DE19726959A1 - Planetwalzenteil zum Granulieren plastischer Stoffe - Google Patents
Planetwalzenteil zum Granulieren plastischer StoffeInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Granulieren von plastischen Stoffen, insbesondere
thermoplastischen Stoffen oder Duroplasten und unter Verwendung eines Extruders.
Granuliervorrichtungen kommen in vielfältiger Form und für verschiedensten Einsatzzweck
vor. Unter anderem ist für die Herstellung von Pulverlack eine Granulierung vorgesehen. In
diesen Fällen wird thermoplastischer Kunststoff aufgeschmolzen und mit anderen Stoffen
(Zuschlagstoffen) vermischt, die Mischung homogenisiert und anschließend auf
Granuliertemperatur abgekühlt. Der Vorgang kann mit besonderen Vorteilen im Extruder
abgewickelt werden.
Extruder kommen als Einschnecken-, Zweischnecken und Planetwalzenextruder vor.
Beim Einschneckenextruder rotiert in dem Extrudergehäuse eine einzige Schnecke, die das
Aufschmelzen, Homogenisieren und Abkühlen durchführt. Dabei werden diese Arbeiten nicht
allein durch die Schneckendrehung, sondern auch durch eine Kühlung und/oder Beheizung des
Extrudergehäuses geleistet.
Beim Zweischnecken- oder Doppelschneckenextruder drehen sich im Extrudergehäuse zwei
parallel zueinander angeordnete Schnecken, die außerdem miteinander kämmen.
Der Planetwalzenextruder besitzt eine rotierende Zentralspindel und mehrere um die
Zentralspindel umlaufende Planetenspindeln (Planetwalzenspindeln). Die Planetenspindeln
kämmen mit der Zentralspindel. Zugleich kämmen die Planetenspindeln mit dem dazu
innenverzahnten Extrudergehäuse. Die angesprochene Innenverzahnung des Extrudergehäuses
umfaßt auch den Einsatz einer innenverzahnten und in das Gehäuse eingesetzten Buchse.
Die Granulierung ist in herkömmlichen Einrichtungen immer eine dem Extruder
nachgeschaltete Vorrichtung. Z. B. wird eine Lochblende als Extrusionswerkzeug verwendet,
aus der der thermoplastische Kunststoff in dünnen Strängen austritt. Die dünnen Stränge
werden in regelmäßigen Abständen mit Hilfe bewegter Messer zerkleinert. Es gibt rotierende
und hin- und hergehend bewegte Messer.
Nach einem anderen Verfahrensvorschlag wird die Schmelze zwischen Förderwalzen gegeben,
die die Aufgabe haben, Zuschlagstoffe in die Schmelze einzuarbeiten. Besonderen Erfolg hat
diese Verfahrensweise bei der Einarbeitung von Fasern.
Die Walzen fördern die Schmelze zu einer Granuliervorrichtung mit einer Lochtrommel, die
mit einer Walze einen Walzenspalt bildet. Die in den Walzenspalt gelangende Schmelze wird
durch die Öffnungen der Lochtrommel in den Innenraum der Lochtrommel gedrückt. Dort
schabt ein Messer die eintretenden Kunststoffstränge von der Innenwand der Lochtrommel ab,
so daß in regelmäßigen Abständen eine Zerkleinerung des Kunststoffmateriales stattfindet.
Allen erläuterten Granuliervorrichtungen ist gemeinsam, daß die angeförderte Schmelze in
optimaler Strömungs-/Fördergeschwindigkeit der Lochplatte bzw. der Lochtrommel zugeführt
werden muß. Hier kann es teilweise zu Verbrennungen und Ablagerungen kommen, speziell bei
Duroplasten und sehr empfindlichen Thermoplasten. Nach einem älteren Vorschlag wird diese
Gefahr dadurch verringert, daß die Granuliervorrichtung als ein Planetwalzenteil ausgebildet
ist, das in Förderrichtung der Planetenspindeln ganz oder teilweise verschlossen ist und im
Gehäuse bzw. in der innenverzahnten Buchse Löcher besitzt, die vorzugsweise vom Zahngrund
der Innenverzahnung bis zur Gehäuseaußenseite führen, an der ein Messer zur Zerkleinerung
der austretenden dünnen Kunststoffstränge entlang bewegt wird.
Vorzugsweise ist zwischen jeweils zwei Zähnen der Innenverzahnung eine Reihe von Löchern
vorgesehen und deren Anzahl bis 15. Als Öffnungsweite für die erfindungsgemäßen Löcher
kann das gleiche Maß wie bei herkömmlichen Lochplatten gewählt werden.
Infolge des spiralförmigen Verlaufes der Zähne auf den Planetenspindeln und in der
korrespondierenden Innenverzahnung verläuft auch die Reihe von Löcher spiralförmig.
Je nach Materialkonsistenz werden mehr oder weniger Löcher oder mehr oder weniger
Planetenspindeln eingesetzt.
Die neue Granuliervorrichtung hat gegenüber den anderen Granuliervorrichtungen den großen
Vorteil, daß die Schmelze durch die umlaufenden Planetenspindeln in die Löcher eingepreßt
wird. Der Preßvorgang erreicht jedes Loch gleichermaßen, während die Löcher herkömmlicher
Lochplatten unterschiedlich mit der Schmelze beaufschlagt werden. Das resultiert aus den
unterschiedlichen Strömungsverhältnissen in der Schmelze vor der Lochplatte.
Bei der neuen Granuliervorrichtung kann keine Schichtenbildung entstehen. Ablagerungen sind
weitgehend ausgeschlossen. Es ist auch keine Schollenbildung bei der Verarbeitung von
Duroplasten zu befürchten.
Die neue Granulierung kann mit verschiedensten Extrudern kombiniert werden, sowohl mit
Einschnecken- als auch Planetwalzenextrudern.
Bauliche Vorteile ergeben sich, wenn das Messer der neuen Granuliervorrichtung auf dem
Gehäusemantel umläuft.
Die entstehenden Granulate können über eine Luftdusche in eine Sammelkammer bzw. in die
Granulatkühlanlage transportiert werden. Alternativ zur Luftdusche kommt ein Naßabschlag in
Betracht. Beim Naßabschlag wird der ganze Kopf der Granuliervorrichtung mit Wasser oder
einer anderen geeigneten Flüssigkeit besprüht. Die Granuliervorrichtung kann auch eingetaucht
angeordnet werden. Das Granulat wird durch die Flüssigkeitsströmung in Richtung Zentrifuge
und Trockner transportiert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Granulierung nach dem älteren Vorschlag
weiter auszugestalten. Nach der Erfindung wird das dadurch erreicht, daß die Konfiguration
der Planetenspindel und/oder der Zentralspindel und/oder der innen verzahnten Gehäusebuchse
der Fließfront der Schmelze angepaßt ist. Die Anpassung kann zu einem kurvenförmigen
Verlauf führen. Desgleichen ist ein konischer Verlauf oder ein anderer Verlauf mit geneigten
Flächen und/oder einer Kombination mit kurvenförmigen und/oder parallelen Flächen möglich.
Der Konfiguration der Planetspindeln liegt die Erkenntnis zugrunde, daß ein gleichmäßiger
Schmelzeaustrag an allen Austrittsdüsen der Granuliervorrichtung durch gleichmäßigen Druck
bewirkt werden kann und der Druck der in der Granuliervorrichtung verbliebenen Schmelze
von der Schmelzemenge und den umgebenden Volumensverhältnissen abhängig. Bei genau
zylindrischer Konfiguration der Granuliervorrichtung bewirkt der Schmelzeaustritt an den in
Strömungsrichtung der Schmelze vorderen Düsen eine Verringerung des Schmelzevolumens
bei gleichbleibenden Volumensverhältnissen der Granuliervorrichtung. Die Folge kann ein
Druckabfall sein.
Nach der Erfindung wird der Druckabfall durch Verringerung der Volumensverhältnisse auf
dem gewünschten Niveau gehalten. Eine geeignete Maßnahme kann eine konische Ausbildung
der Planetenspindeln sein. Die konische Ausbildung kann dadurch erreicht werden, daß
normale Planetenspindeln vor dem Vergüten und Schleifen durch spanabhebendes Drehen in
eine konische Form gebracht werden. Die konische Spitze zeigt dann entgegen der
Fließrichtung der Schmelze. Aufgrund der Konizität nimmt das Hohlraumvolumen in der
Granuliervorrichtung in Strömungsrichtung der Schmelze ab. Dadurch wird ganz oder
teilweise dem Schmelzeaustritt durch die in Strömungsrichtung vorderen Düsen Rechnung
getragen.
Im Sinne der Erfindung ist auch dann eine Konizität gegeben, wenn die Tiefe zwischen den
Zähnen der Planetenspindeln abnehmend gestaltet wird.
Vorteilhafterweise können die Planetenspindeln bei einem Materialwechsel zur Anpassung an
neue Materialbeschaffenheit ausgewechselt werden.
Neben oder anstelle der erfindungsgemäßen Konfiguration ist nach der Erfindung die
Verwendung einer temperierten Gehäusebuchse bzw. eines temperiertes Gehäuses und/oder
eine Temperierung der Anlaufscheibe und sonstiger Vorrichtungsteile für die
Granuliervorrichtung von Vorteil. Das Gehäuse der Granuliervorrichtung bzw. die
Gehäusebuchse ist anders als die Gehäuse normaler Planetwalzenextruderteile am Umfang mit
einer Vielzahl von Düsenlöchern versehen.
Zum Temperieren sind vorzugsweise zwischen den Düsenlöchern Bohrungen für das
Temperierungsmittel vorgesehen. Die Bohrungen erstrecken sich in Längsrichtung des
Gehäuses bzw. der Buchse.
Wahlweise ist der mit den Düsenlöchern versehene Gehäuseteil bzw. die Buchse
auswechselbar. Das kann gleichfalls zur Anpassung an andere Materialien genutzt werden.
Z.B. kann das Auswechseln der Anwendung von Düsenlöchern anderen Querschnittes, anderer
Anordnung und anderer Vielzahl dienen.
Neben oder anstelle der vorstehenden Weiterbildungen kann die Granuliervorrichtung auch mit
einer besonderen Anlaufscheibe für die Planetenspindeln und/oder einer Messerkühlung
und/oder ein Zahnradgetriebe zwischen dem Motor und dem umlaufenden Messer und/oder die
Granuliervorrichtung zur Wartung und zur Montage eines der Granuliervorrichtung
vorgeschalteten Extruders abnehmbar sein und/oder die Granuliervorrichtung mit einer
besonderen Haube versehen sein.
Für die Anlaufscheibe der Planetenspindeln ist vorzugsweise Hartmetall oder ein HSS-Stahl
vorgesehen. Derartige Scheiben sind besonders verschleißarm. Die Temperierung der
Anlaufscheibe und umgebener Vorrichtungsteile ist von Vorteil.
Die Messerkühlung wird vorzugsweise durch eine Luftkühlung gebildet. Mit der Luft kann
zugleich das Messer frei geblasen werden. Wahlweise wird die Luft über eine mit dem Messer
umlaufende Leitung in die Messerhalterung geführt. Die Leitung wird aus einem Drehanschluß
mit Luft gespeist. Die Luft kann aus einer Vielzahl von nebeneinander angeordneten Luftdüsen
austreten und die Messerschneide gleichmäßig belasten.
Das Zahnradgetriebe kann bspw. durch ein auf einer Motorwelle laufendes Ritzel und einen
Zahnkranz gebildet werden. Der Zahnkranz kann zugleich drehbeweglich gelagert sein und die
Messerhalterung oder einen Teil davon bilden.
Für Wartung und Montage ist es günstig, wenn der Kopf der Maschine so weit abgebaut
werden kann, daß die Planetenspindeln und die Zentralspindel frei liegen und gewechselt
werden können. Vorzugsweise ist der Kopf der Granuliervorrichtung mitsamt der
Anlaufscheibe, Motor und Getriebe abnehmbar. Das Abnehmen wird durch eine
Schwenkeinrichtung erleichtert. Wahlweise ist sogar die ganze Granuliervorrichtung
abnehmbar und schwenkbeweglich angeordnet.
Die wahlweise vorgesehene besondere Haube umgibt die Granuliervorrichtung im Bereich des
umlaufenden Messers. Die Haube erfüllt dabei zwei wesentliche Funktionen: sie schützt die
Betriebsleute vor umlaufenden Teilen und der Verletzungsgefahr und sie fängt und leitet die
entstandenen Partikel zu einer Sammeleinrichtung.
Vorzugsweise ist die Haube in Längsrichtung der Zentralspindel verfahrbar und darüber hinaus
seitlich verschwenkbar angeordnet. Die Verfahrbarkeit in Längsrichtung dient zur Inspektion
und Wartung des umlaufenden Messers, die Verschwenkbarkeit zur Freilegung der
Granuliervorrichtung und Öffnung des Kopfes. Die Verfahrbarkeit wird mit Hilfe von zwei
Fahrschienen dargestellt, auf denen die Haube mit Fahrrollen angeordnet ist. Zur
schwenkbeweglichen Anordnung dienen ein Schwenklager und eine Arretierung.
Wie oben erläutert, ist bei der erfindungsgemäßen Granuliervorrichtung vorgesehen, daß die
Schmelze in die Granuliervorrichtung gefördert wird. Die Schmelze kann beliebig erzeugt
werden, z. B. mit bekannten Einschneckenextrudern oder Doppelschneckenextrudern.
Wahlweise ist auch ein Planetwalzenteil zur Plastifizierung bzw. Erzeugung der Schmelze
verwendet werden. An sich ist das zumindest für Kunststoffe, insbesondere solche mit höheren
Schmelzpunkten wie Polpropylen, nicht naheliegend, weil herkömmliche
Granuliervorrichtungen je nach Material einen erheblichen Druck benötigen, der mit einem
Planetwalzenteil nicht ohne weiteres hergestellt werden kann. Vorteilhafterweise benötigt die
erfindungsgemäße Granuliervorrichtung aufgrund ihrer Verfahrensvorteile keinen besonderen
Schmelzedruck. Der notwendige Schmelzedruck wird erzeugt, wenn die Planetenspindeln das
Extrusionsmaterial mit ihren Zähnen erfassen und in den Zahngrund zwischen den Zähnen der
innen verzahnten Gehäusebuchse bzw. dem innen verzahnten Gehäuse drücken. Dabei wirken
die Planetenspindeln mit extrem günstigen Hebelverhältnissen.
Überraschender Weise eröffnet das erfindungsgemäße Planetwalzenteil noch einen weiteren
Effekt: Durch Reduzierung der Zahl der Planetenspindeln gegenüber vergleichbaren
Planetwalzenteilen und/oder durch Reduzierung des Schmelzeaustritts aus dem
Planetwalzenteil in die Granuliervorrichtung oder sogar durch Verschluß des Austritts aus
dem Planetwalzenteil kann die Schmelze jeder gewünschten Behandlungsdauer in dem
Planetwalzenteil unterzogen werden. In diesem Fall wird die Schmelze teilweise oder ganz in
dem Planetwalzenteil umgewälzt, bis ein gewünschter Plastifizierungszustand und/oder
Mischungszustand und/oder eine gewünschte Temperatur erreicht ist.
Wahlweise ist auch eine vertikale Anordnung des der Granuliervorrichtung vorgeordneten
Extruderteiles vorgesehen.
Bei vertikaler Anordnung kann die Schwerkraft des Einsatzgutes sehr vorteilhaft zum Eintrag
in den Extruderteil genutzt werden, welcher der erfindungsgemäßen Granuliervorrichtung
vorgeschaltet ist.
Bei vertikaler Anordnung eignet sich die erfindungsgemäße Granulierung besonders zur
Regranulierung von Kunststoffmaterial unter Verwendung eines vorgeschalteten
Planetwalzenteiles. In dem Fall ist die Vorrichtung mit einem Aufgabetrichter kombiniert. Aus
dem Aufgabetrichter soll das zur Regranulierung bestimmte Material in den Raum zwischen
Zentralspindel, innen verzahntem Gehäuse oder innen verzahnter Gehäusebuchse und
umlaufenden Planetenspindeln gelangen.
Das Recyclingmaterial fällt z. B. als Materialschnitzel an, wenn Randstreifen beim Besäumen
von Bahnenmaterial entstehen.
Die Herstellung von Bahnenmaterial ist eine der Hauptanwendungsgebiete bei der
Kunststoffbearbeitung. Dabei arbeitet in der Regel ein Extruder in einen Walzenspalt eines
Kalanders. Es entsteht ein Materialknet in dem Walzenspalt, der sich verteilt und in den
Walzenspalt eingezogen wird. In dem Kalander wird das Kunststoffmaterial zu einer
Kunststoffbahn zusammengepreßt. Dabei entsteht ein ungleichmäßiger Rand, der abgetrennt
wird. Das wird als Besäumen bezeichnet. Es ist üblich, den aus dem Besäumen anfallenden
Randstreifen zu schnitzeln und zu recyceln. Geschnitzelt und recycelt wird auch
Anfahrmaterial, das solange als Ausschuß zu betrachten ist, wie sich noch keine gewünschten
Betriebsbedingungen eingestellt haben. Desgleichen wird anderes Ausschußmaterial bzw.
benutztes bzw. unbrauchbar gewordenes Kunststoffmaterial geschnitzelt und recycelt.
Außer den Schnitzeln gibt es noch andere Materialien, die zu recyceln sind. Das gilt für
Kunststoffschaum. Zu Verpackungszwecken eingesetzter Kunststoffschaum muß nach
Gebrauch regelmäßig recycelt werden, weil die anfallenden Mengen zu groß sind, als daß sie
ohne übermäßige wirtschaftliche Belastung als Deponiegut entsorgt werden können.
Ferner muß der Kunststoffschaum entsorgt werden, der bei der Konfektionierung von
Extrusionssträngen anfällt. Beim Extrudieren von Kunststoffschaum entsteht ein
Kunststoffschaumstrang mit einer sogenannten Extrusionshaut, die zumeist nicht erwünscht ist.
Außerdem ist der der Kunststoffschaumstrang nach Abkühlung nicht in dem gewünschten
Umfang maßhaltig. Das resultiert aus dem beim Kunststoffschaum bekannten Schwinden des
Materials. Es ist bekannt, zum Konfektionieren des extrudierten Kunststoffschaumschaumes
Fräswalzen zu verwenden. Durch Fräsen fällt der Kunststoffschaum bereits in zerkleinerter
Form an.
Ebenso gibt es bei der Herstellung von Kunststoffschaum Anfahrmaterial und
Ausschußmaterial wie bei allen anderen Extrusionsvorgängen. Auch dieses Material muß
recycelt werden. Vor dem Recyceln muß das Ausschuß- bzw. Anfahrmaterial zerkleinert
werden.
Eine Zerkleinerung und ein Recycling sind auch erforderlich, wenn anderer Kunststoffschaum
zur Entsorgung ansteht. Anderer Kunststoffschaum kann Polystyrolschaum sein, der aus
kleinen Partikel in einem Formteilautomaten hergestellt wird. Je nach Gestaltung des
Formhohlraumes entstehen im Formteilautomaten Platten oder z. B. Verpackungsmittel, die der
Außenform des Verpackungsgutes genau angepaßt sind. Insbesondere das Verpackungsgut
bedarf einer Entsorgung, solange es als Einwegverpackung dient. Aber auch
Mehrwegverpackungen müssen nach einigen Transportumläufen entsorgt werden.
Der Abfallkunststoffschaum kann in der erfindungsgemäßen Vorrichtung sehr vorteilhaft zu
Granulat aufgearbeitet werden. Zunächst wird das Abfallmaterial in zerkleinerter Form in dem
Plastifizierungsteil plastifiziert, um anschließend mit dem notwendigen Druck in der
erfindungsgemäßen Granulierung ausgetragen und regranuliert zu werden.
Das Plastifizierungsteil kann ein herkömmlicher Einschneckenextruderteil oder auch ein
Doppelschneckenextruderteil sein. Von solchen Extrudern ist bekannt, daß sie eine gute
Plastifizierwirkung besitzen, einen hohen Druck aufbauen können und eine ausreichend
Einzugwirkung besitzen.
Das der Granuliervorrichtung vorgeschaltete Planetwalzenteil erscheint an sich zum Recyceln
nicht geeignet. Das gilt umso mehr für die alleinige Verwendung eines Planetwalzenteils vor
der Granuliervorrichtung. Die Vorbehalte sind gegeben, weil der Druckaufbau solcher Teile
sehr viel geringer als der Druckaufbau der oben angesprochenen anderen Extruderteile ist.
Desgleichen wird eine Planetwalzenteil an sich für den Materialeinzug als ungeeignet
angesehen.
Gleichwohl zeigt sich eine überraschende Einzugwirkung. Das wird darauf zurückgeführt, daß
die Kunststoffschaumpartikel zwischen den Zähnen des Planetwalzenteiles weniger geschoben
als ausgewalzt werden. Diese Verformung führt bereits zu einer starken Erwärmung der
Partikel. Außerdem nehmen die Partikel in dieser Verformung in besonderem Umfang Wärme
aus dem Planetwalzenteil auf Wahlweise ist das Planetwalzenteil zur Steigerung der
Partikelerwärmung beheizt.
Damit die Zähne des Planetwalzenteiles die Kunststoffschaumpartikel auch gut erfassen
können, ist vorzugsweise im Wege der Vorzerkleinerung eine Partikelgröße eingestellt
worden, die kleiner als die Öffnungsweite zwischen zwei korrespondierenden Zähnen in
maximaler Offenstellung ist. Durch wenige Zerkleinerungsversuche und Betriebsversuche mit
der Granulierung und dem vorgeschalteten Planetwalzenteil läßt sich eine optimale
Partikelgröße einstellen.
Die Wirkung des Planetwalzenteiles läßt sich noch dadurch steigern, daß das Planetwalzenteil
mit einem Einzugkopf in den Aufgabetrichter ragt.
Vorzugsweise wird der Einzugkopf dadurch gebildet, daß die Planetenspindeln mit ihren
Enden in den Aufgabetrichter ragen. Die Planetenspindeln laufen auf ihrer Planetenbahn durch
den Aufgabetrichter und zerschlagen Brückenbildungen bzw. ziehen das Einsatzmaterial in den
oben erläuterten Zwischenraum des Planetwalzenteiles.
Die Einzugwirkung läßt sich noch weiter steigern, wenn an den Spindelenden zusätzlich
Schneid- und Rührwerke oder Stopfschnecken vorgesehen sind. Wahlweise füllen die mit den
Planetenspindeln umlaufenden Schneid- und/oder Rührarme den freien Raum im
Aufgabetrichter vollständig aus und/oder kämmen die Schneid- und/oder Rührarme
miteinander.
Alternativ zu den Spindelenden kann auch die Zentralspindel in den Aufgabetrichter ragen.
Dabei kann das Zentralspindelende in gleicher Weise wie die Planetenspindelenden ausgebildet
sein. An dem in den Aufgabetrichter ragenden Zentralspindelende kann auch eine
Stopfschnecke vorgesehen sein.
Bei vertikaler Anordnung der erfindungsgemäßen Granuliervorrichtung ergibt sich ein
horizontaler Austrag durch die Umfangsöffnungen. Die durch das umlaufende Messer
abgeteilten Partikel werden wie bei horizontaler Anordnung mit Hilfe eines Flüssigkeitsstromes
(z. B. Wasser) oder mit Hilfe eines Gasstromes (z. B. Luft) abtransportiert und einem
Sammelbehälter zugeführt.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt:
Nach Fig. 1 ist ein Extruder 1 aus mehreren Extruderschüssen vorgesehen. Alle Extruderschüsse sind als Planetwalzenextruder ausgebildet. Zum Extruder gehört noch ein nicht dargestellter Materialeinzug.
Nach Fig. 1 ist ein Extruder 1 aus mehreren Extruderschüssen vorgesehen. Alle Extruderschüsse sind als Planetwalzenextruder ausgebildet. Zum Extruder gehört noch ein nicht dargestellter Materialeinzug.
Im Betriebsfall wird Kunststoffgranulat, hier für Pulverlack, mit gewünschten Zuschlägen von
dem Materialeinzug in den in Förderrichtung ersten Extruderschuß eingespeist und dort
plastifiziert und homogenisiert. Zugleich findet eine Dispergierung der Zuschläge statt.
In dem in Förderrichtung des Extruders 1 nächsten Extruderschuß wird die Schmelze auf
Granulierungstemperatur abgekühlt und in einer am Extruderende angeordneten
Granuliervorrichtung 2 ausgetragen.
Zu jedem Planetwalzenextruderschuß gehören eine gemeinsame Zentralspindel, neun
Planetenspindeln und eine innen verzahnte Gehäusebuchse. Die Gehäusebuchsen sind in die
Gehäuse der Extruderabschnitte eingesetzt und ermöglichen eine vorteilhafte Ausbildung von
Kanälen zwischen der Buchse und dem Gehäuse, mit denen je nach Bedarf eine Kühlung
und/oder Heizung vorgenommen werden kann.
Die Planetenspindeln eines jeden Extruderschusses laufen gegen einen Anlaufring. Sie gleiten
mit ihren Stirnflächen an dem Anlaufring entlang. Der Anlaufring umgibt die Zentralspindel in
einem für den Schmelzedurchtritt ausreichenden Abstand.
Die Extruderabschnitte sind an Flanschen miteinander verbunden. Die Verbindung ist eine
Schraubverbindung. Ferner ist eine Zentrierung der Flansche mit Zentrierringen vorgesehen.
Der Extruder i arbeitet in eine Granuliervorrichtung 2, die mit einem Flansch an dem Flansch 3
des in Förderrichtung letzten Extruderabschnittes verschraubt ist. Die Bauart kann auch wie
folgt beschrieben werden: dem aus den Abschnitten bestehenden Extruder 1 ist eine
Granuliervorrichtung 2 nachgeschaltet.
Die Granuliervorrichtung 2 ist gleichfalls als Planetwalzenextruder ausgebildet. Zur
Granuliervorrichtung 2 gehören Planetenspindeln 4, ein Gehäuse und eine Zentralspindel. Hier
ist eine gemeinsame Zentralspindel 5 mit dem Extruder 1 vorgesehen. Das hat erhebliche
bauliche Vorteile hinsichtlich des Antriebes und der Kühlung/Beheizung der Zentralspindel.
Die Zentralspindel 5 ist in Fig. 2 und 3 dargestellt. Außerdem ist in Fig. 2 und 3 noch ein
Ausschnitt des in Förderrichtung letzten Extruderschusses dargestellt. Zu dem letzten
Extruderschuß gehören Planetenspindeln 6. Die Planetenspindeln gleiten an einem Anlaufring 7
und kämmen mit einer innen verzahnten Gehäusebuchse 8, die in dem Gehäuse 9 dieses
Extruderschusses sitzt.
In der Granuliervorrichtung wirken die Zentralspindel 5 und die Planetenspindeln 4 in gleicher
Weise miteinander und mit einer innen verzahnten Buchse 10 zusammen wie die
Zentralspindel, Planetenspindeln und Buchse der oben erläuterten Extruderschüsse.
Die Buchse 10 ist in den Fig. 4 bis 8 im einzelnen dargestellt. Die Fig. 5 bis 7 lassen sehr gut
die Innenverzahnung der Buchse erkennen. Jede Fig. 5 bis 7 zeigt eine andere
Schnittdarstellung. Die Fig. 6 zeigt, daß zwischen allen Zähnen 12 der Buchse 10 Düsenlöcher
11 vorgesehen sind. Die Summe aller im Querschnitt erkennbaren Löcher 11 ist zwanzig. In
Längsrichtung der Buchse 10 sind vier Löcher hintereinander angeordnet. Dadurch ergibt sich
im Ausführungsbeispiel eine Gesamtzahl der Löcher von 80.
Die Schnittdarstellung nach Fig. 6 ist aus Gründen der Darstellung vereinfacht. In Wirklichkeit
sind die Löcher 11 von Zahn zu Zahn alternierend vorgesetzt bzw. zurückgesetzt. Die Ansicht
nach Fig. 4 zeigt die diesbezügliche Anordnung wirklichkeitsgetreu. Allerdings enthält auch die
Fig. 4 eine darstellerische Vereinfachung, indem ein gleichbleibender Abstand der Löcher nach
oben und unten hin dargestellt worden ist. In wirklichkeitsgetreuer Perspektive nimmt der
Abstand nach oben und unten hin ab.
Auch die Fig. 8 enthält eine darstellerische Vereinfachung, indem die Löcher 11 ohne
Berücksichtigung des Verlaufes der Zähne 12 in einer Ebene liegend dargestellt worden sind.
In Wirklichkeit verlaufen die Zähne 12 in der Buchse 10 spiralförmig und liegen die
dargestellten Löcher 11 auf einer spiralförmig verlaufenden Bahn.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen auch Kanäle 13 und 14 für ein Temperierungsmittel. Die Kanäle 13
sind für den Vorlauf bestimmt, die Kanäle 14 für den Rücklauf. Die Kanäle 13 und 14 werden
durch Bohrungen gebildet. Am einen Ende münden die Kanäle 13 und 14 paarweise in
Umlenkungen, am anderen Ende in Verbindungsbohrungen 16 und 17. Die
Verbindungsbohrungen 16 und 17 sind in nicht dargestellter Weise mit Zuführungsleitungen
und Abführungsleitungen verbunden. Von diesen Leitungen ist nur die Zuführungsleitung 40
dargestellt, die in eine Ringleitung mündet. Die Verbindung wird im Ausführungsbeispiel mit
zwei hintereinander liegende Nuten gebildet. In die eine Nut münden die
Verbindungsbohrungen 16 und die Zuführungsleitung, in die andere Nut münden die
Verbindungsbohrungen 17 und die Abführungsleitung.
Eine weitere Temperierung ist an der Anlaufscheibe 20 und Kopf der Granuliervorrichtung
vorgesehen. Dazu dienen eine Zuführungsleitung 18 und eine Abführungsleitung 19.
Das Temperierungsmittel ist im Ausführungsbeispiel Wasser, mit dem zumindest bei jedem
Anfahren eine Beheizung und während des Betriebes durch Kühlung/Heizung eine optimale
Temperatur eingestellt wird.
Durch die Löcher 11 wird die von dem Extruder angeförderte und in die Granuliervorrichtung
gedrückte Schmelze von den umlaufenden Planeten hindurchgepreßt. Aufgrund der besonderen
Preßwirkung kann mit verhältnismäßig geringem Druck in der Granuliervorrichtung gefahren
werden.
An der dem Extruder abgewandten Seite der Granuliervorrichtung wird der die
Granuliervorrichtung bildende Planetwalzenextruderteil mittels der Anlaufscheibe 20
verschlossen. Die Anlaufscheibe entspricht hinsichtlich der Planetenspindeln 4 in ihrer Funktion
dem Anlaufring 7. Zusätzlich hat die Anlaufscheibe 20 die Aufgabe, das Gehäuse bzw. die
Buchse 10 zu verschließen. Die Anlaufscheibe ist - wie oben dargelegt - wassergekühlt.
Außen an der Buchse läuft ein Messer um, das an einer Scheibe 30 gehalten ist. Die Scheibe
30 ist mit einem Zahnkranz 31 verbunden. Der Zahnkranz 31 sitzt auf einem Wälzlager 32, das
neben den Radialkräften auch Axialkräfte aufnehmen kann. In den Zahnkranz 31 greift ein
Ritzel 33 ein. Das Ritzel 33 wird von einem Motor 34 getrieben. Das Ritzel 33 sitzt auf der
Motorwelle.
Die Situation mit dem Zahnkranz 31 und dem Ritzel 33 ist in Fig. 9 in einer anderen Ansicht
dargestellt. Außerdem ist das mit 35 bezeichnete Messer im Eingriff mit der Buchse 10
dargestellt. Das Messer 35 gleitet auf der Außenfläche der Buchse 10. Dabei schneidet das
umlaufende Messer 35 die aus den Löchern 11 austretenden Schmelzestränge ab. Die Länge
der dadurch anfallenden Partikel wird durch die Drehzahl des Messers 35 und die
Austrittsgeschwindigkeit der Schmelze bestimmt. Der Motor 34 ist in nicht dargestellter Weise
an der Granuliervorrichtung befestigt.
Neben der Wasserzuleitung findet sich bei der Granuliervorrichtung noch eine Luftzuleitung
42. Die Luftleitung 42 mündet gleichfalls in eine mit 43 bezeichnete Ringleitung. Die
Ringleitung 43 wird durch eine Nut gebildet, die durch die Scheibe 30 und eine
Labyrinthdichtung 44 verschlossen. Die Ringleitung 43 bildet einen Drehanschluß für eine
Luftzuleitung 45 zum Messer. Durch die Luftzuleitung 45 und nicht dargestellte diverse
Luftdüsen wird das Messer mit Luft bespült. Das hat neben einer Kühlwirkung auch die Folge
des Freiblasens der Schneidflächen.
Die entstandenen Partikel werden von einer Haube 50 nach unten in ein Sammelgefäß geleitet.
Die Haube 50 umgibt die Granuliervorrichtung, oben als Rundung, unten in der Form eines
Trichters. Die Haube 50 besitzt in der Ansicht nach Fig. 10 links einen Trichter 52, der sich
schließend über den zugehörigen Teil der Granulierungsvorrichtung legt. Das gleiche gilt für
die in der Ansicht nach Fig. 10 rechte Wand der Haube.
Die Haube 50 ist mittig auf Führungsschienen 51 gehalten. Dazu sind an der Haube 50
Führungsrollen 53 vorgesehen, welche die Führungsschienen umfassen. Mit Hilfe der
Führungsschienen 51 und der Führungsrollen 53 kann die Haube 50 in Längsrichtung des
Extruders verfahren werden, um die Granulierung zu inspizieren und Teile zu warten oder zu
justieren.
Ferner kann die Haube 50 im verfahrenen Zustand mitsamt ihren Führungsschienen 51
verschwenkt werden. Dazu ist der Rahmenteil mit den Führungsschienen 51 schwenkbeweglich
angeordnet. Das Schwenklager trägt die Bezeichnung 54 und ist seitlich angeordnet. Im
Betriebszustand ist die Haube mitsamt ihrer Führung an der gegenüberliegenden Seite durch
Schraubenanker 55 gesichert.
Fig. 14 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einer vertikalen Anordnung im Unterschied
zu dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 13. Nach Fig. 14 besitzt die
Granuliervorrichtung ein einziges Planetwalzenteil mit einem Gehäuse 61. An dem Gehäuse 6
ist ein Flansch 62 zur Befestigung und Halterung vorgesehen, in dem Gehäuse 61 eine innen
verzahnte Buchse 63. Ferner ist das Gehäuse 61 mit Kanälen versehen, die durch die Buchse
63 verschlossen sind und zum Beheizen bzw. Kühlen dienen.
Mittig in dem Gehäuse 61 ist eine Zentralspindel 64 vorgesehen. Die Zentralspindel 64 setzt
sich aus einzelnen Teilen zusammen, die zusammen auf einem Anker 65 sitzen und mit dem
Anker 65 zusammen gehalten werden. Dieser Aufbau erlaubt, verschlissene Teile einfach gegen
neue auszuwechseln oder einen Umbau der Teile vorzunehmen.
Mit der Zentralspindel 64 wirken Planetenspindeln 66 zusammen.
Die Planetenspindeln 66 sind bis in einen Aufgabetrichter 67 verlängert. Die Planetenspindeln
66 besitzen Enden 68, welche in den Aufgabetrichter 67 ragen und jede mit einer
Einzugschnecke 69 versehen sind. Die Einzugschnecken haben eine sich nach unten hin
kegelförmig verjüngende Form. Bei Drehen der Zentralspindel 64 werden die Planetenspindeln
66 auf eine Umlaufbahn um die Zentralspindel 64 gebracht. Zugleich drehen sich die
Planetenspindeln 66 um ihre eigene Achse. Die im Aufgabetrichter vorhandenen Partikel
werden dadurch in den Zwischenraum zwischen Zentralspindel 64, der innen verzahnten
Gehäusebuchse und den Planetenspindeln 66 gezogen.
Unten an das Gehäuse 61 ist die Granuliervorrichtung angeflanscht. Sie besteht aus einem
Planetwalzenteil dessen Gehäuse 70 wie zu Fig. 1 bis 13 erläutert mit Durchtrittsöffnungen
versehen sind, die Düsen bilden. Zu dem Planetwalzenteil gehören noch umlaufende
Planetenspindeln 72 und ein Zentralspindelteil 74, der eine Verlängerung der Zentralspindel 64
aus dem vorgeordneten Planetwalzenteil bildet.
Die Zentralspindel wird durch einen Getriebemotor 75 angetrieben, der unten, auslaufseitig
angeordnet ist.
Außen auf dem Gehäuse 70 läuft ein Messer 71 um.
Claims (20)
1. Granuliervorrichtung für plastische Stoffe, insbesondere für thermoplastische Kunststoffe
und Duroplaste, mit der dünne Kunststoffstränge erzeugt und mit einem Messer (35) zerkleinert
werden, wobei die Granuliervorrichtung durch einen Planetwalzenextruderteil gebildet wird
und wobei die Stoffe von den Planetenspindeln (4) durch Löcher (11) im Gehäuseumfang
gewalzt und an der Gehäuseaußenfläche zerkleinert werden und wobei
- a) die Planetenspindeln (4) und/oder die Zentralspindel (5) und/oder die innen verzahnte Gehäusebuchse (10) oder Gehäuse der Fließfront der Schmelze angepaßt sind und/oder
- a) die Gehäusebuchse (10) oder Gehäuse temperierbar und/oder auswechselbar ist und/oder
- b) eine Luftzuführung zum Messer (34) vorgesehen ist und/oder
- c) das Messer (34) umlaufend angeordnet und mit einem Zahnradantrieb versehen ist und/oder
- d) eine Anlaufscheibe (20) aus Hartmetall oder HSS-Stahl vorgesehen ist und/oder
- e) die Granuliervorrichtung bis zu den Planetenspindeln (4) abbaubar ist und/oder
- f) der Granuliervorrichtung ein Planetwalzenteil vorgeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Planetenspindeln (10) sich
konisch nach vorne verjüngen und/oder die Tiefe zwischen den Zähnen abnimmt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Auswechselung der
Planetenspindeln (4) in Anpassung an die Beschaffenheit des Stoffes.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Bohrungen (13, 14) in der
Gehäusebuchse (10) zum Temperieren.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch Vor- und Rücklauf in den Bohrungen
(13, 14).
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Gehäusebuchsen (10) mit anderen
Löchern (11) und/oder anderer Anordnung und/oder anderer Löcherzahl.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine abziehbare und/oder
verschwenkbare Haube (50).
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine Führung der Haube (50) auf
Führungsschienen (51) und ein Schwenklager für die Haube.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine
Temperierung der Anlaufscheibe (20) und/oder des Vorrichtungskopfes.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch Wasser als
Temperierungsmittel.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine geringere
Planetspindelzahl des vorgeordneten Planetwalzenteiles gegenüber vergleichbaren
herkömmlichen Planetwalzenteilen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch Einzugkopf an dem
vorgeordneten Planetwalzenteil.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Einzugkopf durch
Planetspindeln (66) oder eine Zentralspindel (64) gebildet wird, die mit Enden (68) in einen
Aufgabetrichter (67) ragen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Aufgabetrichter
(67) ragenden Enden (68) mit Schneid- und/oder Rührarmen oder einer Stopfschnecke (69)
versehen sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneid- und/oder
Rührarme oder die Stopfschnecke (69) den Aufgabetrichter (67) ausfüllen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch eine vertikale
Anordnung.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch einen unten angeordneten
Antriebsmotor (75).
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch die
Verwendung zur Regranulierung.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Partikelgröße des zur
Regranulierung bestimmten Materials auf den der Granulierung vorgeordneten Planetwalzenteil
eingestellt ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß der
Granulierungsvorrichtung allein ein Planetwalzenteil vorgeordnet ist.
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1997
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