s) Form schlußelement(e) des Grundkörpers, welches zervikal im An schluß an die Schulter des Einsatzes an der zylindrischen Au ßenwand des Zentrierbundes in einem Formschlußabschnitt des selben vorgesehen ist,
einen sich an den Formschlußabschnitt zervikal anschließenden zylindrischen Führungsabschnitt, dessen Außendurchmesser im wesentlichen dem Durchmesser einer Zylinderfläche entspricht, auf der die radial am nächsten zur Längsmittelachse des Zen trierbundes liegende(n) Umfangsfläche(n) des Formschlußab schnitts liegt/liegen,
einen an den Führungsabschnitt zervikal anschließenden zylin derförmigen Zentrierabschnitt, dessen Außendurchmesser kleiner als der Außendurchmesser des Führungsabschnitts ist.
einen zervikalen Zentrierbund, der in eine hohlzylindrische Ringausnehmung am koronalen Ende eines Grundkörpers einsetzbar ist und eine an den Zentrierbund in koronaler Richtung an schließende, auf einen koronalen Stirnrand eines Grundkörpers aufsetzbare Schulter aufweist,
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einen sich an den Formschlußabschnitt zervikal anschließenden zylindrischen Führungsabschnitt, dessen Außendurchmesser im wesentlichen dem Durchmesser einer Zylinderfläche entspricht, auf der die radial am nächsten zur Längsmittelachse des Zen trierbundes liegende(n) Umfangsfläche(n) des Formschlußab schnitts liegt/liegen,
einen an den Führungsabschnitt zervikal anschließenden zylin derförmigen Zentrierabschnitt, dessen Außendurchmesser kleiner als der Außendurchmesser des Führungsabschnitts ist.
Diese ausgenommene Ausgestaltung entspricht der Ausgestaltung
der Distanzhülse gemäß dem deutschen Patent 195 34 979, auf
welches zum besseren Verständnis verwiesen wird.
Die Verdrehsicherung kann erfindungsgemäß sowohl kraftschlüs
sig, z. B. durch Klemmelemente, als auch formschlüssig ausge
bildet sein.
Die Erfindung kann eine Einrichtung zum Befestigen eines Betä
tigungswerkzeuges, beispielsweise eines Hebels oder eines
Schraubendrehers, an dem zervikalen Ende der Kappe vorsehen.
Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, daß die Kappe mit dem
Zwischenstück über eine Rastverbindung verbunden ist, wobei
Rastzungen des einen Teils in Rastzacken des anderen Teils
eingreifen, welche in einer im wesentlichen in Längsrichtung
des Zwischenstücks verlaufenden Reihe angeordnet sind. Die
Rastverbindung kann dabei im wesentlichen eine einseitige
Sperrwirkung in Richtung zu dem zervikalen Ende des Zwischen
stücks aufweisen.
Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß an der Kappe oder
an dem Zwischenstück zwei einander diametral gegenüberliegen
de, im wesentlichen in Längsrichtung des Zwischenstücks ver
laufende Reihen von Rastzacken vorgesehen sind.
Dabei kann ein am zervikalen Ende der Kappe lösbar angebrach
ter Hebel zum Erzeugen einer Kippbewegung der Kappe um eine
Achse im wesentlichen senkrecht zu der Längsachse des Zwi
schenstücks vorgesehen sein. Vorzugsweise ist dabei der Hebel
in eine Öffnung der Kappe eingeschraubt.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß eine Schraube oder ein
Stift die Kappe und/oder das Zwischenstück zumindest teilweise
durchsetzt, wobei die Kappe an der Schraube und die Schraube
an dem Zwischenstück abgestützt ist bzw. abgestützt werden
kann und wobei eine vorzugsweise formschlüssige Ver
drehsicherung zur Sicherung der Kappe gegen eine Drehbewegung
relativ zu dem Zwischenstück vorhanden ist.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Schraube in ein Innenge
winde des Zwischenstücks eingreift und eine Anschlagfläche
aufweist, welche durch Betätigen der Schraube in Anschlag mit
dem zervikalen Ende eines sich in das Innere des Zwischen
stücks hinein erstreckenden Teils der Kappe gebracht werden
kann.
Erfindungsgemäß kann die Kappe mit dem Zwischenstück über eine
lineare Führung verbunden sein, welche eine lineare Relativ
bewegung im wesentlichen in Längsrichtung des Zwischenstücks
gestattet.
Die Führung kann einen in Längsrichtung verlaufenden Schlitz
in der Außenwand des Zwischenstücks sowie ein mit der Kappe
fest oder lösbar verbundenes Sicherungselement aufweisen, wel
ches durch den Schlitz hindurchgreift und in dem Schlitz ge
führt ist. Das Sicherungselement kann dabei einstückig mit der
Kappe ausgeführt sein oder ein separates Element bilden, wel
ches in eine Aussparung der Kappe eingeführt wird, wobei hier
bei die Außenkontur des Sicherungselements an diejenige der
Kappe angepaßt sein kann.
Erfindungsgemäß kann die Außenwand des Zwischenstücks einen
Schlitz aufweisen und eine sich zumindest teilweise in dem In
neren des Zwischenstücks erstreckende Zunge der Kappe, die
elastisch ausgebildet sein kann, sich in den Schlitz hinein
erstrecken. Grundsätzlich kann eine solche Zunge aber auch
derart vorgesehen sein, daß sie sich von außen in den Schlitz
hinein erstreckt.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Schraube mit einem In
nengewinde der Kappe verbunden ist und an einem in dem Innen
raum des Zwischenstücks befindlichen Anschlagelement abge
stützt werden kann.
Es kann weiterhin vorgesehen sein, daß die Kappe an ihrem ko
ronalen Ende eine im wesentlichen senkrecht zur Längsachse des
Zwischenstücks verlaufende Auflagefläche für Gingivagewebe
aufweist. Die Kappe kann auf der koronalen Stirnseite eine
Bohrung aufweisen, welche zum Anbringen von Montage- oder Be
tätigungswerkzeugen oder zum Hindurchführen von Werkzeugen,
beispielsweise von Schraubendrehern zum Anziehen einer Befe
stigungs- oder Stellschraube, eingerichtet sein kann.
Die Kappe besteht vorzugsweise ganz oder im wesentlichen aus
Titan. Grundsätzlich kann auch ein anderes biokompatibles Ma
terial, insbesondere auch Keramik, verwendet werden. In einer
vorteilhaften Ausführungsform kann die Kappe mit einer rauhen
Oberflächenstruktur ausgebildet sein, welche ein Anhaften des
Bindegewebes der Gingiva an der Kappe bewirkt oder begünstigt,
was z. B. durch eine geeignete Beschichtung, etwa eine Titan
plasmabeschichtung, oder durch eine geätzte und/oder gestrahl
te Oberfläche erreicht werden kann.
Weiterhin kann auf der Oberfläche der Kappe ein Fibrinkleber
oder ein anderes Haftmittel und/oder ein das Wachstum des Bin
degewebes förderndes Protein aufgebracht sein, z. B. in Form
einer geeigneten Beschichtung.
Um ein besseres Anhaften der Gingiva an der Kappe zu ermögli
chen, kann erfindungsgemäß weiterhin vorgesehen sein, daß an
dem koronalen Ende der Kappe seitlich über den Umfang des Zwi
schenstücks hinaus vorstehende Haftflächen, vorzugsweise aus
einem resorbierbaren Material, z. B. aus Kollagen oder einem
resorbierbaren Polymer, vorgesehen sind, die zumindest auf ih
rer koronalen Seite für einen Haftkontakt mit dem Gingivagewe
be ausgebildet sind. Diese Haftflächen können auf einem Vor
sprung der Kappe aufliegen und in bekannter Weise durch
einen - beispielsweise aufgeschraubten - Sicherungsring gesi
chert sein. Die Haftflächen können mit einem Haftmittel wie
einem Fibrinkleber oder einer das Bindegewebswachstum fördern
den Substanz, beispielsweise einem das Bindegewebswachstum
fördernden Protein, getränkt sein. Mit Hilfe derartiger Haft
flächen läßt sich eine Zugkraft auf das Gingivagewebe auch
außerhalb der unmittelbaren Umgebung des Implantats aufbrin
gen, so daß die Zugspannung großflächiger aufgebracht und da
mit auch ein großflächigeres Wachstum der Gingiva erzeugt wer
den kann. Bei einem Einsatz einer derartigen Kappe wird die
Gingiva so vernäht, daß sie über der Kappe und den zugehörigen
Haftflächen anliegt. Bei Verwendung eines resorbierbaren Mate
rials für die Haftflächen werden diese nach einer gewissen
Zeit verstoffwechselt. Im Bereich der die Haftung mit dem Bin
degewebe fördernden Flächen kommt es zu einer bindegewebigen
Verbindung mit der dem Nachbarzahn zugehörigen Papille, die
somit mit Hilfe des Einsatzes, genauer durch ein Verschieben
der Kappe in Richtung zu dem koronalen Ende des Zwischen
stücks, zu der Krone des benachbarten Zahns hin verlagert wer
den kann.
Die Erfindung kann weiterhin vorsehen, daß das Zwischenstück
zweiteilig mit einem Sicherungsring zum Einsetzen in den Im
plantat-Grundkörper sowie einem Basiselement zum Einsetzen in
den Sicherungsring und zum Aufnehmen der Kappe ausgebildet
ist, wobei der Sicherungsring eine kraftschlüssige Einrichtung
zum Verhindern einer Drehbewegung relativ zu dem Implantat-
Grundkörper aufweist und das Basiselement einen Abschnitt auf
weist, der zum kraftschlüssigen Sichern des Basiselements ge
gen eine Drehbewegung um seine Längsachse gegenüber dem Siche
rungsring eingerichtet ist.
Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, daß das Basiselement
mit einem Außengewinde zum Einschrauben in einen Implantat-
Grundkörper versehen ist, der Sicherungsring zumindest ab
schnittsweise einen sich konisch zum zervikalen Ende hin ver
hin jüngenden Innendurchmesser aufweist und das Basiselement zu
mindest abschnittsweise einen sich konisch zum zervikalen Ende
verjüngenden Außendurchmesser aufweist, derart, daß der
Abschnitt des Basiselements mit einem sich konisch verjüngen
den Außendurchmesser in dem Abschnitt des Sicherungsring mit
einem sich konisch verjüngenden Innendurchmesser beim Ein
schrauben in den Grundkörper verspannt werden kann.
Erfindungsgemäß kann weiterhin vorgesehen sein, daß die Kappe
eine form- oder kraftschlüssige Einrichtung zum Sichern der
Kappe gegen ein unbeabsichtigtes Lösen von dem Zwischenstück
beim Einsetzen des Einsatzes in den Implantat-Grundkörper auf
weist, so daß die Kappe beim Einsetzen nicht verlorengehen
kann. Dabei kann vorgesehen sein, daß die Kappe eine elasti
sche Haltelasche aufweist, welche das Zwischenstück oder ein
damit verbundenes Element beaufschlagt. Insbesondere kann die
Haltelasche in eine Bohrung des Zwischenstücks eingreifen und
eine Innenwand der Bohrung oder eine darin eingedrehte Schrau
be elastisch beaufschlagen, so daß eine ungewollte Bewegung
der Kappe in Längsrichtung verhindert wird, aber eine kontrol
lierte Verschiebung in Längsrichtung möglich ist.
Die Erfindung stellt weiterhin eine Vorrichtung zum Fördern
des Wachstums der Gingiva im Bereich der Implantationsstelle
eines enossalen Implantats zur Verfügung, welche einen Grund
körper zur Verankerung im Knochengewebe sowie einen in dem
Grundkörper angebrachten Einsatz zum Fördern des Wachstums der
Gingiva aufweist. Insoweit eine solche Vorrichtung beansprucht
wird, soll sich der Schutzumfang nicht auf eine Vorrichtung
Fördern des Wachstums der Gingiva im Bereich der Implanta
tionsstelle eines enossalen Implantats erstrecken, bei welcher
der Grundkörper aufweist:
eine hohlzylindrische Ringausnehmung am koronalen Ende zur Aufnahme eines Zentrierbundes eines Einsatzes,
mindestens ein in Umfangsrichtung wirksames Formschlußelement an der Innenwandung der Ringausnehmung in einem Formschlußbe reich derselben unmittelbar im Anschluß an den Stirnrand des Grundkörpers zum verdrehgesicherten Verbinden mit einem Ein satz,
einen sich an den Formschlußbereich des Grundkörpers zervikal anschließenden Führungsbereich der Ringausnehmung mit im we sentlichen glatter Umfangswandung, dessen Durchmesser dem Durchmesser einer Zylinderfläche entspricht, auf welcher (ei ne) der Längsmittelachse der Ringausnehmung nächstliegende(n) Führungsfläche (n) des Formschlußbereiches liegt/liegen,
einen zervikal an den Führungsbereich der Ringausnehmung an schließenden Zentrierbereich der Ringausnehmung mit einem ge genüber dem Führungsbereich verringerten Durchmesser, und/oder
bei welcher das (ein- oder mehrteilige) Zwischenstück des Ein satzes zum Fördern des Wachstums der Gingiva aufweist:
einen zervikalen Zentrierbund, der in eine hohlzylindrische Ringausnehmung am koronalen Ende eines Grundkörpers einsetzbar ist und eine an den Zentrierbund in koronaler Richtung an schließende, auf einen koronalen Stirnrand eines Grundkörpers aufsetzbare Schulter aufweist,
mindestens ein Formschlußelement zum verdrehgesicherten Ver binden mit einem Grundkörper über (ein) komplementäre(s) Form schlußelement(e) des Grundkörpers, welches zervikal im An schluß an die Schulter des Zwischenstücks an der zylindrischen Außenwand des Zentrierbundes in einem Formschlußabschnitt des selben vorgesehen ist,
einen sich an den Formschlußabschnitt zervikal anschließenden zylindrischen Führungsabschnitt, dessen Außendurchmesser im wesentlichen dem Durchmesser einer Zylinderfläche entspricht, auf der die radial am nächsten zur Längsmittelachse des Zen trierbundes liegende(n) Umfangsfläche(n) des Formschlußab schnittes liegt/liegen, wobei dieser Durchmesser ggf. im we sentlichen dem Durchmesser des Führungsbereiches des Grundkör pers entspricht,
einen an den Führungsabschnitt zervikal anschließenden zylin derförmigen Zentrierabschnitt, dessen Außendurchmesser kleiner als der Außendurchmesser des Führungsabschnitts ist und ggf. wesentlichen mit dem Innendurchmesser des Zentrierbereichs des Grundkörpers übereinstimmt.
eine hohlzylindrische Ringausnehmung am koronalen Ende zur Aufnahme eines Zentrierbundes eines Einsatzes,
mindestens ein in Umfangsrichtung wirksames Formschlußelement an der Innenwandung der Ringausnehmung in einem Formschlußbe reich derselben unmittelbar im Anschluß an den Stirnrand des Grundkörpers zum verdrehgesicherten Verbinden mit einem Ein satz,
einen sich an den Formschlußbereich des Grundkörpers zervikal anschließenden Führungsbereich der Ringausnehmung mit im we sentlichen glatter Umfangswandung, dessen Durchmesser dem Durchmesser einer Zylinderfläche entspricht, auf welcher (ei ne) der Längsmittelachse der Ringausnehmung nächstliegende(n) Führungsfläche (n) des Formschlußbereiches liegt/liegen,
einen zervikal an den Führungsbereich der Ringausnehmung an schließenden Zentrierbereich der Ringausnehmung mit einem ge genüber dem Führungsbereich verringerten Durchmesser, und/oder
bei welcher das (ein- oder mehrteilige) Zwischenstück des Ein satzes zum Fördern des Wachstums der Gingiva aufweist:
einen zervikalen Zentrierbund, der in eine hohlzylindrische Ringausnehmung am koronalen Ende eines Grundkörpers einsetzbar ist und eine an den Zentrierbund in koronaler Richtung an schließende, auf einen koronalen Stirnrand eines Grundkörpers aufsetzbare Schulter aufweist,
mindestens ein Formschlußelement zum verdrehgesicherten Ver binden mit einem Grundkörper über (ein) komplementäre(s) Form schlußelement(e) des Grundkörpers, welches zervikal im An schluß an die Schulter des Zwischenstücks an der zylindrischen Außenwand des Zentrierbundes in einem Formschlußabschnitt des selben vorgesehen ist,
einen sich an den Formschlußabschnitt zervikal anschließenden zylindrischen Führungsabschnitt, dessen Außendurchmesser im wesentlichen dem Durchmesser einer Zylinderfläche entspricht, auf der die radial am nächsten zur Längsmittelachse des Zen trierbundes liegende(n) Umfangsfläche(n) des Formschlußab schnittes liegt/liegen, wobei dieser Durchmesser ggf. im we sentlichen dem Durchmesser des Führungsbereiches des Grundkör pers entspricht,
einen an den Führungsabschnitt zervikal anschließenden zylin derförmigen Zentrierabschnitt, dessen Außendurchmesser kleiner als der Außendurchmesser des Führungsabschnitts ist und ggf. wesentlichen mit dem Innendurchmesser des Zentrierbereichs des Grundkörpers übereinstimmt.
Diese ausgenommenen Ausgestaltungen des Grundkörpers bzw. des
Einsatzes entsprechen der Ausgestaltung des Grundkörpers bzw.
der Distanzhülse gemäß dem deutschen Patent 195 34 979, auf
das zum besseren Verständnis verwiesen wird.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird das physiologische Phä
nomen ausgenutzt, daß das Gingivagewebe durch das Aufbringen
einer Zugspannung mobilisiert und daher durch den erfindungs
gemäßen Einsatz an der Implantationsstelle entlang des Implan
tats hochgezogen werden kann. Ein kontrolliertes Wachstum
der Gingiva kann dadurch erzeugt werden, daß die Kappe in kon
trollierter Weise zu dem koronalen Ende des Zwischenstücks
hochgeschoben wird, wobei eine Sperre eine Bewegung in die
umgekehrte Richtung verhindert. Durch das Vorsehen einer Ver
drehsicherung zwischen der Kappe und dem Zwischenstück wird
vermieden, daß sich Gingivagewebe, welches an oder über der
Kappe eingewachsen ist, bei einer Bewegung der Kappe ablöst.
Die Erfindung ermöglicht daher eine neue Art und Weise für die
Behandlung einer Implantatstelle nach dem Einbringen eines
Grundkörpers in einen Kieferknochen, welches die folgenden
Schritte aufweist:
- - Implantieren eines Grundkörpers in einen Kieferknochen,
- - Einsetzen eines erfindungsgemäßen Einsatzes in den Grundkörper,
- - Vernähen oder anderweitiges Verschließen des Gingivagewebes derart, daß es an und ggf. über dem Zwischenstück und der Kappe anliegt,
- - Verheilenlassen der Gingiva,
- - Aufbringen einer kontrollierten Zugspannung durch Bewegen der Kappe relativ zu dem Zwischenstück in Längsrichtung des selben.
Dabei kann der Schritt des Aufbringens einer Zugspannung je
nach Bedarf und dem gewünschten Gingivavolumen wiederholt wer
den. Für das Bewegen der Kappe stehen je nach Ausführungsform
der Erfindung verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, bei
spielsweise sukzessives Verkippen bei einer Rastverbindung
zwischen der Kappe und dem Zwischenstück, Betätigen einer
Stellschraube und dergleichen.
Die Begriffe "zervikal" und "koronal" sind im Zusammenhang
dieser Beschreibung auf die Orientierung des Zwischenstücks
bzw. der Kappe nach dem Einsetzen bei montierter Kappe zu ver
stehen. Der Begriff "Längsrichtung" bezieht sich auf eine
durch das koronale und zervikale Ende laufende Achse.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeich
nungen mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine teilweise in Längsrichtung geschnit
tene Ansicht eines Zwischenstücks eines erfin
dungsgemäßen Einsatzes.
Fig. 2a zeigt eine Schnittansicht der Kappe eines
erfindungsgemäßen Einsatzes.
Fig. 2b zeigt eine Seitenansicht des Einsatzes gemäß
Fig. 2a.
Fig. 3 zeigt in einem Längsschnitt einen erfindungsge
mäßen Einsatz gemäß der ersten Ausführungsform
mit montierter Kappe.
Fig. 4 zeigt in einem teilweisen Längsschnitt den Ein
satz nach einer Verschiebung der Kappe zu dem
koronalen Ende hin zusammen mit einem Betäti
gungswerkzeug.
Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht eines weiteren erfin
dungsgemäßen Einsatzes mit einer eingesetzten
Befestigungsschraube zum Verankern des Einsatzes
in dem Grundkörper des Implantats.
Fig. 6 zeigt eine Schnittansicht des Einsatzes gemäß
Fig. 5 sowie eine zugehörige Draufsicht auf sein
koronales Ende.
Fig. 7 zeigt eine Schnittansicht eines Implantat-
Grundkörpers mit einem darin montiertem Einsatz
gemäß der Ausführungsform der Fig. 5 und 6.
Fig. 8 zeigt eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Zwischenstücks gemäß einer dritten Ausfüh
rungsform der Erfindung.
Fig. 9 zeigt eine Schnittansicht des in Fig. 8 darge
stellten Zwischenstücks.
Fig. 10a zeigt in einem teilweisen Längsschnitt einen
Einsatz gemäß der dritten Ausführungsform in der
Grundstellung.
Fig. 10b zeigt in einem teilweisen Längsschnitt einen
Einsatz gemäß der dritten Ausführungsform der
Erfindung nach einer Verschiebung der Kappe in
Längsrichtung.
Fig. 11 zeigt in einem teilweisen Längsschnitt einen
Einsatz gemäß der dritten Ausführungsform der
Erfindung nach einer Verschiebung der Kappe in
Längsrichtung.
Fig. 11 zeigt einen Längsschnitt einer vierten Ausfüh
rungsform eines erfindungsgemäßen Einsatzes mit
einem zweiteiligen Zwischenstück.
Fig. 12a zeigt eine Draufsicht eines bei der vierten
Ausführungsform verwendeten Klemmrings,
Fig. 12b zeigt eine teilweise geschnittene Seitenansicht
des Klemmrings gemäß Fig. 12a,
Fig. 12c zeigt eine Ansicht des Klemmrings gemäß Fig. 12a
von unten.
Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel, das in den Fig. 1 bis
4 dargestellt ist, umfaßt der erfindungsgemäße Einsatz ein
Zwischenstück 1 und eine Kappe 2. Das Zwischenstück 1 ist zum
Einsetzen in einen Implantat-Grundkörper (nicht dargestellt)
vorgesehen und weist eine Schulter 11 zum Aufliegen auf dem
zervikalen Rand des Grundkörpers sowie einen daran in zervika
ler Richtung anschließenden Formschlußabschnitt 13 auf. In dem
Formschlußbereich 13 sind zur Sicherung des Zwischenstücks
gegen eine Verdrehung gegenüber dem Grundkörper (nicht darge
stellte) Formschlußelemente vorgesehen, welche zum Eingreifen
in komplementäre Formschlußelemente des Implantat-Grundkörpers
vorgesehen sind. Hierfür kann im wesentlichen jedes Form
schlußelement bzw. jede Formschlußverbindung verwendet werden,
die für die Verbindung von Grundkörper und Aufbau (Abutment)
bei enossalen Implantaten, insbesondere Zahnimplantaten, be
kannt ist, z. B. eine Verbindung wie in DE 40 28 855 C2 be
schrieben, eine imbusartige Verbindung, bei welcher der Ab
schnitt 13 in Mehrkantform ausgebildet ist und dgl. Alternativ
kann ggf. auch eine nicht formschlüssige Verdrehsicherung ge
genüber dem Grundkörper vorgesehen sein.
Auf der koronalen Seite der Schulter 11 besitzt das Zwischen
stück 1 einen im wesentlichen zylinderförmigen Rastbereich 16,
der zwei einander diametral gegenüberliegende Reihen von Rast
zacken aufweist, wobei diese Rastzackenreihen mit 17a bzw. 17b
bezeichnet sind und die Zacken selbst mit der Bezugsziffer 18
bezeichnet sind.
Das Zwischenstück 1 weist eine durchgängige Bohrung 19 auf,
welche am koronalen Ende einen Bereich 21a mit einem größeren
Durchmesser und an dem zervikalen Ende einen Bereich 21b mit
einem kleineren Durchmesser aufweist, wobei zwischen diesen
beiden Bereichen eine Schulter 23 zum Abstützen des Kopfes ei
ner Befestigungsschraube (nicht dargestellt) zum Befestigen
des Zwischenstücks in dem Implantat-Grundkörper vorgesehen
ist.
Die zugehörige Kappe 2 hat eine im wesentlichen rotationssym
metrische Form. Sie weist an ihren Seitenflächen zwei elasti
sche Rastzungen 31a und 31b zum Eingreifen in die entsprechen
den Rastzackenreihen 17a und 17b (vgl. Fig. 3 und 4) auf, de
ren Lage bezüglich der Umfangsrichtung derjenigen der Rastzac
kenreihen 17a und 17b des Zwischenstücks entspricht. Die Kappe
2 kann an ihrem koronalen Ende eine geschlossene Decke aufwei
sen oder, wie in Fig. 2a dargestellt, mit einer Öffnung 33
sowie einer senkrecht zu der Längsachse liegenden Auflageflä
che 34 für Gingivagewebe versehen sein, welche mit einem
Schraubgewinde zum Ansetzen eines Betätigungswerkzeuges 37
versehen sein kann.
Das Zwischenstück 1 besitzt in dem Rastbereich 16 eine oder
mehrere ebene Außenflächen 40, während die Kappe eine oder
mehrere ebene Innenflächen 42 aufweist. Die Lage der ebenen
Außenflächen 40 relativ zueinander und zu den Rastzackenreihen
17a, 17b entspricht derjenigen der ebenen Innenflächen 42 zu
einander bzw. zu den Rastzungen 31a, 31b, so daß die ebenen
Innenflächen 42 im montierten Zustand mit den ebenen Außenflä
chen 40 ausgerichtet sind und mit diesen zusammen eine Verdre
hung der Kappe 2 gegenüber dem Zwischenstück 1 verhindern.
Die Fig. 3 und 4 zeigen das Zwischenstück 1 mit der daran mon
tierten Kappe 2. Wie man anhand dieser Figuren erkennt, grei
fen die Rastzungen 31a und 31b in die jeweiligen Rastzacken
reihen 17a bzw. 17b des Zwischenstücks ein, wobei die Flanken
der Rastzacken 18 in bekannter Weise so ausgestaltet sind, daß
eine Bewegung der Kappe 2 in Richtung zu dem zervikalen Ende
durch eine im wesentlichen senkrecht zu der Längsachse des
Zwischenstücks 1 verlaufende Flanke blockiert wird und in ent
gegengesetzter Richtung eine Bewegung beim Aufbringen einer
relativ geringen Zugkraft möglich ist, so daß eine Vorzugs
richtung zu dem koronalen Ende des Zwischenstücks 1 hin gege
ben ist. Durch die einander gegenüberstehenden Flächen 40 und
42 wird gleichzeitig eine Drehung der Kappe 2 relativ zu dem
Zwischenstück 1 vermieden.
Eine kontrollierte Aufwärtsbewegung, etwa aus der in der Fig.
3 dargestellten Position zu der in der Fig. 4 dargestellten
Position der Kappe 2, ist dadurch möglich, daß die Kappe an
ihrem koronalen Ende, also im Bereich der Kanten 36, auf einer
Seite, beispielsweise auf der Seite der Rastzunge 31a, in
Richtung zu der Längsachse A des Zwischenstücks 1 gedrückt
wird, wodurch sich die Rastzunge 31a löst und um eine Rast
zacke 18 in koronaler Richtung versetzt wieder einrastet, wo
bei die Kappe eine Kippbewegung um einen Winkel von ungefähr
3° bis 5° ausführt. Durch Andrücken der Kappe 2 auf der gegen
überliegenden Seite, also der Seite der Rastzunge 31b, läßt
sich dieser Vorgang nun von der anderen Seite her wiederholen,
so daß eine Kippbewegung in die umgekehrte Richtung erfolgt.
Bei einer Abfolge von mehreren solcher alternierenden Kippbe
wegungen "klettert" dann die Kappe 2 entlang der Rastflächen
17a und 17b zu dem koronalen Ende des Zwischenstücks 1 hin.
Der in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Einsatz wird wie folgt
verwendet. Zunächst wird in bekannter Weise ein Implantat-
Grundkörper herkömmlicher Bauart in einen Kieferknochen einge
setzt. In den Grundkörper wird dann das Zwischenstück 1 ein
gesetzt und in bekannter Weise durch eine Befestigungsschraube
(nicht dargestellt) gesichert, wobei die Formschlußelemente
des Zwischenstücks 1, welche in komplementäre Formschlußele
mente des Grundkörpers eingreifen, eine Verdrehsicherung be
wirken. Vorzugsweise ist dabei die Kappe 2 bereits auf das
Zwischenstück 1 aufgesetzt, wobei die Rastzacken 31a und 31b
in Rastzacken nahe der Schulter 11 eingreifen, wie dies in
Fig. 3 dargestellt ist, so daß die Auflagefläche 34 nur knapp
oberhalb des koronalen Randes des Zwischenstücks 1 liegt.
Falls die Rastzacken 18 so ausgebildet sind, daß eine Bewegung
der Kappe zu dem zervikalen Ende des Zwischenstücks hin unter
Einsatz einer größeren Kraft als für die umgekehrte Bewegung
möglich ist, kann die Kappe 2 auch nach dem Einsetzen und Be
festigen des Zwischenstücks aufgesetzt werden. Die Gingiva
wird nun in bekannter Weise vernäht, so daß sie an den Seiten
des Einsatzes und insbesondere auch auf der Auflagefläche 34
an der Oberseite der Kappe 2 aufliegt.
Nach dem Verheilen der Gingiva wird nun durch einen seitlichen
Druck auf das koronale Ende der Kappe 2 wie vorangehend be
schrieben die Kappe 2 gegenüber der Längsachse des Zwischen
stücks 1 verkippt, so daß die auf dieser Seite befindliche
Rastzunge in der in koronaler Richtung nächsten Rastzacke ein
rastet. Dieser Vorgang wird ggf. für die andere Seite wieder
holt. Durch einen wechselseitigen Druck auf die einander ge
genüberliegenden Seiten der Kappe wird dieser Vorgang so oft
wiederholt, bis im Ergebnis die Kappe 2 in Längsrichtung des
Zwischenstücks um einen gewünschten Betrag zum koronalen Ende
des Zwischenstücks 1 verschoben ist. Dadurch wird eine Zugs
pannung in der Gingiva erzeugt, welche die Kappe 2 und insbe
sondere die Auflagefläche 34 bedeckt. Die Gingiva wird so zu
einem Wachstum angeregt, so daß sich das Gingivavolumen an der
Implantationsstelle vergrößert. Der Vorgang des Verschiebens
der Kappe 2 und des Erzeugens einer Spannung in der Gingiva
kann mehrere Male wiederholt werden, bis das gewünschte oder
maximal erreichbare Gingivavolumen erreicht ist. Danach wird
der Einsatz entfernt und in den Implantat-Grundkörper ein ent
sprechendes Aufbauelement zum Tragen eines Zahnersatzes einge
setzt, der dann in der üblichen Weise aufgebracht wird.
Alternativ hierzu kann nach dem Verheilen der Gingiva diese
begrenzt geöffnet werden und ein Betätigungswerkzeug 37 in die
Öffnung 33 eingeschraubt werden, welches im wesentlichen einen
Hebel darstellt, mit dem die vorangehend erwähnten Kippbewe
gungen erzeugt werden können (vgl. Fig. 4). Statt mit einer
Schraubverbindung kann das Betätigungswerkzeug auch in einer
anderen geeigneten Weise, beispielsweise durch eine Klemm-
oder Bajonettverbindung, mit der Kappe 2 verbunden werden,
sofern gewährleistet ist, daß eine Kippbewegung der Kappe 2 in
kontrollierter Weise erzeugt werden kann.
Die Fig. 5 bis 7 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel der
Erfindung. Bei diesem Ausführungsbeispiel umfaßt der Einsatz
ein Zwischenstück 101, eine Kappe 102, ein Stützelement, das
hier durch die Befestigungsschraube 103 gebildet wird, eine
Verstellschraube 105 und ein Sicherungselement 107.
Das Zwischenstück ist hinsichtlich der Verankerung in dem
Grundkörper, der in Fig. 7 mit dem Bezugszeichen 108 bezeich
net ist, wie in dem ersten Ausführungsbeispiel ausgestaltet,
d. h. es weist eine Schulter 111 zum Aufliegen auf dem korona
len Rand des Grundkörpers 108 sowie einen Formschlußabschnitt
113 mit (nicht dargestellten) Formschlußelementen auf, welche
komplementäre Elemente in den Grundkörper 108 eingreifen.
Das Zwischenstück 101 unterscheidet sich von dem ersten Aus
führungsbeispiel in der Gestaltung des Verbindungsabschnitts
116, der sich in koronaler Richtung an die Schulter 111 an
schließt. In diesem Bereich besitzt das Zwischenstück 101 eine
im wesentlichen glatte Außenwand 121, in welcher ein in Längs
richtung des Zwischenstücks 101 verlaufender Schlitz 123 aus
gebildet ist. Die Kappe 102 ist mit einer Ringnut 131 verse
hen, in welche die Außenwand 121 des Zwischenstücks 101 ein
greift, so daß die Kappe 102 die Wand 101 übergreift und sich
teilweise in das Innere des Zwischenstücks 101 erstreckt und
so gegen das Zwischenstück 101 in dessen Längsrichtung ver
schiebbar ist.
Zur Verdrehsicherung ist ein Formschlußelement 107 durch eine
entsprechende Bohrung 133 (vgl. Fig. 5) der Kappe in den
Schlitz 123 eingeführt, wobei das Außenprofil des Formschluß
elements 107, wie aus Fig. 6 und 7 ersichtlich ist, an das
Außenprofil der Kappe angepaßt ist, so daß die Gingiva allsei
tig gleichförmig anliegen bzw. einwachsen kann.
In der Kappe 102 ist eine zentrale, in Längsrichtung verlau
fende Bohrung 137 vorgesehen, welche ein Innengewinde 139 auf
weist. In die Bohrung 137 ist die Verstellschraube 105 einge
schraubt, die so bemessen ist, daß sie sich im montierten Zu
stand (vgl. Fig. 7) auf der Befestigungsschraube 103 abstützen
kann und gegenüber dieser drehbeweglich ist. Durch Drehen der
Schraube 105 kann nun die Kappe 102 linear in Längsrichtung
von dem zervikalem Ende des Zwischenstücks 101 weg bzw. zu
diesem hin verschoben werden, wobei das Formschlußelement 107
gewährleistet, daß keine Drehbewegung der Kappe 102 relativ zu
dem Zwischenstück 101 stattfindet.
In der Anwendung wird wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel
der Grundkörper 108 in den Knochen eingesetzt und anschließend
in den Grundkörper 108 das Zwischenstück 101 eingeführt und
mit der Schraube 103 gesichert. Die Kappe 102 mit dem Form
schlußelement 107 kann vor dem Einsetzen in den Grundkörper
(wobei dann die Schraube 105 zum Festziehen der Schraube 103
entfernt werden muß) oder nach dem Fest ziehen der Schraube 103
aufgesetzt und über das Formschlußelement 107 und den Schlitz
123 gegen eine Verdrehung gesichert werden. Die Kappe 102 ist
nun über die Außenwand 121 des Zwischenstücks 101 und die Nut
131 in Längsrichtung des Zwischenstücks geführt. Die Schraube
105 wird nun soweit eingedreht, bis sie auf der Befestigungs
schraube 103 aufsitzt. Danach wird die Gingiva derart vernäht,
daß sie insbesondere auch die Oberseite der Kappe 102 über
deckt. Nach dem Verheilen der Gingiva wird diese soweit geöff
net, daß die Bohrung 137 und die Einstellschraube 105 zugäng
lich werden. Durch eine Betätigung der Schraube 105 wird nun
die Kappe 102 nach oben gedrückt (vgl. Fig. 7), so daß in dem
Gingivagewebe eine wachstumsfördernde Spannung erzeugt wird,
die zu einer Vergrößerung des Gingivavolumens führt. Dabei
blockiert das in das Außengewinde der Schraube eingreifende
Innengewinde 139 eine Bewegung der Kappe zu dem zervikalen
Ende des Zwischenstücks hin. Dieser Vorgang wird gegebenen
falls so oft wiederholt, bis das gewünschte Gingivavolumen
erreicht ist.
Ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Einsat
zes ist in den Fig. 8 bis 10 dargestellt. Bei der dargestell
ten Ausführungsform ist der Einsatz aus einem Zwischenstück
201, einer Kappe 202 und einer Einstellschraube 205 aufgebaut.
Das Zwischenstück 201 weist wieder eine Schulter 211 zum Ab
stützen auf dem zervikalen Rand des Grundkörpers auf, wobei
bei dem dargestellten Zwischenstück 201 eine Schraubverbindung
mit dem Implantat-Grundkörper über ein Außengewinde 213 des
Zwischenstücks vorgesehen ist. Dementsprechend entfallen ge
genüber den vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
der Formschlußabschnitt und die Befestigungsschraube zum Befe
stigen des Einsatzes in dem Grundkörper. Wie in dem zweiten
Ausführungsbeispiel weist das Zwischenstück 201 im Bereich
oberhalb der Schulter 211 einen Verbindungsabschnitt 216 mit
einer im wesentlichen glatten Seitenwand 221 auf, in der ein
in Längsrichtung verlaufender Schlitz 223 ausgebildet ist, der
sich bei der dargestellten Ausführungsform in zervikaler Rich
tung über die Schulter 211 hinaus erstreckt, aber auch kürzer
ausgebildet sein kann. In dem Verbindungsabschnitt ist weiter
hin ein dem Schlitz 223 diametral gegenüberliegender Schlitz
224 für einen Schraubendreher vorgesehen.
Das Zwischenstück 201 weist in seinem Inneren eine Bohrung 225
auf, welche einen sich bis zu dem koronalen Ende erstreckenden
Abschnitt 226a mit einem größeren Durchmesser und einen daran
in zervikaler Richtung anschließenden Abschnitt 226b mit einem
kleineren Durchmesser aufweist, wobei der Abschnitt 226b mit
einem Innengewinde 227 versehen ist und zwischen den Abschnit
ten 226a und 226b ein Vorsprung 228 ausgebildet ist. Die Kappe
202 weist eine Ringnut 230 auf, welche die Seitenwand 221 des
Zwischenstücks 201 übergreift. An der Innenseite der Nut 230
ist eine elastische Haltelasche 231 vorgesehen, deren Breite
derjenigen des Schlitzes 223 entspricht und welche radial nach
außen gebogen ist. Wenn die Kappe 202 auf den Einsatz 201 auf
gesetzt wird, bewirkt die Haltelasche 231, sobald diese mit
dem Schlitz 223 zur Deckung kommt, eine Verdrehsicherung der
Kappe gegenüber dem Zwischenstück 201.
Die Einstellschraube 205 weist ein dem Innengewinde 227 ent
sprechendes Außengewinde auf und besitzt einen ringförmigen
Vorsprung 240, welcher bei vollständig eingedrehter Schraube
205, bezogen auf die Richtung zu dem koronalen Ende des Zwi
schenstücks 201 hin, vor dem zervikalen Ende des Schlitzes
223, vorzugsweise auf dem Vorsprung 228 zwischen den beiden
Bohrungsabschnitten 226a und 226b zu liegen kommt, bzw. in
eine Position, wiederum bezogen auf die Richtung zum koronalen
Ende des Zwischenstücks 201 hin, vor der Kappe 202 gebracht
werden kann, so daß das zervikale Ende des Schlitzes 223 bzw.
das zervikale Ende des sich in die Bohrung 225 erstreckenden
Teils der Kappe 202 zwischen dem Vorsprung 240 und dem korona
len Ende des Zwischenstücks 201 liegt. Aus einer solchen Posi
tion kann dann durch eine Betätigung der Schraube 205 der Vor
sprung 240 mit dem unteren Rand des sich in das Innere des
Zwischenstücks 201 erstreckenden Teils der Kappe 202 in An
schlag gebracht werden, so daß bei einer weiteren Betätigung
der Schraube in dieselbe Richtung die Kappe 202 in die Rich
tung zu dem koronalen Ende des Zwischenstücks 201 verschoben
wird.
Im einfachsten Fall kann der Vorsprung 240 ein Schraubenkopf
sein; der besseren Handhabung wegen kann jedoch auch vorgese
hen sein, daß sich oberhalb des Vorsprungs 240 ein Schaft 242
erstreckt, der eine Mehrkantausnehmung zur Betätigung der
Schraube 205 aufweist.
Der Einsatz gemäß dem vorangehend beschriebenen dritten Aus
führungsbeispiel der Erfindung wird wie für das zweite Ausfüh
rungsbeispiel beschrieben verwendet, d. h. der Einsatz wird
nach der Implantation des Grundkörpers eingesetzt und nach dem
Verheilen der Gingiva wird, nach einer Öffnung derselben im
Bereich der Schraube 205, durch Betätigen der Schraube 205 die
Kappe 202 in Längsrichtung des Zwischenstücks 201 derart ver
schoben, daß die gewünschte wachstumsfördernde Spannung in dem
Gingivagewebe entsteht.
Bei dem vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispiel gewähr
leistet das Außengewinde 213, wenn es fest genug in das ent
sprechende Innengewinde des Implantat-Grundkörpers eingedreht
ist, eine ausreichende Verdrehsicherung des Zwischenstücks 201
und damit der Kappe 202 gegenüber dem Grundkörper. Grundsätz
lich kann jedoch auch bei der Ausführungsform gemäß dem drit
ten Ausführungsbeispiel das Zwischenstück analog zu dem ersten
und zweiten Ausführungsbeispiel, d. h. mit Formschlußelementen
und einer Führung für eine durch das Zwischenstück 201 hin
durchgeführte Befestigungsschraube zum Fixieren des Zwi
schenstücks in dem Grundkörper ausgebildet sein. Umgekehrt
kann gegebenenfalls eine Schraubverbindung des Zwischenstücks
mit dem Implantat-Grundkörper bei den Ausführungsformen gemäß
den anderen Ausführungsbeispielen vorgesehen sein. Ebenso kön
nen andere Verbindungstypen verwendet werden, wie sie für die
Verbindung von Implantat-Grundkörpern mit Aufbauelementen be
kannt sind.
Während bei den vorangehend beschriebenen Ausführungsformen
das Zwischenstück jeweils einstückig ausgebildet war, kann das
Zwischenstück erfindungsgemäß auch aus mehreren Elementen be
stehen. Eine mögliche Realisierung einer derartigen mehrteili
gen Ausführung wird nachfolgend mit Bezug auf die Fig. 11
und 12 als viertes Ausführungsbeispiel beschrieben.
Gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel ist, ähnlich wie bei dem
dritten Ausführungsbeispiel, der erfindungsgemäße Einsatz aus
einem Zwischenstück 301, einer Kappe 302 und einer Einstell
schraube 305 aufgebaut, wobei nun allerdings das Zwischenstück
301 aus einem Klemmring 306 und einem Basiselement 307 be
steht. Der Klemmring 306 wird in eine Bohrung des Implantat-
Grundkörpers eingesetzt und durch geeignete Mittel, auf die
nachfolgend noch eingegangen wird, an einer vorgesehenen
Stelle in der Bohrung des Implantat-Grundkörpers gehalten.
Er weist einen sich konisch zu seinem zervikalen Ende hin
verjüngenden Innendurchmesser sowie eine Einrichtung zum
kraftschlüssigen Verhindern einer Drehbewegung relativ zu dem
Implantat-Grundkörper auf.
Das Basiselement 307 weist eine Schulter 313 zum Aufliegen auf
dem koronalen Rand des Implantat-Grundkörpers im eingesetzten
Zustand sowie ein Außengewinde 315 an seinem zervikalen Ende
zum Eingreifen in ein korrespondierendes Innengewinde des Im
plantat-Grundkörpers auf, ähnlich wie dies bei der mit Bezug
auf die Fig. 8 bis 10 beschriebenen dritten Ausführungsform
der Fall war. Zusätzlich weist das Basiselement 307 einen ko
nischen Abschnitt 317 unterhalb der Schulter 313 auf, in dem
sich sein Außendurchmesser zum zervikalen Ende hin verklei
nert, wobei der maximale Außendurchmesser des Abschnitts 317
größer als der minimale Innendurchmesser des Klemmrings 307
ist. Die Lage dieses konischen Abschnitts 317 bezüglich der
Schulter 313 entspricht ungefähr der Lage des Klemmrings 306
bezüglich des koronalen Randes des Implantat-Grundkörpers
(nicht dargestellt) im eingesetzten Zustand, so daß dann, wenn
das Basiselement 306 mit dem Außengewinde 315 in den Implan
tat-Grundkörper eingeschraubt wird, der konische Bereich 317
konzentrisch im Bereich des Klemmrings 306 zu liegen kommt.
Der Außendurchmesser in dem Abschnitt 317 ist dabei so bemes
sen, daß sich beim Einschrauben des Basiselements 307 der ko
nusartige Abschnitt 317 in dem Klemmring 306 verklemmt und
damit eine kraftschlüssige Verdrehsicherung des Basiselements
307 gegenüber dem Klemmring 306 erzeugt.
Der Klemmring 306 ist, wie in Fig. 12a bis 12c gezeigt, mit
Schlitzen 318 versehen, so daß mehrere Klemmzungen 319
gebildet werden, welche beim Eindrehen des Basiselements 307
nach außen gedrückt werden. Dabei sind der konische Abschnitt
317 und die Klemmzungen 319 so ausgebildet, daß die
Klemmzungen 319 beim Eindrehen des Basiselements 307 in das
Innengewinde des Implantat-Grundkörpers durch den konischen
Abschnitt 317 nach Art eines Dübels gegen die Innenwand der
Bohrung des Implantat-Grundkörpers gedrückt werden, so daß
eine kraftschlüssige Verdrehsicherung über die Klemmzungen 319
erzeugt wird. Auf diese Weise kann eine bessere Ver
drehsicherung des Zwischenstücks gegenüber dem Implantat-
Grundkörper als bei der dritten Ausführungsform (vgl. Fig. 10a
und 10b) erreicht werden.
Die Klemmzungen 319 können radial nach außen vorgebogen sein,
so daß beim Einsetzen des Klemmrings 306 in den Implantat-
Grundkörper die Klemmzungen sich in der Innenbohrung des Im
plantat-Grundkörpers verklemmen und somit den Klemmring 306
fixieren. Alternativ oder ergänzend kann der Implantat-Grund
körper einen Vorsprung aufweisen, auf welchem der Klemmring
nach dem Einsetzen in die Bohrung des Implantat-Grundkörpers
aufsitzt. Grundsätzlich kann auch auf die Klemmzungen verzich
tet werden. In diesem Fall weist der Klemmring eine im wesent
lichen konische Form auf, wobei sein maximaler Außendurchmes
ser größer als der Durchmesser der Bohrung in dem Implantat-
Grundkörper ist, in die er eingesetzt wird.
Ansonsten ist der Einsatz gemäß diesem vierten Ausführungsbei
spiel ähnlich dem Einsatz gemäß dem dritten Ausführungsbei
spiel aufgebaut. Wie bei dem dritten Ausführungsbeispiel weist
das Zwischenstück 301, genauer das Basiselement 306, in dem
Bereich oberhalb der Schulter 313 einen Verbindungsabschnitt
mit einer im wesentlichen glatten Seitenwand 321, in der ein
in Längsrichtung verlaufender Schlitz 323 ausgebildet ist, dem
ein weiterer Schlitz 324 diametral gegenüberliegt, sowie eine
Bohrung mit einem Innengewinde 327 und einem Vorsprung 328
auf.
Die Kappe 302 weist in Übereinstimmung mit dem dritten Ausfüh
rungsbeispiel eine Ringnut 330 und eine Haltelasche 331 auf,
welche in den Schlitz 323 eingreift. Die Einstellschraube 305
entspricht derjenigen des dritten Ausführungsbeispiels und
weist einen ringförmigen Vorsprung 340 sowie einen Schaft 342
auf, wobei der Vorsprung 340 durch Drehen der Schraube 305 in
Anschlag mit dem zervikalen Rand 345 der Kappe 302 gebracht
werden kann. Die Kappe 302, der Vorsprung 340, die Haltelasche
331 und der Schlitz 323 wirken wie bei dem dritten Ausfüh
rungsbeispiel zusammen.
Bei der in Fig. 11 dargestellten Ausführungsform ist zusätz
lich eine zweite, nach außen gebogene Haltelasche 350 vorhan
den, deren Länge größer als die Länge des zweiten Schlitzes
324 ist, so daß sie gegen die Innenseite der Bohrung des Ba
siselementes 307 drückt, wenn die Kappe 302 sich in der tief
sten Stellung befindet. Die Kappe 302 wird dadurch in dieser
Stellung gegen eine Bewegung in Längsrichtung gesichert, so
daß verhindert wird, daß sich die Kappe 302 beim Einsetzen des
erfindungsgemäßen Einsatzes in den Implantat-Grundkörper von
dem Zwischenstück 301 löst. Die Klemmkraft der Lasche 350 ist
dabei so bemessen, daß zwar ein Herausfallen der Kappe 302 aus
dem Basiselement 307 beim Einsetzen vermieden wird, aber ohne
weiteres eine kontrollierte Bewegung der Kappe zum koronalen
Ende des Basiselements 307 hin mit Hilfe der Einstellschraube
305 herbeigeführt werden kann.
In einer vorteilhaften, nicht dargestellten Abwandlung ist die
Haltelasche 350 nicht nach außen, sondern nach innen gekrümmt,
so daß sie gegen den Schaft 342 der Einstellschraube 305
drückt und dadurch die Kappe 302 gegen eine Bewegung in Längs
richtung relativ zu der Einstellschraube 305 und damit gegen
ein Herausfallen beim Einsetzen sichert. Gegebenenfalls können
auch mehrere derartige Haltelaschen zum Sichern der Kappe 302
gegen eine Bewegung in Längsrichtung vorgesehen sein. Selbst
verständlich können derartige Klemmlaschen zur Sicherung der
Kappe auch bei den anderen Ausführungsformen der Erfindung
vorgesehen sein.
Fig. 11 zeigt weiterhin die vorangehend erwähnten Haftflächen
360, die z. B. aus Kollagen oder einem resorbierbaren Polymer
bestehen können. Diese Haftflächen liegen auf einem Vorsprung
362 der Kappe auf und sind durch einen Klemmring 364 mit einem
Gewinde 365, der auf die Kappe 302 aufgeschraubt ist, oder ein
anderes geeignetes Mittel, z. B. einen Spannbügel, gesichert.
Selbstverständlich können derartige Haftflächen wie in Fig. 11
gezeigt auch bei den anderen Ausführungsformen der Erfindung
verwendet werden.
Beim Einsetzen des Einsatzes gemäß dem vierten Ausführungsbei
spiel in den Implantat-Grundkörper wird zunächst der Klemmring
306 in den Grundkörper eingesetzt. Dieser Schritt kann auch
bereits vor der Implantation des Grundkörpers erfolgen. Das
Basiselement 307 wird dann in den Grundkörper eingeschraubt,
wobei sich der konische Abschnitt 317 in dem Klemmring 306
verspannt. Ansonsten wird wie vorangehend mit Bezug auf das
dritte Ausführungsbeispiel vorgegangen.
Wie bereits verschiedentlich erwähnt, können Elemente der ver
schiedenen Ausführungsformen durchaus kombiniert werden. Bei
spielsweise kann eine Rastverbindung zwischen der Kappe und
dem Zwischenstück einer Ausführungsform verwendet werden, bei
welcher die Kappe durch Betätigen einer Schraube verschoben
wird. Ebenso können die mit Bezug auf einzelne Ausführungsbei
spiele beschriebenen Sicherungsmechanismen auch bei anderen
Ausführungsformen verwendet werden.
Die in der vorangehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den
Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl
einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirkli
chung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen
wesentlich sein.
1
Zwischenstück
2
Kappe
11
Schulter des Zwischenstücks
13
Formschlußabschnitt des Zwischenstücks
16
Rastbereich
17
a,
17
b Rastzackenreihe
18
Rastzacke
19
Bohrung des Zwischenstücks
21
a koronales Ende der Bohrung
21
b zervikales Ende der Bohrung
23
Schulter
31
a,
31
b Rastzungen
33
Öffnung der Kappe
34
Auflagefläche
36
Kante der Kappe
37
Betätigungswerkzeug
40
ebene Außenfläche
42
ebene Innenfläche
101
Zwischenstück
102
Kappe
103
Befestigungsschraube
105
Verstellschraube
107
Sicherungselement
108
Grundkörper
111
Schulter
113
Formschlußabschnitt
116
Verbindungsabschnitt
121
Außenwand des Zwischenstücks
123
Schlitz
131
Ringnut
133
Bohrung der Kappe
137
Bohrung
139
Innengewinde
201
Zwischenstück
202
Kappe
205
Einstellschraube
211
Schulter
213
Außengewinde
216
Verbindungsabschnitt
221
Seitenwand
223
Schlitz
224
Schlitz
225
Bohrung
226
a,
226
b Bohrungsabschnitte
227
Innengewinde
228
Vorsprung
230
Ringnut
231
Haltelasche
240
Vorsprung der Schraube
242
Schraubenschaft
301
Zwischenstück
302
Kappe
305
Einstellschraube
306
Klemmring
307
Basiselement
313
Schulter
315
Außengewinde
317
konischer Abschnitt des Basiselements
318
Schlitz
319
Klemmzunge
321
Seitenwand
323
Schlitz
324
Schlitz
327
Innengewinde
328
Vorsprung
330
Ringnut
331
Haltelasche
340
Vorsprung der Schraube
342
Schraubenschaft
345
zervikaler Rand der Kappe
350
Haltelasche
360
Haftfläche
362
Vorsprung der Kappe
364
Sicherungsring
365
Gewinde
A Längsachse
A Längsachse
Claims (18)
1. Einsatz für ein enossales Implantat zum Fördern des Wachs
tums der Gingiva nach dem Einsetzen eines Implantat-Grundkör
pers, welcher ein Zwischenstück (1; 101; 201; 306, 307) mit
einem zervikalen Ende zum Einsetzen in den Grundkörper, eine
Kappe (2; 102; 202; 302) am koronalen Ende des Zwischenstücks,
eine Einrichtung (17, 31; 105, 139; 205; 305) zum Verhindern
einer Relativbewegung der Kappe (2; 102; 202; 302) in Richtung
zu dem zervikalen Ende des Zwischenstücks (1; 101; 201; 306,
307) hin bei Einwirkung einer im wesentlichen in Längsrichtung
des Zwischenstücks wirkenden Kraft auf die Kappe sowie eine
Verdrehsicherung (17, 31; 107, 123; 223, 231; 323, 331) zum
Verhindern einer Drehbewegung der Kappe um die Längsachse des
Zwischenstücks relativ zu demselben aufweist, wobei die Kappe
(2; 102; 202; 302) so angeordnet ist, daß sie relativ zu dem
Zwischenstück (1; 101; 201; 306, 307) in Längsrichtung (A)
desselben zumindest in der Richtung zu dem koronalen Ende des
Zwischenstücks hin bewegt werden kann und die Verdrehsicherung
(17, 31; 107, 123; 223, 231; 323, 331) bei einer solchen Bewe
gung eine Drehbewegung der Kappe (2; 102; 202; 302) relativ zu
dem Zwischenstück (1; 101; 201; 306, 307) um dessen Längsachse
(A) verhindert.
2. Einsatz nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
eine Einrichtung zum Befestigen eines Betätigungswerkzeuges
(37) an dem zervikalen Ende der Kappe.
3. Einsatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kappe (2) mit dem Zwischenstück über eine
Rastverbindung (17, 31) verbunden ist, wobei Rastzungen (31a,
31b) des einen Teils in Rastzacken (18) des anderen Teils ein
greifen, welche in einer im wesentlichen in Längsrichtung des
Zwischenstücks verlaufenden Reihe (17a, 17b) angeordnet sind.
4. Einsatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich
net, daß an der Kappe (2) oder an dem Zwischenstück (1) zwei
einander diametral gegenüberliegende, im wesentlichen in
Längsrichtung des Zwischenstücks (1) verlaufende Reihen von
Rastzacken (17a, 17b) vorgesehen sind.
5. Einsatz nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet
durch einen am zervikalen Ende der Kappe lösbar angebrachten
Hebel (37) zum Erzeugen einer Kippbewegung der Kappe relativ
zu dem Zwischenstück um eine Achse im wesentlichen senkrecht
zu der Längsachse des Zwischenstücks.
6. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß eine Schraube (105; 205; 305) die
Kappe (102; 202; 302) und/oder das Zwischenstück (101; 201;
306, 307) zumindest teilweise durchsetzt, wobei die Kappe zum
Abstützen an der Schraube und die Schraube zum Abstützen an
dem Zwischenstück eingerichtet ist.
7. Einsatz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Schraube (205; 305) in ein Innengewinde (227;
327) des Zwischenstücks (201; 306, 307) eingreift und eine
Anschlagfläche (240; 340) aufweist, welche durch Betätigen der
Schraube in Anschlag mit dem zervikalen Ende eines sich in das
Innere des Zwischenstücks (201; 306, 307) hinein erstreckenden
Teils der Kappe (202; 302) gebracht werden kann.
8. Einsatz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Schraube (105) mit einem Innengewinde (139) der
Kappe (102) verbunden ist und an einem in dem Innenraum des
Zwischenstücks (101) befindlichen Anschlagelement (103) abge
stützt werden kann.
9. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kappe (102; 202; 302) mit dem
Zwischenstück (101; 201; 306, 307) über eine lineare Führung
(107, 123; 223, 231; 323, 331) verbunden ist, welche eine li
neare Relativbewegung im wesentlichen in Längsrichtung (A) des
Zwischenstücks (101; 201; 306, 307) gestattet.
10. Einsatz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, daß die Führung einen in Längsrichtung (A) verlaufenden
Schlitz (123; 223; 323) in der Außenwand des Zwischenstücks
(101; 201; 306, 307) sowie ein mit der Kappe (102; 202; 302)
verbundenes Sicherungselement (107) aufweist, welches durch
den Schlitz hindurchgreift und in dem Schlitz geführt ist.
11. Einsatz nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Außenwand des Zwischenstücks (201;
306, 307) einen Schlitz (223; 323) in Längsrichtung aufweist
und eine sich zumindest teilweise in dem Inneren des Zwischen
stücks erstreckende Zunge (231; 331) der Kappe sich in den
Schlitz hinein erstreckt.
12. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kappe (2; 102; 202; 302) an
ihrem koronalen Ende eine im wesentlichen senkrecht zur Längs
achse des Zwischenstücks verlaufende Auflagefläche (34) für
Gingivagewebe aufweist.
13. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß an der Kappe (2; 102; 202; 302)
Haftflächen (360) angebracht sind, welche über den Umfang des
Zwischenstücks hinaus seitlich vorstehen und für einen Haft
kontakt mit dem Gingivagewebe ausgebildet sind.
14. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kappe (302) eine Einrichtung
(350) zum kraftschlüssigen Sichern gegen ein Lösen von dem
Zwischenstück (301) beim Einsetzen des Einsatzes in den Im
plantat-Grundkörper aufweist.
15. Einsatz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich
net, daß die Kappe (302) eine elastische Haltelasche (350)
aufweist, welche das Zwischenstück (301) oder ein damit ver
bundenes Element (305) beaufschlagt.
16. Einsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Zwischenstück (301) mit einem
Sicherungsring (306) zum Einsetzen in den Implantat-Grundkör
per sowie einem Basiselement (307) zum Einsetzen in den Siche
rungsring und zum Aufnehmen der Kappe (302) ausgebildet ist,
wobei der Sicherungsring (306) eine kraft schlüssige Einrich
tung (311, 319) zum Verhindern einer Drehbewegung relativ zu
dem Implantat-Grundkörper aufweist und das Basiselement (307)
einen Abschnitt (317) aufweist, der zum kraftschlüssigen Si
chern des Basiselements gegen eine Drehbewegung um seine
Längsachse gegenüber dem Sicherungsring (306) eingerichtet
ist.
17. Einsatz nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich
net, daß das Basiselement (307) mit einem Außengewinde (315)
zum Einschrauben in einen Implantat-Grundkörper versehen ist,
der Sicherungsring (306) zumindest abschnittsweise einen sich
konisch zum zervikalen Ende hin verjüngenden Innendurchmesser
aufweist und das Basiselement (307) zumindest abschnittsweise
einen sich konisch zum zervikalen Ende hin verjüngenden Außen
durchmesser aufweist, derart, daß der Abschnitt des Basisele
ments mit einem sich konisch verjüngenden Außendurchmesser
(317) in dem Abschnitt des Sicherungsrings (306) mit einem
sich konisch verjüngenden Innendurchmesser beim Einschrauben
in den Grundkörper verspannt werden kann.
18. Vorrichtung zum Fördern des Wachstums der Gingiva im Be
reich der Implantationsstelle eines enossalen Implantats, wel
che einen Grundkörper zur Verankerung im Knochenmaterial sowie
einen in dem Grundkörper angebrachten Einsatz nach einem der
Ansprüche 1 bis 17 aufweist.
Priority Applications (7)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19742382A DE19742382A1 (de) | 1997-08-13 | 1997-09-25 | Implantateinsatz zum Fördern des Wachstums der Gingiva |
| PCT/DE1998/001488 WO1999008618A1 (de) | 1997-08-13 | 1998-05-28 | Implantateinsatz zum fördern des wachstums der gingiva |
| AU84322/98A AU8432298A (en) | 1997-08-13 | 1998-05-28 | Implant insert for stimulating gum growth |
| EP98110631A EP0896812A1 (de) | 1997-08-13 | 1998-06-10 | Implantateinsatz zum Fördern des Wachstums der Gingiva |
| KR1019980032716A KR19990023549A (ko) | 1997-08-13 | 1998-08-12 | 잇몸 발육 촉진용 이식 조직 삽입물 |
| CN 98118325 CN1217907A (zh) | 1997-08-13 | 1998-08-12 | 促进龈生长的植入物插件 |
| JP10229194A JPH11104150A (ja) | 1997-08-13 | 1998-08-13 | 歯肉の生長を促進するインプラント組織挿入装置 |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19735138 | 1997-08-13 | ||
| DE19735117 | 1997-08-13 | ||
| DE19742382A DE19742382A1 (de) | 1997-08-13 | 1997-09-25 | Implantateinsatz zum Fördern des Wachstums der Gingiva |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19742382A1 true DE19742382A1 (de) | 1999-02-18 |
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ID=26039109
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19742382A Withdrawn DE19742382A1 (de) | 1997-08-13 | 1997-09-25 | Implantateinsatz zum Fördern des Wachstums der Gingiva |
| DE19742381A Ceased DE19742381A1 (de) | 1997-08-13 | 1997-09-25 | Implantateinsatz zum Fördern des Wachstums der Gingiva mit Zentrierabschnitt |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19742381A Ceased DE19742381A1 (de) | 1997-08-13 | 1997-09-25 | Implantateinsatz zum Fördern des Wachstums der Gingiva mit Zentrierabschnitt |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| KR (1) | KR19990023549A (de) |
| DE (2) | DE19742382A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10142879A1 (de) * | 2001-09-03 | 2003-03-27 | Merck Patent Gmbh | Verwendung von Kollagen bei der Beschichtung von Zahnimplantaten |
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| US5904483A (en) | 1995-11-17 | 1999-05-18 | Wade; Curtis K. | Dental implant systems and methods |
| EP1118312A3 (de) | 2000-01-18 | 2003-04-02 | Implant Innovations, Inc. | Abdruckkappe für die Gestaltung eines genauen permanenten Pfostens zum Tragen einer Zahnprothese, sowie Herstellungsverfahren desselben |
| EP1317221B1 (de) | 2000-08-30 | 2009-07-08 | Nobel Biocare AB | Abdruckkappe |
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| DE9419173U1 (de) * | 1994-11-30 | 1995-02-02 | Impla GmbH Dental-Implantate, 61191 Rosbach | Für einen Zahnersatz bestimmter Implantatbausatz |
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1997
- 1997-09-25 DE DE19742382A patent/DE19742382A1/de not_active Withdrawn
- 1997-09-25 DE DE19742381A patent/DE19742381A1/de not_active Ceased
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1998
- 1998-08-12 KR KR1019980032716A patent/KR19990023549A/ko not_active Withdrawn
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| KR19990023549A (ko) | 1999-03-25 |
| DE19742381A1 (de) | 1999-02-18 |
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