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DE19716466A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Auftragen von Dispersionen auf eine Materialbahn - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Auftragen von Dispersionen auf eine Materialbahn

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Publication number
DE19716466A1
DE19716466A1 DE19716466A DE19716466A DE19716466A1 DE 19716466 A1 DE19716466 A1 DE 19716466A1 DE 19716466 A DE19716466 A DE 19716466A DE 19716466 A DE19716466 A DE 19716466A DE 19716466 A1 DE19716466 A1 DE 19716466A1
Authority
DE
Germany
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web
dispersion
nozzle
slot nozzle
curtain
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19716466A
Other languages
English (en)
Inventor
Paul Meier
Bruno Holtmann
Hans Hardegger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KROENERT GMBH & CO KG, DE
Original Assignee
Bachofen & Meier AG
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Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=7827056&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE19716466(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Bachofen & Meier AG filed Critical Bachofen & Meier AG
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Priority to ES98924149T priority patent/ES2191937T3/es
Priority to PCT/EP1998/002307 priority patent/WO1998047630A1/de
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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21HPULP COMPOSITIONS; PREPARATION THEREOF NOT COVERED BY SUBCLASSES D21C OR D21D; IMPREGNATING OR COATING OF PAPER; TREATMENT OF FINISHED PAPER NOT COVERED BY CLASS B31 OR SUBCLASS D21G; PAPER NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D21H23/00Processes or apparatus for adding material to the pulp or to the paper
    • D21H23/02Processes or apparatus for adding material to the pulp or to the paper characterised by the manner in which substances are added
    • D21H23/22Addition to the formed paper
    • D21H23/46Pouring or allowing the fluid to flow in a continuous stream on to the surface, the entire stream being carried away by the paper
    • D21H23/48Curtain coaters
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05CAPPARATUS FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05C5/00Apparatus in which liquid or other fluent material is projected, poured or allowed to flow on to the surface of the work
    • B05C5/005Curtain coaters
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05DPROCESSES FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05D1/00Processes for applying liquids or other fluent materials
    • B05D1/30Processes for applying liquids or other fluent materials performed by gravity only, i.e. flow coating
    • B05D1/305Curtain coating

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  • Application Of Or Painting With Fluid Materials (AREA)
  • Coating Apparatus (AREA)
  • Paper (AREA)
  • Adhesive Tapes (AREA)
  • Wrappers (AREA)
  • Adhesives Or Adhesive Processes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Auftragen von Dispersio­ nen auf eine Materialbahn, insbesondere von Dispersionshaftklebstoffen auf ein bahnförmiges Trennmaterial zur Herstellung von selbstklebenden Etiketten, Haftfolien­ streifen für Hinweis-, Kennzeichnungs- oder Dekorationszwecke.
Bei der Herstellung von selbstklebenden Papier- oder Folienstreifen zum Dekorieren oder Kennzeichnen von Gegenständen werden bekannterweise Dispersionshaftklebstof­ fe auf ein bahnförmiges Trennmaterial aufgetragen, das anschließend mit einer bedruckten oder zu bedruckenden Deckmaterial bzw. einer Deckfolie kaschiert wird. Als Haftklebstoffe werden bevorzugt Acrylate in einer wäßrigen Lösung aufgetragen, die bei der späteren Anwendung beim Abziehen des Trennmaterials, z. B. silikonisierten Papier, an der Deckfolie haftend bleiben und so deren Ankleben an Gegenständen ermöglichen.
Zum Auftragen der Dispersionshaftklebstoffe auf das Trennmaterial werden bekannter­ weise Auftragwalzen eingesetzt, die jedoch nur in der Lage sind, die gewünschten Auftragsmengen mit der geforderten gleichmäßigen Benetzung bei Bahngeschwindigkei­ ten bis ca. 400 m/min aufzutragen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Auftragen von Dispersionen auf eine laufende Materialbahn bereitzustellen, das (die) eine sehr gleichmäßige Benetzung in einer Menge von bis zu 100 g/m2 bei einer Bahngeschwindigkeit von mehr als 500 m/min ermöglicht.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 bzw. Patentanspruch 7 gelöst.
Die abhängigen Patentansprüche enthalten bevorzugte, da besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
Bei einer Fallhöhe zwischen 20 mm und 500 mm der Dispersion gemäß Patentanspruch 2 bildet sich ein Vorhang mit ausreichender Gleichmäßigkeit, der einen gleichmäßigen Auftrag gewährleistet. Um die Fallhöhe in Abhängigkeit von der verwendeten Dispersion und der gewünschten Auftragsmenge für einen störungsfreien und gleichmäßigen Auftrag einstellen zu können, ist die Schlitzdüse nach Anspruch 7 höhenverstellbar gestaltet.
Ein Naßauftrag der Dispersion zwischen 10 g/m2 und 100 g/m2 läßt sich in einem erfindungsgemäßen Verfahren mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders gleichmäßig auftragen. Besonders vorteilhaft hat sich ein Bereich zwischen 30 g/m2 und 50 g/m2 gezeigt.
Besonders beim Auftragen von Dispersionshaftklebstoffen ist es vorteilhaft, die Breite des freifallenden Vorhangs geringer als die Breite der Materialbahn zu gestalten (Patentanspruch 4, Patentanspruch 13). Ein schmalerer Vorhang bewirkt einen beschichtungsfreien Rand und vermindert somit die Gefahr, daß Wasser in die Ränder eindringt und diese sich in einem nachfolgenden Trockner wellen.
Da bei einem Auftragen einer Dispersion in einem freifallenden Vorhang Luftblasen zu unbedeckten Stellen auf der Materialbahn führen, muß die Dispersion sehr weitgehend entlüftet werden. Die Entlüftung der Dispersion in einem vom Auftragen getrennten Kreislauf gemäß Patentanspruch 5 mit der Vorrichtung gemäß Patentanspruch 20 ermöglicht es, die Zuführmenge in die Schlitzdüse zur Einstellung der Auftragsmenge unbeeinflußt von der Entlüftung zu steuern.
Das Verfahren nach Anspruch 6 und die dazu vorgesehene Anlage nach Patentan­ spruch 21 ermöglichen es, Haftklebermaterial in einem kontinuierlichen Prozeß mit einer sehr gleichmäßigen Klebeschicht bei sehr hohen Produktionsgeschwindigkeiten von mehr als 500 m/min herzustellen.
Eine Abstützung der Bahn im Bereich der Schlitzdüse gemäß Patentanspruch 9 gewährleistet einen sehr ruhigen Bahnverlauf und verhindert so Auftragsschwankungen beim Aufprall des Vorhangs auf die Bahn. Die weitere Abstützung der Bahn mittels der Abstützelemente nach Patentanspruch 10 ermöglicht es, in diesem Bereich ein Element zum Absaugen von aufgetragener Dispersion im Randbereich mit sehr geringem Abstand von der Bahn anzuordnen, wie im Patentanspruch 14 beansprucht. Erfahrungs­ gemäß ist der freifallende Vorhang an seinen Rändern etwas dicker. Dies führt zu einem erhöhten Auftrag in den beiden Randbereichen, der zu einer unerwünschten Profil­ schwankung der beschichteten Bahn und zu Problemen in einem nachfolgenden Trockner führen kann.
Die Anordnung der Schlitzdüse unmittelbar vor oder im Bereich einer die Bahn umlenkenden Walze mit einem nachfolgenden horizontalen oder spitzwinklig gegen die Horizontale geneigten Bahnverlauf gemäß Patentanspruch 11 ermöglicht es, den Vorhang auf eine sehr ruhig geführte Bahn aufprallen zu lassen und zugleich Nebenag­ gregate für das Anfahren und zur Korrektur des Auftrags im Randbereich geschickt um die Schlitzdüse anzuordnen. So läßt sich eine gemäß Patentanspruch 12 bis in einen Bereich vor der Umlenkwalze verschiebbare Schlitzdüse außerhalb des Bahnbereichs bewegen, um zunächst einen gleichmäßigen Vorhang außerhalb des Bahnbereichs zu bilden, der anschließend durch Verschiebung der Schlitzdüse in den Bahnbereich in Kontakt mit der Bahn tritt.
Besonders bei Dispersionen mit höherer Viskosität wird zu Beginn des Auftragens eine erhöhtes Auftraggewicht aufgetragen, bis die Dispersion in der Aufprallzone von der laufenden Bahn auf die gewünschte Schichtdicke gestreckt ist. Um den so entstandenen Wulst zur Vermeidung von Problemen in einem nachfolgenden Trockner wieder wegzuschaben, ist nach Patentanspruch 15 hinter der Schlitzdüse ein gegen die Oberseite der Bahn und von dieser weg bewegbarer, sich quer über die Arbeitsbreite erstreckender Schaber angeordnet. Bevorzugt ist der Schaber gemäß Patentanspruch 16 an eine Absaugeinrichtung angeschlossen, um die abgeschabte Dispersionsmenge abzusaugen.
Die Patentansprüche 17 bis 18 enthalten Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit verschiedenen Elementen, um eine Einschnürung des freifallenden Vorhangs an den Rändern zu verhindern. Besonders vorteilhaft ist die Vorrichtung gemäß Patentanspruch 19, bei der die Einschnürung mittels eines elektrostatischen Feldes verhindert wird. Es entsteht so keine Reibung zwischen dem Vorhang und einem am Rand angeordneten Leitelement, aus der eine unterschiedliche Fließgeschwindigkeit des Vorhangs an den Rändern resultiert, die zu einem Abreißen des Vorhangs führen könnte. Bei Verwendung von Führungsschienen läßt sich die Reibung durch Schmieren mit einem flüssigen Gleitmittel verringern (Patentanspruch 18).
Die Zeichnung dient zur Erläuterung der Erfindung anhand eines vereinfacht dargestell­ ten Ausführungsbeispiels.
Fig. 1 zeigt die Seitenansicht einer Auftragsvorrichtung nach der Erfindung.
Fig. 2 zeigt schematisch eine Anlage zur Herstellung von Haftklebermaterial unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung.
Fig. 3 zeigt das Anlagenschema der Entlüftung der Dispersion.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung dient zum Auftragen eines Dispersionshaftkleb­ stoffes (z. B. eines Acrylats) in wäßriger Lösung auf eine silikonisierte Papierbahn 1. Aufgrund ihrer vorteilhaften Eigenschaften läßt sich die Vorrichtung nach der Erfindung auch zum Auftragen von anderen Dispersionen (z. B. Acryllacke) auf Papier, Kunststof­ folien oder dünne Metallbänder einsetzen.
Im Gestell der Auftragsvorrichtung ist in einer gewissen Höhe eine Umlenkwalze 2 gelagert, von der die von unten zugeführte Bahn 1 in einen horizontalen (wie im Ausführungsbeispiel) oder spitzwinklig gegen die Horizontale geneigten Verlauf umgelenkt wird. Im Bereich oberhalb der Umlenkwalze 2 und somit oberhalb der Bahn 1 ist im Gestell eine sich quer zur Bahnlaufrichtung erstreckende Schlitzdüse 3 aufge­ hängt. Die Schlitzdüse 3 ist an eine nicht dargestellte Zufuhr für Dispersion angeschlos­ sen und weist an ihrer Unterseite eine schlitzförmige Öffnung auf, aus der die Dispersion austritt und einen freifallenden Vorhang bildet, der bis auf die Bahnoberfläche fällt. Die Breite des Schlitzes der Düse 3 ist bevorzugt geringer als die Breite der Bahn 1, damit nach dem Auftragen von Dispersion freie Bahnränder verbleiben. Die Schlitzdüse 3 ist höhenverstellbar zwischen zwei senkrechten Profilen 4 aufgehängt, um den Abstand des Auslaßschlitzes von der Bahn 1 und somit die Fallhöhe der Dispersion einstellen zu können. Die Ständer 4 mit der Schlitzdüse 3 sind horizontal in und gegen Bahnlaufrich­ tung beweglich in zwei seitlichen Schienen 5 gelagert, die sich gegen die Bahnlaufrich­ tung (in Fig. 1 nach links) bis in einen Bereich vor der Umlenkwalze 2 erstrecken. Die Schlitzdüse 3 kann so bis in den Bereich vor der Scheitellinie der Umlenkwalze 2 bewegt werden. Ihr Austrittsschlitz steht dann oberhalb einer Auffangwanne 8, die unmittelbar vor der Umlenkwalze 2 angeordnet ist.
In Bahnlaufrichtung folgen mit einem Abstand von weniger als 1 m von der Schlitzdüse 1 drei unmittelbar nebeneinander angeordnete Unterstützungswalzen 7, 8, 9, von denen die horizontal verlaufende Bahn an ihrer Unterseite abgestützt wird. Alternativ können anstatt der eine Walzenbahn bildenden drei Walzen 7, 8, 9 eine einzelne Walze oder ein Führungsblech als Unterstützungselement verwendet werden. Ein Führungsblech wird bevorzugt mit Luft geschmiert, um die Reibung gering zu halten. Die Bahn 1 wird so im Bereich der Düse 1 sowohl von der Umlenkwalze 2 als auch von den Walzen 7, 8, 9 gestützt sehr ruhig geführt.
Hinter der Schlitzdüse 5 in ihrer in Fig. 1 dargestellten Arbeitsposition ist im Bereich des Bahnstützungselements (Walzen 7, 8, 9) in jedem Randbereich der Bahn 1 ein Element zum Absaugen von Dispersion angeordnet. Im Ausführungsbeispiel ist innen an jeder Schiene 5 eine quer über den Randbereich und in der Höhe positionierbare Saugdüse 10 gelagert, die an eine Saugleitung zum Absaugen von Dispersion angeschlossen ist. Damit der vertikale Abstand zur Bahn 1 exakt eingestellt werden kann, befindet sich die Saugdüse 10 - wie in Fig. 2 dargestellt - genau oberhalb der Stützungswalze 8.
Im Anschluß an die letzte Unterstützungswalze 9 wird die Bahn 1 zu einer weiteren Stützwalze 11 geführt, die als Gegenwalze für einen gegen die Oberseite der Bahn 1 und von dieser weg bewegbaren Schaber 12 dient. Der Schaber 12 erstreckt sich quer über die Bahnbreite. Er ist an einem sich über die Arbeitsbreite erstreckenden, schwenkbar gelagerten Halter 13 befestigt. Der Halter 13 ist an jeder Längsseite der Vorrichtung in einem am Gestell der Vorrichtung befestigten Support 14 gelagert. Die Schwenkbewegung des Schabers 12 gegen die Bahn 1 und von dieser weg wird mittels einer Kolben-Zylinder-Einheit 37 bewirkt, die einerseits am Support 14, andererseits am Halter 13 befestigt ist. Zur Entfernung der vom Schaber 12 abgeschabten Dispersion ist in Bahnlaufrichtung vor ihm eine Absaugvorrichtung angeordnet. Bevorzugt ist die Absaugvorrichtung ebenfalls an den Supports 14 aufgehängt und enthält eine rückwärti­ ge Stauwand 15, die mit dem Schaber 12 eine gegen die Bahn 1 offene Saugkammer bildet, aus der die überschüssige Dispersion abgesaugt wird.
Da der freifallende Vorhang aus der Schlitzdüse 3 dazu neigt, sich an den Rändern einzuschnüren, sind an beiden Enden des Schlitzes der Schlitzdüse 3 sich senkrecht nach unten bis in die Nähe der Bahn 1 erstreckende Leitelemente angeordnet, die eine Einschnürung der Ränder entgegenwirken. Nach einer Ausführungsform der Erfindung wird als Leitelement an jeder Seite jeweils eine senkrechte Führungsschiene an dem die Schlitzdüse 3 tragenden Profil 4 oder an der Schlitzdüse 3 selbst befestigt. Die Führungsschienen sind in ihrer Länge einstellbar, damit sie auf verschiedene Fallhöhen des Vorhangs angepaßt werden können. An ihrer dem Vorhang zugewandten Innenseite wird jede Führungsschiene mit einem flüssigen Gleitmittel geschmiert, das von oben zugeführt mit dem Vorhang kontinuierlich nach unten läuft. So wird eine zu große Differenz der Fließgeschwindigkeit des Vorhangs an den Rändern verhindert.
Nach einer anderen Ausführungsform sind an beiden Enden des Schlitzes der Schlitzdüse 3 sich nach unten erstreckende Elektroden angeordnet, die ein elektrostati­ sches Feld erzeugen. Das elektrostatische Feld ist so polarisiert, daß die Ränder des Vorhangs angezogen werden. Es wird so einer Einschnürung des Vorhangs an den Rändern entgegengewirkt, ohne daß eine die Fallgeschwindigkeit an den Rändern verringernde Reibung an Leitelementen entsteht.
In Fig. 2 ist das Anlagenschema für eine kontinuierliche Herstellung von Haftkleberma­ terial dargestellt:
Als Trennmaterial wird eine Papierbahn 1 von einer in einer Abrollvorrichtung 16 aufgehängten Wickelrolle 17 abgezogen und zunächst einem Auftragswerk 18 für Silikon zugeführt. Im Ausführungsbeispiel ist das Auftragswerk 18 ein bekanntes Walzenauftrags­ werk, an dieser Stelle kann auch eine Schlitzdüse eingesetzt werden, aus der das Silikon in einem freifallenden Vorhang auf die Bahn 1 aufgetragen wird. Im Anschluß an das Auftragswerk 18 folgt ein Trockner 19 zur Vernetzung des Silikons, alternativ kann auch eine Vorrichtung zur Bestrahlung mit UV-Strahlung verwendet werden. Im Anschluß an den Trockner 19 folgt eine Vorrichtung zum Auftragen eines Dispersionshaftklebstoffes, wie sie vorstehend unter Fig. 1 näher beschrieben wurde. Nachdem der Dispersions­ haftklebstoff aufgetragen wurde, wird die Bahn einem weiteren Trockner 20 zugeführt, mit dem der Klebstoff getrocknet wird. Im Anschluß an den Trockner folgt eine Kaschierstation 21, in der die Bahn 1 auf ihrer mit Haftklebstoff versehenen Seite mit einem Deckmaterial oder einer Deckfolie 22 kaschiert wird. Das Deckmaterial bzw. die Deckfolie 22 wird dazu kontinuierlich von einer in einer Abrollvorrichtung 23 eingehäng­ ten Wickelrolle 24 abgezogen. Die kaschierte Bahn 25 wird anschließend in einer Aufwickelvorrichtung 26 zu einer Wickelrolle 27 aufgewickelt.
In Fig. 3 ist schematisch die Vorrichtung zum Entlüften der Dispersion vor der Zuführung in die Düse 3 dargestellt:
Die Dispersion wird der Düse 3 aus einem Vorratsbehälter 28 zugeführt, wobei die der Düse 3 zugeführte Menge über eine Dosierpumpe 29 gesteuert wird. Falls erforderlich, wird die Dispersion auf ihrem Weg zur Düse 3 mittels eines Filters 30 gefiltert. Zum Entfernen von Luftblasen aus der Dispersion ist der Vorratsbehälter 28 an einen in sich geschlossenen, von der Zuführleitung zur Schlitzdüse 3 unabhängigen Entlüftungskreis­ lauf angeschlossen. Dies ermöglicht es, die Zuführmenge in die Schlitzdüse 3 von der die Abgabemenge der Düse 3 und somit die Auftragsmenge auf die Bahn 1 abhängt, mittels der Dosierpumpe 29 unbeeinflußt von der Entlüftung zu steuern.
Aus dem Vorratsbehälter 28 wird permanent ein Anteil der Dispersion mittels einer Pumpe 31 abgezogen und einem Entlüftungsbehälter 32 zugeführt. Um den gewünsch­ ten Entlüftungsgrad zu erreichen, ist der Entlüftungsbehälter 32 über eine Leitung 33 an eine Vakuumpumpe angeschlossen. Falls erforderlich, ist in die Rückführleitung 34 von der Entlüftungsvorrichtung in den Vorratsbehälter 28 ein Vorfilter 35 angeordnet. Die Zuführung von neuer Dispersion in den Vorratsbehälter 28 erfolgt mittels einer Zuführleitung 36.
Vor dem Start der Anlage wird zunächst die Schlitzdüse 3 in ihrer vertikalen Position so eingestellt, daß die Fallhöhe des aus ihr austretenden Vorhangs zwischen 200 mm und 500 mm beträgt. Die Schlitzdüse 3 wird in eine Position vor der Scheitellinie der Umlenkwalze 2 (in Fig. 1 nach links) bewegt, so daß sich ihr Austrittsschlitz oberhalb der Wanne 6 befindet. Anschließend wird Dispersion aus dem Vorratsbehälter 8 in die Schlitzdüse 3 zugeführt. Es bildet sich ein Vorhang, der in die Wanne 6 fällt.
Die Materialbahn 1 wird von der Wickelrolle 17 abgezogen und durch das Auftragswerk 18 geführt, wo zunächst ein abstoßendes Material, im Beispiel Silikon, aufgetragen wird. Wenn die Materialbahn 1 auf Arbeitsgeschwindigkeit beschleunigt ist und der silikonisier­ te Bahnanfang den Trockner 18 verlassen hat, wird die Schlitzdüse 3 in Bahnlaufrichtung in ihre Arbeitsposition oberhalb der Umlenkwalze 2 bewegt. Der aus der Düse 3 austretende Dispersionsvorhang trifft dabei auf die Materialbahn 1. Die Saugdüsen 10 für die Randabsaugung an jeder Seite sind positioniert und eingeschaltet, um den Mehrauftrag an den Bahnrändern abzusaugen. Der Schaber 12 ist in seiner Arbeitsposi­ tion an der Oberseite der Bahn 1 nach unten geschwenkt und schabt den am Auftrags­ anfang entstandenen Wulst an Dispersion ab. Wenn die Dispersion in der Aufprallzone von der laufenden Bahn 1 auf die gewünschte Schichtdicke gestreckt ist, wird der Schaber 12 in eine Ruheposition nach oben geschwenkt. Die Dispersionszufuhr zur Düse 3 ist so eingestellt, daß sich eine Menge von 10 g/m2-100 g/m2, bevorzugt 30 g/m2-50 g/m2, als Naßauftrag auf die Bahn 1 aufgetragen wird. Die aufgetragene Dispersion wird anschließend in dem Trockner 20 getrocknet und der Kaschierstation 21 zugeführt. Dort wird die mit Dispersionshaftklebstoff versehene Seite mit einer von der Materialbahn 24 abgezogenen Deckfolie 22 kaschiert. Die kaschierte Bahn 25 wird anschließend in der Aufrollvorrichtung 26 zu einer Wickelrolle 27 aufgewickelt.

Claims (21)

1. Verfahren zum Auftragen einer Dispersion, insbesondere eines Dispersionshaftklebstof­ fes, auf eine laufende Materialbahn (1), dadurch gekennzeichnet, daß die Dispersion mittels einer oberhalb der Bahn (1) angeordneten und sich quer zur Bahnlaufrichtung erstreckenden Schlitzdüse (3) in einem frei fallenden Vorhang auf die Bahn (1) aufgetragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fallhöhe der Dispersion zwischen 20 mm und 500 mm beträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Naßauftrag der Dispersion 10 g/m2-100 g/m2, bevorzugt 30 g/m2-50 g/m2, beträgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des frei fallenden Vorhangs geringer ist als die Breite der Materialbahn (1).
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dispersion in einem vom Auftragen getrennten Kreislauf entlüftet wird.
6. Verfahren zur Herstellung von Haftklebermaterial mit folgenden Verfahrensschritten:
  • a) Auftragen eines abstoßenden Materials, insbesondere Silikon, auf ein bandförmiges Trennmaterial (1), insbesondere auf eine Papierbahn,
  • b) Vernetzen des Silikons auf dem Trennmaterial durch Trocknen oder durch Bestrahlen,
  • c) Auftragen eines Dispersionshaftklebstoffes nach einem Verfahren gemäß der Ansprüche 1 bis 5,
  • d) Trocknen des Dispersionshaftklebstoffes,
  • e) Kaschieren mit einem Deckmaterial.
7. Vorrichtung zum Auftragen einer Dispersion, insbesondere eines Dispersionshaftkleb­ stoffes, auf eine laufende Materialbahn (1), gekennzeichnet durch eine oberhalb der Bahn (1) angeordnete, sich quer zur Bahnlaufrichtung erstreckende Schlitzdüse (3), aus der die Dispersion in einem frei fallenden Vorhang auf die Bahn (1) aufgetragen wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitzdüse (3) zur Einstellung der Fallhöhe höhenverstellbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (1) im Bereich der Düse von Abstützelementen an ihrer Unterseite gestützt geführt wird.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mit geringem Abstand hinter der Schlitzdüse (3) als Abstützelement eine Walze (7, 8, 9), eine Walzenbahn oder ein Führungsblech angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (1) unmittelbar vor oder im Bereich der Schlitzdüse (3) einer Umlenkwalze (2) von unten zugeführt und von dieser in einen horizontalen oder spitzwinklig gegen die Horizontale geneigten Verlauf umgelenkt wird.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitzdüse (3) im wesentlichen horizontal bis in einen Bereich vor der Scheitellinie der Umlenkwalze (2) verschiebbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Schlitzes der Düse (3) geringer ist als die Breite der Materialbahn (1).
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß hinter der Schlitzdüse (3) im Bereich des Bahnstützungselements (7, 8, 9) in jedem Randbereich der Bahn (1) ein Element (10) zum Absaugen von Dispersion angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß hinter der Schlitzdüse (3) ein gegen die Oberseite der Bahn (1) und von dieser weg bewegbarer, sich quer über die Bahnbreite erstreckender Schaber (12) angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaber (12) an eine Absaugeinrichtung angeschlossen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Enden des Schlitzes der Schlitzdüse (3) sich senkrecht nach unten bis in die Nähe der Bahn erstreckende Leitelemente angeordnet sind, die einer Einschnürung der Ränder des frei fallenden Vorhangs entgegen wirken.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß als Leitelemente in ihrer Länge einstellbare Führungsschienen verwendet werden, die zumindest an ihrer dem Vorhang zugewandten Innenseite mit einem flüssigen Gleitmittel geschmiert werden.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Enden des Austrittsschlitzes der Düse (3) sich nach unten erstreckende Elektroden angeordnet sind, die ein elektrostatisches Feld erzeugen, von dem die Ränder des Vorhangs zur Verhinderung einer Einschnürung angezogen werden.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitzdüse (3) aus einem Vorratsbehälter (28) mittels einer Dosierpumpe (29) mit Dispersion beschickt wird, wobei der Vorratsbehälter (28) an einen in sich geschlos­ senen, von der Zuführleitung zur Schlitzdüse (3) unabhängigen Entlüftungskreislauf (32, 34) angeschlossen ist.
21. Anlage zur Herstellung von Haftklebermaterial mit folgenden, in Bahnlaufrichtung hintereinander angeordneten Komponenten:
  • a) Eine Auftragsvorrichtung (18) zum Auftragen eines abstoßenden Materials, insbeson­ dere Silikon, auf ein bandförmiges Trennmaterial (1), insbesondere auf eine Papier­ bahn,
  • b) ein Trockner (19) oder eine UV-Vorrichtung zur Vernetzung des abstoßenden Materials,
  • c) eine Vorrichtung zum Auftragen eines Dispersionshaftklebstoffes gemäß eines oder mehrerer der Patentansprüche 7 bis 20,
  • d) ein Trockner (20) zum Trocknen des Dispersionshaftklebstoffes
  • e) ein Kaschierwerk (21) zum Kaschieren der Bahn (1) mit einem Deckmaterial (22).
DE19716466A 1997-04-21 1997-04-21 Verfahren und Vorrichtung zum Auftragen von Dispersionen auf eine Materialbahn Withdrawn DE19716466A1 (de)

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