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DE19712229A1 - Messvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung eines menschlichen Körpers in aufrechter Haltung - Google Patents

Messvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung eines menschlichen Körpers in aufrechter Haltung

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DE19712229A1
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Germany
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measuring device
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DE1997112229
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English (en)
Inventor
Otto Morger
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B5/103Measuring devices for testing the shape, pattern, colour, size or movement of the body or parts thereof, for diagnostic purposes
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    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/45For evaluating or diagnosing the musculoskeletal system or teeth
    • A61B5/4538Evaluating a particular part of the muscoloskeletal system or a particular medical condition
    • A61B5/4561Evaluating static posture, e.g. undesirable back curvature

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Meßvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung des menschlichen Körpers in auf­ rechter Haltung gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Menschen mit fehlerhafter aufrechter Haltung belasten ihren Bewegungsapparat ungleichmäßig und leiden deshalb an den ver­ schiedensten Körperstellen an Schmerzen. Zur Bestimmung der Fehlbelastung ist gemäß dem bekannten Stand der Technik eine Hüft-Wasserwaage bekannt. Diese Hüft-Wasserwaage besteht aus einem im allgemeinen leicht gebogenen, stabförmigen Grund­ körper, in dem die Wasserwaage integriert ist, und zwei an den Enden des Grundkörpers schwenkbar gelagerten Schenkeln.
Für die Bestimmung der Körperhaltung muß sich die zu ver­ messende Person in ihrer natürlichen Haltung aufrecht hin­ stellen. Die diagnostizierende Person hält ihr dann die Hüft- Wasserwaage von hinten auf der Höhe der Hüfte an den Körper. Die schwenkbaren Schenkel werden dabei beidseitig auf die Hüft­ knochen aufgelegt. Anhand der Abweichung der Libelle der Was­ serwaage von der Horizontalen kann diagnostiziert werden, ob und wie stark der Patient das Becken in einer Schieflage hält. Im allgemeinen wird diese Schieflage als Beinverkürzung bezeichnet, wobei diese tatsächlich in Form eines kürzeren Beines oder im häufigeren Falle nur scheinbar, im allgemeinen verursacht durch eine Überdehnung von Muskeln oder Sehnen, vorhanden ist. Ursache einer derartigen scheinbaren Beinverkürzung kann ein Schlag oder eine kurzzeitige Fehlbelastung des Bewegungsapparates sein.
Eine Hüft-Wasserwaage zur Bestimmung der Beinverkürzung gemäß dem oben beschriebenen Stand der Technik ist aus CH-A-671′330 bekannt.
Die Hüft-Wasserwaage gemäß dem Stand der Technik birgt mehrere Nachteile. Der Körper gleicht durch Verschiebung des Beckens die schiefe Haltung aus. Die Hüft-Wasserwaage mißt deshalb die bereits teilweise kompensierte Schieflage, nicht jedoch die effektive Fehlbelastung des Beckens und der Beine.
Ferner stellt sich in dieser Situation kaum ein Patient in seiner natürlichen Haltung hin, so daß die Messung verfälscht ist. Zudem ist die Lage der Hüftknochen gerade bei korpulenten Patienten nicht einfach feststellbar, so daß die Messung deshalb oft nicht sorgfältig durchgeführt werden kann.
Es sind deshalb mehrere Meßvorrichtungen bekannt, welche die Fehlbelastung der Beine direkt bestimmen, indem sich der Patient mit je einem Fuß auf eine Waage stellt.
FR-A-2′491′754 beschreibt eine derartige Vorrichtung zur Bestimmung einer Beinverkürzung. Der Patient stellt sich mit je einem Fuß auf eine vertikal bewegliche Platte, wobei von vorne Anschlagelemente an seine Knie und sein Becken gepreßt werden. Die unterschiedliche Gewichtsbelastung der zwei Platten wird registriert und die Platten gegenseitig so angehoben beziehungsweise gesenkt, bis sie dieselbe Gewichtsbelastung registrieren. Der Höhenunterschied der zwei Platten veranschaulicht die Beinverkürzung.
US-A-5′088′504 offenbart eine Meßvorrichtung, mit welcher sich eine Beckenverschiebung und die Gewichtsbelastung auf jedes Bein feststellen läßt. Die Meßvorrichtung umfaßt einen Sockel und eine daran angebrachte Vertikalachse. Im Sockel sind zwei Waagen angeordnet, wobei sie mit einem Anschlag für die Fersen des Patienten versehen sind. An der Vertikalachse ist ein Meßelement zur Bestimmung der Beckenverschiebung verschiebbar angeordnet, wobei das Meßelement einen Vertikalverschiebestab zur Höheneinstellung und zwei horizontal verschiebbare Anschlaglatten zur Beckenvermessung umfaßt. Zur Vermessung stellt sich der Patient freistehend mit dem Rücken zur Vertikalachse auf den Sockel.
In US′A4′033′329 ist eine ähnliche Meßvorrichtung beschrieben, bei welcher jedoch der Positionierungsanschlag für die Fersen fehlen. Bei dieser Vorrichtung wird jedoch der WO-A-95′35063 zeigt eine Meßvorrichtung mit zwei Waagen und einer Vertikalachse, an der zwei Meß- und Fixierungselemente, eines für das Becken und eines für die Schultern, angeordnet sind. Für die Vermessung steht der Patient mit dem Gesicht zur Vertikalachse, wobei auf den Waagen Elemente zur Positionierung der Fersen vorhanden sind.
Diese Meßvorrichtungen weisen jedoch nach wie vor den Nachteil auf, daß die Messungen verfälscht sind, da nicht die gesamte Körperhaltung berücksichtigt wird. Dadurch läßt sich die Hüftverschiebung nicht eindeutig bestimmen. Die Therapie läßt sich dadurch nicht auf genauen Meßdaten aufbauen.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Meßvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung eines menschlichen Körpers in aufrechter Haltung zu schaffen, welche eine einfache und doch eindeutige Bestimmung ermöglicht.
Diese Aufgabe löst eine Meßvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruches 9.
Die erfindungsgemäße Lösung erlaubt, daß der Patient während der Messung in seiner natürlichen Position dasteht, wobei die gesamte Körperhaltung berücksichtigt wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine Positionierhilfe auf, welche mindestens annähernd über die gesamte Körperlänge des Patienten wirkt. Diese Positionierhilfe wird durch mindestens eine Vertikalachse gebildet, an die sich der Patient anlehnt. Vorteilhafterweise sind an der Vertikalachse mindestens eine, bevorzugterweise zwei, vertikal verschiebbare Stützplatten angeordnet, an die der Patient mit den Schulterblättern oder dem Gesäß anlehnt. Um eine korrekte Haltung des Patienten zu gewährleisten, liegen die Vertikalachse, beziehungsweise die Stützplatten, in einer Ebene mit hinteren Anschlägen, welche eine Positionierhilfe für die Fersen des Patienten bilden.
Die erfindungsgemäße Meßvorrichtung weist eine Justiereinheit auf, mittels der die zu vermessende Person in einer optimalen Position fixiert, quasi eingefroren, wird, ohne daß ihre natürliche Körperhaltung beeinträchtigt wird. Die zu vermessende Person wird dabei bezüglich der Vertikalachse eingemittet. In dieser Stellung wird mittels Waagen die unterschiedliche Gewichtsbelastung im statischen Mittelpunkt und mittels einer Hüft-Wasserwaage die Beckenverschiebung beziehungsweise der Hüftschiefstand gemessen.
Die diagnostizierende Person wird vor allem die Messung der Hüft-Wasserwaage auswerten, der Patient sieht jedoch gleich­ zeitig anhand der Doppel-Gewichtswaage einen verständlicheren und besser interpretierbaren Meßwert vor sich.
Mittels der erfindungsgemäßen Meßvorrichtung läßt sich feststellen, ob der Patient seinen rechten und linken Fuß beziehungsweise die entsprechenden Seiten des Beckens unterschiedlich belastet. Der Patient ist auch weniger verkrampft, da ihm der Meßvorgang, das heißt das Stehen auf einer Gewichts-Waage, vertraut ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Waagen entfernbar in der Vorrichtung angeordnet. Dadurch lassen sich mehrere Meßschritte durchführen, um so die Körperhaltung vollständig auszumessen.
Der Patient kann diese Messungen auch selber ohne fremde Hilfe durchführen. Da viele falsche Körperhaltungen ohne chirurgische Eingriffe sondern lediglich mittels speziellen Gymnastikübungen korrigiert werden können, ist eine selbständige Messung von Vorteil, da der Patient ein Erfolgserlebnis erfährt, was wiederum den Therapieerfolg verbessert. Der Patient erhält jederzeit mittels der erfindungsgemäßen Meßvorrichtung eine Rückmeldung über den Therapiefortschritt.
In der beiliegenden Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt, welches in der nachfolgen­ den Beschreibung erläutert wird.
Die hier dargestellte Ausführungsform umfaßt eine Doppel- Gewichtswaage 1, eine Justiereinheit 2 und eine Hüft-Wasser­ waage 3.
Die Doppel-Gewichtswaage 1 besteht aus einer rechten und einer linken Gewichtswaage 10, 11, welche nebeneinander angeordnet sind. Die Gewichtswaagen können bekannte mechanische oder elektronische Personenwaagen sein oder auch spezielle Anfertigungen sein. Bevorzugterweise zeigt jede Waage die Gewichtsbelastung in Absolutwerten an, wobei sie gegenüber einem unabhängigen Eichwert absolut eichbar ist. Es ist jedoch auch möglich, daß in einer gemeinsamen Anzeige nur die Differenz der Gewichtsbelastungen der einzelnen Waagen angezeigt wird. In diesem Fall genügt es, daß die Waagen relativ zueinander eichbar sind. Die Eichung kann sowohl im Herstellungswerk durchgeführt werden oder, vor allem bei Relativeichungen, vom Benützer selber eingestellt werden.
Die zwei Waagen können in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sein oder einfach miteinander fest verbunden sein. In einer bevorzugten Ausführungsform sind sie einzeln oder gemeinsam entfernbar in der Vorrichtung angeordnet.
Beide Waagen 10, 11 weisen Justiermittel zur Positionierung je eines Fußes der zu vermessenden Person auf. In diesem Aus­ führungsbeispiel sind dies eine seitliche Anschlagleiste 12 und eine hintere Anschlagleiste 13, welche von den Füßen der zu vermessenden Person berührt werden sollen. Die seitliche Anschlagleiste 12 ist im Bereich zwischen den zwei Gewichts­ waagen 10, 11 angeordnet. Sie kann Teil eines hier nicht darge­ stellten Gehäuses sein, in dem die zwei Waagen nebeneinander angeordnet sind. Die Anschlagleiste ist so bemessen, daß die Füße möglichst nahe beieinander liegen. Ihre Breite und somit der Abstand der Füße beträgt 3-5 cm, bevorzugterweise circa 4 cm.
Die oben beschriebene Doppel-Gewichtswaage wird in dieser Form zur Bestimmung von Fehlbelastungen des menschlichen Körpers eingesetzt. Da jeder Fuß auf einer unabhängigen Waage steht, zeigt jede Waage die Gewichtsbelastung auf den entsprechenden Fuß und damit auf die entsprechende Seite des Beckens auf. Bei einer fehlerhaften Haltung weisen die zwei Waagen unterschiedliche Gewichtsbelastungen auf, was für den Patienten nachvollziehbar ist. Aus der unterschiedlichen Gewichtsbelastung läßt sich mit einer einfachen Umrechnungs­ formel die scheinbare Beinverkürzung des Patienten bestimmen. Oft genügt jedoch auch die Feststellung, daß eine Fehl­ belastung vorhanden ist. Die Messung ist einfach durchführbar und auswertbar und kann vom Patienten auch selber durchgeführt werden.
Für genauere Messungen ist die Meßvorrichtung jedoch mit einer Justiereinheit 2 versehen, welche die Lage einzelner Körper­ punkte oder -bereiche des Patienten fixiert und somit eine genauere Messung gewährleistet.
Die Justiereinheit 2 besteht aus mindestens einer, hier genau einer Vertikalachse 20, an welcher mehrere Fixierungselemente 21, 22, 23 angebracht sind. In diesem Ausführungsbeispiel sind insgesamt drei Fixierungselemente zur Fixierung von drei Körperbereichen vorhanden. Es können jedoch auch mehr Bereiche fixiert werden, wobei die Fixierungselemente im wesentlichen stets gleich aufgebaut sind.
Die aufrecht stehende Vertikalachse 20 ist auf einem Basis­ element angeordnet, welches in diesem Beispiel durch die Doppel-Gewichtswaage 1 beziehungsweise deren Gehäuse gebildet ist. Die Vertikalachse 20 ist dabei an der hinteren Längskante der Doppel-Gewichtswaage 1 und in der Mitte zwischen der rechten und der linken Waage angeordnet. Die Vertikalachse 20 wie auch die Fixierungselemente 21, 22, 23 sind bevorzugterweise aus Rohren, in diesem Beispiel aus Vierkantrohren, gefertigt. Ferner ist an der Vertikalachse mindestens eine Stützplatte 25, 26 angebracht, deren vertikal verlaufende, dem Basiselement zugewandte vordere Fläche mit der hinteren Anschlagleiste 13 für die Fersen in einer Ebene fluchtet. Die mindestens eine Stützplatte 25, 26 ist in vertikaler Richtung verschiebbar, um ihre Lage der Größe des Patienten anzupassen. Bevorzugterweise sind zwei Stützplatten vorhanden, eine erste, damit der Patient seine Schulterpartie anlehnen kann und eine zweite, auf welcher er sich mit dem Gesäß abstützt. Dies hat den Vorteil, daß sich der Patient nicht in leicht abgewandter Stellung auf die Meßvorrichtung stellen kann, sondern daß er sich mit dem Rücken senkrecht zu den Vertikalachsen ausrichten muß. Dadurch wird die Meßgenauigkeit erhöht.
Das erste Fixierungselement 21 dient der Hüft-Fixierung. Es weist einen ersten Vertikal-Verschiebestab 210 auf, welcher an der Vertikalachse 20 befestigt und entlang dieser verschiebbar ist. Dabei ist er in der gewünschten Höhe mittels bekannten Arretierungsmitteln 212, wie Schraub-und/oder Klemmverbindun­ gen, an jeder beliebigen Stelle fixierbar. Auf einer Seite des Vertikal-Verschiebestabes 210, hier auf der nicht sichtbaren Rückseite, ist ein Maßstab angeordnet, dessen Nullpunkt bevorzugterweise mit der Mitte der Vertikalachse 20 zusammenfällt. Ferner sind am Vertikal-Verschiebestab 210 beidseitig erste Anschlaglatten 211 angeordnet, welche rechtwinklig in horizontaler Richtung vom Vertikal- Verschiebestab 210 und von der Vertikalachse 20 abstehen. Diese ersten Anschlaglatten 211 sind auf dem Vertikal-Verschiebestab 210 verschiebbar, so daß ihr Abstand zueinander einstellbar ist. Anhand des Maßstabes lassen sie sich symmetrisch beidseitig der Vertikalachse 20 positionieren. Die Anschlaglatten 211 sind dabei ebenfalls mittels bekannten Arretierungsmitteln in ihrer Lage fixierbar.
Das zweite Fixierungselement 22 dient der Knie-Fixierung und ist unterhalb des ersten Fixierungselementes 21 und der Vertikalachse 20 angeordnet. Es weist ebenfalls einen an der Vertikalachse 20 verschiebbar gehaltenen zweiten Vertikal-Ver­ schiebestab 220 auf, welcher in seiner gewünschten Position arretierbar ist. Dieser Vertikal-Verschiebestab 220 ist recht­ winklig geformt. An seinem freien Schenkel ist rechtwinklig zum freien und parallel zu dem an der Vertikalachse 20 gelagerten Schenkel eine zweite Anschlaglatte 221 befestigt. Auch diese ist wiederum verschiebbar, wobei der Abstand von der zweiten Anschlaglatte 221 zur Vertikalachse 20 einstellbar ist.
Das dritte Fixierungselement 23 dient der Fixierung des Ober­ körpers und ist oberhalb des ersten Fixierungselementes 21 an der Vertikalachse 20 angeordnet. Es weist dieselbe Form auf wie das erste Fixierungselement 21 und verfügt ebenfalls über einen Maßstab. Es umfaßt somit einen dritten Vertikal- Verschiebestab 230 und beidseitig angeordnete dritte Anschlaglatten 231, wobei die einzelnen Teile wie beim ersten Fixierungselement 21 verschiebbar sind. Insbesondere sind die Anschlaglatten 231 symmetrisch beidseitig der Vertikalachse 20 arretierbar.
Im Bereich des ersten Fixierungselementes 21 für die Hüfte ist eine Hüft-Wasserwaage 3 angebracht. Sie besteht wie die bekannten Hüft-Wasserwaagen aus einem leicht gebogenen, stabförmigen Grundkörper 30 und beidseitig daran angeordneten, schwenkbaren Schenkeln 32. Im Grundkörper 30 ist mindestens eine Libelle 31 zur Bestimmung der Lage der Wasserwaage gegenüber der Horizontalen enthalten. Die hier verwendeten Schenkel 32 sind bevorzugterweise länger als diejenigen der bekannten Hüft-Wasserwaagen, damit sie auch bei korpulenten Personen bis in den vorderen Bereich der Hüften ragen können, obwohl die Hüft-Wasserwaage nicht an den Körper des Patienten gepreßt wird. Die Hüft-Wasserwaage 3 ist in diesem Beispiel oberhalb des ersten Vertikal-Verschiebestabes 210 an der Vertikalachse 20 verschiebbar und arretierbar gehalten. Sie kann jedoch auch am ersten Vertikal-Verschiebestab 210 selber angeordnet und mit diesem gemeinsam verschiebbar sein.
Ferner ist im obersten Bereich der Vertikalachse 20 eine ver­ schiebbare Meßlatte 24 zur Bestimmung der Größe des Patienten angeordnet, wobei an der Vertikalachse 20 ein entsprechender Maßstab angebracht ist. Die Messung der Größe dient dem Nach­ weis, daß der Patient nach Korrektur der Fehlhaltung aufrech­ ter steht und somit größer erscheint.
Zur Durchführung der Messung steht die zu vermessende Person mit dem Rücken zur Justiereinheit 2 und damit zur Vertikalachse 20 auf die Doppel-Gewichtswaage 1. Der rechte Fuß wird auf die rechte Gewichtswaage 11 und der linke auf die linke Gewichts­ waage 10 gestellt. Als erstes wird nun die Hüfte eingemittet und fixiert, indem der erste Vertikal-Verschiebestab 210 des Hüft-Fixierungselementes 21 auf die Höhe der Hüfte gebracht wird und in dieser Lage fixiert wird. Die ersten Anschlaglatten 211 werden zusammengeschoben, bis sie die Hüften beziehungsweise das Becken beidseitig berühren, wobei sie mittels des Maßstabes symmetrisch bezüglich der Vertikalachse 20 positioniert werden. Die Hüfte der zu vermessenden Person ist somit von drei Seiten eingeklemmt und in ihrer Lage fixiert. Es kann auch vorgängig die Breite der Hüfte gemessen werden, wobei die Anschlaglatten 211 direkt an die entsprechende Position des Maßstabes gebracht werden.
Als nächstes werden die Knie fixiert, damit die Person die Beine richtig streckt und während der Messung auch wirklich auf beiden Beinen steht. Hierfür wird der zweite Vertikal- Verschiebestab 220 auf die Höhe der Knie gebracht und die zweite Anschlaglatte 221 wird soweit in Richtung Vertikalachse 20 geschoben, bis sie die Knie berührt, worauf sie in ihrer Position arretiert wird.
Als dritter Bereich wird der Oberkörper im Bereich der Brust eingemittet und fixiert. Dies erfolgt auf dieselbe Weise wie bei der Hüfte, indem nun der dritte Vertikal-Verschiebestab 230 vertikal verschoben wird und die dritten Anschlagleisten 231 seitlich leicht an den Oberkörper angepreßt werden, wobei auch sie anhand des Maßstabes symmetrisch bezüglich der Vertikalachse positioniert werden.
Nachdem die einzelnen Bereiche oder Punkte des Körpers fixiert sind, wird die Hüft-Wasserwaage auf die Hüften gelegt und somit die Schieflage der Hüften beziehungsweise des Beckens bestimmt. Daraus läßt sich ebenfalls mit einer einfachen Umrechnungsformel die Fehlbelastung, insbesondere die scheinbare Beinverkürzung, des Patienten bestimmen. Durch die Verwendung der Justiereinheit hat die diagnostizierende Person die Gewißheit, daß der Patient in seiner natürlichen Haltung vermessen worden ist und daß er sich während der Messung nicht bewegt hat.
Ferner kann in dieser Position auch die Größe der Person mittels der Meßlatte 24 genau bestimmt werden.
Mittels der Einstellung des dritten Fixierungselementes 23 für den Oberkörper kann auch eine allfällige Verschiebung der Schultern festgestellt werden. Da der Oberkörper bezüglich der Vertikalachse 20 eingemittet ist, sollten bei korrekter Körperhaltung auch die Schultern symmetrisch beidseitig der Vertikalachse 20 liegen. Ob dies der Fall ist, läßt sich durch Verschieben des dritten Fixierungselementes 23 bis auf Schulterhöhe feststellen. Anstelle dieses dritten Fixierungselementes 23 kann für diese Messung auch eine weitere Meßlatte mit Maßstab vertikal verschiebbar an der Vertikalachse 20 angeordnet sein.
Die erfindungsgemäße Meßvorrichtung erlaubt zudem, zusätzlich zur oben beschriebenen Bestimmung der Fehlbelastung und der Messung der Hüftverschiebung im eingemitteten Zustand, noch weitere Messungen durchzuführen. Bevorzugterweise wird mit der erfindungsgemäßen Meßvorrichtung folgendes Verfahren angewendet:
In einem ersten Schritt wird die Meßvorrichtung ohne die Waagen verwendet. Der Patient stellt sich mit dem Rücken zur Vertikalachse gerade hin, wobei er an die Stützplatten anlehnt, so daß eine korrekte Ausrichtung gewährleistet ist. Mittels des zweiten Fixierungsmittels 22 werden die Knie des Patienten durchgestreckt. Das erste Fixierungsmittel 21 wird an das Becken geschoben, bis die Anschlaglatten 211 seitlich am Becken anliegen. Dadurch läßt sich feststellen, ob und wieviel das Becken bezüglich der als Positionierachse dienenden Vertikalachse asymmetrisch verschoben ist. Mittels des dritten Fixierungsmittels 23 läßt sich für die Schultern feststellen.
In einem zweiten Schritt werden die Waagen wieder in die Meßvorrichtung integriert, wobei der Patient auf die Waagen steht. Die Anschlaglatten der Fixierungsmittel verbleiben in ihrer horizontalen Lage bezüglich der Vertikalachse, wobei die Fixierungsmittel- in der Vertikalen, falls das Hinzufügen der Waagen die Standfläche für den Patienten erhöht hat, entsprechend der Erhöhung entlang der Vertikalachse hinaufgeschoben werden. Im zweiten Schritt wird nun mittels der Waagen die unterschiedliche Belastung gemessen, welche der Patient in natürlicher Haltung auf seine Beine ausübt.
In einem dritten Schritt wird, wie oben beschrieben, der Körper des Patienten mittels der Fixierungsmittel bezüglich der Vertikalachse eingemittet und die Hüftverschiebung mit der Hüft-Wasserwaage bestimmt. Die Waagen messen die unterschiedliche Belastung der Beine im statischen Mittelpunkt.
Im vierten Schritt werden die Waagen wiederum entfernt. Der Patient stellt sich von neuem zwischen die auf die korrekte Höhe abgesenkten, symmetrisch angeordneten Fixierungsmittel, so daß sein Körper ausgerichtet ist. Das kürzere Bein wird mit genormten Plättchen unterlegt, bis die Hüft-Wasserwaage keinen Schiefstand mehr anzeigt. Die Höhe der Plättchen gibt die Beinverkürzung an.
Mit diesen vier Messungen erhält der behandelnde Therapeut alle notwendigen Angaben, um eine gezielte Behandlung durchzuführen.
In einer bevorzugten, hier jedoch nicht dargestellten Ausführungsform sind zwei parallel verlaufende Vertikalachsen vorhanden. Die mittlere Längslinie wird durch die vertikale Mittellinie der zwei Vertikalachsen definiert. Der Patient erhält somit bereits vor der Justierung einen Kontrollwert, nämlich dann, wenn der Kopf aufgrund der schiefen Körperhaltung nicht bequem zwischen die Vertikalachsen zu liegen kommt.

Claims (10)

1. Meßvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung des menschlichen Körpers in aufrechter Haltung, mit einem zwei Waagen (10, 11) aufweisenden Basiselement und mit einer Justiereinheit (2) zur Positionierung einzelner Körperpunkte oder -bereiche der zu vermessenden Person, wobei die Justiereinheit (2) eine auf dem Basiselement (1) angeordnete Vertikalachse (20) aufweist, an der Fixierungselemente (21, 22, 23) vertikal verschiebbar angeordnet sind, wobei ein erstes Fixierungselement (21) zur Fixierung der Hüften und ein zweites Fixierungselement (23) zur Fixierung des Oberkörpers vorhanden ist,
wobei am Basiselement ein Anschlag (13) zur Positionierung der Fersen der zu vermessenden Person vorhanden ist,
und wobei die Waagen (10, 11) absolut gegenüber einem Eichwert oder relativ zueinander eichbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein drittes Fixierungselement (22) vorhanden ist zur Fixierung der Knie,
daß ein seitlicher Anschlag (12) für die Fuß-Seiten vorhanden ist,
daß der Anschlag (13) zur Positionierung der Fersen auf der der Vertikalachse (20) zugewandten Seite angeordnet ist,
wobei die mindestens eine Vertikalachse (20) eine Positionierachse zur Definition einer mittleren Körperlinie der zu vermessenden Person bildet.
2. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der mindestens einen Positionierungsachse mindestens eine vertikal verschiebbare Stützplatte angeordnet ist, an welche die zu vermessende Person anlehnt.
3. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Positionierungsachsen vorhanden sind.
4. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Stützplatten vorhanden sind, eine für die Schulterblätter und eine für das Gesäß der zu vermessenden Person.
5. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Anschlag für die Fersen mit der mindestens einen Stützplatte oder mit der dem Basiselement zugewandten Seite der mindestens einen Vertikalachse in einer Ebene fluchtet.
6. Meßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Fixierungselement (21, 22, 23) verschiebbare Stäbe (210, 220, 230) und verschiebbare Anschlaglatten (211, 221, 231) aufweist, welche von drei Seiten mit dem zu vermessenden Körper in Berührung bringbar sind.
7. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß Positionierhilfen zur symmetrischen Positionierung von Fixierungselementen (22, 23) bezüglich der Vertikalachse (20) vorhanden sind.
8. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Waagen (10, 11) entfernbar in der Vorrichtung angeordnet sind.
9. Verfahren zur Bestimmung einer Fehlbelastung des menschlichen Körpers mittels der Meßvorrichtung gemäß einer der Patentansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
in einem Schritt a) eine unterschiedliche Belastung der Beine mittels zwei Waagen gemessen wird,
daß in einem Schritt b) der Körper bezüglich einer Positionierachse eingemittet und in dieser Lage fixiert wird und daß in dieser Lage mittels einer Hüft-Wasserwaage eine allfällige Beckenverschiebung gemessen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Schritt a) mittels den Fixierungselementen eine allfällige asymmetrische Haltung des Körpers bezüglich der Positionierachse vermessen wird, wobei die Waagen vorgängig aus der Meßvorrichtung entfernt worden sind, und daß anschließend an den Schritt b) nach vorgängiger Entfernung der Waagen das kürzere Bein unterlegt wird, wobei der Körper bezüglich der Positionierachse eingemittet ist, und daß die Höhe der Unterlegung bestimmt wird.
DE1997112229 1996-03-26 1997-03-24 Messvorrichtung zur Bestimmung einer Fehlbelastung eines menschlichen Körpers in aufrechter Haltung Ceased DE19712229A1 (de)

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