DE19712229A1 - Messvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung eines menschlichen Körpers in aufrechter Haltung - Google Patents
Messvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung eines menschlichen Körpers in aufrechter HaltungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Meßvorrichtung zur
Bestimmung einer Fehlbelastung des menschlichen Körpers in auf
rechter Haltung gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Menschen mit fehlerhafter aufrechter Haltung belasten ihren
Bewegungsapparat ungleichmäßig und leiden deshalb an den ver
schiedensten Körperstellen an Schmerzen. Zur Bestimmung der
Fehlbelastung ist gemäß dem bekannten Stand der Technik eine
Hüft-Wasserwaage bekannt. Diese Hüft-Wasserwaage besteht aus
einem im allgemeinen leicht gebogenen, stabförmigen Grund
körper, in dem die Wasserwaage integriert ist, und zwei an den
Enden des Grundkörpers schwenkbar gelagerten Schenkeln.
Für die Bestimmung der Körperhaltung muß sich die zu ver
messende Person in ihrer natürlichen Haltung aufrecht hin
stellen. Die diagnostizierende Person hält ihr dann die Hüft-
Wasserwaage von hinten auf der Höhe der Hüfte an den Körper.
Die schwenkbaren Schenkel werden dabei beidseitig auf die Hüft
knochen aufgelegt. Anhand der Abweichung der Libelle der Was
serwaage von der Horizontalen kann diagnostiziert werden, ob
und wie stark der Patient das Becken in einer Schieflage hält.
Im allgemeinen wird diese Schieflage als Beinverkürzung
bezeichnet, wobei diese tatsächlich in Form eines kürzeren
Beines oder im häufigeren Falle nur scheinbar, im allgemeinen
verursacht durch eine Überdehnung von Muskeln oder Sehnen,
vorhanden ist. Ursache einer derartigen scheinbaren
Beinverkürzung kann ein Schlag oder eine kurzzeitige
Fehlbelastung des Bewegungsapparates sein.
Eine Hüft-Wasserwaage zur Bestimmung der Beinverkürzung gemäß
dem oben beschriebenen Stand der Technik ist aus CH-A-671′330
bekannt.
Die Hüft-Wasserwaage gemäß dem Stand der Technik birgt mehrere
Nachteile. Der Körper gleicht durch Verschiebung des Beckens
die schiefe Haltung aus. Die Hüft-Wasserwaage mißt deshalb die
bereits teilweise kompensierte Schieflage, nicht jedoch die
effektive Fehlbelastung des Beckens und der Beine.
Ferner stellt sich in dieser Situation kaum ein Patient in
seiner natürlichen Haltung hin, so daß die Messung verfälscht
ist. Zudem ist die Lage der Hüftknochen gerade bei korpulenten
Patienten nicht einfach feststellbar, so daß die Messung
deshalb oft nicht sorgfältig durchgeführt werden kann.
Es sind deshalb mehrere Meßvorrichtungen bekannt, welche die
Fehlbelastung der Beine direkt bestimmen, indem sich der
Patient mit je einem Fuß auf eine Waage stellt.
FR-A-2′491′754 beschreibt eine derartige Vorrichtung zur
Bestimmung einer Beinverkürzung. Der Patient stellt sich mit je
einem Fuß auf eine vertikal bewegliche Platte, wobei von vorne
Anschlagelemente an seine Knie und sein Becken gepreßt werden.
Die unterschiedliche Gewichtsbelastung der zwei Platten wird
registriert und die Platten gegenseitig so angehoben
beziehungsweise gesenkt, bis sie dieselbe Gewichtsbelastung
registrieren. Der Höhenunterschied der zwei Platten
veranschaulicht die Beinverkürzung.
US-A-5′088′504 offenbart eine Meßvorrichtung, mit welcher sich
eine Beckenverschiebung und die Gewichtsbelastung auf jedes
Bein feststellen läßt. Die Meßvorrichtung umfaßt einen Sockel
und eine daran angebrachte Vertikalachse. Im Sockel sind zwei
Waagen angeordnet, wobei sie mit einem Anschlag für die Fersen
des Patienten versehen sind. An der Vertikalachse ist ein
Meßelement zur Bestimmung der Beckenverschiebung verschiebbar
angeordnet, wobei das Meßelement einen Vertikalverschiebestab
zur Höheneinstellung und zwei horizontal verschiebbare
Anschlaglatten zur Beckenvermessung umfaßt. Zur Vermessung
stellt sich der Patient freistehend mit dem Rücken zur
Vertikalachse auf den Sockel.
In US′A4′033′329 ist eine ähnliche Meßvorrichtung
beschrieben, bei welcher jedoch der Positionierungsanschlag für
die Fersen fehlen. Bei dieser Vorrichtung wird jedoch der
WO-A-95′35063 zeigt eine Meßvorrichtung mit zwei Waagen und
einer Vertikalachse, an der zwei Meß- und Fixierungselemente,
eines für das Becken und eines für die Schultern, angeordnet
sind. Für die Vermessung steht der Patient mit dem Gesicht zur
Vertikalachse, wobei auf den Waagen Elemente zur Positionierung
der Fersen vorhanden sind.
Diese Meßvorrichtungen weisen jedoch nach wie vor den Nachteil
auf, daß die Messungen verfälscht sind, da nicht die gesamte
Körperhaltung berücksichtigt wird. Dadurch läßt sich die
Hüftverschiebung nicht eindeutig bestimmen. Die Therapie läßt
sich dadurch nicht auf genauen Meßdaten aufbauen.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Meßvorrichtung zur
Bestimmung einer Fehlbelastung eines menschlichen Körpers in
aufrechter Haltung zu schaffen, welche eine einfache und doch
eindeutige Bestimmung ermöglicht.
Diese Aufgabe löst eine Meßvorrichtung mit den Merkmalen des
Patentanspruches 1 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des
Patentanspruches 9.
Die erfindungsgemäße Lösung erlaubt, daß der Patient während
der Messung in seiner natürlichen Position dasteht, wobei die
gesamte Körperhaltung berücksichtigt wird. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine Positionierhilfe auf,
welche mindestens annähernd über die gesamte Körperlänge des
Patienten wirkt. Diese Positionierhilfe wird durch mindestens
eine Vertikalachse gebildet, an die sich der Patient anlehnt.
Vorteilhafterweise sind an der Vertikalachse mindestens eine,
bevorzugterweise zwei, vertikal verschiebbare Stützplatten
angeordnet, an die der Patient mit den Schulterblättern oder
dem Gesäß anlehnt. Um eine korrekte Haltung des Patienten zu
gewährleisten, liegen die Vertikalachse, beziehungsweise die
Stützplatten, in einer Ebene mit hinteren Anschlägen, welche
eine Positionierhilfe für die Fersen des Patienten bilden.
Die erfindungsgemäße Meßvorrichtung weist eine Justiereinheit
auf, mittels der die zu vermessende Person in einer optimalen
Position fixiert, quasi eingefroren, wird, ohne daß ihre
natürliche Körperhaltung beeinträchtigt wird. Die zu
vermessende Person wird dabei bezüglich der Vertikalachse
eingemittet. In dieser Stellung wird mittels Waagen die
unterschiedliche Gewichtsbelastung im statischen Mittelpunkt
und mittels einer Hüft-Wasserwaage die Beckenverschiebung
beziehungsweise der Hüftschiefstand gemessen.
Die diagnostizierende Person wird vor allem die Messung der
Hüft-Wasserwaage auswerten, der Patient sieht jedoch gleich
zeitig anhand der Doppel-Gewichtswaage einen verständlicheren
und besser interpretierbaren Meßwert vor sich.
Mittels der erfindungsgemäßen Meßvorrichtung läßt sich
feststellen, ob der Patient seinen rechten und linken Fuß
beziehungsweise die entsprechenden Seiten des Beckens
unterschiedlich belastet. Der Patient ist auch weniger
verkrampft, da ihm der Meßvorgang, das heißt das Stehen auf
einer Gewichts-Waage, vertraut ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Waagen entfernbar
in der Vorrichtung angeordnet. Dadurch lassen sich mehrere
Meßschritte durchführen, um so die Körperhaltung vollständig
auszumessen.
Der Patient kann diese Messungen auch selber ohne fremde Hilfe
durchführen. Da viele falsche Körperhaltungen ohne chirurgische
Eingriffe sondern lediglich mittels speziellen Gymnastikübungen
korrigiert werden können, ist eine selbständige Messung von
Vorteil, da der Patient ein Erfolgserlebnis erfährt, was
wiederum den Therapieerfolg verbessert. Der Patient erhält
jederzeit mittels der erfindungsgemäßen Meßvorrichtung eine
Rückmeldung über den Therapiefortschritt.
In der beiliegenden Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des
Erfindungsgegenstandes dargestellt, welches in der nachfolgen
den Beschreibung erläutert wird.
Die hier dargestellte Ausführungsform umfaßt eine Doppel-
Gewichtswaage 1, eine Justiereinheit 2 und eine Hüft-Wasser
waage 3.
Die Doppel-Gewichtswaage 1 besteht aus einer rechten und einer
linken Gewichtswaage 10, 11, welche nebeneinander angeordnet
sind. Die Gewichtswaagen können bekannte mechanische oder
elektronische Personenwaagen sein oder auch spezielle
Anfertigungen sein. Bevorzugterweise zeigt jede Waage die
Gewichtsbelastung in Absolutwerten an, wobei sie gegenüber
einem unabhängigen Eichwert absolut eichbar ist. Es ist jedoch
auch möglich, daß in einer gemeinsamen Anzeige nur die
Differenz der Gewichtsbelastungen der einzelnen Waagen
angezeigt wird. In diesem Fall genügt es, daß die Waagen
relativ zueinander eichbar sind. Die Eichung kann sowohl im
Herstellungswerk durchgeführt werden oder, vor allem bei
Relativeichungen, vom Benützer selber eingestellt werden.
Die zwei Waagen können in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet
sein oder einfach miteinander fest verbunden sein. In einer
bevorzugten Ausführungsform sind sie einzeln oder gemeinsam
entfernbar in der Vorrichtung angeordnet.
Beide Waagen 10, 11 weisen Justiermittel zur Positionierung je
eines Fußes der zu vermessenden Person auf. In diesem Aus
führungsbeispiel sind dies eine seitliche Anschlagleiste 12 und
eine hintere Anschlagleiste 13, welche von den Füßen der zu
vermessenden Person berührt werden sollen. Die seitliche
Anschlagleiste 12 ist im Bereich zwischen den zwei Gewichts
waagen 10, 11 angeordnet. Sie kann Teil eines hier nicht darge
stellten Gehäuses sein, in dem die zwei Waagen nebeneinander
angeordnet sind. Die Anschlagleiste ist so bemessen, daß die
Füße möglichst nahe beieinander liegen. Ihre Breite und somit
der Abstand der Füße beträgt 3-5 cm, bevorzugterweise circa 4
cm.
Die oben beschriebene Doppel-Gewichtswaage wird in dieser Form
zur Bestimmung von Fehlbelastungen des menschlichen Körpers
eingesetzt. Da jeder Fuß auf einer unabhängigen Waage steht,
zeigt jede Waage die Gewichtsbelastung auf den entsprechenden
Fuß und damit auf die entsprechende Seite des Beckens auf. Bei
einer fehlerhaften Haltung weisen die zwei Waagen
unterschiedliche Gewichtsbelastungen auf, was für den Patienten
nachvollziehbar ist. Aus der unterschiedlichen
Gewichtsbelastung läßt sich mit einer einfachen Umrechnungs
formel die scheinbare Beinverkürzung des Patienten bestimmen.
Oft genügt jedoch auch die Feststellung, daß eine Fehl
belastung vorhanden ist. Die Messung ist einfach durchführbar
und auswertbar und kann vom Patienten auch selber durchgeführt
werden.
Für genauere Messungen ist die Meßvorrichtung jedoch mit einer
Justiereinheit 2 versehen, welche die Lage einzelner Körper
punkte oder -bereiche des Patienten fixiert und somit eine
genauere Messung gewährleistet.
Die Justiereinheit 2 besteht aus mindestens einer, hier genau
einer Vertikalachse 20, an welcher mehrere Fixierungselemente
21, 22, 23 angebracht sind. In diesem Ausführungsbeispiel sind
insgesamt drei Fixierungselemente zur Fixierung von drei
Körperbereichen vorhanden. Es können jedoch auch mehr Bereiche
fixiert werden, wobei die Fixierungselemente im wesentlichen
stets gleich aufgebaut sind.
Die aufrecht stehende Vertikalachse 20 ist auf einem Basis
element angeordnet, welches in diesem Beispiel durch die
Doppel-Gewichtswaage 1 beziehungsweise deren Gehäuse gebildet
ist. Die Vertikalachse 20 ist dabei an der hinteren Längskante
der Doppel-Gewichtswaage 1 und in der Mitte zwischen der
rechten und der linken Waage angeordnet. Die Vertikalachse 20
wie auch die Fixierungselemente 21, 22, 23 sind bevorzugterweise
aus Rohren, in diesem Beispiel aus Vierkantrohren, gefertigt.
Ferner ist an der Vertikalachse mindestens eine Stützplatte 25, 26
angebracht, deren vertikal verlaufende, dem Basiselement
zugewandte vordere Fläche mit der hinteren Anschlagleiste 13
für die Fersen in einer Ebene fluchtet. Die mindestens eine
Stützplatte 25, 26 ist in vertikaler Richtung verschiebbar, um
ihre Lage der Größe des Patienten anzupassen. Bevorzugterweise
sind zwei Stützplatten vorhanden, eine erste, damit der Patient
seine Schulterpartie anlehnen kann und eine zweite, auf welcher
er sich mit dem Gesäß abstützt. Dies hat den Vorteil, daß
sich der Patient nicht in leicht abgewandter Stellung auf die
Meßvorrichtung stellen kann, sondern daß er sich mit dem
Rücken senkrecht zu den Vertikalachsen ausrichten muß. Dadurch
wird die Meßgenauigkeit erhöht.
Das erste Fixierungselement 21 dient der Hüft-Fixierung. Es
weist einen ersten Vertikal-Verschiebestab 210 auf, welcher an
der Vertikalachse 20 befestigt und entlang dieser verschiebbar
ist. Dabei ist er in der gewünschten Höhe mittels bekannten
Arretierungsmitteln 212, wie Schraub-und/oder Klemmverbindun
gen, an jeder beliebigen Stelle fixierbar. Auf einer Seite des
Vertikal-Verschiebestabes 210, hier auf der nicht sichtbaren
Rückseite, ist ein Maßstab angeordnet, dessen Nullpunkt
bevorzugterweise mit der Mitte der Vertikalachse 20
zusammenfällt. Ferner sind am Vertikal-Verschiebestab 210
beidseitig erste Anschlaglatten 211 angeordnet, welche
rechtwinklig in horizontaler Richtung vom Vertikal-
Verschiebestab 210 und von der Vertikalachse 20 abstehen. Diese
ersten Anschlaglatten 211 sind auf dem Vertikal-Verschiebestab
210 verschiebbar, so daß ihr Abstand zueinander einstellbar
ist. Anhand des Maßstabes lassen sie sich symmetrisch
beidseitig der Vertikalachse 20 positionieren. Die
Anschlaglatten 211 sind dabei ebenfalls mittels bekannten
Arretierungsmitteln in ihrer Lage fixierbar.
Das zweite Fixierungselement 22 dient der Knie-Fixierung und
ist unterhalb des ersten Fixierungselementes 21 und der
Vertikalachse 20 angeordnet. Es weist ebenfalls einen an der
Vertikalachse 20 verschiebbar gehaltenen zweiten Vertikal-Ver
schiebestab 220 auf, welcher in seiner gewünschten Position
arretierbar ist. Dieser Vertikal-Verschiebestab 220 ist recht
winklig geformt. An seinem freien Schenkel ist rechtwinklig zum
freien und parallel zu dem an der Vertikalachse 20 gelagerten
Schenkel eine zweite Anschlaglatte 221 befestigt. Auch diese
ist wiederum verschiebbar, wobei der Abstand von der zweiten
Anschlaglatte 221 zur Vertikalachse 20 einstellbar ist.
Das dritte Fixierungselement 23 dient der Fixierung des Ober
körpers und ist oberhalb des ersten Fixierungselementes 21 an
der Vertikalachse 20 angeordnet. Es weist dieselbe Form auf wie
das erste Fixierungselement 21 und verfügt ebenfalls über einen
Maßstab. Es umfaßt somit einen dritten Vertikal-
Verschiebestab 230 und beidseitig angeordnete dritte
Anschlaglatten 231, wobei die einzelnen Teile wie beim ersten
Fixierungselement 21 verschiebbar sind. Insbesondere sind die
Anschlaglatten 231 symmetrisch beidseitig der Vertikalachse 20
arretierbar.
Im Bereich des ersten Fixierungselementes 21 für die Hüfte ist
eine Hüft-Wasserwaage 3 angebracht. Sie besteht wie die
bekannten Hüft-Wasserwaagen aus einem leicht gebogenen,
stabförmigen Grundkörper 30 und beidseitig daran angeordneten,
schwenkbaren Schenkeln 32. Im Grundkörper 30 ist mindestens
eine Libelle 31 zur Bestimmung der Lage der Wasserwaage
gegenüber der Horizontalen enthalten. Die hier verwendeten
Schenkel 32 sind bevorzugterweise länger als diejenigen der
bekannten Hüft-Wasserwaagen, damit sie auch bei korpulenten
Personen bis in den vorderen Bereich der Hüften ragen können,
obwohl die Hüft-Wasserwaage nicht an den Körper des Patienten
gepreßt wird. Die Hüft-Wasserwaage 3 ist in diesem Beispiel
oberhalb des ersten Vertikal-Verschiebestabes 210 an der
Vertikalachse 20 verschiebbar und arretierbar gehalten. Sie
kann jedoch auch am ersten Vertikal-Verschiebestab 210 selber
angeordnet und mit diesem gemeinsam verschiebbar sein.
Ferner ist im obersten Bereich der Vertikalachse 20 eine ver
schiebbare Meßlatte 24 zur Bestimmung der Größe des Patienten
angeordnet, wobei an der Vertikalachse 20 ein entsprechender
Maßstab angebracht ist. Die Messung der Größe dient dem Nach
weis, daß der Patient nach Korrektur der Fehlhaltung aufrech
ter steht und somit größer erscheint.
Zur Durchführung der Messung steht die zu vermessende Person
mit dem Rücken zur Justiereinheit 2 und damit zur Vertikalachse
20 auf die Doppel-Gewichtswaage 1. Der rechte Fuß wird auf die
rechte Gewichtswaage 11 und der linke auf die linke Gewichts
waage 10 gestellt. Als erstes wird nun die Hüfte eingemittet
und fixiert, indem der erste Vertikal-Verschiebestab 210 des
Hüft-Fixierungselementes 21 auf die Höhe der Hüfte gebracht
wird und in dieser Lage fixiert wird. Die ersten Anschlaglatten
211 werden zusammengeschoben, bis sie die Hüften
beziehungsweise das Becken beidseitig berühren, wobei sie
mittels des Maßstabes symmetrisch bezüglich der Vertikalachse
20 positioniert werden. Die Hüfte der zu vermessenden Person
ist somit von drei Seiten eingeklemmt und in ihrer Lage
fixiert. Es kann auch vorgängig die Breite der Hüfte gemessen
werden, wobei die Anschlaglatten 211 direkt an die
entsprechende Position des Maßstabes gebracht werden.
Als nächstes werden die Knie fixiert, damit die Person die
Beine richtig streckt und während der Messung auch wirklich auf
beiden Beinen steht. Hierfür wird der zweite Vertikal-
Verschiebestab 220 auf die Höhe der Knie gebracht und die
zweite Anschlaglatte 221 wird soweit in Richtung Vertikalachse
20 geschoben, bis sie die Knie berührt, worauf sie in ihrer
Position arretiert wird.
Als dritter Bereich wird der Oberkörper im Bereich der Brust
eingemittet und fixiert. Dies erfolgt auf dieselbe Weise wie
bei der Hüfte, indem nun der dritte Vertikal-Verschiebestab 230
vertikal verschoben wird und die dritten Anschlagleisten 231
seitlich leicht an den Oberkörper angepreßt werden, wobei auch
sie anhand des Maßstabes symmetrisch bezüglich der
Vertikalachse positioniert werden.
Nachdem die einzelnen Bereiche oder Punkte des Körpers fixiert
sind, wird die Hüft-Wasserwaage auf die Hüften gelegt und somit
die Schieflage der Hüften beziehungsweise des Beckens bestimmt.
Daraus läßt sich ebenfalls mit einer einfachen
Umrechnungsformel die Fehlbelastung, insbesondere die
scheinbare Beinverkürzung, des Patienten bestimmen. Durch die
Verwendung der Justiereinheit hat die diagnostizierende Person
die Gewißheit, daß der Patient in seiner natürlichen Haltung
vermessen worden ist und daß er sich während der Messung nicht
bewegt hat.
Ferner kann in dieser Position auch die Größe der Person
mittels der Meßlatte 24 genau bestimmt werden.
Mittels der Einstellung des dritten Fixierungselementes 23 für
den Oberkörper kann auch eine allfällige Verschiebung der
Schultern festgestellt werden. Da der Oberkörper bezüglich der
Vertikalachse 20 eingemittet ist, sollten bei korrekter
Körperhaltung auch die Schultern symmetrisch beidseitig der
Vertikalachse 20 liegen. Ob dies der Fall ist, läßt sich durch
Verschieben des dritten Fixierungselementes 23 bis auf
Schulterhöhe feststellen. Anstelle dieses dritten
Fixierungselementes 23 kann für diese Messung auch eine weitere
Meßlatte mit Maßstab vertikal verschiebbar an der
Vertikalachse 20 angeordnet sein.
Die erfindungsgemäße Meßvorrichtung erlaubt zudem, zusätzlich
zur oben beschriebenen Bestimmung der Fehlbelastung und der
Messung der Hüftverschiebung im eingemitteten Zustand, noch
weitere Messungen durchzuführen. Bevorzugterweise wird mit der
erfindungsgemäßen Meßvorrichtung folgendes Verfahren
angewendet:
In einem ersten Schritt wird die Meßvorrichtung ohne die Waagen verwendet. Der Patient stellt sich mit dem Rücken zur Vertikalachse gerade hin, wobei er an die Stützplatten anlehnt, so daß eine korrekte Ausrichtung gewährleistet ist. Mittels des zweiten Fixierungsmittels 22 werden die Knie des Patienten durchgestreckt. Das erste Fixierungsmittel 21 wird an das Becken geschoben, bis die Anschlaglatten 211 seitlich am Becken anliegen. Dadurch läßt sich feststellen, ob und wieviel das Becken bezüglich der als Positionierachse dienenden Vertikalachse asymmetrisch verschoben ist. Mittels des dritten Fixierungsmittels 23 läßt sich für die Schultern feststellen.
In einem ersten Schritt wird die Meßvorrichtung ohne die Waagen verwendet. Der Patient stellt sich mit dem Rücken zur Vertikalachse gerade hin, wobei er an die Stützplatten anlehnt, so daß eine korrekte Ausrichtung gewährleistet ist. Mittels des zweiten Fixierungsmittels 22 werden die Knie des Patienten durchgestreckt. Das erste Fixierungsmittel 21 wird an das Becken geschoben, bis die Anschlaglatten 211 seitlich am Becken anliegen. Dadurch läßt sich feststellen, ob und wieviel das Becken bezüglich der als Positionierachse dienenden Vertikalachse asymmetrisch verschoben ist. Mittels des dritten Fixierungsmittels 23 läßt sich für die Schultern feststellen.
In einem zweiten Schritt werden die Waagen wieder in die
Meßvorrichtung integriert, wobei der Patient auf die Waagen
steht. Die Anschlaglatten der Fixierungsmittel verbleiben in
ihrer horizontalen Lage bezüglich der Vertikalachse, wobei die
Fixierungsmittel- in der Vertikalen, falls das Hinzufügen der
Waagen die Standfläche für den Patienten erhöht hat,
entsprechend der Erhöhung entlang der Vertikalachse
hinaufgeschoben werden. Im zweiten Schritt wird nun mittels der
Waagen die unterschiedliche Belastung gemessen, welche der
Patient in natürlicher Haltung auf seine Beine ausübt.
In einem dritten Schritt wird, wie oben beschrieben, der Körper
des Patienten mittels der Fixierungsmittel bezüglich der
Vertikalachse eingemittet und die Hüftverschiebung mit der
Hüft-Wasserwaage bestimmt. Die Waagen messen die
unterschiedliche Belastung der Beine im statischen Mittelpunkt.
Im vierten Schritt werden die Waagen wiederum entfernt. Der
Patient stellt sich von neuem zwischen die auf die korrekte
Höhe abgesenkten, symmetrisch angeordneten Fixierungsmittel, so
daß sein Körper ausgerichtet ist. Das kürzere Bein wird mit
genormten Plättchen unterlegt, bis die Hüft-Wasserwaage keinen
Schiefstand mehr anzeigt. Die Höhe der Plättchen gibt die
Beinverkürzung an.
Mit diesen vier Messungen erhält der behandelnde Therapeut alle
notwendigen Angaben, um eine gezielte Behandlung durchzuführen.
In einer bevorzugten, hier jedoch nicht dargestellten
Ausführungsform sind zwei parallel verlaufende Vertikalachsen
vorhanden. Die mittlere Längslinie wird durch die vertikale
Mittellinie der zwei Vertikalachsen definiert. Der Patient
erhält somit bereits vor der Justierung einen Kontrollwert,
nämlich dann, wenn der Kopf aufgrund der schiefen Körperhaltung
nicht bequem zwischen die Vertikalachsen zu liegen kommt.
Claims (10)
1. Meßvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung des
menschlichen Körpers in aufrechter Haltung, mit einem zwei
Waagen (10, 11) aufweisenden Basiselement und mit einer
Justiereinheit (2) zur Positionierung einzelner
Körperpunkte oder -bereiche der zu vermessenden Person,
wobei die Justiereinheit (2) eine auf dem Basiselement (1)
angeordnete Vertikalachse (20) aufweist, an der
Fixierungselemente (21, 22, 23) vertikal verschiebbar
angeordnet sind, wobei ein erstes Fixierungselement (21)
zur Fixierung der Hüften und ein zweites Fixierungselement
(23) zur Fixierung des Oberkörpers vorhanden ist,
wobei am Basiselement ein Anschlag (13) zur Positionierung der Fersen der zu vermessenden Person vorhanden ist,
und wobei die Waagen (10, 11) absolut gegenüber einem Eichwert oder relativ zueinander eichbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein drittes Fixierungselement (22) vorhanden ist zur Fixierung der Knie,
daß ein seitlicher Anschlag (12) für die Fuß-Seiten vorhanden ist,
daß der Anschlag (13) zur Positionierung der Fersen auf der der Vertikalachse (20) zugewandten Seite angeordnet ist,
wobei die mindestens eine Vertikalachse (20) eine Positionierachse zur Definition einer mittleren Körperlinie der zu vermessenden Person bildet.
wobei am Basiselement ein Anschlag (13) zur Positionierung der Fersen der zu vermessenden Person vorhanden ist,
und wobei die Waagen (10, 11) absolut gegenüber einem Eichwert oder relativ zueinander eichbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein drittes Fixierungselement (22) vorhanden ist zur Fixierung der Knie,
daß ein seitlicher Anschlag (12) für die Fuß-Seiten vorhanden ist,
daß der Anschlag (13) zur Positionierung der Fersen auf der der Vertikalachse (20) zugewandten Seite angeordnet ist,
wobei die mindestens eine Vertikalachse (20) eine Positionierachse zur Definition einer mittleren Körperlinie der zu vermessenden Person bildet.
2. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an der mindestens einen Positionierungsachse
mindestens eine vertikal verschiebbare Stützplatte
angeordnet ist, an welche die zu vermessende Person
anlehnt.
3. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Positionierungsachsen vorhanden sind.
4. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Stützplatten vorhanden sind, eine für die
Schulterblätter und eine für das Gesäß der zu vermessenden
Person.
5. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der hintere Anschlag für die Fersen mit der mindestens
einen Stützplatte oder mit der dem Basiselement zugewandten
Seite der mindestens einen Vertikalachse in einer Ebene
fluchtet.
6. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Fixierungselement (21, 22, 23) verschiebbare Stäbe
(210, 220, 230) und verschiebbare Anschlaglatten
(211, 221, 231) aufweist, welche von drei Seiten mit dem zu
vermessenden Körper in Berührung bringbar sind.
7. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß Positionierhilfen zur symmetrischen
Positionierung von Fixierungselementen (22, 23) bezüglich
der Vertikalachse (20) vorhanden sind.
8. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Waagen (10, 11) entfernbar in der
Vorrichtung angeordnet sind.
9. Verfahren zur Bestimmung einer Fehlbelastung des
menschlichen Körpers mittels der Meßvorrichtung gemäß
einer der Patentansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
in einem Schritt a) eine unterschiedliche Belastung der Beine mittels zwei Waagen gemessen wird,
daß in einem Schritt b) der Körper bezüglich einer Positionierachse eingemittet und in dieser Lage fixiert wird und daß in dieser Lage mittels einer Hüft-Wasserwaage eine allfällige Beckenverschiebung gemessen wird.
in einem Schritt a) eine unterschiedliche Belastung der Beine mittels zwei Waagen gemessen wird,
daß in einem Schritt b) der Körper bezüglich einer Positionierachse eingemittet und in dieser Lage fixiert wird und daß in dieser Lage mittels einer Hüft-Wasserwaage eine allfällige Beckenverschiebung gemessen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß vor
dem Schritt a) mittels den Fixierungselementen eine
allfällige asymmetrische Haltung des Körpers bezüglich der
Positionierachse vermessen wird, wobei die Waagen vorgängig
aus der Meßvorrichtung entfernt worden sind, und daß
anschließend an den Schritt b) nach vorgängiger Entfernung
der Waagen das kürzere Bein unterlegt wird, wobei der
Körper bezüglich der Positionierachse eingemittet ist, und
daß die Höhe der Unterlegung bestimmt wird.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH77896 | 1996-03-26 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19712229A1 true DE19712229A1 (de) | 1997-10-30 |
Family
ID=4194972
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997112229 Ceased DE19712229A1 (de) | 1996-03-26 | 1997-03-24 | Messvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung eines menschlichen Körpers in aufrechter Haltung |
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Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2781997A1 (fr) * | 1998-08-04 | 2000-02-11 | Gerard Louis | Dispositif destine a mesurer des differences de poids et de dimensions d'un cote et de l'autre d'un corps humain afin de mettre en evidence un desequilibre |
| WO2001066009A1 (de) * | 2000-03-06 | 2001-09-13 | Otto Morger | Messvorrichtung zur bestimmung einer fehlbelastung eines menschlichen körpers in aufrechter haltung |
| FR2964029A1 (fr) * | 2010-08-25 | 2012-03-02 | Herve Menard | Appareil de biometrie pour mesurer un dejettement du bassin d'un patient |
-
1997
- 1997-03-24 DE DE1997112229 patent/DE19712229A1/de not_active Ceased
- 1997-03-25 IT ITTO970252 patent/IT1292231B1/it active IP Right Grant
- 1997-03-25 AT AT17597U patent/AT2239U1/de not_active IP Right Cessation
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2781997A1 (fr) * | 1998-08-04 | 2000-02-11 | Gerard Louis | Dispositif destine a mesurer des differences de poids et de dimensions d'un cote et de l'autre d'un corps humain afin de mettre en evidence un desequilibre |
| WO2001066009A1 (de) * | 2000-03-06 | 2001-09-13 | Otto Morger | Messvorrichtung zur bestimmung einer fehlbelastung eines menschlichen körpers in aufrechter haltung |
| AU2000239541B2 (en) * | 2000-03-06 | 2005-06-23 | Otto Morger | Measuring device for determining an uneven loading of the human body in the upright position |
| US6962568B1 (en) | 2000-03-06 | 2005-11-08 | Otto Morger | Measuring device for determining an uneven loading of the human body in the upright position |
| KR100744453B1 (ko) * | 2000-03-06 | 2007-08-01 | 오토 모르거 | 직립자세에서 신체의 그릇된 자세 또는 하중을 측정하기 위한 측정장치. |
| CN100333691C (zh) * | 2000-03-06 | 2007-08-29 | 奥托·莫尔格 | 确定人体在直立姿势下非正确姿势的测量装置 |
| FR2964029A1 (fr) * | 2010-08-25 | 2012-03-02 | Herve Menard | Appareil de biometrie pour mesurer un dejettement du bassin d'un patient |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| IT1292231B1 (it) | 1999-01-29 |
| AT2239U1 (de) | 1998-07-27 |
| ITTO970252A1 (it) | 1998-09-25 |
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