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DE19724981A1 - Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere eines Schmuckstücks - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere eines Schmuckstücks

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DE19724981A1
DE19724981A1 DE1997124981 DE19724981A DE19724981A1 DE 19724981 A1 DE19724981 A1 DE 19724981A1 DE 1997124981 DE1997124981 DE 1997124981 DE 19724981 A DE19724981 A DE 19724981A DE 19724981 A1 DE19724981 A1 DE 19724981A1
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DE
Germany
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natural material
mass
metal
core
wax
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Withdrawn
Application number
DE1997124981
Other languages
English (en)
Inventor
Kyung-Shin Kim
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KIM, KYUNG-SHIN, DIPL.-DESIGNERIN, 50677 KOELN, DE
Original Assignee
KIM KYUNG SHIN DIPL DESIGNERIN
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by KIM KYUNG SHIN DIPL DESIGNERIN filed Critical KIM KYUNG SHIN DIPL DESIGNERIN
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C27/00Making jewellery or other personal adornments
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C25ELECTROLYTIC OR ELECTROPHORETIC PROCESSES; APPARATUS THEREFOR
    • C25DPROCESSES FOR THE ELECTROLYTIC OR ELECTROPHORETIC PRODUCTION OF COATINGS; ELECTROFORMING; APPARATUS THEREFOR
    • C25D1/00Electroforming
    • C25D1/02Tubes; Rings; Hollow bodies

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Electrochemistry (AREA)
  • Materials Engineering (AREA)
  • Metallurgy (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Adornments (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere eines Schmuckstücks, bei dem ein dem Objekt im wesentlichen entsprechender Kern aus einer formbaren Masse, insbesondere aus Wachs erstellt, zumindest teilweise elektrisch leitfähig gemacht und dann mit einem Metall, insbesondere Gold oder Silber beschichtet wird. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Objekt, insbesondere ein Schmuckstück, mit einem Kern aus einer formbaren Masse, insbesondere aus Wachs, der zumindest teilweise mit einem Metall, insbesondere Gold oder Silber beschichtet ist.
Ein derartiges Verfahren sowie ein derartiges Objekt sind aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 43 39 641 A1 bekannt.
Dort ist das sogenannte Elektroforming-Verfahren beschrieben, bei dem ein Formkern modelliert wird, der die räumliche Kontur eines erwünschten Schmuckstücks aufweist, und auf den ein Edelmetall elektrolytisch abgeschieden wird. Als Formkern kann Kunststoff oder Wachs verwendet werden, die vor dem Beschichten elektrisch leitend gemacht werden. Nach dem Beschichten kann der Formkern aus dem entstandenen metallischen Hohlkörper herausgelöst oder auch darin belassen werden.
Davon ausgehend ist es die Aufgabe der Erfindung, das beschriebene Verfahren weiterzuentwickeln.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Kern aus einem Naturmaterial, insbesondere aus Papier oder Stoff geformt und im wesentlichen vollständig mit der Masse versehen wird.
Der Kern wird also nicht mehr als Ganzes aus der Masse modelliert, sondern er wird erfindungsgemäß in einem ersten Schritt aus dem Naturmaterial geformt. Dies ermöglicht es, völlig neuartige räumliche Konturen zu erstellen, die bisher nicht herstellbar waren. Beispielsweise kann das Naturmaterial zu feingliedrigen Formen verarbeitet werden, die mit den bekannten Modelliertechniken nicht erreichbar wären. Durch die Erfindung wird somit ein neues Verfahren zur Verfügung gestellt, mit dem insbesondere Schmuckstücke hergestellt werden können.
Des weiteren wird durch die Erfindung ein Objekt geschaffen, bei dem in der Masse das Naturmaterial, insbesondere Papier oder Stoff enthalten ist. Das in der Masse enthaltene Naturmaterial verleiht dem Objekt ein im Vergleich zu Bekanntem völlig andersartiges Aussehen. Zumindest in denjenigen Bereichen, in denen der Kern nicht mit dem Metall beschichtet ist, kommt das Naturmaterial zum Vorschein und bestimmt somit insbesondere bei einem Schmuckstück dessen Erscheinungsbild wesentlich mit. Ein derartiger Effekt ist bei Schmuckstücken nach dem eingangs beschriebenen Elektroforming-Verfahren nicht möglich, da der Kern dort vollständig aus Kunststoff oder Wachs besteht.
Durch den weiteren erfindungsgemäßen Schritt, bei dem der aus dem Naturmaterial geformte Kern mit der Masse versehen wird, wird erreicht, daß das Naturmaterial bei dem nachfolgenden Beschichten des Kerns nicht zerstört wird. Es wird also mit Hilfe der Masse eine Schutzschicht für das Naturmaterial geschaffen. Die aus dem Naturmaterial geformte Gestalt des Kerns bleibt dabei im wesentlichen erhalten, so daß, wie bereits erwähnt, besonders feingliedrige Arbeiten aus dem Naturmaterial erschaffen werden können.
Im Vergleich zum eingangs beschriebenen Elektroforming- Verfahren wird also das erwünschte Aussehen beispielsweise eines Schmuckstücks nicht unmittelbar aus der Masse modelliert, sondern es wird aus dem Naturmaterial geformt, das danach mit der Masse als Schutzschicht versehen wird. Wie bereits erwähnt stellt dies ein neuartiges Verfahren dar, mit dem entsprechend neuartige Objekte hergestellbar sind.
Bei vorteilhaften Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Naturmaterial bei dem Formen gefaltet und/oder ausgeschnitten und/oder geklebt. Auf diese Weise ist es möglich, die unterschiedlichsten Formen und Gestalten von Objekten zu erschaffen. Beispielsweise können verschiedene Sorten Papier unterschiedlich gefaltet und ausgeschnitten und zu einem Kern zusammengefügt werden. Des weiteren können auch verschiedene Naturmaterialien, beispielsweise Papier und Stoff in einem einzigen Objekt verarbeitet werden. Durch die Klebungen kann dabei eine Stabilität des Objekts erreicht werden, die insbesondere für Schmuckstücke wesentlich ist.
Bei weiteren vorteilhaften Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Naturmaterial vor und/oder nach dem Formen mit der Masse versehen. Damit wird erreicht, daß das Naturmaterial vollständig von der Masse umgeben ist bzw. die Masse vollständig aufgenommen hat. Durch diese Maßnahmen wird somit der Schutz des Naturmaterials bei dem nachfolgenden Beschichten gewährleistet.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn das Naturmaterial in die Masse eingetaucht und/oder mit der Masse getränkt wird und/oder es wird die Masse auf das Naturmaterial insbesondere mit einem Pinsel aufgetragen. Zweckmäßigerweise läßt man das mit der Masse versehene Naturmaterial beispielsweise dadurch trocknen, daß man es abkühlen läßt. Auch durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, daß das Naturmaterial vollständig mit der Masse versehen und somit bei dem nachfolgenden Beschichten nicht angreifbar ist.
Bei vorteilhaften Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens wird vor dem Beschichten ein Leitlack zumindest teilweise auf das mit der Masse versehene Naturmaterial aufgetragen und es wird gegebenenfalls ebenfalls vor dem Beschichten ein Gegenstand, beispielsweise ein Metallteil, insbesondere ein Halte- und/oder Schließteil, und/oder ein Edelstein und/oder ein Kunststoffteil oder dergleichen eingebracht und gegebenenfalls mit einem Abdecklack versehen. Auf diese Weise kann der Kern insbesondere aus künstlerischer Sicht weiter bearbeitet und vervollständigt werden. So ist es möglich, durch einen entsprechenden Auftrag des Leitlacks nur bestimmte Bereiche des Kerns mit dem Metall zu beschichten. Die übrigen Bereiche bleiben dann frei, so daß in diesen übrigen Bereichen, wie bereits erwähnt, das Naturmaterial sichtbar bleibt. Des weiteren können Edelsteine beispielsweise durch Kleben in den Kern eingearbeitet werden. Derartige Gegenstände können oder, bei leitfähigen Gegenständen, müssen sogar zumindest teilweise mit einem Abdecklack versehen werden, damit sie bei dem nachfolgenden Beschichten nicht wieder vollständig verdeckt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Herstellung von Schmuckstücken bieten die genannten Maßnahmen nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, um das Erscheinungsbild des Schmuckstücks zu beeinflussen und zu gestalten. Es entsteht auf diese Weise ein Objekt, bei dem ein nicht beschichteter Gegenstand, beispielsweise ein Metallteil, insbesondere ein Halte- und/oder Schließteil, und/oder ein Edelstein und/oder ein Kunststoffteil vorhanden ist. Durch die Auswahl und Anordnung dieser Gegenstände wird das Objekt, insbesondere ein Schmuckstück wesentlich gestaltet.
Danach wird das mit der Masse und mit dem Leit- und/oder Abdecklack versehene Naturmaterial über einen Metallkontakt insbesondere mittels eines galvanischen Prozesses mit dem Metall beschichtet. Das Naturmaterial ist dabei vor dem Beschichten mit dem genannten Metallkontakt versehen worden, und der Metallkontakt wird nach dem Beschichten zumindest teilweise wieder entfernt.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Masse nach dem Beschichten zumindest teilweise von dem Naturmaterial entfernt. Dies wird insbesondere in denjenigen Bereichen vorgenommen, in denen der Kern nicht mit dem Leitlack versehen war und die somit nicht mit Metall beschichtet worden sind. In diesen Bereichen ist nach dem Beschichten das mit der Masse versehene Naturmaterial vorhanden. Durch die Entfernung der Masse ist es damit möglich, das Naturmaterial wieder vollständig zum Vorschein zu bringen. Damit erscheint das Naturmaterial in seinem ursprünglichen Aussehen und beeinflußt das Aussehen des Objekts. Es entsteht somit ein Objekt, bei dem in Bereichen, in denen der Kern nicht mit dem Metall beschichtet ist, sich im wesentlichen keine Masse auf dem Naturmaterial befindet. Die Herstellung eines derartigen Objekts, wie auch ein derartiges Objekt als solches ist, wie bereits erwähnt, bisher nicht bekannt und deshalb neuartig.
Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in der Zeichnung dargestellt sind. Dabei bilden alle beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung bzw. Darstellung in der Beschreibung bzw. in der Zeichnung.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Schmuckstücks.
Bei dem Schmuckstück handelt es sich beispielhaft um eine Brosche, die aus mehreren Naturmateralien hergestellt ist, und zwar aus Papier, aus Karton mit einer Dicke von z. B. 0,3 mm und aus Stoff. Insbesondere das Papier kann dabei auch farbig und/oder strukturiert sein und kann auch bereits gefaltet vorliegen. Des weiteren kann das Naturmaterial vor einer weiteren Bearbeitung geformt werden. Beispielsweise kann das Papier ausgeschnitten oder gefaltet werden. Alternativ oder zusätzlich wäre es auch möglich, als Naturmaterialien getrocknete und gegebenenfalls gepreßte Blüten und/oder Blätter von Pflanzen und/oder dergleichen zu verwenden.
Dann werden die Naturmaterialien in ein Wachsbad getaucht und getränkt. Bei dem Wachs kann es sich beispielsweise um Paraffin handeln. Die Naturmaterialien werden in Abhängigkeit von der Dicke des Naturmaterials etwa 1 Minute oder länger in dem Wachsbad hin- und herbewegt und dann beispielsweise dadurch getrocknet, daß man sie abkühlen läßt. Zusätzlich kann insbesondere das Papier zwischen Löschpapier gelegt und kurz mit Wärme behandelt, beispielsweise gebügelt werden. Die Naturmaterialien sind damit mit einer ersten Schutzschicht aus Wachs versehen.
Dann wird aus dem Karton ein beispielsweise rechteckiger Außenrahmen ausgeschnitten und zusammengeklebt. Dieser Außenrahmen stellt die Umrandung der Brosche dar.
Dann werden kleinere Teilrahmen aus dem Karton ausgeschnitten und zusammengeklebt. In den Innenraum der Teilrahmen werden das Papier und der Stoff eingearbeitet. Der Innenraum kann, muß dabei aber nicht vollständig ausgefüllt sein. So ist es beispielsweise möglich, das Papier erstmals oder erneut zu falten und in einen Teilrahmen einzukleben. Ebenfalls ist es möglich, den Stoff zu formen und dann entsprechend in einen Teilrahmen einzukleben. Ebenfalls kann transparentes Buntpapier flächig in einen Teilrahmen eingeklebt werden. Insgesamt können auf diese Weise die verschiedenen Teilrahmen auf unterschiedliche Weise erstellt und gestaltet werden.
Die verschiedenen Teilrahmen werden dann in den Innenraum des Außenrahmens eingeklebt. Der Innenraum kann, muß dabei aber nicht vollständig ausgefüllt sein. Das auf diese Weise entstehende Gebilde stellt den Kern des Schmuckstücks dar.
Dieser Kern wird erneut in das Wachsbad getaucht. Der Kern wird etwa 1 Minute bis etwa 5 Minuten in dem Wachsbad getränkt und danach beispielsweise dadurch getrocknet, daß man den Kern abkühlen läßt. Danach werden all diejenigen Stellen des Kerns mit einem Pinsel nachgebessert, an denen nicht ausreichend Wachs vorhanden ist. Ebenfalls können beispielsweise angetrocknete Wachstropfen mit einem Messer wieder korrigiert bzw. entfernt werden. Insgesamt entsteht auf diese Weise ein Kern, der vollständig mit einer Wachsschicht umgeben ist, bei dem also alle Flächen eine Wachsschicht tragen. Die Wachsschicht ist dabei etwa 0,1 mm dick, kann jedoch beispielsweise auf transparentem Papier auch dicker sein.
Das Wachs stellt eine Schutzschicht für die Naturmaterialien des Kerns dar, damit diese bei einer nachfolgenden metallischen Beschichtung nicht angegriffen oder gar zerstört werden.
Damit diese Beschichtung durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den Kern elektrisch zu kontaktieren. Zu diesem Zweck wird ein Metallkontakt an dem Kern angebracht. Insbesondere ist der Metallkontakt mit einer Spitze versehen, mit der z. B. in den Karton hineingestochen wird. Der Metallkontakt wird fest mit dem Kern verklebt. Örtlich wird der Metallkontakt derart angeordnet, daß der Kern danach beim Beschichten an dem Metallkontakt aufgehängt werden kann.
Dann wird der Kern mit einer Anstecknadel oder dergleichen versehen, mit der die Brosche später beispielsweise an einem Kleidungsstück befestigt werden kann. Die Anstecknadel besteht aus Metall und wird ähnlich wie der Metallkontakt in den Kern beispielsweise eingestochen und dann verklebt. Gegebenenfalls kann noch Papier oder Stoff dazu verwendet werden, um die Anstecknadel fest mit dem Kern zu verbinden. Danach wird auf die freien Teile der Anstecknadel ein Abdecklack aufgetragen, damit die Anstecknadel bei der nachfolgenden Beschichtung nicht mit einer Metallschicht versehen wird. Wurde zur Befestigung der Anstecknadel Papier oder Stoff verwendet, so muß dieses Naturmaterial nochmals mit Wachs versehen werden.
Danach kann der Kern mit weiteren Gegenständen versehen werden. So ist es möglich, Edelsteine und/oder Glas und/oder Kunststoffteile und/oder Metallteile und/oder dergleichen an dem Kern anzubringen. Diese Gegenstände können an den Kern angeklebt oder auf sonstige Weise befestigt werden. Insbesondere auf elektrisch leitfähige Gegenstände, aber beispielsweise auch auf Edelsteine wird dann der Abdecklack aufgetragen, damit diese Gegenstände nicht metallisch beschichtet werden. Der Abdecklack kann dabei auch nur teilweise auf die Gegenstände aufgetragen werden. Die restliche Fläche kann dann mit einem Leitlack versehen werden, um auf diese Weise die Gegenstände zumindest teilweise mit Metall zu beschichten.
Nunmehr wird ein Leitlack auf all diejenigen Flächen des Kerns mit einem Pinsel aufgetragen, die bei dem nachfolgenden Beschichten eine Metallschicht erhalten sollen. Dabei ist es möglich, beispielsweise nur die Klebekanten und/oder die Flächen des Außenrahmens und/oder der Teilrahmen mit dem Leitlack zu versehen. Ebenfalls ist es möglich, beispielsweise das gefaltete Papier im Innenraum eines Teilrahmens nur teilweise mit dem Leitlack zu versehen. Oder es kann auch beispielsweise ein flächiges transparentes Buntpapier gar nicht mit dem Leitlack versehen werden. Bei an dem Kern angebrachten Gegenständen, beispielsweise bei Edelsteinen, kann insbesondere der Außenkleberand mit dem Leitlack versehen werden.
Bei dem Leitlack kann es sich beispielsweise um einen handelsüblichen Silberleitlack oder Goldleitlack handeln. Dies hängt von dem Metall ab, mit dem der Kern nachfolgend beschichtet werden soll.
Danach wird der Kern an dem Metallkontakt in ein galvanisches Bad eingebracht, insbesondere eingehängt. Das galvanische Bad gehört dabei zu einer handelsüblichen Vorrichtung, mit der ein Metall elektrochemisch auf einer elektrisch leitfähigen Fläche abgeschieden werden kann. Als Metall kann beispielsweise Gold, Silber, Nickel oder Kupfer verwendet werden. Dieser Beschichtungsvorgang des Kern in dem galvanischen Bad dauert etwa 24 Stunden bis etwa 70 Stunden, je nach der erwünschten Dicke der entstehenden Metallschicht.
Bei dem Beschichten werden all diejenigen Flächen mit Metall versehen, auf die der Leitlack aufgetragen ist. Damit werden beispielsweise schmale Öffnungen an Klebestellen über das Metall miteinander verbunden. Damit wird die Stabilität des Kerns erhöht. Des weiteren entsteht durch eine entsprechende Anordnung des Leitlacks ein dreidimensionales künstlerisches Gebilde. Ist beispielsweise ein mit dem Leitlack versehenes strukturiertes Papier in dem Kern enthalten, so bleibt diese Struktur in dem aufgeschichteten Metall vollständig erhalten. Ebenfalls bleiben beispielsweise Faltungen des Papiers oder Wölbungen des Stoffs in dem Metall vollständig erhalten. Diejenigen nicht leitfähigen Flächen, die keinen Leitlack tragen, und diejenigen leitfähigen Flächen, auf die der Abdecklack aufgetragen ist, werden nicht beschichtet.
Das Naturmaterial wird während des Beschichtens durch das Wachs geschützt. Das Naturmaterial und das Wachs ist nach dem Beschichten noch vorhanden. Befindet sich das Naturmaterial und das Wachs unter einer aufgetragenen Metallschicht, so wird an in diesem Fall nichts mehr geändert. War jedoch eine Fläche des Naturmaterials nicht mit dem Leitlack versehen, so befindet sich auf dieser Fläche auch kein Metall. Hier ist auf dem Naturmaterial nur das Wachs vorhanden. Dieses Wachs kann, muß aber nicht, in den genannten Bereichen vorsichtig beispielsweise mit einem Messer wieder abgetragen werden. Ebenfalls ist es möglich, das Wachs in diesen Bereichen beispielsweise mit einem Warmluftgerät zu erwärmen und mit einem Löschpapier oder dergleichen aufzusaugen. Damit kommt das Naturmaterial wieder an die Oberfläche. Weist der Kern beispielsweise ein buntes Transparentpapier auf, auf das kein Leitlack aufgetragen war, so erhält dieses Transparentpapier nach dem Abt ragen der Wachsschicht wieder seine durchscheinende Wirkung.
Es muß jetzt noch der Metallkontakt, an dem der Kern während des Beschichtens aufgehängt war, zumindest soweit entfernt werden, daß der Rest nicht mehr sichtbar ist. Dann kann die entstandene Brosche, insbesondere das aufgetragene Metall noch gefeilt und poliert werden.
Die fertige Brosche enthält Bereiche, in denen das mit dem Wachs versehene Naturmaterial von der Metallschicht abgedeckt ist. Des weiteren sind Gegenstände vorhanden, die gegebenenfalls teilweise ebenfalls von dem Metall abgedeckt sind. Es sind aber auch Bereiche vorhanden, in denen das Naturmaterial, also beispielsweise das Papier, im wesentlichen nicht mit einer Metallschicht versehen ist und gegebenenfalls auch keine Wachsschicht aufweist. Die Anstecknadel der Brosche ist ebenfalls mit keiner Metallschicht versehen.

Claims (15)

1. Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere eines Schmuckstücks, bei dem ein dem Objekt im wesentlichen entsprechender Kern aus einer formbaren Masse, insbesondere aus Wachs erstellt, zumindest teilweise elektrisch leitfähig gemacht und dann mit einem Metall, insbesondere Gold oder Silber beschichtet wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern aus einem Naturmaterial, insbesondere aus Papier oder Stoff geformt und im wesentlichen vollständig mit der Masse versehen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Naturmaterial vor dem Formen mit der Masse versehen wird.
3. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Naturmaterial bei dem Formen gefaltet und/oder ausgeschnitten und/oder geklebt wird.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Naturmaterial nach dem Formen mit der Masse versehen wird.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Naturmaterial in die Masse eingetaucht und/oder mit der Masse getränkt wird und/oder daß die Masse auf das Naturmaterial insbesondere mit einem Pinsel aufgetragen wird.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man das mit der Masse versehene Naturmaterial trocknen läßt.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Naturmaterial vor dem Beschichten mit einem Metallkontakt versehen wird.
8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Beschichten ein Leitlack zumindest teilweise auf das mit der Masse versehene Naturmaterial aufgetragen wird.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Beschichten ein Gegenstand, beispielsweise ein Metallteil, insbesondere ein Halte- und/oder Schließteil, und/oder Edelstein und/oder ein Kunststoffteil oder dergleichen eingebracht und gegebenenfalls mit einem Abdecklack versehen wird.
10. Verfahren nach vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mit der Masse und mit dem Leit- und/oder Abdecklack versehene Naturmaterial über den Metallkontakt insbesondere mittels eines galvanischen Prozesses mit dem Metall beschichtet wird.
11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallkontakt nach dem Beschichten zumindest teilweise entfernt wird.
12. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Masse nach dem Beschichten zumindest teilweise von dem Naturmaterial entfernt wird.
13. Objekt, insbesondere Schmuckstück, mit einem Kern aus einer formbaren Masse, insbesondere aus Wachs, der zumindest teilweise mit einem Metall, insbesondere Gold oder Silber beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß in der Masse ein Naturmaterial, insbesondere Papier oder Stoff enthalten ist.
14. Objekt nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein nicht beschichteter Gegenstand, beispielsweise ein Metallteil, insbesondere ein Halte- und/oder Schließteil, und/oder ein Edelstein und/oder ein Kunststoffteil vorhanden ist.
15. Objekt nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß in Bereichen, in denen der Kern nicht mit dem Metall beschichtet ist, sich im wesentlichen keine Masse auf dem Naturmaterial befindet.
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