DE19724981A1 - Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere eines Schmuckstücks - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere eines SchmuckstücksInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Objekts, insbesondere eines Schmuckstücks, bei dem ein dem
Objekt im wesentlichen entsprechender Kern aus einer
formbaren Masse, insbesondere aus Wachs erstellt, zumindest
teilweise elektrisch leitfähig gemacht und dann mit einem
Metall, insbesondere Gold oder Silber beschichtet wird. Des
weiteren betrifft die Erfindung ein Objekt, insbesondere ein
Schmuckstück, mit einem Kern aus einer formbaren Masse,
insbesondere aus Wachs, der zumindest teilweise mit einem
Metall, insbesondere Gold oder Silber beschichtet ist.
Ein derartiges Verfahren sowie ein derartiges Objekt sind aus
der deutschen Offenlegungsschrift DE 43 39 641 A1 bekannt.
Dort ist das sogenannte Elektroforming-Verfahren beschrieben,
bei dem ein Formkern modelliert wird, der die räumliche
Kontur eines erwünschten Schmuckstücks aufweist, und auf den
ein Edelmetall elektrolytisch abgeschieden wird. Als Formkern
kann Kunststoff oder Wachs verwendet werden, die vor dem
Beschichten elektrisch leitend gemacht werden. Nach dem
Beschichten kann der Formkern aus dem entstandenen
metallischen Hohlkörper herausgelöst oder auch darin belassen
werden.
Davon ausgehend ist es die Aufgabe der Erfindung, das
beschriebene Verfahren weiterzuentwickeln.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Kern aus einem
Naturmaterial, insbesondere aus Papier oder Stoff geformt und
im wesentlichen vollständig mit der Masse versehen wird.
Der Kern wird also nicht mehr als Ganzes aus der Masse
modelliert, sondern er wird erfindungsgemäß in einem ersten
Schritt aus dem Naturmaterial geformt. Dies ermöglicht es,
völlig neuartige räumliche Konturen zu erstellen, die bisher
nicht herstellbar waren. Beispielsweise kann das
Naturmaterial zu feingliedrigen Formen verarbeitet werden,
die mit den bekannten Modelliertechniken nicht erreichbar
wären. Durch die Erfindung wird somit ein neues Verfahren zur
Verfügung gestellt, mit dem insbesondere Schmuckstücke
hergestellt werden können.
Des weiteren wird durch die Erfindung ein Objekt geschaffen,
bei dem in der Masse das Naturmaterial, insbesondere Papier
oder Stoff enthalten ist. Das in der Masse enthaltene
Naturmaterial verleiht dem Objekt ein im Vergleich zu
Bekanntem völlig andersartiges Aussehen. Zumindest in
denjenigen Bereichen, in denen der Kern nicht mit dem Metall
beschichtet ist, kommt das Naturmaterial zum Vorschein und
bestimmt somit insbesondere bei einem Schmuckstück dessen
Erscheinungsbild wesentlich mit. Ein derartiger Effekt ist
bei Schmuckstücken nach dem eingangs beschriebenen
Elektroforming-Verfahren nicht möglich, da der Kern dort
vollständig aus Kunststoff oder Wachs besteht.
Durch den weiteren erfindungsgemäßen Schritt, bei dem der aus
dem Naturmaterial geformte Kern mit der Masse versehen wird,
wird erreicht, daß das Naturmaterial bei dem nachfolgenden
Beschichten des Kerns nicht zerstört wird. Es wird also mit
Hilfe der Masse eine Schutzschicht für das Naturmaterial
geschaffen. Die aus dem Naturmaterial geformte Gestalt des
Kerns bleibt dabei im wesentlichen erhalten, so daß, wie
bereits erwähnt, besonders feingliedrige Arbeiten aus dem
Naturmaterial erschaffen werden können.
Im Vergleich zum eingangs beschriebenen Elektroforming-
Verfahren wird also das erwünschte Aussehen beispielsweise
eines Schmuckstücks nicht unmittelbar aus der Masse
modelliert, sondern es wird aus dem Naturmaterial geformt,
das danach mit der Masse als Schutzschicht versehen wird. Wie
bereits erwähnt stellt dies ein neuartiges Verfahren dar, mit
dem entsprechend neuartige Objekte hergestellbar sind.
Bei vorteilhaften Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das Naturmaterial bei dem Formen gefaltet
und/oder ausgeschnitten und/oder geklebt. Auf diese Weise ist
es möglich, die unterschiedlichsten Formen und Gestalten von
Objekten zu erschaffen. Beispielsweise können verschiedene
Sorten Papier unterschiedlich gefaltet und ausgeschnitten und
zu einem Kern zusammengefügt werden. Des weiteren können auch
verschiedene Naturmaterialien, beispielsweise Papier und
Stoff in einem einzigen Objekt verarbeitet werden. Durch die
Klebungen kann dabei eine Stabilität des Objekts erreicht
werden, die insbesondere für Schmuckstücke wesentlich ist.
Bei weiteren vorteilhaften Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Naturmaterial vor
und/oder nach dem Formen mit der Masse versehen. Damit wird
erreicht, daß das Naturmaterial vollständig von der Masse
umgeben ist bzw. die Masse vollständig aufgenommen hat. Durch
diese Maßnahmen wird somit der Schutz des Naturmaterials bei
dem nachfolgenden Beschichten gewährleistet.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn das Naturmaterial in die
Masse eingetaucht und/oder mit der Masse getränkt wird
und/oder es wird die Masse auf das Naturmaterial insbesondere
mit einem Pinsel aufgetragen. Zweckmäßigerweise läßt man das
mit der Masse versehene Naturmaterial beispielsweise dadurch
trocknen, daß man es abkühlen läßt. Auch durch diese
Maßnahmen wird sichergestellt, daß das Naturmaterial
vollständig mit der Masse versehen und somit bei dem
nachfolgenden Beschichten nicht angreifbar ist.
Bei vorteilhaften Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird vor dem Beschichten ein Leitlack zumindest
teilweise auf das mit der Masse versehene Naturmaterial
aufgetragen und es wird gegebenenfalls ebenfalls vor dem
Beschichten ein Gegenstand, beispielsweise ein Metallteil,
insbesondere ein Halte- und/oder Schließteil, und/oder ein
Edelstein und/oder ein Kunststoffteil oder dergleichen
eingebracht und gegebenenfalls mit einem Abdecklack versehen.
Auf diese Weise kann der Kern insbesondere aus künstlerischer
Sicht weiter bearbeitet und vervollständigt werden. So ist es
möglich, durch einen entsprechenden Auftrag des Leitlacks nur
bestimmte Bereiche des Kerns mit dem Metall zu beschichten.
Die übrigen Bereiche bleiben dann frei, so daß in diesen
übrigen Bereichen, wie bereits erwähnt, das Naturmaterial
sichtbar bleibt. Des weiteren können Edelsteine
beispielsweise durch Kleben in den Kern eingearbeitet werden.
Derartige Gegenstände können oder, bei leitfähigen
Gegenständen, müssen sogar zumindest teilweise mit einem
Abdecklack versehen werden, damit sie bei dem nachfolgenden
Beschichten nicht wieder vollständig verdeckt werden.
Insbesondere im Hinblick auf die Herstellung von
Schmuckstücken bieten die genannten Maßnahmen nahezu
unbegrenzte Möglichkeiten, um das Erscheinungsbild des
Schmuckstücks zu beeinflussen und zu gestalten. Es entsteht
auf diese Weise ein Objekt, bei dem ein nicht beschichteter
Gegenstand, beispielsweise ein Metallteil, insbesondere ein
Halte- und/oder Schließteil, und/oder ein Edelstein und/oder
ein Kunststoffteil vorhanden ist. Durch die Auswahl und
Anordnung dieser Gegenstände wird das Objekt, insbesondere
ein Schmuckstück wesentlich gestaltet.
Danach wird das mit der Masse und mit dem Leit- und/oder
Abdecklack versehene Naturmaterial über einen Metallkontakt
insbesondere mittels eines galvanischen Prozesses mit dem
Metall beschichtet. Das Naturmaterial ist dabei vor dem
Beschichten mit dem genannten Metallkontakt versehen worden,
und der Metallkontakt wird nach dem Beschichten zumindest
teilweise wieder entfernt.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Masse nach dem Beschichten zumindest
teilweise von dem Naturmaterial entfernt. Dies wird
insbesondere in denjenigen Bereichen vorgenommen, in denen
der Kern nicht mit dem Leitlack versehen war und die somit
nicht mit Metall beschichtet worden sind. In diesen Bereichen
ist nach dem Beschichten das mit der Masse versehene
Naturmaterial vorhanden. Durch die Entfernung der Masse ist
es damit möglich, das Naturmaterial wieder vollständig zum
Vorschein zu bringen. Damit erscheint das Naturmaterial in
seinem ursprünglichen Aussehen und beeinflußt das Aussehen
des Objekts. Es entsteht somit ein Objekt, bei dem in
Bereichen, in denen der Kern nicht mit dem Metall beschichtet
ist, sich im wesentlichen keine Masse auf dem Naturmaterial
befindet. Die Herstellung eines derartigen Objekts, wie auch
ein derartiges Objekt als solches ist, wie bereits erwähnt,
bisher nicht bekannt und deshalb neuartig.
Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in der Zeichnung
dargestellt sind. Dabei bilden alle beschriebenen oder
dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger
Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren
Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung bzw.
Darstellung in der Beschreibung bzw. in der Zeichnung.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt schematisch ein
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur
Herstellung eines Schmuckstücks.
Bei dem Schmuckstück handelt es sich beispielhaft um eine
Brosche, die aus mehreren Naturmateralien hergestellt ist,
und zwar aus Papier, aus Karton mit einer Dicke von z. B. 0,3 mm
und aus Stoff. Insbesondere das Papier kann dabei auch
farbig und/oder strukturiert sein und kann auch bereits
gefaltet vorliegen. Des weiteren kann das Naturmaterial vor
einer weiteren Bearbeitung geformt werden. Beispielsweise
kann das Papier ausgeschnitten oder gefaltet werden.
Alternativ oder zusätzlich wäre es auch möglich, als
Naturmaterialien getrocknete und gegebenenfalls gepreßte
Blüten und/oder Blätter von Pflanzen und/oder dergleichen zu
verwenden.
Dann werden die Naturmaterialien in ein Wachsbad getaucht und
getränkt. Bei dem Wachs kann es sich beispielsweise um
Paraffin handeln. Die Naturmaterialien werden in Abhängigkeit
von der Dicke des Naturmaterials etwa 1 Minute oder länger in
dem Wachsbad hin- und herbewegt und dann beispielsweise
dadurch getrocknet, daß man sie abkühlen läßt. Zusätzlich
kann insbesondere das Papier zwischen Löschpapier gelegt und
kurz mit Wärme behandelt, beispielsweise gebügelt werden. Die
Naturmaterialien sind damit mit einer ersten Schutzschicht
aus Wachs versehen.
Dann wird aus dem Karton ein beispielsweise rechteckiger
Außenrahmen ausgeschnitten und zusammengeklebt. Dieser
Außenrahmen stellt die Umrandung der Brosche dar.
Dann werden kleinere Teilrahmen aus dem Karton ausgeschnitten
und zusammengeklebt. In den Innenraum der Teilrahmen werden
das Papier und der Stoff eingearbeitet. Der Innenraum kann,
muß dabei aber nicht vollständig ausgefüllt sein. So ist es
beispielsweise möglich, das Papier erstmals oder erneut zu
falten und in einen Teilrahmen einzukleben. Ebenfalls ist es
möglich, den Stoff zu formen und dann entsprechend in einen
Teilrahmen einzukleben. Ebenfalls kann transparentes
Buntpapier flächig in einen Teilrahmen eingeklebt werden.
Insgesamt können auf diese Weise die verschiedenen Teilrahmen
auf unterschiedliche Weise erstellt und gestaltet werden.
Die verschiedenen Teilrahmen werden dann in den Innenraum des
Außenrahmens eingeklebt. Der Innenraum kann, muß dabei aber
nicht vollständig ausgefüllt sein. Das auf diese Weise
entstehende Gebilde stellt den Kern des Schmuckstücks dar.
Dieser Kern wird erneut in das Wachsbad getaucht. Der Kern
wird etwa 1 Minute bis etwa 5 Minuten in dem Wachsbad
getränkt und danach beispielsweise dadurch getrocknet, daß
man den Kern abkühlen läßt. Danach werden all diejenigen
Stellen des Kerns mit einem Pinsel nachgebessert, an denen
nicht ausreichend Wachs vorhanden ist. Ebenfalls können
beispielsweise angetrocknete Wachstropfen mit einem Messer
wieder korrigiert bzw. entfernt werden. Insgesamt entsteht
auf diese Weise ein Kern, der vollständig mit einer
Wachsschicht umgeben ist, bei dem also alle Flächen eine
Wachsschicht tragen. Die Wachsschicht ist dabei etwa 0,1 mm
dick, kann jedoch beispielsweise auf transparentem Papier
auch dicker sein.
Das Wachs stellt eine Schutzschicht für die Naturmaterialien
des Kerns dar, damit diese bei einer nachfolgenden
metallischen Beschichtung nicht angegriffen oder gar zerstört
werden.
Damit diese Beschichtung durchgeführt werden kann, ist es
erforderlich, den Kern elektrisch zu kontaktieren. Zu diesem
Zweck wird ein Metallkontakt an dem Kern angebracht.
Insbesondere ist der Metallkontakt mit einer Spitze versehen,
mit der z. B. in den Karton hineingestochen wird. Der
Metallkontakt wird fest mit dem Kern verklebt. Örtlich wird
der Metallkontakt derart angeordnet, daß der Kern danach beim
Beschichten an dem Metallkontakt aufgehängt werden kann.
Dann wird der Kern mit einer Anstecknadel oder dergleichen
versehen, mit der die Brosche später beispielsweise an einem
Kleidungsstück befestigt werden kann. Die Anstecknadel
besteht aus Metall und wird ähnlich wie der Metallkontakt in
den Kern beispielsweise eingestochen und dann verklebt.
Gegebenenfalls kann noch Papier oder Stoff dazu verwendet
werden, um die Anstecknadel fest mit dem Kern zu verbinden.
Danach wird auf die freien Teile der Anstecknadel ein
Abdecklack aufgetragen, damit die Anstecknadel bei der
nachfolgenden Beschichtung nicht mit einer Metallschicht
versehen wird. Wurde zur Befestigung der Anstecknadel Papier
oder Stoff verwendet, so muß dieses Naturmaterial nochmals
mit Wachs versehen werden.
Danach kann der Kern mit weiteren Gegenständen versehen
werden. So ist es möglich, Edelsteine und/oder Glas und/oder
Kunststoffteile und/oder Metallteile und/oder dergleichen an
dem Kern anzubringen. Diese Gegenstände können an den Kern
angeklebt oder auf sonstige Weise befestigt werden.
Insbesondere auf elektrisch leitfähige Gegenstände, aber
beispielsweise auch auf Edelsteine wird dann der Abdecklack
aufgetragen, damit diese Gegenstände nicht metallisch
beschichtet werden. Der Abdecklack kann dabei auch nur
teilweise auf die Gegenstände aufgetragen werden. Die
restliche Fläche kann dann mit einem Leitlack versehen
werden, um auf diese Weise die Gegenstände zumindest
teilweise mit Metall zu beschichten.
Nunmehr wird ein Leitlack auf all diejenigen Flächen des
Kerns mit einem Pinsel aufgetragen, die bei dem nachfolgenden
Beschichten eine Metallschicht erhalten sollen. Dabei ist es
möglich, beispielsweise nur die Klebekanten und/oder die
Flächen des Außenrahmens und/oder der Teilrahmen mit dem
Leitlack zu versehen. Ebenfalls ist es möglich,
beispielsweise das gefaltete Papier im Innenraum eines
Teilrahmens nur teilweise mit dem Leitlack zu versehen. Oder
es kann auch beispielsweise ein flächiges transparentes
Buntpapier gar nicht mit dem Leitlack versehen werden. Bei an
dem Kern angebrachten Gegenständen, beispielsweise bei
Edelsteinen, kann insbesondere der Außenkleberand mit dem
Leitlack versehen werden.
Bei dem Leitlack kann es sich beispielsweise um einen
handelsüblichen Silberleitlack oder Goldleitlack handeln.
Dies hängt von dem Metall ab, mit dem der Kern nachfolgend
beschichtet werden soll.
Danach wird der Kern an dem Metallkontakt in ein galvanisches
Bad eingebracht, insbesondere eingehängt. Das galvanische Bad
gehört dabei zu einer handelsüblichen Vorrichtung, mit der
ein Metall elektrochemisch auf einer elektrisch leitfähigen
Fläche abgeschieden werden kann. Als Metall kann
beispielsweise Gold, Silber, Nickel oder Kupfer verwendet
werden. Dieser Beschichtungsvorgang des Kern in dem
galvanischen Bad dauert etwa 24 Stunden bis etwa 70 Stunden,
je nach der erwünschten Dicke der entstehenden Metallschicht.
Bei dem Beschichten werden all diejenigen Flächen mit Metall
versehen, auf die der Leitlack aufgetragen ist. Damit werden
beispielsweise schmale Öffnungen an Klebestellen über das
Metall miteinander verbunden. Damit wird die Stabilität des
Kerns erhöht. Des weiteren entsteht durch eine entsprechende
Anordnung des Leitlacks ein dreidimensionales künstlerisches
Gebilde. Ist beispielsweise ein mit dem Leitlack versehenes
strukturiertes Papier in dem Kern enthalten, so bleibt diese
Struktur in dem aufgeschichteten Metall vollständig erhalten.
Ebenfalls bleiben beispielsweise Faltungen des Papiers oder
Wölbungen des Stoffs in dem Metall vollständig erhalten.
Diejenigen nicht leitfähigen Flächen, die keinen Leitlack
tragen, und diejenigen leitfähigen Flächen, auf die der
Abdecklack aufgetragen ist, werden nicht beschichtet.
Das Naturmaterial wird während des Beschichtens durch das
Wachs geschützt. Das Naturmaterial und das Wachs ist nach dem
Beschichten noch vorhanden. Befindet sich das Naturmaterial
und das Wachs unter einer aufgetragenen Metallschicht, so
wird an in diesem Fall nichts mehr geändert. War jedoch eine
Fläche des Naturmaterials nicht mit dem Leitlack versehen, so
befindet sich auf dieser Fläche auch kein Metall. Hier ist
auf dem Naturmaterial nur das Wachs vorhanden. Dieses Wachs
kann, muß aber nicht, in den genannten Bereichen vorsichtig
beispielsweise mit einem Messer wieder abgetragen werden.
Ebenfalls ist es möglich, das Wachs in diesen Bereichen
beispielsweise mit einem Warmluftgerät zu erwärmen und mit
einem Löschpapier oder dergleichen aufzusaugen. Damit kommt
das Naturmaterial wieder an die Oberfläche. Weist der Kern
beispielsweise ein buntes Transparentpapier auf, auf das kein
Leitlack aufgetragen war, so erhält dieses Transparentpapier
nach dem Abt ragen der Wachsschicht wieder seine
durchscheinende Wirkung.
Es muß jetzt noch der Metallkontakt, an dem der Kern während
des Beschichtens aufgehängt war, zumindest soweit entfernt
werden, daß der Rest nicht mehr sichtbar ist. Dann kann die
entstandene Brosche, insbesondere das aufgetragene Metall
noch gefeilt und poliert werden.
Die fertige Brosche enthält Bereiche, in denen das mit dem
Wachs versehene Naturmaterial von der Metallschicht abgedeckt
ist. Des weiteren sind Gegenstände vorhanden, die
gegebenenfalls teilweise ebenfalls von dem Metall abgedeckt
sind. Es sind aber auch Bereiche vorhanden, in denen das
Naturmaterial, also beispielsweise das Papier, im
wesentlichen nicht mit einer Metallschicht versehen ist und
gegebenenfalls auch keine Wachsschicht aufweist. Die
Anstecknadel der Brosche ist ebenfalls mit keiner
Metallschicht versehen.
Claims (15)
1. Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere
eines Schmuckstücks, bei dem ein dem Objekt im
wesentlichen entsprechender Kern aus einer formbaren
Masse, insbesondere aus Wachs erstellt, zumindest
teilweise elektrisch leitfähig gemacht und dann mit
einem Metall, insbesondere Gold oder Silber beschichtet
wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern aus einem
Naturmaterial, insbesondere aus Papier oder Stoff
geformt und im wesentlichen vollständig mit der Masse
versehen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Naturmaterial vor dem Formen mit der Masse versehen
wird.
3. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Naturmaterial bei dem Formen
gefaltet und/oder ausgeschnitten und/oder geklebt wird.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Naturmaterial nach dem Formen
mit der Masse versehen wird.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Naturmaterial in die Masse
eingetaucht und/oder mit der Masse getränkt wird
und/oder daß die Masse auf das Naturmaterial
insbesondere mit einem Pinsel aufgetragen wird.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß man das mit der Masse versehene
Naturmaterial trocknen läßt.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Naturmaterial vor dem
Beschichten mit einem Metallkontakt versehen wird.
8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß vor dem Beschichten ein Leitlack
zumindest teilweise auf das mit der Masse versehene
Naturmaterial aufgetragen wird.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß vor dem Beschichten ein Gegenstand,
beispielsweise ein Metallteil, insbesondere ein Halte-
und/oder Schließteil, und/oder Edelstein und/oder ein
Kunststoffteil oder dergleichen eingebracht und
gegebenenfalls mit einem Abdecklack versehen wird.
10. Verfahren nach vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das mit der Masse und mit dem Leit-
und/oder Abdecklack versehene Naturmaterial über den
Metallkontakt insbesondere mittels eines galvanischen
Prozesses mit dem Metall beschichtet wird.
11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Metallkontakt nach dem
Beschichten zumindest teilweise entfernt wird.
12. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Masse nach dem Beschichten
zumindest teilweise von dem Naturmaterial entfernt wird.
13. Objekt, insbesondere Schmuckstück, mit einem Kern aus
einer formbaren Masse, insbesondere aus Wachs, der
zumindest teilweise mit einem Metall, insbesondere Gold
oder Silber beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
in der Masse ein Naturmaterial, insbesondere Papier oder
Stoff enthalten ist.
14. Objekt nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein
nicht beschichteter Gegenstand, beispielsweise ein
Metallteil, insbesondere ein Halte- und/oder
Schließteil, und/oder ein Edelstein und/oder ein
Kunststoffteil vorhanden ist.
15. Objekt nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß in Bereichen, in denen der Kern
nicht mit dem Metall beschichtet ist, sich im
wesentlichen keine Masse auf dem Naturmaterial befindet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997124981 DE19724981A1 (de) | 1997-06-13 | 1997-06-13 | Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere eines Schmuckstücks |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE1997124981 DE19724981A1 (de) | 1997-06-13 | 1997-06-13 | Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere eines Schmuckstücks |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19724981A1 true DE19724981A1 (de) | 1998-12-17 |
Family
ID=7832353
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997124981 Withdrawn DE19724981A1 (de) | 1997-06-13 | 1997-06-13 | Verfahren zur Herstellung eines Objekts, insbesondere eines Schmuckstücks |
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| ES2430246A1 (es) * | 2013-09-03 | 2013-11-19 | Peris Complemento S.L. | Procedimiento de fabricación de accesorios y/o adornos de bisutería |
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