DE19712651A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines heißen, überwiegend Papierfasern enthaltenden Krümelstoffes - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines heißen, überwiegend Papierfasern enthaltenden KrümelstoffesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erwärmung von Papierfaserstoff gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Verfahren der o.g. Art werden benötigt z. B. als Vorbereitung für einen
Dispergiervorgang von Faserstoff, der aus Altpapier gewonnen wurde. Es ist bekannt,
daß Papierfaserstoff durch Dispergieren oder eine vergleichbare
mechanisch/thermische Behandlung in seinen Eigenschaften wesentlich verbessert
werden kann. Dabei wird in vielen Fällen ein Faserstoff verwendet, der einen
Trockengehalt zwischen 15 und 35% aufweist und auf eine Temperatur gebracht
worden ist, die weit über der Umgebungstemperatur liegt. Sinnvoll ist es, die
Aufheizung vorzunehmen, wenn der Faserstoff bereits seine zur Dispergierung
erforderliche Konsistenz hat. Bei diesem Eindickprozeß wird ein beträchtlicher Teil des
vorher noch im Faserstoff vorhandenen Wassers abgedrückt, wodurch erstens seine
Viskosität wesentlich ansteigt und zweitens weniger Wasser mit erwärmt werden muß.
Oft erfolgt die Eindickung in einer Schneckenpresse.
Bei einer Schneckenpresse wird die Faserstoffsuspension zwischen einer
Förderschnecke und einem diese umgebenden gelochten Mantel gepreßt, so daß das
Wasser durch den Mantel austritt. Der dabei entstehende Preßling oder Pfropfen wird
aus der Schnecke ausgedrückt und zerbricht in Teilstücke. Diese lassen sich zwar ohne
weiteres auf die gewünschte Temperatur bringen, es wird aber eine relativ lange
Aufheizzeit benötigt. Natürlich kann durch Zerkleinerung dieser Teilstücke die
Aufheizzeit verkürzt werden, z. B. in einer Zerreißschnecke oder einem System mit
gegenläufigen Rotoren, das ist aber sehr aufwendig.
Daher werden bisher relativ lange Aufwärmzeiten, z. B. mehrere Minuten,
hingenommen, besonders dann, wenn eine hohe Temperatur über 90°C gewünscht wird.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zu schaffen, mit dem es gelingt, die
Aufheizzeiten zu verkürzen und gleichzeitig den apparativen und räumlichen
Bauaufwand zu reduzieren.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 genannten Merkmale
vollständig gelöst.
Mit Hilfe des Verfahrens ist es möglich, erstens mit geringem Aufwand einen
ausreichend feinen Krümelstoff herzustellen, der sich entsprechend schnell aufheizen
läßt und zweitens ist der apparative Aufwand relativ gering, gemessen an dem
Verfahrensfortschritt, da sich die Vorgänge Zerkleinerung und Aufheizung in einem
zusammenhängenden Arbeitsschritt durchführen lassen. In vorteilhaften
Ausführungsformen wird der kompaktierte Papierfaserstoff aus der Vorrichtung, die
diesen erzeugt hat, direkt in den Bearbeitungsraum eingespeist, dort zerkleinert und
unmittelbar anschließend aufgeheizt. Dabei kann die Aufheizung bereits beim Einspeisen
des kompaktierten Faserstoffs an der Oberfläche beginnen, von der während des
Zerkleinerungsvorgangs der Stoff abgetragen wird.
Bei der Ausgestaltung der zum Zerkleinerungsschritt benutzten Apparaturen kann auf
den Stand der Technik zurückgegriffen werden. Vorstellbar sind Rotoren mit
aufgesetzten Zerkleinerungswerkzeugen, die gegen den Pfropfen angedrückt werden,
wobei der Pfropfen in der Regel von sich aus einen genügenden Gegenhalt bildet. Mit
Vorteil kann also ein zweites feststehendes Arbeitswerkzeug eingespart werden.
Das Ziel, mit einer kompakten Einheit die genannten Verfahrensschritte ausführen zu
können, läßt sich noch besser erreichen, wenn der hochkonsistente Papierfaserstoff
direkt in die Garnitur eines Dispergers eingegeben wird. Der Stoff wird dann von der, in
Flußrichtung gesehen, ersten Zerkleinerungsstufe des Dispergers erfaßt, zerkleinert
und verwirbelt, wobei die Faserkrümel entstehen. Durch Einspeisen von Dampf in die
der ersten Zerkleinerungsstufe stromab folgenden Zone wird der Stoff dann auf die
notwendige Temperatur aufgeheizt, wobei infolge der guten Zerkleinerungswirkung eine
relativ kurze Aufheizzeit ausreicht. Die eigentliche Dispergierung, d. h. Veränderung der
Stoffeigenschaften erfolgt in der Dispergierzone, die sich stromabwärts anschließt.
Die Erfindung und ihre Vorteile werden erläutert anhand von Zeichnungen. Dabei zeigen:
Fig. 1 die grundsätzlichen Verfahrensschritte anhand eines Schemas;
Fig. 2 u. 3 je eine Variante des Verfahrens;
Fig. 4 eine weitere Variante mit geändertem Zerkleinerungswerkzeug;
Fig. 5-7 weitere vorteilhafte Vorrichtungen zur Ausführung des Verfahrens;
Fig. 8 vorteilhafte Kombination des Verfahrens mit einer direkt sich
anschließenden Dispergierung.
Die Darstellung in Fig. 1 zeigt mit vereinfachten technischen Merkmalen, in welcher
Weise das erfindungsgemäße Verfahren grundsätzlich ablaufen kann. Man erkennt, daß
der hochkonsistente Papierfaserstoff in Form eines Pfropfens 1 aus einer Eindickpresse
2 heraus- und in den Bearbeitungsraum 6 hineingetrieben wird. Dieser Pfropfen hat
z. B. eine Stoffdichte zwischen 15 und 20% und damit eine gewisse Festigkeit. Je nach
dem, unter weichen Betriebsbedingungen in der Eindickpresse 2 gearbeitet wurde, kann
dieser Stoff auch schon eine Temperatur haben, die über dem Umgebungsniveau liegt,
z. B. zwischen 30 und 40°C. Der Einfachheit halber ist der Pfropfen 1 in allen Figuren
kreiszylindrisch dargestellt, er kann aber auch eine andere Querschnittsform haben, z. B.
ringförmig aus der Eindickpresse 2 austreten. Der Zerkleinerungsschritt wird
durchgeführt, indem ein Rotor 3, gegen den der Pfropfen 1 gedrückt wird, an der
Kontaktstelle die Faserstoffkrümel abträgt. Durch die Bewegung des Rotors sowie durch
über die Dampfleitung 5 zugegebenen Heizdampf ST entsteht eine starke Verwirbelung
und Vermischung mit dem Dampf. Daher wird der Krümelstoff sehr schnell aufgeheizt
und kann anschließend den Bearbeitungsraum 6 zur weiteren Verarbeitung, z. B.
Dispergierung verlassen. Somit finden also die Zerkleinerung, die Verwirbelung und die
Aufheizung des Papierfaserstoffes in einem zusammenhängenden Arbeitsschritt statt.
Um eine möglichst gleichmäßige und wirtschaftliche Aufheizung zu gewährleisten, muß
die Verweilzeit des Faserstoffes im Bearbeitungsraum 6 möglichst eindeutig definiert
sein, mit anderen Worten: Der Transportvorgang muß gesteuert werden. Hierzu kann,
wenn sich ein gleichmäßiges Wirbelbett ausbildet, die mittlere Verweilzeit aus
Durchsatz und Volumen des Bearbeitungsraumes 6 bestimmt werden. In anderen Fällen
kann - wie z. B. in der Fig. 2 gezeigt - eine zusätzliche Fördereinrichtung 9 vorhanden
sein, die die Kontaktzeit des Papierfaserstoffes mit dem Heizdampf definiert. In Fig. 2
ist ferner angedeutet, daß die Zufuhr des Heizdampfes ST in unmittelbarer Nähe der
Zerkleinerungszone erfolgen kann, wodurch der Dampf schneller in den Stoff penetriert.
Auch das beschleunigt die Aufheizung. Wird der Dampfstrahl entsprechend scharf
gebündelt, kann er unter Umständen bis zu seiner Kondensation bei der Abschälung des
Stoffes vom Pfropfen mitwirken. Der Bearbeitungsraum ist hier nicht eingezeichnet.
Man erkennt schematisch den stromab folgenden Disperger 7 mit der Zuführschnecke 8.
Die Zufuhr des Papierfaserstoffes kann mit Vorteil in einem Winkel α von etwa 45°
gegen die Senkrechte erfolgen, wie Fig. 2 zeigt. Dadurch ergibt sich eine optimale
Flugbahn der Stoffkrümel in den oberen Bereich des Bearbeitungsraumes 6.
Während in Fig. 1, 2 und 3 die Rotoren 3 Zerkleinerungselemente 4 an ihrem Umfang
haben, können solche auch an der Stirnfläche eines variierten Rotors befestigt sein, wie
Fig. 4 zeigt. Dann lassen sich am Schaft des Rotors 12 z. B. Paddel 10 zur Verwirbelung
des Krümelstoffes anbringen.
In Fig. 5 ist ein solches Zerkleinerungswerkzeug gezeigt, das an der Stirnfläche mit
Zerkleinerungselementen 4 und am Schaft mit Paddeln 10 versehen ist. Der abgeschälte
Faserstoff wird von den auf demselben Rotor 12 befestigten Paddeln 10 erfaßt, in
Umfangsrichtung verwirbelt und in den Bereich oberhalb des Rotors 12 geschleudert.
Gleichzeitig tritt von unten durch eine Anzahl von Dampfleitungen 5' der Heizdampf in
den Bearbeitungsraum 6 ein. Da die Paddel 10 hier im wesentlichen eine
Umfangsbewegung erzeugen, kann die Axialgeschwindigkeit separat geregelt werden,
indem z. B. oberhalb des Wirkungsbereiches des Rotors 12 eine separate Förderschnecke
11 angebracht ist, die erstens für den Axialvorschub sorgt und zweitens das Festkleben
von Faserstoff im oberen Teil des Bearbeitungsraumes 6 verhindert. In einigen Fällen
entstehen nämlich Probleme dadurch, daß der in dem Bearbeitungsraum 6
herumgewirbelte, heiße Krümelstoff an den Wänden, die den Bearbeitungsraum bilden,
festklebt und antrocknet. Es ist es von Vorteil, wenn die Verwirbelung so stark ist, daß
der gesamte Stoff mehrmals in den Bereich der Förderschnecke 11 und wieder zurück
in den Rotorbereich gelangt, wodurch seine Verweilzeit verlängert wird. Nach der
Bearbeitung fällt der Stoff durch die Auslaßöffnung 13 heraus. Eventuell ist dort eine
Schleuse vorzusehen.
Dieses Prinzip: Aufwirbeln des Krümelstoffes durch unten liegenden Rotor 12 und
Axialfördern durch oben liegende Förderschnecke 11 zeigt die Fig. 6 in einer etwas
anderen Ansicht. Der Vorteil einer solchen Anordnung ist - wie bereits gesagt - die
Möglichkeit, mit einem, hier dem unten liegenden Rotor, den feinen Krümelstoff so
aufzuwirbeln, daß er sehr leicht mit dem Heizdampf in Berührung treten kann, um
dabei - möglichst mehrmals - in den oben liegenden Teil des Bearbeitungsraumes zu
gelangen, in dem die separate und damit unterschiedlich regelbare Förderschnecke 11
rotiert. Diese kann mit Vorteil eine Bandschnecke sein, deren Förderband das Gehäuse
frei hält von angebackenem Stoff. Der Rotor 12 kann anstelle der Paddel auch eine
Förderschnecke enthalten, die mit der Förderschnecke 11 im Eingriff ist. Um die
Flugbahn der Stoffkrümel zu steuern, können Führungseinrichtungen 20, hier nur
angedeutet, vorhanden sein.
Das Festkleben oder Ansetzen von heißem faserhaltigen Krümelstoff läßt sich auch
durch eine Anordnung, wie in Fig. 7 gezeigt, verhindern. Gemäß diesem Vorschlag ist der
Rotor 12 exzentrisch in einem im wesentlichen zylindrischen oder kegelförmigen
Gehäuse angeordnet, welches den Bearbeitungsraum 6 abgrenzt. Wenn dieses Gehäuse in
langsame Drehung versetzt wird, gelangt der eventuell anhaftende Krümelstoff infolge
der Rotation turnusmäßig in den Paddelbereich des Rotors 12 und wird dann wieder
abgeschabt. Bei einer solchen Anordnung kann der Axialtransport des Krümelstoffes
innerhalb des Bearbeitungsraumes durch Schrägstellen oder kegelförmige Kontur
gewährleistet werden.
Diese Darstellungen zeigen nur das Prinzip, ohne die maschinenbaulichen Details zu
offenbaren, die dem Fachmann ohnehin bekannt sind. Auch sind die Dampfzuführungen in
den Fig. 4, 6 und 7 nicht eingezeichnet.
Fig. 8 zeigt eine besonders günstige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
anhand einer dazu verwendbaren Vorrichtung. Bei dieser Lösung wird der
hochkonsistente Papierfaserstoff als Pfropfen 1, aus der Eindickpresse 2 kommend,
direkt in den Bereich einer Dispergergarnitur eingedrückt. Bei der hier gezeigten
Ausführung handelt es sich um eine Dispergergarnitur mit radialem Stofffluß, mit
einem Stator 15 und einem Rotor 16. Grundsätzlich könnte auch ein Axialdisperger oder
Kneter verwendet werden. Der hier gezeigte Disperger 14 wird radial innen beschickt,
wozu im Zentrum des Rotors 16 ein erstes Zerkleinerungselement 17 angebracht ist,
welches z. B. flügel- oder kreuzförmige Zerkleinerungsleisten tragen kann. Der hier
gegengedrückte Pfropfen 1 wird, wie bei früheren Ausführungen schon erläutert,
abgeschält oder abgeraspelt und dadurch in kleine Krümel zerteilt. Primäre Statorzähne
22 bremsen den Stoff ab und verlängern dadurch seine Verweilzeit im sich radial außen
anschließenden Dampfraum 18. Dieser Dampfraum 18 ist im wesentlichen ringförmig
und enthält keine der mechanischen Dispergierung dienenden Zähne. Bekanntlich wird
Dispergierung dadurch bewirkt, daß Zähne mit relativ hoher Geschwindigkeit relativ
dicht aneinander vorbeibewegt werden und der dazwischen sich befindliche Faserstoff
starken Scherkräften unterworfen wird. Diese Funktion hat bei einer Vorrichtung zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erst die sich radial weiter außen dem
Dampfraum 18 anschließende Dispergierzone 19. Innerhalb des Dampfraumes wird der
Stoff also nicht mechanisch dispergiert. Im Bedarfsfalle können jedoch Einbauten
vorhanden sein, die die Bewegung des Stoffes abbremsen oder ihn verwirbeln. Ober die
Dampfleitungen 5'' zugegebener Heizdampf ST wird mit dem Stoff in Berührung
gebracht. Dabei wird er in diesem Dampfraum 18 verwirbelt oder wenigstens
aufgelockert gehalten, so daß er gut vom Dampf durchdrungen werden kann. Auch hier
wird die Aufheizung im wesentlichen durch Kondensation des Dampfes erreicht, d. h.
Dampf wird ständig nachgespeist. Die Nachspeisung verbessert die Wirbelung und die
Auflockerung der Faserstoffkrümel. Durch den Pfropfen 1 und den Stoff in der
Dispergierzone 19 ist der Dampfraum 18 leicht gegen die Außenwelt abzudichten.
Vorteilhaft ist auch der Abschluß der Dispergierzone 19 durch einen Drosselring 21,
weil sich dadurch Durchsatz und Füllungsgrad steuern lassen. Im Zusammenhang mit der
Erfindung ist ein hoher und gleichmäßiger Füllungsgrad in der Dispergierzone 19
besonders vorteilhaft, weil sonst der Außendurchmesser der Dispergergarnitur sehr
groß gewählt werden müßte, um die gewünschte spezifische Arbeit übertragen zu
können. Ein solcher Drosselring ist z. B. durch die DE 195 23 703 A1 bekannt.
Insgesamt betrachtet ergibt sich bei einer Verfahrensführung gemäß Fig. 8 eine hohe
Wirkung auf kleinstem Raum, weshalb sehr kompakte Vorrichtungen möglich sind. Die
Größe des Dampfraumes 18 muß selbstverständlich so festgelegt werden, daß der darin
befindliche Krümelstoff die zur Erwärmung erforderliche Verweilzeit hat.
Größenordnungsmäßig werden etwa 1 bis 2 Sekunden Verweilzeit benötigt; diese Zeit
hangt von der gewünschten Temperatur und von der Feinheit des Krümelstoffes ab.
Claims (23)
1. Verfahren zur Herstellung eines heißen, überwiegend Papierfasern enthaltenden
Krümelstoffes,
welches von einem kompaktierten, hochkonsistenten Papierfaserstoff ausgeht,
diesen in einem Zerkleinerungsschritt in Faserstoffkrümel umwandelt,
diese Faserstoffkrümel auflockert und mit einem gas- bzw. dampfförmigen
Heizmedium vermischt,
dadurch gekennzeichnet,
daß Zerkleinerung, Auflockerung und Aufheizung in einem zusammenhängenden
Arbeitsschritt erfolgen.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Faserstoffkrümel eine maximale Dicke von höchstens 5 mm haben.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Faserstoffkrümel eine maximale Längenerstreckung von höchstens 30 mm
haben.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Faserstoffkrümel während des überwiegenden Teiles der
erforderlichen Aufheizzeit in einem Wirbelzustand befinden.
5. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Zerkleinerung, Auflockerung und Aufheizung im selben Raum stattfinden.
6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Zerkleinerung unmittelbar an den aus einer
Entwässerungsschnecke ausgetretenen Pfropfen (1) angreifen, der den
hochkonsistenten Papierfaserstoff enthält.
7. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zerkleinerungsschritt mit mechanischen Mitteln erfolgt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zerkleinerungsschritt durch den scharf gebündelten Strahl eines Gases
bzw. Dampfes erfolgt.
9. Verfahren nach Anspruch 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß beim Zerkleinerungsschritt die Wirkung des scharf gebündelten Strahles
kombiniert wird mit der der mechanischen Mittel.
10. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß Zerkleinerung, Auflockerung und Aufheizung in einem Disperger (14)
stattfinden und sich eine im selben Disperger (14) durchgeführte Dispergierung
anschließt.
11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
mit einem Bearbeitungsraum (6),
in dem sich mindestens ein bewegbares Zerkleinerungswerkzeug befindet, welches
sich in der Nähe einer Einlaßöffnung für den zu bearbeitenden Hochkonsistenzstoff
befindet und das mit Schabern oder Messern versehen ist,
einer Dampfzuführeinrichtung in den Bearbeitungsraum (6) sowie
Transportmitteln, um den erzeugten Krümelstoff zu einer Auslaßöffnung (13) zu
bringen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bewegbare Zerkleinerungswerkzeug im wesentlichen aus einem Rotor (3,
12) besteht, der mit Zerkleinerungselementen (4) versehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zerkleinerungselemente (4) auf der Umfangsfläche des Rotors (3)
angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zerkleinerungselemente (4) auf der Stirnfläche des Rotors (12)
angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rotor (12) an seinem Schaft eine Mehrzahl von Paddeln (10) trägt,
welche zusammen mit dem Rotor in Umfangsrichtung bewegbar sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß im wesentlichen parallel zum Rotor (12) eine ebenfalls antreibbare
Förderschnecke (11) innerhalb des Bearbeitungsraumes (6) angeordnet ist,
welche im Zusammenwirken mit dem Rotor (12) den Axialtransport des
Krümelstoffes übernimmt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Förderschnecke (11) den Bearbeitungsraum (6) reinigt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Förderschnecke (11) oberhalb des Rotors (12) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Förderschnecke (11) neben dem Rotor (12) angeordnet ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 16, 17, 18 oder 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rotationsgeschwindigkeit der Förderschnecke (11) wesentlich geringer
als die des Rotors (12) ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bearbeitungsraum (6) durch ein im wesentlichen zylindrisches Gehäuse
gebildet wird, in dem sich der Rotor (12) befindet, wobei das zylindrische
Gehäuse ebenfalls antreibbar ist und der Rotor mit seinen am äußeren Umfang
befindlichen Teilen von der unteren Innenseite des Gehäuses einen Abstand von
höchstens 10 mm aufweist.
22. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 10 mit einem
Bearbeitungsraum (6), welcher sich zwischen Stator (15) und Rotor (16) einer
Dispergergarnitur befindet,
bei dem der aus einer Entwässerungspresse ausgetretene Pfropfen (1) zunächst in
die Zerkleinerungszone transportiert wird, in der er gegen den mit
Zerkleinerungselementen (17) versehenen Rotor (16) gedrückt wird,
wobei sich stromabwärts ein ringförmiger Dampfraum (18) anschließt, der
mittels Dampfleitungen (5'') mit Heizdampf (ST) beschickbar ist und der
Aufheizung des in der Zerkleinerungszone gebildeten Krümelstoffes dient
und daß radial weiter außen die eigentliche Dispergierzone (19) folgt.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dispergierzone (19) mehrere Zahnreihen enthält, die mit einem radialen
Abstand von höchstens 3 mm relativ zueinander bewegbar sind.
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