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DE19731078A1 - Meßeinrichtung - Google Patents

Meßeinrichtung

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DE19731078A1
DE19731078A1 DE19731078A DE19731078A DE19731078A1 DE 19731078 A1 DE19731078 A1 DE 19731078A1 DE 19731078 A DE19731078 A DE 19731078A DE 19731078 A DE19731078 A DE 19731078A DE 19731078 A1 DE19731078 A1 DE 19731078A1
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Description

Die Erfindung betrifft eine Meßeinrichtung zur Messung von physiologischen und/oder chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften mindestens einer lebenden Zelle, die imobilisiert mit der Meßeinrichtung gekoppelt ist. Hierzu wird die Zelle veranlaßt, sich mit einer Trägereinrichtung ortsfest zu verbinden, die zur Messung der einzelnen Zellparameter eine Vielzahl von Sensoren aufweist. Das Material der Trägereinrichtung besteht dabei insbesondere aus einem Halbleitermaterial. Meßeinrichtungen mit derartigen Sensoren sind beispielsweise in WO 95/31 716 (intern: C-DIT-1678) oder in DE 195 12 117 A1 (intern: C-DIT-1680) beschrieben. Nachteilig bei den bekannten Anordnungen ist, daß die Beobachtung der lebenden Zellen über eine optische Mikroskopiereinrichtung erfolgt und die Meßeinrichtung daher einseitig offen ist oder mindestens über ein optisches Fenster verfügen muß. Dies erfordert eine relativ aufwendig herzustellende Meßstruktur, die teilweise aus durchsichtigem Material, insbesondere Glas oder optisch klaren Kunststoffen, besteht. Bei offenen Meßstrukturen ist zudem die horizontale Lage Voraussetzung, weil andernfalls Flüssigkeiten austreten können. Die Kombination mit den physiologischen Sensoren, die über elektronische Signale Eigenschaften der lebenden Zellen messen, und die in der Regel aus undurchsichtigen Halbleitermaterialien bestehen, wird dadurch deutlich erschwert.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen einfachen optischen Zugang zu den lebenden Zellen zu ermöglichen, um ihren aktuellen Zustand zu überprüfen und auch insbesondere eine gestaltverändernde Reaktion während des Meßvorganges zu erfassen. Die Änderung der räumlichen Gestalt der Zelle stellt gegebenenfalls eine wichtige Zusatzinformation für das Versuchs- oder Untersuchungsergebnis dar, die auf andere Weise nur schwierig zu bekommen ist.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt nach den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 dadurch, daß:
  • - mindestens ein Teil der Sensoren aus Optosensoren besteht, die feldförmig angeordnet sind, wobei die Größe des Feldes mindestens so groß ist wie der von einer der lebenden Zelle einzunehmende Bereich auf der Trägereinrichtung,
  • - eine elektronische Schalteinrichtung mit den Optosensoren verbunden ist, um gezielt deren Sensorsignale abzugreifen und einer Signalauswerteeinrichtung zuzuführen, und
  • - der Schalteinrichtung Steuersignale aus einer Steuereinrichtung zugeführt sind.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, zur Betrachtung der Zelle ein elektrooptisches Medium zwischen die Zelle und den Betrachter einzufügen. Hierzu bieten sich miniaturisierbare elektrooptische Sensoren an, die sich sehr nahe bei der Zelle befinden können und zusammen mit anderen Sensoren, die beispielsweise ionensensitiv oder stoffsensitiv sein können, auf einem gemeinsamen Halbleitersubstrat als Trägereinrichtung monolithisch integrierbar sind. Eine derartige Anordnung stellt ein elektrooptisches Nahfeldmikroskop dar. Wenn man als Trägereinrichtung für die Zellen und die Ausbildung der Sensoren ein monolithisch integrierbares Halbleitermaterial verwendet, läßt sich auch eine monolithisch integrierte Schaltung auf dem selben Substrat herstellen, wodurch in unmittelbarer Nähe des Meßobjektes eine Vorverarbeitung stattfinden kann. Es handelt sich somit um eine "intelligente" Sensoreinrichtung, die wesentlich mehr leistet, als rein passive Sensoren. Zumindest können die elektronischen Ausgangssignale der elektrooptischen Sensoren durch eine mitintegrierte Schaltung so aufbereitet werden, daß sie über Ausgangsschaltungen und Anschlußkontakte relativ problemlos nach außen geführt werden können. Beispielsweise kann die Vorverarbeitung aus der Digitalisierung der analogen Sensor- oder Meßsignale und ihrer Umwandlung in einen geeigneten Datenstrom bestehen. Darüberhinaus sind auch weitere Verarbeitungsschritte möglich, mit denen z. B. die Datenmenge reduziert werden kann oder die der externen Verarbeitung und Darstellung dienen. Damit ist es möglich, daß die verbleibende Auswertung der optischen und der anderen Signale und ihre Darstellung über einen Personal Computer (= PC) erfolgen kann. Die Steuerung der zugehörigen Einrichtungen auf dem Substrat erfolgt über Steuersignale aus einer Steuereinrichtung, die ebenfalls ganz oder teilweise auf dem Substrat ausgebildet sein kann oder extern angeschlossen wird.
Die Auswertung der optischen Signale über einen handelsüblichen Computer hat den weiteren Vorteil, daß über geeignete Programme eine weitgehende Automatisierung der Bildauswertung sowie eine Bildspeicherung möglich ist, so daß der Betrachter ganz andere Möglichkeiten hat als bei der einfachen Mikroskopbetrachtung. Über die Bildspeicherung wird z. B. eine Zeitrafferauswertung oder eine beliebig häufige Wiederholung bestimmter Bildsequenzen auf einfache Weise möglich. Bei genügender Dichte der elektrooptischen Sensoren dient der Bildschirm dem Betrachter als vollwertiger Mikroskopersatz. Dabei ist durch den variablen Betrachtungsabstand beim Bildschirm die Betrachtung selbst ermüdungsfreier als beim Mikroskop.
Die Beleuchtung der Zelle erfolgt über eine Beleuchtungseinrichtung, die optisch und mechanisch so mit den Optosensoren gekoppelt ist, daß ein Strahlungsfeld in Richtung der Optosensoren erzeugt wird, wobei der räumliche Abstand der Beleuchtungseinrichtung von den Optosensoren möglichst klein ist. Der Abstand muß dabei ausreichend bleiben, um die Zellen auf dem Substrat nicht zu behindern. Dabei kann es zweckmäßig sein, daß die Beleuchtungseinrichtung aus einer Vielzahl von punktförmigen Strahlungsquellen besteht, die mittels der Steuereinrichtung einzeln oder in Gruppen aktivierbar sind. Dies ermöglicht eine Auswertung der räumlichen Gestalt der Zelle, beispielsweise durch unterschiedliche Schattenzonen. Eine ähnliche Wirkung hat es, wenn der Abstand zwischen der Beleuchtungseinrichtung und den Optosensoren über eine elektronisch steuerbare Stelleinrichtung definiert veränderbar ist.
Die Anordnung der punktförmigen Strahlungsquellen, die z. B. aus gebündelten Lichtleiterfasern oder aus miniaturisierten LED (= Light Emitting Diode) bestehen oder auf andere Weise realisiert sind, ist zweckmäßigerweise zeilen- oder feldförmig. Um bestimmte Strukturmerkmale der Zelle zu erfassen kann es vorteilhaft sein, daß die Strahlungsquellen in der Frequenz durchstimmbar sind oder daß Strahlungsquellen unterschiedlicher Frequenz vorhanden sind. Dem entspricht, daß auf der Sensorseite nicht nur unterschiedliche Sensoren für die physiologischen und/oder chemischen und/oder physikalischen Messungen zur Verfügung stehen, sondern gegebenenfalls auch unterschiedliche oder durchstimmbare oder umschaltbare Sensoren für die optische Auswertung.
Die Erfindung und vorteilhafte Ausgestaltung werden nun anhand der Figuren der Zeichnung näher erläutert:
Fig. 1 zeigt schematisch eine Meßeinrichtung nach der Erfindung, die mit einem Personal Computer gekoppelt ist,
Fig. 2 zeigt schematisch in Aufsicht einen Ausschnitt eines Sensorfeldes mit einer Vielzahl von optischen und weiteren Sensoren und
Fig. 3 zeigt schematisch in Seitenansicht eine Zelle auf dem Sensorfeld mit verschiedenen Schattenzonen.
In Fig. 1 umfaßt der Block 1 diejenigen Teile der Meßeinrichtung, die auch räumlich zusammengehören. Das ist eine Trägereinrichtung 2 für das Meßobjekt 3, das beispielsweise eine lebende Zelle sein kann, und die Sensoren 4. In einem räumlichen Abstand d von Trägereinrichtung 2 befindet sich eine Beleuchtungseinrichtung 5, die aus einzelnen Beleuchtungsquellen 5.1 besteht, die flächenförmig oberhalb des Meßobjektes angeordnet sind. Eine homogene Beleuchtungsquelle ist auch denkbar, jedoch sind einzeln ansteuerbare Beleuchtungsquellen von Vorteil wie später noch ausführlich gezeigt wird. In der Regel enthält der Block 1 auch eine elektronische Steuereinrichtung 6. Diese muß jedoch nicht zwingend im Block 1 angeordnet sein, denn sie kann sich auch völlig außerhalb der Meßeinrichtung 1 befinden oder teils außerhalb und teils innerhalb. Auch können einige Steuerfunktionen von dem angeschlossenen PC übernommen werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Trägereinrichtung 2, die Sensoren und eine bauliche Einheit bilden, weil dann mindestens ein Teil der Steuereinrichtung 6 direkt Zugang zu den Sensoren 4 hat, wodurch die Anzahl nach außen zu führenden elektrischen Signal- und Steuerleitungen sehr reduziert werden kann. Als Trägermaterial 2 eignen sich insbesondere Halbleitermaterialien, z. B. Silizium, weil sie einmal eine gute Verträglichkeit mit lebenden Zellen aufweisen, gegebenenfalls unter Verwendung geeigneter Passivierungsmaßnahmen, und weil sie zum anderen bekannte Herstellungsverfahren für monolithisch integrierte Schaltungen zulassen. Da als Material für die Trägereinrichtung 2 insbesondere derartige Halbleitermaterialien angesprochen sind, wird vereinfachend auch der aus der Halbleitertechnik vertraute Begriff "Substrat" für die Trägereinrichtung 2 verwendet. Der Abstand der Beleuchtungseinrichtung 5 von der Trägereinrichtung 2 kann mittels einer elektronisch steuerbaren Stelleinrichtung 5.5 verändert werden, wobei auch die Ebenen gegebenenfalls gegeneinander neigbar sind, um auch leicht geneigte Strukturen optimal darstellen zu können.
Die Imobilisierung und Ernährung der einen lebenden Zelle 3 oder der mehreren lebenden Zellen auf der Trägereinrichtung 2 erfolgt durch Verfahren und Maßnahmen, die in den oben angegebenen Patentanmeldungen ausführlich beschrieben sind. Die hierzu erforderlichen Anschlüsse oder Einrichtungen sind in Fig. 1 nicht dargestellt. Der eigentliche Meßbereich der Meßeinrichtung 1 ist im wesentlichen auf die Größe der lebenden Zelle 3 abgestimmt. Die möglichst nahe beieinanderliegenden optischen Sensoren 4 sind mindestens eine Größenordnung kleiner als die Zelle, sonst wird die optische Auflösung zu schlecht. Bei der zunehmenden Miniaturisierung der Sensortechnik und den entsprechenden Halbleitertechnologien ist diese Bedingung leicht zu erfüllen. Es ist hierbei sogar denkbar, daß durch die elektrooptische Nahfeldmikroskopie nach der Erfindung eine Auflösung erreicht wird, die unterhalb der Lichtwellenlänge liegt. Als Beleuchtungseinrichtung dienen z. B. miniaturisierte Leuchtdioden 5.1 (= LED), die zeilenweise oder als Feld angeordnet sind. Über eine sequentielle Ansteuerung der einzelnen Leuchtdioden und die sequentielle Auswertung der zugehörigen Sensorsignale kann eine Auswertung nach dem Tomographieprinzip erfolgen, so daß sich ein dreidimensionales Bild der Zelle 3 darstellen läßt.
Der besseren Übersicht wegen sind in Fig. 1 nur elektrooptische Sensoren 4 dargestellt. Eine Bestimmung möglichst vieler physiologischer und/oder chemischer und/oder physikalischer Parameter erfordert entsprechende ionensensitive oder stoffsensitive Sensoren auf der Trägereinrichtung 2 oder in deren Nachbarschaft, vgl. in Fig. 2 beispielsweise die weiteren Sensoren 4.1, 4.2. Diese Sensoren sind beispielsweise in der Art von Feldeffekttransistoren mit und ohne Gate-Anschluß ausgebildet. Die Steuerung des Gates und damit des Stromes erfolgt im wesentlichen durch die Reaktion der darüberliegenden Zelle auf unterschiedliche Umgebungszustände. Diese feldeffektähnlichen Sensoren 4.1, 4.2 sind in Fig. 2 deutlich größer als die optischen Sensoren 4 dargestellt. Sie umfassen beispielsweise jeweils eine etwa quadratische Fläche von 15 Mikrometer Seitenlänge auf dem Substrat. Diese Sensoren 4.1, 4.2 können jedoch bei einer weiteren Miniaturisierung ebenfalls so verkleinert werden, daß sie leicht in das optische Array einfügbar sind, vgl. dort z. B. die Sensoren 4.3.
Mit den Sensoren 4.1, 4.2, die entweder im Feld der elektrooptischen Sensoren 4 eingebettet oder zu diesem unmittelbar benachbart sind, lassen sich elektronische Signale abgreifen, die eine Aussage über den jeweiligen chemisch und/oder physiologischen Zustand des Meßobjektes oder der biologischen Struktur zulassen. Die Auswertung dieser charakterisierenden Signale in Verbindung mit der elektrooptischen Auswertung ergibt schnelle und eindeutige Meßergebnisse. Über die Änderung der Umgebung der Zelle 3, z. B. durch Zugabe von physiologisch wirksamen Substanzen, die in Wechselwirkung mit dem Stoffwechsel der Zelle treten, lassen sich auf diese Weise rasch Erkenntnisse gewinnen, wie die Zelle 3 oder das Meßobjekt auf die zugegebenen Substanzen reagiert.
In Fig. 2 ist schematisch eine Aufsicht auf das Feld der elektrooptischen Sensoren 4 dargestellt. Diese rasterförmige Anordnung erlaubt eine gezielte Einzelabtastung der Sensoren. Nacheinander werden so alle Sensoren zeilenweise abgefragt und als entsprechende Bildpunkte auf dem Bildschirm des PC's dargestellt. Die Abtastung der einzelnen Sensoren 4 wird von der Schalteinrichtung 8 gesteuert, die vorteilhafterweise auf dem Substrat mitintegriert ist. Hierzu steht die Schalteinrichtung 8 über eine Busverbindung mit der Steuereinrichtung 6 in Verbindung, die ihrerseits Steuersignale von dem angeschlossenen PC bekommt. Die Steuereinrichtung 6 dient dabei auch als Interface-Schaltung, um die Daten des PC in Steuersignale für die Schalteinrichtung 8 umzusetzen, die letztendlich die Ansteuersignale für die einzelnen Sensoren 4, 4.1, 4.2, 4.3 bildet, und auch deren Antwortsignale empfängt. Die Signale der einzelnen Sensoren sind analoge Spannungs- oder Stromwerte, die vor der weiteren Verarbeitung in der Regel zu digitalisieren sind. Dies erfolgt zweckmäßigerweise im Zusammenhang mit der Schalteinrichtung 8 in unmittelbarer Nähe der Sensoren, weil dadurch mögliche Signalverfälschungen weitgehend unterdrückt werden können. Mittels eines Verstärkers 9 werden die schwachen Meßsignale verstärkt, bevor sie in einem Analog-Di­ gitalumsetzer 10 digitalisiert werden. Diese Daten werden dann über eine Ausgangsschaltung 11 parallel, seriell oder in gemischter Form nach außen geführt. Bei Verwendung eines Halbleitermaterials als Trägereinrichtung 2 kann sowohl die Steuereinrichtung 6 als auch die Eingangsschaltung 11 auf dem Substrat mitintegriert werden. Gegebenenfalls können auch beide Schaltungen 6, 11 mit einer gemeinsamen, bidirektionalen Ein-/Ausgangsschaltung zusammenarbeiten, wodurch sich die Anzahl nach außen zu führenden Leitungen weiter verringert. Wenn die Anzahl der Sensoren eine ausreichende optische Auflösung ermöglichen soll, dann ist eine intelligente Vorverarbeitung der riesigen Datenmenge auf der Trägereinrichtung 2 erforderlich, weil die Vielzahl der auswertenden Sensorsignale schon aus mechanischen Gründen wegen der Enge gar nicht von der Trägereinrichtung 2 abgreifbar wären.
Im Array der optischen Sensoren 4 von Fig. 2 sind einige Sensoren 4.3 durch Schrägschraffur dargestellt. Es handelt sich hierbei entweder um modifizierte optische Sensoren 4, die z. B. für eine andere Wellenlänge optimiert sind oder um miniaturisierte Sensoren im Sinne der Sensoren 4.1, 4.2, die einen chemischen und/oder physiologischen und/oder physikalischen Parameter der Zelle 3 bestimmen.
In Fig. 3 ist schematisch in Seitenansicht eine Zelle 3 auf der Trägereinrichtung 2 dargestellt. Hierbei schmiegt sich die Zelle nicht so gut an die Oberfläche der Trägereinrichtung an wie in Fig. 1. Bei der Beleuchtung durch einzelne Strahlungsquellen 5.1, 5.2 innerhalb der Beleuchtungseinrichtung 5 entstehen im Randbereich der Zelle 3 unterschiedliche Schattenzonen S1, S2, S3, S4, die sich teilweise überlappen, z. B. die Schattenzonen S1, S2 und die Schattenzonen S3, S4. Die unterschiedliche Ausbildung der Schattenzonen führt bei den optischen Sensoren 4 zu unterschiedlichen Umrißkonturen, die in der Auswerteeinrichtung gespeichert und miteinander verarbeitet werden. Es lassen sich dabei tomographieähnliche Darstellungen gewinnen, die eine räumliche Aussage über die Zellform und insbesondere mögliche Änderungen der Form zulassen. Eine wichtige Aussage über das momentane Befinden der Zelle 3 ist die Information, in wieweit sich die Zelle von ihrer Unterlage löst. Wenn das Umfeld einschließlich der Trägeroberfläche für epithelartige Zellen positiv ist, dann sind sie bestrebt, sich möglichst dicht an die Trägeroberfläche anzuschmiegen. Wenn das Umfeld jedoch ungünstig oder gar zellfeindlich wird, dann versuchen die Zellen zunächst eine kleinere Oberfläche anzunehmen. Sie ziehen sich hierfür zusammen bis sie sich im Extremfall von der Unterlage ablösen und schließlich sterben. Das Zusammenziehen erfolgt zuerst im Randbereich und ist daher durch die beschriebene Änderung der Schattenzonen S1, bis S4 leicht festzustellen.
Auch eine Änderung des Abstandes d der punktförmigen Strahlungsquelle bewirkt ebenfalls eine Änderung der Schattenzone, die als räumliche Information ausgewertet werden kann. Die Änderung der Schattenzone ist auch beobachtbar, wenn statt der punktförmigen Strahlungsquellen zeilenförmige Gruppen von Strahlungsquellen umgeschaltet werden.
Die Überwachung der Zellform auf diese Weise ist sehr effektiv, denn die Wirkung der zu untersuchenden Substanz auf den Zellzustand kann bereits im Anfang der Zugabe oder bei schwachen Konzentrationen überprüft werden und man muß nicht abwarten, bis eine irreversible Zellschädigung oder gar der Zelltod eingetreten ist. In diesem Anfangsbereich reagiert die Zelle aktiv auf die feindlichen Substanzen und der Zustand ist reversibel, wenn das die Zelle umgebende Medium wieder zellfreundlicher wird. Man kommt somit sehr rasch zu den zutreffenden Aussagen über die Wirkung der zu untersuchenden Substanzen auf die Zelle. Durch den schonenden Umgang steht somit die Meßanordnung 1 mit der lebenden Zelle 3 für weitere Untersuchungen zur Verfügung. Dies ermöglicht eine Vielzahl von Einzeluntersuchungen, die ohne die Meßeinrichtung nach der Erfindung sehr aufwendig wären. Die optische Überwachung der Zellform in Verbindung mit den Aussagen der anderen Sensoren stellt somit eine äußerst leistungsfähige Meßeinrichtung dar.

Claims (15)

1. Meßeinrichtung (1) zur Messung von physiologischen und/oder chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften mindestens einer lebenden Zelle (3), die imobilisiert mit der Meßeinrichtung gekoppelt ist, wobei die Meßeinrichtung eine Vielzahl von Sensoren (4; 4.1, 4.2, 4.3) auf einer Trägereinrichtung (2) enthält, die insbesondere aus einem Halbleitermaterial besteht,
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • - mindestens ein Teil der Sensoren besteht aus Optosensoren (4), die feldförmig angeordnet sind, wobei die Größe des Feldes mindestens so groß ist wie der von einer der lebenden Zellen (3) einzunehmende Bereich auf der Trägereinrichtung (2),
  • - eine elektronische Schalteinrichtung (8) ist mit den Optosensoren (4) verbunden, um gezielt deren Sensorsignale abzugreifen und einer Signalauswerteeinrichtung (7) zuzuführen, und
  • - der Schalteinrichtung (8) sind Steuersignale aus einer Steuereinrichtung (6) zugeführt.
2. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgangssignale der Optosensoren (4) mittels eines auf dem Substrat ausgebildeten Analog/Digital-Umsetzers (10) digitalisiert sind.
3. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgangssignale des Analog/Digital-Umsetzers (10) einem Rechner, insbesondere einem Personal Computer (7) als externer Auswerte- und Wiedergabeeinrichtung zugeführt sind.
4. Meßeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Optosensoren (4) mit einer Beleuchtungseinrichtung (5) gekoppelt sind, die ein Strahlungsfeld in Richtung der Optosensoren (4) erzeugt, wobei der räumliche Abstand d der Beleuchtungseinrichtung von den Optosensoren mindestens so groß ist, daß die mindestens eine lebende Zelle (3) auf der Trägereinrichtung (2) nicht behindert ist.
5. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der räumliche Abstand d und/oder die relative Ausrichtung der Beleuchtungseinrichtung (5) zu den Optosensoren (4) durch eine elektronisch gesteuerte Stelleinrichtung (5.5) einstellbar ist.
6. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (5) aus einer Vielzahl von unabhängig ansteuerbaren Strahlungsquellen (5.1; 5.1, 5.2) besteht, die mittels der Steuereinrichtung (6) einzeln oder in Gruppen aktivierbar sind.
7. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlungsquellen (5.1; 5.1, 5.2) zeilenförmig angeordnet sind.
8. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlungsquellen (5.1; 5.1, 5.2) feldförmig angeordnet sind.
9. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Optosensoren (4) bezüglich des Wellenlängenbereiches durchstimmbar oder umschaltbar sind.
10. Meßeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (5) und/oder die Optosensoren (4; 4.3) bezüglich des Wellenlängenbereiches durchstimmbar oder umschaltbar sind.
11. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der feldförmig angeordneten Optosensoren (4; 4, 4.3) weitere Sensoren (4.1, 4.2) für physiologische und/oder chemische und/oder physikalische Messungen an der mindestens einen lebenden Zelle (3) und/oder anderen lebenden Zellen enthalten sind.
12. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Sensoren (4.1, 4.2) im Feldbereich der Optosensoren (4, 4.3) mindestens teilweise unterschiedlich ausgebildet sind, um unterschiedliche Zellparameter zu messen.
13. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mittels einer unterschiedlichen Ansteuerung der Strahlungsquellen (5.1, 5.2) die räumliche Gestalt und/oder Struktureigenschaften der mindestens einen lebenden Zelle (3) bestimmbar sind.
14. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung (7) ebene und räumliche Strukturgrößen der Zellgeometrie automatisch bestimmt und ausgewertet.
15. Meßeinrichtung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung (7) die Änderungen der Zellgeometrie in einer Zeitrafferdarstellung wiedergibt.
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